Nachtruhe sicherstellen durch Geschwindigkeitsreduzierung
| Vorlage: | 2018/0335 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 22.05.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.06.2018
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss
Zusätzliche Dateien
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0335 Dez. 2 Nachtruhe sicherstellen durch Geschwindigkeitsreduzierung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 19.06.2018 8 x Kurzfassung Sämtliche Maßnahmen zur Reduzierung der nächtlichen Fahrgeschwindigkeiten von Kraftfahrzeugen, mit dem Ziel, die Nachtruhe sicherzustellen, sind bereits im Lärm- aktionsplan enthalten. Es wird empfohlen, den Antrag als erledigt zu betrachten. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Stadtverwaltung hat bereits einen Lärmaktionsplan erstellt, mit dem mögliche Lärmminde- rungsmaßnahmen, wie zum Beispiel Tempolimits, überprüft werden. Eine flächendeckende pauschale Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit aus Immissionsschutzgründen ist im Kooperationserlass der Landesregierung Baden-Württemberg nicht vorgesehen und wäre so auch nicht zulässig. Die Anordnung von Geschwindigkeitsreduzierungen bedarf einer rechtli- chen Grundlage nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Die Zuständigkeit liegt bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadtverwaltung als unterer Verkehrsbehörde. Möglich ist die Anordnung aus Lärmschutzgründen nur dann, wenn Lärmpegelüberschreitungen vorliegen. Dies setzt in jedem Fall eine Einzelfallprüfung voraus. Sind die definierten Voraussetzungen ei- ner Überschreitung des Lärmpegels von 60 Dezibel nachts und 70 Dezibel tags erfüllt, kann ein streckenbezogenes Tempolimit angeordnet werden. Sofern sich hier Handlungsmöglichkeiten ergeben, werden diese auch genutzt und umgesetzt. Die Maßnahmen sind im aktuellen Lärm- aktionsplan beschrieben. Insgesamt wird die Verwaltung alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um entsprechende Geschwindigkeitsreduzierungen im Stadtgebiet umzusetzen. Hierbei ist die Verwaltung jedoch an die bestehende Rechtslage gebunden. Politische Beschlüsse, so wie das aus dem Freiburger Gemeinderat angeführte Beispiel, sind für die Verwaltung nicht bindend. Auf Bundesebene wird das Thema "Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit" bereits politisch disku- tiert. Beim Deutschen Städtetag wird diese Idee seit geraumer Zeit befürwortet. Als Mitglied des Städtetags hat sich unter anderem Karlsruhe als Versuchsstadt ins Gespräch gebracht.
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2018/0335 Nachtruhe sicherstellen durch Geschwindigkeitsreduzierung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 19.06.2018 8 x Die Stadtverwaltung 1. entwickelt ein Konzept zur Reduzierung der nächtlichen Fahrgeschwindigkeit von Kfz, mit dem Ziel, in den betroffenen Gebieten die Nachtruhe sicherzustellen. 2. stellt Sinn und Zweck der Maßnahme dar und wirbt in der Öffentlichkeit dafür. Die nächtliche Lärmbelästigung durch Kraftfahrzeuge lässt sich nach der Faustregel „weniger + lang- samer + gleichmäßiger = leiser“ wirksam reduzieren. Gesenkt werden sollte die Geschwindigkeit während der Nachtruhe zwischen 22 Uhr und 6 Uhr früh auf Straßen mit freiem Verkehrsfluss und geringen Lkw-Anteilen. Geregelt werden sollten Straßen mit einer aktuellen Fahrgeschwindigkeits-Begrenzung von 50 bis 70 km/h durch Abschläge von 10 bis 30 km/h. Die Verlängerung der Fahrzeit ist auf den in der Regel kurzen innerstädtischen Strecken gering und