Reinigung von Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden durch Fremdfirmen

Vorlage: 2018/0287
Art: Anfrage
Datum: 27.04.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.06.2018

    TOP: 14

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • SPD Reinigung von Schulen und andern öffenlt. Gebäuden durch Fremdfirmen
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2018/0287 Reinigung von Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden durch Fremdfirmen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 19.06.2018 14 x 1. Wie hoch ist der Anteil der Fremdvergabe bei der Schulhausreinigung und anderer öffentlicher Gebäude? 2. Welche Qualitätsstandards werden vorgeschrieben? Gibt es ein Qualitätsmanagement? 3. Wie und wie oft wird die Reinigungsleistung durch Fremdfirmen von der Verwaltung überprüft? 4. Für wann ist die nächste Neuvergabe von Reinigungsleistungen seitens der Stadt geplant? Ist eine Evaluierung im Vorfeld geplant? Begründung: Nicht nur die Qualität der Schulhausreinigung leidet seit der Umstellung auf Reinigungskräfte von Fremdfirmen massiv. Dies liegt unter anderem auch an dem veränderten Stundenkontingent. Es kann nicht sein, dass eine Kostenersparnis durch Outsourcing der Gebäudereinigung dermaßen zulasten der Qualität geht. unterzeichnet von: Parsa Marvi Sibel Habibović Yvette Melchien Irene Moser

  • Stellungnahme zu TOP 14
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0287 Dez. 6 Reinigung von Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden durch Fremdfirmen Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 19.06.2018 14 x 1. Wie hoch ist der Anteil der Fremdvergabe bei der Schulhausreinigung und anderer öffentlicher Gebäude? Derzeit gibt es in den durch das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft zu betreuenden ca. 300 Objekten, davon 90 Schulen sowie Kindertageseinrichtungen, Verwaltungsgebäuden Orts- verwaltungen und öffentliche WC-Anlagen 156 städtische Reinigungskräfte. Davon sind 95 Reinigungskräfte in 44 Schulen tätig. Im Großteil der städtischen Gebäude sind sowohl städti- sche Reinigungskräfte als auch externe Dienstleister eingesetzt. Der überwiegende Teil der Reinigungsleistungen in städtischen Gebäuden wird durch externe Dienstleister erbracht. Wie hoch der Anteil der Fremdreinigung gegenüber der Eigenreinigung konkret ist, kann nicht beziffert werden, da eine zentrale Datenbank über die Reinigungsflächen derzeit nicht existiert. Die Anschaffung einer Software für das Reinigungsmanagement ist vor- gesehen, die dann entsprechende Auswertungen ermöglicht. In weiten Teilen existiert eine so- genannte Mischreinigung (Externe + Städtische). Die Reinigungskräfte sind dezentral (überwie- gend SuS und SJB) ausgegliedert. 2. Welche Qualitätsstandards werden vorgeschrieben? Gibt es ein Qualitätsmanage- ment? Das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft erstellt neue Leistungsbeschreibungen für Unter- halts-, Grund-, Glas- und Sonderreinigung sowie Leistungsmatrizen für die einzelnen Gebäude- arten und ergänzende Vertragsbestimmungen anhand der Vorgaben des Gebäudereinigungs- handwerks. Ebenfalls werden mit dem Schul- und Sportamt „Servicelevels“ festgelegt, welche den benötigten Reinigungsrhythmus verschiedener Raumarten aufzeigen. Derzeit besteht das Qualitätsmanagement aus einem durch die Auftragnehmer manuell auszu- füllenden Leistungsnachweis. Dieser wird vom eingesetzten Reinigungspersonal und dem Ob- jektverantwortlichen des Auftragnehmers abgezeichnet und der Monatsabrechnung beigefügt. Ebenfalls wird die Qualität stichprobenartig durch das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft geprüft. Zur Optimierung des Qualitätsmanagements ist noch in diesem Jahr die Anschaffung einer auf die Gebäudereinigung und deren Dienstleistungsvergaben spezialisierte Software vor- gesehen. 3. Wie und wie oft wird die Reinigungsleistung durch Fremdfirmen von der Verwal- tung überprüft? Eine Überprüfung der Reinigungsleistungen durch die Verwaltung findet in erster Linie durch eine hausverantwortliche Person wie einen Hausmeister oder die Hausverwaltung statt. Am Ende eines Leistungsmonats ist das vom Auftragnehmer zu erstellende Abnahmeprotokoll durch Ergänzende Erläuterungen Seite 2 die hausverantwortliche Person gegenzuzeichnen. Hierbei sind Mängel und Auffälligkeiten zu dokumentieren und die augenscheinliche Qualität zu bewerten. Bei Unklarheiten über die Aus- führungsweise, die Qualität und das Ergebnis der erbrachten Leistungen oder bei gesonderten Gegebenheiten erfolgt eine Abnahme durch das Fachpersonal des Amtes für Hochbau und Ge- bäudewirtschaft. Ebenfalls werden von diesen stichprobenartige Kontrollen durchgeführt. 4. Für wann ist die nächste Neuvergabe von Reinigungsleistungen seitens der Stadt geplant? Ist eine Evaluierung im Vorfeld geplant? Ziel ist es, die Reinigungsdienstleistungsverträge für die ca. 300 Objekte auf Grundlage der neu- en Qualitätsstandards neu auszuschreiben und zu vergeben. Für die Umsetzung wurde im ver- gangenen Jahr im Rahmen einer Evaluierung ein Prozessablauf mit den dazugehörigen Unterla- gen erarbeitet. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der HSPKa-Maßnahme M4_HGW im Zeit- raum von 2017 bis voraussichtlich 2022. Der genaue Zeitpunkt steht noch nicht fest.

  • Protokoll TOP 14
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    Niederschrift 51. Plenarsitzung Gemeinderat 19. Juni 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 16. Punkt 14 der Tagesordnung: Reinigung von Schulen und anderen öffentlichen Ge- bäuden durch Fremdfirmen Anfrage: SPD Vorlage: 2018/0287 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 14 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 7. Juli 2018