Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung für das Sophien-Carrée
| Vorlage: | 2018/0417 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 14.06.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Oststadt, Weststadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 17.07.2018
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG KULT-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2018/0417 Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenstadtentwicklung für das Sophien-Carrée Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 17.07.2018 38.1 x Die Stadt Karlsruhe erstellt einen Bebauungsplan für das Quartier „Sophien-, Schiller-, Weinbrenner- und Körnerstraße“. Um die Dichte im genannten Quartier besser zu steuern, um der doppelten Innenentwicklung ent- sprechend vorhandene Grünstrukturen erhalten zu können (insbesondere im Südteil des Quartiers) und um neue Grünflächen im gesamten Bereich weiterzuentwickeln, soll ein Bebauungsplan für das Quartier „Sophien-, Schiller-, Weinbrenner- und Körnerstraße“ aufgestellt werden. unterzeichnet von: Erik Wohlfeil Lüppo Cramer Michael Haug Uwe Lancier Max Braun Sachverhalt / Begründung
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag KULT-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0417 Dez. 6 Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung für das Sophien-Carrée Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 17.07.2018 38.1 x Kurzfassung Ein Bebauungsplanverfahren wird von der Stadtverwaltung nicht für notwendig angesehen. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein ja Handlungsfeld: Städtebau Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Im Block Sophien-, Schiller-, Weinbrenner- und Körnerstraße gilt ein Baufluchtenplan in Verbin- dung mit dem Bebauungsplan Nutzungsartfestsetzung und § 34 BauGB. Im Blockrand ist offene und geschlossene Randbebauung vorhanden, im Innenbereich gewerbliche Nutzung, kirchliche und soziale Einrichtungen und Wohngebäude. Im Nordwesten befindet sich die Kirche St. Boni- fatius. Drei Bauherrschaften haben Neubaupläne: Das Gelände der Eigentümer des Grundstücks Hans Eberhardt GmbH & Co. KG (Audi Zentrum), in der Sophienstraße wird durch den geplan- ten Umzug des Autohauses in die Oststadt frei. Hier sollen Wohngebäude entstehen. Die katho- lische Kirchengemeinde Karlsruhe Allerheiligen (Pfarrei St. Bonifatius) will mit Neubaumaßnah- men ihre Nutzungen neu ordnen. Neben einem Gemeindehaus soll auch wieder eine Kita er- richtet werden, ergänzt durch Wohnbebauung. Dritter Vorhabenträger ist die Evangelische Stif- tung Pflege Schönau, die in der Weinbrennerstraße ein Wohngebäude besitzt, dieses ersetzen möchte und im Rückbereich zwei weitere Wohngebäude plant. Der Planungsausschuss wurde in seiner Sitzung am 20. Juli 2017 mit der Mitteilung des Bür- germeisteramtes „Rahmenkonzept Sophiencarré, Weststadt“ über die drei Vorhaben informiert. Am 30. November 2017 fand vor Ort im Gemeindehaus St. Bonifatius eine Informationsveran- staltung durch die Bauherrschaften für die Öffentlichkeit statt. Auf der Internetseite www.sophien-carree.de werden von Bauherrenseite die aktuellen Entwicklungen dargestellt, weitere Informationsveranstaltungen sind geplant. Nach zweijährigen Verhandlungen und einem gemeinsamen abgestimmten Rahmenkonzept haben die drei Bauherrschaften im Dezember 2017 zeitgleich drei Bauvoranfragen eingereicht. Im Blockinnenbereich sind bereits mehrere Gebäude mit Hauptnutzungen vorhanden (Betriebs- gebäude des Autohauses Eberhardt, Kindertagesstätte und Gemeindehaus der Kirchengemein- de St. Bonifatius sowie zwei Wohnhäuser im Osten und Süden des Blocks). Diese Gebäude ha- ben grundsätzlich eine prägende Wirkung für den gesamten Blockinnenbereich. Gegenwärtig prüft die Stadtverwaltung auf Grundlage der