Zukünftige kommunale Flotte: Stand der Planungen bei den Verkehrsbetrieben und den städtischen Unternehmen

Vorlage: 2018/0432
Art: Anfrage
Datum: 19.06.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.07.2018

    TOP: 48

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • KULT Stand kommunale Flotte
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE KULT-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2018/0432 Zukünftige kommunale Flotte: Stand der Planungen bei den Verkehrsbetrieben und den städtischen Unternehmen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 17.07.2018 48 x 1. Wie beurteilen VBK und AVG die aktuell gängigen E-Bus-Konzepte in Europa? 2. Welche konkreten Schritte beim Ausbau der Betriebsinfrastruktur haben VBK und AVG in Rich- tung E-, Brennstoffzellen- oder Gas-Fahrzeuge unternommen? Wann werden solche Schritte um- gesetzt? 3. Wie beurteilt die Stadt die Entscheidungen anderer Kommunen und die Marktsituation bei elektri- schen Müllfahrzeugen und anderen E-Lkw? Gibt es Überlegungen, hier ebenfalls tätig zu werden? Wenn nein, warum nicht? 4. Welche konkreten Schritte unternimmt die Stadtverwaltung, um elektrischen, mit Brennstoffzellen oder gasbetriebenen Nutzfahrzeugen den Weg zu ebnen? 5. Wann werden der erste E-Bus und das erste E-Nutzfahrzeug auf Karlsruher Straßen im Test- und wann ggf. im Regelbetrieb fahren? 6. Welche ebenfalls CO 2 -armen Alternativen, zum Beispiel Gasfahrzeuge, favorisieren Stadt und städ- tische Töchter ggf. gegenüber dem Elektroantrieb? 7. Existieren Überlegungen, auf der Buslinie 10 umweltfreundliche und geräuschärmere Antriebsar- ten wie Hybrid-, E- oder Gas zu testen? Die KULT-Fraktion verweist auf ihren Antrag vom 5. Dezember 2017. In der damaligen Stellungnahme hat die Stadt die Umsetzung von neuen Antriebskonzepten bei VBK, AVG und kommunaler Flotte auf die Zukunft verschoben und vor allem technische Gründe, Beispiel Wartung, genannt. In der Zwi- schenzeit haben unzählige andere Kommunen und Verkehrsbetriebe die Energiewende im Verkehr eingeleitet. Beispiel aus der Nachbarschaft: Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH hat die Umstellung auf elektrische Stadtbusse von Daimler angekündigt. Erste Fahrzeuge werden voraussichtlich Ende 2018 ausgeliefert und im alltäglichen Einsatz erprobt. Andere deutsche Verkehrsbetriebe (München, Hamburg, etc.) haben ein Beschaffungskonsortium für elektrische Busse gegründet. In Augsburg haben die Stadtwer- ke die gesamte Busflotte erfolgreich auf umweltfreundlicheres Erdgas umgestellt. Städte wie Bonn und Offenbach setzen bei ihren Stadtbussen weiter bzw. zukünftig auf E-Mobilität. Selbst bei Nutzfahrzeugen setzt sich der Trend zu umweltfreundlicheren und geräuschärmeren An- triebsarten fort. In Hamburg fährt bald die komplette Müllabfuhr elektrisch, in der Schweizer Stadt Thun werden bereits jetzt schon elektrische Müllfahrzeug eingesetzt. Dabei beziffert die Schweizer Stadt die Energieeinsparung auf 80 Prozent gegenüber Dieselmodellen. unterzeichnet von: Erik Wohlfeil Uwe Lancier Michael Haug Max Braun Sachverhalt / Begründung:

