Vorstellung des Sicherheitsberichtes 2017 des Ordnungs- und Bürgeramtes

Vorlage: 2018/0379
Art: Beschlussvorlage
Datum: 05.06.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ordnungs- und Bürgeramt
Erwähnte Stadtteile: Beiertheim-Bulach, Daxlanden, Durlach, Grötzingen, Grünwettersbach, Grünwinkel, Hagsfeld, Hohenwettersbach, Innenstadt-Ost, Innenstadt-West, Knielingen, Mühlburg, Neureut, Nordstadt, Nordweststadt, Oberreut, Oststadt, Palmbach, Rintheim, Rüppurr, Stupferich, Südstadt, Südweststadt, Waldstadt, Weiherfeld-Dammerstock, Weststadt, Wolfartsweier

Beratungen

  • Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 03.07.2018

    TOP: 2.2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anlage Sicherheitsbericht_2017_RZ_Ansicht_90dpi
    Extrahierter Text

    Sicherheitsbericht 2017 Stadt Karlsruhe Ordnungs- und Bürgeramt 2 | Sicherheitsbericht 2017 Vorwort Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, auf den folgenden Seiten zeigt Ihnen der Sicherheitsbericht des Ordnungs- und Bürgeramtes für das Jahr 2017, dass Karlsruhe eine sichere Stadt ist, in der sich die Bürgerinnen und Bürger wohlfühlen können. Schon im Jahr 2016 präsentierte die Kriminalstatistik des Polizeipräsidiums Karlsruhe für die Stadt Karlsruhe sinkende Zahlen bei den erfassten Straftaten. Dieser Trend hat sich erfreulicherweise im Jahr 2017 fortgesetzt. Es sind teilweise deutliche Verringerungen bei den einzelnen Deliktarten feststellbar. Die Gründe für diese Entwicklung sind sicherlich vielschichtig. Aber ich bin überzeugt davon, dass die gute und in vielen Bereichen enge Zusammenarbeit zwischen der Stadtverwaltung und dem Polizeipräsidium Karlsruhe ihren Anteil daran hat. Ein Grund zum Zurücklehnen sind die Zahlen aber trotz der positiven Entwicklung nicht. Es gibt immer noch viele Bereiche, in denen Verbesserungen möglich und notwendig sind. Dieser Herausforderung wollen wir uns als Stadt unbedingt stellen. Das Ordnungs- und Bürgeramt nimmt dabei allein schon aufgrund seines sehr breit gefächerten Aufgabenspektrums eine wichtige Funktion ein. Ich möchte, dass Karlsruhe auch in Zukunft eine der sichersten Großstädte bleibt. Die Stadt soll eine hohe Lebens- und Wohnqualität bieten und attraktiv für Bürgerinnen und Bürger, Besucherinnen und Besucher sowie Gewerbetreibende sein. Dies kann aber auf Dauer nicht ohne Unterstützung der Bevölkerung gehen. Nur wenn wir wissen, wo etwas im Argen liegt, können wir angemessen reagieren. Ich möchte Sie daher bitten, scheuen Sie sich nicht, entsprechende Hinweise zu geben. Dafür gibt es vielfältige Möglichkeiten. So bietet die Stadt Karlsruhe zum einen die Behördenrufnummer 115 und das Onlineportal an. Aber auch die Beschäftigten des Kommunalen Ordnungsdienstes nehmen gerne Ihre Anregungen an. Sie stehen während ihrer Präsenzstreifen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung – und wenn sie nicht unmittelbar helfen können, wird Ihr Anliegen zeitnah an die richtigen Stellen weitergeleitet. Der nachfolgende Bericht möchte Sie über Schwerpunktthemen informieren, die das Ordnungs- und Bürgeramt und insbesondere den Kommunalen Ordnungsdienst im letzten Jahr beschäftigt haben. Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre. Dr. Albert Käuflein Bürgermeister Ordnungs- und Bürgeramt | 3 Inhalt 6 Kriminalitäts- entwicklung im Stadtgebiet von Karlsruhe im Jahre 2017 10 Handlungs- schwerpunkt: Öffentliche Sicherheit und Ordnung Der Kommunale Ordnungsdienst KOD Ordnungsstörungen im Fokus des KOD Jugendschutz Entstempelungen, Fahrerermittlungen und Ordnungswidrigkeiten- verfahren Präventionsmaßnahmen – Waffenkontrollen 4 | Sicherheitsbericht 2017 19 Handlungs- schwerpunkt: Öffentliche Sicherheit und Ordnung 26 Handlungs- schwerpunkt: Sicherheit im Straßenverkehr 36 Handlungs- schwerpunkt: Lebensmittel- sicherheit und Tierschutz Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel Unterbringung psychisch kranker Menschen Sicherheitsbericht bei Veranstaltungen Prostituiertenschutzgesetz Abchlussparty im Schlossgarten Verkehrsunfallbilanz Überwachung des „fließenden Verkehrs“ Überwachung des „ruhenden Verkehrs“ Gehwegparken Neues Servicezentrum Auto und Verkehr Skatenight Überwachungstätigkeit – Karlsruher Hygienesiegel Veterinärwesen Ausbruch der Geflügelpest im Vogelpark Neureut Tierseuchenübung für den Fall der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest Karlsruher Tierschutzpreis Ordnungs- und Bürgeramt | 5 6 | Sicherheitsbericht 2017 Die Kriminalitätsentwicklung im Stadtgebiet von Karlsruhe im Jahr 2017 Erneut sind im Vergleich zum Vorjahr die erfassten Straftaten im Jahr 2017 wieder gesunken. Wie die Karlsruher Polizei mitteilt, gab es einen Rückgang um 13,1 Prozent auf insgesamt noch 27.644 Delikte. Bezogen auf 100.000 Einwohner liegt Karlsruhe mit 8.917 Straftaten im Vergleich mit den anderen baden- württembergischen Städten nur knapp hinter Stuttgart (Häufigkeitszahl 8.639), aber vor Heidelberg (Häufigkeitszahl 10.222), Mannheim (Häufigkeitszahl 11.448) und Freiburg (Häufigkeitszahl 12.237). Die folgenden Zahlen sind der Polizeilichen Kriminalstatistik des Polizeipräsidiums Karlsruhe entnommen: Straftaten Die häufigsten Delikte in Karlsruhe Delikte2014201520162017 Rohheitsdelikte2.6903.1493.0662.687 davon Körperverletzungen1.9722.3272.3032.008 Wohnungseinbruchdiebstahl678481474345 Rauschgiftkriminalität1.4361.5011.7831.894 Gewaltkriminalität8541.051932856 Straßenkriminalität7.0877.5786.7125.370 Diebstähle13.95114.91512.8009.967 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 161167192168 Zu beachten: Einer strafbaren Handlung können auch mehrere Delikte zugrunde liegen! Straftaten insgesamt 5.00010.00015.00020.00025.00035.00030.000 30.867 2014 33.323 2015 0 2016 31.821 2017 27.644 Ordnungs- und Bürgeramt | 7 Tatverdächtige: Anteile nach Altersgruppen Altersgruppen2014201520162017 Kinder267290259296 Jugendliche1.2301.3371.2751.351 Heranwachsende (bis 21 Jahre)1.5411.7781.7751.652 Erwachsene (ab 21 Jahre)9.80210.88610.5169.397 Gesamt12.84014.29113.82512.696 Fazit im Vergleich zum Jahr 2016: „„ Rückgang der Straftaten insgesamt um 13,1 Prozent. „„ Rückgang bei Wohnungseinbruchdiebstahl um 27,2 Prozent. „„ Rückgang bei Diebstählen um 22,1 Prozent. „„ Rückgang der Straßenkriminalität um 20 Prozent. „„ Zunahme bei Rauschgiftkriminalität um 6,2 Prozent. 8 | Sicherheitsbericht 2017 Ordnungs- und Bürgeramt | 9 10 | Sicherheitsbericht 2017 Handlungsschwerpunkt: Öffentliche Sicherheit und Ordnung Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) Karlsruhe ist eine Stadt mit hoher Lebensqualität. Zahlreiche Plätze und Grünanlagen bieten Raum für Aufenthalt, Erholung, Bewegung und Kommunikation. Dieses Raumangebot wird gerne genutzt – steht aber häufig mit dem Ruhebedürfnis der Anwohnenden in Konflikt. Nicht immer sind gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz vorhanden, um solche Nutzungskonflikte zu vermeiden. Gleiches gilt für Lärmbeschwerden über Gaststätten, Freischankflächen und Veranstaltungen. Dem Wunsch nach einem attraktiven Freizeitangebot stehen auch hier die Interessen der Anwohnenden gegenüber. Andere Konflikte im öffentlichen Raum, wie zum Beispiel übermäßiger Alkoholkonsum, Verunreinigungen und Ruhestörungen, sind ebenfalls seit Jahren im Fokus der Öffentlichkeit. Hier setzt die Arbeit des KOD an. Sein Hauptaugenmerk liegt schwerpunktmäßig auf der Verhinderung und Beseitigung von solchen Störungen im öffentlichen Raum. Einsätze des KOD im Stadtgebiet Die Einsatzschwerpunkte des KOD lagen auch 2017 wieder überwiegend in den Kernbezirken der Stadt (Innenstadt Ost, Innenstadt West, Südstadt, Südweststadt, Weststadt, Oststadt und Mühlburg). sonstige Stadtteile Kernbezirke 11.116 8.927 2.189 10.282 7.721 2.561 10.591 2016 5.302 3.043 8.345 0 201420152017 7.758 8.000 9.000 10.000 11.000 12.000 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 2.833 Ordnungs- und Bürgeramt | 11 Die Bandbreite des Aufgabenspektrums des KOD reicht von Streifengängen in den städtischen Grünanlagen und in den Fußgängerzonen über die Überwachung von Sondernutzungen und das Einschreiten bei aggressivem Betteln bis hin zur Erteilung von Platzverweisen. Aber auch bei illegalen Müllablagerungen, gewerblichen Sperrmüllsammlern, rücksichtslos agierenden Radfahrfahrerinnen und Radfahrern, unbefugten Fahrzeugen in der Fußgängerzone oder bei Gaststättenkontrollen und Lärmbelästigungen war der KOD im Jahr 2017 stark gefragt. Durch die hohe Präsenz im Innenstadtbereich kamen die KOD-Streifen oft auch als erste bei Verkehrsunfällen oder Personen in Notlagen an und trafen die erforderlichen Erstmaßnahmen bis zum Eintreffen von Polizei und Rettungsdienst. Einsatzschwerpunkte innerhalb der Innenstadt Von 4.269 Einsätzen in der Innenstadt entfielen mehr als die Hälfte der Einsätze auf die Bereiche Werderplatz, Friedrichsplatz und das Umfeld