Durchführung eines Sicherheitsaudit in Karlsruhe in Zusammenarbeit mit der Universität Heidelberg

Vorlage: 2018/0380
Art: Beschlussvorlage
Datum: 05.06.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ordnungs- und Bürgeramt
Erwähnte Stadtteile: Innenstadt-West, Südstadt, Weiherfeld-Dammerstock

Beratungen

  • Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 03.07.2018

    TOP: 2.3

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Sicherheitsaudit
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0380 Dez. 2 Durchführung eines Sicherheitsaudits in Karlsruhe in Zusammenarbeit mit der Universität Heidelberg Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 03.07.2018 2.3 x Beschlussantrag Der Hauptausschuss nimmt den Vortrag von Herrn Professor Dr. Hermann zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: IQ-relevant nein x ja Handlungsfeld: Zukunft Innenstadt und öffentl. Raum Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Verwaltung hat das Thema „Sicherheit“ auf Basis der mehrfachen Diskussionen im Ge- meinderat intensiv nachbearbeitet. Sie ist – nicht zuletzt auch, um sich an Best-Practice- Beispielen zu orientieren – mit anderen Kommunen in den Austausch getreten. Dabei hat die Verwaltung von der erfolgreichen Zusammenarbeit anderer Städte mit Herrn Professor Dr. Her- mann von der Universität Heidelberg erfahren. Es erfolgte daraufhin eine erste Kontaktaufnahme und weitere Abstimmungsgespräche mit Herrn Professor Dr. Hermann. Er ist Soziologe und Diplom-Mathematiker. Seine Arbeitsschwer- punkte am Institut für Kriminologie an der Universität Heidelberg sind unter anderem Kriminal- soziologie, Kriminalitätstheorien und die Präventionsforschung. Professor Dr. Hermann kann sich eine Zusammenarbeit mit der Stadt Karlsruhe vorstellen. Er hat ein Konzept für ein Sicherheitsaudit Karlsruhe erstellt und ein entsprechendes Angebot für die Durchführung vorgelegt. Beides ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt. Herr Professor Dr. Hermann hat sich zudem bereit erklärt, den Mitgliedern des Hauptausschus- ses im Rahmen eines persönlichen Vortrages detaillierte Informationen zukommen zu lassen. Er steht in diesem Zusammenhang auch für einen Vortrag und für Fragen im Hauptausschuss am 3. Juli 2018 zur Verfügung. Beschluss: Antrag an den Hauptausschuss Der Hauptausschuss nimmt den Vortrag von Herrn Professor Dr. Hermann zur Kenntnis.

  • Anlage Angebot Sicherheitsaudit Karlsruhe
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    Institut für Kriminologie Friedrich-Ebert-Anlage 6-10 69117 Heidelberg RUPRECHT-KARL'. UNIVERSITÄT HEIDELBERG Anlage • Donnerstag, 25. Januar 2018 Sicherheitsaudit Karlsruhe Angebot und Hinweise Das Sicherheitsaudit ist in die von der Stadt Karlsruhe regelmäßig durchgeführte Befragung zum „Sicherheit�empfinden der Bevölkerung" integriert. Die Grundlage ist der dort verwendete Fragebogen. Die Leistungen zum Sicherheitsaudit umfassen folgende Punkte: 1. Vorschlag für eine Erweiterung des bestehenden Fragebogens zum „Sicherheitsempfinden der Bevölkerung" und Rücksprache der Erweiterungen mit dem Ordnungsamt: 2.400 €. 2. Die Durchführung der Umfrage und die Eingabe der Umfragedaten in eine SPSS- Datenmaske obliegt der Stadt Karlsruhe. Auf der Grundlage dieser Daten und der regionalen Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik erstelle ich ein Gutachten für die gesamte Stadt. Vor der Veröffentlichung wird das Gutachten mit dem Ordnungsamt oder dem Lenkungsgremium für Kommunale Kriminalprävention diskutiert - missverständliche oder unerwünschte Textteile werden korrigiert. Die Ergebnisse werden öffentlich präsentiert {Gemeinderat und Pressekonferenz?): 11.000 €. 3. Entwicklung von stadtteilbezogenen Sicherheitskonzepten und Vorstellung der Ergebnisse im Stadtteil (Runder Tisch?) einschl. Erarbeitung eines Umsetzungsplans: 1.400 € pro Stadtteil. Prof: Dr. Dieter Hermann Professor Dr. Dieter Hermann E-Mail: hermann@krlm1.un1-he1delberg.de Tel. +49 / (0)6221 • 54 7449 54 7489 (Sekretariat) Fax: 06221 - 54 7495

  • Anlage Konzeption_Sicherheitsaudit
    Extrahierter Text

