Vergabe-Kriterien vorab beraten und beschließen

Vorlage: 2018/0430
Art: Antrag
Datum: 19.06.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.09.2018

    TOP: 16

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt

  • Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 05.02.2019

    TOP: 2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mit Stellungnahme einverstanden

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE Vergabekriterien
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2018/0430 Vergabe-Kriterien vorab beraten und beschließen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 18.09.2018 16 x Hauptausschuss 05.02.2019 2 x Bei Vergaben, die im Hauptausschuss oder Gemeinderat beschlossen werden, legt die Verwaltung die Vergabe-Kriterien vor der Ausschreibung dem Hauptausschuss zur Beratung und Entscheidung vor. Davon ausgenommen sind Ausschreibungen, die ausschließlich über den Preis entschieden werden dürfen. Gemeinderat und Hauptausschuss haben das Recht, über bestimmte Vergaben zu beschließen. Die Gremien erhalten hiervon jedoch erst Kenntnis, wenn die eigentliche Ausschreibung bereits been- det ist und es auf Basis der vorab festgelegten Kriterien nur noch um den Zuschlag geht. Zu diesem Zeitpunkt kann eine Vergabe nicht mehr abgelehnt werden, ohne dass damit hohe Kosten und zeitli- che Verzögerungen verbunden sind: Die Ausschreibung müsste erneut vorgenommen und Teilneh- mende an der Ausschreibung entschädigt werden. Insbesondere kann dann nicht mehr auf die Vergabe-Kriterien – bei großen Ausschreibungen die ei- gentlichen „politischen Stellschrauben“ des Verfahrens – Einfluss genommen werden. Um hierauf politisch einwirken zu können, etwa um ökologische und soziale Aspekte einzubeziehen, soll der Hauptausschuss bereits bei der Vorbereitung solcher Ausschreibungen beteiligt werden. unterzeichnet von: Joschua Konrad Johannes Honné Verena Anlauf Istvan Pinter Sachverhalt / Begründung:

  • Stellungnahme GR September 2018
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0430 Dez. 1 Vergabe-Kriterien vorab beraten und beschließen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 18.09.2018 16 x Kurzfassung Die Durchführung von insbesondere „großen“, EU-weiten Vergabeverfahren ist ein sehr kom- plexes und zeitaufwändiges Verfahren. Vergaberechtliche Regelungen, um etwa ökologische und soziale Aspekte einzubeziehen, sind sowohl auf EU-Ebene wie auch auf nationaler Ebene bis hin zur Vergabedienstanweisung der Stadt Karlsruhe vorhanden. In den Vergaben der Stadt Karlsruhe gehören nachhaltige Vergabekriterien zum Standard. Die Verwaltung empfiehlt da- her, den Verfahrensablauf nicht durch weitere Prozessschritte auszudehnen. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Vergabe-Kriterien (Zuschlagskriterien) sind neben der Leistungsbeschreibung, der Vorgabe von Eignungskriterien und gegebenenfalls der Festlegung von Bedingungen für die Ausführung eines Auftrags ein wichtiges Element bei der Planung, Design und Durchführung des Vergabe- verfahrens. Die Stadt Karlsruhe muss hierbei angefangen von europäischen Richtlinien bis hin zur eigenen Vergabedienstanweisung für die Vergabe von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen beachten und so ein extrem komplexes Rechtsgebiet bearbeiten. Die formalen und materiellen Anforderungen für die Vergabe-Kriterien (Zuschlags- kriterien) ergeben sich aus den einschlägigen Regelungen, insbesondere aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und der Vergabeverordnung sowie der Vergabe- und Vertrags- ordnung für Bauleistungen. Mit den Vergabe-Kriterien muss ebenso die Gewichtung und die Bewertungsmatrix