Einrichtung einer Oberstufe an einer Gemeinschaftsschule

Vorlage: 2018/0405
Art: Beschlussvorlage
Datum: 07.06.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Schul- und Sportamt
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen, Oberreut, Rüppurr

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.07.2018

    TOP: 16

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • TOP 16 Einrichtung Oberstufe an Gemeinschaftsschule
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0405 Dez. 3 Einrichtung einer Oberstufe an einer Gemeinschaftsschule Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Schulbeirat 20.05.2018 9 x vorberaten Gemeinderat 17.07.2018 16 x Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat die Einrichtung einer dreizügigen gymnasialen Oberstufe an einer Gemeinschaftsschule in Karlsruhe frühestens zum Schuljahr 2020/21. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, das unter anderem die Standortfrage thematisiert und dieses im Schulbeirat am 9. November 2018 vorzustellen. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein x ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kann noch nicht beziffert werden. Dies hängt unter anderem von der Standort- wahl ab. Haushaltsmittel stehen teilweise zur Verfügung Kontierungsobjekt: PSP-Element: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein x ja Handlungsfeld: Sozialer Zusammenhalt und Bildung Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Einführung Im Dezember 2017 wurde im Gemeinderat der Stellungnahme der Verwaltung zum interfrakti- onellen Antrag der CDU-, FDP-, Grüne- und SPD Gemeinderatsfraktion - Prüfauftrag für die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an einer der vier Karlsruher Gemeinschaftsschulen (GMS) - zugestimmt. In dieser Stellungnahme wurde unter anderem ausgeführt, dass eine Machbarkeitsstudie für die zwei infrage kommenden Standorte erstellt und mit den involvierten Stellen ein Zeitplan erstellt wird. Des Weiteren wurde auf das Elternforum am 5. März 2018 zum Thema „Oberstufe an einer Gemeinschaftsschule“ hingewiesen. Beim Elternforum am 5. März 2018 wurde deutlich, dass die Eltern den Bedarf für eine gymna- siale Oberstufe an einer Gemeinschaftsschule in Karlsruhe sehen. Ein Prüfauftrag für die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an einer der zwei infrage kom- menden Standorte - Anne-Frank- und Ernst-Reuter-GMS - wurde zwischenzeitlich erteilt. Die zwischenzeitlichen Gespräche mit dem Staatlichen Schulamt, dem Regierungspräsidium und den Leitungen der Gemeinschaftsschulen ergaben Folgendes: – Die Einrichtung einer Oberstufe an einer GMS muss für einen konkreten Standort beantragt werden. – Die Mindestschülerzahl beträgt 60. – Der Antrag kann erst gestellt werden, wenn die Gemeinschaftsschule, an der die Oberstufe eingerichtet werden soll, bis zur Klassenstufe 9 aufgewachsen ist und die Lernentwick- lungsberichte des ersten Halbjahres vorliegen. Soweit weitere GMS als „Zulieferer“ in Be- tracht kommen, ist zu beachten, dass auch diese bis zur Klassenstufe 9 aufgewachsen sein müssen. – Bei der Berechnung der Schülerzahlen können Schulen der Sekundarstufe I nur dann an- rechnet werden, wenn diese Schulen im unmittelbaren Einzugsbereich der GMS liegen. Bei der Prognose wurde der