Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Victor-Gollancz-Straße 1-5", Karlsruhe-Südweststadt: Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Vorlage: 2018/0349
Art: Beschlussvorlage
Datum: 30.05.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Zentraler Juristischer Dienst
Erwähnte Stadtteile: Oberreut, Südstadt, Südweststadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.06.2018

    TOP: 3

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • TOP 3 Anlage 1
    Extrahierter Text

    Anlage 1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Victor-Gollancz-Straße 1-5“, Karlsruhe- Südweststadt Ergebnis der Beteiligung der Bürger gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen der Informati- onsveranstaltung am 21. Juni 2017 und der dazu schriftlich eingegangenen Stellung- nahmen Inhalt Zusammenfassung der Inhalte der im Rahmen der Informationsveranstaltung eingegangenen Stellungnahmen nach Themenfeldern gegliedert: Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahme der Stadtplanung Fahrradstellplätze Es wird Kritik am geplanten Fahrradparkaus geübt. Die gegenwärtig vorhandenen frei zugänglichen Stellplätze werden bevorzugt, da man das Fahrrad schnell abstellen und nicht in ein Gebäude gehen möchte. Da in der Bahnhofsumgebung auch ein hoher Bedarf nach sicheren Abstell- möglichkeiten besteht, kann davon ausgegangen werden, dass das geplan- te Fahrradparkhaus gut angenommen wird. Oberirdisch ist bewirtschafteter und unbewirtschafteter Parkraum für Räder im östlichen Bereich des Bahnho- fes und an allen Zufahrtsstraßen zum Bahnhof vorhanden. Zum Fahrradparkhaus wird angemerkt, es sei schön dargestellt, würde aber ein Chaos werden, wie der- zeit bereits der Fall. Alle werden woanders parken, da es Geld koste. Der Bedarf, weitere Fahrradstellplätze in der Bahnhofsumgebung zu schaffen, wird gesehen und seitens der Stadt ak- tiv verfolgt. Die Schaffung von zusätzlichen Fahr- rad-Stellplätzen ist im direkt umgeben- den öffentlichen Bereich nur bedingt möglich, es wird aber derzeit eine neue Fahrradstation am Eingang Süd des Hauptbahnhofes mit ca. 700 Stellplät- zen gebaut, in dieser Station sind auch Stellplätze für Sonderräder wie z.B. Pe- delecs, Räder mit Anhängern oder Las- tenräder vorgesehen. Alle Möglichkei- ten für Abstellplätze im öffentlichen Raum in der Viktor-Gollancz-Straße werden nochmal geprüft. Eine Erweite- rung der Abstellanlagen in der Straße Am Stadtgarten wird derzeit ebenfalls geprüft. - 2 - Insofern wird der Belang nach ausrei- chend Fahrradstellplätzen in der Pla- nung und auch im Rahmen der weite- ren städtischen Planungen berücksich- tigt. Es gebe einen Bedarf an schnellen Fahrradparkplät- zen. Die Bürgerin gibt an, das Fahrradparkhaus ein- mal benutzt zu haben. Dies sei umständlich gewesen, da man weit zu einem Gebäude laufen musste, um zu bezahlen. Sie werde dies künftig nicht mehr tun. Es ist bekannt, dass es im Bahnhofsum- feld großen Parkdruck gibt, auch die Problematik des „wilden Parkens“ sei bekannt. Ziel ist es, ein differenziertes Angebot an Stellplätzen zu machen, da es auch ein Bedürfnis nach sicheren Stellplätzen gibt, wie sie in dem geplanten Fahrrad- parkhaus zur Verfügung stehen wer- den. Die Schaffung von zusätzlichen Fahr- rad-Stellplätzen ist im direkt umgeben- den öffentlichen Bereich nur bedingt möglich, es wird aber derzeit eine neue Fahrradstation am Eingang Süd des Hauptbahnhofes mit ca. 700 Stellplät- zen gebaut, in dieser Station sind auch Stellplätze für Sonderräder wie z.B. Pe- delecs, Räder mit Anhängern oder Las- tenräder vorgesehen. Alle Möglichkei- ten für Abstellplätze im öffentlichen Raum in der Viktor-Gollancz-Straße werden nochmal geprüft. Eine Erweite- rung der Abstellanlagen in der Straße Am Stadtgarten wird derzeit ebenfalls geprüft. Insofern wird der Belang nach ausrei- chend Fahrradstellplätzen in der Pla- nung und auch im Rahmen der weite- ren städtischen Planungen berücksich- tigt. Es sei schön, dass es öffentliches zweigeschossiges Fahrradparken gäbe. Es liege jedoch auch im Interes- se des Cafés, dass für die Laufkundschaft ein (An- merkung: ebenerdiges) Angebot vorhanden sei. Aufgrund der geplanten Bushaltestel- len, deren Ausführung und Anordnung in einem separaten Planungsprozess festgelegt werden soll, können in der Victor-Gollancz-Straße direkt vor den Gebäuden momentan keine festen Standorte für oberirdische Fahrradstell- plätze festgelegt werden. Die für die Nutzungen baurechtlich erforderlichen Stellplätze werden auf den privaten Grundstücksflächen im Rahmen der Gebäude nachgewiesen. - 3 - Die Parkplätze würden weiter nach Westen wandern. Diese Lösung in der Mitte werde nicht als besonders gut empfunden. Die Lage der Bushaltestellen ist eine Vorgabe aus dem Wettbewerb. Die Buslinien sollten möglichst nahe am Bahnhofplatz sein. Die Aufgabe aus dem Wettbewerb an die Planer war die Integration eines Fahrradparkhauses in den Gebäude- komplex. Dieses wurde unter Berück- sichtigung verschiedenster Sachzwänge im mittleren Teil des Gebäudekomple- xes angeordnet. Die Entfernung der Stellplätze zum Bahnhofplatz ist dadurch etwas größer als vorher, liegt aber immer noch in einem vertretbaren Rahmen. Im Rahmen eines zukünftigen Verfahrens zur Gestaltung der Bushalte- stellen in der Victor-Gollancz-Straße sollen auch die Belange der Radfahrer thematisiert werden. Auf der Südseite seien auch öffentliche Stellplätze. Man wolle wissen, wie viele Fahrradstellplätze entfal- len. Es seien bereits 100 vorhanden. Sonst würden die Fahrräder nicht „rumstehen“. Es wird gefragt, ob diese Stellplätze Geld kosten. Die Pendler wären nicht bereit, zu zahlen. Das bestehende Chaos werde sich verschlimmern. Für das Fahrradparkhaus wurde ein Be- darf von ca. 100 Fahrradstellplätzen ermittelt und von der Stadt als Vorgabe in den vorgeschalteten Planungswett- bewerb eingebracht. Im geplanten Fahrradparkhaus sind 102 öffentliche Fahrradstellplätze vorgese- hen. Dazu kommen die für die geplan- ten Nutzungen baurechtlich erforderli- chen Fahrradstellplätze, die ebenfalls im Rahmen des Vorhabens nachgewiesen werden. Die Fahrradstellplätze werden Gebüh- ren kosten. Es besteht ein Bedarf an Stellplätzen dieser Art, da sie sicherer sind. Stellplätze dieser Art werden ge- rade immer wieder von Pendlern gefor- dert, auch wenn diese Geld kosten. Ak- tuell stehen ca. 1800 nicht bewirtschaf- tete Stellplätze ca. 440 Bewirtschafte- ten gegenüber, in Spitzenzeiten sind al- le ausgelastet. Zukünftig stehen nach jetzigen Planun- gen ca. 1360 unbewirtschaftete Stell- plätze ca. 1200 bewirtschafteten Stell- plätzen gegenüber. Bei den ca. 1360 unbewirtschafteten Parkplätzen handelt es sich um öffentliche Fahrradparkplät- ze und um Fahrradparkplätze der DB- Station (eingehaust). Durch die Bau- - 4 - maßnahme entfallen nur die Parkplätze der DB-Station, die öffentlichen Fahr- radparkplätze bleiben zunächst erhal- ten. (Zur Herstellung dieser öffentlichen Fahrradparkplätze wurden seinerzeit öf- fentliche Pkw-Parkplätze umgewidmet.) Sollten im Zuge der Baumaßnahme (aufgrund der Lage der Zufahrten) öf- fentliche Stellplätze (in den Parktaschen entfallen), werden diese verlagert (Er- satz an anderer Stelle). Das Fahrrad- parkhaus im Neubau ersetzt die entfal- lenden Parkplätze der DB-Station. Im Frühjahr 2018 findet eine weitere Zählung statt, um eine neue Bedarfs- zahl zu ermitteln. Für die Realisierung des Busbahnhofes in der Victor-Gollancz-Straße wird zu gegebener Zeit ein gesondertes Verfah- ren erforderlich. Dabei wird dann auch zu untersuchen sein, wie die dadurch entfallenden Fahrradparkplätze ersetzt werden können. Weitere verkehrliche Belange Busse: abends gegen 23.00 Uhr sei die Gegend nicht so belebt, was sich ungünstig auf das Sicherheitsge- fühl auswirke. Die Victor-Gollancz-Straße werde nicht belebter werden; dies sei bereits derzeit ein Manko. Gegenüber dem bisherigen Zustand wird sich die soziale Kontrolle in der Straße erhöhen. Zum einen entfallen auf der südlichen Seite Brachflächen, die in der Vergangenheit Ausgangs- punkt von Störungen waren. Die geplante Hotelnutzung mit ange- gliederten gastronomischen Bereichen trägt außerdem zur Belebung und da- mit zur sozialen Kontrolle bei. Die Gleise 101 und 102 seien über einen bestehen- den Trampelpfad erschlossen. Es wird angeregt, ei- nen Zugang zur Bahnanlage von außen zu schaffen. Es gäbe eine 5 bis 8 m breite Zone, die nicht im Be- bauungsplan enthalten sei. Eine neue Verbindung ist nicht geplant und wäre nur in Abstimmung mit der Bahn möglich Insbesondere aus sicher- heitstechnischen Erwägungen soll der Zugang weiterhin über den zentralen Haupteingang vom Bahnhofsplatz er- folgen. Zusätzliche Zugangsmöglichkei- ten werden auch seitens der Bahn nicht angestrebt. Die Verbindungswege zwischen Albtalbahnhof und Pfalzbahnhof seien lang - man könne Umsteigezeit einsparen (5 bis 6 Minuten). Dies betreffe die West- seite des Bebauungsplans. Man solle zumindest eine Fläche für den Abgang herstellen im Bereich des Siehe oben. Dieser Bereich wird außer- dem für Maßnahmen für den Arten- schutz benötigt. - 5 - Kopfendes von Gleis 102 zum (Anmerkung: geplan- ten) Kreisel. Dort solle ein Weg vorgesehen werden, ansonsten müsste das Grundstück rausgenommen werden. Es wird hinterfragt, ob die Pkw-Stellplätze erhalten bleiben. Die Pkw-Stellplätze (keine öffentlichen Stellplätze) entfallen. Die erforderlichen Stellplätze für die geplanten Nutzungen werden auf dem Vorhabengrundstück nachgewiesen. Anwohnerparkplätze würden nicht respektiert. Die Karte koste 150 Euro pro Jahr. Anwohnerparkplätze würden von Bahnnutzern und Fahrschulen beparkt werden. Der Bedarf sei massiv erhöht durch Diskobe- sucher. Die angesprochenen Parkierungsprob- leme werden gesehen, sie können je- doch nicht dem Vorhaben angelastet werden. Der Stellplatzbedarf des entstehenden Objekts wurde entsprechend den ge- setzlichen Vorgaben kalkuliert und ab- gedeckt. Es werden ca. 140 Stellplätze hergestellt. Die Vorgaben der Landes- bauordnung werden somit etwas über- erfüllt. Durch das Gebäude wird der Verkehrsraum nicht belastet. Es wird festgestellt, dass durch das Projekt bestehen- de Stellplätze entfallen. Ein Vertreter des Bürgervereins der Südweststadt sieht eine Verschärfung der Situation und verweist auf die Südstadt und den Werderplatz - wo sollen die Leute parken? Die Parkplätze auf der Nordseite blie- ben erhalten, die Stellplätze auf dem Baugrundstück entfallen. Dabei handelt es sich aber nicht um öffentliche Park- plätze, sondern um gewerbliche Parkie- rungsflächen auf einem Privatgrund- stück der Bahn. Auto - es gebe Möglichkeiten mit dem ÖPNV zu fah- ren. Es gibt ein sehr gutes ÖPNV-Angebot und auch Optionen auf dem freien Markt (Carsharing). Trotzdem sind die Vorgaben der Landesbauordnung maß- gebend. Es besteht kein Anlass, den Stellplatzschlüssel an diesem Standort zu reduzieren. Es wird nach der Planung der Bushaltestellen gefragt. Was ist der Zweck der Buslinien und des geplanten Kreisverkehrs. Man muss im Zusammenhang mit dem geplanten Umbau des Bahnhofvorplat- zes die Möglichkeit vorsehen, dass Bus- se in der Victor-Gollancz-Straße halten können. Damit zusammenhängend ist ein Umbau des Knotenpunktes Victor- Gollancz-Straße / Schwarzwaldstraße zum Kreisverkehrsplatz erforderlich. Das Vorhaben Bahnhofvorplatz ist frühes- tens ab 2020 umsetzbar. Anlage 1 der Begründung stellt eine beispielhafte Anordnung der geplanten Bushaltebuchten und des Kreisver- kehrsplatzes dar. Kreisverkehrsplatz und - 6 - Bushaltestellen sind nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens, son- dern bleiben einem späteren Verfahren vorbehalten. Die geplanten Haltestellen und der Kreisverkehrsplatz wurden im Rahmen des Bebauungsplans und der zugehöri- gen Gutachten, z.B. des Schallgutach- tens, berücksichtigt. Das Vorhaben selbst erfordert keine Änderungen des Knotenpunktes. Schallschutz Es wird über den Lärm der Kundschaft von McDo- nald ́s in den Abendstunden und von Leuten, die mit Rollkoffern in der Victor-Gollancz-Straße laufen, ge- klagt. Außerdem werden Schallbelastungen durch die Stra- ße bzw. Reflexionen am neuen Gebäudekomplex be- fürchtet. Der zu erwartende Verkehr auf der Vic- tor-Gollancz-Straße wurde im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung be- rücksichtigt. Insgesamt kommt das Schallgutachten zu dem Ergebnis, dass es durch das Vorhaben zu einer spürba- ren Verbesserung der schalltechnischen Situation - vor allem für die zurückge- setzten Gebäude - kommt. Belästigungen durch Rollkoffer o. ä. aus dem Bahnhofsbetrieb können nicht dem Vorhaben angelastet werden und sind auch im Rahmen eines Schallgut- achtens nicht erfassbar. Belastungen durch den Zugverkehr werden vom Bür- ger im Vergleich dazu als geringer eingeschätzt. Tatsächlich sind die Schallemissionen des Schienenverkehrs vorherrschend. Seit der Ansiedelung der Diskothek (am Bahnhof- platz) und McDonald ́s gibt es in der Victor-Gollancz- Straße Probleme mit Lärmbelastung in der Nachtzeit bzw. mit Leuten, die sich auf der bestehenden Park- platzfläche aufhalten (nachts und am Wochenende). Die Vorbelastung kann nicht dem ge- planten Vorhaben angelastet werden. Vielmehr trägt das Vorhaben zur Ver- besserung der Situation bei, da durch die Neuordnung die Möglichkeit ent- fällt, sich auf der Parkplatzfläche zu sammeln. Durch die Neuordnung des Plangebietes verstärkt sich die soziale Kontrolle und es gibt keinen Raum mehr für solche Aktivitäten. Höhenentwicklung, Verschattung Es wird angefragt, ob es einen Querschnitt über die Straße zur bestehenden Bebauung gäbe und nach den geplanten Höhen im Verhältnis zum Bestand. Es wird nach den künftigen Sichtbeziehungen zum Bahnhof und zum Schwarzwald gefragt. Die bisherige unbebaute Situation mit durchgängigem Blick auf den Schwarzwald wird nicht bestehen bleiben. Allerdings ist der Gebäudekomplex in drei Baukörper aufgeteilt, die auf einer - 7 - gemeinsamen Sockelzone sitzen. Zwischen den Baukörpern gibt es weiterhin Durchblicke. Diese Grundstruktur war ein wesentlicher Faktor für die Entscheidung des Preisgerichts, den vorliegenden Entwurf zur Umsetzung weiterzuverfolgen und nicht einen durchgängigen Riegel entlang der Straße oder andere Bauformen. Die Höhe der drei Baukörper ist gestaf- felt und beträgt 6-8 Geschosse. Die Höhe des Kopfbaus am Bahnhof orien- tiert sich an der Höhe des bestehenden, gegenüberliegenden Hotels. Für den Wettbewerb hat es ein Modell gegeben, anhand dessen die Relation des Entwurfs zur Umgebung geprüft wurde. Außerdem war der Entwurf im Gestaltungsbeirat zur Prüfung der Ge- bäudehöhen gewesen. Im aktuellen Vorhaben- und Erschlie- ßungsplan ist ein Schnitt enthalten, bei dem die nördlich der Victor-Gollancz- Straße gelegene Wohnbebauung sicht- bar ist. Mittlerweile wurde ein Schnitt erstellt, der die Höhenentwicklung im Vergleich zu der bestehenden Bebauung und die Gebäudeabstände aufzeigt (siehe Plan 16 des Vorhaben- und Erschließungs- plan). Kann man an den Bauhöhen etwas ändern oder sind diese vom Investor vorgegeben? Die Bauhöhen wurden nicht vom Inves- tor vorgegeben, sondern waren bereits Grundlage der Auslobung des vorge- schalteten Planungswettbewerbs. Die Fachjury hat im Rahmen der Beur- teilung der Wettbewerbsergebnisse so- gar den Prüfungsauftrag gegeben, ob am Knotenpunkt Schwarzwaldstraße / Victor-Gollancz-Straße nicht auch eine höhere Bebauung möglich wäre. Dies wurde jedoch nicht weiter verfolgt. Es wird hinterfragt, ob eine Simulation der Verschat- tung der Gebäude Victor-Gollancz-Str. 6-10 vorliegt. Eine Verschattungsstudie liegt vor, die Ergebnisse der Simulation wurden in der Begründung des Bebauungsplans eingearbeitet und können im Rahmen der späteren öffentlichen Auslegung - 8 - eingesehen werden. Danach gibt es keine gesetzlichen Vor- gaben zur Verschattung von Gebäuden. Die erforderlichen Abstandsflächen nach LBO, das Erfordernis der ausrei- chenden Belichtung, Belüftung und Be- sonnung des Gebäudes wurden im Rahmen der Planung berücksichtigt. Bei der Verschattungsstudie wurden vier exemplarische Tage untersucht: 20. März – astrologischer Frühlingsanfang, 21. Juni, 23. September – astrologi- scher Herbstanfang, 17. Januar (schat- tenintensivster Tag des Jahres). Klima Gibt es durch das Vorhaben Klimaauswirkungen in Bezug auf die Innenstadt. Es handle sich um ein Ge- biet, in dem niedrige Bauhöhen einzuhalten seien. Setzt man sich darüber hinweg? Zum Bebauungsplan wurde ein Klima- gutachten erstellt, dessen Ergebnisse in die Begründung zum Bebauungsplan übernommen wurden. Im Gutachten wurden - nach Ermittlung der relevanten Windrichtungen - die Windverhältnisse bzw. der Windkom- fort im bodennahen Außenbereich und die Durchlüftung des städtischen Nah- bereichs insbesondere in Hinblick auf die nördlich an das Vorhaben angren- zende Bebauung untersucht. Die Aus- wirkungen auf das Mikroklima bzw. die Belüftungssituation liegen im verträgli- chen Bereich, der Windkomfort wird durch das Vorhaben verbessert. Umwelt Es wird hinterfragt, warum keine Umweltprüfung durchgeführt wurde. Für dieses Projekt in der Innenstadt wird das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB angewendet. Die Erstellung eines Umweltberichts ist dabei nicht erforderlich. Ungeachtet dessen wurden die zu prüfenden Be- lange des Umweltschutzes wie z.B. die Belange des Artenschutzes berücksich- tigt. - 9 - Verfahren, Zeitschiene, Bebauungsplanunterlagen Frage nach der weiteren Zeitschiene Nach aktuellem Planungsstand ist der Satzungsbeschluss für den Herbst 2018 vorgesehen. Es ist mit einer Bauzeit von ca. zwei Jahren zu rechnen. Es wird angeregt, die Bürger vor Ausschreibung eines Wettbewerbs einzubeziehen. 100 Stellplätze für Fahrräder seien zu wenig. Die Anregung, Bürger vor Ausschrei- bung eines Wettbewerbs einzubezie- hen, wird in künftige Überlegungen einbezogen, kann jedoch nicht prinzipi- ell Anwendung finden. Der Bedarf an Fahrradstellplätzen im Bahnhofsgebiet wird bei dem Vorha- ben, aber auch bei künftigen Planun- gen im Bahnhofsumfeld berücksichtigt. Im Bereich des Hauptbahnhofs Süd ist eine Fahrradstation mit ca. 700 Plätzen vorgesehen. Frage nach Einsicht in die Pläne im Internet, Beteili- gung am weiteren Verfahren Der Planungsstand der frühzeitigen Be- teiligung wurde – wie üblich – auf der Internetseite der Stadt Karlsruhe veröf- fentlicht. Im Rahmen der Veranstaltung am 21. Juni 2017 wurde auch über das weitere Verfahren und die Mitwirkungsrechte informiert. Nachgefragt werden ein Querschnitt von der Victor- Gollancz-Straße bis zum Gleis 102 und ein Schnitt unter Einbeziehung des Bestands nördlich der Victor- Gollancz-Straße. In einem Schnitt des aktuellen VEP ist der Bestand nördlich der Victor- Gollancz-Straße dargestellt, ebenso wie der Anschluss an die Bahnflächen. (Plan 16 des VEP) - 10 - Zusammenfassung der Inhalte der im Nachgang zur Informationsveranstaltung eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen nach Themenfeldern gegliedert: Im Nachgang zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung einge- gangene Stellungnahmen Stellungnahme Vorhaben- träger und Stadtplanung Bürger aus Oberreut/ADFC, 26. Juni 2017 Fahrradparken Der Radverkehr steigt weiter an. Daher brauchen wir auch im- mer mehr sichere Fahrradabstellanlagen, besonders am Haupt- bahnhof. Hier wird der Bestand der Fahrradabstellanalgen statt erhöht, reduziert. Die Beseitigung der Fahrradabstellflächen - besonders der Überdachten - führt dazu, dass noch mehr wild- geparkte Fahrräder vor dem Hauptbahnhof abgestellt werden. Ich bitte Sie, die vorhandenen Radstellanalagen nicht zu besei- tigen, sondern neue z.B. in Form von einer Fahrradstation zu errichten. Im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplans entfallen die auf dem Privatgrundstück vorhandenen Fahrradabstell- möglichkeiten. Neben den für das Vorhaben nach Landes- bauordnung herzustellenden Fahrradstellplätzen ist eine Fahrradstation im Gebäude vorgesehen. ADFC, Kreisverband Karlsruhe, 3. Juli 2017 Fahrradparken Im jetzigen Zustand wird das Grundstück und das angrenzende Straßenland auch zum Abstellen von Fahrrädern genutzt. Eine stichprobenartige Zählung hat ergeben, dass auf überdachten Stellplätzen knapp 100 Fahrräder und auf nicht überdachten Stellplätzen weitere 100 Fahrräder abgestellt werden. In der Summe parken derzeit rund 200 Fahrräder im Bereich des Be- bauungsplans Victor-Gollancz-Straße. Die Stellplätze für Fahrräder sind rund um den Bahnhof knapp. Derzeit wird im Bebauungsplan ein öffentlich zugängliches Fahrradparkhaus mit 102 Stellplätzen vorgesehen, sowie eine Anzahl von Stellplätzen gemäß der Landesbauordnung (LBO). Dies begrüßt der ADFC Karlsruhe und hält es für einen Schritt in die richtige Richtung. Inwieweit Parkmöglichkeiten für Räder im Bereich des Bürgersteigs möglich sind, kann dem Bebau- ungsplan momentan nicht entnommen werden. Aus der gegenwärtigen Planung ergibt sich so eine Verschlech- terung des Parkangebots für Fahrräder. Die Parkmöglichkeiten sollten auch den erwarteten bzw. politisch gewollten Zuwachs beim Radverkehr in Karlsruhe berücksichtigen. Dies gilt insbe- sondere für Umfeld des Hauptbahnhofs mit vielen Pendlern. Der ADFC Karlsruhe regt an, dass eine – gegenüber der ge- genwärtigen Planung - erhöhte Anzahl von öffentlich zugängli- chen Parkmöglichkeiten für Fahrräder geschaffen wird. Damit soll die Differenz von ca. 100 Parkplätzen ausgeglichen bzw. Dies ist im direkt umgebenden öffentlichen Bereich nur be- dingt möglich, es wird aber derzeit eine neue Fahrradsta- tion am Eingang Süd des Hauptbahnhofes mit ca. 700 Stellplätzen gebaut. In dieser Station sind auch Stellplätze für Sonderräder wie z.B. Pede- lecs, Räder mit Anhängern oder Lastenräder vorgesehen. Alle Möglichkeiten für Ab- stellplätze im öffentlichen Raum in der Viktor-Gollancz- Straße werden nochmal ge- prüft. Eine Erweiterung der Abstellanlagen in der Straße Am Stadtgarten wird derzeit ebenfalls geprüft. - 11 - mehr Parkraum für die zu erwartenden Zunahme bei der Fahr- radnutzung geschaffen werden. Es sollten auch Parkplätze für Lastenräder und Fahrräder mit Anhängern eingeplant werden. Wohnungseigentümer Victor-Gollancz-Straße 8, 4. Juli 2017 Anmerkung zu den nachfolgenden Fragen: Einzelne Fragen sind keine Angelegenheit des Bebauungsplanverfahrens und wurden fernmünd- lich bereits beantwortet. Hotelnutzung Ist es wirtschaftlich sinnvoll, ein weiteres Hotel in Bahnhofsnähe zu bauen? Wie wurde der Bedarf ermittelt? Betreiber wird voraussichtlich die IntercityHotel GmbH. Durch die Nähe zum Haupt- bahnhof kann prinzipiell von guten Bedingungen für die Hotelnutzung ausgegangen werden. Welches Sterne-Segment für das Hotel ist angedacht? Vorgesehen ist die Ansiedlung eines 3-Sterne-Betriebs. Wie wird der Lärmschutz im Hotelanreise-Bereich (Lobby) ge- währleistet? Die geplante Hotelnutzung in- klusive der dadurch erzeugten Verkehre wurde im Rahmen des schalltechnischen Gutach- tens berücksichtigt, ebenso wie die Einwirkungen der Schallbelastungen des Ver- kehrs auf die geplanten Nut- zungen. Die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen wur- den in die Festsetzungen des Bebauungsplans übernom- men. Welche Art von Geschäften sollen im EG angesiedelt werden? Vorgesehen sind kleinflächige Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevanten Sorti- menten. Die konkreten Mieter stehen noch nicht fest Wohnnutzung/Boardinghouse Wie viele Appartements wird es geben Anstelle des ursprünglich im Mittelteil vorgesehenen ge- werblichen Wohnens ist nun- mehr eine Büronutzung vor- gesehen. Werden die Appartements zum Kauf angeboten? Haben Anwohner Möglichkeiten, frühzeitig zu kaufen? Wäre es nicht sozial sinnvoller, 4-7-Zimmer-Wohungen anzu- - 12 - bieten für Familien? Verschattung Gibt es ein 3D Modell das den Schattenwurf an Victor- Gollancz-Str. 6-10 simuliert? Für die Schattenstudie, deren Ergebnisse in die Begründung zum Bebauungsplan einge- flossen sind, wurde ein digita- les 3D-Model des Vorhabens erstellt. Bei der Schattenstudie wurde die Besonnungssituati- on der nördlich an die Victor- Gollancz-Straße anschließen- den Wohnbebauung geprüft. Bushaltestellen Welche Funktion haben die Busparkplätze? Wird das ein Bus- bahnhof? Was wird um Lärmschutz unternommen, schon heu- te sind gelegentliche Busse die parken lauter als die Bahn (v.a. Klimaanlage). Im Zuge der Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes ist es vorgesehen, vier Bushaltestel- len in die Victor-Gollancz- Straße zu verlegen. Diese Ver- legung ist jedoch nicht Thema des vorliegenden vorhabenbe- zogenen Bebauungsplans, sondern bleibt einem separa- ten Planverfahrens vorbehal- ten. Lärmschutz für Victor-Gollancz-Straße 8 Welche Maßnahmen werden zum Lärmschutz für Victor- Gollancz-Str 8 ergriffen? In Bezug auf die Anlieferung zum Ho- tel, werden die LKWs im freien stehen oder rein fahren? Schon heute sind v.a. Busse und Kühllastwägen vom A&O Hotel eine größere Lärmquelle als der Bahnverkehr. Für die Anlieferung des Hotels ist eine eingehauste Fläche auf dem Vorhabengrundstück vorgesehen. Der Anlieferungsverkehr für das Vorhaben wurde im Rah- men des schalltechnischen Gutachtens berücksichtigt. Insgesamt verbessert sich we- gen der abschirmenden Wir- kung zur Bahn für die beste- henden Wohngebäude die Si- tuation aus schalltechnischer Sicht. Insofern sind durch das Vorhaben keine zusätzlichen Maßnahmen an der beste- henden Bebauung erforder- lich. - 13 - Parkplätze auf Nordseite der Victor-Gollancz-Straße Werden die Parkplätze vor Victor-Gollancz-Str. 6-10 erhalten bleiben? Werden es Anwohnerparkplätze bleiben? Die erforderlichen Stellplätze für das Vorhaben werden im Bereich der Tiefgarage auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen. Der Straßen- raum der Victor-Gollancz- Straße wird nur im Bereich der zwei geplanten Zufahrten überplant beziehungsweise umgestaltet. Insofern bleiben die angesprochenen Stellplät- ze erhalten. Bestehende Bäume Victor-Gollancz-Str. 6-10 Werden die Bäume auf der Seite von Victor-Gollancz-Str. 6-10 vollumfänglich erhalten bleiben? Der Bebauungsplan sieht kei- nen Eingriff in bestehende Bäume nördlich der Victor- Gollancz-Straße vor. Baumaßnahme Welche Bauzeiten sind geplant? Werden die Bauarbeiten vor 9 Uhr morgens und nach 18 Uhr Abend durchgeführt? (die Kin- der- und Schlafzimmer liegen bei Victor-Gollancz-Str. 8 zur Baustellenseite) Die geltenden Vorschriften für den Baustellenbetrieb werden eingehalten. Momentan wird von einer Umsetzungsdauer von ca. zwei Jahren ausgegangen. Im Übrigen betrifft die Anre- gung nicht die Inhalte des Be- bauungsplans. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um den Baulärm zu mi- nimieren? Welche Bauzeit ist geplant? Gibt es weitere Unterlagen und Bilder zum geplanten Vorha- ben? Dieses Bild z.B. http://www.vielmo.de/vielmo/index.php/de/news/news.html ist nicht in den Unterlagen der Stadt zu sehen. Die Entwurfsplanung mit den Architektenplänen (Vorhaben- und Erschließungsplan) wird – nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung - im Rah- men der Offenlage ausgelegt und ist im Zeitraum der Offen- lage auch online auf der Seite der Stadt einsehbar. Verfahren Welche Gremien werden durchlaufen bis zur finalen Freigabe des Vorhabens? Als nächster Schritt steht der Entwurfsbeschluss für den Gemeinderat an, anschließend erfolgt die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. - 14 - § 3 Abs. 2 BauGB. Abgeschlossen wird das Be- bauungsplanverfahren durch den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanverfahrens bzw. durch dessen öffentliche Bekanntmachung. In welcher Form ist die Beteiligung der Anwohner geplant? Der letzte Termin wurde für Berufstätige zu kurzfristig angesetzt. Es braucht etwas mehr Vorlauf, wenn Beteiligung gewünscht ist. Die Anwohner können sich nach der bereits erfolgten frühzeitigen Beteiligung auch noch im Rahmen der Offenla- ge gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu dem Vorhaben äußern. Der Zeitraum der Offenlage wird ortsüblich bekanntgemacht. Warum wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt? Der Bebauungsplan erfüllt die Voraussetzungen zur Durch- führung des beschleunigten Verfahrens gem. § 13a BauGB. Aus diesem Grund kann auf die Umweltprüfung verzichtet werden. Wo und wann ist der finale Bebauungsplan zu finden? Nach Abschluss des Bebau- ungsplanverfahrens kann der Bebauungsplan bei der Stadt eingesehen werden. Vorhabenträger Welche Investoren stehen hinter diesem Vorhaben? Vorhabenträger ist die VGS Beteiligungs - und Ver- waltungs GmbH, Waldstückerring 6, 76756 Bellheim. Was ist die Zielsetzung der Investoren? Die Zielsetzung des Vorhaben- trägers ist die Umsetzung des im Bebauungsplan dargestell- ten Vorhabens. Welchen Bezug zu Karlsruhe haben die Investoren? Die Anregung betrifft nicht die Inhalte des Bebauungsplans. Fördermittel Ist eine Sanierungsunterstützung für Victor-Gollancz-Str. 6-10 geplant das die Fassaden zu den Neubauten passen? Dies ist keine Angelegenheit des Bebauungsplanverfahrens. Die Bebauung Victor- Gollancz-Straße 6-10 befindet sich nicht innerhalb eines Sa- - 15 - nierungsgebietes. Anregungen Nutzungen Wohnungen für Familien und Studierende bauen anstelle von Hotel- und Bürokomplex. Aufgrund der Immissionsbe- lastungen aus dem Bahnbe- trieb ist die Umsetzung einer dauerhaften Wohnnutzung an dieser Stelle problematisch. Deshalb entschied man sich für den vorliegenden Nut- zungsmix, der in dieser urba- nen Situation mit den beste- henden Belastungen besser zu vereinbaren ist und zu einer dauerhaften Aufwertung der bisher brachliegenden Fläche führen kann. Anordnung Fahrradkeller und Anlieferung Fahrradkeller und Anlieferung des Hotels verursachen viel Pub- likumsverkehr und wären besser direkt gegenüber des A&O Hotels aufgehoben. Tiefgarageneinfahrt ebenfalls oder gegen- über des jetzigen Bürogebäudes hin zur Schwarzwaldstraße - damit würden sie den Anwohnern von Victor-Gollancz-Str 6-10 entgegen kommen. Bei der Anordnung der Tiefga- rageneinfahrt und des Fahr- radkellers war eine Vielzahl funktionaler Gesichtspunkte zu beachten. Aus städtebauli- cher Sicht sind im direkten Übergangsbereich zum Bahn- hofplatz Geschäfte und Gast- ronomie als Erdgeschossnut- zungen geeigneter als reine Funktionsflächen wie Tiefga- ragenrampen und Fahrradga- ragen. Mögliche aus dem Vorhaben resultierenden Schallbelastungen wurden im Rahmen des schalltechnischen Gutachtens berücksichtigt. Auch bei der gewählten An- ordnung der Funktionen kommt es insgesamt zu einer Verbesserung der Situation aus Sicht des Schallschutzes. Bestehende Bäume/Anpflanzung von Bäumen Für Lärm und Sichtschutz die Bäume erhalten und auf der Seite V-G-Str 1-5 ausbauen. Der Straßenraum der Victor- Gollancz-Straße bleibt durch das Vorhaben weitgehend unberührt, lediglich die beiden Zufahrtsbereiche sind Teil des Geltungsbereichs. Insofern bleiben die bestehenden Bäume im Straßenraum erhal- ten. - 16 - Bushaltestellen Busparkplätze nicht vorsehen, der Lärm von Bussen ist ein Viel- faches lauter als die Bahnen. Die Bushaltestellen, die im Rahmen der frühzeitigen Be- teiligung nachrichtlich in den Plänen dargestellt waren, sind nicht Teil des Vorhabens. Die Umsetzung der Haltestellen ist an die Umgestaltung des Bahnhofvorplatzes gekoppelt und bleibt einem späteren Planverfahren vorbehalten. Bewohner der Rastatter Straße, 9. Juli 2017 Bebauungsplan Victor-Gollancz-Straße: Fahrradstellplätze Ist-Zustand: Im jetzigen Zustand wird das Grundstück und das angrenzende Straßenland auch zum Abstellen von Fahrrädern genutzt. Stichprobenartige Zählungen haben ergeben, dass durch- schnittlich auf überdachten Stellplätzen knapp 100 Fahrräder und auf nicht überdachten Stellplätzen etwas über 100 Fahrrä- der abgestellt werden. In der Summe parken heute also rund 200 Fahrräder im mittelbaren Bereich des Bebauungsplans Vic- tor-Gollancz-Straße. Weiter sind bekanntlich bereits heute in Bahnhofsnähe Stell- plätze für Fahrräder knapp bemessen. Gegenwärtige Planung: In der gegenwärtigen Planung ist ein öffentlich zugängliches Fahrradparkhaus mit angeblich 102 Stellplätzen vorgesehen, sowie eine Anzahl von Stellplätzen gemäß Landesbauordnung (LBO). Dies ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Leider sind Kurzzeit-Parkmöglichkeiten im Bereich des Bürgersteigs momentan nicht erkennbar, was damit zusammenhängen mag, dass die Planfeststellungsgrenze in der Regel identisch ist mit der Grundstücksgrenze. Fazit: Aus der gegenwärtigen Planung ergäbe sich absehbar eine deutliche Verschlechterung der Parkmöglichkeiten für Radfah- rende in diesem Bereich, da rund 100 Fahrradparkplätze entfal- len würden (200 minus 102). Dies ist nicht geeignet, um wei- terhin die Nutzung des Fahrrades für alltägliche Wege attraktiv zu gestalten, da insbesondere wegen der politisch gewünsch- ten verstärkten Fahrradnutzung mit der Zeit der Bedarf an Ab- stellmöglichkeiten tendenziell zunehmen wird. Dies gilt insbe- sondere im Umfeld des Hauptbahnhofs. Forderung: Es wird angeregt, eine – gegenüber der gegenwärtigen Pla- nung - deutlich erhöhte Anzahl von öffentlich zugänglichen Parkmöglichkeiten für Fahrräder zu schaffen. Dabei sollte unterschieden werden nach Kurzzeitparkern (ebenerdig, kostenlos, ca. 100 Stück) und hochwertigem Park- Siehe oben (Stellungnahme ADFC, Kreisverband Karlsru- he). - 17 - raum (Parkhaus, kostenpflichtig, ca. 200 Stück), es sollten auch Sondersituationen wie z. B. Lastenräder und Fahrräder mit An- hänger berücksichtigt werden. In die Bilanz sind einzubeziehen die vorgesehenen öffentlich zugänglichen Stellplätze im Bereich des Bebauungsplans als auch im direkt angrenzenden öffentli- chen Straßenbereich. Übrigens darf m. E. die Anzahl der Stellplätze gemäß LBO nicht mitgezählt werden, da diese Stellplätze im Wesentlichen den Eigenbedarf der Nutzer der geplanten Gebäude decken. Fahrradpendler, Bahnreisender, 9. Juli 2017 Städtebau Planungen sind standardisiert, austauschbar, seelenlose Ge- bäude, die zu nahe an die Straße reichen, wirken überdimensi- oniert ähnlich wie am Tivoli. Der Charme Karlsruhes geht verlo- ren... Der Entwurf der Arbeitsge- meinschaft Kohlbecker Ge- samtplan GmbH, Gaggenau und vielmo architekten GmbH, Berlin, Stuttgart ging aus ei- nem Wettbewerb (Mehrfach- beauftragung) als Sieger her- vor und bildet die Grundlage für die weitere Planung. Der Entwurf weist eine hohe städ- tebauliche Qualität auf und berücksichtigt die besonderen Anforderungen des Standorts. Fahrradabstellplätze Was passiert mit den Fahrradabstellplätzen am Bahnhof? Blei- ben sie? Warum wird dort nicht ein Fahrradparkhaus errichtet? Die Fahrräder stapeln sich im Bereich des Bahnhofvorplatzes. Siehe Stellungnahme ADFC, Kreisverband Karlsruhe. Kreisverkehrsplatz Auf der Planung ist ein Kreisel eingezeichnet. Verkehrsführung nicht ändern. In diesem Bereich staut sich bereits durch neue Fußgängerampeln der Verkehr (Ebertstraße/hinterm Bahnhof) was zu erhöhten Schadstoffbelastungen insbesondere für Rad- fahrer, Fußgänger und Anwohner führt... Der Kreisverkehrsplatz ist nicht Gegenstand des Bebauungs- planverfahrens. Microappartements Mietpreisbremse. Die geplanten Microappartements. Werden sie möbliert und fallen nicht unter die Mietpreisbremse? Alle diese Planungen lassen das Mietniveau in Karlsruhe weiter an- steigen... Wer ist der Bauherr? Zwischenzeitlich sind anstelle der ursprünglich im Mittelteil vorgesehenen Wohnnutzung (gewerbliches Wohnen) Büros vorgesehen. - 18 - Hausverwaltung der Wohnungseigentümer Victor-Gollancz-Straße 4-10 Aufgrund des Bauvorhabens auf dem ehemaligen Bahngrund- stücks entlang der Victor-Gollancz-Straße, welches genau ge- genüber dem Anwesen Victor-Gollancz-Str. 4-10 liegt, haben die Eigentümer die Sorge geäußert – infolge von Ausgrabungs- arbeiten für den Neubau oder aufgrund Erschütterungen von Baumaschinen - Bauschäden am Gebäude festzustellen, die je- doch ohne vorherige Fotodokumentation nicht nachweisbar wären. Ansprechpartner ist der Vor- habenträger, der bereits Kon- takt mit der Immobilienver- waltung aufgenommen hat. Vor Beginn der Baumaßnah- men wird ein sogenanntes Beweissicherungsverfahren durchgeführt, bei dem der Zu- stand der Gebäude dokumen- tiert wird.