festgelegt werden. Der zeitliche Aufwand für „große“ Ausschreibungen (EU-Verfahren) liegt bereits jetzt bei meh- reren Monaten. Sollte die Beteiligung des Hauptausschusses bereits für die Beratung und Ent- scheidung der Vergabekriterien im Vorfeld der Ausschreibung vorgesehen werden, würde sich - auch im Hinblick auf die begrenzte Anzahl der Sitzungstermine - der Zeitbedarf für die Aus- schreibungsverfahren weiter erhöhen. Mit der Vergaberechtsmodernisierung 2016 und der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) hat sowohl die europäische wie auch die deutsche Gesetzgebung eine noch stärkere Umset- zung strategischer Ziele - insbesondere auch im Hinblick auf die Aspekte Umwelt, Nachhaltig- keit und Soziales (- in zahlreichen Einzelbestimmungen) zum Ausdruck gebracht. Die Umset- zung der strategischen Ziele in die tägliche Beschaffungspraxis sowohl auf Seiten der Auftrag- geber als auch der Auftragnehmer, gestaltet sich jedoch immer noch schwierig. Dennoch ge- lingt es den Vergabestellen der Stadt Karlsruhe sowohl im Liefer- und Dienstleistungsbereich wie auch im Baubereich immer wieder, über das Vergabe-Kriterium „Preis“ hinaus auch andere vergaberechtskonforme umweltfreundliche, nachhaltige und soziale Vergabekriterien in die Ausschreibungen einzubringen. Der Sachstandsbericht 2015 des Umwelt- und Arbeitsschutzes zur Berücksichtigung sozialer und nachhaltiger Kriterien in der städtischen Vergabepraxis kommt ebenfalls zum Ergebnis, dass in vielen Bereichen der Stadt Karlsruhe bereits sehr positive Beispiele für die Berücksichtigung von Umwelt- und Nachhaltigkeitskriterien vorhanden sind. Der Bericht wurde am 22.04.2016 im AUG vorgestellt und behandelt. Die Verwaltung empfiehlt den Antrag abzulehnen.

  • Protokoll GR September 2018
    Extrahierter Text

    Niederschrift 54. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. September 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 18. Punkt 16 der Tagesordnung: Vergabe-Kriterien vorab beraten und beschließen Antrag: GRÜNE Vorlage: 2018/0430 Beschluss: Verwiesen in den Hauptausschuss Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 16 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Stadtrat Konrad (GRÜNE): Es ist etwas schwierig mit den Vergaben bei der Stadt Karls- ruhe. Die Erfahrung ist, die Vergabe kommt in den Hauptausschuss. Wir sagen: Würden Sie nächstes Mal bitte dies und jenes berücksichtigen. Dann heißt es, wir behalten das im Hin- terkopf. Wenn das nächste Mal die Sache vergeben wird, bekommen wir die gleichen Vergabevoraussetzungen vorgelegt wie vorher. Unsere Kritik verhallt ungehört. Deshalb stellen wir jetzt einen Antrag, dass die Verwaltung der Verpflichtung, die sie auch einge- gangen ist, als sie sich der Agenda 2030 angeschlossen hat, nachkommt und ihre Verga- ben fair und nachhaltig gestaltet. Um darauf Einfluss nehmen zu können, wollen wir über die Vergaberichtlinien vorher mitbestimmen. Ehrlich gesagt frage ich mich, warum ent- scheiden wir überhaupt über die Vergaben? Warum spricht uns die Gemeindeordnung dieses Recht zu, wenn die Stadtverwaltung uns nicht das Recht zugestehen will, auch mit darüber zu reden, wie vergeben wird? Wir haben aktuell die einzige Möglichkeit auf Vergaben Einfluss zu nehmen, indem wir gegen eine Vergabe stimmen, die bereits gelaufen ist, was Regressforderungen für die Stadt zur Folge hätte. An der Stelle nehmen wir unsere Verantwortung so wahr, dass wir sagen, wir wollen vorher mit der Stadtverwaltung übereinkommen, was wir für sinnvolle – 2 – Vergaberichtlinien halten. Da wir gemerkt haben, im Nachhinein und für die nächste Vergabe funktioniert es einfach nicht, stellen wir diesen