jeweils mittlere Wert zugrunde gelegt. – Die Wegstrecken und die Anbindung an den ÖPNV sind dabei zu berücksichtigen. – Die Beruflichen Gymnasien, auch in Bezug auf die Lage zum Standort der GMS, müssen bei der Schülerzahlenberechnung für eine Oberstufe an einer GMS beachtet werden, da auch diese eine Alternative zur GMS sind. – Die Stellungnahmen der Schulleitungen der vier GMS zur Standortfrage stehen noch aus. – Die Bearbeitungszeit durch das RP Karlsruhe beträgt ab Antragseingang rund sechs Mona- te. Aufgrund der räumlichen Verhältnisse der vier GMS-Standorte kommen für die Realisierung einer Oberstufe nur die beiden Standorte Anne-Frank- und Ernst-Reuter-GMS in Betracht. Die beiden anderen Standorte verfügen nicht über die für eine Erweiterung notwendigen Flächen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 2. Zeitplan Aufgrund der Gespräche mit der Staatlichen Schulverwaltung ergibt sich für die beiden Standor- te folgender Zeitplan:  Anne-Frank-GMS Termin Sachstand Zum Schuljahr 18/19 9. Klasse wird eingerichtet 1. Halbjahr 2019 Regionale Schulentwicklung mit den im Einzugsbereich der Ober- stufe der GMS liegenden öffentlichen, allgemein bildenden und beruflichen Gymnasien 1. Halbjahr 2019 Regionale Schulentwicklung mit den tangierten Privatschulen und den an die Raumschaft Karlsruhe angrenzenden Gemeinden Eg- genstein – Leopoldshafen, Karlsbad und Weingarten Ende Februar 2019 Halbjahreszeugnisse liegen vor März 2019 Erstellung der Schülerprognosen; Absprache mit dem SSA, Stel- lungnahme der geschäftsführenden Schulleitungen der Gymnasien und der Beruflichen Schulen April 2019 Antragstellung beim RP möglich bis September 2019 Antragsprüfung durch RP Oktober 2019 Antragsprüfung und Entscheidung Schuljahr 2020/21 frühest möglicher Start der Oberstufe (bei positiver Entscheidung)  Ernst-Reuter-GMS Termin Sachstand Zum Schuljahr 19/20 9. Klasse wird eingerichtet 1. Halbjahr 2019 Regionale Schulentwicklung mit den im Einzugsbereich der Ober- stufe der GMS liegenden öffentlichen, allgemein bildenden und beruflichen Gymnasien 1. Halbjahr 2019 Regionale Schulentwicklung mit den tangierten Privatschulen und den an die Raumschaft Karlsruhe angrenzenden Gemeinden Eg- genstein – Leopoldshafen, Karlsbad und Weingarten Ende Februar 2020 Halbjahreszeugnisse liegen vor März 2020 Erstellung der Schülerprognosen; Absprache mit dem SSA, Stel- lungnahme der geschäftsführenden Schulleitungen der Gymnasien und der Beruflichen Schulen April 2020 Antragstellung beim RP möglich bis September 2020 Antragsprüfung durch RP Oktober 2020 Antragsprüfung und Entscheidung Schuljahr 2021/22 frühest möglicher Start der Oberstufe (bei positiver Entscheidung) Aufgrund des umfänglichen zeitlichen Vorlaufs ist die Einführung einer gymnasialen Oberstufe vor dem Schuljahr 2020/21 nicht umsetzbar. