Änderungsantrag GRÜNE: Vorhabenbezoger Bebauungsplan Maxauer Straße: Zahl der Besucherparkplätze reduzieren

Vorlage: 2018/0326
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 15.05.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Keine Angaben
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

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    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2018/0326 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Maxauer Straße: Zahl der Besucherparkplätze reduzie- ren Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 15.05.2018 5 x Im Entwurf des Bebauungsplans wird die Zahl der Besucherparkplätze auf 10 und die dafür in An- spruch genommene Fläche entsprechend reduziert. Sachverhalt / Begründung: In der Tiefgarage werden die nötigen 58 Stellplätze für die Wohnungen nachgewiesen und weitere 22 gefangene Stellplätze sind vorhanden, die ebenfalls genutzt werden können. Zusätzlich sind 21 ebenerdige Besucherstellplätze vorgesehen. Das ist angesichts von überwiegend 1- und 2-Zimmer-Wohnungen im Gebäude eine sehr hohe Zahl. Auf dieser Fläche besteht ein Feldgehölz, das nach § 33 NatSchGes geschützt ist. Es ist Heimat für diverse Vögel, Eidechsen und Insekten. Wir wollen den Eingriff auf das wirklich notwendige Maß reduzieren. unterzeichnet von: Johannes Honné Renate Rastätter Joschua Konrad Istvan Pinter Verena Anlauf Ekkehard Hodapp Dr. Ute Leidig

  • TOP 5 Stellungnahme
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    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0326 Dez. 6 Bebauungsplan Maxauer Straße: Zahl der Besucherparkplätze reduzieren Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 15.05.2018 5 x Kurzfassung Die im Entwurf des Bebauungsplans vorgesehenen 21 Besucherstellplätze werden beibehalten. Der Änderungsantrag wird abgelehnt. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 In der Tiefgarage werden die nach LBO baurechtlich notwendigen 58 Stellplätze für die Mehr- familienhäuser nachgewiesen. Die 22 zusätzlichen Stellplätze in der Tiefgarage sind „gefange- ne“ Stellplätze, die somit weder als notwendige, noch als Besucherstellplätze anrechenbar sind. Für die zwölf Doppelhaushälften entlang der Maxauer Straße sind außerdem zwölf baurechtlich notwendige Stellplätze oberirdisch eingeplant. Darüber hinaus ist insgesamt eine ausreichende Anzahl von Besucherstellplätzen vorzusehen. In der Stadt Karlsruhe wird für Besucherstellplätze in der Regel ein Faktor von 0,3 je Wohneinheit angesetzt. Das heißt, dass für die 70 Wohnein- heiten insgesamt 21 Besucherstellplätze zu schaffen sind. Diese sind entlang der Zufahrt zur Tiefgarage am Rande des Biotops geplant. Bereits in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde auf den bereits bestehenden sehr hohen Parkdruck in der Saarland- und der Maxauer Straße hingewiesen. Dies ist zum großen Teil auf das nahegelegene Siemensgelände zurückzuführen. Um eine Verschärfung der beste- henden Konflikte durch die Verlagerung des ruhenden Verkehrs in angrenzende Quartiere zu vermeiden, kann eine Reduzierung der Besucherstellplätze nicht erfolgen. Durch die Anordnung der Besucherstellplätze kommt es zu Eingriffen im Randbereich des Bio- tops nach § 30-BNatSchG/§ 33 NatSchG. Wie im Umweltbericht dargelegt, handelt es sich aber an dieser Stelle um weniger wertvolle Bereiche. Das derzeit vorhandene, durch Robinien dominierte Feldgehölz wird durch die Zielplanung eine beträchtliche Aufwertung erfahren. Es wird ein dichter Gebüschgürtel aus heimischen vogel-, sowie insektennährenden Strauch- und Baumarten angelegt. Das Biotop im Bereich der Park- plätze wird dagegen aufgelichtet und als Lebensraum für Eidechsen und zahlreiche wärmelie- bende Insekten und somit auch als Nahrungsquelle für Vögel gestaltet. Die fachlichen Einschätzungen des Umwelt und Arbeitsschutzes sowie der Umweltgutachterin gehen deshalb davon aus, dass die Biotopstrukturen nach der Aufwertung, beziehungsweise Umgestaltung insgesamt höherwertiger als der Bestand sein werden und daher der quantitative Flächenverlust ausgeglichen ist.