Inklusion in Ganztagsgrundschule und Ergänzender Betreuung
| Vorlage: | 2018/0403 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 07.06.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Schul- und Sportamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Beiertheim-Bulach, Hagsfeld, Stupferich, Wolfartsweier |
Beratungen
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0403 Dez. 3 Inklusion in Ganztagsgrundschule und Ergänzender Betreuung Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Schulbeirat 20.06.2018 8 x vorberaten Gemeinderat 17.07.2018 14 x Beschlussantrag Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Schulbeirat die Konzeption eines Fachkräftezu- schlags ab 1. September 2019 für inklusive Betreuungsgruppen an Ganztagsgrundschulen und in der Ergänzenden Betreuung von 0,1 Vollzeitstellen pro inklusiv betreutem Kind zur Kenntnis. Über den Umfang der Umsetzung wird in den Beratungen über den Doppelhaushalt 2019/20 entschieden. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein x ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Jahr 2019: 82.700 Euro Jahr 2020: 250.740 Euro Jahr 2019: 82.700 Euro Jahr 2020: 250.740 Euro Jahr 2019: 82.700 Euro Jahr 2020: 250.740 Euro Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung Kontierungsobjekt: Kostenstelle: 4.0006124ff Kontenart: 4000.0000 Ergänzende Erläuterungen: Die notwendigen Haushaltsmittel sind im Doppelhaushalt 2019/20 ff. bereitzustellen. ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein x ja Handlungsfeld: Sozialer Zusammenhalt und Bildung Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Ausgangslage Seit März 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung gelten- des Recht in Deutschland. Artikel 24 der UN-Konvention gibt das Ziel einer gemeinsamen Be- schulung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung vor. Menschen mit Behin- derung dürfen aufgrund ihrer Behinderung nicht vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlos- sen werden. Inklusion heißt in diesem Zusammenhang, dass allen Menschen unabhängig wel- chen Alters, Hautfarbe, Rasse, Geschlechts, Religion, mit und ohne Handicap die vollständige und uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben - einschließlich des Schulbesuchs - zu ermöglichen ist. In Karlsruhe hat sich seit vielen Jahren ein differenziertes System von sonderpädagogischen Bil- dungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten gebildet. Trotzdem nahmen auch verschiedene integrative und inklusive Beschulungsformen zahlenmäßig zu. Familien mit Kindern, die einen besonderen Förderbedarf haben, sind heute, wie andere Fami- lien auch, auf Bildungs- und Betreuungsangebote im schulischen Kontext angewiesen. Sowohl in der Ergänzenden Betreuung als auch an den Ganztagsschulen treten besondere Herausforde- rungen in der Arbeit mit Kindern mit einem sonderpädagogischen Bildungsanspruch und den individuellen Bedürfnissen eines jeden Kindes im inklusiven Setting auf. Dies führt in beiden Betreuungsformen zu erhöhten Anforderungen im Bereich der Organisation, der Abstimmungs- prozesse sowie der Vorbereitung individueller Förderangebote. Zusätzlich benötigen die Schüle- rinnen und Schüler im Regelfall eine höhere persönliche Zuwendung. Häufig haben Kinder aus- schließlich im Bereich des Regelunterrichts Anspruch auf zusätzliche Hilfen. Im Mittags- /Nachmittagsbereich entstehen jedoch ebenfalls häufig herausfordernde Situationen, die vom vorhandenen Personal nicht aufgefangen werden können. Weiteres Vorgehen Die Verwaltung beabsichtigt daher, in Anlehnung an die Bestimmungen des Hortbereiches (Be- schlussfassung: 21.11.2017) ab dem Schuljahr 2019/20 einen Zuschlag für inklusiv beschulte Kinder in Regelgruppen von 0,1 Fachkräften