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 3. Schülerzahlen – Anmeldezahlen zum Schuljahr 2018/19; Vergleich mit dem Schuljahr 2017/18 Gemeinschaftsschule Anmeldungen 5. Klasse Schuljahr 2018/19 Anmeldungen 5. Klasse Schuljahr 2017/18 Klassen Schüler/innen Klassen Schüler/innen Drais-GMS 2 51 3 73 Augustenburg GMS 2 31 2 45 Anne-Frank-Schule GMS 2 35 2 43 Ernst-Reuter-Schule GMS 3 a) 58 2 54 Gesamt 9 175 9 215 a) Das SSA wird eine Schülerlenkung vornehmen, so dass die genehmigte Zweizügigkeit nicht überschrit- ten wird. Stand: 11.04.2018; Quelle: Staatliches Schulamt Karlsruhe Ergänzende Erläuterungen Seite 5 – Prognostische Schülerzahlenberechnung auf Grundlage der zurzeit zur Verfügung stehenden Daten und den Vorgaben der Staatlichen Schulverwaltung für die bei- den Standorte Anne-Frank-GMS und Ernst-Reuter-GMS  Standort: Anne-Frank-GMS (möglicher Start Schuljahr 2020/21 Schule zugrunde gelegter anrechenbarer Prozentwert 1) Anzahl SchülerInnen Klassenstufe 2) Gesamtsumme SchülerInnen Standort Oberstufe: Anne-Frank-GMS Klassenstufe 8 E-Niveau 3) 90 % 5 4,5 M-Niveau 4) 35 % 20 7 11,5 Umliegende GMS: Augustenburg-GMS Klassenstufe 10 E-Niveau 70 % 22 15 M-Niveau 15 % 30 4,5 19,5 Drais-GMS Klassenstufe 9 E-Niveau 70 % 25 17,5 M-Niveau 15 % 55 8 25,5 Ernst-Reuter-GMS Noch keine Klassenstufe 9 E-Niveau 70 % - - M-Niveau 15 % - - 0 Gesamt GMS 56,5 Umliegende Realschulen: 5) zugrunde gelegter Prozentwert 1) Anzahl SchülerInnen der jetzigen Klassenstufe 7 Gesamtsumme SchülerInnen Sophie-Scholl-RS Klassenstufe 7 Anzahl 6) 10 % 76 7,6 Gesamtschülerschaft 64,1 1) Die mögliche Bandbreite der Berechnung der Anzahl der Schülerschaft beträgt bei der Standortschule der Oberstufe 85-95 % im E-Niveau und 30-40 % beim M-Niveau. Bei den umliegenden GMS beträgt die Bandbreite im E-Niveau 60-80 % und beim M-Niveau 10-25 %. Bei den Realschulen liegt sie bei 10-15 %. 2) Die Anzahl der Schülerinnen müssen im Antrag aus der Klassenstufe 9 stammen. Hier sind die aktuel- len der jeweils höchsten Klassen genommen (Stand SJ 17/18). 3) E-Niveau: erweitertes Niveau, das zum Abitur führt 4) M-Niveau: mittleres Niveau, das zum Realschulabschluss führt 5) Hier wurde nur die Realschule berücksichtigt, die direkt (umliegend) in der Nähe der GMS liegt. 6) Hier sind nur die Gesamtzahlen berücksichtigt, ohne Niveauunterscheidung. Beim Antrag werden die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 9 im M-Niveau berücksichtigt. Die Bandbreite liegt zwi- schen 5-15 %. Ergänzende Erläuterungen Seite 6  Standort: Ernst-Reuter-GMS (möglicher Start Schuljahr 2021/22) Schule zugrunde gelegter anrechenbarer Pro- zentwert 1) Anzahl SchülerInnen Klassenstufe 2) Gesamtsumme SchülerInnen Standort Oberstufe: Ernst-Reuter-GMS Klassenstufe 8 E-Niveau 3) 90 % 10 9 M-Niveau 4) 35 % 20 7 16 Umliegende GMS: Augustenburg-GMS Klassenstufe 10 E-Niveau 70 % 22 15 M-Niveau 15 % 30 4,5 19,5 Drais-GMS Klassenstufe 9 E-Niveau 70 % 25 17,5 M-Niveau 15 % 55 8 25,5 Anne-Frank-GMS Klassenstufe 7 E-Niveau 70 % 5 3,5 M-Niveau 15 % 20 3 6,5 Gesamt GMS 67,5 Umliegende Realschulen: 5) zugrunde gelegter Prozentwert 1) Anzahl SchülerInnen der jetzigen Klassenstufe 6 Gesamtsumme SchülerInnen Tulla-RS Klassenstufe 6 Anzahl 6) 10 % 55 5,5 Gesamtschülerschaft 73 1) Die mögliche Bandbreite der Berechnung der Anzahl der Schülerschaft beträgt bei der Standortschu- le der Oberstufe 85-95 % im E-Niveau und 30-40 % beim M-Niveau. Bei den umliegenden GMS be- trägt die Bandbreite im E-Niveau 60-80 % und beim M-Niveau 10-25 %. Bei den Realschulen liegt sie bei 10-15 %. 2) Die Anzahl der Schülerinnen müssen im Antrag aus der Klassenstufe 9 stammen. Hier sind die aktu- ellen der jeweils höchsten Klassen genommen (Stand SJ 17/18). 