Einwohnerantrag zum Bau eines Aufzuges an der Durlacher Allee in der Höhe der Haltestelle Untermühlsiedlung
| Vorlage: | 2018/0475 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 29.06.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Zentraler Juristischer Dienst |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Grötzingen |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 17.07.2018
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0475 Dez. 6 Einwohnerantrag zum Bau eines Aufzugs an der Durlacher Allee in der Höhe der Haltestelle Untermühlsiedlung Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 17.07.2018 23 x Beschlussantrag 1. Der Antrag der Unterzeichner des Einwohnerantrags „Forderung nach einem Aufzug an der Durlacher Allee in Höhe der Haltestelle Untermühlsiedlung“ wird mangels Vorliegen der Zu- lässigkeitsvoraussetzungen aus Rechtsgründen abgelehnt. 2. Der Gemeinderat nimmt die fachliche Bewertung zur Frage eines Aufzugs an der Durlacher Allee in Höhe der Haltestelle Untermühlsiedlung zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein x Ja abgestimmt mit VBK Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Sachlage Mit Schreiben vom 30. Mai 2018 stellte die Bürgergemeinschaft Untermühl- und Dornwaldsied- lung e.V. einen Einwohnerantrag mit der Forderung des Baus eines Aufzugs an der Durlacher Allee auf der nördlichen Seite des Brückenbauwerks über die Alte Karlsruher Straße (zukünftig Am dm-Platz), weil der barrierefreie Zugang von der Untermühlsiedlung unzumutbar lang zur Haltestelle hinauf sei, die 6 m höher als das Straßenniveau der Alten Karlsruher Straße liege. (Anlage 1). Dem Antrag waren etwas mehr als 500 Unterschriften beigefügt. Das Ansinnen zur Installation eines Aufzugs an der Durlacher Allee in Höhe der Haltestelle Un- termühlsiedlung wurde schon mehrfach vorgebracht und intensiv geprüft. Mit Schreiben vom 21. Februar 2018 (Anlage 2) hat Oberbürgermeister Dr. Mentrup auf ein Schreiben der Bürger- gemeinschaft Untermühl- und Dornwaldsiedlung vom 19. Januar 2018 geantwortet. Außerdem fand am 12. April 2018 ein Ortstermin mit der Bürgergemeinschaft und allen fachlich Beteilig- ten statt. Dabei wurde jeweils deutlich gemacht, dass die Haltestelle über Rampen von mehre- ren Seiten barrierefrei erschlossen wird. 2. Rechtliche Bewertung Nach § 20 b der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) kann die Einwohnerschaft beantragen, dass der Gemeinderat eine bestimmte Angelegenheit behandelt, die den Wir- kungskreis der Gemeinde zum Gegenstand hat und für die der Gemeinderat zuständig ist. Aus- geschlossen hiervon sind lediglich Angelegenheiten, die auch einem Bürgerentscheid nach § 21 Abs. 2 GemO nicht zugänglich sind. Ferner muss der Antrag hinreichend bestimmt sein und eine Begründung enthalten. Der Antrag muss außerdem nach § 20 b Abs. 2 GemO in Gemein- den mit mehr als 10.000 Einwohnern von mindestens 1,5 % der antragsberechtigten (wahlbe- rechtigten) Einwohner der Gemeinde, höchstens 2500 Einwohnern unterzeichnet sein. Über die Zulässigkeit eines Einwohnerantrags entscheidet nach § 20 b Abs. 3 GemO der Gemeinderat. Unabhängig von der Prüfung der weiteren Voraussetzungen fehlt es bereits am erforderlichen Unterschriftenquorum nach § 20 b Abs. 2 GemO. In Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwoh- nern muss der Antrag von mindestens 1,5 % der antragsberechtigten (wahlberechtigten) Ein- wohner der Gemeinde, höchstens 2500 Einwohnern unterzeichnet sein. Nach § 41 Kommu- nalwahlgesetz sind derzeit in Karlsruhe etwa 234.000 Einwohner wahlberechtigt. Für die Zuläs- sigkeit eines Einwohnerantrags wäre deshalb die Höchstzahl von 2.500 Unterstützungsunter- schriften erforderlich, dem Antrag sind jedoch nur etwas mehr als 500 Unterschriften beigefügt. Der Antrag ist daher unabhängig von den weiteren Voraussetzungen als unzulässig abzulehnen. 