beträgt nur wenige Minuten. Dem gegenüber steht eine erhebliche Reduzierung der Lärmbelas- tung, die logarithmisch abnimmt. So sinkt der Lärmpegel bei einer Absenkung der Fahrgeschwindig- keit von 50 auf 30 km/h um knapp 3 dB. Das bedeutet eine gut wahrnehmbare Verringerung der Lautstärke. Für den Vorschlag spricht auch, dass eine ähnlich wirksame Lärmreduzierung durch technische Maß- nahmen sehr teuer ist. Die Anzahl und Schwere von Unfällen wird ebenfalls abnehmen. Einfachste und wirksamste Lösung wäre für Planung, Durchführung und Überwachung eine Begren- zung der Fahrgeschwindigkeit in den Nachtstunden auf 30 km/h im Stadtgebiet mit begründeten Ausnahmen in einzelnen nicht oder spärlich bewohnten Durchfahrtsstraßen. Im Übrigen sieht § 45 der StVO eine solche Regelung „zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen“ vor. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 Wir bitten um Ausschöpfung des möglichen Ermessensspielraumes (siehe u.a. „Städtebauliche Lärmfi- bel“ http://www.staedtebauliche-laermfibel.de/ Kapitel 7.1.5). In etlichen anderen Städten war dies durchaus möglich. So beschloss der Freiburger Gemeinderat am 26.04.2018 einstimmig, Tempo 30 im Stadtgebiet bis auf wenige Durchgangstraßen von nachts 22 Uhr bis 6 Uhr früh einzuführen, um eine ungestörte und erholsame Nachtruhe im Stadtgebiet zu ermöglichen. unterzeichnet von: Istvan Pinter Johannes Honné Verena Anlauf Renate Rastätter Dr. Ute Leidig
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Niederschrift 51. Plenarsitzung Gemeinderat 19. Juni 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 10. Punkt 8 der Tagesordnung: Nachtruhe sicherstellen durch Geschwindigkeitsredu- zierung Antrag: GRÜNE Vorlage: 2018/0335 Beschluss: Verwiesen in den Ausschuss für Umwelt und Gesundheit Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 8 zur Behandlung auf. Stadtrat Pinter (GRÜNE): Die Verwaltung hat vorgeschlagen, dass wir unseren Antrag zurückziehen, dass werden wir mitnichten tun. Wir wollen vielmehr von der Verwaltung erfahren, mit welcher Begründung in etlichen Städten eine nächtliche deutliche Absenkung der Fahrgeschwindigkeit möglich war, insbesondere in Freiburg gibt es ein flächendecken- des Tempolimit mit Tempo 30, das in den Nachtstunden bereits umgesetzt wird. Das impli- ziert die Frage: Why not in Karlsruhe? Nach unseren Recherchen erlaubt offenbar die heu- tige Gesetzeslage eine derartige Ausnahmeregelung. Wir schlagen vor, Straßen mit aktuel- len Fahrgeschwindigkeitsbegrenzungen von Tempo 50 bis Tempo 70 durch Abschläge von 10 km/h bis 30 km/h zur Sicherstellung der Nachtruhe abzusenken. Die Senkung der Fahr- geschwindigkeit führt auf kurzen Fahrten im innerstädtischen Bereich zur geringen Verlän- gerung der Fahrzeit, und so erhöht sich die Fahrzeit bei einer Strecke von fünf Kilometern bei einer Absenkung von 50 km/h auf 30 km/h lediglich um 2 Minuten. Um sich das zum besseren Verständnis klar zu machen, von der Badstraße bis zum Marktplatz würde man circa 2,5 Minuten Verzögerung haben. Dagegen wird die Lärmbelästigung, die sogar er- heblich abnimmt, quasi halbiert. Für den Vorschlag spricht es auch, dass eine ähnlich wirk- same Lärmreduzierung durch technische Maßnahmen extrem teuer ist. Als Nebeneffekt der Geschwindigkeitsabsenkung ist, neben dem Lärmschutz und damit gesundheitlichen As- – 2 – pekten, die Reduktion der Schadstoffbelastung auch ein kleiner Beitrag zum Klimaschutz. Zusätzlich wird bei der Geschwindigkeitsabsenkung die Anzahl und Schwere der Unfälle ebenfalls abnehmen. Am besten wäre eine