Ergänzungsantrag GRÜNE: Polderbau Bellenkopf/Rappenwört: Minimierungs- und Vermeidungsgebot nach § 15 BNatSchG
| Vorlage: | 2018/0324 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 14.05.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Keine Angaben |
| Erwähnte Stadtteile: | Daxlanden |
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2018/0324 Polderbau Bellenkopf/Rappenwört: Minimierungs- und Vermeidungsgebot nach § 15 BNatSchG Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 15.05.2018 8.1 x Der Gemeinderat beschließt, ergänzend folgende Forderungen an den Vorhabenträger zu richten: 1. Verzicht auf die geplante Höherlegung der Herrmann-Schneider-Allee unter gleichzeiti- ger Gewährleistung von Durchströmung und Durchgängigkeit für Tiere und Pflanzen. Die Böschungen und das Gleisbett werden gegen Abschwemmung gesichert. 2. Verzicht auf Anlage des dammbegleitenden Grabens 3 im Wald. 3. Der Parkplatz des Rheinstrandbads wird nicht in die Einspundung einbezogen. 4. Schrittweise Einführung ökologischer Flutungen vor dem Probestau: Nach Errichtung des neuen Hochwasserdammes wird schrittweise mit Adaptionsflutungen begonnen, statt erst nach der Errichtung aller Bauwerke einen Probestau in Höhe von mindestens 75 % des Vollstaus durchzuführen. Bei der Hochwasserschutzmaßnahme Bellenkopf/Rappenwört sollte die Wiederherstellung auen- artiger Lebensräume mit der für die Aue typischen Dynamik von Grund- und Überflutungswasser hohe Priorität haben. Eine „technische“ Überprägung des Landschaftsbildes ist so weit wie mög- lich zu vermeiden. Die GRÜNE-Gemeinderatsfraktion begrüßt die seit 2015 durch den Vorhabenträger erfolgten Planänderungen zur Minimierung des Eingriffs. So werden die mit der Ertüchtigung des Hoch- wasserdamms XXV verbundenen negativen Auswirkungen auf Natur und Landschaft deutlich reduziert und Flächeninanspruchnahme sowie Waldverlust verringert. Dennoch halten die Antragsteller*innen weitere Optimierungen für notwendig. Die Stadtverwal- tung soll den Vorhabenträger auffordern, auf einige weitere der geplanten Maßnahmen zu ver- zichten. Der erforderliche Hochwasserschutz wird dadurch nicht beeinträchtigt. Die geplante Höherlegung der Herrmann-Schneider-Allee um ca. 2.10 m bedeutet einen massi- ven Eingriff in den die Allee prägenden Baumbestand. Aus Gründen des Biotop- und Land- schaftsschutzes sollte die Hermann-Schneider-Allee nicht höher gelegt werden. Um die gute Durchströmung für Pflanzen und Tieren zu ermöglichen, muss eine verbesserte Lösung ange- strebt werden, z. B. durch eine erforderliche Anzahl breiter Durchlässe, über die die Hermann- Schneider-Allee auf Stelzen gesetzt wird. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 Die Umspundung des Parkplatzes hätte aufgrund ihrer erheblichen Höhe massive Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Da bei einer Überflutung aber ohnehin dort keine Fahrzeuge stehen müssen, ist die Spundwand entbehrlich. Ein „Aufräumen“ nach Hochwasser-Ereignissen ist ver- tretbar. Die Adaptionsflutungen bereiten die späteren ungesteuerten ökologischen Flutungen vor und führen zu einer langsamen Umgewöhnung der Biotope in der Auenlandschaft an die geänderte Gesamtsituation. Die Notwendigkeit des geplanten Binnenentwässerungsgrabens 3 ist im Wald nicht gegeben. Ein Verzicht darauf wäre eine entscheidende Minimierungsmaßnahme. Die Zerschneidungswirkungen der Bauwerke könnten dadurch deutlich reduziert und der Waldverlust könnte um 0,7 ha vermin- dert werden. Sinnvoll wäre zudem, die Vernässung einiger Standorte auch außerhalb des Polder- raums zuzulassen, um dort wasser- und feuchtigkeitsgebundenen Pflanzen- und Tierarten Lebens- räume bieten zu können. Die betroffenen Grundstücksbesitzer*innen wären angemessen zu ent- schädigen. unterzeichnet von: Renate Rastätter Johannes Honné Dr. Ute Leidig