eingereichten Bauvoranfragen, ob die Bauvorha- ben grundsätzlich nach §§ 30 Abs. 3, 34 BauGB genehmigungsfähig sind. Soweit diese Fragen zu bejahen sind, besteht für die Grundstückseigentümer ein Anspruch auf die beantragten Bauvorbescheide. Soweit eine Bebauung danach rechtlich zulässig wäre, be- stünde alleine für diese Bebauung auch nicht die Erforderlichkeit, einen (vorhabenbezogenen) Bebauungsplan aufzustellen. Ein Bebauungsplan könnte erforderlich sein, wenn demgegenüber abweichende und/oder darüber hinausgehende Planungsziele von der Gemeinde verfolgt wer- den. Ein Bebauungsplan nur für die Grundstücke der drei bauwilligen Vorhabenträger hätte offen gelassen, wie die übrigen Grundstücke geregelt werden. Ein Bebauungsplanverfahren für den gesamten Block, bei dem alle Eigentümer eingebunden wären, hätte eine lange Verfahrensdau- er zur Folge gehabt, da viele Personen betroffen wären. Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes sind die öffentlichen und privaten Belange gegenei- nander und untereinander gerecht abzuwägen. Die (erstmalige) Festsetzung einer (privaten) Grünfläche kann bedeuten, dass Grundstückseigentümern ein bestehendes Baurecht – hier nach § 34 BauGB - entzogen wird. Dies ist im Rahmen der Abwägung im Einzelfall zu ermitteln, zu gewichten und abzuwägen. Der Umstand, dass eine solche Fläche derzeit noch nicht bebaut ist, führt nicht automatisch dazu, dass ein dennoch bestehendes Baurecht ohne weiteres entzo- gen werden kann. Im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes wäre im Einzelnen abzuwägen, warum einzelne Grundstücke im Block weiterhin bebaubar sind, andere jedoch künftig als Grünfläche nicht mehr bebaubar sind. Entschädigungsansprüche sind im Einzelfall zu prüfen. Die zeitnahe Realisierung Schaffung von Wohnraum ist der Wunsch des Gemeinderates, genau- so wie die Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung. Eine Überarbeitung der Pläne Ergänzende Erläuterungen Seite 3 hinsichtlich der Belange von Baumschutz und Artenschutz ist erfolgt, es sind voraussichtlich Verbesserungen gegenüber dem jetzigen Zustand zu erwarten. Insgesamt sieht die Stadtverwal- tung daher hier keinen Anlass, über einen Bebauungsplan die weitere Entwicklung des Blocks zu steuern. Im Hinblick auf die über zweijährige Beratungs- und Verhandlungszeit steht schließlich auch die Frage des Vertrauensschutzes im Raum, sollte nunmehr die Aufstellung eines Bebauungsplanes für erforderlich gehalten werden.
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Niederschrift 52. Plenarsitzung Gemeinderat 17. Juli 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 37. Punkt 38 der Tagesordnung: Bebauung Sophien-Carrée Punkt 38.1 der Tagesordnung: Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenent- wicklung für das Sophien-Carrée Antrag: KULT Vorlage: 2018/0417 Punkt 38.2 der Tagesordnung: Stadtklimatische Auswirkungen der geplanten Be- bauung des Sophiencarrée Antrag: GRÜNE Vorlage: 2018/0416 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Bei 8 Ja-Stimmen und 37 Nein-Stimmen mehrheitliche Ablehnung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 38.1 und 38.2 zur Behandlung auf. Stadtrat Cramer (KULT): Wir wollten mit diesem Antrag heute Abend keine Grundsatz- diskussion anregen und anstoßen, aber trotzdem werden wir uns mit diesem Thema in den nächsten Monaten stärker als bisher beschäftigen müssen. Es geht darum, dass Wohnun- gen gebraucht werden, das ist ganz klar, und im Moment sieht es für mich und meine Fraktion so aus, als denke die Verwaltung, man könne mit einer Nachverdichtung in Innen- bereichen von Wohnblöcken das Problem lösen, das glauben wir nicht. Wir müssen viel genauer hinschauen, wenn Anträge unter § 34 Baugesetzbuch fallen, wie zum Beispiel jetzt hier im Sophien-Carrée. Meine Fraktion erwartet, dass