3) E-Niveau: erweitertes Niveau, das zum Abitur führt 4) M-Niveau: mittleres Niveau, das zum Realschulabschluss führt 5) Hier wurde nur die Realschule berücksichtigt, die direkt (umliegend) in der Nähe der GMS liegt. 6) Hier sind nur die Gesamtzahlen berücksichtigt, ohne Niveauunterscheidung. Beim Antrag werden die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 9 im M-Niveau berücksichtigt. Die Bandbreite liegt zwischen 5-15 %. Ergänzende Erläuterungen Seite 7 Diese Berechnung schließt alle GMS ein. Es wird davon ausgegangen, dass grundsätzlich die Schülerinnen und Schüler der drei GMS, die nicht den Zuschlag für die gymnasiale Oberstufe erhalten, in der Sekundarstufe II die GMS mit der Oberstufe besuchen werden. Es wird nicht angenommen, dass ein näherliegendes, berufliches Gymnasium besucht wird, nur weil sich die Wegstrecke verkürzt. Beide Standorte sind mit dem ÖPNV erreichbar und die reine Fahrtzeit mit dem ÖPNV ist für die Schülerschaft zumutbar. So beträgt beispielsweise die reine Fahrzeit von Grötzingen Bahnhof zur Albert-Braun-Straße in Oberreut (Anne-Frank-GMS) am Morgen 34 Minuten mit einer Umsteigestelle. Vom Grötzinger Bahnhof zur Glogauer Straße in der Wald- stadt (Ernst-Reuter-Schule-GMS) beträgt am Morgen die reine Fahrzeit 22 Minuten mit einer Umsteigestelle. 4. Folgerungen Ob weitere Realschulen, die nicht in unmittelbarer Nähe der GMS mit der gymnasialer Oberstu- fe liegen, bei der Schülerzahlenprognose mit berücksichtigt werden können, muss detaillierter geprüft werden. Für die gymnasiale Oberstufe wird der Klassenteiler der Gymnasien zugrunde gelegt. Dies be- deutet, dass ab 61 Schülerinnen und Schülern drei Klassen gebildet werden und somit die Drei- zügigkeit erreicht wird. Aus den Prognosezahlen ergibt sich, dass der Bedarf für eine gymnasiale Oberstufe gegeben ist. Die Mindestschülerzahl von 60 wird rechnerisch an beiden Standorten erreicht. Beim Start zum SJ 2020/21 mit dem Standort Anne-Frank-Schule beträgt die Schülerzahl voraussichtlich 64, beim Start zum SJ 2021/22 mit dem Standort Ernst-Reuter-Schule liegt die Schülerzahl laut Vo- rausberechung bei 73. Gravierende Auswirkungen auf die im gesamten Stadtgebiet liegenden elf öffentlichen und vier Beruflichen Gymnasien sind nicht zu erwarten. Bei einer angenommen Schülerzahl von 70 in der Sekundarstufe II würde dies rein rechnerisch einen Schülerückgang von circa 5 Schülerinnen und Schülern pro Gymnasium bedeuten. Die Grundsatzentscheidung für die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an einer Gemein- schaftsschule in Karlsruhe ist für die Eltern eine weitere Entscheidungshilfe bei der Wahl der weiterführenden Schulart. Aufgrund der Darlegungen soll frühestens zum Schuljahr 2020/21 eine gymnasiale Oberstufe an einer der beiden näher betrachteten Gemeinschaftsschulen eingerichtet werden. Die Verwal- tung wird ein Konzept erstellen, das unter anderem die Standortfrage thematisiert. Dieses Kon- zept wird im Schulbeirat am 9. November 2018 vorgestellt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat die Einrichtung einer dreizügigen gymnasialen Oberstufe an einer Gemeinschaftsschule in Karlsruhe frühestens zum Schuljahr 2020/21. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, das unter anderem die Standortfrage thematisiert und dieses im Schulbeirat am 9. November 2018 vorzustellen.

