Aufnahme einer neuen Hortgruppe in die städtische Bedarfsplanung

Vorlage: 2018/0421
Art: Beschlussvorlage
Datum: 15.06.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Innenstadt-West, Knielingen, Neureut, Rintheim, Rüppurr, Waldstadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.07.2018

    TOP: 10

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Aufnahme neuer Hortgruppen in die Hortplanung Knielingen
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: 2018/0421 Verantwortlich: Dez.3 Aufnahme einer neuen Hortgruppe in die städtische Bedarfsplanung Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 03.07.2018 14 x vorberaten Gemeinderat 17.07.2018 10 x Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - die Erweiterung des Horts an der Viktor-von-Scheffel-Schule um eine Nachmittagshortgruppe (25 Plätze) und die Bereit- stellung der in der Vorlage genannten Finanzmittel. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein x ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ergebnis-HH 2018: 62.805€ Finanz-HH 2018: 65.980€ Ergebnis-HH 2019:192.725€ Finanz-HH 2019: 4.000€ Ergebnis-HH 2018: 9.870€ Ergebnis-HH 2019: 30.240€ Ergebnis-HH 2018: 52.935€ Finanz-HH 2018: 65.980€ Ergebnis-HH 2019:162.485€ Finanz-HH 2019: 4.000€ Ergebnis-HH ab 2020: 167.359€ Finanz-HH ab 2020: 4.500€ Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2018 stehen nicht zur Verfügung. Haushaltsmittel für 2019/2020 sind noch zu bewilligen bzw. im Verwaltungsentwurf für den DHH 2019/20 vollumfänglich zu berücksichtigen. Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: siehe Anlage ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein X ja Handlungsfeld: Sozialer Zusammenhalt und Bildung Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Ausgangslage und Begründung In den letzten Jahren ist der Betreuungsbedarf von Grundschulkindern in Karlsruhe erheblich gestiegen. Als Gründe hierfür können der gesellschaftliche Wandel, die Bedeutung der Verein- barkeit von Familie und Beruf und die erhöhte Akzeptanz von außerfamilialen Betreuungssys- temen durch den Kita Ausbau aufgeführt werden. In der „Familienumfrage 2017“ gaben 87% der befragten Familien mit Grundschulkindern an, zusätzlich zum Regelunterricht einen Betreuungsbedarf zu haben. Ebenfalls konnte gezeigt werden, dass die Ganztagsschule sich als Angebot für die Schulkindbetreuung in Karlsruhe etablieren konnte. So wurde angegeben, dass etwa 20% der Grundschulkinder in der Ganz- tagsschule und 29% in Horten betreut werden. Mit der aktuellen Angebotsstruktur ist der stei- gende Bedarf nur schwer zu decken, und so kommt es in der Folge in einzelnen Stadtteilen im- mer wieder zu Betreuungsengpässen. Tab.1: Entwicklung der Schulkindbetreuung von 2012 - 2017 in Karlsruhe 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 Grundschulkinder (ohne Vor- bereitungsklassen und Privat- schule) 8.402 8.419 8.509 8.444 8.509 8.606 Ganztagsgrundschulkinder 297 565 966 1418 1753 2.012 Betreuungsquote der Grund- schulkinder abgedeckt durch Ganztagsschule 3,5% 6,7% 11,4% 16,8% 20,6% 23,4% Kinder in Hortbetreuung 2.541 2.394 2.377 2.289 2.293 2.154 Betreuungsquote der Grund- schulkinder abgedeckt durch Horte 30,2% 28,4% 28% 27% 27% 25% Ein weiteres Ergebnis der Familienumfrage war die soziale Selektion bei der Inanspruchnahme von Schulkindbetreuung in Karlsruhe. Besonders Kinder aus Elternhäusern der sogenannten oberen Mittelschicht sowie der sogenannten Oberschicht sind demnach im Hort vertreten. Auch die Eltern von Ganztagsschulkindern kommen vermehrt aus der oberen Mittelschicht. Gleichzei- tig erreicht das Format Ganztagsgrundschule verstärkt Alleinerziehende und Haushalte mit Mig- rationshintergrund. Das Modell der Ganztagsschule scheint sich demnach in unterschiedlichen sozialen Gruppen zu etablieren, wohingegen Grundschulkinder mit ausländischen Eltern vergleichsweise selten den Hort besuchen. Die Rahmenkonzeption und Richtlinie „Ganztagsangebote für Grundschulkinder“, die vom Gemeinderat am November 2013 einstimmig beschlossen und in der fortgeschriebenen Version am 24. November 2015 verabschiedet wurde, stellt eine umfassende Gesamtstrategie zur De- ckung des erhöhten Betreuungsbedarfs dar. Als Ziele formulierte die Stadt Karlsruhe neben ei- nem abgestimmten und übersichtlichen Betreuungsangebot, dass die Ganztagsschule das Ba- sismodell für die Schulkindbetreuung sein soll. Weitere in der Rahmenkonzeption benannte Ziele sind die strukturelle Vereinheitlichung der Schulkindbetreuung und des Gebührensystems durch das Basismodell Ganztagsgrundschule. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Der flächendeckende Ausbau der Ganztagsschule wird als Förderung der Chancengleichheit der Kinder benannt und könnte zum Abbau der sozialen Ungleichheit bei der Inanspruchnahme von Schulkindbetreuung in Karlsruhe beitragen. Bei einer langfristig angelegten Schaffung von Parallelstrukturen, bei denen Hort und Ganztags- schule nebeneinander bestehen bleiben, könnte die soziale Selektion bei der Nutzung der Be- treuungseinrichtungen weiter verstärkt werden und somit Strukturen zur Benachteiligung von einkommensschwachen Familien aufgebaut werden. Laut Rahmenkonzeption sollen die Schülerhorte nur an Standorten ohne Ganztagsschule ein Ganztagsangebot bereitstellen. Horte sollen nur bestehen bleiben, wenn dies zur Deckung des Bedarfs am Standort notwendig ist. Der Auftrag an die Verwaltung ist demnach der Ausbau des Ganztagsangebots mit der Ganztagsschule als Basismodell sowie die schrittweise Verkleinerung des Hortangebotes in Karlsruhe. Aufgrund der Einrichtung von Ganztagsschulen nahm der Be- darf an Hortplätzen ab. Der Rahmenkonzeption folgend, wurden die Horte schrittweise abge- baut, und es kam nach einer Übergangsphase mit auslaufendem Hortangebot zur Schließung von vier Schülerhorten im Jahr 2017: -Alte Friedrichstraße (Neureut) -Haus Sonnensang (Moltkestraße; Innenstadt-West) -Tilsiter Straße (Waldstadt) -Forststraße (Rintheim) Der Bedarf an Schulkindbetreuung steigt jedoch schneller, als der Ausbau von Ganztagsschulen vorangeht. Die Horte können nur eingeschränkt auf den zunehmenden Betreuungsbedarf rea- gieren, da eine Erweiterung aufgrund von fehlenden Räumlichkeiten kaum möglich ist. Außer- dem ist der Hort als Angebot der Jugendhilfe eine sozialpädagogische und familienergänzende Einrichtung (im Sinn von § 24 Abs. 2 SGB VIII) mit dem pädagogischen Auftrag „Erziehung, Bildung und Betreuung“. Damit geht ein spezifischer Anspruch an pädagogischer und fachlicher Qualität einher. Dieser zeigt sich ebenfalls an den personellen und räumlichen Standards, die von Horten eingehalten werden müssen (Betriebserlaubnis des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)). Zur Wahrung der Qualität und zur Erfüllung des pä- dagogischen Auftrags ist der rein quantitative Ausbau von Horten somit nur eingeschränkt möglich. Gleichzeitig wurden im Jahr 2017 die Erweiterung eines neuen Schülerhortes an der Element-i- Schule im Technido (20 Nachmittagshortplätze) sowie die Erweiterung des Schülerhortes der Kinder-Stadtkirche Karlsruhe e.V. an der Waldschule in Neureut (20 Nachmittagshortplätze) im Gemeinderat (25. Juli 2017) beschlossen. Im laufenden Jahr 2018 wurde in der Gemeinderats- sitzung am 15. Mai 2018 eine Gruppenerweiterung (20 Nachmittagshortplätze) für den Schü- lerhort an der Riedschule am Standort Rüppurr für das Schuljahr 2018/19 beschlossen. Für den kommenden Jugendhilfeausschuss liegen der Jugendhilfeplanung bereits zwei Anfragen von Schülerhorten vor, die aufgrund von steigendem Bedarf an einer Gruppenerweiterung interes- siert sind. Die fachliche Prüfung des gemeldeten Bedarfs durch die Jugendhilfeplanung ist noch nicht abgeschlossen. In der Rahmenkonzeption wird die Begrenzung der personellen und räumlichen Gegebenheiten der Horte bereits erwähnt. Ein weiterer Ausbau der Horte ist nur sehr beschränkt möglich, da die Ausbaureserven an vielen Standorten bereits erschöpft sind. Die Planung neuer Hortprojekte wird kritisch betrachtet, da bereits beim Ausbau des Kita-Bereichs der Mangel an räumlichen Ressourcen, bei der Umsetzung von neuen Kita-Projekten, sichtbar war. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Zudem liegt die momentane Priorisierung der Stadt Karlsruhe auf der Erfüllung des Rechtsan- spruchs auf Kita-Betreuung nach § 24 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII). Mit dem Hortausbau wäre zudem die Rekrutierung von weiterem pädagogischem Fachpersonal notwen- dig, da nicht auf bereits bestehendes qualifiziertes pädagogisches Personal zurückgegriffen werden kann. Der gravierende Fachkräftemangel hat sich bereits beim Kita-Ausbau gezeigt und würde auch bei einem umfassenden Ausbau des Hortangebotes zu Problemen führen. Stadtteil Knielingen Im Zuge der Entstehung des Neubaugebietes Knielingen 2.0 und der daraus resultierenden er- höhten Einschulungszahlen kann bis zum Jahr 2023/24 von einer konstant hohen Schülerzahl und somit von einem dauerhaften Bedarf an Schulkindbetreuung ausgegangen werden. Für das Schuljahr 2018/19 kann der Bedarf von insgesamt 25 Plätzen an den Knielinger Horten nicht abgedeckt werden. In der Klausur des Schulbeirats am 27. Februar 2018 wurde vereinbart, dass die Viktor-von- Scheffel-Schule sich vorerst nicht zu einer Ganztagsschule entwickeln wird, da die Akzeptanz für dieses Angebot aktuell nicht vorhanden ist. Der Bedarf an Betreuung von Grundschulkindern wird durch zwei Horte in städtischer Träger- schaft abgedeckt: Hort an der Viktor-von-Scheffel-Schule (Lassallestraße mit der Aussengruppe Am Brurain) und Schülerhort Eggensteiner Straße. Der städtische Hort an der Viktor-von-Scheffel-Schule (Lassallestr. 2 mit 3 Hortgruppen / Aus- senstelle Am Brurain mit 4 Hortgruppen) hat insgesamt 140 Hortplätze plus 20 Plätze Ergän- zende Betreuung. Zum Schuljahr 2017/2018 hat die Viktor-von-Scheffel Schule insgesamt 224 Schülerinnen und Schüler, davon wurden 128 im Schülerhort an der Viktor-von-Scheffel-Schule (Stichtag 01. No- vember 2017) betreut. Demnach haben 57% der gesamten Schülerschaft der Viktor-von- Scheffel Schule einen Hortplatz. Die beiden Einrichtungen haben eine gemeinsame Hortleitung, sind jedoch räumlich durch mehrere Straßenzüge voneinander getrennt, was den Arbeitsaufwand erhöht. Der Hort mit seinen beiden Standorten zählt zu einem der größten Horte in Karlsruhe. Für eine Erweiterung stehen keine weiteren Räume oder andere Ausbaumöglichkeiten zur Verfügung. Unabhängig von den landesweiten und verpflichtenden Standards ist die Größe einer Einrich- tung für die Qualität ein wichtiger Faktor. Beim Bau von neuen Einrichtungen empfiehlt der KVJS eine Einrichtungsgröße von bis zu vier Gruppen, damit auch für kleine Kinder die Tages- einrichtung überschaubar bleibt. Der Hort benötigt zur Erfüllung seines familiennahen Auftrags „Erziehung, Bildung und Betreuung“ eine übersichtliche Größe, um die direkte Interaktion der Fachkräfte mit den Kindern zu ermöglichen. Der neu eingerichtete städtische Schülerhort Eggensteiner Straße an der kleinen Grundschule Knielingen hat 20 Hortplätze. Für das kommende Schuljahr 2018/19 werden die vorhandenen Platzkapazitäten vollständig benötigt. Es bestehen daher keine Kapazitäten für die Unterbrin- gung des Fehlbedarfs von 25 Plätzen. Seit dem Schuljahr 2015/16 erhalten neu eingerichtete Betreuungsangebote für Grundschüle- rinnen und Grundschüler keine Landesfördermittel mehr. Für den Stadtteil Knielingen werden am Hort Lassallestraße von insgesamt sieben Hortgruppen nur noch drei Hortgrupenn mit jähr- Ergänzende Erläuterungen Seite 5 lich 37.000 € vom Land bezuschusst. Der Hort Eggensteiner Straße bekommt keine Landesför- derung und wird vollständig von der Stadt Karlsruhe getragen. Am Standort Knielingen werden von insgesamt acht Hortgruppen fünf zu 100% von der Stadt Karlsruhe finanziert. Die Kosten für die fünf Hortgruppen in Knielingen belaufen sich auf 676.848,14€ jährlich. Aufgrund des weiter steigenden Bedarfs und zur Deckung der 25 Anfragen nach Betreuungs- plätzen im Stadtteil Knielingen ist die Erweiterung des Hortes an der Viktor-von-Scheffel-Schule (25 Nachmittagsplätze) notwendig. Die Unterbringung der neuen Hortgruppe wird noch ge- klärt, eine Lösung im Gebäudebestand der Viktor-von-Scheffel Schule ist möglich. Langfristig sollte die bestehende Gesamtstrategie zur Schulkindbetreuung noch einmal geprüft werden, um auch zukünftig den Bedarf der Familien abdecken zu können. Hierbei spielt die Entscheidung des Kultusministeriums zur Weiterentwicklung der Ganztagsschule und zur künf- tigen Finanzierung des Betreuungsangebotes - speziell der Schülerhorte - eine entscheidende Rolle. Finanzielle Auswirkungen Die voraussichtlichen Kosten der Erweiterung des Schülerhorts sind in der Anlage dargestellt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - die Erweiterung des Horts an der Viktor-von-Scheffel-Schule um eine Nachmittagshortgruppe (25 Plätze) und die Bereit- stellung der in der Vorlage genannten Finanzmittel.