des Hauptbahnhofes: Eine große Herausforderung ist weiterhin die Verbesserung der Situation am Werderplatz. Hier treffen sich zahlreiche Alkohol oder Drogen konsumierende Personen und Gruppierungen unterschiedlichster Herkunft. Anwohnende beschweren sich vor allem über Ruhestörungen und Verunreinigungen. An einer Arbeitsgruppe mit Akteuren unterschiedlicher städtischer Fachämter, der Polizei, Hilfs- und Beratungseinrichtungen und der Bürgergesellschaft der Südstadt e. V., die nach einer Bürgerversammlung im Herbst 2016 gegründet wurde, war auch das Ordnungs- und Bürgeramt beteiligt. Es wurden durch die Arbeitsgruppe im Sonstige Innenstadt 1790 Hauptbahnhof/ Zoo-Eingang 685 Werderplatz 839 Nottingham-Anlage 176 Schlossgarten 92 Friedrichsplatz 687 12 | Sicherheitsbericht 2017 vergangenen Jahr verschiedene Lösungsansätze erarbeitet, mit deren Umsetzung eine langfristig wirkende Verbesserung der Situation vor Ort erreicht werden soll. Die Spannweite reicht dabei von ordnungsrechtlichen Maßnahmen, wie einer verstärkten Präsenz von Polizei und KOD, über bauliche Veränderungen bis hin zum verstärkten Einsatz von Streetworkern und der Prüfung, ob ein alkohol- akzeptierender Aufenthaltsraum oder ein Drogenkonsumraum realisierbar sind. Unstrittig ist, dass ganzheitliche Lösungsansätze gefragt sind. Es zeigt sich immer wieder, dass ein alleiniges ordnungsrechtliches Eingreifen nicht ausreicht und durch verstärkte Kontrollen oft nur ein Verdrängungseffekt zu anderen Örtlichkeiten hin erreicht wird. Weitere Einsatzschwerpunkte des KOD im Innenstadtbereich waren das Vorgehen gegen aggressives oder gewerbsmäßiges Betteln, Ruhestörungen sowie das Einschreiten bei szenetypischen Problemen wie zum Beispiel Verunreinigungen oder Belästigungen durch stark alkoholisierte Personen. Generell sollen die Präsenzstreifen des KOD aber nicht nur der Verhinderung oder Beseitigung von Ordnungsstörungen dienen, sondern vor allem auch niedrigschwellig Ansprechpartner für Hilfesuchende sein. Die Karte auf der Folgeseite zeigt einige typische Szenarien, die immer wieder Anlass für Einsätze des KOD sind. Präsenzstreifen des KOD sind regelmäßig in der Innenstadt unterwegs, um beispielsweise Ruhestörungen und andere Belästigungen zu unterbinden. Gleichzeitig sind sie auch niedrigschwellig Ansprechpartner für Hilfesuchende. Ordnungs- und Bürgeramt | 13 Typische Szenarien für KOD-Einsätze 14 | Sicherheitsbericht 2017 KOD-Einsätze und Straftaten in den Stadtteilen 2017 (ohne Straftaten gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthaltsG), das Asylgesetz (AsylG) und gegen das Freizügigkeitsgesetz EU) 19 10 26 20 09 16 18 15 21 24 08 07 11 22 06 17 14 04 13 27 12 02 03 23 05 01 25 Stadtteile 01 Innenstadt-Ost 10 Knielingen 19 Durlach 02 Innenstadt-West 11 Grünwinkel 20 Grötzingen 03 Südstadt 12 Oberreut 21 Stupferich 04 Südweststadt 13 Beiertheim-Bulach 22 Hohenwettersbach 05 Weststadt 14 Weiherfeld-Dammerstock 23 Wolfartsweier 06 Nordweststadt 15 Rüppurr 24 Grünwettersbach 07 Oststadt 16 Waldstadt 25 Palmbach 08 Mühlburg 17 Rintheim 26 Neureut 09 Daxlanden 18 Hagsfeld 27 Nordstadt Zeichenerklärung Stadtgrenze Stadtteilgrenze 1.680 3.669 308 2.595 2.359 1.587 1.456 1.572 1.822 1.423 1.693 1.157 903 658 347 1.537 744 608 224 275 635 161 458 153 497 85 439 103 454 141 497 463 51 68 353 72 348 67 215 70 388 60 44 63 60 30 38 12 48 18 Straftaten insgesamt* Karlsruhe insgesamt: 25.767 Straftaten * Tatorte im jeweiligen Stadtteil KOD-Einsätze gemeldete Straftaten aus der polizeilichen Kriminalstatistik Quellen: Stadt Karlsruhe, Ordnungs- und Bürgeramt | Straftaten aus der polizeilichen Kriminalstatistik: Polizeipräsidium Karlsruhe Kartengrundlage: Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung 8 20 34 66 Ordnungs- und Bürgeramt | 15 Ordnungsstörungen im Fokus des KOD Bei 11.116 Einsätzen wurden 16.084 Kontrollen durchgeführt, die folgende Einsatzgebiete betrafen: Neben dem alltäglichen Regeldienst war der KOD 2017 bei zahlreichen Sonderlagen und Veranstaltungen im Einsatz. So beispielsweise als Teil der Sicherheitsmaßnahmen bei Veranstaltungen wie den Heimattagen Baden-Württemberg, Das Fest oder dem Altstadtfest in Durlach. Wie im Vorjahr verstärkte der KOD im Dezember 2017 seine Streifenpräsenz beim Christkindlesmarkt am Friedrichsplatz, beim Kinderland St. Stephan, der Eiszeit am Schloss und beim Durlacher Weihnachtsmarkt. Die Einsätze wurden dabei mit den Einsatzzeiten des Polizeipräsidiums Karlsruhe abgestimmt. Die Besucherinnen und Besucher haben die starke Präsenz der Ordnungskräfte sehr positiv wahrgenommen. Allgemeine Gefahrenabwehr 6.556 Straßenverkehrsrecht 3.587 Grünanlagen 4.023 Prostitution 118 Jugendschutz 541 Sonstige 1.259 16 | Sicherheitsbericht 2017 Jugendschutz Nicht nur bei den Fastnachtsumzügen in Durlach, Grötzingen und in der Innenstadt, bei Straßenfesten und Großveranstaltungen waren KOD-Kräfte präsent und führten hunderte Jugendschutzkontrollen durch. Auch im täglichen Streifendienst schreitet der KOD bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz ein, beschlagnahmt im Einzelfall alkoholische Getränke und Tabakwaren und informiert die Erziehungsberechtigten. Eine weitere Maßnahme waren erneut Testkäufe im Einzelhandel. Testkäufe werden seit Jahren als angemessenes Instrument zur Sensibilisierung des Einzelhandels für das Thema Jugendschutz eingesetzt. Der KOD führte 2017 mit Unterstützung minderjähriger Testkäufer 52 Kontrollen in Supermärkten, Kiosken, Tankstellen und auf dem Weihnachtsmarkt durch. Hierbei gaben die Verkaufsstellen 20 Mal verbotenerweise Alkohol oder Tabakwaren an Minderjährige ab. Dagegen verhielten sich die Mitarbeitenden von 32 Verkaufsstellen vorbildlich. Einerseits ist erfreulicherweise festzustellen, dass insbesondere die großen Supermarktketten ihre Mitarbeitenden für die Belange des Jugendschutzes schulen und moderne Kassensysteme verwenden, die bei Verkauf von Alkohol und Tabakwaren auf das vorgegebene Mindestalter hinweisen. Andererseits sinkt die Beanstandungsquote trotz technischer und organisatorischer Möglichkeiten des Einzelhandels und entsprechender Kontrollen leider doch nur langsam. Durchgeführte Testkäufe mit Jugendlichen Testkäufe mit Beanstandungen 20 Testkäufe beanstandungsfrei 32 Ordnungs- und Bürgeramt | 17 Entstempelungen, Fahrerermittlungen und Ordnungswidrigkeitenverfahren Im Jahr 2017 erfolgten 4.187 Anfahrten zur Entstempelung von Fahrzeugen und 922 Anfahrten zur Erledigung von Ermittlungsaufträgen der Bußgeldstelle. Des Weiteren fertigten die KOD-Streifen 5.542 Ordnungswidrigkeitenanzeigen, die zu Verwarnungs- oder Bußgeldverfahren mit einem finanziellen Gesamtvolumen von rund 175.000 Euro führten. Präventionsmaßnahmen – Kontrollen und Überprüfungen durch die Waffenbehörde Auch 2017 führte das Ordnungs- und Bürgeramt Aufbewahrungskontrollen bei Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzern durch. Da in den vergangenen Jahren alle gemeldeten Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer mindestens einmal Besuch vom Kontrollpersonal bekommen haben, beschränken sich die Hausbesuche jetzt zumeist auf neu nach Karlsruhe zugezogene Personen. Im Vergleich zu den Vorjahren ist die Zahl der als Waffenbesitzerin oder Waffenbesitzer registrierten Personen nochmals leicht gesunken – von 1.888 im Jahr 2016 auf 1.866 zum Ende des Jahres 2017. Auch die Zahl der Waffen hat sich erneut leicht verringert. So gab es im Jahr 2016 insgesamt 15.264 angemeldete Waffen, 2017 waren es noch 15.197. Im Vergleich dazu: Ende des Jahres 2010 gab es in Karlsruhe insge- samt 3.048 Waffen besitzende Personen, die 17.323 Waffen angemeldet hatten. Die vom Gesetzgeber zum 1. Juli 2017 erlassene Amnestieregelung, nach der auch illegal im Besitz befindliche Waffen straffrei bei den Waffenbehörden abgegeben werden können, zeigte dagegen beim Ordnungs- und Bürgeramt keine spürbare Auswirkung. Unabhängig von den Kontrollbesuchen vor Ort überprüft die Waffenbehörde auch, ob das rechtlich vorgeschriebene Bedürfnis, eine Waffe zu besitzen, bei den Besitzerinnen und Besitzern von waffenrechtlichen Erlaubnissen noch gegeben ist. Gleichzeitig wird geprüft, ob sie auch weiterhin die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit besitzen. Die Zuverlässigkeitsüberprüfung betrifft auch Personen, die zwar nicht als Waffenbesitzende registriert, aber im Besitz eines sogenannten „Kleinen Waffenscheines“ sind. Das Ordnungs- und Bürgeramt führte 2017 insgesamt 2.072 entsprechende Überprüfungen durch. Gravierende Verstöße gegen waffenrechtliche Bestimmungen mussten auch im Jahr 2017 nicht registriert werden. Allerdings kam auch die Waffenbehörde des Ordnungs- und Bürgeramtes am Thema „Reichsbürger“ nicht vorbei. Einer Person, die der Reichsbürgerszene zuzuordnen ist, wurden die erteilten Waffenbesitzkarten widerrufen. Aber auch 2017 hat sich aus Sicht der Waffenbehörde bestätigt, dass die Mehrheit der Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer in Karlsruhe verantwortungsvoll mit Waffen und Munition umgehen. 