  • Abstimmungsergebnis Top 16
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 16
    Extrahierter Text

    Niederschrift 52. Plenarsitzung Gemeinderat 17. Juli 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 16. Punkt 16 der Tagesordnung: Einrichtung einer Oberstufe an einer Gemeinschafts- schule Vorlage: 2018/0405 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat die Einrichtung einer dreizü- gigen gymnasialen Oberstufe an einer Gemeinschaftsschule in Karlsruhe frühestens zum Schuljahr 2020/21. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, das unter anderem die Standortfrage thematisiert und dieses im Schulbeirat am 9. November 2018 vorzustellen. Abstimmungsergebnis: Bei 30 Ja-Stimmen und 15 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 16 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Schulbeirat. Stadträtin Habibović (SPD): CDU, GRÜNE, FDP und wir haben im Dezember 2017 einen Prüfauftrag für die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an einer der vier Karlsruher Gemeinschaftsschulen gegeben. Das Ergebnis der Machbarkeit sagt, dass wir die Kriterien zur Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an einer Gemeinschaftsschule erfüllen. Wir wollen uns nicht nur auf die Machbarkeit beschränken, sondern uns an die Idee der Ge- meinschaftsschule erinnern. Denn für alle Schüler von Gemeinschaftsschulen, die das Abi- tur machen wollen, muss ein transparenter und passgenauer Weg zum Abitur geebnet werden. Diese Schulart wurde eingeführt mit der Option, alle Schulabschlüsse anzubieten. Aus Sicht der Eltern und Schüler ist der Wunsch vorhanden. Auch wird dieses Angebot at- traktiv für Gymnasiallehrer sein, da sie dann auch in den Oberstufen unterrichten können. Trotz dieser Tatsachen gibt es Bedenken. Bedenken, ob es überhaupt sein muss. Wir hätten doch berufliche Gymnasien. Ja, wir haben berufliche Gymnasien, die mit ihren inhaltlichen Ausrichtungen, ihren Profilen und pädagogischer Arbeit der Lehrkräfte ein ausgesprochen – 2 – attraktives Angebot in Karlsruhe bilden. Die Tatsache, dass Schülerinnen und Schüler aus den allgemeinbildenden Gymnasien in so hoher Zahl auf das berufliche Gymnasium wech- seln, unterstreicht das auch. Wir halten es für schwierig, im Falle der Schülerinnen und Schüler aus den Gymnasien die freie Schulwahl zu predigen, im Falle der Schülerinnen und Schüler aus der Gemeinschafsschule aber letztlich nach einer staatlichen Zwangssteuerung zu rufen und ihnen ausschließlich das berufliche Gymnasium trotz Erfüllung der Kriterien für die gymnasiale Oberstufe anzubieten. Zusammenfassend ist zu sagen, wir finden es gut, dass wir ein tolles Abiturangebot durch die beruflichen Gymnasien haben. Wir finden es genauso gut, wenn wir eine gymnasiale Oberstufe an einer der vier Gemeinschaftsschulen haben. Wir wünschen uns, dass dieser Antrag nicht zu einem gegeneinander Ausspielen der Schularten führen wird, sondern eher ein Miteinander hervorruft. Denn ein breites, vielfältiges Angebot zeichnet mitunter auch eine gute Schullandschaft aus. Deshalb eine volle Zustimmung unsererseits. Stadträtin Rastätter (GRÜNE): Wir GRÜNE begrüßen diese Beschlussvorlage und freuen uns sehr darüber, dass wir hier eine Vorlage haben, mit der ein Grundsatzbeschluss für die Einführung einer gymnasialen Oberstufe an einer unserer vier Gemeinschaftsschulen einge- richtet wird. Die Beschlussvorlage enthält noch keine Entscheidung, welche der zwei in Frage kommenden Gemeinschaftsschulen die Oberstufe bekommen wird. Es ist auch nicht die Aufgabe von uns als Gemeinderat, hierzu Vorschläge zu machen. Wir freuen uns aber, dass die Stadtverwaltung schon eine Prüfung dazu eingeleitet hat. Wir begrüßen es auch, dass der Zeitplan für die Einführung der gymnasialen Oberstufe transparent