Jahresabschluss zum 31.12.2017 des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark
| Vorlage: | 2018/0402 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 07.06.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 17.07.2018
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
JAHRESABSCHLUSS ZUM 31. DEZEMBER 2017 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Kaiserstraße 99 76133 Karlsruhe Mandant: 2229 Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkungen 3 1.1 Auftrag und Auftragsdurchführung 3 1.2 Rechtliche Verhältnisse 4 1.3 Buchführung 5 1.4 Entwicklung der wirtschaftlichen Grundlagen 6 1.5 Angaben zum Jahresabschluss 8 2 Jahresabschluss 9 2.1 Bilanz 10 2.2 Gewinn- und Verlustrechnung 13 2.3 Anhang 14 2.4 Lagebericht 18 3 Weitere Angaben 25 3.1 Fälligkeitsübersicht 26 3.2 Anlagenspiegel 27 3.3 Verwaltungszuständigkeiten Infrastruktur 28 3.4 Vermögensplanabrechnung 29 4 Erläuterungen zum Jahresabschluss 31 5 Entwicklung des Anlagevermögens 45 Anlagen Allgemeine Auftragsbedingungen Nachstehenden Jahresabschluss haben wir auf Grund der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen und erteilten Auskünfte erstellt. Karlsruhe, den 29.03.2018 Karlsruhe, den 29.03.2018 F. Zumbach H. Reiter Steuerberater Steuerberater ________________________ Wirtschaftsprüfer vereid.Buchprüfer Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2017 Vorbemerkungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -3- 1 Vorbemerkungen 1.1 Auftrag und Auftragsdurchführung Auftragserteilung Die Betriebsleitung des Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Kaiserstraße 99 76133 Karlsruhe (im Folgenden auch kurz „Eigenbetrieb“ genannt) erteilte uns den Auftrag, den Jahresabschluss zum 31.12.2017 unter Einbeziehung der Buchführung für das Rumpfwirtschaftsjahr 1. April 2017 bis 31. Dezember 2017 zu erstellen. Der in diesem Jahresabschluss mit eingebundene Lagebericht ist nicht Teil des Auftrags. Der Lagebericht wurde von der Betriebsleitung des Eigenbetriebs verfasst. Unterlagen Geschäftsbücher, Belege, Bestandsverzeichnisse, sonstige Unterlagen und Schriften haben wir in dem uns notwendig erscheinenden Umfang eingesehen. Erstellung, Aufklärungen und Nachweise Der Jahresabschluss wurde in der Zeit vom 11.01. bis 29.03.2018 erstellt. Die erbetenen Aufklärungen und Nachweise haben uns der Betriebsleiter Herr Werner Merkel und die beauftragten Mitarbeiter erteilt. Der Betriebsleiter hat uns die berufsübliche „Vollständigkeitserklärung“ bezüglich der Buchführung und des Jahresabschlusses schriftlich erteilt. Auftragsbedingungen Für die Durchführung des Auftrages und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Dritten, die diesem Bericht als Anlage beigefügten „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften“ mit Stand November 2016 maßgebend. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2017 Vorbemerkungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -4- 1.2 Rechtliche Verhältnisse Die rechtlichen Verhältnisse im Berichtsjahr stellen sich wie folgt dar: Einrichtung/ Betriebssatzung Gemeinden können Unternehmen, Einrichtungen und Hilfsbetriebe im Sinne des § 102 Abs. 1, 3 und 4 Satz 1-3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) als Eigenbetriebe führen, wenn deren Art und Umfang eine selbständige Wirtschaftsführung rechtfertigen (§ 1 Eigenbetriebsgesetz EigBG i.d.F. vom 08.01.1992, zuletzt geändert am 04.05.2009). Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat in seiner Sitzung am 14.03.2017 die Gründung des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark zum 01.04.2017 beschlossen. Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 14.03.2017 erlassen. Sie trat zum 01.04.2017 in Kraft. Rechtsform Eigenbetriebe werden als rechtlich unselbständige Einrichtungen (als sog. Sondervermögen) der Stadt geführt. Sie sind in wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht, mit eigenem Wirtschaftsplan und Rechnungswesen, selbständig und werden nach kaufmännischen Grundsätzen geleitet. Name Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Zweck des Eigenbetriebs Zweck des Eigenbetriebes ist der Bau, der Betrieb und die Finanzierung des Fußballstadions im Wildpark und seiner Außenflächen (insbesondere Spielflächen und Birkenparkplatz) sowie der Infrastruktur. Der Eigenbetrieb kann alle seinen Betriebszweck fördernden oder ihn wirtschaftlich berührenden Geschäfte betreiben. Rumpfwirtschaftsjahr 01.04.2017 - 31.12.2017 Stammkapital 100.000 € Organe des Eigen- betriebes Gemeinderat der Stadt Karlsruhe Betriebsausschuss Oberbürgermeister/in Betriebsleitung Betriebsleiter Zum Betriebsleiter ist Herr Werner Merkel bestellt. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2017 Vorbemerkungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -5- 1.3 Buchführung Organisation der Buchführung Die Buchführung wird nach dem System der doppelten kaufmännischen Buch- führung durch elektronische Datenverarbeitung erstellt. Die geprüften Belege werden nach Eingang gebucht. Die Rechnungen werden nach Endrechnungen, Anzahlungen und Schlussrechnungen unterschieden, um eine spätere Kontrolle zu erleichtern. Die Buchhaltung wurde unter Einsatz des Programmes Simba WiN-ner der Simba Computer Systeme GmbH erstellt. Nach Eingang der Kontoauszüge von der Sparkasse Karlsruhe und dem Clearingkonto Stadt Karlsruhe wurden die Zahlungen und Geldeingänge gebucht. Monatlich wurde ein Monatsabschluss erstellt. Auskünfte zur Erstellung der Buchführung und des Jahresabschlusses erteilten Frau Kohnle und der Betriebsleiter Herr Merkel. Kontenrahmen Der im System der doppelten Buchführung verwendete Kontenrahmen entspricht den handelsrechtlichen und betrieblichen Erfordernissen. Internes Kontrollsystem Das von der Gesellschaft im Rahmen der Buchführung eingerichtete interne Kontrollsystem sieht dem Geschäftszweck und -umfang angemessene Regelungen zur Organisation und Kontrolle der Arbeitsabläufe vor. Das Prinzip der Funktions- trennung wird in allen wesentlichen Bereichen beachtet. Ordnungsmäßigkeit der Buchführung Die Geschäftsvorfälle des Jahres 2017 sind vollständig, zeitgerecht und richtig erfasst. Aufbewahrung von Unterlagen Handelsbücher und Bilanzen sowie Aufzeichnungen, Handelsbriefe, Buchungsbelege und sonstige Unterlagen werden übersichtlich und geordnet aufbewahrt. Alle gewünschten Belege konnten vorgelegt werden. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2017 Vorbemerkungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -6- 1.4 Entwicklung der wirtschaftlichen Grundlagen Geschäftstätigkeit Die Tätigkeit der Gesellschaft entsprach im Geschäftsjahr 2017 dem gesellschafts- vertraglichen Gegenstand. Arbeitnehmeranzahl 30. Jun. 30. Sep. 31. Dez. Jahr Personalstand nach Köpfen (HGB) Betriebsleiter111 1,00 Beamte000 0,00 Bedienstete011 0,67 Geringfügig Beschäftigte222 2,00 Summe344 3,67 Personalstand nach Vollzeitäquivalent Betriebsleiter111 1,00 Beamte000 0,00 Bedienstete00,50,5 0,33 Geringfügig Beschäftigte0,150,150,15 0,15 Summe1,151,651,65 1,48 Im Jahr 2017 war es notwendig, zwei geringfügig Beschäftigte einzustellen. Zum einen handelt es sich um den technischen Betriebsleiter, zum anderen um eine Mitarbeitende der KFG, zur Erledigung der Buchhaltung. Alle weiteren städtischen Leistungen wurden über Stundenaufschriebe und Abrechnung zum städtischen Vollkostenstundensatz dem Eigenbetrieb in Rechnung gestellt. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2017 Vorbemerkungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -7- Größenmerkmale Die Merkmale für die Größenklassifizierung der Gesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB entwickelten sich wie folgt: 2017 Bilanzsumme 2.188.033,80 Umsatzerlöse 0,00 Arbeitnehmer Siehe oben Die Größenmerkmale nach § 267 Abs. 1 HBG - § 267a HGB Kleinst Kleine Mittlere Große Kapitalgesellschaften Bilanzsumme < 350 T€ < 6.000 T€ < 20.000 T€ > 20.000 T€ Umsatzerlöse < 700 T€ < 12.000 T€ < 40.000 T€ > 40.000 T€ Arbeitnehmer < 10 <50 < 250 > 250 Damit erfolgt die Einordnung des Eigenbetriebs in die Größenklasse nach § 267 Abs. 1 HGB als Kleinstkapitalgesellschaft. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2017 Vorbemerkungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -8- 1.5 Angaben zum Jahresabschluss Jahresabschluss Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 wurde aus den Geschäftsbüchern für das Berichtsjahr, den Bilanzinventaren, sowie den sonstigen Bilanzunterlagen entwickelt. Anlagenspiegel Die Darstellung des Anlagenspiegels erfolgt im Teil Weitere Angaben. Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Höhe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs sind dort zu entnehmen. Bestandsnachweise Das Anlagevermögen wird mittels einer beim Steuerbüro geführten Anlagen- buchführung nachgewiesen. Die Bestände an Forderungen sind in Saldenlisten nachgewiesen. Die Geldbestände sind aus den Aufzeichnungen im Kassenbuch ersichtlich. Bankguthaben sind durch die Bankauszüge nachgewiesen. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind einzeln aufgezeichnet. Die Schulden sind in Saldenlisten, Einzelaufzeichnungen, sowie durch Kontoauszüge der Banken nachgewiesen. Fälligkeitsübersicht Die Fälligkeit der Forderungen und Verbindlichkeiten sowie die Art und Form der hierfür gewährten Sicherheiten sind der im Teil Weitere Angaben dargestellten Fälligkeitsübersicht zu entnehmen. Sonstiges Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Bestimmungen. Der besseren Übersichtlichkeit wegen wurden bei der Gewinnermittlung Zwischen- summen gebildet sowie die Position „Sonstige betriebliche Aufwendungen" auf- gegliedert. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2017 Jahresabschluss ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -9- 2 Jahresabschluss Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2017 Bilanz ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -10- B I L A N Z vom 01.04.2017 bis 31.12.2017 AKTIVA Geschäftsjahr EUR EUR A. Anlagevermögen Sachanlagen 1. Betriebs- und Geschäftsausstattung 10.366,00 2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 743.551,81 753.917,81 B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen an die Stadt 45.407,41 II. Kassenbestand, Bundesbank- guthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.388.708,58 2.188.033,80 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2017 Bilanz ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -11- B I L A N Z vom 01.04.2017 bis 31.12.2017 PASSIVA Geschäftsjahr EUR EUR A. Eigenkapital I. Stammkapital 100.000,00 II. Rücklagen Allgemeine Rücklage 1.900.000,00 III. Gewinn/Verlust Jahresgewinn/Jahresverlust -88.970,00 1.911.030,00 B. Rückstellungen Sonstige Rückstellungen 24.347,11 C. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 167.740,99 - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 167.740,99 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 71.789,18 - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 71.789,18 3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt 13.126,52 - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 13.126,52 252.656,69 2.188.033,80 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2017 ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -12- Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2017 Gewinn- und Verlustrechnung ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -13- GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.04.2017 bis 31.12.2017 Geschäftsjahr EUR EUR 1. Andere aktivierte Eigenleistungen 88.952,75 2. Gesamtleistung 88.952,75 3. Rohgewinn I 88.952,75 4. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 89.503,66 b) soziale Abgaben 13.390,49 c) Aufwendungen für Alters- versorgung 9.267,54 112.161,69 5. Rohgewinn II -23.208,94 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögens- gegenstände des Anlage- vermögens und Sachanlagen 2.412,86 7. sonstige betriebliche Aufwendungen a) Raumkosten 1.682,00 b) Sonstige Raumkosten 1.214,72 c) Instandhaltungen 44,03 d) Bewirtung und Geschenke 665,54 e) Post- und Bürokosten 7.790,82 f) Rechts- und Beratungskosten 31.546,16 g) Sonstige Aufwendungen 21.484,33 64.427,60 8. Betriebsergebnis -90.049,40 9. Zinsen und ähnliche Erträge 1.079,40 10. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -88.970,00 11. Jahresverlust 88.970,00 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2017 Anhang ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -14- 2.3 Anhang Allgemeine Angaben Laut Beschluss des Gemeinderats vom 14. März 2017 hat die Stadt Karlsruhe den Eigenbetrieb Fußballstadion am Wildpark gemäß § 1 Eigenbetriebsgesetz Baden- Württemberg eingerichtet. Es gilt die Betriebssatzung vom 14. März 2017, die mit Wirkung zum 1. April 2017 in Kraft getreten ist. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Landes Baden-Württemberg sowie nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Sachanlagen Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 410,00 wurden im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben. Forderungen Die Forderungen sind zum Nennwert angesetzt. Kassenbestand und Bankguthaben Der Kassenbestand und die Bankguthaben wurden zu Nominalwerten angesetzt. Rückstellungen Die Rückstellungen enthalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2017 Anhang ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -15- Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Angaben zur Bilanz Anlagennachweis Die Entwicklung des Anlagevermögens und die darauf entfallenden Abschreibungen des Wirtschaftsjahres sind im Teil 3.2 Anlagenspiegel dargestellt. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Sonstige Angaben Arbeitnehmerzahl Im Geschäftsjahr beschäftigte der Eigenbetrieb im Durchschnitt 4 Mitarbeiter. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2017 Anhang ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -16- Betriebsausschuss VornameNameBeruf Vorsitzender Dr. FrankMentrup Oberbürgermeister Mitglieder MichaelBornerFachkrankenpfleger für Intensivmedizin MaxBraunStudent Dr. Raphael FechlerArzt NikoFostiropoulos Diplomingenieur SibelHabibovicRealschullehrerin Dr. KlausHeilgeistSteuerberater, Wirtschaftsprüfer Thomas HockSpeditionskaufmann/Verkehrsfachwirt EkkehardHodappGymnasiallehrer DetlefHofmannDiplomsportlehrer, Bundestrainer Kanu JohannesHonnéDiplom-Ingenieur, Softwareentwickler Friedemann KalmbachLehrer, Leiter der Nehemia-Initiative SvenMaierBankkaufmann, Finanzassistent ParsaMarviDipl.-Betriebswirt, IT-Produktmanager Dr. PaulSchmidtStrahlenbiophysiker, Reaktorphysiker KarinWiedemannHausfrau Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2017 Anhang ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -17- Vertretende Mitglieder VerenaAnlaufFreiberufliche Erwachsenenbildnerin, Lektorin MarcBernhard MdBRechtsanwalt und Betriebswirt, Geschäftsführer HermannBrenkSelbständiger Unternehmer LüppoCramerDrucker Dr. Rashan DoganRechtsanwältin JanDöringPolizeikommissar ThorstenEhlgötzMaschinenbaumeister ElkeErnemannHausfrau MichaelHaugDipl.-Bauingenieur DavidHermannsGeschäftsführer, Rechtsanwalt Karl-Heinz JooßBäckermeister Dr. AlbertKäufleinDipl.-Theologebis 31.12.2017 JoschuaKonradStudentseit 26.09.2017 MarianneKöpflerJuristinbis 31.08.2017 JohannesKrugGymnasiallehrer, Oberstudienrat UweLancierKaufm. Angestellter ZoeMayerStudentin BettinaMeier-Augenstein Bankfachwirtin (IHK) YvetteMelchienStudienrätin IreneMoserLehrerin DirkMüllerPolizeibeamter Dr. Thomas MüllerFacharzt für Anästhesie, Notfallmedizin HansPfalzgrafMaschinenschlosser TilmannPfannkuchRechtsanwalt IstvanPinterChemiker RenateRastätterRealschullehrerin i.R. JürgenWenzelUnternehmer/Bezirksleiter ErikWohlfeilStudent MichaelZehEntwicklungsingenieur SabineZürnFreie Journalistin Betriebsleitung Alleiniger Betriebsleiter ist Herr Werner Merkel, Dipl.-Betriebswirt (DH), Immobilienwirt Diplom VWA. Karlsruhe, den 29.03.2018 -------------------------------------------- Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2017 Lagebericht ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -18- 2.4 Lagebericht 2.4.1 Grundlagen des Unternehmens In der Sitzung vom 19. Juli 2016 hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, einen Eigenbetrieb für den Bau und Betrieb des Fußballstadions im Wildpark zu gründen. Diese Betriebsform wurde in vorausgegangen Beratungen der kleinen Wildpark-Kommission und des Hauptausschusses in den Jahren 2014 - 2016 als die geeignete Organisationsstruktur für den Geschäftszweck identifiziert. Ein Eigenbetrieb ist ein kommunalrechtlich wirtschaftliches Unternehmen einer Gemeinde ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Er ist ein vom Kämmereihaushalt getrennter verselbständigter kommunaler Wirtschaftsbetrieb mit geringer organisatorischer Selbständigkeit (wirtschaftlich selbständig, aber rechtlich unselbständig). Organe des Eigenbetriebs sind gemäß Betriebssatzung vom 14. März 2017 die Betriebsleitung, der Betriebsausschuss, der Gemeinderat sowie der Oberbürgermeister. Der Eigenbetrieb wird von der Betriebsleitung selbständig geleitet, soweit nicht der Gemeinderat, der Betriebsausschuss oder der Oberbürgermeister zuständig sind. Mit dem Eigenbetrieb wird das Ziel verfolgt, künftig die administrativen Zuständigkeiten auf dem Wildpark-Areal zu bündeln, um innerhalb der Verwaltung effizientere Prozesse zu schaffen. Darüber hinaus können die finanziellen Transaktionen im Zusammenhang mit dem Stadion, seinen umgebenden Trainingsflächen sowie dem Birkenparkplatz größtmöglich transparent abgebildet werden. Die Flächenverantwortung des Eigenbetriebes ergibt sich aus beigefügter Flächenübersicht der Verwaltungszuständigkeiten (s. Gliederung 3.3). Zweck des Eigenbetriebs ist der Bau, der Betrieb und die Finanzierung des Fußballstadions im Wildpark und seiner Außenflächen (insbesondere Trainingsflächen und Birkenparkplatz) sowie der Infrastruktur in seinem Zuständigkeitsbereich (s. Gliederung 3.3). Zu den Aufgaben zählen insbesondere das Führen des Vergabeverfahrens als verantwortliche Vergabestelle, die Ausübung der Bauherrenfunktion aus nicht delegierbaren Bauherrenaufgaben für das Projekt Vollumbau sowie die Übernahme der Betreiberhaftung für das Bestandsstadion. Delegierbare Bauherrenaufgaben sind mit Geschäftsbesorgungsvertrag auf die Karlsruher Schieneninfrastruktur Gesellschaft mbH (KASIG) übertragen. Der Eigenbetrieb verfolgt ausschließlich öffentliche Zwecke im Sinne der Gemeindeordnung Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung. Ab dem 1. Januar 2018 übernimmt der Eigenbetrieb alle Aufgaben, die das Stadion im Wildpark betreffen, vollumfänglich. 2.4.2 Wirtschaftsbericht 2.4.2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Das Bauhauptgewerbe blickt in Baden-Württemberg auf ein erfolgreiches Jahr 2017 zurück. Die größeren Betriebe des Bauhauptgewerbes erwirtschafteten von Januar bis Dezember 2017 einen Hochbauumsatz in Höhe von 6,6 Mrd. Euro. Das waren knapp 14% mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Im Tiefbau wurde im selben Zeitraum ein Umsatz von 4,6 Mrd. Euro erzielt. Nach Ergebnissen des Monatsberichts im Bauhauptgewerbe des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg lag der Gesamtumsatz im Bauhauptgewerbe Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2017 Lagebericht ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -19- mit rund 11,35 Mrd. Euro im Jahresverlauf 2017 um 12% über dem des entsprechenden Vorjahreszeitraums. Von Januar bis Dezember leisteten die Beschäftigten der rund 940 befragten Betriebe rund 73 Millionen Arbeitsstunden auf Baustellen, Bauhöfen und in Werkstätten. Dies waren rund 6% mehr Arbeitsstunden als von Januar bis Dezember 2016. Der Baupreisindex ist im Bereich der gewerblichen Betriebsgebäude seit 2010 um 21,5% gestiegen, im Jahr 2017 sogar um ca. 1,2% pro Quartal. Dieser „Anbietermarkt“ führt zudem zur Verknappung von Ressourcen für neue Projekte mit Auswirkung auf Kosten und Termine. 2.4.2.2 Geschäftsverlauf Aufgrund der Neugründung des Eigenbetriebes Fußballstadion im Wildpark sind keine Vergleiche zu Vorjahren möglich. Der Betrieb des Stadions mit Nebenflächen wurde bisher über interne Leistungsverrechnung von verschiedenen Dienststellen der Stadt Karlsruhe wahrgenommen und ist ab 2018 nun im Eigenbetrieb hinsichtlich Zuständigkeit und Verantwortung gebündelt. Damit entstehen eine höhere Kostentransparenz und eine klare Zuständigkeit für interne und externe Vertragspartner. In 2017 wurde dem Eigenbetrieb zunächst ausschließlich das Vergabeverfahren für das neue Fußballstadion übertragen. Der Betrieb des bestehenden Stadions verblieb bis 31.Dezember 2017 beim Schul- und Sportamt sowie nach Erwerb des Birkenparkplatzes vom Land für diesen beim Liegenschaftsamt. Kernaufgaben des Eigenbetriebes im Jahr 2017 stellten • die Durchführung des Vergabeverfahrens für das Projekt Stadionneubau, • den Aufbau der Organisationsstruktur (Aufbau-/Ablauforganisation), • die Personalisierung ab 2018, • die Implementierung von Steuerungsinstrumenten im Rechnungswesen, insbesondere der Kosten-Leistungsrechnung sowie • die Vereinbarung interner Leistungsbeziehungen zu operativ weiterhin tätigen Dienststellen der Stadtverwaltung dar. Mit Beschluss vom 19. Juli 2016 hat der Gemeinderat die Stadtverwaltung beauftragt, das Vergabeverfahren zum Projekt Vollumbau Fußballstadion im Wildpark als Verhandlungsverfahren nach VOB/A zu beginnen. Das Vergabeverfahren begann formal am 8. Dezember 2016. Der Eigenbetrieb hat zum 1. April 2017 die Aufgabe als verantwortliche Vergabestelle der Stadt Karlsruhe übernommen. Maßnahmen der funktionalen Leistungsbeschreibung (Stadionbaukörper und Infrastrukturmaßnahmen, die in direktem Zusammenhang mit dem Stadionneubau stehen) schlugen in der Kalkulation mit 85,3 Mio. Euro zu Buche. Daraus ergab sich ein Vergabevorbehalt von 76,8 Mio. Euro. Sollte das Vergabeverfahren nicht innerhalb von 24 Monaten abgeschlossen werden können, steht dem Verpächter gemäß § 2.5 des Entwicklungsvertrages nach Ablauf dieser 24 Monate seit Beginn des Vergabeverfahrens ein einseitiges Rücktrittsrecht zu. Die sogenannte „Funktionale Leistungsbeschreibung“ (FLB) wurde nach Durchführung eines Teilnahmewettbewerbes am 22. Februar 2017 an die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren berechtigten Bieter versandt. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2017 Lagebericht ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -20- Die indikativen (also noch nicht verbindlichen) Bieterangebote gingen im Juni 2017 ein und lagen deutlich über dem Vergabevorbehalt. Nach Auswertung und Prüfung der indikativen Angebote erfolgte Ende August 2017 eine umfangreiche Verhandlungsrunde mit den Bietern, um Einsparpotentiale zu identifizieren beziehungsweise diese hinsichtlich der Mitwirkung und Zustimmungserfordernisse des KSC zu überprüfen. Nach intensiven Gesprächen mit dem KSC wurden anschließend Reduzierungen an der FLB vorgenommen (z.B. Flächenreduzierungen im Businessbereich und im Trainingsbereich). Am 6. Oktober 2017 wurden die Bieter zur Abgabe verbindlicher Angebote aufgefordert. Mitte Oktober 2017 wurden unter Beteiligung des KSC weitere Bieterkolloquien abgehalten, um den Bietern Rückfragen zu den angedachten und mit dem KSC besprochenen FLB-Änderungen zu ermöglichen. Die Bieter erklärten, dass die vorgenommenen Reduzierungen der FLB für das Erreichen des Vergabevorbehaltes noch nicht ausreichend seien. Als relevante Faktoren zur Generierung von Einsparpotentialen wurden zusätzlich zur Reduzierung der Anforderungen in der FLB identifiziert: • Übertragung von Risiken an den Totalunternehmer aus Wallmodellierung und Gründungsmethode • Qualitätsanforderungen über die DFL-Mindeststandards hinaus • Bauen im Spielbetrieb • Umfang und Ausstattung der Provisorien 2.4.2.3 Lage Ertragslage Die Betreiberverantwortung für das Bestandsstadion mit Nebenflächen lag im Jahr 2017 beim Schul- und Sportamt der Stadt Karlsruhe. Für den Birkenparkplatz und dessen Vermietung war das Liegenschaftsamt der Stadt Karlsruhe zuständig. Mietzahlungen wurden bei der jeweiligen Dienststelle vereinnahmt. Somit hatte der Eigenbetrieb keine Umsatzerlöse im Jahr 2017. Die aktivierten Eigenleistungen in Höhe von 88.952,75 Euro resultieren aus Personalkosten der Betriebsleitung und der Assistenz, da in diesem Umfang Leistungen ausschließlich für das Projekt Vollumbau erbracht wurden. Durch den Personalaufwand (112.161,69 Euro) und sonstige betriebliche Aufwendungen (64.427,60 Euro) resultiert im Wesentlichen der Jahresfehlbetrag in Höhe von 88.970,00 Euro, der auf neue Rechnung vorgetragen werden soll. Finanzlage Der Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark wird über die Stadt Karlsruhe finanziert. Externe Kredite wurden im Jahr 2017 nicht aufgenommen. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2017 Lagebericht ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -21- Der Finanzmittelbestand (Bankguthaben, Clearingkonto) belief sich zum Geschäftsjahresende auf 1,4 Mio. Euro. Die Liquidität war im Geschäftsjahr jederzeit gewährleistet. Zum Bilanzstichtag beträgt die Eigenkapitalquote 87,3%. Finanzierungen während der Bauphase sollen über das Clearingkonto der Stadt Karlsruhe erfolgen. Vermögenslage Zum Bilanzstichtag betragen die Anlagen im Bau 34%, die liquiden Mittel 63,5% der Bilanzsumme. Die Grundstücke und Gebäude wurden im Jahr 2017 noch nicht im Eigenbetrieb geführt. Der Übergang erfolgte zum 1. Januar 2018. 2.4.3 Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, haben sich nicht ergeben. 2.4.4 Prognose-, Chancen und Risikobericht (§ 289 Abs. 1 S. 4 HGB) 2.4.4.1 Prognosebericht Der Vergabekorridor wurde von den Bietern bisher nicht erreicht. Dies liegt u.a. darin begründet, dass die Bieter erhebliche Risikozuschläge (Kosten, Bauablauf) wegen der mit FLB vom 22. Februar 2017 übertragenen Wallmodellierung aus Kampfmittel- und Altlasten einkalkuliert hatten. Der Eigenbetrieb hat daher zur Gemeinderatssitzung vom 24. April 2018 die Durchführung einer Vorabmaßnahme vorgeschlagen, um das Baufeld in städtischer Verantwortung kampfmittelfrei an den zukünftigen Totalunternehmer zu übergeben. Damit würden Kosten- und Bauablaufrisiken belastbar aus dem Verfahren herausgenommen. Der Gemeinderatsbeschluss zur Vorabmaßnahme steht zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses noch aus. Die im Vergabeverfahren gewonnenen Erkenntnisse sowie nachfassende Untersuchungen im Herbst 2017, die zum Zeitpunkt der FLB (Stand 22. Februar 2017) noch nicht vorlagen, ergeben eine Kostenschätzung für die Vorabmaßnahme von ca. 12,0 Mio. Euro, wobei der Anteil der Kampfmittelerkundung mit Entsorgung und Wallmodellierung bei ca. 9,0 Mio. Euro und der Anteil zur Sicherstellung des Spielbetriebs mit Hilfstribünen bei etwa 3,0 Mio. Euro liegen. Der KSC beteiligt sich an den Vorabmaßnahmen mit 3,0 Mio. Euro, die durch Einsparungen am Budget Stadionbaukörper erreicht werden sollen, d.h. das Budget Stadionbaukörper wird von 85,3 auf 82,3 Mio. Euro reduziert. Insgesamt führt die Vorabmaßnahme bei Zustimmung des Gemeinderates zu einer Erhöhung des Gesamtprojektbudgets von bisher 113,95 Mio. EUR auf 122,95 Mio. EUR. Mit den Bietern wurden die Vorabmaßnahmen im Dezember 2017 gemeinsam mit dem KSC besprochen. Eine Rückmeldung der Bieter, ob der Vergabevorbehalt bei Realisierung der Vorabmaßnahme mit hoher Sicherheit erreicht werden kann, war für Januar 2018 eingefordert. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2017 Lagebericht ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -22- Im Ergebnis dieser Rückmeldungen haben die Bieter den Vergabevorbehalt trotz Vorabmaßnahmen unter Berücksichtigung deren erarbeiteter Stadionplanungen deutlich überschritten. Lediglich ein Bieter erreichte eine nur mäßige Überschreitung, ohne sich auf seine bisherigen Planungen zu beziehen. Dessen Kalkulation basierte rein auf internen Benchmarks seiner bisherigen Projektdurchführungen. Somit ist eindeutig festgestellt, dass die Vorabmaßnahme allein nicht ausreichend ist, um das Kostenziel zu erreichen. Es müssen weitere Einsparmaßnahmen getroffen werden. Der KSC hat sich zu einer Reduzierung der Gesamtkapazität auf 34.000 Zuschauer und die budgetwirksame Übernahme des Hospitality- Parkhauses bereit erklärt. Insbesondere zu den Auswirkungen einer Umsetzung des Hospitality-Parkhauses durch den KSC ist seitens des Eigenbetriebes eine juristische Prüfung aus grundbuchrechtlicher, vertraglicher, kommunalrechtlicher und beihilferechtlicher Sicht veranlasst worden. Das Vertragswerk aus Entwicklungsvertrag, Pachtvertrag und 8. Zusatzvereinbarung zum Bestandsmietvertrag vom 17. November 2016 ist mit Zustimmung des Gemeinderates zur Ausschreibung der Vorabmaßnahme am 24. April 2018 entsprechend an die Veränderungen u.a. des Pachtgegenstandes, des Pachtzinses, des Bauablaufes, Übergaberegelungen der Bauabschnitte an den Pächter und der Ankaufoption des Vereins anzupassen. Dies muss unterschrifts- und beurkundungsreif vor der Entscheidung des Gemeinderats zur Vorabmaßnahme im Juli 2018 und der Beschlussfassung der Hauptmaßnahme Vollumbau im September 2018 geschehen. Aus beihilferechtlicher Sicht ist danach eine Notifizierung gemäß Artikel 55 AGVO bei der EU- Kommission zu veranlassen. Der seit 2017 neue Schwellenwert von 100 Mio. EUR ist für die dem wirtschaftlichen Betrieb gewidmeten baulichen Anlagen und Infrastruktur einzuhalten. Kommunalrechtlich wurde seitens des Regierungspräsidiums in einer Besprechung am 20. März 2018 keine Bedenken geäußert. Die grundbuchrechtliche Prüfung und die damit verbundenen Anpassungserfordernisse eines „Bauen auf fremden Grund“ sind zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschluss 2017 noch nicht abgeschlossen. Der Eigenbetrieb strebt an, die Errichtung des Parkhauses entweder • durch den zu beauftragenden Totalunternehmer (Vermeidung weiterer Schnittstellen) über direkte Beauftragung und Kostentragung durch den KSC oder • durch eine separate, dem Vollumbau nachgelagerte Baumaßnahme des KSC umzusetzen. Direkt nach der Gemeinderatsentscheidung am 24. April 2018 soll die Ausschreibung für die Vorabmaßnahme veröffentlicht werden. Ein Vergabe-Beschluss ist für die Gemeinderatssitzung am 17. Juli 2018 vorgesehen, um mit den Maßnahmen planmäßig im Oktober beginnen und die anschließende Hauptmaßnahme Vollumbau optimal anbinden zu können. Sollte keine Einigung mit dem KSC zu erforderlichen Anpassungen des Vertragswerkes oder eine Einhaltung des Vergabevorbehalts im Projekt Vollumbau nicht bis zur Gemeinderatsentscheidung im Juli 2018 erreicht sein, wird der Eigenbetrieb die Ausschreibung der Vorabmaßnahmen aufheben. Schadenersatzforderungen bzw. eine Entschädigung an den Bestbieter aus entgangenem Gewinn sollen für die Vorabmaßnahme durch Aufnahme eines entsprechenden Vergabevorbehalts und eines vertraglichen Rücktrittsrechts verhindert werden. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2017 Lagebericht ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -23- Für das weitere Vorgehen ist folgender Ablauf vorgesehen: • 25. April 2018 Beginn der Ausschreibung für die Vorabmaßnahme zur Kampfmittelerkundung. Dieser Zeitpunkt ist notwendig, damit die Vorabmaßnahmen im Oktober 2018 beginnen können. • 18. Mai 2018 Ende der Abgabefrist des verbindlichen Angebots zum Vollumbau • Juni 2018 Verhandlungen über das verbindliche Angebot in voraussichtlich zwei Verhandlungsrunden zum Vollumbau • Juli 2018 Nachbearbeitung der Verhandlungsergebnisse zum verbindlichen Angebot • 17. Juli 2018 Beschlussfassung Ausführungsgenehmigung der Vorabmaßnahme und geändertes Vertragswerk im Gemeinderat • Ende Juli 2018 Zuschlagserteilung für Vorabmaßnahme und Beginn Genehmigungsverfahren, zuvor Unterzeichnung des geänderten Vertragswerks und gegebenenfalls notarielle Beurkundung • August 2018 Abgabe letztes finales Angebot zum Vollumbau • 18. Sept. 2018 Vergabeentscheidung Vollumbau im Gemeinderat und anschließend Zuschlagserteilung an Bieter • Oktober 2018 Maßnahmenbeginn Vorabmaßnahmen • November 2019 Maßnahmenbeginn Vollumbau 2.4.4.2 Risikobericht Kostenrisiken Monetäre Risiken bestehen unter gegebenen Vergabevorbehalten für Vorabmaßnahmen und Hauptmaßnahme Vollumbau derzeit in allgemeinen Kostensteigerungen im Baubereich (s. Gesamtwirtschaftliche Lage). Nicht planbare Risiken bestehen bei der Vorabmaßnahme im Ansteigen der Deponiekosten und der zu entsorgenden Erdmassen und deren Schadstoffklassifizierung. Gemäß Beprobungsergebnisse kann derzeit davon ausgegangen werden, dass der ermittelte Wert von 20% für zu entsorgendes Material eingehalten wird. Außerdem ist grundsätzlich von Unwägbarkeiten im Baubereich auszugehen. Ertragsrisiken Hauptertragsrisiko besteht während der Bauzeit in einer eingeschränkten Vermarktung des Birkenparkplatzes, so dass keine nennenswerten Einnahmen zu verzeichnen sein werden. Karlsruhe, den 29.03.2018 -------------------------------------------- Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2017 ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -24- Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2017 Weitere Angaben ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -25- 3 Weitere Angaben Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2017 Fälligkeitsübersicht ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -26- 3.1 Fälligkeitsübersicht Gesamt < 1 Jahr > 1 Jahr < 5 Jahre > 5 Jahre gesichert durch €€€€ Forderungen Stadt Karlsruhe45.40745.407 Sonstige Vermögensgegenstände00 Summe Aktiva45.40745.40700 Verbindlichkeiten Kreditinstitute00 Lieferungen und Leistungen167.741167.741 Verbundene Unternehmen71.78971.789 Stadt Karlsruhe13.12713.127 übrige Verbindlichkeiten00 Summe Passiva252.657252.65700 Restlaufzeit bis Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wild park Jahresabschluss zum 31.12.2017 Anlagenspiegel ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHA FT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -27- 3.2 Anlagenspiegel Anlagenspiegel nach Bilanzposten vom 01.04.2017 bis 31.12.2017 Werte nach: Handelsrecht Werte in: EUR Entwicklung der Anschaffungswerte Entwicklung der Abschreibungen Buchwert Kum. Kum. Bilanzposten Anfangs - Zugang Um - Abgang Endstand Anfangs - Abschrei - Zugang Um - Abgang Endstand Zuschrei - (Stand:) bestand davon buchungen bestand bungen des buchungen bungen des 01.04.2017 FK - Zinsen 31.12.2017 01.04.2017 WJ - Jahres 31.12.2017 WJ - Jahres 31.12.2017 Sachanlagen 1. Betriebs - und 0,00 12.778,86 0,00 0,00 12.778,86 0,00 2.412,86 0,00 0,00 0,00 2.412,86 0,00 10.366,00 Geschäftsausstattung 2. Geleistete Anzahlungen und 0,00 743.551,81 0,00 0,00 743.551,81 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 743.551,81 Anlagen im Bau Summe Sachanlagen 0,00 756.330,67 0,00 0,00 756.330,67 0,00 2.412,86 0,00 0,00 0,00 2.412,86 0,00 753.917,81 Summe Anlagevermögen 0,00 756.330,67 0,00 0,00 756.330,67 0,00 2.412,86 0,00 0,00 0,00 2.412,86 0,00 753.917,81 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wild park Jahresabschluss zum 31.12.2017 Verwaltungszuständigkeiten Infrastruktur ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHA FT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -28- 3.3 Verwaltungszuständigkeiten Infrastruktur Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wild park Jahresabschluss zum 31.12.2017 Vermögensplanabrechnung ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHA FT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -29- 3.4 Vermögensplanabrechnung Nr Bezeichnung IST EUR Plan EUR Nr Bezeichnung IST EUR Plan EUR 1 Zuführung Stammkapital 100.000,00 1 Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte 2 Zuführungen zu Rücklagen abzügl. Entnahmen 1.900.00 0,00 1.302.310,00 a) Betriebs und Geschäftsausstattun g 12.778,86 3 Jahresgewinn b) Anlagen im Bau 743.551,81 800.000,00 4 Zuführungen zu Sonderposten mit Rücklageanteil 2 Finanzanlagen 5 Zuweisungen u. Zuschüsse abzügl. Entnahmen 3 Rückzahlung von Stammkapital 6 Beiträge u.