Stadthalle Modernisierung: Projektvorstellung im Rahmen des gemeinderätlichen Kostenkontrollverfahrens
| Vorlage: | 2018/0371 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 05.06.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 17.07.2018
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0371 Dez. 4 Stadthalle Modernisierung Erneute Projektvorstellung im Rahmen des gemeinderätlichen Kostenkontrollverfahrens Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Bauausschuss 29.06.2018 11 X vorberaten Hauptausschuss 03.07.2018 21.16 X vorberaten Gemeinderat 17.07.2018 27 X Beschlussantrag Erneute Vorstellung eines Bauvorhabens im Rahmen des gemeinderätlichen Kostenkontrollverfahrens. Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Bauausschuss und Hauptausschuss von der erneuten Projektvorstellung Kenntnis und erklärt sich mit den Gesamtkosten von 76.410.000,00 € einverstan- den, gegenüber den im Bauausschuss am 15.11.2016 und Gemeinderat am 15.11.2016 vorgestellten Gesamtkosten in Höhe von 58.130.000,00 €. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Honorarverträge der Architekten SSP und der TGA-Planer Kofler Energies an die neuen anrechenbaren Kosten anzupassen. Die Finanzierung wird im Rahmen des DHH 2019/20 fortgeschrieben. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein X ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 58.130.000,00 € alt 76.410.000,00 € neu 76.410.000,00 € 3.140.000,00 € Haushaltsmittel stehen teilweise zur Verfügung Kontierungsobjekt: PSP-Element: 7.888405 Kontenart: 78710000 Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant X nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Ausgangslage: Die Modernisierung der Stadthalle wurde bereits am 15.11.2016 im Bauausschuss und im Gemein- derat vorgestellt und ist im DHH 2017/18 mit Gesamtkosten von 58.130.000 € eingestellt. Zwischenzeitlich kam es zu erheblichen Änderungen im Planungs- und Leistungsumfang, die im Wesentlichen in Bestandsdefiziten, Abweichungen des Bestandsbauwerks von der Bestandspla- nung , daraus resultierenden zusätzlichen Brandschutzauflagen und der vorhandenen Schadstoff- problematik begründet sind und 2016 nicht absehbar waren. Daher wird die Erhöhung des Gesamtaufwands um ca. 18 Mio € auf 76.410.000 € beantragt. Termine: Zur Umsetzung der Gesamtmaßnahme war ursprünglich eine Schließzeit der Stadthalle von 26 Monaten vorgesehen, beginnend im Juli 2017. Der Gesamtterminplan wird derzeit noch überarbeitet, da die Abstimmungen mit den Firmen noch andauern. Die Terminprognose zum Fertigstellungstermin wird im Bauausschuss mündlich kommuniziert. Kostenschlüssel (DIN 276) Stand 11 / 2016 Stand 05 / 2018 Gesamtaufwand 58.130.000,00 € 76.410.000,00 € Kostenentwicklung: Die wesentlichen Maßnahmen der Modernisierung: - Modernisierung der Foyers mit neuem Digitalen Leitsystem - Modernisierung der Säle und der Seminarräume - Ursprüngliche Sanierungsbereiche Küche - Neue Lichtplanung als maßgebliches gestalterisches Konzept - Erfüllung der Brandschutzanforderungen können im vorgegebenen Kostenrahmen (11/2016) realisiert werden. Ursachen der Kostensteigerung sind ursprünglich nicht projektierte Maßnahmen, deren Kosten in Summe das vorgesehene Risikobudget deutlich überschreiten. Diese umfassen: Neubau Interimsküche Rheinstetten: - Aufgrund von baurechtlichen Auflagen an die Bestandsküche erfolgt eine Auslagerung des Küchenbetriebs an den Messestandort Rheinstetten. Maßnahmen in der Baukonstruktion: - Als Folge baurechtlicher Auflagen umfangreiche Neuplanung der Bestandsküche einschließlich Austausch des Fußbodens zur Herstellung der notwendigen Rutschsicherheit und Neuorganisa- tion der Bereiche aus Hygieneanforderungen Ergänzende Erläuterungen Seite 3 - Aus Brandschutzgründen Leistungsmehrungen bei der Ertüchtigung der Wandverkleidungen in den Foyers und Herstellung neuer Holzbekleidungen und Deckenbereiche für erhöhten Sprinklerschutz - Mehrleistungen bei Rückbaumaßnahmen wie Schacht-, Wand- und Deckenöffnungen und bei den Dacharbeiten als Folge der zusätzlich erforderlichen Technikinstallationen in vielen Bereichen - Schadstoffentsorgung in Wänden und Decken, welche im Vorfeld bei laufendem Betrieb nicht umfassend