Antrag, sich frühzeitig damit zu beschäftigen. Sie verweisen darauf, dass an vielen Stellen gute Vergabekriterien einfließen. Sie verweisen auch auf den Beschaffungsbericht von 2015, in dem aber die neuen rechtlichen Möglich- keiten durch die Novellierung des Gesetzes von 2016 noch gar nicht vorkommen. Das ist uns an der Stelle nicht genug. Wir möchten den Antrag gerne verweisen. Wir möchten eine Möglichkeit finden, uns gemeinsam auf Vergaberichtlinien zu einigen, die sozialen und ökologischen Belangen nachkommen, anstatt immer so weiter zu machen wie jetzt. Die Stadt ist nicht perfekt. Wir möchten die Luft nach oben gerne nutzen. Stadtrat Ehlgötz (CDU): Kollege Konrad, ich habe schon viele Anträge von Ihnen lesen müssen. Aber bei diesem Antrag muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen, ich glaube, Sie sitzen auf der falschen Seite des Hauses. Sie und Ihre Fraktion haben vor, sich in das operative Geschäft einer Verwaltung einzuschalten. Wenn Sie das machen wollen, sollten Sie sich einmal beim Herrn Oberbürgermeister erkundigen, ob er Sie einstellen kann bei der Ver- waltung, beispielsweise in einem Vergabeausschuss. Das Entscheidende ist doch, dass wir eine Verwaltung haben, die uns im Vorfeld genau diese Kriterien, was die Rechtslage ist, ausarbeitet und in den verschiedenen Ausschüssen vorstellt. Dann hat der Gemeinderat bzw. der zuständige Ausschuss die Aufgabe, danach zu vergeben. Das ist die Aufgabe eines Gemeinderates. Und nicht, sich in das operative Geschäft einzumischen. Des Weiteren lassen Sie mich noch eines sagen, lieber Herr Kollege. Das, was Sie vorhaben, wäre ein Bürokratieaufwand, den dieser Gemeinderat, der ehrenamtlich tätig ist, gar nicht mehr erfüllen kann. Sie müssen VOBs lesen, Sie müssen Richtlinien einhalten usw. Das ist nicht zu schultern für einen Gemeinderat, der seine Tätigkeit ehrenamtlich macht. Deshalb klare Ablehnung dieses Antrags. Stadträtin Fischer (SPD): Die Antwort der Verwaltung überzeugt. Insbesondere die gro- ßen Verfahren sind zu komplex und zu umfangreich, um über den Hauptausschuss oder im Gemeinderat verantwortlich beraten zu werden. Auch würde es einen immensen Zeitauf- wand kosten. Allerdings, da gebe ich den Kollegen Recht, bleibt die berechtigte Frage, wie wir als Gemeinderat das Vergabeverfahren beeinflussen können. Nicht die großen Verga- beverfahren sollten dabei im Fokus stehen, sondern die Mehrzahl der Vergaben, die unter dem Schwellenwert liegen und in den Dezernaten und Dienststellen entschieden werden. Sie stellen nämlich den Hauptanteil der gesamten Vergabeverfahren dar. Wichtig ist es, für diese Vielzahl von Vergaben einheitliche und transparente Standards und Vorgaben festzu- legen. Da ist unsere zentrale Vergabestelle der Anker, an dem das Ganze sich auch anbin- den lassen würde. Wir können Einfluss nehmen über die bestehende Vergabedienstanord- nung, die in der Stadt vorliegt. Hier können wir die Nachhaltigkeitskriterien, die der Kollege angesprochen hat, für alle Vergaben verbindlich festlegen, auch Transparenz festlegen und fester verankern und damit auch die Ämter und die Gesellschafter viel stärker binden. Hier kann uns beispielsweise die Servicestelle der Kommunen in einer Welt von Engagement global in einer Startphase behilflich sein, was möglich ist bei Vergaben in der öffentlichen Hand. Man könnte mit einer Fachveranstaltung sozusagen erste Rahmenbedingungen dis- kutieren im Gemeinderat. Auf dieser Grundlage könnten dann in der Vergabedienstanwei- – 3 – sung langfristig nachhaltige Vergaben allgemein gültig und für die ganze Stadt verbindlich festgelegt werden. Dies halte ich für einen Weg, der auch in anderen Kommunen in