pro Kind zu gewähren. Inklusiv betreute Kinder sind in diesem Sinne: a.) Kinder, die inklusiv beschult werden b.) Kinder, die Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB XII erhalten sowie c.) Kinder, die Leistungen der Eingliederungshilfe im Rahmen des SGB VIII erhalten oder bei denen ein erheblicher Förderbedarf im alterstypischen Vergleich gegeben ist. Die inklusive Beschulung wird mittels eines entsprechenden Feststellungsbescheids des Staatli- chen Schulamts belegt. Der Nachweis über die Gewährung von Leistungen der Eingliederungs- hilfe nach SGB XII wird anhand eines entsprechenden Bescheides erbracht. Die Gewährung von Eingliederungshilfe über SGB VIII wird durch den ortszuständigen Sozialen Dienst bestätigt oder es wird ein Diagnosenachweis erbracht, dass eine Autismusspektrumstörung (ASS) vorliegt. Die Diagnose gibt die Grundlage nach der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD) an und ist ausgestellt von einem Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie oder Kinder- und Jugendpsychotherapeuten oder aufgrund Zusatzqualifikation geeigneten Arzt oder psychologischen Psychotherapeuten (vgl. § 35a Abs.1a SGB VIII). Die Umsetzung in den Bereichen Ganztagesschule und Ergänzende Betreuung wird vorrangig durch befristete Aufstockung der Personalressourcen erfolgen. Diese Aufstockung erfordert zusätzliche Stellenanteile, die bisher nicht im Stellenplan berücksichtigt sind. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Um den beiden Bereichen „Ergänzende Betreuung“ und „Ganztagesschule“ und deren Beson- derheiten Rechnung zu tragen, sind unterschiedliche Umsetzungsvarianten erforderlich: a) Ganztagsschule Der Ganztagsbetrieb einer Schule ist ein komplexes System, das eine enge Zusammenarbeit sowie Absprachen aller Akteure voraussetzt. Der Personenkreis und die Bedürfnisse werden in einem inklusiven Setting nochmals vergrößert, was einen noch höheren Abstimmungsaufwand hervorruft. Die ganztägige Beschulung mit anschließender Betreuung stellt besonders für Kinder mit besonderen Bedarfen eine Herausforderung dar, sodass diese besondere Hilfestellungen und pädagogische Förderangebote benötigen. Um diesen Herausforderungen in angemesse- nem Maß begegnen zu können, braucht es einen erhöhten Personalschlüssel. Dieser soll in An- lehnung an den Personalschlüssel in den städtischen Schülerhorten 0,1 Fachkräfte pro Kind be- tragen. Im Bereich der Ganztagsschule sind derzeit 28 inklusiv beschulte Grundschüler/innen im Schulbetrieb sowie der Flexiblen Nachmittagsbetreuung angemeldet (Stand: SJ 2017/18). Die Schulen Grundschule am Wasserturm und Grundschule Wolfartsweier kooperieren hierbei mit dem Stadtjugendausschuss e. V. Karlsruhe (StJA), die anderen Schulen kooperieren mit dem Schul- und Sportamt. Schule Inklusiv beschulte Kinder im Ganztagsschulbetrieb Grundschule am Wasser- turm 3 Grundschule Wolfartsweier 4 Hans-Thoma-Schule 1 Leopoldschule 2 Tullaschule 1 Anne-Frank-Schule 16 Eichendorffschule 1 Gesamt 28 Bei 28 inklusiv beschulten Schülerinnen und Schülern im Ganztagsschulbetrieb ergibt sich ein personeller Aufwand von 2,8 Vollzeitstellen. 0,7 Vollzeitstellen sind hierbei für den StJA vorge- sehen, 2,1 VZW für das Schul-und Sportamt. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 b) Ergänzende Betreuung Aktuell (Schuljahr 2017/18) werden 14 Grundschulkinder mit besonderem Förderbedarf in der Ergänzenden Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule inklusiv betreut. Schule Inklusiv beschulte Kinder in der Ergänzenden Betreuung Grundschule Beiertheim 5 Grundschule Hagsfeld 1 Grundschule Stupferich 1 Gutenbergschule 2 Leopoldschule 1 Marylandschule 1 Südendschule 3 Gesamt 14 Für die tägliche Arbeit in den Betreuungsgruppen beinhaltet die inklusive Betreuung zunächst ein erhöhtes Maß an Anforderungen im Bereich der Organisation durch einen gestiegenen Be- darf an Absprachen mit Schule, Eltern und Fachkräften sowie im Bereich der Pädagogik, da eine auf den individuellen Bedarf abgestimmte Förderung und Betreuung grundsätzlich zusätzliche Fachkenntnisse über die Einschränkung sowie eine stärkere persönliche Zuwendung zum Kind benötigen. Im Bereich der Ergänzenden Betreuung besteht dabei kein rechtlicher Anspruch auf zusätzliches pädagogisches Fachpersonal. Das Konzept der Ergänzenden Betreuung sieht gene- rell keine Zweitkraft vor. Aufgrund der Rahmenbedingungen und Konzeption in der Ergänzenden Betreuung wäre eine Reduzierung der maximalen Gruppenbelegung angezeigt. Aktuell werden die Gruppen der Er- gänzenden Betreuung mit 25 Kindern belegt. Es wird vorgeschlagen, dass die Gruppenbele- gungszahl pro inklusiv betreutem Kind um „5 Kinder“ reduziert wird. Rechnerische Darstellung für die Ergänzende Betreuung anhand einer Gruppe mit einer Betreu- ungskraft (0,5 VZW): - Belegung ohne inklusiv betreutem Kind: 25 - Belegung mit einem inklusiv betreutem Kind: 20 - Belegung mit zwei inklusiv betreuten Kindern: 15 - Belegung mit drei inklusiv betreuten Kindern: 10 Das heißt, wenn rechnerisch fünf Kinder inklusiv betreut werden, muss die Verwaltung eine neue Betreuungsgruppe mit einer Betreuungskraft im Umfang von rund 50 Prozent VZW eröff- nen. Daraus ergibt sich ein Fachkräftezuschlag von 0,1 Vollzeitstellen pro inklusiv betreutem Kind in der Ergänzenden Betreuung. In der Praxis bedeutet dies, dass bei derzeit 14 inklusiv betreuten Grundschulkindern in der Er- gänzenden Betreuung 1,4 Vollzeitstellen zusätzlich benötigt werden. Insgesamt werden in der Ergänzenden Betreuung in diesem Schuljahr 2.500 Grundschulkinder betreut. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Finanzielle Auswirkungen Die finanziellen Auswirkungen hinsichtlich des Fachkraftzuschlages von 0,1 Vollzeitstellen pro inklusiv betreutem Kind sind schwer abschätzbar. Zur Berechnung der finanziellen Auswirkun- gen wurde die Schuljahresstatistik im Bereich Ganztagesschule und Ergänzende Betreuung aus dem Schuljahr 2017/18 herangezogen. Hierbei ergibt sich im Moment eine Gesamtzahl von 42 inklusiv beschulten Kindern, die jedoch in der Tendenz steigend ist. So ergibt sich momentan ein Bedarf an 4,2 Vollzeitwerten (VZW). (a) Ganztagsschule mit 2,8 VZW (b) Ergänzende Betreuung mit 1,4 VZW Auf Grundlage der Anzahl der inklusiven Kinder im Schuljahr 2017/2018, die in Schulen betreut werden, kann bei einer Eingruppierung in S08a TVöD/SuE mit zusätzlichen Personalkosten in den Jahren 2019 und 2020 von insgesamt 333.440 Euro ausgegangen werden. Für das Jahr 2019 belaufen sich die Personalkosten anteilig gerechnet (September-Dezember 2019) auf 82.700 Euro. Für das Jahr 2020 ist bei derzeitigem Stand der inklusiv beschulten Kin- der mit Personalkosten in Höhe von 250.740 Euro zu rechnen. Aufgrund der zu erwartenden Entwicklung im Bereich der Inklusion sind steigende Kinderzahlen und damit einhergehend stei- gende Kosten zu erwarten. Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe, für die nach dem Grundsatzbeschluss Haushaltssta- bilisierung eine Gegenfinanzierung darzustellen ist, es sei denn, der Gemeinderat verzichtet darauf, weil es sich um eine Aufgabe im gesamtstädtischen Interesse handelt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Schulbeirat die Konzeption eines Fachkräftezu- schlags ab 1. September 2019 für inklusive Betreuungsgruppen an Ganztagsgrundschulen und in der Ergänzenden Betreuung von 0,1 Vollzeitstellen pro inklusiv betreutem Kind zur Kenntnis. Über den Umfang der Umsetzung wird in den Beratungen über den Doppelhaushalt 2019/20 entschieden.