3. Fachliche Bewertung Der Zuschussgeber unterstützt nur eine Erschließung (hier: Rampenlösung) und nicht noch eine zusätzliche Variante, wie etwa einen Aufzug. Die Rampenanlage hat eine maximale Längsnei- gung von 6 % mit Zwischenpodesten und Geländern. Die Anlage ist mit der Behindertenkoor- dinatorin abgestimmt und erfüllt die Anforderungen der entsprechenden DIN-Vorschriften. Ge- gen die Umsetzung eines Aufzuges als zusätzlicher barrierefreier Zugang zur Haltestelle spricht darüber hinaus neben hohen Investitionskosten auch der kostenintensive Betrieb bei gleichzeitig hoher Störanfälligkeit. Die Kosten für die Unterhaltung der Anlage setzen sich zum einen aus fixen Betriebskosten (Strom, Telefon) und zum anderen aus ebenfalls regelmäßig anfallenden Wartungs-, Prüf- und Reinigungskosten zusammen. An den drei in der Zuständigkeit des Tief- bauamtes betriebenen Aufzügen an den Fußgängerbrücken Rodbergweg und Kampmannstraße Ergänzende Erläuterungen Seite 3 in Grötzingen hat sich zudem gezeigt, dass trotz planmäßiger, regelmäßiger Wartung, Prüfung und Reinigung immer wieder Ausfallzeiten entstehen. Diese sind nicht allein auf Vandalismus zurückzuführen, sondern auch auf technische Defekte oder übermäßige Verschmutzung, bei- spielsweise im Bereich der Führungsschienen der Türen. Darüber hinaus lässt sich auch allein durch einen möglichen Blickkontakt des Wachdienstes der Firma dm nicht sicherstellen, dass Vandalismus vor allem an kleinteiligen Bauteilen, wie etwa den Bedienelementen, verhindert werden kann. Es ist daher auch in diesem Fall mit einer eingeschränkten Verfügbarkeit des Auf- zuges zu rechnen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Antrag der Unterzeichner des Einwohnerantrags „Forderung nach einem Aufzug an der Durlacher Allee in Höhe der Haltestelle Untermühlsiedlung“ wird mangels Vorliegen der Zu- lässigkeitsvoraussetzungen aus Rechtsgründen abgelehnt. 2. Der Gemeinderat nimmt die fachliche Bewertung zur Frage eines Aufzugs an der Durlacher Allee in Höhe der Haltestelle Untermühlsiedlung zur Kenntnis.
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Niederschrift 52. Plenarsitzung Gemeinderat 17. Juli 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 23. Punkt 23 der Tagesordnung: Einwohnerantrag zum Bau eines Aufzugs an der Dur- lacher Allee in Höhe der Haltestelle Untermühlsiedlung Vorlage: 2018/0475 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Antrag der Unterzeichner des Einwohnerantrags „Forderung nach einem Aufzug an der Durlacher Allee in Höhe der Haltestelle Untermühlsiedlung“ wird mangels Vorliegen der Zulässigkeitsvoraussetzungen aus Rechtsgründen abgelehnt. 2. Der Gemeinderat nimmt die fachliche Bewertung zur Frage eines Aufzugs an der Durla- cher Allee in Höhe der Haltestelle Untermühlsiedlung zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Bei 38 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich zugestimmt. Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 23 zur Behandlung auf: Ich möchte mich an diese Stelle ausdrücklich bei den Bürgerinnen und Bürgern bedanken, die vor allem in der Bürgergemeinschaft Untermühl- und Dornwaldsiedlung organisiert und hier aktiv geworden sind. Es ist dieses mit dem Einwohnerantrag eine neue Form der Bür- gerbeteiligung, wie sie jetzt auch in Baden-Württemberg möglich ist. Die Bürgerinnen und Bürger haben die Chance ergriffen, hier noch einmal einen deutlichen Wunsch zu artikulie- ren an die Stadt, an Sie als Gemeinderat, und haben auch eine beachtliche Anzahl von Un- terschriften gesammelt, wenn man sich die Überschaubarkeit der einzelnen betroffenen Wohnquartiere anschaut. Auf der anderen Seite ist es eine