wir in Zukunft rechtzeitig von der Stadtverwaltung informiert werden, wenn solche Bauanfragen kommen, um einfach zu sehen, ob wir über einen Bebauungsplan oder einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan steuernd eingreifen wollen. Dieses Totschlagargument eines Verhinderungsbebauungspla- nes ist im Moment immer die Standardantwort aus der zuständigen Verwaltung. Darum geht es nicht, sicher kann es natürlich auch darum gehen, aber es ist nach unserer Mei- – 2 – nung kein Verhinderungsantrag, wenn man sich rechtzeitig Gedanken macht, wie man gewisse Blocks Nachsteuern kann oder wenn man überhaupt schauen möchte, was aus gesamtstädtischen, klimatischen Dingen dort machbar wäre. Das Sophien-Carrée ist nach unserer Meinung zum Großteil, geschätzt sicher achtzig Prozent, schon überbaut, haupt- sächlich vorne an der Sophienstraße auf dem Gelände vom Auto Eberhardt. Da ist es gar keine Frage, dass man diese Fläche nachverdichtet und dort Wohnhäuser hineinbaut. Aber es gibt eben, insbesondere auf der Seite der Körnerstraße, vorne wo die evangelische Stiftung bauen will, einen sehr klimatisch wichtigen Bereich, der definitiv gefällt werden soll, um Wohnhäuser reinzubauen. Wenn man das sozusagen auf dem Schirm gehabt hät- te und die Stadtverwaltung steuernd eingegriffen hätte, dann hätte man dort vielleicht mit ein oder zwei Häusern nachverdichten können, aber den großen Teil dieses kleinen Wäld- chens, dieses Grüns dort in dem Bereich, hätte man schonen können. Wir sehen trotzdem immer noch die Möglichkeit, dass wir mit einem vorgezogenen Bebauungsplan dort noch mal nachbessern, und von daher wollen wir heute auch diesen Antrag zur Abstimmung stellen. Stadtrat Brenk (CDU): Wir haben es gehört, dieses Thema wird uns noch eine Zeit lang beschäftigen, ich glaube aber, wir sollten dieses Thema in den Planungsausschuss verlegen, dort haben wir reichlich Gelegenheit das Thema weiter zu behandeln. Wir wissen alle, dass wir Wohnungen in der Stadt Karlsruhe benötigen, wir haben uns auf die Schulter gebun- den, dass wir ein Höhenentwicklungskonzept erstellen und nachverdichten wollen. Wir haben hier drei Bauträger gefunden, die ein vorhandenes Gewerbegrundstück sowie zum anderen auch ein leerliegendes Grundstück, eine Brache, weiterentwickeln wollen. Schon im Jahre 2017 wurde uns das Projekt im Planungsausschuss vorgestellt, also man kann nicht sagen, dass es heute neu auf der Tagesordnung steht. Die Bauherren haben zwei Jahre darüber mit der Stadt im Einklang eine Lösung erarbeitet, wie dieses Gebiet entwi- ckelt und weiterentwickelt werden kann und wie dort sinnvolle Wohnungen gebaut wer- den können. Wir finden die Antwort der Stadtverwaltung und die zeitnahe Realisierung von Schaffung dieser Wohnungen sehr gut. Zum Thema Ökologie möchte ich nur sagen, dass von circa 3000 Quadratmetern, die nicht versiegelt sind, in Zukunft circa 8000 Quad- ratmeter Fläche entstehen, natürlich auch durch Dachbegrünungen, die nicht versiegelt sind. Demzufolge schließen wir uns der Antwort der Stadtverwaltung an. Stadtrat Zeh (SPD): Lieber Lüppo, Du hast auf jeden Fall recht. In diesem Monat sind al- lein in meinem Maileingang rund vier oder sechs Anfragen über verschiedene Grundstücke eingegangen, die nach § 34 Baugesetzbuch im Innenbereich nachbebaut werden sollen. So etwas erfahren wir auch meistens erst von den Bürgerinnen und Bürgern. Das bekannteste Beispiel, Frau Karmann-Wössner, ist Ihr Amtsvorgänger, Herr Ringle, und die Karlstraße, das stand auch in den Badischen Neusten Nachrichten. Für die dort schon sehr dicht be- bauten Straßen ist eine Nachverdichtung sehr problematisch. Die Bürger sind auch über- rascht, dass wir als Stadträte diese § 34 Baugesetzbuch Baugesuche erst durch sie selbst erfahren. Die gehen davon aus, dass es so ähnlich ist wie in den