untersucht werden konnten - Abbruch und Entsorgung asbesthaltiger Bauteile, z.B. Maschinenfundamente in den Technik- zentralen - Als Folge von mangelhafter Bausubstanz notwendige Betonsanierungen z. B. im Bereich der Rasterdecken und Ertüchtigung der teilweise mangelhaften Befestigung von Steinplatten am Kubus Maßnahmen in den technischen Anlagen: - Rückbau der Kühltürme und erhebliche Leistungsmehrungen in Verteilnetzen durch notwen- dige Änderung der Zentraltechnik aufgrund von zu geringen Kanalquerschnitten im Bestand - Umfangreiche Mehrungen bei Verteilnetzen als Sekundärfolge der Auslagerung von Lüf- tungsgeräten auf die Dachebene - Gefahrstoffproblematik an baulichen und technischen Elementen als Folge des umfangrei- chen Mengenzuwachses bei Demontagen der Verteilernetze (Kanzerogene Mineralfasern als Dämmung) - Abbruch und Entsorgung asbesthaltiger Bauteile - Zusätzlich notwendige Abbruch/Neubaumaßnahmen aufgrund mangelhaftem konstruktivem Brandschutz im Bestand - Zusätzlich notwendige Änderungen in der Trassierung technischer Gewerke aufgrund von Defiziten in der Bestandsdokumentation - Änderungen und Leistungsmehrungen der Installationen wegen Bestandsdefiziten und man- gelnder Tragfähigkeit der Decken. Die Steigerung der Baukosten resultiert im Wesentlichen aus den Bestandsdefiziten der Lüftungs- und Kälteanlagen. Das ursprüngliche Konzept basierte auf der Erneuerung der raumlufttechni- schen Zentralgeräte unter Beibehaltung der Luftmengen, Kälte- und Wärmeabfuhrkonzeption. In Folge der Überplanung der Luftverteilnetze wurden Bestandsdefizite bei den Kanalquerschnitten der Frischluftversorgung festgestellt. Diese Unterversorgung hatte zur Folge, dass die vorhandene Kühlturmtechnik innerhalb des Gebäudes nicht in der Lage war, die notwendige Leistung zu er- bringen. Da die Betonkanäle im Bestand nicht erweiterbar sind, wurde dadurch ein vollständiger Technologiewechsel in der Anlagentechnik notwendig. Im Zuge der umfangreichen Umplanungen beim Konzept Kälteerzeugung/Wärmerückgewinnung wurden mehrere Varianten in und außerhalb des Gebäudes untersucht. Alternative Standorte der Kälteerzeugung außerhalb des Gebäudes, z.B. in der angrenzenden Grünanlage, wurden auf Grund des enormen Umfangs und Problemen wie Vandalismus und Schallemission verworfen. Zur Ausführung kommt eine Inhouse-Lösung mit in den Lüftungsgeräten integrierten Wärmetau- schern, die dem neuesten Stand der Technik entspricht. Dadurch konnten die Kühltürme entfallen und Raum für Installationen geschaffen werden. Die aus den Gerätegrößen resultierende Platz- problematik in den Technikzentralen wurde durch eine Auslagerung weiterer Geräte auf die Dachebene gelöst. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Die Umplanung und Versetzung der Geräte hatte in Verbindung mit der Gefahrstoffproblematik zur Folge, dass mittlerweile nahezu das gesamte Verteilnetz der Lüftungstechnischen Anlagen erneuert werden muss. Die Neukonzeption der Anlagen erfordert zusätzliche Rückbauten an Schächten sowie umfangreiche Neuinstallationen im Bereich Sanitär und Heizung/Kälte. Im Zuge der Rückbauarbeiten nach Schließung der Halle im Juli 2017 wurden zusätzlich gravie- rende Mängel an Planung und Ausführung des Bestands und der zugehörigen Dokumentation festgestellt, die umfangreiche Sanierungsarbeiten erforderlich machten. Statisch relevante Defizite der Bausubstanz, wie mangelnde Überdeckung von Bewehrungsstählen machten umfangreiche Betonsanierungen erforderlich. Da die zulässige Traglast in vielen Decken- bereichen nicht erhöht werden durfte, waren Umplanungen und Trassenverlegungen notwendig. Auch beim konstruktiven Brandschutz wurden im Bestand Herstellungsmängel erkannt, was zu weiterem Sanierungsbedarf führte. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Bauausschuss von der erneuten Pro- jektvorstellung Kenntnis und erklärt sich mit den Gesamtkosten von 76.410.000,00 € einverstanden, gegenüber den im Bauausschuss am 15.11.2016 und Gemeinderat am 15.11.2016 vorgestellten Gesamtkosten in Höhe von 58.130.000,00 €. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Honorarverträge der Architekten SSP und der TGA-Planer Kofler Energies an die neuen anrechenbaren Kosten anzupassen.
