Erstellung eines einfachen Bebauungsplanes Breite Straße

Vorlage: 2018/0436
Art: Antrag
Datum: 06.07.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Beiertheim-Bulach

Beratungen

  • Gemeinderat Einbr. HH (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.07.2018

    TOP: 6

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Interfrak. BPlan Breite Straße
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Gemeinsamer ANTRAG SPD-Gemeinderatsfraktion CDU-Gemeinderatsfraktion GRÜNE-Gemeinderatsfraktion KULT-Gemeinderatsfraktion Stadtrat Friedemann Kalmbach (FÜR Karlsruhe) Stadtrat Eduardo Mossuto (FÜR Karlsruhe) Vorlage Nr.: 2018/0436 Erstellung eines einfachen Bebauungsplanes Breite Straße Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 24.07.2018 6 x Die Stadt stellt einen einfachen Bebauungsplan gemäß §30 BauGB für die Teile der Breite Straße auf, die nicht durch die Erhaltungssatzungen erfasst sind. In diesem einfachen Bebauungsplan werden die möglichen Höhen der Gebäude zusätzlich festgelegt. Begründung : In dem Bereich der Breite Str. in Beiertheim, in dem keine Erhaltungssatzung gültig ist, stehen einige denkmalgeschützte, niedrige Häuser. Für Neubauten, die nach § 34 genehmigt werden, gelten jedoch die Höhen der Neubauten in der Umgebung als Maßstab. Hier ist eine gezielte Abstufung der Höhen über einen Bebauungsplan notwendig, so dass die alten denkmalgeschützten Gebäude in ihrer Höhe festgelegt werden und die Umgebung darauf Bezug nimmt. Daher ist eine Erweiterung der kleinen älteren Bebauungspläne, die viel Spielraum lassen und den Erhalt der noch vorhandenen schönen traditionellen Substanz erschweren, notwendig. Mit dieser Maßnahme wird dafür gesorgt, dass behutsam neu gebaut wird, um den notwendigen Wohnraum zu schaffen, aber keine Orientierung an den höchsten Baukörpern erfolgt, sondern eine angemessene Höhenentwicklung stattfindet, die Rücksicht auf Denkmäler nimmt. unterzeichnet von: Parsa Marvi Michael Zeh Tilman Pfannkuch Ekkehard Hodapp Dr. Ute Leidig Lüppo Cramer Friedemann Kalmbach Eduardo Mossuto

  • Stellungnahme TOP 6
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    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum interfraktionellen Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion CDU-Gemeinderatsfraktion GRÜNE-Gemeinderatsfraktion KULT-Gemeinderatsfraktion Stadtrat Friedemann Kalmbach (FÜR Karlsruhe) Stadtrat Eduardo Mossuto (FÜR Karlsruhe) Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0436 Dez. 6 Erstellung eines einfachen Bebauungsplanes Breite Straße Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 24.07.2018 6 x Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, keinen Bebauungsplan für das Bestandsgebiet der östlichen Breite Straße aufzustellen. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein x ja Handlungsfeld: Städtebau Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 In Beiertheim gelten die Erhaltungssatzungen „Breite Straße 19 – 27“ (1997) in der Nähe des Albtalbahnhofs und „Ortskern Beiertheim“ (2007) für die westliche Hälfte der Breite Straße (bis Breite Straße 78 auf der nördlichen und Breite Straße 109 auf der südlichen Seite). Planungs- rechtlich ist Beiertheim durch Bebauungspläne und Baufluchtenpläne in Verbindung mit § 34 BauGB gesichert. Als die Erhaltungssatzung „Ortskern Beiertheim“ aufgestellt wurde, war sie zunächst für die gesamte Breite Straße geplant. Im Lauf des Verfahrens kam es zu Widerstand gegen den Geltungsbereich, er wurde auf den westlichen Bereich der Straße reduziert. Der östliche Bereich der Breite Straße wird seit Jahren durch Um- und Neubauten überformt. Hier gelten Baufluchtenpläne in Verbindung mit § 34 BauGB. Neubauten müssen sich in die Umgebung einfügen. Die Dachform und die Fassadengestaltung spielen dabei keine Rolle. Es sind hier ein- bis viergeschossige Gebäude zu finden, auch an Dachformen gibt es eine große Bandbreite, von Flachdach über geneigte Dächer bis Tonnendach. Eine einheitliche Struktur ist somit nicht zu erkennen. Die viergeschossigen Gebäude sind teilweise bereits einige Jahrzehnte alt. Hier können Wandhöhen von circa 12 Metern ermittelt werden. Davon nach unten abzu- weichen, würde in bestehende Baurechte eingreifen und könnte je nach ausgeübter Nutzung einen Entschädigungsanspruch und unter Umständen auch einen Übernahmeanspruch des Grundstücks nach sich ziehen. Dies wäre in jedem Einzelfall zu prüfen. Die eingeschossigen giebelständigen Gebäude der früheren Straßendorfbebauung wurden in- tensiv auf Denkmaleigenschaft untersucht, die Denkmale sind ermittelt und somit gesichert. Die Denkmalschutzausweisung nach § 2 Denkmalschutzgesetz löst allerdings keinen Umgebungs- schutz aus. Auch denkmalschutzrechtliche Belange dürften deshalb eine Abstufung der Höhen zu den Baudenkmälern nicht rechtfertigen. Die Stadtplanung sieht derzeit auch keine städtebauliche Rechtfertigung für eine Reduzierung der Gebäudehöhen. Zwar ist bei der Aufstellung von Bebauungsplänen auch die Gestaltung des Ortsbilds zu berücksichtigen, und in der Regel ist eine einheitliche Wandhöhe entlang der Stra- ßenflucht ein städtebauliches Ziel bei der Festlegung einer Bebauungsstruktur. Dieser Belang ist jedoch in die Gesamtabwägung eines Bebauungsplans einzustellen. Angesichts der bestehen- den, sehr heterogenen Bestandsbebauung überwiegen aus Sicht der Stadtplanung die städte- baulichen Zielsetzungen, welche eine Reduzierung der Gebäudehöhen erforderlich machen, die mit einer solchen Planung verbundenen, zahlreichen Eingriffe in bestehende Baurechte nicht. Darüber hinaus sollte man auch in Betracht ziehen, dass ein Bebauungsplan im Bestand mit vielen Einzeleigentümern, der zudem vorhandene Baurechte beschneidet, kaum Chancen auf einen zeitnahen Satzungsbeschluss hätte. Die Verwaltung empfiehlt daher, keinen Bebauungsplan für das Bestandsgebiet der östlichen Breite Straße aufzustellen.