die- sem Bereich beschritten wird. Stadtrat Haug (KULT): Es ist richtig, dass diese VOL/VgV-Verfahren nicht nur über den Preis entschieden werden. Das ist gut so. So hat die Stadt die Möglichkeit, geeignete Biete- rinnen und Bieter auch nach den gewünschten Kriterien auszuwählen. Allerdings sind auch schon heute die Verfahren so aufwendig, sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Bietersei- te, dass es zuweilen schon als Zumutung bezeichnet werden kann, diese zu bearbeiten. Deswegen empfehlen wir durchaus, im Sinne der Kosten die Verfahren nicht zu verlängern. Trotzdem ist es gut, dass die GRÜNEN diesen Antrag gestellt haben, um noch einmal deut- lich auf den Anspruch des Gemeinderats hinzuweisen, dass diese politischen Stellschrauben genutzt werden und der Willen des Gemeinderates in das Verfahren einzufließen hat. Ich denke, dass man da eine Lösung finden kann. Stadtrat Hock (FDP): Ich muss meinem Kollegen von der CDU Recht geben. Ich habe den Eindruck, man vergisst bei diesem Antrag eines vollkommen – das wundert mich dann doch schon -, wenn hier aus dem Hause oft gesagt wird, wie viel Zeit wir mit unserer Ar- beit verbringen, mit der Durchsicht der ganzen Vorlagen usw. Und dass wir doch manch- mal völlig überfordert sind, das alles durchzubekommen. Dann stellt man hier diesen An- trag, Kollege Konrad, wo man sich dann schon die Frage stellt, was wollen Sie denn errei- chen? Sie werden erreichen, dass Sie noch viel mehr Arbeit haben, noch viel mehr lesen müssen und noch weniger verstehen werden. Ich habe das vollste Vertrauen in die Vergabestellen der Stadt Karlsruhe, in die Verwal- tungsleute, die das tagtäglich machen. Ich sehe nicht, dass der Gemeinderat hier im Haus diese Stellschraube noch ein bisschen drehen muss. Nein, die Vergaben sind im Moment so, dass sie ordentlich und sorgfältig, wie es auch Vorschrift ist, durchgeführt werden. Ich glaube nicht, dass wir es dann noch besser machen könnten, wie manche hier in der Ver- waltung. Deshalb: Meine Fraktion unterstützt diesen Antrag auf keinen Fall. Wir wissen nämlich, was dann hinten heraus kommt, das totale Chaos, weil viele noch weniger verstehen werden von der Materie. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Vom Prinzip her halten wir den Antrag der GRÜNEN für rich- tig. Unabhängig von der Zielsetzung, die im Antragstext erst im letzten Satz vorkommt, ist es natürlich wirklich so, dass wir unserer Verantwortung als Gemeinderat nachkommen müssen. Wenn wir dann Entscheidungen treffen, die eigentlich schon gefallen sind, treffen wir keine echten Entscheidungen. Die Beiträge, die ich hier gehört habe gegen diesen An- trag, sind aus meiner Sicht nicht wirklich überzeugend, weil sie nur sagen: Wir wollen kei- ne Information, wir wollen keine Wahlmöglichkeit. Die Frage ist: Welchen Wert hat eine Entscheidung, die letztendlich schon gefallen ist, wo man gar nicht mehr die Möglichkeit hat, stattdessen eine andere Entscheidung zu treffen. Das ist der Kern dieses Antrags. Deswegen halten wir diesen Antrag für richtig. Es kann nicht sein, dass wir regelmäßig in die Situation kommen, dass wir eine Sache für gut halten müssen, einfach weil sie letzt- endlich schon, dadurch dass das Verfahren schon so weit fortgeschritten ist, entschieden – 4 – ist. Da muss man eine bessere Lösung finden, auch wenn sie für uns Stadträte mit mehr Arbeit verbunden ist. Stadtrat Kalmbach (GfK): Wir wünschen uns eine zügige Abwicklung von Prozessen. Wir wünschen uns eine schlanke Verwaltung. Das verzögert die ganze Geschichte. Deswegen kann dieser Antrag in dieser Form nur die Verfahren komplizieren. Deswegen sagen wir, es ist so nicht möglich. Es ist doch nicht