Mehr Mobilität ermöglichen für Menschen mit kognitiven Einschränkungen
| Vorlage: | 2018/0411 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 11.06.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 17.07.2018
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: verwiesen in Sozialausschuss
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2018/0411 Mehr Mobilität ermöglichen für Menschen mit kognitiven Einschränkungen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 17.07.2018 37 x 1. Die Stadtverwaltung und die Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) prüfen und berichten, welche kurzfristigen bzw. langfristigen Maßnahmen nötig sind, um an Haltestellen für den öffentlichen Personennahverkehr die Orientierung für Menschen mit kognitiven Einschränkungen zu erleichtern. 2. Dies geschieht unter Einbeziehung von Betroffenen und deren Verbänden und Trägern. Der Beirat für Menschen mit Behinderungen ist ebenfalls zu beteiligen. Der Kriterienkatalog des Bundeskompetenzzentrums Barrierefreiheit könnte als Grundlage verwendet werden. 3. Die Ergebnisse werden in den jeweils zuständigen Ausschüssen und im Aufsichtsrat VBK vorgestellt und beraten Nach der UN-Behindertenrechtskonvention soll allen Menschen mit Behinderungen eine gleichberech- tigte Teilnahme an allen gesellschaftlichen Aktivitäten ermöglicht werden. Für Menschen mit kognitiven Einschränkungen (d.h. mit Einschränkungen z.B. beim Wahrnehmen und Erkennen) ist die barrierefreie Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs ein wichtiger Aspekt, um den Radius ihrer Aktivitäten und ihre Selbstständigkeit zu erhöhen. Was für Menschen mit kognitiven Ein- schränkungen gut ist, hilft auch vielen anderen Menschen, wie alten Menschen und Kindern, Men- schen die wenig Deutsch sprechen oder kaum lesen können. Als Hilfsmittel zur Orientierung für die Zielgruppen können zum Beispiel Piktogramme, ein Farbleitsys- tem oder eine unterbrechungsfreie Markierung auf dem Boden einbezogen werden. Wichtig sind auch die Verwendung "Leichter Sprache" und die einfache Bedienbarkeit der Fahrkartenautomaten. Das Projekt soll unter Einbeziehung von Menschen mit kognitiven Einschränkungen und Trägern aus dem Hilfesystem für Menschen mit Behinderungen entwickelt werden. Als erster Schritt soll eine Be- standsaufnahme gemacht werden, um herauszufinden, welche Schwierigkeiten bei der Orientierung im öffentlichen Nahverkehr bestehen. Es sollen mit der Zielgruppe Vorschläge erarbeitet werden, wie sich Menschen mit kognitiven Einschränkungen ohne fremde Hilfen orientieren können. Diese Vor- schläge sollen zunächst provisorisch umgesetzt werden. Dadurch bleibt es möglich, weitere Verände- rungen vorzunehmen. Der Kriterienkatalog des Bundeskompetenzzentrums Barrierefreiheit und der Lebenshilfe (siehe http://www.barrierefreiheit.de/kriterienkatalog.html) kann als eine Grundlage ver- wendet werden, um das Konzept zu erstellen. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 Damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mobil sein können, ist die Barrierefreiheit eine zentrale Voraussetzung. Dabei muss die gesamte Reisekette – von der Fahrkartenbeschaffung über den Zugang zu den Verkehrsstationen bis hin zu den Fahrzeugen selbst – berücksichtigt werden. Es wird nicht immer sofort vollständige Barrierefreiheit zu realisieren sein. In solchen Fällen ist es wichtig, dass angemessene Vorkehrungen getroffen werden. Es müssen also individuelle Anpassungen vorge- nommen werden, die behinderten Menschen gleichberechtigte Mobilität ermöglichen. unterzeichnet von: Michael Borner Verena Anlauf Joschua Konrad Renate Rastätter Ekkehard Hodapp Dr. Ute Leidig
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0411 Dez. 1 Mehr Mobilität ermöglichen für Menschen mit kognitiven Einschränkungen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 17.07.2018 37 x Kurzfassung Menschen mit kognitiven Einschränkungen zählen ebenso wie Blinde, Sehbehinderte und Geh- behinderte zu dem Betroffenenkreis des Behindertengleichstellungsgesetztes (BGG) und somit auch zu dem in § 8, Abs. 3 PBefG genannten Geltungsbereich. Im KVV Nahverkehrsplan 2014 ist festgeschrieben, dass die vollständige Barrierefreiheit zum 01.01.2022 - auch für den oben genannten Betroffenenkreis - hergestellt werden soll. Die VBK stehen in engem Austausch mit dem KVV, so dass in den folgenden Ausführungen auch die Rückmeldungen des KVVs auf- genommen wurden. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Die Stadtverwaltung und die Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) prüfen und be- richten, welche kurzfristigen bzw. langfristen Maßnahmen nötig sind, um an Halte- stellen für den öffentlichen Personennahverkehr die Orientierung für Menschen mit kognitiven Einschränkungen zu erleichtern. Da Menschen mit kognitiven Einschränkungen Informationen, Uhrzeiten, Fahrpläne, Sprache, etc. nur bedingt wahrnehmen können, sind Hilfsmittel erforderlich, die den Betroffenen zum Beispiel mitteilen, wo sie sich gerade befinden, wann das nächste Verkehrsmittel kommt, wo sich die Haltestelle befindet, wann sie aussteigen müssen. Diese Informationen sind nicht mit den üblichen Bordmitteln wie Fahrgastinformation, Aushangfahrpläne, Umgebungskarten oder Internet den kognitiv eingeschränkten Menschen vermittelbar. Hier helfen nur sehr spezielle Möglichkeiten und Methoden, beispielsweise eine aktive Begleitung durch geschultes Personal oder - und hier kommt das Thema „selbstbestimmt“ zum Tragen - eine elektronische Be- gleitung, die über ein Medium (App) weiterhilft („Avatar“). Die VBK sind bei der Herstellung der Barrierefreiheit in vielfältiger Weise aktiv. Zum einen werden die Haltestellen sukzessive in barrierefreie Haltestellen umgebaut. Dies beginnt mit einem barrierefreien Bahnsteigzugang und setzt sich über eine Bahnsteighöhe fort, durch die ein barrierefreier Ein- und Ausstieg ermöglicht wird. Des Weiteren wird die barrierefreie Orientierung auf dem Bahnsteig beim Umbau und Neubau von Haltestellen hergestellt. An den umgebauten und neuen Haltestellen ist zum Beispiel ein Blindenleitsystem auf dem Bahnsteig vorhanden. Auch die Fahrgastinformation an den Haltestellen und in dem Fahrzeugen sowie die Aus- stattung der Fahrzeuge selbst werden mit dem Ziel einer Teilhabe von behinderten Menschen und Menschen mit kognitiven Einschränkungen am ÖPNV stetig verbessert. So erfolgen neben den visuellen Informationen zusätzliche Haltestellenansagen in den Fahrzeugen. Über selbst- erklärende Piktogramme zum Beispiel zu den Themen Festhalten im Fahrzeug, Speisenverbot, Musikhören, etc. werden Informationen für ein korrektes Verhalten in den Fahrzeugen ver- mittelt. Damit wird die Information unabhängig von deutschen Sprachkenntnissen verständlich. Um den Fahrkartenverkauf für Menschen mit Beeinträchtigungen zu erleichtern wurden die Fahrkartenautomaten hinsichtlich ihrer Bedienbarkeit deutlich verbessert. Es sind nun selbster- klärende Piktogramme auf den Automaten angebracht, an welcher Stelle Münzgeld und Bank- noten einzuführen sind und an welcher Stelle die Fahrscheine entnommen werden können. Weiter wurde das Layout auf den Touchscreen der Automaten verbessert, in dem die Größe und der Kontrast optimiert wurden. Für Sehbeeinträchtigte besteht die Möglichkeit, die Anzeige auf dem Touchscreen selbst umzustellen (Vier-Ecken-Modus). Diese Umstellung kann auch von motorisch eingeschränkten Personen benutzt werden, da dann die Icons zum berühren auf dem Touchscreen größer dargestellt sind. Der Touchscreen der Automaten ist auf der Höhe von einem Meter angebracht, sodass er auch von Menschen im Rollstuhl bequem und einfach bedient werden kann. Bezüglich der Fahrzeuge haben die VBK bereits im Jahr 2011 das Thema Barrierefreiheit aktiv aufgegriffen und ein Fahrzeugkonzept zusammen mit dem Behindertenbeirat abgestimmt und entsprechend umgesetzt. Maßgeblich für die Fahrzeuge ist die DIN 32975. Damit sind die VBK auch der Empfehlung des Bundeskompetenzzentrums Barrierefreiheit gefolgt. Eine weitere detaillierte Norm zur Fahrzeugtypen NET2012 und ET2010 ist die Barrierefreiheit bis zum Jahr 2019 sichergestellt. Da der Bestand an Altfahrzeugen am Gesamtfahrzeugpool stetig abnimmt und ein Umbau der Altfahrzeuge hohe Kosten verursachen würde, hatte sich VBK und der Be- hindertenbeirat darauf geeinigt, das vereinbarte Fahrzeugkonzept nicht auf die Altfahrzeuge anzuwenden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 2. Dies geschieht unter Einbeziehung von Betroffenen und deren Verbänden und Trägern. Der Beirat für Menschen mit Behinderungen ist ebenfalls zu beteiligen. Der Kriterienkatalog des Bundeskompetenzzentrums Barrierefreiheit könnte als Grundlage verwendet werden. Die Interessen der betroffenen Menschen mit kognitiven Einschränkungen werden über den Beirat für Menschen mit Behinderungen im KVV Fahrgastbeirat vertreten. Ebenso gibt es einen engen Austausch mit den kommunalen Behindertenbeauftragten zum Beispiel auch in Karls- ruhe. Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden KVV-Mobilitätstrainings werden auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen geschult bzw. der KVV unterstützt auch Trainings- maßnahmen für Menschen mit kognitiven Einschränkungen mit kostenkosen Tickets für die Trainer/Betreuer. Gesetzlich ist als Ziel vorgegeben, dass bis zum 01.01.2022 eine vollständige Barrierefreiheit für Menschen, die in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkt sind, erreicht werden soll. Aus Sicht des KVV sind weitere infrastrukturelle Maßnahmen eher ungeeignet für die Vereinfachung der ÖPNV-Nutzung für Menschen mit kognitiven Einschränkungen. Trainings mit Betreuern oder menschliche Hilfestellungen für Menschen mit kognitiven Einschränkungen sind aus KVV-Sicht das probateste Mittel, um diesen Menschen die Nutzung des ÖPNV zu ver- einfachen. 3. Die Ergebnisse werden in den jeweils zuständigen Ausschüssen und im Aufsichtsrat VBK vorgestellt und beraten. Im Bericht der Geschäftsleitung informieren und erläutern die VBK regelmäßig im Aufsichtsrat die wesentlichen Neuerungen aus allen Fachbereichen des Unternehmens. Unter anderem wird in jeden Bericht über Baumaßnahmen – insbesondere den barrierefreien Umbau von Halte- stellen – informiert. Als kommunales Verkehrsunternehmen mit einem jährlichen Defizit in Millionenhöhe müssen die VBK bei jeder Maßnahmen abwägen, ob es ich um eine Pflicht- oder freiwillige Maßnahme handelt. Gerade bei gut nachvollziehbaren Ansprüchen gegenüber der VBK ist diese Abwägung eine Herausforderung, aber im Hinblick auf die Verantwortung für Gelder der öffentlichen Hand unbedingt erforderlich. Ungeachtet dessen verfolgen die VBK das Ziel, den vielen individuellen Ansprüchen an einen ÖPNV gerecht zu werden und immer mehr Menschen für den ÖPNV zu gewinnen und ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen.
-
Extrahierter Text
Niederschrift 52. Plenarsitzung Gemeinderat 17. Juli 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 36. Punkt 37 der Tagesordnung: Mehr Mobilität ermöglichen für Menschen mit kogni- tiven Einschränkungen Antrag: GRÜNE Vorlage: 2018/0411 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: In den Sozialausschuss verwiesen Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 37 zur Behandlung auf. Stadtrat Borner (GRÜNE): Die GRÜNE-Fraktion ist schon etwas überrascht über die doch sehr zurückhaltende und teilweise am Antrag der GRÜNE vorbeigehenden Antwort der Stadtverwaltung beziehungsweise der Verkehrsbetriebe Karlsruhe und dem Karlsruher Ver- kehrsverbund. Betrachten wir zum Beispiel das Problem des Analphabetismus, der Anteil der Bevölkerung, der nicht richtig lesen kann, beträgt circa 14,5 im Bundesdurchschnitt. Dies bedeutet für die Stadt Karlsruhe, dass circa 45.000 Bürger nicht richtig lesen können. Es stellen sich daher die zentralen Fragen: Wie meistert man den ÖPNV, wenn man den Fahrplan nicht lesen kann, oder ihn nicht erkennt? In welchen Bus muss eingestiegen wer- den? Warum gibt es an Bushaltestellen Piktogramme von S-Bahnen und Straßenbahnen, wenn diese Transportmittel dort nicht verkehren? Eine Gesellschaft muss auf diese Fragen Antworten finden. Das geht am besten mit den Betroffenen selbst oder mit Institutionen, die mit diesem Personenkreis zusammenarbeiten. Hier denken wir zum Beispiel an die Le- benshilfe, die auch den Kriterienkatalog des Bundeskompetenzzentrums barrierefrei erstellt hat. In Anbetracht der Zeit macht die GRÜNE-Fraktion jetzt einen konkreten Vorschlag: Wir würden den Antrag gerne in den Sozialausschuss verweisen. Dort wird die Stadtverwaltung zusammen mit den Mitgliedern des Sozialausschusses und der noch einzuladenden Le- benshilfe den Nahverkehrsunternehmen der Stadt Karlsruhe einen konkreten Vorschlag unterbreiten, wie mit diesem Anliegen Weiterverfahren werden sollte. – 2 – Stadträtin Wiedemann (CDU): Wenn der Antrag in den Sozialausschuss verwiesen wer- den soll, brauchen wir jetzt nicht mehr weiter darüber zu reden. Der Vorsitzende: Der Antrag ist verwiesen in den Sozialausschuss, da können Sie sich alle einbringen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 21. August 2018