  • TOP 3 Anlage 2
    Extrahierter Text

    Anlage 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Victor-Gollancz-Straße 1-5“, Karlsruhe- Südweststadt Ergebnis der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Inhalt Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen: Stellungnahmen der Behörden und anderer Trä- ger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung Kampfmittelbeseitigungsdienst, 18.08.2017 Im Rahmen der Behördenbeteiligung teilen wir Ihnen mit, dass uns Erkenntnisse über Bombardierungen vorliegen und somit eine Kampfmittelbelastung nicht ausgeschlossen werden kann. Aufgrund der ausge- dehnten Kampfhandlungen und Bombardierungen, die während des 2. Weltkrieges stattfanden, ist es ratsam, im Vorfeld von jeglichen Bau (Planungs-) ver- fahren eine Gefahrenverdachtserforschung in Form einer Auswertung von Luftbildern der Alliierten durchzuführen. Alle nicht vorab untersuchten Bauflä- chen sind daher als potentielle Kampfmittelver- dachtsflächen einzustufen. Die Anregung wird berücksichtigt. Un- ter Ziffer 4.8.5 der Begründung wird die mögliche Belastung durch Kampf- mittel thematisiert. Aufgrund der Aus- wertung des vorhandenen Bildmaterials kann eine Kampfmittelbelastung insge- samt nicht ausgeschlossen werden. Die erforderlichen Sondierungsmaßnahmen für Kampfmittel werden im Vorfeld der Baumaßnahme - unter Einbeziehung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes - durchgeführt. Bei den bisher durchge- führten Sondierungsbohrungen für die Erstellung von Bodengutachten wurden die Belange des Kampfmittelschutzes berücksichtigt. Hinweise auf vorhande- ne Kampfmittel ergaben sich dabei nicht. Seit dem 02.01.2008 kann der Kampfmittelbeseiti- gungsdienst Baden-Württemberg allerdings Luftbild- auswertungen für Dritte, zur Beurteilungen mögli- cher Kampfmittelbelastungen von Grundstücken auf vertraglicher Basis nur noch kostenpflichtig durchfüh- ren. Diese Auswertung kann bei uns mittels eines Vor- drucks beantragt werden. Die dafür benötigten For- mulare können auch unter www.rp-stuttgart.de (→Service→Formulare und Merkblätter) gefunden werden. Bitte beachten Sie hierzu auch den Anhang. Die momentane Bearbeitungszeit hierfür beträgt zur Zeit mind. 38 Wochen ab Auftragseingang. Kenntnisnahme. - 2 - Bundeseisenbahnvermögen, 17.08.2017 Nach den Bestimmungen des Eisenbahn- Neuordnungsgesetzes verwaltet und verwertet das Bundeseisenbahnvermögen Liegenschaften, die nicht bahnnotwendig sind. Dies sind im wesentlichen Wohngrundstücke und Wohngebäude, Sport- und Freizeitflächen sowie auch einen Teilbereich von ge- werblich nutzbaren Grundstücken. Wir wissen, dass es für Außenstehende sehr schwer ist, die Zuständigkeiten nach dem vor genannten Ge- setz aufzuschlüsseln. Wir bitten deshalb um Beteili- gung bei der Aufstellung, Fortschreibung bzw. Ände- rung von Regionalplänen und Flächennutzungsplä- nen. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen hal- ten wir eine Beteiligung für erforderlich, wenn die Bundesrepublik Deutschland (Bundeseisenbahnver- mögen) im Grundbuch als Eigentümer von Grundstü- cken oder Inhabern von Rechten eingetragen ist. Kenntnisnahme. Bezüglich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Victor-Gollancz-Straße 1-5" sind unsere Belange als Träger öffentlicher Belange nicht tangiert. Kenntnisnahme. Hiervon unberührt bleibt Ihrerseits jedoch die Einbin- dung der Deutsche Bahn AG ins laufende Verfahren. Die Deutsche Bahn AG ist weiterhin in das laufende Bebauungsplanverfahren eingebunden Zentraler Juristischer Dienst, 17.08.2017 Das Vorhaben befindet sich in der Schutzzone IIIB des Wasserwerks Durlacher Wald. Die Schutzgebietsver- ordnung ist zu beachten. Nach aktuellem FNP befindet sich Das Plangebiet in der Schutzzone IIIA. Die Hinweise zum Bebauungsplan werden entsprechend ergänzt. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, 18.08.2017 Gegen die im Betreff angegebene Maßnahme beste- hen bei gleichbleibender Sach- und Rechtslage, bis zu einer maximalen Bauhöhe von 30,00 m über Grund, keine Bedenken. Im weiteren Verfahren ist das Bundesamt für Infra- struktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr weiter zu beteiligen. Bei der im VEP dargestellten Planung liegt die Maximalhöhe der Dachattika noch unter 30 m. Unter Berücksichti- gung der technischen Dachaufbauten liegt die maximale Gebäudehöhe bei ca. 33 m. Gemäß Rücksprache mit der Behörde ist eine Gebäudehöhe bis 35 m unkri- tisch. - 3 - Netze BW GmbH, 23.08.2017 Den uns vorgelegten Plan haben wir auf unsere Ver- sorgungsbelange hin durchgesehen. Der im Bebau- ungsplan ausgewiesene Planbereich liegt nicht im Versorgungsbereich der Netze BW GmbH, von uns sind keine Versorgungsanlagen vorhanden. -- RP Stuttgart, Landesamt für Denkmalpflege, 25.08.2017 Bau- und Kunstdenkmalpflege: Gegenüber dem o.g. Planungsvorhaben bestehen aus der Sicht der Bau- und Kunstdenkmalpflege kei- ne grundsätzlichen Bedenken. Die Belange der Denkmalpflege sind in den Planunterlagen bereits be- rücksichtigt. Wir weisen Sie nochmals ausdrücklich darauf hin, dass vor baulichen Eingriffen, wie auch vor einer Veränderung des Erscheinungsbildes dieser Kulturdenkmale nach der vorherigen Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege eine denk- malrechtliche Genehmigung erforderlich ist. Die Anregung wird berücksichtigt. Vor dem Eingriff wird die erforderliche denkmalrechtliche Genehmigung ein- geholt. Im Rahmen des Verfahrens wurden Gespräche mit dem Landesamt für Denkmalpflege und der unteren Denkmalschutzbehörde geführt, bei denen der Umgang mit der bestehen- den denkmalgeschützten Substanz be- sprochen wurde. Danach soll die Sandsteinmauer denk- malpflegerisch dokumentiert werden und ihre Steine nach fachgerechter Aufarbeitung im Umfeld des jetzigen Standortes in die Neubebauung inte- griert werden. Die beiden Bahnsteigüberdachungen sollen in unmittelbarem Bahnhofsum- feld wiedererrichtet werden. Als zu- künftiger Standort ist das Gleis 101 vorgesehen. Die Hinweise und die Begründung zum Bebauungsplan werden diesbezüglich ergänzt. Ergänzende Regelungen zum Denkmalschutz werden im Durchfüh- rungsvertrag getroffen. Archäologische Denkmalpflege: Sollten bei der Durchführung der Maßnahme archäo- logische Funde oder Befunde entdeckt werden, sind gemäß § 20 DSchG Denkmalbehörde(n) oder Ge- meinde umgehend zu benachrichtigen. Archäologi- sche Funde (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramikres- te, Knochen etc.) oder Befunde (Gräber, Mauerreste, Brandschichten, bzw. auffällige Erdfärbungen) sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der An- zeige in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutzbehörde oder das Regie- rungspräsidium Stuttgart (Ref. 84.2) mit einer Ver- kürzung der Frist einverstanden ist. Auf die Ahndung Die Anregung wird berücksichtigt. Der Hinweis zum Denkmalschutz wird ent- sprechend angepasst. - 4 - von Ordnungswidrigkeiten (§ 27 DSchG) wird hin- gewiesen. Bei der Sicherung und Dokumentation ar- chäologischer Substanz ist zumindest mit kurzfristi- gen Leerzeiten im Bauablauf zu rechnen. Ministerium für Verkehr, Landeseisenbahnaufsicht BW, 28.08.2017 Keine Anregungen und Bedenken Bitte um weitere Beteiligung am Verfahren Weitere Beteiligung erfolgt. Handwerkskammer Karlsruhe, 08.09.2017 Keine Anregungen und Bedenken -- Zentral Juristischer Dienst, Denkmalschutzbehörde, 15.02.2017 Mit Blick auf den Umgang mit der denkmalgeschütz- ten Substanz innerhalb des Plangebiets muss „B. 4. Denkmalschutz“ (Abs. 1-3) wie folgt geändert wer- den: Im Plangebiet befinden sich ein Bahnsteig, zwei Bahnsteigüberdachungen und eine Stützmauer, die als Teile der historischen Hauptbahnhof-Bebauung dem Denkmalschutz unterliegen (§ 2 Denkmal- schutzgesetz). Die denkmalgeschützten Teile sind in dem entsprechenden Plan unter IV mit D (für Denk- malschutz) gekennzeichnet. Für den Abbruch der denkmalgeschützten Teile ist eine Genehmigung bei der Denkmalschutzbehörde einzuholen. Die Genehmigung wird nur unter den Bedingungen erteilt, dass  Die fachgerechte Dokumentation des denk- malgeschützten Bestandes erfolgt  Die Stützmauer in die Neubebauung inte- griert wird, und  Mit der zuständigen Gesellschaft der Deut- schen Bahn die zeitnahe Wiederverwendung der Bahnsteigüberdachungen im Rahmen ei- ner Ergänzung der bestehenden Stützen am Gleis 101 (des Hauptbahnhofs) verbindlich vereinbart wird. Des Weiteren macht die nachträglich erweiterte Kar- tierung des Landesamts für Denkmalpflege (siehe An- lage) eine Änderung des entsprechenden Plans in den Unterlagen erforderlich. Inzwischen sind im Rahmen des Verfah- rens Gespräche mit dem Landesamt für Denkmalpflege und der unteren Denkmalschutzbehörde geführt wor- den, bei denen der Umgang mit der bestehenden denkmalgeschützten Sub- stanz besprochen wurde. Danach soll die Sandsteinmauer denk- malpflegerisch dokumentiert werden und ihre Steine nach fachgerechter Aufarbeitung im Umfeld des jetzigen Standortes in die Neubebauung inte- griert werden. Die beiden Bahnsteigüberdachungen sollen in unmittelbarem Bahnhofsum- feld wiedererrichtet werden. Als zu- künftiger Standort ist das Gleis 101 vorgesehen. Die Hinweise und die Begründung zum Bebauungsplan werden diesbezüglich ergänzt. Ergänzende Regelungen wer- den im Durchführungsvertrag getrof- fen. Die denkmalgeschützten Bereiche (zwei Überdachungen und Stützmauer) sind im zeichnerischen Teil nachrichtlich dargestellt. RP Karlsruhe, Höhere Raumordnungsbehörde, 18.09.2017 Mit der vorliegenden Planung sollen die planungs- rechtlichen Voraussetzungen für die Nachnutzung eines ehemaligen Bahngrundstücks in unmittelbarer Nachbarschaft zum Karlsruher Hauptbahnhof ge- Aufgrund des Bedarfs an Büroflächen an diesem zentralen, verkehrlich sehr gut angebundenen Standort und unter Berücksichtigung des vorhandenen - 5 - schaffen werden. Als künftige Nutzung ist ein multi- funktionaler Gebäudekomplex (Hotel, Büro, Woh- nen, Einzelhandel, Gastronomie) vorgesehen. Das Plangebiet umfasst ca. 0,7 ha, auf dem ein Sonder- gebiet für Büro- und Geschäftsgebäude und Betriebe des Beherbergungsgewerbes gem. § 11 BauNVO festgesetzt werden soll. Im Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003 liegt der betreffende Standort im Bereich einer Weißfläche bzw. eines regionalplanerisch abgestimmten Bereichs für Siedlungserweiterung. Belange der Raumord- nung stehen insoweit nicht entgegen. Bahnlärms wurde auf die Wohnnut- zung (gewerbliches Wohnen) im Mittel- teil zugunsten von Büroflächen verzich- tet. Einzelhandel Es sind mehrere kleinflächige Einzelhandelsbetriebe mit insgesamt max. 1.200 m² Verkaufsfläche vorge- sehen, wobei zentrenrelevante Sortimente ausge- schlossen werden. Auch hinsichtlich der einzelhan- delsbezogenen Ziele der Landes- und Regionalpla- nung bewerten wir die vorliegende Planung als un- bedenklich, da die vorgesehenen Einzelhandelsnut- zungen kleinteilig strukturiert sind (max. 300 m² Ver- kaufsfläche pro Ladenlokal) und zentrenrelevante Sortimente ausgeschlossen sind. Die maximal zulässige Verkaufsfläche sowie die Größe der einzelnen Einzel- handelsbetriebe werden im Durchfüh- rungsvertrag geregelt. Hierbei sollen - entsprechend dem aktuellen Planungs- konzept - insgesamt maximal 1200 m² Verkaufsfläche geschaffen werden. Die maximale Größe einer Einheit beträgt 700 m². Sie liegt damit unter der Schwelle zur Großflächigkeit und kann noch als raumordnerisch verträglich eingestuft werden. Dies entspricht auch der Einschätzung des Regional- verbands Mittlerer Oberrhein. Flächennutzungsplan Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan des Nachbar- schaftsverbandes Karlsruhe ist der Bereich als ge- mischte Baufläche dargestellt. Aufgrund der vorge- sehen Nutzungsmischung im Sondergebiet kann die Planung als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt betrachtet werden. Der Nachbarschaftsverband Karlsruhe stimmt mit Schreiben vom 13. März 2018 der Planung im Rahmen des Aus- formungsspielraumes zu und sieht den Bebauungsplanentwurf als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt an. IHK Karlsruhe, 19.09.2017 Keine Anregungen und Bedenken -- Nachbarschaftsverband Karlsruhe, 19.09.2017 und 13.03.2018 Die vorgelegte Planung ist gemäß Ziffer 2.1 der Be- gründung als aus dem FNP 2010 entwickelt zu be- trachten. Kenntnisnahme Nachbarschaftsverband Karlsruhe 13. März 2018: Der aktuell gültige Flächennutzungsplan 2010 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe stellt im o.g. Planungsbereich eine geplante „gemischte Bauflä- che" dar. Zulässig sind im Mischgebiet, gemäß Baunutzungsverordnung, Geschäfts- und Büroge- bäude sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes. Der Nachbarschaftsverband Karlsruhe äußert sich hier zu der geänderten Pla- nung, die anstelle des gewerblichen Wohnens im Mittelteil Büronutzung vorsieht. Die Planung wird weiterhin als aus dem Flächennutzungsplan entwi- ckelt angesehen. - 6 - Auf Grund der im Norden gegenüberliegenden Wohnbebauung werden die bestehenden Darstel- lungen des Flächennutzungsplanes (FNP) beibehal- ten. Die Darstellung einer gewerblichen Bebauung in direkter Nachbarschaft wird auf Grund möglicher Nutzungskonflikte als nicht zielführend betrachtet. Im Rahmen des Ausformungsspielraumes stimmen wir der Planung zu und sehen den Bebauungsplan- entwurf als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt an. Regionalverband Mittlerer Oberrhein, 19.09.2017 Regionalplan, Flächennutzungsplan Vorgesehen ist die Entwicklung eines Gebäudekom- plexes mit urbaner Nutzungsmischung auf einer bis- her weitgehend unbebauten Fläche. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in der Raumnutzungskarte in einem regionalplanerisch ab- gestimmten Bereich für Siedlungserweiterung. Im Flächennutzungsplan ist eine geplante gemischte Baufläche dargestellt. Aufgrund des Bedarfs an Büroflächen an diesem zentralen, verkehrlich sehr gut angebundenen Standort und unter Berücksichtigung des vorhandenen Bahnlärms wurde auf die Wohnnut- zung (gewerbliches Wohnen) im Mittel- teil zugunsten von Büroflächen verzich- tet. Der Nachbarschaftsverband Karlsruhe stimmt mit Schreiben vom 13. März 2018 der Planung im Rahmen des Aus- formungsspielraumes zu und sieht den Bebauungsplanentwurf als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt an. Einzelhandel Die Festsetzungen zum Einzelhandel stehen ebenfalls mit den raumordnerischen Belangen in Einklang. Kenntnisnahme. Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH, 21.09.2017 und 26.09.2017 Fristverlängerung Urlaubsbeding können wir leider die Frist für die Zu- sendung unserer Stellungnahme zu obigem Thema auf den morgigen Freitag (22.09.) nicht halten. Wir müssen Sie auf den Beginn der nächsten Woche ver- trösten. Es wurde Fristverlängerung erteilt. Wettbewerb Bahnhofvorplatz Die geplanten 4 Bushaltestellen aus dem städtebauli- chen Wettbewerb „Bahnhofsplatz“ wurden im vor- liegenden B-Plan berücksichtigt. Fakt ist aber, dass einschließlich Messebus insgesamt 5 Busplätze vor- gesehen werden müssen. Die fünfte Halteposition fand hier wohl noch keine Berücksichtigung, weil hierzu im Prinzip die Planung aus dem städtebauli- Die Umsetzung des Wettbewerbser- gebnisses (Bahnhofvorplatz) ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfah- rens. Gleichwohl muss die Planung das Wettbewerbsergebnis insoweit berück- sichtigen, dass eine spätere Umsetzung nicht erschwert oder gar unmöglich - 7 - chen Realisierungswettbewerb Bahnhofplatz überar- beitet bzw. fortgeschrieben werden müsste. Die ins- gesamt 5 Busstellplätze sind somit zwar formal nicht Gegenstand des vorliegenden Bebauungsplans, soll- ten aber seitens der Stadtverwaltung planerisch in geeigneter Form berücksichtigt werden. Dieser Sach- verhalt als auch weitergehende Nutzungskonflikte, siehe nachstehende Aufzählung, wurden inzwischen in mehreren stadtinternen Gesprächen erläutert und sind weitestgehend auch dem Investor bekannt. gemacht wird. Um hier zu einem für alle Beteiligten zufriedenstellenden Ergebnis zu kom- men, fanden Abstimmungen mit den Verkehrsbetrieben Karlsruhe GmbH statt. Die Lage der Haltestellen wurde opti- miert und ist dem Bebauungsplan als gesonderte Anlage beigefügt. Es besteht Einvernehmen darüber, dass sich eine fünfte Bushaltestelle leider nicht realisieren lässt. Konflikte mit Busstandort Victor-Gollancz-Straße Aus Sicht der VBK stellen nachstehende Punkte Prob- leme dar, die im B-Plan nicht berücksichtigt wurden und einen Nutzungskonflikt mit einem künftigen Busstandort in der Viktor-Gollancz-Straße verursa- chen: Siehe oben. Anzahl der Bushaltestellen Victor-Gollancz-Straße Die Anzahl der im Lageplan dargestellten 4 Bushalte- stellen sind für den künftigen Bedarf von 5 Haltestel- len nicht ausreichend. Nach weiterer Abstimmung mit den Verkehrsbetrieben ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens nur die An- ordnung von für vier Haltebuchten in der Victor-Gollancz-Straße zu prüfen. Die Darstellung einer möglichen An- ordnung der Haltebuchten erfolgt als separate Anlage zur Begründung, um die grundsätzliche Machbarkeit zur nachträglichen Anordnung der vier Bushaltebuchten zu dokumentieren. Im zeichnerischen Teil werden nur der bestehende Straßenraum und die Zu- fahrtsbereiche für die geplante Bebau- ung dargestellt, da der Zeitpunkt der Umsetzung sowie die konkrete Aus- formung der Haltebuchten gegenwär- tig noch nicht absehbar sind. Dies wird Gegenstand eines zukünftigen Pla- nungsverfahrens. Eine im damaligen städtebaulichen Wettbewerb Bahnhofsplatz dargestellte Überdachung der Bussta- tionen kann nicht ohne weiteres an der Hinterkante des Gehweges erstellt werden, da hierdurch bereits jetzt ersichtlich ist, dass die zur Verfügung stehenden Flächen nicht ausreichen werden. Welche Ausführung einer Überdach- ung bei der Umsetzung zum Zuge kommt, ist gegenwärtig nicht abseh- bar. Nach Abstimmung mit dem Träger wird eine Überdachung für die geplan- ten Busbuchen gegebenenfalls im Rahmen eines späteren Planfeststel- lungsverfahrens geregelt. Siehe Ziffer - 8 - 4.5.1 der Begründung. Andienung der Erdgeschossnutzungen, Pkw-Haltebuchten nahe dem Hotelzugang Ebenso ist nicht ersichtlich wo die erforderlichen Flä- chen für - Andienung der Gastronomie usw. im EG-Bereich - Für die 3 PKW-Haltebuchten nahe dem Hotelzu- gang Die Anlieferung der geplanten Gebäu- de erfolgt im Wesentlichen über zwei Punkte. Für die beiden Bürogebäude wird eine Anlieferungsmöglichkeit im Bereich der Zu- und Abfahrt für die Tiefgarage vorgesehen. Die Anlieferung erlaubt Lastkraftwagen (Lkw) die Einfahrt für die Versorgung der Ladengeschäfte sowie der Büronutzungen Das Hotel erhält eine eigene Anliefer- zone für Lkw. Davon räumlich getrennt wird die Hotelvorfahrt angeordnet. Für diese wird im Bestand die Fläche von drei Pkw-Haltebuchten reserviert. Die Vorfahrt ist für die Pkw-Vorfahrt zum Be- und Entladen bzw. Einfahrt in den Hotelhof ausgelegt. Im Rahmen des gesonderten Planungsverfahrens zur Neuordnung der geplanten Bushalte- stellen wird die Fläche, soweit für die Anordnung der Haltebuchten erforder- lich, reduziert. Abfallbehälterstandplätze - Für die Abstellung der Abfallbehälter am Lee- rungstag Die Aufstellflächen für Abfallbehälter werden - unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen des Amtes für Abfallwirtschaft - auf den privaten Flä- chen vorgehalten. Für die Büros wer- den Müllräume im Gebäude vorgehal- ten, aus denen die Behälter vom Ent- sorger abgeholt werden. Beim Hotel werden die Behälter durch den Nutzer am Leerungstag an geeigneter Fläche auf den privaten Grundstücksflächen dem Entsorger zur Verfügung gestellt. Baumpflanzungen Für die zu erhaltenden bzw. neu zu pflanzenden Pla- tanen-Standorte angeordnet werden sollen, und zwar konfliktfrei mit einer späteren Realisierung des Busstandortes an dieser Stelle. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die verbleibende Durch- gangsbreite zwischen der Wand des Gebäudesockels und dem Überschwenkbereich der Busse ohnehin schon sehr begrenzt ist. Der Erhalt bzw. der Ersatz von Platanen kann erst im Zuge der Planung der Busbuchten erfolgen, deren zeitliche Umsetzung momentan noch nicht ab- sehbar ist. Insofern regelt der Bebauungsplan nur die Flächennutzung im Bereich der ge- planten Zufahrten zum Vorhabeng- rundstück. - 9 - Fremdnutzung der Bushaltestellen Es ist nicht ausgeführt, wie eine zu befürchtende Fremdnutzung der Bushaltestellen durch Dritte (Rei- sebusse, Taxen, Anlieferer etc.) wirksam unterbun- den werden soll. Eine Fehlnutzung der Busbuchten kann über entsprechende ordnungsrechtliche Maßnahmen geregelt werden, nicht aber über den vorliegenden Bebau- ungsplan. Lage der vierten Bushaltestelle Auch wurde im vorliegenden Bebauungsplanentwurf die 4. Haltestelle sehr weit nach Westen abgedrückt und zwischen die beiden Zufahrten gepresst. Diese Anordnung wird von den VBK abgelehnt. Der unmit- telbare räumliche Bezug zum Hauptbahnhof sowie den Straßenbahnhaltestellen auf dem Bahnhofsvor- platz muss bei einer Realisierung des Busstandortes an dieser Stelle für die Umsteiger zwingend erhalten bleiben (Prinzip der kurzen Wege!). Die mögliche Lage der geplanten vier Bushaltebuchten wurde im Rahmen ei- ner separaten Anlage zur Begründung geprüft und dargestellt. Die weitere Ausformung der Haltestellen bleibt ei- nem späteren Planfeststellungsverfah- ren vorbehalten. Grundsätzlich können östlich der Anlie- ferung zum Hotel keine vier Bushalte- stellen in der Victor-Gollancz-Straße angeordnet werden. Aus verkehrlicher Sicht erscheint die Entfernung der ge- planten vierten Haltestelle zum Haupt- bahnhof akzeptabel. Busverkehr in den Nachtstunden Auf S. 21 ist vermerkt, dass aus Lärmschutzgründen Anlieferungen im Nachtzeitraum zu vermeiden sind. Wir weisen darauf hin, dass die Bedienung der Bus- haltestellen selbstverständlich auch weiterhin in den Nachtstunden erfolgt, teilweise auch rund um die Uhr (Nightliner). Der im schalltechnischen Gutachten angenommene Busverkehr beinhaltet auch Busfahrten in der Nacht. Insofern wurde die Anregung berücksichtigt. Landratsamt Karlsruhe – Gesundheitsamt, 22.09.2017 Schutzgut Mensch: Die Planfläche liegt in der Nähe des Hauptbahnhofs und grenzt an Gleise und Straßen, wodurch sich dort aufhaltende Personen durch Lärm, sowie Luftschad- stoffe und Erschütterungen belastet werden. Haupt- lärmquelle sind die Gleisanlagen südlich der geplan- ten Gebäude. Die geplanten aktiven Schallschutz- maßnahmen greifen vor allem bei den innenliegen- den Gebäudeteilen, wodurch beim geplanten Wohn- komplex Pegelwerte zwischen 56 dB und 66 dB er- wartet werden. Bei der nach Süden weisenden Fassade sind nur pas- sive Schallschutzmaßnahmen möglich, hier werden 71 dB bis 76 dB erwartet. Laut Verkehrslärmschutz- verordnung für Mischgebiete gelten Grenzwerte von 64 dB am Tag und 54 dB in der Nacht. Für die Mehr- zahl der Wohnungen werden die Grenzwerte zumin- dest für den Tagzeitraum eingehalten. Zu den nächt- lichen Lärmimmissionen werden noch Angaben be- nötigt. Für den Büro- als auch den Hotelbau werden Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass im mittleren Teil des Vorhabengebiets statt des ursprünglich vorgesehenen Apartmentgebäudes ein Bürogebäude geplant ist. Die Inhalte des Bebauungs- plans und des schalltechnischen Gut- achtens wurden dem entsprechend an- gepasst. Grundsätzlich wurde aufgrund der Ver- kehrsbelastungen im Umfeld des Plan- gebietes das Thema Immissionsschutz bereits bei der Gebäudekonzeption be- rücksichtigt. Im Rahmen des Schalltechnischen Gut- achtens des Büros Koehler Leutwein wurden die zu erwartenden Lärmemis- sionen und –immissionen anhand der - 10 - Pegelwerte zwischen 66 und > 76 dB erwartet. Ab einem Schalldruckpegel von 65 dB bis 75 dB wirkt Lärm als Stressfaktor. Auf Dauer kann Lärm die Kon- zentrationsfähigkeit und den Schlafrhythmus stören, außerdem Tinnitus und Herz-Kreislaufbeschwerden auslösen. Da aufgrund der Lage der Gebäude wei- tergehende Schallschutzmaßen zu den Gleisanlagen nicht möglich sind, sollten weitere Lärmbelastungen auf ein Mindestmaß reduziert werden. Positiv zu bewerten ist die Entstehung neuen Wohn- raums mit guter Aufenthaltsqualität durch Begrü- nung von Dachflächen und Fassaden, sowie neuen Parkraums und eine größere Anzahl Hotelzimmer. Wir begrüßen den barrierefreien Ausbau der Gebäu- de und die Nähe zu barrierefrei ausgebauten Halte- stellen des öffentlichen Personennahverkehrs. Schutzgut Klima und Luft: Die zu bebauende Fläche wird im Vergleich zum Ist- Zustand stärker versiegelt. Möglichkeiten, um eine vollflächige Versiegelung zu vermeiden, sollten ge- nutzt werden, bzw. Flächen sollten wasserdurchlässig gestaltet werden. Es sind außerdem Dach- und Fas- sadenbegrünungen vorgesehen und unbebaute Flä- chen sollen als Vegetationsflächen genutzt werden. Negative klimatische Auswirkungen sind nicht zu er- warten, die Durchlüftung des Bahnhofsplatzes und der nördlich angrenzenden Bebauung werden nicht wesentlich beeinträchtigt. Wasserhygiene: Das Planungsgebiet befindet sich im Wasserschutz- gebiet der Zone III A. Hierfür sind die dafür geltenden Rechtsverordnungen zu berücksichtigen. geltenden Richtlinien berechnet und anhand der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau), der 16. BImSchV (Verkehrs- lärmschutzverordnung) sowie der TA- Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) beurteilt. Dabei wird so- wohl der Tag- als auch der Nachtzeit- raum betrachtet. Das Gutachten definiert eine Kombina- tion aus aktiven und passiven Schall- schutzmaßnahmen, die in den Bebau- ungsplan übernommen wurden und unter deren Berücksichtigung ein aus- reichender Lärmschutz für die geplan- ten Nutzungen erreicht werden kann. Kenntnisnahme Aufgrund der zentralen Lage und der idealen Verkehrsanbindung wird eine stärkere Verdichtung in diesem Bereich als vertretbar angesehen. Den mögli- chen negativen Folgen der Bodenver- siegelung wird durch die geplante zum Teil intensive Dachbegrünung und die Verwendung von wasserdurchlässigen Belägen, soweit dies funktional möglich ist, berücksichtigt. Ein Hinweis auf die Wasserschutzzone wurde in den Bebauungsplan aufge- nommen. Polizeipräsidium Karlsruhe, 22.09.2017 Verkehr Seitens des Polizeipräsidiums Karlsruhe bestehen aus verkehrspolizeilicher Sicht keine Bedenken oder An- regungen. Eine kriminalpolizeiliche Stellungnahme erhalten Sie im Nachgang, voraussichtlich in der KW 40 oder KW 41. -- - 11 - Kriminalprävention 1. Sicherheit durch Stadtgestaltung „Das Bedürfnis nach öffentlicher Sicherheit zählt zu den Grundbedürfnissen und hat für das Wohlbefin- den eine große Bedeutung. Das tägliche Erlebnis von Verwahrlosung, Vandalismus und Zerstörung kann Angst erzeugen. Daher kommt dem Erscheinungs- bild im öffentlichen Raum der Städte und Gemein- den und in den Siedlungen von Wohnungsgesell- schaften ein hoher Stellenwert zu.“ (Herbert Schu- bert, „Sicherheit durch Stadtgestaltung“, 2005) Prävention im baulichen Zusammenhang bedeutet, dass eine Strukturierung und Gestaltung des sozialen Raumes Risiken und Fehlentwicklungen möglichst ausschalten bzw. minimieren sollte. Durch das positi- ve Beeinflussen des menschlichen Verhaltens sollen kritische Verhaltensweisen oder Ereignisse verhin- dert, Tatgelegenheiten reduziert und das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen gestärkt werden. 2. Lage Auf dem Bahngrundstück südlich der Victor- Gollancz-Straße in der Nähe des Hauptbahnhofes in Karlsruhe soll ein Gebäudekomplex mit einem Hotel, Büro- und Konferenzflächen, Apartments für Studen- ten- und/oder Businesskunden, Einzelhandel und Gastronomie sowie weiteren ergänzenden Nutzun- gen entstehen. Das Plangebiet ist eine bisher weit- gehend unbebaute Fläche im Anschluss an die Bahngleise, die gegenwärtig als Kfz-Parkplatz ge- nutzt wird. Das Nutzungskonzept wurde inzwi- schen überarbeitet. Statt der geplanten Appartements/Wohnnutzung sind zu- sätzliche Büroflächen vorgesehen. 3. Stellungnahme Aus kriminalpräventiver Sicht werden keine konkre- ten Probleme bei dem der Planung zugrunde liegen- den Bebauungsvorschlag gesehen. Nachfolgende Punkte bitten wir jedoch bei den wei- teren Planungen zu beachten und dem Planungsbüro sowie den Bauherren zur Kenntnis zu übersenden. Kenntnisnahme 4. Sicher Wohnen Ein sicheres Wohnen wird u. a. durch die städtebau- liche Form, die architektonische Gestaltung und die technische Ausstattung beeinflusst. Die soziale Kon- trolle innerhalb des Wohngebiets spielt hier eine große Rolle. Aufgrund der natürlichen „Überwa- chung“ durch die Bewohner können potentielle Tä- ter abgeschreckt werden, da das Entdeckungsrisiko für sie zu groß scheint. 