ä. Engtelte abzügl. Aufösungsbeträge 4 Entnahme aus Rücklagen 7 Zuführungen zu langfristigen Rückstellungen abzügl . Entnahmen 5 Jahresverlust 88.970,00 502.310,00 8 Kredite 6 Entnahme Sonderposten mit Rücklageanteil a) von der Stadt 7 Auflösung Ertragszuschüsse b) von Dritten 8 Entnahme langfristiger Rückstellungen 9 Abschreibungen und Anlagen 9 Tilgung von Krediten a) Abschreibungen 2.412,86 10 Gewährung von Krediten b) Anlagenabgänge 11 Finanzierungsfehlbetrag aus Vorjahren 10 Rückflüsse aus gewährten Krediten11 erübrigte Mittel aus Vorjahren12 Finanzierungsmittel insgesamt 2.002.412,86 1.302.310,00 12 Finanzierungsbedarf insge samt 845.300,67 1.302.310,00 13 Finanzierungsmittelfehlbetrag laufendes Jahr 13 Finanzierungsmittelüberschuss laufendes Jahr 1.157 .112,19 Summe 2.002.412,86 1.302.310,00 Summe 2.002.412,86 1.302.310,00 Deckungsmittelverprobung EUR EUR Bank / Kasse lt. Bilanz zum 31.12.2017 1.388.708,58 Überschuss / Fehlbetrag lt. Vermögenspl anabrechnung 1.157.112,19 zzgl. Forderungen an die Stadt 45.407,41 Deckungsmittelüberhang/-lücke aus Bilanz 1.157.112,19 abzgl. kurzfristige Rückstellungen -24.347,11 Differenz 0,00 abzgl. Verbindlichekiten aus Lieferungen u. Leistun gen -167.740,99 abzgl. Verbindlichekiten gegenüber verb. Unternehme n -71.789,18 abzgl. Verbindlichekiten gegenüber der Stadt -13.126 ,52 Deckungsmittelüberhang/-lücke aus Bilanz 1.157.112,1 9 Finanzierungsmittel (Einnahmen) Finanzierungsbedarf (Ausgaben) Vermögensplanabrechnung vom 01.04.2017 bis 31.12.2017 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2017 ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -30- Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2017 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -31- 4 Erläuterungen zum Jahresabschluss Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2017 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -32- Erläuterungen zu den Posten der Bilanz AKTIVA A. Anlagevermögen Das Anlageverzeichnis wird mit einer beim Steuerbüro mittels EDV geführten Anlagenbuchführung erfasst, die sämtliche notwendigen Angaben für die Anlagengegenstände enthält. Um doppelte Darstellungen zu vermeiden, ist auf folgendes hinzuweisen: Die Anlage Entwicklung des Anlagevermögens beinhaltet einen Ausdruck der Anlagenbuchführung, aus der alle das Anlagevermögen betreffende Informationen zu entnehmen sind. Eine zusammenfassende Darstellung ergibt sich im Teil Weitere Angaben „Anlagenspiegel“. Erläuterungen zum Anlagevermögen erfolgen nur soweit besondere Angaben zu den Anlagepositionen zu machen sind und nicht an anderer Stelle darüber berichtet wurde. Sachanlagen 1. Betriebs- und Geschäftsausstattung € 10.366,00 Stand Zu-/Abgänge/ Zu-/ Abschrei- Stand 01.04.2017 Umbuchungen bungen 31.12.2017 410 Geschäftsausstattung 0,00 7.938,42 377,42 7.561,00 420 Büroeinrichtung 0,00 2.853,00 48,00 2.805,00 480 Geringwertige Wirtschaftsgüter 0,00 1.987,44 1.987,44 0,00 0,00 12.778,86 2.412,86 10.366,00 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2017 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -33- 2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau € 743.551,81 Stand Zu-/Abgänge/ Zu-/ Abschrei- Stand 01.04.2017 Umbuchungen bungen 31.12.2017 120 Bauten im Bau 0,00 743.551,81 0,00 743.551,81 Zweck des Eigenbetriebs ist unter anderem der Bau des Fußballstadions im Wildpark. Ausgewiesen sind die bisher angefallenen Herstellungskosten. Diese gliedern sich wie folgt: € 60.218,18 Repro Dannenmaier GmbH4.951,75 Roth & Partner GmbH8.541,52 Schuler Ingenieurbüro6.700,00 Stadt Karlsruhe, Stadtplanungamt274,00 Stadt Karlsruhe, HGW7.330,72 K&P Planungsbüro19.909,61 Dr. Ing. Orth3.177,30 Kocks Consult2.870,48 Werner Sobeck Group GmbH6.462,80 125.950,76 arenaCom32.430,25 Menold Bezler83.638,66 Nielsen Sports6.900,00 Arnecke Sibeth2.981,85 95.551,45 Spang.Fischer.Natzschka.GmbH95.131,45 Stadt Karlsruhe, Umweltamt420,00 6.445,00 213.317,21 KASIG71.284,71 Schüßler-Plan142.032,50 150.677,30 Albert Speer + Partner GmbH62.063,00 KFG35.162,45 Proprojekt53.451,85 2.439,16 88.952,75 743.551,81 aktivierte Eigenleistungen Gesamt Verfahrensmanagement fachliche Unterstützung im Vergabeverfahren juristische Begleitung naturschutzrechtliche Maßnahmen Obergutachtergremium Projektsteuerung nicht abzugsfähige Vst Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2017 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -34- B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen an die Stadt € 45.407,41 Konto Kontobezeichnung 1580 Saldo Umsatzsteuer Stadt KA 44.905,33 1598 Sonstige Forderungen Stadt Karlsruhe 502,08 45.407,41 Der Eigenbetrieb ist umsatzsteuerlich wie eine Organgesellschaft der Stadt Karlsruhe zu behandeln. Der auf Konto 1580 ausgewiesene Saldo beinhaltet den zum Bilanzstichtag noch von der Stadt Karlsruhe auszugleichende Vorsteuerüberhang des Eigenbetriebs. Die sonstigen Forderungen umfassen die Guthabenzinsen des Clearingkontos für das vierte Quartal 2017. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2017 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -35- II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks € 1.388.708,58 Konto Kontobezeichnung 1000 Kasse 262,77 1201 Clearingkonto Stadt KA 988.000,02 1211 Sparkasse 108252248 400.445,79 1.388.708,58 Die Bestände der Kasse und der Guthaben bei Kreditinstituten sind durch den Kassenbericht bzw. den Kontoauszug zum Bilanzstichtag nachgewiesen. Summe Aktiva € 2.188.033,80 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2017 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -36- PASSIVA A. Eigenkapital I. Stammkapital € 100.000,00 Konto Kontobezeichnung 800 Stammkapital 100.000,00 Das Stammkapital des Eigenbetriebs beträgt 100.000 € und ist voll einbezahlt. II. Rücklagen Allgemeine Rücklage € 1.900.000,00 Konto Kontobezeichnung 840 Andere Rücklage 1.900.000,00 Die Stadt Karlsruhe hat Einzahlungen in die Kapitalrücklage geleistet. Jahresgewinn/Jahresverlust € -88.970,00 = Gewinn/Verlust € 1.911.030,00 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2017 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -37- B. Rückstellungen Sonstige Rückstellungen € 24.347,11 Konto Kontobezeichnung 970 Sonstige Rückstellungen 9.432,00 975 Rückstellung für Urlaubsansprüche/Überstunden 6.915,11 977 Rückst. f. Abschluss u.Prüfung 8.000,00 24.347,11 Die sonstigen Rückstellungen entwickelten sich wie folgt: Stand 01.04.VerbrauchAuflösungZugangStand 31.12. €€€€ Aktenaufbewahrung500500 Dienstleistungen4.2004.200 Telefongebühren3232 Beratungskosten4.7004.700 Urlaub und Überstunden6.9156.915 Jahresabschluss4.0004.000 Prüfung RPA4.0004.000 00024.34724.347 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2017 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -38- C. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen € 167.740,99 Konto Kontobezeichnung 1600 Verbindlichkeiten aus L.u.L. 167.740,99 Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind durch Saldenlisten nachgewiesen. 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen € 71.789,18 Konto Kontobezeichnung 1602 Verbindlichkeiten verbundene Unternehmen 71.789,18 Die Verbindlichkeiten ergeben sich aus den Leistungsbeziehungen zu städtischen Gesellschaften und setzen sich wie folgt zusammen: Gesellschaft€ Karlsruhe Fächer GmbHKostenersatz41.843 KASIG GmbHBeratungstätigkeit29.386 Stadtwerke KarlsruheAnschluß- und Telefongebühren560 71.789 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2017 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -39- 3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt € 13.126,52 Konto Kontobezeichnung 1601 Verbindlichkeiten Stadt KA 13.126,52 Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Karlsruhe zum Bilanzstichtag setzen sich wie folgt zusammen: € Stadt KA FinanzenVerwaltungskosten177 Stadt KA HauptamtVeranstaltungskosten, Veröffentlichungen1.203 Stadt KA POAVerwaltungskosten252 Stadt KA HGWInventar, Fortbildung, Personalbetreuung11.058 Stadt KA UmweltschutzDienstleistungen420 Stadt KA OAAusnahmegenehmigung17 13.127 Summe Passiva € 2.188.033,80 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2017 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -40- Erläuterungen zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung 1. Andere aktivierte Eigenleistungen € 88.952,75 Konto Kontobezeichnung 8990 Andere aktiv. Eigenleistungen 88.952,75 Die direkt zuordenbaren Personalkosten, die im Zusammenhang mit dem Bau des Stadions stehen, wurden als Eigenleistungen aktiviert. 2. Gesamtleistung € 88.952,75 3. Rohgewinn I € 88.952,75 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2017 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -41- 4. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter € 89.503,66 Konto Kontobezeichnung 4112 Gehalt Angestellte 89.503,66 b) soziale Abgaben € 13.390,49 Konto Kontobezeichnung 4130 Gesetzl. soziale Aufwendungen 13.390,49 c) Aufwendungen für Altersversorgung € 9.267,54 Konto Kontobezeichnung 4160 Versorgungskassen 8.880,82 4162 Betriebliche Unfallversicherung 386,72 9.267,54 5. Rohgewinn II € -23.208,94 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2017 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -42- 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen € 2.412,86 Konto Kontobezeichnung 4830 Abschreib. AV ohne Kfz/Gebäude 425,42 4855 Sofortabschreibung GWG 1.987,44 2.412,86 7. sonstige betriebliche Aufwendungen a) Raumkosten € 1.682,00 Konto Kontobezeichnung 4200 Raumkosten 1.682,00 b) Sonstige Raumkosten € 1.214,72 Konto Kontobezeichnung 4250 Reinigung 612,37 4280 Sonstige Raumkosten 602,35 1.214,72 c) Instandhaltungen € 44,03 Konto Kontobezeichnung 4806 Wartungskosten Hard-/Software 44,03 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2017 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -43- d) Bewirtung und Geschenke € 665,54 Konto Kontobezeichnung 4653 Betriebl. Bewirtungskosten/Aufmerksamkeiten 665,54 e) Post- und Bürokosten € 7.790,82 Konto Kontobezeichnung 4920 Telefon 767,30 4930 Bürobedarf 5.752,98 4940 Zeitschriften, Bücher (Fachliteratur) 830,54 4945 Fortbildungskosten 440,00 7.790,82 f) Rechts- und Beratungskosten € 31.546,16 Konto Kontobezeichnung 4950 Rechts- und Beratungskosten 13.886,87 4952 Verwaltungskosten Personal 8.859,29 4955 Buchführungskosten 800,00 4957 Abschluss- und Prüfungskosten 8.000,00 31.546,16 g) Sonstige Aufwendungen € 21.484,33 Konto Kontobezeichnung 4300 Nicht abziehbare Vorsteuer 162,56 4900 Sonstige betriebl. Aufwedungen 16.893,49 4909 Dienstleistungen 4.200,00 4970 Nebenkosten des Geldverkehrs 228,28 21.484,33 8. Betriebsergebnis € -90.049,40 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2017 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -44- 9. Zinsen und ähnliche Erträge € 1.079,40 Konto Kontobezeichnung 2650 Sonst. Zinsen u. ähnl. Erträge 1.079,40 10. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit € -88.970,00 11. Jahresverlust € 88.970,00 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2017 Anlagevermögen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -45- 5 Entwicklung des Anlagevermögens Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2017 Anlagevermögen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -46- Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2017 Anlagevermögen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -47- Entwicklung des Anlagevermögens nach Konten vom 01.04.2017 bis 31.12.2017 Werte nach: Handelsrecht Werte in: EUR Buchwert Zugang Abschreibung Buchwert A H K Konto/Inventar 01.04.2017 -Abgang Geschäftsjahr (kumuliert) 31.12.2017 31.12.2017 Umbuchung Zuschreibung -Korr.Abgang Kto: 120 Bauten im Bau 120001 Stadion im Bau 0,00 743.551,81 0,00 0,00 743.551,81 743.551,81 Summe Sachkonto = 120 0,00 743.551,81 0,00 0,00 743.551,81 743.551,81 Kto: 410 Geschäftsausstattung 410001 Notebook HP EliteBook G4 0,00 676,00 56,00 56,00 620,00 676,00 410002 Projektor EB-1781W, kompakt. 0,00 895,59 21,59 21,59 874,00 895,59 410003 Lichtbildwand VistaFlex 0,00 565,00 7,00 7,00 558,00 565,00 410004 7x PC HP ProDesk incl. Monitor 0,00 4.736,83 262,83 262,83 4.474,00 4.736,83 410005 EDV-Ausstattung Übernahme HGW 0,00 1.065,00 30,00 30,00 1.035,00 1.065,00 Summe Sachkonto = 410 0,00 7.938,42 377,42 377,42 7.561,00 7.938,42 Kto: 420 Büroeinrichtung 420001 Inventarübernahme HGW 0,00 2.853,00 48,00 48,00 2.805,00 2.853,00 Summe Sachkonto = 420 0,00 2.853,00 48,00 48,00 2.805,00 2.853,00 Kto: 480 GWG bis 800 EUR 480001 GWG 2017 0,00 1.987,44 1.987,44 1.987,44 0,00 1.987,44 Summe Sachkonto = 480 0,00 1.987,44 1.987,44 1.987,44 0,00 1.987,44 G E S A M T 0,00 756.330,67 2.412,86 2.412,86 753.917,81 756.330,67 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2017 ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -48- Zumbach & Reiter PartGmbB Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mathystraße 20 - 76133 Karlsruhe Allgemeine Auftragsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften Stand: November 2016 Die folgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen" gelten für Verträge zwischen Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften (im Fol- genden „Steuerberater" genannt) und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich in Textform vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. 1. Umfang und Ausführung des Auftrags (1) Für den Umfang der vom Steuerberater zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag maßgebend. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung unter Beachtung der einschlägigen berufsrechtlichen Normen und der Berufspflichten (vgl. StBerG, BOStB) ausgeführt. (2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform. (3) Ändert sich die Rechtslage nach abschließender Erledigung einer Angelegenheit, so ist der Steuerberater nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf die Änderung oder die sich daraus ergebenden Folgen hinzuweisen. (4) Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Steuerberater übergebenen Unterlagen und Zahlen, insbesondere der Buchführung und Bilanz, gehört nur zum Auftrag, wenn dies in Textform vereinbart ist. Der Steuerberater wird die vom Auftraggeber gemachten Angaben, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zu Grunde legen. Soweit er offensichtliche Unrichtigkeiten feststellt, ist er verpflichtet, darauf hinzuweisen. (5) Der Auftrag stellt keine Vollmacht für die Vertretung vor Behörden, Gerichten und sonstigen Stellen dar. Sie ist gesondert zu erteilen. Ist wegen der Abwesenheit des Auftraggebers eine Abstimmung mit diesem über die Einlegung von Rechtsbehelfen oder Rechtsmitteln nicht möglich, ist der Steuerberater im Zweifel zu fristwahrenden Handlungen berechtigt und verpflichtet. 2. Verschwiegenheitspflicht (1) Der Steuerberater ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, der Auftraggeber entbindet ihn von dieser Verpflichtung. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang auch für die Mitarbeiter des Steuerberaters. (2) Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen des Steuerberaters erforderlich ist. Der Steuerberater ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als er nach den Versicherungsbedingungen seiner Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist. (3) Gesetzliche Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte nach § 102 AO, § 53 StPO und § 383 ZPO bleiben unberührt. (4) Der Steuerberater ist von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, soweit dies zur Durchführung eines Zertifizierungsaudits in der Kanzlei des Steuerberaters erforderlich ist und die insoweit tätigen Personen ihrerseits über ihre Verschwiegenheitspflicht belehrt worden sind. Der Auftraggeber erklärt sich damit einver- standen, dass durch den Zertifizierer/Auditor Einsicht in seine -vom Steuerberater angelegte und geführte -Handakte genommen wird. 3. Mitwirkung Dritter Der Steuerberater ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen heranzuziehen. Bei der Her- anziehung fachkundiger Dritter und datenverarbeitender Unternehmen hat der Steuerberater dafür zu sorgen, dass diese sich zur Verschwiegenheit entsprechend Ziff. 2 Abs. 1verpflichten. Der Steuerberater haftet unter keinen Umständen für die Leistungen der Herangezogenen; bei den Herangezogenen handelt es sic h haftungsrechtlich nicht um Erfüllungsgehilfen des Steuerberaters. Hat der Steuerberater die Beiziehung eines von ihm namentlich benannten Dritten angeregt, so haftet der lediglich für eine ordnungsgemäße Auswahl des Herangezogenen. 3a. Elektronische Kommunikation, Datenschutz (1) Der Steuerberater ist berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers und von dessen Mitarbeitern, im Rahmen der erteilten Aufträge maschinell zu erheben und in einer automatisierten Datei zu verarbeiten oder einem Dienstleistungsrechenzentrum zur weiteren Auftragsdatenverarbeitung zu übertragen. (2) Der Steuerberater ist berechtigt, in Erfüllung seiner Pflichten nach dem Bundesdatenschutzgesetz einen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen. Sofern dieser Beauftragte für den Datenschutz nicht bereits nach Ziff. 2 Abs. 1Satz 3 der Verschwiegenheitspflicht unterliegt, hat der Steuerberater dafür Sorge zu tragen, dass der Beauftragte für den Datenschutz sich mit Aufnahme seiner Tätigkeit zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet. (3) Soweit der Auftraggeber dem Steuerberater einen Telefaxanschluss oder eine E-Mail-Adresse mitteilt, erklärt er sich bis auf Widerruf oder ausdrückliche ander- weitige Weisung damit einverstanden, dass der Steuerberater ihm ohne Einschränkungen über jene Kontaktdaten mandatsbezogene Informationen zusendet. Der Auftraggeber sichert zu, dass nur er oder von ihm beauftragte Personen Zugriff auf das Empfangs-/Sendegerät bzw. den E-Mail-Account haben und dass er dortige Sendungseingänge regelmäßig überprüft. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Steuerberater darauf hinzuweisen, wenn Einschränkungen bestehen, etwa das Empfangs-/Sendegerät bzw. der E-Mail-Account nur unregelmäßig auf Sendungseingänge überprüft wird oder Einsendungen nur nach vorheriger Ankündigung gewünscht werden. Der Steuerberater übernimmt keine Haftung für die Sicherheit der mit unverschlüsselten E-Mails übermittelten Daten und Informationen und haftet auch nicht für die dem Auftraggeber dieserhalb ggf. entstehenden Schäden. Soweit der Auftraggeber zum Einsatz von Signaturverfahren und Verschlüsselungsverfahren die technischen Voraussetzungen besitzt und deren Einsatz wünscht, teilt er dies dem Steuerberater rechtzeitig mit; damit einhergehende Kosten des Steuerberaters (bspw. zur Anschaffung und Einrichtung notwendiger Soft- bzw. Hardware) trägt der Auftraggeber. 4. Mängelbeseitigung (1) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Dem Steuerberater ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Der Auftraggeber hat das Recht-wenn und soweit es sich bei dem Mandat um einen Dienstvertrag i. S. d. §§ 611,675 BGB handelt-, die Nachbesserung durch den Steuerberater abzuleh- nen, wenn das Mandat durch den Auftraggeber beendet und der Mangel erst nach wirksamer Beendigung des Mandats festgestellt wird. (2) Beseitigt der Steuerberater die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab, so kann der Auf- traggeber auf Kosten des Steuerberaters die Mängel durch einen anderen Steuerberater beseitigen lassen bzw. nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. (3) Offenbare Unrichtigkeiten (z. B. Schreibfehler, Rechenfehler) können vom Steuerberater jederzeit, auch Dritten gegenüber, berichtigt werden. Sonstige Mängel darf der Steuerberater Dritten gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen des Steuerberaters den Interessen des Auftraggebers vorgehen. 