Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Karlsruhe - Sachstandsbericht

Vorlage: 2018/0381
Art: Beschlussvorlage
Datum: 05.06.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ordnungs- und Bürgeramt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 03.07.2018

    TOP: 3

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Prostituiertenschutzgesetz
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0381 Dez. 2 Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Karlsruhe - Sachstandsbericht Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 3. Juli 2018 3 x Beschlussantrag Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Sachstandsbericht des Ordnungs- und Bürgeramtes zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein x ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Am 1. Juli 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Es soll Personen, die sexuel- le Dienstleistungen gegen Entgelt anbieten, vor unzumutbaren Arbeitsbedingungen und auch vor Zwangsprostitution schützen. Zudem verpflichtet es die in dieser Branche gewerblich tätigen Personen zur Bereitstellung entsprechender Arbeitsumgebungen und zur Schaffung annehmba- rer Arbeitsverhältnisse. Ein wesentliches Element des Gesetzes ist die verbindliche Anmelde- pflicht für Prostituierte. Außerdem benötigen Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutions- stätten und Prostitutionsfahrzeugen nun eine behördliche Erlaubnis für ihre Tätigkeit. Das glei- che gilt für Personen, die Prostitutionsveranstaltungen durchführen oder Prostitutionsvermitt- lungen betreiben. Der Vollzug der gesetzlichen Vorgaben für das Stadtgebiet Karlsruhe obliegt seit dem 1. No- vember 2017 dem Ordnungs- und Bürgeramt. Ausnahme: die vorgeschriebene gesundheitliche Beratung nimmt für die Prostituierten im Stadtkreis Karlsruhe das Gesundheitsamt beim Land- ratsamt Karlsruhe wahr. Beim Ordnungs- und Bürgeramt ist derzeit eine Sachbearbeiterin (eine Stelle in Vollzeit) mit der Bearbeitung der Aufgaben betraut, die das Prostituiertenschutzgesetz den unteren Verwaltungsbehörden aufgibt. Sie führt mit den Prostituierten jeweils ein Informations- und Beratungsgespräch durch. Um für die Gespräche ausreichend Zeit zu haben, ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Im Rahmen des Gesprächs werden die Prostituierten über bestehende Rechte informiert, aber auch auf die Pflichten (Mitführpflicht der Anmeldebescheinigung, erneute gesundheitliche Beratung, et cetera) hingewiesen, die sich aus der Tätigkeit ergeben. Seit November 2017 wurden insgesamt mehr als 300 solcher Beratungsgespräche geführt und danach die entsprechenden Anmeldebestätigungen ausgestellt. Das Anmeldeverfahren ist von Gesetzes wegen gebührenfrei. Eine Erlaubnis für die Ausübung ihrer Tätigkeit benötigen die Prostituierten nicht. Festgehalten werden kann als Erfahrungswert aus den bisherigen Gesprä- chen, dass die Mehrzahl der Prostituierten kein oder nur wenig Interesse an dem Beratungsan- gebot zeigt. Es wurden bislang auch keine konkreten Hinweise gegeben oder Aussagen getrof- fen, die auf Zwangsprostitution hingewiesen hätten. Sprachliche Barrieren dürften dafür eher weniger der Grund sein. Das Ordnungs- und Bürgeramt greift im Rahmen der Gespräche bei Bedarf auf einen telefonischen Dolmetscherdienst zu und hat damit gute Erfahrungen gemacht. In den meisten Fällen konnten Sprachprobleme damit gelöst werden. Andere Vorgaben gelten für die Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten. Sie benö- tigen eine Erlaubnis für ihre Tätigkeit. Als Prostitutionsstätten gelten Gebäude, Räume oder sonstige ortsfeste Anlagen die als Betriebsstätte zur Erbringung sexueller Dienstleistungen ge- nutzt werden, sofern dies durch mindestens eine weitere Person erfolgt oder Räumlichkeiten hierfür zur Verfügung gestellt werden (zum Beispiel Terminwohnungen, Bordelle, aber auch einschlägige Massagestudios und Saunaclubs). Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens wird ge- prüft, ob die persönliche Zuverlässigkeit bei den Betroffenen vorliegt, der Betrieb baurechtlich zulässig ist, und es muss ein Betriebskonzept vorgelegt werden. Mit diesem Betriebskonzept wird nachgewiesen, dass der Betrieb die gesetzlichen Mindestanforderungen einhält. Die einge- reichten Erlaubnisanträge befinden sich insgesamt noch in der Überprüfung. Endgültige Erlaub- nisse sind bislang noch nicht erteilt worden. Auch hier bleibt bislang als Fazit zu ziehen, dass - vor allem von den Betreiberinnen, die gleich- zeitig als Prostituierte in der Prostitutionsstätte arbeiten - eher Unverständnis über die rechtli- chen Vorgaben geäußert wird. Sie werden vielfach als erhebliche Erschwernisse für die Aus- übung der Tätigkeit gesehen. Oftmals sind die Betroffenen schlichtweg nicht in der Lage, die erforderlichen Unterlagen eigenständig zu besorgen. In diesen Fällen sind die Betroffenen ge- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 zwungen, sich externe Hilfe zu holen, was in der Regel entsprechende Kosten verursacht. Das Ordnungs- und Bürgeramt wird in der nächsten Sozialausschusssitzung ebenfalls zum The- ma berichten. Beschluss: Antrag an den Hauptausschuss: Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Sachstandsbericht des Ordnungs- und Bürgeramtes zur Kenntnis.