positive Nachricht, dass wir jetzt im Laufe des Jahres 2018 endlich den barrierefreien Umbau der Haltestelle Untermühlsied- lung beginnen können. Ein Wunsch, der seit 1989, so habe ich mir erzählen lassen, ich selber war damals noch nicht dabei, besteht und auch dringend eingefordert wird. Ich kann aber auch nachvollziehen, dass dieser zwar offiziell und auch berechtigt barrierefrei – 2 – genannte Umbau nicht die komfortable Situation bietet, die man sich als Anwohnerin und Anwohner mit entsprechenden Einschränkungen oder Kinderwagen oder was es alles gibt, dort wünschen würde. Wir haben aber in unserer Stellungnahme noch einmal ausgeführt, warum wir im Moment, auch aus den Erfahrungen, die wir bisher mit solchen Aufzügen an anderer Stelle hatten, keine andere Vorgehensweise hier avisieren. Da hier auch schon die entsprechende Planfeststellung und die entsprechende Umsetzung für dieses Jahr ange- gangen werden, ist es auch sinnvoll, dass wir diesen Schritt jetzt gehen. Rein formal sind die Voraussetzungen für einen Einwohnerantrag nicht erfüllt. Uns war es aber trotzdem wichtig, dieses Engagement der Bürgerinnen und Bürger wertzuschätzen, es dennoch hier in die Diskussion einzubringen. Aber so erklärt sich dann auch die Formulie- rung, wie wir sie Ihnen vorschlagen. Ich bin erst einmal froh, dass wir überhaupt an der Haltestelle soweit kommen, dass wir die Barrierefreiheit schaffen. Wir werden uns sicher- lich auch noch im Rahmen der Kombilösung mit Erfahrungen der Wartung von Aufzügen und anderen Dingen auseinanderzusetzen haben in den nächsten Jahren und unsere Erfah- rungen sammeln. Auch die Bewohnerinnen und Bewohner der Untermühlsiedlung und auch der Dornwaldsiedlung werden ihre Erfahrungen mit diesem barrierefreien Ausbau sammeln. Dann wird es sicherlich so kommen, dass wir uns zu gegebener Zeit auch noch einmal auf diese Erfahrungen hin miteinander über dieses Thema auseinanderzusetzen ha- ben. Von daher ist diese Beschlussvorlage für die, die hinter diesem Einwohnerantrag ste- hen, klar unbefriedigend. Für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle als solches ist die Entwicklung aber dieses Jahr aber erst einmal außerordentlich positiv, wenn ich mir den langen Vorlauf anschaue. So ist das Leben an dieser Stelle doch ein bisschen zwiespältig im Ergebnis. Das ist das, was Ihnen jetzt hier zur Diskussion vorliegt. Stadträtin Wiedemann (CDU): Ich muss einfach dazu reden. Als gebürtige „Dorlacherin“ bleibt mir gar nichts anderes übrig. (Stadtrat Pfannkuch/CDU: Durlach!) - Nein, es heißt Dorlach. Durch familiäre und freundschaftliche Beziehungen war mein Weg oftmals in die Dorn- waldsiedlung bzw. Untermühlsiedlung. Ich finde es toll, dass die Bürgergemeinschaft die- sen Einwohnerantrag auf den Weg gebracht hat. Leider hat das Quorum nicht gereicht. Man hätte es vielleicht ausweiten müssen auf ganz Durlach, dass man die 2.500 Unter- schriften bekommt. Wir nehmen es zur Kenntnis, dass aus Rechtsgründen dieser Einwoh- nerantrag abgelehnt werden muss. Wir nehmen es auch zur Kenntnis, dass dort kein Auf- zug eingerichtet werden kann. Nicht erst seit 1989 wird es bekrittelt, dass hier keine Barrie- refreiheit ist. Seit 40 Jahren bin ich am meckern. Wenn Sie mit Kinderwagen an der Halte- stelle Untermühlsiedlung aussteigen, dann haben Sie vorher schon in der Straßenbahn Leu- te befragen müssen, ob sie die Treppe hinunter laufen und Ihnen beim Kinderwagentragen helfen, umgekehrt ebenfalls. Denn die Untermühlsiedlung und die Dornwaldsiedlung sind an diese Haltestelle wirklich stiefkindlich behandelt worden, und das schon seit mehr als 40 Jahren, nämlich seitdem diese Haltestelle besteht. Ich finde es schade, dass wir hier in Karlsruhe keine Aufzüge einrichten können. In anderen Städten funktioniert das. Auch in anderen Ländern. Anscheinend nur hier in Karlsruhe nicht. Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass die Karlsruher soviel Vandalismus und Randale machen, dass diese Aufzüge nicht funktionieren. – 3 – Ich nehme es zur Kenntnis, dass die Zuschüsse nur für eine Rampe gegeben werden. Die Rampen sind auch etwas eigenwillig. Sie sind sehr kompliziert. Sie sind ein langer Weg. Wenn Sie das mit Rollator oder Rollstuhl oder mit dem Kinderwagen gehen müssen, dann überlegen Sie es sich, ob Sie diese Haltestelle anlaufen oder nicht, wie wir schon vor über 30 Jahren gesagt haben, dann laufen Sie nach Durlach oder gehen Sie in Durlach raus. Dann ist der Weg kürzer und besser. So wird es wahrscheinlich auch weiterhin sein. Was mich etwas irritiert und etwas bedenklich stimmt, dass man ohne Ampel die Straße überqueren muss, wenn man zur Haltestelle kommt. Das steht in dem Bürgerantrag. Nach diesem Aufstieg ist man oben an der Rampe zur Alten Karlsruher Straße angelangt, die man ohne Ampel Richtung Durlach überqueren muss. Da sollte man vielleicht einmal nach- fragen, ob da nicht eine Änderung eintreten kann. Weiterhin möchte ich auch anregen, dass diese Rampen einen Winterdienst erhalten werden, und nicht, wie es in Karlsruhe immer heißt: Kein Winterdienst. Betreten auf eigene Gefahr. Stadtrat Pfalzgraf (SPD): Ich bin seit 1989 dabei. Ich bin auch seit 72 Jahren Durlacher – Dorlacher, Entschuldigung, Frau Kollegin -, und ich kann dem nur beipflichten. Es ist in der Tat so. Die Dornwald- und Untermühlsiedlung war, was barrierefreien Zugang betrifft, von der Außenwelt abgeschnitten. Die Menschen hatten überhaupt keine Chance, in die Sied- lung zu kommen ohne fremde Hilfe. Als wir ab den 89er Jahren immer wieder über die Situation diskutiert haben und dann später auch die mittlerweile beschlossene Haltestellen- verlegung diskutiert wurde, haben wir auch in Durlach ganz intensiv erneut über einen Fahrstuhl diskutiert. Damals dachte noch niemand an dm. Das war nur die südliche Seite, die betroffen war. Das war damals Sache der VBK. Damals hat man uns erklärt, dies sei aus genannten Gründen, wie es auch in der Vorlage steht, nicht machbar, technisch schwierig, zu teuer, Vandalismus usw. Ich muss das nicht alles wiederholen. Wir wurden damals ein Stück weit überrascht von der Aussage – so hat man uns mitge- teilt -, dass der Behindertenbeirat seinerzeit gesagt hätte, es wäre gut so mit der Rampe, denn sie fahren lieber die Rampe mit dem Rollstuhl, als dass sie vor einem zerstörten Fahr- stuhl stehen. Jetzt ist natürlich die Frage, hat man dem Behindertenbeirat damals gesagt, entweder oder, oder beides? Diese Frage müsste geklärt werden. Das heißt aber jetzt – ich sage das schon im Vorfeld -, wir wollen, dass das Thema nochmals besprochen wird. Wir wollen, dass nochmals intensiv geprüft wird. Vor allen Dingen ist uns wichtig, dass auch die Meinung des Behindertenbeirates zum jetzigen Vorschlag eingebunden wird. Denn es hat sich in der Tat einiges geändert. Wir haben jetzt die Situation, so wie es auch ge- wünscht wird von der Bürgergemeinschaft, dass man es durchaus auf der nördlichen Seite installieren kann. Ob das wirklich dann nur ein Problem wegen Vandalismus wäre oder baulicher Schwierigkeiten, das sei einmal dahingestellt. Ich glaube, eine erneute intensive, offene und ehrliche Prüfung würde das ans Tageslicht bringen. Wenn ich den Herrn Oberbürgermeister richtig verstanden habe, zwischen den Zeilen eben, war das nicht ein konsequentes Nein, nur weil die Vorgaben dieses Einwohneran- trags nicht eingehalten wurden, sondern durchaus auch ein kleines Zugeständnis, dass man irgendwann vielleicht noch einmal darüber reden kann. Das heißt auf Deutsch für uns als SPD-Fraktion, wir wünschen, dass nochmals intensiv