18 | Sicherheitsbericht 2017 Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel Das Versammlungsrecht gilt für jedermann und ist sehr weitreichend. Versammlungen können von jeder Person angemeldet werden, sie müssen nicht genehmigt werden. Ein Verbot ist nur unter bestimmten, rechtlich sehr eng gesetzten Grenzen zulässig. Beschränkungen im Hinblick auf das Thema, die Örtlichkeit oder die Häufigkeit der Anmeldungen gibt es grundsätzlich nicht. Es muss auch ausgehalten werden, wenn Versammlungen angemeldet und durchgeführt werden, deren Themen und Aussagen die Mehrheit der Bevölkerung nicht mitträgt. Als legales Mittel zum Protest steht immer die Möglichkeit offen, entsprechende Gegendemonstrationen anzumelden. In Karlsruhe finden regelmäßig Versammlungen statt. So gab es im vergangenen Jahr beinahe 300 entsprechende Anmeldungen. Anzahl der Versammlungen Anzahl der Versammlungen 2014 176 2015 271 2016 194 2017 287 0 50 100 150 200 250 300 Ordnungs- und Bürgeramt | 19 Zu diesen Anmeldungen gehörten auch die 17 Versammlungen des Zusammenschlusses „Karlsruhe wehrt sich“, die in der Regel alle 14 Tage stattfanden. Diese Versammlungen waren regelmäßig von entsprechenden Gegendemonstrationen begleitet. Allerdings konnten die in den Vorjahren erforderlichen umfangreichen Absperrmaßnahmen zur Trennung der gegnerischen Lager im Jahr 2017 weitgehend reduziert werden. Dadurch wurden die bis dahin regelmäßig entstehenden Einschränkungen für unbeteiligte Dritte deutlich verringert. Die letzte Versammlung fand im Juli 2017 statt, seither gab es keine Versammlungsanmeldungen mehr von „Karlsruhe wehrt sich“. Dagegen forderte eine andere Versammlung 2017 die Versammlungsbehörde in außergewöhnlich hohem Maß heraus: Am 1. Juni 2016 hatte der Landesverband Baden-Württemberg der Partei „Die Rechte“ eine Versammlung mit Aufzug zu dem Thema „Tag der deutschen Zukunft – Unser Signal gegen Überfremdung“ für den 3. Juni 2017 in Karlsruhe- Durlach angemeldet. Der Anmelder kündigte 1.000 teilnehmende Personen an. Versammlungen dieser Art werden jährlich bundesweit in verschiedenen Städten durchgeführt. Bei der Anmeldung für Karlsruhe-Durlach handelte es sich um den 9. Tag der deutschen Zukunft. In Folge gab es eine Vielzahl von weiteren Versammlungsanmeldungen, die alle als Gegendemonstrationen zu der angemeldeten Versammlung der Partei „Die Rechte“ einzustufen waren. Für das Ordnungs- und Bürgeramt als zuständige Versammlungsbehörde begann eine intensive Zeit der Vorbereitung. In vielen Besprechungen wurde zunächst mit den Anmeldenden der Versammlung zum „Tag der deutschen Zukunft“, aber auch mit der Bundespolizei, dem Polizeipräsidium Karlsruhe sowie anderen beteiligten städtischen Dienststellen geprüft, ob und mit welchen Auflagen die Versammlung durchgeführt werden kann oder ob eventuell Gründe vorliegen, die ein Verbot nach sich ziehen würden. Parallel dazu mussten die angemeldeten Gegendemonstrationen bewertet und geprüft werden. Durch Zusammenschlüsse von anmeldenden Gruppen verblieben insgesamt acht Gegendemonstrationen, einschließlich der zentralen Versammlung des Aktionsbündnisses unter dem Motto „Karlsruhe zeigt Flagge gegen rechts“, das von rund 150 Gruppen und Organisationen aus allen gesellschaftlichen Bereichen getragen wurde. In vielen weiteren Terminen wurden die Details vor Ort festgelegt. Dabei ging es um die Überprüfung der konkreten Aufzugsstrecken, aber auch beispielsweise, wo Aufstellflächen für Rettungs- und Einsatzfahrzeuge zur Verfügung stehen oder welche Absperrmaßnahmen an welchen Stellen notwendig werden. Es war dabei auch zu berücksichtigen, wie die Einschränkungen für Anwohnende am Veranstaltungstag so gering wie möglich gehalten werden können, ohne dass es dadurch zu Sicherheitseinschränkungen kommen würde. Nachdem die Rahmenbedingungen definiert waren, wurden Informationsflyer an die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner verteilt und mit den Gewerbe- treibenden entlang der Aufzugsstrecken persönliche Informationsgespräche geführt. Bei der Bevölkerung waren mit Bekanntwerden der geplanten Versammlungen große Bedenken und Befürchtungen entstanden. Insbesondere Fragen zur Sicherheit und zum Schutz des Eigentums wurden in vielfältiger Form auch an 20 | Sicherheitsbericht 2017 das Ordnungs- und Bürgeramt herangetragen. In vielen persönlichen Kontakten, aber auch durch schriftliche und telefonische Antworten wurde versucht, den Bürgerinnen und Bürgern ihre Ängste zu nehmen. Gleichzeitig wurden begründete Hinweise aber auch in den entsprechenden Planungen für diesen Tag berücksichtigt. Zudem fand im Vorfeld unter Beteiligung des Ordnungs- und Bürgeramtes eine Informationsveranstaltung für die Bevölkerung statt. Da nach Abschluss der Überprüfungen und Vorliegen aller erforderlichen Informationen im Hinblick auf die Versammlung zum „Tag der deutschen Zukunft“ versammlungsrechtliche Bedenken bestanden, wurden insgesamt 20 vorgesehene Ordnerinnen und Ordner, 13 Rednerinnen und Redner abgelehnt sowie das Abspielen verbotener Lieder untersagt. Gegen die Redeverbote wurde Klage eingelegt – über das Verwaltungsgericht Karlsruhe und den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Die Klage wurde jeweils abgelehnt, da der Kläger nicht klagebefugt war. Am 3. Juni 2017 kamen dann allerdings nicht die vom Anmelder ursprünglich angekündigten 1.000 Teilnehmenden zum „Tag der deutschen Zukunft“ nach Karlsruhe-Durlach, sondern lediglich 300 Personen. Diesen standen rund 3.000 Teilnehmende der Gegenveranstaltungen gegenüber. Die größte dieser Gegendemonstrationen fand in Sicht- und Hörweite auf dem Bahnhofsvorplatz in Karlsruhe-Durlach statt. Auch ein Aufzug durch die Durlacher Innenstadt wurde als Gegenveranstaltung durchgeführt, der eine große Beteiligung und Unterstützung fand. Während des gesamten Tages gab es eine enge Abstimmung vor Ort zwischen dem Ordnungs- und Bürgeramt und der Polizeiführung. So konnte schnell auf aktuelle Geschehnisse reagiert werden. Als erfreuliches Ergebnis für diesen Tag bleibt festzuhalten, dass die mit Abstand größte Zahl der Teilnehmenden friedlich und gewaltfrei agierte und die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu keinem Zeitpunkt gefährdet war. Ordnungs- und Bürgeramt | 21 Unterbringung psychisch kranker Menschen Anzahl von Meldungen über psychisch kranke Menschen Die Anzahl der eingehenden Meldungen über psychisch auffällige beziehungsweise kranke Menschen hat sich im Jahr 2017 auf einem hohen Niveau einpendelt. Fast alle Hinweise gehen über den Polizeivollzugsdienst beim Ordnungs- und Bürgeramt ein. Bei einer akuten Gefährdungslage muss die Polizei die Person in Gewahrsam nehmen und direkt in die Psychiatrie bringen. Dort prüft ein Facharzt, ob eine Behandlung – gegebenenfalls auch gegen den Willen des Betroffenen – notwendig ist. Vereinzelt melden sich auch rechtlich Betreuende, Angehörige oder andere Ämter. Die Meldungen werden zeitnah, in der Regel am ersten Arbeitstag, gesichtet und eine Gefahrenprognose erstellt. Bei einer akuten Eigen- oder Fremdgefährdung kann das Ordnungs- und Bürgeramt die amtsärztliche Untersuchung des Betroffenen anordnen. Liegen danach die Voraussetzungen für eine Unterbringung in der Psychiatrie vor, wird ein entsprechender Antrag beim Amtsgericht gestellt. Im vergangenen Jahr war dies in zwölf Fällen notwendig. In fast allen anderen Fällen wurde der zuständige Soziale Dienst informiert, um dem Betroffenen Hilfsangebote zu unterbreiten. Sicherheitsbericht aus dem Bereich Veranstaltungen Nach wie vor beschäftigt die aktuelle Sicherheitslage in Deutschland die Städte und Gemeinden bei der Genehmigung und Durchführung von Veranstaltungen. Die Sicher - heitsbehörden sprechen hier von einer abstrakt hohen Gefährdung für unser Land. Wie schnell aus einer abstrakten Gefährdung eine konkrete werden kann, mussten wir im Dezember erfahren. Karlsruhe geriet in den Fokus der Medien und der Öffentlichkeit, als es bei der Eiszeit einen Verdacht auf eine Bombendrohung gab. psychisch kranke Menschen 900 20162017 819823 2015 380 0 300 150 450 600 750 22 | Sicherheitsbericht 2017 Ein terroristischer Anschlag auf die Eiszeit konnte kurz vor Weihnachten von der Polizei vereitelt werden. Großraumfahrzeuge der Stadt Karlsruhe wurden bei den Fastnachtsumzügen in Grötzingen, Durlach und Karlsruhe als Barrieren eingesetzt. Kurz vor Weihnachten konnte durch die Polizei sogar ein terroristischer Anschlag auf die Eiszeit vereitelt werden. Derartige Szenarien fließen mittlerweile bei der Beurteilung und Prüfung von Veranstaltungen in den Genehmigungsprozess mit ein. Neben einer engen und intensiven Abstimmung innerhalb der Behörden für Sicherheitsaufgaben werden zwischenzeitlich