Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Ecke Durlacher Allee - Tullastraße (ehemaliger VBK Betriebshof)", Karlsruhe-Oststadt: Einleitungs- und Auslegungsbeschluss
| Vorlage: | 2018/0333 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 22.05.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Zentraler Juristischer Dienst |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Oststadt, Südstadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.06.2018
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: 2018/0333 Verantwortlich: Dez.6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Ecke Durlacher Allee – Tullastraße (ehemaliger VBK Betriebshof)“, Karlsruhe-Oststadt Einleitungs- und Auslegungsbeschluss Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 19.06.2018 2 x Beschlussantrag Beschluss zur Einleitung und Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens mit der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 12 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB (Beschluss mit vollständigem Wortlaut siehe Seite 6). Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung Kontierungsobjekt: Wählen Sie ein Element aus. Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: Wählen Sie ein Element aus. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 I. Erläuterungen zur Planung Nach dem Neubau des Betriebshofes der Verkehrsbetriebe Karlsruhe in der Gerwigstraße verliert der alte Betriebshof in der Tullastraße zunehmend an Bedeutung. Ein Teil der betrieblichen An- lagen werden dort derzeit schon nicht mehr benötigt. Kurzfristig können deshalb im südlichen Grundstücksteil Gebäude abgebrochen, Gleise entfernt und die Fläche einer Neubebauung zu- geführt werden. Die rückwärtigen nördlichen Flächen bis zur Gerwigstraße werden erst zu ei- nem deutlich späteren Zeitpunkt (ab 2025 oder später) umgenutzt werden können. Im Gel- tungsbereich des vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegen deshalb nur die Flächen, die in kurzfristigem Zeitraum einer neuen Nutzung zugeführt werden sollen. Gleichwohl wurde im Jahr 2016 ein Realisierungswettbewerb zur Nachnutzung des Gesamtge- ländes durchgeführt. Ziel war es, ein städtebauliches Konzept und eine Nutzungskonzeption zu entwickeln, die aufzeigen, wie sich das Areal insgesamt mittel- bis langfristig als Ganzes entwi- ckeln kann. Das Ergebnis dieses Wettbewerbs unterscheidet deshalb zwischen einem „Realisie- rungsteil“ und einem „Ideenteil“. Das Wettbewerbsergebnis wurde den Gemeinderäten in der Sitzung des Planungsausschusses am 18.Mai 2017 vorgestellt. Um das Wettbewerbsergebnis für den „Realisierungsteil“ umsetzen zu können, ist es erforder- lich Planrecht zu schaffen. Derzeit existiert für das Betriebsgelände der Verkehrsbetriebe ledig- lich ein einfacher Bebauungsplan Nr. 189 „Baufluchtenplan Ost, südlich der Rintheimer Straße“ aus dem Jahre 1930, der entlang der Tullastraße und der Durlacher Allee eine Baulinie als ge- schlossenen Blockrand vorsieht. Bezüglich der Nutzungsart setzt der Bebauungsplan Nr. 614 „Nutzungsartfestsetzungen“ ein Gewerbegebiet fest. Im Übrigen richten sich die weiteren An- forderungen an eine Bebauung derzeit nach § 34 BauGB. Das Planungskonzept, das Grundlage für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist, sieht entlang der Durlacher Allee und der Tullastraße zwei versetzt angeordnete Baukörper und einen Brückenbau vor, die den inneren Bereich des Grundstücks von den Immissionen der Durlacher Allee und der Tullastraße abschirmen. Die Höhe der zulässigen baulichen Anlagen orientiert sich an den Wohnbaukörpern und den gewerblichen Gebäudekomplexen der Umgebung. Im Be- reich der Tullastraße und der Durlacher Allee soll der Bebauungsplan eine zulässige Gesamthöhe von 135 m über NHN zulassen, was fünf Vollgeschosse ermöglicht. Die gegenüberliegenden Bestandsgebäude in der Tullastraße weisen im Durchschnitt eine Firsthöhe von ca. 137 m über NHN auf. Außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes, aber auf dem Grundstück der Verkehrsbetriebe, befindet sich ein bestehender Baukörper mit einer Höhe von ca. 130 m über NHN. Die Höhe der geplanten Bebauung entlang der Durlacher Allee wird im zurückgesetzten Baubereich 146 m über NHN erreichen und soll acht Vollgeschosse ermöglichen. Dies gewähr- leistet einen Übergang von Ost nach West, der die höhere bauliche Dichte im Osten entlang der Durlacher Allee aufgreift (EnBW Hauptgebäude) und eine Abstufung nach Westen erzeugt. Eine Öffnung im Ensemble entlang der Durlacher Allee sorgt für die notwendige Durchlässigkeit in Süd-Nord-Richtung. Unterschiedliche Gebäudetiefen schaffen eine vielfältige Nutzungsmöglich- keit. Durch den überdurchschnittlich guten ÖPNV-Anschluss kann die Zahl der Kfz Stellplätze und die dafür benötigte Fläche auf ein Untergeschoss reduziert werden, bei allerdings hoher Grundflächenzahl. Die verkehrlichen Erschließung und die Einfahrt in die Tiefgarage erfolgt für das Plangebiet über die Gerwigstraße. Bezüglich der Art der baulichen Nutzung sollen abweichend von den bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 614 nur noch Gewerbebetriebe, öffentliche Betriebe, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude sowie Anlagen für sportliche Zwecke allgemein zugelassen werden. Entsprechend § 8 Baunutzungsverordnung sollen Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaft Personal ausnahms- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 weise zulässig sein. Lagerhäuser, Lagerplätze, Tankstellen, Vergnügungsstätten, Bordelle und bordellartige Betriebe sollen hingegen im Plangebiet ausgeschlossen werden. Ferner soll die Ansiedlung des Einzelhandels gesteuert werden, um eine Verbesserung der Nahversorgung in der Umgebung zu erreichen, ohne eine Schwächung der Zentren befürchten zu müssen. Aus diesen Gründen soll die Geschossfläche für eine Einzelhandelsnutzung auf insgesamt 1.750 m² begrenzt und nur nahversorgungs- und nicht zentrenrelevante Sortimente zugelassen werden. Über einen Durchführungsvertrag wird gesichert werden, dass die in einem Gewerbegebiet höchstens zulässige Geschossfläche von 1.200 m² nicht ausgeschöpft wird, sondern nur Betrie- be mit maximal 400 m² Geschossfläche im Erdgeschoss angesiedelt werden dürfen. Zur Begrenzung des Maßes der baulichen Nutzung soll im Bebauungsplan eine Grundflächen- zahl von 0,8 festgesetzt werden. Diese orientiert sich an der Obergrenze des § 17 Baunutzungs- verordnung für Gewerbegebiete. Auf die Festsetzung einer Geschoßflächenzahl wird verzichtet, da die Höhe der baulichen Entwicklung durch die Angaben der Vollgeschosse sowie der maxi- malen Gebäudehöhen ausreichend definiert wird. Für die Grundfläche von Garagen und Stell- plätzen mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen sowie baulichen Anlagen unterhalb der Gelände- oberfläche soll eine Überschreitung der GRZ von 0,8 bis zu einer GRZ von 0,96 möglich sein. Dies ist erforderlich, um das Wettbewerbsergebnis umsetzen zu können und wird seitens der Stadtplanung als städtebaulich verträglich angesehen. Zum Ausgleich sollen die verbleibenden Flächen des Grundstücks wie auch die Flachdächer dauerhaft begrünt werden. Das Plangebiet wie auch die Umgebung werden sehr stark durch Verkehrslärmimmissionen be- lastet. Darüber hinaus liegt das Plangebiet an einer Schnittstelle zwischen gewerblicher Nutzung und Wohnnutzung. Im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung wurden die Auswirkun- gen der Planung auf die angrenzenden schutzbedürftigen Nutzungen geprüft sowie der beste- hende Verkehrs- und Gewerbelärm auf die Planung untersucht. Die Verkehrslärmimmissionen im Bereich der vorgesehenen Baufelder liegen zwischen 60 dB(A) und 72 dB(A). Der Orientierungswert der DIN 18005 für Verkehrslärmeinwirkungen in Gewer- begebieten von 65 dB(A) am Tag wird im überwiegenden Teil des Plangebietes um bis zu 7 dB(A) überschritten. In der Nacht wird der Orientierungswert von 55 dB(A) bis zu 10 dB(A) überschritten. Aktive Schallschutzmaßnahmen zum Schutz der Nutzungen im Plangebiet vor Verkehrslärm wie zum Beispiel Lärmschutzwände oder Lärmschutzwälle können aus Platzman- gel nicht realisiert werden oder sind städtebaulich in der erforderlichen Höhe nicht vertretbar. Der Bebauungsplanentwurf sieht deshalb passive Schallschutzmaßnahmen an den zu errichten- den Baukörpern vor. Entsprechende Vorgaben – auch zum Schutz einer ausnahmsweise zulässi- gen Wohnnutzung durch Aufsichts- und Bereitschaftspersonal – wurden in die Festsetzungen aufgenommen. Die Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf die Verkehrslärmimmissionen an Wohnge- bäuden entlang bestehender Straßen ergab, dass es an mehreren Fassaden von Gebäuden ent- lang der Durlach Allee und der Tullastraße zu geringfügigen Erhöhungen der Lärmpegel kom- men wird. Diese liegen bei maximal 0,5 dB(A) am Tag und in der Nacht und werden aus fach- technischer Sicht als nicht wahrnehmbar eingestuft. Da alle betroffenen Gebäude schon heute sehr stark von Verkehrslärmimmissionen belastet werden, sind diese Gebäude bereits im Rah- men der Lärmminderungsplanung in das städtische Schallschutzfenster-Programm aufgenom- men, sodass der Einbau von Schallschutzfenstern dort bereits gefördert wird. Insofern kann davon ausgegangen werden, dass ausreichende Schutzmaßnahmen dort bereits ergriffen sind oder hätten ergriffen werden können. Vor diesem Hintergrund kann eine geringfügige Zunah- me in nicht wahrnehmbaren Umfang als zumutbar angesehen werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Hinsichtlich der Auswirkungen der Planung auf die Gewerbelärmimmissionen im Hinblick auf bestehende störempfindliche Nutzungen in der Umgebung des Plangebiets bzw. innerhalb des Plangebietes selbst, kam der Gutachter zu dem Ergebnis, dass bei Ausführung des geplanten Baukonzepts weder für die geplante Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes noch für die angrenzenden Nutzungen mit unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen zu rechnen sei. II. Zum Verfahren und der bisherigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange Nach § 13 a Abs. 1 Baugesetzbuch darf ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nur aufgestellt werden wenn in ihm eine zulässige Grundfläche von weniger als 20.000 m² festge- setzt wird, wobei die Grundflächen mehrerer Bebauungspläne die in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt werden, mitzurechnen sind. Im Falle einer Überschreitung der 20.000 m² aber einer Unterschreitung von 70.000 m² Grundfläche ist ein beschleunigtes Verfahren zulässig, wenn von einem Bebauungsplan voraussichtlich keine erheb- lichen Umweltauswirkungen ausgehen. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 13.500 m², so dass die darin festgesetzte Grundfläche die Grenze von 20.000 m² nach § 13 a Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch gesichert unterschreitet. Ursprüngliche Überlegungen, das Plangebiet auf die Gesamtfläche des Betriebshofes der VBK auszudehnen, wurden nicht weiterverfolgt, weil Zeitpunkt und gewünschte planerische Ent- wicklung der derzeit noch genutzten nördlichen Teilfläche des Betriebshofes in der notwendi- gen Tiefe noch nicht bestimmt werden konnten. Aus diesem Grunde wurde der eingangs ge- nannte Planungswettbewerb in ein „Realisierungsteil“ und einen „Ideenteil“ gesplittet. Mit letzterem sollte sichergestellt werden, dass eine Bebauung des südlichen Teils eine sinnvolle Entwicklung des nördlichen Teils nicht behindern würde. Obwohl für die Gesamtplanung somit ein sachlicher und räumlicher Zusammenhang zu sehen ist, ist festzustellen, dass es an einem zeitlichen Zusammenhang zwischen den zwei Bebauungsplänen für die beiden Teilbereiche fehlt, da der nördliche Teil frühestens 2025 überplant werden soll. Die Voraussetzungen des § 13 a Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch bleiben daher gewahrt. In Anwendung des beschleunigten Verfahrens ist es deshalb nicht erforderlich, einen ansonsten nach § 2 a Baugesetzbuch vorge- schriebenen Umweltbericht zu erarbeiten und die Umweltprüfung durchzuführen (§ 13 Abs. 3 BauGB). Gleichwohl wurden die Umweltbelange hinsichtlich ihrer materiellen Anforderungen geprüft und beachtet. Aus diesem Grunde wurden mehrere Gutachten eingeholt. So zum einen eine artenschutzrechtliche Potenzialanalyse des Plangebietes sowie ein Fachgutachten zu den Aus- wirkungen der Planung auf Klima und Luft und zum anderen eine umwelttechnische Unter- grunderkundung/Baugrunderkundung mit geotechnischer Voruntersuchung sowie die bereits unter Ziffer I. erwähnte schalltechnische Untersuchung. Näheres kann der Begründung unter Ziffer 3.5 entnommen werden. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit fand nach vorheriger Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe am 15. November 2016 im Casino der Verkehrsbetriebe in der Tullastraße 71 statt. Hierbei konnte sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwe- cke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informieren und sich zur Planung äußern. In dieser Veranstaltung sowie in Stellungnahmen danach setzten sich die Bürger kritisch mit der Stellplatzproblematik im Gebiet, den Gebäudehöhen, einer etwaigen Wertminderung des Eigentums durch die Verbauung der Aussicht, dem Schallschutz sowie den betroffenen Umweltgütern (Klima, Altlasten, Artenschutz) auseinander. Diese Anregungen wurden aufge- nommen und im weiteren Verfahren näher betrachtet (siehe Anlage 1). Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Im Rahmen der Trägerbeteiligung am 4. Dezember 2017 haben sich die Verkehrsbetriebe Karls- ruhe, der Nachbarschaftsverband Karlsruhe, das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, die Bundesnetzagentur, die Stadtwerke Karlsruhe, der Regionalverband Mittlerer Oberrhein, die IHK, die Handwerkskammer, das Polizeipräsidium, das Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei, das Landratsamt Karlsruhe, die Deutsche Tele- kom, der Zentrale Juristische Dienst als Natur- und Bodenschutzbehörde, Immissions- und Ar- beitsschutzbehörde, Wasserbehörde, Denkmalschutzbehörde sowie der Bürgerverein Oststadt geäußert. Der Bürgerverein beanstandet die Höhenentwicklung im Plangebiet und die Begrenzung des Bebauungsplanentwurfes in seinem Geltungsbereich auf den Realisierungsteil. Des Weiteren wird befürchtet, dass eine hohe neue Bebauung entlang der Tullastraße ein Eindringen des morgendlichen kühlen Fallwindes aus dem Pfinztal verhindern könnte und bemängelt, dass kei- ne Wohnbebauung im Plangebiet ermöglicht werden soll. Außerdem wird um Prüfung gebeten, inwieweit im Plangebiet Parkmöglichkeiten geschaffen und den Anwohnern angeboten werden können. Die im Gebiet geplanten Restaurants und Cafés werden begrüßt, allerdings nur soweit hierfür auch Bedarf bestünde. Hierzu ist anzumerken, dass das im Verfahren in Auftrag gegebene Klimagutachten aufzeigt, dass mit der Realisierung der Planung keine erhebliche Verschlechterung der Klimasituation verbunden ist, sondern aus klimatisch-lufthygienischer Sicht keine Einwände gegen die Planung bestehen. Hierbei wurde auch die Höhenentwicklung der Gebäude berücksichtigt. Gebäudehö- he, Abstufung und Anordnung sind im übrigen Ergebnis des Realisierungswettbewerbs und berücksichtigen wie unter Ziffer I. ausgeführt auch die Bebauung der Umgebung. Die Planung insgesamt orientiert sich am voraussichtlichen Bedarf, eine Wohnnutzung in unmittelbarer Nähe zum derzeit noch fortgeführten Betriebshof würde Probleme nach sich ziehen und dem Tren- nungsgrundsatz des § 50 Bundesimmissionsschutzgesetz widersprechen. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes ermöglichen den Bau einer Tiefgarage, die den voraus- sichtlichen Bedarf an Stellplätzen für die Nutzung abdeckt. Wegen des guten ÖPNV-Anschlusses ist die Zahl der Stellplätze allerdings auf ein Mindestmaß beschränkt. Inwieweit künftige Nut- zungen einen niedrigeren Stellplatzbedarf nach sich ziehen und in sofern die Möglichkeit be- steht, den Anwohnern Stellplätze anzubieten bleibt der künftigen Entwicklung vorbehalten. Im Übrigen wurden seitens der Träger öffentlicher Belange keine durchgreifende Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben. Teilweise konnten die Anregungen zur Kenntnis genommen und im Verfahren berücksichtigt werden. Das Stadtplanungsamt hat in der als Anlage 2 beigefüg- ten Synopse den eingegangenen Stellungnahmen die wertenden Aussagen der Stadtplanung gegenüber gestellt. Auf die Synopse wird insoweit verwiesen. III. Fortsetzung des Verfahrens Nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange haben die das Verfahren vorbereitenden Maßnahmen einen Stand erreicht, den der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Ecke Durlacher Allee – Tullastraße (ehemaliger VBK Betriebshof)“, Karlsruhe-Oststadt, vom 28. No- vember 2017 in der Fassung vom 3. Mai 2018 wiedergibt. Der Verfahrensstand rechtfertigt die förmliche Einleitung des Verfahrens und den Auslegungsbeschluss. Dem Gemeinderat kann deshalb empfohlen werden, den nachstehenden Beschluss zu fassen. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat beschließt das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebau- ungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Ecke Durlacher Allee – Tullastraße (ehemali- ger VBK Betriebshof)“, Karlsruhe-Oststadt, einzuleiten und mit der Auslegung des Bebauungs- planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) fortzusetzen. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 28. November 2017 in der Fassung vom 3. Mai 2018 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzü- ge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in den Bebauungsplanentwurf aufnehmen und zu diesem Zweck ggf. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs wiederholen.