4.1. Infrastrukturelle Anbindung Die Haltestellen des ÖPNV sollten mit transparen- ten Warte- und Unterstellmöglichkeiten ausge- Die Nutzung durch Appartements ist inzwischen entfallen. Durch das Vorha- ben wird der Straßenraum der Victor- Gollancz Straße neu gefasst, was zur Übersichtlichkeit des öffentlichen Raums beiträgt und die Kontrolle er- höht. Die geplanten Umbaumaßnahmen ÖPNV gehören nicht zum Vorhaben - 12 - stattet und die Wege dorthin nachts gut ausge- leuchtet sein. 4.2. Räumliche Anordnung Die Größe der Gebäude sollte überschaubar sein. Aus einem drei- oder viergeschossigen Gebäude sind noch Details auf der Straße zu erkennen. Durch die übersichtliche Zahl an Haushalten ken- nen sich die Bewohner in der Regel untereinan- der und übernehmen eher Verantwortung als in großen Wohnkomplexen. Bei einer Gruppierung von niedriggeschossigen Wohngebäuden wird die natürliche soziale Kon- trolle gefördert. Eine Anordnung der Fenster hin zu den Straßen, Wegen und Freiflächen erhöht die Sozialkontrolle, denn diese geben einem Haus „Augen“, um alle Ereignisse im öffentli- chen Raum wahrnehmen zu können. Des Weiteren ist eine deutliche räumliche Zonie- rung für private, halbprivate/halböffentlichen und öffentliche Bereichen sehr wichtig, um die Nut- zungsberechtigungen und -beschränkungen klar zu definieren. Werden die Grenzen der verschie- denen Bereiche akzeptiert und toleriert, kommt es zu weniger Störungen und Konflikte können vermieden werden. Dies ist hier besonders zu be- achten, da in der vorliegenden Planung verschie- dene Nutzungen (Hotel, gewerbliche Nutzungen, Wohnen und Studentenwohnen) mit- und ne- beneinander funktionieren sollen. 4.3. Orientierung und Sichtbarkeit Die gute Orientierung und Sichtbarkeit der Er- schließungswege und Hauseingänge sind zur Vermeidung von Unsicherheitsgefühlen der Be- wohner sehr wichtig und fördern zudem die Möglichkeit der sozialen Kontrolle. Wege sollten übersichtlich angeordnet und genügend breit sein sowie oberirdisch geführt werden. Die Flä- chen zwischen den Gebäuden sollten freie Blick- beziehungen und Transparenz bieten. Die Abfall- behälter und Unterstellmöglichkeiten sollten nicht in unbelebten und unübersichtlichen Berei- chen abseits der Wege oder der Gebäude ange- ordnet sein. 4.4. Beleuchtung Es wird empfohlen, die Beleuchtung der Wege und Gebäude so zu konzipieren, dass es keine dunklen Bereiche gibt und die Wege und Ein- gänge vollständig bei Dunkelheit ausgeleuchtet sind. Auch innerhalb der Gebäude sind dunkle und sind nicht Bestandteil dieses Ver- fahrens. Gebäude hat bis zu 8 Geschosse, je- doch mit umlaufender Verglasung. Wohnnutzungen sind nicht mehr Be- standteil des Vorhabens. Im Rahmen einer urbanen Nachverdich- tung im innerstädtischen Bereich ist diese Bauform ausgeschlossen. Fens- teranordnungen sind jedoch umlau- fend und auch zu allen Freiflächen vor- gesehen. Die Anregung wird berücksichtigt. Für halböffentliche Bereiche ist mind. ein Nachtverschluss geplant, private Berei- che sind dauerhaft gesichert und nur beschränkt zugänglich. Kein Wohnen mehr vorgesehen. Die Anregung wurde berücksichtigt. Die Aufstellflächen für Abfallbehälter wurden im Gebäude vorgesehen. Die Anregung wird im Zuge der weite- ren Umsetzung berücksichtigt. Die Festsetzungen des Bebauungsplans stehen dem nicht entgegen. - 13 - Bereiche zu vermeiden. Eine mangelhafte Be- leuchtung fördert Unsicherheitsgefühle und kann zu einer Verwahrlosung dieser Bereiche führen. Die Richtlinien für die Beleuchtung in Anlagen für Fußgängerverkehr gemäß DIN-Norm sind zu be- rücksichtigen. 4.5. Pkw-Stellplätze und Tiefgaragen Ebenerdige Stellplätze sollten ausreichend be- leuchtet, übersichtlich, gut einsehbar und nicht zu abgelegen sein. Dies ist besonders in Bezug auf die flankierende Bepflanzung zu beachten. Großräumige Sammelparkplätze sollten aufgrund ihrer Unübersichtlichkeit vermieden werden. Tiefgaragen sollten ebenfalls ausreichend be- leuchtet sein, so dass keine dunklen Ecken und Nischen entstehen. Die Zugänge sollten gut ein- sehbar und übersichtlich sein. 4.6. Zugangsbedingungen und technische Sicherung Die Zugänge zu den Gebäuden und den Freiflä- chen sollten gut einsehbar und die Nutzungsbe- rechtigungen klar definiert sein. Es sollte nur kontrollierte Zugänge zu den Gebäuden geben. Dies gilt auch für die Nutzräume, Abfallbehälter und Unterstellmöglichkeiten, welche auch ab- schließbar sein sollten. Eine sehr wichtige Rolle spielt die technische Si- cherung des Gebäudes. Denn besonders die Zahl der Wohnungseinbrüche beeinflusst das allge- meine Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger nachhaltig negativ. Ein Wohnungsein- bruch hinterlässt nicht nur bei den Betroffenen seine Spuren, sondern kann das Sicherheitsgefühl des ganzen Wohngebietes beeinträchtigen. Mit Sicherungstechnik kann präventiv dem Woh- nungseinbruch entgegen gewirkt werden. Wenn die Sicherungstechnik von Anfang an in der Pla- nung berücksichtigt wird, ist dies billiger und ef- fektiver als im Nachhinein nachzurüsten. Durch eine entsprechende Hinweisaufnahme im Sat- zungsbeschluss kann der Vorhabenträger darüber informiert werden. Die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle des Poli- zeipräsidiums Karlsruhe ist gerne bereit die Bau- träger/Bauherren kostenlos und unverbindlich bzgl. eines individuellen Sicherungskonzeptes zu beraten oder in Zusammenarbeit mit der Stadt Karlsruhe eine Veranstaltung für Bauinteressen- ten durchzuführen. Es sind keine Stellplätze im Freien ge- plant, ausschließlich Tiefgaragenstell- plätze im Inneren des Gebäudes mit entsprechender Beleuchtung. Die Anregung wird berücksichtigt. In der vorliegenden Fassung des Vor- habens sind keine Wohnungen vorge- sehen. Die Stellungnahme wurde an den Vor- habenträger weitergeleitet. Kenntnisnahme - 14 - Zentraler Juristischer Dienst – Untere Natur- und Bodenschutzbehörde, 22.09.2017 Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenent- wicklung nach § 13a BauGB handelt, ist keine Ein- griffs-/Ausgleichsbetrachtung erforderlich. Zu beach- ten sind die artenschutzrechtlichen Vorschriften. Die vorgelegte spezielle artenschutzrechtliche Prüfung und das Maßnahmenkonzept sind nachvollziehbar. Folgende Punkte möchten wir hierzu jedoch anmer- ken: Zu A. Begründung Ziffer 4.7.3 Artenschutz Die Maßnahmen aus der saP sind nur selektiv über- nommen, was bei der Lektüre zu Irritationen führt (z.B. V2 ist übernommen, V1 und V3 sind verbal be- schrieben aber nicht als solche gekennzeichnet). Wir schlagen vor, die Darstellung zu systematisieren und entsprechend der saP vorzunehmen. Avifauna Zur Vermeidung von Vogelschlag an der gläsernen Schallschutzwand werden Vermeidungsmaßnahmen vorgeschlagen, um eine bessere Erkennbarkeit der Scheibe für Vögel zu gewährleisten. Hierzu existieren verschiedene Möglichkeiten, die sich jedoch in ihrer Wirksamkeit unterscheiden. Die Maßnahme sollte konkretisiert werden, zumindest ist sicherzustellen, dass die Maßnahmenkonzeption vor Durchführung einer fachlichen Prüfung durch den Umwelt- und Arbeitsschutz unterzogen wird. Reptilien Für die Reptilien soll neben der vorgezogenen Aus- gleichsmaßnahme CEF 1 noch eine weitere Maß- nahme FCS 2 durchgeführt werden. Die Bezeichnung ist „FCS“ (für Maßnahmen zur Sicherung des güns- tigen Erhaltungszustands, engl. „favorable conserva- tion status“) wird in der artenschutzrechtlichen No- menklatur jedoch für Maßnahmen gewählt, die im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Ausnahmeprü- fung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG festgelegt werden. Diese ist im vorliegenden Fall laut Gutachten nicht notwendig, da durch Vermeidungs- und CEF- Maßnahmen in die sogenannte Legalausnahme nach § 44 Abs. 5 BNatSchG geplant wird. Es bleibt unklar, ob es sich um eine zwingende Maßnahme handelt oder eine darüber hinausgehende zusätzliche Stüt- zung der Population. Die Anregung wird berücksichtigt. Die Begründung wird entsprechend der ak- tualisierten SaP überarbeitet. Die Anregung wird berücksichtigt Die Maßnahmen zum Vogelschlag, ins- besondere die Gestaltung der Schall- schutzwand, wurden konkretisiert, die Festsetzungen des Bebauungsplans er- gänzt. Die als FCS bezeichnete Maßnahme er- folgt auf dem Grundstück des Vorha- benträgers und dient der zusätzlichen Stützung der Population der Mauerei- dechse. Die Bezeichnung der Maßnah- me wurde im Rahmen der Überarbei- tung des artenschutzrechtlichen Kon- zepts bzw. der saP angepasst. Zentraler Juristischer Dienst – Abfallrechts- und Altlastenbehörde, 22.09.2017 Keine Anregungen und Bedenken -- - 15 - Zentraler Juristischer Dienst – Immissions- und Arbeitsschutzbehörde, 22.09.2017 Vor dem Hintergrund der erheblichen Vorbelastung mit Verkehrslärm im Plangebiet sieht der Plan sowohl aktive als auch passive Schallschutzanforderungen vor, was aus immissionsschutzrechtlicher Sicht soweit schlüssig ist, sofern die im Schallgutachten auch an- geregte Grundrissorientierung, die nicht festgesetzt wurde, nur eine Empfehlung und keine Notwendig- keit darstellt. Im Hinblick auf den Schutz der Umgebung des Plan- gebiets vor Anlagenlärm zeigt die schalltechnische Untersuchung des Büros Koehler & Leutwein vom 07.07.2017, deren fachliche Richtigkeit wir aufgrund der erfolgten Prüfung durch Umwelt- und Arbeits- schutz unterstellen, auf, dass Schallschutzmaßnah- men an den haustechnischen Anlagen erforderlich sind und außerdem Anlieferungen während der Nachtzeit ausgeschlossen werden müssen. Sofern im vorhabenbezogenen Bebauungsplan mög- lich, hielten wir einen Ausschluss der nächtlichen An- lieferungen für wünschenswert, ansonsten müsste dies im Durchführungsvertrag und ergänzend in der späteren Baugenehmigung geregelt werden. Da laut Planbegründung, Ziffer 3.5.3 auch Erschütte- rungen aus dem Bahnbetrieb einwirken, ist nach Zif- fer 4.8.1 im Zuge der weiteren Planung eine mess- technische Prüfung vorgesehen. Abhängig von deren Ergebnis kämen eventuell noch Festsetzungen zum immissionsseitigen Erschütterungsschutz in Betracht. Zu möglichen Einwirkungen elektromagnetischer Fel- der, die im Zusammenhang mit dem Bahnbetrieb denkbar sind, sollte die DB AG Angaben machen können, damit im Plan ggf. noch eine entsprechen- de Berücksichtigung erfolgen kann. Im Schallgutach- ten ist auf Seite 14 unter Ziffer 5.1 im zweiten Ab- satz eine Vorgehensweise erläutert mit einer Anhe- bung von Nachtpegeln, die dann aber im letzten Satz dieses Absatzes nicht beziffert sind. Diese Passage sollte möglichst nochmals verifiziert werden. Der Ausschluss nächtlicher Anlieferun- gen erfolgt über den Durchführungs- vertrag. Die Anregung wird berücksichtigt. Das Erschütterungsgutachten liegt in- zwischen vor. Es sind keine Schutz- maßnahmen erforderlich. Eine Zusam- menfassung der Ergebnisse des Gut- achtens wird in die Begründung zum Bebauungsplan übernommen. Mögliche Auswirkungen von elektro- magnetischen Feldern auf die Benutzer der geplanten Bebauung wurden eben- falls durch einen Fachplaner unter- sucht. Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass die erforderlichen Grenzwerte eingehalten werden. Abschirmungs- maßnahmen sind demnach nicht erfor- derlich. Die wesentlichen Ergebnisse der Untersuchung werden in die Be- gründung zum Bebauungsplan aufge- nommen. - 16 - Stadtwerke Karlsruhe, 22.09.2017 Stromversorgung Wir stimmen der geplanten Maßnahme unter Einhal- tung der folgenden Auflagen zu. Am westlichen Rand verläuft innerhalb des Plange- bietes eine 20-kV-Kabelstrasse. Ein Konflikt zwischen dieser und der eingereichten Bebauungsplanung zeichnet sich nicht ab. Die Kabeltrasse a/ ist tech- nisch, sowie bei einer Veräußerung der Flächen dar- über hinaus dinglich, zu sichern oder auf Rechnung des Veranlassers umzulegen. Die Leitung wird dinglich gesichert. Die Begründung wird entsprechend er- gänzt. Gas- und Wasserversorgung Wir stimmen der geplanten Maßnahme unter Einhal- tung der folgenden Auflagen zu. Für die nördlich der geplanten Bebauung dargestell- ten Baumstandorte ist zu prüfen, ob sich diese in Konflikt mit der bestehenden Wassertrasse befinden. Im Bereich der Victor-Gollancz-Straße sind im Geltungsbereich des Bebau- ungsplans keine Baumpflanzungen bzw. der Erhalt von Bäumen vorgese- hen. Lediglich im Bereich des Hotelhofs ist eine Baumpflanzung geplant. Inso- fern sind bzgl. des Vorhabens keine Konflikte zu erwarten. Im aktuellen Be- bauungsplan wird nur der Baumbe- stand dargestellt. Öffentliche Straßenbeleuchtung Wir stimmen der geplanten Maßnahme unter Einhal- tung der folgenden Auflagen zu. Grundsätzlich haben wir zu der geplanten Maßnah- me keine Einwände. Die öffentliche Straßenbeleuch- tung ist in der Victor-Gollancz-Straße als Spannseilan- lage ausgeführt. Diese ist an den bestehenden Ab- spannmasten montiert. Auf Grund der deutlichen Änderungen der Straßenführung mit Kreisverkehr, FGÜ, Busaufstellflächen, usw., muss die öffentliche Beleuchtung der Straße zu gegebenem Zeitpunkt anhand gültiger Lagepläne und unter Berücksichti- gung der angrenzenden Neubauplanung neu bewer- tet werden. Anhand dieser Bewertung und den hie- raus entstehenden Erfordernissen ist die Beleuch- tungsanlage anzupassen und umzubauen. Da die Umsetzung des Kreisverkehrs- platzes und der Busbuchten momentan zeitlich noch nicht absehbar ist, betref- fen die Umbaumaßnahmen im Straßen- raum der Victor-Gollancz-Straße ledig- lich die Zufahrtsbereiche. Dennoch wird im Zuge der weiteren Umsetzung ge- prüft, wie die Straßenbeleuchtung im Zuge der Umsetzung des Vorhabens weiterhin gesichert bleibt. Kommunikations- und Informationstechnik Wir stimmen der geplanten Maßnahme unter Ein- haltung der folgenden Auflagen zu. Im Baufeld sind teilweise erdverlegte CU-FM-Kabel sowie LWL-Kabel in Schutzrohren verlegt. Diese sind zu schützen und dürfen nicht beschädigt werden. Die Anregung wird berücksichtigt. Im Grenzbereich zur Schwarzwaldstraße wird ein Leitungsrecht zu Gunsten des Versorgungsträgers festgesetzt. Soweit bei den notwendigen Verbauarbeiten in - 17 - V Beschädigungen sind unverzüglich zu melden. Ein Überbauen der Trassen ist nicht erlaubt. die öffentlichen Verkehrsflächen einge- griffen werden muss, erfolgt dies in en- ger Abstimmung mit dem Versorgungs- träger. Fernwärmeversorgung Wir stimmen der geplanten Maßnahme unter Ein- haltung der folgenden Auflagen zu. Im Straßenbe- reich der Victor-Gollancz- Straße ist im Bereich der Tiefgaragenzufahrt und Anlieferung Infrastruktur der Fernwärme vorhanden. Diese Leitungen sind zwin- gend vor Beschädigung zu schützen. Die Anregung wird berücksichtigt. Die Umsetzung erfolgt in enger Abstim- mung mit den Stadtwerken. Die Anforderungen werden im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens berück- sichtigt. Aufgrund der momentanen Vorlaufzeit bei der Fern- wärme, bis zu 1 Jahr, sollte der Hausanschluss schnellstmöglich beauftragt werden. Kenntnisnahme. Grundsätzlich gilt: Rückverankerungen bedürfen der detaillierten Kon- fliktklärung. Die Leitungsschutzanweisung der Stadtwerke Karlsruhe ist zu beachten. Fernwärmelei- tungen dürfen nicht überbaut oder im Trassenbereich mit Bäumen bepflanzt werden. Fernwärmeleitungen dürfen auf einer Länge von mehr als 2.0 m nicht freigelegt werden. Der Fern- wärmebetrieb, Tel: 599 3136, ist rechtzeitig vor Be- ginn von Arbeiten oberhalb, unterhalb oder neben Fernwärme-Trassen zu informieren. Im Heizbetrieb ist eine ungestörte Überdeckungshö- he von mind. 0.60 m aus rohrstatischen Gründen einzuhalten. Abweichungen hiervon bedürfen der vorherigen Ab- stimmung und schriftlichen Genehmigung des Fern- wärme-Netzbetriebes. Bei unsicherer Leitungslage ist die tatsächliche Lage der Fernwärme durch Such- schlitze zu erheben, hierzu hat eine Absprache mit dem FW-Betrieb zu erfolgen. Neu zu pflanzende Bäume müssen zur Infrastruktur der Fernwärme einen Mindestabstand von 2,5 m einhalten. Außerhalb dieses Mindestabstandes ist bei der Wahl des Standortes folgendes zu berücksichtigen. Das Wurzelwerk des Baumes darf auf keinen Fall in die Leitungszone eingreifen. Kann dies grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, ist ein Durchwurze- lungsschutz auf Kosten des Verursachers einzubauen. Alternativ sind Baumarten zu wählen, bei denen auf- grund der Kronenbreite und damit der Mächtigkeit des Wurzelwerkes eine Durchwurzelung der Lei- Die Anregungen werden im Zuge der Umsetzung berücksichtigt. Die Umset- zung erfolgt in enger Abstimmung mit den Stadtwerken. - 18 - tungszone sicher ausgeschlossen werden kann. Es ist sicher zu stellen, dass im Falle einer Havarie die Leitungszone zugänglich ist und ebenfalls ein Aus- tausch der Fernwärme Infrastruktur in bestehender Trasse gegeben ist. Trinkwasserversorgung Das vom vorhabenbezogenen Bebauungsplan ,,Victor- Gollancz-Straße 1-5, Karlsruhe­ Südwest- stadt" betroffene Gelände befindet sich zwar im Wasserschutzgebiet unseres Wasserwerks Durlacher Wald (Schutzzone III A), aber nach der dauerhaften Reduzierung der Grundwasserförderung an diesem Wasserwerk befindet es sich nach aktueller Kenntnis- lage nicht im Einzugsgebiet dieses Wasserwerks. Da- her gibt es von unserer Seite aus keine Anmerkungen dazu. Die in Kapitel 4.5.5 gemachten Aussagen sind nichtsdestotrotz einzuhalten. Kenntnisnahme. Dingliche Sicherung Sofern gemäß der voranstehenden Abschnitte dingli- che Sicherungen (beschränkt persönliche Dienstbar- keiten) erforderlich werden bitten wir Sie, zur Ab- stimmung der textlichen Inhalte und der entspre- chenden Planunterlagen, um Kontaktaufnahme. Die Anregung wird berücksichtigt. Ggf. erforderliche dingliche Sicherungen er- folgen in Absprache mit dem Leitungs- träger. Deutsche Bahn AG, 08.01.2018 Alle im Vorfeld zum Grundstücksverkauf zur Grenz- ziehung und zum Bauvorhaben getroffenen Aussa- gen der DB Netz AG, Produktionsdurchführung Karls- ruhe haben weiterhin Bestand und müssen in den Bebauungsplan einfließen (siehe §15 des Kaufvertra- ges). In den vorhandenen Bahndamm darf nur nach Ab- schluss einer Baudurchführungsvereinbarung einge- griffen werden. Ein für Maßnahmen an DB-Anlagen zugelassenes Ingenieurbüro ist mit der Planung und Begleitung der Ausführung zu beauftragen. Alle hie- raus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des An- tragstellers oder dessen Rechtsnachfolgern. Damit der Betrieb oder die Anlagen der DB Netz AG während der Baumaßnahme nicht beeinträchtigt o- der beschädigt werden, muss vor Beginn von Bauar- beiten mit der DB Netz AG eine Baudurchführungs- vereinbarung abgeschlossen werden. Ansprechpart- ner hierfür ist: DB Netz AG, Immobilienmanagement, Gesetzliche Verfahren (I.NFR-SW), Schwarzwaldstr. 86, 76137 Karlsruhe. Die Anregungen werden im Zuge der Umsetzung beachtet. Die erforderlichen Untersuchungen zum Immissionsschutz, zu Erschütterungen und zu elektro- magnetischen Feldern liegen vor, erfor- derliche Vorgaben zum Immissions- schutz wurden in den Bebauungsplan übernommen. Die weitere Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung mit der Bahn. Insofern werden die Anregungen be- rücksichtigt. - 19 - Alle hieraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers oder dessen Rechtsnachfolgern. Aus der Bebauung dürfen sich keine negativen Ein- flüsse für den Bahnbetrieb ergeben. Dies gilt sowohl temporär für die Bautätigkeit (beispielsweise durch Staubwirkung), als auch permanent für die Zeit nach der Bautätigkeit, in diesem Fall beispielsweise durch Beleuchtung. Eine Verwechslung mit Signalen oder eine Blendung durch Beleuchtung oder Werbung ist auszuschließen. Der Bauherr ist angehalten, das Grundstück im Inte- resse der öffentlichen Sicherheit und auch im Interes- se der Sicherheit der auf seinem Grundstück verkeh- renden Personen und Fahrzeuge derart einzufrieden, dass ein gewolltes oder ungewolltes Betreten und Befahren von Bahngelände verhindert wird. Die Ein- friedung ist mit einem Blendschutz auszuführen um zu verhindern, dass die Triebfahrzeugführer geblen- det werden. Die anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Bau- herrn bzw. seiner Rechtsnachfolger. Die Einfriedung ist vom Bauherrn laufend instand zu halten und ggf. zu erneuern. Die Kosten hierfür gehen zu Lasten des Bauherren bzw. seiner Rechtsnachfolger. Bei einer Einfriedung nahe der Oberleitung sind die Vorgaben des Fachbereiches Oberleitung hinsichtlich einer eventuell erforderlichen Erdung und weiterer Vorga- ben zu berücksichtigen. Die benachbarten Streckengleise sind mit Oberlei- tung überspannt. Bei allen Arbeiten und festen Bau- teilen in der Nähe unter Spannung stehender, der Be- rührung zugänglicher Teile der Oberleitung ist von diesen Teilen auf Baugeräte, Kräne, Gerüste und an- dere Baubehelfe, Werkzeuge und Werkstücke nach allen Richtungen ein Sicherheitsabstand von mind. 3,50m einzuhalten (DIN EN 50122-1(VDE 0115-3): 2011-09 und DB Richtlinien 997.0101Abschnitt 4 und 132.0123A01Abschnitt 1). In diesem Bereich dürfen sich weder Personen aufhal- ten noch Geräte bzw. Maschinen aufgestellt werden. Von Standflächen, die von Personen betreten werden dürfen, sind die Mindestabstände zu Spannung füh- renden Teilen der Oberleitungsanlage nach DIN EN 50121*VDE 0115 und EN 50122-1einzuhalten. Ein gewolltes oder ungewolltes Hineingelangen in den Gefahrenbereich und den Sicherheitsraum der DB ist auf Dauer sicher auszuschließen. Bei Bauarbeiten in der Nähe von Oberleitungen/ Oberleitungsanlagen sind die Veröffentlichungen der - 20 - Gesetzlichen Unfallversicherung GUV-V A3, GUV-V D32 und DV 462 zu beachten. Baumaschinen, die im 4 m - Bereich der Oberleitung arbeiten oder in diesen hineinreichen können, sind mit einer Bahnerdung zu versehen. Bei Bauausführungen unter Einsatz von Bau-/ Hubge- räten (z.B. (Mobil-) Kran) ist ein Überschwenken der Bahnbetriebsanlagen verboten. Die Einhaltung dieser Auflagen ist durch den Bau einer Überschwenkbe- grenzung (mit TÜV-Abnahme) sicher zu stellen. Die Kosten sind vom Antragsteller bzw. dessen Rechts- nachfolger zu tragen. Ist ein Überschwenken unumgänglich, so ist mit der DB Netz AG eine kostenpflichtige Kranvereinbarung aufzustellen. Der Antrag hierfür ist rechtzeitig, mind. 1Monat vor Aufstellung, an folgende Anschrift zu richten: DB Netz AG, Regionalbereich Südwest, Produktions- standort, Mittelbruchstraße 4, 76137 Karlsruhe. Der Antrag muss den Schwenkradius des Kranes (Baustelleneinrichtungsplan) sowie die Höhe des Aus- legers beinhalten. Rechts der Bahn verläuft eine 15 kV Bahnenergielei- tung an den Oberleitungsmasten. Die aktiven, sich auf der Planfläche befindlichen Oberleitungsmaste sind mit einem Anfahrschutz auszurüsten. Ebenfalls ist in einem Radius von 1,5 Meter um die Oberlei- tungsmasten die Fläche freizuhalten. Bei Neuanpflanzungen in der Nähe der Bahnanlagen, insbesondere Gleise, ist die Richtlinie 882 (Ril) 882 "Handbuch Landschaftsplanung und Vegetations- kontrolle" zu beachten. Ein Zugang zu den bahneigenen Anlagen für Inspek- tions-, Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen ist weiterhin für die DB Netz AG kostenfrei sicherzu- stellen und vertraglich festzulegen. Das Planen, Errichten und Betreiben der geplanten baulichen Anlagen hat nach den anerkannten Regeln der Technik unter Einhaltung der gültigen Sicher- heitsvorschriften, technischen Bedingungen und ein- schlägigen Regelwerke zu erfolgen. Die sich aus dem Bahnbetrieb und der Unterhaltung der Anlagen der DB Netz AG ergebenden Immissio- nen sind entschädigungslos zu dulden. Dazu gehören Lärm, Bremsstaub, Erschütterungen und ggf. elektri- sche Beeinflussung durch magnetische Felder. Im Falle der Einrichtung von Schutzmaßnahmen ge- gen diese Immissionen sind die entstehenden Kosten - 21 - durch die Betroffenen bzw. Betreiber der Anlage zu tragen. Eine Versehrnutzung der Wand durch Bremsstaub ist durch den Eigentümer der Lärmschutzwand zu besei- tigen. Bei Wohnbauplanungen in der Nähe lärmintensiver Verkehrswege wird auf die Verpflichtung der Kom- mune hingewiesen, aktive (z.B. Errichtung Schall- schutzwände) und passive (z.B. Riegelbebauung) Lärmschutzmaßnahmen zu prüfen und festzusetzen. Die DB Netz AG wird sich in keiner Form finanziell an den Schallschutzmaßnahmen (unabhängig ob aktiv oder passiv) beteiligen. Des Weiteren sind die Bauarbeiten so auszuführen, dass Fremdkörper nicht auf Bahngelände, insbeson- dere in den Gleisbereich gelangen können. Ein widerrechtliches Betreten und Befahren des Bahnbetriebsgeländes sowie sonstiges Hinein­ gelangen in den Gefahrenbereich der Bahnanlagen ist gemäß § 62 EBO unzulässig und durch geeignete und wirksame Maßnahmen grundsätzlich und dau- erhaft auszuschließen. Dies gilt auch während der Bauzeit. Beim Rückbau der bestehenden baulichen Anlagen ist die Staubentwicklung durch geeignete Maßnah- men zu reduzieren. Zu keiner Zeit darf die freie Sicht im Bereich der Gleisanlagen ein­ geschränkt werden. Ist die Nutzung von Wasser zur Vermeidung der Staubimmission vorgesehen, ist die Lenkung des Wasserstrahls auf Bahnanlagen zu vermeiden. Wir verweisen auch auf die Gefahren des elektrischen Überschlags an der Oberleitung aufgrund eines even- tuellen Einsatzes eines Spritzgeräts. Das Fallen von Abbruchteilen auf Bahngelände ist stets zu vermei- den. Die Bauarbeiten müssen grundsätzlich außerhalb des Druckbereiches von Eisenbahnverkehrs­ lasten durchgeführt werden. Erdarbeiten innerhalb des Druckbereichs von Eisenbahnverkehrs­ lasten dürfen nur in Abstimmung mit der DB Netz AG und dem Ei- senbahn-Bundesamt (EBA) ausgeführt werden. Im Bereich der Signale, Oberleitungsmasten und Gleise dürfen keine Grabungs-/ Rammarbeiten durchgeführt werden. Rammarbeiten zur Baugrubensicherung (auch außer- halb des Druckbereiches von Eisenbahnverkehrslas- ten) dürfen nur unter ständiger Beobachtung des Gleises durch Mitarbeiter der DB Netz AG erfolgen. Bei Bedarf ist die DB Netz AG einzubinden. Dem Bauherrn wird als Beweissicherung eine Auf- nahme der Gleislage vor Beginn der Baumaßnahme - 22 - empfohlen. Sind Gleislageveränderungen während der Baumaß- nahme festzustellen, so erfolgen ggfs. erforderliche Stopf- und/oder Instandsetzungsarbeiten, von Hand oder maschinell, mit allen zusammenhängenden Ar- beiten auf Kosten des Vorhabenträgers. Lagerungen von Baumaterialien und Bauabfällen ent- lang der Bahngeländegrenze sind so vorzunehmen, dass Baustoffe/ Abfälle unter keinen Umständen in den Gleisbereich (auch durch Verwehungen) gelan- gen. Desgleichen hat der Bauherr sicherzustellen, dass seine Waren und sonstige Wirtschaftsgüter nicht auf Bahngelände gelangen können. Bei Planung von Lichtzeichen und Beleuchtungsanla- gen (z.B. Baustellenbeleuchtung, Parkplatzbeleuch- tung, Werbeanlagen) in der Nähe der Gleise hat der Bauherr sicherzustellen, dass Blendungen der Trieb- fahrzeugführer ausgeschlossen sind und Verfäl- schungen, Überdeckungen und Vortäuschungen von Signalbildern nicht vorkommen. Einer Ableitung von Dach-, Oberflächen- und sonsti- ger Abwässer auf oder über Bahngrund sowie einer Versickerung in Gleisnähe kann nicht zugestimmt werden. Sie sind ordnungsgemäß in die öffentliche Kanalisation abzuleiten. Bahneigene Durchlässe und Entwässerungsanlagen dürfen in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt werden. Falls vom Bauherren eine Kameraüberwachung ge- plant ist, gilt es zu beachten, dass die Kameras nur auf das Gelände des Bauherrn ausge- richtet sind. Das Personal der DB AG, beispielsweise Instandhal- tungspersonal oder Personal von Fremdfirmen und Dritten, die z.B. Sicherungsleistungen anbieten, dür- fen nicht durch die Kameras erfasst werden. Zu den bereits ermittelten, verlegten Kabeln ist ein Abstand von jeweils 1,00 Meter bis zum Beginn einer Parkfläche einzuhalten. Laut Auskunft der DB Kommunikationstechnik GmbH enthält der angefragte Bereich folgende fernmeldetechnische Kabel/ Anlagen der DB Netz AG und der Vodafone GmbH: DB Netz AG: eine Kabeltrasse mit Fernmeldekabeln, zu denen ein Grenzabstand von mind. 0,5 m einzuhalten ist (rote Markierung) in der Victor–Gollancz-Str. befindet sich - 23 - ein Kabelschacht (rot markiert) Vodafone: eine Kabeltrasse mit LwL-Kabeln, zu denen der Grenzabstand von mind. 0,5 einzuhalten ist Die fernmeldetechnischen Kabel der DB Netz AG und der Vodafone GmbH dürfen nicht überbaut werden und müssen jederzeit zur Wartung und In- standhaltung frei zugänglich sein. Die Lage der Sys- teme kann dem beigefügten Planausschnitt ent- nommen werden. Zukünftige Erschließungsarbeiten oder Bebauungen an der Bahnstrecke erfolgen, welche die Bahngrenze mit einem Grenzabstand < 1,0 m tangieren, erfor- dern Vorbereitungsarbeiten und Sicherungsvorkeh- rungen zum Schutz der Fernmeldekabel und TK- Anlagen. Zur Einleitung der Vorarbeiten, welche unter Um- ständen 6 Monate dauern können, wird die baldige Beauftragung dieser Arbeiten bei folgender Stelle empfohlen: DB Kommunikation GmbH, Kundenmanagement, Hohenzollernstr. 4, 71638 Ludwigsburg, E-Mail: kun- denmanagement.sued@deutschebahn.com. bzw. für die fernmeldetechnischen Anlagen/ Kabel der Vodafone GmbH: Vodafone GmbH, Niederlassung Süd-West, Postfach 311565, 70475 Stuttgart. Eine Übersicht der Kabel-/ Leitungen bzw. Rechte Dritter (Liegenschafts-Nachweise, LINA­ Auswertung) auf dem angrenzenden Bahngrundstück übersenden wir Ihnen nur in digitaler Form (Anlage "L/NA'). Damit im Zusammenhang bitten wir Sie zu beden- ken, dass nur die Rechte abgebildet werden können, welche an die DB-LINA-Stelle gemeldet und einge- pflegt wurden. Für die Vollständigkeit der Daten kann leider keine Gewähr übernommen werden. Hinweis: Wir bitten Sie uns weiter am Verfahren zu beteiligen.