nächtliche Tempo-30-Regelung im gesamten Stadtgebiet, wie in Freiburg, weil das die einfachste und wirksamste Lösung für Planung, Durchführung und Überwachung des Verkehrs wäre. Freilich mit begründeten Ausnahmen, wie zum Beispiel in nicht oder in spärlich bewohnten Gebieten. Zusammenfassend kann man sagen, die nächtliche Fahrgeschwindigkeit soll über die bisher im Lärmaktionsplan vorgesehenen Strecken hinaus deutlich abgesenkt werden. Das Ziel für uns, wäre die Son- derregelung in Freiburg. Ich möchte nicht ohne Anerkennung der bisherigen tollen Arbeit der Stadtverwaltung schließen, auch die Absicht der Stadt, bei geplanten Bundesprojekten Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit als Versuchsstadt mitzuwirken, ist zu begrüßen. Wir bitten die Stadtverwaltung in diesem Sinne hier weiter zu arbeiten, und euch liebe Kolle- ginnen und Kollegen für eine lebhafte und begeisterte Zustimmung. Stadtrat Ehlgötz (CDU): Am besten hat mir an dem Antrag der GRÜNEN das Wort Nacht- ruhe gefallen, vielleicht hätten Sie es noch um das Wort Besonnenheit ergänzen sollen, wenn sie gewusst hätten, dass der Herr Oberbürgermeister und ich mich eben so gefetzt haben. Aber nun zu Ihrem Antrag der GRÜNEN-Fraktion, ich meine eines ist doch klar, wir haben einen Lärmaktionsplan. Die Verwaltung tut unheimlich viel, ich denke nur an Beläge die geändert werden, es werden Tempo-30-Zonen ausgewiesen, wo wir vor einigen Jahren noch um jeden Meter gestritten haben, ich sage nur als Stichwort „Untere Verwaltungsbe- hörde“. Aber wir wissen auch, dass dieses Thema in der Bevölkerung einen gewissen Stel- lenwert hat, der auch berechtigt ist, und wir wissen auch, dass die Praxis uns täglich oder jede Nacht lehrt, dass die Autofahrer nachts gerne etwas schneller fahren, auch wenn nur 30km/h erlaubt sind. Dieses Problem können wir nicht vom Tisch wischen, aber es genügt auch nicht, auf den Lärmaktionsplan der Stadtverwaltung zu verweisen. Ich sagte es schon einmal, Herr Pinter, dieses Thema hat uns in diesem Hause schon Jahrzehnte beschäftigt, und ich glaube, es wäre nicht gut, heute über diesen Antrag abstimmen zu lassen. Wir als CDU-Fraktion möchten, dass wir es noch mal in den Planungsausschuss verweisen, weil die Problematik der Bevölkerung uns sehr wohl bewusst ist. Ich glaube auch, dass man viel- leicht im Planungsausschuss das eine oder andere genauer anschauen muss oder noch mal über den einen oder anderen Straßenzug nachdenken muss. Aber heute hier im Gemein- derat darüber abzustimmen, ist nach unserer Meinung der falsche Weg. Stadtrat Dr. Fechler (SPD): Die Nachtruhe sollte heilig sein, und ich denke, das ist ein Anliegen von uns allen. Der Lärmaktionsplan zeigt schon viele Möglichkeiten auf, dass was man machen kann, ist keine Willkürentscheidung, sondern es gibt eine gesetzliche Vorga- be, wie auch die Antwort der Verwaltung zeigt. Auch wenn Freiburg den politischen Weg gegangen ist, es ändert nichts an den Rahmenbedingungen, die sind nun mal so wie sie sind. Ich kann mich nur dem Kollegen Ehlgötz anschließen, dass der Antrag in den entspre- chenden Ausschüssen, sei es der Ausschuss für Umwelt und Gesundheit oder sei es der Planungsausschuss, noch mal diskutiert wird. Man sollte es so weit wie möglich optimie- ren, weil es wurde auch schon vorher gesagt, wo Tempo 30 draufsteht, wird nicht zwangs- läufig Tempo 30 gefahren, das hat auch etwas mit dem Verständnis der Verkehrsteilneh- merinnen und Verkehrsteilnehmern zu tun. In dem Sinne würden wir mitgehen, dass das Thema weiterhin im Ausschuss vertieft wird, und da