so, dass wir nicht über soziale Standards diskutiert haben, dass wir nicht im Bauausschuss über solche Kriterien gesprochen haben. Das war doch ständig Thema. Wir haben Einfluss genommen. Es ist ständig damit gearbeitet wor- den. Deswegen halte ich diesen Antrag für überflüssig. Stadtrat Wenzel (FW): Ich möchte mich dem anschließen, was mein Kollege Kalmbach gesagt hat. Ich überlege mir gerade, wie viele Vergaben wir im Bauausschuss allein in den letzten Monaten vergeben haben. Da sollte dann vorher im Hauptausschuss noch über die Kriterien beraten werden. Dann geht es wieder weiter. Wenn wir schlank, effizient und kostengünstig verhandeln sollen, dann ist dieser Antrag überflüssig. Der Vorsitzende: Ich möchte Sie einladen noch einmal kurz darüber nachzudenken, was die Rolle des Gemeinderates und was die der Verwaltung ist. Es ist Ihre Rolle, uns Vergabe- kriterien als Rahmensetzung an die Hand zu geben. Aber es kann nicht sein, dass dann bei den einzelnen Vergaben Sie jeweils vielleicht anfangen - je nachdem, worum es geht – noch einmal der einzelnen Ausschreibung wiederum andere Rahmenbedingungen vorzu- geben. Das ist auch nicht das, was Sie meinten, Herr Konrad. Ich will nur sagen, das könn- te auch eine Folge sein, wenn wir jetzt bei jeder Ausschreibung noch einmal vorher mit Ihnen darüber diskutieren. Wir müssen eine Vertrauensbasis schaffen, dass wir die Rah- menbedingungen, die Sie uns vorgeben, auch einhalten. Die letztendliche Vergabe, Herr Stadtrat Dr. Schmidt, kommt nicht deswegen zu Ihnen, damit Sie dann alles noch einmal von vorne beginnen, sondern Sie sollten überprüfen, ob wir das entsprechend qualitätsvoll gemacht haben. Sie sollten am Ende noch einmal eine Grundsatzentscheidung treffen, ob man wirklich für dieses Projekt so viel Geld als Ergebnis einer Ausschreibung dann auch einsetzt. Das ist im Grunde noch einmal die letzte Mög- lichkeit, politisch zu sagen, wenn wir von Anfang an gewusst hätten, dass es am Ende so viel kostet, dann lassen wir es lieber doch. Denn sonst hätten wir völlig freie Hand, aus ei- nem Ausschreibungsverfahren am Ende einfach etwas viel Teureres zu beschließen. Das ist der Sinn dieser letzten Entscheidung. Ich habe jetzt aber auch Ihren Beitrag, Herr Stadtrat Konrad, gar nicht so verstanden, dass es Ihnen jetzt partout darum geht, alles vorher zu wissen, sondern Sie sind unzufrieden damit, wie die Vergabekriterien angewendet werden und haben selber gesagt, Sie könnten sich vorstellen, dass wir das noch einmal verweisen und dann eher über diese Thematik reden. Insofern würde ich sagen, wir beenden die Diskussion darüber, dass der Gemeinde- rat frühzeitig in alles eingebunden werden muss. Aber wir verweisen den Antrag in den Hauptausschuss. Dann diskutieren wir dort noch einmal über dieses Thema, wie ist mit den Vergabekriterien umzugehen. Wäre das ein Angebot? Es gab eine doch relativ breite Unterstützung für dieses Anliegen. Wenn wir so verbleiben können, dass wir es verweisen, um noch einmal über diese Unzufriedenheit mit dem, wie mit Vergabekriterien umgegangen wird, zu sprechen. Dann aber nicht am Einzelfall, son- – 5 – dern dann müssen wir es insgesamt noch einmal thematisieren. In diesem Sinn verweisen wir es in den entsprechenden Ausschuss. Ich habe jetzt einmal Hauptausschuss gesagt. Ich hoffe, dass das stimmt. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 15. Oktober 2018

  • Vergabekriterien Stellungnahme neu
