Forsteinrichtungserneuerung Stadtwald Karlsruhe 2018 - 2027
| Vorlage: | 2018/0331 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 22.05.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Dezernat 5 |
| Erwähnte Stadtteile: | Daxlanden, Oberreut |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.06.2018
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
FE 100 Sitzungsvorlage und Allgemeiner Teil zur Forsteinrichtungserneuerung Forstbetrieb: Stadtwald Karlsruhe- Forstamt Forstbetriebsnummer: 212 00011 Forstbezirk: KarlsruheStadtkreis Einrichtungsstichtag: 01.01.2018 Einrichtungszeitraum: 2018-2027 Inventurverfahren: permanente Betriebsinventur Auswertung Erstellt am:27.04.2018 Holzbodenfläche:1973,1ha Auswertungsebene:Gesamtbetrieb Forsteinrichter:Erhard Prinz FE-Stichtag01.01.2018Forstamt-/ Betriebsnummer:212 / 11 FE100 Sitzungsvorlage und Allgemeiner TeilSeite:2von4108.05.18 Inhaltsverzeichnis 1Zielsetzung (Gemeinderatsbeschluss vom 13.12.2016)..............................................................................3 2Zusammenfassung.......................................................................................................................................3 3Zustand.........................................................................................................................................................6 3.1Flächen.................................................................................................................................................6 3.2Baumarten............................................................................................................................................9 3.3Holzvorrat...........................................................................................................................................10 3.4Verjüngungsvorrat unter Schirm.........................................................................................................11 3.5Verbiss nach Baumarten....................................................................................................................12 3.6ÖkologischeParameter......................................................................................................................13 3.7Würdigung des Zustands....................................................................................................................16 4Betriebsvollzug im abgelaufenen Forsteinrichtungszeitraum.....................................................................20 4.1Vollzug Nutzung.................................................................................................................................20 4.2Vollzug Jungbestandspflege / Verjüngung.........................................................................................21 4.3Betriebsergebnisse.............................................................................................................................22 4.4Würdigung des Vollzugs.....................................................................................................................23 5Planung.......................................................................................................................................................25 5.1Planung Nutzungen............................................................................................................................25 5.2Verjüngungsplanung...........................................................................................................................26 5.3Sonstige Planungen...........................................................................................................................27 5.4Würdigung der Planung......................................................................................................................28 6Historische Daten.......................................................................................................................................34 6.1Übersicht über die Ergebnisse der bisherigen Forsteinrichtungen....................................................34 6.2Geschichtliche Entwicklung der Baumarten.......................................................................................35 7Erläuterungen von Begriffen aus der Forsteinrichtung...............................................................................37 FE-Stichtag01.01.2018Forstamt-/ Betriebsnummer:212 / 11 FE100 Sitzungsvorlage und Allgemeiner TeilSeite:3von4108.05.18 1Zielsetzung(Gemeinderatsbeschluss vom 13.12.2016) Oberziele: Der Stadtwald Karlsruhe soll in seiner flächenhaften Ausdehnung erhalten und in seiner Substanz nachhaltig gesichert werden. Durch Schutz, Pflege und Verjüngung des Ökosystems Wald soll dieses einen möglichst hohen Gesamtnutzen erbringen für die heutige und fürkünftige Generationen. Übergeordnet sind dieGemeinwohl-Bereiche(Schutz-und Erholungsfunktion), während der ertragswirtschaftliche Bereichnachgeordnetist. Die negativen Auswirkungen auf das ertragswirtschaftliche Ergebnis werden hingenommen. Generellgilt jedoch das Prinzip der Wirtschaftlichkeit aller Maßnahmen. Ökologische und soziale Funktionen sowie wirtschaftliche Aufgaben sind langfristig gesehen nicht zu trennen. Dies erfordert die Ausrichtung auf einen standortsgemäßen, naturnahen, vielfältigen und stabilen Waldaufbau, wobei die in der natürlichen Waldgesellschaft vertretenen Baumarten überwiegende Anteile an der Bestockung haben sollen. Auf die sehr ausführlichen Beiträge zu den Zielsetzungen wird auf den Vorbericht als auch das Papier „Stadtwald Karlsruhe, Grundsätze und Zielsetzungen der Waldwirtschaft“ verwiesen. 2Zusammenfassung Zustand Der Stadtwald im Stadtkreis Karlsruhe umfasst eine Betriebsfläche von rund 2250 ha und eine Holzbodenfläche von 1973 Hektar.Die Flächen sind trotz der Zerstreutlage im Wesentlichen arrondiert. Allerdings grenzen sie häufig an Straßen, Bebauung, Bahnlinien und Gewässer an, was die Bewirtschaftung deutlich erschwert.Die Bewirtschaftung erfolgt durch das seit 2015 eigenständige städtische Forstamt Karlsruhein 3 Revieren.Im Stadtwald wurde erstmalig eine permanente Betriebsinventur im 100*200 m-Raster durchgeführt. Insgesamt wurden 7 verschiedeneWaldentwicklungstypen (WET’en)ausgeschieden.Bestimmend sinddie Buntlaubbaum-Mischwälder(48%),die beiden Buchen-Mischwald-WET‘en(zus. 21%), Eichen-Mischwälder(11%) undPappel-Mischwälder(10%). Der Stadtwald ist vonLaubbäumengeprägt (88%). Das Verhältnis von Laub-zu Nadelbäumen ist stabil geblieben. Dauerwald wurde aufknappein Viertelder Stadtwaldflächeausgeschieden DerHolzvorratbeträgt aktuell 331 Vfm/ha undistgegenüber 2008ebenfallsstabil geblieben.Der Starkholzanteil am Gesamtvorrat hat zugenommen. Mit einemlaufendenZuwachsvon6,2 Efm/J/ha ist der Stadtwaldinsgesamtleistungsfähig. FE-Stichtag01.01.2018Forstamt-/ Betriebsnummer:212 / 11 FE100 Sitzungsvorlage und Allgemeiner TeilSeite:4von4108.05.18 Naturverjüngungsvorrat ist auf 59% der Fläche älterer Beständevorhanden, allerdings strauchreich. Der Verbiss durch Wild an Naturverjüngungen und ungeschützten Kulturen ist allgemein deutlich spürbar und hat im Vergleich zu 2008 noch zugenommen. Der Stadtwald weist in der Summe auf jeder Fläche 4,1 Waldschutzfunktion nach Waldfunktionenkartierung auf.12% der Betriebsflächewurden alsWaldbiotopeausgewiesen.Rund 50% der Flächen liegen in FFH-Gebieten, knapp 20% in Vogelschutzgebieten. Waldrefugien wurden auf 45 ha Fläche ausgewiesen (2% der Hbfl),56Habitatbaumgruppen im Betrieb angelegt und dokumentiert.Totholzerreicht mit durchschnittlich43,8 Vfm/haeinen sehrhohenStand. Vollzug Der durch die Zwischenrevisionim Jahr 2014festgelegte Hiebssatz(147.900 Efm)wurde knapp erfüllt(91%).Während die Haupt-und Dauerwaldnutzungendeutlichhinter den Planansätzen blieben, wurden die Vornutzungsmassennahezu planmäßigerreicht.Nur 3% des Einschlages entstandendurch zufällige Nutzungen (ZN). Jungbestandspflegeund Ästungen wurden etwas überplanmäßig vollzogen (+15%). Verjüngt wurde deutlich weniger als ursprünglich geplant. Wildschutz-Zäune wurden auf 5,4 ha gebaut und damit deutlich weniger, als geplant (16,4 ha). Über die Jahre 2008-2017 hinwegwar der Stadtwald ein wirtschaftlicher Zuschussbetrieb. Planung Der Hiebssatz für das kommende Jahrzehnt beträgt 142.200 Efm (7,2 Efm/a/ha).1/3der Massen soll in den Vornutzungsbeständen anfallen,knapp 50%inHauptnutzungsbeständen undrund 20%in Dauerwäldern. Verjüngungszugang ist auf 169 ha geplant und damit deutlich mehr als in der letzten Periode vollzogen wurde (112 ha). Rund 1/3 der Fläche soll aus Naturverjüngung entstehen. Anbau (110 ha) soll vor allem mit Pappeln (32%), Eichen (27%) und Roterlen (13%) erfolgen. Wildschutzmaßnahmen sindzumeistan gepflanzten Bäumen notwendig(gesamt:102 ha, dav. Wuchshüllen 42 ha,. Fegeschutz 39 haundZaunbau21 ha). Jungbestandspflegen und Jungbestandspflegen unter Schirm (bzw. im Dauerwald / in Verjüngungszugängen) wurden insgesamt auf knapp 270 ha geplant. Ästungen sindan1210Bäumenauf 5 m vorgesehen (vorwiegend Pappeln und Kirschen). FE-Stichtag01.01.2018Forstamt-/ Betriebsnummer:212 / 11 FE100 Sitzungsvorlage und Allgemeiner TeilSeite:5von4108.05.18 Steckbrief ZustandMengeEinheit Forstliche Betriebsfläche* 2.249,5ha davon Holzbodenfläche 1.973,1ha Anteil Extensiv an der Holzbodenfläche 14% Anteil Nichtwirtschaftswald an der Holzbodenfläche 3% Vorrat 331Vfm/ha Anteil Verjüngungsfläche unter Altbäumen inBeständen > 60 Jahre und im Dauerwald 59% Bu 18% BAh 10% Es 9% Ei 8% REr 7% REi 6% sLb 30% sNb 12% Baumartenanteile PlanungMengeEinheit Hiebssatz 7,2Efm/J/ha 142.192Efm Laufender Zuwachs (lGz)6,2 Efm/J/ha Jungbestandspflege269,3 ha Arbeitsfläche Verjüngungsplanung168,8 ha davon Naturverjüngung58,6 ha davon Anbau110,2 ha Vorbau, Unterbau10,4 ha * Holzboden-und Nichtholzbodenfläche FE-Stichtag01.01.2018Forstamt-/ Betriebsnummer:212 / 11 FE100 Sitzungsvorlage und Allgemeiner TeilSeite:6von4108.05.18 3Zustand 3.1Flächen 3.1.1Aufgliederungder Forstlichen Betriebsflächen Forstein- richtungs- stichtag ForstlicheBetriebsfläche[ha] Summe Forstliche Betriebs- fläche Holzboden Nichtholz- boden Summe Holzboden- fläche WirtschaftswaldNicht- wirtschafts- wald BW, WR, BK, BB* Summe Wirtschafts wald AKl- Wald Dauer- Wald 01.01.20082.260,61.948,41.948,41.858,290,20,0312,2 01.01.20182.249,51.973,11.923,71.478,8444,949,4276,4 Differenz-11,1+24,7-24,7-379,4+354,7+49,4-35,7 * BW: Bannwald; WR: Waldrefugium; BB: Bannwald inBiosphärenkernzone; BK: Biosphärenkernzone 3.1.2Waldentwicklungstypen/Behandlungstypen nach Fläche Hektar Holzboden Wirtschaftswald Nicht- wirtschafts- wald Summe WET WET/ BHTJpfl*JDf*ADf*Vpfl* N% <=40* N% >40* DW* (ohne Ext) Ext* (AKL) Ext* (DW) AKLDWhaAnteil a Bu-sLb1415251923129827814 b Bu-Nb161761387 d Dgl71253164925 e TEi30344156519422620811 h Bunt-Lb951243325293576611531495248 k Kie-- >Bu_Ta 414540371005 p Pappel19826121210913620610 Summe1701945461351731662699417621281.973100 Anteil %91028798145911100- * Jpfl: Jungbestandspflege; JDF: Jungdurchforstung; ADF: Altdurchforstung; Vpfl: Vorratspflege; N%<=40: Verjüngung mit Nutzung <= 40% vom Vorrat; N%>40:Verjüngung mit Nutzung > 40% vom Vorrat; DW: Dauerwaldnutzung; Ext: Extensiv Waldbauliche Details zu den Waldentwicklungs-/Behandlungstypen sindfür BI-Betriebedem FE 65 zu entnehmen (Anlage). FE-Stichtag01.01.2018Forstamt-/ Betriebsnummer:212 / 11 FE100 Sitzungsvorlage und Allgemeiner TeilSeite:7von4108.05.18 3.1.3Standörtliche Grundlagen Regionale Gliederung Baden-Württemberg ist nachnaturräumlichen undstandortskundlichen Gesichtspunkten in große, sogenannte Wuchsgebiete eingeteilt, die wiederum in kleinere Einzelwuchsbezirke bzw. Wuchsbezirke unterteilt sind. Diese weisen homogene, das Wachstum der Bäume bestimmende Verhältnisse auf. Nach dieser forstlichen Regionalen Gliederung des Landes Baden-Württemberg verteilt sich der Stadtwald Karlsruhe wie folgt: WuchsgebietEinzelwuchsbezirk (EWB) / Wuchsbezirk (WB) Rheinauewald Oberrheinisches Tiefland WB 1/01: Rheinauen zwischen Mannheim und Rastatt Hardtwaldungen Oberrheinisches Tiefland WB 1/02b: Hardtwald zwischen Karlsruhe und Walldorf WB 1/02c: Hardtwald zwischen Karlsruhe und Rastatt FlussauewaldOberrheinisches Tiefland WB 1/02b: Hardtwald zwischen Karlsruhe und Walldorf Bergwald teilweiseSchwarzwald EWB 3/01: NördlichesSchwarzwaldvorland Bergwald teilweiseNeckarland EWB 4/04: Pfinzgau EWB 4/05a Vorderer Kraichgau Klima Klimadaten für Karlsruhe: Die Region Karlsruhe gehört zu den wärmsten Gebieten in Deutschland. Diedurchschnittlichen Jahrestemperaturenliegen im Mittel bei 10,7°C (1971-2000) Zusätzlich ist von einer fortschreitenden Klimaerwärmung auszugehen. So erhöhte sich die Mitteltemperatur der 30-jährigen Vergleichsperioden in Karlsruhe zwischen 1951-1980 und 1971-2000 um + 0.6 °C. Im Allgemeinen herrscht ein recht mildes und wenig zu Extremen neigendes Gesamtklima vor, wenngleich größere Schwankungen möglich sind. Für die Vegetation ist hauptsächlich diejahreszeitliche Verteilung der Niederschlägevon Bedeutung, welche hier mit über 50% in derSommerzeit günstig liegt. Von den klimatisch bedingten Gefahren ist vor allem diesommerliche Trockenheitvon Bedeutung. Die Hauptwindrichtungist Südwest. jährlicheNiederschlagssumme 781 mm Niederschläge Mai-September56,6% Jahresdurchschnittstemperatur 1971-2000 10,7°C Dauer derVegetationsperiode(> 10 °C) 235 Tage FE-Stichtag01.01.2018Forstamt-/ Betriebsnummer:212 / 11 FE100 Sitzungsvorlage und Allgemeiner TeilSeite:8von4108.05.18 Die Niederschläge nehmen von West nach Ost zum Gebirgsrand Schwarzwald/Kraichgau zu und am Gebirgsrand selber wieder von Nord nach Süd. Standortsbilanz Für die gesamte Betriebsfläche, außer den Flächenzugängen, existiert eine digitalisierte Standortskartierung. Der Anteil der sehr guten Standorte nimmt 31% dieser Fläche ein. Gute bis mittlere Standorte finden sich auf 51% und weniger günstige Standorte auf 18% der Betriebsfläche. Die standörtlichen Rahmenbedingungen können zusammenfassend als gut eingestuft werden. Vor Ort herrschen aber, bedingt durch das geologische Ausgangssubstrat, deutliche Schwerpunkte vor. Die weniger günstigen Standorte liegen im Hardtwald, die besseren Standorte im Auewald.Der Stadtwald bietet damit gute Bedingungen für den Aufwuchs naturnaher und für die Erzeugung wertvollen Holzes geeigneter Mischwälder. (Quelle: Allgemeiner Teil 2007) Nachkartierungen wurden 2017begonnen. Leider liegen noch keine Ergebnisse vor. Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dassdie Standorte differenzierter dargestellt werden und damit Entscheidungen zur Baumartenwahl und Risikoabwägungen entsprechend abgewogen durchgeführt werden können. Dies ist nach Vorliegen der Ergebnisse bei der Umsetzung der aktuellen Planung zu berücksichtigen. FE-Stichtag01.01.2018Forstamt-/ Betriebsnummer:212 / 11 FE100 Sitzungsvorlage und Allgemeiner TeilSeite:9von4108.05.18 3.2Baumarten 3.2.1Baumarten Anteile/Zuwachs Baumartenfläche (% Hbfl) dGz100 Vfm/Jahr/ha lGz Vfm/Jahr/ha 20182008 Fichte 2 215,218,7 Douglasie 3 415,117,8 Waldkiefer 3 48,48,1 Europäische Lärche 2 ((0))8,37,7 Lärche (unbestimmt) <0,5 20,00,0 Sonstiges Nadelholz *1 ((1)) <0,511,38,4 Nadelbäume121211,712,8 Rotbuche 18 168,59,2 Roteiche 6 59,210,0 Eiche (unbestimmt) 8 77,47,4 Bergahorn 10 105,96,5 Spitzahorn 3 36,37,8 Gemeine Esche 9 135,35,6 Roterle 7 86,46,0 Schwarzpappelhybrid 5 111,97,3 sonstige Pappelart 1 40,00,0 Hainbuche 5 55,15,0 Linde (unbestimmt) 4 57,48,8 Robinie 2 17,38,0 Birke 1 15,36,1 Weide 2 25,15,2 Strauch 2 ((<0,5))1,01,3 Sonstiges Laubholz *2 (6) 47,86,2 Laubbäume88857,37,2 Gesamtbetrieb----7,97,9 *1:Ta, Abg, Abi, SKi, Thu *2:TEi, FAh, BPa, As, Ul, Kir, TKr, Pru, SNu, Nu, Els, Vb, EKa, Wb, Wa, sHL, uHL, sWL, PrSP FE-Stichtag01.01.2018Forstamt-/ Betriebsnummer:212 / 11 FE100 Sitzungsvorlage und Allgemeiner TeilSeite:10von4108.05.18 3.2.2Baumartenflächen nach Altersklassen und Entwicklungsphasen (in ha) 0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 BLIaIbIIIIIIVVVIVIIVIII ffJWVP FiDglKieELäsNb *1BuREiEiBAhSAh EsRErHPaHBuLiRobWeiStrsLb *2 3.3Holzvorrat 3.3.1Vorratsentwicklung Jahr wirklicher VorratSollvorratOptimalvorrat insges.Ges.betriebAKl-WaldDWAKl-WaldDW VfmVfm / haVfm / haVfm / haVfm / haVfm / ha 2008628.410323318419236380 2018653.340331317376237300 Differenz+24.929+9-1-44 Differenz %+4%+3%0%-10% FE-Stichtag01.01.2018Forstamt-/ Betriebsnummer:212 / 11 FE100 Sitzungsvorlage und Allgemeiner TeilSeite:11von4108.05.18 3.3.2Vorratsstruktur nach Baumarten Baumartenvorrat Schwachholz (BHD 7-24,9) Mittelstarkes Holz (BHD 25–49,9) Starkholz (BHD≥50) %%% Sonstiges Nadelholz71713 SummeNadelholz71713 Rotbuche151725 Sonstiges Laubholz786762 Summe Laubholz938387 Vorratsfestmeter72.110277.629303.600 %114246 Nur Baumarten mit Vorratsanteilen >20% 3.4Verjüngungsvorrat unter Schirm 3.4.1Verjüngungsvorrat unter Schirm nachFlächen insgesamt Bezugsfläche 20182008 haAnteil an der Hbfl haAnteil an der Hbfl Alterklasse >= IV und Dauerwald 7005934543 Auswertungsebene1.0075154128 Der Verjüngungsvorrat setzt sich zusammen aus Naturverjüngung, Saat, Vorbau undUnterbau. Abweichungen zur BI können sich durch unterschiedliche Flächengewichtungen ergeben 3.4.2Verjüngungsvorrat unter Schirm nach Baumarten ab AKL IV und DW Baumart Anteil am Verjüngungsvorrat in % 20182008 Sonstiges Nadelholz((1))5 SummeNadelholz((1))5 Rotbuche1410 Roteiche35 Bergahorn2233 Spitzahorn26 Feldahorn21 Gemeine Esche618 Hainbuche63 Ulme (unbestimmt)11 Vogelkirsche11 Gewöhnliche Traubenkirsche20 FE-Stichtag01.01.2018Forstamt-/ Betriebsnummer:212 / 11 FE100 Sitzungsvorlage und Allgemeiner TeilSeite:12von4108.05.18 Baumart Anteil am Verjüngungsvorrat in % 20182008 Linde (unbestimmt)32 Spätbl. Traubenkirsche20 Strauch300 Sonstiges Laubholz514 Summe Laubholz9995 3.5Verbiss nach Baumarten Verbissstufe * 1 Baumart* 2 Fläche* 3 SchwachMittelStark ha %%% Rotbuche144,158366 Roteiche34,913285 Bergahorn221,7143947 Spitzahorn24,6312940 Feldahorn16,6251956 Gemeine Esche68,7301456 Roterle12,19703 Hainbuche69,2322147 Ulme (unbestimmt)12,431267 Vogelkirsche14,0391348 Gewöhnliche Traubenkirsche23,1512128 Linde (unbestimmt)33,7462529 Spätbl.Traubenkirsche16,412853 Strauch305,1442234 * 1 analog forstlichem Gutachten * 2 Nur Baumarten mit Anteil am Verjüngungsvorrat von min. 1% * 3 Fläche des Verjüngungsvorrats unter Schirm + Fläche aller Bestände/ideellen Teilflächen der Altersstufe 1 FE-Stichtag01.01.2018Forstamt-/ Betriebsnummer:212 / 11 FE100 Sitzungsvorlage und Allgemeiner TeilSeite:13von4108.05.18 3.6Ökologische Parameter 3.6.1Waldfunktionen Waldfunktionen gesamt:10.034ha Anteil an der Gesamtbetriebsfläche:413,7% Abk.InsgesamtDurch Gesetz / Verordnung förmlich festgelegt haha Wasser-und QuellschutzgebieteW1.2141.214 BodenschutzB3939 KlimaschutzK1.837 ImmissionsschutzI1.9250 SichtschutzS290 Erholungswald Stufe 1E1867867 Erholungswald Stufe 2E2726**** Naturschutzgebiet / NaturdenkmalNSG / ND387/1387/1 LandschaftsschutzgebietLSG1.7411.741 NaturparkNP22 BannwaldBW44 SchonwaldSW324324 3.6.2Leitbiotoptypen nach Waldbiotopkartierung Gesamtbiotopfläche:292ha Anteil an Gesamtbetriebsfläche:12,0% Anzahl der Biotope:148 Anteil an Gesamt- Biotopfläche in % Fläche in ha Seltene, naturnaheWaldgesellschaft50,7148 Trockenbiotop0,1<0,5 Moorbereich / Feuchtbiotop3,09 Stillgewässer mit Verlandungsbereich18,754 Fließgew. m. naturnah. Begleitvegetation10,430 Strukturreiche Waldränder0,72 Wald mit schützenswerten Tierarten2,57 Wald mit schützenswerten Pflanzenarten0,72 Strukturreiche Waldbestände9,127 Sukzessionsflächen3,310 Naturgebilde0,82 FE-Stichtag01.01.2018Forstamt-/ Betriebsnummer:212 / 11 FE100 Sitzungsvorlage und Allgemeiner TeilSeite:14von4108.05.18 3.6.3Natura 2000 Übersicht Anteil an Gesamt- betriebsfläche in % Fläche in ha VSG-Fläche insgesamt:18,3444 FFH-Flächeinsgesamt:50,81.233 Lebensraumtypen insgesamt:3,584 Lebensstätten insgesamt:227,55.518 Lebensraumtypen Anteil an Gesamt-LRT- Fläche in % Fläche in ha Auenwälder mit Erle, Esche, Weide27,223 Hartholzauenwälder4,03 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald37,331 Bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen11,09 Fließgewässer mit flutender Wasservegetation20,517 Arten / Lebensstätten Anteil an Lebensstätten- Fläche in% Fläche inha Atlantischer Lachs0,0<0,5 BauchigeWindelschnecke0,18 Baumfalke5,2289 Bechsteinfledermaus8,2450 Eisvogel0,319 Europäischer Bitterling0,14 Flussneunauge0,01 Gelbbauchunke1,583 Grauspecht5,6309 Groppe, Mühlkoppe0,0<0,5 Großer Feuerfalter0,0<0,5 FE-Stichtag01.01.2018Forstamt-/ Betriebsnummer:212 / 11 FE100 Sitzungsvorlage und Allgemeiner TeilSeite:15von4108.05.18 Anteil an Lebensstätten- Fläche in% Fläche inha Großes Mausohr15,2838 Grüne Flussjungfer0,0<0,5 Grünes Besenmoos4,7259 Heldbock15,7868 Hirschkäfer3,5194 Hohltaube4,5249 Krickente0,01 Meerneunauge0,01 Mittelspecht4,0221 Neuntöter0,318 Nördlicher Kammmolch10,1559 Rapfen0,0<0,5 Scharlachkäfer2,6142 Schlammpeitzger0,02 Schwarzmilan5,2289 Schwarzspecht5,7313 Steinbeißer0,15 Wasserralle0,01 Weißstorch1,478 Wendehals0,213 Wespenbussard5,2289 Zierliche Tellerschnecke0,0<0,5 Zwergdommel0,01 Zwergtaucher0,316 3.6.4Alt-und Totholzkonzept Waldrefugien45ha2,3 % d. Holzbodenfläche Habitatbaumgruppen56Stück-- TotholzAktuell:43,8. Vfm/ha*Vorinventur20,3. Vfm/ha** *incl. 3,1Vfm/ha Wurzelstöcke** ohne Wurzelstöcke FE-Stichtag01.01.2018Forstamt-/ Betriebsnummer:212 / 11 FE100 Sitzungsvorlage und Allgemeiner TeilSeite:16von4108.05.18 3.7Würdigung des Zustands Der Stadtwald im Stadtkreis Karlsruhe umfasst eine Betriebsfläche von rund 2250 ha und eine Holzbodenfläche von 1973 Hektar. Im Vorlauf zur Forsteinrichtung wurden städtische Flächen durch das Forstamt in Zusammenarbeit mit dem städtischen Liegenschaftsamt dahingehend überprüft, ob sie dem Stadtwaldfunktional zugehörig sind. Dadurch kam es zu deutlichen Flächenänderungen. Flächen mit nichtforstlichen Nutzungen wurden aus der Betriebsfläche genommen (z.B. landwirtschaftliche Flächen, Grünschnittdeponien u.ä. Bsp: 3/2, 14/1 und 14/3). Flächen mit Wald, die bisher in der Betreuung anderer Ämter lagen (Bsp. Teile von 6/0, 1/4), wurden dem Stadtwald zugeordnet. Rund 5 ha Bannwald wurden der Holzbodenfläche zugeordnet (12/11, 12/12-zuvor Nichtholzboden). Insgesamt nahm die Forstbetriebsfläche um 11,1 ha ab, während gleichzeitig die Holzbodenfläche (tatsächliche Waldfläche) um rund 25 ha zunahm. Hierin wird deutlich, daß das Ziel einer gestrafften Zuordnung erreicht wurde. Die Zunahme beim Dauerwald (+354 ha) beruht vor allem auf der Ausweisung älterer Buchenwälder in der Vorratspflege und Verjüngungsnutzung als Dauerwald (rund 270 ha). Der restliche Anstieg entfällt auf extensive Dauerwaldbestände. Nichtwirtschaftswald wurde erstmalig ausgewiesen und besteht ganz überwiegend aus Waldrefugien (45 ha) undetwas Bannwald (rund 5 ha). Die Flächenänderungen sind mit Hilfe des neuen und des alten Flächenbuches (FE 8) im Einzelnen nachvollziehbar. Der Stadtwald ist stark zergliedert, besteht aus 19 Distrikten und 147 Abteilungen und liegt in 4 verschiedenen Naturräumen: Rheinaue, 445 ha, 23% der Holzbodenfläche: Distrikte Burgau (14), Rappenwört (15), Großgrund (16), Unterwald (17) Hardt, 193 ha, 10% der Holzbodenfläche: Distrikte Hardt (13), Weiherwald (19), Reitschulschlag (20) Flussaue (Kinzig-Murg-Rinne), 736ha, 37% der Holzbodenfläche: Distrikte Elfmorgenbruch (1), Vokkenau (2), Weidbruch (3), Bruchwald (4), Oberwald (11), Rissnert (12) Bergwald (Vorbergzone Schwarzwald und Pfinzgau), 599 ha, 30% der Holzbodenfläche: Großer Wald (5), Turmberg (6), Stupfericher Wald (7), Bergwald (8), Wolfartsweierer Wald (9), Grünwettersbacher Wald (10) Die Flächen sind trotz der Zerstreutlageim Wesentlichen arrondiert. Allerdings grenzen sie häufig an Straßen, Bebauung, Bahnlinien und Gewässer an, was die Bewirtschaftung deutlich erschwertund einen sehr hohen Kontrollaufwand für die vorgeschriebenen Regelkontrollen bedeutet. Die Bewirtschaftung erfolgt durch das seit 2015 eigenständige städtische Forstamt Karlsruhe in 3 Revieren. Diese sind als Mischreviere bzw. Reviere mit Sonderfunktionenorganisiert. Die Reviergrößen liegen zwischen rund 600 und 880 ha. FE-Stichtag01.01.2018Forstamt-/ Betriebsnummer:212 / 11 FE100 Sitzungsvorlage und Allgemeiner TeilSeite:17von4108.05.18 Revier-Nr.HaRevierleiter 1602RenéHotz 4878JürgenHartig 5493BerndStruck Summe1973 Im Stadtwald wurde erstmalig eine permanente Betriebsinventur im 100*200 m-Raster durchgeführt. Die Vorinventur war eine temporäre Stichprobeninventur. DieWaldbegängeerfolgten im Sommer 2017 durchOberforstratErhard Prinz und die zuständigen Revierleiter. Waldentwicklungstypen (WET’en): Insgesamt wurden 7 verschiedene WET’en ausgeschieden. Es dominieren die Buntlaubbaum-Mischwälder, die auf 48% der Fläche ausgewiesenwurden. Ihre Flächenschwerpunkte liegen in der Rhein-und der Flussaue. Den zweitgrößten Anteil (21%) nehmen die beiden Buchen- Mischwald-WET‘en ein, mit Schwerpunkt im Bergwaldrevier im Osten (Distr. 5, 7-10). Bei den Eichenmischwäldern mit 11% Flächenanteil liegen die Flächenschwerpunkte in der Flussaue (Distr. 11 u. 12) und der Rheinaue (Distr. 14 u. 15). Auf eine Differenzierung in Stiel-u. Traubeneichen-Mischwälder wurde verzichtet. Pappel-Mischwälder kommen in der Fluss-und Rheinaue auf insgesamt 10% der WET-Flächen vor. Besonders pappelreich sind die Distr. 1, 3 u.17. Von geringerer Bedeutung sind die Kiefern-Mischwälder und die Douglasien-(sNb-) Mischwälder mit je 5%. Insgesamt wurden 54 Behandlungstypen ausgewiesen, davon auf 270 ha extensive. Details zu wichtigen Behandlungstypen sind den verschiedenenSonder-Auswertungen zu entnehmen. Der Stadtwald ist vom Laubbäumengeprägt (88%). Das Verhältnis von Laub-zu Nadelbäumen ist stabil geblieben. Wichtigste Baumarten sind Buche (18%), Ahorn (13%), Esche (9%), Eiche (8%), Roterle (7%), Pappeln und Roteiche (je 6%) sowie Hainbuche (5%). Wichtigste Nadelbaumarten sind Kiefer und Douglasie (jeweils 3%). Leicht zugenommen haben Buche, Eiche (!) und Roteiche vor allem auf Kosten der Esche. Der Stadtwald ist charakterisiert durch große zuwachskräftige Flächen mit mittelaltem Wald und durchschnittlich ausgestatteten Altbestandsflächen. Das Altersklassenverhältnis (AKL-Verhältnis) ist unausgeglichen. Die mittelalten Bestände der AKL III und IV (41-80 Jahre) weisen einen deutlichen Flächenüberhang auf, die älteren ab der AKL VI(101–120 Jahre)sind insgesamt ausgeglichen. Ein deutlicher Abmangel besteht in der AKl V (81-100 Jahre) und abgeschwächt in den beiden jüngsten AKL. Dauerwald im Wirtschaftswald wurdeauf zusammen 445 ha ausgeschieden. Dabei entfallen rund 270 ha auf den Buchendauerwald sowie knapp 180 ha auf extensiven Dauerwald mit klarem Schwerpunkt im Buntlaubbaummischwald. Weitere 28 ha wurden als Dauerwald im Nichtwirtschaftswald ausgewiesen(Waldrefugien, Bannwald). Damit sind knappein Viertelder Stadtwaldfläche als Dauerwald ausgewiesen, ein vergleichsweise hoher Wert. DerVorratbeträgt aktuell 331 Vfm/ha und hat gegenüber dem 2008 im FE 5 ausgewiesenen Vorrat um 8 Vfm/ha zugenommen. Beieinem direkten Vergleich der Betriebsinventurergebnisse(BI)durch Neuberechnung der Inventurdaten mit der aktuellen BI-Version beträgt die rechnerische Differenz 2 Vfm/ha. FE-Stichtag01.01.2018Forstamt-/ Betriebsnummer:212 / 11 FE100 Sitzungsvorlage und Allgemeiner TeilSeite:18von4108.05.18 Da 2008 regionale Höhenkurven zur Höhenberechnungen, 2018 dagegen im Stadtwald gemessene Höhen verwendet wurden, sind weitere Abweichungen möglich. Insgesamt ist von einer Vorratskonstanz auszugehen. Der Vorrat im Stadtwald liegt auch aufgrund seines geringen Nadelbaumanteils etwas unter dem Landesschnitt (gesamt 377 Vfm/ha, Staatswald: 345 Vfm/ha). Der Starkholzanteil (BHD>50cm) am Gesamtvorrat hat von 39% auf 46% zugenommen. Dabei hat der Anteil des Starkholzes über alle Baumartengruppen hinweg (auch der Eiche!) zugelegt. Die Bonitierung erfolgte auf der Grundlage regional vorliegender Messwerte, in denen auch die betrieblichen Daten enthalten sind. Unter Berücksichtigung regionaler Einheiten und der Wuchskraft der Standorte im Stadtwald wurde ein laufender (aktueller) Zuwachs von 6,2 Efm/J/ha und ein langfristiger Zuwachs (dGz100) von 6,3 Efm/J/ha ermittelt. Im Vergleich zu 2008 wurden die Zuwachsverhältnisse beim laufenden Zuwachs etwas höher und beim durchschnittlichen Zuwachs etwas niedriger eingeschätzt (lGz + 0,2 Efm/J/ha, dGz100 -0,3 Efm/J/ha). Insgesamt ist der Stadtwald leistungsfähig. Naturverjüngungsvorrat ist auf 59% der Fläche älterer Bestände aufgelaufen (ab 61 Jahren und Dauerwald). Die Verjüngungsfläche hat sich gegenüber 2008 nahezu verdoppelt. Allerding sind darin auch hohe Anteile an Sträuchern enthalten (30%), die 2008 nicht aufgenommen wurden. Die Spätblühende Traubenkirsche (Neophyt)kommt nur auf 2% vor und ist damit flächenmäßig unbedeutend. Bei den Baumarten dominieren Bergahorn (22%) und Buche (14%). Weitere wichtige Baumarten sind Hainbuche und Esche mit jeweils 6 %. Nadelbäume spielen keine Rolle (zusammen 1%). Da 2008 Sträucher nicht aufgenommen wurden, ist der Vergleich der prozentualen Veränderungen gegenüber 2008 verzerrt. Bei einem Vergleich der tatsächlich verjüngten Flächen (in ha) zeigt sich, dassBuche, Bergahorn, Hainbuche und Linde in der Verjüngung deutlich gewonnen haben, während Nadelbäume und Esche zurückfielen. Durch Jungbestandspflege unter Schirm sind die Potentiale der Naturverjüngung gegenüber Sträuchern und Traubenkirschen grundsätzlich ausbaufähig. Der Verbissdurch Wild an Naturverjüngungen und ungeschützten Kulturen ist allgemein deutlich spürbar und hat im Vergleich zu 2008 noch zugenommen. Pflanzungen werden in der Regel systematisch geschützt. Verbissschwerpunkte sind vor allem die kleineren Waldflächen im Offenland. Die Distrikte Oberwald und Rissnert werden inzwischen in Regie bejagt.Das Forstamt hat hier eine Verringerung der Verbissbelastung festgestellt. Aus waldbaulichen Gründenundaufgrundderdurch Erholungsnutzungextremerschwerten Bejagungwerdendie beiden Distrikteauchweiterhin in Regie bejagtünden. Dafürwurdedie bisherige städtische Regiejagd „Bergwald“ mit ca. 2/3 Feldanteil verpachtet.Aus waldbaulicher Sicht mussdie Jagd intensiviert werden, insbesondere anVerbissschwerpunkten. Der Stadtwald weist in der Summe auf jeder Fläche 4,1 Waldschutzfunktion nach Waldfunktionenkartierung auf und damit eine starke Funktionenüberlagerung. Schwerpunkte bilden Wasser-und Quellschutzgebiete sowie Klima-, Immissionsschutz-und Erholungswald. Der größte Teil des Stadtwaldes liegt in Landschaftsschutzgebieten. Größere Bereiche sind als Naturschutzgebiet und Schonwald ausgewiesen. 