Änderungsantrag SPD: Polderbau Bellenkopf/Rappenwört
| Vorlage: | 2018/0329 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 15.05.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Keine Angaben |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2018/0329 Polderbau Bellenkopf/Rappenwört Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 15.05.2018 8.1 x 1. Das Land wird aufgefordert, die Einwendung von Herrn Treiber ausgiebig zu prüfen und entsprechende Konsequenzen aufzuzeigen, wenn Retentionsflutungen seltener notwendig wären. 2. Das Land wird aufgefordert, für eine sichere Straßenbahnverbindung zu sorgen, die dem Personenbeförderungsgesetz und der Verordnung über Bau und Betrieb der Straßenbahn (BOStrab) genügt. 3. Die notwendigen Spundwände sind durch Aufschüttungen und Anpflanzungen so zu gestalten, dass das technische Bauwerk nicht sichtbar wird. Begründung/Sachverhalt: Das Polderbauwerk hat große Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Daher ist eine umsichtige Pla- nung erforderlich, die nicht notwendige Maßnahmen ausschließt und die Eingriffe mildert. In der Nachanhörung sind einige Verbesserungen erkennbar, die den Eingriff abmildern. Das Poldergebiet bietet auch vielfältige Sport- und Freizeitmöglichkeiten: die Kanuvereine, das Natur- schutzzentrum und das Freibad Rappenwört. Es wäre daher unverantwortlich, wenn die Straßenbahn- verbindung für Wochen oder Monate unterbrochen werden müsste wegen Unterspülung des Dam- mes Hermann-Schneider-Allee. unterzeichnet von: Parsa Marvi Michael Zeh Dr. Raphael Fechler
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0329 --- Polderbau Bellenkopf/Rappenwört Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 15.05.2018 8.1 x Kurzfassung 1. Der Gemeinderat fordert das Land als Vorhabenträger, vertreten durch das Regierungs- präsidium Karlsruhe, Landesbetrieb Gewässer, auf, die von Herrn Dr. Treiber (Rheinstet- ten) in seinem Schreiben vom 31. Januar 2018 aufgezeigten Einwendungen umfassend zu prüfen und die Konsequenzen aufzuzeigen, wenn Retentionsflutungen seltener auf- treten würden. 2. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen 3. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 zu 1. Das Land wird aufgefordert, die Einwendungen von Herrn Treiber ausgiebig zu prüfen und entsprechende Konsequenzen aufzuzeigen, wenn Retentionsflu- tungen seltener notwendig wären. Bevor das Land sich für die Planung eines steuerbaren Polders mit ungesteuerten ökologischen Flutungen entschied, wurden verschiedene Varianten einer Prüfung durch das Institut für Was- ser und Gewässerentwicklung der Universität Karlsruhe unterzogen (2006). Dabei war auch eine Variante, die den Abbruch der ökologischen Flutungen bei 2800 m3/sec vorsah. Diese Variante wurde jedoch als nicht umweltverträglich eingeschätzt, da nur ca. zwei Drittel der Fläche im Polder von den ökologischen Flutungen betroffen wären. Ein Drittel der Fläche könnte sich nicht an den Retentionsfall anpassen und es käme immer wieder zu großen Schäden. Hinzu kam, dass auf der Fläche, die von ökologischen Flutungen betroffen wäre, die Strömungsgeschwin- digkeit sehr gering wäre, was sich ebenfalls als schädlich erweisen würde. Die Variante des Ab- bruchs der ökologischen Flutungen wurde deshalb vom Regierungspräsidium als wenig natur- verträglich verworfen. Die von Herrn Dr. Treiber (Rheinstetten) angeführten Gesichtspunkte und die daraus abgeleite- ten Folgen lassen zumindest eine umfassende gutachterliche Prüfung aus heutiger Sicht durch den Vorhabenträger erforderlich erscheinen. Die Verwaltung hat die Forderung bereits in verschiedenen Stellungnahmen erhoben und emp- fiehlt, dem Antrag zuzustimmen. zu 2. Das Land wird aufgefordert, für eine sichere Straßenbahnverbindung zu sorgen, die dem Personenbeförderungsgesetz und der Verordnung über Bau und Be- trieb der Straßenbahn (BOStrab) genügt. Die Notwendigkeit der Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee ist aus verschiedenen Ge- sichtspunkten erforderlich. Eine Gefährdung des Straßenbahnbetriebes wäre dann nicht gege- ben. Unabhängig von einem früheren Abbruch (Steuerung durch das Betriebsregime) der ökologi- schen Flutungen sprechen aus Sicht der technischen Ämter der Stadt Karlsruhe und der Ver- kehrsbetriebe dennoch verschiedene Gründe für die Beibehaltung der Höherlegung der Her- mann-Schneider-Allee im beantragten Umfang. 