    Konzeption des Karlsruher Sicherheitsaudits Prof. Dr. Dieter Hermann 1. Wichtigkeit von Kommunaler Kriminalprävention Eine zentrale Aufgabe des Staates ist es, für ein sicheres Zusammenleben der Bür- gerinnen und Bürger zu sorgen (Heinz 2004, S. 2). Wenn Bürgerinnen und Bürger Rechte an die Gesellschaft abtreten und das Gewaltmonopol des Staates akzeptieren, ist dieser im Gegenzug dazu verpflichtet, für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bür- ger zu sorgen. Ein Mittel, um dieses Ziel zu erreichen, ist die Kriminalprävention. Die Verpflichtung der Gesellschaft für die Durchführung kriminalpräventiver Maßnehmen kann auch aus § 1 Polizeigesetz und den Aufgaben der Kommunen abgeleitet werden. Für die konkrete Umsetzung von Kriminalprävention wurden unterschiedliche Ansätze entwickelt. In den letzten Jahrzehnten wurde die lokale Ebene in die Kriminalpräven- tion einbezogen. Man erhoffte sich von Kommunaler Kriminalprävention eine effekti- vere Kriminalitätsvorbeugung, die Kriminalität dort verhindert, wo sie entsteht (Steffen 2009, S. 74). Der Ansatz einer gemeindebezogenen Kriminalprävention wurde bislang in verschie- denen Varianten umgesetzt. Während etliche Kommunen in den USA das Modell der "zero tolerance" zugrunde legten, wurden in Deutschland mit dem Abbau von Incivil- ties, der Verbesserung der Lebensqualität und der Erhöhung des Sozialkapitals eher kommunitaristische Elemente in den Vordergrund gestellt. Diese Variante der Kom- munalen Kriminalprävention ist erfolgversprechend, zumal die Entwicklung in Deutschland mit einer zunehmenden Professionalisierung einherging. So deuten bei- spielsweise Evaluationen von Kommunaler Kriminalprävention auf eine günstige Kri- minalitätsentwicklung, eine Reduzierung der Kriminalitätsfurcht und eine positive Kos- ten-Nutzen-Relation hin, wenn das Konzept professionell umgesetzt wird (Hermann & Bubenitschek 2016). 2 Kriminalität und Kriminalitätsfurcht beeinträchtigen nicht nur die Lebensqualität in ei- ner Gemeinde, sondern können auch das Verhalten und die kriminalpolitischen Ein- stellungen der Menschen sowie die wirtschaftliche Situation des Einzelhandels und unternehmerische Entscheidungen über die Standortwahl bei wirtschaftlichen Innova- tionen erheblich beeinflussen (Bussmann & Werle 2004). Es kommt darauf an, den Menschen ein realistisches Sicherheitsgefühl zu vermitteln. Für eine bürgernahe Kom- mune, die auch der Wirtschaftsförderung eine hohe Priorität zukommen lässt, muss deshalb die Reduzierung von Kriminalität und der Abbau von Kriminalitätsfurcht ein zentrales Ziel sein (vgl. Hermann 2008a). Gemeinden, die auf das wichtige Steue- rungsinstrument „Kommunale Kriminalprävention“ verzichten, stehen in der Gefahr, als rückständig und bürgerfern etikettiert zu werden. 2. Grundlagen In der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland gibt es wohl kein populäreres kri- minalpolitisches Konzept als das der Kommunalen Kriminalprävention. Fast alle deut- schen Städte und Gemeinden haben in den letzten Jahren Gremien gebildet, die sich mit Kriminalprävention auf kommunaler Ebene befassen. Von einem geschlossenen und einheitlichen Konzept zu sprechen, wäre allerdings übertrieben. Unter Kommuna- ler Kriminalprävention werden lokale Bemühungen verstanden, um das Ausmaß der Kriminalität zu vermindern und das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu verbessern, wobei die Bürgerinnen und Bürger als Initiatoren und verantwortliche Trä- ger eingebunden werden (Dölling, Hermann & Simsa 1995; Forschungsgruppe Kom- munale Kriminalprävention in Baden-Württemberg 1998 und 2000). Für die organisa- torische, konzeptuelle und inhaltliche Ausgestaltung der einzelnen Projekte und Initi- ativen gibt es keine festen Regeln; die praktische Umsetzung soll sich an den indivi- duellen Problemlagen der Kommunen orientieren. So gibt es in der Praxis der Kom- munalen Kriminalprävention ganz erhebliche Unterschiede, so dass auch die kriminal- präventiven Effekte erheblich variieren dürften (Hermann 2008a; Hermann & Laue 2004). In Deutschland verlief die Entwicklung der Kommunalen Kriminalprävention in Stufen 3 (Hermann 2016a und b). Anfänglich wurde die Idee der Kommunalen Kriminalpräven- tion pragmatisch umgesetzt. Meist mittels der Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik wurden kriminologische Lagebilder erstellt, die als Wissensgrundlage für die Konzep- tion