dargestellt ist, und dann im November schon ein Grundlagenbeschluss für die Einführung an einer be- stimmten Gemeinschaftsschule getroffen werden kann. Ich möchte heute für meine Fraktion einige wesentliche Gründe für die Einführung der gymnasialen Oberstufe noch einmal kurz aufzeigen. Es ist ein Mehrwert, wenn eine gym- nasiale Oberstufe an einer Gemeinschaftsschule eingerichtet wird. Die Gemeinschaftsschu- le unterscheidet sich dadurch von allen anderen Schularten, dass sie eine Schule für alle Kinder ist, und die Kinder dort auf unterschiedlichem Bildungsniveaus lernen können. Die- ses Lernkonzept kann dann auch in einer gymnasialen Oberstufe zumindest teilweise um- gesetzt werden. Die Eltern wünschen auch ganz explizit, dass ihre Kinder die Möglichkeit bekommen, den Bildungsgang vollständig bis zum Abitur durchzuführen. Ein Mehrwert ist auch – darauf hat Frau Kollegin Habibović schon hingewiesen -, dass die gymnasialen Lehrkräfte dann auch an einer Oberstufe unterrichten können, was im Übri- gen auch für ihre Professionalität im Team ganz entscheidend ist. Denn sie müssen auch schon in der Unter- und Mittelstufe die Schüler und Schülerinnen auf die spätere Oberstufe und das Abitur mit vorbereiten. Es gibt auch sehr gute Voraussetzungen für die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an einer Gemeinschaftsschule in Karlsruhe. Die Stadtverwaltung hat überzeugend mit der Machbarkeitsstudie dargelegt, dass alle Voraussetzungen bestehen. Hier ist vor allem wich- tig, dass die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die dann in die gymnasiale Oberstufe wechseln können, de facto vorhanden sein wird. Was ich einmal aufzeigen möchte neben dem, was ohnehin schon in der Vorlage steht, dass wir rund 12 ½ Züge in Karlsruhe ha- ben, dazu noch sechs Züge im Landkreis der drei Gemeinschaftsschulen, sind das dann rund 300 bis 350 Schülerinnen und Schüler eines Abschlusses. Wenn wir da nicht mindes- – 3 – tens 60 zusammenbekommen, die auf Realschulniveau oder auf gymnasialem Niveau ge- lernt haben, dann wäre das auch eine Bankrotterklärung für die Gemeinschaftsschule. Auch heute wechseln schon Realschüler mit Realschulabschluss an die beruflichen Gymna- sien. Die können dann auch künftig an die Oberstufe der Gymnasien wechseln. Von daher, wenn man einigermaßen rechnen kann, steht schon fest, dass wir auf jeden Fall die Anzahl der Schülerinnen und Schüler haben werden. Es wurde auch aufgezeigt, dass die Auswirkungen – Frau Habibović hat es auch schon er- wähnt – auf die anderen Schularten so gering sind, dass sie dadurch nicht bedroht sind, dass sie eine Klasse verlieren. Wobei man schon so vorsichtig argumentieren muss. Denn im Grunde geht es um ein Wahlrecht der Eltern und nicht um die Frage, ob eine jeweilige Schulart einen Anspruch hat auf ganz bestimmte Schüler. Es geht um die Frage, was wol- len die betroffenen Eltern? Was machen wir, um das Bildungsangebot entsprechend aus- zugestalten, dass es den Wünschen und Bedürfnissen, aber auch den bildungspolitischen Zielen, die wir im Land verfolgen, entspricht. Zum Schluss: Wir als GRÜNE-Fraktion freuen uns, dass auch alle anderen Fraktionen – so hoffe ich doch - dieses Vorhaben unterstützen. Wir haben auch festgestellt, dass die Ge- meinschaftsschulen sehr leistungsstark sind. Die Augustenburg-Gemeinschaftsschule hat jetzt ihren ersten Jahrgang entlassen. Die haben hervorragende Abschlüsse gemacht. Viele Schüler haben auf gymnasialem Niveau abgeschlossen. Alle haben den Realschulabschluss bestanden. Auch da zeigt sich, dass diese Schule nicht nur eine pädagogisch innovative Schule ist, sondern auch eine leistungsstarke. Deshalb freuen wir uns, dass wir den Be- schluss fassen können. Ich bedanke mich sehr herzlich. Wir hoffen, dass wir für die Stadt Karlsruhe heute