148 Waldbiotope wurden auf 12% der Betriebsfläche durch die Waldbiotopkartierung ausgewiesen. FE-Stichtag01.01.2018Forstamt-/ Betriebsnummer:212 / 11 FE100 Sitzungsvorlage und Allgemeiner TeilSeite:19von4108.05.18 Flächenschwerpunkte bilden seltene naturnahe Waldgesellschaften, Still-u. Fließgewässer sowie strukturreiche Waldbestände. Die Biotopausstattung liegt flächenmäßig erheblich über dem Landesdurchschnitt (6% der Betriebsfläche). Rund 50% der Flächen liegen inFFH-Gebieten, knapp 20% in Vogelschutzgebieten. Auf rund 4% der Fläche wurden 5 verschiedene Lebensraumtypen ausgewiesen, mit Schwerpunkt in den feuchten Flussauewäldern. Nicht kartiert wurden die rund 30 ha Buchen-Waldlebensraumtypen aufgrund einer Vorgabe der Forsteinrichtungsleitung. Hintergrund war ein Dissensauf Landesebenemit der Naturschutzverwaltung über einen entsprechenden Kostenausgleich. Vorgaben für die Nutzungsplanung wurden dennoch beachtet und in die Planungen eingearbeitet. Innerhalb derFFH-Gebiete wurden Lebensstätten von 35 verschiedenen besonders geschützten Arten mit 2,3-facher Überlagerung kartiert. Flächenschwerpunkte bilden die Vorkommen von Heldbock, Nördlichem Kammmolch, Bechsteinfledermaus, Schwarz-und Grauspecht. Waldrefugienwurden auf 45 ha Fläche ausgewiesen (2% der Holzbodenfläche). Die Ausweisung erfolgte in enger Abstimmung mit dem amtlichen Naturschutz und führte zu einer Verringerung der vom Forstamt ursprünglich vorgeschlagenen Flächen. Ursache waren Befürchtungen, dassdurch das Ausbleiben forstlicher Maßnahmen die Eichenanteile dieser Flächen auf Dauer nicht zu halten sein würden. Insgesamt wurden 56Habitatbaumgruppen im Betrieb angelegt und dokumentiert. Totholz hat sich mit aktuell durchschnittlich 43,8 Vfm/ha gegenüber der letzten Erhebung verdoppelt (2008: 20,3 Vfm) und erreicht damit einen vergleichsweise sehr hohen Wert. Das ökologische Niveau ist in diesem Bereich als sehr günstigen zu bewerten. Der CO2-Speicher hat von 369 auf 382 t/ha leicht zugenommen und liegt auf einem mittleren Niveau. Hochgerechnet speichert der Stadtwald 753.724 Tonnen CO2! FE-Stichtag01.01.2018Forstamt-/ Betriebsnummer:212 / 11 FE100 Sitzungsvorlage und Allgemeiner TeilSeite:20von4108.05.18 4Betriebsvollzug im abgelaufenen Forsteinrichtungszeitraum Vollzugszeitraum2008bis2017 4.1Vollzug Nutzung 4.1.1Vollzug Nutzung nach Nutzungstypen VornutzungHaupt-/ DW-NutzungGesamtnutzung ha AFL* 1 Efmha AFLEfmEfmEfm/J/ha Plan* 2 1071605241066873761479007,6 Vollzug* 3 99259592633744561340486,9 Differenz absolut -79-932-433-12920-13852-0,7 Vollzug in % Plan 939859859191 * 1 ohneJpfl.-Fläche * 2 Planzeitraum 10 Jahre * 3 Vollzugszeitraum ist gesamter abgelaufener Forsteinrichtungszeitraum 4.1.2Vollzug Nutzung: planmäßige und zufällige Ergebnisse Anteil in % EfmBetrieb Planmäßige Hiebe 129861 Zufällige Nutzung 41873 Sturm 99424 Schnee, Duft, Eisbruch Insekten 60214 Dürre, Pilze, Sonstige 259162 Summe134084100 FE-Stichtag01.01.2018Forstamt-/ Betriebsnummer:212 / 11 FE100 Sitzungsvorlage und Allgemeiner TeilSeite:21von4108.05.18 4.1.3Vollzug Nutzung nach Jahren 4.2Vollzug Jungbestandspflege / Verjüngung Verjüngungs- zugang AnbauVorbau Jungbestands- pflege*1 Ästung hahahahaStück Plan*2 192,6111,90,7285,31.311 Vollzug*3 112,056,50327,01.507 Differenzabsolut-80,6-55,4-0,741,7196 Vollzug in % Plan58500115115 Äst ungSt uf e 2Äst ung St uf e3 *1Arbeitsfläche *2 Planungszeitraum 10 Jahre *3 Vollzugszeitraum istgesamter abgelaufener FE-Zeitraum FE-Stichtag01.01.2018Forstamt-/ Betriebsnummer:212 / 11 FE100 Sitzungsvorlage und Allgemeiner TeilSeite:22von4108.05.18 4.3Betriebsergebnisse(Hinweis: nicht mit dem Haushaltsergebnissen vergleichbar!) 4.3.1Betriebswirtschaftliches Ergebnis nach Jahren Daten für 2017 vorläufig mit Buchungsstand 22.3.2018 4.3.2Betriebswirtschaftliches Ergebnis tabellarisch Übersicht betriebswirtschaftliche Ergebnisse zur Forsteinrichtungserneuerung im Forstbetrieb: Stadtwald Karlsruhe Untere Forstbehörde212Erstes FWJ2008 Forsteinrichtungszeitraum: 2008 bis 2017 Betrieb11letztes FWJ2017 Ø 2008 - 2017 FWJ200820092010201120122013201420152016 2017 Ø 2008 - 2017 HolzbodenflächehaH1.9481.9481.9481.9481.9481.9481.9481.9481.9481.9621.950 GesamteinschlagFmE13.33414.59414.15714.56013.69913.53212.61412.69412.87512.30513.436 GesamteinschlagFmE/haH6,87,57,37,57,06,96,56,56,66,36,9 Gesamteinnahmen*€569.915817.366683.276675.578733.445731.256666.522676.600658.977614.880682.782 Gesamtausgaben*€803.191633.485697.636675.683801.559784.924845.529821.1631.266.4351.115.047844.465 Betriebsergebnis€-233.277183.881-14.360-105-68.114-53.668-179.007-144.562-607.459-500.167-161.684 Betriebsergebnis€/haH-12094-7-0-35-28-92-74-312-255-83 Betriebsergebnis€/FmE-1713-1-0-5-4-14-11-47-41-12 Stadtkreis Karlsruhe Stadt Karlsruhe Daten für 2017 vorläufig mit Buchungsstand 22.3.2018 FE-Stichtag01.01.2018Forstamt-/ Betriebsnummer:212 / 11 FE100 Sitzungsvorlage und Allgemeiner TeilSeite:23von4108.05.18 4.4Würdigung des Vollzugs Vorbemerkungen:Der Vollzug beruht auf dem Buchungsstand vom22.3.2018. Später hinzugekommene Buchungen auf das Jahr 2017 konnten nicht mehr berücksichtigtwerden. Nutzung:Der ursprüngliche Hiebssatz von 155.000 Efm wurde im Rahmen der Zwischenprüfung auf rund 147.900 Efm reduziert.Der durch die Zwischenrevision festgelegte Hiebssatz wurde knapp erfüllt(91%).Die wesentlichen Gründe dafür lagen nach Angaben des Forstamtes in der fehlenden eigenen Arbeitskapazität (viele dauerhaft nicht mehr in derHolzernte einsetzbare Forstwirte), in dem ständig kürzer werdenden Zeitfenster für die Holzernte, im Nutzungsverzicht bei alten Beständen (teilweise über Vertragsnaturschutz vereinbart) sowie in dem Wunsch des Waldbesitzers, den nachhaltig maximal möglichen Hiebssatz nicht auszureizen. Zugenommen hat zudem die Kritik an der Holzernte, die sich regelmäßig in Leserbriefen, E- Mails oder Schreiben manifestiert. Währenddie Haupt-und Dauerwaldnutzungen in Bezug auf die in der Zwischenrevision reduzierten Massen deutlichhinter den Planansätzen blieben, wurden die Vornutzungsmassennahezu planmäßigerreicht. Rechnerisch wurde dabei jeder Durchforstungsbestand einmal durchhauen. Der geplante Turnus von 1,2 wurde jedochnicht erreicht. Rückstände wurden auf 31 ha festgestellt, die möglichst bald abgebaut werden sollen. Auffällig war,dassBestände mitunter nur zum Teil durchhauen waren, andere Teile unbearbeitet blieben undanschließend offensichtlich in Vergessenheit gerieten. Ein konsequent bestandesweises Vorgehen wird aus Gründen einer rationellen Arbeitsorganisation und der Sicherstellung einer planmäßigen waldbaulichen Behandlung empfohlen. DieGesamteinschlagshöheerreichte in keinem Jahr den durch die Zwischenrevision herabgesetzten Hiebssatz ganz. Der Abstand nahm zum Ende des Forsteinrichtungszeitraumes insgesamt eher zu. Nur 3% des Einschlages entstanden durchzufällige Nutzungen(ZN), ein insgesamt erstaunlich niedriger Wert.Zuletzt wardurch das Eschentriebsterben einAnstieg zu verzeichnen. Jungbestandspflegewurde auf115% der geplanten Fläche vollzogen (327ha). Die Eingriffe waren notwendig, um Mischbaumanteile in Jungbeständen und Verjüngungszugängen zu erhalten und die Qualitätsentwicklung zu steuern. Jungbestandspflegen unter Schirmwaren ursprünglich nicht geplant, wurden aber zur Förderung der Naturverjüngung auf insgesamt 14 hadurchgeführt. Der Pflegezustand ist allgemein gut, Rückstände wurden nur auf1,1 ha festgestellt. Geästetwurdeetwas mehrals geplant(+15%).Der Schwerpunkt der Ästungen lag im Revier 1 (Rheinwald). Geplant waren Ästungen in 16 Beständen, vollzogen wurden sie in 17 Beständen. Ästungen bis 5mHöhe wurden laut Verbuchung nur zu40%erfüllt,Ästungen auf10mHöhedagegen deutlich übererfüllt. Verbucht warenÄstungenvor allem an Kirschen (auf 5m), Douglasien (10 m) und Hybridpappeln (10 m). Bei gut 50% fehlt die Angabe der Baumarten.Die Verbuchung der Längen scheint nicht konsequent durchgeführt worden zu sein, während die tatsächliche Umsetzung in Ordnung war.Rückstände wurden bei den Begängen nicht gefunden. Verjüngtwurde deutlich weniger als ursprünglich geplant (Vollzug:112ha, Plan193ha).Ursächlich dürfte FE-Stichtag01.01.2018Forstamt-/ Betriebsnummer:212 / 11 FE100 Sitzungsvorlage und Allgemeiner TeilSeite:24von4108.05.18 hier in erster Linie die Zurückhaltung in der Haupt-und Dauerwaldnutzung sein. Die zweite Ursache liegt in der erstmaligen Ausweisung von Dauerwald begründet. Im Dauerwald wird kein Verjüngungszugang ausgewiesen, auch wenn er durch die Forsteinrichtung im vergangenen Jahrzehnt noch geplant wurde (im Altersklassenwald). Im Stadtwald sind dies allein knapp 270 ha Buchendauerwald, in der Regel Althölzer, bei denen praktisch jeder Hieb zu Verjüngung führt. Das gleiche gilt für die extensiven Dauerwälder, deren Fläche sich ebenfalls deutlich erweitert hat.Neben gelungenen Verjüngungsflächen aus Naturverjüngung und Pflanzung kommen vereinzelt auch strauchreiche Flächen vor. 57ha (rund50% derVerjüngungsflächen) wurdenbepflanzt, vor allem mit Eichen (32% der Gesamtpflanzenzahl) undRoterlen(14%).Esche wurde noch bis 2010 angebaut (9% der Gesamtpflanzenzahl), dann aber aufgrund des Eschen-Triebsterbens nicht mehr. 11% der Pflanzen entfielen auf Nadelbaumarten, v.a.Kiefer (5%) undDouglasie(3%). Weitere 34%entfielenauf eine Vielzahl von Laubbaumarten und Sträuchern. Das Nachbesserungsprozent lag mit13%erfreulich niedrig. Allerdings gab es erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Standorten. Auf den trocken-sandigen Standorten der Hardt in Verbindung mit Schäden durch Engerlinge und massiver Konkurrenzvegetation als auch im Rheinwald waren die Nachbesserungsprozente höher. Unterbaumit Buche wurde von der Forsteinrichtungnicht geplant, aber im Distrikt5 auf kleiner Fläche zur Anreicherung von Buche unter Nadelholz durchgeführt. Diese Maßnahme war zurökologischenAufwertung sinnvoll. Vorbau, der auf kleiner Fläche ineiner ehemaligen Lärchen-Ackeraufforstunggeplant war (0,7ha), wurde nichtvollzogen, soll aber im nächsten Jahrzehnt umgesetzt werden. Verbiss-und Fegeschutzwurde aufinsgesamtrund 15ha verbucht. Zusätzlichwurdenvon2012-2017 rund 5.400Wuchshüllen ausgebracht. Grundsätzlich müssen gepflanzte Edellaubhölzer, Eichen, Pappeln, Weiden sowie Douglasien, Tannen und Lärchengeschützt werden. Zäunewurden auf 5,4 ha gebaut und damit deutlich weniger, als geplant (16,4 ha). Sie dienen zumeist dem Schutz größerer Eichenkulturen. Betriebsergebnis:Über die Jahre 2008-2017 hinweg wurde vom Forstamt insgesamt ein negatives Betriebsergebnis ausgewiesen, das sich im Mittel auf jährlich rund-162.000€, bzw.-83€/ha Holzboden oder -12€ je Festmeter belief. Allerdings sind die hier ausgewiesenen Datenfür einzelne Jahre nicht direkt vergleichbar. 2015 wurde das Forstamt selbständig und sämtliche Querschnittskosten (EDV, Personalverwaltung, interne Mieten u.a.) dem Stadtwald zugerechnet. Dadurch erklären sich die hohen Defizite von 2016 und 2017 gegenüber dem Beginn der vergangenen Periode. FE-Stichtag01.01.2018Forstamt-/ Betriebsnummer:212 / 11 FE100 Sitzungsvorlage und Allgemeiner TeilSeite:25von4108.05.18 5Planung 5.1Planung Nutzungen 5.1.1Planung Hiebssatz/Weiser EinheitAKL-WaldDauerwald Gesamtbetrieb 2018 Wirtschaftswald 2018 Gesamtbetrieb 2008 Hiebssatz Efm/J/ha 7,65,8 7,2 7,48,0 Efm 114.73627.456 142.192 142.192155.000 dGz 100Efm/J/ha 6,4(5,9) *1 6,3 6,36,6 lGzEfm/J/ha 6,4(5,9) *2 6,2 6,36,0 Periodischer Zuwachs (BI)*3 Efm/J/ha Vorrat / haHVfm/ha 317376 331 330323 *1 Bonitierung im Anhaltan Bonität vergleichbarer StoE des AKl-Waldes *2 im DW ist lGz = dGz100 *3bezogen auf ...... Jahre 5.1.2Planung Hiebssatz nach Nutzungstypen VornutzungHauptnutzungDauerwaldnutzungGesamtbetrieb haEfm/hahaEfm/hahaEfm/hahaEfm/ha Bestandesfläche *74063590114473581.80379 Arbeitsfläche *1.00447621108509542.13367 Turnus1,41,11,11,2 Gesamtmenge 47.405 Efm (incl. Jpfl.-Masse) 67.331 Efm27.456 Efm142.192 Efm 33%47%19%100 % * ohne Jpfl.-Fläche 5.1.3Planung Vordringliche Hiebsmaßnahmen Fläche * 913ha46% d. Fläche Menge 83.420Efm--- * Bestandesfläche(für alle Nutzungstypen) FE-Stichtag01.01.2018Forstamt-/ Betriebsnummer:212 / 11 FE100 Sitzungsvorlage und Allgemeiner TeilSeite:26von4108.05.18 5.1.4Planung Nutzungsansätze nach WET / BHT WET / BHT JpflJDfADfVpfl N% <=40 N% >40 DW (ohne ext.) Extensiv (insges.) Summe WET Efm/ha53590785968 a Bu-sLbEfm705212.21815.09386218.763 Efm/ha30859690 b Bu-NbEfm455.1697.26612.479 Efm/ha460606518061 d DglEfm336953.1631.0566795.626 Efm/ha245654065601837 e TEiEfm601.5162416024.219499037.589 Efm/ha55065551001802658 h Bunt-LbEfm4776.18821.6062.8829.31710.2754.75555.500 Efm/ha32065502252 k Kie-- >Bu_Ta Efm13182.9371.9862095.163 Efm/ha408075803005180 p PappelEfm3292.10889692232.7506737.072 Efm/ha 448695587259832572 SummeEfm 6539.31237.4417.42215.13743.02522.4076.796142.192 Die Darstellung der Nutzungsansätze nach BHT bezieht sich nur auf den Wirtschaftswald 5.2Verjüngungsplanung 5.2.1Planung Verjüngungsmaßnahmen Planung Verjüngungsmaßnahmen* Anbau*VorbauSaatUnterbauZäunung insgesamtdavon BlößeAnteil NvjdavonDWdavonDW haha%hahahahaha 168,811,335110,210,40,00,021,3 9,40,0 * wird nur im AKL-Wald geplant FE-Stichtag01.01.2018Forstamt-/ Betriebsnummer:212 / 11 FE100 Sitzungsvorlage und Allgemeiner TeilSeite:27von4108.05.18 5.2.2Planung Verjüngungsziele des AKl-Waldes nach WET/ Baumarten WET /Baumart SummeBAhHPaRErSEiLiSNusBA * ha hahahahahahaha dDgl1,60,20,00,00,00,00,01,5 eTEi11,81,80,00,01,80,20,08,1 hBunt-Lb73,522,611,310,49,92,04,512,8 kKie-->Bu_Ta0,30,00,00,00,00,00,00,3 pPappel80,813,622,611,59,311,62,49,7 Verjüngungsziel insgesamt (ha) 168,038,233,822,020,913,86,932,4 (%)100%23%20%13%12%8%4%19% Pflanzfläche aus Anbau Anbaufläche insges. (ha)110,27,434,014,019,53,77,024,2 Anteil amVerjüngungsziel (%) 66%19%100%64%93%27%102%75% * sBA: REi, HBu, Ei, Wei, TEi, Bu, SAh, Kir, Str, aPa, Dgl, FAh, Es, Abg, Rob, Kie, Vb, EKa 5.3Sonstige Planungen JungbestandspflegeÄstungWegebau AKl-Wald DW / unter Schirm / geplanterVZ Stufe1-3Fahrwege Maschinen- wege hahaStcklfmlfm Bestandesfläche 170,1**** 1.210 Arbeitsfläche 184,884,5 Vordringlich 68,0 Turnus 1,1 FE-Stichtag01.01.2018Forstamt-/ Betriebsnummer:212 / 11 FE100 Sitzungsvorlage und Allgemeiner TeilSeite:28von4108.05.18 5.4Würdigung der Planung Der Hiebssatz für das kommende Jahrzehnt beträgt 142.200 Efm (7,2 Efm/a/ha). Dieser Hiebssatz entspricht dem am Einzelbestand ermittelten waldbaulichen Hiebssatz, derauf der Basis der BI- Ergebnissebestätigt wurde.Von den54Straten im Betrieb konnten18Straten summarisch beplant werden. Diese18Straten umfassen74% desgeplanten Hiebssatzes (siehe auch FE 65- Auswertungen). Der geplanteHiebssatzliegtmit 7,2 Efm/a/ha über dem dGz 100 unddemlGz. Damit ist für das kommende Jahrzehnt rechnerisch von einem Vorratsabbau von 12 Vfm/ha auszugehen.Gegenüber der letzten Periode bedeutet dieser HiebssatzeinenRückganggegenüber der ursprünglichen, als auch der von der letzten Zwischenrevision reduzierten Planung (8,0 bzw. 7,6 Efm/a/ha), aber eine Erhöhung gegenüber dem letzten Vollzug (6,9 Efm/a/ha). 