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Niederschrift 52. Plenarsitzung Gemeinderat 17. Juli 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 14. Punkt 14 der Tagesordnung: Inklusion in Ganztagsgrundschulen und Ergänzender Betreuung Vorlage: 2018/0403 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Schulbeirat die Konzeption eines Fachkräf- tezuschlags ab 1. September 2019 für inklusive Betreuungsgruppen an Ganztagsgrund- schulen und in der Ergänzenden Betreuung von 0,1 Vollzeitstellen pro inklusiv betreutem Kind zur Kenntnis. Über den Umfang der Umsetzung wird in den Beratungen über den Doppelhaushalt 2019/20 entschieden. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 14 zur Behandlung auf, verweist auf die er- folgte Vorberatung im Schulbeirat und stellt die Abstimmungsbereitschaft des Hauses fest. Das ist einstimmig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 30. Juli 2018
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0403 Dez. 3 Inklusion in Ganztagsgrundschule und Ergänzender Betreuung Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Schulbeirat 20.06.2018 8 x vorberaten Gemeinderat 17.07.2018 14 x Kenntnisnahme Hauptausschuss 06.11.2018 7 x vorberaten Gemeinderat 20./21.11.1018 5 x Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Kenntnisnahme im Schulbeirat am 20.06.2018 und im Ge- meinderat am 17.07.2018 die Konzeption eines Fachkräftezuschlags ab 1. September 2019 für inklusive Betreuungsgruppen an Ganztagsgrundschulen und in der Ergänzenden Betreuung von 0,1 Vollzeitstellen pro inklusiv betreutem Kind. Die zusätzlichen Haushaltsmittel von 82.700 Euro (HJ 2019) und 250.740 Euro (HJ 2020 ff.) werden über die Veränderungsliste in den DHH 2019/20 eingestellt. SuS: 68.900 Euro für 2019 208.900 Euro für 2020 ff. SJB: 13.800 Euro für 2019 41.840 Euro für 2020 ff. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein x ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Jahr 2019: 82.700 Euro Jahr 2020: 250.740 Euro Jahr 2019: 82.700 Euro Jahr 2020: 250.740 Euro Jahr 2019: 82.700 Euro Jahr 2020: 250.740 Euro Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung Kontierungsobjekt: Kostenstelle: 4.0006124ff Kontenart: 4000.0000 Ergänzende Erläuterungen: Die notwendigen Haushaltsmittel sind im Doppelhaushalt 2019/20 ff. bereitzustellen. ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein x ja Handlungsfeld: Sozialer Zusammenhalt und Bildung Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Ausgangslage Seit März 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung gelten- des Recht in Deutschland. Artikel 24 der UN-Konvention gibt das Ziel einer gemeinsamen Be- schulung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung vor. Menschen mit Behin- derung dürfen aufgrund ihrer Behinderung nicht vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlos- sen werden. Inklusion heißt in diesem Zusammenhang, dass allen Menschen unabhängig wel- chen Alters, Hautfarbe, Rasse, Geschlechts, Religion, mit und ohne Handicap die vollständige und uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben - einschließlich des Schulbesuchs - zu ermöglichen ist. In Karlsruhe hat sich seit vielen Jahren ein differenziertes System von sonderpädagogischen Bil- dungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten gebildet. Trotzdem nahmen auch verschiedene integrative und inklusive Beschulungsformen