wo es möglich ist, sollte der Weg op- timiert werden. – 3 – Stadtrat Wohlfeil (KULT): Der KULT-Fraktion ist der Lärmschutz, insbesondere auch nachts, ein sehr ernstes Anliegen. Wir möchten wissen, wie in Freiburg und in anderen Städten so viel mehr möglich sein soll, als die Stadtverwaltung Karlsruhe für rechtlich mög- lich hält. Wir begrüßen den Antrag der GRÜNEN und das bisherige Engagement der Stadt Karlsruhe, in dem wir auch in der Weise, wie es bisher möglich war, mitgewirkt haben. Ich möchte noch einen weiteren Lärmschutzaspekt ansprechen. Ich war am Sonntag in der Kaiserpassage und musste dort erleben, wie dort Autoposer im dichten Takt rücksichtslos unter großen Lärm maximal beschleunigen, und das ist eine Spielstraße. Ich möchte gerne wissen, ob man in der Kaiserpassage nicht irgendetwas machen kann, dass die Stadt Karls- ruhe oder die Polizei dort mal eine Verkehrsüberwachung macht, weil so wie es da ablief, geht es einfach nicht, das können wir in Karlsruhe einfach nicht zulassen. Stadtrat Jooß (FDP): Der Antrag ist die günstige Lösung von den GRÜNEN, denn damit kann man am besten Lärm bekämpfen, am preiswertesten, das ist völlig klar und logisch. Aber die Umsetzung ist äußerst schwierig und gar nicht so einfach, wie die Antwort zeigt. Aus der nächtlichen Dreißigerzone wird aber immer wieder durch die Hintertür eine Ganz- tagesdreißigerzone, wie in der Kriegsstraße zwischen Weinbrennerplatz und Kühler Krug, und das ist eine Erschließungsstraße, wo es normalerweise nicht geht. Dasselbe sehen wir auch in der Hirschstraße. Wir wollen keinen Flickenteppich in Karlsruhe, Beispiele gibt es genug, Kriegsstraße Ost oder in der Pulverhausstraße, auf der nach dreißig oder vierzig Metern schon wieder eine andere Geschwindigkeit gilt, diesen Flickenteppich wollen wir nicht. Wir wollen eine einheitliche nachhaltige Lösung für die ganze Stadt, von der Verwal- tung erwarten wir eine intelligente Lösung mit Phantasie. Da sind wir dabei, wenn wir eine Lösung bekommen, am liebsten natürlich über den Bundesrat oder über Berlin, wenn das nicht geht, müssen wir schauen, wie wir hier Lösungen finden. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Dieser Antrag ist sicher der bevorstehenden Gemeinderats- wahl geschuldet, denn auch die Antragsteller kennen unseren Lärmaktionsplan, zu dem wir die letzten Jahre immer wieder jede einzelne Maßnahme gemeinsam diskutiert und an jeder Stelle gemeinsam nachgefragt haben, ob man da nicht noch mehr machen kann. Es hieß immer, wir nutzen alle rechtlichen Möglichkeiten aus, das war die Antwort der Ver- waltung. So gesehen wissen auch die Antragsteller, genauso wie alle andern hier, dass die- ser Lärmaktionsplan eine gute Sache ist, und wir auf dem richtigen Weg sind, und dass wir alles tun, um gemeinsam Lärm zu reduzieren, soweit es rechtlich möglich ist. Auch wir als AfD-Fraktion setzen uns dafür ein, dass Lärm reduziert wird. Aber da wir das alle gemein- sam wissen, ist es gar nicht nötig, so einen Antrag zu stellen. Wir machen seit Jahren dafür alles gemeinsam, und so soll es auch bleiben. Deswegen würde ich darum bitten, solche Anträge in Zukunft einfach zu unterlassen. Wir können ihn natürlich auch in den Ausschuss verweisen und noch mal darüber reden, dass unser Lärmaktionsplan, den wir die ganzen Jahre schon diskutieren, immer noch das beste Mittel ist, damit wären wir auch einverstan- den. Stadtrat Wenzel (FW): Da der Antrag schon ein paar Tage alt ist, ist er nicht Folge der zurzeit hirnlosen Autoraser, nächtlichen Verfolgungsjagden und der Autoposer-Szene, sondern