  • Stellungnahme TOP 48
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage KULT-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0432 Dez. 1 Zukünftige kommunale Flotte: Stand der Planungen bei den Verkehrsbetrieben und den städtischen Unternehmen Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 17.07.2018 48 x 1. Wie beurteilen VBK und AVG die aktuell gängigen E-Bus-Konzepte in Europa? VBK und AVG beobachten intensiv die weitere Entwicklung der aktuell gängigen E-Bus- Konzepte in Europa und nehmen an entsprechenden Informationsveranstaltungen teil. Darüber hinaus findet über die entsprechenden Fachausschüsse des VDV ein reger Informationsaustausch statt. Zudem stehen die VBK mit verschiedenen Busherstellern und –betreibern in Kontakt, um die neuesten technischen und kaufmännischen Entwicklungen aus erster Hand zu erfahren und von bereits gemachten Erfahrungen zu profitieren. Mittelfristig wird von Seiten der VBK aus heutiger Sicht ein Umstieg auf E-Busse favorisiert, da hier im Vergleich zu den anderen alternativen Antriebsarten die beste Kombination von Umweltfreundlichkeit und Wirtschaftlichkeit erwartet wird. Eine kurzfristige Umstellung der Busflotte auf E-Antrieb ist aufgrund der deutlich höheren Kosten bei der Beschaffung und fehlender Werkstatt-Infrastruktur sowie nicht vorhandenen Lademöglichkeiten zum heutigen Zeitpunkt nicht vorgesehen. Des Weiteren muss hierzu das Einsatz- und Umlaufkonzept der gesamten Busflotte überarbeitet und auf den Einsatz von Elektrobussen abgestimmt werden. Im Hinblick auf die Defizitreduzierung bei den VBK sind darüber hinaus negative Effekte zu erwarten. Bei der AVG ist mittelfristig eine Umstellung der Busflotte auf E-Busse aufgrund der schwierigen Topografie, die die Reichweite eines E-Busses wesentlich beeinflusst, und der fehlenden Ladeinfrastruktur nicht vorgesehen. 2. Welche konkreten Schritte beim Ausbau der Betriebsinfrastruktur haben VBK und AVG in Richtung E-, Brennstoffzellen- und Gas-Fahrzeuge unternommen? Wann werden solche Schritte umgesetzt? Nach heutigem Stand ist Mitte 2019 Baubeginn für die neue Kfz-Werkstatt auf dem ehe- maligen Bruker-Gelände, die Inbetriebnahme der neuen Werkstatt erfolgt voraussichtlich Mitte 2021. In der neuen Kfz-Werkstatt wird auch die Instandhaltung der Busse von AVG und VBK durchgeführt. Bei der Planung der Werkstattinfrastruktur werden bereits alle erforderlichen technischen Einrichtungen vorgesehen, welche für die Instandhaltung und den Betrieb von E-Bussen erforderlich sind. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Themen Brennstoffzellen- und Gasfahrzeuge haben wir zu Ziffer 6 (s. u.) erläutert. 3. Wie beurteilt die Stadt die Entscheidungen anderer Kommunen und die Markt- situation bei elektrischen Müllfahrzeugen und anderen E-LKW? Gibt es Über- legungen, hier ebenfalls tätig zu werden? Wenn nein, warum nicht? Die Entscheidungen anderer Kommunen bzw. deren Strategien oder Projekte können von der Verwaltung nicht abschließend bewertet werden. Am Markt verfügbar sind derzeit kaum serienreife E-Abfallsammelfahrzeuge bzw. –LKW, bzw. befinden diese sich noch in der Vorserienerprobung. Weitere Erläuterungen hierzu unter 4. bis 6. Bei leichten Nutzfahrzeugen (Lieferwagen und Klein-LKW) gibt es konkrete Planungen bzw. beschlossene Maßnahmen zur Beschaffung von E-NFZ. So wurden z. B. bereits fünf E-Klein-LKW für das Friedhofs- und Bestattungsamt angeschafft und in Vorbereitung ist die Beschaffung eines Reinigungsfahrzeugs auf Streetscooter-Basis für die Stadtreinigung. Bei Stadtreinigung, Gartenbauamt und Hauptamt sind weitere E-NFZ projektiert, dies jedoch unter Fördervorbehalt. 4. Welche konkreten Schritte unternimmt die Stadtverwaltung, um elektrischen, mit Brennstoffzellen oder gasbetriebenen Nutzfahrzeugen den Weg zu ebnen? Der Einsatz von (schweren) Nutzfahrzeugen mit den vorgenannten Antrieben im städtischen Fuhrpark erfordert – zusätzlich zu den sehr hohen Anschaffungskosten – hohe Investitionen in die Bereitstellung einer für diese Fahrzeugarten geeigneten Energieversorgung sowie bau- licher Maßnahmen und zusätzlichen Flächenbedarf auf den Betriebshöfen durch zusätzliche Brandschutzmaßnahmen, wie z. B. größere Abstände zwischen den Fahrzeugstellplätzen. Der Einsatz dieser Nutzfahrzeuge wird daher und auch hinsichtlich der noch nicht ausrei- chenden Serienstände bei Brennstoffzellen- und E-Antrieben sowie derzeit noch mindestens 2-fach höheren Anschaffungskosten, im Vergleich zu modernen konventionellen