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ergänzungs- antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0324 Dez. 1 Polderbau Bellenkopf/Rappenwört: Minimierungs- und Vermeidungsgebot nach § 15 BNatSchG Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 15.05.2018 8.1 x Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, die Anträge abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Verzicht auf die geplante Höherlegung der Herrmann-Schneider-Allee unter gleichzeitiger Gewährleistung von Durchströmung und Durchgängigkeit für Tiere und Pflanzen. Die Böschungen und das Gleisbett werden gegen Abschwemmung gesichert. Eine gute Durchströmung für Pflanzen und Tiere kann bei einer Beibehaltung der Höhenlage der Hermann-Schneider-Allee nach Auffassung der Verwaltung nicht durch andere technische Lösungsansätze erreicht werden. Auch zusätzliche und breitere Durchlässe ändern nichts an der grundsätzlichen Problematik, dass die Durchlässe als Düker ausgeführt werden müssen und damit das Zusetzen durch Geschwemmsel und Sedimentation nahezu nicht zu verhindern ist. Die erforderliche bauliche Ertüchtigung der Hermann-Schneider-Allee zur Sicherstellung der Überströmbarkeit würde ähnlich große Eingriffe in die Natur und in das Landschaftsbild bedeu- ten, wie sie bei einer Höherlegung erforderlich wären, beispielsweise durch die notwendige Rodung der bestehenden Böschungen. Zudem ist eine Genehmigung des Straßenbahnbetriebes auf einer insoweit planmäßig, zumindest gelegentlich oder regelmäßig überfluteten Gleisanlage nach Aussage der Verkehrsbetriebe nicht möglich. Der Vorhabenträger hat in einer früheren Planungsphase auch über die Höherlegung der Her- mann-Schneider-Allee (um ca. 2 Meter) mittels einer Stelzenkonstruktion nachgedacht, da dies hinsichtlich der freien Durchströmbarkeit die beste Lösung wäre. Diese bauliche Lösung war jedoch damals bereits mit 19 Millionen € Baukosten beziffert worden und damit mehr als dop- pelt so teuer wie die jetzt geplante Variante. Aus Kostengründen wurde diese Variante nicht weiter verfolgt. Die Verwaltung hält die derzeitige Planung für die Lösung, die den Bedürfnissen der Ökologie und Infrastruktur am besten gerecht wird und schlägt daher vor, den Antrag abzulehnen. 2. Verzicht auf Anlage des dammbegleitenden Grabens 3 im Wald. Auf den geplanten Graben 3 kann aus Sicht der Verwaltung nicht verzichtet werden. Er dient grundsätzlich einem kontrollierten Austritt des Sickerwassers durch den Damm XXVI, der dem Schutz der Bevölkerung dient, und ist gleichzeitig ein Teil der Grundwasserhaltung im damm- nahen Bereich. Die Deichverteidigung kann damit besser bewerkstelligt werden, da unkontrol- lierbare Quellaustritte im Binnenland vermieden werden. Auf Grund der Funktion des Dammes XXVI als Bevölkerungsschutz halten wir ein Abweichen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik und damit ein Verzicht auf die Vorgabe einer 10 m breiten baumfreien Zone für nicht vertretbar. Unabhängig von der Anordnung eines Grabens müsste also eine baumfreie Zone gewährleistet werden. Ein Verzicht auf den Graben würde insbesondere den Eingriff im Waldbereich somit nicht minimieren. Graben 3 hat auch den Sinn, den Staatswald außerhalb des Polders, der nicht an Nässe ge- wöhnt ist, vor Vernässung zu schützen. Die Staatsforstverwaltung hat bisher einem Verzicht auf den Graben ebenfalls nicht zugestimmt. Wir empfehlen, den Antrag abzulehnen. 