  • TOP 3 Auslegungsbeschluss Victor-Gollancz-Straße 1-5
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: 2018/0349 Verantwortlich: Dez.6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Victor-Gollancz- Straße 1 - 5“, Karlsruhe-Südweststadt Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 19.06.2018 3 x Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt, das Bebauungsplanverfahren „Victor-Gollancz-Straße 1 - 5“, Karlsruhe-Südweststadt mit der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs fortzusetzen (Beschluss mit vollständigem Wortlaut siehe Seite 8). Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen Wählen Sie ein Element aus. Kontierungsobjekt: Wählen Sie ein Element aus. Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: Wählen Sie ein Element aus. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 I. Erläuterungen zur Planung Das ca. 0,72 ha große Plangebiet erstreckt sich entlang der Victor-Gollancz-Straße von der Schwarzwaldstraße im Westen bis zu dem im Osten unmittelbar angrenzenden Karlsruher Hauptbahnhof. Im Wesentlichen handelt es sich um ein ehemaliges Bahngelände nördlich der Bahngleise, das derzeit als Parkplatzfläche für Pkw sowie als überdachter Fahrradabstellplatz genutzt wird und im Übrigen weitgehend unbebaut ist. Nördlich des Plangebiets befinden sich fünfgeschossige Wohn- und Geschäftshäuser, ein siebengeschossiger Baukörper markiert die Grenze zum Bahnhofplatz. Aufgrund seiner durch die Bahnhofsnähe begründeten hohen städ- tebaulichen Relevanz soll das Areal nun qualitativ hochwertigeren Nutzungen zugeführt und seiner Bedeutung entsprechend als neues Stadtentree entwickelt werden. Ein privater Investor, die VGS Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH, plant dort die Errichtung eines Gebäudekomple- xes mit einem Hotel, Büro- und Konferenzflächen, Einzelhandel, Gastronomie sowie ergänzen- den Nutzungen. Vorangegangen war eine Mehrfachbeauftragung, deren Ergebnisse den Ge- meinderäten in der Sitzung des Planungsausschusses am 15. September 2016 vorgestellt wur- den. 1. Derzeit geltende Bauleitplanung Um die aus dem Wettbewerbsergebnis entwickelte Planung umsetzen zu können, muss neues Planrecht geschaffen werden. Derzeit gelten für das Plangebiet bzw. Teile davon der am 8. Oktober 1909 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 81 „Gelände zwischen Hirschstraße und Bahnhofstraße“, der am 20. März 1913 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 116 „Am Stadtgarten, Poststraße, Karl-Hoffmann- Straße“ sowie, für die in das Plangebiet einbezogenen Zufahrtsbereiche von der Victor- Gollancz-Straße, der am 15. August 1958 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 272 „Am Alb- talbahnhof zwischen Karl-, Ebert-, Albtal- und Marie-Alexandra-Straße“. Es handelt sich jeweils um einfache Bebauungspläne, die lediglich Bau- bzw. Straßenfluchten festsetzen (Baufluchten- pläne) und für den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanentwurfs aufgehoben werden. Im Übrigen richten sich die weiteren Anforderungen an eine Bebauung nach § 34 BauGB. Im Flächennutzungsplan 2010 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe wird das Plangebiet als „gemischte Baufläche“ dargestellt. Mit dem Nachbarschaftsverband Karlsruhe kann davon aus- gegangen werden, dass der vorliegende Bebauungsplanentwurf in vollem Umfang als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt anzusehen ist. 2. Bestandsaufnahme des Plangebiets Mit Ausnahme der in das Plangebiet einbezogenen Verkehrsflächen der Victor-Gollancz-Straße, die im Eigentum der Stadt Karlsruhe stehen, handelt es sich bei den Grundstücken im Gel- tungsbereich des Bebauungsplans derzeit noch um Eigentum der Deutschen Bahn AG. In seiner Topographie weist das Plangebiet deutliche Höhenunterschiede auf. Der nördliche Teil befindet sich überwiegend auf dem gleichen Höhenniveau wie die Victor-Gollancz-Straße und ist somit von dort aus begeh- und befahrbar. Nach Süden schließen sich eine steile, vollständig mit Vegetation bedeckte Böschung und eine niveaugleich zu den Gleisanlagen des Hauptbahn- hofs gelegene Fläche auf dem Bahndamm an. Im Plangebiet befinden sich zwei Bahnsteigüberdachungen des ehemaligen Gleises 104 sowie eine Stützmauer, die jeweils als Bestandteile der historischen Sachgesamtheit Kulturdenkmal Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Hauptbahnhof Karlsruhe gemäß § 2 DSchG dem Denkmalschutz unterliegen. Der Abbruch des denkmalgeschützten Bestandes bedarf einer Genehmigung der Denkmalschutzbehörde. Nach dortiger Mitteilung wird die Genehmigung unter der Voraussetzung erteilt, dass eine fachge- rechte Dokumentation des denkmalgeschützten Bestandes erfolgt, die Stützmauer in die Neu- bebauung integriert wird und mit der zuständigen Gesellschaft der Deutschen Bahn eine zeit- nahe Wiederverwendung der Bahnsteigüberdachungen am Gleis 101 des Hauptbahnhofs ver- bindlich vereinbart wird. Die Belange des Artenschutzes sind in Abstimmung mit dem Amt für Umwelt- und Arbeits- schutz durch eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung ermittelt worden. Auf der Grundlage einer Konfliktanalyse wurde schließlich ein Maßnahmenkonzept für die im Plangebiet vorkom- menden Vogelarten und Mauereidechsen entwickelt, um artenschutzrechtliche Verbotstatbe- stände zu vermeiden. Auf den Inhalt der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung der Emch+Berger GmbH wird verwiesen. Teile des Plangebiets sind als Hinweisfläche im Bodenschutz- und Altlastenkataster erfasst. Durch technische Bodenuntersuchungen wurden lokale, zum Teil nutzungsspezifische Verunrei- nigungen nachgewiesen. Im gesamten Plangebiet sind anthropogene Auffüllungen mit abfall- rechtlich relevanten Schadstoffbelastungen bis zur Einbauklasse größer Z2 gemäß VwV Boden bekannt. Ein unmittelbarer Handlungsbedarf resultiert aus diesen Verunreinigungen nicht. Im Zuge anstehender Erdarbeiten ist das anfallende Aushubmaterial jedoch abfallrechtlich zu un- tersuchen und bei Bedarf fachgerecht zu entsorgen. Aufgrund der Einfassung des Plangebiets durch die Schwarzwaldstraße und die Victor-Gollancz- Straße sowie die Lage in unmittelbarer Nähe zur Bahntrasse, aber auch bedingt durch Gewerbe- lärm aus dem Plangebiet sind die Belange des Schallschutzes bei dieser Planung von großer Be- deutung und wurden bereits in der Entwurfsfindung im Rahmen der vorgeschalteten Mehr- fachbeauftragung berücksichtigt. Insbesondere der Bahnlärm war entwurfsprägend und findet seinen Niederschlag in der städtebaulichen Ausformung des Baukörpers und der Anordnung transparenter Schallsegel zu den Bahngleisen hin. Die zu erwartenden Lärmbelastungen durch Verkehrs- und Gewerbelärm wurden schalltechnisch untersucht und bewertet. Die Berechnun- gen ergaben, dass durch die vorgesehene Architektur mit abschirmenden Wänden in Richtung Bahnlinie, die nach Norden bzw. nach innen liegenden Gebäudefassaden, von den obersten Geschossen abgesehen, keine Überschreitungen der maßgeblichen Orientierungswerte der DIN 18005 und der Immissionsgrenzwerte der 16. BImschV aufweisen. An den nach Süden und Westen ausgerichteten Fassaden, die baulich nicht abgeschirmt werden können, wurden hinge- gen erhebliche Überschreitungen der Orientierungs- und Immissionsgrenzwerte sowohl im Ta- ges- als auch im Nachzeitraum festgestellt. Hier sind zusätzliche passive Schallschutzmaßnah- men in Form von optimierten Grundrissgestaltungen und entsprechend schallgedämmten Au- ßenbauteilen erforderlich. Für das bestehende Umfeld des Plangebiets ist trotz Berücksichtigung der zukünftigen Verkehrserzeugung mit einer Abnahme der Verkehrslärmbelastung aufgrund der Abschirmung des Schienenverkehrslärms durch die geplante Bebauung zu rechnen. Der durch die geplanten Nutzungen entstehende Gewerbelärm in Form von Betriebsgeräuschen lässt nur im Nachzeitrum Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der TA-Lärm erwarten, denen durch Maßnahmen wie den Ausschluss nächtlicher Anlieferungen und eine Begrenzung der Schallleistung haustechnischer Anlagen begegnet werden kann. Auf die schalltechnische Untersuchung der Koehler & Leutwein GmbH & Co. KG wird insoweit verwiesen. Darüber hinaus wurde die Verträglichkeit der geplanten Nutzungen mit den vom Betrieb der Bahnlinie ausgehenden Erschütterungen und dem sekundären Luftschall sowie den elektro- magnetischen Feldern gutachterlich geprüft. Die Auswirkungen von Erschütterungen und se- kundärem Luftschall sind danach als gering einzustufen. Hinsichtlich der in dem geplanten Ho- Ergänzende Erläuterungen Seite 4 telkomplex und in den Bürogebäuden zu erwartenden elektromagnetischen Felder haben EMV- Untersuchungen gezeigt, dass die Personenschutzgrenzwerte bei weitem nicht erreicht und um den Faktor ~ 10 unterschritten werden. Im „Städtebaulichen Rahmenplan Klimaanpassung“ der Stadt Karlsruhe wird der überplante Bereich als Potentialfläche für eine klimaoptimierte Bebauung ausgewiesen. Die vorliegende Planung begünstigt dieses Ziel durch eine helle Fassadengestaltung und eine umfassende Grün- planung. Negative klimatische Auswirkungen sind im Plangebiet nicht zu erwarten. Um die Auswirkungen des Vorhabens auf das Mikroklima im Umfeld des Plangebiets abschätzen zu können, wurde ein Fachgutachten erstellt. Im Ergebnis sind durch die geplante Bebauung Ver- besserungen des bodennahen Windkomforts in Gebäudenähe und keine oder nur marginale Auswirkungen auf die Belüftung des Bahnhofsvorplatzes und der nördlich gelegenen Wohn- und Geschäftshäuser zu erwarten. Lediglich bei einer untersuchten Windrichtung mit einer ge- ringen statistischen Häufigkeit (Anströmrichtung 150°), die für die Bewertung des Mikroklimas nur eine untergeordnete Rolle spielt, kann die Belüftung der Bestandsgebäude im Norden mög- licherweise ungünstig beeinflusst werden. Die Belichtungsauswirkungen der geplanten Baukörper auf die nördlich gelegenen Bestandsge- bäude wurden in einer Verschattungsstudie untersucht. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die Eigenverschattung der vorhandenen Bebauung in erheblichem Umfang zu deren Ge- samtverschattung beiträgt und sich die neu geschaffene Verschattungssituation in einem ver- tretbaren Rahmen bewegt. Aufgrund der Ergebnisse einer Luftbildauswertung muss für Teilbereiche des Plangebiets mit Bombenblindgängern gerechnet werden. Im Vorfeld von Aushubarbeiten sind daher geeignete Sondierungsmaßnahmen mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst abzustimmen. 3. Planungskonzept Das Planungskonzept sieht eine in zwei Bereiche gegliederte Gebäudefigur mit einer mäander- förmigen Struktur vor. Im östlichen Teil direkt am Hauptbahnhof ist ein Hotel mit bis zu 200 Zimmern geplant, welches im Dialog mit dem bestehenden Gebäude nördlich der Victor- Gollancz-Straße ein Tor zum Bahnhofplatz bildet. Im westlichen Teil des Ensembles ist ein Büro- komplex aus zwei Bauteilen vorgesehen, der den Auftakt des Stadtentrees räumlich akzentu- iert. In den Erdgeschossen ergänzen Einzelhandels- und Gastronomieflächen das Nutzungs- spektrum. Die Gebäude treten inklusive Gebäudesockel zur Victor-Gollancz-Straße hin mit sechs bis acht Geschossen in Erscheinung. Durch die variierenden Gebäudehöhen entsteht ein diffe- renziertes Höhenspiel in der Stadtsilhouette am Stadtentree. Die Gebäudestruktur entwickelt sich aus dem städtebaulichen Kontext. Die denkmalgeschützte Stützmauer sowie der Sockelbereich bzw. die Arkaden am Bahnhofplatz werden aufgegriffen und fortgeführt. Über einem durchgängigen Eingangssockelgeschoss erheben sich drei Baukör- per mit fünf bis sieben Geschossen. Durch diese Konzeption entstehen auf der ersten Ebene Gartenflächen, die den unterschiedlichen Nutzungen zugeordnet werden. An der Victor- Gollancz-Straße sind gegenüber den bestehenden Wohn- und Geschäftshäusern attraktive öff- nende Raumformen mit einladenden grünen Gartenhöfen geplant. Die Victor-Gollancz-Straße erhält eine neue räumliche Fassung und ein neues Gesicht. Hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung wird auf die Festsetzung eines Baugebietstyps nach der BauNVO verzichtet. Um das Plangebiet als Standort für die angedachten Hauptnutzungen mit ergänzenden gewerblichen Nutzungen zu entwickeln, werden Büro- und Geschäftsgebäu- de, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, nicht großflächige Einzelhandelsbetriebe, Schank- Ergänzende Erläuterungen Seite 5 und Speisewirtschaften, Fahrradgaragen sowie die zu den vorgenannten Nutzungen gehörigen Nebenanlagen, Garagen und Stellplätze in einem Nutzungskatalog positiv festgesetzt. Abwei- chende Nutzungen wie zum Beispiel Vergnügungsstätten sind danach unzulässig. Im Hinblick auf den Schutz der zentralen Versorgungsbereiche sind zentrenrelevante Sortimente entspre- chend der derzeit gültigen Sortimentsliste aus den Märkterichtlinien der Stadt Karlsruhe (Stand 2014) ausgeschlossen. Ergänzende Regelungen werden im Durchführungsvertrag getroffen. Das Maß der baulichen Nutzung wird hier durch die Grundflächenzahl (GRZ), die Geschossflä- chenzahl (GFZ) und die Wandhöhe jeweils mit einem festgesetzten Maximalwert bestimmt. Mit der Festsetzung einer GRZ von 0,95 und einer GFZ von 4,0 werden die nach Auffassung der Stadtplanung in Anlehnung an den Baugebietstyp des Gewerbegebiets heranzuziehenden Obergrenzen von 0,8 (GRZ) bzw. 2,4 (GFZ) gemäß § 17 Abs. 1 BauNVO überschritten. Die Überschreitung ist jedoch insbesondere zur Realisierung des Wettbewerbsergebnisses erforder- lich und wird seitens der Stadtplanung als städtebaulich vertretbar angesehen, zumal eine aus- gedehnte Begrünung der Dachflächen dem erhöhten Versiegelungsgrad des Bodens entgegen- wirkt. Mit Blick auf die Bestandsbebauung nördlich der Victor-Gollancz-Straße ist aufgrund der Lage, der Gliederung der Baukörper und der gestaffelten Höhen der geplanten Bebauung da- von auszugehen, dass die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhält- nisse nicht beeinträchtigt werden. Die im Bebauungsplan festgesetzten Wandhöhen orientieren sich an dem Wettbewerbsergebnis und den städtebaulichen Erfordernissen. Durch die Festsetzungen zur überbaubaren Grund- stücksfläche in Form von Baugrenzen verbunden mit den festgesetzten maximalen Wandhöhen werden Durchblicke zwischen den drei Baukörpern gesichert, die auf der gemeinsamen Sockel- ebene angeordnet sind. Die Gliederung des Gesamtbaukörpers berücksichtigt die Belichtungssi- tuation der nördlich gelegenen Bestandsgebäude. Mit der festgesetzten abweichenden Bauweise wird die Realisierung eines zusammenhängen- den Gebäudeensembles auf separaten Grundstückstücken ermöglicht. Danach sind Gebäude- längen bis 50 m und eine Errichtung ohne seitlichen Grenzabstand zulässig. Die bauordnungsrechtlich erforderlichen Abstandsflächen werden durch die geplante Bebauung lediglich in einem östlichen Teilbereich des Plangebiets an der Grenze zum südöstlich anschlie- ßenden Bahngelände unterschritten. Eine Beeinträchtigung gesunder Wohn- und Arbeitsver- hältnisse oder des Bahnbetriebs ist hierdurch nicht zu befürchten. Um die bauordnungsrechtli- che Zulässigkeit des Vorhabens zu sichern, wird für den im zeichnerischen Teil gekennzeichne- ten Bereich festgesetzt, dass Gebäude auch ohne Einhaltung von Abstandsflächen errichtet werden dürfen. Bedingt durch die Lage in unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof ist das Plangebiet sehr gut an den öffentlichen Personennahverkehr angeschlossen. Bei der Planung wurde berücksichtigt, dass zukünftig im Bereich der Victor-Gollancz-Straße vier neue, barrierefrei ausgebaute Halte- stellen für Linienbusse der Verkehrsbetriebe Karlsruhe angeordnet werden müssen. Die Umge- staltung des Straßenraums unter Berücksichtigung der geplanten Haltestellen bleibt einem sepa- raten Planungsverfahren vorbehalten. Die Erschließung des Plangebiets für den motorisierten Individualverkehr erfolgt über die Victor- Gollancz-Straße. Die Zufahrt zu der geplanten Tiefgarage und die Anlieferbereiche können so- wohl von Westen (Schwarzwaldstraße) als auch von Osten (Bahnhofplatz) erreicht werden. Im Zuge der beabsichtigten Umstrukturierung des Bahnhofsvorplatzes und der Verlegung der Bus- haltestellen in die Victor-Gollancz-Straße soll auch ein Umbau des Verkehrsknotens Schwarz- waldstraße/Victor-Gollancz-Straße zu einem Kreisverkehrsplatz stattfinden. Das durch die ge- Ergänzende Erläuterungen Seite 6 planten Nutzungen erzeugte zusätzliche Verkehrsaufkommen in Form von Ziel- und Quellver- kehr wurde in einem Verkehrsgutachten untersucht. Unter Berücksichtigung der zukünftigen Verkehrbelastung aus dem Entwicklungsquartier südlich des Hauptbahnhofs und dem Bebau- ungsplangebiet "Güterbahnstraße" konnte die Leistungsfähigkeit der Verkehrsanlage Schwarzwaldstraße/Victor-Gollancz-Straße nachgewiesen werden. Das zusätzliche Verkehrsauf- kommen aus dem Plangebiet wurde als relativ gering eingestuft. Erhebliche Verschlechterungen im Verkehrsablauf sind nicht zu erwarten. Die geplanten Bürogebäude mit Ladengeschäften werden über eine im zeichnerischen Teil dar- gestellte Fläche im Bereich der Zu- und Abfahrt für die Tiefgarage angedient, die auch für eine Anlieferung durch LKW ausgelegt ist. Das Hotel erhält eine eigene Anlieferzone für LKW. Davon räumlich getrennt wird weiter östlich die Hotelvorfahrt angeordnet. Für den ruhenden Verkehr werden die erforderlichen Pkw-Stellplätze in einer zweigeschossigen Tiefgarage nachgewiesen. Insgesamt sind ca. 140 Stellplätze für PKW und ca. 214 Fahrradab- stellplätze, davon ca. 100 zusätzlich geschaffene Plätze in einem sogenannten Fahrradparkhaus, vorgesehen. Die Entwässerung des Vorhabengrundstücks erfolgt im Mischsystem. Hinsichtlich der Ableitung des Niederschlagswassers besteht die Besonderheit, dass das Plangebiet im Bereich der Wasser- schutzzone III A des Wasserwerks Durlacher Wald liegt. Die einschlägige Schutzgebietsverord- nung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 25. Januar 1974 verbietet grundsätzlich das Ver- sickern von Abwasser im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), darunter auch gesammelt abfließendes Wasser von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flä- chen (Niederschlagswasser). Aus diesem Grund und wegen des hohen Überbauungsgrades so- wie der Bodenverhältnisse verzichtet die Planung insgesamt auf eine Versickerung von anfallen- dem Niederschlagswasser. Die in der Planung vorgesehenen Gründächer puffern und verzögern die Einleitung des Niederschlagswassers in die Kanalisation. Um den zulässigen Einleitgrenzwert von 85 l/s einzuhalten, ist zusätzlich eine planmäßige Regenwasserrückhaltung auf den Massiv- dächern vorgesehen. Bestandteil der Grün- und Freianlagenplanung sind intensiv und extensiv begründet Dachflä- chen mit einer Mindestsubstrathöhe und einer Begrenzung der zulässigen Flächenanteile für technische Aufbauten und Dachterrassen. Die Gestaltung der unbebauten Flächen erfolgt in Abstimmung mit den artenschutzrechtlichen Belangen. Im Hofbereich des Hotels soll ein mittel- kroniger Baum gepflanzt werden. Weitere Baumplanzungen sind im Bereich der für die Arten- schutzmaßnahme CEF1 festgesetzten Fläche vorgesehen. In örtlichen Bauvorschriften werden verschiedene gestalterische Festsetzungen, unter anderem hinsichtlich der zulässigen Dachformen, Werbeanlagen und Einfriedungen getroffen. Die Belange des Artenschutzes werden durch ein bereits erwähntes Maßnahmenkonzept ge- wahrt. Für spezielle Vermeidungs- und Artenschutzmaßnahmen sind Flächen im zeichnerischen Teil dargestellt. Die von der Planung betroffenen Mauereidechsen sind vor einer Flächeninan- spruchnahme aus dem unmittelbaren Eingriffsbereich in als Lebensraum geeignete Flächen zu vergrämen (Vermeidungsmaßnahme V2). Zur Ausweitung und Aufwertung des Lebensraums werden zwei Steinriegel mit begleitenden Sandlinsen hergestellt, die als Winterquartiere und Eiablageplätze dienen. Überdies wird der zwischen altem und neuem Bahnsteig verbleibende Geländestreifen von der sich ausbreitenden Gehölzsukzession freigestellt, um dessen Habitat- eignung zu verbessern (Artenschutzmaßnahme CEF1). Nicht in Anspruch genommene Restflä- chen werden eidechsengerecht umgestaltet (Artenschutzmaßnahme A1). Zum Schutz der be- troffenen Vogelarten wurde in den Hinweisen zum Bebauungsplan auf die zulässigen Rodungs- Ergänzende Erläuterungen Seite 7 zeiten außerhalb der Vogelbrutzeit verwiesen (Vermeidungsmaßnahme V1). Im Durchführungs- vertrag wird noch im Einzelnen geregelt, dass die gläserne Lärmschutzwand zur Vermeidung von Vogelschlag für Vögel deutlich erkennbar gestaltet werden muss (Vermeidungsmaßnahme V3). Um den bereits erwähnten Belangen des Schallschutzes im Plangebiet Rechnung zu tragen, werden verschiedene Schallschutzmaßnahmen festgesetzt. Als wirksame Maßnahme des akti- ven Schallschutzes ist die Festsetzung von transparenten Lärmschutzwänden auf den im zeich- nerischen Teil dargestellten Flächen vorgesehen. Dies allein reicht jedoch angesichts der festge- stellten Lärmbelastungen nicht aus, um den Belangen des Schallschutzes vollständig gerecht zu werden. Aus diesem Grund werden passive Schallschutzmaßnahmen in Form von Anforderun- gen an die Außenbauteile von Aufenthaltsräumen durch die Vorgabe von Lärmpegelbereichen nach der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ festgesetzt. Der in der schalltechnischen Unter- suchung geforderte Ausschluss von Anlieferungen im Zeitraum zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr wird ebenso wie eine Begrenzung der abstrahlenden Schallleistung von haustechnischen Anlagen im Rahmen des Durchführungsvertrags geregelt. II. Verfahren, frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange Der Planungsausschuss des Gemeinderats hat sich in seiner Sitzung vom 10. November 2016 dafür ausgesprochen, die planungsrechtlichen Grundlagen für das Vorhaben zu schaffen und ein entsprechendes Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Durch den Wegfall jeglicher Wohn- nutzung kommt das Karlsruher Innenentwicklungskonzept (KAI) nicht mehr zur Anwendung. Bei dem vorliegenden Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenent- wicklung, der eine zulässige Grundfläche von ca. 6.840 m 2 festsetzt und bei dessen Durchfüh- rung eine Fläche von ca. 3.900 m 2 zusätzlich versiegelt wird. Er wird deshalb gemäß § 13a Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Bei Anwendung des be- schleunigten Verfahrens ist es gemäß § 13 Abs. 3 BauGB nicht erforderlich, einen ansonsten nach § 2a BauGB vorgeschriebenen Umweltbericht zu erarbeiten und die Umweltprüfung durchzuführen. Die Umweltbelange wurden gleichwohl hinsichtlich ihrer materiellen Anforde- rungen geprüft und beachtet. Zu diesem Zweck sind mehrere Fachgutachten eingeholt worden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Rahmen einer Informationsveranstaltung des Stadtplanungsamtes am 21. Juni 2017 statt. Hierbei konnte sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informie- ren und sich zu der Planung äußern. Im Rahmen dieser Veranstaltung sowie in Stellungnahmen danach setzten sich die Bürger insbesondere mit der Veränderung des Stellplatzangebots im Plangebiet und der Höhenentwicklung kritisch auseinander. Die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde im Zeitraum vom 14. August bis zum 22. September 2017 durchgeführt. Es gingen Stellungnahmen des Kampfmittelbeseitigungs- dienstes Baden-Württemberg, des Bundeseisenbahnvermögens, des Bundesamtes für Infrastruk- tur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, der Netze BW GmbH, des Landesam- tes für Denkmalschutz, der Landeseisenbahnaufsicht Baden-Württemberg, der Handwerks- kammer Karlsruhe, des Regierungspräsidiums Karlsruhe als Höhere Raumordnungsbehörde, der IHK Karlsruhe, des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, des Regionalverbandes Mittlerer Ober- rhein, der Verkehrsbetriebe Karlsruhe, des Gesundheitsamtes beim Landratsamt Karlsruhe, des Polizeipräsidiums Karlsruhe, der Stadtwerke Karlsruhe, der Deutschen Bahn AG und des Zentra- len Juristischen Dienstes der Stadt Karlsruhe als Denkmalschutzbehörde, Natur- und Boden- schutzbehörde, Immissions- und Arbeitsschutzbehörde ein. Ergänzende Erläuterungen Seite 8 Durchgreifende Einwendungen gegen das Vorhaben wurden nicht erhoben. Teilweise konnten die Anregungen zur Kenntnis genommen und im Verfahren berücksichtigt werden. Das Stadt- planungsamt hat in den als Anlage 1 und Anlage 2 beigefügten Synopsen den eingegangenen Stellungnahmen die wertenden Aussagen der Stadtplanung gegenübergestellt. Auf die Synop- sen wird insoweit verwiesen. III. Fortsetzung des Verfahrens Nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Trägerbeteiligung haben die das Verfahren vorbereitenden Maßnahmen einen Stand erreicht, den der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Victor-Gollancz-Straße 1-5“, Karlsruhe- Südweststadt vom 30. Mai 2017 in der Fassung vom 16. März 2018 wiedergibt. Der erreichte Verfahrensstand rechtfertigt den Auslegungsbeschluss. Dem Gemeinderat kann deshalb empfohlen werden, den nachstehenden Beschluss zu fassen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebau- ungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Victor-Gollancz-Straße 1 - 5“, Karlsruhe- Südweststadt auf der Grundlage der gemäß § 13a Abs. 2 und Abs. 3 BauGB bereits erfolgten Verfahrensschritte mit der Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fortzusetzen. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 30. Mai 2017 in der Fassung vom 16. März 2018 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in den Bebauungsplanentwurf auf- nehmen und zu diesem Zweck ggf. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs wie- derholen.