Ortsverwaltungen, die et- was privilegiert sind und die Anhörung bereits vorher bekommen, aber im Innenstadtbe- reich ist dies nicht der Fall. Wir hatten es gerade letzte Woche im Planungsausschuss da- von, wir sind informiert worden, dass alle drei Bauträger nach § 34 Baugesetzbuch Bauan- träge gestellt haben. Das heißt, ein jetzt beschlossener Bebauungsplanaufstellungsbe- schluss hätte rechtlich keine Wirkung. Es steht nicht da, wann der Antrag gestellt worden ist, auf jeden Fall kommt er rechtlich zu spät. Erst dann, wenn ein oder zwei Grundstücke – 3 – nicht nach § 34 Baugesetzbuch genehmigt werden, würde es gehen. Aber zunächst müs- sen wir ganz klar hier festhalten, das hier gemeinsam erarbeitete Konzept ist gut, auch wenn die drei Bauträger oder die drei Grundstückseigentümer getrennte Bauanträge stel- len. Es wird auch über die Gesamtfläche betrachtet deutlich weniger versiegelt als bisher, und es kommt mehr Grün rein. Insgesamt gibt es auch 140 dringend benötigte Wohnun- gen, keine Eigentumswohnungen, alle drei Bauträger wollen die Wohnungen vermieten. Das sind positive Aspekte, die man hier auch mal hervorheben sollte. Ich muss zugeben, als ich das Konzept erstmalig gehört habe, hatte ich auch erwartet, dass es einen vorhabenbe- zogenen Bebauungsplan gibt. Zum Glück war es bis jetzt etwas zwischen Bebauungsplan und vorhabenbezogenem Bebauungsplan hin und her gewechselt. Den vorhabenbezoge- nen Bebauungsplan müsste der Bauträger selbst einreichen, da hätte ich mir erhofft, dass vielleicht in der Weststadt eine gemeinsame größere Garage entsteht, denn der Parkdruck ist dort enorm hoch, aber wenn die Investoren es nicht wollen, können wir sie nicht zwin- gen. Der Bebauungsplan in der Antwort der Verwaltung zeigt, dass er als größeres Kon- zept, sprich den kompletten Block, umfassen muss, und nicht nur die drei Gebiete. Das ist dementsprechend zeitaufwendig und heißt, dass die Bebauung lange Zeit nicht erfolgen kann. Falls der Antrag heute zur Abstimmung gestellt wird, müssen wir ihn ablehnen, weil erst mal die Rechtsfolge erarbeitet werden muss. Erst wenn § 34 Baugesetzbuch erfolglos ist, sollten wir dem Thema Bebauungsplan und vorhabenbezogenem Bebauungsplan und ob man vielleicht auch noch ein bisschen höher bauen könnte, tatsächlich näher treten. Der heutige Antrag wird von der SPD-Fraktion abgelehnt, auch wenn wir sehen, dass ein einzelnes Grundstück, das von der evangelischen Stiftung mehr versiegelt wird, negative Auswirkungen auf die Leute hat, die bis jetzt einen schönen Blick auf ein Nachbargrund- stück haben. Stadträtin Dr. Leidig (GRÜNE): Beim Sophien-Carrée handelt es sich um ein großes Are- al, und in Anbetracht der Größe des Areals hätten wir uns mehr politische Mitsprachemög- lichkeiten zur Gestaltung gewünscht, wie das auch im Antrag von KULT zum Ausdruck kommt. Deswegen können wir die Intension des Antrags prinzipiell gut verstehen. In Anbe- tracht der langen Vorberatungszeit von zwei Jahren, bis zur Bauvoranfrage, in der über die Gestaltung verhandelt wurde, wäre die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens sicher- lich möglich gewesen, und in Zukunft sollten wir von diesen Möglichkeiten auch mehr Ge- brauch machen. Die Beteiligung des Gemeinderates und Planungsausschusses, zumindest bei großen Arealen, noch vor der Bauvoranfrage, wäre sinnvoll, damit wir eine Chance ha- ben, politisch zu steuern, wenn es um die Wahrung gesamtstädtischer Interessen geht. Es ist schon klar, es kann nicht einfach nur darum gehen, irgendetwas zu verhindern, weil man es irgendwie nicht schön findet oder den Nachbarn kennt oder wen auch immer, sondern es muss auch ein gesamtstädtisches Interesse dagegen abgewogen werden, und da sehen wir vor allem hinsichtlich des Stadtklimas durchaus noch Gestaltungsspielraum, und werden mit einer entsprechenden