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Extrahierter Text
Anlage 1 Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren „Ecke Durlacher Allee – Tullastra- ße (ehemaliger VBK Betriebshof)“, Karlsruhe - Oststadt hier: Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen: Inhaltsverzeichnis: Nachbarschaftsverband Karlsruhe, 6. Dezember 2017 .................................................. 1 Regionalverband Mittlerer Oberrhein, 13. Dezember 2017 ........................................... 2 Bundesnetzagentur, 22. Dezember 2017 ..................................................................... 2 Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH, 4. Januar 2018 ............................................. 2 Bürgerverein Oststadt, 9. Januar 2018 .......................................................................... 4 Bürgerverein Oststadt, 7. Mai 2018 .............................................................................. 8 Zentraler Juristischer Dienst – Untere Immissionsschutzbehörde, 10. Januar 2018 ....... 10 Zentraler Juristischer Dienst – Untere Naturschutzbehörde, 10. Januar 2018 ............... 11 Deutsche Telekom, 1. Februar 2018 ........................................................................... 12 Stellungnahme der Behörden und an- derer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung mit dem Vorhabenträger Nachbarschaftsverband Karlsruhe, 6. Dezember 2017 Der überplante Bereich ist im gültigen FNP 2010 überwiegend als geplante Umnut- zung zur gemischten Baufläche innerhalb des Bestandes dargestellt, Teile entlang der Tullastraße als gewerbliche Baufläche. Die vorgesehene Nutzung kann als daraus entwickelt erachtet werden, auch wenn keine Wohnanteile in der konkreten Pla- nung vorhanden sind. Die Entwicklungssys- tematik des FNP 2010 lässt dies zu. Von einer Berichtigung im Sinne des § 13a BauGB wird somit abgesehen, da es der boulevardähnlichen Prägung der Durlacher Allee nicht entspräche, den direkt anlie- genden Streifen des Areals vollständig als gewerbliche Baufläche darzustellen, was im gesamten Verlauf westlich der A5 so auch nicht der Fall ist. Zur Wahrung der städte- baulichen Zielvorstellung ist somit von einer Berichtigung abzusehen. Kenntnisnahme. Die Ausführungen wurden berücksichtigt. Das Teilkapitel in der Begründung zum Be- bauungsplan entsprechend angepasst. - 2 - Stellungnahme der Behörden und an- derer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung mit dem Vorhabenträger Regionalverband Mittlerer Oberrhein, 13. Dezember 2017 Regionalplanerische Belange sind von der Planung nicht berührt. Die mit dem Projekt verbundene Nutzung eines lnnenentwick- lungspotenzials an der Entwicklungsachse Durlacher Allee wird begrüßt. Kenntnisnahme. Bundesnetzagentur, 22. Dezember 2017 Es wurde eine Überprüfung des angefrag- ten Gebiets durchgeführt. Die beigefügte Anlage enthält Namen und Anschriften der in dem ermittelten Koordinatenbereich tä- tigen Richtfunkbetreiber, die als Ansprech- partner in Frage kommen. Durch deren rechtzeitige Einbeziehung in die weitere Planung ist es ggf. möglich, Störungen des Betriebs von Richtfunkstre- cken zu vermeiden. Da die von Ihnen angefragte Standortpla- nung ggf. auch in der Nähe liegende Mes- seinrichtungen des Prüf- und Messdienstes der Bundesnetzagentur beeinflusst, habe ich Ihre Anfrage zur ergänzenden Prüfung weitergeleitet an die Bundesnetzagentur, Referat 511 (5110-5), Canisiusstr. 21, 55122 Mainz. Ergänzend möchte ich Ihnen mitteilen, dass die angefragte Standortplanung sich im Schutzbereich einer Funkstelle für den Or- tungsfunk/Radar befindet. Da Beeinträchti- gungen dieser Funkstelle durch die geplan- te Baumaßnahme nicht ausgeschlossen werden können, empfehle ich Ihnen, sich auch mit dem in der Anlage 2 genannten Betreiber in Verbindung zu setzen. Die in der Anlage genannten Richtfunkbe- treiber wurden beteiligt. Hierzu gab es zwei Rückmeldungen von Betreibern mit denen im weiteren Verfahren eine Lösung erarbeitet wird. Ggf. kommt eine Verle- gung/ Optimierung der jeweiligen Richt- funkstrecken in Betracht. Kenntnisnahme – Eine Rückmeldung von dieser Seite erfolgte nicht. Der in der Anlage benannte Betreiber der Funkstelle für den Ortungsfunk/Radar wur- de separat beteiligt. Eine Beeinträchtigung wurde von dieser Seite jedoch nicht gel- tend gemacht. Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH, 4. Januar 2018 Stromversorgung: Der Planung wird ohne Auflagen zugestimmt. Zum Vorhaben fanden bereits diverse Ge- spräche mit AVG/ VBK sowie Sacker Archi- tekten statt. In diesen Gesprächen wurden Die 20-kV-Netzstation wurde als Fläche für Versorgungsanlagen in die Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes - 3 - Stellungnahme der Behörden und an- derer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung mit dem Vorhabenträger unter anderem ein Ersatzstandort für die bestehende 20-kV-Netzstation am süd- westlichen Planrand sowie der Schutz des parallel zur südlichen Grundstücksgrenze verlaufenden 110-kV-Kabelsystems abge- stimmt. Über die in den Gesprächen the- matisierten und protokollierten Punkte hin- aus gibt es aktuell keine Anmerkungen. Gas- und Wasserversorgung: Der Planung wird mit folgenden Auflagen zugestimmt: lm Osten des Plangebiets wird in Abstim- mung mit den VBK eine Gashochdrucklei- tung in neuer Trasse verlegt. Hierfür sind noch Leitungsrechte im B-Plan und eine dingliche Sicherung erforderlich. In Abstimmung mit den VBK wurde, um die Durlacher Allee nicht erneut aufreißen zu müssen, bereits eine Wasseranschlusslei- tung für das geplante Gebäude bis auf das VBK-Gelände vorverlegt. Die Lage der An- schlussleitung und die geplanten Baum- standorte sind noch auf Konfliktfreiheit zu überprüfen. Bei Unterschreitung der Ab- standsmaße schlagen wir eine geringfügige Anpassung der Baumreihe an den Lei- tungsbestand vor. Nachrichtlich: In der Tullastraße gibt es in Höhe der Haizingerstraße eine bestehende Wasseranschlussleitung auf das VBK- Gelände. Hier ist zu prüfen, ob diese ge- trennt werden muss bzw. ob für die Ver- sorgung daran angeschlossener Gebäude noch Umbaumaßnahmen erforderlich sind. Öffentliche Straßenbeleuchtung: Der Pla- nung wird mit folgenden Auflagen zuge- stimmt: Die öffentliche Straßenbeleuchtung ist ent- lang der Durlacher Allee als Spannseilanla- ge ausgeführt. Diese ist an den bestehen- den Fahrleitungsmasten der VBK montiert. Sollte es hier zu Veränderungen kommen, ist die Straßenbeleuchtung ebenfalls zu verändern. Gegebenenfalls sind hierzu am neuen Gebäude Verankerungspunkte und aufgenommen und wird im Rahmen der Realisierung weitergehend berücksichtigt. Die Verlegung der geplanten Gashoch- druckleitung wird im weiteren Verfahren berücksichtigt. Ein entsprechendes Lei- tungsrecht wurde in die Planzeichnung aufgenommen. Die Wasseranschlussleitung wird im Rah- men der Realisierung berücksichtigt. Die Festsetzung zu den Baumreihen wurde so formuliert, dass eine Abstimmung mit dem Versorgungsträger zu erfolgen hat. Der Sachverhalt wird im Rahmen des Bau- genehmigungsverfahrens berücksichtigt. Der Sachverhalt wird im Rahmen des Bau- genehmigungsverfahrens berücksichtigt. - 4 - Stellungnahme der Behörden und an- derer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung mit dem Vorhabenträger Kabelzuführungen vorzusehen. Die Beleuchtung des öffentlichen Gehwegs ist ebenfalls sicher zu stellen. Zu gegebe- nem Zeitpunkt ist die öffentliche Straßen- beleuchtung unter Berücksichtigung der Neubauplanung zu prüfen und neu zu be- werten. Kommunikations- und Informationstechnik: Der Planung wird ohne Auflagen zuge- stimmt. lm Planungsbereich befinden sich allerdings umfangreiche TK-Trassen mit LWL- und FM-Kabel. Fernwärmeversorgung: Der Planung wird ohne Auflagen zugestimmt. lm Bereich der vorliegenden Planung ist Fernwärme Infrastruktur vorhanden. Die Neubebauung soll an Fernwärme ange- schlossen werden. Hierzu ist im nordöstli- chen Bereich der Tiefgarage ein Übergabe- raum für die Fernwärme bereitzustellen. Dieser muss gemäß TAB entsprechend di- mensioniert sein. Gespräche hierzu haben bereits stattgefunden. Der Sachverhalt wird im Rahmen des Bau- genehmigungsverfahrens berücksichtigt. Kenntnisnahme. Kenntnisnahme. Bürgerverein Oststadt, 9. Januar 2018 Leider haben wir uns in den vorausgehen- den Diskussionen nicht eingebracht. Unseres Wissens war die Vorgabe der Pla- nung eine Blockrandbebauung. Damit hat man andere Varianten, die den Stadtein- gangscharakter der Fassaden der alten Be- bauung der westlichen Tullastraße, die über hundert Jahre lang das Stadtbild präg- ten, gar nicht berücksichtigt. Eine Bebau- ung, Wie die Depots, die niedrig beginnt und erst allmählich ansteigt und zum ho- hen Komplex der EnBW vermittelt und nicht als Blockrand, sondern in offener Struktur konzipiert ist, wurde nicht ange- dacht. Vielmehr ist jetzt ein durchgehend fünfstöckiger Blockrand vom höchsten Eckgebäude der Tullastraße bis zur EnBW vorgesehen. Zudem rücken die Gebäude über das alte, ebenerdige Gelände des al- Kenntnisnahme Die gesamte Umgebung wurde im Rahmen des Realisierungswettbewerbes berücksich- tigt. Dies beinhaltet auch die im Bebau- ungsplan „Alter Schlachthof“ zulässigen Kubaturen in Richtung Messplatz hin bis zu einer zulässigen Wandhöhe von 31 m. Die räumlichen Vorgaben für den Architekten- wettbewerb wurden im Vorfeld in Modell- studien abgestimmt. Der Blockrand der Oststadt soll weitergeführt und der Stra- ßenraum entsprechend gefasst werden. Die unerheblichen Auswirkungen wurden durch die Verschattungsstudie bestätigt. Bei der Bauflucht wurde die angrenzende Bebauungsstruktur berücksichtigt und - 5 - Stellungnahme der Behörden und an- derer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung mit dem Vorhabenträger ten Gleisvorfeldes bis an die Tullastraße vor. Nicht nur die höchsten Gebäude, sondern auch die am Eingang des Alten Schlacht- hofs liegenden zweistöckigen Gebäude, sowie die dreistöckige alte Milchzentrale, sollten in die Höhenbeurteilung einbezo- gen werden. Der Grund der Trennung des Bereiches in einen Realisierungs- und Ideenteil und die Beschränkung des Bebauungsplanes auf den Realisierungsteil erschließt sich uns nicht. Wir halten es für wichtig, den ge- samten Bereich in einem Bebauungsplan zu erfassen! Insbesondere auch deshalb, weil der Reali- sierungsteil nur 5 % unversiegelte Grünflä- che aufweist (Wobei laut Bauwerksverord- nung 20 % gefordert werden). Das Klimagutachten liegt uns noch nicht vor. Wir befürchten, dass mit dem hohen neuen Blockrand entlang der Tullastraße das Eindringen des morgendlich kühlen Fallwindes aus dem Pfinztal in die alten Blockrandstrukturen westlich der Tullastra- ße und in die Haizingerstraße stark behin- dert wird. Gegebenenfalls sollte eine deut- liche Gebäudelücke im Blockrand auf Höhe der Haizingerstraße eingeplant werden. Wir bitten diesen Aspekt ausreichend im Klimagutachten behandeln zu lassen, da durch die festgesetzten Baulinien aufge- griffen. Die Trennung ergibt sich durch die beste- hende wie geplante Nutzung in den ein- zelnen Teilbereichen. Während der Realisie- rungsteil kurzfristig realisiert werden soll, ist dies für den Ideenteil aufgrund des Be- darfes der bestehenden Nutzung erst mit- tel- bis langfristig möglich. Dennoch sollte ein gemeinsamer Wettbewerb den künfti- gen Standort nachhaltig betrachten. Der Realisierungsteil weist bereits im Be- stand einen sehr hohen Versiegelungsanteil auf. Die Überschreitung der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO definierten maximalen Ver- siegelung von 80 % zielt darauf ab, bei der Größe des Baufeldes das vorgesehene und erforderliche Raumprogramm zur Umset- zung des städtebaulichen Entwurfes des Realisierungswettbewerbs zu ermöglichen. Dies ist gem. § 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO durch Festsetzung im Bebauungsplan mög- lich. Die gesunden Wohn- und Arbeitsver- hältnisse werden gewährleistet. Zusätzlich wird dies durch grünordnerische Maßnah- men möglichst kompensiert (Pflanzgebote und Dachbegrünung). Das Klimagutachten wir im Rahmen der öf- fentlichen Auslegung des Bebauungsplans mit ausgelegt und auch über Internet ein- sehbar sein. Die geplante Bebauung erhöht zwar die Luftbelastung - insbesondere im Zuge der Durlacher Allee - geringfügig, die Grenz- werte der 39 BImSchV werden deutlich un- terschritten. Klimatisch wird sich an der be- stehenden Situation kaum etwas ändern. Die Durchlüftung ist sowohl durch die gro- - 6 - Stellungnahme der Behörden und an- derer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung mit dem Vorhabenträger die eh schon schlechte klimatische Situati- on der alten Blockrandbebauung nicht ver- schlechtert, sondern eher verbessert wer- den sollte. Ein Unternehmen, wie die AVG, deren Vorgänger Betriebsflächen vor nunmehr fast 120 Jahren kostenlos oder für einen geringen Kaufpreis von der Kommune er- halten hat, um die Elektrische Straßenbahn zum Wohle der Stadt auf den Weg zu bringen, hat unserer Ansicht nach eine gewisse soziale Verpflichtung, wenn sie dieses Gelände teilweise zu anderen Zwe- cken nutzten will. Diese betrifft die oben behandelte klimatischen Probleme, aber auch den Wohnungsbau und die Bereitstel- lung von Parkmöglichkeiten. Die Gebäude sollen vorwiegend als Büros genutzt werden. Nur ein relativ geringer Teil soll von der AVG selbst genutzt wer- den. Eine dringend benötigte Wohnbebau- ung fehlt im Realisierungsteil. Im Ideenteil soll sie zu 50 % vorgesehen sein. Wann dieser realisiert wird, ist nicht abzusehen. Zudem ist der Ideenteil nicht verbindlich. Wir benötigen aber heute entsprechenden Wohnraum. Wir sehen durchaus das Span- nungsfeld zwischen Büro- und Wohn- raumbedarf, aber wer, wenn nicht ein Un- ternehmen wie die AVG, kann dazu veran- lasst werden, auch Wohnraumbedürfnisse zu befriedigen. Insbesondere in der Ost- stadt sind kleine Wohnungen mit Fahrstuhl Mangelware. Deshalb sollte geprüft wer- den, ob ein angemessener Teil der Bebau- ung als 1 und 2 Zimmerwohnungen errich- tet werden kann. Insbesondere auch für die ältere Bevölkerung würde damit ein Anreiz geboten - ohne den Stadtteil verlas- sen zu müssen - in altengerechte Wohnun- gen umzuziehen und ihre zu groß gewor- denen Wohnungen für junge Familien frei zu machen. Die im Komplex vorgesehenen Einkaufsmöglichkeiten etc. sind ein weite- ße Öffnung nach Süden als auch durch den gleisbegleitenden Grünzug im Osten ge- währleistet. Aus klimatisch-lufthygienischer Sicht gibt es keine Einwände gegen das Projekt. Die klimatische Situation sowie die umge- benden Wohnnutzungen wurden wie be- reits ausgeführt berücksichtigt. Daneben werden im Rahmen des Bebauungsplanver- fahrens die notwendigen Stellplätze gem. Landesbauordnung umgesetzt. Die Verteilung der Wohnnutzung ist vor dem Hintergrund gesunder Wohnverhält- nisse so gewählt worden. Aufgrund der angrenzenden B10 ist eine Wohnnutzung nur schwierig zu realisieren. Durch die Staf- felung der Nutzungen zur Straße hin, wird ein abgestimmtes und nachhaltiges Nut- zungskonzept umgesetzt. - 7 - Stellungnahme der Behörden und an- derer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung mit dem Vorhabenträger rer Anreiz dafür. Wir bitten deshalb zu prü- fen, ob nicht ein angemessener Anteil von Wohnungen mit dem Bürokomplex reali- siert werden kann. Die geplanten Tiefgaragenplätze sind infol- ge der guten Verkehrsanbindung auf ein Mindestmaß ausgelegt. Im benachbarten alten Teil der Oststadt fehlen Stellplätze, weshalb die Straßen zugeparkt sind. Die Si- tuation wird durch wegfallende Parkplätze infolge der neuen Regelungen zum Geh- wegparken, die entstandenen und entste- henden Straßenbahnhaltestellen und die geplanten Büro und Verwaltungsgebäude (z.B. Finanzamt) weiter verschärft. Es ist deshalb zu prüfen, ob nicht mehr Park- möglichkeiten in dem Baukomplex erstellt und den benachbarten Anwohnern ange- boten werden können. Obwohl wir die geplanten Restaurants und Kaffees begrüßen, haben wir etwas Sorge, dass die in jüngerer Zeit entstandenen Ein- richtungen auf dem „Alten Schlachthof“ darunter leiden. Eine Bedarfsanalyse wäre wünschenswert. Nicht erwähnt ist die neu geplante Zufahrt über das Gelände des Bebauungsplans in Wegen des hervorragenden ÖPNV- Anschlusses ist die Zahl der Stellplätze in den Tiefgaragen auf ein voraussichtliches Mindestmaß beschränkt. Dies hängt natür- lich auch von der Art der Nutzungen ab, die dort letztendlich vertreten sein werden. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass hier ein größerer Überhang an Stellplätzen ent- stehen wird, den man der Nachbarschaft zur Verfügung stellen kann. Insgesamt ist auch in Karlsruhe zu beobachten, dass Tiefgaragenplätze nur schwer angenom- men werden. Neben den Stellplätzen in- nerhalb des Betriebshofes gibt es einen weiteren Parkplatz auf dem Nachbargrund- stück (nördlich Gerwigstraße), auf dem noch einmal 125 Stellplätze für die Mitar- beiter zur Verfügung stehen. Es besteht für die Mitarbeiter keine Notwendigkeit, im öf- fentlichen Raum zu parken. Dass dies aus Bequemlichkeit trotzdem geschieht, kann natürlich nicht ausgeschlossen werden. Es wird mit 1200 bis 1300 neuen Mitarbeitern gerechnet. Für die Mitarbeiter der VBK sind auf jeden Fall ausreichend Stellplätze auch auf dem Nachbargrundstück vorhanden. Diese werden den von der VBK genutzten Gebäudeanteilen zugerechnet. Die Stell- plätze in der Tiefgarage sollen vor allem für Fremdmieter zur Verfügung stehen. Dabei wird natürlich zu Grunde gelegt, dass ein Großteil der Mitarbeiter auch mit ÖPNV und Fahrrad zur Arbeit kommt. Die Nutzungen sind entsprechend des ge- planten/ entstehenden Bedarfes ausgelegt und bedürfen keiner gesonderten Analyse. Die Anregungen zu dem Bahnbetrieb be- treffen nicht ausschließlich den Geltungs- - 8 - Stellungnahme der Behörden und an- derer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung mit dem Vorhabenträger die neuen Depots der Gerwigstraße. Es wä- re wichtig, dass die Bahnen überwiegend diese Zufahrt verwenden und die Fahrt über die Tullastraße weitestgehend ver- meiden. Uns ist bewusst, dass nicht alle unsere An- regungen im Bebauungsplan geregelt wer- den können. Sie könnten aber durch eine Art Selbstverpflichtung der AVG realisiert werden. bereich. Über den Anschluss in der Tulla- straße sollen weiterhin Straßenbahnen auf das Gelände der VBK gelangen. Der künf- tige Schwerpunkt soll allerdings auf dem Anschluss in der Gerwigstraße liegen. Der Hinweis wird an die Verkehrsbetriebe wei- tergegeben. Bürgerverein Oststadt, 7. Mai 2018 Zur Trennung von Realisierung und Ideen- teil: Auch wenn der Ideenteil erst langfristig re- alisiert werden wird, so kann er doch heute schon in einem Bebauungsplan fixiert wer- den. Dies nicht zu tun, lässt vermuten, dass er bei später sich ändernden Wünschen, doch nicht wie geplant realisiert werden wird. Da er aber zusammen mit dem Reali- sierungsteil beurteilt wurde/wird, würden möglicherweise Genehmigungsaspekt pro Realisierungsteil entfallen. Wir sehen folg- lich in der Trennung einen Verfahrensman- gel. Klimagutachten / Kaltluftzutrömungsbrem- se: Es geht uns nicht um die Belüftung des mit dem VbB entstehenden Blocks oder die dadurch entstehende Beschattung. Viel- mehr befürchten wir, dass in den den hei- ßen Sommermonaten in der westlich an- grenzenden alten Blockrandbebauung die frühmorgendliche Abkühlung der Baumas- sen deutlich behindert wird. In den „Tro- pennächten“ der Sommermonaten kann Der Realisierungswettbewerb sollte den künftigen Standort gemeinsam betrachten und ein nachhaltiges Konzept im Ergebnis haben. Für die Umsetzung des Realisie- rungsteils wird nun ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt, um die Ergeb- nisse möglichst detailliert und kurzfristig umsetzen zu können. Das Ergebnis des Wettbewerbs ist auch weiterhin Grundlage für die mittel- bis langfristige Entwicklung des Ideenteils. Aufgrund der aktuell bestehenden Nut- zung, die auch nicht kurzfristig aufgegeben werden soll, ist die Aufstellung eines Be- bauungsplanes derzeit rechtlich noch nicht sinnvoll, da eine Realisierung in absehbarer Zeit noch nicht zu erwarten ist und die Pla- nung nicht in der für einen Bebauungsplan notwendigen Detailschärfe vorliegt. Ergänzende Stellungnahme des Gutach- ters: In der Tat ist der Bereich östlich von Karls- ruhe (Pfinztal etc.) ein Kaltluftentstehungs- gebiet. Es kommt dabei auch zu Kaltluftab- flüssen in Richtung Stadt, deren Maximum sich in der zweiten Nachthälfte ausprägt, wie Messungen und Simulationen zeigen. - 9 - Stellungnahme der Behörden und an- derer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung mit dem Vorhabenträger nur die vom Pfinztal, der Vorbergzone und dem Brüchle heranströmende frühmor- gendliche Kaltluft eine Abkühlung bringen. Der jetzt fünfstöckig geplante Querriegel entlang der Tullastraße behindert diese Zu- strömung, insbesondere auch in die Hai- zingerstraße hinein. Wir bitten dringend, diesen Aspekt der verschlechterten Abküh- lung im Klimagutachten beurteilen zu las- sen. Wohnbebauung: Wenn man das geplante Mehrgeneratio- nenhaus und Pflegeheim an der Haid&Neu Straße bedenkt, deren Verkehr wohl nicht wesentlich geringer als an der Durlacher Allee