5. Haftung (1) Die Haftung des Steuerberaters und seiner Erfüllungsgehilfen für einen Schaden, der aus einer oder-bei einheitlicher Schadensfolge-aus mehreren Pflichtverletzun- gen anlässlich der Erfüllung eines Auftrags resultiert, wird auf 4.000.000,00 € (in Worten: vier Millionen €) begrenzt. Die Haftungsbegrenzung bezieht sich allein auf Fahrlässigkeit. Die Haftung für Vorsatz bleibt insoweit unberührt. Von der Haftungsbegrenzung ausgenommen sind Haftungsansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftungsbegrenzung gilt für die gesamte Tätigkeit des Steuerberaters für den Auftraggeber, also insbesondere auch für eine Ausweitung des Auftragsinhalts; einer erneuten Vereinbarung der Haftungsbegren- zung bedarf es insoweit nicht. Die Haftungsbegrenzung gilt auch bei Bildung einer Sozietät/Partnerschaft und Übernahme des Auftrags durch die Sozietät/ Partnerschaft sowie für neu in die Sozietät/Partnerschaft eintretende Sozien/Partner. Die Haftungsbegrenzung gilt ferner auch gegenüber Dritten, soweit diese in den Schutzbereich des Mandatsverhältnisses fallen; § 334 BGB wird insoweit ausdrücklich nicht abbedungen. Einzelvertragliche Haftungsbegrenzungsverein- barungen gehen dieser Regelung vor, lassen die Wirksamkeit dieser Regelung jedoch - soweit nicht ausdrücklich anders geregelt - unberührt. (2) Die Haftungsbegrenzung gilt, wenn entsprechend hoher Versicherungsschutz bestanden hat, rückwirkend von Beginn des Mandatsverhältnisses bzw. dem Zeitpunkt der Höherversicherung an und erstreckt sich, wenn der Auftragsumfang nachträglich geändert oder erweitert wird, auch auf diese Fälle. ® © 11/2016 DWS-Verlag · Verlag des wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater GmbH Bestellservice : Postfach 023553 ·10127 Berlin· Telefon 0 30/2 88 85 66 · Telefax 0 30/28 88 56 70 E-Mail: info@dws-verlag.de · Internet: www .dws-verlag.de Alle Rechte vorbehalten. Es ist nicht gestattet, die Produkte ganz oder teilweise nachzudrucken bzw. auf fotomechanischem Weg zu vervielfältigen. Dieses Produkt wurde mit äußerster Sorgfalt bearbeitet, für den Inhalt kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Nr. 5.1 6. Pflichten des Auftraggebers; unterlassene Mitwirkung und Annahmeverzug des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er dem Steuerbe- rater unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass dem Steuerberater eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle schriftlichen und mündlichen Mitteilungen des Steuerberaters zur Kenntnis zu neh- men und bei Zweifelsfragen Rücksprache zu halten. (2) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit des Steuerberaters oder seiner Erfüllungsgehilfen beeinträchtigen könnte. (3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse des Steuerberaters nur mit dessen Einwilligung weiterzugeben, soweit sich nicht bereits aus dem Auftrags- inhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt. (4) Setzt der Steuerberater beim Auftraggeber in dessen Räumen Datenverarbeitungsprogramme ein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Hinweisen des Steuerberaters zur Installation und Anwendung der Programme nachzukommen. Des Weiteren ist der Auftraggeber verpflichtet, die Programme nur in dem vom Steuerberater vorgeschriebenen Umfang zu nutzen, und er ist auch nur in dem Umfang zur Nutzung berechtigt. Der Auftraggeber darf die Programme nicht verbreiten. Der Steuerberater bleibt Inhaber der Nutzungsrechte. Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was der Ausübung der Nutzungsrechte an den Programmen durch den Steuerberater entgegensteht. (5) Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Ziff. 6 Abs. 1bis 4 oder anderweitig obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der vom Steuerberater angebotenen Leistung in Verzug, so ist der Steuerberater berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen (vgl. Ziff. 9 Abs. 3). Unberührt bleibt der Anspruch des Steuerberaters auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verur- sachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Steuerberater von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. 7. Urheberrechtsschutz Die Leistungen des Steuerberaters stellen dessen geistiges Eigentum dar. Sie sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe von Arbeitsergebnissen außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Steuerberaters in Textform zulässig. 8. Vergütung, Vorschuss und Aufrechnung (1) Die Vergütung (Gebühren und Auslagenersatz) des Steuerberaters für seine Berufstätigkeit nach § 33 StBerG bemisst sich nach der Steuerberatervergütungsver- ordnung (StBVV). Eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung kann in Textform vereinbart werden. Die Vereinbarung einer niedrigeren Vergütung ist nur in außergerichtlichen Angelegenheiten zulässig. Sie muss in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistung, der Verantwortung und dem Haftungsrisiko des Steuerberaters stehen (§ 4 Abs. 3 StBVV). (2) Für Tätigkeiten, die in der Vergütungsverordnung keine Regelung erfahren (z. B. § 57 Abs. 3 Nrn.2 und 3 StBerG), gilt die vereinbarte Vergütung, anderenfalls die für diese Tätigkeit vorgesehene gesetzliche Vergütung, ansonsten die übliche Vergütung (§§ 612 Abs. 2 und 632 Abs. 2 BGB). (3) Eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch des Steuerberaters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. (4) Für bereits entstandene und voraussichtlich entstehende Gebühren und Auslagen kann der Steuerberater einen Vorschuss fordern. Wird der eingeforderte Vor- schuss nicht gezahlt, kann der Steuerberater nach vorheriger Ankündigung seine weitere Tätigkeit für den Auftraggeber einstellen, bis der Vorschuss eingeht. Der Steuerberater ist verpflichtet, seine Absicht, die Tätigkeit einzustellen, dem Auftraggeber rechtzeitig bekanntzugeben, wenn dem Auftraggeber Nachteile aus einer Einstellung der Tätigkeit erwachsen können. 9. Beendigung des Vertrags (1) Der Vertrag endet mit Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung. (2) Der Vertrag kann -wenn und soweit er einen Dienstvertrag i. S. d. §§ 611,675 BGB darstellt -von jedem Vertragspartner außerordentlich gekündigt werden, es sei denn, es handelt sich um ein Dienstverhältnis mit festen Bezügen, § 627 Abs. 1BGB; die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer Vereinbarung, die zwischen Steuerberater und Auftraggeber auszuhandeln ist. (3) Bei Kündigung des Vertrags durch den Steuerberater sind zur Vermeidung von Rechtsnachteilen des Auftraggebers in jedem Fall noch diejenigen Handlungen durch den Steuerberater vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden (z. B. Fristverlängerungsantrag bei drohendem Fristablauf). (4) Der Steuerberater ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhält oder erhalten hat und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugebe. Außerdem ist der Steuerberater verpflichtet, dem Auftraggeber auf Verlangen über den Stand der Angelegenheit Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen. (5) Mit Beendigung des Vertrags hat der Auftraggeber dem Steuerberater die beim Auftraggeber zur Ausführung des Auftrags eingesetzten Datenverarbeitungspro- gramme einschließlich angefertigter Kopien sowie sonstige Programmunterlagen unverzüglich herauszugeben bzw. sie von der Festplatte zu löschen. (6) Nach Beendigung des Auftragsverhältnisses sind die Unterlagen beim Steuerberater abzuholen. (7) Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, so richtet sich der Vergütungsanspruch des Steuerberaters nach dem Gesetz. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer gesonderten Vereinbarung in Textform. 10. Aufbewahrung, Herausgabe und Zurückbehaltungsrecht in Bezug auf Arbeitsergebnisse und Unterlagen (1) Der Steuerberater hat die Handakten für die Dauer von zehn Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Beendigung dieses Zeitraums, wenn der Steuerberater den Auftraggeber aufgefordert hat, die Handakten in Empfang zu nehmen, und der Auftraggeber dieser Aufforderung binnen sechs Monaten, nachdem er sie erhalten hat, nicht nachgekommen ist. (2) Handakten i. S. v. Abs. 1sind nur die Schriftstücke, die der Steuerberater aus Anlass seiner beruflichen Tätigkeit von dem Auftraggeber oder für ihn erhalten hat, nicht aber der Briefwechsel zwischen dem Steuerberater und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat , sowie für die zu internen Zwecken gefertigten Arbeitspapiere (§ 66 Abs. 3 StBG). (3) Auf Anforderung des Auftraggebers, spätestens aber nach Beendigung des Auftrags, hat der Steuerberater dem Auftraggeber die Handakten innerhalb einer angemessenen Frist herauszugeben. Der Steuerberater kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten. (4) Der Steuerberater kann die Herausgabe der Handakten verweigern, bis er wegen seiner Gebühren und Auslagen befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Vorent- haltung der Handakten und der einzelnen Schriftstücke nach den Umständen unangemessen wäre (§ 66 Abs. 2 Satz 2 StBerG). 11. Sonstiges Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Auftraggebers, soweit er nicht Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ansonsten die berufliche Niederlassung des Steuerberaters. Der Steuerberater ist- nicht -bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§§ 36, 37 VSBG). 12. Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit Falls einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: 2018/0402 Verantwortlich: Dez.6 Fußballstadion im Wildpark: Jahresabschluss zum 31.12.2017 des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Betriebsausschuss 06.07.2018 1 x Gemeinderat 17.07.2018 24.1 x Beschlussantrag 1. Der Gemeinderat stellt den vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Karlsruhe geprüften und bestätigten Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark gemäß § 16 Abs. 3 EigBG fest. 2. Das Jahresergebnis 2017 wird wie folgt behandelt: Der Verlust in Höhe von 88.970 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Betriebsleitung des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark wird für das Rumpfwirt- schaftsjahr vom 01.04.2017 – 31.12.2017 Entlastung erteilt. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: Wählen Sie ein Element aus. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Der Gemeinderat stellt den vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Karlsruhe geprüften und bestätigten Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark gemäß § 16 Abs. 3 EigBG wie folgt fest: 1.1 Bilanzsumme 2.188.033,80 € 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen 753.917,81 € - das Umlaufvermögen 1.434.115,99 € 1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital 1.911.030,00 € - die Rückstellungen 24.347,11 € - die Verbindlichkeiten 252.656,69 € 1.2 Gewinn- und Verlustrechnung - Jahresverlust - 88.970,00 € - Summe der Erträge 90.032,15 € - Summe der Aufwendungen 179.002,15 € 2. Das Jahresergebnis 2017 wird wie folgt behandelt: Der Verlust in Höhe von 88.970 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Betriebsleitung des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark wird für das Wirtschaftsjahr 2017 Entlastung erteilt. Auf den Prüfungsbericht des Jahresabschlusses 2017 des Rechnungsprüfungsamtes wird ver- wiesen. Anlage Jahresabschluss 2017 Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Betriebsausschuss des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark - 1. Der Gemeinderat stellt den vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Karlsruhe geprüften und bestätigten Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark gemäß § 16 Abs. 3 EigBG fest. 2. Das Jahresergebnis 2017 wird wie folgt behandelt: Der Verlust in Höhe von 88.970 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Betriebsleitung des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark wird für das Rumpfwirt- schaftsjahr vom 01.04.2017 – 31.12.2017 Entlastung erteilt.