kriminalpräventiver Maßnahmen genutzt wurde (Pohl-Laukamp 1996; Lübeck 2015; Hunsicker 2006). Das Problem kriminologischer Regionalanalysen auf der Grundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik ist, dass sie lediglich auf Hellfelddaten beruhen und die subjektive Seite der Kriminalität, nämlich Kriminalitätsfurcht und Un- sicherheitsgefühl, unberücksichtigt lassen. Dies kann durch Bevölkerungsbefragun- gen kompensiert werden – einige Gemeinden haben dies realisiert. Allerdings war durch unterschiedliche Stichproben und Operationalisierungen von Fragen ein Ver- gleich zwischen Kommunen nur bedingt möglich. Aus diesem Grund hat die For- schungsgruppe Kommunale Kriminalprävention in Baden-Württemberg im Rahmen von Befragungen im Jahr 1994 in Calw, Freiburg und Ravensburg/Weingarten ein Er- hebungsinstrument entwickelt, das die Themen der Kommunalen Kriminalprävention abdecken sollte und das auf seine Messqualität überprüft wurde (Forschungsgruppe Kommunale Kriminalprävention in Baden-Württemberg 1998 und 2000; Feltes 1995). In einem nächsten Schritt wurden von einigen Gemeinden Ideen aus dem Qualitäts- management übernommen und ein Audit-Instrument der Kommunalen Kriminalprä- vention entwickelt. Das Ziel war, Prävention evidenzbasiert zu konzipieren. Diese Forderung wurde im Jahr 2003 in den Beccaria-Standards formuliert. Diese be- schreiben den Prozess der Umsetzung Kommunaler Kriminalprävention in sieben Schritten: Problembeschreibung, Analyse der Entstehungsbedingungen, Festlegung der Präventionsziele, Projektziele und Zielgruppen, Festlegung der Maßnahmen für die Zielerreichung, Projektkonzeption und Projektdurchführung, Überprüfung von Um- setzung und Zielerreichung des Projekts (Evaluation) und Schlussfolgerungen sowie Dokumentation (Marks, Meyer und Linssen 2005; Meyer 2006; Meyer, Coester und Marks 2010). Im Heidelberger Audit Konzept für urbane Sicherheit (HAKUS) wurden diese Ideen übernommen, wobei die Evaluation nicht nur projektspezifisch erfolgt, sondern alle kriminalpräventiven Maßnahmen in einer Gemeinde umfassen soll (Her- mann 2011). Dies wird durch eine regelmäßige Wiederholung von Bevölkerungsbe- fragungen und Analysen der Polizeilichen Kriminalstatistik erreicht; durch diese Art der Evaluation können auch Synergieeffekte von Projekten erfasst werden. HAKUS 4 umfasst also eine systematische Längsschnittuntersuchung, mit der insbesondere festgestellt werden kann, ob Präventionsmaßnahmen und damit zusammenhängende Ergebnisse den Planungen entsprechen, und ob diese Maßnahmen geeignet sind, die Zielvorgaben zu erreichen. Eine Untersuchung der Wirksamkeit aller Einzelprojekte in einer Gemeinde ist nur bedingt geeignet, den Gesamteffekt der Präventionsmaßnah- men zu erkennen, denn lokal begrenzte Projekte können übergreifende Wirkungen entfalten und Emergenzphänomene erzeugen. Zudem enthält HAKUS ein Konzept zur Optimierung kriminalpräventiver Maßnahmen sowie eine Zielgruppenanalyse. Durch die Differenzierung der Bevölkerung einer Kommune in soziale Milieus können Gruppierungen mit hoher Kriminalitätsfurcht und geringer Lebensqualität identifiziert werden, sodass Präventionsprojekte zielgerichtet angepasst und vermittelt werden können. Die kriminalpräventive Zielgruppenanalyse ermöglicht zudem die Entwicklung von Marketingkonzepten für die Implementation von Präventionsmaßnahmen (Her- mann 2006; Hermann 2014). Die primären Ziele von HAKUS sind die Reduzierung der Kriminalitätsfurcht, die Ver- besserung der Lebensqualität und der Abbau von Incivilities. Die Verminderung der Kriminalitätsbelastung ist ein sekundäres Ziel. Unter ‘Incivilities’ versteht man subjek- tive Störungen der sozialen und normativen Ordnung. Die Aussagen über Incivilities der Bewohnerinnen und Bewohner eines Stadtteils sind somit subjektive Bewertungen seines Zustands. Ursachen und Wirkungen von Incivilities werden im Broken Windows-Ansatz beschrieben. Verlassene und verfallende Häuser, unentsorgter Müll und verwahrloste Häuser beispielsweise verunsichern die Bevölkerung, reduzieren die Lebensqualität, verursachen Furcht und signalisieren, dass Normen nur bedingt gültig sind. Als Folge davon ziehen sich die Menschen zurück, die soziale Kontrolle nimmt ab und die Kriminalitätsbelastung steigt. Diejenigen, die