Initiative in nächster Zeit auf Sie zu kommen, das kündige ich jetzt schon mal an. Jetzt zum Steuerungselement Bebauungsplan zu greifen, wäre mit sehr vielen Unsicherheiten verbunden, sehr wahrscheinlich mit juristischen Folgen. Gleichzeitig ist es auch so, dass wir mit großen Teilen der Planung auch durchaus einver- standen sind, sie sogar gut heißen. Wir benötigen mehr Wohnraum, es wurde schon er- wähnt, es werden etwa 140 Mietwohnungen entstehen, wir benötigen mehr Kitaplätze, auch diese werden entstehen, und dafür ist Innenentwicklung und Nachverdichtung not- wendig, da kommen wir einfach nicht drum herum. Wir müssen da eine Möglichkeit fin- den, um ein Maß zu finden, und das ist uns jetzt auch wirklich wichtig, das Stadtklima – 4 – nicht im Hinblick auf irgendwelche globalen Klimaziele, sondern dass ein gesundes Woh- nen in der Stadt noch möglich ist, trotz der Hitzeentwicklungen, die auch schon in Karlsru- he begonnen haben und die sich zukünftig sehr wahrscheinlich noch verstärken werden. Die Umgestaltung des Sophien-Carrée ist in großen Teilen von uns zu begrüßen, große Teile sind bereits versiegelt und dass jetzt ein Autohaus mit entsprechend vielen Parkplät- zen und Werkstätten in einem überwiegenden Wohngebiet in so zentraler Lage durch Wohnbebauung ersetzt wird, dagegen kann man eigentlich nichts haben. Schwieriger ist die Entscheidung im südlichen Teil des Areals, da ist eine große zusammenhängende Grün- fläche, die verloren geht, und wo es für die Anwohner wirklich nachvollziehbar ist, dass es ein Verlust bedeutet. Dass, wer da wohnt und bisher Kleingärten hinter dem Haus hatte und die dann nicht mehr hat, dies nicht so einfach hinnimmt und dass die sich an uns wenden, ist sehr nachvollziehbar. Die Antwort auf unsere Anfrage zeigt aber auch, dass in der Gesamtheit betrachtet die Versiegelung geringer wird, wie es auch schon gesagt wur- de, aber dass diese Rechnung nur deshalb aufgeht, weil ein Bereich bereits jetzt schon ext- rem versiegelt ist und dann eben begrünt wird, und der andere, wo sehr viel Grün ist, eben mehr Versiegelung bedeutet. Dennoch zielte unsere Anfrage darauf ab, deutlich zu machen, wie wichtig uns das eben ist, dass wir auf das Konzept Begrünung und damit einen Beitrag zum Stadtklima noch viel stärker setzten, und ich denke, da geht die Verwaltung auch sehr gut mit. Die Wirkung auf das Lokalklima sehen wir ausreichend berücksichtigt, die Vorhabenträger kommen auch noch weiter auf uns zu und haben ein Gutachten beantragt, sodass ich da denke, auch in diesem Zusammenspiel Politik, Verwaltung und die Vorhabenträger gemeinsam in diese Richtung zu bewegen, das funktioniert gut. Wir gehen davon aus, dass die in der Verwal- tungsantwort dargestellten Maßnahmen und Vorschläge mit den Vorhabenträgern ver- bindlich geregelt werden, also kein „es hätte sein können“ resultiert, sondern dass mit den beschriebenen Maßnahmen bezüglich der Wärmebelastung durch die Nachverdichtung tatsächlich auch entgegengesteuert wird. Abschließend möchte ich mich, wie bereits im Planungsausschuss geschehen, für die Beantwortung unserer Anfrage ganz ausdrücklich bedanken, wir haben wirklich viele Informationen erhalten, sie sind umfassend, sie sind konkret, schaffen Transparenz, bitte machen Sie weiter so in dieser Richtung, bitte mehr davon, dann macht die Arbeit im Gemeinderat uns Freude. Stadtrat Høyem (FDP): Das Sophien-Carrée haben wir im Planungsausschuss sehr detail- liert diskutiert. Es ist ein Glück, dass die drei Eigentümer sich geeinigt haben, und gleichzei- tig ein spannendes Wohngebäude, Gemeindehaus und eine Kita bauen. Das Klima ist be- rücksichtigt, und es wird eine große Verbesserung für dieses Gebiet, und es werden abso- lut notwendige Wohnungen entstehen. Entschuldigung, aber die beiden Anträge kann ich hier nur so verstehen, weil wir nächstes Jahr Wahlkampf haben. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Wir haben im Planungsausschuss darüber gesprochen, aber mein Eindruck war, dass gerade was das Mikroklima angeht, viele Fragen offengeblieben sind. Es wurde darauf hingewiesen, dass im südlichen Bereich die Öffnung etwas größer wird, um einen Meter breiter, ich glaube von vier auf fünf Meter, gleichzeitig muss man aber festhalten, dass im nördlichen Bereich, in der Randbebauung, zwei große Gebäude hingestellt werden, wo jetzt eine Lücke ist. Das heißt, die Durchlüftung in Nord-Süd- Richtung, also vom freien Bereich zum bebauten Bereich, wird zukünftig nicht besser wer- den, davon kann man ausgehen, deswegen bin ich sehr auf dieses Gutachten gespannt. – 5 – Ich halte auch die Argumentation für nicht zulässig, indem man sagt, es ist jetzt eh schon so viel überbaut, nur weil dort zufälligerweise ein Autohaus mit ganz vielen Hallen ist, und man sagt, es wird alles besser. Ich denke, das kann man so nicht sagen, wenn man von Erdgeschossbebauung ausgeht. Dann gibt es da auch noch eine Fabrikhalle, die auch nicht ganz so hoch ist. Jetzt zu vergleichen, dass es in Zukunft besser wird, finde ich nicht ganz fair, weil es auch ganz anderes sein könnte. Wenn wir da eine Parkanlage hätten, hätten wir eine zusätzliche Flächenversiegelung. Nur aufgrund der Tatsache, dass dort mal ein Autohaus war, kann man die Flächenversiegelung vorher und nachher überhaupt mitei- nander vergleichen. All diese Dinge sollte man schon miteinbeziehen, wenn man darüber nachdenkt, ob das alles vom Klima her so gut ist für dieses Carrée. Für uns sind da noch ganz klare Fragezeichen zu erkennen. Stadtrat Wenzel (FW): Ich habe volles Verständnis für die Intension von Stadtrat Lüppo Cramer und der KULT-Fraktion, denn wir müssen bei allem, was auf uns zukommt, Nach- verdichtung, Höhenentwicklung und Wohnen schaffen, das sind alles wichtige Themen, aber wir müssen jedes einzelne Detail genau anschauen. Das Audizentrum ist kein Thema, da gewinnen wir zu, auch kein Thema ist Bonifatius, das zeigt die Antwort auf die Fragen der GRÜNEN, auch da gewinnen wir dazu. Leider muss ein für das Stadt- und Mikroklima sehr wichtiges Grün komplett weg, was ich bedauerlich finde. Wir müssen diese Diskussion führen, ob wir nicht doch Veränderungen wollen. Im Augenblick muss ich ganz ehrlich sagen, dass wir nicht um das Verdichten herumkommen werden. Wir werden an vielen Stellen gewinnen, aber auch verlieren. Deshalb folge ich, wenn Herr Cramer auf Abstim- mung besteht, seinem Antrag. Denn diese Diskussion werden wir wirklich Teil für Teil, Haus für Haus und Grünfläche für Grünfläche zukünftig weiterführen müssen. Bürgermeister Obert: Herr Stadtrat Cramer, ich bin an sich der Auffassung, dass das So- phien-Carrée geradezu ein Musterbeispiel dafür ist, wie man es richtig gemacht hat. Herr Stadtrat Brenk hat darauf hingewiesen, dass wir jetzt nicht erst die letzten Tage, denn das war sozusagen das vorläufige Zwischen- und fast Endergebnis, sondern dass wir schon im vergangenen Jahr mit der Problematik auf Sie zugekommen sind. Wir hatten die Situation, dass wir ursprünglich drei verschiedene Grundstücke hatten, die zusammenhängend in einem Quartier sind und drei verschiedene Eigentümer hatten, die alle drei mit Voranfragen zu uns kamen. Es war die Stadtverwaltung, die gesagt hat, Menschenskinder, das ist ein Gebiet, ein Carrée mit sehr unterschiedlichen Ausprägungen, schließt euch doch zusammen, macht ein gemeinsames Konzept, denn das, was uns ursprünglich vorgelegt worden war, war in der Tat vielleicht nach § 34 Baugesetzbuch genehmigungsfähig, aber im Ergebnis nicht so positiv. Dankenswerterweise haben die Eigentümer das dann auch gemacht, sich mit Höpfner-Invest einen Entwickler genommen, der das einigermaßen vernünftig kann, und sie