Steigende Baukosten bei Großprojekten
| Vorlage: | 2018/0330 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 15.05.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.06.2018
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Friedemann Kalmbach (FÜR Karlsruhe) Stadtrat Eduardo Mossuto (FÜR Karlsruhe) Vorlage Nr.: 2018/0330 Steigende Baukosten bei Großprojekten Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 19.06.2018 21 x Fragen 1. Laut Stadtverwaltung bleiben 90 % aller Investitionen im geplanten Kostenrahmen. Welche Art von Projekten befinden sich in den restlichen 10 %? a. Um welches Investitionsvolumen handelt es sich bei den 10 %? 2. In welchen Ausführungsphasen der Projekte steigen die Kosten entgegen der Planung am Stärks- ten? 3. Wie werden die Sachverständigen ausgewählt und welchen Einfluss haben sie auf die Berech- nung des Kostenrahmens? a. Wie tief ermitteln die Sachverständigen z.B. Bauschäden oder Altbestände? b. Sachverständige welcher konkreten Fachgebiete werden üblicherweise involviert? 4. Sind der Stadtverwaltung schon Lösungsvorschläge zur zukünftigen Vermeidung von Kostenan- stiegen bei den Bau- und Herstellungskosten bekannt? a. Welche Risikozuschläge (in Prozent) werden schon jetzt mit einberechnet? b. Wie wird der Risikozuschlag festgelegt? c. Auf welcher Grundlage werden diese Risikozuschläge angesetzt? d. Werden etwaige Risikozuschläge allgemein bekanntgemacht? Sind sie nachprüfbar (etwa im Hinblick auf etwaige spätere Nachverhandlungen und deren Ergebnisse)? 5. Falls es zu finanziellen Nachforderungen von Vertragspartnern bzw. zu Nachverhandlungen we- gen vermeintlich nicht voraussehbarer Mehrkosten eines Großprojektes kommt: a. Existieren für diesen Fall Verhandlungsstrategien der Stadtverwaltung, um Mehrkosten mög- lichst dennoch zu vermeiden? b. Welche sind dies gegebenenfalls? c. Werden für diesen Fall Ausweichstrategien ins Auge gefasst, beispielsweise die Ausschreibung von erst während der Projektrealisierung bekanntwerdenden technischen Problemen, die nicht vorhersehbar waren? Seite 2 Begründung In Karlsruhe kommt es mittlerweile immer wieder zur selben Problematik beim Bau oder bei der Sanie- rung von Großprojekten. Der ursprünglich errechneten Kostenrahmen wurde in den vergangenen Monaten und Jahren bei der Stadthalle, der Kombilösung oder beim Bau des Wildparkstadion deutlich überschritten. Beim Staatstheater verdoppelten sich die Kosten noch bevor die Arbeiten überhaupt losgehen. Wir von Gemeinsam für Karlsruhe fragen uns, ob es einen gemeinsamen Nenner bzw. einen systematischen Fehler in den Projekten gibt, der in Zukunft mit vermieden werden kann. Weiter er- scheint es GfK wichtig, um plötzliche Überraschungen zu vermeiden, parallele noch eine Worst-Case- Berechnung durchzuführen. Dass Projekte sehr viel teurer werden als sie ursprünglich berechnet und verabschiedet worden sind, ist nicht nur für die Bürger unverständlich, sondern auch für uns als Stadträte – denn wie sollen wir erklären dass jedes Großprojekt den angesetzten Kostenrahmen sprengt? Realistische Preise müssen daher schon bei Grundsatzentscheidungen angesetzt und der Risikozuschlag dementsprechend be- rücksichtigt werden. Laut einer Studie der Hertie School of Governance (Statista 2017) liegt die Kos- tensteigerung bei öffentlichen Gebäuden zwischen 33-44 % und bei öffentlichen Großprojekten im Schnitt bei 79 %. Dabei warnt die Studie „Vorhaben mit einem Volumen von über 500 Millionen Euro werden im Schnitt doppelt so teuer wie geplant. Bei kleinen (bis 50 Millionen Euro) und mittleren (zwischen 50 und 500 Millionen Euro) Projekten stellt die Studie 78 bzw. 79 Prozent durchschnittliche Budgetüberschreitung fest.