zahlenmäßig zu. Familien mit Kindern, die einen besonderen Förderbedarf haben, sind heute, wie andere Fami- lien auch, auf Bildungs- und Betreuungsangebote im schulischen Kontext angewiesen. Sowohl in der Ergänzenden Betreuung als auch an den Ganztagsschulen treten besondere Herausforde- rungen in der Arbeit mit Kindern mit einem sonderpädagogischen Bildungsanspruch und den individuellen Bedürfnissen eines jeden Kindes im inklusiven Setting auf. Dies führt in beiden Betreuungsformen zu erhöhten Anforderungen im Bereich der Organisation, der Abstimmungs- prozesse sowie der Vorbereitung individueller Förderangebote. Zusätzlich benötigen die Schüle- rinnen und Schüler im Regelfall eine höhere persönliche Zuwendung. Häufig haben Kinder aus- schließlich im Bereich des Regelunterrichts Anspruch auf zusätzliche Hilfen. Im Mittags- /Nachmittagsbereich entstehen jedoch ebenfalls häufig herausfordernde Situationen, die vom vorhandenen Personal nicht aufgefangen werden können. Weiteres Vorgehen Die Verwaltung beabsichtigt daher, in Anlehnung an die Bestimmungen des Hortbereiches (Be- schlussfassung: 21.11.2017) ab dem Schuljahr 2019/20 einen Zuschlag für inklusiv beschulte Kinder in Regelgruppen von 0,1 Fachkräften pro Kind zu gewähren. Inklusiv betreute Kinder sind in diesem Sinne: a.) Kinder, die inklusiv beschult werden b.) Kinder, die Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB XII erhalten sowie c.) Kinder, die Leistungen der Eingliederungshilfe im Rahmen des SGB VIII erhalten oder bei denen ein erheblicher Förderbedarf im alterstypischen Vergleich gegeben ist. Die inklusive Beschulung wird mittels eines entsprechenden Feststellungsbescheids des Staatli- chen Schulamts belegt. Der Nachweis über die Gewährung von Leistungen der Eingliederungs- hilfe nach SGB XII wird anhand eines entsprechenden Bescheides erbracht. Die Gewährung von Eingliederungshilfe über SGB VIII wird durch den ortszuständigen Sozialen Dienst bestätigt oder es wird ein Diagnosenachweis erbracht, dass eine Autismusspektrumstörung (ASS) vorliegt. Die Diagnose gibt die Grundlage nach der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD) an und ist ausgestellt von einem Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie oder Kinder- und Jugendpsychotherapeuten oder aufgrund Zusatzqualifikation geeigneten Arzt oder psychologischen Psychotherapeuten (vgl. § 35a Abs.1a SGB VIII). Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Die Umsetzung in den Bereichen Ganztagesschule und Ergänzende Betreuung wird vorrangig durch befristete Aufstockung der Personalressourcen erfolgen. Diese Aufstockung erfordert zusätzliche Stellenanteile, die bisher nicht im Stellenplan berücksichtigt sind. Um den beiden Bereichen „Ergänzende Betreuung“ und „Ganztagesschule“ und deren Beson- derheiten Rechnung zu tragen, sind unterschiedliche Umsetzungsvarianten erforderlich: a) Ganztagsschule Der Ganztagsbetrieb einer Schule ist ein komplexes System, das eine enge Zusammenarbeit sowie Absprachen aller Akteure voraussetzt. Der Personenkreis und die Bedürfnisse werden in einem inklusiven Setting nochmals vergrößert, was einen noch höheren Abstimmungsaufwand hervorruft. Die ganztägige Beschulung mit anschließender Betreuung stellt besonders für Kinder mit besonderen Bedarfen eine Herausforderung dar, sodass diese besondere Hilfestellungen und pädagogische Förderangebote benötigen. Um diesen Herausforderungen