es sich leisten können, ziehen aus einem solchen Stadtteil weg, andere Personen hingegen, die solche Ver- hältnisse eher positiv bewerten und an sozialer Kontrolle weniger interessiert sind, bevorzugen solche Stadtteile als Wohnort. Diese Fluktuation führt zu einer Ver- schlechterung der Situation des Stadtteils und somit zu einer Verschärfung der Prob- lemlage in dem Viertel. Dies bedeutet, dass es eine Wechselbeziehung zwischen In- civilities, Kriminalitätsfurcht, Lebensqualität, Kriminalität, Viktimisierungen und Bevöl- kerungsstruktur in einem Stadtteil gibt – ein Kreislauf, der ohne Eingreifen eskalieren 5 würde. Diese Zusammenhänge sind Ergebnisse anderer Studien zur Kommunalen Kriminalprävention und somit empirisch überprüft (Hermann & Laue 2001; Hermann & Dölling 2001; Dölling & Hermann 2006; Lüdemann & Peter 2007). Schaubild 1 be- schreibt die skizzierten Beziehungen. Schaubild 1: Incivilities, Kriminalitätsfurcht und Kriminalität – Beziehungen nach theoretischen und empirischen Studien HAKUS greift gezielt in diesen Kreislauf durch die Reduzierung der Kriminalitäts- furcht, die Verbesserung der Lebensqualität, den Abbau von Incivilities und die Erhö- hung des Sozialkapitals ein; dies führt mittel- und langfristig zu einem Abbau der Kri- minalitätsbelastung. Insgesamt gesehen ist HAKUS ein ursachenorientierter, theore- tisch fundierter und empirisch untermauerter Präventionsansatz für Kommunen, ein Evaluationsinstrument sowie ein Konzept zur Optimierung kriminalpräventiver Maß- nahmen. Das Heidelberger Sicherheitsaudit basiert auf diesem Konzept. Die Idee von HAKUS ist nicht auf Heidelberg beschränkt, sondern kann in jeder modernen Stadt, also auch in Karlsruhe umgesetzt werden. 6 3. Wirksamkeit Zur Wirksamkeit des hier dargestellten Sicherheitsaudits wurde überprüft. Die Krimi- nalitätsentwicklung verlief in den Regionen, die dieses Sicherheitsaudit verwendet ha- ben, günstiger als in Baden-Württemberg (Hermann & Dölling 2018). Dies belegt das Schaubild 2. Schaubild 2: Entwicklung der Häufigkeitszahlen Gewaltkriminalität für den Rhein- Neckar-Kreis und Baden-Württemberg In Heidelberg und im Rhein-Neckar-Kreis wurden mehrfach Bevölkerungsbefragun- gen zur Kommunalen Kriminalprävention durchgeführt. Deshalb kann die Verände- rung in der Kriminalitätsfurcht ermittelt werden (Hermann & Dölling 2018). In Tabelle 1 sind die Veränderungen der Kriminalitätsfurcht für Heidelberg und einige Große Kreisstädte im Rhein-Neckar-Kreis aufgeführt. Die Zahlen beziehen sich auf verschie- dene Indikatoren der Kriminalitätsfurcht (Hermann und Bubenitschek 2016, S. 295). Wie die Tabelle zeigt, ist die Kriminalitätsfurcht zurückgegangen. 7 Tabelle 1: Veränderung der Kriminalitätsfurcht in Heidelberg und dem Rhein-Neckar- Kreis Ort Jahr der Befragung Kriminalitäts- furcht 1 Kriminalitäts- furcht 2 Kriminalitäts- furcht 3 Heidelberg 1998 30 30 47 2009 12 16 35 Hockenheim 1997 30 30 47 2007 12 16 35 Leimen 2002 21 26 43 2011 16 20 39 Schwetzingen 1997 35 38 54 2004 16 20 33 Wiesloch 1997 37 39 55 2006 12 16 34 Kriminalitätsfurchtindikator 1: Prozentualer Anteil an Personen, die oft oder sehr oft daran denken, Opfer einer Straftat zu werden Kriminalitätsfurchtindikator 2: Prozentualer Anteil an Personen, die oft oder sehr oft Angst haben (mindestens einmal in der Woche), Opfer einer Straftat zu werden Kriminalitätsfurchtindikator 3: Prozentualer Anteil an Personen, die ein Vermeideverhalten praktizie- ren, wenn sie nach Einbruch der Dunkelheit unterwegs sind Auch eine Abschätzung von Kosten und Nutzen des Sicherheitsaudits verlief positiv. Kriminalität verursacht Kosten – das sind beispielsweise bei Gewaltdelikten medizini- sche Folgekosten, Einkommensverlust, Schaden am Eigentum, Ausgaben zur Erhö- hung der Sicherheit, Versicherungskosten der Opfer, Ausgaben für die Unterstützung der Opfer (Victim Services), immaterielle Kosten aus Opfersicht sowie Kosten durch Strafverfolgung, Rechtsprechung und Strafvollstreckung. Werden durch kriminalprä- ventive Maßnahmen Straftaten verhindert, können die Kosten, die entstehen würden, wenn diese Straftaten realisiert worden wären, als Nutzen dieser Maßnahmen gewer- tet werden. Ein auf die Gewalt- und Straßenkriminalität beschränkter Vergleich der Kosten mit dem