auch Barrierenkonzepte bei Veranstaltungen geprüft und entwickelt. Dieses komplexe Thema beschäftigt derzeit alle Ordnungsämter im ganzen Land. In Karlsruhe hatten wir bei den Fastnachtsumzügen in Grötzingen, Durlach und Karlsruhe solche Barrieren vorgesehen. Dank der Unterstützung der Technischen Ämter konnten wir hier auf Großraumfahrzeuge zurückgreifen, die an strategischen Stellen entsprechend aufgestellt wurden. Ordnungs- und Bürgeramt | 23 Die gesamte Koordination wird federführend vom Ordnungsamt geplant und umgesetzt. Hierzu gehören unter anderem die exakte Positionierung der Fahrzeuge, die Erstellung von zeitlichen Abläufen der Zufahrtssperren im Kontext zu den Straßensperrungen des Tiefbauamts, die Sicherstellung von Erreichbarkeiten der Fahrer, Erstellung von Kontaktlisten und vieles mehr. Aber das Thema Zufahrtsschutz beschäftigt uns nicht nur bei Veranstaltungen. Auch innerstädtische Flächen, Plätze und Aufenthaltsbereiche müssen jetzt nach diesen Kriterien untersucht und bewertet werden. Das Ordnungsamt ist hier in eine städtische Arbeitsgruppe eingebunden, die sich mit dieser Thematik auseinandersetzt. Prostituiertenschutzgesetz Am 1. Juli 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Dieses neue Bundesgesetz soll Personen, die sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt anbieten, vor unzumutbaren Arbeitsbedingungen, aber auch vor Zwangsprostitution schützen. Gleichzeitig verpflichtet es die in dieser Branche gewerblich tätigen Personen zur Bereitstellung entsprechender Arbeitsumgebungen und zur Schaffung annehmbarer Arbeitsverhältnisse. Wesentliche Elemente des Gesetzes sind die verbindliche Anmeldepflicht für Prostituierte sowie eine damit verbundene gesundheitliche Beratung. Diese gesundheitliche Beratung nimmt für die Prostituierten im Stadtkreis Karlsruhe das Gesundheitsamt beim Landratsamt Karlsruhe wahr. Aber auch Personen, die nicht selbst sexuelle Dienstleistungen anbieten, sind von den Regelungen des Prostituiertenschutzgesetzes betroffen. So benötigen die Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten und Prostitutionsfahrzeugen ebenso eine behördliche Erlaubnis für ihre Tätigkeit wie die Personen, die Prostitutionsveranstaltungen durchführen oder Prostitutionsvermittlungen betreiben. Seit dem 1. November 2017 liegt die Zuständigkeit für die Umsetzung der Vorgaben des Prostituiertenschutzgesetzes beim Ordnungs- und Bürgeramt. Zuvor war das Sozialministerium Baden-Württemberg zuständig. Das Ordnungs- und Bürgeramt führt mit den Prostituierten ein Informations- und Beratungsgespräch durch. Dabei wird auf bestehende Rechte, aber auch auf die Pflichten hingewiesen, die sich aus der Tätigkeit ergeben. Im November und Dezember 2017 wurden insgesamt 129 solcher Beratungsgespräche geführt und danach die entsprechenden Anmeldebestätigungen erteilt. Eine Erlaubnis für die Ausübung ihrer Tätigkeit benötigen die Prostituierten jedoch weiterhin nicht. Über eine bloße gewerberechtliche Anmeldung hinaus müssen die gewerblich tätigen Personen beim Ordnungs- und Bürgeramt eine Erlaubnis für ihre Tätigkeit beantragen. Dies betrifft schwerpunktmäßig die Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten, wozu Terminwohnungen, Bordelle, aber auch einschlägige Massagestudios und Saunaclubs zählen. Es wird geprüft, ob die persönliche Zuverlässigkeit bei den Betroffenen vorliegt, die baurechtliche Zulässigkeit muss gegeben sein und vor allem muss auch ein Betriebskonzept vorgelegt werden. 24 | Sicherheitsbericht 2017 Mit diesem Betriebskonzept wird nachgewiesen, dass der Betrieb die gesetzlichen Mindestanforderungen einhält. Dazu gehört auch, dass in jedem für sexuelle Dienstleistungen genutzten Raum ein Notrufsystem vorhanden sein muss. Liegen die Voraussetzungen nicht vor, wird der Betrieb nicht genehmigt. Aufgrund der gesetzlich eingeräumten Übergangsfristen für bestehende Prostitutionsstätten wurden im Jahr 2017 noch keine Erlaubnisse erteilt. Abschlussparty im Schlossgarten Der Schlossgarten ist seit Jahren ein beliebter Treffpunkt der Schülerinnen und Schüler Karlsruher Realschulen und Gymnasien, die dort ihren Abschluss der letzten Prüfungen feiern. Das Ende der Schulzeit ist ein ganz besonderer Moment im Leben, die Jugendlichen und jungen Erwachsenen sollen diesen Moment gebührend feiern. Weniger schön sind allerdings die negativen Begleiterscheinungen dieser Feiern. Bereits in den Vorjahren fielen erheblich alkoholisierte Feiernde durch Ordnungsstörungen auf und der Schlossgarten glich nach den Partys einer Müllhalde. Eine ordnungsrechtliche Steuerung über Auflagen ist nicht möglich, da sich die Feiernden mehr oder weniger spontan treffen und es keinen verantwortlichen Veranstalter gibt. KOD und Polizei begleiteten die Feier am 3. Mai 2017. Des Weiteren waren mehrere Jugendschutzteams im Einsatz. Ungefähr 400 Personen feierten überwiegend friedlich im Schlossgarten. Drei Personen fielen durch ordnungsstörendes Verhalten dermaßen auf, dass ihnen ein Platzverweis erteilt werden musste. In 29 Fällen wurden alkoholische Getränke eingezogen, da die Betroffenen zum Beispiel entgegen jugendschutzrechtlicher Bestimmungen harten Alkohol konsumierten. Sechs erheblich betrunkene Minderjährige wurden den Eltern überstellt, ein Betrunkener musste vom Rettungsdienst versorgt werden. Unrühmlicher Spitzenreiter war ein 15-Jähriger mit 1,8 Promille. Aufgrund der immer stärker werdenden Alkoholisierung von Jugendlichen und der extremen Vermüllung wurden die Feierlichkeiten durch Polizei und KOD um 19 Uhr beendet und die Betroffenen aufgefordert, den Schlossgarten zu verlassen. Ordnungs- und Bürgeramt | 25 26 | Sicherheitsbericht 2017 Handlungsschwerpunkt: Sicherheit im Straßenverkehr Verkehrsunfallbilanz Kraftfahrzeugbestand in Karlsruhe (Stand: 31. Dezember 2017) Kraftfahrzeuge20132014201520162017 PKW131.769132.755134.421136.665137.992 Krafträder11.23911.46111.59211.71711.933 LKW und Sonstige23.72923.94324.51625.18925.759 Kraftfahrzeuge insgesamt166.737168.159170.529173.571175.684 Verkehrsunfälle 20132014201520162017 Verkehrsunfälle insgesamt10.24810.62110.64810.44610.731 Kraftfahrzeugbestand und Zahl der Verkehrsunfälle in Karlsruhe von 2002 bis 2017 VerkehrsunfälleKfz-Bestand 16.000 14.000 12.000 10.000 8.000 6.000 4.000 2.000 0 180.000 160.000 140.000 120.000 100.000 80.000 60.000 40.000 20.000 0 20022004200620082010201620122014 Verkehrsunfälle Kfz-Bestand Ordnungs- und Bürgeramt | 27 Verkehrsunfälle mit Personenschaden 20132014201520162017 Anzahl der Unfälle mit Personenschaden 1.2351.216 1.237 1.218 1.178 Anzahl der Verletzten1.4711.471 1.486 1.496 1.389 davon Schwerverletzte 220226196213177 Getötete Personen 1245111 Verkehrsunfälle mit Fußgängerbeteiligung 20132014201520162017 Verunglückte Fußgänger insgesamt 166112133119125 davon Kinder2615302320 28 | Sicherheitsbericht 2017 Verkehrsunfälle mit Radfahrerbeteiligung 20132014201520162017 Verunglückte Radfahrer insgesamt 513527539555538 davon Kinder2729513239 Hauptursache bei Verkehrsunfällen mit Personenschäden 20132014201520162017 Alkohol6143365047 Geschwindigkeit1009210188121 Vorfahrtsverletzungen262271238275246 Abbiegen/Wenden/ Rückwärtsfahren (seit 2016 erweiterte Ursachen) 126109142202130 Ausgegebene Fahrerlaubnisse und entzogene Führerscheine Fahrerlaubnisse/Führerscheine20132014201520162017 Ausgegebene Fahrerlaubnisse 1) (nur Ersterteilungen) 1.7111.6431.7741.7661.727 Fahrerlaubnisse für begleitetes Fahren (ab 17 Jahre (BF 17 ) 743728760689717 Entzogene Führerscheine 2) (ohne Fahrverbote) 309304254277317 davon durch Verwaltungsbehörde 3) 149133121133175 davon durch Gericht 4) 160171133144142 1) Ersterteilungen ab 18 Jahren. 2) Ohne erteilte Fahrverbote. 3) Bei Mehrfachtätern, geistigen und körperlichen Gebrechen oder bei Drogenkonsum. 4) Wegen Alkohol am Steuer, Unfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs. Quelle: Ordnungs- und Bürgeramt der Stadt Karlsruhe Ordnungs- und Bürgeramt | 29 Überwachung des „fließenden Verkehrs“ Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße 2017 Durch die stationären Geschwindigkeits- und Rotlichtmessanlagen wurden im Stadtgebiet insgesamt 277.414 Verstöße erfasst. 201520162017 Differenz zum Vorjahr K 9657 – Südtangente Höhe Wasserwerk Richtung Osten 24.84336.60645.502+ 8.896 K 9657 – Südtangente Höhe Wasserwerk Richtung Westen 20.33720.47132.890+ 12.419 Durlacher Allee/Weinweg (Rotlicht + Geschwindigkeit) 23.27120.04916.057- 3.992 Starckstraße/Honsellstraße (Rotlicht + Geschwindigkeit) 4.78018.0486.531- 11.517 Die nachfolgend aufgeführten Geschwindigkeitsmessanlagen, die erst im Dezember 2016 bzw. im Frühjahr 2017 in Betrieb genommen worden waren, registrierten ebenfalls Geschwindigkeitsüberschreitungen in erheblichem Ausmaß: 2017 Neureuter Straße, Höhe Sudetenstraße 2.259 Gustav-Heinemann-Allee, Höhe Abzweig L604 7.377 Starckstraße/Honsellstraße (Fahrtrichtung Norden) 14.060 Ludwig-Erhard-Allee 25.295 Auch die Messkabinen in der Kaiserallee, die aufgrund von Anwohnerbeschwerden im April 2017 aufgebaut wurden und insbesondere in den Nachtstunden und an Wochenenden mit Kameras bestückt waren, rechtfertigten mit ihrem Ergebnis ihre Aufstellung: 2017 Kaiserallee (temporäre Geschwindigkeitsmessungen) 3.530 Zusätzlich zu den stationären Überwachungsanlagen finden auch regelmäßig an wechselnden Standorten mobile Geschwindigkeitskontrollen statt. Die Standorte werden insbesondere aufgrund von Beschwerden von Anwohnenden festgelegt oder befinden sich im näheren Umfeld von Schulen und Kindergärten. 