in angemesse- nem Maß begegnen zu können, braucht es einen erhöhten Personalschlüssel. Dieser soll in An- lehnung an den Personalschlüssel in den städtischen Schülerhorten 0,1 Fachkräfte pro Kind be- tragen. Im Bereich der Ganztagsschule sind derzeit 28 inklusiv beschulte Grundschüler/innen im Schulbetrieb sowie der Flexiblen Nachmittagsbetreuung angemeldet (Stand: SJ 2017/18). Die Schulen Grundschule am Wasserturm und Grundschule Wolfartsweier kooperieren hierbei mit dem Stadtjugendausschuss e. V. Karlsruhe (StJA), die anderen Schulen kooperieren mit dem Schul- und Sportamt. Schule Inklusiv beschulte Kinder im Ganztagsschulbetrieb Grundschule am Wasser- turm 3 Grundschule Wolfartsweier 4 Hans-Thoma-Schule 1 Leopoldschule 2 Tullaschule 1 Anne-Frank-Schule 16 Eichendorffschule 1 Gesamt 28 Bei 28 inklusiv beschulten Schülerinnen und Schülern im Ganztagsschulbetrieb ergibt sich ein personeller Aufwand von 2,8 Vollzeitstellen. 0,7 Vollzeitstellen sind hierbei für den StJA vorge- sehen, 2,1 VZW für das Schul-und Sportamt. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 b) Ergänzende Betreuung Aktuell (Schuljahr 2017/18) werden 14 Grundschulkinder mit besonderem Förderbedarf in der Ergänzenden Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule inklusiv betreut. Schule Inklusiv beschulte Kinder in der Ergänzenden Betreuung Grundschule Beiertheim 5 Grundschule Hagsfeld 1 Grundschule Stupferich 1 Gutenbergschule 2 Leopoldschule 1 Marylandschule 1 Südendschule 3 Gesamt 14 Für die tägliche Arbeit in den Betreuungsgruppen beinhaltet die inklusive Betreuung zunächst ein erhöhtes Maß an Anforderungen im Bereich der Organisation durch einen gestiegenen Be- darf an Absprachen mit Schule, Eltern und Fachkräften sowie im Bereich der Pädagogik, da eine auf den individuellen Bedarf abgestimmte Förderung und Betreuung grundsätzlich zusätzliche Fachkenntnisse über die Einschränkung sowie eine stärkere persönliche Zuwendung zum Kind benötigen. Im Bereich der Ergänzenden Betreuung besteht dabei kein rechtlicher Anspruch auf zusätzliches pädagogisches Fachpersonal. Das Konzept der Ergänzenden Betreuung sieht gene- rell keine Zweitkraft vor. Aufgrund der Rahmenbedingungen und Konzeption in der Ergänzenden Betreuung wäre eine Reduzierung der maximalen Gruppenbelegung angezeigt. Aktuell werden die Gruppen der Er- gänzenden Betreuung mit 25 Kindern belegt. Es wird vorgeschlagen, dass die Gruppenbele- gungszahl pro inklusiv betreutem Kind um „5 Kinder“ reduziert wird. Rechnerische Darstellung für die Ergänzende Betreuung anhand einer Gruppe mit einer Betreu- ungskraft (0,5 VZW): - Belegung ohne inklusiv betreutem Kind: 25 - Belegung mit einem inklusiv betreutem Kind: 20 - Belegung mit zwei inklusiv betreuten Kindern: 15 - Belegung mit drei inklusiv betreuten Kindern: 10 Das heißt, wenn rechnerisch fünf Kinder inklusiv betreut werden, muss die Verwaltung eine neue Betreuungsgruppe mit einer Betreuungskraft im Umfang von rund 50 Prozent VZW eröff- nen. Daraus ergibt sich ein Fachkräftezuschlag von 0,1 Vollzeitstellen pro inklusiv betreutem Kind in der Ergänzenden Betreuung. In der Praxis bedeutet dies, dass bei derzeit 14 inklusiv betreuten Grundschulkindern in der Er- gänzenden Betreuung 1,4 Vollzeitstellen zusätzlich benötigt werden. Insgesamt werden in der Ergänzenden Betreuung in diesem Schuljahr 2.500 Grundschulkinder betreut. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Finanzielle Auswirkungen Die finanziellen Auswirkungen hinsichtlich des Fachkraftzuschlages von 0,1 Vollzeitstellen pro inklusiv betreutem Kind sind schwer abschätzbar. Zur Berechnung der finanziellen Auswirkun- gen wurde die Schuljahresstatistik im Bereich Ganztagesschule und Ergänzende Betreuung aus dem Schuljahr 2017/18 herangezogen. Hierbei ergibt sich im Moment eine Gesamtzahl von 42 inklusiv beschulten Kindern, die jedoch in der Tendenz steigend ist. So ergibt sich momentan ein Bedarf an 4,2 Vollzeitwerten (VZW). (a) Ganztagsschule mit 2,8 VZW (b) Ergänzende Betreuung mit 1,4 VZW Auf Grundlage der Anzahl der inklusiven Kinder im Schuljahr 2017/2018, die in Schulen betreut werden, kann bei einer Eingruppierung in S08a TVöD/SuE mit zusätzlichen Personalkosten in den Jahren 2019 und 2020 von insgesamt 333.440 Euro ausgegangen werden. Für das Jahr 2019 belaufen sich die Personalkosten anteilig gerechnet (September-Dezember 2019) auf 82.700 Euro. Für das Jahr 2020 ist bei derzeitigem Stand der inklusiv beschulten Kin- der mit Personalkosten in Höhe von 250.740 Euro zu rechnen. Aufgrund der zu erwartenden Entwicklung im Bereich der Inklusion sind steigende Kinderzahlen und damit einhergehend stei- gende Kosten zu erwarten. Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe, für die nach dem Grundsatzbeschluss Haushaltssta- bilisierung eine Gegenfinanzierung darzustellen ist, es sei denn, der Gemeinderat verzichtet darauf, weil es sich um eine Aufgabe im gesamtstädtischen Interesse handelt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Kenntnisnahme im Schulbeirat am 20.06.2018 und im Ge- meinderat am 17.07.2018 die Konzeption eines Fachkräftezuschlags ab 1. September 2019 für inklusive Betreuungsgruppen an Ganztagsgrundschulen und in der Ergänzenden Betreuung von 0,1 Vollzeitstellen pro inklusiv betreutem Kind. Die zusätzlichen Haushaltsmittel von 82.700 Euro (HJ 2019) und 250.740 Euro (HJ 2020 ff.) werden über die Veränderungsliste in den DHH 2019/20 eingestellt. SuS: 68.900 Euro für 2019 208.900 Euro für 2020 ff. SJB: 13.800 Euro für 2019 41.840 Euro für 2020 ff.
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Niederschrift 57. Plenarsitzung Gemeinderat (DHH-Beratungen 2019/20) 20. November 2018, 9 Uhr und 21. November 2018, 9 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup (...) Punkt 5 der Tagesordnung: Inklusion in Ganztagsgrundschule und Ergänzender Betreuung Ich rufe Punkt 5 der eigentlichen Tagesordnung zur Behandlung auf und weise darauf hin, dass die Zeiten der Redebeiträge zu diesem Tagesordnungspunkt nicht dem Zeitkontingent der Haushaltsplanberatung zur Last fallen. Gleichzeitig rufe ich auf Antrag Nr. 57 (S. 191): Inklusion an Ganztagesgrundschulen und Ergänzender Be- treuung (GRÜNE) Ich verweise neben der Vorlage Nr. 2018/0403 auf die 1. Veränderungsliste, wo wir diese Beträge schon in den städtischen Haushalt aufgenommen haben. Im Gegensatz zu dem, was wir in der Stellungnahme zu dem Antrag geschrieben haben, möchten wir jetzt keinen Sperrvermerk mehr vorsehen, weil jetzt definiert ist, welche Leistung wir an welcher Schule umsetzen und im Haushalt finanziell aufgefangen haben. – Sie begrüßen, dass wir das aufgenommen haben. Damit hat sich der Antrag der GRÜ- NEN erledigt, und wir können die Beschlussvorlage zur Abstimmung stellen. Ich bitte um Ihr Votum. – Das ist eine deutliche Zustimmung. (...)