es ist ein Antrag, der Historie hat. Deshalb hat er bei mir auch Sympathie, denn die Freien Wähler sind Freunde der Dreißigerzonen und der nächtlichen Nachtruhe. Des- halb auch gleich vorweg unsere Unterstützung, egal ob es im Ausschuss oder ob es hier in der Abstimmung ist, ich denke, Nachtruhe ist uns heilig. Denken wir mal an die Diskussio- nen an der Eckener Straße, der Pfinzstraße in Durlach oder an die Rittnertstraße, wie viele – 4 – Diskussionen haben wir geführt, aber konkret hieß es immer wieder, dass es wegen der Unteren Verwaltungsbehörde nicht geht, aber wenn es andere Städte können, dann möch- te ich wissen, warum können sie es und wir in Karlsruhe nicht. Deshalb denke ich, dass der Antrag richtig ist, und wir sollen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um mit dem Tempo nachts runter zu gehen. Ich habe auch nichts dagegen, wenn im Wohngebiet oder sonsti- gen Bereichen das Tempo auch tagsüber runter auf 30 km/h geht. Deshalb bitte ich um Aufklärung und gebe meine Zustimmung zu diesem Fall. Stadtrat Schmitt (pl): Dieser Antrag der GRÜNEN ist in seiner Pauschalität abzulehnen, da es hier nicht mehr um einen Einzelfall geht, in dem Tempo 30 durchaus sinnvoll sein kann. Hier geht es viel mehr um eine wahlkampfträchtige Forderung, die vor allem erhebliche Nachteile durch einen höheren Schadstoffausstoß zufolge hat. Man muss kein Maschinen- bauingenieur sein, um zu wissen, dass es nicht stimmt, dass durch eine Reduzierung der Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h die Schadstoffemission abnimmt. Das Gegenteil ist der Fall, denn bei Tempo 30 sind Fahrzeuge hochtourig im ersten oder zweiten Gang unterwegs, und damit ist nicht nur der Spritverbrauch, sondern sowohl der CO2 als auch der NOx-Ausstoß um bis zu dreißig Prozent höher als bei Tempo 50. Ihre These, dass Tem- po 30 den Schadstoffausstoß reduziert, ist ein weiteres schönes Beispiel für die Negierung der Realität, und das ist der Grund dafür, dass die seit der sogenannten Energiewende ein- geleiteten Gegenmaßnahmen nicht dafür gesorgt haben, dass der CO2-Ausstoß in Deutschland sinkt. Im Gegenteil, er steigt und steigt, und deshalb sind die GRÜNEN für dieses Desaster mitverantwortlich, und ich sage Ihnen auch gleich warum. Als ich hier vor einem Jahr die neusten Zahlen des Bundesumweltamtes zur Entwicklung des CO2- Ausstoßes seit der sogenannten Energiewende vorgelesen habe, wurde ich von den GRÜ- NEN ausgelacht. Ich war damals vollkommen überrascht, dass gerade die GRÜNEN diese Werte nicht kannten. Zwei Wochen später stand das, was ich Ihnen vorgelesen habe, in allen Zeitungen. Das hat mir gezeigt, dass es die GRÜNEN überhaupt nicht interessiert, welche Effekte die Umsetzungen ihrer Forderung haben, und nur deshalb kann man dann solche Anträge wie diesen hier stellen. Der Vorsitzende: Ich würde den Vorschlag gerne aufgreifen, dass wir das in den zustän- digen Fachausschuss verweisen, und zwar vor allem mit der Fragestellung, warum andere Städte anderes beschlossen haben, und wie sieht dort die Umsetzung aus. Wenn Sie uns dazu noch einzelne Beispiele zu dieser nächtlichen Pauschalreduzierung geben, wäre ich Ihnen sehr dankbar. Wenn Sie, Herr Pinter, damit einverstanden wären, sie hatten sich noch mal gemeldet. Stadtrat Pinter (GRÜNE): Mit dieser fast überwältigenden positiven Zustimmung sind wir einverstanden, und wir glauben, dass wir zusammen mit der Verwaltung eine gute Lösung finden. Der Vorsitzende: Gut, dann verbleiben wir so. – 5 – Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 10. Juli 2018