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Niederschrift 52. Plenarsitzung Gemeinderat 17. Juli 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 24. Punkt 24 der Tagesordnung: Fußballstadion im Wildpark: Punkt 24.1: Jahresabschluss zum 31.12.2017 des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark Vorlage: 2018/0402 Punkt 24.2: Zustimmung zum Abschluss der zweiten und dritten Stufe des Ge- schäftsbesorgungsvertrags zwischen der KASIG und dem Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Vorlage: 2018/0400 Punkt 24.3: Sachstandsbericht Vergabeverfahren Vollumbau Wildparkstadion: Vertragswerk KSC, Hospitality-Parkhaus Vorlage: 2018/0448 Punkt 24.4: Vergabe von Vorabmaßnahmen im Wildparkstadion – temporärer Spielbetrieb und Provisorien Vorlage: 2018/0449 Punkt 24.5: Vergabe von Vorabmaßnahmen im Wildparkstadion - Kampfmitteler- kundung Vorlage: 2018/0450 Punkt 24.6: Vollumbau Stadion im Wildpark – Zusätzliche Kosten bei Rückbau und Entsorgung der Erdwälle und der Bauwerke des alten Stadions Anfrage: AfD Vorlage: 2018/0440 Beschluss: Punkt 24.1: 1. Der Gemeinderat stellt den vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Karlsruhe geprüften und bestätigten Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark gemäß § 16 Abs. 3 EigBG fest. 2. Das Jahresergebnis 2017 wird wie folgt behandelt: Der Verlust in Höhe von 88.970 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. – 2 – Punkt 24.2: Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss des geänderten Geschäftsbesorgungsvertrags, insbesondere mit dem geänderten Leistungsspektrum auf der zweiten und dritten Stufe, zwischen dem Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark und der KASIG zu. Punkt 24.3: Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht über den Verhandlungsstand im Vergabe- verfahren „Vollumbau“ sowie zur Überarbeitung des Vertragswerkes mit der KSC BG Sta- dion mbH und budgetwirksamer Übernahme des Hospitality-Parkhauses zur Kenntnis. Punkt 24.4: Der Gemeinderat beschließt die Vergabe zur Ausführung von Vorabmaßnahmen zur Kampfmittelerkundung für das Wildparkstadion an den Bieter Nüssli (Deutschland) GmbH mit einer Endsumme von 2.430.782,92 € (netto) für die folgenden Grundpositionen: - Baustelleneinrichtung und Herstellung von vier Mastfundamenten - Elektroarbeiten - Herstellung von Ballfangnetzen, Sickerschächten und Zaunanlagen - Planungsleistungen - Flutlichtanlage inklusive Steuerung und sämtlicher Anschlüsse - temporäre Stahltribüne mit einer Gesamtstandzeit von 30 Monaten mit vertraglichem Rücktrittsrecht des städtischen Auftraggebers bis zum 31.10.2018. Die Verwaltung wird ermächtigt den Zuschlag zu erteilen, unter dem Vorbehalt eines ver- traglichen Rücktrittsrechtes bis zum 31.10.2018. Punkt 24.5: Der Gemeinderat beschließt die Vergabe zur Ausführung von Vorabmaßnahmen zur Kampfmittelerkundung für das Wildparkstadion an die Bietergemeinschaft PORR Umwelt- technik Deutschland GmbH & BST Becker Sanierungstechnik GmbH mit einer Endsumme von 4.792.707,76 €. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu erteilen, unter dem Vorbehalt eines vertraglichen Rücktrittsrechtes bis zum 31.10.2018. Abstimmungsergebnis: Punkt 24.1: Bei 44 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich zugestimmt Punkt 24.2: Bei 42 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt Punkt 24.3: Bei 37 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen mehrheitlich zuge- stimmt Punkt 24.4: Bei 28 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich zuge- stimmt Punkt 24.5: Bei 27 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich zuge- stimmt Der Vorsitzende setzt um 19:15 Uhr die unterbrochene Sitzung fort, ruft Tagesordnungs- punkt 24 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Betriebsaus- schuss des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark: – 3 – Wir haben Sie über den Eigenbetriebsausschuss intensiv informiert. Insofern will ich jetzt gar nicht lange einführen. Es gibt immer noch Menschen, die an das Grillfest nächsten Dienstag glauben. Wir steigen direkt in die Diskussion ein. Stadtrat Hofmann (CDU): Auch wenn ich nächste Woche zum Grillfest nicht da sein kann, weil ich leider beruflich unterwegs bin, werde ich mich sehr kurz fassen. Denn im Prinzip ist es eigentlich eine ganz klare Sache. Es sind reine Vergabemaßnahmen. Es ist ein reines Weiter in die richtige Richtung. Genau, wie ich bereits im Eigenbetriebsausschuss gesagt habe, haben wir sogar das erste Mal eine erfreuliche Mitteilung, dass wir das erwar- tete Budget nicht brauchen. Ich halte es für sehr gut und sehr weise, diesen Betrag für Un- vorhergesehenes dazu zunehmen, denn wir wissen nicht, ob wir nicht doch noch etwas in den Wällen finden. Aber wir sehen zumindest einmal das, was die Kritiker uns immer wie- der vorwerfen, dass alle Zahlen nur geschönt sind, dass dies nicht der Fall ist und dass wir hier auf einem guten Weg sind. Ich möchte von meiner Fraktion vor allem den beiden Verantwortlichen, Herrn Nenninger und Herrn Merkel, danken. Dieses Verfahren ist so transparent und für uns mittlerweile so gut erklärt, dass wir uns wirklich freuen, auf diesem Weg mit Ihnen weiterzugehen. Stadtrat Marvi (SPD): Dem können wir uns voll und ganz anschließen. Es ist in der Tat ein erneuter Beweis der Transparenz und vor allem auch der Verbindlichkeit, mit der wir diesen Prozess hier im Gemeinderat angehen. Wir finden es gut, dass Klarheit herrscht wegen der Vergabe der beschlossenen Vorabmaßnahmen. Es ist vielleicht ein kleines Stück Gerechtig- keit, dass wir dieses Glück haben angesichts der – zumindest für uns – nicht vorhersehba- ren Mehrkosten bei der Anpassung der Wälle. Herr Pfalzgraf hat es heute angesprochen, da einige Gruppierungen hier im Tippglück sind und stets wissen, was auf uns zukommt und was es für Kostensteigerungen gibt, gehen wir einfach einmal davon aus, dass Sie auch diese Kostensenkungsiteration vorhergesehen haben. Das ist dann auch gut so. Nach der Sommerpause kommt es dann schlussendlich im wahrsten Sinne des Wortes zum Finale in Sachen Stadionentscheidung. Wir sind gespannt auf das Prüfungsergebnis der anbietenden Unternehmen. Sie machen uns optimistisch, dass wir auf jeden Fall wohl in den Vergabekorridor kommen werden. Wir freuen uns dann auf die Realisierung und hof- fen, was wir im Moment von außen beobachten können, auf eine weiterhin gute und un- aufgeregte Zusammenarbeit zwischen und Stadt und Verein. Stadtrat Hodapp (GRÜNE): Ich würde gerne vorab vorschlagen, dass wir die Punkte 24.1 bis 24.3 gemeinsam abstimmen, weil die aus unserer Sicht unstrittig sind. Bei 24.4 bis 24.5 werden wir uns bei der Abstimmung anders verhalten. Vielleicht ist das mit dem angestreb- ten Grillfest eine Variante, um etwas schneller zum Ergebnis zu kommen. 24.1 bis 24.3 finden unsere Zustimmung. Der Jahresabschluss ist korrekt. Der Geschäftsbe- sorgungsvertrag und dessen Erweiterung zwischen KASIG und Eigenbetrieb sind natürlich im Sinne einer städtischen Kontrolle sinnvoll. Den Sachstandsbericht nehmen wir, wie alle anderen, natürlich zur Kenntnis. Beim Sachstandsbericht gestatten Sie mir die Randnotiz bezüglich des Hospitality-Parkhauses, dass wir es schon bemerkenswert finden, dass der KSC für sein Finanzierungsmodell ein Erbbaurecht benötigt. Wenn wir das nicht ganz – 4 – falsch verstehen, bekommt der KSC ein städtisches Grundstück für 25 Jahre in Erbpacht, das er dann beleihen kann. Das lasse jetzt einfach als Faktum einmal so stehen. Bei den Punkten 24.4 und 24.5 fließen die ersten rund 7,2 Mio. Euro städtisches Geld für die Vorabmaßnahmen. Nach unserer Kritik an den Umständen, unter denen die Verpflich- tung der Stadt zur 100%igen Finanzierung dieser Vorabmaßnahmen entdeckt wurde, ist nun zumindest eine gewisse Vorsicht eingekehrt. Im Sachstandsbericht ist unter 24.3 fest- gehalten, dass die Minderbeträge der Auftragssummen gegenüber der eigentlichen Kos- tenrechnung als Risikoreserve im Projekt gelassen werden. Das begrüßen wir natürlich aus- drücklich. Die Gesamtmaßnahme lehnen wir bekanntlich ab und damit auch die Punkte 24.4 und 24.5. Stadtrat Wohlfeil (KULT): Der Stadionneubau ist in der derzeit verfolgten Art und Weise mit großen finanziellen Risiken für die Stadt Karlsruhe und die Steuerzahler verbunden. Wie Ihnen bekannt ist, sind diese Risiken so groß, dass die KULT-Fraktion dieses aktuelle Vorgehen mehrheitlich ablehnt. Diese Risiken gibt es weiterhin. Ich nenne einige, damit niemand sagen kann, das sei nie erwähnt worden. 1. Zum VIP-Parkhaus: Der KSC will selber bauen. Das ist grundsätzlich gut so. Jetzt zeigt sich aber, ohne die Hilfe der Stadt schafft der KSC auch das nicht. Nur mit einem Erb- baupachtvertrag statt einem Mietvertrag für das Gelände kann sich der KSC Geld bei den Banken leihen. Risiko für die Stadt: Bei Insolvenz des Vereins muss die Stadt das Parkhaus dann für 2/3 der Bausumme kaufen. Bei ca. 10 Mio. Euro Baukosten ist das ergo ein Risiko von 6 bis 7 Mio. Euro. 2. Wenn die EU den Zuschuss aufgrund des EU-Beihilferechts begrenzt, platzt das Projekt. 3. Die Maßnahmen zum temporären Spielbetrieb und Provisorien sind jetzt etwas niedri- ger geplant. Diese geringeren Investkosten sind aber nur erkauft worden mit niedrige- ren Leistungen des Auftragnehmers, als in der Planung vorgesehen. 4. Die Wälle. Dies ist ein bereits eingetretenes Risiko, vor dem wir und andere gewarnt hatten. Das Stadion wird hier nicht billiger sondern nur weniger zusätzlich teurer. Mit dem Geld der Steuerzahler werden beim Stadionbau unverantwortliche Risiken einge- gangen. Die KULT-Fraktion lehnt daher die hinteren Unterpunkte mehrheitlich ab. Stadtrat Hock (FDP): Ich mache es ganz kurz. Ich habe den Vorrednern zwar zugehört, so ganz verstanden habe ich es aber nicht. Wir stehen zum KSC. Wir stehen zum Stadion. Wir befürworten alle Dinge, die hier beschlossen werden. Ich muss ganz ehrlich sagen, so wie das aufbereitet wurde von den beiden Herren, das ist vorbildlich, hervorragend, weiter so. Ich glaube auch, dass man es in den Vergabekorridor hinein bekommt, dass wir das Stadi- on bauen können. Von der FDP-Fraktion grünes Licht und danke für die Arbeit. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Eines vorab: Ich habe an der Stelle immer einen Unterschied gemacht zwischen emotional und rational. Das muss ich heute leider auch wieder machen. Emotional stehen wir an der Seite des KSC. Rational müssen wir uns mit den Tatsachen beschäftigen, soweit wir sie zur Kenntnis bekommen, und die Bürger dieser Stadt auch. – 5 – Herr Oberbürgermeister, nehmen Sie es nicht persönlich, aber wir haben drei Anfragen gestellt zu diesem Thema. Die erste noch Ende letzten Jahres. Die nächste abgeschwächte im Februar. Jetzt haben wir noch eine abgeschwächte gestellt. Die haben Sie uns beant- wortet. Sie haben uns aber damals in einem Brief zugesichert, dass Sie uns Informationen geben, sobald diese verfügbar sind. Aus der Antwort, die wir jetzt haben, und aus dem Nachlesen in der europaweiten Ausschreibung, haben wir festgestellt, dass bereits im April unsere Anfrage vom Februar hätte beantwortet werden können. Alle Antworten auf diese Anfrage waren in der europaweiten Ausschreibung vom April vorhanden. Wir finden das nicht in Ordnung. Da muss ich an der Stelle leider sagen, für mich ist das nicht transparent. Da muss ich Herrn Hofmann, Herrn Marvi und Herrn Hock widersprechen. Nur wenn wir Stadträte alles wissen, ist es noch nicht transparent. Wenn Dinge nach außen gegeben werden in Form einer EU-weiten Ausschreibung, dann sollte auch eine Anfrage beantwor- tet werden, damit in der Stadt darüber diskutiert werden kann. Das ist nicht passiert. Worum geht es eigentlich? In dieser Ausschreibung steht drin, dass 100.000 m³ Erdwälle insgesamt vorhanden sind. Davon sollen 20.000 m³ entsorgt werden, also 20 %. Wir hat- ten vorher andere Zahlen. Das habe ich schon kritisiert. Wir halten die 20 % für zu niedrig. Uns kommt es komisch vor, dass es genau 100.000 m³ sind. Wo ist diese Zahl gegriffen? Wir können uns nicht vorstellen, dass das wirklich berechnet wurde. Normalweise hat man etwas mit 95 oder 85 oder 105, aber nicht einfach 100.000. Das ist nicht sehr vertrauens- erweckend. Dazu kommt, wie Sie auch in der Antwort auf unsere Anfrage geschrieben haben, dass der Innenbereich unverändert bleibt. Also der Bereich, wo das Spielfeld ist, bleibt unverändert, wird aber deutlich reduziert, von knapp 20.000 m² auf 11.000 m². Also 55 % bleiben übrig. Das heißt natürlich auch, dass der Umfang vom Spielfeld deutlich ge- ringer wird. Sie haben ausgerechnet, es ist ein Oval, von 315 m Umfang kommen wir auf ungefähr 