Nutzen Kommunaler Kriminalprävention ergab für Heidelberg, dass auf ein Jahr bezogen den Kosten von 582.782 Euro ein Nutzen von 1.157.421 Euro gegenüberstand. Auch für die untersuchten Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis fiel die Kosten-Nutzen-Analyse günstig aus (Hermann, Bubenitschek 2016, S. 295). Insge- 8 samt deuten die Untersuchungen für Heidelberg und den Rhein-Neckar-Kreis auf ei- nen Erfolg von Kommunaler Kriminalprävention hin, sowohl hinsichtlich der Entwick- lung der Kriminalitätsbelastung und Kriminalitätsfurcht als auch in der Kosten-Nutzen- Relation. Wachter (2017) untersucht in seiner Dissertation die Wirksamkeit von Kommunaler Kriminalprävention in Deutschland. Dazu wurden die Städte ausgewählt, die mindes- tens zwei Befragungen zu der Thematik durchgeführt haben. Für diese Städte wurden die Präventionsmaßnahmen der letzten 20 Jahre eruiert und diese mit der Entwicklung der Kriminalitätsraten in Verbindung gebracht. Die Tabelle beschreibt die Korrelatio- nen zwischen der Anzahl an Präventionsangeboten und Straftaten (Häufigkeitszahl Gesamtkriminalität nach PKS) im Zeitraum von 1996 bis 2015. Tabelle 2: Korrelationskoeffizienten zwischen der Anzahl an Präventionsangebote und der Häufigkeitsziffer für Straftaten Stadt Korrelation Freiburg 0,15 ns Heidelberg -0,51 sig Hockenheim -0,62 sig Karlsruhe 0,10 ns Leimen -0,49 sig Lörrach 0,14 ns Schwetzingen -0,52 sig Singen -0,38 ns Stuttgart 0,24 ns Wiesloch -0,41 sig Ein negativer Korrelationskoeffizient bedeutet, dass die Anzahl der Präventionsange- bote mit einer höheren (!) Kriminalitätsrate korrespondiert, während ein negativer Ko- effizient bedeutet, dass mit zunehmender Anzahl an Präventionsangeboten die Krimi- nalitätsrate sinkt. Die Frage, welche Projekte durchgeführt werden, ist also entschei- dend für die Wirksamkeit von Kommunaler Kriminalprävention. Es ist nicht ausge- 9 schlossen, dass Kriminalprävention kontraproduktiv ist, wenn beispielsweise Maßnah- men nicht erforderlich sind und lediglich den Eindruck von Sicherheitsdefiziten vermit- teln. 4. Fazit Eine zentrale Frage bei der Durchführung von Kommunaler Kriminalprävention ist, welche Projekte werden wann für welche Personengruppen und in welchen Regionen angeboten. Der Rückgriff auf ein Sicherheitsaudit kann helfen, diese Entscheidung wissensbasiert zu treffen – dies verbessert die Chance, wirksame Maßnahmen zu wählen und Ressourcen effektiv und effizient einzusetzen, indem solche Maßnahmen gewählt werden, welche die einflussstärksten Bedingungen der Kriminalitätsfurcht be- einflussen und Maßnahmen auf Stadtteile und Personengruppen mit hoher Kriminali- tätsfurcht konzentriert werden. Literaturhinweise Baier, Dirk & Pfeiffer, Christian, 2007: Gewalttätigkeit bei deutschen und nichtdeut- schen Jugendlichen – Befunde der Schülerbefragung 2005 und Folgerungen für die Prävention. KFN: Forschungsberichte Nr. 100. Bussmann, Kai-D. & Werle, Markus, 2004: Kriminalität. Standortfaktor für betriebli- che Entscheidungen? In: Neue Kriminalpolitik 16, S. 90-95. 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  • Protokoll TOP 2.3,2.4,2.4.1
    Extrahierter Text

    Niederschrift 32. Sitzung Hauptausschuss 3. Juli 2018, 16:30 Uhr öffentlich Großer Sitzungssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 5. Punkt 2.3 der Tagesordnung: Durchführung eines Sicherheitsaudits in Karlsruhe in Zusammenarbeit mit der Universität Heidelberg Vorlage: 2018/0380 Punkt 2.4 der Tagesordnung: Sicherheitskonzepte der Stadt Karlsruhe mit Bürgerbe- teiligung Antrag: CDU Vorlage: 2017/0030 Punkt 2.4.1 der Tagesordnung: Erarbeitung quartiersbezogener Sicherheitskonzepte Anfrage: FW, StR Schmitt (pl) Vorlage 2018/0299 Beschluss: Punkt 2.3: Der Hauptausschuss nimmt den Vortrag von Herrn Professor Dr. Hermann zur Kenntnis. Punkt 2.4: Antrag mit Stellungnahme erledigt Punkt 2.4.1: Anfrage mit Stellungnahme erledigt Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft die Tagesordnungspunkte 2.3, 2.4 und 2.4.1 gemeinsam zur Be- handlung auf. Bürgermeister Dr. Käuflein fokussiert den Gedanken, dass es eine Differenz zwischen der objektiven Sicherheitslage und dem subjektiven Sicherheitsempfinden gebe. Wolle man das Thema Sicherheit voranbringen, müssen seines Erachtens beide