201520162017 Differenz zum Vorjahr Mobile Geschwindigkeitsmessungen 94.472121.935117.168- 2.168 30 | Sicherheitsbericht 2017 Überwachung des „ruhenden Verkehrs“ Die Fallzahlen im ruhenden Verkehr sind im Vergleich zum Jahr 2016 von 213.206 auf 243.299 gestiegen. Die häufigsten Beanstandungen im ruhenden Verkehr teilen sich wie folgt auf: 20132014201520162017 Zeitüberschreitung an Parkzeiteinrichtungen 111.532111.407101.65195.714111.806 Bewohnerzone 33.66035.58631.81931.96033.905 Eingeschänktes Halteverbot 11.4868.8158.7318.74210.651 Absolutes Halteverbot 9.98010.44410.92412.35613.312 Sonstige47.68656.24456.48164.43473.625 Gesamtzahl214.344222.496209.606213.206243.299 Abgeschleppt wurden im Jahr 2017 insgesamt 2.000 Fahrzeuge Abschleppgrund20132014201520162017 Parken auf einem Behindertenparkplatz 350317460394438 Parken in einer Brandschutzzone 130176172167197 Parken mit Verkehrsbehinderung (Halteverbot, 5-m-Zone, abgesenkter Bordstein) 284545574555734 Sonstige (Geh- und Radwege, Bewohnerpark plätze, Kurzzeitparkbereiche) 252353334420631 Gesamt 1.0161.3911.5401.5362.000 Die Fallzahlen der Fahrradstreife des Gemeindlichen Vollzugsdienstes sind im Jahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr von 3.329 auf 3.071 gesunken. Die Anzahl der Fälle der Radstreife ist von mehreren Faktoren abhängig. Wie oft die Fahrradstreife eingesetzt werden kann, hängt vor allem mit den Witterungsverhältnissen zusammen. Ordnungs- und Bürgeramt | 31 Faires Parken in Karlsruhe – Änderungen beim Gehwegparken In Karlsruhe wird umfangreich auf Gehwegen geparkt. In vielen Fällen sind derart zugeparkte Gehwege nur eingeschränkt nutzbar für Menschen mit Kinderwagen, Rollstühlen oder Rollatoren, in einigen Fällen – wie im obigen Bild – ist eine Nutzung kaum möglich und für Menschen mit besonderen Bedürfnissen gibt es gar kein Durchkommen mehr. Gehwege sind auch Schulwege. Zudem müssen Kinder unter acht Jahren zum Radfahren den Gehweg benutzen. Durch Gehwegparken wird häufig die Sicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmenden gefährdet. Außerdem schränken parkende Fahrzeuge auf Gehwegen die Fußwege- und Aufenthaltsqualität ein. Es gibt also viele gute Gründe, nicht auf Gehwegen zu parken. Gehwegparken ist grundsätzlich nach der Straßenverkehrsordnung verboten. Entgegen landläufiger Meinung gilt dieses Verbot auch für Karlsruhe, zudem haben Kommunen keine Rechtsgrundlage, diese Regelung zu ändern. Vor diesem Hintergrund gehen häufig zu hörende Aussagen wie „die Stadt möchte das Gehwegparken verbieten“ oder „dann würden ja unzählige Stellplätze entfallen“ an den Fakten vorbei, sie sind nicht zutreffend. Richtig ist: Die Stadt Karlsruhe war in der Vergangenheit sehr kulant bei der Ahndung illegalen Gehwegparkens. Dies hat in vielen Fällen zu Situationen geführt, die im Sinne der Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit nicht hinnehmbar sind. Daher besteht nun im Interesse der schwächsten Verkehrs- teilnehmenden Handlungsbedarf. Das Regierungspräsidium Karlsruhe und das Verkehrsministerium des Landes forderten die Stadt Karlsruhe auf, die Karlsruher Praxis zu beenden und die Straßenverkehrsordnung konsequent durchzusetzen. In Karlsruhe gibt es Quartiere mit hohem Parkdruck. Daher hat die Stadt Karlsruhe in einem Pilotprojekt zusammen mit Bürgervertretungen Möglichkeiten Probleme beim Unterschreiten der Mindestfahrbahnbreite von 3,10 m für Rettungsfahrzeuge und Müllabfuhr 32 | Sicherheitsbericht 2017 untersucht, um hier in möglichst vielen Straßenabschnitten das Gehwegparken zu legalisieren. Wenngleich eine Kommune keine Rechtsgrundlage hat, Gehwegparken pauschal zu erlauben, kann es in einzelnen Straßenabschnitten legalisiert werden. Wo eine entsprechende Markierung auf dem Gehweg angebracht ist, darf unter Berücksichtigung der Straßenverkehrsordnung auf dem Gehweg geparkt werden. Dasselbe gilt, wo das sogenannte „Verkehrszeichen 315“ steht. Der Legalisierung des Gehwegparkens sind durch Verwaltungsvorschriften enge Grenzen gesetzt. Neben weiteren Einschränkungen heißt es hier: „Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt“. Bei hohem Parkdruck erscheint eine gewisse Einschränkung der Fußwegqualität vertretbar, solange diese nicht auf Kosten der Verkehrssicherheit oder Barriere- freiheit geht. Nach Erfahrungen der Stadt Karlsruhe werden häufig Markierungen nicht beachtet, die weniger als 50 Zentimeter des Gehwegs freigeben. Daraus ergeben sich bei der Legalisierung des Gehwegparkens folgende Mindestmaße, die alle gleichzeitig eingehalten werden müssen: „„ Die Restfahrgasse soll mindestens 3,50 Meter betragen (keinesfalls dürfen 3,10 Meter unterschritten werden). „„ Für ein parkendes Fahrzeug sind mindestens 2 Meter Breite anzusetzen. „„ Die Restfläche des Gehwegs muss mindestens 1,60 Meter betragen. „„ Der Abstand zwischen Bordsteinkante und dem entfernt liegenden Rand der Markierung muss mindestens 50 Zentimeter betragen, es müssen also mindestens 50 Zentimeter des Gehwegs zum Parken freigegeben werden. Legalisiertes Gehwegparken durch Markierung Ordnungs- und Bürgeramt | 33 Ziel der Stadtverwaltung beim Umgang mit dem Gehwegparken ist ein rücksichts- volles Miteinander unter Berücksichtigung der Bedürfnisse aller am Verkehr teilnehmenden Personen. Dazu gehören sowohl das rechtskonforme Parken wie auch die durchgängig barrierefrei nutzbaren Gehwege. Die Überprüfung und Umsetzung aller Stadtteile begann 2016 unter Einbeziehung der Bewohnerschaft und der Bürgervereine und wird Ende Oktober 2018 abgeschlossen sein. Servicezentrum Auto und Verkehr Nach einem zweijährigen Umbau des Gebäudes Steinhäuserstraße 22 wurden mit der Wiedereröffnung im September 2017 sämtliche kundenrelevanten Verkehrsbereiche in einem „Servicezentrum Auto und Verkehr“ barrierefrei eingerichtet. Bereits vor dem Umbau war dieses Gebäude, in dem 76 Prozent aller Zulassungsvorgänge abgewickelt wurden, der faktische Standort einer zentralen Kraftfahrzeugzulassungsbehörde. Alle Organisationseinheiten aus den Bereichen Kraftfahrzeug und Verkehr sind nun in einem Haus untergebracht und werden durch die Angebote des ADAC und des hausinternen Kraftfahrzeugschilderdienstes abgerundet. Das Angebot umfasst heute: Gleichzeitig können die zukünftigen technischen und räumlichen Anforderungen mit dem erwarteten Ausbau der Digitalisierung an die Kraftfahrzeugzulassung berücksichtigt werden. Die Zentralisierung führte zur Risikominimierung und Sicherung des Qualitäts- standards mit einer hohen Kundenzufriedenheit. „„ Bewohnerparken „„ Sonder-Parkausweise „„ Sondernutzungen „„ Verkehrszeichen „„ Umweltzone „„ Personenbeförderung „„ Güterkraftverkehr „„ Fahrerlaubnisse „„ Bußgeldstelle Die Stadt Karlsruhe bündelt alle Dienstleistungen der Straßenverkehrsbehörde, der Zulassungs behörde, der Führerscheinstelle und der Bußgeldstelle ab Oktober 2017 und bietet einen Rund-um-Service zum Thema „Auto und Verkehr“ in der Steinhäuserstraße 22. Weitere Infos unter www.karlsruhe.de/buergerdienste © Stadt Karlsruhe | Layout: www.hob-design.de | Fotos: HOB-DESIGN, shutterstock Ab Oktober 2017 eröffnet das städtische Servicezentrum „Auto und Verkehr“ in der Steinhäuserstraße 22 ALLES RUND UM AUTO UND VERKEHR! Aufgabe eines Gehweges bei freier Nutzung des gegenüberliegenden Gehweges und sehr niedrigem Verkehrsaufkommen Mit Plakat und Anzeige informierte das Ordnungs- und Bürgeramt die Bürgerinnen und Bürger über das neue Servicezentrum „Auto und Verkehr“ 34 | Sicherheitsbericht 2017 Skatenight Erstmals im Jahr 1999 fand die Karlsruher Skatenight unter der Federführung des Stadtjugendausschusses e.V. statt. In den darauffolgenden Sommermonaten rollten tausende von Skatern an bis zu elf Abenden im Jahr über die Straßen der Fächerstadt und darüber hinaus. Bei der Abwicklung und Koordination war von Anfang an die Straßenverkehrsstelle des Ordnungs- und Bürgeramtes maßgeblich an der Realisierung der Karlsruher Skatenight beteiligt. Insbesondere die sicherheitsrechtlichen Aspekte und die damit notwendigen Straßensperrungen wurden vom OA zusammen mit dem Veranstalter, der Polizei und dem Tiefbauamt erarbeitet und abgestimmt. In den vergangenen Jahren sind die Zahlen der Teilnehmenden stetig gesunken und