-
Extrahierter Text
-
Extrahierter Text
Niederschrift 52. Plenarsitzung Gemeinderat 17. Juli 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 27. Punkt 27 der Tagesordnung: Stadthalle Modernisierung: Projektvorstellung im Rahmen des gemeinderätlichen Kostenkontrollverfahrens Vorlage: 2018/0371 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Bauausschuss von der erneuten Projektvorstel- lung Kenntnis und erklärt sich mit den Gesamtkosten von 76.410.000,00 € einverstanden, gegenüber den im Bauausschuss am 15.11.2016 und Gemeinderat am 15.11.2016 vorge- stellten Gesamtkosten in Höhe von 58.130.000,00 €. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Honorarverträge der Architekten SSP und der TGA-Planer Kofler Energies an die neuen anrechenbaren Kosten anzupassen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 27 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Bauausschuss und im Hauptausschuss: Die Modernisierung der Stadthalle hat einen etwas anderen Verlauf genommen, als das ursprünglich zu erwarten gewesen war. Das schlägt sich dann auch in den Kosten nieder. Da ich immer wieder danach gefragt werde, möchte ich soviel noch aktuell ergänzen. Wir sind im Moment mit relativ heftigen Diskussionen mit dem Fachplaner unterwegs, um eine Ausführungsplanung sicherzustellen. Ich darf Ihnen ein Zitat aus einer Mitteilung des zu- ständigen Geschäftsführers vom 22. Juni vorlesen: Unter Zugrundelegung der uns Stand heute bekannten bauherrenseitigen Anforderungen möchten wir Ihnen auch weiterhin den Termin 28.09.2018 für die Übergabe der Ausführungsplanung für alle Ebenen und Gewer- ke bestätigen. Sollte das so stattfinden, dann besteht eine realistische Chance, dass wir Ende 2020 mit der Modernisierung fertig werden. Es sind jetzt auch einige von uns gefor- derte Verbesserungen der entsprechenden Fachplanung umgesetzt worden. So war bisher – 2 – die Thematik der Sprinkleranlage noch nicht ausreichend fachlich besetzt. Das ist jetzt er- füllt. Es gibt aber einige Punkte, die wir durchaus noch ein bisschen konfliktär miteinander diskutieren. Insofern ist dieses Fertigstellungsdatum Ende 2020 im Moment mit einer ge- wissen Vorsicht zu handhaben, wenngleich auch da schon ein gewisser Puffer schon mit drin ist. Es hängt eben sehr stark davon ab, ob man dann nach dem 28.09. hier ernsthaft in die Umsetzung der verschiedenen Gewerke gehen kann. Das einfach noch einmal auf die wahrscheinlich drängendste Frage. Ich würde Ihnen gerne zusagen, dass wir Ihnen im Oktober dann den aktuellen Stand mitteilen und dann auch eine bessere Einschätzung dessen geben können, ob dieser voraussichtliche Fertigstellungs- zeitpunkt eingehalten werden kann oder auch nicht. Das soviel zu dieser Fragestellung. Zu allen anderen haben Sie im Bauausschuss und im Hauptausschuss schon vorberaten und kennen die Vorlage. Jetzt ist die Frage, ob es dazu Diskussionsbedarf gibt. Ich sehe das nicht. Dann steigen wir direkt in die Entscheidung ein. – Das ist eine einstimmige Unterstützung. Dafür möchte ich mich ausdrücklich sehr bedanken. Es ist ein Beschluss, dass Sie auch diese erhöhten Kosten so mitgehen und akzeptieren (müssen). Insofern ist es schon etwas mehr als eine Kenntnis- nahme. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 31. Juli 2018