ist, dann kann uns das Argument der ungesunden Wohnverhältnisse gegen eine Wohnbebauung nur verwundern. Sollte sich dies dennoch erhärten, dann schlagen wir die Wohnbebauung im Gebäudeteil entlang der Tullastraße vor. Nebenbei hat ein Artikel in der BNN eine deutliche Verringerung von Wohnungs- neubauten in den letzten Jahren dokumen- tiert. Währenddessen können wir in der Oststadt überall neue Bürogebäude entste- hen sehen. Dieses Missverhältnis kann nicht hingenommen werden. Parkplätze: Die notwendigen Tiefgaragenplätze für die geplanten Bürogebäude des VbB sind, we- gen der guten Anbindung an den öffentli- chen Nahverkehr, deutlich heruntergerech- Sie treffen aber schnell auf Strömungshin- dernisse (Bebauung, Autobahn, Bahntras- sen). Es gibt natürlich ost-west-orientierte Luftleitbahnen in Form von Straßen (z.B. die Durlacher Allee). Diese sind aber im Sommer stark überwärmt und kühlen in den Straßenschluchten in der Nacht nur wenig ab (Wärmeinsel). Die Kaltluft wird also schnell erwärmt und schafft es nicht bis ins Plangebiet. Die kühlen Luftmassen treffen bereits deutlich weiter östlich auf Strömungshindernisse und was längs der Straße fließt, versiegt schnell. Die Grenze ist etwa die Bahnlinie. Im Plangebiet kommt also nichts an, die Querriegel ha- ben somit in diesem Punkt keine Relevanz. Gem. Realisierungswettbewerb wird der Schwerpunkt der anteiligen Wohnbebau- ung im Ideenteil umgesetzt. Geplant ist hier ein Mischgebiet. Die Bebauung des Realisierungsteils, also des vorliegenden Bebauungsplanes generiert durch die Stel- lung der Gebäudekörper entsprechend bessere Wohnbedingungen für den künfti- gen Ideenteil als eine vergleichbare Wohn- bebauung direkt an der Durlacher Allee. Die Verhältnisse an der Haid- und Neu- Straße unabhängig von der im vorliegen- den Plangebiet höheren Lärmbelastung mit den dort geplanten größeren geschützten Bereichen im rückwärtigen Bereich sind nicht mit den Verhältnissen an der Ecke Durlacher Allee / Tullastraße zu verglei- chen. Bebauungspläne für Wohnbebauung entstehen an vielen anderen Stellen in Karl- ruhe, die dafür geeigneter sind und später auch in der Nachbarschaft der jetzigen Pla- nung. Die Stellplatzberechnung wurde gem. der maßgebenden Vorschrift durchgeführt (Landesbauordnung). Wegen des hervorragenden ÖPNV- - 10 - Stellungnahme der Behörden und an- derer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung mit dem Vorhabenträger net. Innerhalb der angrenzenden alten Blockrandbebauung gibt es nahezu keine privaten Stellplätze. Die Straßen sind des- halb mit Autos zugestellt. Die elendlangen neuen Haltestellen der VBK verringern die öffentlichen Stellplätze weiter. Wohl in al- len anderen neu entstehenden Bürogebäu- den nahe von Haltestellen (Finanzamt, BGV, Alter Schlachthof, Hoepfnergelände), wird der nachzuweisende Stellplatzbedarf wohl ebenfalls auf ein „Mindestmaß“ her- untergerechnet. Dass aus „Bequemlichkeit trotzdem“ von den Büroangestellten im öf- fentlichen Raum geparkt wird, „kann na- türlich nicht ausgeschlossen werden“ ist in der Antwort zu lesen. Hier wird, mangels eines entsprechenden Gesamtkonzeptes für den ruhenden Ver- kehr und fehlender entsprechender Aufla- gen bei einer Neubebauung, das Problem ins unerträgliche verschärft. Ist wenigstens von der VBK oder dem Land vorgesehen, durch verbilligte Fahrkarten einen Anreiz zu geben, den ÖPNV zu nutzen? Anschlusses ist die Zahl der Stellplätze in den Tiefgaragen auf ein voraussichtliches Mindestmaß beschränkt. Dies hängt natür- lich auch von der Art der Nutzungen ab, die dort letztendlich vertreten sein werden. Dabei ist die die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über die Herstellung notwendiger Stellplät- ze (VwV Stellplätze), die auch die Berech- nung eines „ÖPNV-Bonusses“ vorsieht, an- zuwenden. Es ist unwahrscheinlich, dass hier ein grö- ßerer Überhang an Stellplätzen entstehen wird, den man der Nachbarschaft zur Ver- fügung stellen kann. Neben den Stellplätzen innerhalb des Be- triebshofes gibt es einen weiteren Parkplatz auf dem Nachbargrundstück (nördlich Gerwigstraße), auf dem noch einmal 125 Stellplätze für die Mitarbeiter zur Verfü- gung stehen. Es besteht für die Mitarbeiter keine Notwendigkeit, im öffentlichen Raum zu parken. Die Frage verbilligter Fahrkarten kann im Bebauungsplanverfahren nicht geregelt werden. Zentraler Juristischer Dienst – Untere Immissionsschutzbehörde, 10. Januar 2018 Den auf das Plangebiet einwirkenden Ver- kehrslärmimmissionen soll mangels Eig- nung aktiver Schutzmaßnahmen mit passi- ven Schallschutzvorkehrungen begegnet werden, was grundsätzlich schlüssig ist. Auch zeigt das Gutachten auf, dass mögli- che Immissionskonflikte durch Nutzungen im Plangebiet auf Ebene der Baugenehmi- gung gelöst werden können. Wegen der im Bereich Tullastr. 86 und 88 erwarteten Pegelerhöhungen durch Refle- xionen an den geplanten Neugebäuden re- gen wir an zu prüfen, ob auch eine Fest- setzung schallabsorbierender Fassaden im Plangebiet in Betracht kommt. Kenntnisnahme. Die Erhöhung der Verkehrslärmeinwirkun- gen ist nicht auf die planbedingte Ver- kehrsmengenzunahme zurückzuführen, sondern auf die sich ändernden Schallaus- breitungsbedingungen (Reflexionen am geplanten Gebäude). Auf der Grundlage der gewählten Untersuchungsmethodik gewährt die Stadt Karlsruhe für diese Ge- - 11 - Stellungnahme der Behörden und an- derer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung mit dem Vorhabenträger bäude und Fassadenbereiche in der Durla- cher Allee sowie der Tullastraße passive Schallschutzmaßnahmen auf Antrag nach Maßgabe der VLärmSchR 97. Maßgeblich sind hier die betroffenen Bereiche gem. der vorliegenden Schalltechnischen Untersu- chung, die in der Begründung aufgelistet wurden. Zusätzlich sind durch die Vorga- ben des städtebaulichen Konzepts aus dem Realisierungswettbewerb und dementspre- chend des vorhabenbezogenen Bebau- ungsplanes schallabsorbierende Fassaden nicht möglich, da es sich überwiegend um Glasfassaden handelt. Mittels der Berück- sichtigung in den Plandokumenten (Be- gründung und Festsetzung) werden ge- sunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse so- wohl im Geltungsbereich als auch in dem beschriebenen Bereich gegenüber gewähr- leistet. Zentraler Juristischer Dienst – Untere Naturschutzbehörde, 10. Januar 2018 Bei dem Vorhabengebiet handelt es sich um ein baulich und betrieblich genutztes Gelände mit einer hohen Vorbelastung. Schutzgebiete, geschützte Biotope oder wesentliche naturschutzrelevante Struktu- ren sind nicht vorhanden. Die artenschutzrechtliche Potentialanalyse vom September 2017 hat ergeben, dass auch Konflikte mit dem Artenschutz nicht zu erwarten sind. Das Gelände hat allen- falls geringfügige Funktionen als Nah- rungshabitat für Vögel. Mit Blick auf die geplante Größe der Fassade halten wir jedoch Maßnahmen zur Reduzierung von Vogelschlagsrisiken für sinnvoll, um durch Vermeidungs- und Minimierungsmaß- nahmen erhebliche Tötungsrisiken sicher ausschließen zu können. Dementspre- chend bitten wir das Thema Vogelschlag wie folgt aufzunehmen: Durch großflächige, unstrukturierte Fens- terfronten ist aufgrund der Transparenz bzw. Spiegelung mit einem erhöhten Ri- Kenntnisnahme. Die Inhalte zum Artenschutz werden im weiteren Verfahren berücksichtigt, eine Festsetzung ist nicht notwendig, da die - 12 - Stellungnahme der Behörden und an- derer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung mit dem Vorhabenträger siko von Vogelkollisionen (Verletzungs- o- der Tötungsrisiko) zu rechnen. Erhebliche Beeinträchtigungen von Vögeln können durch folgende Vermeidungs- und Vermin- derungsmaßnahme ausgeschlossen wer- den: Es sind reflexionsarme und/oder transluzente Gläser für großflächige, un- strukturierte Fensterfronten zu verwenden. Zusätzlich sollten verglaste Ecken des Gebäudes so gestaltet werden, dass sie für Vögel wie undurchdringbare Wände wirken. Alternativ zum Vogelschutzglas besteht die Möglichkeit der Verwendung von stark mattierten Gläsern, wie z.B. Milchglas oder des Anbringens von relativ engmaschigen Mustern (z.B. Punktraster mit Bedeckungsgrad von mindestens 25%) oder flächendeckenden Verzierun- gen/Schriftzügen etc., die für den Vogel als nicht durchquerbares Objekt erschei- nen. Maßnahmen zur Verhinderung von Vogel- kollisonen bereits nach § 44 BNatschG be- ruht geboten sind. Der Hinweis Nr. 11 „Gestaltung der trans- parenten Teile der baulichen Anlagen“ wurde um den nebenstehenden vorge- schlagenen Text ergänzt. Deutsche Telekom, 1. Februar 2018 Wie aus dem beigefügten TK - Lageplan ersichtlich, befindet sich im Bebauungspl- angebiet teilweise Telekommunikationsinf- rastruktur der Telekom. Kenntnisnahme. Die Anlagen werden im weiteren Verfahren berücksichtigt. Der Verlauf ist deckungs- gleich mit den eingetragenen Leitungsrech- ten. Zusätzlich wurde ein Hinweis zur Tele- kom aufgenommen. - 13 - Stellungnahme der Behörden und an- derer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung mit dem Vorhabenträger Wir bitten Sie bei der Bauausführung da- rauf zu achten, dass Beschädigungen der vorhandenen Telekommunikationslinien vermieden werden und aus betrieblichen Gründen (z. B. im Falle von Störungen (Stö- rungs-Hotline 0781 /838-66 33) der unge- hinderte Zugang zu den Telekommunikati- onslinien jederzeit möglich ist. Ggf. sind die TK-Anlagen zu schützen bzw. zu sichern.
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Extrahierter Text
Anlage 2 Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren „Ecke Durlacher Allee – Tullastra- ße (ehemaliger VBK Betriebshof)“, Karlsruhe - Oststadt hier: Beteiligung der der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen: Stellungnahme Öffentlichkeit Stellungnahme Stadtplanungsamt mit Vorhabenträger Bürger, 28. November 2017 Wie aus den Planunterlagen hervorgeht, ist beabsichtigt, ein teilweise 8 Stockwerke hohes Bürogebäude zu errichten. In der In- formationsveranstaltung wurde kommuni- ziert, dass im Gebäude weit über 1000 Bü- roarbeitsplätze geplant sind. Auch kleintei- lige Nahversorgung. Daraus schließe ich, dass das Vorhaben auf Rendite des Grund- stücks ausgelegt ist und nicht auf AVG- betrieblichen Notwendigkeiten beruht. 1.) Bauhöhe: Im weiten Umfeld sind keine Gebäude hö- her als 5 Stockwerke. Weder der umlie- gende Oststadt Altbau-Bestand noch der in der Durlacher Allee gegenüberliegende Neubau oder der EnBW Firmensitz. Die Notwendigkeit einer Bebauung über das Niveau des umliegenden Bestandes ist aus meiner Sicht definitiv nicht gegeben. Des- wegen bitte ich Sie das Vorhaben so nicht zu genehmigen und auf eine maximale Höhe des KVV Verwaltungsgebäude zu begrenzen. Schon durch diese verringerte Höhe würden wir eine deutliche Abschat- tung erfahren, welche sich nicht vorteilhaft auf die Wohnqualität auswirken würde. Kenntnisnahme. Bei der Dimensionierung der baulichen Hö- hen wurden im Rahmen des Realisierungs- wettbewerbs, der als Grundlage für das vorliegende Verfahren fungiert, die Höhen der baulichen Anlagen in der angrenzen- den sowie weiteren Umgebung berücksich- tigt. Durch die Staffelung der Höhen im Geltungsbereich auf fünf bzw. acht Vollge- schosse erfolgt dementsprechend ein städ- tebaulich abgestimmter Übergang entlang der Durlacher Allee. Hierbei werden die höhere Bebauungsstruktur der EnBW, die zulässigen Höhen im Bebauungsplan „Alter Schlachthof“ sowie die vergleichsweise ge- ringere Höhenentwicklung im Bereich der Tullastraße als Orientierung aufgegriffen. Durch eine auch bei der Früh. Beteiligung der Öffentlichkeit vorgestellte Verschat- tungsstudie wurde nachgewiesen, dass die Auswirkungen auf die direkt angrenzende Nachbarschaft unerheblich sind und die Wohnqualität nicht erheblich mindert. Da- neben entspricht die städtebauliche Dichte dem Standort angemessenen Maßstäben. - 2 - Stellungnahme Öffentlichkeit Stellungnahme Stadtplanungsamt mit Vorhabenträger 2.) Denkmalschutz / Außenbild: Sowohl Karlsruher als auch Besucher er- freuen sich stadteinwärts an dem schönen Jugendstil Ensemble der Tullastraße. Vom Osten gesehen ist es ein Stück Karlsruher Identität welches hinter den kommerziellen Fassaden versteckt werden würde. 3.) Naturschutz/Klima: Durch die Bebauung, insbesondere eine 8- stöckige, wird die Belüftung/ Klima des Altbestandes verändert. In unserem Innen- hof leben viele Fledermäuse und Mauer- segler. Auch hinsichtlich Feinstaub ist we- gen behindertem Luftaustausch von einer Verschlechterung auszugehen. Wieso wird ein beschleunigtes Verfahren ohne Um- weltprüfung durchgeführt? 4.) Parkplatz: Von weit über 1000 Menschen werden nicht wenige mit dem Auto zur Arbeit kommen. Ich bin bei der EnBW AG be- schäftigt und weiß deswegen, dass es zu wenige Parkplätze in dem umgebenden Bereits im Bestand sind im Geltungsbereich bauliche Anlagen in Form von Gewerbehal- len vorhanden. Durch die Nachnutzung im Innenbereich wird vermieden, dass Flächen des bislang unbebauten Außenbereichs versiegelt werden. Die Auswirkungen auf die Sichtachsen werden als geringfügig eingeschätzt. Das Ensemble an der Tullast- raße ist weiterhin sichtbar, die geplante Entwicklung wurde an die gründerzeitliche Bauflucht angepasst. In Bezug auf den Natur- und Artenschutz werden durch den Bebauungsplan keine Verbotstatbestände ausgelöst. Die geplante Bebauung erhöht zwar die Luftbelastung, insbesondere im Zuge der Durlacher Alle geringfügig, die die Grenz- werte der 39 BImSchV werden deutlich un- terschritten. Klimatisch wird sich an der be- stehenden Situation kaum etwas ändern. Aus klimatisch-lufthygienischer Sicht gibt es keine Einwände gegen das Projekt. Der Bebauungsplan kann gem. § 13 a Baugesetzbuch als Bebauungsplan der In- nenentwicklung im beschleunigten Verfah- ren durchgeführt werden. Die Gesetz- testexte wurden ordnungsgemäß berück- sichtigt. Auch hierbei werden die Belange der Umwelt betrachtet, entsprechende Gutachten (Artenschutz, Klima, Schall) wurden erstellt. Verzichtet wird nur auf ei- ne formale Umweltprüfung, die für Bebau- ungspläne größeren Umfangs und im Au- ßenbereich vorgeschrieben ist. Wegen des hervorragenden ÖPNV- Anschlusses ist die Zahl der Stellplätze in den Tiefgaragen auf ein voraussichtliches Mindestmaß beschränkt. Dies hängt natür- lich auch von der Art der Nutzungen ab, - 3 - Stellungnahme Öffentlichkeit Stellungnahme Stadtplanungsamt mit Vorhabenträger Areal gibt. Für uns Anwohner ist es jetzt schon schwer Parkplätze zu finden. Wie soll das zukünftig mit der zu erwartenden großen Menge zusätzlicher Fahrzeuge funktionieren? 5.) Wertverlust: Aufgrund der wie oben ausgeführt zu er- wartenden Verringerung der Wohnqualität wird sich dies auf den Gebäudewert mei- nes Eigentums negativ auswirken. Bisher hatten wir 'freie Sicht' auf den Messplatz und zumindest bis zum EnBW Firmensitz. Insbesondere morgens können wir uns noch an der Stadtrandlage erfreuen und die Morgensonne genießen. Durch das ge- plante Vorhaben würden viele Karlsruher Anwohner Lebensqualität verlieren. die dort letztendlich vertreten sein werden. Neben den Stellplätzen innerhalb des Be- triebshofes gibt es einen weiteren Parkplatz auf dem Nachbargrundstück (nördlich Gerwigstraße), auf dem noch einmal 125 Stellplätze für die Mitarbeiter zur Verfü- gung stehen. Es besteht für die Mitarbeiter keine Notwendigkeit, im öffentlichen Raum zu parken. Dass dies aus Bequemlichkeit trotzdem geschieht, kann natürlich nicht ausgeschlossen werden. Es wird mit 1200 bis 1300 neuen Mitarbeitern gerechnet. Für die Mitarbeiter der VBK sind auf jeden Fall ausreichend Stellplätze auch auf dem Nachbargrundstück vorhanden. Diese wer- den den von der VBK genutzten Gebäude- anteilen zugerechnet. Die Stellplätze in der Tiefgarage sollen vor allem für Fremdmieter zur Verfügung stehen. Dabei wird natürlich zu Grunde gelegt, dass ein Großteil der Mitarbeiter auch mit ÖPNV und Fahrrad zur Arbeit kommt Wie dargelegt wird die Wohnqualität nicht bzw. nicht erheblich gemindert. Ein Wert- verlust kann somit ausgeschlossen werden.
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Extrahierter Text
Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Ecke Durlacher Allee – Tullastraße (ehemaliger VBK Betriebshof)“, Karlsruhe - Oststadt Entwurf Vorhabenträger: Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH (AVG) Planverfasser: FIRU mbH Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Ecke Durlacher Allee – Tullastraße (ehemaliger VBK Betriebshof)“ Stand: 03.05.2018 - 2 - Inhaltsverzeichnis: A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) .............................. 4 1. Aufgabe und Notwendigkeit ....................................................................... 4 2. Übergeordnete Planung .............................................................................. 4 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung ..................................................................... 4 2.2 Verbindliche Bauleitplanung ........................................................................ 5 3. Bestandsaufnahme ...................................................................................... 5 3.1 Räumlicher Geltungsbereich ........................................................................ 5 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz ............ 7 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung ..................................... 7 3.4 Eigentumsverhältnisse ................................................................................. 8 3.5 Belastungen ................................................................................................ 8 3.5.1 Boden ......................................................................................................... 8 3.5.2 Klima und Luftschadstoffe ........................................................................... 9 3.5.3 Schall ........................................................................................................ 10 4. Planungskonzept ....................................................................................... 16 4.1 Art der baulichen Nutzung ........................................................................ 19 4.2 Maß der baulichen Nutzung ...................................................................... 20 4.3 Bauweise, überbaubare Flächen ................................................................ 21 4.4 Nebenanlagen........................................................................................... 22 4.5 Erschließung ............................................................................................. 22 4.5.1 ÖPNV ........................................................................................................ 22 4.5.2 Motorisierter Individualverkehr .................................................................. 22 4.5.3 Ruhender Verkehr ..................................................................................... 23 4.5.4 Geh- und Radwege ................................................................................... 24 4.5.5 Ver- und Entsorgung ................................................................................. 24 4.6 Gestaltung ................................................................................................ 24 4.7 Grünordnung, Eingriff in Natur- und Landschaft, Artenschutz .................... 25 4.7.1 Grünplanung und Pflanzung ..................................................................... 25 4.7.2 Eingriff in Natur und Landschaft ................................................................ 26 4.8 Belastungen .............................................................................................. 27 5. Umweltbericht .......................................................................................... 27 6. Sozialverträglichkeit .................................................................................. 27 7. Statistik ..................................................................................................... 27 7.1 Flächenbilanz ............................................................................................ 27 7.2 Geplante Bebauung .................................................................................. 28 7.3 Bodenversiegelung .................................................................................... 28 8. Kosten ...................................................................................................... 28 9. Durchführung ........................................................................................... 28 10. Übersicht über die erstellten Gutachten ..................................................... 28 B. Hinweise ................................................................................................... 29 1. Versorgung und Entsorgung ..................................................................... 29 2. Entwässerung ........................................................................................... 29 3. Niederschlagswasser ................................................................................. 29 4. Archäologische Funde, Kleindenkmale ....................................................... 