Umgang mit toten Fundtieren

Vorlage: 2018/0444
Art: Anfrage
Datum: 06.07.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.07.2018

    TOP: 52

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE Umgang mit toten Fundtieren
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2018/0444 Umgang mit toten Fundtieren Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 17.07.2018 52 x 1. Welche Verfahrensweise gibt es in Karlsruhe mit tot aufgefundenen Tieren? 2. An welche Behörden können sich Bürger*innen wenden, wenn sie im öffentlichen Raum ein totes Haus- oder Heimtier auffinden? 3. Wird bei der Abgabestelle von gekennzeichneten Tieren – wenn vorhanden – der Chip ausgelesen bzw. die Tätowierung aufgezeichnet? 4. Werden die Halter*innen über das Ableben ihres Haustieres informiert? Immer wieder werden Haustiere im öffentlichen Raum tot aufgefunden. Uns ist nicht bekannt, welche konkreten Regelungen es in Karlsruhe für den Umgang mit toten Fundtieren gibt. Im Interesse der betroffenen Halter*innen wird die Verwaltung gebeten zu berichten, welche Maß- nahmen ergriffen werden, um leblos aufgefundene Tiere wie z. B. Hunde oder Katzen, ihren Hal- ter*innen zuzuordnen. Viele Halter*innen lassen ihre Haustiere mit einem Chip oder einer Tätowierung im Ohr kennzeichnen, so dass eine solche Identifizierung möglich ist. Bislang gibt es im Umgang mit toten Fundtieren keine einheitliche Verfahrensweise: In manchen Städ- ten und Gemeinden werden tote Fundtiere einfach „entsorgt“, in anderen wird überprüft, ob es eine Halterregistrierung gibt. Da der Transponder (umgangssprachlich auch „Chip“ genannt) ausschließlich von Tierärzt*innen gesetzt wird, ist jede Tierarztpraxis mit einem Transponder-Lesegerät ausgestattet. Meist verfügen auch Tierheime über entsprechende Lesegeräte. Handelt es sich um einen Hund oder eine Katze, wird das Tier wahrscheinlich von seinem Halter oder seiner Halterin vermisst. Für viele von ihnen ist es daher wichtig zu erfahren, wie das Leben ihres Tieres geendet hat. Noch viel schlimmer wäre die Ungewissheit, nie zu erfahren, was mit ihrem Tier passiert ist. unterzeichnet von: Michael Borner Renate Rastätter Zoe Mayer Sachverhalt / Begründung:

  • Stellungnahme TOP 52
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0444 Dez. 2 Umgang mit toten Fundtieren Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 17.07.2018 52 x 1. Welche Verfahrensweise gibt es in Karlsruhe mit tot aufgefundenen Tieren? Die Abteilung Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen (LuV) hat eine Handlungsmatrix für den Umgang mit Fundtieren erarbeitet. Diese beinhaltet auch den Umgang mit toten Tieren. Die Matrix liegt der Polizei und der Feuerwehr vor, um ein einheitliches Vorgehen zu gewährleis- ten. Die Abteilung Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen organisiert den Transport eines aufgefundenen toten Heimtieres zur Tierkörperbeseitigungsanstalt. Hierfür wird ein priva- ter Dienstleister (Atopet , www.atopet.de) beauftragt. Sollte der Dienstleister den Auftrag nicht übernehmen können, wird die Abholung von LuV selbst organisiert. 2. An welche Behörden können sich Bürger*innen wenden, wenn sie im öffentlichen Raum ein totes Haus- oder Heimtier auffinden? Bürger und Bürgerinnen haben die Möglichkeit, den Fund eines toten Tieres über die Telefon- nummer 115 oder direkt dem Ordnungs- und Bürgeramt, Lebensmittelüberwachung und Vete- rinärwesen mitzuteilen. Außerhalb der Erreichbarkeit der städtischen Anlaufstellen kann die Polizei oder die Feuerwehr informiert werden. 3. Wird bei der Abgabestelle von gekennzeichneten Tieren – wenn vorhanden – der Chip ausgelesen bzw. die Tätowierung aufgezeichnet? Die für den Transport zur Tierkörperbeseitigungsanstalt beauftragte Firma überprüft die mögli- che Kennzeichnung des Tieres (Chip oder Tätowierung). Für das Auslesen des Chips verfügt sie über ein Transponderlesegerät. Tätowierungen sind nur noch selten anzutreffen und wenn, dann in Kombination mit einem Chip. 4. Werden die Halter*innen über das Ableben ihres Haustieres informiert. Ist eine Kennzeichnung (Chip oder Tätowierung) abzulesen und das Tier wurde bei TASSO e.V. registriert, werden die Besitzer vom Transportdienstleister über den Fund ihres Tieres informiert.

  • Protokoll TOP 52
    Extrahierter Text

    Niederschrift 52. Plenarsitzung Gemeinderat 17. Juli 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 48. Punkt 52 der Tagesordnung: Umgang mit toten Fundtieren Anfrage: GRÜNE Vorlage: 2018/0444 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 52 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 20. Juli 2018