“ (Hertie School of Governance 2015). Diese Analysen sollten in die Berechnungen als Risikozuschlag für zukünftige Projekte einfließen. Da- bei ist das Ziel von Gemeinsam für Karlsruhe, dass die Stadt in Zukunft vermitteln kann, dass es bes- sergehen könnte, wenn Risiken schon in Grundsatzentscheidungen einberechnet werden. Referenzen Hertie School of Governance. 2015. „Studie: Öffentliche Großprojekte im Schnitt 73 Prozent teurer als geplant.“ Erschienen am 04.05.2015. Unter: https://www.hertie- school.org/de/magazin/detail/content/studie-oeffentliche-grossprojekte-im-schnitt-73-prozent- teurer-als-geplant/. Statista. 2017. „Die größten Kostensteigerungen bei Großprojekten“. Erschienen am 11.01.2017. Unter: https://de.statista.com/infografik/3486/die-groessten-kostensteigerungen-bei- grossprojekten/. unterzeichnet von: Friedemann Kalmbach Eduardo Mossuto
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Friedemann Kalmbach (FÜR Karlsruhe) Stadtrat Eduardo Mossuto (FÜR Karlsruhe) Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0330 Dez. 6 Steigende Baukosten bei Großprojekten Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 19.06.2018 21 x 1. Laut Stadtverwaltung bleiben 90% aller Investitionen im geplanten Kostenrahmen. Welche Art von Projekten befinden sich in den restlichen 10%? Die Auswertung der Projekte über 500.000 € aus den letzten beiden Doppelhaushalten hat gezeigt, dass von 91 Projekten (Gesamtvolumen 441.615.000 €) 8 Projekte den geplanten Gesamtaufwand um mehr als 10% überschritten haben. Dabei handelt es sich um vier Hochbauprojekte, zwei Tiefbauprojekte, ein Bäderprojekt und ein Projekt des Zoos. a. Um welches Investitionsvolumen handelt es sich bei den 10%? Es handelt sich um ein Volumen von rd. 83,5 Mio. € (ursprünglicher Gesamtaufwand, ein- schließlich Stadthalle mit 58,1 Mio. € und Bad. Konservatorium mit 11,3 Mio. €). 2. In welchen Ausführungsphasen der Projekte steigen die Kosten entgegen der Pla- nung am Stärksten? Dies kann nicht pauschal beantwortet werden. Bei der Hälfte der Projekte waren die Mehr- kosten bereits vor Ausführungsbeginn bekannt und wurden im Rahmen von erneuten Kos- tenkontrollverfahren durch die Gremien genehmigt. Sie resultierten meist aus zusätzlichen Anforderungen an das Bauprojekt, z. B. durch Erweiterung des Raumprogramms, neue An- forderungen des Fördermittelgebers oder zusätzliche Brandschutzmaßnahmen. Im weiteren Verlauf der Planung und der Ausschreibungen wurden sie berücksichtigt, so dass sich daraus keine Nachträge von Firmen ergaben. Bei den anderen Projekten zeigte sich erst während der Ausführung, dass der Bestand prob- lematischer war als aus Bestandsplänen und Voruntersuchungen erkennbar. 