Inklusion in der Kita fördern - Erhöhung der Pauschalen für pädagogische Hilfen

Vorlage: 2018/0441
Art: Anfrage
Datum: 19.06.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Hagsfeld, Nordstadt, Südweststadt, Weiherfeld-Dammerstock, Weststadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.07.2018

    TOP: 51

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE Inklusion Kita fördern
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2018/0441 Inklusion in der Kita fördern – Erhöhung der Pauschalen für pädagogische Hilfen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 17.07.2018 51 x 1. Wie viele Kinder mit Anspruch auf Eingliederungshilfe besuchen im Kitajahr 2017/18 die Kin- dertagesstätten in Karlsruhe? 2. Welche Kindertagesstätten haben sich zu „Inklusiven Kindertages-stätten“ mit einem entspre- chenden Profil und personeller Zusammen-setzung im Team bis jetzt weiterentwickelt? 3. Welche Förderung erhalten diese Kinder, aufgeschlüsselt in pädagogische und begleitende Hilfe sowie nach Einzelintegration und inklusiven Einrichtungen? 4. Bis wann kann mit der Erstellung und Umsetzung eines von der Stadtverwaltung angekündig- ten neuen Konzepts zur Stärkung der inklusiven Regelangebote an den Kitas gerechnet wer- den? 5. Beabsichtigt die Stadtverwaltung für die Übergangszeit die pädagogischen Hilfen, die seit 2003 nicht mehr erhöht wurden, anzuheben? 6. In welchem Umfang wären zusätzliche finanzielle Mittel erforderlich, wenn die pädagogischen Hilfen im Doppelhaushalt 2019 und 2020 um 70 € erhöht würden? Die meisten Eltern von Kindern mit Behinderungen entscheiden sich für eine wohnortnahe oder inklu- sive Kita. Die Eingliederungshilfe für diese Kinder wird in pauschalisierter Form gewährt. Sie erhalten 460 € für pädagogische Hilfen und ergänzend bis maximal 390 € für begleitende Hilfen. Entscheidend für die individuelle Förderung ist die pädagogische Hilfe, die durch eine qualifizierte Fachkraft durchgeführt wird. Bei den begleitenden Hilfen handelt es sich um eine Assistenzleistung, z. B. durch eine Schulbegleitung. Die pauschalisierte pädagogische Hilfe ist seit 2003 nicht erhöht worden, was de facto zu einer deutlichen Verringerung der Förderung führte. Wir GRÜNE haben deshalb mit einem Antrag die Erhöhung der Pauschalen gefordert. Leider hat die Stadtverwaltung in ihrer Stellungnahme die Erhöhung nicht befürwortet, sondern stattdessen ange- kündigt, dass sie ein neues Konzept zur Stärkung der inklusiven Regelangebote an Kindertagesstätten vorbereiten wird. Für uns GRÜNE geht dieser Vorschlag in die richtige Richtung und wird deshalb von uns begrüßt. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 Nach Auskunft der Stadt muss allerdings mit einer längeren Vorlaufzeit für die Abkehr vom Sondersys- tem der Eingliederungshilfe zugunsten der Entwicklung und Einführung von inklusiven Regelangebo- ten gerechnet werden. Deshalb halten wir in der Übergangszeit eine Erhöhung der pädagogischen Hilfen für notwendig, damit die betroffenen Kinder besser gefördert werden können. Eine Erhöhung um 70 € entspricht der Pauschale, wie sie aktuell im Landkreis Karlsruhe gewährt wird, nämlich 530 €. In Freiburg beträgt die pädagogische Hilfe bereits 560 €. Die Anfrage soll dazu dienen, die erforderli- chen Haushaltsmittel für eine Aufstockung der pädagogischen Hilfen in Erfahrung zu bringen. unterzeichnet von: Renate Rastätter Dr. Ute Leidig Verena Anlauf