geprüft wird. Wenn sich heraus- stellt, dass dieser Aufzug, so wie jetzt gewünscht, auch machbar sein kann, dann werden wir das auch sehr deutlich unterstützen. Insofern nehmen wir das jetzt zur Kenntnis. Wir – 4 – wissen, dass die Vorgaben für den Einwohnerantrag nicht eingehalten wurden. Das ist die eine Bewertung. Aber die andere Bewertung ist das eigentliche Problem. Das möchten wir schon gelöst haben. Wie gesagt, wenn machbar, werden wir das auch deutlich unterstüt- zen. Stadtrat Borner (GRÜNE): Die Bürgergemeinschaft Untermühl- und Dornwaldsiedlung stellt einen Einwohnerantrag und bittet die Stadtverwaltung bzw. die Politik um Zustim- mung für den Bau eines Aufzugs für die Haltestelle Untermühlstraße. Dafür hat die Bür- gergemeinschaft über 500 Unterschriften gesammelt. Und das nur im Gebiet der Dorn- wald- und Untermühlsiedlung. Das ist eine hervorragende Leistung der Bürgergemeinschaft und der Bürgerinnen und Bürger dort. Hierzu möchte die GRÜNE-Fraktion der BG ihren ausdrücklichen Respekt und Hochachtung aussprechen. An normalen Haltestellen sind kei- ne Aufzüge geplant. Auch wir wollen vom ursprünglichen Plan der geplanten barrierefreien Haltestellen nicht abweichen. Wir haben aber Hinweise auf die schwierige und lange Zu- fahrt und die besondere Verkehrsbelastung an dieser Stelle bekommen. Die geplante Ram- pensituation und Wegeführung sehen viele Menschen in der Dornwald- und Untermühl- siedlung als unzumutbar an. So ist der geplante Zugang über Rampen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität unzumutbar lang. Die Haltestelle Untermühlsiedlung ist auch die einzige Haltestelle in Karlsruhe, bei der über sechs Höhenmeter überwunden werden müs- sen. Wir haben einige weitere Haltestellen in Karlsruhe, bei denen wir mit unseren bisherigen Vorgehensweisen nicht weiterkommen. Ich erinnere beispielsweise an die Haltestelle am Westbahnhof. Hier heißt es, Antworten auf Fragen zu finden. Das können wir nur in einem dafür zuständigen Ausschuss. Wir plädieren daher um Verweis in den Sozialausschuss bzw. Planungsausschuss. Stadtrat Cramer (KULT): Für uns stellt sich die Frage: Hätte die Verwaltung anders ge- antwortet, wenn 2.501 Stimmen gesammelt worden wären? Oder ist das im Moment ein guter Anlass, dass man sagt, nur 500 Stimmen wurden gesammelt, das Quorum sind 2.500. Das ist die erste Frage. Aber das ist eine formale Sache. Letztendlich geht es darum, wie ernst nimmt man die Belange der Untermühlsiedlung und der Dornwälder, um an ihre Haltestelle zu kommen? Der große Fehler war in den 80er Jahren, als die damalige Situati- on rapide geändert wurde. Früher war es so, dass die Haltestelle vorne an der Dornwald- straße geendet hat. Da war es damals – da hat noch niemand von Barrierefreiheit gespro- chen – möglich, dass man das mit einem Kinderwagen, Rollatoren gab es damals noch nicht, einigermaßen befahren konnte. Bei der heutigen Situation mit der Haltestelle ist es verwunderlich, dass die Bürger so lange still gehalten haben, so lange ruhig waren. Ich kann es mir nur so erklären, dass einfach zu wenige Leute in dem Gebiet wohnen, dass allein schon von daher zu wenig Druck auf die Verwaltung und ein Stück weit auch auf uns, auf den Gemeinderat, ausgeübt werden konnte. Dass man eine steile Treppe hoch oder runter muss, auch wenn man ohne Kinderwagen ist und etwas schwierig zu Fuß, ist schon eine Situation, die mich verwundert, dass es in der heutigen Zeit überhaupt noch möglich ist. Aber das Stichwort vom Bahnhof West zeigt – auch dort wohnt niemand, sind wenige Nutzer interessiert –, man lässt sich nicht wirklich etwas einfallen, diese Höhenunterschiede zu überwinden. Von daher ist es für meine Fraktion schon der richtige Ansatzpunkt zu sa- gen, man müsste dort mit einem Fahrstuhl agieren. Wir