3. Der Parkplatz des Rheinstrandbads wird nicht in die Einspundung einbezogen. Die Umspundung schützt den gesamten Rheinpark vor Überflutung sowohl im seltenen Re- tentionsfall, als auch im Falle der häufiger auftretenden ökologischen Flutungen. Der Rheinpark wäre für die Öffentlichkeit mit einer belassenen Hermann-Schneider-Allee im Schnitt an ca. 3 Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Wochen im Jahr nicht erreichbar und die Parkplätze ohne Umspundung dementsprechend nicht nutzbar. Da die Überflutungen über das ganze Jahr auftreten können, ist mit einem entspre- chenden Ausfall beziehungsweise Verlust für das Rheinstrandbad in der Badesaison zu rechnen. Außerdem wären die ortsansässigen Kanuvereine nicht erreichbar. Zudem entstehen nicht un- erhebliche Betriebskosten für die Sperrungen, Aufräum- und Instandsetzungsarbeiten an der Hermann-Schneider-Allee und den Parkplätzen. Darüber hinaus führt eine enger herangezoge- ne Spundwand zu einer erhöhten Sichtbarkeit. Wir empfehlen, den Antrag abzulehnen. 4. Schrittweise Einführung ökologischer Flutungen vor dem Probestau: Nach Errich- tung des neuen Hochwasserdammes wird schrittweise mit Adaptionsflutungen begonnen, statt erst nach der Errichtung aller Bauwerke einen Probestau in Höhe von mindestens 75 % des Vollstaus durchzuführen. Der Polder ist als Hochwasserrückhaltebecken im Nebenschluss nach DIN 19700-12 definiert. Die Norm schreibt einen Probestau nach Fertigstellung und Betriebsfähigkeit aller für den Ein- stau erforderlichen Anlage-, Betriebs- und Überwachungseinrichtungen vor. Dabei ist der Probe- stau möglichst bis zur Höhe von mindestens Dreiviertel des Vollstaus durchzuführen. Erst da- nach kann der Polder für den Normalbetrieb freigegeben werden. Auch bei Nichtausschöpfung der „Vorgabe Dreiviertel des Vollstaus“ und vorausgehenden Adaptionsflutungen müssten die meisten Anlageteile des Polders fertiggestellt sein, so zum Bei- spiel die Grundwasserhaltungen zum Schutze der nahegelegenen Bebauungen vor schadhaften Grundwasseranstiegen oder die Durchlässe an der Hermann-Schneider-Allee zur Sicherstellung der Durchströmung. Außerdem ist fraglich, ob Flutungen im Polder während der Bauphase im Hinblick auf Baustraßen und Provisorien überhaupt umsetzbar wären. Es dürfte sicherlich mit zusätzlichem Aufwand im Bauablauf, beispielsweise durch die Sicherung von Baubereichen ge- gen Überflutung, zu rechnen sein. Der Vorhabenträger hat in einer Besprechung am 2. August 2017 zugesagt (siehe Anlage zur Verwaltungsvorlage, Stellungnahme UA Seite 2), die ökologischen Flutungen in vier Stufen durchzuführen: Stufe A mit einem Abfluss von etwa 1.400 Kubikmeter/Sekunde bei Pegel Maxau; Stufe B mit einem Abfluss von etwa 1.700 Kubikmeter/Sekunde Stufe C mit einem Abfluss von etwa 2.000 Kubikmeter/Sekunde Stufe D mit einem Abfluss von etwa 2.500 Kubikmeter/Sekunde Bei diesen ökologischen Flutungen sollen bereits Funktionsprüfungen an Bauwerken (etwa den Pumpwerken oder den Anlagen für binnenseitige Grundwasserhaltung) sowie am Gewässersys- tem durchgeführt werden. Unabhängig hiervon wird der Probestau bei einem Abfluss von 3.600 Kubikmetern pro Sekunde durchgeführt, sobald der Polder betriebsbereit ist und diese Menge Wasser verfügbar ist. Es sollte der Stadt jedoch daran gelegen sein, dass keine unkontrollierten ökologischen Flutun- gen stattfinden, solange nicht klar ist, dass die Schutzeinrichtungen (beispielsweise die Grund- wasserhaltung in Daxlanden) tatsächlich funktionieren.
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