die Anzahl der Veranstaltungen wurde immer geringer. Schon 2016 rollte die Skatenight nur ein einziges Mal über die Karlsruher Straßen. Obwohl der Stadtjugendausschuss e.V. mit Unterstützung des Ordnungs- und Bürgeramtes für eine Fortführung der Skatenight plädierte, kam es dann 2017 zum bisherigen Ende dieser für Karlsruhe einzigartigen Inliner-Veranstaltung. Hintergrund waren verkehrsrechtliche Aspekte bei den kurzzeitigen Straßensperrungen. Diese wurden durch das Polizeipräsidium Karlsruhe unter Beteiligung des Ordnungs- und Bürgeramtes und Ordnern des Veranstalters übernommen. Der Ablauf dieser temporären Straßensperrungen basierte auf einer engen Zusammenarbeit aller Akteure. Die Polizei hielt kurzzeitig den Verkehr an und Ordner des Veranstalters übernahmen die Sperrungen mit Hilfe von Leitkegeln des Tiefbauamtes. Zur Absicherung des Fahrerfelds hat das Ordnungs- und Bürgeramt ein Schlussfahrzeug gestellt. In all den Jahren hat es hierbei keinerlei Unfälle gegeben und die Auswirkungen auf den Verkehr hielten sich in Grenzen. Für das Jahr 2017 hat das Polizeipräsidium Karlsruhe, auf Grund der Vielzahl von Veranstaltungen in seinem Zuständigkeitsbereich, seinen Rückzug aus der Skatenight bekannt gegeben. Man konnte eine personelle Unterstützung nicht mehr in Aussicht stellen, da sich die Polizei mehr und mehr auf ihre originären Aufgaben konzentriert. Damit ist die Skatenight vorerst am Ende, da eine Durchführung ohne Polizei aus logistischen und personellen Gründen kaum möglich ist. Auch der Versuch, den Kommunalen Ordnungsdienst mit einzubinden, scheiterte aus rechtlichen Gründen. Mehrfach hat die Stadtverwaltung beim Regierungspräsidium und Innenministerium versucht, weitreichendere Rechte für den KOD im Bereich des Eingriffs beim fließenden Verkehr zu erhalten. Bisher wurden unsere Vorstöße leider abgelehnt. Die Zukunft der Skatenight ist derzeit mehr als ungewiss und man muss abwarten, ob auf politischer Ebene eine Weiterführung gewünscht wird. Ordnungs- und Bürgeramt | 35 36 | Sicherheitsbericht 2017 Handlungsschwerpunkt: Lebensmittelsicherheit und Tierschutz Überwachungstätigkeit – Karlsruher Hygienesiegel Es gibt viele gute Gründe, warum Karlsruhe eine lebenswerte Stadt ist, nicht zuletzt das vielfältige kulinarische Angebot. So findet man neben Studentenkneipen und Imbisseinrichtungen natürlich auch die gehobene Küche, original badische Küche und eine vielfältige internationale Speisenauswahl. Daneben wächst weiter die Bedeutung der Außerhausverpflegung durch Küchen in Kitas, Schulmensen und Betriebskantinen. Für die Versorgung mit Lebensmitteln steht ein abwechslungsreiches Angebot zur Verfügung: Handwerklich arbeitende Bäckereien und Metzgereien, die täglich ihre Waren noch selbst herstellen, Wochenmärkte mit ihrem besonderen Flair, aber auch große Supermärkte mit dem bekannten vielfältigen Sortiment. Zudem produzieren einige industrielle Lebensmittel- und Kosmetikhersteller ihre Waren in der Stadt. Diese Produkte werden vom Lebensmittel- und Veterinärwesen laufend auf die rechtlichen Anforderungen hin geprüft. In den Chemischen- und Veterinäruntersuchungsämtern des Landes werden die Proben hierzu analysiert. Aber auch Proben aus dem Einzelhandel werden nach einem risikobasierten landesweiten Plan entnommen. Nicht nur bei all diesen Betrieben wird die Lebensmittelüberwachung mit ihren Kontrollen und Probenahmen tätig, sondern auch bei den zahlreichen Festen, die jedes Jahr wieder in Karlsruhe veranstaltet werden. Hier sind als Beispiele nicht nur die Heimattage im Jahr 2017 als Großveranstaltung zu erwähnen, sondern auch DAS FEST, die Foodtruck-Convention oder die jährliche Karlsruher Bierbörse. Die Betriebskontrollen erfolgen risikoorientiert, das bedeutet, dass diejenigen Betriebe, die leicht verderbliche Lebensmittel abgeben, wie zum Beispiel Metzgereien und Eisdielen, häufiger überprüft werden. Ebenso finden in Küchen von Altenheimen, Kitas und Krankenhäusern häufigere Kontrollen statt, da hier besonders empfindliche Personengruppen verpflegt werden. Die Kontrollfrequenz hängt jedoch auch von der Anzahl und Schwere früherer Beanstandungen ab. Ordnungs- und Bürgeramt | 37 Kontrollen der Lebensmittelüberwachung Untersuchte Proben aus Karlsruher Betrieben 20162017 Lebensmittelproben 1.548 1.630 Bedarfsgegenstände- und Kosmetikproben 309321 Lebensmittelüberwachung201520162017 Betriebe inkl. Veranstaltungen 3.5103.3084.348 planmäßige Routinekontrollen2.9813.0923.401 außerplanmäßige Kontrollen9961.043947 Bußgeldverfahren160172125 Einen Schwerpunkt der Überwachungstätigkeit stellte im Jahr 2017 der Fipronil- Skandal dar. Hier waren europaweit alle Bereiche der Lebensmittelüberwachung besonders gefordert. Die Rücknahmen von mit Fipronil verunreinigten Eiern und Produkten, in denen solche Eier verarbeitet wurden, mussten auch vom Lebensmittel- und Veterinärwesen koordiniert werden. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BFR) überprüfte durch laufende Auswertungen von Proben, die auch aus Karlsruher Betrieben stammten, ob die ermittelten Werte an Fipronil bereits zu gesundheitlichen Risiken für die Verbraucherinnen und Verbraucher führen konnten. Fipronilfunde in Eiern 38 | Sicherheitsbericht 2017 Karlsruher Hygienesiegel – die amtliche Auszeichnung für gute Lebensmittelbetriebe Das Erscheinungsbild des Karlsruher Hygienesiegels, der „Smiley“, wurde 2017 neu überarbeitet. Das strahlende Gesicht hat ein frisches Design bekommen und wirkt nun modern und aufgeweckt. Dieser neue Smiley war dann auch Teil einer eigenen Werbekampagne unserer Stadt. Auf den Litfaßsäulen wurden Plakate ausgehängt, durch die sowohl Lebensmittel unternehmer als auch Kunden angesprochen werden sollten. Die Anforderungen für das Erlangen eines Hygienesiegels sowie alle mit dem Hygienesiegel ausgezeichneten Lebensmittelbetriebe können auf der Internetseite der Stadt abgerufen werden. Im Jahr 2017 gibt es insgesamt 340 Betriebe, die mit dem Karlsruher Hygienesiegel ausgezeichnet sind. Mit dem Karlsruher Hygienesiegel ausgezeichnete Betriebe Veterinärwesen Tätigkeitsbericht Veterinärwesen Veterinärwesen2014201520162017 Tierhaltungskontrollen202246390278 tierschutzrechtliche Anordnungen15242931 tierseuchenrechtliche Anordnungen85117 Tierhaltungsverbote2024 Wegnahme von Tieren3234 200 Ausgezeichnete Betriebe 2014 275 2015 320 2016 370 2017 340 0 50 100 150 250 300 350 400 Mit diesem Plakat wurde für das Karlsruher Hygienesiegel 2017 an Litfaßsäulen geworben. Ordnungs- und Bürgeramt | 39 Ausbruch der Geflügelpest im Vogelpark Neureut Im Winter 2016/2017 kam es am Bodensee und entlang des Oberrheins zu einem massenhaften Sterben von Wildvögeln. Ursache war eine Infektion mit dem Erreger der Klassischen Geflügelpest (Aviäre Influenza). Hierbei handelte es sich um den „hochaggressiven“ Influenzavirus Typ H5N8, der auch für den Menschen gefährlich sein kann. Nach Expertenmeinung wurde der Virus von Zugvögeln aus Fernost über Nordeuropa in das Gebiet um den Bodensee eingeschleppt. Hier überwintern traditionell viele Wassergeflügelarten aus verschiedenen Regionen der Erde, sodass der Virus gute Voraussetzungen zur Vermehrung vorfindet. Aufgrund dieser Vorkommnisse mussten bereits ab November 2016, bis zum April 2017, alle Tierhalter innerhalb eines 500-Meter-Korridors vom Uferbereich des Bodensees und des Rheins ihr Geflügel in geschlossenen Ställen halten. Anfang Februar 2017 hatte der Virus dann auch den Stadtkreis Karlsruhe erreicht. Im Vogelpark Neureut wurden zwei Trauerschwäne tot aufgefunden. Die daraufhin veranlassten amtlichen Untersuchungen bestätigten eine Infektion der Tiere mit dem Geflügelpestvirus H5N8, das auch für das Massensterben am Bodensee verantwortlich war. Normalerweise sieht die Geflügelpestverordnung in einem solchen Fall die Tötung aller Vögel des Tierbestandes vor. Aufgrund der besonderen Situationen in einem Zoo oder Vogelpark kann von der Tötung allerdings abgesehen werden, wenn keine Gefahr der Verschleppung des Erregers in andere Tierhaltungen besteht. Von dieser Ausnahmeregelung wurde Gebrauch gemacht. Für die Behörde bedeutet eine solche Ausnahme einen hohen Arbeitsaufwand, da mehrmals hintereinander eine große Anzahl an Proben im Ausbruchsbetrieb entnommen werden muss. Die erhöhte Arbeitsbelastung wurde von Tierärztinnen und anderen Mitarbeitenden der Abteilung Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen gerne in Kauf genommen, um eine Tötung des gesamten Bestandes zu vermeiden. Der Vogelpark musste für den Publikumsverkehr bis zum Abschluss der gesetzlich vorgeschriebenen amtstierärztlichen und labordiagnostischen Anfang 2017 wurde der Vogelpark Neureut wegen des Ausbruchs der Geflügelpest H5N8 für Besucherinnen und Besucher vorübergehend gesperrt. 