Ludwig Guttmann Schule, Investitionskostenzuschuss für Außenstelle Karlsruhe

Vorlage: 2018/0386
Art: Beschlussvorlage
Datum: 05.06.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Schul- und Sportamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.07.2018

    TOP: 12

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Ludwig-Guttmann-Schule
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0386 Dez. 3 Ludwig Guttmann Schule, Investitionskostenzuschuss für Außenstelle Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Schulbeirat 20.06.2018 2 x vorberaten Hauptausschuss 03.07.2018 11 x vorberaten Gemeinderat 17.07.2018 12 x Beschlussantrag Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Schulbeirat und Hauptausschuss von der Verein- barung über eine gemeinsame Planung des Schulgebäudes Außenstelle Moltkestraße/Nancy- straße sowie den Sanierungsmaßnahmen an der Stammschule der Ludwig Guttmann Schule Karlsbad Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein x ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 553.000 € 553.000 € Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Einplanung im Rahmen des DHH 2021/22. Die Maßnahme wurde in die Investitionsliste aufgenommen. ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Ludwig Guttmann Schule Karlsbad ist ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungs- zentrum (SBBZ) mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung. Die Schü- lerinnen und Schüler haben schwere körperliche Beeinträchtigungen. Der Landkreis Karlsruhe ist Schulträger des SBBZ, die Stammschule befindet sich in Karlsbad-Langensteinbach. Der Landkreis Karlsruhe hat Außenstellen in Kronau, Gaggenau und Karlsruhe eingerichtet, um ein wohnortnahes Bildungsangebot zu ermöglichen. Im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beteiligt sich die Stadt Karlsruhe an den ungedeckten Schulbetriebskosten für die Karlsruher Schülerinnen und Schüler. Vereinbarung über eine gemeinsame Planung des Schulgebäudes Außenstelle Molt- kestraße/Nancystraße Die derzeit gültige Baugenehmigung der Stadt Karlsruhe für die Unterbringung der Außenstelle der Ludwig Guttmann Schule in Karlsruhe in mobilen Einheiten (Moltkestraße 130) war nach einer Verlängerung bis zum 18. September 2019 befristet und wurde letztmalig bis zur Fertig- stellung der geplanten Neubaumaßnahme (2021) von der Stadt Karlsruhe verlängert. Die Reha-Südwest gGmbH beabsichtigt, in der Kussmaulstraße in Karlsruhe eine größere Ein- richtung für Körperbehinderte zu bauen, an der der Landkreis Karlsruhe Teileigentum für die Außenstelle der Ludwig Guttmann Schule in Karlsruhe erwerben kann. Die Planungen seitens Reha-Südwest gGmbH sehen vor, ein Gebäude mit Wohnheim, Wohnungen, Dachgarten, Stell- plätzen und Außenbereich zu realisieren. Die vorgesehene Teilfläche für die Ludwig Gutmann Schule soll im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss mit gemeinsam genutzter Dachterrasse reali- siert werden. Die notwendigen Beschlüsse des Aufsichtsrates der Reha-Südwest gGmbH sowie die Zusage der Förderfähigkeit durch den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden- Württemberg (KVJS) liegen bereits vor. Reha-Südwest gGmbH als Betreiber des in Nachbarschaft zur Schulaußenstelle befindlichen Wohnheimes hat sich durch seine Verlässlichkeit in der Zusammenarbeit bisher ausgezeichnet. Die meisten der vor Ort beschulten rund 20 schwerstbehinderten Kinder, für welche eine Beför- derung auf Verkehrswegen meistens kaum möglich ist, wohnen im benachbarten Wohnheim der Reha-Südwest gGmbH. Die Beschulung findet derzeit in mobilen Einheiten statt, welche den Voraussetzungen für pä- dagogisch nachhaltigen Unterricht seit langem nicht mehr entsprechen. Im Rahmen der Schul- entwicklung sowie auf Basis der Abstimmung mit der Schulleitung ist davon auszugehen, dass die Zahl der zu beschulenden Kinder in den