  • Anlage Aufnahme neuer Hortgruppe
    Extrahierter Text

    Finanzielle Auswirkungen Jahr 2018Betrag (Euro)BezeichnungKontierung Ergebnishaushalt42.184 Personalaufwand für städt. Einrichtungen PSP-Element: 1.500.36.50.01.02.09 Sachkonto: 40000000 Ergebnishaushalt20.621 Sachaufwendungen für städt. Einrichtungen PSP-Element: 1.500.36.50.01.02.09 Sachkonten: 42000000-49999999 Ergebnishaushalt-9.870 Erträge für städtische Einrichtungen PSP-Element: 1.500.36.50.01.02.09 Sachkonto: 33000000 Finanzhaushalt65.980 Investitionen für städtische Einrichtungen PSP-Element: 7.500001.700.821.31 Sachkonto: 78310000 Jahr 2019BetragBezeichnungKontierung Ergebnishaushalt130.328 Personalaufwand für städt. Einrichtungen PSP-Element: 1.500.36.50.01.02.09 Sachkonto: 40000000 Ergebnishaushalt62.397 Sachaufwendungen für städt. Einrichtungen PSP-Element: 1.500.36.50.01.02.09 Sachkonten: 42000000-49999999 Ergebnishaushalt-30.240 Erträge für städtische Einrichtungen PSP-Element: 1.500.36.50.01.02.09 Sachkonto: 33000000 Finanzhaushalt4.000 Investitionen f. städtische Einrichtungen PSP-Element: 7.500001.700.821.31 Sachkonto: 78310000 Folgender Sachaufwand ist in der obigen Berechnung enthalten: 20182019 Aufwand für Hauswirtschafts-Kraft (Fremdfirma)979€2.937€ Aufwand für Mittagessen der Kinder5.671€17.100€ Aufwand für Budget der Einrichtung357€1.102€ Die Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2018 sind in vollem Umfang zur Verfügung zu stellen, da diese bisher nicht eingeplant waren. Die Aufwendungen und Auszahlungen ab dem Jahr 2019 sind in den ersten Entwürfen bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2019/2020 noch nicht berücksichtigt und müssen somit noch eingeplant werden. Der Sachaufwand beinhaltet kalkulatorisch angenommene Mietkosten (gem. Objekten vergleichbarer Größe) von 40.000€/Jahr. Genaue Angaben hierüber sind noch nicht bekannt. Ab 2020 werden jährlich Kosten mit entsprechenden Steigerungen entsprechend der Ausgaben für das Jahr 2019 anfallen. Im Bereich der Zuwendungen für Betreuungsangebote für Grundschulen gibt es für neue Gruppen mittlerweile keine Landesfördermittel mehr. Anlage

  • Abstimmungsergebnis Top 10
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 10
    Extrahierter Text

    Niederschrift 52. Plenarsitzung Gemeinderat 17. Juli 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 10. Punkt 10 der Tagesordnung: Aufnahme einer neuen Hortgruppe in die städtische Bedarfsplanung Vorlage: 2018/0421 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - die Erweiterung des Horts an der Viktor-von-Scheffel-Schule um eine Nachmittagshortgruppe (25 Plätze) und die Bereitstellung der in der Vorlage genannten Finanzmittel. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 10 zur Behandlung auf, verweist auf die er- folgte Vorberatung im Hauptausschuss und stellt die Abstimmungsbereitschaft des Hauses fest: Vielen Dank für dieses einstimmige Votum. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 30. Juli 2018