30 Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Ecke Durlacher Allee – Tullastraße (ehemaliger VBK Betriebshof)“ Stand: 03.05.2018 - 3 - 5. Baumschutz .............................................................................................. 31 6. Altlasten ................................................................................................... 31 7. Erdaushub / Auffüllungen ......................................................................... 31 8. Private Leitungen ...................................................................................... 31 9. Barrierefreies Bauen .................................................................................. 31 10. Erneuerbare Energien ................................................................................ 32 11. Gestaltung der transparenten Teile der baulichen Anlagen ........................ 32 12. Dachbegrünung und Solaranlagen ............................................................ 32 13. Telekommunikationsanlagen ..................................................................... 33 C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften .................. 34 I. Planungsrechtliche Festsetzungen .............................................................. 34 1. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen .................................................. 34 2. Art der baulichen Nutzung ........................................................................ 34 3. Maß der baulichen Nutzung ...................................................................... 35 4. Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche ................................................ 35 4.1 Abweichende Bauweise ............................................................................ 35 5. Nebenanlagen und Stellplätze, Tiefgarage ................................................. 35 6. Grünflächen / Pflanzgebote und Pflanzerhaltung ....................................... 35 6.1 Pflanzgebot für Einzelbäume entlang der Tullastraße ................................. 35 6.2 Pflanzgebot für Einzelbäume entlang der Durlacher Allee .......................... 36 6.3 Pflanzgebot für Dachbegrünung................................................................ 36 6.4 Begrünung der Stellplätze ......................................................................... 37 7. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft .................................................................... 38 8. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte ................................................................. 38 9. Passiver Schallschutz ................................................................................. 38 II. Örtliche Bauvorschriften ............................................................................ 40 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen ................................................ 40 2. Werbeanlagen und Automaten ................................................................. 40 3. Unbebaute Flächen, Einfriedigungen ......................................................... 40 3.1 Einfriedigungen ......................................................................................... 40 3.2 Grundstückszufahrten ............................................................................... 40 4. Außenantennen ........................................................................................ 41 5. Niederspannungsfreileitungen ................................................................... 41 6. Abfallbehälterstandplätze .......................................................................... 41 III. Sonstige Festsetzungen ............................................................................. 41 IV. Anlage zu den Märkterichtlinien der Stadt Karlsruhe: Sortimentskonzept 2014 ......................................................................................................... 42 V. Zeichnerische Festsetzungen ..................................................................... 43 Unterschriften ............................................................................................................ 44 2. Vorhaben- und Erschließungsplan ............................................................. 45 2.1 Lageplan ................................................................................................... 45 2.2 Projektpläne .............................................................................................. 46 2.3 Stellplatzberechnung ................................................................................. 47 Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Ecke Durlacher Allee – Tullastraße (ehemaliger VBK Betriebshof)“ Stand: 03.05.2018 - 4 - A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) 1. Aufgabe und Notwendigkeit Das im Besitz der Stadt befindliche Verkehrsunternehmen, die Albtalverkehrsge- sellschaft mbH (AVG), beabsichtigt eine Neubebauung auf dem Grundstück der Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) an der Ecke Tullastraße-Durlacher Allee. Die ge- samten neu bebaubaren Grundstücksflächen haben eine Größe von ca. 1,4 ha. Vor diesem Hintergrund wurde 2016 ein Realisierungswettbewerb zur Nachnut- zung des Geländes durchgeführt und kam hierbei zu folgendem Ergebnis. Auf den Grundstücksflächen sollen Büro- und Dienstleistungsflächen und kleinteilige Nahversorgung von insgesamt ca. 31.000 m² BGF entstehen. Ein Teil der Flächen soll von der VBK, AVG und dem Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) sowie der Karlsruher Schieneninfrastruktur-Gesellschaft mbH (KASIG) selbst genutzt wer- den. Für die angrenzenden, rückwärtigen Flächen, ebenfalls auf dem Grundstück der VBK, wurden im Rahmen des oben genannten Realisierungswettbewerb ebenfalls ein städtebauliches Konzept und ein Nutzungskonzept entwickelt, die aufzeigen, wie sich das Areal mittel- bis langfristig als Ganzes entwickeln kann. Für das Plangebiet bestehen derzeit unterschiedliche Bebauungspläne. Insbeson- dere im Hinblick auf die zulässige Höhe baulicher Anlagen sind keine konkreten Vorgaben aus der Umgebung ableitbar. Um in Folge des Wettbewerbs neue Ge- bäude entsprechend der gewünschten städtebaulichen Rahmenkonzeption reali- sieren zu können, ist es erforderlich einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. 2. Übergeordnete Planung 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung Im aktuell rechtskräftigen Flächennutzungsplan (FNP) aus dem Jahre 2010 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe wird der Geltungsbereich des vorhabenbezo- genen Bebauungsplanes “Ecke Durlacher Allee – Tullastraße (ehemaliger VBK Be- triebshof)“ als gewerbliche und gemischte Baufläche dargestellt. Parallel zur westlichen wie südlichen Grenze des Geltungsbereiches verläuft eine Trasse der Straßenbahn, im Südwesten stellt der FNP zusätzlich eine Straßenbahnhaltestelle dar. Die vorgesehene Nutzung kann als daraus entwickelt erachtet werden, auch wenn keine Wohnanteile in der konkreten Planung vorhanden sind. Die Entwick- lungssystematik des Flächennutzungsplans lässt dies zu. Von einer Berichtigung im Sinne des § 13a BauGB wird somit abgesehen. Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Ecke Durlacher Allee – Tullastraße (ehemaliger VBK Betriebshof)“ Stand: 03.05.2018 - 5 - 2.2 Verbindliche Bauleitplanung Für das Betriebsgelände der VBK gilt derzeit der einfache Bebauungsplan Nr. 189 „Baufluchtenplan Ost, südlich der Rintheimer Straße" aus dem Jahr 1930. Dieser sieht entlang der Tullastraße und der Durlacher Allee eine Baulinie als geschlossenen Blockrand vor. Abbildung 1: Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 189 „Baufluchtenplan Ost, südlich der Rinthei- mer Straße" In Bebauungsplan Nr. 614 „Nutzungsartenfestsetzung" ist für das vorliegende Grundstück Gewerbegebiet (GE) gemäß § 8 BauNVO 1977 festgesetzt (Blatt Nr. 40 und 41). Darüber hinaus müssen sich neu entstehende Gebäude nach § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Durch den vorliegenden Bebauungsplan werden neue Festsetzungen für den Gel- tungsbereich aufgestellt, die die bisherigen Festsetzungen ersetzen. 3. Bestandsaufnahme 3.1 Räumlicher Geltungsbereich Der Geltungsbereich umfasst den sog. „Realisierungsteil“ des Realisierungswett- bewerb "Betriebshof Tullastraße". Das ca. 1,35 ha große Planungsgebiet liegt im Süden des Karlsruher Stadtteils Oststadt. Es umfasst teilweise das Flurstück 2353. Die Abgrenzung des Wettbewerbsgrundstückes ist wie folgt: Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Ecke Durlacher Allee – Tullastraße (ehemaliger VBK Betriebshof)“ Stand: 03.05.2018 - 6 - im Norden durch die bestehenden baulichen Anlagen des städtischen Ver- kehrsbetriebes, im Osten durch das Flurstück mit der Nummer 6421, im Süden durch die Durchlacher Allee, und im Westen durch die Tullastraße. Abbildung 2: Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan “Ecke Durlacher Allee – Tullastraße (ehemaliger VBK Betriebshof)“ Maßgeblich für die Abgrenzung des Planungsgebietes ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes. Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Ecke Durlacher Allee – Tullastraße (ehemaliger VBK Betriebshof)“ Stand: 03.05.2018 - 7 - 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz Die flächendeckende Biotoptypenerfassung im Plangebiet ergab keine Flächen, für die eine Schutzwürdigkeit gemäß § 30 BNatSchG besteht. Das Plangebiet selbst unterliegt keiner Schutzgebietsverordnung. In der Kartierung besonders schutzwürdiger Biotope des LUBW sind für das Plan- gebiet keine Eintragungen vorgenommen. Das nächste Schutzgebiet liegt 950 m südlich bzw. 1.100 m östlich. 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung Die Oststadt ist mit 20.000 Einwohnern ein Stadtteil mit Perspektive. In den letz- ten Jahren hat die Wohnqualität in den Quartieren links und rechts der Durlacher Allee durch Sanierungsarbeiten spürbar zugenommen. Wie in keinem anderen Stadtteil durchdringen sich hier die Lebens- und Arbeitswelt. Kleine Gewerbebe- triebe in den Erdgeschossen der Wohnhäuser sind typisch für die Oststadt, die sich zugleich in den letzten Jahren zum Herz der Technologieregion entwickelt hat. In enger Nachbarschaft zum Betriebshof befindet sich das über 7 ha große Areal des Alten Schlachthofs, das sich – von der „Initiative Kultur- und Kreativ- wirtschaft“ der Bundesregierung gefördert - zu einem Zentrum für Künstler, kul- turelle Einrichtungen und kreatives Gewerbe entwickelt. Östlich des Schlacht- hofareals schließt der Karlsruher Messplatz an, der regelmäßig für große Veran- staltungen genutzt wird. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan “Ecke Durlacher Allee – Tullastraße (ehemaliger VBK Betriebshof)“ umfasst Teilflächen des Be- triebshofes der VBK. Der Betriebshof entstand mit der Elektrifizierung der Straßenbahn 1899. Dabei handelte es sich um eine Wagenhalle als Eisenkonstruktion mit zehn Gleisen, so- wie einer Werkstätte und einem Verwaltungsgebäude. Zudem gab es ein Kraft- werk mit Kesselhaus und Schornstein, welches den Strom für die Straßenbahnen erzeugte. Durch den Umzug des Hauptbahnhofes musste das Schienennetz er- weitert werden und der Betriebshof reichte nicht mehr aus. Die zweite Halle, eine Betonkonstruktion mit acht Gleisen, wurde 1912 errichtet und zwischen 1949 und 1950 um eine weitere Halle erweitert, die im Stile der zweiten Halle errichtet wurde. Die erste Halle wurde später zu einer Revisionshalle mit Durchlaufwartung für Straßenbahnen und Omnibusse. Seit der Fertigstellung des neuen Be- triebshofs in der Gerwigstraße Ende 2008 werden nur noch bis zu 2,40 m breite Bahnen und Omnibusse hier abgestellt. Auf 1.830 m Hallengleisen finden die Wagen unterschiedlicher Linien und der Schulstraßenbahn sowie Arbeitswagen, historische Wagen und die zurzeit nicht benötigten Wagen einen Abstellplatz. Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Ecke Durlacher Allee – Tullastraße (ehemaliger VBK Betriebshof)“ Stand: 03.05.2018 - 8 - Abbildung 3: Blick von der Durlacher Allee auf die Wagenhallen des Betriebshofes (Quelle: Auslo- bung zum Realisierungswettbewerb) Der Geltungsbereich umfasst die Flächen (siehe Ziff. 3.1) entlang der Durlacher Allee und der Tullastraße. Die betroffenen Flächen stehen für die geplante Ent- wicklung zur Verfügung, während die rückwärtigen Flächen bis zur Gerwigstraße erst ab 2025 oder später bzw. in Teilen gar nicht umgenutzt werden können. Die bestehenden baulichen Anlagen im Geltungsbereich werden zurückgebaut. Die Gleisanlagen entlang der Durlacher Allee werden ebenfalls entfernt. Bei den Gleisen im Nordwesten des Plangebietes ist eine lichte Durchfahrtshöhe von 5,50 m einzuhalten, da die Gleisanlagen hier erhalten bleiben bzw. neu verlegt wer- den. 3.4 Eigentumsverhältnisse Die Flächen befinden sich im Eigentum der Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK). 3.5 Belastungen 3.5.1 Boden Für das Plangebiet wurde im Vorlauf des Verfahrens eine umwelttechnische Un- tergrunderkundung/ Baugrunderkundung mit geotechnischer Voruntersuchung durchgeführt, in deren Ergebnis festgestellt wurde, dass keine Flächen, deren Bö- den erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, zu kennzeichnen sind. Dementsprechend konnten im Rahmen der Untersuchung keine Gefähr- dungen für die Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Grundwasser festge- stellt werden. 1 1 Ingenieurbüro Roth & Partner GmbH: Neuentwicklung AVG Gelände Durlacher Allee, Umwelttechnische Untergrunderkundung/ Baugrunderkundung mit geotechnischer Voruntersuchung, 25.09.2017. Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Ecke Durlacher Allee – Tullastraße (ehemaliger VBK Betriebshof)“ Stand: 03.05.2018 - 9 - 3.5.2 Klima und Luftschadstoffe Durch eine gutachterliche Untersuchung zum Themenkomplex Klima und Luft- schadstoffe wurden die Auswirkungen durch die Planung auf die bestehende Si- tuation untersucht. Gemäß den Ergebnissen wird sich im Planfall an der thermi- schen Struktur des Gebiets (Wärmeinsel) aufgrund von Versiegelung/ Bebauung nur geringfügig etwas ändern. Eine lokale Abschwächung der Überwärmung können aber Vegetation (Bäume) bzw. Dachbegrünung bringen. Grund ist die erhöhte Verdunstung. Dies wurde in den Festsetzungen bereits berücksichtigt. In Bezug auf die Luftschadstoffe kann festgehalten werden, dass die Gesamtbe- lastung durch Überlagerung der Vorbelastung und der Beiträge des Kfz-Verkehrs bestimmt wird. Die höchsten Belastungen sind aufgrund des Verkehrsaufkom- mens im Zuge der Durlacher Allee zu erwarten. Betrachtet wurden die gesundheitsbezogenen Luftbelastungen für die Stoffe PM10 (einatembarer Feinstaub), PM2,5 (lungengängiger Feinstaub) und NO 2 (Stickstoffdioxid). Die Gesamtbelastung ergibt sich aus Überlagerung der Vorbe- lastung und der Zusatzbelastung durch die Planung. Die Beurteilung erfolgte an- hand der gesundheitsbezogenen Grenzwerte der 39. BImSchV. Die Vorbelastung wurde anhand der Immissionsvorbelastungskarten der LUBW bestimmt. Die Zusatzbelastung wurde mit dem Strömungs- und Ausbreitungs- modell LASAT in der aktuellen Version ermittelt. Die Gebäude wurden dabei ex- plizit berücksichtigt. Die Emissionsberechnung zur Bestimmung der Zusatzbelas- tungen durch die Kfz-Verkehre erfolgte mit dem aktuellen Handbuch HBEFA 3.3. Den Berechnungen liegen konservative Annahmen zugrunde. So wurden der mittlere werktägliche Verkehr (als DTV) und die Vorbelastung relativ hoch ange- setzt. Die höchsten Immissionen ergeben sich auf den Fahrspuren der Durlacher Allee. Bei NO 2 werden dort maximale Werte von 38,6 μg/m³ modelliert. Die Fahrspuren sind zwar nicht bewertungsrelevant, der Grenzwert von 40 μg/m³ wird dort je- doch trotzdem eingehalten. Mit zunehmendem Abstand zur Durlacher Allee ge- hen die Konzentrationen rasch zurück. Die nach Norden hin relativ dichte Stra- ßenrandbebauung bewirkt eine gute Abschirmung. Die höchsten Immissionen an beurteilungsrelevanten Punkten ergeben sich an der Straßenbahnhaltestelle Tullastraße, die unmittelbar an die Fahrspuren an- grenzt. Dort werden bei NO 2 für den Prognose-Planfall 2019 Werte von 33,9 μg/m³ (Grenzwert 40 μg/m³) prognostiziert. Bei PM10 (Grenzwert 40 μg/m³) werden 19,7 μg/m³ und bei PM2,5 (Grenzwert 25 μg/m³) 13,7 μg/m³ für die Jah- resmittelwerte berechnet. Die Grenzwerte für die Jahresmittelwerte werden somit sicher eingehalten. Auch die zulässigen Überschreitungshäufigkeiten von NO 2 und PM10 werden bei die- sen Verhältnissen nicht überschritten. Die geplante Bebauung erhöht zwar die Luftbelastung, insbesondere im Zuge der Durlacher Allee geringfügig, die Grenzwerte der 39 BImSchV werden jedoch deutlich unterschritten. Klimatisch wird sich an der bestehenden Situation kaum Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Ecke Durlacher Allee – Tullastraße (ehemaliger VBK Betriebshof)“ Stand: 03.05.2018 - 10 - etwas ändern. Aus klimatisch-lufthygienischer Sicht gibt es keine Einwände ge- gen das Vorhaben. 2 3.5.3 Schall Im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung 3 wurden die Auswirkungen der Planung auf die angrenzenden schutzbedürftigen Nutzungen geprüft sowie der bestehende Verkehrs- und Gewerbelärm auf die Planung untersucht. Hierbei muss zwischen vier Untersuchungsteilbereichen differenziert werden: a) Verkehrslärmeinwirkungen im Plangebiet durch den Straßenverkehr (ins- besondere Durlacher Allee, Tullastraße) und den Schienenverkehr (Stra- ßenbahn), b) Auswirkungen der Planung auf die Verkehrslärmverhältnisse an bestehen- den störempfindlichen Nutzungen (insbesondere Wohnnutzung) in der Umgebung des Plangebiets, c) Gewerbelärmeinwirkungen im Plangebiet durch die bestehenden und pla- nungsrechtlich zulässigen gewerblichen Nutzungen in der Umgebung des Plangebiets d) Auswirkungen der Planung auf die Gewerbelärmverhältnisse durch die geplanten gewerblichen Nutzungen im Plangebiet an bestehenden stör- empfindlichen Nutzungen (insbesondere Wohnnutzung) in der Umgebung des Plangebiets. Hierbei kam die Untersuchung jeweils zu folgendem Ergebnis. a) Verkehrslärmeinwirkungen im Plangebiet durch den Straßenverkehr und den Schienenverkehr Im geplanten Gewerbegebiet werden bei freier Schallausbreitung am Tag im Kreuzungsbereich der Tullastraße und der Durlacher Allee Verkehrslärmeinwir- kungen von bis zu 75 dB(A) berechnet. Die Verkehrslärmeinwirkungen im Bereich der vorgesehenen Baufelder liegen zwischen 60 dB(A) und 72 dB(A). Der Orien- tierungswert der DIN 18005 für Verkehrslärmeinwirkungen in Gewerbegebieten am Tag von 65 dB(A) wird im überwiegenden Teil der geplanten Baufelder um bis zu 7 dB(A) überschritten. Im Nachtzeitraum werden bei freier Schallausbrei- tung im Plangebiet im Bereich der Straßenkreuzung Durlacher Allee / Tullastraße Verkehrslärmeinwirkungen von bis zu 67 dB(A) prognostiziert. Innerhalb der vor- gesehenen Baufelder betragen die Verkehrslärmeinwirkungen zwischen 53 dB(A) und 65 dB(A). Der Orientierungswert der DIN 18005 für Verkehrslärmeinwirkun- gen in Gewerbegebieten in der Nacht von 55 dB(A) wird in den geplanten Bau- feldern um bis zu 10 dB(A) überschritten. 2 Spacetec Steinicke & Streifeneder Umweltuntersuchungen: Fachgutachten Klima/Luft zum Realisierungsteil, Stand der Untersuchung, 15.01.2018. 3 FIRU GfI: Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Ecke Durlacher Alle – Tullastraße“ (ehem. VBK Betriebshof), März 2018. Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Ecke Durlacher Allee – Tullastraße (ehemaliger VBK Betriebshof)“ Stand: 03.05.2018 - 11 - Dementsprechend ist eine Festsetzung zur Gewährleistung der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse notwendig. Die Festsetzung der Lärmpegelbereiche für den Tag- und den Nachtzeitraum im Bebauungsplan wird für den ungünstigsten Fall der freien Schallausbreitung im Plangebiet in 8 m über Grund gefasst. Von den Anforderungen an das erforderliche Schalldämmmaß kann im Baugenehmi- gungsverfahren abgewichen werden, wenn nachgewiesen wird, dass zur Sicher- stellung verträglicher Innenpegel geringere Maßnahmen ausreichen. Dies gilt bei- spielsweise für Außenbauteile an den lärmabgewandten Fassaden der geplanten Gebäude. Festsetzungen zum passiven Schallschutz sind nur für die von Überschreitungen der Orientierungswerte betroffenen Bereiche zu treffen. 