Antrieben, zurückhaltend bewertet. Die im Haushalt eingestellten Mittel in Höhe von 5 Mio. Euro p.a. werden im Wesentlichen für die Fahrzeugersatzbeschaffungen, ohne zusätzliche Kosten für Ladeinfrastruktur und Ge- bäudetechnik benötigt. Darüber hinaus müssten zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden, z. B. für erhöhte Anschaffungskosten (Investitionsmehraufwand), Ladeinfrastruktur sowie für die Energieversorgung der Liegenschaften und Gebäude, oder gar für den Bau und Betrieb einer eigenen LKW-Erdgas- bzw. Wasserstofftankstelle. Ein mittelfristiger Einsatz alternativer Antriebe im städtischen Fuhrpark erfordert ein ganz- heitliches Energieversorgungs- und Redundanzkonzept, idealerweise unter gezielter Ein- bindung von regenerativer Energiegewinnung, wie z. B. durch eigene Photovoltaik-Anlagen. 5. Wann werden der erste E-Bus und das erste E-Nutzfahrzeug auf Karlsruher Straßen im Test- und wann ggf. im Regelbetrieb fahren? In Karlsruhe ist ein Einsatz von E-Bussen durch VBK frühestens ab Mitte 2021 mit Inbetrieb- nahme der neuen Kfz-Werkstatt möglich, da erst dann die erforderliche Infrastruktur für die Instandhaltung und den Betrieb der Busse vorhanden sein wird. Ein Testbetrieb von E-Bussen zu einem früheren Zeitpunkt ist aufgrund fehlender Infrastruktur nur schwer realisierbar. Die ersten vollständig batterieelektrisch angetriebenen Abfallsammelfahrzeuge (ASF) sind seit diesem Jahr in der Schweiz in Kundenerprobung, in Deutschland wird die Kundenerprobung aktuell begonnen. Bei positiver Entwicklung dieser Pilotprojekte und der Anschaffungskosten batterieelektri- scher ASF sowie nach Vorliegen belastbarer Erkenntnisse hinsichtlich der Betriebskostenent- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 wicklung ist eine Anschaffung erster batterieelektrischer ASF ab 2022 grundsätzlich er- wägenswert. Hinzu kommen ca. zwei Jahre Konzeptionierungsphase, Vergabeverfahren und die Lieferzeiten der Hersteller – was bedeutet, dass theoretisch ein Einsatz entsprechender NFZ ab 2024 möglich sein könnte. Die Verwaltung ist mit den jeweiligen Herstellern im Austausch und beobachtet die weitere Entwicklung. Ein Praxistest wird erfolgen, sobald die Hersteller hierfür Fahrzeuge zur Ver- fügung stellen können. Die Anschaffungskosten liegen derzeit bei ca. 800.000 Euro pro Stück. Im Vergleich hierzu kostet ein konventionell angetriebenes ASF ca. 265.000 Euro. 6. Welche ebenfalls CO²-armen Alternativen, z. B. Gasfahrzeuge, favorisieren Stadt und städt. Töchter ggfs. gegenüber dem Elektroantrieb? Stadtverwaltung, VBK und AVG favorisieren gegenüber dem E-Antrieb keinen der weiteren gängigen alternativen Antriebsarten. Der Gasantrieb erfordert zusätzliche Werkstatt- und Tankinfrastruktur, welche mit hohen Kosten verbunden ist, wobei die Nachteile, wie zum Beispiel Geräuschemissionen gegenüber einem E-Antrieb überwiegen. Die Brennstoffzellentechnik ist bei Beschaffung und Instandhaltung mit hohen Kosten ver- bunden und zum heutigen Zeitpunkt keine Alternative zum E-Antrieb. Des Weiteren steht im Raum Karlsruhe derzeit nur ein öffentlich zugänglicher Wasserstoff (H2)-Tankpunkt ohne Ausfallredundanz zur Verfügung. Bei Erlangung der Markreife in Verbindung mit wirtschaftlichen Anschaffungs- und Betriebs- kosten, sowie insbesondere bei Schließung der Versorgungslücke, verspricht der Brennstoff- zellenantrieb ein hohes Potential im Bereich Abfallsammlung. 7. Existieren Überlegungen, auf der Buslinie 10 umweltfreundliche und geräusch- ärmere Antriebsarten wie Hybrid-, E- oder Gas zu testen? Es existieren keine Überlegungen auf der Linie 10 einen Testbetrieb mit Bussen mit vor- genannten Antriebsarten vorzusehen. Ein Testbetrieb ist aufgrund nicht vorhandener Werkstatt-Infrastruktur sowie nicht vorhandenen Lade- bzw. Tankmöglichkeiten zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Eine Nachrüstung dieser Einrichtungen wäre mit einem größeren Zeitaufwand verbunden und im Hinblick auf die vorgesehene Einstellung der Linie 10 im Dezember 2020 nicht zielführend.

  • Protokoll TOP 48
    Extrahierter Text

    Niederschrift 52. Plenarsitzung Gemeinderat 17. Juli 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 44. Punkt 48 der Tagesordnung: Zukünftige kommunale Flotte: Stand der Planungen bei den Verkehrsbetrieben und den städtischen Unternehmen Anfrage: KULT Vorlage: 2018/0432 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 48 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 20. Juli 2018