Fusion der Rüppurrer Sportvereine: - Ersatzflächen für Bioland-Hof - technische und finanzielle Anforderungen für Querung der Bahnstrecke

Vorlage: 2018/0419
Art: Anfrage
Datum: 14.06.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Rüppurr

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.07.2018

    TOP: 45

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE Fusion Rüppurrer Sportvereine
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2018/0419 Fusion der Rüppurrer Sportvereine: - Ersatzflächen für Bioland-Hof - technische und finanzielle Anforderungen für Querung der Bahnstrecke Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 17.07.2018 45 x 1. Wie groß ist die Fläche, die für ein zusätzliches Großspielfeld durch die Fusion der Rüppurrer Sportvereine RFG 04, Alemannia und DJK am Standort RFG 04 aus Sicht der Vereine und der Stadtverwaltung benötigt wird? 2. Wird die Stadtverwaltung mit den Vereinen prüfen, ob im Zuge der geplanten umfassenden Sanie- rung des RFG 04 künftig wie bisher zwei Großspielfelder für den regulären Betrieb ausreichen? 3. Falls ein drittes Großspielfeld als unverzichtbar bewertet wird, welche weiteren Pläne verfolgt die Stadt mit den 5 ha Ackerfläche, die sie von einer privaten Besitzerin gekauft hat und die an einen Bioland-Hof verpachtet sind? 4. Welche Anforderungen bestehen für die neue Querung der Bahnstrecke durch eine Brücke oder eine Unterführung: - Ist bereits geprüft worden, ob eine Unterführung im Überschwemmungsgebiet überhaupt technisch machbar sowie verhältnismäßig wäre? - Welche Ausmaße müsste ein Querungsbauwerk jeweils haben und welche Eingriffe in das gewachsene Landschaftsbild würde der Bau einer hohen, breiten und extrem belastbaren Brü- cke bedeuten? Liegt dazu eine Visualisierung vor? - Mit welchem Kostenrahmen für das gesamte Projekt „Brückenbau“ müsste man dabei rech- nen, welcher Eigenanteil wäre von der Stadt zu tragen und mit welchem zeitlichen Vorlauf für die Erstellung müsste man rechnen? 5. Hat die Stadtverwaltung bereits beim Kauf der 5 ha Ackerfläche für die Fusion der drei Sportver- eine eine Vorprüfung durchgeführt, ob der Verlust von 5 ha Ackerfläche für den Bioland-Hof zu einer unzulässigen Existenzgefährdung führen könnte? Wird sie diese Prüfung ggf. zeitnah durch- führen? 6. Sieht sich die Stadtverwaltung in der Pflicht und Verantwortung, der Pächterin für den Verlust der 5 ha Ackerflächen Ersatz- bzw. Ausgleichsflächen in zumutbarer Nähe anzubieten? Grundsätzlich ist es zu begrüßen, wenn Sportvereine bei rückläufigen Mitgliederzahlen fusionieren und wertvolle Flächen für Renaturierung und die dringend benötigte Wohnbebauung gewonnen wer- den können. Wir sind uns dessen bewusst, dass ein Bruch mit der Vereinstradition keinem Verein leicht fällt. Die drei Rüppurrer Sportvereine Rüppurrer Fußballgesellschaft 04, FSV Alemannia und Grün Weiß Rüppurr haben sich dazu entschieden. Das wird von uns Grünen ausdrücklich positiv aner- kannt. Die Fläche des FSV Alemannia grenzt unmittelbar an die Wohnbebauung an und könnte deshalb für Wohnungsbau genutzt werden, ohne dass Eingriffe in Freiflächen erforderlich wären. Die Sportflächen des Vereins Grün Weiß Rüppurr grenzen an wertvolle Naturflächen und können renaturiert werden. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 Leider entstehen beim geplanten Fusionsstandort Rüppurrer Fußballgesellschaft 04 aber auch gravie- rende Probleme. Ein Bioland-Hof ist massiv von der Fusion betroffen und soll 5 ha dringend notwen- dige Ackerflächen verlieren, die er von der Stadt Karlsruhe gepachtet hat. Die Stadt Karlsruhe hat die- se große Ackerfläche von einer privaten Besitzerin gekauft, um die Fusion umsetzen zu können. Der Verlust dieser großen Fläche für den Biolandhof steht im Widerspruch zur Mitgliedschaft der Stadt beim Biostädtenetzwerk. Denn mit dem Beitritt zu diesem Netzwerk hat sich die Stadt dazu verpflich- tet, den Biolandbau auf ihrer Gemarkung zu fördern. Aus unserer Sicht muss deshalb umfassend ge- prüft werden, ob ein drittes Großspielfeld zwingend notwendig ist. Sollte ein weiteres Großspielfeld unverzichtbar sein, sehen wir die Stadt in der Pflicht, dem Bioland-Hof die erforderlichen Ersatzflächen zu verpachten, um einer Existenzgefährdung vorzubeugen. Zusätzlich Sorgen machen uns weitere Unwägbarkeiten, die mit der Fusion zusätzlich entstehen. Für die Querung der Bahnlinie ist ein gigantisches Brückenbauwerk notwendig, das mit einer extremen Veränderung des gewachsenen Landschaftsbilds einhergeht. Eine für Ackerfahrzeuge geeignete Un- terführung erscheint uns in dem Überschwemmungsgebiet als nicht machbar. Die Stadtverwaltung sollte deshalb vorab klären, wer für die Kosten des Bauwerks aufkommt und ob es Alternativen dazu gibt. Angesichts dieser Problemlagen halten wir Grüne es für unrealistisch, bereits zum Jahr 2021 dem neuen fusionierten Sportverein eine Zukunftsperspektive zu geben. Wir halten es aus Verantwortung sowohl für den neuen Verein als auch für die Existenz des Hofguts und für die Rüppurrer Bür- ger*innen für notwendig, dass die genannten Fragen zur Zufriedenheit für alle Beteiligten geklärt werden. unterzeichnet von: Renate Rastätter Johannes Honné Zoe Mayer