4 Aktiver Schallschutz ist aufgrund der geringen, räumlichen Entfernung zu der ört- lichen wie überörtlichen Verkehrsinfrastruktur nicht möglich. b) Auswirkungen der Planung auf die Verkehrslärmverhältnisse an bestehenden störempfindlichen Nutzungen (insbesondere Wohnnutzung) in der Umgebung des Plangebiets Die Auswirkungen der Planung auf die Verkehrslärmverhältnisse an Wohngebäu- den entlang bestehender Straßen werden in Anlehnung an die Kriterien der 16. BImSchV (§1 Abs. 2, 16.BImSchV) zur wesentlichen Änderung von Straßen und Schienenwegen beurteilt. Demnach ist eine planbedingte Erhöhung der Verkehrs- lärmbelastung als wesentlich zu beurteilen, wenn sich die Beurteilungspegel an den betroffenen Straßenabschnitten um mindestens 3 dB(A) erhöhen und die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV erstmals oder weitergehend überschritten werden (Kriterium 1). Durch den planbedingten Zusatzverkehr erhöhen sich die Beurteilungspegel im Prognose-Planfall gegenüber dem Prognose-Nullfall an den betroffenen Straßen- abschnitten nicht um mehr als aufgerundet 3 dB(A). Die planbedingte Erhöhung der Verkehrslärmbelastung ist gemäß Kriterium 1 als nicht wesentlich zu beurtei- len. Eine planbedingte Erhöhung der Verkehrslärmbelastung ist gemäß 16. BImSchV ebenfalls als wesentlich zu beurteilen, wenn sich die Beurteilungspegel an den betroffenen Straßenabschnitten auf mindestens 70 dB(A) am Tag oder 60 dB(A) in der Nacht erhöhen oder sich von mindestens 70 dB(A) am Tag oder 60 dB(A) in der Nacht weiter erhöhen. Dies gilt nicht in Gewerbegebieten (Kriterium 2). Beurteilungspegel von mehr als 70 dB(A) am Tag und/oder 60 dB(A) in der Nacht werden bereits im Nullfall für die Gebäude Durlacher Allee 61, 65, 67 und 69 sowie für die Gebäude Tullastraße 86 und 88 berechnet. Im Prognose-Planfall er- höhen sich die Verkehrslärmeinwirkungen an den Südfassaden der Gebäude Dur- lacher Allee 61, 65, 67 und 69 sowie an der Südfassade des Gebäudes Tullastra- ße 88 um 0,1 dB(A) am Tag und um bis zu 0,2 dB(A) in der Nacht. An diesen Ge- bäudefassaden führen bereits die Verkehrslärmeinwirkungen im Nullfall zu Über- schreitungen der Schwellenwerte. Die rechnerisch geringfügigen planbedingten 4 FIRU GfI: Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Ecke Durlacher Alle – Tullastraße“ (ehem. VBK Betriebshof), März 2018, S. 24f. Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Ecke Durlacher Allee – Tullastraße (ehemaliger VBK Betriebshof)“ Stand: 03.05.2018 - 12 - Verkehrslärmpegelerhöhungen von 0,1 dB(A) bis 0,2 dB(A) sind aus fachtechni- scher Sicht als nicht wahrnehmbar zu beurteilen. An den Ostfassaden der Gebäude Tullastraße 86 und 88 betragen die Verkehrs- lärmpegelerhöhungen am Tag 0,4 dB(A) bis 0,5 dB(A) und in der Nacht 0,3 dB(A) bis 0,5 dB(A). Durch die planbedingten Zusatzverkehre ist auf der Tullastraße mit keiner Erhöhung des Verkehrslärmemissionspegels zu rechnen. Die Verkehrslärm- pegelerhöhungen an den Gebäuden sind ausschließlich auf Reflexionen des Ver- kehrslärms an den geplanten Baukörpern zurückzuführen. Diese rücken im Ver- gleich zur Bestandsbebauung näher an die Tullastraße heran und sind höher. Die Erhöhung der Verkehrslärmeinwirkungen ist nicht auf die planbedingte Ver- kehrsmengenzunahme zurückzuführen, sondern auf die sich ändernden Schal- lausbreitungsbedingungen (Reflexionen am geplanten Gebäude). 5 Auf der Grundlage der gewählten Untersuchungsmethodik gewährt die Stadt Karlsruhe für diese Gebäude und Fassadenbereiche in der Durlacher Allee sowie der Tullastraße passive Schallschutzmaßnahmen auf Antrag nach Maßga- be der VLärmSchR 97. Maßgeblich sind hier die betroffenen Bereiche gem. der vorliegenden Schalltechnischen Untersuchung, die nachfolgend nochmal aufgelis- tet werden: Durlacher Allee 61 Südfassade Durlacher Allee 65 Südfassade Durlacher Allee 67 Südfassade Durlacher Allee 69 Südfassade Tullastraße 86 Süd- und Ostfassade Tullastraße 88 Süd- und Ostfassade Für die von Verkehrslärmeinwirkungen von mehr als 70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) in der Nacht betroffenen Wohngebäude an den o.g. Straßenabschnitten hat der Plangeber im Bebauungsplanverfahren zu prüfen, ob die planbedingten Pegelerhöhungen zumutbar sind. Bei dieser Prüfung sind insbesondere die beste- henden Verkehrslärmverhältnisse und Möglichkeiten zur Sicherstellung gesunder Wohnverhältnisse innerhalb der bestehenden Gebäude zu berücksichtigen. Auf- grund der bereits heute hohen Verkehrslärmeinwirkungen am Knotenpunkt Dur- lacher Allee/Tullastraße wurden im Rahmen der Lärmminderungsplanung passive Schallschutzmaßnahmen empfohlen. Des Weiteren wird der Einbau von Schall- schutzfenstern an diesem Straßenabschnitt bereits nach dem Städtischen Schall- schutzfensterprogramm der Stadt Karlsruhe gefördert. 6 5 FIRU GfI: Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Ecke Durlacher Alle – Tullastraße“ (ehem. VBK Betriebshof), März 2018, S. 46. 6 FIRU GfI: Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Ecke Durlacher Alle – Tullastraße“ (ehem. VBK Betriebshof), März 2018, S. 45. Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Ecke Durlacher Allee – Tullastraße (ehemaliger VBK Betriebshof)“ Stand: 03.05.2018 - 13 - c) Gewerbelärmeinwirkungen im Plangebiet durch die bestehenden und pla- nungsrechtlich zulässigen gewerblichen Nutzungen in der Umgebung des Plan- gebiets Die prognostizierten Gewerbelärmeinwirkungen an den vorgesehenen Baukör- pern im Plangebiet werden in Anlehnung an die TA Lärm beurteilt. Bei uneinge- schränktem Betrieb der Industrie- und Gewerbegebietsflächen in der Umgebung des Plangebiets werden an den vorgesehenen Baukörpern Gewerbelärmeinwir- kungen von bis zu aufgerundet 63 dB(A) berechnet. Der Immissionsrichtwert der TA Lärm für Gewerbegebiete am Tag von 65 dB(A) wird um mehr als 2 dB(A) un- terschritten. Da innerhalb der geplanten Gewerbegebiete im Nachtzeitraum schutzbedürftige Nutzungen (z.B. betriebsbezogenes Wohnen) zulässig sind, sind Maßnahmen zum Schutz vor den Gewerbelärmeinwirkungen im Nachtzeitraum festzusetzen. Im Geltungsbereich ist die Wohnnutzung, in Form von Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, aus- nahmsweise zulässig. Diese Maßnahmen haben sicherzustellen, dass an den von Überschreitungen be- troffenen Fassadenabschnitten durch eine geeignete Grundrissorientierung keine öffenbaren Fenster von im Nachtzeitraum schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen angeordnet werden. Feststehende Fenster sind an den von Überschreitungen be- troffenen Fassadenabschnitten möglich. Wenn öffenbare Fenster von im Nacht- zeitraum schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen (Schlaf- und Kinderzimmer) an den von Überschreitungen betroffenen Fassaden angeordnet werden sollen, sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich, die die Gewerbelärmeinwirkungen vor den öffenbaren Fenstern so mindern, dass vor den öffenbaren Fenstern die Immissi- onsrichtwerte der TA Lärm eingehalten werden. Dies kann beispielsweise erfolgen durch: Prallscheiben vor öffenbaren Fenstern, unbeheizte Wintergärten, Balkonverglasungen etc. vor den öffenbaren Fenstern der eigentlich schutzbedürftigen Räume. 7 Im vorliegenden Geltungsbereich sind Wohnungen für Aufsichts- und Bereit- schaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbe- betrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse unterge- ordnet sind, ausnahmsweise zulässig. Dementsprechend wurden die Festsetzun- gen diesbezüglich ergänzt. d) Auswirkungen der Planung auf die Gewerbelärmverhältnisse durch die geplan- ten gewerblichen Nutzungen im Plangebiet an bestehenden störempfindlichen Nutzungen (insbesondere Wohnnutzung) in der Umgebung des Plangebiets Die prognostizierten Geräuscheinwirkungen durch Anlieferverkehre und die Nut- zung der geplanten Tiefgarage werden in Anlehnung an die TA Lärm beurteilt. Durch die Beurteilung von Gewerbegeräuschen im Rahmen der Bebauungspla- nung nach TA Lärm kann sichergestellt werden, dass keine Nutzungen festge- 7 FIRU GfI: Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Ecke Durlacher Alle – Tullastraße“ (ehem. VBK Betriebshof), März 2018, S. 50. Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Ecke Durlacher Allee – Tullastraße (ehemaliger VBK Betriebshof)“ Stand: 03.05.2018 - 14 - setzt werden, die nach TA Lärm nicht genehmigungsfähig wären. Die Einhaltung der Immissionsrichtwerte an den maßgeblichen Immissionsorten ist im Rahmen der Genehmigungsplanung unter Berücksichtigung der konkreten Betriebsvor- gänge zu prüfen. Durch den Anlieferverkehr und die Tiefgaragen-Nutzung ist am stärksten be- troffenen Immissionsort am Gebäude östlich des Plangebiets in einem festgesetz- ten Gewerbegebiet mit Geräuscheinwirkungen von bis zu 58,5 dB(A) zu rechnen. Der Immissionsrichtwert für Gewerbegebiete von 65 dB(A) wird um mindestens 6 dB(A) unterschritten. An den bestehenden Wohngebäuden westlich der Tullast- raße in einem Mischgebiet werden durch die Lkw- und Lieferwagen-Fahrten Ge- werbelärmeinwirkungen von bis zu aufgerundet 46 dB(A) prognostiziert. Der Immissionsrichtwert der TA Lärm für Gewerbelärmeinwirkungen in Mischgebie- ten von 60 dB(A) wird um mehr als 10 dB(A) unterschritten. An den bestehenden Wohngebäuden nördlich der Gerwigstraße in einem Allgemeinen Wohngebiet werden Gewerbelärmeinwirkungen von bis zu 49,9 dB(A) berechnet. Der Immis- sionsrichtwert für Allgemeine Wohngebiete am Tag von 55 dB(A) wird um min- destens 5 dB(A) unterschritten. An den bestehenden Gebäuden mit schutzbedürftigen Nutzungen östlich des Plangebiets und entlang der Tullastraße westlich des Plangebiets werden die Im- missionsrichtwerte der TA Lärm um mindestens 6 dB(A) unterschritten. Die Ge- werbelärmzusatzbelastung an den diesen bestehenden Gebäuden mit schutzbe- dürftigen Nutzungen durch die geplanten Nutzungen im Plangebiet sind gemäß Punkt 3.2 der TA Lärm als nicht relevant zu beurteilen. An den maßgeblichen Immissionsorten nördlich des Plangebiets entlang der Gerwigstraße innerhalb eines Allgemeinen Wohngebiets unterschreitet die Ge- werbelärmzusatzbelastung am Tag den Immissionsrichtwert für Allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) um mindestens 5 dB(A). Die Gewerbelärmzusatzbe- lastung an diesen Immissionsorten wird maßgeblich bestimmt durch die in der Verkehrsuntersuchung ermittelten maximal 1.360 Pkw-Fahrten auf der Zufahrt zur Tiefgarage. Die Geräuschcharakteristik von fahrenden Pkw auf der Zufahrt zur Tiefgarage entspricht im Wesentlichen der Geräuschcharakteristik der Kfz, die als zulässiger Straßenverkehr auf der Gerwigstraße an den betroffenen Gebäuden vorbeifahren. Die Geräuscheinwirkungen durch die Pkw-Fahrten auf der Zufahrt zur Tiefgarage unterschreiten die Verkehrslärmeinwirkungen durch die Kfz- Fahrten auf der Gerwigstraße an diesen Immissionsorten deutlich um mehr als 9 dB(A) (vgl. Karte 25 des Gutachtens). Die maximal prognostizierten 1.360 Pkw- Fahrten auf der Zufahrt zur Tiefgarage verursachen damit an den Immissionsorten im festgesetzten Allgemeinen Wohngebiet nördlich der Gerwigstraße keinen re- levanten Beitrag zur Gesamtlärmbelastung. 8 Bei Ausführung des geplanten Baukonzeptes und bei Festsetzung der empfohle- nen Schutzmaßnahmen ist weder für die geplante Bebauung innerhalb des Be- bauungsplangebietes noch für die angrenzenden Nutzungen mit unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen zu rechnen. 8 FIRU GfI: Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Ecke Durlacher Alle – Tullastraße“ (ehem. VBK Betriebshof), März 2018, S. 56f. Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Ecke Durlacher Allee – Tullastraße (ehemaliger VBK Betriebshof)“ Stand: 03.05.2018 - 15 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Ecke Durlacher Allee – Tullastraße (ehemaliger VBK Betriebshof)“ Stand: 03.05.2018 - 16 - 4. Planungskonzept Auf Basis des durchgeführten Realisierungswettbewerbs von 2016 ergibt sich für den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans nachfolgendes Planungs- konzept. Abbildung 4: Lageplan zum Siegerentwurf des Realisierungswettbewerbs (Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes blau) Städtebau: Der Betriebshof soll sich gem. dem Wettbewerb in ein nach außen präsent zei- gendes, dennoch differenziertes Gebäudeensemble entlang der Durlacher Allee entwickeln. Die Aufwertungsmaßnahmen an der Durlacher Allee versprechen ei- ne attraktive Adresse für die neuen Dienstleistungsgebäude, die durch ihre Rhythmisierung und Höhenstaffelung differenzierte Stadträume schaffen. Zwei versetzt angeordnete Baukörper und ein Brückenbau zum Bestandsgebäude der Verkehrsbetriebe bilden die klaren Kanten für das neue Quartier „Betriebshof“. Die Baukörper schirmen den inneren Bereich vor den Emissionen der Durlacher Allee und Tullastraße ab. Durch die Gebäude direkt an der Durlacher Allee und Tullastraße wird eine Traufhöhe von durchgehend ca. 19 m wird eingehalten, so- dass ein respektvoller Umgang zu den benachbarten Bauten entsteht. Eine Öff- nung im Ensemble sorgt für die notwendige Durchlässigkeit in Süd-Nord- Richtung. Extensive Begrünungen auf den Dächern kontrollieren das Stadtklima adiabatisch. Die verkehrliche Erschließung des Plangebiets ist zum einen über die Tullastraße und zum anderen über die Gerwigstraße möglich. Der Anschluss an die Tiefgarage erfolgt über eine Stichstraße zur Gerwigstraße. Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Ecke Durlacher Allee – Tullastraße (ehemaliger VBK Betriebshof)“ Stand: 03.05.2018 - 17 - Nutzung und Struktur: Das neue Gebäudeensemble im Geltungsbereich schafft mit seinen unterschiedli- chen Gebäudetiefen eine vielfältige Nutzungsmöglichkeit für unterschiedliche Bü- rotypen. Durch die optimale Platzierung der aus brandschutztechnischer Sicht notwendigen Kerne erfolgt eine wirtschaftliche Erschließung. Dabei können Bü- roeinheiten von verschiedener Größe in horizontaler, als auch in vertikaler Vertei- lung bereitgestellt werden. Dies führt zu einer sehr nachhaltigen Gebäudenut- zung. Ein zusätzliches Treppenmodul kann beliebig in den Einheiten platziert werden. Das Erdgeschoss bietet Raum für Nahversorger, deren Attraktion durch die direkte Anbindung an die Vorplätze gesteigert wird. Durch den überdurch- schnittlich guten ÖPNV Anschluss kann die Anzahl der Kfz-Stellplätze und die da- für benötigte Fläche auf ein Untergeschoss reduziert werden. Die benötigten Fahrradstellplätze werden auf den entstehenden Platzflächen und im Gebäude nachgewiesen. Die erweiterten Büroraume der VBK und AVG befinden sich im gesamten Ge- bäudeteil der Tullastraße und kundenorientiert mit neuem Gesicht zur Durlacher Allee. Eine Brücke verbindet den Bestand mit der neuen Einheit. Das neue Kun- deninformationszentrum präsentiert sich einladend und großzügig über das ge- samte Erdgeschoss eines Gebäudeteils entlang der Durlacher Allee, sodass es von beiden Seiten aus erschlossen werden kann. Über ein Foyer gelangt der Besucher zusätzlich direkt von der Markthalle in die geschlossene Ausstellungsfläche. Das Schaufenster bindet die bestehenden Bauten der VBK an den Neubau an und bil- det gleichzeitig ein Zentrum aus. Die dort liegenden Schienen können so vorerst erhalten bleiben und zu einem späteren Zeitpunkt teilweise rückgebaut werden. Das Angebot der Markthalle erweitert sich um das Konferenzzentrum. Energie- und Gebäudekonzept Die kompakten Baukörper bieten mit einem günstigen Oberflächen-Volumen- Verhältnis gute Voraussetzungen für einen niedrigen Energiebedarf. Durch die Stellung der Baukörper werden die gewünschten Kaltluftströmungen ermöglicht. Die Gebäude werden mit einer ausgezeichneten Wärmedämmung geplant, die Fenster werden mit 3-Scheiben-Wärmeschutzverglasung ausgeführt. Gemäß der Planung wird für die Büroeinheiten ein zweifacher Luftwechsel vorgesehen, da al- le außenliegenden Räume mit zu öffnenden Fenstern ausgestattet werden. Die Fenster sind mit einem außen liegenden Sonnenschutz vorgesehen. Der Fenster- flächenanteil wird einer guten natürlichen Belichtung der Räume gerecht und schützt vor übermäßigen solaren Gewinnen. Die Wärmeversorgung soll über den Anschluss an Fernwärme erfolgen, die mit sehr gutem Primärenergiefaktor ver- fügbar ist. Die Kälteerzeugung erfolgt über Kompressions-Kältemaschinen mit der Möglichkeit zur freien Kühlung bei geeigneten Außentemperaturen. Nachfol- gend ist das Konzept im Detail beschrieben. Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Ecke Durlacher Allee – Tullastraße (ehemaliger VBK Betriebshof)“ Stand: 03.05.2018 - 18 - Abbildung 5: Ansicht Durlacher Allee des Siegerentwurfs Versorgung (Trinkwasser) Die Trinkwasserversorgung erfolgt über eine Hauseinspeisung auf der Südseite des geplanten Gebäudekomplexes. Die Einspeisung wird in DN80 ausgeführt. Der Trinkwasserbedarf beträgt ca. 3,15 l/s. In einem möglichen Brandfall, wenn die Wandhydranten zum Einsatz kommen, werden rund 10 l/s aus dem Trinkwasser- netz benötigt. Entsorgung (Schmutz- und Regenwasser) Auf einer gesamten Dachfläche von rund 4.920 m² fallen unter Berücksichtigung der DIN 1986-100, den klimatischen Bedingungen der Stadt Karlsruhe und der vorgesehenen extensiven Begrünung rund 82,9 l/s Regenwasser an, das entwäs- sert werden muss. Das Niederschlagswasser von Dachflächen muss über eine Ka- nalisation in das städtische System eingeleitet werden. Unbedenkliches Nieder- schlagswasser soll entsprechend den Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes zur Versickerung gebracht werden. Regen- und Schmutzwasser werden im Ge- bäude getrennt voneinander geführt. Außerhalb des Gebäudes werden die Kanä- le kurz vor der Grundstücksgrenze zusammengeführt und schließlich in das be- stehende Mischwassersystem der Stadt Karlsruhe eingeleitet. Die Einleitung soll an mindestens zwei Stellen auf der südlichen Seite in Richtung Durlacher Allee er- folgen. Zusätzlich erfolgt eine Abwassereinleitung aus dem Bereich der Poststelle auf der Westseite des Gebäudes in die Tullastraße. Temperierung des Gebäudes Zur Deckung der Heizlast wird Fernwärme von den Stadtwerken bezogen. Zur hydraulischen Entkoppelung des Gebäudenetzes vom öffentlichen Netz ist eine Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Ecke Durlacher Allee – Tullastraße (ehemaliger VBK Betriebshof)“ Stand: 03.05.2018 - 19 - Fernwärmeübergabestation notwendig. Um Verluste zu minimieren, kommen in- nerhalb der Fernwärmeübergabestation hocheffiziente Wärmetauscher zum Ein- satz. Die Beheizung der Büroflächen erfolgt in effizienter und in der Regelung fle- xibler Art und Weise über Heiz-/Kühldecken. Flächen innerhalb des Gebäudes wie Treppenräume oder Ausstellungsbereiche werden mit statischen Heizflächen be- heizt. Um den Bestimmungen der EnEV gerecht zu werden, kommen Thermos- tatventile zum Einsatz, die die Volumenströme an den Heizkörpern begrenzen. Rohrleitungen werden entsprechend den Anforderungen gedämmt. Ferner kommen regulierbare, hocheffiziente Pumpen mit geringerem Energiebedarf zum Einsatz. Die Gebäudekühlung erfolgt einerseits über die Lüftungsanlagen durch eine Koppelung mit einem Wärmerückgewinnungssystem, andererseits über Kühldecken in den Büroflachen zum Abfangen der Transmissionsverluste und in- neren Lasten. Die Kältelast des Gebäudes wird von effizienten Kältemaschinen getragen. Die auf dem jeweiligen Dach positionierten Zu- und Abluftgeräte wer- den zu einem System der Wärmerückgewinnung (WRG) verbunden. Um unnötige Leitungswege zu vermeiden, werden die Stationen der WRG ebenfalls auf dem Dach aufgestellt. Durch die hoch effiziente WRG können ca. 74% der in der Ab- luft enthaltenen thermischen Energie der Zuluft wieder zugeführt werden. Die WRG wird auch zur freien Kühlung genutzt, wodurch ein erheblicher Aufwand zur Rückkühlung der Kältemaschinen eingespart wird. Die Kälteerzeugung aus Kompressions- oder Absorptionskältemaschine wurde auf Basis der baulichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen geprüft. Auf Grundlage der Ergebnisse wird zur Erzeugung der Kälte eine Kompressionskältemaschine eingesetzt. 4.1 Art der baulichen Nutzung Die Festsetzung eines eingeschränkten Gewerbegebiets (GEe) gewährleistet die geplante Umsetzung des Realisierungswettbewerbs und sichert die Verträglich- keit mit der angrenzenden Wohnnutzung. Folgende Nutzungen sind entsprechend der von der Baunutzungsverordnung (BauNVO) für Gewerbegebiete vorgesehenen Nutzungen im Plangebiet allgemein zulässig: Gewerbebetriebe und öffentliche Betriebe, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Anlagen für sportliche Zwecke. Ausnahmsweise können ebenso entsprechend der BauNVO zugelassen werden: Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke, Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebs- inhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind. Abweichend von den laut BauNVO für Gewerbegebiete vorgesehenen Nutzun- gen werden die nachfolgenden Nutzungen ausgeschlossen (§ 1 Abs. 5 BauNVO): Lagerhäuser und Lagerplätze, Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Ecke Durlacher Allee – Tullastraße (ehemaliger VBK Betriebshof)“ Stand: 03.05.2018 - 20 - Tankstellen, Vergnügungsstätten, Bordelle, bordellartige Betriebe, Etablissements der gewerblichen Woh- nungsprostitution und alle anderen Arten des Sexgewerbes, Betriebe des Einzelhandels, ausgenommen Läden mit nicht zentrenrele- vanten Sortimenten und zur Versorgung des Gebiets mit nahversorgungs- relevanten Kernsortimenten (gemäß Sortimentsliste der Stadt Karlsruhe) mit einer Geschossfläche von insgesamt bis zu 1750 m². Betriebe des Einzelhandels, ausgenommen Läden mit überwiegend nah- versorgungsrelevanten Sortimenten sowie nicht-zentrenrelevanten Sorti- menten, werden ausgeschlossen um zu verhindern, dass es zu einer Schwächung von Zentren kommt, an denen der Einzelhandeln bevorzugt anzusiedeln ist. Die Planung sieht Ladenstrukturen mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimen- ten mit einer Geschossfläche von insgesamt max. 1.750 m² vor. Über den Durch- führungsvertrag wird weiterhin gesichert, dass für dieses Vorhaben Betriebsein- heiten nur auf Erdgeschossebene und lediglich bis zu 400 m² Geschossfläche zu- lässig sind. Hierdurch wird gewährleistet, dass die Ergebnisse des Wettbewerbs umgesetzt werden, eine Belebung und Öffnungen zum öffentlichen Raum erfolgt und zugleich genügend Raum für die weiteren zulässigen Nutzungen bestehen. Eine Ansiedlung von Bordellen, bordellartige Betrieben, Etablissements der ge- werblichen Wohnungsprostitution und anderer Arten des Sexgewerbes kann in benachbarten (Wohn-) Quartieren zu Imageverfall, massiver Wertminderung als Wohnstandort und Verdrängung der Wohnnutzung führen. Um einer negativen Veränderung des Gebietscharakters in der Oststadt vorzubeugen, werden die o.g. Nutzungen im Plangebiet ausgeschlossen. Auch Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, können sich auf das Plan- gebiet und seine Umgebung negativ auswirken und werden daher ausgeschlos- sen. Die Verhinderung des sog. „Trading-Down-Effekts“ (Verringerung des städ- tebaulichen Qualitätsniveaus, negativer Nutzungswandel, Imageverlust) ist mit Blick auf die angestrebte hohe städtebauliche Qualität des Standorts und mit Rücksicht auf die angrenzenden Wohnsiedlungen gerechtfertigt. Die Ansiedlung von Tankstellen ist an dieser Stelle weder aus städtebaulich-gestalterischen Grün- den noch mit Blick auf mögliche Nutzungskonflikte zur geplanten hochwertigen Büronutzung erwünscht. Lagerhäuser und Lagerplätze werden ausgeschlossen, weil auf dem repräsentati- ven Standort eine angemessene Nutzungsintensität mit hochwertiger Bebauung realisiert werden soll. 4.2 Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Grundflächenzahl (GRZ), Vollge- schosse und die maximal zulässige Höhe der Gebäude (GH max ) entsprechend den Festsetzungen in der Planzeichnung definiert. Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Ecke Durlacher Allee – Tullastraße (ehemaliger VBK Betriebshof)“ Stand: 03.05.2018 - 21 - Der Geltungsbereich wird aktuell durch die städtischen Verkehrsbetriebe und die hierfür erforderlichen Anlagen genutzt und ist entsprechend versiegelt. In den bisherigen Bebauungsplänen wurden keine Angaben zur GRZ gemacht, lediglich zur Art der baulichen Nutzung (Gewerbegebiet) sowie der überbaubaren Fläche (Baulinie und Baugrenze). Im geplanten Gewerbegebiet (GEe) wird die Grundflächenzahl mit 0,8 festge- setzt. Bei der Ermittlung der Grundflächen sind die Grundflächen von Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO, bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird mitzurechnen. Im GEe kann die zulässige Grundfläche durch die Grundflächen der Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen sowie ihre Zufahrten und bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche (Tiefgarage), im Sinne des § 14 BauNVO nach § 19 Abs. 4 Nr. 1 und 2 i.V.m. § 19 Abs. 4 S. 3 BauNVO bis zu einer Grundflächenzahl von 0,96 überschritten werden. Die Über- schreitung der GRZ im Plangebiet zielt darauf ab, bei der Größe des Baufeldes das vorgesehene und erforderliche Raumprogramm zur Umsetzung des städte- baulichen Entwurfes des Realisierungswettbewerbs umzusetzen zu können. Die Geschossflächenzahl (GFZ) wird im Bebauungsplan nicht festgesetzt, da die Höhe der baulichen Entwicklung durch die Angaben der Vollgeschosse sowie der maximalen Gebäudehöhen (GH max ) ausreichend definiert wird. Dies entspricht rechnerisch einer GFZ von ca. 2,3. Damit werden die in § 17 Abs. 1 BauNVO de- finierten Obergrenzen eingehalten. Bei der Höhe der baulichen Anlagen wurden bereits auf Ebene des Realisie- rungswettbewerbs die umliegenden Wohnbaukörper als auch gewerblichen Ge- bäudekomplexe berücksichtigt. Im Bereich der Tullastraße umfasst der Bebau- ungsplan eine zulässige Gesamthöhe von 135,00 m über NHN (fünf Vollgeschos- se). Die gegenüberliegenden Bestandsgebäude weisen im Durchschnitt eine Höhe Firsthöhe von ca. 137 m über NHN auf. Dementsprechend treten die neuen Bau- körper demgegenüber zurück. Nördlich des Geltungsbereiches befindet sich der bestehende Baukörper der Verkehrsbetriebe (ca. 130 m über NN) sowie die Be- triebshallen (ca. 122 über NHN). Die Hochpunkte der geplanten Entwicklung ent- lang der Durlacher Alle umfassen acht Vollgeschosse bzw. ca. 146 m über NHN. Dadurch erfolgt ein leichter Übergang von Ost nach West, der die höhere bauli- che Dichte im Osten des Geltungsbereiches entlang der Durlacher Allee aufgreift (EnBW Hauptgebäude) und eine Abstufung nach Westen erzeugt. 4.3 Bauweise, überbaubare Flächen Die Bauweise wird als abweichende Bauweise festgesetzt, wobei hier die offene Bauweise gilt und Gebäudelängen über 50 m zulässig sind. Diese Festsetzung dient zur Umsetzung der geplanten städtebaulichen Dimension und Qualität. Die überbaubare Grundstücksfläche wird in der Planzeichnung durch Baugrenzen und Baulinien festgesetzt. Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Ecke Durlacher Allee – Tullastraße (ehemaliger VBK Betriebshof)“ Stand: 03.05.2018 - 22 - 4.4 Nebenanlagen Die Festsetzungen zu Standorten von Nebenanlagen innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und Stellplätzen regeln das städtebauliche Erscheinungsbild des Standortes und tragen zu einer sinnvollen Grundstücksausnutzung bei. 4.5 Erschließung 4.5.1 ÖPNV Über die nahegelegenen Straßenbahnhaltestellen „Tullastraße/ VBK“ auf der Dur- lacher Allee sowie der Tullastraße ist der Geltungsbereich an den öffentlichen Personennahverkehr in Form von mehreren S-Bahn-/Stadtbahnlinien optimal an- gebunden. Zusätzlich sind über die Haltestellen weitere Buslinien erreichbar. Da- neben besteht die Möglichkeit die Mietangebote von „Stadtmobil“ (Carsharing) und „Fächerrad“ (Fahrradverleih) direkt gegenüber am Alten Schlachthof zu nut- zen. Im Südosten des Geltungsbereiches ist perspektivisch eine Veränderung der Gleis- führung als zweigleisiger Anschluss geplant (siehe Vorhaben- und Erschließungs- plan – 2.1 Lageplan). Aufgrund ausstehender Planungen zu den Straßenbahnbe- triebsanlagen kann dies im vorliegenden Verfahren noch nicht abschließend ge- regelt werden, insbesondere im Hinblick auf die Signalisierung sowie die Gleis- querung durch PKW und Fußgänger. In einem gesonderten Verfahren wird der Anschluss bzw. die Durchfahrt, für die bereits Planungsrecht besteht, im Hinblick auf die Gleisquerung abschließend geregelt werden. Die Nutzung und Erschlie- ßung der vorliegenden Planung werden nicht eingeschränkt. 4.5.2 Motorisierter Individualverkehr Das Plangebiet ist über die Durlacher Allee, Gerwigstraße und die Tullastraße an das örtliche wie überörtliche Verkehrsnetz angebunden. Im Rahmen der durchge- führten Verkehrsuntersuchung konnten für den vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan insgesamt ca. 550 Fahrten werktags im Ziel- und Quellverkehr festge- stellt werden. Zur Ermittlung des werktäglichen Verkehrsaufkommens wurde dabei ein mittlerer Modal-Split-Anteil von ca. 35 % für den motorisierten Verkehr angesetzt. Der Realisierungsteil wird über die Gerwigstraße erschlossen werden, wobei ein Linksabbiegen aus Richtung Geltungsbereich kommende ausgeschlossen werden soll. Zusätzlich ist ein Anschluss für die Anlieferung im Bereich der Tullastraße geplant (siehe Vorhaben- und Erschließungsplan – 2.1 Lageplan). Diese zusätzlichen Fahrten führen zu einer relativ unmaßgeblichen Verkehrszu- nahme im engeren Untersuchungsgebiet, bezogen auf Normalverkehre ohne Baustellen im Bereich der Stadt Karlsruhe. Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist somit nur von unmaßgebli- chen Verschlechterungen der Leistungsfähigkeit der bestehenden Verkehrsanla- Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Ecke Durlacher Allee – Tullastraße (ehemaliger VBK Betriebshof)“ Stand: 03.05.2018 - 23 - gen im engeren Untersuchungsgebiet auszugehen. Berücksichtigt wurde dabei auch das Verkehrsaufkommen durch IKEA und dm-Campus. 9 4.5.3 Ruhender Verkehr Das Stellplatzangebot wird im Geltungsbereich durch eine geplante Tiefgarage bedient, zusätzlich werden in fußläufiger Erreichbarkeit Stellplätze im geringfügi- gen Umfang auf den Flächen der Verkehrsbetriebe in der Gerwigstraße sicherge- stellt. Die verkehrliche Erschließung des Plangebiets ist zum einen über die Tulla- straße und zum anderen über die Gerwigstraße möglich. Der Anschluss an die Tiefgarage erfolgt über eine Stichstraße zur Gerwigstraße (siehe Planzeichnung). Nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über die Herstellung notwendiger Stellplätze (VwV Stellplätze) werden, unter Be- rücksichtigung des öffentlichen Nahverkehrs, im Rahmen der Umsetzung die er- forderliche Anzahl an Stellplätzen für PKWs realisiert (siehe Vorhaben – und Er- schließungsplan 2.3). Gem. aktueller Konzeption ist es vorgehen ca. 164 Stell- plätze in der Tiefgarage im Geltungsbereich sowie ca. 50 Stellplätze in der Ger- wigstraße in fußläufiger Erreichbarkeit auf Flächen des Vorhabenträgers bereitzu- stellen. Der Anschluss an das bestehende Straßenverkehrssystem soll hierbei in der Ger- wigstraße erfolgen, von dem eine Erschließungsstraße parallel zu den Verkehrs- betrieben und den benachbarten Flächen der EnBW zur Tiefgarage führt (siehe nachfolgende Abbildung). Für die rückwärtige Zufahrtsstraße schließt der Vorha- benträger (AVG) mit der städtischen Tochtergesellschaft VBK langfristige Nut- zungs- und Pachtverträge. Abbildung 6: Erschließung der Tiefgarage über die Gerwigstraße 9 Koehler & Leutwein: Verkehrliche Untersuchung zu Betriebshof Tullastraße, 09.02.2018. Richtung Gerwigstraße Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Ecke Durlacher Allee – Tullastraße (ehemaliger VBK Betriebshof)“ Stand: 03.05.2018 - 24 - Flächen und Anlagen für Fahrradstellplätze werden entsprechend vorgehalten, eine angemessene Anzahl wird in der Tiefgarage und direkten Umfeld zu den Eingängen des Gebäudekomplexes hergestellt. 4.5.4 Geh- und Radwege Parallel zu dem angrenzenden Straßensystem verlaufen Geh- und Radwege. Bei der Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird das bestehende System berücksichtigt und beibehalten, wodurch ein Anschluss für die verschie- denen Nutzergruppen gewährleistet wird. 4.5.5 Ver- und Entsorgung Durch den vorliegenden Bebauungsplan wird ein bestehender Gebäudekomplex in Teilen zurückgebaut. Bei der Errichtung der baulichen Anlagen wird auf die be- reits existierenden Ver- und Entsorgungsanlagen im Plangebiet Rücksicht ge- nommen. Soweit möglich werden bestehenden Anlagen weitergenutzt, andern- falls erfolgt eine Neuverlegung. Die Versorgung des Gebietes mit Strom, Gas, Wasser, Wärme und die Entsorgung von Abwasser und Abfällen sind gesichert. Aufgrund der parallel zum Geltungsbereich laufenden Fernwärmeleitung in der Durlacher Allee ist es geplant den Geltungsbereich an das Fernwärmenetz anzu- schließen. Das Niederschlagswasser von Dachflächen muss über eine Kanalisation in das städtische System eingeleitet werden. Unbedenkliches Niederschlagswasser soll entsprechend den Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes zur Versickerung gebracht werden. Gem. § 55 Wasserhaushaltsgesetz soll Niederschlagswasser ortsnah versickern, verrieselt oder direkt oder über die Kanalisation ohne Vermi- schung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem we- der wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften oder was- serwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Der Bebauungsplan trifft keine kon- kretisierenden Festsetzungen bezüglich der Entsorgung des Niederschlagswas- sers. 4.6 Gestaltung Dächer Um zu verhindern, dass Dachaufbauten störend in Erscheinung treten, haben sie zu Außenfassaden mindestens im selben Maß Abstand zu halten, in dem sie die Höhe des oberen Fassadenabschlusses (Flachdachattika) überschreiten. Werbeanlagen Zur Sicherung eines geordneten städtebaulichen Erscheinungsbildes wird die Zu- lässigkeit der Werbeanlagen entsprechend der allgemein verwendeten Standards der Stadt Karlsruhe geregelt. Es können Ausnahmen von den Bauvorschriften zu Werbeanlagen zugelassen werden, wenn ein ganzheitliches Werbeanlagenkon- Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Ecke Durlacher Allee – Tullastraße (ehemaliger VBK Betriebshof)“ Stand: 03.05.2018 - 25 - zept im Einvernehmen mit der Stadt erstellt und in einem städtebaulichen Vertrag fixiert wird. Außenantennen, Niederspannungsfreileitungen Ebenfalls zur Wahrung eines positiven städtebaulichen Erscheinungsbilds haben Außenantennen (für Rundfunk, Satelliten- und Handyempfang, etc.) zu Außen- fassaden mindestens im selben Maß Abstand zu halten, wie sie die Höhe des oberen Fassadenabschlusses (Flachdachattika) überschreiten. An den Fassaden sind Außenantennen unzulässig. Repeater für den Handyempfang sind zusätzlich an Kaminen bis zur Höhe des Kamines zulässig, da sie im Zusammenhang mit diesen Anlagen keine darüber hinausgehende räumliche Wirkung entfalten. Nie- derspannungsfreileitungen sind unzulässig, weil sie das städtebauliche Erschei- nungsbild negativ beeinflussen und nicht dem Entwicklungsziel für das Gebiet als repräsentativer Gewerbestandort entsprechen. 4.7 Grünordnung, Eingriff in Natur- und Landschaft, Artenschutz 4.7.1 Grünplanung und Pflanzung Durch die grünordnerischen Festsetzungen zur Gestaltung der nicht überbauten Flächen sowie der Dachflächen erfolgt eine angemessene Kompensation im Gel- tungsbereich. Die Pflanzgebote entlang der Straßenverkehrsflächen greifen die bestehenden, benachbarten Baumstrukturen auf und erzeugen somit ein einheit- liches Gesamtbild, gerade im Hinblick auf die Grünstrukturen. Dachbegrünung Die Flachdächer sollen dauerhaft extensiv begrünt werden. Dadurch sollen mit der kühlenden Wirkung positive Effekte für das Stadtklima erzielt werden. Au- ßerdem entstehen Lebensräume für Tiere und Pflanzen, die Ableitung von Nie- derschlagswasser wird verzögert. Im Rahmen der Klimaanpassung ist die Begrü- nung der Dachflächen neben der Ausgestaltung begrünter Freiflächen ein zentra- les Element und auf allen Flächen, die nicht von technisch unerlässlichen Einrich- tungen belegten sind, wichtig. Zu Gewährleistung einer wirksamen und dauerhaften Vegetationsentwicklung wird eine Mindesthöhe des Substrats vorgegeben. Der Wasserrückhalt steigt mit der Substrathöhe, die Gefahr der Austrocknung in Hitzephasen sinkt. Höhere Substratstärken sind möglich und erwünscht; sie eröffnen die Möglichkeiten über die extensive Begrünung hinaus auch intensive Formen der Dachbegrünung mit vielfältigen Ausprägungen herzustellen. Um die hier notwendigen positiven stadtklimatischen Effekte im Gebiet zu ge- währleisten, werden die zulässigen Flächen für technische Aufbauten und Dach- terrassen begrenzt. Als Minimum wird dazu ein Begrünungsanteil von 55 % der theoretisch für eine Begrünung zu Verfügung stehenden Dachfläche (d.h. abzüg- lich der Attika und der zu Revisionszwecken technisch notwendigen Kiesstreifen) vorgegeben. Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Ecke Durlacher Allee – Tullastraße (ehemaliger VBK Betriebshof)“ Stand: 03.05.2018 - 26 - 4.7.2 Eingriff in Natur und Landschaft Aufgrund des vorliegenden Verfahrens ist keine Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung notwendig. Durch die Planung werden bereits mehrheitlich versiegelte Flächen (ca. 1,35 ha) im Innenbereich der Stadt Karlsruhe einer neuen Nutzung zuge- führt. Hierbei werden keine unversiegelten Flächen im Außenbereich verbraucht. Der Anteil der zusätzlichen Versiegelung kann als geringfügig eingestuft werden. Die Vorteile der Nachnutzung eines erschlossenen Innenbereiches überwiegen. Die Notwendigkeit zur Durchführung einer Artenschutzrechtlichen Prüfung im Rahmen der Bauleitplanung ergibt sich aus den Artenschutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). In der Artenschutzrechtlichen Prüfung werden die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle europäischen Vogelarten, Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie), die durch das Vorhaben er-füllt werden könnten, ermittelt und dargestellt. Die flächendeckende Biotoptypenerfassung im Plangebiet ergab keine Flächen, für die eine Schutzwürdigkeit gemäß § 30 BNatSchG besteht. Das Plangebiet selbst unterliegt keiner Schutzgebietsverordnung. Im Juli 2017 wurde der Biotopbestand des Plangebietes erfasst. Hierbei wurden das Plangebiet und die direkt angrenzenden Flächen auch gezielt auf besondere Habitatstrukturen wie geeignete Nistplätze untersucht. In der Artenschutzrechtli- chen Prüfung wurde geprüft, ob Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG in Verbindung mit § 44 Abs. 5 BNatSchG durch das Vorhaben ausgelöst werden. Dabei kamen die Gutachter (PCU Planning & Environmental Consultants Ltd., September 2017) zu folgendem Ergebnis: „Die relevanten Arten finden im direkten Eingriffsgebiet keinen adäquaten Le- bensraum. Für die randlichen Bereiche des Grüngürtels ist eine Nutzung als Nah- rungsbiotop für einige Arten nicht auszuschließen, jedoch sind diese Bereiche durch die derzeitigen Nutzungen (insbesondere den randlichen Verkehr und da- mit verbundene Lärmimmissionen) bereits so stark vorbelastet, dass sie als Brut- und Nahrungshabitate keinen hohen Stellenwert haben. Als Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung wird somit festgestellt, dass die Kriterien für die Verbotstatbestände (Schädigungsverbot und Störungsverbot) nicht erfüllt sind. Wesentlich dafür ist, dass von den geplanten Nutzungen keine schützenswerten Tier- und Pflanzen-arten betroffen sind und potenziell beein- trächtigte Tierarten in den Randbereichen mit ihren Populationen sich in ihrem Erhaltungszustand nicht verschlechtern. Dem Planvollzug stehen somit aus Gründen des Artenschutzrechts keine Hinder- nisse entgegen. Darüber hinaus besteht keine Notwendigkeit zusätzlicher vorge- zogener Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen, vgl. § 44 Abs. 5 BNatSchG). Ein weiterer Untersuchungsbedarf der Tierartenvorkommen im Plangebiet ergibt sich auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse nicht. Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Ecke Durlacher Allee – Tullastraße (ehemaliger VBK Betriebshof)“ Stand: 03.05.2018 - 27 - Im Hinblick auf den Artenschutz ist die Verwendung standortgerechter Gehölzar- ten bei der Gestaltung der Außenbereiche der künftigen Bebauung empfehlens- wert.“ 10 4.8 Belastungen Klima und Schadstoffe Gem. den Erkenntnissen der gutachterlichen Ausarbeitungen (siehe Kap. 3.5) werden im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan bestehende Baumstrukturen durch Pflanzgebote umgesetzt, wodurch auch die bestehende Allee verlängert wird. Zusätzlich ist auf den Flachdächern eine entsprechende Dachbegrünung vorgesehen, um das lokale Klima positiv zu beeinflussen. Schall Im Hinblick auf die Geräuschsituation werden, ausgelöst durch den einwirkenden Verkehrs- und Gewerbelärm, Festsetzungen getroffen, die gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewährleisten (siehe Kap. 3.5.3) 5. Umweltbericht Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenent- wicklung, der eine Größe der überbaubaren Grundfläche von ca. 14.000 m² und damit weniger als 20.000 m² festsetzt. Er kann deshalb im beschleunigten Ver- fahren nach § 13 a Abs. 1 BauGB aufgestellt werden. Auf eine formale Umwelt- prüfung im Sinne des § 2 BauGB konnte deshalb verzichtet werden. 6. Sozialverträglichkeit Bei der Planung wurden im Hinblick auf Sozialverträglichkeit insbesondere die nachfolgend erörterten Aspekte berücksichtigt: Die Planung soll bestehende Arbeitsplätze im Karlsruher Stadtgebiet nachhaltig sichern und die Ansiedlung neuer Arbeitsplätze ermöglichen. Die Planung leistet somit einen wichtigen Beitrag für den Ausbau des Gewerbestandortes Karlsruhe. Die Erschließungs- und Gebäudeplanung erfüllt umfassende Anforderungen hin- sichtlich der Barrierefreiheit. 7. Statistik 7.1 Flächenbilanz Gewerbegebietca. 1,35ha100,00% Gesamtflächeca. 1,35ha100,00% 10 PCU: Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Ecke Durlacher Allee – Tullastraße (ehemaliger VBK Betriebs- hof)“, Karlsruhe – Oststadt Artenschutzrechtliche Potentialanalyse, 27.09.2017. Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Ecke Durlacher Allee – Tullastraße (ehemaliger VBK Betriebshof)“ Stand: 03.05.2018 - 28 - 7.2 Geplante Bebauung Die geplante Bebauung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst eine Bruttogrundfläche von ca. 36.500 m². 7.3 Bodenversiegelung 11 Gesamtflächeca.1,35ha100,00% Derzeitige Versiegelung ca. 1,2ha88,89% Durch den Bebauungsplan max. zulässige versiegelte Fläche ca. 1,28ha94,81% Hinweise: - In den Festsetzungen sind wasserdurchlässige Beläge für Wege und Durchfahr- ten vorgeschrieben. Der Versiegelungsgrad reduziert sich dementsprechend. - In den textlichen Festsetzungen ist Dachbegrünung vorgeschrieben. - Ca. 1.300 m² der versiegelten Fläche resultieren aus der zulässigen Tiefgarage, die jedoch nicht überbaut ist. 8. Kosten Alle im Zusammenhang mit dem Vorhaben anfallenden Kosten einschließlich der Erschließungsanlagen übernimmt der Vorhabenträger. Der Stadt Karlsruhe ent- stehen keine Kosten. 