Aspekte betrachtet und auch verbessert werden. Hinsichtlich einer Verbesserung des subjektiven Sicherheitsemp- findens sei es von Vorteil, wenn eine Erhebung auf einer empirischen Basis geschehe und nicht durch Mutmaßungen gespeist werde. – 2 – Die jetzt gestartete Sicherheitsumfrage solle in Zusammenarbeit mit der Universität Heidel- berg ausgewertet werden. Er freue sich, dass die Verwaltung dafür Prof. Dr. Hermann von der Universität in Heidelberg gewinnen konnte. Herr Prof. Dr. Hermann werde in das The- ma einführen. Hiermit entspreche die Verwaltung auch dem Antrag der CDU und beant- worte gleichzeitig die Anfrage der Stadträte Schmitt und Wenzel. Prof. Dr. Hermann (Universität Heidelberg) erläutert anhand eines persönlichen Vor- trages ein Konzept für ein Sicherheitsaudit in Karlsruhe. Stadtrat Döring (CDU) bemerkt, was lange währt, werde endlich gut. Der zugehörige Antrag der CDU-Fraktion stamme aus dem Monat März des vergangenen Jahres und das Warten habe sich gelohnt. Für seine Fraktion war von Bedeutung, dass man ursachenorien- tiert an den Dissens zwischen objektiver Sicherheitslage und dem subjektiven Sicherheits- empfinden herangehe und Ursachenforschung betreibe. Objektiv liege eine gute Entwick- lung vor und dahinter stecke eine gute Polizeiarbeit. Er finde es gut, dass man auf wissen- schaftlicher Basis an das Thema herangehe und weiter fortentwickeln wolle. Stadtrat Marvi (SPD) fährt fort, es habe sich ebenfalls gelohnt, beim letzten Doppelhaus- halt mit der Aufstockung der KOD-Mitarbeiterzahl zu warten, da bisher einfach zu wenig über Ursachen und Motive des Dissenses bekannt sei. Es werde eine verlässliche Grundlage für künftige strukturelle Anpassungen benötigt. Bezüglich der Auswahl der Pilotierungsstadtteile sei seine Fraktion verunsichert. Möglich- erweise habe das schlimme Ereignis aus dem Jahr 2013 einen gewissen Fußabdruck in Weiherfeld-Dammerstock hinterlassen, jedoch sei der Stadtteil nicht gerade berüchtigt für eine Erosion des Sozialkapitals. Deshalb stelle er die Frage, ob nicht ein anderer Stadtteil besser geeignet sei. Ebenso interessiere ihn, ob Erkenntnisse oder Ansätze aus der Beleuch- tungsfahrt entsprechend bei dieser Pilotierung Berücksichtigung finden können. Stadtrat Konrad (GRÜNE) befasst sich mit der Aussage von Prof. Dr. Hermann, dass durch eine Erhöhung des Sicherheitsempfindens die Kriminalität gesenkt werden könne. Die Vorstellung sei natürlich nett, weil positive Effekte in der Bevölkerung erzielt werden. Für ihn und seine Fraktion sei jedoch wichtig, dass das Sicherheitsaudit berücksichtigte, wo eine Senkung der Kriminalität schnell erreicht und gleichzeitig das Sicherheitsgefühl verbes- sert werden könne. Er denke, darauf solle in Zukunft der Fokus liegen. Zudem finde er eine gute Kommunikation wichtig, um die Öffentlichkeit darüber unterrich- ten zu können, dass die Gesamtkriminalität rückläufig sei. Ihm schwebe die Nutzung sozia- ler Medien durch Multiplikatorinnen und Multiplikatoren vor, wie z. B. durch Stadträtinnen und Stadträte, um so auch zu einem besseren Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung beitra- gen zu können. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) fügt an, im Vortrag sei die monetäre Seite von kommunaler Kriminalitätsprävention beleuchtet worden. Ihn interessiere, welche Präventionsangebote es überhaupt gebe und welche Kosten entstehen. Stadtrat Wenzel (FW) bezieht sich auf die Aussage von Stadtrat Marvi und gibt zu erwä- gen, dass man durch eine Aufstockung der KOD-Mitarbeiterzahl eventuell noch bessere Zahlen hätte erzielen können. – 3 – Er vertrete ebenso die Meinung, nicht Beiträge in den sozialen Medien zeigen Wirkung sondern Präsenz. Er beschreibt beispielhaft, dass die Polizei in Heidelberg und auch in Mannheim durch Container am Bismarckplatz oder auf dem Paradeplatz sehr präsent sei. Bezugnehmend auf die gezeigten Statistiken gibt er an, die verwendeten Zahlen basieren auf Jahren vor 2015. Das Jahr 2015 sei jedoch ein Jahr, welches viel verändert habe. Daher interessiere ihn, ob mit der empfohlenen Vorgehensweise heute noch die gleiche Wirkung erzielt bzw. die gewünschten Bevölkerungsgruppen erreicht werden können. Stadtrat Wohlfeil (KULT) wundert sich über die hohen Kosten des