waren sehr offen gewesen, ein Gesamtkonzept zu erstellen, das einem Quartier im We- sentlichen gerecht wird. Jetzt haben wir dieses eine Beispiel, das zwei von diesen Eigentü- mern praktisch fast komplett versiegelte Grundstücke haben, und der Dritte aus bestimm- ten Gründen einen Bereich hat, der mit Grün aufgewachsen ist, was nicht zuletzt daran lag, dass da auch eine entsprechende Einrichtung war. Aber wir haben auch andere Berei- che, ich habe Ihnen das Beispiel genannt, das sogenannte Sophiengärtle, das war vor 25 Jahren ein unbebautes Grundstück an der Ecke Sophien/Schillerstraße war. Das war mitten im Baugebiet, es ist nur jahrzehntelang nicht bebaut worden, es wuchs etwas auf. Der Gemeinderat hat damals gesagt, obwohl ich daran ganz unbeteiligt war, lasst uns einen – 6 – Bebauungsplan machen, und lasst uns das sichern. Dann hat der Verwaltungsgerichtshof, so schnell konnte man gar nicht schauen, diesen Bebauungsplan aufgehoben, weil hier einem Grundstückseigentümer, nur weil zufälligerweise das Grundstück Jahrzehnte nicht bebaut worden ist, ein Baurecht entzogen wurde. In diesem Fall wäre es auch so. Wenn Sie jetzt einen Eigentümer hätten, der in einem Gebiet, wo nach § 34 Baugesetzbuch Baurecht besteht, bauen möchte und wir machen einen Bebauungsplan und sagen, dass die ande- ren bauen dürfen, weil die Flächen versiegelt sind, aber er darf nicht bauen, weil er zufälli- gerweise einen Grünanteil auf seinem Grundstück hat, dürfen wir das nicht, das ist ein Verhinderungsplan. Für das gesamte Gebiet gilt, dass dieser kompakte Grünbereich in der Form verloren geht, aber das gesamte Areal, das zu einem Großteil versiegelt ist, insgesamt in einer Form durchgrünt wird, wie wir es bisher noch nicht haben, und das konnten wir durch dieses Konzept erreichen. Jetzt gibt es diese generelle Frage, wie wir mit Fällen des § 34 Baugesetzbuch umgehen. Sie haben dazu einen entsprechenden Antrag gestellt, der im Planungsausschuss behandelt worden ist. Es ist nicht Ihre Intension, dass wir uns um jede Dachgaube kümmern, sondern Sie thematisch oder städtebaulich bei besonderen Gebieten rechtzeitig informiert werden. Es ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, und man wird Wege finden müssen, wie man da eine Regelung trifft. Es ist keinesfalls so, dass wir alle Baugesuche im Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch bewilligen würden, beziehungsweise das Bauordnungsamt, das als Untere Verwaltungsbehörde zunächst mal dafür vorgesehen ist. Auch solche nicht, die viel- leicht irgendwo derzeit in heftiger Diskussion sind, da steht noch nicht, dass diese bewilligt werden. Ich hatte Ihnen auch im Planungsausschuss gesagt, ich sage es auch hier noch mal mit al- lergrößtem Volumen, mir ist sogar kein einziger gegenteiliger Fall bekannt. Es ist so, dass wenn wir bei einer Aufsichtsratsbehörde sozusagen in erster Instanz beim Regierungspräsi- dium im Widerspruchsverfahren oder vor Gericht verloren haben, dann waren das Fälle, bei denen wir nach § 34 Baugesetzbuch nicht genehmigt haben und die Behörden eher der Auffassung waren, dass wir das ein bisschen zu eng gesehen haben. Richtig ist, man kann mit Bebauungsplänen etwas steuern, aber es bleibt immer, dass wir - siehe Sophiengärtle und andere - keine Verhinderungsplanung machen dürfen. Wir haben gestern einen Wett- bewerb gehabt von einem Areal, wo Gott sei Dank eine Mehrfachbeauftragung gemacht worden ist. Das ist derzeit völlig flach. Es ist ein einziger großer Parkplatz, ich darf das sa- gen, weil es auch ein öffentliches Projekt ist. Das ist in der Phillip-Reis-Straße hinter diesem Telekomgebäude, diesem wenig schönen, welches revitalisiert wird, dahinter ist ein Rie- senparkplatz. Das bekommt jetzt eine Bebauung und wird in die Höhe gehen, aber es wer- den auch dann am Ende des Tages Entsiegelungen