215 m. Das bedeutet natürlich auch, dass der umbaute Raum kleiner wird. Da haben wir jetzt Schwierigkeiten uns vorzustellen, wie dann von diesen 100.000 m³ Erdwäl- le noch 80.000 m³ dort verbleiben, wenn das Stadion an sich so viel kleiner wird. Wir haben an der Stell jede Menge offene Fragen. Es wäre gut gewesen, Sie hätten uns bereits im April die Antwort auf unsere Anfrage gegeben und dem Rest der Stadt auch. Dann hätte man darüber diskutieren können. Ich finde es nicht ausreichend, wenn nur die Stadträte tieferes Wissen haben. Es sind Dinge, die die gesamte Stadt angehen. Wir geben Geld der Bürger aus. Da sollte man schon auch den Bürgern das Gefühl geben, dass das alles sehr gut berechnet ist und dass man eine gute Idee hat, was man da überhaupt aus- schreibt. Wir haben dieses Gefühl im Moment leider nicht, auf der Basis der vorliegenden Informationen. Deswegen werden wir – ähnlich, wie es Herr Hodapp für seine Partei ange- deutet hat – den Punkte 24.4 und 24.5, nämlich den Vergaben, nicht zustimmen können. Wir werden natürlich den Punkte 24.1 bis 24.3 zustimmen. Punkt 3 ist eine Kenntnisnah- me. Der können wir uns nicht entziehen. Dann halten wir es natürlich für sinnvoll, dass die KASIG einsteigt. Wir hoffen, dass damit auch in Zukunft diese ganzen Informationen bes- ser an die städtische Öffentlichkeit kommen, damit wir vernünftig damit umgehen und in Zukunft noch ein besseres Gefühl haben. Dann werden wir auch solchen Aufträgen in Zu- kunft hoffentlich zustimmen können. Stadtrat Fostirpoulos (Die Linke): Ich hatte gehofft, dass der Kollege Hock mir auch in diesem Punkt zustimmt. Aber das ist leider nicht passiert. – 6 – Ich möchte in paar Punkte einfach noch einmal kurz benennen. Zunächst ist es so, dass die Stadt mit kommunalen Mitteln einem Gewerbebetrieb einen Bau hinstellt. Auch wenn das mit Gestaltungstricks anders dargestellt wird, damit es genehmigungsfähig ist. Aber die kennen wir. Die werden auch anderswo angewendet. Dennoch sind hier 100 % Steuermit- tel, die am Ende nur einem Gewerbebetrieb dienen, was eigentlich nicht zulässig ist. Die Kosten, die hier immer wieder schöngeredet werden – wir haben es erneut schon wieder an so einem Punkt -, werden nicht so ausfallen, wie hier genannt wird. Ich nenne sie, Herr Oberbürgermeister, jetzt, damit es nicht heißt, hinterher kann man Zahlen nennen. Ich ha- be sie bei der U-Strab auch vorher genannt. Ich haben in den letzten Tagen und auch heu- te mit bekannten Architekten der Stadt gesprochen und erwähnt, dass ich der Meinung bin, dass die Stadt unter 200 Mio. Euro mit direkten und indirekten Kosten nicht zurande kommen wird. Die haben mir gesagt, die werden nicht einmal reichen. Wir rechnen also am Ende, wie viele Steuermittel wieder verbraten werden. Allerdings muss man natürlich die Mittel, die in den Dezernaten verschwinden oder erledigt werden, auch dazu rechnen. Die Transparenz wünsche ich mir dann auch von der Stadt. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, es wird ein Stadion gebaut, das 365 Tage steht, aber nur 17 Ligatage genutzt wird. Die übrigen Tage haben wir dann eine Edelruine, die einfach da steht. Ab und zu werden ein paar VIP-Räume alibimäßig vermietet, damit dieser Gewerbebetrieb, der jetzt steuerlich bezuschusst wird, nicht als solcher dasteht. Das sind die Tricks, die wir kennen, die auch andere Erbauer von Stadien machen. Das Risiko ist von den Kollegen schon genannt worden. Die Kampfmittel zu beseitigen, liegt zu 100 % bei der Stadt. Auch da werden wir einmal sehen, ob die Mittel ausreichen und ob das so zu akzeptieren ist, wie es im Moment dargestellt wird. Der Bau eines Parkhauses: Der Kollege hat es auch schon erwähnt. Der KSC bekommt jetzt einfach ein Grundstück günstiger von der Stadt, damit er kreditwürdig ist, damit er bei der Sparkasse oder bei wem auch immer, einen Kredit beantragen kann, damit er dieses Park- haus bauen kann. Was passiert aber da? Der KSC muss monatlich seine Gebühren an die Bank bezahlen. Da kommt er nicht darum herum. Denn die erlässt ihm diese nicht, wie es die Stadt immer wieder gemacht hat. Dann will ich wissen, wie soll er dann noch die Pacht bezahlen, wenn er jetzt schon immer wieder Probleme damit hat. Die Stadt hilft dem KSC mit einem billigen Grundstück, damit er Kredite aufnehmen kann. Dann muss er die abbe- zahlen. Am Ende werden wir sehen, ob dann noch ein müder Euro übrig bleibt, um die Pacht zu bezahlen. Die Zahlen sind da, die Kosten liegen zu 100 % bei den Steuerzahlerinnen und Steuerzah- lern. Wir wissen, dass wir noch ganz andere Belastungen der Stadt haben. Wir wissen, dass wir ganz andere Projekte umsetzen könnten im sozialen Bereiche, im Gesundheitsbereich, im Bildungsbereich. Diese Mittel, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden fehlen. Deshalb können wir als Die Linke dieses Projekt nicht unterstützen. Wir haben immer gesagt, wir sind dafür, dass der KSC ein neues Stadion bekommt. Aber dann muss er dafür sorgen, dass er die größere Summe der Mittel bekommt. Wenn es aber keine Sponsoren gibt, dann gibt es offensichtlich niemand, der daran glaubt, dass man damit wirklich etwas erzielen kann. So ist es nun einmal in einer Marktwirtschaft, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP. Wenn du keine Investoren hast, dann kommen die immer zum Staat und wollen na- türlich Planwirtschaft. Der Staat oder die Kommune soll es dann richten. Genau das wird hier wieder gemacht. Warum werden denn keine kommerziellen Sponsoren gefunden, die ein Stadion finanzieren, wenn wirklich dieses Geld am Ende wieder zurückzuholen ist? Es – 7 – sollten vielleicht alle einmal konsequent sein. Seid Ihr für Marktwirtschaft oder für Staat- lichkeit? In dem Moment entscheidet Ihr Euch, dass der Staat oder Kommune ein Objekt baut, das dem Gewerbebetrieb zur Verfügung gestellt wird. Stadtrat Kalmbach (FÜR Karlsruhe): Es ist wichtig, dass wir uns auf die Vorlagen be- grenzen. Man kann natürlich aus jedem Thema eine grundsätzliche Diskussion machen. Dazu sind wir heute nicht da, denn es könnte spät werden. Ich möchte mich bedanken. Es war klug von der Verwaltung, aus der Ausschreibung diese Wälle herauszunehmen. Es war klug, so zu handeln. Wir können uns doch heute einmal freuen. Wir haben 3 Mio. Euro weniger an Angebot als wir vermutet hatten. Da gab es hier schon Leute, die haben traumhafte Summen geunkt. Jetzt ist es viel besser. Da muss man auch einmal konstatieren, dass es besser ist. Deswegen sage ich an der Stelle mein Danke- schön an die Akteure. Ich freue mich darüber, dass es ein positives Signal gibt. Stadtrat Wenzel (FW): Sie können sich erinnern, die grundsätzliche Zustimmung der Freien Wähler habe ich das letzte Mal mit der Faust in der Tasche gegeben. Deswegen würde es jetzt auch keinen Sinn machen, die Handbremse zu ziehen. Ich nehme den Jah- resabschluss zur Kenntnis. Den Vergaben stimme ich zu, habe aber noch eine Frage. Herr Kollege Wohlfeil hat es in seinem Redebeitrag angedeutet. Auch Kollege Niko Fostiropou- los hat es angedeutet. Die öffentliche Diskussion über die Nutzung des KSC-Stadions. Jeder Stadtrat hatte auch die Tage mehrere E-Mails bekommen, die sich beziehen auf diesen Ar- tikel 55, Beihilfe für Sofortinfrastrukturmaßnahmen und multifunktionale Freizeitinfrastruk- tur. Mich würde es einfach interessieren, Herr Oberbürgermeister oder ZJD, ist diese Aus- sage für uns relevant, die besagt, die Sportinfrastruktur darf nicht ausschließlich von einem einzigen Profisportnutzer genutzt werden. Auf die Nutzung der Sportinfrastruktur durch andere Profi- oder Amateursportnutzer müssen jährlich mindestens 20 % der verfügbaren Nutzungszeit entfallen. Hat das eine Relevanz für uns oder hat es keine Relevanz? Grund- sätzlich meine Zustimmung, aber diese Frage wird ja öffentlich diskutiert. Stadtrat Cramer (KULT): Ich möchte nur ganz kurz auf das eingehen, was der Herr Kolle- ge Kalmbach gesagt hat. Es stimmt zwar, dass es 3 Mio. Euro weniger sind. Aber wir be- kommen auch weniger Leistung dafür. Das muss man einfach wissen. Wir haben etwas ausgeschrieben. Dann kam ein Betrag. Jetzt macht man weniger Leistung. Dann freut man sich, dass man 3 Mio. Euro einspart. Das muss draußen auch klar werden, dass es so eine Milchmädchenrechnung ist, dass es so nicht stimmt. Der Vorsitzende: Die letzte Aussage stimmt nicht. Wir haben das ausgeschrieben, was wir hier gemeinsam an Ausschreibung vereinbart hatten. Das wird uns jetzt über 3 Mio. Euro billiger angeboten. Ob es am Ende dann nicht doch teurer kommt als das, was man uns im Angebot angeboten hat, wird sich zeigen. Deswegen sind wir auch sehr dankbar, dass wir diese jetzt frei werdende Summe als Reservepolster dort belassen können. Aber zunächst einmal, Herr Stadtrat Cramer, ich weiß nicht, wo Sie das hernehmen. Aber es ist genau das, was wir ausgeschrieben und hier auch vereinbart hatten. Herr Fostiropoulos, nur soviel. Wir bauen hier mit Steuermitteln etwas, was die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger möchte. Wir holen uns das meiste davon, wenn alles gut läuft, über diese 33 Jahre zurück, das heißt, es ist auch an der Stelle kein verlorener Zuschuss. Wir übernehmen ein Stück weit mit die Risiken, ob der Verein am Ende sportlich so erfolg- – 8 – reich ist, dass er das dann jeweils entsprechend der Ligazugehörigkeit zahlen kann. Das ist richtig. Zu Ihnen, Herr Wenzel. Ja, diese 20 % spielen eine Rolle. Das mussten wir der EU gegen- über nachweisen. Das haben wir erbracht. Von daher ist das eingehalten. Wenn Sie es de- taillierte wissen möchten, gehen Sie bitte auf den ZJD zu oder auf die, die das machen. Aber da gehört dann an dieser Stelle nicht in der Tiefe hierher. Wenn Sie einverstanden wären, kommen wir dann in die Abarbeitung der verschiedenen Vorlagen. Weil es von der Qualität sehr unterschiedliche Vorlagen sind, möchte ich die gerne getrennt aufrufen. Denn wenn ich eine Betriebsleitung entlaste, ist es etwas anderes, als wenn ich eine Vorlage zur Kenntnis nehme. Von daher, bei aller Wertschätzung für Grillfeste, gestatten Sie mir doch, dass ich das jetzt getrennt aufrufe. Wir fangen bei Punkte 24.1 an. Das ist der Jahresabschluss, damit verbunden auch, dass wir der Betriebsleitung hier Entlastung erteilen. – Mehrheitlich zugestimmt. Punkte 24.2 ist die zweite und dritte Stufe des Geschäftsbesorgungsvertrags. Da es jetzt noch einen Moment dauert, mag ich noch einmal hinzufügen, Herr Stadtrat Fostiropoulos, genau der Eigenbetrieb sichert, dass es hier keine verdeckten Aktionen in der Stadtverwal- tung gibt. Wir bündeln es im Eigenbetrieb. Insofern ist das, was in dem Jahresabschluss steht, dann auch die Zusammenfassung dessen, was man immer schon in diesen Bereichen eingebracht hat. Jetzt sind wir soweit, und ich bitte um Ihr Votum. - Mehrheitlich zuge- stimmt. Wir kommen zu 24.3, das ist der Sachstandsbericht Vergabeverfahren Vollumbau Wild- parkstadion, Vertragswerk KSC und Hospitality-Parkhaus. – Mehrheitlich so angenommen. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 24.4. Das ist die Vergabe zu den Vorabmaßnah- men. Da geht es hier um den temporären Spielbetrieb, letztlich die provisorischen Tribü- nen. – Das ist mehrheitliche Zustimmung. Wir kommen damit zu 24.5, ebenfalls Vergabe von Vorabmaßnahmen. Hier geht es um die Kampfmittelerkundung und die Wallmodellierung und alles, was damit zu tun hat. – Das ist auch eine mehrheitliche Zustimmung. Die Anfrage haben Sie zur Kenntnis genommen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 31. Juli 2018