  • TOP 3 Anlage Victor-Gollanz-Straße-Gesamt
    Extrahierter Text

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan  „Victor‐Gollancz‐Straße 1‐5“,   Karlsruhe – Südweststadt      ‐Entwurf‐  Karlsruhe, den 30. Mai 2017  Fassung vom 16. März 2018                                                Vorhabenträger:  VGS Beteiligungs ‐ und Verwaltungs GmbH  Waldstückerring 6  76756 Bellheim  T. 07272/9338‐0  F. 07272/9338‐10        Planverfasser:  GERHARDT.stadtplaner.architekten  Weinbrennerstraße 13  76135 Karlsruhe  T. 0721 ‐ 831030  F. 0721 ‐ 853410    - 2 - Inhaltsverzeichnis:    A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (beigefügt) ...................... 5 1. Aufgabe und Notwendigkeit ................................................................... 5 2. Bauleitplanung ....................................................................................... 5 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung .................................................................. 5 2.2 Verbindliche Bauleitplanung ..................................................................... 5 3. Bestandsaufnahme ................................................................................ 6 3.1 Räumlicher Geltungsbereich ..................................................................... 6 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz ........... 6 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung .................................... 7 3.4 Eigentumsverhältnisse ............................................................................. 7 3.5 Belastungen ............................................................................................ 7 3.5.1 Altlasten ................................................................................................. 7 3.5.2 Immissionen............................................................................................ 8 4. Planungskonzept ................................................................................... 8 4.1 Art der baulichen Nutzung ..................................................................... 11 4.2 Maß der baulichen Nutzung ................................................................... 13 4.3  Bauweise und Abstandsflächen .............................................................. 15 4.4  Überbaubare Grundstücksflächen ........................................................... 16 4.5 Erschließung ......................................................................................... 16 4.5.1 ÖPNV ................................................................................................... 16 4.5.2 Motorisierter Individualverkehr ............................................................... 17 4.5.3 Ruhender Verkehr ................................................................................. 18 4.5.4 Geh‐ und Radwege ................................................................................ 18 4.5.5 Ver‐ und Entsorgung .............................................................................. 18 4.6 Gestaltung ............................................................................................ 21 4.7 Grünordnung / Eingriff in Natur und Landschaft / Artenschutz ................... 22 4.7.1 Grünplanung, Pflanzungen ..................................................................... 22 4.7.2 Eingriff in Natur und Landschaft / Ausgleichsmaßnahmen ........................ 23 4.7.3 Artenschutz .......................................................................................... 23 4.8 Belastungen .......................................................................................... 27 4.8.1 Immissionsschutz .................................................................................. 27 4.8.2 Klima .................................................................................................... 29 4.8.3 Verschattung ........................................................................................ 30 4.8.4 Altlasten ............................................................................................... 32 4.8.5 Kampfmittel .......................................................................................... 32 4.8.6 Umweltbericht ...................................................................................... 32 5. Sozialverträglichkeit ............................................................................ 34 6. Statistik ............................................................................................... 34 6.1 Flächenbilanz ........................................................................................ 34 6.2 Geplante Bebauung ............................................................................... 34 6.3 Bodenversiegelung ................................................................................ 34 7. Kosten ................................................................................................. 34 - 3 - 8. Durchführung ....................................................................................... 34   B. Hinweise (beigefügt) ............................................................................ 35 1. Versorgung und Entsorgung ................................................................... 35 2. Entwässerung ....................................................................................... 35 3. Niederschlagswasser ............................................................................. 35 4. Denkmalschutz ..................................................................................... 36 5. Baumschutz .......................................................................................... 37 6. Artenschutz .......................................................................................... 37 7. Altlasten ............................................................................................... 37 8. Erdaushub / Auffüllungen ....................................................................... 37 9. Private Leitungen .................................................................................. 37 10. Barrierefreies Bauen .............................................................................. 37 11. Erneuerbare Energien ............................................................................ 38 12. Kampfmittel .......................................................................................... 38   C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften ........... 39 I. Planungsrechtliche Festsetzungen ....................................................... 39 1. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen .............................................. 39 2. Art der baulichen Nutzung ..................................................................... 39 3. Maß der baulichen Nutzung ................................................................... 40 4. Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche, Abstandsflächen ................... 40 4.1 Abweichende Bauweise ......................................................................... 40 4.2 Überbaubare Grundstücksflächen ........................................................... 40 4.3 Abstandsflächen .................................................................................... 40 5. Stellplätze und Garagen ......................................................................... 41 6. Nebenanlagen ....................................................................................... 41 7. Pflanzgebote ......................................................................................... 41 7.1 Dachbegrünung ..................................................................................... 41 7.2 Pflanzgebote für Bäume......................................................................... 42 8. Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung    von Boden, Natur und Landschaft ........................................................... 43 8.1 Vergrämung der Mauereidechsen ........................................................... 43 8.2 Maßnahmen gegen Vogelschlag ............................................................. 43 8.3 CEF‐Maßnahmen für Mauereidechsen .................................................... 44 8.4 Artenschutzmaßnahme A1 ..................................................................... 44 8.5 Insektenfreundliche Beleuchtung ............................................................ 45 9. Immissionsschutz .................................................................................. 46 9.1 Aktive Schallschutzmaßnahmen ............................................................. 46 9.2 Passive Schallschutzmaßnahmen ........................................................... 46 10. Leitungsrechte ...................................................................................... 49 II. Örtliche Bauvorschriften ....................................................................... 50 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen ............................................... 50 1.1 Dächer .................................................................................................. 50 2. Werbeanlagen ....................................................................................... 50 - 4 - 3. Einfriedigungen, Abfallbehälterstandplätze, ............................................ 50  nicht überbaubare Flächen ..................................................................... 50 3.1 Einfriedigungen ..................................................................................... 50 3.2 Abfallbehälterstandplätze ...................................................................... 50 3.3 Gestaltung der nicht überbaubaren Flächen ............................................. 51 4. Außenantennen .................................................................................... 51 5. Niederspannungsfreileitungen ............................................................... 51 III. Sonstige Festsetzungen ....................................................................... 51 IV. Zeichnerische Festsetzungen – Planzeichnung ...................................... 52 Unterschriften ................................................................................................ 55   Anlage zur Begründung:  Vorstudie Haltestellen ....................................... 56 Anlage:  Vorhaben‐ und Erschließungsplan .................................................. 58   - 5 - A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (beigefügt)    1. Aufgabe und Notwendigkeit  Die GeRo Real Estate AG, Bellheim und die FAY Projekt Nr. 120 GmbH, Mannheim  haben über gemeinsame Beteiligungsgesellschaften das ehemalige Bahngrund‐ stück südlich der Victor‐Gollancz‐Straße in Karlsruhe erworben und planen dessen  Bebauung. Realisiert werden soll ein Gebäudekomplex mit einem Hotel, Büro‐ und  Konferenzflächen, Einzelhandel und Gastronomie sowie weiteren ergänzenden  Nutzungen. Das Plangebiet ist eine bisher weitgehend unbebaute Fläche im An‐ schluss an die Bahngleise, die gegenwärtig als Kfz‐Parkplatz genutzt wird.  Aufgrund der hohen städtebaulichen Bedeutung der Fläche in unmittelbarer Nähe  zum Karlsruher Hauptbahnhof und zum Bahnhofplatz wurde im Vorfeld des Be‐ bauungsplanverfahrens eine Mehrfachbeauftragung durchgeführt. Der Entwurf  der Arbeitsgemeinschaft Kohlbecker Gesamtplan GmbH / vielmo architekten  GmbH ging aus der Mehrfachbeauftragung als Sieger hervor und bildet die Grund‐ lage für die weitere Planung.   Um das Planungsrecht für die geplante Bebauung zu schaffen und eine  städtebau‐ lich geordnete Entwicklung zu gewährleisten, soll ein vorhabenbezogener Bebau‐ ungsplan aufgestellt werden. Vorhabenträger ist die „VGS Beteiligungs‐ und Ver‐ waltungs GmbH“.  Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Maßnahme der Nachverdichtung im In‐ nenbereich, bei dem eine zulässige Grundfläche von weniger als 20.000 m² festge‐ setzt wird. Der Bebauungsplan  soll deshalb im beschleunigten Verfahren gemäß §  13 a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden.    2. Bauleitplanung  2.1 Vorbereitende Bauleitplanung  Der Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes der Stadt Karlsruhe stellt  das Plangebiet als geplante gemischte Baufläche dar. Außerdem ist ein Hinweis  auf Altlasten eingetragen.  Es handelt sich bei dem geplanten Sondergebiet um eine Mischung  aus einem Ho‐ tel und weiteren gewerblichen Nutzungen, die das Wohnen nicht wesentlich stö‐ ren. Nach Einschätzung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe kann der Bebau‐ ungsplan als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt erachtet werden.  2.2 Verbindliche Bauleitplanung  Das Plangebiet war bisher im Eigentum der Bahn und unterlag damit dem Fachpla‐ nungsprivileg der Bahn.  Die Freistellung durch das Eisenbahnbundesamt ist er‐ folgt, was die Aufstellung eines Bebauungsplanes ermöglicht.  Derzeit gelten für das Plangebiet ‐ bzw. Teile davon ‐ der am 8. Oktober 1909 in  Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 81 „Gelände zwischen Hirschstraße und Bahn‐ hofstraße“, der am 20. März 1913 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 116 „Am  - 6 - Stadtgarten, Poststraße, Karl‐Hoffmann‐Straße“ sowie, für die in das Plangebiet  einbezogenen Zufahrtsbereiche von der Victor‐Gollancz‐Straße, der am 15. Au‐ gust 1958 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 272 „Am Albtalbahnhof zwischen  Karl‐, Ebert‐, Albtal‐ und Marie‐Alexandra‐Straße“. Es handelt sich jeweils um ein‐ fache Bebauungspläne, die lediglich Bau‐ bzw. Straßenfluchten festsetzen (Bau‐ fluchtenpläne) und für den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanent‐ wurfs aufgehoben werden. Im Übrigen richten sich die weiteren Anforderungen an  eine Bebauung nach § 34 BauGB.     3. Bestandsaufnahme  3.1 Räumlicher Geltungsbereich  Das ca. 0,72 ha große Plangebiet liegt westlich des Karlsruher Hauptbahnhofs im  Stadtteil Karlsruhe – Südweststadt. Der Geltungsbereich umfasst das Vorhaben‐ gebiet mit den Flurstücken 19917/4, 19917/5, 19917/6, 19917/7 und 19917/10 sowie  eine Teilfläche der Victor‐Gollancz‐Straße (Flst.Nr. 2366/13). Maßgeblich für die  Abgrenzung des Plangebietes ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans.  3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz  Naturräumliche Gegebenheiten  Der zur Victor‐ Gollancz‐Straße hingewandte, nördliche Teil des Vorhabengebiets  befindet sich überwiegend auf demselben Höhenniveau wie die Victor‐Gollancz‐ Straße und ist somit auch von dort aus begeh‐ bzw. befahrbar. Der südlichere Teil,  ein ehemaliger Gleisbereich der DB Netz AG, liegt auf einem in etwa fünf Meter  höheren Niveau. Die dazwischenliegende Böschung zieht  sich über die gesamte  Länge des Grundstücks und ist durchweg mit Vegetation bedeckt (diverse Bäume,  Sträucher und Stauden etc.).  Der höchste bisher gemessene Grundwasserstand liegt bei ca. 112,10 m + NHN. Es  ist jedoch nicht auszuschließen, dass bei extrem starken Niederschlägen über ei‐ nen längeren Zeitraum der bisher ermittelte maximale  Grundwasserstand über‐ schritten werden kann.  Artenschutz  Da bei dem geplanten Vorhaben eine Beeinträchtigung von europarechtlich ge‐ schützten Arten nicht ausgeschlossen werden kann, wurde im Rahmen des Bebau‐ ungsplanverfahrens eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) vom Büro  Emch+Berger GmbH Ingenieure und Planer Umwelt‐ und Landschaftsplanung aus  Karlsruhe erstellt.   Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten und  der damit zusammenhängenden Ha‐ bitatpotentiale wurden die folgenden Tierarten mit den entsprechenden Untersu‐ chungstiefen erhoben:        - 7 - Reptilien  Reptilien wurden bei örtlicher Kartierung im Sommer 2014 visuell entlang von ge‐ eigneten Habitatstrukturen gesucht. Dies waren vor allem lückige und sonnenex‐ ponierte Flächen im Übergangsbereich zwischen vegetationslosen und mit Gebü‐ schen bestandenen Abschnitten.  Avifauna  Für die Avifauna wurde auf der Grundlage von örtlichen Begehungen zusätzlich zu  den in diesem Rahmen erfassten Vogelarten das Habitatpotential des Plangebiets  anhand der vorhandenen Biotoptypen, des Nahrungsangebotes und des Störungs‐ grades eingeschätzt.  Fledermäuse  Zur Abschätzung des Habitatpotentials für Fledermäuse wurde der Baumbestand  auf das Vorhandensein potentieller Quartierstandorte (Spechthöhlen, Astabbrü‐ che, Rindenquartier, Spalten, Initialhöhlen) untersucht. Zudem erfolgte eine Ab‐ schätzung des Habitatangebots auf Basis des Vorkommens von Insekten als Nah‐ rungsquelle für Fledermäuse.  3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung  Das Planungsgebiet wird gegenwärtig als Parkplatz genutzt, der von der Victor‐ Gollancz‐Straße aus erschlossen wird. Die südlich an das Vorhabengebiet angren‐ zenden Bahntrassen liegen ca. 5 m höher als die Victor‐Gollancz‐Straße. Das  Bau‐ grundstück ist auf der Südseite entsprechend angeböscht. Auf dem Bahngelände  verläuft eine Bahnsteigüberdachung parallel zum Vorhabengrundstück.  Zwei im Plangebiet befindliche, ehemalige Bahnsteigdächer, ein Bahnsteig und  eine Stützmauer entlang der Victor Gollancz‐Straße sind Kulturdenkmale nach § 2  Denkmalschutzgesetz (DSchG). Sie sind Bestandteile der unter Schutz stehenden  Sachgesamtheit Kulturdenkmal Hauptbahnhof  Karlsruhe. Die denkmalgeschütz‐ ten Anlagen wurden nachrichtlich im zeichnerischen Teil dargestellt.  3.4 Eigentumsverhältnisse  Die in den Bebauungsplan einbezogenen Verkehrsflächen der Victor‐ Gollancz‐ Straße befinden sich im Eigentum der Stadt Karlsruhe. Die Flächen des Vorhaben‐ gebiets befinden sich gegenwärtig noch im Eigentum der Deutschen Bahn AG, die  mit dem Vorhabenträger einen Kaufvertrag  abgeschlossen hat, der bei Erlangung des  Baurechts wirksam wird.   3.5 Belastungen  3.5.1 Altlasten  Das Plangelände ist bei der Stadt Karlsruhe, Umwelt‐ und Arbeitsschutz unter der  Bezeichnung „AA Victor‐Gollancz‐Straße“ und der Objekt‐Nummer 04108 im Bo‐ denschutz‐ und Altlastenkataster erfasst.  Des Weiteren befand sich auf dem Flurstück 19917/6 zwischen  1933 und 1955 eine  Tankstelle. Genauere Informationen über die Lage der Tankanlagen und Zapfstel‐ len sind nicht bekannt.  - 8 - Auf dem Gelände wurden bereits technische Untersuchungen durchgeführt, die im  Bericht der Sakosta CAU vom Dezember 2012 zusammengefasst sind.  Im Bereich des Parkplatzes liegen lokal erhöhte Konzentrationen von Polyzykli‐ schen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) vor. Im Bereich des Bahndamms  wurden Verunreinigungen mit Mineralölkohlenwasserstoffen (MKW) nachgewie‐ sen. Der Gutachter sieht derzeit keine Gefährdung des Grundwassers, da die Ver‐ unreinigungen oberflächennah nachgewiesen wurden. Der untersuchte Gleis‐ schotter wies Herbizide auf.  Im gesamten Plangelände sind anthropogene Auffüllungen bekannt, die ebenfalls  Schadstoffbelastungen aufweisen. Auf Grundlage der bisherigen Ergebnisse ist  eine technische Verwertung teilweise nicht möglich. Es ist mit Einstufungen bis  >Z2 gemäß VwV Boden zu rechnen.  Zusätzliche orientierende abfallrechtliche Untersuchungen wurden im Rahmen  des Baugrundgutachtens im Jahr 2018 durchgeführt. Es wurden keine bis geringe  abfallrechtlich relevanten Konzentrationen in den Auffüllungen nachgewiesen  (Einstufung in Z0 bis Z1.2 nach VwV Boden).  Aus fachtechnischer Sicht besteht auf dem Gelände derzeit kein weiterer Hand‐ lungsbedarf.  3.5.2 Immissionen  Aufgrund der  unmittelbaren Nähe zum Hauptbahnhof und den Bahngleisen sowie  aufgrund der an das Plangebiet angrenzenden Straßen ist das Vorhaben erhebli‐ chen Lärmbelastungen ausgesetzt, die schon im Rahmen der städtebaulichen Kon‐ zeption berücksichtigt werden müssen.  Neben der auf die geplanten Nutzungen einwirkenden Lärmbelastung durch Ver‐ kehr war auch zu untersuchen, in welchem  Umfang Lärmbelastungen durch das  Vorhaben selbst bzw. durch die geänderte Verkehrssituation auf die angrenzende  bestehende Bebauung entstehen.  Außerdem waren auch Belastungen durch Luftschadstoffe und Erschütterungen  aus dem Bahnbetrieb sowie durch elektromagnetische Felder in die Abwägung mit  einzustellen.    4. Planungskonzept  Lage des Vorhabens im Stadtgefüge   Das Vorhabengrundstück liegt im Stadtteil Südweststadt  zwischen der Victor‐ Gollancz‐Straße im Norden und den Bahnflächen im Süden. Westlich und stirnsei‐ tig des Baugrundstücks verläuft die Schwarzwaldstraße als eine der städtischen  Hauptverbindungsachsen. An der Schwarzwaldstraße liegt der Albtalbahnhof der  Stadtbahnlinien. Nördlich der Victor‐Gollancz‐Straße stehen fünfgeschossige  Wohn‐ und Geschäftshäuser, die räumliche Grenze zum Bahnhofplatz markiert ein   siebengeschossiger Baukörper. Östlich grenzen die Gebäude des 1913 fertigge‐ stellten Hauptbahnhofs an.   - 9 - Zur Neugestaltung des ebenfalls 1913 entstandenen Bahnhofplatzes liegt ein  Wettbewerbsergebnis vor, für das der Realisierungszeitraum noch nicht feststeht.  Nach Umsetzung der Platzgestaltung wird von der Victor‐Gollancz‐Straße aus we‐ der mit dem Pkw (heute schon nicht möglich) noch mit dem Bus über den Bahn‐ hofplatz nach Osten gefahren werden können. Das Baugrundstück ist vom Bahn‐ hofplatz aus zu sehen, was die städtebauliche Bedeutung des Bauvorhabens unter‐ streicht.  Stadträumliches Konzept  Die Bebauung an der Victor‐Gollancz‐Straße ist als neues Stadtentree am Haupt‐ bahnhof von Karlsruhe konzipiert.   Die Gebäudefigur ist in der Form eines Mäanders geplant und in zwei Bereiche ge‐ gliedert. Im östlichen Grundstücksteil direkt am Bahnhof ist ein Hotel mit bis zu 200  Zimmern vorgesehen und bildet im Dialog mit dem bestehenden Gebäude nördlich  der Victor‐Gollancz‐Straße ein Tor zum Bahnhofplatz. Im westlichen Teil des En‐ sembles ist ein Bürokomplex aus zwei Bauteilen vorgesehen, das den Auftakt des  Stadtentrees räumlich akzentuiert. In den Erdgeschossen ergänzen Einzelhandel‐  und Gastronomieflächen das Nutzungsspektrum. Die Gebäude treten inklusive Ge‐ bäudesockel zur Victor‐Gollancz‐Straße hin mit sechs‐ bis acht Geschossen in Er‐ scheinung. Durch die variierenden Gebäudehöhen entsteht ein differenziertes Hö‐ henspiel in der Stadtsilhouette am Stadtentree.  Die Gebäudestruktur entwickelt sich  aus dem städtebaulichen Kontext. Das Thema  der bestehenden Stützmauer sowie der Sockelbereiche / Arkaden am Bahnhof‐ platz wird aufgegriffen und fortgeführt. Über einem durchgängigen Eingangsso‐ ckelgeschoss erheben sich drei Baukörper mit fünf bis sieben Geschossen. Durch  diese Konzeption entstehen auf der Ebene 1 attraktive Gartenflächen, die den un‐ terschiedlichen Nutzungen zugeordnet  werden. Zur Victor‐Gollancz‐Straße ent‐ stehen zu den bestehenden Wohn‐ und Geschäftshäusern attraktive öffnende  Raumformen mit einladenden grünen Gartenhöfen. Die Victor‐Gollancz‐Straße er‐ hält eine neue räumliche Fassung und ein neues Gesicht.  Die Raumfigur mit den sich öffnenden Binnenräumen vernetzt die neue Bebauung  mit dem stadträumlichen Umfeld. Von  der Hotelterrasse auf der Ebene 1 eröffnet  sich ein Blick auf den Schwarzwald sowie direkt durch das neue Tor an der Victor‐ Gollancz‐Straße auf den Bahnhofplatz. Im östlichen Teil des mittleren Bürogebäu‐ des öffnet sich die Gebäudefigur nach Süden mit Blick auf den Schwarzwald.  Ein gläsernes Schallschutzsegel schützt die Hofbereiche  gegen den Außenlärm,  ohne den Blick zu versperren. Im Zusammenspiel mit den geplanten Gebäuden  bzw. Gebäudefassaden entsteht ein wirksamer Schallschutz, der auch den beste‐ henden Nutzungen an der Victor‐Gollancz‐Straße zu Gute kommt.  Erschließung und Gebäudeorganisation  Die Erschließung des Gebäudekomplexes erfolgt über die Victor‐Gollancz‐Straße.  Über das Sockelgeschoss  werden die Zufahrt für die zweigeschossige Garage so‐ wie der Eingangsbereich des Hotels und der beiden Bürogebäude erreicht. Auch  - 10 - die Anlieferung des Hotelgebäudes über eine befahrbare Anlieferhalle erfolgt von  hier aus. Alle Gebäude sind barrierefrei erschlossen.  Hotel und Büronutzungen sind so geplant, dass sie optional real teilbar sind. Die  Gebäudetiefen sind so angelegt, dass innerhalb der Projektentwicklung unter‐ schiedliche Nutzungsszenarien unter Beibehaltung der stadträumlichen Qualität  umgesetzt werden können.  Das geplante Hotelgebäude im Osten des Plangebiets bekommt einen geschütz‐ ten Vorplatz auf der Ebene 0, über den alle Bereiche erreicht werden können. Ent‐ ree, Bar‐ und Restaurantbereiche befinden sich auf der Ebene 0. In den darüber lie‐ genden Ebenen sind die Hotelzimmer untergebracht.  Die Bürogebäude sind kompakt erschlossen und so organsiert, dass Büroflächen in  flexiblen Größen ab ca. 150 m² angemietet werden können.  Einzelhandel und Gastronomie in den Erdgeschossen ergänzen das Nutzungskon‐ zept.  Grünplanung / Freiraumkonzept  Das Freiraumkonzept für den Straßenraum der Victor‐Gollancz‐Straße ist abhän‐ gig von der Anordnung der geplanten Bushaltestellen und bleibt einem späteren  Planungsverfahren vorbehalten.  Die Bebauung schafft durch ihre Sockelzone eine  klare Fassung des öffentlichen Straßenraums.  Auf dem Vorhabengrundstück selbst soll durch Pflanzungen im Bereich der nicht  überbauten Flächen und der Dachflächen des geplanten Gebäudekomplexes eine  angemessene Durchgrünung des Vorhabens entstehen. Dabei sind die arten‐ schutzrechtlichen Belange zu berücksichtigen. Auf Ziffer 4.7.3 der Begründung  wird verwiesen.  Grüne Architektur  Wichtiger Bestandteil des architektonischen Konzeptes ist die Einbeziehung von  Grünstrukturen in die Gebäudeplanung. So gibt es teilweise eine intensive Dach‐ begrünung mit Terrassen auf dem Sockelgeschoss mit einem umfangreichen Be‐ satz an Sträuchern, Dachbegrünung im Bereich der sonstigen Dachflächen und  Baumpflanzungen im Innenhof des Hotels und entlang  der südlichen Grenze des  Geltungsbereichs hin zu den Bahnflächen.  Denkmalschutz  Im Plangebiet befinden sich drei denkmalgeschützte Anlagen, deren Lage im  zeichnerischen Teil nachrichtlich dargestellt ist. Es handelt sich um zwei Bahnstei‐ güberdachungen vom ehemaligen Gleis 104 und um eine Sandsteinmauer entlang  der nordöstlichen Grundstücksgrenze.  Die Sandsteinmauer ist denkmalpflegerisch zu dokumentieren,  ihre Steine sind  fachgerecht aufzuarbeiten und im Bereich des jetzigen Standortes in die Neube‐ bauung zu integrieren. Die Wiedererrichtung ist im Innenhof des konzipierten Ho‐ tels vorgesehen, so dass die Mauer wieder öffentlich für eine Großzahl Menschen  erlebbar gestaltet ist.  - 11 - Die beiden innerhalb des Plangebiets befindlichen Bahnsteigüberdachungen be‐ stehen aus insgesamt 7 Stützenträgern und der darauf befindlichen Bedachung aus  asbesthaltigen Wellplatten mit innenliegender Entwässerungsrinne. Die Beda‐ chung selbst stammt nicht aus der ursprünglichen Bauzeit und ist fachgerecht zu  entsorgen.  Die genieteten Stützenträger aus der Bauzeit des Bahnhofes sollen rückgebaut,  fachgerecht aufgearbeitet und in unmittelbarem Bahnhofsumfeld wiedererrichtet  werden. Als zukünftiger Standort ist das Gleis 101 vorgesehen. Durch den Wieder‐ einbau soll die dortige bestehende Überdachung in Richtung Westen vervollstän‐ digt werden. Entsprechende Verpflichtungen werden vertraglich zwischen Vorha‐ benträger und DB geregelt.  Der außerhalb des Grundstücks des Vorhabenträgers auf DB‐Gelände befindliche,  östliche Überdachungsteil (Richtung Bahnhofsgebäude) ist zu erhalten und zu Las‐ ten des Grundstückseigners die Bedachung fachgerecht in ursprünglicher Form mit  Holzlattung und Dachpappe zu erneuern.   Im Rahmen der Baumaßnahmen ist zu Lasten des Vorhabenträgers auch ein fach‐ gerechter Teilabbau und Wiederaufbau an der Originalposition zulässig, die Maß‐ nahmen sind denkmalpflegerisch  zu begleiten.   Ergänzende Regelungen erfolgen im Rahmen des Durchführungsvertrags.   Brandschutzkonzept  Für das Bürogebäude wird eine geschossweise Einteilung in voraussichtlich ein bis  vier Nutzungseinheiten mit ca. 1200 m² pro Geschoss (einteilbar in Einheiten < 400  m² bzw. gemäß Brandschutzkonzept) und die Erschließung durch zwei respektive  drei Treppenräume mit Fluranbindung umgesetzt. Im  mittleren Bürogebäude sind  zwei Treppenräume vorgesehen, die die Regelgeschosse mit je ca. 600 m² ent‐ fluchten. Die Einteilung in Einheiten < 400 m² bzw. gemäß Brandschutzkonzept er‐ laubt Open‐Space‐Flächen ohne Sprinklerung des Gebäudes.   In den Obergeschossen des Hotels sind Treppenraum und Fluchttreppe über einen  notwendigen Flur verbunden, so dass  hier lediglich eine Flurtür zu berücksichtigen  ist. Die Anbindung der Treppenräume an die Freiflächen bzw. das Geländeniveau  ist gewährleistet. Die Anbindung an die Freiflächen erfolgt entweder direkt auf  dem Höhenniveau der Victor‐Gollancz‐ Straße oder über die Dachflächen im 1. OG.  Die Garagenflächen sowie die nicht über Fenster/Schächte frei zu  entrauchenden  Flächen erhalten eine Sprinklerung. Eine mechanische Entrauchung von Heißrauch  ist dadurch nicht erforderlich.   4.1 Art der baulichen Nutzung  Aufgrund der attraktiven Lage in unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofs soll das  Plangebiet als Standort für Büronutzungen und Betriebe des Beherbergungsge‐ werbes entwickelt werden. In der Sockelzone des Gebäudekomplexes sollen er‐ gänzende  gewerbliche Nutzungen wie Einzelhandelsbetriebe und Unternehmen  der Gastronomie angesiedelt werden, die ebenfalls von der zentralen Lage profi‐ tieren können.  - 12 - Innerhalb des Plangebiets sind folgende Nutzungen zulässig:   Büro‐ und Geschäftsgebäude,   Betriebe des Beherbergungsgewerbes,   nicht großflächige Einzelhandelsbetriebe,   Schank‐ und Speisewirtschaften,   Fahrradgaragen,   die zu den obengenannten Nutzungen gehörigen Nebenanlagen, Garagen  und Stellplätze gegebenenfalls auch als gewerbliches Parkhaus.  Die Zulässigkeit von Betrieben des Beherbergungsgewerbes und von  Büro‐ und  Geschäftsgebäuden sichert die Umsetzung der geplanten Hauptnutzungen, beste‐ hend aus einem Hotel und zwei Bürogebäuden. Da sich im Bahnhofsumfeld auch  jetzt schon Bürogebäude und Beherbergungsbetriebe befinden, kann man davon  ausgehen, dass sich die geplanten Nutzungen gut in das städtebauliche Umfeld  einfügen werden.  Auch Schank‐ und Speisewirtschaften gibt es im Umfeld des Bahnhofplatzes be‐ reits. Ein zusätzliches Angebot in diesem Bereich bildet eine gute Ergänzung zu  den geplanten Hauptnutzungen und stärkt den angestrebten urbanen, gemischt  genutzten Charakter des Bahnhofsumfeldes.   Auch ist das Bahnhofsumfeld durch kleinflächigen Einzelhandel geprägt, dessen  Zulässigkeit auch im Bereich des Plangebiets ermöglicht werden soll. Deshalb wird  im  beschränkten Umfang auch Einzelhandel zugelassen (nicht großflächige Einzel‐ handelsbetriebe), wobei im Durchführungsvertrag gesichert wird, dass pro Betrieb  eine Verkaufsfläche von 700 m² nicht überschritten wird, um einen für den Standort  verträglichen Maßstab zu wahren. Dem gleichen Ziel dient die über den Durchfüh‐ rungsvertrag geregelte Beschränkung der Gesamtverkaufsfläche auf maximal  1200  m².  