  • TOP 6_Abstimmungsergebnis
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  • Protokoll TOP 6
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    Niederschrift 53. Plenarsitzung Gemeinderat 24. Juli 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 7. Punkt 6 der Tagesordnung: Erstellung eines einfachen Bebauungsplanes Breite Straße Gemeinsamer Antrag: SPD, CDU, GRÜNE, KULT, FÜR Karlsruhe Vorlage: 2018/0436 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Bei 29 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 11 Enthaltungen angenommen Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 6 zur Behandlung auf. Stadtrat Zeh (SPD): Beiertheim ist ein altes Dorf, und die alte Dorfstraße ist die heutige Breite Straße. Man sieht es durchaus noch an sehr vielen Gebieten, ganz im Westen stehen sehr viele alte Bauernhäuser, die von uns vor einigen Jahren großräumig durch die Erhal- tungssatzung geschützt wurden. Ganz im Osten hat es vier alte Bauernhöfe gegeben, die auch durch einen Erhaltungssatzungsteil geschützt sind. Aber die Differenz dazwischen war eine lange Diskussion. Leider ist damals keine Erhaltungssatzung beschlossen worden, und so ist sie in dem Zustand, wie sie heute ist. Es besteht nur ein alter Baufluchtenplan. Es muss vorne an die Straße gebaut werden, aber sonst wird viel nach § 34 Baugesetzbuch entschieden. Es wurde teilweise auch in Richtung Alb und in der zweiten Reihe gebaut und Ähnliches. Die Verwaltung hat natürlich Recht, es hat auch in diesem Abschnitt viele Denkmäler und alte Bauernhäuser - so um 1800 gebaut -, aber auch einige Jugendstilhäu- ser, die um 1900 gebaut wurden, die nach § 2 Denkmalschutzgesetz als einzelne Gebäude geschützt sind. Es gibt hier aber, wie die Verwaltung richtig feststellt, keinen Umgebungs- schutz in Richtung Nachbarhäuser. Letztendlich sind da auch einige, manche bezeichnen es als Bausünden, aus den 50er oder 60er Jahren, die sehr hoch sind, und sich an der südli- chen Bebauung orientieren. – 2 – Es gab im Bürgerverein der Bürgerschaft von Beiertheim schon länger eine Diskussion, weil immer mehr Baugenehmigungen nach § 34 Baugesetzbuch erteilt werden. Deshalb wollen wir schon, dass hier ein einfacher Bebauungsplan nach § 30 Baugesetzbuch aufgestellt wird, der die Höhen in dem gesamten Abschnitt weiter reguliert. Wir wissen, es ist kein einfaches Bebauungsplanverfahren, auch wenn man nur eine zusätzliche Komponente, sprich die Höhe von Gebäuden festlegt. Es gibt hier sicherlich das eine oder andere Gebiet, in dem noch weiter gebaut werden kann. Deshalb ist es auf keinen Fall ein Verhinderungs- bebauungsplan. Wir wissen, das Satzungsbeschlussverfahren wird sich wahrscheinlich lan- ge hinziehen. Aber wir wollen trotzdem hier mal gemeinsam den Weg gehen, einen einfa- chen Bebauungsplan, der nur die Höhe festlegt, zu machen. Wir lehnen die Antwort der Verwaltung ab, und bestehen auf Abstimmung und werben dafür, dass der Bebauungs- plan in Diskussion mit der Bürgerschaft aufgestellt wird. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Ich bin hier in einer relativ schwierigen Situation als CDU- vertreter, weil ich wirklich großes Verständnis dafür habe, was in diesem Stadtteil abläuft. Da bemüht sich die Bürgerschaft um eine Entwicklung, mit der man etwas, das sich einfach so ergeben hat, wieder einfangen möchte. Ich stehe voll und ganz hinter diesem Antrag, das ist überhaupt keine Frage, aber ich muss mich natürlich mit den Argumenten der Ver- waltung konstruktiv auseinandersetzen. Wenn es wirklich im Ergebnis um die Verhinde- rung von Baurechten bestimmter Bereiche gehen sollte, dann kann