Änderungsantrag: KULT Polderbau Bellenkopf/Rappenwört: Keine Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee
| Vorlage: | 2018/0305 |
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| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 15.05.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Keine Angaben |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG KULT-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2018/0305 Polderbau Bellenkopf/Rappenwört: Keine Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 15.05.2018 8.2 x Die Stadtverwaltung beantragt gegenüber dem Vorhabenträger, auf die Höherlegung der Hermann- Schneider-Allee zu verzichten, unabhängig vom Ergebnis der Prüfung zur Vorgehensweise bei ökolo- gischen Flutungen (ab welcher Abflussmenge des Rheins wird der Polder geschlossen). Die Begründung ist aus früheren Beratungen sowie aus der öffentlichen Debatte zum Landschaftsbild und zu den enormen Kosten für eine Höherlegung bekannt. unterzeichnet von: Erik Wohlfeil Max Braun Lüppo Cramer Uwe Lancier Sachverhalt / Begründung
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag KULT-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0305 Dez. 1 Polderbau Bellenkopf/Rappenwört: Keine Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 15.05.2018 8.2 x Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, den gestellten Antrag, auf die Höherlegung der Hermann-Schneider- Allee, unabhängig vom Ergebnis der Prüfung zur Vorgehensweise bei ökologischen Flutungen (ab welcher Abflussmenge des Rheins wird der Polder geschlossen), zu verzichten, abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Verwiesen werden darf auf die Beantwortung des Antrags der CDU-Fraktion zur Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee (Gemeinderat vom 15. Mai 2018, Vorlage: 2018/0275), die in ihren wesentlichen Aussagen nachfolgend nochmals dargestellt wird: Unabhängig von einem früheren Abbruch (Steuerung durch das Betriebsregime) der ökologi- schen Flutungen sprechen aus Sicht der technischen Ämter der Stadt Karlsruhe und der Ver- kehrsbetriebe dennoch verschiedene Gründe für die Beibehaltung der Höherlegung der Her- mann-Schneider-Allee im beantragten Umfang. 1. Ertüchtigung in jedem Falle notwendig Auch wenn die Hermann-Schneider-Allee nicht höher gelegt würde, müsste dennoch der vor- handene Straßendamm ertüchtigt werden, da er nicht überströmungssicher gebaut ist. Der Straßendamm wäre im gegenwärtigen Zustand nicht standsicher, wenn beidseitig das Wasser anströmt und ansteht; denn dadurch kann es auch zu Unterspülungen und damit zu Straßen- schäden kommen. Der Straßendamm müsste mittels einer technischen beziehungsweise bauli- chen Sicherung der Böschungen überströmungssicher ausgestaltet werden, was ebenfalls hohe Investitionskosten verursachen würde. Damit müssten Feldgehölze und Feldhecken, wie auch bei einer Höherlegung im beantragten Umfang, beseitigt werden. Zudem können die Böschungen einer höhergelegten Hermann- Schneider-Allee mit einer geplanten Regelneigung von 1:1,5 steiler ausgeführt werden, als die Böschungen im Ist-Zustand und bei einem Verzicht auf die Höherlegung sind; die Dammauf- standsfläche muss bei einer Höherlegung damit teilweise kaum breiter werden. Sofern die ökologischen Flutungen von der Planfeststellungsbehörde im beantragten Umfang festgelegt werden, wäre die (dann nicht höhergelegte) Hermann-Schneider-Allee statistisch etwa 6 bis 7 Tage im Jahr überflutet, was bei weiterer Berücksichtigung von Vor- und Nachlauf- zeiten (Sperrungen, Aufräum- und Instandsetzungsarbeiten) einer Sperrung von im Mittel ca. 3 Wochen im Jahr entspräche. Die Ereignisse können dabei ganzjährig, also auch im Sommerhalb- jahr mit Badebetrieb und hoher Nutzungsfrequenz im Naherholungsraum Rheinpark, auftreten. Zudem sind Schäden an der Trasse nicht auszuschließen. 2. Betriebssichere Straßenbahntrasse Aus Sicht der Verkehrsbetriebe wäre eine Straßenbahntrasse, die bei bestimmten Wasserstän- den (planmäßig) überflutet wird, nicht betriebssicher. Es besteht das Risiko, dass die Aufsicht für das Straßenbahnwesen die Betriebsgenehmigung nicht erteilt oder diese in Frage stellt. 3. Bessere Durchströmung des Polders Bei einer höhergelegten Hermann-Schneider-Allee können größere Durchlässe gebaut werden als in einen Straßendamm, der das heutige Niveau beibehält. Beim derzeitigen Niveau stellt die Hermann-Schneider-Allee bereits eine Barriere dar, die die gleichmäßige Durchströmung des Retentionsraumes behindern und damit Stillwasserzonen begünstigen würde. Die Schaffung von Durchlässen in einer nicht höhergelegten Hermann-Schneider-Allee würde nicht weiter helfen, da diese, als so genannte Düker ausgeführt, so niedrig werden müssten, dass sie von Treibgut schnell zugesetzt würden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Auch der Vorhabenträger hebt in seiner Umweltprüfung hervor, dass die Durchströmbarkeit des Polders und damit das Abflussvermögen schon aus ökologischen Gründen zur Vermeidung ei- ner Schädigung des Ökosystems unabdingbar sind. 4. Zugänglichkeit zu technischen Anlagen Die Zugänglichkeit zu den (nicht nur dem Hochwasserschutz dienenden) technischen Anlagen im Rheinpark muss für deren Betrieb und Unterhaltung zwingend jederzeit gewährleistet sein. Bei einem Verzicht auf die Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee im beantragten Umfang wäre die Erreichbarkeit des Rheinparks insbesondere im Retentionsfall ausschließlich über den Rheinhochwasserdamm XXV gesichert möglich. Voraussetzung hierfür wäre jedoch die entspre- chende Sanierung dieses Dammes nach den Plänen des Vorhabenträgers, was keinen Spielraum mit Blick auf eine „vereinfachte“ Ausführung nach den Vorschlägen der Stadt Rheinstetten lie- ße. Auch die Höhe der Spundwand um den Rheinpark Rappenwört wird durch den Bemessungsfall bestimmt, ist also unabhängig von der Intensität (Höhe) der ökologischen Flutungen zu sehen. Eine Reduktion der Spundwandhöhe, angepasst an reduzierte ökologische Überflutungsszenari- en, würde im Retentionsfall zu einer Überflutung des Rheinparks mit entsprechenden erhebli- chen (Folge)Schäden führen. 5. Zugänglichkeit zum Rheinpark Da der Abbruch der ökologischen Flutungen dazu führen würde, dass sich ein Drittel der Polder- fläche nicht an den Retentionsfall anpassen kann, gehen wir davon aus, dass dies nicht geneh- migungsfähig wäre und daher mit ungesteuerten ökologischen Flutungen zu rechnen ist. In diesem Fall wären bei Überflutung der Hermann-Schneider-Allee nicht nur das Bad unzu- gänglich, sondern auch die Gebäude der Kanuvereine, der Naturfreunde und das Naturschutz- zentrum.
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