1/3der Massen soll in den Vornutzungsbeständen anfallen. Knapp 50% entfallen auf Hauptnutzungen, rund 20% auf Dauerwaldnutzungen.In den Vornutzungen ist ein Turnus von durchschnittlich 1,4Eingriffen im Jahrzehnt geplant. Das liegt deutlich über dem Turnus im Vollzug (1,0), bedeutet also eine waldbauliche Intensivierung. Nur 8%der Hauptnutzungen(ohne Dauerwaldnutzungen)sind Vorratspflegen. Die Hauptmassen sollen bei stärkeren Hieben ab 40% des Bestandesvorrates anfallen.Dauerwaldnutzungen sind hauptsächlich in den Buchen-Dauerwäldern geplant (84% der Dauerwaldnutzungen). Schwerpunkt bei den Nutzungen nach WET ist der Buntlaubbaum-Mischwald, auf den knapp 40% der Nutzungsmassen entfallen. Es folgt der flächenmäßig kleine WET Pappel-Mischwald (10% der Fläche) mit deutlich überproportionalenNutzungsmassen (26% aller Nutzungen). Der nächste größere Nutzungsblock entfällt auf die beiden Buchen WET’en mit zusammen 22% der Nutzungsmassen. Die Hiebsmassen in den Eichen-, Kiefern-und Douglasien-(Nadelbaum-) Mischwäldern sind von geringerer Bedeutung. Im Rahmen des Eschen-Triebsterbens wurde an den Einzelbeständen ein Anfall von insgesamt rund 11.000 Efm Schadholz kalkuliert, dasin den Hiebssatz integriert wurde. Entsprechend der Zielsetzungen im Stadtwald soll die Nutzung zielstarken Holzes aufgrund naturschutzfachlicher Forderungen und aus Gründen der Erholungsvorsorge nur zurückhaltend erfolgen. Lediglich bei der Pappel wurde eine konsequentere Nutzung derhiebsreifenBäume vorgesehen und führt hier zu einer Betonung der Nutzungen in diesem Bereich mit deutlichen Auswirkungen auf die Höhe und die Struktur des Gesamthiebssatzes. Starke Eichen sollen in aller Regel nicht mehr aktiv genutzt werden. In den Buchen-Dauerwaldnutzungen sind nur rund 40% der hiebsreifenBäumezur Nutzung vorgesehen (vgl. FE 65). Höher liegt die Nutzungsrate im WET Buntlaubbaummischwald aufgrund desEschen-Triebsterbens. Hier sind rund 60% derhiebsreifen Bäumezur Nutzung vorgesehen. In den einzelnen WET‘en sind die in den WET-Richtlinien niedergelegten Bewirtschaftungshinweise grundlegend. Ergänzend sind in den Buchen-Dauerwäldern nachfolgende Planungshinweise zu FE-Stichtag01.01.2018Forstamt-/ Betriebsnummer:212 / 11 FE100 Sitzungsvorlage und Allgemeiner TeilSeite:29von4108.05.18 beachten: Die Dauerwälder in der Wachstumsphase weisen einen Eichenanteil von19% (!)auf mit einer weiten Durchmesserspreitung. Diese Eichen sind in der dynamischen Buche zu erhalten und deshalb massiv zu fördern. Die vorhandenen Nadelholzanteile sollen bis zum Erreichen ihrer individuellen Hiebsreife weiter gefördert und dann konsequent geerntet werden. Die Naturverjüngung ist nadelholzarm. Ausgezogene Nadelholzanteile sollen durch Pflanzung im selben Umfang auf Lücken wieder eingebracht werden. Mit Hilfe von Jungbestandspflegen unter Schirm ist eine Steuerung der Verjüngung im Hinblick auf deren Zusammensetzung und qualitative Fortentwicklung möglich. In der Dauerwald-Verjüngungsphase ist zusätzlich auf die Erhaltung und Förderung der dort vorhandenen Nadelbaumverjüngung zu achten. In den Eichen-WETen sind abweichend von den Richtlinien im Grundsatz keine Nutzungen von hiebsreifen Alteichen mehr geplant. Ausnahmen hiervon können sich ergeben im Zusammenhang mit Verkehrssicherungsmaßnahmen und der Förderung besonders wertvoller Eichen. In den Durchforstungsbeständen erfolgt eine normale Auslesedurchforstung. Das Kriterium der Vitalität ist dabei stärker zu gewichten als üblich. Auf die Pflege und Förderung eines Zwischen-u. Unterstandes, vorzugsweise aus Hainbuche ist zu achten. Hierdurch kann u.a. kulturerschwerende Konkurrenzvegetation gedämpft oder auch ganz vermieden und unerwünschte Neophyten können an der Ausbreitung gehindert werden. Ziel der Eichenbewirtschaftung ist vor allem die langfristige Sicherung der Eichenanteile aus ökologischen und waldästhetischen Gründen. Der Anbau von Eichen wurde auf großer Fläche geplant, z.T. als Beimischung. Die Optimierung der dabei notwendigen Pflanzenzahlen, Flächengrößen, Schutz-und Pflegemaßnahmen sollte systematisch erprobt werden. Als zuverlässig haben sich Pflanzflächengrößen ab 0,3 ha,besser 0,5 ha aufwärts,mit Zaunschutz bewährt. Die truppweise Ausbringung mit geringen Pflanzzahlen in Wuchshüllen birgt zusätzliche Risiken. Ein solcher Anbau sollte möglichst entlang von Erschließungslinien und in nach Süden/Südwesten offenen Bereichen erfolgen. Die Lage der Gruppen und der Schutz mit Wuchshüllen sollen die Auffindbarkeit erleichtern, einen ausreichend zügigen Aufwuchs sicherstellen und die notwendigen Pflegemaßnahmen möglichst gering halten. Im WET h Buntlaubbäume soll besonderes Augenmerkauf eine breite Baumartenpalette gelegt werden. Reinbestände sind zu vermeiden und Mischbaumarten sowie ein stufiger Aufbau zu fördern. Die Durchforstungsbestände enthalten im Durchschnitt zwischen 15-20% Eschen-Anteile. Aufgrund des Eschentriebsterbens sollen Eschen nicht als Z-Baum ausgewiesen und auch nicht konsequent freigestellt werden. Umgekehrt sollen Eschen, so lange sie vital sind, auch nicht „vorsorglich“ entnommen werden. Ziel ist in diesem Zusammenhang, tolerante bzw. resistente Eschen zu erhalten, mit denen langfristig weitergearbeitet werden kann. Gesunde Eschen sind waldbaulich so zu behandeln,dasssie nicht untergehen, bei Ausfall aber möglichst durch andere Baumarten ersetzt werden können. Durchmesserzuwachseinbußen durch die Abweichung voneinem konsequenten Z- Baummodell werdenbewussthingenommen. Bei flächig vorkommender jüngerer und abgängiger Esche wurden Räumungen mit nachfolgendem Anbau geplant. In eschenreichen Altbeständen fällt die Nutzungsplanung deutlich stärker aus als in solchen mit geringerem Eschenanteil. Die in den Edellaubholzbeständen vorkommenden Eichen sind konsequent zu fördern und zu pflegen. Pappeln sollen grundsätzlich eingeengt oder ganz entnommen werden. Abweichungen von diesem Vorgehen sind auf feuchten Standortenoder in Randbereichen ohne besondere FE-Stichtag01.01.2018Forstamt-/ Betriebsnummer:212 / 11 FE100 Sitzungsvorlage und Allgemeiner TeilSeite:30von4108.05.18 Verkehrssicherungsnotwendigkeiten denkbar. Im WET p Pappelmischwald sollen hiebsreife Pappeln weitgehend genutzt werden. Unter-u. Zwischenstand soll soweit möglich und sinnvoll übernommen werden, ebenso dichte Partienvon Prunus padus(Frühblühende Traubenkirsche). Aus naturschutzfachlichen Gründen sind grundsätzlich mindestens 10% der aufstockenden Pappelvorräte zu belassen, wenn Anforderungen der Verkehrssicherung dem nicht entgegenstehen. Die freibleibenden Flächen sollen mit Hybridpappeln, Eichen, Erlen, Weiden und Schwarznüssen ausgepflanzt werden. Waldinnen-und Außenränder sollen stufig, artenreich und vielgestaltig ausgeformt werden, um im besonderen Maße den Artenschutz zu fördern. Verjüngungszugangist auf169ha geplant und damit deutlich mehr als in der letzten Periode vollzogen wurde (112ha).Rund 1/3der Fläche soll aus Naturverjüngung entstehen. Anbau(110ha) soll vor allem mit Pappeln(32%), Eichen(27%)undRoterlen (13%) erfolgen. Nadelholz wurde nurin sehr geringem Umfang geplant (2%), überwiegend Douglasie. Anbauschwerpunktesind Flächen, die im Rahmen der Ernte von Pappelbeständen oder im Zusammenhang mit dem Eschentriebsterben entstehen.Insgesamt stellt die Anbauplanung die Flächennachhaltigkeit der Eiche sicher,währendPappelim nächsten Jahrzehnt insgesamt zurückgehen wird, trotz großer Anbauflächen. Die Nadelholzanteile sind mit dem geringen Anbauanteil vorerst knapp gesichert, da kaum Endnutzungen im Nadelholz anstehen. Langfristig wird der Betrieb hier aber deutlich mehr tun müssen, wenn die aktuellen Nadelholzanteile erhalten werden sollen. Im Rahmen des Eschentriebsterbens werden rund42ha Verjüngungsflächen entstehen, von denen 32 hagepflanzt werden müssen. Diese sind in den oben genannten Zahlen enthalten. Zusätzlich wurden weitere 10,4 haVorbauganz überwiegend in Dauerwäldern geplant. Hier handelt es sich vor allem um Anbau von Eichen (PappelnBuchenund Nadelbäumen) auf kleinen Lücken im Dauerwald, der aus systematischen Gründen als Vorbau bezeichnet werden muß. „Echter“ Vorbau wurde nur auf 1 ha mit Buche unter Lärche (7/2 k7) geplant. Wildschutzmaßnahmensind weiterhin an gepflanzten Bäumen notwendig, wobei generell aufden Schutz von Kiefer, Hainbuche und Buche und Erle verzichtet werden kann. Der Schutz soll vor allem mit Wuchshüllen erfolgen (42 ha). Fegeschutz ist bei Pappeln und Douglasien erforderlich (39ha). Eichen-Flächen sollenin der Regelmit Zaun geschützt werden (21,3ha ) DiegeplantenVerfahren müssenan die jeweils örtlichen Gegebenheiten angepasst unddurch BeobachtungihrerWirksamkeit weiterentwickelt werden.Das langfristigeZiel ist weiterhindurch entsprechend regulierte Wildbeständeohnebzw. weitgehend ohneSchutzmaßnahmen auszukommen (Jagd!). Jungbestandspflegenund Jungbestandspflegen unter Schirm (bzw. im Dauerwald / in Verjüngungszugängen)wurdeninsgesamt auf knapp 270 ha geplant. Damit liegt die Pflegefläche auf dem Niveau der Planung aber unter dem Vollzug des vergangenen Jahrzehnts (285 ha / 327 ha). Die klassischen Jungbestandspflegeflächen in bestehenden Kulturen weisen einen Anteil von rund 2/3 aus, die Jungbestandspflegen unter Schirm (bzw. im Dauerwald / in Verjüngungszugängen) von ca. FE-Stichtag01.01.2018Forstamt-/ Betriebsnummer:212 / 11 FE100 Sitzungsvorlage und Allgemeiner TeilSeite:31von4108.05.18 1/3. Ziel der Pflegemaßnahmenist dieSteuerung der Baumartenverteilung und der Qualitätsentwicklung in denVerjüngungenund Dickungen.Insbesondere die Konkurrenz von Sträuchern und ortsweise der Spätblühenden Traubenkirsche erfordern konsequente Maßnahmen. Hierbei soll differenziert vorgegangen werden, um den Aufwand nicht ausufern zu lassen. In den Kontaktbereich zu flächig auftretenden Sträuchern und Traubenkirsche sollen alle Baumarten massiv gefördert und hier die Sträucher u. Traubenkirsche zurückgedrängt werden. Im Unterschied dazu soll innerhalb von Bereichen mit flächig vorkommender Strauchvegetation und Traubenkirsche nicht eingegriffen werden. Grund ist, dassdurch deren extreme Ausschlagfähigkeit die Vitalität gegenüber anderen Baumarten eherzu-als abnimmt. Solche Bereiche sollen zunächst durchwachsen, wodurch die Individuenzahl der Sträucher und Traubenkirsche mit der Zeit deutlich abnimmt. Gleichzeitig verlieren sie zusätzlich mit zunehmendem Alter an Vitalität. Zwischen-und unterständige Schattbaumarten verstärken diesen Effekt stark und sind unbedingt überall zu fördern. Unter der Spätblühenden Traubenkirsche stellt sich auf den Hardtstandorten mit der Zeit Naturverjüngung von Buchen und Hainbuchen ein, während sich ihr eigener Nachwuchsaus Samen und Stockausschlag unter Schirm schwer tut. Durch gezielte Eingriffe soll dann nach und nach der Unterstand und weitere Verjüngung erwünschter Baumarten gefördert werden. Wo sich langfristig keine schattenertragende Verjüngung in ausreichendem Umfang einstellt, sollte über die Ergänzung durch Unterbau nachgedacht werden. Vereinzelt vorkommende Traubenkirsche ist vordringlich und konsequent durch vollständige Entnahme zu bekämpfen. Ästungensind an1210Bäumenauf 5 mStammhöhevorgesehen (vorwiegend Pappeln und Kirschen). Die Planung liegt etwas unter der Planung und dem Vollzug der vergangenen Forsteinrichtungsperiode. Neubau oder Ausbau derErschließungwurde nicht geplant. Ökologische Belangewurdenim Zuge der Umsetzung des Alt-und Totholzkonzeptesdurch die Ausweisung von Habitatbaumgruppen und Waldrefugien gefördert. Im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen werden Flächen aus der Bewirtschaftung genommen bzw. nach naturschutzfachlichen Vorgaben gepflegt.Die flächige Förderung und der Schutz alter Eichen als Wohnstätte streng geschützter Arten (v.a. Heldbock) ist kennzeichnend für die ökologische Ausrichtung der Bewirtschaftung. Der verstärkte Anbau von Eichen unterstützt dies zielgerichtet.Der Totholzanteil ist im letzten Jahrzehntim Gesamtbetriebdeutlich angestiegen. Maßnahmen im Naturschutzgebiet wurden mit der höheren Naturschutzbehörde Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 55/56 abgestimmt. Die Ausweisung von Waldrefugien erfolgte ebenfalls in Abstimmung mit demstädtischen Umweltamt, der unteren Naturschutzbehördeund dem Regierungspräsidium. Hinweise zur bestehenden oder geplanten Kompensationsmaßnahmen sind in denBestandesblättern vermerkt, detaillierte Hinweise beim städt. Forstamt dokumentiert. Pflegehinweise der Waldbiotopkartierung wurden in die Planungstexte eingearbeitet. FE-Stichtag01.01.2018Forstamt-/ Betriebsnummer:212 / 11 FE100 Sitzungsvorlage und Allgemeiner TeilSeite:32von4108.05.18 Aussichten und Risiken: Die geplanten Holznutzungen liegen zwischen den Werten von Planung und Vollzug im letzten Jahrzehnt. Im Vergleich zur letzten Periode ergibtsich allerdings ein Anstieg der Nutzungen im stärkeren Bereich vor allem durch die Zunahme der Hauptnutzungen, die 2/3 der Gesamtnutzungen ausmachen. Trotzdem werden hiebsreife Stämme aus Rücksicht auf naturschutzfachliche Belange und aus Gründen der Erholungsvorsorge praktisch nicht (Eiche) oder nur in Teilen (Edellaub-und Nadelholz) geerntet. Pflegemaßnahmen wurden auf geringerer Fläche geplant als im letzten Jahrzehnt vollzogen wurden mit einer deutlichen Verschiebung zu Maßnahmen unter Schirm (bzw. im Dauerwald / im Verjüngungszugang). Im Mittelpunkt steht hier die Förderung vorhandener Verjüngung und ein differenziertes Vorgehen in Bereichen mit Sträuchern und Traubenkirsche. Ziel istdie Steuerung der Baumartenzusammensetzung, die Förderung der Baumartenvielfalt unddie Qualitätssicherung. Es sollenertragfähige Wälder entwickelt werden, die gleichzeitig die Ansprüche des Naturschutzes und der Bevölkerung integrieren. Diese Maßnahmen sind aufwändig, zur zielgerichteten Entwicklung des Stadtwaldes aber unabdingbar. Risikenbestehen im naturalen Bereichbesonders auf den sandigen und sandig-kiesigen Standorten durch Trockenheit. Dies trifft alle Baumarten, wenn auch mit unterschiedlicher Intensität. Selbst die robuste Kiefer, ortsweise auch die ältere Buche (Distrikt13) erscheint zunehmend labil. Bereits jüngere Kiedernbestände weisen inzwischen deutliche Ausfallquoten auf, die durch Mistelbefall verstärkt werden. Ziel der waldbaulichen Arbeit sind stufige Wälder mit einer großen Baumartenvielfalt. Da der sich abzeichnende Klimawandel die Situation zunehmend verschärft, kommt Baumarten mit einer höheren Trockenstresstoleranz immer größere Bedeutung zu. Zwischen-und Unterstand aus Linde, Hainbucheund Buche sind geeignet, hochvitale Konkurrenzvegetationwie Brombeere, Waldrebe, Sträucher oder Spätblühende Traubenkirsche zu dämpfen bzw. zurückzudrängen. Die vom Naturschutz häufig geforderten lichten Waldstrukturen begünstigen bei flächenhafter Umsetzung die Ausbreitung von Konkurrenzvegetation, die spätestens bei der Verjüngung der Bestände erheblichen Pflegeaufwand nach sich zieht. Geeigneter scheint ein Vorgehen, das durch gezielte Lichtsteuerung die Vitalität der Konkurrenzvegetation dämpft (Geschlossenhalten jüngerer und mittelalter Bestände, Erhaltungund Förderung von Zwischen-und Unterstand). Erst im höheren Bestandesalter sollten bei dann niedrigerem „Konkurrenzdruck“ die für bestimmte Zielarten wichtigen Strukturen mit Hilfe von Einzel-, Femel-oder Saumnutzungen und kleinflächigen Räumungen geschaffen werden. Engerlingsfraß, der in der Vergangenheit auf den trockeneren Standorten zu verbreiteten Kulturverlusten führte, ist aktuell zumeist kein großes Risiko mehr. Solch günstige Phasen sollten verstärkt genutzt werden, um junge Bestände (Eiche!) zubegründen. Entsprechend muß flexibel reagiert werden, wenn entsprechende Schäden wieder zunehmen. Die Auswirkungen desEschentriebsterbens sind deutlich spürbar und werden im kommenden Jahrzehnt neben einem erhöhtenHolzanfall vor allem für größere Kulturflächen auf häufig schwierigen Standorten sorgen. Das mögliche Baumartenspektrum für den Anbau diese Flächen ist zunehmend begrenzt. Neben Eichen sollen auch Erlen und Pappeln, vereinzelt auch Schwarznüsse verwendet werden. Auf einen einseitigen Anbau der auf den meisten feuchten Standorten gut geeigneten Erle FE-Stichtag01.01.2018Forstamt-/ Betriebsnummer:212 / 11 FE100 Sitzungsvorlage und Allgemeiner TeilSeite:33von4108.05.18 sollte aufgrund der Bedrohung durchPilzerkrankungPhytophthora verzichtet werden. Wildschutz ist in aller Regel an angebauten Edellaubhölzern, Eichen, Pappeln, Douglasien und Tannen erforderlich. Diese Investitionen sind erheblich, aber Voraussetzung für die nachhaltige Erhaltung und Entwicklung des Stadtwaldes. Die Verhältnisse sind auf großer Fläche unbefriedigend. Eine Intensivierung der Jagd unter zugegebenzumeist sehr schwierigen