9. Durchführung Alle Verpflichtungen des Vorhabenträgers werden in einem Durchführungsver- trag geregelt. 10. Übersicht über die erstellten Gutachten Artenschutzrechtliche Potentialanalyse (PCU) Fachgutachten Klima/ Luft (Spacetec Steinicke und Streifeneder Umwelt- untersuchungen) Schalltechnische Untersuchung (FIRU GfI) Umwelttechnische Untergrunderkundung/ Baugrunderkundung mit geo- technischer Vorunteruntersuchung (Ingenieurbüro Roth u. Partner) Verkehrliche Untersuchung (Ingenieurbüro Koehler u. Leutwein) 11 Die maximal zulässige versiegelte Fläche berechnet sich aus den versiegelten Verkehrsflächen, der maximal überbaubaren (auch mit Nebenanlagen) Grundfläche (in der Regel GRZ + 50 %, max. 80 % der Grundstücksflä- che) der Baugrundstücke sowie allen anderen zur Versiegelung vorgesehenen Flächen im öffentlichen Raum. Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Ecke Durlacher Allee – Tullastraße (ehemaliger VBK Betriebshof)“ Stand: 03.05.2018 - 29 - B. Hinweise 1. Versorgung und Entsorgung Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karlsruhe in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Abfallbehälter sind innerhalb der Grundstücke, nicht weiter als 15 m von der für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße entfernt, auf einem befestigten Stand- platz ebenerdig aufzustellen und mit einem zu begrünenden Sichtschutz zu ver- sehen. Der stufenlose Transportweg ist zu befestigen, eine evtl. Steigung darf 5 % nicht überschreiten. Der notwendige Hausanschlussraum soll in möglichst kurzer Entfernung zum er- schließenden Weg liegen und 2,50 m bis 3,50 m Abstand von geplanten bzw. vorhandenen Bäumen einhalten. Das Vorhaben liegt im Einflussbereich auf die Grundwassersanierungsanlage (Funnel and gate) des ehem. Gaswerks Ost der Stadtwerke Karlsruhe in der Schlachthausstraße. Planungen, die einen Einfluss auf die Grundwasserfließrich- tung im Bereich der Funnel-and-gate-Anlage besorgen lassen, sind gesondert wasserrechtlich zu genehmigen. Negative Auswirkungen auf den Betrieb der Funnel-and-gate-Anlage sind zu vermeiden oder wenigstens zu vermindern. Sämtliche vorgesehene Maßnahmen inklusive der erforderlichen Maßnahmen zur Minimierung der Einflüsse sind im Vorfeld mit den zuständigen Behörden und der Stadtwerke GmbH abzustimmen. 2. Entwässerung Bei Ausbildung einer Sockelhöhe von 0,30 m über der Gehweghinterkante ist die Entwässerung der Gebäude ab dem Erdgeschoss gewährleistet. Tiefer liegende Grundstücks- und Gebäudeteile können nur über Hebeanlagen entwässert wer- den. Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen übli- cherweise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensioniert. Bei starken Niederschlägen ist ein Aufstau des Regenwassers auf der Straßenoberflä- che möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeignete Maßnahmen des Vorhabenträgers selbst entsprechend zu schützen. 3. Niederschlagswasser Das unbedenkliche Niederschlagswasser soll gem. § 55 Abs. 2 Wasserhaushalts- gesetz ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Ecke Durlacher Allee – Tullastraße (ehemaliger VBK Betriebshof)“ Stand: 03.05.2018 - 30 - Eine Versickerung erfolgt über Versickerungsmulden mit belebter Bodenschicht. Die hydraulische Leistungsfähigkeit der Versickerungsmulde ist gemäß Arbeits- blatt DWA-A 138 in der jeweils gültigen Fassung zu bemessen. Die Notentlastung der Versickerungsmulde kann über einen Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentliche Kanalsystem erfolgen. Bei anstehenden versickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung auch durch die Kombination mit einer weiteren Versicke- rungsmulde erfolgen. Versickerungsmulden dürfen nur in Bereichen ohne anth- ropogene Auffüllungen angelegt werden. Eventuell ist ein Bodenaustausch erfor- derlich. Ergänzend kann das auf Dachflächen anfallende Niederschlagswasser gesammelt werden. Sofern Zisternen eingebaut werden, ist zur Ableitung größerer Regener- eignisse bei gefüllten Zisternen ein Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentli- che Kanalsystem vorzusehen. Ein Rückstau von der Kanalisation in die Zisterne muss durch entsprechende technische Maßnahmen vermieden werden. Bei an- stehenden versickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung über eine Versi- ckerungsmulde erfolgen. Bei Errichtung bzw. baulicher Veränderung von Wasserversorgungsanlagen sind die Anforderungen der Trinkwasserverordnung 2001 sowie Artikel 1 Infektions- schutzgesetz, § 37 Abs. 1 unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Der Betrieb von Zisternen muss beim Gesundheitsamt angezeigt werden. Um eine Verkeimung des öffentlichen Trinkwasserleitungssys- tems durch Niederschlagswasser auszuschließen, darf keine Verbindung zwischen dem gesammelten Niederschlagswasser und dem Trinkwasserleitungssystem von Gebäuden bestehen. Die Bodenversiegelung soll auf das unabdingbare Maß beschränkt werden. Not- wendige Befestigungen nicht überbauter Flächen der Baugrundstücke sollen zur Verringerung der Flächenversiegelung weitgehend wasserdurchlässig ausgebildet werden, z.B. als Pflaster oder Plattenbelag mit breiten, begrünten Fugen (Rasen- pflaster), soweit nicht die Gefahr des Eindringens von Schadstoffen in den Unter- grund besteht. Nach Möglichkeit soll auf eine Flächenversiegelung verzichtet werden. 4. Archäologische Funde, Kleindenkmale Sollten bei der Durchführung vorgesehener Erdarbeiten archäologische Funde oder Befunde entdeckt werden, ist dies gemäß § 20 DSchG umgehend dem Lan- desamt für Denkmalpflege (Dienstsitz Karlsruhe, Moltkestraße 74, 76133 Karls- ruhe), anzuzeigen. Archäologische Funde (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramik- reste, Knochen, etc.) oder Befunde (Gräber, Mauerreste, Brandschichten, auffälli- ge Erdverfärbungen, etc.) sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutz- behörde mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (§ 27 DSchG) wird hingewiesen. Bei der Sicherung und Dokumentation archäologischer Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzei- ten im Bauablauf zu rechnen. Ausführende Baufirmen sollten schriftlich in Kennt- nis gesetzt werden. Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Ecke Durlacher Allee – Tullastraße (ehemaliger VBK Betriebshof)“ Stand: 03.05.2018 - 31 - 5. Baumschutz Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12.10.1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbeständen (Baumschutzsatzung) verwiesen. 6. Altlasten Das Plangebiet ist Teilfläche eines Areals, welches unter der Bezeichnung Altabla- gerung Tullastraße mit der Objekt-Nummer 01323 im Bodenschutz- und Altlas- tenkataster der Stadt Karlsruhe erfasst ist. Das Areal wurde im Zeitraum zwischen 1880 und 1900 auf einer Fläche von ca. 20.000 m² mit ca. 40.000 m³ Ablage- rungsgut aufgefüllt. Aus Bohrprofilen historischer Baumaßnahmen ist eine Mäch- tigkeit der Auffüllung von 1,6 bis 2,7 m zu entnehmen. Aus diesen Profilen ist ebenfalls zu entnehmen, dass unter der Ablagerung eine schluffige Schicht mit einer Stärke von ca. 0,3 bis 2,1 m ansteht. Aussagen über die Art der abgelager- ten Stoffe können nicht gemacht werden. Da die Auffüllung aus Gründen der Er- schließung erfolgte, ist davon auszugehen, dass im wesentlichen Bauschutt und Erdaushub verwendet wurde. Beimengungen von Haus- und Gewerbemüll kön- nen allerdings nicht ausgeschlossen werden. Ein im Rahmen der aktuellen Bau- grunderkundung erstelltes Gutachten bestätigt die vorgemachten Angaben. Auf Grund der beschriebenen Umstände ist bei den Baumaßnahmen anfallendes Bo- denmaterial abfallrechtlich zu untersuchen und entsprechend der dann erfolgten abfallrechtlichen Einstufung einer Verwertung oder Entsorgung zuzuführen. 7. Erdaushub / Auffüllungen Erdaushub soll, soweit Geländeauffüllungen im Gebiet notwendig sind, dafür verwendet werden. Der für Auffüllungen benutzte Boden muss frei von Fremd- beimengungen und Schadstoffen sein. Der anfallende Mutterboden ist zu si- chern. Im Übrigen wird auf das Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundes- Bodenschutzgesetz) vom 17.03.1998 in der derzeit gültigen Fassung verwiesen. 8. Private Leitungen Private Leitungen sind von der Planung nicht erfasst. 9. Barrierefreies Bauen In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kindern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 3 Abs. 4 und § 39 LBO). Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Ecke Durlacher Allee – Tullastraße (ehemaliger VBK Betriebshof)“ Stand: 03.05.2018 - 32 - 10. Erneuerbare Energien Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nutzung er- neuerbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgaben des Erneu- erbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Gesetzes zur Nutzung er- neuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG) wird verwiesen. 11. Gestaltung der transparenten Teile der baulichen Anlagen Die transparenten Teile der baulichen Anlagen sind durch geeignete Maßnahmen so zu gestalten, dass der Vogelschlag an transparente Flächen vermieden wird. Nähere Informationen finden sich in dem Leitfaden „Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht“ der Schweizerischen Vogelwarte Sempach oder „Vogelschlag an Glasflächen vermeiden“ des Bayerischen Landesamts für Umwelt. Es sind reflexionsarme und/oder transluzente Gläser für großflächige, unstruktu- rierte Fensterfronten zu verwenden. Zusätzlich sollten verglaste Ecken des Ge- bäudes so gestaltet werden, dass sie für Vögel wie undurchdringbare Wände wirken. Alternativ zum Vogelschutzglas besteht die Möglichkeit der Verwendung von stark mattierten Gläsern, wie z.B. Milchglas oder des Anbringens von relativ engmaschigen Mustern (z.B. Punktraster mit Bedeckungsgrad von mindestens 25%) oder flächendeckenden Verzierungen/Schriftzügen etc., die für den Vogel als nicht durchquerbares Objekt erscheinen. 12. Dachbegrünung und Solaranlagen Aus der Kombination von Dachbegrünung und solarenergetischer Nutzung kön- nen sich gegenseitige Synergieeffekte wie etwa die Senkung von Temperaturspit- zen und damit ein höherer Energieertrag von Photovoltaikmodulen ergeben. Bei- de Komponenten müssen jedoch hinsichtlich Bauunterhaltung und Pflege aufei- nander abgestimmt sein. Bei der Installation von Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung auf der Dachfläche empfiehlt sich eine „schwimmende“ Ausführung ohne Durchdringung der Dachhaut. Entsprechende Unterkonstruktionen (zum Beispiel spezielle Drainageplatten) erlauben die zusätzliche Nutzung der Begrü- nungssubstrate als Auflast zur Sicherung der Solaranlage gegen Sogkräfte. Die Solarmodule sind nach Möglichkeit in aufgeständerter Form mit ausreichen- dem Neigungswinkel und vertikalem Abstand zur Begrünung auszuführen. Dadurch ist in der Regel sichergestellt, dass die Anforderungen an eine dauerhaf- te Begrünung und Unterhaltungspflege erfüllt sind. Flache Installationen sind zu vermeiden oder mit ausreichendem Abstand zur Bodenfläche auszuführen, so- dass auch hier eine Begrünung darunter möglich bleibt und die klimatische Funk- tion nicht unzulässig eingeschränkt wird. Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Ecke Durlacher Allee – Tullastraße (ehemaliger VBK Betriebshof)“ Stand: 03.05.2018 - 33 - 13. Telekommunikationsanlagen Im Geltungsbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen der Telekom. Die Kabelschutzanweisung der Dt. Telekom ist zu beachten. Der Träger weist darauf hin, dass sich die bauausführende Firma vor Beginn der Baumaßnahme zu infor- mieren hat. Die Deutsche Telekom orientiert sich beim Ausbau ihrer Festnetzinf- rastruktur unter anderem an den technischen Entwicklungen und Erfordernissen. Insgesamt werden Investitionen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten geplant. Für eine rechtzeitige Planung und Bauvorbereitung der Versorgung durch die Te- lekom (Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der ande- ren Ver- und Entsorger) bittet die Telekom, den Beginn, Umfang und Ablauf der Baumaßnahmen so früh als möglich, mindestens jedoch 3 Monate vor Baube- ginn, mitzuteilen (Deutsche Telekom Technik GmbH, Postfach 10 01 64, 76231 Karlsruhe, KoordinierungPTI31KA@telekom.de). Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Ecke Durlacher Allee – Tullastraße (ehemaliger VBK Betriebshof)“ Stand: 03.05.2018 - 34 - C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus textlichen und zeichnerischen Regelungen Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) und örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S.357, berichtigt S.416) jeweils einschließlich späterer Änderun- gen und Ergänzungen. In Ergänzung der Planzeichnung wird Folgendes geregelt: I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen Im Rahmen der Ziffern 2 bis 9 und der Planzeichnung (C.V.) sind auf der Basis des Vorhaben- und Erschließungsplanes ausschließlich die baulichen und sonstigen Nutzungen zulässig, zu denen sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet. 2. Art der baulichen Nutzung Eingeschränktes Gewerbegebiet (§ 8 BauNVO) Folgende Einrichtungen sind zulässig: 1. Gewerbebetriebe aller Art und öffentliche Betriebe, 2. Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, 3. Anlagen für sportliche Zwecke, sofern sie das Wohnen nicht wesentlich stören. Folgende Einrichtungen sind ausnahmsweise zulässig: 1. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinha- ber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegen- über in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind. 2. Anlagen für kulturelle, kirchliche, soziale und gesundheitliche Zwecke. Folgende Einrichtungen sind unzulässig: 1. Lagerhäuser und Lagerplätze, 2. Vergnügungsstätten, 3. Tankstellen, 4. Bordelle, bordellartige Betriebe, Etablissements der gewerblichen Woh- nungsprostitution und alle anderen Arten des Sexgewerbes, Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Ecke Durlacher Allee – Tullastraße (ehemaliger VBK Betriebshof)“ Stand: 03.05.2018 - 35 - 5. Betriebe des Einzelhandels, ausgenommen Läden mit nicht-zentrenrelevante Sortimenten und zur Versorgung des Gebiets mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten (gemäß Sortimentsliste der Stadt Karlsruhe – s. IV. Festset- zungen) mit einer Geschossfläche von insgesamt bis zu 1750 m² zulässig. 3. Maß der baulichen Nutzung Im Geltungsbereich werden die Grundflächenzahl (GRZ), die Vollgeschosse und die maximale Höhe der baulichen Anlagen (GHmax) gemäß Planeinschrieb in den Nutzungsschablonen festgesetzt. Die zulässige Grundfläche kann im GEe durch die Grundflächen der Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten, bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberflä- che sowie Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO nach § 19 Abs. 4 Nr. 1 und 2 i.V.m. § 19 Abs. 4 S. 3 BauNVO bis zu einer Grundflächenzahl von 0,96 über- schritten werden, sofern die nicht bebaute Geländeoberfläche dauerhaft begrünt wird. Die maximale zulässige Höhe baulicher Anlagen (GHmax) wird als Höhe über NHN im zeichnerischen Teil festgesetzt und über die Oberkante Flachdach bzw. Attika definiert (Bezugspunkt). Die in der Planzeichnung festgesetzten Höhen baulicher Anlagen können um bis zu 4,50 m durch untergeordnete Bauteile wie beispielsweise Fahrstuhlschächte, Treppenräume oder Lüftungsanlagen überschritten werden. (s. hierzu auch Örtli- che Bauvorschriften. Ziff. 1). 4. Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche 4.1 Abweichende Bauweise Es können innerhalb der durch Baugrenzen festgesetzten überbaubaren Grund- stücksfläche die Gebäude ohne Begrenzung ihrer Länge errichtet werden. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden in der Planzeichnung durch Baugren- zen und Baulinien festgesetzt. 5. Nebenanlagen und Stellplätze, Tiefgarage Nebenanlagen, Stellplätze sowie die Tiefgarage sind nur innerhalb der überbau- baren Grundstücksfläche sowie innerhalb der in der Planzeichnung hierfür festge- setzten Flächen zulässig. 6. Grünflächen / Pflanzgebote und Pflanzerhaltung 6.1 Pflanzgebot für Einzelbäume entlang der Tullastraße Die mit Pflanzgebot festgesetzten Einzelbäume sind als standortgerechte Laub- bäume zu pflanzen und dauerhaft zu unterhalten. Alle Bäume sind in der Qualität Hochstamm, mind. 4xv., StU 20-25 zu pflanzen. Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Ecke Durlacher Allee – Tullastraße (ehemaliger VBK Betriebshof)“ Stand: 03.05.2018 - 36 - Geringfügige Abweichungen von zeichnerisch festgesetzten Baumstandorten sind zulässig, um den notwendigen Abstand zu Leitungen, Kanälen, Zufahrten einzuhalten. Für die festgesetzten Baumpflanzungen entlang der Tullastraße sind die vorhan- denen Pflanzgruben soweit wie möglich nach Osten Richtung Neubau auszudeh- nen, um die Größe von 24m² zu erreichen. Die Baumpflanzgrube ist mit einem Substrat nach Angaben der Forschungsgesell- schaft Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau e.V. (FLL Richtlinie) zu verfül- len und möglichst leitungsfrei zu halten. Eine teilweise Überbauung der Baum- scheibe ist möglich, wenn aus gestalterischen oder funktionalen Gründen erfor- derlich. Der zu überbauende Teil der Baumpflanzgrube ist mit verdichtbarem Baumsubstrat zu verfüllen. Erforderlichenfalls sind im überbauten Bereich geeig- nete technische Maßnahmen (z.B. Belüftungsrohre) vorzusehen, um den langfris- tigen Erhalt der Bäume zu gewährleisten. 6.2 Pflanzgebot für Einzelbäume entlang der Durlacher Allee Die mit Pflanzgebot festgesetzten Einzelbäume sind als standortgerechte Laub- bäume zu pflanzen und dauerhaft zu unterhalten. Alle Bäume sind in der Qualität Hochstamm, mind. 4xv., StU 20-25 zu pflanzen. Geringfügige Abweichungen von zeichnerisch festgesetzten Baumstandorten sind zulässig, um den notwendigen Abstand zu Leitungen, Kanälen, Zufahrten einzuhalten. Für Straßenbäume und Bäume auf befestigten Flächen sind offene Baumscheiben von mind. 24 m² Größe und einer Tiefe von 1,50 m je Baum vorzusehen. Die Baumpflanzgrube ist mit einem Substrat nach Angaben der Forschungsgesell- schaft Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau e.V. (FLL Richtlinie) zu verfül- len und möglichst leitungsfrei zu halten. Eine teilweise Überbauung der Baum- scheibe ist möglich, wenn aus gestalterischen oder funktionalen Gründen erfor- derlich. Der zu überbauende Teil der Baumpflanzgrube ist mit verdichtbarem Baumsubstrat zu verfüllen. Erforderlichenfalls sind im überbauten Bereich geeig- nete technische Maßnahmen (z.B. Belüftungsrohre) vorzusehen, um den langfris- tigen Erhalt der Bäume zu gewährleisten. 6.3 Pflanzgebot für Dachbegrünung Dachflächen von Flachdächern sind extensiv mit einer Mischung aus Gräsern und Kräutern zu begrünen und dauerhaft zu unterhalten. Die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrats muss oberhalb der Drän- und Filterschicht mindestens 12 cm, im gesetzten Zustand, betragen. Die Dachflächen im Bereich von technischen Dachaufbauten und Dachterrassen sind hiervon ausgenommen, soweit der Anteil der Dachbegrünung an der Ge- samtdachfläche (abzüglich der Konstruktionsfläche der Attika und den jeweils zu den Wandanschlüssen notwendigen Kiesstreifen) 55% pro Gebäude nicht unter- schreitet. Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Ecke Durlacher Allee – Tullastraße (ehemaliger VBK Betriebshof)“ Stand: 03.05.2018 - 37 - Transparente Überdachungen von Atrien bzw. Innenhöfen zum Zwecke der Be- lichtung sind von der Begrünungspflicht ausgenommen und werden auch nicht auf die Gesamtdachfläche angerechnet. Ergänzend zur Dachbegrünung sind Aufbauten für Photovoltaikanlagen und An- lagen zur solarthermischen Nutzung zulässig, sofern die Dachbegrünung und de- ren Wasserrückhaltefunktion dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Ferner sind sie um das Maß ihrer Höhe von der Gebäudekante abzurücken. Die Befestigung von Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung sind so zu gestalten, dass sie nicht zur Reduzierung des Volumens des Schicht- aufbaus der Dachbegrünung führen. Artenverwendungsliste für die Dachbegrünung: Kräuter ( Anteil 60 %): Wissenschaftl. Name: Deutscher Name: Allium schoenoprasum Schnittlauch Anthemis tinctoria Färber-Kamille Anthyllis vulneraria Wundklee Campanula rotundifolia Rundblättr. Glockenblume Dianthus armeria Rauhe Nelke Dianthus deltoides Heide-Nelke Echium vulgare Natternkopf Euphorbia cyparissias Zypressen-Wolfsmilch Helianthemum nummular Sonnenröschen Hieracium pilosella Kleines Habichtskraut Jasione montana Berg-Sandglöckchen Potentilla tabernaemonta Frühlings-Fingerkraut Scabiosa columbaria Tauben-Skabiose Sedum acre Scharfer Mauerpfeffer Sedum album Weißer Mauerpfeffer Sedum sexangulare Milder Mauerpfeffer Silene nutans Nickendes Leimkraut Silene vulgaris Gemeines Leimkraut Thymus pulegioides Gewöhnlicher Thymian Gräser ( Anteil 40 %): Wissenschaftl. Name: Deutscher Name: Briza media Zittergras Carex flacca Blaugrüne Segge Festuca guestfalica Harter Schafschwingel 6.4 Begrünung der Stellplätze Stellplatzanlagen sind mit Bäumen zu begrünen und zu gliedern. Hierzu ist je an- gefangene 4 Pkw-Stellplätze mindestens ein standortgerechter Laubbaum 1. Ordnung oder zwei standortgerechte Laubbäume 2. Ordnung zu pflanzen und Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Ecke Durlacher Allee – Tullastraße (ehemaliger VBK Betriebshof)“ Stand: 03.05.2018 - 38 - dauerhaft zu erhalten. Die zu pflanzenden Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 - 20 cm aufweisen. 7. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Die Außenbeleuchtung der Gebäude, Wege, Aufenthalts- und Parkplätze ist durch die Verwendung möglichst niedrig angebrachter und nach unten gerichte- ter Leuchtkörper zu minimieren. Als Leuchtmittel sind insektenfreundliche LED- oder Natriumdampfhochdrucklampen zu verwenden. 8. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte Gemäß Planzeichnung wird auf den Flächen mit der Bezeichnung L1 und L2 ein Leitungsrecht nebst Schutzstreifen für die jeweilige Leitung zu Gunsten des Ver- sorgungsträgers festgesetzt. Gemäß Planzeichnung wird auf den Flächen mit der Bezeichnung Ö1 und Ö2 ein Geh- und Fahrrecht zu Gunsten der Öffentlichkeit festgesetzt. Die Flächen für Geh-, Fahr- und Leitungsrechte sind von jeglicher baulichen Nut- zung und von der Nutzung als Lagerfläche frei zu halten. Ausnahmsweise sind Überbauungen in Absprache mit den Leitungsträgern möglich. Baumpflanzungen sind in Absprache mit den Leitungsträgern umzusetzen. Außerdem muss eine ggf. erforderliche Befahrbarkeit der Flächen gewährleistet sein. 9. Passiver Schallschutz 9.1 Zum Schutz vor Außenlärm für Außenbauteile von Aufenthaltsräumen sind die Anforderungen der Luftschalldämmung nach DIN 4109-1 „Schallschutz im Hoch- bau – Teil 1: Mindestanforderungen“, Ausgabe Juli 2016, einzuhalten. Die erfor- derlichen resultierenden Schalldämm-Maße der Außenbauteile ergeben sich nach DIN 4109-1 (Juli 2016) aus den in der Tabelle aufgeführten Lärmpegelbereichen. Die Abgrenzung der Lärmpegelbereiche ist der Planzeichnung zu entnehmen. Nach außen abschließende Bauteile von schutzbedürftigen Räumen sind so aus- zuführen, dass sie die folgenden resultierenden Schalldämm-Maße aufweisen: Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Ecke Durlacher Allee – Tullastraße (ehemaliger VBK Betriebshof)“ Stand: 03.05.2018 - 39 - Die erforderlichen Schalldämm-Maße sind in Abhängigkeit vom Verhältnis der gesamten Außenfläche eines Raums zur Grundfläche des Raums nach DIN 4109- 2 (Juli 2016), Gleichung 33 zu korrigieren. Es können Ausnahmen von den getroffenen Festsetzungen zugelassen werden, soweit im Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen wird, dass – insbesondere bei gegenüber den Lärmquellen abgeschirmten oder den Lärmquellen abgewand- ten Gebäudeteilen – geringere Schalldämm-Maße erforderlich sind. 9.2 Für Wohnnutzungen oder vergleichbare Nutzungen innerhalb des Geltungsberei- ches sind in den in der Nacht zum Schlafen genutzten Aufenthaltsräumen (Schlaf- und Kinderzimmer) Fenster als nicht zu öffnende Fenster auszuführen und in Kombination mit fensterunabhängigen, schallgedämmten Lüftungseinrich- tungen nach DIN 4109 oder gleichwertige Maßnahmen bautechnischer Art ein- zubauen, die eine ausreichende Belüftung sicherstellen. Die DIN 4109 „Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen“ liegt beim Stadtplanungsamt der Stadt Karlsruhe, Bereich Städtebau, Lammstraße 7, 1. OG., Zimmer D 116, 76133 Karlsruhe aus und kann dort während der Dienststunden (08.30 Uhr – 15.30 Uhr) eingesehen werden (zu beziehen außer- dem beim Beuth-Verlag, Berlin). 9.3 Fassaden der Außenwände von baulichen Anlagen des Fassadenabschnittes A-A‘, durch die Gleisanlagen überbaut werden, sind mit schallabsorbierenden Oberflä- chen (schallabsorbierend Reflexionsverlust DLa 4-7 dB(A)) auszubilden. Ausnahmen von den vorstehenden Regelungen können zugelassen werden, wenn nachgewiesen wird, dass an den bestehenden Gebäuden auf der gegen- überliegenden Straßenseite der Tullastraße keine Schallreflexionen entstehen, die zu einer Verkehrslärmpegelerhöhung führen. Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Ecke Durlacher Allee – Tullastraße (ehemaliger VBK Betriebshof)“ Stand: 03.05.2018 - 40 - II. Örtliche Bauvorschriften 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen Dachaufbauten haben zu Außenfassaden mindestens im selben Maß Abstand zu halten, wie sie die Höhe des oberen Fassadenabschlusses (Flachdachattika) über- schreiten (X ≥ Z; siehe Beispielskizze). 2. Werbeanlagen und Automaten Werbeanlagen sind am Gebäude, bis zur maximal festgesetzten Gebäudehöhe, nicht in der Vorgartenzone und nur unter Einhaltung folgender Größen zulässig: - Einzelbuchstaben bis max. 1 m Höhe und Breite, - sonstige Werbeanlagen (Schilder, Firmenzeichen, Werbetafeln und der- gleichen) bis zu einer Fläche von 2 m². Unzulässig sind Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht, sowie La- serwerbung, Skybeamer oder Ähnliches. Ausnahmen von den Bauvorschriften zu Werbeanlagen können zugelassen wer- den, wenn ein ganzheitliches Werbeanlagekonzept im Einvernehmen mit der Stadt erstellt und in einem städtebaulichen Vertrag fixiert wird. 3. Unbebaute Flächen, Einfriedigungen 3.1 Einfriedigungen Einfriedungen sind gegenüber dem öffentlichen Raum nicht zulässig. Ausnahms- weise sind betriebsnotwendige Einfriedungen entlang der Tullastraße sowie ent- lang der Durlacher Allee im Bereich der Gleiszufahrt zulässig. 3.2 Grundstückszufahrten Grundstückszufahrten werden in der Planzeichnung des Bebauungsplanes sowie Vorhaben- und Erschließungsplanes dargestellt. Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Ecke Durlacher Allee – Tullastraße (ehemaliger VBK Betriebshof)“ Stand: 03.05.2018 - 41 - 4. Außenantennen Außenantennen haben zu Außenfassaden mindestens im selben Maß Abstand zu halten, wie sie die Höhe des oberen Fassadenabschlusses (Flachdachattika) über- schreiten. An den Fassaden sind Außenantennen unzulässig. Repeater für den Handyempfang sind zusätzlich an Kaminen bis zu Höhe des Kamines zulässig. 5. Niederspannungsfreileitungen Niederspannungsfreileitungen sind unzulässig. 6. Abfallbehälterstandplätze Abfallbehälterstandplätze sind, sofern diese von den öffentlich nutzbaren Straßen und Wegen aus sichtbar sind, mit einem Sichtschutz zu versehen. III. Sonstige Festsetzungen Planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Regelungen Der Bebauungsplan Nr. 614 „Nutzungsartfestsetzung“, in Kraft seit 22.02.1985, sowie der Bebauungsplan Nr. 189 „Baufluchtenplan-Ost, südlich der Rintheimer Straße“, in Kraft seit 1930, werden in den Teilbereichen aufgehoben, die durch diesen Bebauungsplan neu geregelt werden. Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Ecke Durlacher Allee – Tullastraße (ehemaliger VBK Betriebshof)“ Stand: 03.05.2018 - 42 - IV. Anlage zu den Märkterichtlinien der Stadt Karlsruhe: Sortimentskonzept 2014 Zentrenrelevante Sortimente Nicht-zentrenrelevante Sortimente Parfümeriewaren Sanitäts- und Orthopädiebedarf * Bücher Spielwaren, Baby- u. Kinderartikel (kleinteilig) Oberbekleidung, Wäsche, Strümpfe, Kürschnerwaren Schuhe Leder- und Modewaren (Handtaschen, Reisegepäck, Schirme, Accessoires usw.) Sportartikel und -bekleidung Elektrokleingeräte (Haus- und Küchengeräte, Geräte zur persönlichen Pflege) * Telekommunikationsgeräte / -zubehör Unterhaltungselektronik (Fernseh-, Hifi-, Videogeräte usw.), Ton- und Bildträger, Computer- spiele, Fotogeräte / Fotobedarf * Haushaltswaren, Glas / Porzellan / Keramik, Flecht- und Korbwaren Geschenk- und Dekorationsartikel, Kunstgewerbe Antiquitäten, Kunstgegenstände Heimtextilien, Gardinen / Vorhänge Stoffe, Wolle, Handarbeitsbedarf, Nähmaschinen Optik, optische Erzeugnisse, Hörgeräteakustik Uhren, Schmuck, Gold- und Silberwaren Sammlerbedarf (Antiquariat, Philatelie, Numismatik usw.) Elektrogroßgeräte (Haushalts-/Einbaugeräte) Computer, EDV-Zubehör, Büromaschinen, Büroor- ganisationsmittel, Büro- und Kommunikationstech- nik (Absatz vorwiegend an gewerbliche Verwender) Großteilige Haushaltsgeräte (z. B. Wäscheständer, Bügelbretter, Eimer, Wannen, Leitern, Tritte, Besen) Bilder / Drucke, Bilderrahmen Möbel, Küchen (inkl. Büromöbel, Baby- und Kin- dermöbel, Lattenroste, Matratzen / -auflagen, Spiegel) Bettwaren (außer Matratzen / -auflagen) Leuchten, Beleuchtungszubehör, Elektro-installation Baumarktartikel, Bauelemente, Baustoffe, Eisenwa- ren, Installationsmaterial, Sanitär-waren, Fliesen, Tü- ren / Fenster, Rollläden, Markisen Farben, Lacke, Tapeten Gartenbedarf, Pflanzen und Zubehör, Erde / Torf, Pflege- und Düngemittel, Pflanzgefäße, Übertöpfe, Gartenwerkzeuge, Garten- und Gewächshäuser, Gartenhölzer, Zäune, Carports Teppiche, Bodenbeläge Zooartikel, Tiernahrung und -pflegeartikel, lebende Tiere Campingbedarf, Grills und Grillzubehör Sportgroßgeräte (Fahrräder und Fahrradzubehör, Reitsportbedarf, Boote, Tauch- und Wassersportge- räte, Fitnessgeräte, Motorradbekleidung), Jagd- und Angelbedarf, Waffen Kraftfahrzeuge, Motorräder, Mopeds, Auto- und Motorradzubehör, Kindersitze, Autoteile, Reifen, Land- und Gartenmaschinen, Rasenmäher Öfen, Brennstoffe, Mineralölerzeugnisse Musikinstrumente, Musikalien Nahversorgungsrelevante Sortimente Nahrungs- und Genussmittel (inkl. Reformwaren, Lebensmittelhandwerk, Getränke und Tabakwaren) Drogeriewaren (inkl. Wasch- und Putzmittel, Kosme- tika) Arzneimittel, Apothekenwaren Schnittblumen, Floristik Zeitungen, Zeitschriften Papier- und Schreibwaren, Schulbedarf * Abwägungsspielraum vorhanden, z. B. bei großteiligen bzw. sperrigen Waren Quelle: GMA-Empfehlungen 2014 Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Ecke Durlacher Allee – Tullastraße (ehemaliger VBK Betriebshof)“ Stand: 03.05.2018 - 43 - V. Zeichnerische Festsetzungen V VIII V V V P1+1 TG TG GEe FD GRZ Z = siehe Einschrieb GHmax= siehe Einschrieb /g P1+1 P1+1 a 0,8 P1+1 P1+1 /g /g /g g g g /g /g VIII 120,9 19,6 17,4 1,5 8,5 18,0 6,8 12,1 6,0 10,4 4,4 12,1 P1+1 26,2 8,4 IV V IV IV IV V V V V VI V V V V VI VI VI VI VI 22,5 22,5 A' A 6,0 Fassung vom : 03.05.2018 KARLSRUHE, 28.11.2017 STADTPLANUNGSAMT: M. 1:1000 Stadt KarlsruheOststadt VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN (FNH'XUODFKHU$OOHH7XOODVWUDH (ehemaliger VBK Betriebshof) Entwurf Art der baulichen Nutzung $EV1U%DX*%%DX192 Bauweise, Baulinien, Baugrenzen: $EV1U%DX*%XQG%DX192 Baugrenze Sonstige Planzeichen $EV1UXQGVRZLH$EV%DX*% 3ODQ]HLFKHQHUNOlUXQJ (LQJHVFKUlQNWHV*HZHUEHJHELHW *UHQ]HGHVUlXPOLFKHQ*HOWXQJVEHUHLFKV GHV%HEDXXQJVSODQV$EV%DX*%Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung, z.B. von %DXJHELHWHQRGHU$EJUHQ]XQJGHV0DHVGHUNutzung innerhalb eines BaugebietsBaulinie 3ODQXQJHQ1XW]XQJVUHJHOXQJHQ0DQDKPHQXQG)OlFKHQ zum Schutz, zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft $EV1UXQG$EV%DX*% Nutzungsschablone : Art der Baulichen Nutzung Zahl der Vollge- schosse Grund- IOlFKHQ zahl *HElXGH K|KH GHmax P1+1 GEe FD GRZ Flachdach Z = siehe Einschrieb Tiefgarage mit Ein- und Ausfahrt L1 GHmax= siehe Einschrieb hier: Stromleitung L2 KLHU)HUQZlUPHOHLWXQJ TG Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen $EV1UXQG$EV%DX*% unterirdische Hauptversorgungsleitung Bauweise a $QSIODQ]XQJYRQ%lXPHQ 0,8 9HUNHKUVIOlFKHQ $EV1UXQG$EV%DX*% Einfahrtbereich *UHQ]H]ZLVFKHQ/lUPSHJHOEHUHLFKHQ7DJ V IV *UHQ]H]ZLVFKHQ/lUPSHJHOEHUHLFKHQ1DFKW IV V Nebenanlagen L1 0LW*HKXQG)DKUUHFKWHQIUGLHgIIHQWOLFKNHLW]X EHODVWHQGH)OlFKHQ$EV1UXQG$EV%DX*% g )OlFKHQIU9HUVRUJXQJVDQODJHQ $EV1UXQG$EVDW]%DX*% 20 kV Netzstation 0LW/HLWXQJVUHFKWHQ]X*XQVWHQGHV9HUVRUJXQJVWUlJHUV ]XEHODVWHQGH)OlFKHQ $EV1UXQG$EV%DX*% 8PJUHQ]XQJHQGHU)OlFKHQIUEHVRQGHUH$QODJHQXQG 9RUNHKUXQJHQ]XP6FKXW]YRUVFKlGOLFKHQ8PZHOWHLQIOVVHQ im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes$EV1UXQG$EV%DX*% Fassadenabschnitte A A' Fassung vom : 03.05.2018 KARLSRUHE, 28.11.2017 STADTPLANUNGSAMT: Stadt Karlsruhe Oststadt V O R H A B E N B E Z O G E N E R B E B A U U N G S P L A N (FNH'XUODFKHU$OOHH7XOODVWUDH (ehemaliger VBK Betriebshof) Entwurf Stadtplanausschnitt XQPDVWlEOLFK Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Ecke Durlacher Allee – Tullastraße (ehemaliger VBK Betriebshof)“ Stand: 03.05.2018 - 45 - 2. Vorhaben- und Erschließungsplan 2.1 Lageplan Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Ecke Durlacher Allee – Tullastraße (ehemaliger VBK Betriebshof)“ Stand: 03.05.2018 - 46 - 2.2 Projektpläne Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Ecke Durlacher Allee – Tullastraße (ehemaliger VBK Betriebshof)“ Stand: 03.05.2018 - 47 - 2.3 Stellplatzberechnung NDA Karlsruhe | 308-16 | 6 Stellplatznachweis Stand 04.05.2018 KFZ-Stellplatzberechnung BestandAnrechenbarkeitT1T6T6aT7 T8 T9 T10 FFlächen Gesamt Summe Stellplätze Minderungs- faktor 40 % gem. ÖPNV* Büroje 30 qm260,001.679,50765,00917,00286,00217,904.125,40137,5155,01 Versammlungsstätteje 8 Sitzplätze490490,0045,5018,20 Summe4.615,40183,0173,00 NeubauAnrechenbarkeitEG1.OG2.OG3.OG4.OG5.OG6.OG7.OG8.OGFlächen Gesamt Summe Stellplätze Minderungs- faktor 40 % gem. ÖPNV* Büroje 30 qm217,711.841,182.471,812.471,812.471,81951,45951,45951,45012.328,67410,96164,38 Besucherverkehrje 20 qm320,44320,4416,026,41 Verkaufsflächeje 30 qm1516,601.516,6050,5520,22 Gaststättenje 6 qm404,21404,2167,3726,95 Ausstellungje 80 qm171,92171,922,150,86 Summe14.741,84547,05219,00 bestehende Stellplätze219Stellplätze TG150 Bedarf Stellplätze Bestand73,00Stellplätze Zufahrt27 Bedarf Stellplätze BHG gem BA50überzählige Stellplätze Bestand 96,00 Stellplatzbedarf Neubau219,00 ÜBERSCHUSS54,00 * Ermittlung des Minderungsfaktors: _mindestens eine Halte- stelle des ÖPNV in R = max. 300 m3 Punkte _mehr als 3 Bus- oder Bahnlinien3 Punkte _Takt max. 5 min3 Punkte _Straßenbahn, Stadtbahn2 Punkte Erreichte Punkte11 Punkte 11 Punkten = 40% der aus Tab. ermittelten Kfz-Stellplätze, Fahrrad-Stellplatzberechnung FlächeAnrechenbarkeitEG1.OG2.OG3.OG4.OG5.OG6.OG7.OG8.OGSumme Büroje 100 qm217,711.841,182.471,812.471,812.471,81951,45951,45951,45012.328,67123,29 Besucherverkehrje 70 qm320,444,58 Verkaufsflächeje 50 qm1516,6030,33 Gaststättenje 6 qm404,2167,37 Ausstellungje 100 qm171,921,72 Summe227,28
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Extrahierter Text
Aussenkante OG Aussenkante OG Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze zukünftige Gleisanlage 182.70 182.70 32.8032.80 2.35 3.60 3.30 Betriebsgebäude Städtische Verkehrsbetriebe Betriebsgebäude Wartehalle Technikzentrale HLSK 2353 3839434448 6871 97107 143165 11819 49585967 7296 108142 Lager Technikzentrale ELT Technik Motorrad Stellplätze Lager Archiv Rechen- zentrum 10.80 20.10 30.54 40.30 5.05 11.12 5 8.67 5 13.45 40.30 16.17 5 8.67 5 5.8057.9027.3012.90 57.9027.30 7.4512.6045 14.7018.0052.5012.9014.7018.0052.50 Linienbus Abbruch Betriebsgebäude Wagenhallen Wendekreis Betriebsgebäude Städtische Verkehrsbetriebe Fahrräder Eingang Cafè Schaufenster Nahversorgung Nahversorgung Nahversorgung NahversorgungNahversorgung Nahversorgung Eingang Fahrräder Fahrräder Fahrräder Restaurant Eingang Kundeninformationszentrum Ausstellung ÖPNV Poststelle = 134.10 m ü.NN Attika Attika Attika Attika = 145.20 m ü.NN = 148.90 m ü.NN = 134.10 m ü.NN Attika +19.45 +24.49 +30.55 +34.25 +19.45 12.90 = 145.20 m ü.NN = 148.90 m ü.NN = 134.10 m ü.NN = 134.10 m ü.NN Attika Attika Attika Attika Attika Attika Attika Attika = 148.90 m ü.NN = 145.20 m ü.NN +30.55 +34.25 +19.45 +24.49 +30.55 +34.25 +19.45 +24.49 Erdgeschoss 1:1000 Untergeschoss 1:1000 Südansicht 1:1000 Nordansicht 1:1000
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Extrahierter Text
18.0052.5012.9014.7018.0052.50 10.80 20.1020.10 78.60 70.49 25.20 30.90 13.8113.8113.81 5.8057.9027.3012.9057.9027.30 20.50 Wendekreis Betriebsgebäude Städtische Verkehrsbetriebe Abbruch Betriebsgebäude Wagenhallen = 138.54 m ü.NN = 134.85 m ü.NN Attika Attika Attika Attika = 145.20 m ü.NN = 148.90 m ü.NN +19.45 +23.89 +30.55 +34.25 = 145.20 m ü.NN = 148.90 m ü.NN = 134.10 m ü.NN Attika Attika Attika Attika = 134.10 m ü.NN +19.45 +30.55 +34.25 +19.45 18.0052.5012.90 14.7018.0052.50 10.80 20.10 10.80 30.90 10.80 20.10 5.8057.9027.3012.90 57.9027.30 30.54 40.30 5.05 11.12 5 8.67 5 13.45 40.30 16.17 5 8.67 5 7.4512.6045 Wendekreis Betriebsgebäude Städtische Verkehrsbetriebe Abbruch Betriebsgebäude Wagenhallen 1.Obergeschoss 1:1000 Ostansicht 1:1000 Westansicht 1:1000 2.-3.Obergeschoss 1:1000
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70.49 25.20 78.60 10.80 20.10 10.80 20.10 18.0052.5012.9014.7018.0052.50 30.90 13.8113.81 5.8057.9027.3012.9057.9027.30 13.81 20.50 Wendekreis Betriebsgebäude Städtische Verkehrsbetriebe Abbruch Betriebsgebäude Wagenhallen 14.7018.0052.5012.9014.7018.0052.50 10.80 20.1020.1020.10 11.15 5.85 10.80 20.10 57.90 27.3012.90 57.90 27.30 11.15 5.85 Wendekreis Betriebsgebäude Städtische Verkehrsbetriebe Abbruch Betriebsgebäude Wagenhallen = 114.65 m ü.NN= 114.65 m ü.NN = 109.50 m ü.NN = 110.27 m ü.NN Attika Attika = 148.90 m ü.NN = 145.20 m ü.NN Attika Attika = 138.54 m ü.NN = 134.85 m ü.NN Attika Attika = 148.90 m ü.NN = 145.20 m ü.NN Attika Attika = 134.10 m ü.NN -4.38 ±0.00 -5.15 ±0.00 +30.55 +34.25 +19.45 +23.89 +30.55 +34.25 +19.45 +24.49 Büro Nahversorgung 12.90 = 145.20 m ü.NN Attika +30.55 4.Obergeschoss 1:1000 5.-7.Obergeschoss 1:1000 Gebäudequerschnitt 1:1000 Gebäudelängsschnitt 1:1000
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Niederschrift 51. Plenarsitzung Gemeinderat 19. Juni 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 4. Punkt 2 der Tagesordnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Ecke Durlacher Allee – Tullastraße (ehemaliger VBK Be- triebshof“, Karlsruhe-Oststadt: Einleitungs- und Auslegungsbeschluss Vorlage: 2018/0333 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Be- bauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Ecke Durlacher Allee – Tullastraße (ehemaliger VBK Betriebshof)“, Karlsruhe-Oststadt, einzuleiten und mit der Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) fortzusetzen. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 28. November 2017 in der Fassung vom 3. Mai 2018 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in den Bebau- ungsplanentwurf aufnehmen und zu diesem Zweck ggf. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs wiederholen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 2 zur Behandlung auf. Stadtrat Lancier (KULT): Zu diesem Vorgang ein paar kurze Bemerkungen. Die VBK kann mit sehr verkehrsgünstig gelegenen Gebäuden eine hohe Nachfrage erwarten. Daraus er- geben sich hoffentlich Premium-Mieteinnahmen. Die Entlastung des städtischen Haushalts durch diese zusätzlichen Einnahmen wird dem Defizit der VBK entgegenwirken. Sie sind uns daher willkommen. Doch im dichten städtischen Siedlungsgebiet wäre ein möglicher Individualkraftverkehr von bis zu 1.200 Arbeitsplätzen eine erhebliche Zusatzbelastung. Der zuständige Bürgerverein – 2 – hat Bedenken angemeldet, die nach unserer Auffassung nicht einfach vom Tisch zu fegen sind, auch wenn die Klage wegen der Blockade von Frischluftzufuhr uns nicht überzeugt. Die angesprochene Parkplatzsituation ist dort schon jetzt sehr angespannt. Sie wird in Fol- ge der StVO-Durchsetzung in Sachen Gehwegparken noch weiter verschärft. Angesichts der guten Lage in Bezug auf den ÖPNV und auch der Erreichbarkeit mit dem Fahrrad, fordern wir daher, dass bei der Gestaltung der Mietverträge entsprechende Be- dingungen aufgenommen werden. Es soll nach unserer Vorstellung festgelegt werden, dass jeder in den Gebäuden geschaffene Arbeitsplatz ein Jobticket beinhalten muss und dass im Bereich der Haltestelle die VBK großzügig überdachte Fahrradabstellplätze vorsieht. Zudem sollte beim Ausbau des Geländes auch ein Quartiersparkhaus oder eine Quartiers- tiefgarage mitaufgenommen werden. Wir sind überzeugt, Änderungen im Mobilitätsver- halten kann von der Stadt und den städtischen Gesellschaften so auch indirekt beeinflusst werden. Übrigens haben wir hier ein weiteres Beispiel, warum wir von der KULT immer so vehement darauf drängen, dass die Stadt Immobilien und Grund halten muss. Gestalten der Stadt als Lebensraum geht nämlich über die reine Architektur hinaus. Der Vorsitzende: Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, es ist zunächst ein Einlei- tungs- und Auslegungsbeschluss. Alles, was B-Plan-relevant ist, kann im Verfahren noch diskutiert werden. Dinge wie beispielsweise Verpflichtung von Mietern, Jobtickets zur Ver- fügung zustellen, sofern das rechtlich geht, könnte über die AVG diskutiert werden, die dort Vermieter sind. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass es eine Quartiersgarage in der Südstadt gibt, die überwiegend leer steht, weil die Südstädter doch lieber auf Parkplatzsu- che gehen, als sich einen Monatsbeitrag zu leisten für diese Quartiersgarage. Insofern löst eine Quartiersgarage die Probleme nachweislich nicht, weil sie nicht genutzt wird, wenn sie etwas kostet und weil wir sie auch nicht umsonst zur Verfügung stellen können. Das zu den angesprochenen Themen. Aber wie gesagt, im Rahmen des Bebauungsplans ist noch ganz viel Musik drin. Der Bürgerverein Oststadt kann dort auch seine entsprechenden Bedenken miteinbringen, so dass man sich noch einmal darüber fachlich auseinandersetzen kann. Wir kommen damit zur Abstimmung über diesen Einleitungs- und Auslegungsbeschluss. – Das ist Einstimmigkeit. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 4. Juli 2018