Sicherheitsaudits in Heidelberg und bittet um Aufschluss. Stadtrat Schmitt (pl) begrüßt, dass mit wissenschaftlichen Methoden das Sicherheitsemp- finden der Karlsruher Bürgerinnen und Bürger analysiert werde. Im vorausgegangen Vor- trag sei jedoch auch deutlich geworden, dass eine Analyse alleine keine Änderung bewirke, sondern die Maßnahmen, die abgeleitet werden, umgesetzt werden müssen. Insofern hof- fe er, dass das Audit nicht weiter ein Spiel auf Zeit sei. Auch er hebt hervor, dass nicht zu- erst die Stadtteile Südstadt und Weiherfeld-Dammerstock untersucht werden sollen son- dern die Innenstadt-West und Ost. Abschließend erkundigt er sich noch nach dem Unterschied zwischen dem anvisierten Gut- achten durch Prof. Dr. Hermann und der bisherigen Analysemethode durch die Verwaltung der Stadt Karlsruhe. Prof. Dr. Hermann (Universität Heidelberg) antwortet, der Unterschied liege darin, die Stadt Karlsruhe werte in der Regel deskriptiv aus, das bedeute man beschreibe Verände- rungen und Zustände. Seine Auswertung habe das Ziel, Ursachen von Kriminalitätsfurcht zu identifizieren. Damit habe die Auswertung einen anderen Stellenwert und eine andere Zielsetzung. Zur Frage von Stadtrat Dr. Schmidt erwidert er, dass vor ca. 15 Jahren die befragten Perso- nen in Migranten ein großes Problem gesehen haben und eine hohe Kriminalitätsfurcht vorgelegen habe. Dies habe etwas mit Stereotypenvorstellung zu tun. Hier habe man ge- zielt durch integrative Maßnahmen, z. B. durch das Zusammenbringen von verschiedenen Bevölkerungsgruppen, entgegenwirken können. Hinsichtlich der Erreichbarkeit von Bevölkerungsgruppen macht er klar, die Erreichbarkeit habe sich in den vergangenen Jahren durch die gesellschaftliche Situation geändert. Analy- sen haben bisher jedoch gezeigt, dass die Personen, die eine hohe Kriminalitätsfurcht ha- ben, in der Regel in der bürgerlichen Mitte angesiedelt seien. Diese Bevölkerungsgruppe sei nach wie vor gut zu erreichen. Bezugnehmend auf die Kosten von Sicherheitsaudits stimmt er zu, dass die Zahl von Hei- delberg erschreckend hoch klinge. Er gibt jedoch zu beachten, dass alle Personalkosten eingerechnet seien. Alleine die Heidelberger Polizei habe drei Vollzeitstellen für kriminal- präventive Maßnahmen geschaffen und dabei handle es sich um beträchtliche Summen. – 4 – Stadträtin Dr. Leidig (GRÜNE) zeigt sich erstaunt über die Höhe der Kriminalitätszahlen in Heidelberg und Mannheim, obwohl dort bereits Präventionsarbeit geleistet werde. Daher stelle sich ihr die Frage, wie diese Tatsachen in Einklang miteinander zu bringen seien. Sie spricht weiter zur Korrelation und gibt an, diese sage nur, dass ein Zusammenhang be- stehe, aber nicht in welcher Höhe. Sie erbittet konkrete Zahlen, sodass man sich ungefäh- res ein Ergebnis für Karlsruhe vorstellen könne. Der Vorsitzende verweist auf die noch offene Frage zur Auswahl der Pilotstadtteile und bittet um Beantwortung. Prof. Dr. Hermann (Universität Heidelberg) gibt zu verstehen, das Sicherheitsaudit lege keine Stadtteile fest. Es sei jedoch sinnvoll, Präventionsmaßnahmen auf bestimmte Stadttei- le zu konzentrieren, in denen die Kriminalitätsfurcht besonders hoch sei. Wenn aus politi- schen Gründen andere als die vorgeschlagenen Stadtteile gewählt werden, sei die Ent- scheidung für das Audit kein Problem. Zu Frage von Stadträtin Dr. Leidig teilt er mit, die Entwicklung in Heidelberg wäre ohne dieses Sicherheitsaudit noch schlechter gewesen. Nach einer Abschätzung dieser Kosten- Nutzen-Analyse habe die Einführung des Sicherheitsaudits in Heidelberg zu einer Reduzie- rung der Gewaltkriminalität um 20 Fälle pro Jahr geführt. Bei Straßenkriminalität liegen die Zahlen noch höher. Wichtig sei der Gewinn auf der subjektiven Seite, denn die Kriminali- tätsfurcht habe sich deutlich reduziert. Der Vorsitzende trägt nach, bei den durchgeführten Audits seien im Besonderen Gewalt- und Straßenkriminalität in den Fokus genommen worden. Wenn man die Gesamtkriminali- tätszahlen betrachte, habe man auch die Verstöße gegen Ausländerrecht und Asyl. Diese Fälle seien in Heidelberg in den letzten Jahren natürlich ziemlich angestiegen, nachdem das große Aufnahmelager geschaffen worden sei. Von daher könne man die steigende Kriminalitätszahl in Heidelberg auf steigende Kriminalitätszahlen in den genannten Berei- chen zurückführen. Stadtrat Kalmbach (FÜR KARLSRUHE) bittet darum, weitere konkrete Maßnahmen auf- zuführen. Bisher sei nur das Beispiel einer Zusammenführung der verschiedenen Bevölke- rungsgruppen genannt worden, eine Maßnahme, die jedoch nicht gut zu fassen sei. Stadtrat Wenzel (FW) richtet die Frage an Prof. Dr. Hermann, ob die Innenstadt und In- nenstadt-West als Pilotstadtteile geeignet seien, da dort die Kriminalität besonders hoch sei. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) will wissen, wie die Statistik aussehen würde, wenn man sie nicht auf die Anzahl von Präventionsangeboten sondern auf das Geld, was dafür ausgege- ben werde, beziehen würde. Prof. Dr. Hermann (Universität Heidelberg) macht klar, er könne die letzte Frage nicht beantworten. Die Analyse sei von einem Doktoranden erstellt worden, der Zeitraum und Maßnahmen erhoben habe. Eine Erhebung der Kosten sei nicht erfolgt. – 5 – Er nimmt die Nachfrage von Stadtrat Wenzel zum Anlass und teilt mit, als Pilot seien Stadt- teile ideal, die eine hohe Kriminalitätsfurcht, aber nicht unbedingt eine hohe Kriminalitäts- belastung aufweisen. Als weitere konkrete Präventionsmaßnahmen führt er beispielhaft interkulturelle Stadtteil- feste, Schulsozialarbeit und die Einführung eines Frauentaxis auf. Es gebe aber auch noch eine ganze Reihe von weiteren Maßnahmen. Stadtrat Honné (GRÜNE) fügt an, es sei nicht entscheidend, wie viele Maßnahmen ergrif- fen werden, sondern das Kosten-Nutzen-Verhältnis. Das sei die entscheidende Frage, die nicht beantwortet werden könne. Er habe teilweise das Gefühl, es werde mit weißer Salbe gearbeitet, daher überzeuge ihn das Konzept überhaupt nicht. Auch verstehe er nicht, warum Weiherfeld-Dammerstock als Pilotstadtteil ausgesucht wer- de, wo es vor Jahren lediglich einen Vorfall gegeben habe. Das passe für ihn nicht, auch wenn die Leute in diesem Stadtteil Furcht haben, sei diese offensichtlich nicht faktenba- siert. Stadtrat Schmitt (pl) unterbreitet den Vorschlag, dass man zuerst die Ergebnisse der Un- tersuchung abwarte und dann entscheide, welche Stadtteile man auswähle. Aktuell wisse man überhaupt nicht, wie sich das subjektive Sicherheitsempfinden in den einzelnen Stadt- teilen entwickelt habe. Stadtrat Döring (CDU) greift die Aussage von Stadtrat Honné auf und erklärt, die Furcht sei nicht faktenbasiert und darin liege das Problem. Er solle in der heutigen Diskussion je- doch von der Maßnahmenauswahl und einer Kostenprognose weggekommen werden. Es gehe in einem ersten Schritt darum, mit dem vorgschlagenen Audit eine Grundlage zu schaffen und zu erfahren, warum die Menschen eine Furcht haben und an welchen Stell- schrauben gedreht werden müsse. Natürlich gebe es in der Kriminalprävention zahlreiche Maßnahmen, aber die können alle falsch sein, wenn man die falsche Ursache zu Grunde lege. Um diese Ursachen herauszuarbeiten, sei das Audit das richtige Instrument. Stadtrat Wohlfeil (KULT) befasst sich mit der aktuell laufenden Umfrage zum Sicher- heitsempfinden und möchte wissen, ob die Umfrage schon entsprechend angepasst wor- den sei. Herr Dr. Weiße (Ordnungs- und Bürgeramt) bejaht die Frage von Stadtrat Wohlfeil. Herr Prof. Dr. Hermann sei in die Erarbeitung aller Fragen bereits mit eingebunden gewe- sen. Es seien hierfür Kosten in Höhe von ca. 2.500 € entstanden, die das Ordnungs- und Bürgeramt gezahlt habe. Es stehe nun heute die Entscheidung aus, ob die Ergebnisse der Umfrage entsprechend ausgewertet und daraus Maßnahmen für die Stadtteile entwickelt werden sollen. Die Umfrage zum Sicherheitsempfinden gebe es nur alle fünf Jahre. Um keinen zeitlichen Verzug zu haben, habe man den Fragebogen bereits vorab angepasst. – 6 – Der Vorsitzende schlägt vor, eine Auswertung für die gesamte Stadt durchzuführen und erst nach Vorlage der Ergebnisse die Pilotstadtteile auszuwählen. Dieses Vorgehen halte er für den richtigen und fundiertesten Weg. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt er die erfolgte Kenntnisnahme von Punkt 2.3 fest und erklärt, die Punkte 2.4 sowie 2.4.1 seien mit Stellungnahme der Verwal- tung erledigt. Auch die CDU-Fraktion betrachte ihren Antrag als erledigt. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 2. August 2018