Bedingungen sollte Ziel bleiben. Die rein betriebswirtschaftliche Bilanz des Stadtwaldes Karlsruhe ist negativ und unter den gegebenen Rahmenbedingungen kaum zu verbessern. Allerdings liegt die wesentliche Bedeutung des Stadtwaldes in seinen Ökosystem-und Infrastrukturleistungen für die Stadt und ihre Bürger insbesondere in den Bereichen Wasser-, Immissions-und Klimaschutz sowie Erholung, Sport, Erlebnis-und Naturraum. Die Bedeutung des Waldes als „Ersatzwildnisraum“ für Stadtbewohner, die ihre städtische Umwelt als zunehmend naturfern erleben, hat erheblich an Bedeutung gewonnen und führt zu einer zunehmend kritischen Haltung gegenüber forstlicher Bewirtschaftung. Weiterhin haben Belangedes Natur-und Artenschutzesund die Suche nach Kompensationsmaßnahmen für Bauvorhaben und deren Umsetzung deutlich an Stellenwert gewonnen. Hierdurch ist im Vergleich zu früheren Zeiten ein erheblicher zusätzlicher Aufwand für Abstimmung und Kommunikation sowie die Umsetzung spezieller Maßnahmenerforderlich, der sich in der Personalausstattung und ihrer Organisation widerspiegelnmuss. Während die Ausgaben für diese Bereiche in der betriebswirtschaftlichen Bilanzierung sichtbar werden, stehen dem bisher keine ausgewiesenen Einnahmen für dieseÖkosystemdienstleistungengegenüber. Eine rein betriebswirtschaftliche Steuerung des Stadtwaldes ist nicht sinnvoll, weil dabei wesentliche Zielgrößen nicht berücksichtigt werden können. Das Wirtschaftlichkeitsprinzip für Einzelmaßnahmen gilt allerding trotzdem unverändert (vgl. Zielsetzungen). Dem mit der aktuellen Forsteinrichtungim Staatswaldgestarteten Projekt „Urban Forestry“ der Forstlichen Versuchs-und ForschungsanstaltFreiburg ist zu wünschen, neben einer aktuellen Darstellung von Anforderungen an den Wald durch verschiedene Akteure einen Beitrag zu liefern für eine zeitgemäße Steuerung und Erfolgskontrolle urbaner Forstbetriebe. FE-Stichtag:01.01.2018Forstamt-/ Betriebsnummer:212 / 11 FE100 Sitzungsvorlage und Allgemeiner TeilSeite:34von4108.05.18 6Historische Daten 6.1Übersicht über die Ergebnisse der bisherigen Forsteinrichtungen JahrHolz boden Produk tions zeitraum Holzvorrat VFm D o. VFm B dGz 100Hiebssatz für den 10 jährigen FE-Zeitraum Gesamt- hiebs- satz Wirkliche Hiebsmenge im FE-Zeitraum Gesamt nutzung je Jahr und ha Anzahl der Zuwachs jahre Bemer- kungen je HektarVornutzung incl. Jpfl Haupt-/ DW- Nutzung Gesamt- nutzung Vornutzung incl.Jpfl Haupt-/ DW- Nutzung Gesamt- nutzung haJahreVfmVfm/haVfm/J/haEfmEfmEfmEfm/J/haEfmEfmEfmEfm o.R.Jahre 12345678910111213141516 19871862,6113463.4752497,483.80036.200120.0006,492.57528.675121.2506,510 Hudelmaier?) 19971837,4111580.1963168,7106.50052.000158.5008,6118.34745.188163.5358,7101/4Schrodin 20081948,7102628.9483237,968.42486.583155.0078,059.59274.45613.40486,910Schrodin 20181973,1115653.3403317,947.40694.786142.1927,2Prinz FE-Stichtag:01.01.2018Forstamt-/ Betriebsnummer:212 / 11 FE100 Sitzungsvorlage und Allgemeiner TeilSeite:35von4108.05.18 6.2Geschichtliche Entwicklung der Baumarten Ta in Fichte enthalten, Lä in Kie enthalten, REi und REr in sLb enthalten, SAh in BAh enthalten, Str. in BL enthalten. * Differenzen zu 100% sindrundungsbedingt ** langfristige Baumartenzielsetzung auf Grundlage gutächtlicher Einschätzung, Ziel Esche unter Vorbehalt der weiteren Entwicklung des Eschentriebsterbens BaumartEinheit1987199720082018Erstrebt** Fi Vfm/J/ha9,512,613,415,2 %54221 Kie Vfm/J/ha5,97,47,68,4 %1310754 Dgl Vfm/J/ha11,614,915,415,1 %56435 sNb Vfm/J/ha11,3 %00010 Bu Vfm/J/ha5,87,27,68,5 %1316161820 Ei Vfm/J/ha4,35,25,77,4 %897811 SAh Vfm/J/ha5,56,56,86,1 %1011131315 Es Vfm/J/ha5,76,575,3 %891392 Pa Vfm/J/ha12,415,515,411,9 %18161266 sLb Vfm/J/ha5,56,56,27 %2019243336 BL Vfm/J/ha0 %00220 FE-Stichtag:01.01.2018Forstamt-/ Betriebsnummer:212 / 11 FE100 Sitzungsvorlage und Allgemeiner TeilSeite:36von4108.05.18 FE-Stichtag:01.01.2018Forstamt-/ Betriebsnummer: 212 / 11 FE100 Sitzungsvorlage und Allgemeiner TeilSeite:37von4108.05.18 7Erläuterungen von Begriffen aus der Forsteinrichtung Abteilung Die Abteilung ist eine Einheit der Waldeinteilung und wird mitarabischen Ziffern (1, 2, ...) und Gewannnamen bezeichnet. Ihre Größe beträgt i.a. 10-30 ha. Sie untergliedert die Distrikte* als übergeordnete Größe. Alt-und Totholzkonzept(AuT) Das Alt-und Totholzkonzept (AuT) sieht einen Nutzungsverzicht von kleineren Beständen (Waldrefugien) und Baumgruppen (Habitatbaumgruppen) vor. Die Bäume bleiben der natürlichen Entwicklung und Alterung bis zur Zersetzung des entstehenden Totholzes überlassen. Die Auswahl der Flächen orientiert sich an bekannten Vorkommen seltener und geschützter Arten, an vorhandenen alten Wäldern und wichtigen Habitatstrukturen. Das AuT ist ein vom amtlichen Naturschutz anerkanntes Vorbeugekonzept zur Berücksichtigung besonderen artenschutzrechtlichen Bestimmungen des § 44 BNatSchG, mit dem Ziel, Rechtssicherheit für die Waldbewirtschaftung zu schaffen. Altersklassen Bei der zahlenmäßigen Darstellung der Ergebnisse der Forsteinrichtung werden die einzelnen Bestände* zwanzigjährigen Altersklassen zugeteilt. Die Altersklassen werden bei der jüngsten beginnend mit römischen Ziffern bezeichnet (I=1-20jährig, II=21-40jährig usw.). In der Altersklassenkarte erhält jede Altersklasse eine landesweit gültige Farbe (I= gelb, II= braun, III= grün usw.). Die Altersklassen können in jeweils 10 Jahre umfassende Altersstufen* weiter untergliedert werden. Das Altersklassenverhältnis in einem Betrieb zeigt den aktuellen Altersaufbau nach Baumarten. Zur Beurteilung der Nachhaltigkeit wird dieses mit einem idealen Altersaufbau (gleichmäßige Verteilung auf die Altersklassen) verglichen. Altersklassenwald Der Altersklassenwald ist wesentlich durch einen altersmäßig räumlich differenzierten Bestandesaufbau geprägt. Altersklassenwald ist dadurch gekennzeichnet, dass waldbauliche Maßnahmen, wie Verjüngung, Jungwuchspflege oder Durchforstung, isoliert voneinander ablaufen und bei dem ganze Bestände oder Teilflächen in definierten Verjüngungszeiträumen genutzt werden. Die einzelnen Bestände sind besonders im Hinblick auf das Alter ziemlich einheitlich zusammengesetzt. Anbau Anbau als Planungsgröße ist sowohl die vollständige künstliche Verjüngung* unbestockter Flächen als auch die Ergänzung von Naturverjüngungen* (Ausbesserung). Zur Herleitung der Anbaufläche wird die tatsächlich anzubauende (reduzierte) Fläche zugrunde gelegt. Die Reduzierung der Fläche erfolgt im Anhalt an die üblichen Pflanzverbände. Bei Ausbesserungen bzw. Weitverbandspflanzungen, die über die maximalen Pflanzabstände hinausgehen, sind reduzierte Flächen anzugeben Arbeitsfläche Die Arbeitsflächewird für alle Holznutzungen* angegeben. Sie ist die Fläche, die während des Planungszeitraums durchhauen werden soll. Die Arbeitsfläche wird immer für den Einzelbestand angegeben Behandlungstyp Behandlungstypen fassen Bestände eines Waldentwicklungstypszusammen, in denen im Planungszeitraum eine gleichartige waldbauliche Behandlung vorgesehen ist (z.B. Jungwuchspflege im WETBu-Nb, Durchforstung im WET stabile Fichte). Aktuelle BHT sind: Jpfl: Jungbestandspflege; JDF: Jungdurchforstung; ADF: Altdurchforstung; Vpfl: Vorratspflege;N%<=40: Verjüngung mit Nutzung <= 40% vom Vorrat; N%>40*: Verjüngung mit Nutzung > 40% vom Vorrat; DW: Dauerwaldnutzung; Ext: Extensiv Bestand Der Bestand ist ein Kollektiv von Bäumen auf einer zusammenhängenden Mindestfläche,das eine einheitliche Behandlung erfährt. Er wird im Revierbuch* und in der Karte mit kleinem Buchstaben und der Altersstufen-Ziffer bezeichnet (a 1 , b 3 ...). Bonität Die Bonität ist der Maßstab für die Zuwachsleistung* einer Baumart. Sie wird als dGz 100 angegeben (Zuwachs). FE-Stichtag:01.01.2018Forstamt-/ Betriebsnummer: 212 / 11 FE100 Sitzungsvorlage und Allgemeiner TeilSeite:38von4108.05.18 Bruchbestand Bruchbestände sind Althölzer, deren Kronendach bereits soweit aufgelichtet ist, dass die vorhandene Naturverjüngung nur noch teilweise überdeckt ist und bereits einer Altersstufe zugeordnet werden kann. Das dadurch entstehende Mosaik von Altholzkronendach und Verjüngungskegeln wird forsteinrichtungstechnisch als Bruch beschrieben (a 13/1: a13=Altholz, Altersstufe 13; a1=abgedeckte Verjüngung, Altersstufe 1). Forsteinrichtungswerk Das Forsteinrichtungswerk ist die zusammenfassende Darstellung und Erläuterung aller Forsteinrichtungsergebnisse. Es umfasst den Erläuterungsband, Tabellen, das Revierbuch*, Flächenbücher*, den Betriebsvollzug, Kartenwerke* u.a.m. Derbholz Derbholz ist die oberirdische Holzmasseüber 7 cm Durchmesser mit Rinde. Distrikt Distrikt ist ein von fremden Flurstücken oder von einer anderen Nutzungsart allseits umschlossener Waldteil und wird mit römischen Ziffern bezeichnet (I, II, usw.). Dringlichkeit der Holznutzungen Bei derPlanung der Holznutzungen* ist die Dringlichkeit des Eingriffs zu beurteilen. Dringlichkeitsstufe I umfasst alle Bestände, unabhängig vom Alter, die vordringlich zu bearbeiten sind. Dringlichkeitsstufe 1 kann für alle Holznutzungen vergeben werden (Jungwuchspflege, Durchforstung, Hauptnutzung, Nutzung im Dauerwald, Plenterwaldnutzung). Vordringlich zu bearbeitende Bestände sind bis zur Zwischenrevision zu durchhauen Durchforstung DieDurchforstungdient der Pflege der Bestände, der Mischungsregulierung der Baumarten und der Erziehung der einzelnen Bestandesmitglieder zu möglichst hohem Massen-und Wertzuwachs. DieDurchforstungsflächeist die Fläche in ha, die während des Planungszeitraumes durchforstet werden soll. Sie errechnet sich aus der Fläche derDurchforstungsbestände und der Anzahl der für die Bestände geplanten Durchforstungswiederholungen. Die Wiederholungen der Durchforstungen in einem Bestand werden alsDurchforstungsturnusbezeichnet. Die Stärke des Eingriffes (Nutzungssatz) wird als Erntefestmeter* je ha (Efm/ha) für jeden Bestand und als Durchschnittswert des Betriebes angegeben. Erntefestmeter (Efm) Der Erntefestmeter ohne Rinde ist die Maßeinheit für Planung, Einschlag, Verkauf und Verbuchung des Holzes. In der Praxis wird er errechnet, indem vom Vorrat* des stehenden Bestandes (gemessen in Vfm mit Rinde*) 20 % für Ernte-und Rindenverluste abgezogen werden. Flächengliederung Gesamtbetriebsfläche alle Flurstücke des Forstbetriebes gliedert sich in die sonstige Betriebsfläche und Flurstücke, die nicht mit Wald bestockt sind und eine eigenwirtschaftliche Bedeutung haben (z.B. Kiesgrube), die forstliche Betriebsfläche alle Flurstücke, die der forstlichen Produktion dienen gliedert sich in die Holzbodenfläche Gliedert sich in Wirtschaftswald (tatsächliche Produktionsfläche) Nichtwirtschaftswald (Bannwald, Biosphärenkernzone, Waldrefugium) die Nichtholzbodenfläche nicht zur Holzerzeugung bestimmte Flächen wie Wege, Schneisen etc. Hauptnutzung Zur Hauptnutzung gehören:Holznutzungen*, die eine Verjüngung* der Bestände* bezwecken oder erfor- derlich machen. Hauptnutzung wird nur im Altersklassenwald angegeben FE-Stichtag:01.01.2018Forstamt-/ Betriebsnummer: 212 / 11 FE100 Sitzungsvorlage und Allgemeiner TeilSeite:39von4108.05.18 Hiebssatz Der Hiebssatz ist die im Forsteinrichtungswerk festgesetzte jährliche planmäßige Holznutzung in Efm ohne Rinde für den Forsteinrichtungszeitraum. Er gliedert sich in Nutzungen in der Jungwuchspflege, der Durchforstung, der Verjüngung und in Nutzung im Dauerwald. Für alle Holznutzungen wird einzelbestandsweise Arbeitsfläche* und Turnus* sowie ggf. Dringlichkeitsstufe I geplant. Jungbestandspflege Die Jungwuchspflege fördert Jungwüchse (gesicherte Naturverjüngungen und Kulturen) und Dickungen* im Hinblick auf die Ziele des jeweiligen Waldentwicklungstyps* bis zum Eintritt ins Durchforstungsalter. Kartenwerke, forstliche Es werden im wesentlichen folgende Kartenwerke (Maßstab 1: 10.000) anlässlich einer Forsteinrichtung aufgestellt bzw. fortgeführt: Betriebskarte:Sie stellt Baumarten, Anteile von Mischungen und Altersklassen farbig dar. Die Betriebskarte istdie Hauptkarte der Forsteinrichtung. Planungskarte: Sie stellt die Planungen für jeden Einzelbestand und die Wegebauplanung dar. sonstige Karten: Je nach betrieblichen Erfordernissen werden Sonderkarten gefertigt. Z.B.: Pflege-, Ästungs-, Schadens-, Verjüngungsvorratskarte u.a.m.. Neben den Karten der Forsteinrichtung sind wichtige Grundlagen: a) die forstliche Standortskarte als Ergebnis der Standortskartierung*, b) die Waldfunktionenkarte*, c) die Waldbiotopkarte*. Nachhaltigkeit Unter Nachhaltigkeit versteht man die Fähigkeit eines Forstbetriebes, dauernd und optimal die vielfältigen Leistungen des Waldes (Nutz-, Schutz-und Erholungsfunktion) zum Nutzen der gegenwärtigen und künftiger Generationen zu erfüllen. Die Sicherstellung der Nachhaltigkeit ist eine der wichtigsten Aufgaben der Forsteinrichtung. Dauerwald Dauerwaldist eine Form des Wirtschaftswaldes, bei der ohne festgelegte Produktionszeiträume die Holznutzung auf Dauer einzelbaum-, gruppen-bis kleinflächenweise erfolgt. Dauerwald benötigt für die Ausweisung ein hohes Maß an Struktur im Hinblick auf Durchmesserverteilung, Höhenentwicklung und Baumartenmischung. Im Dauerwald erfolgt die Kennzeichnung neben dem Buchstaben des Waldentwicklungstyps mit den Ergänzungen J (Jungwuchsphase), W (Wachstumsphase), V (Verjüngungsphase) und P (Plenterwald) als Kurzbezeichnungder überwiegend vorherrschenden natürlichen Entwicklungsphase*. Nutzung Die Forsteinrichtung unterscheidet bei der Nutzung a)die planmäßige Nutzung, die durch den Plan der Forsteinrichtung festgesetzt wird. Sie wird weiter unterteilt nach Vor-und Endnutzungen. b)die zufällige Nutzung, die durch verschiedene Schadereignisse unplanmäßig erfolgt, Örtliche Prüfung Die Erörterung der Ergebnisse der Forsteinrichtung erfolgt anlässlich der Örtlichen Prüfung, an der die Vertreter der Körperschaft, die Vertreter der Abteilung Forsteinrichtung der Forstdirektion sowie der Forstamtsleiter und die Revierleiter des örtlichen Forstamtes teilnehmen. Im Körperschaftswald erfolgt diese Schlussabnahme der Forsteinrichtung in der Regel im Rahmen einer öffentlichen Gemeinderatsitzung mit anschließender Beschlussfassung nach § 2 der Körperschaftswaldverordnung. Revierbuch Das Revierbuch ist die Zusammenstellung der Bestandesbeschreibungen*, geordnet nach Distrikten und Abteilungen. Es ist Teil des Forsteinrichtungswerkes. FE-Stichtag:01.01.2018Forstamt-/ Betriebsnummer: 212 / 11 FE100 Sitzungsvorlage und Allgemeiner TeilSeite:40von4108.05.18 Schutzwald(Waldfunktionenkarte) Schutzwald nach § 29 Landeswaldgesetz (LWaldG) ist a) Bodenschutzwald b) Biotopschutzwald (Waldbiotopkarte) c) Schutzwald gegen schädliche Umwelteinwirkungen. Schutzwälder werden durch die Forstbehörde ortsüblich bekannt gemacht und erfahren eine ihrer Funktion entsprechende Behandlung. Standortskartierung Die Standortskartierung ist die flächendeckende, systematische Erfassung der natürlichen Standorte und ihrer ökologischen Beschaffenheit. Sie dient als Entscheidungshilfe für die Planung (Baumartenwahl) in der Forsteinrichtung (Standortskarte mit Standortsbilanz sowie einem Erläuterungsband). Summarische Planung Summarische Nutzungsplanungen werden insbesondere in Betrieben mit Rasterstichprobenergebnissen auf der Ebene von Waldentwicklungstypen und Behandlungstypen durchgeführt. Sie können die einzelbestandsweise Nutzungsherleitung für den gesamten Betrieb oder einzelne Waldentwicklungs-/Behandlungstypen ersetzen bzw. als Gesamtweiser die waldbauliche Einzelplanung überprüfen Turnus Der Eingriffsturnus gibt die Anzahl der Eingriffe in Holznutzungen-bezogen auf den Bestand-innerhalb des Planungszeitraums an. Er dient zur Berechnung der