kommenden Jahren nicht sinken wird. Der Antrag auf Erstellung eines Raumprogramms beim Regierungspräsidium Karlsruhe wurde mit Schreiben vom 29. Januar 2018 genehmigt. Das Raumprogramm beinhaltet vier Klassenräume, zwei Gruppenräume, Einzeltherapieraum, Multifunktionsrum, Lehrküche, Universalraum sowie För- derpflegeräume und einen Lehrer- und Verwaltungsbereich. Das genehmigte Raumprogramm des Regierungspräsidiums Karlsruhe ist Basis zur Stellung des Antrags auf Schulbauförderung. Die Planungsphase des Bauvorhabens ist weit fortgeschritten, der Bauantrag wurde bereits ein- gereicht, das heißt bis zur Leistungsphase 4 gemäß HOAI ist von Seiten der Reha-Südwest gGmbH bereits beauftragt. Für die anteilig anfallenden Planungskosten hat der Landkreis Karls- ruhe mit Reha-Südwest gGmbH eine Vereinbarung unterzeichnet. In der Schulverbundsitzung am 16. Oktober 2017 wurden die Schulverbundpartner erstmals über den Planungsstand infor- miert. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Die bisher vorgesehene Zeitschiene für das Gesamtbauvorhaben sieht Folgendes vor: - 2018 Planungsphase / Antrag Schulbauförderung - 2019/2020 Ausführung - 2021 Bezug des Gebäudes und Abrechnung mit Schulverbundpartnern Für die Gewährung von Schulbaufördermitteln ist die amtliche Schulstatistik maßgebend, wel- cher die Schülerzahlen zugrunde liegen. Im Sinne der Schulbauförderrichtlinien beträgt die Re- gelförderung 33 Prozent der anrechenbaren Baukosten. Unter Berücksichtigung eines Auswär- tigenzuschlags, welcher gewährt wird, wenn mindestens 10 Prozent der Schüler außerhalb des Schulorts (Karlsruhe) wohnhaft sind, beträgt die voraussichtliche Schulbauförderung 80 Prozent. Maßgebend ist der melderechtliche Wohnsitz des Schülers. Nach Änderung des Melderechts ist bei Heimunterbringung eine Anmeldung am Wohnsitz der Eltern zulässig. Bisher waren alle Heimschüler mit Wohnort Karlsruhe in der amtlichen Schulstatistik gemeldet. Eine entsprechen- de amtliche Schulstatistik (Stand Oktober 2017) weist seitens der Schule folgenden Stand aus: Stadt Karlsruhe 7 Kinder Landkreis Karlsruhe 6 Kinder Landkreis Rastatt 1 Kind Stadt Baden-Baden 1 Kind Auf Grund dieser Konstellation kann voraussichtlich mit einer Schulbauförderung in Höhe von maximal 80 Prozent gerechnet werden. Das Gesamtprojekt geht von Baukosten in Höhe von 10 Millionen Euro aus. Die Außenstelle der Ludwig Guttmann Schule wird voraussichtlich circa 45 Prozent der Fläche beanspruchen. Damit fallen für den Schulverbund circa 4,5 Millionen Euro an Kosten an. Abzüglich der Schulbauför- derung verbleiben rund eine Million Euro an zu tragenden Kosten. Bei derzeit 15 Schülern be- trägt der Anteil pro Schüler knapp 67.000 Euro. Die anteiligen Planungskosten in Höhe von 180.000 Euro werden zunächst vom Landkreis Karlsruhe verauslagt. Die anteilig auf die Stadt Karlsruhe anfallenden Kosten von insgesamt circa 553.000 Euro müssen zukünftig in den Haus- halt eingestellt werden. Kosten beteiligte Städte/Landkreise Schülerzahl Karlsruhe Schuljahr 2017/18 Anteil pro Schüler (gerundet) Voraussichtlicher Kostenanteil Stadt Karlsruhe Baukosten 1.000.000 Euro 7 67.000 Euro 469.000 Euro Planungskosten 180.000 Euro 7 12.000 Euro 84.000 Euro Summe 553.000 Euro Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Sanierungsmaßnahmen Stammschule An der Stammschule der Ludwig Guttmann Schule in Langensteinbach stehen in den nächsten Jahren erhebliche Sanierungsmaßnahmen mit einem geschätzten Kostenvolumen von rund 6 Millionen Euro an. Notwendig sind insbesondere folgende Maßnahmen: - Energetische Sanierung der Fenster und Fassade - Installation eines Sonnenschutzes - Nachrüstung einer dezentralen / zentralen Lüftung in den Klassenzimmern - Demontage und Entsorgung der asbesthaltigen Brandschutzklappen - Erneuerung der elektrischen Unterverteilung Es ist geplant, für diese Maßnahmen eine Förderung über den