Können "Strafzinsen" für städtische Konten verhindert werden?

Vorlage: 2018/0322
Art: Anfrage
Datum: 09.05.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.06.2018

    TOP: 18

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE Können "Strafzinsen" für städtische Konten verhindert werden?
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2018/0322 Können „Strafzinsen“ für städtische Konten verhindert werden? Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 19.06.2018 18 x 1. Trifft die Aussage des Bundes der Steuerzahler zu, dass Karlsruhe im Jahr 2017 rund 113.000 Euro an „Strafzinsen“ für hohe Kontenstände gezahlt hat? 2. Was macht Stuttgart anders, so dass dort keine Strafzinsen anfallen, obwohl die Einnahmen be- kanntermaßen sehr hoch sind? 3. Könnte auch Karlsruhe nach diesem Vorbild seine Zinszahlungen optimieren? Nach Angaben des Steuerzahlerbundes Baden-Württemberg bezahlte die Stadt Karlsruhe im Jahr 2017 113.000 Euro an „Strafzinsen“, weil die Konten hohe Beträge aufwiesen. Im Gegensatz dazu musste Stuttgart nach derselben Quelle keine Strafzinsen bezahlen. Die Stadtverwaltung sollte alle legalen Mittel nutzen, ihre Steuerlast zu senken. unterzeichnet von: Johannes Honné Joschua Konrad Dr. Ute Leidig Sachverhalt / Begründung:

  • Stellungnahme zu TOP 18
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0322 Dez. 4 Können „Strafzinsen“ für städtische Konten verhindert werden? Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 19.06.2018 18 x 1. Trifft die Aussage des Bundes der Steuerzahler zu, dass Karlsruhe im Jahr 2017 rund 113.000 Euro an „Strafzinsen“ für hohe Kontenstände gezahlt hat? Ja, die Aussage trifft zu. Bei sämtlichen Banken, bei denen die Stadt Karlsruhe ein Bankkonto hat, werden mittlerweile Verwahrentgelte verlangt. Die Banken geben somit den Strafzins der EZB direkt an die gewerblichen Kunden und auch an die Stadt Karlsruhe weiter. 2. Was macht Stuttgart anders, so dass dort keine Strafzinsen anfallen, obwohl die Einnahmen bekanntermaßen sehr hoch sind? Die Stadt Stuttgart hat grundsätzlich die gleiche Vorgehensweise zur Vermeidung von Strafzinsen wie die Stadt Karlsruhe (Vergleiche hierzu auch 3.). Hier die Antwort der Stadt Stuttgart: „Durch eine an die Marktgegebenheiten angepasste Liquiditätssteuerung konnten bis- lang bei der Landeshauptstadt Stuttgart Einlagenentgeltzahlungen vermieden werden. Die veränderte Zinslandschaft hat uns gezwungen, sowohl die Liquiditätsplanung als auch die tägliche Gelddisposition und die Geldanlagedauer neu auszurichten. Zur Vermeidung von Negativzinsen auf dem Geldmarkt werden Kündigungsgelder mit entsprechend langen Kündigungsfristen angelegt. Darüber hinaus müssen in Abhängig- keit bekannter Mittelzuflüsse und unter Berücksichtigung einer individuell vereinbarten Entgeltfreibetragsgrenze auf dem städtischen Zahlungsverkehrskonto vertretbare Lü- cken bei der Liquiditätsbedarfsabdeckung in Kauf genommen werden. Die Feinabstimmung bei der Liquiditätssteuerung wurde dadurch zwar aufwändiger, allerdings hat sich diese Vorgehensweise bislang in der Praxis erfolgreich bewährt.“ Ergänzende Erläuterungen Seite 2 3. Könnte auch Karlsruhe nach diesem Vorbild seine Zinszahlungen optimie- ren? Die Stadt Karlsruhe hat bereits im Laufe des Jahres 2017 Gegenmaßnahmen ergriffen, um ihre Liquiditätsplanung zu optimieren. Insbesondere wurde die Vorgehensweise bei kurzfristigen Geldanlagen für den gesamten Konzern Stadt angepasst. Darüber hinaus wird ständig überprüft, ob weitere Veränderungen als Reaktionen auf die aktuellen Gegebenheiten des Marktes erforderlich sind. In der Praxis wird von der Stadtkämmerei unter den gegebenen Umständen versucht, die Zeit zwischen größeren Geldeingängen und größeren Auszahlungen zu minimieren. Größere Geldbestände auf den Girokonten werden nach Möglichkeit kurz- oder mittelfristig bei Banken mit kommunaler Einlagensicherung angelegt. Diese Geldanlagen bringen ab einer Anlagedauer von ca. einem Jahr einen leicht positiven Zinssatz. Um kurzfristige Zahlungsspitzen bedienen zu können, werden ggf. auch kurzfristige Kassenkredite aufgenommen. Für diese erhält die Stadt Karlsruhe derzeit einen negativen Zinssatz (Zinsgutschrift). Des Weiteren wird versucht die eingeräumten Freibeträge für die Verwahrentgelte bei allen Banken bestmöglich zu nutzen und die Guthaben auf den Girokonten entsprechend kurzfristig zu disponieren. Insoweit ist in 2018 nicht mehr mit Verwahrentgelten in nennenswertem Umfang zu rechnen. In dieser gesamten Diskussion sollte auch betrachtet werden, dass der Konzern Stadt Karlsruhe insgesamt von der aktuellen Niedrigzinsphase profitiert. Bei den für Investitionen aufgenommenen Darlehen zahlt der Konzern Stadt geringere Schuldzinsen und kann dadurch jährlich einen Betrag in Millionenhöhe an Zinsaufwendungen einsparen.

  • Protokoll TOP 18
    Extrahierter Text

    Niederschrift 51. Plenarsitzung Gemeinderat 19. Juni 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 20. Punkt 18 der Tagesordnung: Können „Strafzinsen“ für städtische Konten verhin- dert werden? Anfrage: GRÜNE Vorlage: 2018/0322 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 18 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 7. Juli 2018