mehrfachen Arbeitsflächen*. Der Turnus wird mit einer Stelle hinter dem Komma angegeben. Beispiel: Turnus 1,5 bedeutet, auf 50% der Fläche sollen 2 Eingriffe stattfinden Verjüngungsziel Das Verjüngungsziel gibt Aufschluss über die angestrebte Baumartenmischung des für die nächsten 10 Jahre geplanten Verjüngungszugangs*. Verjüngungsziele werden auf standörtlicher Grundlage unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Waldfunktionenkartierung* nach betriebstechnischen, be- triebswirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten festgelegt Vorbau Der Vorbau ist die künstliche Vorausverjüngung eines Bestandes durch Anbau von Schattbaumarten unter dem Kronenschirm. Dadurch sollenBaumarten eingebracht werden, die aufgrund fehlender Samenbäume nicht natürlich zu verjüngen sind. Vorrat Der Vorrat ist das stehende Holzvolumen. Er wird in Vorratsfestmetern Derbholz mit Rinde* (Vfm D m.R.) ausgedrückt. Vorratsfestmeter Vorratsfestmeterist die Maßeinheit für den stehenden Holzvorrat an Derbholz* mit Rinde und für die Zuwachswerte*. Waldschutzgebiete Waldschutzgebiete nach § 32 LWaldG sind Bann-und Schonwald. Sie werden mit Zustimmung des Waldbesitzers durch die höhere Forstbehörde durch Rechtsverordnung ausgewiesen und dienen ökologischen und wissenschaftlichen Zwecken. Der Bannwald ist ein sich selbst überlassenes Waldreservat, in dem i.d.R. jeder Eingriff unzulässig ist. Im Schonwald sollen bestimmte Waldgesellschaften erhalten, entwickelt oder erneuert werden. Die dazu notwendigen Pflegemaßnahmen werden in der Rechtsverordnung näher geregelt. Waldfunktionenkartierung Die Waldfunktionenkartierung erfasst die Schutz-und Erholungsfunktionen des Waldes flächendeckend in Waldfunktionenkarten* für alle Waldeigentumsarten und stellt damit eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die mittelfristige Planung im Forstbetrieb dar. Waldbiotopkartierung Durch die Waldbiotopkartierung werden Biotopschutzwälder nach § 30 a LWaldG abgegrenzt und beschrieben sowie in Karten und Verzeichnisse eingetragen. Die Kartierung erfolgt flächendeckend für alle Waldeigentumsarten und ist ortsüblich durch die Forstbehörde bekanntzumachen. FE-Stichtag:01.01.2018Forstamt-/ Betriebsnummer: 212 / 11 FE100 Sitzungsvorlage und Allgemeiner TeilSeite:41von4108.05.18 Die Ausweisung von Biotopschutzwald ist für die Forsteinrichtung bindend und wird entsprechend den jeweiligen Schutzzielen bei der Planung von Bewirtschaftungsmaßnahmen berücksichtigt. Waldentwicklungstyp Zu Waldentwicklungstypen werden Bestände mit vergleichbarem waldbaulichen Ausgangszustand und Produktionsziel zusammengefasst. Sie beschreiben die zweckmäßigsten waldbaulichen Verfahren und Techniken zur Erreichung dieses Zieles unter Beachtung der Funktionenvielfalt des Waldes. Waldentwicklungstypen sind Einheiten für Zustandserfassung, Planung, Vollzug und Kontrolle. Zuwachs Die Forsteinrichtung unterscheidet im Wesentlichen: dendurchschnittlichen, jährlichen Gesamtzuwachs(dGz), der die nachhaltig jährlich zuwachsende und nutzbare Masse im Laufe einer bestimmten Zeit (100 Jahre (dGz 100 ) und den laufenden, jährlichenZuwachs (lGz),der die gegenwärtige Zuwachsleistung wiedergibt. Die Zuwachswerte werden i.d.R. in Vorratsfestmetern Derbholz mit Rinde* und je Jahr und ha angegeben (Vfm/J/ha).
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0331 Dez. 5 Forsteinrichtungserneuerung Stadtwald Karlsruhe 2018-2027 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 05.06.2018 4 x vorberaten Gemeinderat 19.06.2018 4 x Beschlussantrag Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen empfiehlt dem Gemeinderat die Zustimmung zum Periodischen Betriebsplan 2018 – 2027 für den Stadtwald Karlsruhe gemäß der Sitzungsvorlage. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) X nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Defizite in bisheriger Höhe Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein X ja Handlungsfeld: Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Turnusgemäß stand für den Stadtwald Karlsruhe 2017 die sogenannte Forsteinrichtungserneue- rung an. Es handelt sich dabei um die mittelfristige forstfachliche Planung für die Dekade 2018 bis 2027 nach § 50 des Landeswaldgesetzes. Danach hat die Forsteinrichtung (nachfolgend mit FE abgekürzt) den gesamten Betriebsablauf im Hinblick auf die langfristigen Zielsetzungen räumlich und zeitlich zu ordnen sowie die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes aufeinander abzustimmen und sie nachhaltig zu sichern. Die rechtlichen Grundlagen für die Waldbewirtschaftung bilden das Bundes- und das Landes- waldgesetz. Zudem sind zahlreiche andere Rechtsvorschriften, vor allem aus dem Umwelt-, Na- turschutz-, Wasser-, Bodenschutz- und Jagdrecht zu beachten. Der öffentliche Wald soll dabei laut Waldgesetz dem Allgemeinwohl in besonderem Maße dienen. Die FE wurde als institutionell geförderte Dienstleistung durch die höhere Forstbehörde beim Regierungspräsidium Freiburg (Referat 84) erarbeitet. Zuständiger Forsteinrichter war Ober- forstrat Erhard Prinz. Zusammen mit den zuständigen Revierförstern hat er jeden einzelnen Waldbestand besichtigt, beurteilt und eine Planung erstellt. Die FE umfasst: - eine Waldinventur auf Stichprobenbasis (erstmals als permanente Betriebsinventur) - den Rückblick über die zurückliegenden 10 Jahre (2008 – 2017) - die Planung für die kommenden 10 Jahre (2018 – 2027) Wesentliche Grundlagen für diese umfangreichen Arbeiten bilden die Grundsätze und Zielset- zungen der Waldwirtschaft im Stadtwald Karlsruhe. Diese wurden im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 25.11.2016 vorberaten und am 13.12.2016 im Gemeinderat beschlossen. Im Vorfeld und begleitend zu den eigentlichen Arbeiten für die FE wurden durch das Forstamt verschiedene Beteiligungsveranstaltungen angeboten und durchgeführt: - Workshop mit interessierten Gruppierungen und Verbänden („Stakeholder“, 11.10.2016) - Informationsveranstaltung für „Stakeholder“ aus den Bereichen Naturschutz und Erho- lung (23.03.2017) - Beispielhafte Erläuterung der FE-Aufnahmen im Wald für „Stakeholder“ aus den Berei- chen Naturschutz und Erholung (30.06.2017) - Abstimmung der geplanten Waldrefugien als Teil des Alt- und Totholzkonzeptes mit Umwelt und Arbeitsschutz - Abstimmung der FE-Planung und der Waldrefugien in Naturschutzgebieten mit der Hö- heren Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Karlsruhe (Ref. 55/56) - Vorstellung der Zwischenergebnisse der FE-Planung für Umweltverbände sowie dem amtlichen Naturschutz (Umwelt und Arbeitsschutz, ZJD/Untere Naturschutzbehörde, 16.04.2018) Ergebnisse der Forsteinrichtungserneuerung Die umfangreichen Ergebnisse der Forsteinrichtungserneuerung hat der Forsteinrichter in der aus dem EDV-Fachsystem generierten Anlage 1 „FE 100 – Sitzungsvorlage und Allgemeiner Teil zur Forsteinrichtungserneuerung“ zusammengefasst. Nachfolgend werden auszugsweise die zentralen Inhalte zusammengefasst. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Zustand Der Stadtwald Karlsruhe umfasst eine Betriebsfläche von rund 2.250 Hektar und eine Holzbo- denfläche von 1973 Hektar (tatsächlich mit Waldbäumen bestanden). Die Flächen sind trotz der Zerstreutlage im Wesentlichen arrondiert. Allerdings grenzen sie häufig an Straßen, Bebauung, Bahnlinien und Gewässer an, was die Bewirtschaftung deutlich erschwert und einen hohen Aufwand für die Verkehrssicherungs-Regelkontrollen nach sich zieht. Die Bewirtschaftung er- folgt durch das seit 2015 eigenständige städtische Forstamt Karlsruhe in 3 Revieren. Im Stadt- wald wurde erstmalig eine permanente Betriebsinventur im 100*200 m-Raster durchgeführt. Insgesamt wurden 7 verschiedene Waldentwicklungstypen ausgewiesen. Bestimmend sind die Buntlaubbaum-Mischwälder (48%), die beiden Buchen-Mischwald-Waldentwicklungstypen (21%), Eichen-Mischwälder (11%) und Pappel-Mischwälder (10%). Der Stadtwald ist von Laubbäumen geprägt (88%). Das Verhältnis von Laub- zu Nadelbäumen ist stabil geblieben. Dauerwald wurde auf knapp einem Viertel der Stadtwaldfläche ausgewie- sen. Der Holzvorrat beträgt aktuell 331 Vorratsfestmeter/Hektar (Vfm) und ist gegenüber 2008 eben- falls stabil geblieben. Der Starkholzanteil am Gesamtvorrat hat zugenommen. Mit einem lau- fenden Zuwachs von 6,2 Erntefestmeter/Jahr/Hektar (Efm) ist der Stadtwald insgesamt leistungs- fähig. Naturverjüngungsvorrat ist auf 59% der Fläche älterer Bestände vorhanden, allerdings strauch- reich. Der Verbiss durch Wild an Naturverjüngungen und ungeschützten Kulturen ist allgemein deut- lich spürbar und hat im Vergleich zu 2008 noch zugenommen. Der Stadtwald weist in der Summe auf jeder Fläche 4,1 Waldfunktionen nach Waldfunktionen- kartierung auf. 12% der Betriebsfläche wurden als Waldbiotope ausgewiesen. Rund 50% der Flächen liegen in FFH-Gebieten, knapp 20% in Vogelschutzgebieten (Natura 2000). Waldrefugi- en wurden auf 45 ha Fläche ausgewiesen (2% der Holzbodenfläche), 56 Habitatbaumgruppen sind derzeit im Betrieb angelegt und dokumentiert. Totholz erreicht mit durchschnittlich 43,8 Vorratsfestmetern/Hektar einen sehr hohen Stand. Vollzug (2008 – 2017) Der durch die sogenannte Zwischenrevision im Jahr 2014 festgelegte Hiebssatz (147.900 Ernte- festmeter für 10 Jahre) wurde knapp erfüllt (91%). Während die Haupt- und Dauerwaldnut- zungen deutlich hinter den Planansätzen blieben, wurden die Vornutzungsmassen nahezu planmäßig erreicht. Nur 3% des Einschlages entstanden durch zufällige Nutzungen (ZN). Jungbestandspflege und Ästungen wurden etwas überplanmäßig vollzogen (+15%). Verjüngt wurde deutlich weniger als ursprünglich geplant. Wildschutz-Zäune wurden auf 5,4 Hektar gebaut und damit deutlich weniger, als geplant (16,4 Hektar). Über die Jahre 2008-2017 hinweg war der Stadtwald ein wirtschaftlicher Zuschussbetrieb. Planung (2018 – 2027) Der Hiebssatz für das kommende Jahrzehnt beträgt 142.200 Erntefestmeter (= 7,2 Erntefestme- ter/Jahr/Hektar). 1/3 der Holzmengen soll in den jüngeren Vornutzungsbeständen anfallen, knapp 50% in älteren Hauptnutzungsbeständen und rund 20% in Dauerwäldern. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Verjüngungszugang ist auf 169 Hektar geplant und damit deutlich mehr als in der letzten Peri- ode vollzogen wurde (112 ha). Rund 1/3 der Fläche soll aus Naturverjüngung entstehen. Der Anbau (110 ha) soll vor allem mit Pappeln (32%), Eichen (27%) und Roterlen (13%) erfolgen. Wildschutzmaßnahmen sind zumeist an gepflanzten Bäumen notwendig (gesamt: 102 Hektar, davon Wuchshüllen 42 Hektar, Fegeschutz 39 Hektar und Zaunbau 21 Hektar). Jungbestandspflegen wurden insgesamt auf knapp 270 ha geplant. Ästungen zur Wertsteigerung sind an 1.210 Bäumen auf 5 m Stammhöhe vorgesehen (vorwie- gend Pappeln und Kirschen). Steckbrief Zustand Menge Einheit Forstliche Betriebsfläche* 2.249,5 Hektar (ha) davon Holzbodenfläche 1.973,1 Hektar (ha) Anteil Extensiv an der Holzbodenfläche 14 % Anteil Nichtwirtschaftswald an der Holzbodenfläche 3 % Vorrat 331 Vorrats- festmeter/ha Anteil Verjüngungsfläche unter Altbäumen in Beständen > 60 Jahre und im Dauerwald 59 % Bu=Buche BAh= Bergahorn Es=Esche Ei=Eiche REr=Roterle REi=Roteiche sLb=sonstige Laubbäume sNb=sonstige Nadelbäume Planung Menge Einheit Hiebssatz 7,2 Efm/J/ha 142.192 Erntefest- meter (Efm) Laufender Zuwachs (lGz) 6,2 Efm/J/ha Bu 18% BAh 10% Es 9% Ei 8% REr 7% REi 6% sLb 30% sNb 12% Baumartenanteile Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Planung Menge Einheit Jungbestandspflege 269,3 Hektar Ar- beitsfläche Verjüngungsplanung 168,8 Hektar davon Naturverjüngung 58,6 Hektar davon Anbau 110,2 Hektar Vorbau, Unterbau 10,4 Hektar * Holzboden- und Nichtholzbodenfläche Kernpunkte der Planung 2018 - 2027 Der „Hiebssatz“ für das kommende Jahrzehnt beträgt 142.200 Erntefestmeter (entspricht 7,2 Efm/Jahr/Hektar oder 14.220 Efm/Jahr). Dieser geplante Hiebssatz liegt über dem durchschnittli- chen Gesamtzuwachs (dGz100) und dem laufenden Zuwachs (lGz). Damit ist für das kommen- de Jahrzehnt rechnerisch von einem geringen Vorratsabbau von 12 Vorratsfestmetern/Hektar auszugehen. Gegenüber der letzten Periode 2008 – 2017 bedeutet dieser Hiebssatz einen Rückgang der von der letzten Zwischenrevision reduzierten Planung (7,6 Efm/Jahr/Hektar), aber eine Erhöhung gegenüber dem letzten Vollzug (6,9 Efm/Jahr/Hektar). Etwa 30 % der Holzmengen sollen in den Vornutzungsbeständen, d.h. in jüngeren Waldbe- ständen anfallen. Knapp 50 % der Holzmengen entfallen auf sogenannte Hauptnutzungen in älteren Waldbeständen, rund 20% auf sogenannte Dauerwaldnutzungen, überwiegend in den Buchen-Dauerwäldern. In den Vornutzungen sind durchschnittlich 1,4 Eingriffe (sogenannte Durchforstungen) im Jahrzehnt geplant. Schwerpunkt bei den Nutzungen nach Waldentwicklungstypen ist der Buntlaubbaum- Mischwald (knapp 40% der Holzmengen). Es folgt der flächenmäßig kleine Waldentwicklungs- typ Pappel-Mischwald (10% der Fläche) mit deutlich überproportionalen Nutzungsmassen (26% aller Holzmengen). Der nächste größere Nutzungsblock entfällt auf die beiden Buchen- Waldentwicklungstypen (zusammen 22% der Holzmengen). Die Holzmengen aus den Eichen-, Kiefern- und Douglasien- (Nadelbaum-) Mischwäldern sind von geringerer Bedeutung. Bedingt durch das Eschentriebsterben wurde an den Einzelbeständen ein Anfall von insgesamt rund 11.000 Erntefestmetern Schadholz kalkuliert, das in den Hiebssatz integriert wurde. Entsprechend der Zielsetzungen im Stadtwald soll die Nutzung von Holz, das die sogenannte wirtschaftliche Zielstärke erreicht hat, aufgrund naturschutzfachlicher Forderungen und aus Gründen der Erholungsvorsorge nur zurückhaltend erfolgen. Lediglich bei der Pappel wurde eine konsequentere Nutzung der hiebsreifen Bäume vorgesehen. Dies führt zu einer Betonung der Nutzung von starken Pappeln mit deutlichen Auswirkungen auf die Höhe und die Struktur des Gesamthiebssatzes. Starke Eichen sollen in aller Regel nicht mehr aktiv genutzt werden. In den Buchen-Dauerwäldern sind nur rund 40% der hiebsreifen Bäume zur Nutzung vorgese- hen (vgl. FE 65). Höher liegt die Nutzungsrate im Waldentwicklungstyp Buntlaubbaummisch- wald aufgrund des Eschen-Triebsterbens. Hier sind rund 60% der hiebsreifen Bäume zur Nut- zung vorgesehen. In den einzelnen Waldentwicklungstypen sind die in den entsprechenden Waldbau-Richtlinien niedergelegten Bewirtschaftungshinweise grundlegend. Ergänzend sind in den Buchen- Dauerwäldern nachfolgende Planungshinweise zu beachten: Die Dauerwälder in der Wachs- Ergänzende Erläuterungen Seite 6 tumsphase weisen einen Eichenanteil von 19% (!) auf mit einer breiten Durchmesserverteilung. Diese Eichen sind in der dynamischer wachsenden Buche zu erhalten und deshalb massiv zu fördern. Die vorhandenen Nadelholzanteile sollen bis zum Erreichen ihrer individuellen Hiebsreife weiter gefördert und dann konsequent geerntet werden. Die Naturverjüngung ist nadelholzarm. Aus- gezogene Nadelholzanteile sollen durch Pflanzung im selben Umfang auf Lücken wieder einge- bracht werden. In der Dauerwald -Verjüngungsphase ist zusätzlich auf die Erhaltung und Förde- rung der dort vorhandenen Nadelbaumverjüngung zu achten. In den Eichen-Waldentwicklungstypen sind abweichend von den Waldbau-Richtlinien im Grund- satz keine Nutzungen von hiebsreifen Alteichen mehr geplant. Ausnahmen hiervon können sich ergeben im Zusammenhang mit Verkehrssicherungsmaßnahmen. In den Durchforstungsbestän- den erfolgt eine normale Auslesedurchforstung. Das Kriterium der Vitalität ist dabei stärker zu gewichten als üblich. Ziel der Eichenbewirtschaftung ist vor allem die langfristige Sicherung