Aktualisierung der Prioritätenliste Schulsozialarbeit

Vorlage: 2018/0291
Art: Beschlussvorlage
Datum: 27.04.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Rintheim

Beratungen

  • Jugendhilfeausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 09.05.2018

    TOP: 2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Vorlage TOP 2 Aktualisierung der Prioritätenliste Schulsozialarbeit
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: Dez.3 Aktualisierung der Prioritätenliste Schulsozialarbeit Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Schulbeirat - Klausur 27.02.2018 4 X Jugendhilfeausschuss 09.05.2018 2 X Beschlussantrag Der Jugendhilfeausschuss nimmt die zwischen dem Schul- und Sportamt, dem Staatlichem Schulamt Karlsruhe, dem Regierungspräsidium Karlsruhe und dem Sozialen Dienst der Stadt Karlsruhe abgestimmte, aktualisierte Prioritätenliste für die Ausstattung der Karlsruher Schulen mit Schulsozialarbeit nach Vorberatung im Schulbeirat (Klausur) zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzgl. Folgeerträ- ge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen Wählen Sie ein Element aus. Kontierungsobjekt: Wählen Sie ein Element aus. Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: Wählen Sie ein Element aus. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Aktueller Sachstand Insgesamt bietet der Soziale Dienst momentan an 63 allgemeinbildenden Schulen Schulsozialarbeit an:  25 Grundschulen  8 Grund- und Werkrealschulen  8 Realschulen  4 Gemeinschaftsschulen  11 Gymnasien  7 Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren Die Arbeitsförderungsbetriebe (AFB) bieten zusätzlich an fünf Beruflichen Schulen Schulsozialarbeit an. Diese Stellen sind vernetzt mit den weiteren Unterstützungsange- boten der AFB für junge Menschen am Übergang von der Schule in den Beruf. Das Karlsruher Konzept zur Schulsozialarbeit an allgemeinbildenden Schulen entstand in enger Anbindung an die Bezirkssozialarbeit. An den allgemeinbildenden Schulen stehen 50%-Stellen und an Beruflichen Schulen 100%-Stellen zur Verfügung. Diese Konzepte sind immer noch gültig. Sie wurden in der Zwischenzeit an die Verände- rungen in der Schullandschaft und die Bedarfe der Schulen angepasst. So sind z.B. bisher 4 Kooperationsverbünde entstanden, in denen sich jeweils zwei Schulen eine Schulsozialarbeitsstelle teilen. Für diese Kooperationsverbünde wurde vom Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) eine Sondergenehmigung erteilt, so dass auch diese Stellen durch das Land gefördert werden können. Ein weiterer Aspekt ist der, dass die Ressourcen der Schulsozialarbeit sinnvoll verlagert wurden, so dass mit vorhandenen Stellenkontingenten offene Bedarfe aus der Prioritätenliste gedeckt wer- den konnten. Alle Stellen der Schulsozialarbeit in Karlsruhe sind förderfähig im Sinne der Landesförde- rung für Schulsozialarbeit. Das Land bezuschusst die Stellen der Schulsozialarbeit mit einem festen Förderbetrag von 16.700 Euro pro Vollzeitstelle, das entspricht einer Bezu- schussung von einem Drittel der Personalkosten. Bisher wurden in Karlsruhe alle Stellen aus den vorhandenen Landesmitteln gefördert. Der Förderbetrag für das Schuljahr 2016/2017 betrug 548.107,91 Euro. Ausgangslage und Entwicklung Seit Einführung der ersten Schulsozialarbeitsstellen im Jahr 1999 hat sich die Schulsozi- alarbeit weiterentwickelt und an die aktuellen Anforderungen angepasst. Zu Beginn waren die Stellen teilweise in Personalunion an die Bezirkssozialarbeit gekop- pelt und stark von der Haltung, der Erfahrung und Arbeitsweise der Bezirkssozialarbeit beeinflusst. Die grundlegende Zuordnung zum Sozialen Dienst und damit die Nähe zur Bezirkssozi- alarbeit macht immer noch Sinn, da die Synergieeffekte durch diese enge Kooperation für beide Arbeitsgebiete und die Adressaten unserer Arbeit von großem Vorteil sind. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Im Laufe der Entwicklung konnte der Fachbereich Schulsozialarbeit jedoch ein eigenes Profil erarbeiten und etablieren, das in eigenen Arbeitsweisen und Haltungen mündet. Definition von Schulsozialarbeit: „Schulsozialarbeit ist ein Angebot der Jugendhilfe, bei dem sozialpädagogische Fach- kräfte kontinuierlich am Ort Schule tätig sind und mit Lehrkräften auf einer verbindlich vereinbarten und gleichberechtigten Basis zusammenarbeiten, um junge Menschen in ihrer individuellen, sozialen, schulischen und beruflichen Entwicklung zu fördern, dazu beizutragen, Bildungsbenachteiligungen zu vermeiden und abzubauen, Erziehungsbe- rechtigte und LehrerInnen bei der Erziehung und dem erzieherischen Kinder- und Ju- gendschutz zu beraten und zu unterstützen sowie zu einer schüler-freundlichen Umwelt beizutragen.“ (Speck, K., Schulsozialarbeit: Eine Einführung, 3. Auflage 2014, S. 44) Ziel der Schulsozialarbeit ist, die Integration von Schülerinnen und Schülern mit sozialen Benachteiligungen und individuellen Beeinträchtigungen zu unterstützen. Dazu arbeitet die Schulsozialarbeit in Karlsruhe nach drei Schwerpunkten  Beratung von Lehrkräften  Beratung und Vermittlung von Hilfen für Schülerinnen, Schüler und deren Eltern  Unterstützung der Schule bei der inneren Schulentwicklung und bei Vernet- zungskonzepten Der Fokus des Fachbereiches Schulsozialarbeit liegt auf Beratung und Vermittlung von Hilfen, niedrigschwellig vor Ort in den Schulen. Durch diesen Ansatz kommt die Schulsozialarbeit schnell und frühzeitig mit den Kindern und Jugendlichen sowie den Sorgeberechtigten und Lehrkräften in Kontakt. Bedarfe an weiterer Unterstützung, die über die Beratung durch die Schulsozialarbeit hinausgehen, werden früher erkannt und wird durch die enge Vernetzung mit anderen Beratungsstellen und der Bezirkssozialarbeit zeitnah an die passenden Stellen weiter- vermittelt. Dies federt teure Jugendhilfemaßnahmen ab, da die Bedarfe in den Einzelfäl- len frühzeitig sichtbar werden. Schulsozialarbeit bietet jedoch keine Betreuungsleistungen an, die Betreuung im Schul- alltag wird durch andere Stellen organisiert und finanziert (z.B. bei SuS und StJA). Gruppenpädagogische Angebote im Rahmen der Schulsozialarbeit werden über die Projektmittel (6000 – 7500 Euro pro Jahr und Schule), die der Schulsozialarbeit an jeder Schule zur Verfügung stehen, abgedeckt und von externen Trägern durchgeführt. Die Schulsozialarbeitenden bieten selbst in einem sehr begrenzten Maß Gruppenange- bote an Schulen an, beispielsweise zur Bearbeitung von akuten Krisen. Die Schulsozial- arbeitenden verwalten die Projektmittel, die für ihre Schule zur Verfügung stehen und organisieren die Projekte mit den externen Trägern. Der kombinierte Einsatz von Personal der Schulsozialarbeit für die Einzelfallberatung und von Verfügungsgeldern für Gruppenangebote schafft ein breitgefächertes Angebot Ergänzende Erläuterungen Seite 4 und ein großes Netz an verschiedenen Fachkompetenzen für die Schulen. Damit kön- nen deutlich mehr Schülerinnen und Schüler erreicht werden, als das durch einzelne Fachkräfte an Schulen der Fall wäre. Im vergangenen Schuljahr konnten durch diese Konstellation in Karlsruhe 3841 Einzel- fälle bearbeitet werden, und zusätzlich wurden 902 Gruppenangebote von mindestens 3 x 45 Minuten durchgeführt, mit denen statistisch gesehen ca. 15.000 Schüler und Schülerinnen erreicht wurden. Organisation und Steuerung der Schulsozialarbeit Seit September 2015 ist die Schulsozialarbeit innerhalb des Sozialen Dienstes als eigener Fachbereich mit eigenen Leitungsstrukturen organisiert. Die Leitung und Führung der 49 Fachkräfte wird von 3 Personen mit insgesamt 1,5 Vollzeitstellen wahrgenommen. Zu den Aufgaben des Leitungsteams zählen einerseits die Personalführung und fachli- che Begleitung der Mitarbeitenden. Andererseits übernimmt das Leitungsteam Aufga- ben der Steuerung, Organisation und Weiterentwicklung des Konzeptes für den gesam- ten Bereich der Schulsozialarbeit. Dies beinhaltet die Arbeit an übergeordneten Koope- rationsthemen und Konzepten, sowie Begleitung von Prozessen zur Umsetzung von Arbeitsergebnissen. Kooperationen mit anderen Beratungsstellen und Ämtern werden regelmäßig auf Lei- tungsebene gepflegt und aktualisiert. Dadurch werden die vorhandenen Ressourcen optimal eingesetzt. Perspektive und Vorschlag zum Ausbau Zunächst sollte der flächendeckende Ausbau von Schulsozialarbeit abgeschlossen und somit der ursprüngliche Gemeinderatsauftrag zum Ausbau der Schulsozialarbeit in Karlsruhe erfüllt werden. Priorität sollten hier die Beruflichen Schulen erhalten, da diese vor großen Herausforde- rungen stehen, die die Schulen alleine nicht mehr bewältigen können. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in den VABO Klassen ist wenig vorhersehbar und eng gekop- pelt mit der Anzahl von Flüchtlingen, die in Karlsruhe beschult werden müssen. Durch diese unvorhersehbare Entwicklung und die Heterogenität der Gruppe von Schülerinnen und Schülern in den VABO Klassen entsteht für die Beruflichen Schulen ein großer Be- darf an Unterstützung. Die Beruflichen Schulen sollten gemäß dem Konzept für Schulsozialarbeit an beruflichen Schulen einheitlich mit gleichem Stellenkontingent für Schulsozialarbeit ausgestattet werden. Ausbau Teil 1 – Prioritätenliste für den flächendeckenden Ausbau Folgende Schulen haben einen Antrag auf Schulsozialarbeit gestellt und sollten im Rahmen des flächendeckenden Ausbaus eine Schulsozialarbeitsstelle erhalten: Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Nr. Schule Anzahl Schü- lerinnen und Schüler Karlsruher Schülerin- nen und Schüler Anmerkung Stellenbe- darf 1 Kooperationsver- bund Schule am Weinweg GS Rintheim 176 90 86 119 33 86 Antrag vom 20.11.2015 02.05.2016 50% 25% 25% 2 Friedrich-Ebert- Schule (GS) 137 136 Antrag vom 06.02.2015 25% konnten bereits durch freiwerdende Ressourcen der Kimmelmann- schule gedeckt werden. 25% 3 Eichelgartenschule (GS) 178 176 Antrag vom 21.07.2016 50% 4 Engelbert-Bohn- Schule (BS) 1.035 310 Antrag vom 18.12.2014 100 % 5 Walter-Eucken- Schule (BS) 1.641 732 Antrag vom 11.03.2015 100 % 6 Kooperationsver- bund Heinz-Barth-Schule (GS) Schule im Lustgar- ten (GS) 357 200 157 356 200 156 Antrag vom 10.05.2017 Antrag vom 20.12.2017 50% 25% 25% 7 Carl-Benz-Schule (BS) 1.438 308 Antrag vom 26.06.2017 100% Gesamt 4,75 Ausbau Teil 2 – Anträge zur Aufstockung 11 allgemeinbildende Schulen haben aktuell einen Antrag auf Aufstockung ihrer Schulsozialarbeitsstelle gestellt. Die Bedarfe auf Aufstockung wurden mit den Schulen bisher noch nicht besprochen oder konkretisiert. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Für einen Ausbau der Schulsozialarbeit mit Stellenaufstockungen über die 50%-Stellen hinaus braucht es Bewertungskriterien, um bedarfsgerecht und fachlich sinnvoll auszu- bauen, denn es wird durch Erweiterungen der Ressourcen an Schulen keine Konzept- veränderung oder Aufgabenerweiterung der Schulsozialarbeit geben. Ein weiterer Ausbau von Schulsozialarbeit hängt nicht nur von den Bedarfen der Schu- len ab, der Ausbau bringt Themen der Steuerung, der Kooperation und der Personal- führung bzw. des Personaleinsatzes mit, die auf Leitungsebene vorbereitet und bearbei- tet werden müssen. Für einen qualitativen Ausbau, der über den Gemeinderatsauftrag von 1999 hinaus- geht, bräuchte die Verwaltung einen neuen Auftrag. Zusätzlich haben zwei Berufliche Schulen einen Antrag zur Aufstockung von aktuell 50%-Stellen hin zu 100%-Stellen gestellt. Das Konzept für Schulsozialarbeit an Berufli- chen Schulen ist auf 100%-Stellen ausgelegt, die letzten beiden Schulsozialarbeitsstel- len an Beruflichen Schulen sind nur mit einem Stellenkontingent von 50% pro Schule geschaffen worden. Ausbau Teil 3 – Leitung und Sekretariat Um den weiteren Ausbau der Schulsozialarbeit wie oben beschrieben umsetzen zu können, bräuchte es zusätzliche Ressourcen für Leitung und Sekretariatsaufgaben. Aktuell läuft dazu, begleitet durch das Personal- und Organisationsamt, eine Evaluation und Bedarfsanalyse für die Schulsozialarbeit. Aus diesem Prozess wird der Umfang der notwendigen Ressourcen für Leitung und Sekretariat hervorgehen.