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0430 Dez. 1 Vergabe-Kriterien vorab beraten und beschließen Gremium Termin TOP ö nö Hauptauschuss 05.02.2019 2 x Kurzfassung In die Vergabeverfahren der Stadt Karlsruhe werden bereits seit längerem Zeitraum nachhaltige Vergabekriterien einbezogen. Die Vergabe-Dienstanweisung der Stadt Karlsruhe enthält ver- bindliche Regelungen zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei Beschaffungen. Zur weiteren Vertiefung des Themas wird die Verwaltung einen „moderierten Workshop“ für die Vergabestellen der Stadt Karlsruhe und interessierte Gemeinderatsmitglieder anbieten. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 In der 54. Plenarsitzung des Gemeinderates am 18.09.2018 wurde unter Punkt 16 der Tages- ordnung der Antrag der GRÜNE: „Vergabe-Kriterien vorab beraten und beschließen“ behan- delt. Auf die Stellungnahme der Verwaltung zu diesem Punkt wird hingewiesen. Der Antrag wurde zur weiteren Diskussion zunächst einmal in den Hauptausschuss verwiesen. Die Vergabe-Dienstanweisung der Stadt Karlsruhe enthält bereits verbindliche Regelungen zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei Beschaffungen. Die Vergabestellen der Stadt Karlsruhe sind danach verpflichtet, bei Ausschreibungen und Frei- händigen Vergaben sowie Teilnahmewettbewerben den Gesichtspunkt der Umweltverträglich- keit zu beachten. Bereits in der Planungsphase sind Umweltkriterien festzulegen, die von den zu beschaffenden Produkten oder der technischen Ausstattung beziehungsweise Konstruktionsart von Bauwerken zu erfüllen sind. Soweit für den konkreten Beschaffungsbedarf relevant, umfas- sen die Regelungen in der Vergabedienstanweisung den gesamten Prozess von der Herstellung über den Ge- und Verbrauch einschließlich Reparaturfreundlichkeit und Haltbarkeit bis hin zur Entsorgung eines Produktes oder einer Bau- oder Dienstleistung. Im Einzelnen sind dabei Um- weltfaktoren wie zum Beispiel:  Belastung der Umwelt durch Schadstoffe  Wirkung auf Menschen, Tiere, Pflanzen und Materialien  Verwendung von Gefahrstoffen  Lärmbelastung  Energie- und Ressourcenverbrauch  Altstoffanteil  Wiederverwertbarkeit zu berücksichtigen. Die Vergabe-Dienstanweisung sieht ferner vor, dass für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit auch die nicht berechenbaren volkswirtschaftlichen Aspekte zu berücksichtigen sind, die durch die umweltschonenden Eigenschaften an anderer Stelle entstehen. Zur objektivierbaren Beurtei- lung der eingehenden Angebote auch hinsichtlich nicht unmittelbar monetär wirksamer Vorteile wird den Bedarfsstellen/Bedarfsträgern bei Erstellung der Leistungsbeschreibung aufgetragen, eine mit Bewertungspunkten versehene Matrix für alle relevanten Kriterien aufzustellen, die der Angebotsauswertung zugrunde gelegt wird. Darüber hinaus sieht die Vergabe-Dienstanweisung vor, dass auch zu erfüllende Umweltkrite- rien in der Leistungsbeschreibung verankert werden können. Zudem ist die Berücksichtigung der Kriterien des „Fairen Handels“ explizit in der Vergabe- Dienstanweisung geregelt und die Vergabestellen der Stadt – im Rahmen des rechtlich Möglichen - dazu verpflichtet, diese zu beachten. Weiterhin sind in den von den verschiedenen Vergabestellen der Stadt Karlsruhe durchgeführten Vergabeverfahren bereits heute standardmäßig -entsprechend den jeweiligen Beschaffungsge- genständen- nachhaltige Vergabekriterien enthalten. Sie werden im Rahmen der Leistungsbe- schreibung, als Eignungskriterium, als Zuschlagskriterium oder als Ausführungsbedingung für den Auftrag verankert. So werden bei Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträgen grundsätzlich nach- haltige Vergabekriterien wie beispielsweise die Einhaltung des Landestariftreue- und Mindest- lohngesetzes (LTMG), Produkte aus fairem Handel, Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen, Um- welt- und Gütezeichen wie „Blauer Engel“, „Energy