40 | Sicherheitsbericht 2017 Untersuchungen gesperrt werden. Um den Betrieb herum wurde außerdem ein Sperrbezirk von drei Kilometern festgelegt. Das gesamte Stadtgebiet sowie Teile der angrenzenden Landkreise mussten zum Beobachtungsgebiet erklärt werden. Alle Geflügelhaltungen im Sperrbezirk wurden von der Abteilung Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen untersucht. Für Betriebe innerhalb der Restriktionszonen (Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet) bedeuteten die Maßnahmen zum Teil erhebliche wirtschaftliche Einbußen, da Tiere oder tierische Erzeugnisse von Geflügel, zum Beispiel Eier, nur nach amtlicher Genehmigung und unter Auflagen verkauft werden durften. Erleichtert waren deshalb alle Betroffenen, als im März 2017 sämtliche vorgeschriebenen Untersuchungen abgeschlossen waren und keine Anzeichen für eine Einschleppung des Geflügelpestvirus erkennbar waren. Alle Restriktionen konnten somit ab dem 25. März 2017 aufgehoben werden. Tierseuchenübung für den Fall der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest Vermutlich durch die Entsorgung von Speiseabfällen eines Kreuzfahrschiffes auf einer Mülldeponie an der Schwarzmeerküste Georgiens im Jahr 2007 kam es zur Infektion von Wildschweinen, die dort nach Futter suchten, mit dem Erreger der Afrikanischen Schweinepest. In den kommenden Jahren breitete sich diese für Wild- und Hausschweine tödliche Krankheit langsam, aber kontinuierlich in Wildschweinpopulationen in Georgien und Gebieten Südrusslands (Region Krasnodar) aus. Mit der Infektion von Wildschweinen in den baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen im Jahr 2014 ist die Krankheit in der Europäischen Union angekommen. Die Einschleppung in das Baltikum erfolgte über den Warenhandel und Personenverkehr, der zwischen Russland und den ehemaligen Sowjetrepubliken traditionell sehr ausgeprägt ist. Von hier aus breitete sich die Krankheit auch in andere östliche Mitgliedstaaten der Europäischen Union aus (Polen, Rumänien, Ungarn, Tschechische Republik). Nach Einschätzung des Bundesforschungsinstituts für Tiergesundheit (Friedrich-Löffler-Institut) besteht derzeit ein hohes Risiko, dass diese Tierseuche auch in die deutschen Wildschweinbestände gelangt. Als wahrscheinlichstes Risiko wird hier ebenfalls das Verbringen von kontaminierten Fleischerzeugnissen über den Reiseverkehr und die anschließende unsachgemäße Entsorgung von Lebensmittelresten, zum Beispiel im Wald, angesehen. Die Afrikanische Schweinepest ist, ebenso wie die Europäische Schweinepest, für den Menschen ungefährlich. Allerdings ist der Ausbruch der Krankheit in den Wildschweinbeständen, aber insbesondere in einem Hausschweinbestand, mit massiven Handelsrestriktionen für die gesamte betroffene Region verbunden. Die betroffenen Betriebe können ihre Tiere oder tierischen Erzeugnisse nicht mehr verkaufen, sodass enorme wirtschaftliche Einbußen zu erwarten sind. Zur Vorbereitung für den Krisenfall hat die Abteilung Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen im Dezember 2017 an einer bundesweiten Tierseuchenübung teilgenommen. Als Szenario wurde der Nachweis des Erregers bei mehreren toten Wildschweinen angenommen, wobei ein infiziertes und verstorbenes Tier im Stadtkreis Karlsruhe aufgefunden wurde. Bei dieser Übung wurde insbesondere die Zusammenarbeit der verschiedenen betroffenen Akteure, zum Beispiel Veterinärverwaltung, Forstverwaltung, Landwirtschaftsverwaltung und übergeordnete Behörden, geübt. Ordnungs- und Bürgeramt | 41 Impressum Herausgegeben von: Stadt Karlsruhe Ordnungs- und Bürgeramt, 76124 Karlsruhe ViSdP: Dr. Björn Weiße, Amtsleiter Ordnungs- und Bürgeramt Koordination und redaktionelle Bearbeitung: Ordnungs- und Bürgeramt, Frau Mack und Frau Kim, Telefon: 0721 133-3201 oder 0721 133-3204 oa@karlsruhe.de Gestaltung: HOB-DESIGN, Kommunikations- und Werbeagentur www.hob-design.de Druck: Stadt Karlsruhe, Rathausdruckerei, 76124 Karlsruhe Bildnachweis: Gustavo Alàbiso, Oliver Buchmüller, Jörg Donecker, Roland Fränkle – Presse- und Informationsamt Stadt Karlsruhe, fotolia.de/Klaus Eppele, fotolia.de/ hunterbliss, fotolia.de/Alexander Raths, KTG Karlsruher Tourismus GmbH, Ordnungs- und Bürgeramt, Presse- und Informationsamt Stadt Karlsruhe Karlsruher Tierschutzpreis Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25. Mai 2012 beschlossen, jährlich eine Privatperson oder Tierschutzorganisation aus Karlsruhe für besonderes tierschutzrelevantes Engagement zu ehren. Mit dieser Ehrung, die somit 2017 zum sechsten Mal stattfand, soll zum Ausdruck gebracht werden, dass der Stadt Karlsruhe der Schutz und das Wohlergehen der Tiere ein besonderes Anliegen ist. Insbesondere sollen Projekte gewürdigt werden, die einen beispielhaften Weg aufzeigen, wie Tieren geholfen werden kann. Preisträger des vergangenen Jahres war Hans Dieter Rühle, aufgrund der Gründung und Organisation des Karlsruher Tierschutztages. Die öffentliche Ehrung und Urkundenübergabe durch den Ersten Bürgermeister Jäger, unter Teilnahme von Herrn Dr. Weiße und Frau Dr. Börner, erfolgte am 11. Dezember 2017 im Rathaus. Der Karlsruher Tierschutztag, der seit 2005 jeweils am ersten Samstag im Oktober stattfindet, ist inzwischen ein fester Bestandteil im Karlsruher Veranstaltungskalender und wird von der am Tierschutz interessierten Bevölkerung, auch aufgrund seines attraktiven Rahmenprogramms, gut angenommen. Zweck der Veranstaltung ist unter anderem, den in Karlsruhe und Umgebung ansässigen Tierschutzorganisationen eine Plattform zu bieten, um über ihre Anliegen zu informieren und die Bevölkerung für den Tierschutz zu sensibilisieren. In seiner Laudatio würdigte Bürgermeister Jäger diese Veranstaltung als wegweisend für die Verankerung des Tierschutzgedankens in der Öffentlichkeit und als Vorbild bürgerschaftlichen Engagements. 42 | Sicherheitsbericht 2017 Ordnungs- und Bürgeramt | 43

  • Vorstellung Sicherheitsbericht
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0379 Dez. 2 Vorstellung des Sicherheitsberichtes 2017 des Ordnungs- und Bürgeramtes Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 03.07.2018 2.2 Beschlussantrag Der aktuelle Sicherheitsbericht 2017 des Ordnungs- und Bürgeramtes vermittelt einen Überblick über die Tätigkeiten der verschiedenen Fachbereiche dieses Amtes. Er zeigt außerdem die Ent- wicklungen in verschiedenen Aufgabengebieten im Vergleich mehrerer Jahre. Der Hauptausschuss nimmt den Sicherheitsbericht 2017 des Ordnungs- und Bürgeramtes zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein x ja Handlungsfeld: Zukunft Innenstadt und öffentl. Raum Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Seit mehreren Jahren erstellt das Ordnungs- und Bürgeramt einen jährlichen Sicherheitsbericht. Das Ordnungs- und Bürgeramt möchte damit über Schwerpunktthemen informieren, die das Amt im jeweiligen Jahr besonders beschäftigt haben. Die Arbeit des Kommunalen Ordnungs- dienstes nimmt dabei regelmäßig einen großen Teil des Berichts ein. Darüber hinaus werden zu bestimmten Themenbereichen statistische Zahlen mehrerer Jahre gegenübergestellt, womit bestimmte Entwicklungen erkennbar gemacht werden können. Die Printausgabe des Sicherheitsberichtes für das Jahr 2017 ist als Anlage beigefügt. Im Sicherheitsbericht 2017 finden sich Zahlen zur Kriminalitätsentwicklung im Stadtgebiet von Karlsruhe, die der polizeilichen Kriminalstatistik entnommen sind. Sie machen bei den genann- ten Delikten deutlich, dass auch in Karlsruhe mehrheitlich ein positiver Trend festzustellen ist. Der Sicherheitsbericht veranschaulicht auch, wie sich die Einsatzzahlen des Kommunalen Ord- nungsdienstes in den Jahren kontinuierlich gesteigert haben. Waren es im Jahr 2014 noch 8.345 Einsätze, war der Kommunale Ordnungsdienst im Jahr 2017 bei insgesamt 11.116 Eins- ätzen gefragt. In der Zeit vor 2014 waren weniger Beschäftigte beim Kommunalen Ordnungs- dienst vorhanden. Örtlich betrachtet befanden sich die Einsatzschwerpunkte für den Kommunalen Ordnungsdienst vor allem im Bereich der Innenstadt sowie den Stadtteilen Südstadt, Südweststadt, Weststadt, Oststadt und Mühlburg. Haupteinsatzgebiete waren auch 2017 wieder Ordnungsstörungen im Bereich der allgemeinen Gefahrenabwehr. Hierzu gehören insbesondere Belästigungen, Streitigkeiten oder auch alko- holbedingte Auffälligkeiten. An zweiter Stelle folgten bereits die Einsätze in Grünanlagen. Darüber hinaus war der Kommunale Ordnungsdienst als Teil der Sicherheitsmaßnahmen auch bei Veranstaltungen wie beispielsweise den Heimattagen Baden-Württemberg, dem Altstadtfest Durlach, bei „Das FEST“ oder dem Christkindlesmarkt und der Eiszeit im Einsatz. Nach wie vor ist auch das Thema Jugendschutz ein großes Anliegen für den Kommunalen Ord- nungsdienst. Insbesondere bei den verschiedenen Faschingsumzügen und bei Straßenfesten im Stadtgebiet hatten die Beschäftigten ihr Augenmerk darauf ausgerichtet. Aber auch bei ver- schiedenen Testkäufen mit insgesamt 52 Kontrollen wurde