eine wichtige Standortentscheidung treffen mit der gymnasialen Oberstu- fe. Stadtrat Krug (CDU): Ich bin jetzt ein wenig überrascht, Frau Rastätter, dass Sie uns im Schulbeirat so missverstanden haben. Aber sei es drum. Der Rest wird wenig überrascht sein, dass ich und meine Fraktion diesem Vorstoß skeptisch gegenüberstehen. Wir sehen keine unbedingte Notwendigkeit - manche sprechen von einer systemimmanenten Per- spektive – für eine Oberstufe an einer Gemeinschaftsschule. Wir glauben auch nicht, dass das Argument zutrifft, dass viele Eltern deswegen der Gemeinschaftsschule skeptisch ge- genüber stehen, weil diese noch keine Oberstufe, also den von Frau Rastätter angespro- chenen Mehrwert besitzt, der zum Abitur führen kann. Es liegt vielleicht auch daran, dass 2011 und in den Jahren danach große Erwartungen und Versprechungen durch die Gemeinschaftsschule und ihre Befürworter geweckt wurden, die so nicht erfüllt wurden, zumindest nicht in den Augen vieler Eltern. Auch deswegen kann man in einigen Landesteilen schon sehen, dass eine Abkehr von der Gemeinschaftsschule stattfindet. Wir sind – anders als Sie, Frau Rastätter, anders als Sie, Frau Habibović – nicht davon überzeugt, dass eine Oberstufe daran etwas ändern kann. Wir haben dem Prüfauf- trag zugestimmt. Das bedeutet aber nicht, dass wir damit schon zugestimmt haben, eine Oberstufe an einer Gemeinschaftsschule in Karlsruhe einzuführen. Wenn wir genauer auf die Zahlen schauen, wird deutlich, wo ein Problem liegt. Die Schü- lerzahlen über 60, das ist eines der Kriterien, später prognostiziert über 70, erreichen wir nur, wenn neben dem G-Niveau, also dem gymnasialen Niveau bis zu 30 % der Schüler aus dem M-Niveau kommen, dem mittleren, bzw. dem Realschulniveau. Das ist formal kor- – 4 – rekt. Aber ist es auch realistisch zu glauben, dass diese Schüler dann erfolgreich ein Abitur schaffen? Zum einen sprechen die bisherigen Erfahrungen mit Realschülern an allgemein- bildenden Gymnasien – die gab es auch, wenn nur sehr vereinzelt -, die dort in die Mittel- oder Oberstufe gewechselt haben, eher dagegen. Das waren nämlich extrem leistungsfähi- ge und leistungswillige Schüler. Da bekommen Sie die Zahlen nicht zusammen. Zum ande- ren verweisen die Praktiker der Oberstufe – das sind nun einmal bisher die Oberstufenleh- rer an den Gymnasien, ich darf beispielhaft Uwe Müller, den Schulleiter des Max-Planck- Gymnasiums in Rüppurr nennen – darauf, dass es für sie nicht nachvollziehbar ist, dass mit dem pädagogischen Konzept der Gemeinschaftsschulen das zentral vorgegebene Pro- gramm, der Bildungsplan der Oberstufe und das Zentralabitur bewältigt werden können. Nicht umsonst warnen die Verbände der Berufsschullehrer, der Realschullehrer und der Gymnasiallehrer im Land davor, ich zitiere: Parallelstrukturen zu errichten, für die kein aus- reichender Bedarf besteht. Zumindest nicht auf Dauer. Gerade – Sie haben es schon er- wähnt – für leistungsstarke Realschulabsolventen stehen heute schon die beruflichen Gym- nasien zur Verfügung, die seit vielen Jahren erfolgreich Schülerinnen und Schüler zum all- gemeinbildenden Abitur führen. Es gibt andere Punkte, die man anschneiden kann. Da ist die Angst um unsere begrenzten Ressourcen, dass die eine Schulart bevorzugt wird, die andere benachteiligt wird. Wie wol- len Sie diese Angst nehmen? Für viele gymnasiale Lehrkräfte – ich wollte es eigentlich nicht ansprechen – ist die Entscheidung für eine Gemeinschaftsschule eben nicht erste Wahl, sondern sie ist, um eine Kanzlerin zu zitieren, alternativlos, sei es, weil es der einzige Schul- standort ist, wo sie eine Arbeitsstelle bekommen, sei es, weil sie sonst überhaupt keine Stelle bekommen. Selbstverständlich, der Elternwille ist wichtig. Aber Sie erlauben mir als G-9-Lehrer den Hinweise, wer