Star“ oder „FSC-/PEFC-Label“, CE- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Kennzeichnung, Einsatz von Recylingprodukten, Angaben zu Emissions- und Energieverbrauchs- werten, Lebensdauer von Produkten, Umweltkosten beachtet und gefordert. In diesem Zusammenhang ist auch auf den Sachstandsbericht 2015 des Umwelt- und Arbeits- schutzes zur Berücksichtigung sozialer und nachhaltiger Kriterien in der städtischen Vergabe- praxis hinzuweisen. Die Vielzahl positiver Beschaffungsmaßnahmen -unabhängig ob im Liefer- und Dienstleistungs- bereich oder im Baubereich- zeigt auf, welche Schritte und Maßnahmen die Vergabestellen der Stadtverwaltung bereits ergriffen haben, um Nachhaltigkeitskriterien rechtssicher und effizient in die tägliche Arbeit zu integrieren. Um diesen Weg weiter zu gehen ist es unumgänglich, die Vergabestellen der Stadt Karlsruhe sowohl qualitativ wie auch quantitativ zu stärken. Eine Zentralisierung auf wenige Vergabestel- len und die Qualifizierung und der Aufbau von weiterem Know-how zu dem Thema der nach- haltigen Beschaffung sind dabei notwendige Maßnahmen. Zur weiteren Vertiefung des Themas wird die Verwaltung einen „moderierten Workshop“ der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) für die Vergabestellen der Stadt Karlsruhe und interessierte Gemeinderatsmitglieder anbieten.

  • Protokoll HA TOP 2
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 38. Sitzung Hauptausschuss Termin: 5. Februar 2019, 16:30 Uhr öffentlich Ort: Großer Sitzungssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 2. Punkt 2 der Tagesordnung: Vergabe -Kriterien vorab beraten und beschließen Antrag: GRÜNE Vorlage: 2018/0430 Beschluss: Einverstanden mit der Stellungnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 2 zur Behandlung auf. Die Verwaltung schlage die Diskussion der Themen im Rahmen eines Workshops vor. Die nachhaltige Beschaffung sei ein gemeinsames Ziel, man könne aber nicht über jede Verga- be vorher mit dem Gemeinderat Einverständnis herstellen. Man müsse versuchen, hier eine Regelung zu finden. Stadtrat Konrad (GRÜNE) bedankt sich für das Angebot eines Workshops. Er bittet, im Workshop darauf einzugehen, wie die Einhaltung von verschiedenen Standards, zum Bei- spiel Tariftreue, Mindestlohngesetz und ökologische Kriterien, die vorher festgelegt wer- den, überprüft werden soll. Stadträtin Melchien (SPD) bestätigt, ihre Fraktion sei auch sehr an den Themen interes- siert und wolle vor allem wissen, wie man die Zentrale Vergabestelle auch noch personell stärken könne, um Synergien zu nutzen und um effektiver voranzukommen bei den Vergaben. Auch über die Nachhaltigkeitskriterien oder –strategie wolle man gerne mitei- nander beraten, auch ob man diese noch ausbauen könne. Ihr gehe es eher um grundsätz- liche Ziele als um einzelne Vergaben. Der Vorsitzende erklärt, der habe den Workshop auch so verstanden, dass Grundsätzli- ches geklärt werden solle. Er greift Stadtrat Konrads Anregung auf, in der Vorbereitung des Workshops noch mal darzustellen, wie die Überprüfungen erfolgen sollen. Stadtrat Dr. Heilgeist (CDU) merkt an, Vergabekriterien können nicht vorab individuell beschlossen werden, da eine Vergabe gerichtsfest sein müsse, man müsse deshalb die Kri- - 2 - terien vorab festlegen. Dafür sei der Workshop geeignet, man dürfe aber die Vergaben nicht zu sehr einengen und kompliziert machen, dass man das kaum noch nachvollziehen könne. Die Umsetzung sei Sache der Verwaltung. Der Vorsitzende stellt fest, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, dass alle mit dem geplanten Vorgehen einverstanden sind. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 19. Februar 2019