Ateliernutzung und künstlerisches Arbeiten in der Schwarzwaldstraße 81/81 a ermöglichen
| Vorlage: | 2018/0471 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 25.06.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 18.09.2018
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG KULT-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2018/0471 Ateliernutzung und künstlerisches Arbeiten in der Schwarzwaldstraße 81/81 a ermöglichen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 18.09.2018 19 x Die Stadt stellt in ihrem Gebäude in der Schwarzwaldstraße 81 / 81a bezahlbare Räume für künstleri- sches Arbeiten zur Verfügung und nimmt von einem Verkauf des Gebäudes abstand. Das Angebot städtischer Atelierräume ist begrenzt und deckt bei weitem nicht den Bedarf. Das ehe- malige Areal der Künstlerkolonie „Hinterm Hauptbahnhof“ umfasste knapp ein Drittel der städtischen Ateliers. Durch den Wegfall der Räume hat sich die Situation für Kunstschaffende in Karlsruhe noch weiter verschärft. Auch die im Workshop zur Nutzungskonzeption des Areals rund um das alte Heiz- kraftwerk herausgearbeiteten Vorschläge wie Veranstaltungs- und Experimentierräume, Arbeitsräume für Künstler und Kreative sowie Gastateliers haben sich bisher nicht konkretisiert. Aus diesen Gründen ist es dringend geboten, das im städtischen Besitz befindliche Gebäude (Schwarzwaldstraße 81 / 81a) am alten Heizkraftwerk für eine künstlerische Nutzung inklusive Ateliers zur Verfügung zu stellen und es in städtischem Besitz zu belassen. unterzeichnet von: Erik Wohlfeil Lüppo Cramer Michael Haug Uwe Lancier Max Braun Sachverhalt / Begründung:
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag KULT-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0471 Dez. 4 Ateliernutzung und künstlerisches Arbeiten in der Schwarzwaldstraße 81/81 a ermöglichen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 18.09.2018 19 x Kurzfassung Im Hinblick auf die städtebauliche Gesamtkonzeption und die wirtschaftlichen Erfordernisse einer Nutzung empfiehlt die Verwaltung nicht, das Gebäude zu behalten. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein x Ja Korridorthema: Wirtschafts-und Wissenschaftsstadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein x Ja abgestimmt mit KFG Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der größte Teil der südlichen Fläche des Hauptbahnhofes wurde im Sommer letzten Jahres ver- kauft und wird derzeit bebaut. Das Grundstück Nr.19924/4 mit 4.275 qm, Schwarzwaldstraße 81, befindet sich noch im Eigen- tum der Stadt. Es wird inklusive des Gebäudes als Einheit gesehen. Es wird nicht als sinnvoll erachtet, diese im Vergleich zur Gesamtfläche des Areals kleine Fläche herauszutrennen. Dies entspricht auch dem Vorgehen entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom 28.07.2015. Es würde die Bebauung der dadurch entstehenden Grundstücke zusätzlich erschweren. Deshalb soll das Gebäude in die Gesamtkonzeption miteinbezogen werden. Um hierfür die Möglichkei- ten auszuloten, ist geplant, im November 2018 ein freihändiges Verhandlungsverfahren („Kon- zeptausschreibung“) durchzuführen. Hierfür wird im Planungs- sowie im Wirtschaftsförde- rungsausschuss im September und im Hauptausschuss im Oktober 2018 eine entsprechende Vorlage eingebracht. Anzumerken ist außerdem, dass das Gebäude nur mit hohem Sanierungsaufwand nutzbar ge- macht werden kann, was sich auch auf den künftigen Mietpreis für das Gebäude auswirken wird. Überschlägige Berechnungen gehen von +/- 11 Euro/qm aus (ohne Ansatz eines Grund- stücks-/Gebäudewertes). Es ist ebenfalls zu hinterfragen, ob ein solitäres Ateliersgebäude entsprechende Nutzer anspricht oder ob nicht hierfür andere Örtlichkeiten besser geeignet wären.
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Niederschrift 54. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. September 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 21. Punkt 19 der Tagesordnung: Ateliernutzung und künstlerisches Arbeiten in der Schwarzwaldstraße 81/81 a ermöglichen Antrag: KULT Vorlage: 2018/0471 Beschluss: Verwiesen in den Ausschuss für Wirtschaftsförderung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 19 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung: Ich schlage jetzt schon einmal vor, dass wir das – nachdem wir vielleicht jetzt darüber de- battiert haben – noch einmal vorberaten, und zwar im Ausschuss für Wirtschaftsförderung und im Hauptausschuss. In den nächsten Sitzungstagen der einzelnen Ausschüsse liegt un- ser Vorschlag zur Ausschreibung eines Konzeptwettbewerbs für dieses uns noch verbliebe- ne Grundstück am westlichen Rand, südlich des Hauptbahnhofs, vor. Da gehört diese Fra- gestellung eigentlich hinein. Vielleicht können wir die Diskussion verkürzen, um es dort erst einmal vorzuberaten. Dann kommt es sowieso wieder. Stadtrat Cramer (KULT): Ihrem Vorschlag folgt meine Fraktion gerne. Trotzdem einige wenige Worte zu unserem Antrag. In der Form, wie der Antrag jetzt auf dem Tisch liegt, wurde er zu einem Zeitpunkt gestellt, als unserer Fraktion – und ich gehe davon aus, auch anderen Fraktionen – nicht bekannt war, welchen Weg die Stadtverwaltung gehen will mit diesem Gelände. Uns war einfach wichtig, dass das Gebäude erhalten bleibt und eine Nut- zung dort hinein kommt, die, bevor das Gelände geräumt war, auch eine kulturelle Nut- – 2 – zung war. In einem doch sehr intensiven Bürgerbeteiligungsprozess kamen auch diese Vor- schläge. Die Ergebnisse dieses Bürgerbeteiligungsprozesses sind nie mehr aufgerufen wor- den, nachdem der Großteil der Gebäude vom Investor mitgekauft wurde. Ich möchte den Antrag im Grunde genommen modifizieren. Wir bestehen nicht mehr da- rauf, dass das Gebäude nicht verkauft wird. Wir finden den Weg, so wie er jetzt vorge- schlagen wurde – ich durfte es zum ersten Mal letzte Woche im Planungsausschuss hören – sehr gut. Was wir aber trotzdem wollen ist, dass in dieser Konzeptausschreibung vorge- geben wird, dass dieses lange Jahre für Kultur genutzte Gebäude auch wieder eine kultu- relle Nutzung bekommt. Der Vorsitzende: Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Damit zur Vorberatung in den Ausschuss für Wirtschaftsförderung verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 15. Oktober 2018