  • Protokoll TOP 3
    Extrahierter Text

    Niederschrift 32. Sitzung Hauptausschuss 3. Juli 2018, 16:30 Uhr öffentlich Großer Sitzungssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 7. Punkt 3 der Tagesordnung: Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Karlsruhe - Sachstandsbericht Vorlage: 2018/0381 Beschluss: Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Sachstandsbericht des Ordnungs- und Bürgeramtes zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft den Tagesordnungspunkt 3 zur Behandlung auf. Stadtrat Konrad (GRÜNE) verdeutlicht, in dem Sachstandsbericht gehe es weitestgehend um ordnungspolitische Maßnahmen. Es sollen dadurch auch Verbessrungen für Sexarbeite- rinnen und Sexarbeiter erzielt werden. Der Tagesordnungspunkt werde auch nochmals im Sozialausschuss behandelt und ihm und seiner Fraktion sei wichtig, dass eine Ausgestal- tung und eine Umsetzung der Maßnahmen in enger Abstimmung mit der Beratungsstelle der Diakonie stattfinden. Weiter kommt er auf einen Punkt in der Vorlage zurück, dass noch keine Betriebserlaubnis- se erteilt worden seien. In diesem Zusammenhang plädiere er dafür, dass keine unbefriste- ten Betriebserlaubnisse erteilt und auch die Befristungen kurz gehalten werden, sodass eine regelmäßige Kontrolle der Betriebe tatsächlich stattfinde. Der Vorsitzende nimmt die Anregungen auf und verweist auf die weitere Behandlung im Sozialausschuss. Stadträtin Dr. Leidig (GRÜNE) greift den Punkt auf, dass die Betroffenen schlichtweg oft nicht in der Lage seien, erforderliche Unterlagen eigenständig zu besorgen und dadurch – 2 – Kosten usw. entstehen. Das sei eine blöde Situation, die vermieden werden solle. Sie er- kundigt sich, ob die Verwaltung Lösungsvorschläge habe. Herr Dr. Weiße (Ordnungs- und Bürgeramt) gibt an, ad hoc keine Lösungsvorschläge nennen zu können, beschäftige sich aber bis zum Sozialausschuss nochmals mit der Frage- stellung. Der Vorsitzende stellt, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, die erfolgte Kenntnisnahme fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 2. August 2018