3. Wie werden die Sachverständigen ausgewählt und welchen Einfluss haben sie auf die Berechnung des Kostenrahmens? Sachverständige werden nach Qualifikation und Erfahrung für die konkrete Bauaufgabe oder Problemstellung ausgewählt. Die Ergebnisse der Gutachten dienen als Basis für die weitere Planung und Kostenermittlung. a. Wie tief ermitteln die Sachverständigen z. B. Bauschäden oder Altbestände? Abhängig von den Anforderungen können die Gutachten sehr umfangreich sein – z. B. detaillierte Schadenskartierungen einer Fassade, Beprobungen der vorhandenen Bausub- stanz auf Schadstoffe mit Entsorgungsvorschlägen oder Untersuchungen zur Kampfmit- telfreiheit. b. Sachverständige welcher konkreten Fachgebiete werden üblicherweise invol- viert? Meist werden Bodengutachten, Schadstoffgutachten, bauphysikalische Gutachten (Wär- me, Feuchte, Akustik, Schallschutz) und Brandschutzgutachten beauftragt. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 4. Sind der Stadtverwaltung schon Lösungsvorschläge zur zukünftigen Vermeidung von Kostenanstiegen bei den Bau- und Herstellungskosten bekannt? Bei der Stadt Karlsruhe muss als Voraussetzung für die Aufnahme eines Bauprojekts in den Haushaltsplan eine haushaltsreife Planung vorliegen. Dies beinhaltet eine abgeschlossene Entwurfsplanung mit vertiefter Kostenberechnung (Lph 3 HOAI). Dafür müssen alle Anforde- rungen geklärt, Fachplanungen integriert und Gutachten berücksichtigt sein. a. Welche Risikozuschläge (in Prozent) werden schon jetzt mit einberechnet? Je nach Art des Bauprojekts und der projektspezifischen Risiken werden in der Regel Zu- schläge zwischen fünf und zehn Prozent festgelegt, in Einzelfällen auch mehr. Grundlage ist dabei die Entwurfsplanung mit vertiefter Kostenberechnung. b. Wie wird der Risikozuschlag festgelegt? Der Risikozuschlag wird prozentual zu den Gesamtkosten und in Abhängigkeit der Art des Bauprojekts festgelegt. c. Auf welcher Grundlage werden diese Risikozuschläge angesetzt? Siehe unter a) d. Werden etwaige Risikozuschläge allgemein bekanntgemacht? Sind sie nachprüf- bar (etwa im Hinblick auf etwaige spätere Nachverhandlungen und deren Ergeb- nisse)? Die Risikozuschläge werden nicht veröffentlicht. 5. Falls es zu finanziellen Nachforderungen von Vertragspartnern bzw. zu Nachver- handlungen wegen vermeintlich nicht voraussehbarer Mehrkosten eines Großpro- jektes kommt: a. Existieren für diesen Fall Verhandlungsstrategien der Stadtverwaltung, um Mehrkosten möglichst dennoch zu vermeiden? b. Welche sind dies gegebenenfalls? Grundsätzlich sind öffentliche Auftraggeber an das öffentliche Vergaberecht (VOB) ge- bunden, das auch regelt, dass geänderte oder zusätzliche Leistungen auf der Basis des Hauptauftrags zu vergüten sind. Dies setzt für beide Seiten den Verhandlungsrahmen, in dem nach Möglichkeit eine Einigung zu erzielen ist. c. Werden für diesen Fall Ausweichstrategien ins Auge gefasst, beispielsweise die Ausschreibung von erst während der Projektrealisierung bekanntwerdenden technischen Problemen, die nicht vorhersehbar waren? Ausweichstrategien durch die Ausschreibung zusätzlicher Teilleistungen sind bei laufen- den Bauvorhaben in der Regel nur äußerst begrenzt möglich, da sie meist zu Terminver- zögerungen und damit Mehrkosten an anderer Stelle führen würden. Wo möglich, wird dies geprüft, ebenso wie Umplanungen.
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Niederschrift 51. Plenarsitzung Gemeinderat 19. Juni 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 23. Punkt 21 der Tagesordnung: Steigende Baukosten bei Großprojekten Anfrage: FÜR Vorlage: 2018/0330 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 21 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 7. Juli 2018