der Eichenanteile aus ökologischen und waldästhetischen Gründen. Der Anbau von Eichen wurde auf großer Fläche geplant, zum Teil als Beimischung zu anderen Baumarten. Im Waldentwicklungstyp Buntlaubbäume soll besonderes Augenmerk auf eine breite Baumar- tenpalette gelegt werden. Reinbestände sind zu vermeiden und Mischbaumarten sowie ein stu- figer Aufbau sind zu fördern. Die Durchforstungsbestände enthalten im Durchschnitt zwischen 15-20% Eschen-Anteile. Aufgrund des Eschentriebsterbens sollen Eschen nicht als Zukunfts- bäume ausgewiesen werden. Umgekehrt sollen Eschen, so lange sie vital sind, auch nicht „vor- sorglich“ entnommen werden. Ziel ist in diesem Zusammenhang, tolerante bzw. resistente Eschen zu erhalten. Gesunde Eschen sind waldbaulich so zu behandeln, dass sie nicht unterge- hen, bei Ausfall aber möglichst durch andere Baumarten ersetzt werden können. Bei flächig vorkommender absterbender Esche wurden Räumungen mit nachfolgendem Anbau geplant. In eschenreichen Altbeständen fällt die Nutzungsplanung damit deutlich stärker aus als in solchen mit geringerem Eschenanteil. Die in den Edellaubbaumbeständen vorkommenden Eichen sind konsequent zu fördern. Pappeln sollen grundsätzlich eingeengt oder ganz entnommen werden. Im Waldentwicklungstyp Pappelmischwald sollen hiebsreife Pappeln weitgehend genutzt wer- den. Der Unter- und Zwischenstand soll soweit möglich übernommen werden, ebenso dichte Partien der heimischen Frühblühenden Traubenkirsche. Aus naturschutzfachlichen Gründen sind grundsätzlich mindestens 10% der vorhandenen Pappelvorräte (alte Pappeln) zu belassen, wenn Anforderungen der Verkehrssicherung dem nicht entgegenstehen. Die freiwerdenden Flächen sollen mit Hybridpappeln, Eichen, Erlen, Weiden und Schwarznüssen (diese nicht im Natur- schutzgebiet!) ausgepflanzt werden. Waldinnen- und Außenränder sollen stufig, artenreich und vielgestaltig ausgeformt werden, um im besonderen Maße den Artenschutz zu fördern. Verjüngungszugang ist auf 169 Hektar geplant und damit deutlich mehr als in der letzten Peri- ode vollzogen wurde (112 Hektar). Rund 1/3 der Fläche soll über Naturverjüngung verjüngt werden. Pflanzungen sind auf 110 Hektar geplant (= 11 Hektar im Jahr). Gepflanzt werden vor allem Pappeln (32%), Eichen (27%) und Roterlen (13%). Die Pflanzung von Nadelbäumen wurde nur in sehr geringem Umfang geplant (2%), überwiegend Douglasie. Anbauschwerpunkte sind Flä- chen, die im Rahmen der Ernte von Pappelbeständen oder im Zusammenhang mit dem Eschen- triebsterben entstehen. Insgesamt stellt die Anbauplanung die Flächennachhaltigkeit der Eiche sicher, während die Pappel im nächsten Jahrzehnt insgesamt zurückgehen wird, trotz großer Anbauflächen. Ergänzende Erläuterungen Seite 7 Durch das Eschentriebsterben werden rund 42 Hektar (= 4,2 Hektar im Jahr) Verjüngungsflä- chen entstehen, von denen 32 Hektar bepflanzt werden müssen. Diese sind in den oben ge- nannten Zahlen enthalten. Wildschutzmaßnahmen sind weiterhin an gepflanzten Bäumen notwendig, wobei generell auf den Schutz von Kiefer, Hainbuche, Buche und Erle verzichtet werden kann. Der Schutz soll vor allem mit Wuchshüllen erfolgen (auf 42 Hektar). Fegeschutz (Rehbock!) ist bei Pappeln und Douglasien erforderlich (auf 39 Hektar). Eichen-Flächen sollen in der Regel mit einem Wild- schutzzaun geschützt werden (21,3 Hektar). Die geplanten Verfahren müssen an die jeweils örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Das langfristige Ziel ist weiterhin durch entsprechend regulierte Wildbestände ohne bzw. weitge- hend ohne Schutzmaßnahmen auszukommen (Jagd!). Jungbestandspflegen wurden insgesamt auf knapp 270 ha geplant. Damit liegt die Pflegefläche auf dem Niveau der letzten Planung, aber unter dem Vollzug des vergangenen Jahrzehnts. Ziel der Pflegemaßnahmen ist die Steuerung der Baumartenverteilung und der Qualitätsentwick- lung in den Verjüngungen und den dicht stehenden Jungbeständen. Insbesondere die Konkur- renz von Sträuchern und ortsweise der Spätblühenden Traubenkirsche (invasiver Neophyt) er- fordern konsequente Pflegemaßnahmen. Ökologische Belange werden im Zuge der Umsetzung des Alt- und Totholzkonzeptes durch die Ausweisung von Habitatbaumgruppen und Waldrefugien gefördert. Die Ausweisung der Wald- refugien erfolgte in Abstimmung mit dem städtischen Umweltamt, der unteren Naturschutzbe- hörde und dem Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 55/56. Im Rahmen von Kompensati- onsmaßnahmen werden Flächen aus der Bewirtschaftung genommen bzw. nach naturschutz- fachlichen Vorgaben gepflegt. Die flächige Förderung und der Schutz alter Eichen als Lebens- stätte streng geschützter Arten (v.a. Heldbock) ist kennzeichnend für die ökologische Ausrich- tung der Bewirtschaftung. Der verstärkte Anbau von Eichen unterstützt dies zielgerichtet. Der Totholzanteil ist im letzten Jahrzehnt im Gesamtbetrieb deutlich angestiegen. Die forstlichen Planungen in Naturschutzgebieten wurden mit der höheren Naturschutzbehörde Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 55/56 abgestimmt. Hinweise zu bestehenden oder geplanten Kompensationsmaßnahmen sind in den einzelnen Bestandesblättern vermerkt, detaillierte Hinweise beim städt. Forstamt dokumentiert. Pflege- hinweise der Waldbiotopkartierung wurden in die Planungstexte eingearbeitet. Die Erhaltungs- ziele der Natura-2000-Gebiete sind in die Forsteinrichtung übernommen worden. Aussichten und Risiken der Planung Die geplanten Holznutzungen liegen zwischen den Werten von Planung und Vollzug im letzten Jahrzehnt 2008 – 2017. Im Vergleich zur letzten Periode ergibt sich allerdings ein Anstieg der Nutzungen im stärkeren Durchmesserbereich vor allem durch die Zunahme der Hauptnutzun- gen, die 2/3 der Gesamtnutzungen ausmachen. Trotzdem werden hiebsreife Stämme aus Rück- sicht auf naturschutzfachliche Belange und aus Gründen der Erholungsvorsorge praktisch nicht (Eiche) oder nur in Teilen (Edellaub- und Nadelbäume) geerntet. Pflegemaßnahmen wurden auf geringerer Fläche geplant als im letzten Jahrzehnt tatsächlich vollzogen. Im Mittelpunkt stehen die Förderung vorhandener Verjüngung und ein differenzier- tes Vorgehen in Bereichen mit Sträuchern und Traubenkirsche. Ziel ist die Steuerung der Baum- artenzusammensetzung, die Förderung der Baumartenvielfalt und die Qualitätssicherung. Es Ergänzende Erläuterungen Seite 8 sollen ertragfähige Wälder entwickelt werden, die gleichzeitig die Ansprüche des Naturschutzes und der Bevölkerung integrieren. Diese Maßnahmen sind aufwändig, zur zielgerichteten Ent- wicklung des Stadtwaldes aber unabdingbar. Risiken für den Wald bestehen besonders auf den sandigen und sandig-kiesigen Standorten durch Trockenheit. Dies trifft alle Baumarten, wenn auch mit unterschiedlicher Intensität. Selbst die robuste Kiefer, ortsweise auch die ältere Buche (Distrikt 13, Oberreut) erscheinen zuneh- mend labil. Bereits jüngere Kiedernbestände weisen inzwischen deutliche Ausfallquoten auf, die durch Mistelbefall verstärkt werden. Ziel der waldbaulichen Arbeit sind stufige Wälder mit einer großen Baumartenvielfalt. Da der sich abzeichnende Klimawandel die Situation zunehmend verschärft, kommt Baumarten mit einer höheren Trockenstresstoleranz immer größere Bedeu- tung zu. Wurzelfraß durch Engerlinge, der in der Vergangenheit auf den trockeneren Standorten zu ver- breiteten Kulturverlusten führte, ist aktuell zumeist kein großes Risiko mehr. Solch günstige Phasen sollten verstärkt genutzt werden, um junge Bestände (Eiche!) zu begründen. Die Auswirkungen des von einem Pilz verursachten Eschentriebsterbens sind deutlich spürbar und werden im kommenden Jahrzehnt neben einem erhöhten Holzanfall vor allem für größere Kulturflächen sorgen. Das Spektrum alternativer Baumarten für den Anbau diese Flächen ist zunehmend begrenzt. Neben Eichen sollen auch Erlen und Pappeln, vereinzelt auch Schwarz- nüsse (nicht in Naturschutzgebieten!) verwendet werden. Auf einen einseitigen Anbau der auf den meisten feuchten Standorten gut geeigneten Erle sollte aufgrund der Bedrohung durch die Pilzerkrankung Phytophthora verzichtet werden. Wildschutz ist in aller Regel bei gepflanzten Edellaubbäumen, Eichen, Pappeln, Douglasien und Tannen erforderlich. Diese Investitionen sind erheblich, aber Voraussetzung für die nachhaltige Erhaltung und Entwicklung des Stadtwaldes. Die jagdlichen Verhältnisse sind auf großer Fläche unbefriedigend (Rehwild). Eine Intensivierung der Jagd unter zugegeben zumeist sehr schwieri- gen Bedingungen sollte Ziel bleiben. Die rein betriebswirtschaftliche Bilanz des Stadtwaldes Karlsruhe ist negativ und unter den ge- gebenen Rahmenbedingungen kaum zu verbessern. Allerdings liegt die wesentliche Bedeutung des Stadtwaldes in seinen Ökosystem- und Infrastrukturleistungen für die Stadt und ihre Bürger insbesondere in den Bereichen Wasser-, Immissions- und Klimaschutz sowie Erholung, Sport, Erlebnis- und Naturraum. Die Bedeutung des Waldes als „Ersatzwildnisraum“ für Stadtbewoh- ner, die ihre städtische Umwelt als zunehmend naturfern erleben, hat erheblich an Bedeutung gewonnen und führt zu einer zunehmend kritischen Haltung gegenüber der forstlichen Bewirt- schaftung. Weiterhin haben Belange des Natur- und Artenschutzes sowie die Suche nach Kompensations- maßnahmen für Bauvorhaben und deren Umsetzung deutlich an Stellenwert gewonnen. Hier- durch ist im Vergleich zu früheren Zeiten ein erheblicher zusätzlicher Aufwand für Abstimmung und Kommunikation sowie die Umsetzung spezieller Maßnahmen erforderlich, der sich in der Personalausstattung und ihrer Organisation widerspiegeln muss. Während die Ausgaben für diese Bereiche in der betriebswirtschaftlichen Bilanzierung sichtbar werden, stehen dem bisher keine ausgewiesenen Einnahmen für diese zusätzlichen Ökosystemdienstleistungen gegenüber. Eine rein betriebswirtschaftliche Steuerung des Stadtwaldes ist nicht sinnvoll, weil dabei wesent- liche Zielgrößen nicht berücksichtigt werden können. Das Wirtschaftlichkeitsprinzip für Einzel- maßnahmen gilt allerdings trotzdem unverändert (vgl. Zielsetzungen). Ergänzende Erläuterungen Seite 9 Ökologische Parameter Waldstruktur: 88 % Laubbaumbestände, 24 % Dauerwald, 46 % Anteil Starkholz über 50 cm Durchmesser, 51 % Naturverjüngung Schutz- und Erholungsfunktionen: im Durchschnitt 4,1 fache Funktionenüberlagerung Waldbiotope: 292 Hektar oder 15 % (6 % im Landesdurchschnitt) FFH-Flächen (Natura 2000): ca. 50 % Vogelschutzgebiete (Natura 2000): ca. 20 % Waldlebensraumtypen innerhalb der FFH-Gebiete: 4 % (v.a. Auewald und eichenreiche Wälder) Lebensstätten von Arten: im Durchschnitt 2,3 fache Überlagerung, 35 wertgebende Arten Totholz: 44 Vorratsfestmeter je Hektar (sehr hoher Wert, 2008: 20 Vfm) Waldrefugien: 45 Hektar Fazit aus der Sicht des städtischen Forstamtes Das städtische Forstamt war mit den Revierleitungen, der Fachkraft für Waldökologie sowie der Verwaltungs- und Amtsleitung bei der Forsteinrichtungserneuerung intensiv beteiligt. Ein Schwerpunkt lag im Verfahrensgang auf der Diskussion und Abstimmung fachlicher Belange mit dem amtlichen und privaten Naturschutz. Dies ist im Forsteinrichtungsverfahren nicht vorge- sehen, erschien aber aufgrund der hohen Bedeutung von Natur- und Artenschutz und im Inte- resse der guten Zusammenarbeit von Forst und Naturschutz sowie im Hinblick auf die Akzep- tanz der Forsteinrichtung als mittelfristige Fachplanung für den Stadtwald sinnvoll und zielfüh- rend. Bei der Vorstellung der Ergebnisse der Forsteinrichtungserneuerung gegenüber dem amt- lichen und privaten Naturschutz wurden keine Einwendungen gegen die vorgelegte Planung erhoben. Ebenso ist die Abstimmung der Planung innerhalb von Naturschutzgebieten wie vor- geschrieben erfolgt. Die Ergebnisse der Abstimmung sind eingearbeitet. Die Zusammenarbeit mit dem Forsteinrichter, Herrn Erhard Prinz, war von hoher Fachlichkeit geprägt und sehr zielorientiert. Herr Prinz ist intensiv auf die Ziele und Besonderheiten im Stadtwald eingegangen. Die vorgelegten Ergebnisse der Forsteinrichtungserneuerung für die Jahre 2018 – 2027 sind aus fachlicher Sicht des Forstamtes plausibel, fachlich nachvollziehbar und ausgewogen. Es ist nicht zu erwarten, dass sich die wirtschaftlichen Ergebnisse grundlegend verändern. Die Defizite aus dem Wald als öffentliche Einrichtung werden sich auf bisherigem Niveau bewegen. Das Forstamt kann deshalb eine Zustimmung der Stadt als Waldbesitzerin vollumfänglich emp- fehlen. Die Planung gibt zudem genügend Raum für freiwillige Kompensations- und Ausgleichsmaß- nahmen im Stadtwald. Entsprechende Hinweise sind in der Planung enthalten. Zudem sind ein- zelne Maßnahmen wie zum Beispiel die Ausweisung der Waldrefugien Ökokonto-fähig nach der landesweit geltenden Ökokonto-Verordnung nach Naturschutzrecht. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat stimmt, nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, dem Periodischen Betriebsplan 2018 – 2027 für den Stadtwald Karlsruhe gemäß der Sitzungsvorlage zu.
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Niederschrift 51. Plenarsitzung Gemeinderat 19. Juni 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 6. Punkt 4 der Tagesordnung: Forsteinrichtungserneuerung Stadtwald Karlsruhe 2018 - 2027 Vorlage: 2018/0331 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt, nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, dem Periodischen Betriebsplan 2018 – 2027 für den Stadtwald Karlsruhe gemäß der Sit- zungsvorlage zu. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 4 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen. Stadträtin Rastätter (GRÜNE): Wir GRÜNE begrüßen die neue Forsteinrichtungserneue- rung 2018 – 2027 und bedanken uns sehr herzlich bei Herrn Forstamtsleiter Kienzler und bei seinem ganzen Team, bei den Revierförstern, bei allen Mitarbeitern in der Verwaltung und natürlich auch bei allen Waldarbeitern, die dazu beigetragen haben. Beim neuen 10-Jahres-Plan im Wald muss man an lange Linien, an große Entwicklungsver- läufe denken. Es wird hervorragend in Karlsruhe gemacht. Der ganze Plan ist am Prinzip der Nachhaltigkeit ausgerichtet. Besonders hervorgehoben wird die ökologische Funktion und damit die Schutzfunktion des Waldes, die Entwicklungsfunktion für die sieben Wald- entwicklungstypen, die wir in Karlsruhe haben, und natürlich auch die Erholungsfunktion für die Stadtbevölkerung und natürlich auch ganz stark die Bildungsfunktion. Denn überall im Wald werden natürlich auch Bildungsangebote für Familien, für Kinder, für die gesamte Bevölkerung erbracht. Aber auch der gesundheitliche Wert des Waldes wird stark berück- sichtigt. Wir wissen inzwischen aus Erkenntnissen, dass Waldbaden – so nennt man das – 2 – inzwischen auch – ganz erheblich zum seelischen und zum gesundheitlichen Zustand von Menschen beiträgt. Entsprechend viele Dienstleistungen sind auch wieder vorgesehen in den nächsten 10 Jah- ren. Ganz besonders begrüßen wir GRÜNE, dass die Wirtschaftlichkeit des Waldes nach- rangig gegenüber der Erholungsschutz- und ökologischen Funktion ganz besonders her- ausgestellt wird. Was nicht heißt, dass Wald nicht auch benutzt werden darf. Denn Holz ist mit das nachhaltigste Material und Werkstoff überhaupt. Dennoch bedrohlich hängt schon seit vielen Jahren das Damoklesschwert der Forststruktur- reform über unserem Wald, über unserer Stadt. Der Ausgangspunkt war die Klage vor dem Bundeskartellamt. Es ist geradezu absurd, dass jetzt beim Bundeskartellamt nicht die öko- logische Funktion mitbewertet wurde, sondern ausschließlich die Wettbewerbsorientie- rung. Damit wird de facto Wald verglichen mit einer Espressomaschine oder sonst irgend- einer Ware. Insofern wäre vielleicht eher das Bundeskartellamt zu reformieren als die Forst- strukturreform. Wir hoffen, dass jetzt aufgrund des Urteils, das am 12.06.2018 erfreulicherweise ergangen ist, wieder Luft entsteht und die Chance besteht, dass die bisherige Planung der Forststruk- turreform, die eine Zerschlagung des bewerten Einheitsforstamtsprinzips bedeuten würde, wieder aufgehoben wird und dass Lösungen angestrebt werden, die die gemeinsame Be- wirtschaftung des Staatswalds und des Stadtwalds auch weiterhin in der bewerten Form ermöglichen. Alles andere wäre für uns unerträglich, denn es wäre nicht nur teuer von den Doppelstrukturen, wir müssten wesentlich mehr Förster einstellen. Wir hätten eine Zustän- digkeit in drei Ämtern. Man muss sich das vorstellen. Wenn man die Waldstruktur an- schaut in Karlsruhe, es ist ein Patchwork. Staatswald und Stadtwald liegen unmittelbar ne- beneinander. Man müsste im Prinzip Schilder aufstellen: Hier endet der Stadtwald. Hier beginnt der Staatswald. Damit würden die Bürgerinnen und Bürger überhaupt nicht mehr wissen, an wen sie sich im Einzelfall wenden könnten. Von daher sehen wir hoffentlich weiterhin auch ein gemeinsames Engagement des gesamten Gemeinderates, aber hoffent- lich auch der Regionen. Herr Landrat Schnaudigel hat für den Landkreis Karlsruhe schon ähnliches gesagt, dass man jetzt noch einmal verstärkt in die Verhandlungen gehen möch- te. Die Hoffnung wäre natürlich weiterhin, dass diese Strukturreform in der Form über- haupt nicht durchgeführt wird. Wenn eine Strukturreform dann doch kommt und ein neu- es Landesamt eingerichtet wird für den Wald, müssen zumindest in den urbanen Zentren, und dazu gehört Karlsruhe, die ganz besonderen Strukturen und ganz besonderen Bedürf- nissen berücksichtigt werden. Dazu wollen wir uns gemeinsam engagieren und hoffen, dass das dann auch gelingen wird. Ich bin davon überzeugt, dass jetzt diese Voraussetzun- gen bestehen. Stadtrat Maier (CDU): Wir haben kluge und tüchtige Köpfe in unseren Forsten, diese und ihr Sachverstand genießen unser vollstes Vertrauen. Erholungsfaktor und die Holznutzung in unserem Hardtwald, sowohl im städtischen als auch im staatlichen Teil, sind hervorra- gend. Ich wäre lieber heute Abend oder irgendwann noch etwas länger in den Wald ge- gangen. Schade, dass wir heute wieder Zeit gestohlen bekommen. Liebe Kollegin, über die Forststrukturreform wird heute hier nicht abgestimmt. Deswegen hätte man das nicht un- bedingt in der Tiefe ausführen müssen. Darüber wird zu gegebener Zeit noch einmal ge- sprochen werden müssen. Trotzdem vielen Dank für diesen Zeitdiebstahl. – 3 – Wir sind stolz auf unseren Wald und danken allen Beteiligten für diesen Bericht. Stadträtin Fischer (SPD): Auch ich kann es kürzer machen als die Kollegin Rastätter. Na- türlich sind wir mit 25 % Waldanteil eine waldreiche Großstadt. Wir danken auch unserem Forstamt und Herrn Kienzler und seinem Team für die erfolgreiche Mitarbeit an diesem 10- Jahres-Programm. Das erste Mal gibt es nicht nur einen Rückblick auf die letzten 10 Jahre und eine Vorausschau auf die nächsten 10 Jahre, sondern auch eine Waldinventur bei der Forsteinrichtungserneuerung. Wesentliche Aussagen will ich einfach noch einmal ins Ge- dächtnis rufen. Unser Stadtwald ist insgesamt leistungsfähig in Bezug auf seinen Holzvorrat. Also ein biss- chen Wirtschaftsfaktor gehört zum Wald auch dazu. Der Todholzwert, das haben wir bei der letzten Erneuerung angestrebt, hat sich in den letzten 10 Jahren verdoppelt. Zukünftig werden Nadelhölzer und Eschenbestände zurückgehen. Der Pappelbestand wird sich insge- samt reduzieren. Für mich eine wichtige Aussage: Bedingt durch den Klimawandel kom- men Baumarten mit einer höheren Trockenstresstoleranz immer größere Bedeutung zu. Das heißt, zukünftig wird sich langfristig unser Waldbild verändern. Deshalb noch einmal ganz herzlichen Dank für dieses Mammutwerk im Forst. Trotzdem will ich auch ganz kurz auf die Forstreform eingehen. Da haben wir doch etwas Rechtssicherheit gewonnen durch das Urteil des Bundesgerichtshofs. Auch das ist ein 10- Jahres-Programm, wird uns sicher noch einige Jahre beschäftigen. Aber im Augenblick ha- ben wir doch eine Rechtssicherheit anbelangt, was den Bestand der forstliche Beratung und der Betreuung durch die Forstämter anbelangt. Stadtrat Haug (KULT): Vor uns liegt ein Arbeitsprogramm, das sich sehen lassen kann. Wie wird sich unser Wald in den nächsten 10 Jahren weiterentwickeln? Neben dem Erhalt, der flächenhaften Ausdehnung und der Substanz sowie den wirtschaftlichen Ertrag, sind vor allem die Gemeinwohlbereiche wie Schutz und Erholungsfunktion in besonderem Fo- kus. So wie es die Zielsetzung der Stadt für unseren Stadtwald vorschreibt. Die vorliegende Zustandsbeschreibung bewertet die standörtlichen Rahmenbedingungen als gut. Der Wald ist insgesamt sehr leistungsfähig vom Zuwachs aus gesehen. Mit der vorgelegten Planung werden die betriebswirtschaftlichen Parameter aus unserer Sicht solide weiterentwickelt. Risiken bestehen vor allem in den Folgen des Klimawandels. Die zu erwartende größere Trockenheit wird wohl auf absehbare Sicht zu anderen Baumarten führen, so dass wir – wie schon gesagt – auch auf trockenresistente Arten setzen müssen. So, wie die Zielsetzung des gesamten Planes das Gemeinwohl im Auge hat, vor der be- triebswirtschaftlichen Sicht, will ich mich jetzt auch nur noch darauf konzentrieren. Mit einem Anteil von 15 % an der Holzbodenfläche der Waldbiotope liegen wir mehr als dop- pelt so hoch wie der Landesschnitt. Die gemeinsam von Forst und Naturschutz entwickel- ten Erhaltungs- und Entwicklungsziele der FFH-Managementpläne fließen in die Forstein- richtungen im Stadtwald ein. Auch auf Hinweis des Naturschutzes und des speziellen Ar- tenschutzes werden ältere Hybridpappeln als Lebensstätte von streng geschützten Arten erhalten. Der Anteil des Todholzes hat sich in den letzten 10 Jahren verdoppelt. Eine weite- re Erhöhung des Todholzes auch innerhalb der Verjüngungsflächen wäre im Hinblick auf die Erhaltung und Entwicklung der Lebensstätte des Hirschkäfers anzustreben. Herausstel- len möchte ich aber besonders noch die erforderliche Entwicklung von Waldsäumen und stufigen Waldrändern. Diese von uns oft nicht bemerkten, jedoch für viele Tiere und Pflan- – 4 – zenarten so wichtigen und immer seltener werdenden Lebens- und Rückzugsräume, sollen laut Forsteinrichtung geschaffen werden. Diese wichtigen Lebensräume wären bei einem rein wirtschaftlich denkenden Forstentwicklungsplan nicht vorhanden. Es ist gut und rich- tig, dass der Schutz-und Erholungsfunktion so eine große Bedeutung beigemessen wird. Die Menschen lieben unseren Wald. An heißen Sommertagen ist die erfrischende Kühle des Stadtwaldes sehr zu genießen. Hervorheben möchte ich auch noch die Einbindung der Interessensgruppen aus den Berei- chen Naturschutz und Erholung, sowie die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, die ich als sehr vorbildlich empfinde. Dass aus betriebswirtschaftlicher Sicht ein Defizit verbleibt, darf aufgrund der Erfüllung vielfacher anderer Funktionen in den Bereichen Wasser, Immis- sionsschutz, Klimaschutz sowie Erholung, Sport und Naturraum keine Rolle spielen. Zur Erfüllung dieser vielfältigen Aufgaben bedarf es Ressourcen, die bereitzustellen sind. Aus Sicht der KULT-Fraktion sollte man deshalb nicht von einem negativen Ergebnis sprechen. Dies führt zu einem verzerrten Bild und sollte geradegerückt werden. Sehen lassen kann sich das Gesamtergebnis. Denn aus unserer Sicht ist der vorliegende Forsteinrichtungsplan gerade im Hinblick auf Naturschutzbelange mehr als vorbildlich. Damit kann die nächsten 10 Jahre gut gearbeitet und gewirtschaftet werden. Stadtrat Hock (FDP): Erst einmal geht der Dank meiner Fraktion an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Herrn Kienzler, denn ohne die wäre dieses große Werk zusammen mit dem Forsteinrichter Prinz nicht zu erstellen gewesen. Das muss man einmal ganz klar sa- gen. Auf diesem Weg vielleicht noch einmal ein kleiner Tipp. Das findet nur alle 10 Jahre statt, aber wenn einmal in 10 Jahren darüber gesprochen wird, dann würde es Sinn ma- chen, auch einmal den Gemeinderat zu so einer Exkursion dazu zunehmen, damit man einmal sieht, was für eine Vielfalt wir im Karlsruher Stadtwald haben. Wenn man den Bericht anschaut, dann ist eines ganz klar ersichtlich. Da haben wir vom Waldbestand her auch ein bisschen ein Problem. Das Eschentriebsterben wird immer mehr kommen. Wichtig wäre mir, dass die vorsorgliche Entnahme der Eschen nicht vorangetrie- ben wird. Man sollte auf jeden Fall versuchen, den Baum die nächsten Jahre zu erhalten und zu fördern. Es wird schwierig. Das weiß ich schon. Aber die vorsorgliche Entnahme sollte meines Erachtens so gering wie möglich sein. Dieser Bericht zeigt aber auch eines ganz klar und deutlich. Der Stadtwald muss auch mit einer angemessenen Personalausstattung daher kommen. Denn wenn er das nicht kann und nicht in die Jahre mit hinüber nimmt, dann haben wir in diesem Bereich der Forstwirte, der Funktionäre, Waldpädagogen – ich muss jetzt nicht alles aufzählen – ein größeres Problem. Wir dürfen nicht klein bei geben und alles auf Kante nähen. Man hat schon manchmal das Wort gehört: der Kostgänger der Stadt. Nein, das ist es nicht. Dieser Forst und diese Naherholung für unsere Bevölkerung in Karlsruhe ist nicht hoch genug anzu- rechnen. Wenn man das alles einmal aufrechnen würde, dann kommt da kein negatives Ergebnis heraus. Im Gegenteil. Die Bevölkerung in Karlsruhe ist mit ihrem Wald sehr zufrie- den. Die Möglichkeit der Naherholung in so kurzen Räumen, dass man sich aufs Fahrrad schwingt und in zwei Minuten im Hardtwald ist und das auch fußläufig gut und locker er- reichen kann, ist schon einiges wert. Das dürfen wir nicht in unserer Berechnung außer Acht lassen. – 5 – Es wurde jetzt schon angesprochen. Ich wollte darauf eigentlich nicht eingehen. Aber es muss jetzt sein, denn es tut auch weh. Das muss man ganz klar sagen. Was hier im Land vorangetrieben wird, spottet jeder Beschreibung. Das Urteil ist jetzt da. Es ist so ausgefal- len, wie ich es mir erwünscht habe. Nur, Herr Minister Haug möchte an seinen Zielen, die klar definiert wurden, festhalten. Das bedeutet für uns auch, die Strukturen, die wir die letzten 10 Jahre gewohnt waren und die auch gut waren, sollen so nicht mehr erhalten werden bzw. sie sollen zerschlagen werden. Da muss man wirklich sagen, das ist finanziell ein Millionenkraftakt, der nicht sein müsste, weil die Strukturen jetzt gut sind. Die Leute wissen, wo sie hingehen, wenn sie ein Problem haben. Ich mache es kurz. Ich kann nur appellieren an alle Funktionsträger, diesem Vorhaben Einhalt zu gebieten. Kollegin Rastät- ter hat hier gesprochen. Ich hoffe, dass Sie das auch Ihren Kolleginnen und Kollegen im Landtag sagen. Auch hier, die CDU-Fraktion, ich weiß, dass es genügend Leute gibt, die das genauso sehen wie ich. Liebe Leute, bitte geht auf eure Abgeordneten zu, sprecht mit ihnen und bitte, haltet inne. Es kann nicht sein, was man jetzt vorhat. Das ist ein Irrsinn. Auch meine Fraktion, da stehe ich dazu, hat von mir schon dementsprechend Mails be- kommen. Ich bin nicht einverstanden mit dem, was da kommen soll. Es wird für die Bevöl- kerung hier in Karlsruhe im Bereich Forst schlechter werden. Es wird uns als Stadt im End- effekt mehr Geld kosten. Deshalb, Herr Oberbürgermeister, ich weiß, dass Sie auf unserer Seite stehen, bleiben Sie am Ball. Sie haben unsere Fraktion auf jeden Fall hinter sich. Wenn es irgendeine Möglichkeit gibt, dann sollten wir die Strukturen, die wir jetzt haben, erhalten. Besser wird es nicht. Es wird eher schlechter. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Wir haben diese Vorlage ausführlich im Ausschuss für öffent- liche Einrichtungen besprochen. Ich muss sagen, ich war sehr beeindruckt davon, wie viel Mühe man sich hier in Karlsruhe gibt, um bei der Pflege des Waldes Naturschutz- und Ar- tenschutz ganz nach vorne zu stellen. Naturschutz- und Artenschutz sind für uns von der AfD ganz besonders wichtig. Deswegen begrüßen wir es außerordentlich. Insbesondere hat mich beeindruckt, wie vorausschauend hier umgegangen wird mit Schädlingen und Krankheiten, mit denen man zu rechnen hat und dass man vorausschauend einplant, ande- re Baumarten vermehrt zu pflanzen, um Schädlinge nicht bekämpfen zu müssen, sondern auf andere Weise kompensieren zu können, wenn bestimmte Bäume davon befallen wer- den, und auch dadurch, dass weniger von diesen Bäumen vorhanden sind, die Wahrschein- lichkeit für einen Befall reduziert wird. Wir werden in Zukunft fast den gleichen Wald ha- ben wie bisher. Wir finden diesen konservativen Ansatz gut. Aber natürlich wird sich durch diese Maßnahmen, durch die Reaktion auf Schädlinge und Krankheiten schon einiges an den Baumarten ändern. Was wir im Ausschuss auch besprochen haben, der Polder Rappenwört wird natürlich, wenn er dann existiert, schon einiges am Wald ändern, vor allem bei Daxlanden und um Rappenwört herum, weil durch die Überflutung viele Baumarten dort nicht mehr optimale Lebensbedingungen vorfinden werden und nach und nach durch andere ersetzt werden müssen. Auch darüber wurde im Ausschuss gesprochen. Da dies nun so kommt, sind wir froh, dass darauf reagiert wird und dass man alles tut, um für Naturschutz und Artenschutz das Beste bei der Pflege unseres Waldes herauszuholen. Dafür danken wir ganz außeror- dentlich. Stadtrat Kalmbach (FÜR Karlsruhe): Beständig ist nur die Veränderung. Ich habe ge- staunt, wie sehr sich der Wald verändert hat und wieviel man managen muss, wie man vorausschauend planen muss. Ich habe gestaunt, wie tief man eingreifen muss. Das war – 6 – für mich sehr beruhigend zu erfahren, wie gut unser Stadtwald gepflegt wird, wie mit dem umgegangen wird. Großes Kompliment von FÜR Karlsruhe an die Forstverwaltung, ganz ausgezeichnete Arbeit. Ich möchte aber eines noch einmal betonen. Wir hören immer wieder von Forst - wahr- scheinlich kann ich auch nichts daran ändern, aber ich muss es adressieren -, dass sie stän- dig mehr Auflagen bekommen, immer mehr Bürokratisierung haben, dass sie stranguliert – dieses Wort ist gefallen – werden von tausenden Verordnungen. Deswegen sind sie von der Personalausstattung immer am Limit. Wenn man das irgendwie ändern könnte, wäre ich glücklich. Wenn man irgendwie Entlastung schaffen kann, dann können die Leute wirk- lich das machen, was sie leidenschaftlich gern machen, den guten Wald für unsere Stadt erhalten und pflegen und fördern für die Zukunft. Der Vorsitzende: Ich möchte noch ergänzen, dass gerade der Polder und die dadurch möglichen Überschwemmungen Baumarten wie der Pappel wieder eine Entwicklungsmög- lichkeit geben. Das ganze hat auch durchaus an der einen oder anderen Stelle seine positi- ven Auswirkungen, bezogen auf die Veränderung der Baumarten, die Sie hier auch be- schrieben haben. Ansonsten nehmen wir natürlich alle Appelle auf. Wir werden Sie immer unterrichten, wenn sich in der Landesdiskussion etwas ergibt. Aber Sie wissen es auch über Ihre eigenen Kontakte selbst. Die Farbenarithmetik ist bekannt. Wir kommen zur Abstimmung. – Vielen Dank. Ich denke, Herr Kienzler, das ist ein großes Vertrauen. Sie haben es auch an den Wortbeiträgen gemerkt. Unser Ziel sollte sein, dass Sie alle Abteilungen, alle Dienststellen und alle Gesellschaften der Stadt so positiv einschät- zen wie den Forst. Dann haben wir das geschafft. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 17. Juli 2018