stattgefunden haben, wo heute voll- kommene Versiegelung ist. Ich glaube, das ist eine Art von Innenentwicklung, wie wir sie uns wünschen. Die anderen Sachen, dass in Hinterhöfen vielleicht noch etwas im engen Bereich hinzugefügt wird, ist eine Art von Innenentwicklung, die wir nicht wünschen, die wir aber auch für Bebauungspläne nicht in jedem Fall verhindern können. Sie dürfen aber davon ausgehen, dass die Stadtverwaltung schon ein Auge darauf hat, dass diese soge- nannte Nachverdichtung oder städtebauliche Qualifizierung, zu einer Verbesserung der Situation führt. Einfach nur etwas hinzuzufügen oder nachzuverdichten ist sicherlich nicht der richtige Weg, aber wir können es leider selbst durch Bebauungspläne nicht immer ver- hindern. Aber seien Sie versichert, die Stadtverwaltung möchte nachhaltige Stadtentwick- lung, und wir haben nicht umsonst beispielsweise einen Klimaanpassungsplan gemacht, der aber auch zeigt, dass nicht jede Bebauung dem kleinen Klima hinderlich sein muss, – 7 – sondern dass es auch Bebauungen gibt, im Sinne von Verschattungen, die einem kleinen Klima wieder förderlich sein können. Das muss man natürlich im Einzelfall betrachten, da- für gibt es dann die Gutachten, aber Sie stoßen bei uns zum Teil zumindest sehr offene Türen ein, dass wir eine vernünftige Entwicklung wollen. Wir sind der Auffassung, dass es im Sophien-Carrée, wenn man es im Ganzen betrachtet, eine durchaus positive Entwick- lung darstellt. Der Vorsitzende: Es gibt jetzt einen Antrag zur Geschäftsordnung. Stadträtin Mayer (GRÜNE): Ich würde gerne abstimmen lassen, ob wir die letzten drei Tagesordnungspunkte der öffentlichen Sitzung verschieben, weil die wahrscheinlich jeweils noch mal zehn Minuten dauern und es schon recht spät ist. Der Vorsitzende: Jetzt können wir erst mal den Punkt zum Abschluss bringen, bevor wir dann weitermachen. Ich hätte Ihnen sowieso dann einen entsprechenden Vorschlag ge- macht. Die Antragsteller bestehen auf Abstimmung, wir haben jetzt erläutert, dass aus juristischen Gründen wir Ihnen die Ablehnung eines Bebauungsplanes hier empfehlen und auch inhalt- lich der Meinung sind, dass wir bei dieser Planung, und das klimatologische Gutachten kommt auch noch, diese Aspekte alle berücksichtigt haben. Es geht jetzt um den Antrag der KULT-Fraktion hier einen Bebauungsplan aufzustellen, und ich bitte um Ihr Votum - damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Dennoch werden wir natürlich über das kli- matologische Gutachten sprechen und über alles Weitere miteinander in den entsprechen- den Gremien zu tun haben. Ich würde Ihnen jetzt auch vorschlagen, dass wie die letzten vier Tagesordnungspunkte verschieben, das bekommen wir, glaube ich, hin, ohne die Grillparty zu gefährden, es sei denn, wenn Sie nächsten Dienstag stundenlang diskutieren, aber da vertraue ich Ihnen. Es liegt auch schon ein Geschäftsordnungsantrag der KULT vor um 22:15 Uhr zu verschieben, das würde ich jetzt gerne an der Stelle zusammenfassen. Stadträtin Mayer (GRÜNE): Ist es allgemein möglich, in solchen Fällen vielleicht zu fra- gen, falls noch Leute auf der Zuschauertribüne sind, für welche Themen die jetzt gekom- men sind, nicht dass die jetzt so ewig hier gesessen sind, um dann nach Hause zu müssen. Der Vorsitzende: Das ist gut gemeint. Ist jemand wegen der Schultoiletten da? Das ist, glaube ich nicht der Fall. Wegen Wohnmobilstellplätzen? Da gibt es zwei Zuschauer. We- gen öffentlicher Toiletten in Grünanlagen? Ist auch nicht der Fall. Wegen Bebauungsplan Breite Straße? Ist auch nicht der Fall. Dann nehmen wir noch die Wohnmobilstellplätze und dann hat sich das Ausharren gelohnt. Sie können versuchen, sich kurzzufassen. Wir verschieben die Tagesordnungspunkte 39, 41 und 42 auf das nächste Mal. – 8 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 21. August 2018