In Hinblick auf den Schutz der zentralen Versorgungsbereiche werden zentrenrele‐ vante Sortimente entsprechend der derzeit gültigen „Märkterichtlinien der Stadt  Karlsruhe“ (Stand 2014, Flächennutzungsplan) ausgeschlossen.  Der festgesetzte Katalog zulässiger Nutzungen spiegelt die gewünschte städte‐ bauliche Entwicklung im Plangebiet wieder. Abweichende Nutzungen wie zum  Beispiel Vergnügungsstätten sind demnach nicht zulässig, was ergänzend  auch im  Durchführungsvertrag geregelt wird.  Im Rahmen des Vorhabens soll auch ‐ zusätzlich zu den baurechtlich notwendigen  Fahrradstellplätzen für das Vorhaben selbst ‐ eine öffentlich nutzbare Fahrradga‐ rage mit ca. 100 Plätzen errichtet werden, um zusätzlichen Parkraum für Fahrräder  im Umfeld des Bahnhofes zu schaffen. Deshalb werden auch Fahrradgaragen unter  die im  Sondergebiet zulässigen Nutzungen aufgenommen.  - 13 - 4.2 Maß der baulichen Nutzung  Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Grundflächenzahl (GRZ), die Ge‐ schossflächenzahl (GFZ) und die Wandhöhe bestimmt, wobei jeweils der Maximal‐ wert festgesetzt wird.   Grundflächenzahl   Um das Wettbewerbsergebnis umsetzen zu können, wird eine maximale Grundflä‐ chenzahl von 0,95 festgesetzt. Damit liegt die GRZ über dem nach § 17 BauNVO für  urbane Gebiete und sonstige Sondergebiete vorgesehenen Maximalwert von 0,8 –  aber unter der in Kerngebieten zulässigen GRZ von 1,0.   § 17 Abs. 2 BauNVO ermöglicht eine Überschreitung der in Absatz 1 aufgeführten  Obergrenzen aus städtebaulichen Gründen, wenn die Überschreitung durch Um‐ stände ausgeglichen ist oder durch Maßnahmen ausgeglichen wird, durch die si‐ chergestellt ist, dass die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn‐ und Ar‐ beitsverhältnisse nicht beeinträchtigt werden und nachteilige Auswirkungen auf  die Umwelt vermieden werden.  Die städtebauliche Verträglichkeit der Dichte wurde im Wettbewerb überprüft. Sie  trägt gleichzeitig dem Grundsatz des sparsamen und schonenden Umgangs  mit  Grund und Boden Rechnung.  Die festgesetzte GRZ resultiert in erster Linie aus dem schmalen Grundstückszu‐ schnitt und der Ausbildung eines durchgängigen Sockelgeschosses, das sich in der  Höhe an der bestehenden Böschung zur Bahn orientiert und nach Norden hin den  Straßenraum der Victor‐Gollancz‐Straße räumlich fasst. Da der durchgängige  So‐ ckel nur eingeschossig ausgebildet ist und sich in die bestehende Geländesituation  einfügt, bleiben die gesunden Wohn‐ und Arbeitsverhältnisse bei der bestehenden  Bebauung gewahrt. Durch die klare räumliche Kante zur Victor‐Gollancz‐Straße  mit gemischt genutzten Erdgeschossflächen trägt das Vorhaben auch in der vorlie‐ genden Dichte insgesamt zur Aufwertung des bestehenden  Straßenraums bei.   Auch die ausgesprochene Lagegunst der Fläche in unmittelbarer Nähe des Bahn‐ hofs spricht für eine möglichst optimale Ausnutzung der Fläche.   Ergänzend ist zu sagen, dass die bereits im Rahmen des vorgeschalteten Wettbe‐ werbsverfahrens vorgegebene mögliche Realteilung des Gebäudekomplexes in se‐ parate Grundstücke für die Nutzungen Bürogebäude und Hotel  dazu führt, dass bei  einem Teilgrundstück eine GRZ von annähernd 0,95 erreicht wird. Bei gemeinsa‐ mer Betrachtung der Grundstücke wird eine GRZ von 0,9 eingehalten.  Um nachteiligen Auswirkungen für die Umwelt durch den erhöhten Versiegelungs‐ grad des Bodens entgegenzuwirken, werden folgende Maßnahmen getroffen.   Es wird festgesetzt, dass die Dachflächen ‐ mit Ausnahme  eines Anteils für Terras‐ senflächen und Technikflächen ‐ zu begrünen sind. Dabei wird für die Decke des  Erdgeschosses eine Substratstärke festgesetzt, die eine intensive Begrünung er‐ möglicht, für die sonstigen Dächer eine extensive Begrünung. Auf diese Weise wird  die Durchgrünung des Gebietes gestärkt, der Abfluss des Niederschlagswassers  wird verzögert und die  Kanalisation so entlastet.  - 14 - Insgesamt vereinigt die vorliegende, im Rahmen der vorgeschalteten Mehrfachbe‐ auftragung gefundene Lösung, aus städtebaulicher Sicht die städtebaulichen Be‐ lange der Schaffung eines neuen Stadtentrees unter Berücksichtigung der eben‐ falls beachtlichen schalltechnischen Belange.  Angesichts der vorher genannten Punkte kann insgesamt von gesunden Wohn‐  und Arbeitsverhältnissen ausgegangen werden und es erscheint somit vertretbar,  die Überschreitung der GRZ bis zu einem Wert von 0,95 zuzulassen, um das ge‐ plante Projekt verwirklichen zu können und damit eine bisher brachliegende Fläche  an einem stadträumlich wichtigen Punkt zu entwickeln.  Höhe der baulichen Anlagen  Die im Bebauungsplan festgesetzten Wandhöhen beziehen sich auf die im zeich‐ nerischen Teil als absolute Höhen über Normalhöhennull (NHN) festgesetzte Be‐ zugshöhe. Die Bezugshöhe entspricht der Bestandshöhe der Victor‐Gollancz‐ Straße an der festgesetzten Stelle. Die im zeichnerischen Teil festgesetzten Wand‐ höhen orientieren sich an den im VEP dargestellten Höhen. Sie ermöglichen eine  Bebauung, die zur Victor‐Gollancz‐Straße mit maximal sechs bis  acht Geschossen  in Erscheinung tritt.  Die Höhe des Hotelgebäudes orientiert sich an der Höhe der bestehenden Bebau‐ ung am Bahnhofplatz nördlich der Victor‐Gollancz‐Straße und schafft im Zusam‐ menspiel mit dieser eine neue Torsituation bzw. eine räumliche Fassung des Bahn‐ hofplatzes. Das Bürogebäude im Westen bildet den Auftakt des  neuen Stadt‐ entrees und schafft räumliche Bezüge zu der geplanten, räumlich wirksamen Be‐ bauung südlich des Bahnhofs.  Durch die festgesetzten Baugrenzen in Verbindung mit den festgelegten maxima‐ len Wandhöhen werden auch Durchblicke zwischen den drei Baukörpern gesichert,  die auf der gemeinsamen Sockelebene sitzen. Dies trägt zur Gliederung des Ge‐ samtbaukörpers bei  und berücksichtigt die Belichtungssituation der nördlich gele‐ genen Bestandsgebäude.  Die baurechtlich erforderlichen Abstandsflächen zu den benachbarten Bestands‐ gebäuden nördlich der Victor‐Gollancz‐Straße werden eingehalten. Die Verschat‐ tung der Bestandsgebäude durch den geplanten Gebäudekomplex wurde im Rah‐ men einer Verschattungsstudie geprüft, deren Ergebnisse unter Ziffer 4.8.3 der Be‐ gründung dargestellt  sind.  Geschossflächenzahl  Zur Umsetzung des geplanten Vorhabens ist auch unter Berücksichtigung einer op‐ tionalen Teilung der Fläche für Hotel und Bürogebäude in separate Grundstücke  eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 4,0 erforderlich.  Der Wert liegt über dem in der BauNVO für Sondergebiete vorgesehenen Maximal‐ wert von 2,4 und über der für urbane Gebiete  und Kerngebiete genannten Ober‐ grenze von 3,0. Die erforderliche GFZ ergibt sich aus der oben genannten Über‐ schreitung der GRZ und den festgesetzten maximalen Wandhöhen, deren Festle‐ gung für die Umsetzung des aus der Mehrfachbeauftragung hervorgegangenen  Siegerentwurfes notwendig ist.   - 15 - Zur Begründung der festgesetzten Geschossflächenzahl ist hier wie schon bei der  Grundflächenzahl auf die Lagegunst des Plangebiets in einer zentralen urbanen  Lage hinzuweisen, wo auch vor dem Hintergrund des im Baugesetzbuch geforder‐ ten sparsamen Umgangs mit Grund und Boden eine optimierte Flächennutzung  grundsätzlich sinnvoll erscheint. In diesem Zusammenhang wird auch auf das für  die Flächen südlich des Hauptbahnhofs geltende Baurecht verwiesen, dessen Hö‐ henentwicklung das vorliegende Vorhaben noch übersteigt.  Außerdem ist die Gliederung des Baukörpers hervorzuheben, der mit seinen  Durchblicken und den gestaffelten Höhen ‐ bei einer guten Raumausnutzung zur  Victor‐Gollancz‐Straße hin – der Bestandsbebauung ausreichend Luft und Licht  lässt und sich verträglich in das städtebauliche Umfeld einfügt. Dies wurde auch bei  der Entscheidung der vorgeschalteten Mehrfachbeauftragung gewürdigt.   Die städtebauliche Randlage des Vorhabens an den offenen Bahnflächen trägt  ebenfalls dazu bei, dass Konflikte des geplanten Vorhabens mit der Bestandsbe‐ bauung vermieden werden.  Somit kann mit Verweis auf die oben  aufgeführten Gründe insgesamt davon aus‐ gegangen werden, dass im Plangebiet und der Umgebung bei der Umsetzung des  Vorhabens weiterhin gesunde Wohn‐ und Arbeitsverhältnissen herrschen.  4.3  Bauweise und Abstandsflächen  Festgesetzt wird die abweichende Bauweise. In der abweichenden Bauweise dür‐ fen die Gebäude auch ohne seitlichen Grenzabstand errichtet werden. Gebäude‐ längen über  50 m sind zulässig.  Die festgesetzte Bauweise sichert die Umsetzung des Vorhabens als zusammen‐ hängendes Gebäudeensemble auf zwei separaten Grundstücken für die Hotel‐ und  die Büronutzung und die Realisierung der städtebaulich angestrebten Torsituation  im Übergang zum Bahnhofplatz. Im Zusammenspiel mit den festgesetzten Bau‐ grenzen und Wandhöhen ist eine maßstäbliche Gliederung des  Baukörpers gesi‐ chert.  In Anlehnung an die in Gewerbegebieten zulässigen Abstandsflächen beträgt die  Tiefe der Abstandsflächen 0,125 der Wandhöhe. Unter Berücksichtigung der fest‐ gesetzten Bauweise und Baulinien werden die nach LBO erforderlichen Abstands‐ flächen im Wesentlichen eingehalten. Lediglich im östlichen Teilbereich des ge‐ planten Hotels werden bei der rückwärtigen Grenze  zum Bahngelände die erfor‐ derlichen Abstandsflächen unterschritten. Da dadurch jedoch weder gesunde  Wohn‐ und Arbeitsverhältnisse noch die Betriebsabläufe der Bahn beeinträchtigt  werden, erscheint die Überschreitung der Abstandsflächen in diesem beschränk‐ ten Umfang vertretbar. Aus diesem Grund wird festgesetzt, dass in dem im zeich‐ nerischen Teil festgesetzten Bereich die Gebäude auch ohne  Einhaltung der Ab‐ standsflächen errichtet werden dürfen. Im Übrigen werden die Abstandsflächen  nach LBO eingehalten. Sämtliche Mindestabstände zu den Bahnanlagen und Inge‐ nieurbauwerken der Bahn sind vollumfänglich berücksichtigt.  - 16 - 4.4  Überbaubare Grundstücksflächen   Die festgesetzten Baugrenzen sichern zusammen mit den maximalen Wandhöhen  die im VEP dargestellte Grundstruktur der geplanten Bebauung mit den für die  nördlich anschließende Bebauung städtebaulich wichtigen Durchblicken. Die fest‐ gesetzten Baulinien sichern die angestrebte Torsituation beziehungsweise die  räumliche Fassung des Bahnhofplatzes.   4.5 Erschließung  4.5.1 ÖPNV  Aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Hauptbahnhof ist das Plangebiet durch den  ÖPNV optimal erschlossen.   Die Planung berücksichtigt, dass zukünftig im Bereich der Victor‐Gollancz‐Straße  vier neue, barrierefrei ausgebaute Haltestellen für Linienbusse der Verkehrsbe‐ triebe Karlsruhe angeordnet werden müssen (Wettbewerb Bahnhofplatz). Die  Busse (auch Gelenkbusse bis 18 m Länge) sollen im 20‐Minuten‐Takt fahren. Die  im Bereich der Haltestellen vorgesehenen Überdachungen müssen zu gegebener  Zeit – wie auch die Haltestellen und der Kreisverkehrsplatz – über ein gesondertes  Planungsverfahren realisiert werden.  Die Notwendigkeit der Anlage von Bushaltestellen resultiert aus dem von den Ver‐ kehrsbetrieben Karlsruhe beabsichtigten barrierefreien Umbau der Straßenbahn‐ haltestelle Hauptbahnhof.  Hier soll das Höhenniveau der Bahngleise bei gleichzei‐ tiger Beibehaltung der Höhe der Bahnsteige umgestaltet werden. Hierzu ist eine  Verbreiterung der bisherigen Straßenbahnhaltestelle notwendig. Zudem können  zukünftig keine Busse mehr in der Straßenbahnhaltestelle halten bzw. Fahrgäste  ein‐ und aussteigen. Durch die Verbreiterung kann zudem im Zuge der Bahnhof‐ straße keine  Haltestelle mehr wie heute eingerichtet werden.    Als separate Anlage zur Begründung wird eine mögliche Verteilung der benötigten  Haltestellen in Abstimmung mit den verkehrlichen Randbedingungen des geplan‐ ten Gebäudekomplexes (Anlieferung) dargestellt. Ziel dabei ist der Nachweis, dass  die Anordnung von vier Bushaltebuchten unter Berücksichtigung des Vorhabens  grundsätzlich machbar ist.   Im zeichnerischen Teil  des Bebauungsplans und im Vorhaben‐ und Erschließungs‐ plan wird lediglich der bestehende Straßenraum dargestellt, da der Zeitpunkt der  Verlegung der Haltestellen und deren Ausformung und Lage noch nicht hinrei‐ chend konkret sind. Deshalb umfasst der Geltungsbereich des Bebauungsplans ne‐ ben dem Vorhabengrundstück nur die erforderlichen Zufahrtsbereiche zu dem ge‐ planten  Gebäudekomplex. Die Umgestaltung des Straßenraums der Victor‐ Gollancz‐Straße unter Berücksichtigung der geplanten Haltestellen bleibt einem  separaten Planungsverfahren vorbehalten. Dieses umfasst auch eine mögliche  Überdachung der geplanten Haltestellen sowie die zukünftige Anordnung von  Baumstandorten in der Victor‐Gollancz‐Straße.  - 17 - 4.5.2 Motorisierter Individualverkehr  Die Erschließung der geplanten Bebauung erfolgt über die Victor‐Gollancz‐Straße.  Die Garagenzufahrt und die Anlieferung für das Hotel können sowohl von Westen  (Schwarzwaldstraße) als auch von Osten (Bahnhofplatz) aus erreicht werden.   Zur Klärung der verkehrstechnischen Belange wurde vom Büro Koehler & Leutwein  GmbH und Co. & KG aus Karlsruhe eine verkehrstechnische Untersuchung durch‐ geführt. Die Ergebnisse der Untersuchung lassen sich wie folgt zusammenfassen:  Entsprechend aktuellen Ansätzen zur Verkehrserzeugung ist davon auszugehen,  dass durch die geplanten Nutzungen ca. 350 Fahrten werktags jeweils im Ziel‐ und  Quellverkehr entstehen werden.  Im Zusammenhang mit der Umstrukturierung des Bahnhofvorplatzes und Verle‐ gung der Bushaltestellen in die Victor‐Gollancz‐Straße soll der Knoten Schwarz‐ waldstraße/Victor‐Gollancz‐Straße zum Kreisverkehrsplatz umgebaut werden.  Somit ist es zukünftig möglich, auch von der Schwarzwaldstraße links in die Victor‐ Gollancz‐Straße einzubiegen. Das zusätzliche Verkehrsaufkommen orientiert sich  vornehmlich zur Schwarzwaldstraße, über welche die weitere Verteilung erfolgt.  Unter  Berücksichtigung der zukünftigen Verkehrsbelastungen aus dem Bebau‐ ungsplangebiet südlich des Hauptbahnhofs und Güterbahnstraße sowie allgemei‐ nen Verkehrszuwächsen bis zum Zieljahr 2030 kann auch unter Berücksichtigung  des zusätzlichen Verkehrsaufkommens aus dem Bebauungsplangebiet „Victor‐ Gollancz‐Straße“ die Leistungsfähigkeit der Verkehrsanlage Schwarzwaldstraße /  Victor‐Gollancz‐Straße nachgewiesen werden.  Das zusätzliche Verkehrsaufkommen aus dem  Bebauungsplangebiet wird somit zu  keinen maßgeblichen Verschlechterungen im Verkehrsablauf im engeren Untersu‐ chungsbereich führen.  Der Realisierungszeitraum für den Kreisverkehrsplatz steht noch nicht fest und  bleibt einem späteren Planungsverfahren vorbehalten. Die erforderlichen Ver‐ kehrsflächen für die Umsetzung des Kreisverkehrsplatzes sind gesichert.   Im Bereich des geplanten Kreisverkehrsplatzes wurde ein Zufahrtsverbot auf das  Vorhabengrundstück  festgesetzt, um möglichen Konfliktsituationen vorzubeugen.  Die Anlieferung der geplanten Gebäude erfolgt im Wesentlichen über zwei Punkte.  Für die beiden Bürogebäude wird eine Anlieferungsmöglichkeit im Bereich der Zu‐  und Abfahrt für die Tiefgarage vorgesehen. Die Anlieferung erlaubt Lkw die Ein‐ fahrt für die Versorgung der Ladengeschäfte sowie der Büronutzungen. Das Hotel  erhält eine eigene Anlieferzone für Lkw.   Davon räumlich getrennt wird die Hotelvorfahrt angeordnet. Für diese wird im Be‐ stand die Fläche von drei Pkw‐Haltebuchten reserviert. Die Vorfahrt ist für die Pkw‐ Vorfahrt zum Be‐ und Entladen und zudem als Einfahrt in den Hotelhof ausgelegt.  Im Rahmen des gesonderten Planungsverfahrens zur  Neuordnung der geplanten  Bushaltestellen wird die Fläche, soweit für die Anordnung der Haltebuchten erfor‐ derlich, reduziert. Die Einfahrt in den Hotelhof bleibt jedoch dauerhaft gewährleis‐ tet.  - 18 - 4.5.3 Ruhender Verkehr  Für die geplanten Nutzungen sind die erforderlichen Stellplätze entsprechend den  Werten der Verwaltungsvorschrift VwV Stellplätze vom 28.05.2015 nachzuweisen.  Aufgrund der optimalen Anbindung an das ÖPNV‐Netz in unmittelbarer Nähe zum  Hauptbahnhof kann für gewerbliche Nutzungen der maximale ÖPNV‐Bonus (Re‐ duzierung auf 40 %) angenommen werden. Fahrradstellplätze sind gemäß LBO  bzw. VwV Stellplätze nachzuweisen.  Die erforderlichen Pkw‐Stellplätze werden in einer zweigeschossigen Garage  nachgewiesen. Insgesamt sind ca. 140 Stellplätze für Pkw und ca. 214 Fahrradstell‐ plätze vorgesehen.  Damit werden im Rahmen des Vorhabens ca. 100 zusätzliche Fahrradstellplätze  („Fahrradparkhaus“) geschaffen, um einen Beitrag zu einer weiteren Vernetzung  der verschiedenen Verkehrsmittel an strategisch wichtiger Stelle zu leisten. Ent‐ sprechend wurde diese Nutzung unter den Festsetzungen zur Art der Nutzung be‐ rücksichtigt.  4.5.4 Geh‐ und Radwege  Das Plangebiet wird für Radfahrer und Fußgänger barrierefrei über die Victor‐ Gollancz‐Straße erschlossen.  4.5.5 Ver‐ und Entsorgung   Die Ver‐ und Entsorgung des Plangebiets  erfolgt im Anschluss an das bestehende  Ver‐ und Entsorgungsnetz in der Victor‐Gollancz‐Straße und der Schwarzwald‐ straße. Die Versorgung mit Heizenergie erfolgt über die bestehende Fernwärme‐ leitung in der Victor‐Gollancz‐Straße.  Entwässerung  Die Entwässerung des Vorhabengrundstücks erfolgt im Mischsystem.  Im Bereich des Vorhabengrundstücks liegen auf dem Flurstück Nr.  19917/4 Kanäle  DN 700 und DN 800. An diese Kanäle sind Entwässerungsanlagen der Deutschen  Bahn angeschlossen. Ein Verzicht auf diese Kanäle ist möglich, da alle Hausentwäs‐ serungsanlagen der DB AG auf Kosten des Vorhabenträgers verlegt und an die Ka‐ nalisation in der Victor‐Gollancz‐Straße angeschlossen werden. Eventuell ange‐ schlossene Straßenabläufe  müssen entsprechend den Hausentwässerungsanlagen  der DB AG auf Kosten des Vorhabenträgers umgeschlossen werden. Eine entspre‐ chende vertragliche Vereinbarung zwischen DB AG und Vorhabenträger wurde be‐ reits geschlossen.  Die öffentliche Kanalisation zwischen Schacht 5528113 und Schacht 55280003 wird  auf Kosten des Vorhabenträgers rückgebaut beziehungsweise verdämmt werden.  Dies wurde zwischen Leitungsträger und  Vorhabenträger bereits abgestimmt und  wird entsprechend vertraglich fixiert.  Niederschlagswasser  Zu berücksichtigen ist zunächst, dass das Plangebiet im Bereich der Wasserschutz‐ zone III A des Wasserwerks Durlacher Wald in Karlsruhe – Südwest liegt. Die aktu‐ - 19 - elle Schutzgebietsverordnung in Bezug auf die Nutzung  und Behandlung von Flä‐ chen im Schutzgebiet sind zu beachten, der Grundwasserschutz ist vollumfänglich  zu berücksichtigen.   Laut Schutzgebietsverordnung Durlacher Wald § 6 ist in der Zone III A das Versi‐ ckern von Abwasser verboten. Nach § 54 WHG ist Abwasser das von Niederschlä‐ gen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abflie‐ ßende Wasser (Niederschlagswasser).   Bei dem geplanten Vorhaben soll auf eine Versickerung des anfallenden Nieder‐ schlagswassers verzichtet werden (hoher Überbauungsgrad, Bodenverhältnisse).  Als Kompensationsmaßnahme sind Gründächer vorgesehen, die das Nieder‐ schlagswasser puffern und verzögert in die Kanalisation einleiten. Unabhängig da‐ von ist vorgesehen, dass schadstoffbelastete Auffüllungen im Rahmen der Bau‐ maßnahmen mittels Bodenaustausch entfernt werden. Zur Einschätzung der zu er‐ wartenden Belastungen im Boden wurde ein Gutachten erstellt, dessen Inhalte zu‐ sammenfassend unter Ziffer 4.8.4 der Begründung dargestellt sind.   Die zulässige Gesamteinleitmenge beträgt ‐ bezogen auf das Gesamtgrundstück ‐  85 l/s. Um den  Einleitgrenzwert einzuhalten, ist zusätzlich zur Begrünung der Dä‐ cher eine planmäßige Regenwasserrückhaltung auf den Massivdächern erforder‐ lich. Diese werden statisch entsprechend der erforderlichen Wasseranstauhöhe be‐ messen, die in der Regel geringer als die zu berücksichtigende Schneelast ist. Der  Anschluss der jeweiligen Realteile erfolgt an die städtische Mischwasser‐Kanalisa‐ tion in  der Victor‐Gollancz‐Straße.  Stromversorgung  Am westlichen Rand verläuft innerhalb des Plangebietes eine 20‐kV‐Kabelstrasse.  Konflikte mit der geplanten Bebauung sind nicht zu befürchten. Die Kabeltrasse ist  technisch, sowie bei einer Veräußerung der Flächen darüber hinaus dinglich, zu si‐ chern oder auf Rechnung des Veranlassers umzulegen.  Fernwärme  Im Straßenbereich der  Victor‐Gollancz‐Straße ist im Bereich der Tiefgaragenzu‐ fahrt und Anlieferung Infrastruktur der Fernwärme vorhanden. Diese Leitungen  sind im Rahmen der Umsetzung vor Beschädigung zu schützen. Die Energieversor‐ gung der Gebäude ist über Fernwärme vorgesehen.  Kommunikations‐ und Informationstechnik  Am westlichen Grundstücksende, jedoch außerhalb des Baufeldes, sind teilweise  erdverlegte CU‐FM‐ Kabel sowie LWL‐Kabel in Schutzrohren verlegt. Diese sind zu  schützen und dürfen nicht beschädigt werden. Ein Überbauen der Trassen ist nicht  erlaubt. Zur dauerhaften Sicherung wurde in diesem Bereich ein Leitungsrecht zu  Gunsten des Versorgungsträgers festgesetzt.  Abfallentsorgung   Die Abfallentsorgung erfolgt über die Victor‐Gollancz‐Straße. Die erforderlichen  Aufstellflächen für Abfallbehälter  werden im Erdgeschoss innerhalb der Gebäude  bzw. der privaten Grundstücksflächen nachgewiesen. Für die Büronutzung werden  - 20 - Abfallsammelräume im Gebäude vorgehalten, aus denen die Behälter vom Entsor‐ ger direkt abgeholt werden können. Für das Hotel sind die Behälter durch den Nut‐ zer am Leerungstag auf privater Fläche (zum Beispiel in der Hotel‐/LKW‐Andie‐ nungszone) zur Leerung bereit zu stellen. Bahnflächen  Aufgrund der unmittelbaren Nähe des Plangebietes zur Bahn ist eine besonders  enge Abstimmung des Vorhabens mit der Bahn erforderlich, insbesondere auch  während der Bauphase. Diese Themen werden in einer separaten Baudurchfüh‐ rungsvereinbarung zwischen DB Netz AG und Vorhabenträger geregelt werden.  Neben den allgemeingültigen Punkten wurden für dieses Vorhaben folgende The‐ men identifiziert:  - Leitungsumverlegung der vorhandenen Gleis‐ und Bahnsteigentwässerungen  DB (max. DN 300) im August/September 2018,  - Gestattung der geplanten Bahndamm‐Abgrabung und Verbaumaßnahmen  inkl. verbleibender Rückverankerung auf DB‐Grundstück,  - Eventuelle Nutzung von grenznahen DB‐Flächen in der Bauphase,  - Übernahme der Abstandsflächen der geplanten Bäume entlang der südlichen  Grundstücksgrenze auf Gelände der DB =>  Dienstbarkeit,  - Gestattung der regelmäßigen Reinigungsmöglichkeit Schallschutzwand &  Fassaden über Südseite/DB‐Gelände,  - Regelung/Ablauf von Rückbau/Einlagerung/Wiedererrichtung von auf dem  Gelände befindlichen Denkmälern (Schnittstellenliste),  - Fixierung der maximal zulässigen Stromstärke für grenznahe Speiseleitungen  der DB (= Limitierung der elektromagnetische Strahlung),  - Regelung zur Zaunstellung entlang der Grundstückgrenzen DB/VGS GmbH,  - Umgang mit eventuellen, im Kaufvertrag nicht geregelten DB‐Leitungen auf  den Baugelände,  - Regelungen zu (Teil‐) Sperrungen der Victor‐Gollancz‐Straße während der  Bauphase wegen eventueller Schienenersatzverkehre der DB.  Alle vorgenannten Themen befinden sich bereits in Abstimmung mit der DB, Kon‐ flikte oder gar Hindernisse für das Vorhaben ergeben sich jedoch  nicht.  In den vorhandenen Bahndamm darf nur nach Abschluss einer Baudurchführungs‐ vereinbarung eingegriffen werden. Mit der Planung und Begleitung der Ausfüh‐ rung ist ein für Maßnahmen an DB‐Anlagen zugelassenes Ingenieurbüro beauf‐ tragt. Auch der Durchführungsvertrag wird hierzu Regelungen enthalten.  Über den Abschluss der o.g. Baudurchführungsvereinbarung vor Beginn von Bau‐ arbeiten wird der Vorhabenträger mit der DB Netz AG, Immobilienmanagement  sicherstellen, dass der Betrieb oder die Anlagen der DB Netz AG während der Bau‐ maßnahme nicht beeinträchtigt oder beschädigt werden.   Insgesamt wird zudem sichergestellt, dass sich aus der Bebauung keine negativen  Einflüsse für den Bahnbetrieb ergeben. Dies gilt sowohl temporär für  die Bautätig‐ keit (beispielsweise  durch Staubwirkung), als auch permanent für die Zeit nach der  Bautätigkeit, in diesem Fall beispielsweise durch Beleuchtung.   - 21 - In den Stellungnahmen der Bahn wurden u.a. Hinweise zu erforderlichen Sicher‐ heitsmaßnahmen, Informationen zum Leitungsbestand, Hinweise zum Umgang  mit Baumaschinen und zur Umsetzung von Pflanzungen gegeben.  Ferner wurde festgestellt, dass die sich aus dem Bahnbetrieb und der Unterhaltung  der Anlagen der DB Netz AG ergebenden Immissionen entschädigungslos zu dul‐ den sind. Dazu gehören Lärm, Bremsstaub, Erschütterungen und ggf. elektrische  Beeinflussung durch magnetische Felder.  Die aus dem Bahnbetrieb resultierenden Immissionen sind im Rahmen der für den  Bebauungsplan erstellten Gutachten umfangreich berücksichtigt worden und in  den Bebauungsplan eingeflossen.  Hinsichtlich weiterer Vorgaben aus dem Bahnbetrieb auf das Vorhaben wird auf  den Durchführungsvertrag verwiesen.   Energetisches Konzept  Die Gebäude werden entsprechend den Vorgaben der EnEV 2016 umgesetzt. Die  Energieversorgung erfolgt über Fernwärme im Anschluss an die bestehende Fern‐ wärme‐Versorgungsleitung in der Victor‐Gollancz‐Straße.  Der Vorhabenträger strebt für die Bebauung eine Zertifizierung nach dem DGNB  Standard „Gold“ (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V.) an.  Bei der  geplanten Optimierung der Nachhaltigkeit der Bebauung werden auch die Ziele  des Klimaschutzes berücksichtigt. Bei dem Pre‐Check zur Zertifizierung, der 2017  durchgeführt wurde, wurde die Zertifizierung des Vorhabens als Gold‐Standard in  Aussicht gestellt.   4.6 Gestaltung  Fassaden  Die Gebäude des Hotels und der Bürogebäude bilden ein Ensemble, so  dass ein ein‐ heitliches architektonisches Bild am Stadtentree zum Hauptbahnhof entsteht. In‐ nerhalb dieses städtebaulichen Rahmens erhält jede Gebäudefassade ‐ seiner Nut‐ zung entsprechend ‐ ein eigenständiges Gesicht. Die Fassaden des durchlaufenden  Sockelgeschosses sind aufgrund des urbanen Standorts einheitlich als Betonfassa‐ den in hellem bearbeitetem Beton vorgesehen, die Fassaden der aufgehenden  Baukörper erhalten  mehr Eigenständigkeit. Angestrebt wird insgesamt ein helles  Erscheinungsbild.   Die Plastizität der Fassaden kann durch Fensterlaibungen bzw. plastische Vor‐ und  Rücksprünge betont und variiert werden. Dadurch entsteht eine große Varianz bei  gleichem Grundduktus.  Insbesondere bei den nach Süden gerichteten transparenten Lärmschutzwänden  sind auch die Belange des Artenschutzes zu berücksichtigen. Zur Vermeidung  des  Vogelschlagrisikos sind vergleichbare wirksame Maßnahmen zu ergreifen wie z.B.  eine Bedruckung mit geeigneten Rastern.   Gestaltung der unbebauten Flächen  Zur Sicherung einer ausreichenden Durchgrünung und eines geordneten Erschei‐ nungsbildes des Gebäudekomplexes wird festgesetzt, dass die nicht überbaubaren  - 22 - privaten Grundstücksflächen, soweit sie nicht für Stellplätze, Zugänge und Neben‐ anlagen benötigt werden, als Vegetationsfläche anzulegen und dauerhaft zu pfle‐ gen sind. Bei Flächen, die mit Maßnahmen zum Artenschutz belegt sind, muss die  Pflege den artenschutzrechtlichen Belangen angepasst werden.  Gestaltung der Aufstellflächen für Abfallbehälter  Zur Sicherung eines attraktiven Straßenbildes wird festgesetzt, dass Abfallbehäl‐ terstandplätze, sofern diese von öffentlichen Straßen und Wegen aus sichtbar sind,  mit einem begrünten Sichtschutz zu versehen sind.  Werbeanlagen  Zur Sicherung eines attraktiven Stadtbildes werden Werbeanlagen auf ein verträg‐ liches Maß beschränkt und der Anbringungsort geregelt. Besonders aggressive  Werbeformen (Blinkleuchten, Laufschriften o.ä.) werden ausgeschlossen. Die  Festsetzungen tragen der Bedeutung des direkt am Bahnhofsplatz gelegenen Vor‐ habens für das Stadtbild Rechnung und ermöglichen eine adäquate Werbung für  das Hotel.  Einfriedigungen  Durch die Ausbildung einer baulichen Kante zur Victor Gollancz‐Straße und die aus  artenschutzrechtlichen Gründen vorgesehenen Steinriegel entlang der Schwarz‐ waldstraße kann bis auf die Grenze zum Gleiskörper  der Bahn auf Einfriedigungen  verzichtet werden. Für diese Seite werden Einfriedigungen als Metallgitterzäune  bis zu einer Höhe von maximal 2 m zugelassen.  Außenantennen  Um das Ortsbild durch eine Vielzahl von Antennenanlagen an der Fassade nicht zu  beeinträchtigen, wird festgesetzt, dass pro Gebäude nur eine Gemeinschaftsan‐ tennenanlage oder Satellitenantenne zulässig ist.   Niederspannungsfreileitungen   Zur Sicherung eines geordneten Straßenbildes wird festgesetzt, dass Niederspan‐ nungsfreileitungen unzulässig sind.  4.7 Grünordnung / Eingriff in Natur und Landschaft / Artenschutz  4.7.1 Grünplanung, Pflanzungen  Die Grünplanung für das Vorhaben umfasst die Gestaltung der unbebauten Flä‐ chen, Baumpflanzungen auf befestigten Flächen und die Begrünung der Dachflä‐ chen.     Im Bebauungsplan wird  festgesetzt, dass die Dachflächen dauerhaft extensiv oder  intensiv zu begrünen sind. Dadurch sollen mit der kühlenden Wirkung positive Ef‐ fekte für das Stadtklima erzielt werden. Außerdem entstehen Lebensräume für  Tiere und Pflanzen und die Ableitung von Niederschlagswasser wird verzögert. Im  Rahmenplan Klimaanpassung "Hitze" der Stadt Karlsruhe (2015) ist diese Fläche  als  "Potenzialfläche klimaoptimierte Nachverdichtung" dargestellt, was die Bedeu‐ tung von Maßnahmen mit positiven klimatischen Wirkungen unterstreicht. Die Be‐ - 23 - grünung der Dachflächen ist hierbei neben der Ausgestaltung begrünter Freiflä‐ chen ein zentrales Element und auf allen Flächen, die nicht mit technisch notwen‐ digen Einrichtungen belegt sind, vorgesehen.  Zur Gewährleistung einer wirksamen und dauerhaften Vegetationsentwicklung  wird eine Mindesthöhe des Substrats vorgegeben. Der Wasserrückhalt steigt mit  der Substrathöhe, die Gefahr der Austrocknung in Hitzephasen sinkt. Höhere Sub‐ stratstärken sind möglich und erwünscht; sie eröffnen die Möglichkeiten, über die  extensive Begrünung hinaus, auch intensive Formen der Dachbegrünung mit viel‐ fältigen Ausprägungen herzustellen. Um die hier notwendigen positiven stadtkli‐ matischen Effekte im Gebiet zu gewährleisten, werden die zulässigen Flächen für  technische Aufbauten sowie Dachterrassen begrenzt.    Im Hofbereich des Hotels soll ein mittelkroniger Baum gepflanzt werden, der auch  zur Durchgrünung des Vorhabens beiträgt und auch zum Straßenraum der Victor‐ Gollancz‐Straße hin wirksam ist. Der erforderliche Wurzelraum wird im Bereich der  Tiefgaragenebene vorgehalten.    Die Gestaltung der unbebauten Flächen erfolgt in Abstimmung mit den  arten‐ schutzrechtlichen Belangen. Im Freibereich südlich der geplanten Baukörper im  Übergang zum Bahngelände ist eine Reihe von säulenförmigen Hainbuchen vorge‐ sehen, die das Vorhaben zur Bahn hin eingrünen, entfallene Bäume teilweise erset‐ zen und sich positiv auf das Klima der Innenhöfe hinter der transparenten Lärm‐ schutzwand auswirken. Durch die schlanke Wuchsform  und entsprechende Pflege‐ maßnahmen werden die Ziele des Artenschutzes dabei nicht beeinträchtigt.    