  • Stellungnahme TOP 45
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    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0419 Dez. 6 Fusion der Rüppurrer Sportvereine: - Ersatzflächen für Bioland-Hof - technische und finanzielle Anforderungen für Querung der Bahnstrecke Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 17.07.2018 45 x 1. Wie groß ist die Fläche, die für ein zusätzliches Großspielfeld durch die Fusion der Rüppurrer Sportvereine RFG 04, Alemannia und DJK am Standort RFG 04 aus Sicht der Vereine und der Stadtverwaltung benötigt wird? Es wird eine Fläche von rund 8000 m² für das Großspielfeld (104 m x 72 m) einschließlich aller Sicherheitsabstände benötigt. Hinzu kommt die notwendige Erweiterung des Clubhauses. Ge- gebenenfalls wird weiterer Platz für Tennis und ein Kleinspielfeld Fußball benötigt. 2. Wird die Stadtverwaltung mit den Vereinen prüfen, ob im Zuge der geplanten umfas- senden Sanierung des RFG 04 künftig wie bisher zwei Großspielfelder für den regulä- ren Betrieb ausreichen? Die drei fusionierenden Vereine verfügen derzeit über sechs Großspielfelder und reduzieren die Anzahl erheblich auf drei Großspielfelder. Die perspektivische Entwicklung des fusionierenden Vereins Rüppurrer Fußballgesellschaft 04 e.V. (RFG) lässt sich erst in den nächsten Jahren ein- schätzen. Der konkrete Bedarf an Spielfeldern wird im weiteren Verfahren geprüft. 3. Falls ein drittes Großspielfeld als unverzichtbar bewertet wird, welche weiteren Pläne verfolgt die Stadt mit den 5 ha Ackerfläche, die sie von einer privaten Besitzerin ge- kauft hat und die an einen Bioland-Hof verpachtet sind? Es gibt bereits neben den Fußballplätzen eine Vielzahl von gewünschten Nutzungen und hierfür benötigte Funktionsflächen wie Stellplätze etc. Diese würden weitere Flächen beanspruchen. Des Weiteren werden im Gebiet Ausgleichsflächen benötigt. Eine Altlastenverdachtsfläche muss ebenfalls saniert werden. 4. Welche Anforderungen bestehen für die neue Querung der Bahnstrecke durch eine Brücke oder eine Unterführung: - Ist bereits geprüft worden, ob eine Unterführung im Überschwemmungsgebiet überhaupt technisch machbar sowie verhältnismäßig wäre? (TBA) - Welche Ausmaße müsste ein Querungsbauwerk jeweils haben und welche Eingriffe in das gewachsene Landschaftsbild würde der Bau einer hohen, breiten und extrem Ergänzende Erläuterungen Seite 2 belastbaren Brücke bedeuten? Liegt dazu eine Visualisierung vor? (TBA) - Mit welchem Kostenrahmen für das gesamte Projekt „Brückenbau“ müsste man da- bei rechnen, welcher Eigenanteil wäre von der Stadt zu tragen und mit welchem zeitlichen Vorlauf für die Erstellung müsste man rechnen? Die Beseitigung des Bahnüberganges Brunnenstückweg wurde bereits vor einigen Jahren von der DB AG zusammen mit der Stadt Karlsruhe beabsichtigt und untersucht. Im Rahmen der Untersuchung wurden sowohl Varianten als Überführung als auch als Unterführung betrachtet. Eine Unterführung wurde damals zwar als technisch machbar erachtet, wegen der deutlich hö- heren Baukosten gegenüber einer Brückenlösung und der höheren Betriebskosten wurde eine Überführung allerdings bevorzugt; zudem müsste auf Grund des vorhandenen Überschwem- mungsgebietes die Straße zunächst etwas angehoben und dann auf 6 m unter dem Bahngleis abgesenkt werden. Außerdem wäre ein Pumpwerk notwendig. Die Brückenvarianten wurden im Planungsausschuss vorgestellt und eine Vorzugsvariante definiert. Zuletzt stimmte der Pla- nungsausschuss am 20. Juli 2011 der Vorzugsvariante zu. In der Zwischenzeit wurde die weitere Planung von der DB AG allerdings zurückgestellt. Ob eine Über- oder Unterführung im Überschwemmungsgebiet in rechtlicher Hinsicht umsetz- bar ist, obliegt der Entscheidung der unteren Wasserbehörde. Voraussetzung für die Zulässigkeit wäre nach Wasserhaushaltsgesetz mindestens, dass die Maßnahme die Hochwasserrückhaltung nicht beeinträchtigt und der Verlust an Rückhalteraum ausgeglichen wird. Letzteres könnte bei- spielsweise durch