mit dem Elternwillen argumentiert, der sollte auch einmal darüber nachdenken, ob man nicht richtig Geld in die Hand nimmt, um unser G-9- Gymnasium auszubauen, beispielsweise zum sechszügigen Gymnasium. Auch dazu kann man Elternwillen erfüllen. Abschließend möchte ich aber darauf hinweisen, dass wir – das war unsere bisherige Praxis bei den vier Gemeinschaftsschulen –, wenn sich der Gemeinderat in seiner Mehrheit für eine Oberstufe an einer Karlsruher Gemeinschaftsschule ausspricht, als CDU-Gemeinderäte selbstverständlich alles dafür tun werden, dass die Hoffnungen, die diese Schülerinnen und Schüler, die Lehrerinnen und Lehrer sowie die Eltern in dieses Projekt geben, erfüllt wer- den. Stadtrat Cramer (KULT): Wir haben jetzt zwei fünfminütige Reden gehört. Einmal von der CDU, einmal von den GRÜNEN. Das zeigt mir an sich schon, dass es gar nicht primär um den Beschluss geht, der hier vorliegt, sondern es geht um grundsätzliche Vorstellungen von Schule. Meine Fraktion ist auch in den vergangenen Jahren immer den Weg mitge- gangen, wenn von der Landesregierung – egal, welche es war – Vorschläge gemacht wur- den, neue Dinge auf den Weg gebracht wurden, wie beispielsweise die Werkrealschule, die auch sehr umstritten war damals. Wir sind da auch mitgegangen. So werden wir auch heu- te dieser Vorlage der Verwaltung zustimmen. Auch deshalb, Herr Kollege Krug, weil, als die Gemeinschaftsschule ins Leben gerufen wurde, immer klar war, dass am Ende auch eine Oberstufe damit verbunden ist und die Möglichkeit gegeben sein muss, dass die Kin- der, die von Anfang an oder relativ frühzeitig ihren schulischen Weg dort begonnen haben, den auch dort beenden können. Das ist für uns mit eines der wichtigen Argumente. Ich spreche jetzt eben nicht vom Land. Wie es draußen im Land ist, das muss ich jetzt einmal – 5 – als Karlsruher Kommunalpolitiker sagen, interessiert mich erst einmal nicht, sondern ich schaue hier auf die Stadt, auf das, was wir hier auf den Weg gebracht haben mit den Ge- meinschaftsschulen. Da fehlt jetzt noch das I-Tüpfelchen sozusagen, dass wir heute mit großer Mehrheit diese Oberstufe beschließen. Stadtrat Jooß (FDP): Bei uns in Baden-Württemberg muss kein einziger Schüler hinten herunterfallen. Wir haben schon immer eine starke Durchgängigkeit in unserem Schulsys- tem. Wir befürchten eine Absenkung des Bildungsniveaus durch diese Einführung und se- hen bildungsperspektivisch eher einen Rückschritt als einen Fortschritt in unserem System. Wir stimmen deswegen gegen die Vorlage der Verwaltung. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): In Anbetracht der Länge der Tagesordnung habe ich mich bisher mit Redebeiträgen zurückgehalten und habe auch die Redebeiträge sehr kurz gestal- tet. Das will ich auch für den Rest des Abends so halten. Herr Krug hat zudem sehr um- fangreich vorgetragen. Ich will mich für die AfD ihm anschließen. Wir haben in Deutsch- land ein durchlässiges Schulsystem. Wir haben in Baden-Württemberg ein sehr durchlässi- ges Schulsystem. Mein Kollege Bernhard hat auch in der Realschule begonnen, hat hinter- her Abitur gemacht und studiert und ist erfolgreich, ist sogar im Bundestag. Alles kein Problem. Deswegen sind wir der Meinung, es soll so bleiben wie bisher. Die Oberstufe soll- te den Gymnasien vorbehalten bleiben. Die Schüler, die Abitur machen wollen, können dann ins Gymnasium wechseln. Jedenfalls passt sie nicht zu Gemeinschaftsschulen. Des- wegen lehnen wir die Vorlage ab. Der Vorsitzende: Wir kommen zur Abstimmung. – Das ist eine mehrheitliche Zustim- mung. Im November wird dann die spannende Diskussion losgehen, an welchem der Standorte das passieren kann. Da werden wir sicherlich alle Argumente auch noch einmal austauschen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 31. Juli 2018