werden jetzt in der Kaiserstraße – 5 – und in der Ettlinger Straße auch Fahrstühle haben. Von daher müsste dann dort dasselbe Argument ziehen, dass man sagt, wir bauen dort keine Fahrstühle, weil sie Vandalismus ausgesetzt sind oder irgendwelchen Verschmutzungen. Für heute sehe ich auch keine Chance, hier im Gremium weiterzukommen. Aber ich möch- te das aufgreifen, was gesagt wurde, dass wir das noch einmal ernsthafter, vielleicht auch mit dem ganzen Hintergrundwissen der Kolleginnen und Kollegen, die nicht in den Fach- ausschüssen sind, besprechen. Wir können uns im Grunde genommen mit dieser Antwort und dass auf lange Dauer dort die Situation nicht verbessert wird mit einem Fahrstuhl nicht zufrieden geben. Stadtrat Hock (FDP): Zuerst einmal Respekt für die Bürgergemeinschaft, dass sie es ge- schafft hat, dass dieser Antrag heute hier besprochen wird. Das hätte ich jetzt gerne ein- mal vom ZJD beleuchtet. Denn mir ist nicht klar, wenn ein Antrag das Quorum nicht er- reicht, wieso kommt er dann heute in den Gemeinderat? Diese Frage stelle ich einmal und würde sie gerne irgendwann einmal beantwortet haben. Denn das ist mir nicht ganz klar, dass man das dann zulässt, wenn das Quorum nicht erreicht ist. Meine Fraktion sieht es ähnlich wie die Vorredner hier im Haus, Hans Pfalzgraf. Wir wollen das im Ausschuss auf jeden Fall weiterdiskutiert haben. In der Untermühl- und Dornwald- siedlung wohnen nicht so viele Leute. Wenn das in Durlach gewesen wäre, dann hätte man das Quorum mit Sicherheit erreicht. Die Frage stellt sich auch für mich: Hat man den Damen und Herren bei Abgabe der Unterschriften gleich gesagt, ihr habt das Quorum nicht erreicht? Oder hat man das jetzt erst getan? Deshalb ist das alles für unsere Fraktion noch nicht klar. Aber eines muss man festhalten. Die Haltestelle dort – dm – wird natürlich auch viel mehr Leute ein- und aussteigen lassen. Und auch viele Leute bei dm sind behindert. Deshalb: Diese Geschichte müssen wir noch einmal klar beleuchten. Es ist für uns noch nicht abge- macht, dass es dort nur eine Rampenlösung gibt. Denn die Leute mit einem Rollator wissen das ganz genau, bis man dort oben ist, kann einem schon die Luft wegbleiben. Viele sagen dann, dann bleibe ich gleich daheim, das schaffe ich nicht. Von daher gesehen, Herr Ober- bürgermeister, bei dem gesprochenen Wort von Herrn Pfalzgraf haben Sie die Arme ver- schränkt. Das heißt eigentlich Ablehnung dieser Sache. Aber ich weiß, dass Sie ein Herz haben für solche Dinge. Deshalb, liebe Bürgergemeinschaft, wir werden hier im Haus für Sie noch einmal kämpfen und werden das noch einmal diskutieren. Ich glaube, wir werden es zu einer Lösung führen. Meine Fraktion sieht es eigentlich positiv. Stadtrat Wenzel (FW): Ich greife das Wort von Herrn Hock auf. Ich sehe es auch positiv. Ich sehe es als gelebte Bürgerbeteiligung, dass sich Bürger zweier Stadtteile die Mühe ma- chen, einen Bürgerantrag zu stellen. Ich glaube, das ist der erste, nachdem das möglich ist. Das ist auch schon einmal ein Symbol, dass sich Bürger in die Anliegen der Stadt und in ihre eigenen Anliegen einmischen und es hier vortragen. Ich finde es auch gut, dass es hier im Gemeinderat zur Diskussion gestellt wird, auch wenn es formal leider nicht die Regula- rien enthält. Zum Thema Aufzug haben Sie selbst, Herr Oberbürgermeister, bereits den Wink gegeben. Wir werden in der Kombilösung einige Aufzüge haben. Vielleicht sollten Sie einen mehr bestellen, falls die auch nicht besonders gut sind. Und wenn sie gut sind, können wir uns – 6 – die Option aufrechterhalten, in der Dornwaldsiedlung den vielleicht unterzubringen, wenn die Kombiaufzüge länger halten. Scherz beiseite. Es ist tatsächlich die Option aufrechtzuer- halten, vielleicht darüber zu diskutieren, ob die