eine Tieferlegung nahegelegener Flächen bewerkstelligt werden. Um die erforderliche lichte Höhe über den Gleisen beziehungsweise die lichte Durchfahrtshöhe unter den Gleisen sicherzustellen, wäre für ein Querungsbauwerk (sowohl Brücke als auch Un- terführung) bei einer maximalen Rampenneigung von 6% (Barrierefreiheit) eine Rampenlänge von mindestens 100 m erforderlich. Für die Vorzugsvariante liegt eine Visualisierung vor. Die Kosten für die Vorzugsvariante mit Brückenbauwerk und den erforderlichen Anpassungen im betroffenen Wegenetz belaufen sich auf circa 10 Millionen Euro. Da es sich bei der Beseiti- gung eines Bahnüberganges um eine Maßnahme nach Eisenbahnkreuzungsrecht handelt, sind die Kosten jeweils zu einem Drittel von Bund, DB AG und Stadt zu tragen. Das städtische Drittel ist nach dem aktuellen LGVFG förderfähig. Die Projektbeteiligten müssen sich auf eine Lösung einigen und eine entsprechende Kreuzungsvereinbarung abschließen. Eine zeitliche Abschät- zung ist derzeit nicht möglich, da es zudem für die Umsetzung zusätzlich zum Bebauungsplan einer planungsrechtlichen Zulassungsentscheidung nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz durch das Eisenbahnbundesamt bedarf. Der Zeitraum für die Realisierung der Brücke ist derzeit nicht abschätzbar. 5. Hat die Stadtverwaltung bereits beim Kauf der 5 ha Ackerfläche für die Fusion der drei Sportvereine eine Vorprüfung durchgeführt, ob der Verlust von 5 ha Ackerfläche für den Bioland-Hof zu einer unzulässigen Existenzgefährdung führen könnte? Wird sie diese Prüfung ggf. zeitnah durchführen? Mit dem Erwerb der Ackerflächen trat die Stadt Karlsruhe als neue Eigentümerin in die beste- henden Vertragsverhältnisse ein. Eine Kündigung dieser Pachtverhältnisse ist - nach aktuellem Kenntnistand - erst im Zug der faktischen Inanspruchnahme für andere Zwecke geplant. Dazu Ergänzende Erläuterungen Seite 3 bedarf es der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen in Form der Schaffung eines Bebau- ungsplans. Im durchzuführenden Planverfahren sind die unterschiedlichen Interessen und Belange zu prü- fen. Die Träger öffentlicher Belange, weitere Fachorganisationen wie auch die Betroffenen sind zu beteiligen. Insofern besteht für den betroffenen Betrieb die Möglichkeit, die eigenen Interes- sen in den Entscheidungsprozess mit einfließen zu lassen. Auch die Existenzgefährdung kann in diesem Rahmen vom Betrieb geltend gemacht werden. Die Prüfung, ob eine Existenzgefährdung tatsächlich vorliegt, erfolgt somit -unter Berücksichti- gung der dann vorliegenden wirtschaftlichen Verhältnisse des Betriebs- im Rahmen des Bebau- ungsplanverfahrens. 6. Sieht sich die Stadtverwaltung in der Pflicht und Verantwortung, der Pächterin für den Verlust der 5 ha Ackerflächen Ersatz- bzw. Ausgleichsflächen in zumutbarer Nähe an- zubieten? In erster Linie gilt es im Rahmen des anstehenden Verfahrens den Verlust von Flächen für die landwirtschaftliche Produktion nach dem Maßgaben des BauGB, insbesondere der §§ 1 und 1a, zu minimieren. Diese Abwägungsprozesse erfolgen, wie auch die Festlegung von Kompensati- ons- und Entschädigungsmaßnahmen, im Bebauungsplanverfahren. Neben dem landwirtschaft- lichen Betrieb sind die Träger öffentlicher Belange, wie die Untere Landwirtschafts- und Um- weltbehörden sowie Fachverbände, in das Verfahren mit eingebunden und werden ihre Exper- tise entsprechend einbringen. Selbstverständlich ist die Stadt in der Pflicht – falls erforderlich – für Ausgleichsflächen zu sorgen.

  • Protokoll TOP 45
    Extrahierter Text

    Niederschrift 52. Plenarsitzung Gemeinderat 17. Juli 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 41. Punkt 45 der Tagesordnung: Fusion der Rüppurrer Sportvereine: -Ersatzflächen für Bioland-Hof -technische und finanzielle Anforderungen für Querung der Bahnstrecke Anfrage: GRÜNE Vorlage: 2018/0419 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 45 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 20. Juli 2018