Der Bereich zwischen Schwarzwaldstraße und geplanter Bebauung wird terrassen‐ förmig angelegt und mit ergänzenden Steinriegeln gestaltet.    Pflanzmaßnahmen im Bereich der öffentlichen Straßenflächen der Victor‐ Gollancz‐Straße bleiben einem späteren Planungsverfahren vorbehalten, in dem  auch die Anordnung der geplanten  vier Haltebuchten für Busse geklärt wird.   4.7.2 Eingriff in Natur und Landschaft / Ausgleichsmaßnahmen  Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufge‐ stellt. Die Erstellung eines Umweltberichts mit Eingriffs‐/Ausgleichsbilanz ist dabei  nicht erforderlich. Die Belange des Artenschutzes werden davon unabhängig be‐ rücksichtigt.  4.7.3 Artenschutz  Für die Belange  des Artenschutzes wurde vom Büro Emch + Berger aus Karlsruhe  eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt und ein Maßnahmen‐ konzept entwickelt, um artenschutzrechtliche Verbotstatbestände zu vermeiden.  Auf die Inhalte der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung wird verwiesen. Die  Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:  Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH‐Richtlinie  Pflanzenarten nach Anhang IV b) FFH‐RL sind nicht betroffen.  - 24 - Fauna  Reptilien  Im Rahmen der Begehungen im Juli und August 2014 wurden innerhalb des Unter‐ suchungsraumes bei für Reptilien optimalen Witterungsbedingungen insgesamt  124 Individuen der streng geschützten Mauereidechse nachgewiesen. Hiervon wa‐ ren ca. 55% adulte und ca. 45% juvenile Tiere.  Fundpunkte befanden sich zum überwiegenden Teil im süd‐östlichen Abschnitt  des Untersuchungsraumes angrenzend an den noch aktiven Bahnsteig (ca. 85% al‐ ler Nachweise). Hier war insbesondere der Übergangsbereich zwischen Bahnsteig  und Gehölzen sehr dicht besiedelt.  Zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen werden bei den  Mauereidechsen folgende Maßnahmen erforderlich:  Vermeidungsmaßnahme V2   Die Mauereidechsen müssen vor einer Flächeninanspruchnahme aus dem unmit‐ telbaren Eingriffsbereich vergrämt werden (Flächengröße circa 1.250 m²). Die Ver‐ grämung wird zeitnah nach dem witterungsabhängigen Beginn der Aktivitäts‐ phase der Eidechsen durchgeführt (Mitte/Ende März bis Anfang/Mitte April).   Im Anschluss an die Vergrämung durch Auslegen einer blickdichten Folie über ei‐ nen Zeitraum von mindestens 2 bis 3 Wochen, wird ein Reptilienschutzzaun zur Ab‐ grenzung der  Eingriffsflächen errichtet. Die Vergrämung erfolgt in Flächen, die als  Lebensraum für Mauereidechsen geeignet sind; diese Flächen werden unabhängig  von der Baumaßnahme durch einen Pflegeschnitt aufkommender Pioniergehölze  im Winter vor der Vergrämung strukturell aufgewertet. Zusätzlich werden vorge‐ zogen im Rahmen der Maßnahme CEF 1 weitere Habitatelemente geschaffen.   Nach Aufstellen des Reptilienzaunes  und Entfernen der Vergrämungsfolie werden  die Eingriffsbereiche auf verbliebene Mauereidechsen kontrolliert. Die ggf. noch  vorhandenen Tiere werden abgefangen und hinter den Reptilienzaun verbracht.   Der Reptilienschutzzaun wird aus glattem Folienmaterial hergestellt, und grenzt  sowohl das Baufeld als auch den Bereich der temporären Flächeninanspruchnahme  ab, so dass ein Einwandern der Eidechsen in diese  Flächen verhindert wird. Die  Länge des Reptilienzaunes beträgt rund 200 m.  Artenschutzmaßnahme CEF1   Unmittelbar angrenzend an den Eingriffsbereich und den Mauereidechsenlebens‐ raum werden zur Ausweitung und Aufwertung des Lebensraumes zwei Steinriegel  mit begleitenden Sandlinsen hergestellt (Winterquartiere und Eiablageplätze). Die  Gestaltung der Steinriegel orientiert sich an den vorhandenen Geländeformen. Der  umgebende  Vegetationsbestand wird durch regelmäßige Schnittmaßnahmen of‐ fen gehalten und durch Entnahme des Schnittgutes ausgehagert mit dem Ziel, eine  lichte Vegetationsbedeckung zu entwickeln. Die Maßnahmenfläche umfasst einen  rund 235 m² großen Bereich und dient durch die Aufwertung des Lebensraumes  auch der Kompensation des anlagebedingten Flächenverlustes. Der zwischen al‐ tem und neuem Bahnsteig  verbleibende Geländestreifen (circa 625 m²) wird von  - 25 - der sich ausbreitenden Gehölzsukzession freigestellt, um die Habitateignung der  Flächen für die Mauereidechse zu verbessern. Die Flächen wären auch unabhängig  von der Baumaßnahme zeitnah als Pflegeschnitt von aufkommenden Pionierge‐ hölzen und Buschwerk zu befreien, um die Funktionsfähigkeit der Eidechsenle‐ bensräume zu gewährleisten. Gleichzeitig wird auch der zu vergrämende Teilbe‐ reich freigestellt, um die Vergrämungsmaßnahme recht‐zeitig beginnen zu kön‐ nen.   Nach Abschluss der Baumaßnahme werden zur optischen Einbindung der dahinter  liegenden gläsernen Schallschutzwand, eine lockere Reihe von Einzelbäumen vor  der Glaswand gepflanzt. Durch größere Pflanzabstände (circa 15 m) und die Ver‐ wendung von schlanken säulenförmigen Einzelbäumen wird die Habitateignung  der Fläche für die Mauereidechse dadurch nicht eingeschränkt. Es erfolgt zukünftig  eine regelmäßige Pflege (Mahd mindestens zweimal jährlich), sodass sich dort  keine weitere beschattende Gehölzsukzession etablieren kann.   Die Maßnahmen werden zeitlich vorgezogen vor Beginn des Bauvorhabens durch‐ geführt. Die Maßnahmen stehen in räumlichem Zusammenhang mit dem Gesamt‐ lebensraum der Mauereidechsen und  tragen zu einer Verbesserung der Habitateig‐ nung und einer Erhöhung der Tragfähigkeit des Gebiets für die Eidechsenpopula‐ tion insbesondere auch vor dem Hintergrund der geplanten Vergrämung (vgl. V2)  bei.  Artenschutzmaßnahme A1  Die nicht durch die Maßnahme in Anspruch genommene Restfläche zwischen  Schwarzwaldstraße, Victor‐Gollancz‐Straße und Bahnanlage, die als Teil  des Grün‐ flächenkonzeptes der Bebauung erhalten werden soll, wird eidechsengerecht um‐ gestaltet. Hierzu wird das Gelände bereits unmittelbar entlang des Gehweges  durch eine flankierende Bruchsteinmauer oder eine Gabionenreihe abgegrenzt.   Die heute auf Niveau der Victor‐Gollancz‐Straße liegende Fläche wird mit Schrop‐ pen hinterfüllt, mit Rohbodenmaterial abgedeckt und mit Sandlinsen ergänzt.  Im  weiteren Verlauf des bestehenden Böschungsanstiegs wird das Gelände durch  zwei weitere Gabionenreihen terrassiert, die ebenfalls mit Schroppen hinterfüllt  und mit Rohbodenmaterial abgedeckt werden. Die weiteren Gabionenreihen wer‐ den parallel zur Schwarzwaldstraße bis in Höhe des Brückenwiderlagers fortge‐ führt.   Durch den Einbau der Schroppen entsteht ein Hohlraumsystem, das eine frostfreie  Überwinterung für die Mauereidechsen ermöglichen soll und somit eine deutliche  Anreicherung des Lebensraumes mit Winterquartiermöglichkeiten darstellt. Zu‐ gleich entstehen durch die Abdeckung mit Rohboden (mageres Substrat) Jagdflä‐ chen und durch die Sandlinsen neue Eiablageplätze. Insgesamt wird durch die  Maßnahme A1 eine Fläche von rund 270 m² eidechsengerecht gestaltet.     - 26 - Avifauna  Die im Böschungsbereich dominierenden Robinienbestände weisen aufgrund ihres  geringen Alters ein geringes Habitatpotenzial für Höhlenbrüter auf. Von einem  Vorkommen häufiger Arten der Hecken‐ und Gebüschbrüter ist auszugehen. Beo‐ bachtet wurden im Rahmen der Begehungen die Mönchsgrasmücke, die Ringel‐ taube und der Zilpzalp.   Alle heimischen Vogelarten unterliegen dem Schutz der EU‐Vogelschutzrichtlinie  und sind nach § 10 Abs. 2 Nr. 11 besonders geschützt und sind daher in der Konflik‐ tanalyse zu betrachten. Für die potenziell betroffenen Vogelarten wurde eine Prü‐ fung in Gilden durchgeführt.   Zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen werden bei Vö‐ geln folgende Maßnahmen erforderlich:  Vermeidungsmaßnahme V1   Ausführung von Rodungsarbeiten außerhalb der Vogelbrutzeit in der Zeit von An‐ fang Oktober bis Ende Februar.   Sollte die vorgegebene Rodungszeit nicht eingehalten werden können, muss der  Vorhabenträger frühzeitig Kontakt mit der Unteren Naturschutzbehörde aufneh‐ men, um ggf. geeignete Maßnahmen abzustimmen und durchzuführen, die eine  Verlängerung der Bauzeit ermöglichen würden.  Vermeidungsmaßnahme V3   Zur  Vermeidung von Vogelschlag an der gläsernen Schallschutzwand muss die Er‐ kennbarkeit für Vögel durch geeignete Maßnahmen hergestellt werden. Das Ziel  der Vermeidungsmaßnahme besteht darin, die gläserne Wand für Vögel deutlich  erkennbar zu gestalten. Im Durchführungsvertrag wird geregelt, dass dazu ein ge‐ mäß ONR 191040 hoch wirksames Muster verwendet wird.  Aufgrund  der innerstädtischen Lage ist davon auszugehen, dass es sich bei den po‐ tenziell betroffenen Vogelarten um kleinere Singvogelarten handelt, welche die  angrenzenden Hecken‐ und Gebüsche der Bahnanlagen als Lebensraum nutzen.  Eine Beeinträchtigung des klassischen Vogelzuges ist aufgrund der Lage nicht zu  erwarten.   Im Ergebnis können artenschutzrechtliche Verbotstatbestände vermieden wer‐ den, wenn  die Ausführung von Rodungsarbeiten nur in der Zeit von Anfang Okto‐ ber bis Ende Februar, also außerhalb der Brutzeit, erfolgt.   Fledermäuse  Alle Fledermausarten sind in Anhang IV der FFH‐RL aufgeführt und nach dem  BNatSchG streng geschützt.  Die Stammdurchmesser der vorwiegend aus Robinien (Robinia pseudoacacia) be‐ stehenden Gehölze im Untersuchungsraum  betragen durchschnittlich zwischen 10  bis 30 cm. Geeignete Quartierstandorte in Form von Baumhöhlen oder Rinden‐ quartieren konnten nicht festgestellt werden.   - 27 - Eine Nutzung der bahnnahen Flächen und des Böschungsbereiches als Nahrungs‐ habitate kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Allerdings stehen im direkten  Umfeld durch die umfangreichen Bahnflächen, den Albtalbahnhof, etc. ausrei‐ chend alternative Nahrungshabitate zur Verfügung, so dass sich hieraus keine  Maßnahmen für das Vorhaben ergeben.  Zusammenfassung  Bei Berücksichtigung der in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung vorge‐ schlagenen Maßnahmen können artenschutzrechtliche Verbotstatbestände ver‐ mieden werden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden in die Festsetzungen  des Bebauungsplans übernommen, die Eingriffszeiträume für Rodungen werden in  die Hinweise zum Bebauungsplan aufgenommen.  4.8 Belastungen   4.8.1 Immissionsschutz  Aufgrund der Lage des Plangebiets in unmittelbarer Nähe der Bahntrasse als auch  aufgrund der Lärmimmissionen durch den Straßenverkehr sind die Belange des  Schallschutzes bei dem Vorhaben von großer Bedeutung und wurden bereits in der  Entwurfsfindung im Rahmen der vorgeschalteten Mehrfachbeauftragung berück‐ sichtigt. Insbesondere der Bahnlärm war entwurfsprägend und findet seinen Nie‐ derschlag in der städtebaulichen Ausformung des Baukörpers und der Anordnung  transparenter Schallsegel  zu den Bahngleisen hin.  Durch die verglasten Schallschutzwände wird in dem zur Südseite (Bahnseite) ge‐ öffneten Innenhof eine optimierte Aufenthaltsqualität erreicht. Die Schallschutz‐ wände werden z.B. als Stahlprofil‐Fassade ausgeführt und mit schalldämmenden  VSG‐Gläsern ausgefacht. Durch die verglasten Schallschutzwände können die den  Schallschutz verbessernden Zusatzmaßnahmen für die Fensterelemente in  den In‐ nenhofbereichen reduziert werden.   Für die Bewertung der schalltechnische Untersuchung wurde vom Büro Koehler &  Leutwein aus Karlsruhe ein schalltechnisches Gutachten erstellt, dessen Ergeb‐ nisse sich wie folgt zusammenfassen lassen:  Die schalltechnische Untersuchung wurde unter Berücksichtigung des Verkehrs‐ lärms sowie des vom Bauvorhaben ausgehenden Gewerbelärms erstellt. Die zu er‐ wartenden  Lärmemissionen und –immissionen wurden anhand der geltenden  Richtlinien berechnet und anhand der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau), der  16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) sowie der TA‐Lärm (Technische An‐ leitung zum Schutz gegen Lärm) beurteilt.   Die Berechnungen ergaben, dass durch die vorgesehene Architektur mit abschir‐ menden Wänden in Richtung Bahnlinie, die nach  Norden bzw. nach innen liegen‐ den Gebäudefassaden, von den obersten Geschossen abgesehen, keine Über‐ schreitungen der Orientierungs‐ und Immissionsgrenzwerte auftreten. Abschir‐ mende Maßnahmen sind für die nach Süden und Westen gerichteten Fassaden  nicht möglich. Hier sind aufgrund der somit gegebenen Überschreitungen von Ori‐ entierungs‐/Grenzwerten zusätzliche passive Schallschutzmaßnahmen in Form  - 28 - von optimierter Grundrissgestaltung und entsprechend schallgedämmten Außen‐ bauteilen erforderlich. Diese sind im Bebauungsplan durch die Vorgabe von Lärm‐ pegelbereichen nach DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) festzusetzen.   Der Vergleich der Lärmbelastungen durch Verkehrslärm für das bestehende Um‐ feld mit dem zukünftigen Bauvorhaben und dessen zu erwartender Verkehrserzeu‐ gung und dem bestehenden Zustand, bzw. einem hierfür ermittelten Prognose‐ Nullfall zeigen eine Abnahme der Lärmbelastungen im Umfeld, die sich durch die  zukünftige Abschirmung der Schienenverkehrsanlagen ergibt. Weitere organisato‐ rische oder bauliche Maßnahmen bzgl. Verkehrslärm auf öffentlichen Flächen, der  durch das Bauvorhaben induziert wird, sind daher nicht erforderlich.   Durch die Betriebsgeräusche auf dem als Gewerbeanlage zu wertenden Bauvorha‐ ben durch z. B. An‐ und Abfahrtverkehr zur Tiefgarage, Geräusche durch Anliefe‐ rungen oder durch die Schallemissionen von haustechnischen Anlagen auf dem  Dach der Baukörper, ergeben sich im Umfeld im Tageszeitraum keine Überschrei‐ tungen der Immissionsrichtwerte der TA‐Lärm. Im Nachtzeitraum sind ‐ um Über‐ schreitungen der  Immissionsrichtwerte der TA‐Lärm zu vermeiden – Anlieferun‐ gen auszuschließen sowie die Lärmentstehungen der haustechnischen Anlagen zu  begrenzen, um unzumutbare Lärmbelastungen zu vermeiden.   Zur rechtlichen Sicherung des erarbeiteten Schallschutzkonzeptes werden im Be‐ bauungsplan die geplanten transparenten Schallschutzwände nach Süden zur  Bahn als aktive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt. Die im Schallgutachten vor‐ geschlagenen  Festsetzungen für passive Schallschutzmaßnahmen werden in den  Bebauungsplan übernommen.  Der im Schallgutachten vorgeschlagene Ausschluss von Anlieferungszeiten im  Nachtzeitraum und die Begrenzung der abstrahlenden Schallleistung von Kälte‐ maschinen auf 83 dB(A) werden im Rahmen des Durchführungsvertrages geregelt.  Der schalltechnische Nachweis zu den haustechnischen Anlagen ist im Baugeneh‐ migungsverfahren zu erbringen. So können  hier auch als „seltene Ereignisse“ an  höchstens zehn Tagen pro Jahr höhere Immissionspegel zugelassen werden, wie  zum Beispiel bei Anlieferungen für besondere Veranstaltungen oder Ahnlichem.  Erschütterungen und sekundärer Luftschall  Zur Klärung der Belastung durch Erschütterungen aus dem benachbarten Bahnbe‐ trieb wurde Fachgutachten vom Ingenieurbüro Lichte aus Leipzig erstellt, dessen  Ergebnisse  sich wie folgt zusammenfassen lassen:  Aufgrund der Dammlage des Bahngeländes in Bezug auf die Gebäudegründung,  die Entfernungsverhältnisse sowie für die Einfahrt bzw. Durchfahrt reduzierten Ge‐ schwindigkeiten sind Erschütterungseinwirkungen auf das Plangebiet seitens des  Bahnverkehrs als gering einzustufen.   Die Anhaltswerte nach DIN 4150‐2 und die Vorgaben der VDI 2038 für hohen  Kom‐ fort sind eingehalten. Damit geht einher, dass auch der sekundäre Luftschall eine  untergeordnete Rolle spielt.   Besondere erschütterungsmindernde Maßnahmen sind nicht erforderlich.     - 29 - Elektromagnetische Felder  Zur Klärung der Belastung durch elektromagnetische Felder aus dem benachbar‐ ten Bahnbetrieb wurde ein Fachgutachten erstellt, dessen Inhalte sich wie folgt zu‐ sammenfassen lassen:  Das Vorhaben liegt im Nahbereich einer Bahn‐Freileitung (3 Speiseleitungen, 16,7  Hz). Aus diesem Grund sollte untersucht werden, ob die elektromagnetische Ver‐ träglichkeit als Schutz von Personen und von Geräten / Anlagen gegeben ist.  Die EMV‐Untersuchung hat gezeigt, dass mit der bisherigen Anordnung der  Bahnstrom‐Speiseleitungen und den angenommenen Betriebsströmen in diesen  Speiseleitungen im Hotel und in den Bürogebäuden relativ hohe magnetische Fel‐ der zu erwarten sind.   Die Personenschutzgrenzwerte von 300 μT bei 16,7 Hz werden jedoch bei weitem  nicht erreicht und um den Faktor ~ 10 unterschritten.   Die Ergebnisse des Gutachtens werden hinsichtlich der weiteren konstruktiven  Durchbildung des Gebäudes in die Hinweise zum Bebauungsplan übernommen.    Luft  Durch die Bebauung wird keine relevante Veränderung der Luftbelastung erfolgen.  Der CO²‐Ausstoß der Neubebauung wird  unter dem CO²‐Ausstoß der angrenzen‐ den Bestandsbebauung liegen, da es heute effizientere Einsparungsmethoden gibt  als zur Zeit der Entstehung der Nachbarbebauungen. Die besseren Energiewerte  werden durch verbesserte Wärmedämmung der Wände, Decken und Dächer sowie  durch bessere Fensterverglasungen erreicht.  4.8.2 Klima  Stadtklima/Klimawandel/Luftreinhaltung  Im Städtebaulichen Rahmenplan Klimaanpassung (SRKA) ist die Fläche als Poten‐ tialfläche für eine klimaoptimierte Bebauung gekennzeichnet. Diesem Potential  wird in der Planung Rechnung getragen. Negative klimatische Auswirkungen sind  entsprechend nicht zu erwarten. Die Dachbegrünung und die Begrünung der ver‐ bleibenden Freiräume tragen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität bei. Die  hellen Fassaden wirken  sich ebenfalls günstig auf die klimatischen Verhältnisse  aus. Hierzu werden im Durchführungsvertrag Regelungen getroffen.  Um die Auswirkungen des Vorhabens für das Mikroklima im Umfeld des Planungs‐ gebietes abschätzen zu können, wurde ein Fachgutachten durch das Büro Wacker  Ingenieure erstellt. Darin wurden nach Ermittlung der relevanten Windrichtungen  die Windverhältnisse bzw. der  Windkomfort im bodennahen Außenbereich und die  Durchlüftung des städtischen Nahbereichs insbesondere in Hinblick auf die nörd‐ lich an das Vorhaben angrenzende Bebauung untersucht. Die untersuchten Wind‐ richtungen umfassen die Hauptwindrichtungen und die Windrichtung bei der die  geplante Bebauung den maximalen Einfluss auf die nördlich angrenzende Bebau‐ ung hat.  - 30 - Im Ergebnis führt die Bebauung zu einer Verbesserung des bodennahen Windkom‐ forts im Nahbereich des Gebäudes. Es entstehen insgesamt keine relevanten Be‐ einträchtigungen für die Durchlüftung des Bahnhofplatzes und die nördlich an‐ grenzende Bebauung. Lediglich bei einer untersuchten Windrichtung (Anström‐ richtung 150°) kann die Durchlüftung im Bereich der nördlich angrenzenden Be‐ bauung möglicherweise ungünstig beeinflusst werden. Aufgrund der geringen sta‐ tistischen Häufigkeit dieser Windrichtung im Jahresverlauf spielt dies für die Be‐ wertung des Mikroklimas nur eine untergeordnete Rolle.  Klimaschutz  Die Versorgung des geplanten Gebäudekomplexes mit Heizenergie erfolgt durch  Fernwärme. Damit sind gemäß den Forderungen der EnEV 2016 keine weiteren  Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien für den Betrieb der Gebäude  notwendig. Die Anordnung von Anlagen zur solaren Energieversorgung ist im Rah‐ men des festgesetzten Anteils für technische Aufbauten im Bereich der Dachflä‐ chen zwar möglich, aber aufgrund der der geplanten Fernwärmenutzung im Ener‐ giekonzept nicht vorgesehen.  Im Übrigen werden die  Gebäude entsprechend den Vorgaben der aktuellen EnEV  umgesetzt.  Weiterhin ist zu erwähnen, dass der Vorhabenträger für die Bebauung eine Zertifi‐ zierung nach dem DGNB Standard „Gold“ anstrebt. Dabei werden im Rahmen der  Optimierung der Nachhaltigkeit der Bebauung auch die Ziele des Klimaschutzes  berücksichtigt. Bei dem im Jahr 2017 durchgeführten Pre‐ Check wurde eine Zerti‐ fizierung im Gold‐Standard in Aussicht gestellt. Das konkrete Maßnahmenkonzept  zur Erreichung des Gold‐Standards ist im weiteren Planungsprozess noch zu kon‐ kretisieren.    4.8.3 Verschattung  Zur Prüfung der Auswirkungen der geplanten Bebauung auf die Besonnung der  nördlich angrenzenden Bestandsgebäude wurde eine Verschattungsstudie erstellt.  Die Inhalte der Studie  lassen sich wie folgt zusammenfassen:  Beurteilungsgrundlagen  Zur Beurteilung der Verschattung von Gebäudefassaden gibt es keine rechtlich ver‐ bindlichen Beurteilungskriterien. Grundsätzlich sind die nach Landesbauordnung  erforderlichen Abstandsflächen einzuhalten. Diese sehen nach Gebietsfestsetzung  gestaffelte Abstände vor und sollen so unter anderem grundsätzlich eine ausrei‐ chende Besonnung sicherstellen.  Die Verschattungssituation (Eigen‐ und Fremdverschattung)  wurde in Anlehnung  an § 34 Abs. 2 LBP und einschlägige technische Regelwerke untersucht. Dabei  wurde sowohl die Eigen‐ als auch die Fremdverschattung überprüft.   Hinsichtlich des Verlustes an direktem Himmelslicht wird empfohlen, dass dies  durch helle Oberflächen im Raum und durch eine helle Fassade der gegenüberlie‐ genden Gebäude vermindert werden kann.  Diesen Anforderungen wird durch ent‐ - 31 - sprechende Regelungen im Durchführungsvertrag Rechnung getragen. Die emp‐ fohlenen Werte gelten dabei für Wohnräume; für Arbeitsräume werden keine An‐ forderungen definiert.  Im vorliegenden Fall wurden oben genannte Kriterien der Besonnung für die Fas‐ saden der bestehenden Gebäude östlich des Plangebietes überprüft. Durch die ver‐ einfachte Darstellung in Kubatur ‐ ohne Kenntnis von Aufenthaltsräumen oder  Wohnräumen ‐ wird eine allgemeine Darstellung der Verschattung ‐ bezogen auf  die jeweiligen Gesamtgebäude ‐ vorgenommen.  Ergänzend wird eine Betrachtung für den weiteren Jahreszeitverlauf durchgeführt.  Die genannten erforderlichen Besonnungszeiten beziehen sich dabei generell auf  die astronomisch mögliche Besonnung, d.h. ohne Berücksichtigung von meteoro‐ logischen Einflüssen wie zum Beispiel Bewölkung.  Die Verschattung wurde im Jahresverlauf anhand von 4 Stichtagen zu unterschied‐ lichen Tageszeiten untersucht:   Untersuchungsergebnisse  Am 21.6.   findet keine Verschattung durch die geplante Bebauung statt.  Zwischen dem 17.5. und dem 25.7. findet zumindest keine Verschattung der Wohn‐ bebauung Victor‐Gollancz‐Straße 4 – 10 statt.  An den Stichtagen 20.3. und 23.9.:  9:00: partielle Verschattung der Wohnbebauung Victor‐Gollancz‐Straße 4‐10 über  alle Etagen,  12:00: partielle Verschattung der der Wohnbebauung Victor‐Gollancz‐Straße in  den unteren zwei Etagen,  17:00: keine Verschattung durch die Planung, stattdessen Eigenverschattung des  Bestands, bedingt durch die leichte Krümmung der Victor‐Gollancz‐Straße nach  Südwesten.  Der Kopfbau verschattet  um 9:00 und 12:00 das Haus Schwarzwaldstr 39 teilweise,  da es sich dabei aber um ein Bürohaus handelt, kann dies als unproblematisch an‐ gesehen werden.  Am Stichtag 17.1.:  9:00 völlige Verschattung des Bestands bedingt durch die tiefstehende Sonne,  12:00 partielle Verschattung über alle Etagen,  15:00 partielle Verschattung der Wohnbebauung Victor‐Gollancz‐Straße 4‐10 über  alle Etagen durch den Kopfbau.  Die Beeinträchtigung des Bestands an der Victor‐Gollancz‐Straße durch die Ver‐ schattung der Neubebauung bewegt sich in einem vertretbaren Rahmen. Die Ei‐ genverschattung der Bestandsbauten untereinander tragen in erheblichen Um‐ fang zur Gesamtverschattung bei. Durch die Umsetzung von hellen Fassaden bei  dem geplanten Baukomplex wird die Belichtungssituation positiv beeinflusst.  - 32 - 4.8.4 Altlasten  Im gesamten Plangelände sind anthropogene Auffüllungen bekannt. Bei techni‐ schen Untersuchungen wurden lokale, zum Teil nutzungsspezifische, Verunreini‐ gungen angetroffen. Anfallendes Aushubmaterial ist daher abfallrechtlich zu un‐ tersuchen.  Aufgrund der Ergebnisse der Bodenuntersuchung von 2018 (Geotechnischer Be‐ richt) inkl. orientierender abfalltechnischer Bewertung, die deutlich geringere Be‐ lastungen ergeben hat, als bislang angenommen, ist davon auszugehen, dass keine  Untersuchungen bezüglich des Wirkungspfades Boden‐Mensch erforderlich wer‐ den. Näheres hierzu wird bei Erfordernis im Rahmen des Genehmigungsverfahrens  bzw. im Durchführungsvertrag geregelt.  4.8.5 Kampfmittel  Aufgrund des Ergebnisses einer Luftbildauswertung muss für Teilbereiche der Un‐ tersuchungsfläche mit Bombenblindgängern gerechnet werden. Für die nahegele‐ gene Eisenbahnüberführung sowie die Gleisanlagen sind drei Einzelfunde sowie ein  Bombentrichter nachgewiesen. Für die restlichen Bereiche der Untersuchungsflä‐ che sind keine Blindgänger bekannt. Somit kann eine Kampfmittelbelastung ins‐ gesamt nicht ausgeschlossen werden.  Flächenhafte Untersuchungen im Plangebiet sind bedingt durch Störkörper im Un‐ tergrund nicht anzuraten. Im Vorfeld der Baumaßnahme sind  geeignete Sondie‐ rungsmaßnahmen mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst (Regierungspräsidium  Stuttgart) abzustimmen.  4.8.6 Umweltbericht  Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufge‐ stellt. Die Erstellung eines Umweltberichts mit Eingriffs‐/Ausgleichsbilanz ist dabei  nicht erforderlich.   Nach Anlage 1 des UVPG ist unter Ziffer 18.1.2 für Bauvorhaben mit einer Betten‐ zahl  von jeweils insgesamt 100 bis weniger als 300 oder mit einer Gästezimmerzahl  von jeweils insgesamt 80 bis weniger als 200 eine allgemeine Vorprüfung des Ein‐ zelfalles gemäß § 3 c UVPG durchzuführen.   Bei der Vorprüfung ist zu berücksichtigen, inwieweit Umweltauswirkungen durch  die vom Träger des Vorhabens vorgesehenen Vermeidungs‐ und Verminderungs‐ maßnahmen  offensichtlich ausgeschlossen werden.   Das Planungsbüro Emch + Berger aus Karlsruhe hat eine Allgemeine Vorprüfung  des Einzelfalls durchgeführt. Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:  Durch die geplante Baumaßnahme an der Victor‐Gollancz‐Straße ist derzeit kein  UVP‐pflichtiger Sachverhalt erkennbar.   Die artenschutzrechtlichen Belange sind in der Speziellen artenschutzrechtlichen  Prüfung zum  vorhabenbezogenen Bebauungsplan dargestellt. Ein entsprechendes  Maßnahmenkonzept ist vorgesehen.   - 33 - Stoffliche Emissionen sind zwar baubedingt (Staub) möglich, können aber durch  geeignete Maßnahmen minimiert werden. Belasteter Boden wird im Zuge der Bau‐ maßnahme ausgetauscht und fachgerecht entsorgt.   Die zu erwartenden Schallemissionen werden im Schalltechnischen Gutachten  aufgezeigt.   Die Berechnungen ergaben, dass durch die vorgesehene Architektur mit abschir‐ menden Wänden in Richtung Bahnlinie, die nach Norden bzw. nach innen liegen‐ den Gebäudefassaden, von den obersten Geschossen abgesehen, keine Über‐ schreitungen der Orientierungs‐ und Immissionsgrenzwerte zu erwarten sind. Ab‐ schirmende Maßnahmen sind für die nach Süden und Westen gerichteten Fassa‐ den nicht möglich. Hier sind aufgrund der somit gegebenen Überschreitungen von  Orientierungs‐/Grenzwerten zusätzliche passive Schallschutzmaßnahmen in Form  von optimierter Grundrissgestaltung und entsprechend schallgedämmten Außen‐ bauteilen erforderlich.   Der Vergleich der Lärmbelastungen durch Verkehrslärm für das bestehende Um‐ feld mit dem zukünftigen Bauvorhaben und dessen zu erwartender Verkehrserzeu‐ gung und dem bestehenden Zustand, bzw. einem hierfür ermittelten Prognose‐ Nullfall zeigen eine Abnahme der Lärmbelastungen im  Umfeld, die sich durch die  zukünftige Abschirmung der Schienenverkehrsanlagen ergibt. Weitere organisato‐ rische oder bauliche Maßnahmen bzgl. Verkehrslärm auf öffentlichen Flächen, der  durch das Bauvorhaben induziert wird, sind daher nicht erforderlich.   Durch die Betriebsgeräusche auf dem als Gewerbeanlage zu wertenden Bauvorha‐ bens durch z.B. An‐ und Abfahrtverkehr zur Tiefgarage, Geräusche  durch Anliefe‐ rungen oder durch die Schallemissionen von haustechnischen Anlagen auf dem  Dach der Baukörper, ergeben sich im Umfeld im Tageszeitraum keine Überschrei‐ tungen der Immissionsrichtwerte der TA‐Lärm. Im Nachtzeitraum sind ‐ um Über‐ schreitungen der Immissionsrichtwerte der TA‐Lärm zu vermeiden – Anlieferun‐ gen auszuschließen, sowie die Lärmentstehungen der haustechnischen  Anlagen zu  begrenzen, um unzumutbare Lärmbelastungen zu vermeiden.   Für die UVP‐relevanten Kriterien sind insgesamt keine erheblichen Auswirkungen  zu erwarten.   Schutzgutspezifisch sind geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträch‐ tigungen bereits Bestandteil der Unterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungs‐ plan.  Eine Verpflichtung auf die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung be‐ steht nicht.      - 34 - 5. Sozialverträglichkeit   Bei der Planung wurden im Hinblick auf Sozialverträglichkeit insbesondere die  nachfolgend erörterten Aspekte berücksichtigt:  - behindertengerechte Zugänge zu allen Gebäuden,  - Schaffung von zusätzlichem Parkraum für Fahrräder in Bahnhofsnähe durch  Fahrradgarage.    6. Statistik   6.1 Flächenbilanz   Öffentliche Verkehrsflächen  Grundfläche Gebäude   ca.  ca.  0,02 ha  0,60 ha  3 %  83 %  Freiflächen ca. 0,10 ha 14 %  Gesamter Geltungsbereich ca. 0,72 ha 100 %    6.2 Geplante Bebauung    Bruttogrundfläche Hotel  Bruttogrundfläche Bürogebäude  Bruttogrundfläche gesamt  ca.  ca.  ca.  9.147 m²  16.199 m²  25.346 m²      6.3 Bodenversiegelung   Gesamtfläche Plangebiet ca. 0,72 ha 100%  Derzeitige Versiegelung Plangebiet ca. 0,24 ha 33%  Künftige Versiegelung Plangebiet ca. 0,63 ha 88%    7. Kosten   Alle im Zusammenhang durch das Vorhaben verursachten Kosten übernimmt der  Vorhabenträger.    8. Durchführung  Die Verpflichtungen des Vorhabenträgers werden in einem Durchführungsvertrag  geregelt.  - 35 - B. Hinweise (beigefügt)  1. Versorgung und Entsorgung   Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karlsruhe in  der jeweils gültigen Fassung zu beachten.  Die Abfallbehälter sind innerhalb der Grundstücke, nicht weiter als 15 m von der für  Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße entfernt, auf einem befestigten Standplatz  ebenerdig aufzustellen und mit einem zu begrünenden Sichtschutz zu versehen.  Der stufenlose Transportweg ist zu befestigen, eine evtl. Steigung darf 5 % nicht  überschreiten.  Der notwendige Hausanschlussraum soll in möglichst kurzer Entfernung zum er‐ schließenden Weg liegen und 2,50 m bis 3,50 m Abstand von geplanten bzw. vor‐ handenen Bäumen einhalten.  2. Entwässerung   Bei Ausbildung einer Sockelhöhe von 0,30 m über der Gehweghinterkante ist die  Entwässerung der Gebäude ab dem Erdgeschoss gewährleistet. Tiefer liegende  Grundstücks‐ und Gebäudeteile können nur über Hebeanlagen entwässert werden.  Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen üblicher‐ weise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensioniert. Bei star‐ ken Niederschlägen ist ein  Aufstau des Regenwassers auf der Straßenoberfläche  möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeignete Maßnahmen der Eigen‐ tümer selbst entsprechend zu schützen.  