Dornwaldsiedlung nicht wirklich diese Auf- zugsoption erhält. Denn der geplante, zwar barrierefreie aber doch hohe Aufstieg mit 6 % Gefälle, ist sehr beachtlich. Es werden mehr Personen diese Haltestelle nutzen durch dm. Das Anliegen – das haben ich bei meinen Vorrednern gehört – wird ernstgenommen und sollte nicht ad acta gelegt werden. Aber das haben Sie, wie Kollege Pfalzgraf bereits ange- deutet hat, auch nicht für die Ewigkeit vor. Der Vorsitzende: Ich würde gerne die verschiedenen Punkte noch einmal auseinanderfie- seln. Wenn es mehr als 2.500 Unterschriften gegeben hätte, hätten Sie sich damit heute genauso beschäftigen müssen. Allerdings mit einer anderen Fragestellung. Nämlich, ob Sie das fachlich und inhaltlich ablehnen oder ob Sie den Aufzug bauen oder nicht bauen. Hier geht es erst einmal darum festzustellen, ob dieser Einwohnerantrag rechtlich zulässig ist oder nicht. Da gibt es Kriterien. Er ist rechtlich eigentlich nicht zulässig. So gesehen hätten wir das hier einfach gar nicht auf die Tagesordnung nehmen brauchen. Dann hätte ich mir eine spannende Diskussion unter „Anträge“ vorgestellt, warum denn der Gemeinderat nicht angemessen auf diese tolle Aktion der Anwohnerinnen und Anwohner reagieren darf und der Oberbürgermeister Kraft Autorität eine solche Diskussion verhindert. Diesen Weg wollte ich nicht gehen. Deswegen waren wir der Meinung, wir informieren Sie ganz trans- parent darüber, dass es diesen Einwohnerantrag gibt, dass er aber aus formalen Gründen zunächst einmal abzulehnen ist. – Punkt 1. Seit 1989, von mir aus auch seit 72 Jahren, lieber Herr Pfalzgraf, hat der Gemeinderat die- ser Stadt jederzeit die Gelegenheit, eine barrierefreie Haltestelle dort zu beschließen. Da müssen wir eben schauen, wie wir das technisch umsetzen. Wir haben bisher wenige Mög- lichkeiten gesehen, das einfach einmal so zu tun. Im Rahmen unseres Ausbauprogramms Barrierefreie Haltestellen ist jetzt auch als eine der 25 ersten die Untermühlsiedlung dran. Das, was wir dort umbauen, ist nach den gesetzlichen Kriterien barrierefrei. Deswegen be- kommen wir auch einen Zuschuss dafür. Das ist der Unterschied, Herr Stadtrat Cramer, zur Kaiserstraße. In der Kaiserstraße bekommen Sie die Barrierefreiheit nur über die Rolltrep- pen nicht hin. Deswegen müssen Sie dort Aufzüge bauen, weil Sie keine Rampen bauen können. Hier können Sie Rampen bauen. Deswegen ist es hier, nach den gesetzlichen Kri- terien, erst einmal barrierefrei. Deswegen bekommen wir dafür auch die entsprechenden Zuschüsse. Wenn Sie jetzt darüber hinaus sagen und beschließen würden, du Stadt, bau auch noch einen Fahrstuhl, dann müssen wir diesen Fahrstuhl eben zusätzlich voll finanzieren. Denn dafür gibt es an der Stelle keine Zuschüsse. Und wir bekommen dann schon aus meiner Sicht ein gewisses Rechtfertigungsproblem, weil wir viele andere Haltestellen, die wir auch barrierefrei gestalten müssen, erst hinterher umsetzen können. Aber das ist wahrscheinlich am Ende nicht das entscheidende Kriterium. Von daher: Mit dem, was wir heute vorlegen, informieren wir. Wir stellen fest, dass es allein aus dem Anwohnerantrag eigentlich nicht berechtigt ist, über dieses Thema eine Entscheidung zu treffen. Wenn Sie dennoch über einen Aufzug entscheiden wollen, dann müssen Sie es über einen Antrag oder an irgend- einer Stelle einbringen. Da haben Sie alle Möglichkeiten. Es macht aber keinen Sinn, und es ist auch von den Fristen her aus meiner Sicht gar nicht möglich, dass wir das jetzt noch einmal zur Vorberatung schicken. Wenn Sie noch einmal über Aufzüge diskutieren möch- ten, können wir das bei VBK gerne tun. Ich verstehe das auch. Wir können es auch auf – 7 – einen Antrag von Ihnen hin im Gemeinderat tun. Nur aufgrund des Einwohnerantrags jetzt eine andere Entscheidung zu