Schulsanierungsfonds des Landes zu beantragen. Die Maßnahmen können bei Bewilligung zu einem Drittel der anrechenbaren Kosten gefördert werden. Der gesamte Sanierungsfonds für die Jahre 2017 bis 2019 hat ein Finanzvolumen in Höhe von insgesamt 551 Millionen Euro. Finanzstarke Kommunen in Baden-Württemberg (unter anderem Landkreis Karlsruhe) unterliegen der Landesförderung (circa 300 Millionen Euro), finanzschwa- che Kommunen der Bundesförderung (circa 251 Millionen Euro). Folgende Maßnahmen/Leistungen gemäß DIN 276 sind förderfähig:  KGR 300 Baukonstruktion: Energetische Sanierung der Gebäudehülle (Dach, Fassade, Fenster, Son- nenschutz, et cetera)  KGR 400 Technische Anlagen: Wärmeversorgung, Lüftungsanlagen, elektrische Anlagen, Datenlei- tungen, et cetera)  KGR 540 Technische Anlagen in Außenanlagen  KGR 622 Künstlerisch gestaltete Bauteile soweit sie im Zusammenhang mit weiteren Sanierungsmaß- nahmen stehen  KGR 730 Architekten und Ingenieurleistungen  KGR 740 Gutachten und Beratung Es ist mit einem maximalen Förderbetrag (aus Sanierungsfonds) in Höhe von 2 Millionen Euro zu rechnen. Die Antragstellung erfolgte fristgerecht bis zum 31. März 2018. Die Maßnahmen wären dann bis Ende 2022 fertigzustellen und bis 2023 abzurechnen. Bei Nichteinhaltung der Frist sind sämtliche Fördermittel zurückzuzahlen. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Eine entsprechende amtliche Schulstatistik (Stand Oktober 2017) weist seitens der Schule fol- genden Stand aus: Stadt Karlsruhe 72 Kinder Landkreis Karlsruhe 109 Kinder Landkreis Rastatt 44 Kinder Stadt Baden-Baden 14 Kinder Landkreis Calw 2 Kinder (Enzkreis – ohne Beteiligung an den Investitionskosten 6 Kinder) Bei derzeit 241 Schülern beträgt der Anteil pro Schüler circa 16.600 Euro. Bei gleichbleibender Schülerzahl würde das für die Stadt Karlsruhe einen Anteil von circa 1.195.200 Euro bedeuten. Kosten beteiligte Städte/Landkreise (unter Berücksichtigung der zu erwartenden Förderung) Schülerzahl Schuljahr 2017/18 Anteil pro Schüler (gerundet) Voraussichtlicher Kostenanteil Stadt Karlsruhe 4.000.000 Euro 72 16.600 Euro 1.195.200 Euro Folgender zeitlicher Ablauf ist geplant: - Juni 2018 Förderbescheid - Mitte 2018 bis Mitte 2019 VgV-Verfahren mit anschließendem Baubeschluss - Mitte 2019 bis Anfang 2020 Planungsphase - 2020 bis 2022 Bauphase - Ende 2022 Abnahme - 2023 Schlussrechnung der Maßnahme Die umfangreichen Sanierungsmaßnahmen werden nur bei einer Fördergeldzusage im Rahmen des Schulsanierungsfonds umgesetzt. Andernfalls wird die schrittweise Sanierung in Absprache mit den regionalen Partnern des Schulverbundes der Ludwig-Guttmann-Schule weiterverfolgt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Schulbeirat und Hauptausschuss von der Verein- barung über eine gemeinsame Planung des Schulgebäudes Außenstelle Moltkestraße/ Nancystraße sowie den Sanierungsmaßnahmen an der Stammschule der Ludwig Guttmann Schule Karlsbad Kenntnis.

  • Abstimmungsergebnis Top 12
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 12
    Extrahierter Text

    Niederschrift 52. Plenarsitzung Gemeinderat 17. Juli 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 12. Punkt 12 der Tagesordnung: Ludwig Guttmann Schule, Investitionskostenzuschuss für Außenstelle Karlsruhe Vorlage: 2018/0386 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Schulbeirat und Hauptausschuss von der Vereinbarung über eine gemeinsame Planung des Schulgebäudes Außenstelle Moltkestra- ße/Nancystraße sowie den Sanierungsmaßnahmen an der Stammschule der Ludwig Gutt- mann Schule Karlsbad Kenntnis. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 12 zur Behandlung auf, verweist auf die er- folgte Vorberatung im Schulbeirat und im Hauptausschuss und stellt die Abstimmungsbe- reitschaft des Hauses fest: Das ist ebenfalls einstimmig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 30. Juli 2018