die CDU-Fraktion so etwas nicht unterstützen. Das ist auch eine Beschränkung des Eigentums, und das wäre voll und ganz unserer Intension entgegensprechend. Deshalb bin ich unglücklich über die Antwort der Verwaltung, weil sie eigentlich keinen Funken aufzeigt, wie wir weiter mit dieser Bevölkerung, die sich engagiert um ihren Stadt- teil kümmert, umgehen sollen, und welche Möglichkeiten wir haben. Von daher sehe ich eigentlich in dieser Antwort der Verwaltung die Geschichte als noch nicht beendet oder zu Ende diskutiert an. Im Moment empfehle ich meiner Fraktion diese Satzungsaufstellung oder den Schritt in diese Richtung zu nicht unterstützen. Wir sind nicht am Ende, wir wol- len Beiertheim weiterhin unterstützen. Stadtrat Hodapp (GRÜNE): Nach unserem Antrag zum Schutz des historischen Stadtbil- des in Beiertheim und der seitherigen Positionierung aus den zuständigen Ämtern, ist es für uns wie für Kollegen Zeh nicht überraschend gewesen, dass die Verwaltung in ihrer Stel- lungnahme empfiehlt, keinen Bebauungsplan für die Breite Straße in Beiertheim aufzustel- len. Natürlich, das haben die Kollegen schon erwähnt, sind die Argumente der Verwaltung auch nachvollziehbar, wir haben sie schon mehrfach gehört. Es gibt die Erhaltungssatzun- gen, eine einheitliche Struktur sei schwer erkennbar, eine Reduzierung der Gebäudehöhen sei nicht zurechtfertigen, oder gegen vorhandene Baurechte kaum durchsetzbar. Aber ge- nau darum geht es. Es ist baulich in diesem Bereich schon so viel Negatives passiert, was die Veränderung des Ortsbildes anbelangt, dass wir im Interesse der Bürgerinnen und Bür- gern dem Einhalt gebieten wollen, und unseres Erachtens auch müssen. Wir wollen zu- sammen mit unseren engagierten Bürgerinnen und Bürgern das Orts- und Straßenbild er- halten, das den Stadtteil und diese Straße speziell noch prägt. Die Anwendung des von uns allen in diesem Zusammenhang schon ganz oft zitierten § 34 Baugesetzbuch, hat eben nicht dazu geführt das Ortsbild zu erhalten. Es ist im Gegenteil so, dass der Passus, das sich ein Bauvorhaben - ich zitiere aus § 34 Baugesetzbuch nicht zum ersten Mal - in die Eigen- art der näheren Umgebung einfügen muss, im Gegensatz zu der Absicht, über die wir im- mer sprechen, zu ganz eigenartigen Veränderungen des Ortsbildes geführt hat, und dem – 3 – wollen wir, auch wenn es bis zum Satzungsbeschluss ein weiter Weg ist, einen Bebau- ungsplan entgegensetzen. Stadtrat Cramer (KULT): Meine Fraktion hat diesen Antrag auch mitgestellt, weil wir eben den Weg gehen wollen, der von Kollegen Zeh und Hodapp aufgezeigt wurde. Ich muss auch sagen, und da folge ich der CDU, dass wir durch die Antwort der Verwaltung irritiert sind. Herr Pfannkuch, ich sehe es auch so, dass es noch nicht zu Ende sein kann. Aber die Hartleibigkeit der Verwaltung habe ich ehrlich gesagt auch nicht erwartet. Es wird durch die Breite der Unterstützer dieses Antrags schon aufgezeigt, dass eine große Mehr- heit des Gemeinderats das will, und dann erwarte ich auch von der Verwaltung, dass sie auf den Gemeinderat zugeht, und auch einmal Optionen aufzeigt. Von daher denke ich, es macht Sinn, wenn wir vielleicht ab Oktober/November noch mal mit der Sache in den Pla- nungsausschuss gehen. Stadtrat Høyem (FDP): Unsere Fraktion hat nicht an dem interfraktionellen Antrag teilge- nommen. Wir verstehen selbstverständlich das Ziel, aber wie die Verwaltung finden wir, dass ein Bebauungsplan, wie von einer Mehrheit gewünscht, mehr negative Folgen für Ein- zeleigentümer und vorhandene Baurechte bringt, als Vorteile. Deshalb können wir diesen Antrag nicht unterstützen. Es ist nicht unsere Sache, und wir verstehen überhaupt nicht, dass insbesondere die CDU da mitgehen kann. Stadtrat Wenzel (FW): Ich unterstütze den Antrag, und habe schon in dem entsprechen- den Ausschuss gesagt, dass das typische Stadtbild dieses Stadtteils erhaltenswert ist, und freue mich, dass man sich zusammengefunden hat. Hätte man mich gefragt, hätte ich auch mitgemacht, aber meine Unterstützung für diese Sache habt Ihr. Bürgermeister Obert: Die Hartleibigkeit der Verwaltung. Die Verwaltung hat die Pflicht Ihnen darzulegen, wie die Sach- und Rechtslage ist. Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie es trotzdem versuchen wollen. Das ist Ihr gutes Recht. Wenn Sie einen Aufstellungsbeschluss herbeiführen, dann gibt es ihn. Die Verwaltung ist aber aufgefordert, Ihnen trotzdem zu sagen, dass aller Voraussicht nach das nicht zum gewünschten Ziel führen wird, und das ist schon sehr zurückhaltend formuliert. Im Grunde hätte es nur die Möglichkeit einer Erhal- tungssatzung gegeben. Die hat man 2007 nicht gewollt, durchaus mit Überlegungen, die nicht sach- und rechtsfremd waren. Denn es gab damals schon in diesem Bereich der Brei- ten Straße eine starke Überformung, gleichwohl wäre das einzige rechtliche Mittel, das eine gewisse Zielführung gehabt hätte, die Erhaltungssatzung gewesen. Ich weiß, was ich damals da unten für eine Auffassung hatte. Es waren die Bürger im Bürgerverein, die für diesen Teil keine Erhaltungssatzung wollten. Das hat in diesem Hause in der damaligen Zusammensetzung eine Mehrheit gefunden. Ich unterstreiche noch einmal, wenn, dann wäre die Erhaltungssatzung an sich das zielführende Mittel. Der Denkmalschutz, den es für bestimmte Gebäude gibt, schützt eben nur insoweit wie Denkmalschutz schützen kann. Das heißt, es kann gelegentlich ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude fallen, dann sind wir in der Problematik, was dann entsteht, darauf hat die Erhaltungssatzung eine Antwort. Es ist, wie es ist. Es ist nicht die Hartleibigkeit der Verwaltung, und es ist auch nicht der Wunsch der Verwaltung, das Ortsbild nicht erhalten zu wollen. Es ist ganz einfach die Darlegung einer rechtlichen, planungsrechtlichen und baurechtlichen Situation. Wenn Sie das wollen, kann man es versuchen. Zielführend von dem, was gewünscht wird, ist es aller Voraussicht nach nicht. – 4 – Der Vorsitzende: Ich habe jetzt bei mehreren Beiträgen eine gewisse Verwunderung über die Verwaltung wahrgenommen. Ich möchte es noch mal betonen, sowohl der Kollege Obert als auch ich sind gelegentlich vor Ort und bekommen jedes Mal die Frage gestellt, was die Verwaltung tun kann, und seit Jahren sagen wir, dass wir nichts tun können. Jetzt ist man ganz plötzlich überrascht, dass wir auf einen Vorschlag von Ihnen, den wir für nicht erfolgsversprechend halten und es so formulieren, jetzt keinen anderen Vorschlag machen können. Diese Verwunderung kann ich nicht so ganz nachvollziehen, denn wir bleiben ein- fach bei der Position, die wir übrigens auch unter durchaus heftigem Protest der Bewohne- rinnen und Bewohner dort immer vertreten haben. Jetzt ist noch einmal die Historie aufge- rollt worden. Hier steht auch nicht, dass wir Ihnen empfehlen den Antrag abzulehnen, sondern wir empfehlen, ihn nicht anzunehmen. Wenn Sie es dann trotzdem möchten, dann ist es eben so. Aber wir müssen an der Stelle aus unserer Sicht eine juristisch richtige Auskunft geben. Damit kommen wir zur Abstimmung des Antrags, und ich bitte Sie hiermit um das Votum.- Damit ist der Antrag angenommen und wir würden einen Aufstellungsbeschluss vorberei- ten. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 6. August 2018