Der höchste bisher gemessene Grundwasserstand liegt bei ca. 112,10 m + NHN. Es  ist jedoch nicht auszuschließen, dass bei extrem starken Niederschlägen über ei‐ nen längeren Zeitraum der bisher  ermittelte max. Grundwasserstand überschritten  werden kann.  3. Niederschlagswasser  Die Bodenversiegelung soll auf das unabdingbare Maß beschränkt werden. Not‐ wendige Befestigungen nicht überbauter Flächen der Baugrundstücke sollen zur  Verringerung der Flächenversiegelung weitgehend wasserdurchlässig ausgebildet  werden, z.B. als Pflaster oder Plattenbelag mit breiten, begrünten Fugen (Rasen‐ pflaster), soweit nicht die Gefahr des Eindringens  von Schadstoffen in den Unter‐ grund besteht. Nach Möglichkeit soll auf eine Flächenversiegelung verzichtet wer‐ den.  Das Vorhaben befindet sich in der Schutzzone III A des Wasserwerks Durlacher  Wald. Die Schutzgebietsverordnung ist zu beachten.   Laut Schutzgebietsverordnung Durlacher Wald § 6 ist in der Zone III A das Versi‐ ckern von  Abwasser verboten. Nach § 54 WHG ist Abwasser das von Niederschlä‐ gen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abflie‐ ßende Wasser (Niederschlagswasser). Sollte eine Versickerung des Niederschlags‐ wassers geplant werden, ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eine Aus‐ nahmegenehmigung von der Schutzgebietsverordnung zu beantragen.  - 36 - 4. Denkmalschutz  Bau‐ und Kunstdenkmalpflege  Im Plangebiet befinden sich zwei Bahnsteigdächer und eine Sandsteinmauer ent‐ lang der Victor Gollancz‐Straße, die als Kulturdenkmale nach § 2 DSchG eingestuft  sind. Diese sind Bestandteile der unter Schutz stehenden Sachgesamtheit Kultur‐ denkmal Hauptbahnhof Karlsruhe. Die denkmalgeschützten Anlagen wurden  nachrichtlich in den zeichnerischen Teil übernommen.  Die Sandsteinmauer ist denkmalpflegerisch zu dokumentieren, ihre Steine sind  fachgerecht aufzuarbeiten und im Umfeld des jetzigen Standortes in die Neube‐ bauung zu integrieren.   Die beiden Bahnsteigüberdachungen bestehen aus insgesamt 7 Stützenträgern  und der darauf befindlichen Bedachung aus asbesthaltigen Wellplatten mit innen‐ liegender Entwässerungsrinne. Die Bedachung selbst stammt nicht aus der ur‐ sprünglichen Bauzeit und ist fachgerecht zu entsorgen.  Die genieteten Stützenträger aus der Bauzeit des Bahnhofes sollen rückgebaut,  fachgerecht aufgearbeitet und in unmittelbarem Bahnhofsumfeld wiedererrichtet  werden. Als zukünftiger Standort ist das Gleis 101 vorgesehen. Durch den Wieder‐ einbau soll die dortige bestehende Überdachung in Richtung Westen vervollstän‐ digt werden.    Der außerhalb des Grundstücks des Vorhabenträgers auf DB‐Gelände befindliche,  östliche Überdachungsteil (Richtung Bahnhofsgebäude) ist zu erhalten und zu Las‐ ten des Grundstückseigners die Bedachung fachgerecht in ursprünglicher Form mit  Holzlattung und Dachpappe zu erneuern.   Im Rahmen der Baumaßnahmen ist zu Lasten des Vorhabenträgers auch ein fach‐ gerechter Teilabbau und  Wiederaufbau an der Originalposition zulässig, die Maß‐ nahmen sind denkmalpflegerisch zu begleiten.   Ergänzende Regelungen erfolgen im Rahmen des Durchführungsvertrags.   Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass vor baulichen Eingriffen, wie auch vor  einer Veränderung des Erscheinungsbildes dieser Kulturdenkmale nach der vorhe‐ rigen Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege eine denkmalrechtliche  Genehmigung erforderlich  ist.  Archäologische Denkmalpflege  Sollten bei der Durchführung der Maßnahme archäologische Funde oder Befunde  entdeckt werden, sind gemäß § 20 DSchG Denkmalbehörde(n) oder Gemeinde  umgehend zu benachrichtigen. Archäologische Funde (Steinwerkzeuge, Metall‐ teile, Keramikreste, Knochen etc.) oder Befunde (Gräber, Mauerreste, Brand‐ schichten, bzw. auffällige Erdfärbungen) sind bis zum Ablauf des vierten Werktages  nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denk‐ malschutzbehörde oder das Regierungspräsidium Stuttgart (Ref. 84.2) mit einer  Verkürzung der Frist einverstanden ist. Auf die Ahndung von Ordnungswidrigkei‐ - 37 - ten (§ 27 DSchG) wird hingewiesen. Bei der Sicherung und Dokumentation archäo‐ logischer Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bauablauf zu  rechnen.  5. Baumschutz   Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12. Oktober 1996  in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbeständen  (Baumschutzsatzung) verwiesen.   Auf die Beachtung der DIN 18920 Baumschutz auf Baustellen wird hingewiesen.   6. Artenschutz  Rodungszeiten  Sollten Baumfällungen erforderlich sein, sind diese nur zwischen dem 1. Oktober  und 28. Februar, also außerhalb der Fortpflanzungszeit, zulässig. Damit wird eine  erhebliche Störung oder Tötung der streng geschützten Arten bzw. der europäi‐ schen Vogelarten während der Fortpflanzungs‐, Aufzucht‐, Mauser‐, Überwinte‐ rungs‐ und Wanderungszeiten gemäß § 44 Abs. 1 Nr.1 und 2 BNatSchG vermieden.  Vogelschlag  Größere Glasfassaden, stark spiegelnde Scheiben, verglaste Eckausbildungen und  „Durchblicke“ sind zur Reduzierung des Vogelschlagrisikos zu verringern oder  durch gestalterische Elemente zu gliedern. Im Übrigen wird auf Ziffer  8.2 der pla‐ nungsrechtlichen Festsetzungen verwiesen.  7. Altlasten   Bekannte, vermutete sowie gefundene Bodenbelastungen, bei denen Gefahren für  die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder erhebliche Beein‐ trächtigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind un‐ verzüglich der Stadt Karlsruhe, Amt für Umwelt‐ und Arbeitsschutz, Markgrafen‐ straße 14, 76131 Karlsruhe zu  melden.  8. Erdaushub / Auffüllungen   Erdaushub soll, soweit Geländeauffüllungen im Gebiet notwendig sind, dafür ver‐ wendet werden. Der für Auffüllungen benutzte Boden muss frei von Fremdbeimen‐ gungen und Schadstoffen sein. Der anfallende Mutterboden ist zu sichern.  Im Übrigen wird auf das Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundesbodenschutz‐ge‐ setz) vom 17.  März 1998 in der derzeit gültigen Fassung verwiesen.  9. Private Leitungen   Private Leitungen zur Entwässerung des südlich gelegenen Bahngeländes im west‐ lichen Teil des Grundstückes sind bekannt und dürfen zu Lasten des Vorhabenträ‐ gers bei entsprechendem Funktionserhalt verlegt bzw. auf neue Trassen umge‐ schlossen werden. Im Übrigen sind private Leitungen  von der Planung nicht erfasst.  10. Barrierefreies Bauen   In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kindern  sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 3 Abs. 4 und § 39 LBO).  - 38 - 11. Erneuerbare Energien  Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nutzung er‐ neuerbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgaben des Erneuer‐ bare‐Energien‐Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Gesetzes zur Nutzung er‐ neuerbarer Wärmeenergie in Baden‐Württemberg (EWärmeG) wird verwiesen.  12. Kampfmittel  Aufgrund des Ergebnisses einer Luftbildauswertung muss für Teilbereiche der Un‐ tersuchungsfläche mit Bombenblindgängern gerechnet werden. Für die nahegele‐ gene Eisenbahnüberführung sowie die Gleisanlagen sind drei Einzelfunde sowie ein  Bombentrichter nachgewiesen. Für die restlichen Bereiche der Untersuchungsflä‐ che sind keine Blindgänger bekannt. Somit kann eine Kampfmittelbelastung ins‐ gesamt nicht ausgeschlossen werden.  Flächenhafte Untersuchungen der Fläche sind bedingt durch Störkörper im Unter‐ grund nicht anzuraten. Im Vorfeld der Baumaßnahme sind geeignete Sondierungs‐ maßnahmen mit der zuständigen Behörde abzustimmen.     - 39 - C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften   des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus textlichen und  zeichnerischen Regelungen     Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß §§ 9, 12 Baugesetzbuch (BauGB) in der  Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) und örtli‐ che Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 5.  März 2010 (GBl. S. 357, berichtigt S. 416) jeweils einschließlich späterer Änderun‐ gen und Ergänzungen.     In Ergänzung der Planzeichnung wird Folgendes geregelt:     I. Planungsrechtliche Festsetzungen  1. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen   Im Rahmen der Ziffern 2 bis 10 und der Planzeichnung (IV) sind auf der Basis des  Vorhaben‐ und Erschließungsplanes (siehe Anlagen) ausschließlich die baulichen  und sonstigen Nutzungen zulässig, zu denen sich der Vorhabenträger im Durchfüh‐ rungsvertrag verpflichtet.    2. Art der baulichen Nutzung   Zulässig sind:   Büro‐ und  Geschäftsgebäude,   Betriebe des Beherbergungsgewerbes,   nicht großflächige Einzelhandelsbetriebe. Folgende Sortimente sind ausge‐ schlossen:  - Parfümeriewaren,  - Sanitäts‐ und Orthopädiebedarf,  - Bücher,  - Spielwaren, Baby‐ u. Kinderartikel (kleinteilig),  - Oberbekleidung, Wäsche, Strümpfe, Kürschnerwaren,  - Schuhe,  - Leder‐ und Modewaren (Handtaschen, Reisegepäck, Schirme, Accessoires  usw.),  - Sportartikel und ‐bekleidung,   - Elektrokleingeräte (Haus‐ und Küchengeräte, Geräte zur  persönlichen  Pflege),  - 40 - - Telekommunikationsgeräte / ‐zubehör,  - Unterhaltungselektronik (Fernseh‐,Hifi‐, Videogeräte usw.), Ton‐ und Bild‐ träger, Computerspiele, Fotogeräte / Fotobedarf,  - Haushaltswaren, Glas / Porzellan / Keramik, Flecht‐ und Korbwaren,  - Geschenk‐ und Dekorationsartikel, Kunstgewerbe,  - Antiquitäten, Kunstgegenstände,  - Heimtextilien, Gardinen / Vorhänge,  - Stoffe, Wolle, Handarbeitsbedarf, Nähmaschinen,  - Optik, optische Erzeugnisse, Hörgeräteakustik,  - Uhren, Schmuck, Gold‐ und Silberwaren,  - Sammlerbedarf (Antiquariat, Philatelie, Numismatik usw.).   Schank‐ und Speisewirtschaften,   Fahrradgaragen,   die zu den oben genannten Nutzungen gehörigen Nebenanlagen, Garagen und  Stellplätze.    3. Maß der baulichen Nutzung   Die Wandhöhe ist das Maß zwischen der im zeichnerischen Teil festgesetzten Be‐ zugshöhe und dem oberen Abschluss der Wand (Attika).  Die im zeichnerischen Teil festgesetzte maximale Wandhöhe darf auf einer Fläche  von maximal 30 % der Dachflächen durch technische Anlagen bis zu einer Höhe von  maximal 3,5 m überschritten werden. Mit Ausnahme der erforderlichen Aufbauten  für Aufzüge müssen die Dachaufbauten mindestens um das Maß ihrer Höhe von  der  Attika zurückversetzt werden.    4. Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche, Abstandsflächen  4.1 Abweichende Bauweise  In der abweichenden Bauweise dürfen die Gebäude auch ohne seitlichen Grenzab‐ stand errichtet werden. Gebäudelängen über 50 m sind zulässig.  4.2 Überbaubare Grundstücksflächen  Die Baugrenzen dürfen durch untergeordnete Bauteile bis zu einer Breite von 5 m  und einer Tiefe  von 1,5 m überschritten werden.  4.3 Abstandsflächen  Die Abstandsflächen werden auf 0,125 der Wandhöhe festgesetzt.  In dem im zeichnerischen Teil festgesetzten Bereich der Grenze des Plangebiets  dürfen Gebäude auch ohne Einhaltung der Abstandsflächen errichtet werden.  - 41 - 5. Stellplätze und Garagen   Garagen und Stellplätze sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig.    6. Nebenanlagen   Nebenanlagen im Sinne von § 14 Absatz 1 BauNVO sind nur innerhalb der überbau‐ baren Flächen zulässig.    7. Pflanzgebote   7.1 Dachbegrünung  Bereiche mit intensiver Begrünung  Dachflächen (bis 5° Neigung) in Bereichen, in denen im zeichnerischen Teil eine  maximale Wandhöhe von 6,70 m festgesetzt ist, sind intensiv zu begrünen. Davon  ausgenommen sind Flächen für Dachterrassen und technische Anlagen, deren An‐ teil maximal 35% der Gesamtfläche einnehmen dürfen.   Pro 3 m² der intensiv zu begrünenden Dachflächen ist mindestens ein Strauch zu  pflanzen.  Die Schichtstärke  des durchwurzelbaren Substrats muss oberhalb der Drän‐ und  Filterschicht in gesetztem Zustand mindestens betragen:    40 cm bei Rasen,   60 cm bei Sträuchern,   90 cm bei Bäumen (im Kronentraufbereich des ausgewachsenen Baumes).  Die intensiv begrünten Dachflächen sind zu bewässern.  Bereiche mit extensiver Begrünung  Die sonstigen Dachflächen von Flachdächern und flach geneigten Dächern (bis 5°  Neigung) sind extensiv mit einer Mischung aus Gräsern und Kräutern gemäß Ar‐ tenverwendungsliste zu begrünen und dauerhaft zu unterhalten.   Die Dachflächen im Bereich technischer Anlagen und Dachterrassen sind hiervon  ausgenommen. Der Anteil der Dachterrassen und technischen Anlagen darf 40%  der extensiv zu begrünenden Dachflächen nicht  überschreiten. Die Schichtstärke  des durchwurzelbaren Substrats muss oberhalb der Drän‐ und Filterschicht min‐ destens 12 cm in gesetztem Zustand betragen.    Artenverwendungsliste Dachbegrünung  Kräuter (Anteil 60 %):  Wissenschaftl. Name:    Deutscher Name:  Allium schoenoprasum      Schnittlauch  Anthemis tinctoria      Färber‐Kamille  - 42 - Anthyllis vulneraria      Wundklee  Campanula rotundifolia.    Rundblättrige Glockenblume  Centaurea jacea ssp. ang.    Schmalblättrige Wiesen‐Flockenblume  Dianthus armeria     Rauhe Nelke  Dianthus deltoides      Heide‐Nelke  Echium vulgare     Natternkopf  Euphorbia cyparissias    Zypressen‐Wolfsmilch  Helianthemum nummular    Sonnenröschen  Hieracium pilosella      Kleines Habichtskraut  Jasione montana     Berg‐Sandglöckchen  Potentilla tabernaemonta.    Frühlings‐Fingerkraut  Scabiosa columbaria      Tauben‐Skabiose  Sedum acre     Scharfer Mauerpfeffer  Sedum album     Weißer Mauerpfeffer  Sedum sexangulare      Milder Mauerpfeffer  Silene nutans     Nickendes Leimkraut  Silene vulgaris     Gemeines Leimkraut  Thymus pulegioides      Gewöhnlicher Thymian    Gräser (Anteil 40%):  Wissenschaftl. Name:      Deutscher Name:  Briza media     Zittergras  Carex flacca    Blaugrüne Segge  Festuca guestfalica   Harter Schafschwingel    7.2 Pflanzgebote für Bäume  Allgemeines  Für Bäume auf  befestigten Flächen sind offene Baumscheiben von mind. 10 m² vor‐ zusehen und eine mit Substrat nach Angaben der Forschungsgesellschaft Land‐ schaftsentwicklung und Landschaftsbau 1  zu verfüllende Baumpflanzgrube von  mind. 12 m³ Größe und einer Tiefe von 1,50 m. Der Stammumfang großkroniger  Bäume hat 20 ‐ 25 cm zu betragen, der mittelkroniger 18 – 20 cm. Die Bäume sind  1 Liegen beim Stadtplanungsamt der Stadt Karlsruhe, Bereich Städtebau (Offenlage), 76133 Karlsruhe aus und können dort während der Dienststunden (08.30 Uhr – 15.30 Uhr) eingesehen werden. - 43 - mit einem Dreibock und langhaftender elastischer Stammschutzfarbe zu verse‐ hen, welche die Rinde vor dem Aufplatzen schützt.  Die Baumpflanzungen sind bei Abgang gleichwertig zu ersetzen. Die im zeichneri‐ schen Teil festgesetzten Pflanzstandorte dürfen um bis zu 5 m verschoben werden.  Baumpflanzung im Hofbereich des Hotels  An der im zeichnerischen Teil festgesetzten Stelle ist ein Laubbaum der Art „Liqui‐ dambar styraciflua“ (Amberbaum), Mindestgröße 5x v., STU. 30‐35, zu pflanzen.   Baumpflanzungen im Bereich der CEF‐Fläche  An den im zeichnerischen Teil festgesetzten Stellen sind Laubbäume der Art Car‐ pinus betulus ‚fastigiata‘ (Hainbuche), 4xv, STU 18‐20, zu pflanzen.     8. Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Bo‐ den, Natur und Landschaft  8.1 Vergrämung der Mauereidechsen  Die Mauereidechsen müssen gemäß Darstellung in Abb. 1 vor einer Flächeninan‐ spruchnahme aus dem unmittelbaren Eingriffsbereich vergrämt werden (Flächen‐ größe ca. 1250 m²). Die Vergrämung in die CEF‐Flächen kann zeitnah  nach dem  witterungsabhängigen Beginn der Aktivitätsphase der Eidechsen durchgeführt  werden (Mitte/Ende März bis Anfang/Mitte April). Alternativ ist die Vergrämung  auch nach dem Schlupf der Jungtiere aber vor Ende der Aktivitätszeit (Mitte August  bis Mitte September) möglich.  Im Anschluss an die Vergrämung durch Auslegen einer blickdichten Folie über ei‐ nen Zeitraum von  mindestens zwei bis drei Wochen, ist gemäß  Abb. 1 ein Reptili‐ enschutzzaun zur Abgrenzung der Eingriffsflächen zu errichten. Die Vergrämung  erfolgt in Flächen, die als Lebensraum für Mauereidechsen geeignet sind (CEF‐Flä‐ che). Diese Flächen sind durch einen Pflegeschnitt aufkommender Pioniergehölze  im Winter vor der Vergrämung strukturell aufzuwerten.  Nach Aufstellen  des Reptilienzaunes und Entfernen der Vergrämungsfolie sind die  Eingriffsbereiche auf verbliebene Mauereidechsen zu kontrollieren. Die ggf. noch  vorhandenen Tiere sind abzufangen und hinter den Reptilienzaun zu verbringen.   Der Reptilienschutzzaun ist aus glattem Folienmaterial herzustellen, und grenzt  sowohl das Baufeld als auch den Bereich der temporären Flächeninanspruchnahme  ab, so dass ein Einwandern  der Eidechsen in diese Flächen verhindert wird. Die  Länge des Reptilienzaunes beträgt rund 200 m.   8.2 Maßnahmen gegen Vogelschlag  Für die transparenten Elemente der nach Süden orientierten Lärmschutzwände ist  zur Vermeidung von Vogelschlag eine hoch wirksame Markierung zu verwenden.  Die Lärmschutzwände sind so zu konstruieren, dass sie keine Barriere für  Kleintiere  darstellen.  - 44 - 8.3 CEF‐Maßnahmen für Mauereidechsen  Vor Beginn der Baumaßnahmen sind folgende Maßnahmen durchzuführen:  Gemäß Darstellung auf Abb. 1 sind auf der im zeichnerischen Teil mit dem Ein‐ schrieb „CEF 1“ festgesetzten Fläche zwei Steinriegel mit begleitenden Sandlinsen  herzustellen. Der umgebende Vegetationsbestand ist durch regelmäßige Schnitt‐ maßnahmen offen zu halten und durch Entnahme des Schnittgutes auszuhagern  mit dem Ziel, eine lichte Vegetationsbedeckung zu entwickeln.  Die Fläche zwischen altem und neuem Bahnsteig ist von der sich ausbreitenden  Gehölzsukzession freizustellen und als Pflegeschnitt von aufkommenden Pionier‐ gehölzen und Buschwerk zu befreien. Als Pflegemaßnahme ist mindestens zwei‐ mal jährlich eine Mahd durchzuführen.  8.4 Artenschutzmaßnahme A1  Die im zeichnerischen Teil mit dem Einschrieb „A1“ festgesetzte Fläche ist nach  Abschluss der Baumaßnahme eidechsengerecht umzugestalten.   Hierzu ist das Gelände entlang des Gehweges durch eine flankierende Bruchstein‐ mauer oder eine Gabionenreihe abzugrenzen.   Die heute auf Niveau der Victor‐Gollancz‐Straße liegende Fläche ist mit Schroppen  zu hinterfüllen, mit  Rohbodenmaterial abzudecken und mit Sandlinsen zu ergän‐ zen. Im Verlauf des bestehenden Böschungsanstiegs ist das Gelände durch zwei  weitere Gabionenreihen zu terrassieren, die ebenfalls mit Schroppen hinterfüllt  und mit Rohbodenmaterial abgedeckt werden müssen.     - 45 -    Abb. 1 Maßnahmen zum Artenschutz    8.5 Insektenfreundliche Beleuchtung  Für die Außenbeleuchtung sind insektenfreundliche Leuchtmittel (1. Priorität:  LED, 2. Priorität: Natriumniederdrucklampen) mit niedriger Lichtpunkthöhe und  primär nach unten gerichteter Beleuchtung zu verwenden. Die Leuchtengehäuse  sind gegen das Eindringen von Spinnen und Insekten zu schützen, die Oberflächen‐ temperatur der Leuchtgehäuse darf 60° C nicht übersteigen.  - 46 - 9. Immissionsschutz  9.1 Aktive Schallschutzmaßnahmen  Auf den im zeichnerischen Teil festgesetzten Flächen sind Lärmschutzwände in  transparenter Ausführung mit der im zeichnerischen Teil festgesetzten Höhe zu er‐ richten. Abweichungen von der festgesetzten Höhe bis zu 1 m sind zulässig.  9.2 Passive Schallschutzmaßnahmen  Bei der Errichtung und Änderung von Gebäuden sind die Außenbauteile der Auf‐ enthaltsräume mindestens gemäß den Anforderungen der in Abb. 2 und Abb. 3  dargestellten Lärmpegelbereiche nach der DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau"  vom Juli 2016 entsprechend nachfolgender Tabelle auszubilden.    Die der Planung zugrunde liegenden DIN‐Vorschriften können im Stadtplanungs‐ amt der Stadt Karlsruhe, Lammstraße 7, 76124 Karlsruhe,  1. OG, Zimmer D 116 ein‐ gesehen werden.  Für Außenbauteile und Aufenthaltsräume sind unter Berücksichtigung der Raum‐ arten und Nutzungen die nach der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau, 2016‐07)  aufgeführten Anforderungen der Luftschalldämmung einzuhalten. Die Schall‐ schutzklassen der Fenster ergeben sich aus dem Lärmpegelbereich nach Tabelle 7  der DIN  4109 und der VDI Richtlinie 2719, Tabelle 2, in Abhängigkeit von Fenster‐  und Wandgrößen aus den in Abb. 3 und Abb. 4 festgesetzten Lärmpegelbereichen.  Im Lärmpegelbereich IV oder höher sind Fremdbelüftungen ohne Eigengeräusch  vorzusehen.  Hiervon kann nach § 31 Abs. 1 BauGB ausnahmsweise abgewichen werden, wenn  im baurechtlichen Verfahren nachgewiesen wird,  dass geringere Lärmpegelberei‐ che an den Fassaden vorliegen. Die Anforderungen an die Schalldämmung der  - 47 - Außenbauteile können dann entsprechend den Vorgaben der DIN 4109 reduziert  werden.    Im gesamten Plangebiet ist an Schlafräumen der Gebäude die Belüftung zu si‐ chern, und zwar:     durch die Verwendung fensterunabhängiger schallgedämmter Lüftungsein‐ richtungen oder gleichwertiger Maßnahmen bautechnischer Art, die eine  ausreichende Belüftung sicherstellen,   durch Anordnung der Fenster an einer geringer schallbelasteten Fassade oder   durch eine geeignete Eigenabschirmung der Fenster.    Außenwohnbereiche sind unzulässig.  Sofern für die einzelnen Gebäudefronten oder Außenbereiche im Einzelfall gerin‐ gere Lärmpegelbereiche nachgewiesen werden, die z. B. zukünftig durch abschir‐ mende Bauten entstehen, können für die Außenbauteile entsprechend geringere  Schalldämmmaße berücksichtigt werden.                             - 48 -   Abb.2       - 49 -   Abb.3     10. Leitungsrechte  Die im zeichnerischen Teil mit „L“ festgesetzte Fläche wird mit einem Leitungs‐ recht zu Gunsten des Versorgungsträgers belegt. Sie ist von baulichen Anlagen frei  zu halten.  - 50 - II. Örtliche Bauvorschriften    1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen  1.1 Dächer   Zulässig sind Flachdächer bis zu einer Dachneigung von 5°. Für untergeordnete Bau‐ teile und Nebenanlagen sind auch abweichende Dachformen und Neigungen zulässig.  2. Werbeanlagen   Werbeanlagen sind genehmigungspflichtig. Sie sind nur am Gebäude, an der Fas‐ sade des Erdgeschosses/Sockelgeschosses und unter Einhaltung folgender  Größen  zulässig:   Einzelbuchstaben bis max. 1,0 m Höhe und Breite,   Sonstige Werbeanlagen (Schilder, Firmenzeichen, Werbetafeln und der‐ gleichen) bis zu einer Fläche von 1,00 m²,   Die Oberkante der Werbeanlage darf den oberen Wandabschluss des Erd‐ geschosses/Sockelgeschosses nicht überschreiten.  Außerdem ist je aufsteigendem Bauteil (Punkthaus) je eine Werbeanlage an  höchs‐ tens drei Gebäudeseiten zulässig. Im Bereich des Hotels darf die Ansichtsfläche 9  m², im Übrigen 4 m² nicht überschreiten. Die Werbeanlagen sind auf Wandflächen  unterhalb des oberen Abschlusses der Wandanzuordnen und dürfen nicht über  diese hinausragen.  Unzulässig sind Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht, drehbare  Werbeträger und solche mit  wechselnden Motiven, sowie Laserwerbung, Skybea‐ mer oder Ähnliches.  Im Bereich des Hotels ist maximal eine freistehende Werbestehle zulässig. Diese  darf maximal 3,0 m hoch und 0,7 m breit sein.  3. Einfriedigungen, Abfallbehälterstandplätze   nicht überbaubare Flächen   3.1 Einfriedigungen   Einfriedigungen sind nur entlang der südlichen Grenze (Grenze zu den Gleisflä‐ chen) zulässig.  Einfriedigungen  sind nur als Metallgitterzäune bis zu einer Höhe von maximal 2 m  zulässig.   3.2 Abfallbehälterstandplätze   Abfallbehälterstandplätze sind, sofern diese von den öffentlichen Straßen und We‐ gen aus sichtbar sind, mit einem Sichtschutz zu versehen, der zu begrünen ist.  - 51 - 3.3 Gestaltung der nicht überbaubaren Flächen  Die nicht überbaubaren privaten Grundstücksflächen sind, soweit sie nicht für  Stellplätze, Zugänge und Nebenanlagen benötigt werden, zu begrünen und als  gärtnerische Anlagen dauerhaft zu unterhalten.   4. Außenantennen  Pro Gebäude ist nur eine Gemeinschaftsantennenanlage oder Satellitenantenne  zulässig.  5. Niederspannungsfreileitungen   Niederspannungsfreileitungen sind unzulässig.      III. Sonstige Festsetzungen  (Planungsrechtliche und baurechtliche Regelungen)  Die Anlagen – Vorhaben‐ und Erschließungsplan – sind bindender Bestandteil die‐ ses vorhabenbezogenen Bebauungsplans.    Der am 8. Oktober 1909 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 81 „Gelände zwi‐ schen Hirschstraße und Bahnhofstraße“, der am 20. März 1913 in Kraft getretene  Bebauungsplan Nr. 116 „Am Stadtgarten, Poststraße, Karl‐Hoffmann ‐Straße“ so‐ wie der am 15. August 1958 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 272 „Am Albtal‐ bahnhof zwischen Karl‐, Ebert‐, Albtal‐ und Marie‐Alexandra‐Straße“ werden in  den Teilbereichen aufgehoben, die durch diesen Bebauungsplan neu geregelt wer‐ den.     - 52 - IV. Zeichnerische Festsetzungen – Planzeichnung                                                                  - 56 - Anlage zur Begründung:  Vorstudie Haltestellen     Lageplan Maßstab: KOEHLER & LEUTWEIN bearbeitet 31/01/18 Nitsche Datum Name vorhabenbezogener Bebauungsplan Victor-Gollancz-Straße Vorstudie Z:\Projekte\Karlsruhe\Victor-Gollancz-Straße VU_SU\Planung\Civil 3D Projekt\Karlsruhe Victor-Gollancz-Str\KL_Victor-Gollancz La geplan 2017-03-17.dwg, LP500 Sägezahn süd mit Fuß, 24.04.2018 13:53:46 - 58 -   Anlage:  Vorhaben‐ und Erschließungsplan    Bestehend aus:      Plan 1‐2:     Perspektiven  Plan 3:     Übersichtsplan  Plan 4:     Bestandsplan  Plan 5:     Lageplan  Plan 6‐10:   Grundrisse   Plan 11‐14:  Ansichten  Plan 15‐18:  Schnitte    Stellplatzberechnung     

  • Abstimmungsergebnis_TOP 3
    Extrahierter Text

  • Protokoll TOP 3
    Extrahierter Text

    Niederschrift 51. Plenarsitzung Gemeinderat 19. Juni 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 5. Punkt 3 der Tagesordnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Victor-Gollancz-Straße 1- 5“, Karlsruhe-Südweststadt: Aus- legungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) Vorlage: 2018/0349 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Be- bauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Victor-Gollancz-Straße 1 - 5“, Karls- ruhe-Südweststadt auf der Grundlage der gemäß § 13a Abs. 2 und Abs. 3 BauGB bereits erfolgten Verfahrensschritte mit der Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fortzusetzen. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 30. Mai 2017 in der Fas- sung vom 16. März 2018 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in den Bebau- ungsplanentwurf aufnehmen und zu diesem Zweck ggf. die öffentliche Auslegung des Be- bauungsplanentwurfs wiederholen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 3 zur Behandlung auf. Stadtrat Honné (GRÜNE): Aus der Bevölkerung wurde von einer ganzen Reihe von Leu- ten gefordert, dass man von dem äußersten Bahngleis auch in Richtung Albtalbahnhof herunterkommen könnte oder auch von dort aus hoch kommen könnte. Das wird jetzt so gebaut. Es ist auch in den Unterlagen erwähnt, dass dieser Wunsch bestand, aber die Bahn es abgelehnt hat. Damit sind wir nicht zufrieden. Wir stellen aber jetzt auch keinen Ände- rungsantrag, weil wir nicht wissen, wie wir es durchsetzen könnten. Das ist das große Problem, weil die Bahn nicht der Bauherr ist. Sonst könnten wir dem Bauherren sagen, du – 2 – musst das erfüllen, sonst geben wir den Bebauungsplan nicht. Aber das sind unterschiedli- che Hüte, die die Leute aufhaben. Deshalb kann ich nur so zu Protokoll geben: Wir wün- schen uns, dass es einen solchen Zugang geben sollte, auch wenn ich nicht sagen kann, wie man es durchsetzen könnte. Stadtrat Ehlgötz (CDU): Herr Honné, dieses Problem, das Sie angesprochen haben, ist uns auch angetragen worden. Aber wir sind der Meinung, dass es aus sicherheitsrelevan- ten Gründen nicht machbar und letztendlich auch nicht umsetzbar ist. Da hat die Deutsche Bahn – Sie sagten es – den Hut auf. Das müssen wir akzeptieren. Ansonsten ist dieser vor- habenbezogene Bebauungsplan eine saubere Sache. Eines gilt es auch einmal zu sagen, es ist ein unheimlich schwer bebaubares Grundstück. Deshalb ist dem Investor unser Dank zu zollen. Wir wünschen dem gesamten Vorhaben Glück auf. Stadtrat Zeh (SPD): Ich war auch bei der Bürgerbeteiligung, bei der der Wunsch ankam. Man sieht auch den Trampelpfad, der derzeit über das Grundstück geht, wobei sicherlich nur sportlichere jüngere Menschen den nutzen können. Barrierefrei ist der Zugang im Mo- ment nicht. Der Wunsch ist auf jeden Fall da. Wenn er erfüllt werden kann, würden wir das natürlich auch sehr begrüßen. Wenn man das Grundstück ansieht, ist an der Stelle die Ausgleichsfläche für die Mauereidechsen geplant. Wir hoffen nicht, dass irgendjemand die Mauereidechsen tottrampeln will. Ich weiß auch nicht, wie der Wunsch erfüllt werden könnte. Den Wunsch würden wir natürlich auch gerne unterstützen. Aber ansonsten ist auch das ein klares Beispiel der Nachverdichtung rund um den Hauptbahnhof, wo bisher sehr wenig bebaut war. Den Bebauungsplan begrüßen wir explizit. Stadtrat Cramer (KULT): Diese Planung ist für mich und meine Fraktion ein Stück weit eine typische Planung, die von ihrer ersten Vorstellung im Fachausschuss bis heute immer mehr abgespeckt wird. Sie ist in der Höhe – das ist verständlich – abgespeckt worden. Hö- here Gebäude rechnen sich nicht. Aber die Nutzung, die vorgesehen war - angedacht war eine Wohnbebauung, ein Studentenwohnen – wird heute nicht mehr gemacht. Wenn man das Gebäude anschaut, ist es doch eine 08/15-Architektur, die überall in anderen Städten, wo diese Firma Hotels baut, genauso aussieht. Da wurde überhaupt nicht auf die Umge- bung, auf das Empfangsgebäude des Hauptbahnhofs geschaut. Vorschläge des Gestal- tungsbeirats wurden letztendlich nicht wirklich berücksichtigt. Das zeigt mir doch, dass die Investoren offensichtlich immer die Stärkeren sind. Auch das wird man nicht ändern kön- nen hier im Gremium. Aber mir und meiner Fraktion ist es wichtig, dass wir dieses Problem heute benannt haben. Bürgermeister Obert: Zwei Bemerkungen. Zum einen, das Grundstück ist schon lange in der Diskussion. Vor über 30 Jahren sollte dort einmal ein Intercity-Hotel gebaut werden. Jetzt kommt dort wahrscheinlich ein solches hin. Ich wollte noch zu der Bemerkung, Herr Stadtrat Cramer, sagen, dass es nicht so stehen bleibt, weil man meint, es sei nur im Gestaltungsbeirat gewesen. Es ist aus einem Wettbe- werb heraus erwachsen. Man kann immer noch unzufrieden sein, aber es war ein Architek- turwettbewerb, wie wir es auch verlangt haben. Was sich geändert hat, das ist noch nicht einmal die Höhenentwicklung aus dem Wettbewerb, sondern im Wettbewerb war die Überlegung, ob man auf der einen Seite höher gehen könnte. Das hätte der Investor auch gemacht. Dann hat sich aber herausgestellt, dass es wirtschaftlich nicht darstellbar ist. Was sich letztendlich geändert hat, ist in der Tat die Nutzung. Man ist von Wohnen bzw. Boar- – 3 – dinghouse weggegangen zu Büronutzung. Das hatte etwas mit den Vermarktungsmög- lichkeiten zu tun. Aber die Architektur entstammt einem Wettbewerbsverfahren. Der Vorsitzende: Es ist allenfalls der Beleg dafür, dass auch ein Wettbewerbsverfahren nicht immer zu für alle befriedigenden Ergebnissen führt. Wir kommen damit zur Abstimmung. Es ist auch wiederum ein Auslegungsbeschluss, wo diese ganzen Anregungen und Themen noch einmal eingebracht werden können. – Ich stelle Einstimmigkeit fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 4. Juli 2018