überprüft, ob Jugendliche im Einzel- handel für sie verbotene alkoholische Getränke kaufen könnten. Der Kommunale Ordnungsdienst ist aber nur eines der Sachgebiete innerhalb des Ordnungs- und Bürgeramtes. Der jährliche Sicherheitsbericht soll auch aus anderen Sachgebieten Schwer- punktaufgaben darstellen, insbesondere wenn diese Einfluss auf das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung haben können. So legt der Sicherheitsbericht 2017 auch dar, wie sich die Zahl der Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer in Karlsruhe in den letzten Jahren entwickelt hat. Danach gab es zum Ende des Jahres 2010 im Stadtgebiet insgesamt 3.048 Personen, die Waffen in ihrem Besitz hatten. Ende 2017 waren es nur noch 1.866 Personen. Versammlungsrechtlich war das Ordnungs- und Bürgeramt im Jahr 2017 ebenfalls stark bean- sprucht. Insgesamt 287 Versammlungen wurden bei der zuständigen Versammlungsbehörde angezeigt. Den größten Arbeitsaufwand verursachten dabei zum einen die regelmäßigen Ver- sammlungen unter dem Motto „Karlsruhe wehrt sich“ und andererseits das Versammlungsge- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 schehen rund um den sogenannten Tag der deutschen Zukunft, der von der Partei „Die Rechte“ am 3. Juni 2017 in Karlsruhe-Durlach veranstaltet wurde. Ganz neu war 2017 ein Thema dem Ordnungs- und Bürgeramt zugewiesen worden, zu dem bis dahin keine großen Erfahrungswerte vorhanden waren: Durch den Erlass des Prostituierten- schutzgesetzes und dessen Inkrafttreten zum 1. Juli 2017 wurde das Ordnungs- und Bürgeramt zum Ansprechpartner für Personen, die in Karlsruhe sexuelle Dienstleistungen anbieten und für die Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten. Das Ordnungs- und Bürgeramt ist seither für die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Anmeldeverfahren beziehungs- weise die erforderlichen Erlaubnisverfahren zuständig. Die genannten Aufgabengebiete stellen nur einen kleinen Ausschnitt dar. Im Sicherheitsbericht wird darüber hinaus noch über weitere Aufgaben und Themen berichtet, die das Ordnungs- und Bürgeramt im Jahr 2017 beschäftigt haben. Dazu gehören Bereiche wie die Behördenruf- nummer 115, die Verkehrsüberwachung und Verkehrssicherheit, hier insbesondere die Baustel- lensicherheit, aber auch Großveranstaltungen und das Thema Verbraucherschutz. Der Sicherheitsbericht gibt einen Überblick über die, aus Sicht des Ordnungs- und Bürgeramtes, wichtigsten Themen eines Arbeitsjahres. Er erhebt jedoch nicht den Anspruch eines vollständi- gen Tätigkeitsberichtes. Beschluss: Der Hauptausschuss nimmt den Sicherheitsbericht 2017 des Ordnungs- und Bürgeramtes zur Kenntnis.

  • Protokoll TOP 2.2
    Extrahierter Text

    Niederschrift 32. Sitzung Hauptausschuss 3. Juli 2018, 16:30 Uhr öffentlich Großer Sitzungssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 4. Punkt 2.2 der Tagesordnung: Vorstellung des Sicherheitsberichtes 2017 des Ord- nungs- und Bürgeramtes Vorlage: 2018/0379 Beschluss: Der Hauptausschuss nimmt den Sicherheitsbericht 2017 des Ordnungs- und Bürgeramtes zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft den Tagesordnungspunkt 2.2 zur Behandlung auf. Herr Dr. Weiße (Ordnungs- und Bürgeramt) stellt den Sicherheitsbericht mittels einer Präsentation vor. Er teilt die Ansichten der Rednerin und der Redner zum vorherigen Tagesordnungspunkt 2.1. Kennzahlen seien immer relativ. Es müsse immer hinter die Zahlen geschaut werden. Interessant seien deswegen längere Zahlenreihen. Ein fünfjähriger Turnus gebe eine be- stimmte Aussage, interessanter seien natürlich jährliche Aussagen. In der Kriminalitätsent- wicklung bekomme man durch die Polizei jährliche Zahlen mitgeteilt und sehe eine positive signifikante Entwicklung in den Jahren 2016 und 2017. Diese Zahlen decken sich mit der Entwicklung in ganz Deutschland. Stadtrat Marvi (SPD) nimmt Stellung zu den gezeigten Statistiken und lobt die erfolgrei- che Arbeit der letzten Jahre, die auch in den einzelnen Stadtteilen wirke. Es handle sich um substantielles Zahlenmaterial. Seine Fraktion werde alles tun, um die Informationen parteiintern, an Vereine und Institutionen in den Quartieren weiterzutragen. Den großen Medien könne man natürlich die Statistiken entnehmen. Demgegenüber ste- – 2 – hen jedoch immer wieder Schlagzeilen, beispielsweise „Sicherheitslage eskaliert total in Karlsruhe“, die eine Verunsicherung bei den Bürgerinnen und Bürger hervorrufen. Ihn inte- ressiere deshalb, auch in Zusammenhang mit dem Sicherheitsaudit, die angestrebte Kom- munikationsstrategie der Verwaltung, um über Bürgerversammlungen und Workshops hin- aus an die Bürgerinnen und Bürger heranzukommen und aufzeigen zu können, dass die Arbeit erfolgreich und der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) eine gute Anlaufstelle sei. Stadtrat Döring (CDU) zieht aus den Ausführungen von Frau Dr. Wiegelmann-Uhlig und Herrn Dr. Weiße den Schluss, dass Karlsruhe eine sichere Großstadt sei. Diese positive Ent- wicklung belegen auch die Statistiken. Diese Tatsache sei auf eine gute Polizeiarbeit zu- rückzuführen. An dieser Stelle müsse er daher ein deutliches Lob an die Polizei und an die Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes in Karlsruhe richten. Aus dem Sicherheits- bericht und auch aus der Straftatenstatistik gehe ganz deutlich hervor, die Brennpunkte von KOD und Polizei seien identisch. Das bedeute, Polizei und KOD arbeiten genau an rich- tiger Stelle. Um zu einer Verbesserung der subjektiven Sicherheit beizutragen, reiche es nicht aus das Zahlenmaterial anzupassen und bekannt zu machen. Seine Fraktion interessiere, was die Leute vor Ort empfinden und bewege. In die Betrachtung müssen deshalb auch Aspekte, wie beispielsweise Sauberkeit, Leerstände von Immobilien und eine soziale Durchmischung in den Stadtteilen, einfließen. Das seien Themen, an die seine Fraktion herangehen wolle und deswegen habe man im März des vergangenen Jahres auch einen entsprechenden Antrag gestellt. Er sei über das angestrebte Sicherheitsaudit von Prof. Dr. Hermann froh, denn dieses gehe in die gewünschte Richtung. Stadtrat Wohlfeil (KULT) bedankt sich für das gute Zahlenmaterial und die Berichte. Er geht auf die gezeigten Präsentationen und Statistiken ein, in denen als ein Einsatzschwer- punkt die Innenstadt, darunter Werderplatz und Hauptbahnhofsvorplatz, genannt werde. Er will geklärt wissen, was alles zur Innenstadt zähle. Stadtrat Kalmbach (FÜR KARLSRUHE) erkundigt sich, ob der KOD bzw. die Polizeikräfte überhaupt Zeit haben nach weichen Faktoren, wie beispielsweise Sauberkeit etc., zu schauen. Neulich habe ihm jemand erzählt, dass die Polizei hier eher wegschaue, als Ver- stöße dieser Art zu ahnden. Stadtrat Wenzel (FW) folgert aus den Statistiken, dass die Innenstadt, Innenstadt-West und Innenstadt-Ost die Schwerpunkte der Kriminalitäts- und Einsatzzahlen seien. Ihn inte- ressiere daher, wie hier zukünftig der Fokus gerichtet werde und welche Maßnahmen ge- plant seien. Die Innenstadt sei natürlich das Schaufenster der Stadt und das Zimmer in der Region. Er halte daher eine verstärkte Präsenz der Polizei für bedeutsam. Herr Dr. Weiße (Ordnungs- und Bürgeramt) hebt nochmals hervor, es liege gutes Zah- lenmaterial vor. Eine Schwäche sei jedoch, dass man die Gründe nicht kenne, warum Men- schen sich unsicher fühlen. Verwaltung und Gemeinderat interpretieren viel in die Zahlen hinein, aber tatsächlich habe man keine Kenntnis darüber, was die Bürgerinnen und Bürger unsicher werden lasse. Dies sei jedoch genau der Ansatz von Prof. Dr. Hermann, der beim nächsten Tagesordnungspunkt vorgestellt werde. Wenn man die Gründe kenne, könne man letztlich auch Maßnahmen entwickeln. Er glaube eine pauschale Forderung nach mehr Präsenz an bestimmten Stellen wäre zwar eine Reaktion, aber man wisse nicht, ob es – 3 – überhaupt notwendig wäre. Diese Information erhoffe sich die Verwaltung von den stadt- teilbezogenen Sicherheitskonzeptionen. Hinsichtlich der Ausführungen von Stadtrat Wohlfeil teilt er mit, der Bahnhof zähle nicht zum Bereich der Innenstadt. Zur Frage von Stadtrat Kalmbach führt er aus, den KOD gebe es gerade für niederschwelli- ge Ordnungswidrigkeiten für die, die Kolleginnen und Kollegen der Polizei keine Zeit ha- ben. Es werde nicht weggeschaut. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) wirft die Frage auf, ob bei den genannten Einsatzzahlen und der Fülle an Aufgaben ein zusätzlicher Personalbedarf beim KOD gesehen werde. Herr Dr. Weiße (Ordnungs- und Bürgeramt) antwortet, es sei eine politische Fragestel- lung, die er nicht beantworten könne. Auf Wunsch könne er jedoch gerne einen Vergleich zu anderen Städten herstellen. Der Vorsitzende stellt, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, die erfolgte Kenntnisnahme fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 2. August 2018