1. Ertüchtigung in jedem Falle notwendig Auch wenn die Hermann-Schneider-Allee nicht höher gelegt würde, müsste dennoch der vor- handene Straßendamm ertüchtigt werden, da er nicht überströmungssicher gebaut ist. Der Straßendamm wäre im gegenwärtigen Zustand nicht standsicher, wenn beidseitig das Wasser anströmt und ansteht; denn dadurch kann es auch zu Unterspülungen und damit zu Straßen- schäden kommen. Der Straßendamm müsste mittels einer technischen beziehungsweise bauli- chen Sicherung der Böschungen überströmungssicher ausgestaltet werden, was ebenfalls hohe Investitionskosten verursachen würde. Damit müssten Feldgehölze und Feldhecken, wie auch bei einer Höherlegung im beantragten Umfang, beseitigt werden. Zudem können die Böschungen einer höhergelegten Hermann- Schneider-Allee mit einer geplanten Regelneigung von 1:1,5 steiler ausgeführt werden, als die Böschungen im Ist-Zustand und bei einem Verzicht auf die Höherlegung sind; die Dammauf- standsfläche muss bei einer Höherlegung damit teilweise kaum breiter werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Sofern die ökologischen Flutungen von der Planfeststellungsbehörde im beantragten Umfang festgelegt werden, wäre die (dann nicht höhergelegte) Hermann-Schneider-Allee statistisch etwa 6 bis 7 Tage im Jahr überflutet, was bei weiterer Berücksichtigung von Vor- und Nachlauf- zeiten (Sperrungen, Aufräum- und Instandsetzungsarbeiten) einer Sperrung von im Mittel ca. 3 Wochen im Jahr entspräche. Die Ereignisse können dabei ganzjährig, also auch im Sommerhalb- jahr mit Badebetrieb und hoher Nutzungsfrequenz im Naherholungsraum Rheinpark, auftreten. 2. Betriebssichere Straßenbahntrasse Aus Sicht der Verkehrsbetriebe wäre eine Straßenbahntrasse, die bei bestimmten Wasserstän- den (planmäßig) überflutet wird, nicht betriebssicher. Es besteht das Risiko, dass die Aufsicht für das Straßenbahnwesen die Betriebsgenehmigung nicht erteilt oder diese in Frage stellt. 3. Bessere Durchströmung des Polders Bei einer höhergelegten Hermann-Schneider-Allee können größere Durchlässe gebaut werden als in einen Straßendamm, der das heutige Niveau beibehält. Beim derzeitigen Niveau stellt die Hermann-Schneider-Allee bereits eine Barriere dar, die die gleichmäßige Durchströmung des Retentionsraumes behindern und damit Stillwasserzonen begünstigen würde. Die Schaffung von Durchlässen in einer nicht höhergelegten Hermann-Schneider-Allee würde nicht weiter helfen, da diese, als so genannte Düker ausgeführt, so niedrig werden müssten, dass sie von Treibgut schnell zugesetzt würden. Auch der Vorhabenträger hebt in seiner Umweltprüfung hervor, dass die Durchströmbarkeit des Polders und damit das Abflussvermögen schon aus ökologischen Gründen zur Vermeidung ei- ner Schädigung des Ökosystems unabdingbar sind. 4. Zugänglichkeit zu technischen Anlagen Die Zugänglichkeit zu den (nicht nur dem Hochwasserschutz dienenden) technischen Anlagen im Rheinpark muss für deren Betrieb und Unterhaltung zwingend jederzeit gewährleistet sein. Bei einem Verzicht auf die Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee im beantragten Umfang wäre die Erreichbarkeit des Rheinparks insbesondere im Retentionsfall ausschließlich über den Rheinhochwasserdamm XXV gesichert möglich. Voraussetzung hierfür wäre jedoch die entspre- chende Sanierung dieses Dammes nach den Plänen des Vorhabenträgers, was keinen Spielraum mit Blick auf eine „vereinfachte“ Ausführung nach den Vorschlägen der Stadt Rheinstetten lie- ße. Auch die Höhe der Spundwand um den Rheinpark Rappenwört wird durch den Bemessungsfall bestimmt, ist also unabhängig von der Intensität (Höhe) der ökologischen Flutungen zu sehen. Eine Reduktion der Spundwandhöhe, angepasst an reduzierte ökologische Überflutungsszenari- en, würde im Retentionsfall zu einer Überflutung des Rheinparks mit entsprechenden erhebli- chen (Folge)Schäden führen. 5. Zugänglichkeit zum Rheinpark Da der Abbruch der ökologischen Flutungen dazu führen würde, dass sich ein Drittel der Polder- fläche nicht an den Retentionsfall anpassen kann, gehen wir davon aus, dass dies nicht geneh- migungsfähig wäre und daher mit ungesteuerten ökologischen Flutungen zu rechnen ist. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 In diesem Fall wären bei Überflutung der Hermann-Schneider-Allee nicht nur das Bad unzu- gänglich, sondern auch die Gebäude der Kanuvereine, der Naturfreunde und das Naturschutz- zentrum. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. zu 3. Die notwendigen Spundwände sind durch Aufschüttungen und Anpflanzungen so zu gestalten, dass das technische Bauwerk nicht sichtbar wird. Die vollständige Anschüttung der notwendigen Spundwände führt grundsätzlich zu weiteren, vermeidbaren Eingriffen in den Naturraum. In geeigneten Bereichen, in der Regel sind dies die dem Wald abgewandten Seiten der Spundwand, wird eine solche „Einbindung in das Land- schaftsbild“ vom Vorhabenträger bereits vorgesehen, die Gestaltung wird in Abstimmung mit dem Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe erfolgen. Aus ökologischen wie forstlichen Gesichts- punkten ist eine vollständige Anschüttung der Spundwände nicht erwünscht. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.