  • Stellungnahme TOP 51
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    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0441 Dez. 3 Inklusion in der Kita fördern - Erhöhung der Pauschalen für pädagogische Hilfen Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 17.07.2018 51 x 1. Wie viele Kinder mit Anspruch auf Eingliederungshilfe besuchen im Kitajahr 2017/18 die Kindertagesstätten in Karlsruhe? Zum Stichtag 30. Mai 2018 erhielten insgesamt 185 Kinder finanzielle Leistungen der Eingliederungshilfe in Kindertageseinrichtungen in Form einer begleitenden Hilfe und/oder einer pädagogischen Hilfe. 2. Welche Kindertagesstätten haben sich zu „Inklusiven Kindertagesstätten“ mit einem entsprechenden Profil und personeller Zusammensetzung im Team bis jetzt weiterentwickelt? Das vom Jugendhilfeausschuss am 27. November 2008 beschlossene Konzept zur Weiterentwicklung der Schulkindergärten und der Fortsetzung der Integration zur Inklusion durch stadtteilorientierte Schwerpunkteinrichtungen (INE) wurde umgesetzt. Das bestehende Netzwerk wird jedoch nicht weiter ausgebaut, weil Schwerpunkteinrichtungen dem Konzept der Inklusion zuwiderlaufen. Zielsetzung ist vielmehr, möglichst alle Kindertageseinrichtungen konzeptionell, räumlich und personell darauf auszurichten, dass Kinder mit Behinderungen dort bedarfsgerecht betreut werden können. Folgende Einrichtungen zählen zu den stadtteilorientierten Schwerpunkteinrichtungen (INE): - Kinderhaus Agnes, Innenstadt West - Element-i Kinderhaus Südstadtkirche - Kita im Lebenshilfehaus, Südweststadt - Villa im Zaubergarten, Weststadt - Im Weiherfeld, Weiherfeld-Dammerstock - Kita an der Tagweide, Hagsfeld - Kita Les Explorateurs, Durlach - Kentuckyallee 120, Nordstadt. Einzelintegrationen von Kindern mit Behinderungen finden in zahlreichen weiteren Kindertageseinrichtungen statt. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 3. Welche Förderung erhalten diese Kinder, aufgeschlüsselt in pädagogische und begleitende Hilfe sowie nach Einzelintegration und inklusiven Einrichtungen? Die Karlsruher Einrichtungsträger erhalten derzeit für jedes Kind mit Behinderung pro Monat folgende Pauschalen: a) Für pädagogische Hilfe 460,00 Euro; b) Für begleitende Hilfe 355,00 Euro bei Betreuung in einer Regelgruppe, Halbtagsgruppe oder Einrichtung mit verlängerten Öffnungszeiten, 390,00 Euro bei Betreuung in einer Ganztageseinrichtung. Die Höhe einer Pauschale richtet sich nicht danach, ob ein Kind mit Behinderung in einer integrativen Schwerpunkteinrichtung oder im Rahmen einer Einzelintegration betreut wird. Ausschlaggebend ist der Bedarf des Kindes nach einer begleitenden Unterstützung und/oder pädagogischen Betreuung. Zum Stichtag 30. Mai 2018 erhielten a) 6 Kinder eine begleitende Hilfe b) 41 Kinder eine pädagogische Hilfe c) 138 Kinder eine pädagogische und begleitende Hilfe d) 49 Kinder davon waren in einer der oben genannten integrativen Schwerpunkteinrichtung. 4. Bis wann kann mit einer Erstellung und Umsetzung eines von der Stadtverwaltung angekündigten neuen Konzepts zur Stärkung der inklusiven Regelangebote an den Kitas gerechnet werden? Im Rahmen des laufenden Planungsprozesses der Sozial- und Jugendbehörde zum Themenbereich „Inklusion in Karlsruher Kindertageseinrichtungen“ erfolgt die Erstellung eines Konzepts zur Stärkung der inklusiven Regelangebote in Kitas. Ein wichtiges Handlungsfeld ist die Ablösung des Sondersystems der Eingliederungshilfe durch Stärkung der inklusiven Regelangebote für Kinder mit Beeinträchtigungen in Karlsruher Kindertageseinrichtungen und Schulen vor dem Hintergrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Das BTHG tritt schrittweise in Kraft. Die Auswirkungen der gesetzlichen (Neu)-Regelungen sind derzeit noch nicht in vollem Umfang abzusehen. Dieser Planungsprozess wird voraussichtlich bis nächstes Jahr weiter andauern. 5. Beabsichtigt die Stadtverwaltung für die Übergangszeit die pädagogischen Hilfen, die seit 2003 nicht mehr erhöht wurden, anzuheben? Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Die Kindertageseinrichtungen erhalten neben den Fallpauschalen noch einen Personalzuschlag von 0,1 Fachkräften pro betreutes Kind mit anerkannter Behinderung. Der Personalkostenzuschlag ist eine freiwillige Leistung der Stadt Karlsruhe. Die Pauschalen für die begleitende beziehungsweise pädagogische Hilfe ist eine gesetzliche Leistung der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII). Ob diese Förderstruktur zugunsten einer Anhebung der Pauschalen aufgegeben werden soll, ist im Jugendhilfeausschuss zu beraten. 6. In welchem Umfang wären zusätzliche finanzielle Mittel erforderlich, wenn die pädagogischen Hilfen im Doppelhaushalt 2019 und 220 um 70 Euro erhöht würden? Am 30. Mai 2018 erhielten 179 Kinder eine pädagogische Hilfe. Bei einer Anhebung der Pauschalen um monatlich 70 Euro ergibt sich pro Jahr einen finanzieller Mehraufwand von 150.360 Euro.

  • Protokoll TOP 51
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    Niederschrift 52. Plenarsitzung Gemeinderat 17. Juli 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 47. Punkt 51 der Tagesordnung: Inklusion in der Kita fördern - Erhöhung der Pauscha- len für pädagogische Hilfen Anfrage: GRÜNE Vorlage: 2018/0441 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 51 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 20. Juli 2018