treffen, können wir hier aus formalen Gründen nicht. So ein- fach ist es. Das entbindet Sie überhaupt nicht von den Möglichkeiten, doch dieses Thema aufzuführen. Ich bin im Moment erst einmal insofern ganz froh, dass wir hier noch nicht eine Entschei- dung für einen Aufzug treffen, weil Sie keine beantragt haben und der Einwohnerantrag nicht dazu führt. Und ich bin froh, dass wir im Laufe des Jahres schon soweit sind, dass wir jetzt auf alle Fälle damit beginnen können, es mit dieser Rampenlösung zunächst einmal formal barrierefrei zu bekommen. Wir werden am Westbahnhof eine ähnliche Diskussion bekommen, weil es da aus meiner Sicht wahrscheinlich gar nicht möglich ist, Rampen zu bauen. Da ist das möglicherweise auch eine andere Situation. Dort gibt es einige Ansied- lungen, die jetzt sehr deutlich mit dem Wunsch auf die Stadt zugekommen sind, auch die- se Haltestelle barrierefrei einzurichten. Das ist auch völlig nachvollziehbar. Aber, wie ge- sagt, da gibt es im Moment weder Rampen noch einen Aufzug. Das ist dann noch einmal eine andere Situation als wir es in Zukunft in der Untermühlsiedlung haben. Wenn ich mich noch richtig erinnere, gab es einmal am Bahnhof in Grötzingen einen Aufzug oder an einer Haltestelle dort. Daraus ergeben sich die Erfahrungen, dass dieser Aufzug zu anfällig war und am Ende eine Barrierefreiheit verspricht, die er dann aber im Alltagsgeschäft nicht ein- halten kann. Das ist auch ein Grund, warum wir Ihnen im Moment davon abraten würden. Im Moment geht es erst einmal um den Einwohnerantrag. Der erfüllt die Kriterien nicht. Deswegen führt es nicht dazu, dass Sie heute über einen Aufzug entscheiden, sondern nur dazu, dass Sie das zur Kenntnis nehmen und an sich aber erst einmal diesen Einwohneran- trag aus formalen Gründen ablehnen müssen. Das ist noch einmal die Erläuterung. Wir kommen damit zur Abstimmung. - Ich sage Ihnen ausdrücklich zu, dass wir es bei der VBK noch einmal aufrufen. Das war Ihr Wunsch, Herr Pfalzgraf, dass wir das nicht dabei belassen. Lassen Sie es uns noch einmal aufrufen. Und, wie gesagt, wenn Sie noch einen Antrag dazu stellen wollen, setzen Sie dieses Verfahren in Gang. Dann ist es am Ende auch Ihre Entscheidung, darüber einen Beschluss zu fassen oder nicht. Stadtrat Pfalzgraf (SPD): Eine Frage, Herr Oberbürgermeister. Selbstverständlich wollen wir, dass zunächst einmal die Barrierefreiheit hergestellt wird. Das haben Sie eben deutlich geschildert. Wenn wir uns aber mit dem Gedanken tragen, einen Antrag zu stellen in na- her oder mittlerer Zukunft, einen Fahrstuhl einzubauen, wäre es dann notwendig, jetzt zu fordern, dass bei den notwendigen Umbaumaßnahmen, die jetzt erfolgen, auch berück- sichtigt wird, dass irgendwann einmal hier ein Fahrstuhl kommt? Denn nicht, dass wir zum gegebenen Zeitpunkt einen Fahrstuhl beantragen, und dass dann als Antwort kommt, jetzt ist es zu spät, weil wir die Straße fertig haben. Der Vorsitzende: Diesen Vorschlag habe ich an VBK gegeben, dass man das berücksich- tigt. Ich kann Ihnen im Moment noch nicht sagen, ob das technisch geht. Aber das war natürlich auch meine erste Idee. Ich will den Prozess nicht anhalten. Ich will aber trotzdem auch nicht die Option abschaffen. Ich würde Ihnen vorschlagen, dass wir vor allem im Auf- sichtsrat darüber reden. Dann können Sie noch einmal erörtern, ob Sie daraus noch einmal eine gemeinderätliche Initiative starten bzw. jeder von Ihnen ist frei, wenn er das entspre- chende Quorum erreicht, von vornherein eine gemeinderätliche Initiative dazu zu veranlas- sen. Können wir so verbleiben? Vielen Dank. – 8 – Dann unterbreche ich die Sitzung bis 19:10 Uhr und wünsche guten Appetit. (Unterbrechung der Sitzung von 18:40 – 19:15 Uhr) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 31. Juli 2018