Ergänzungsantrag: Sportförderungsrichtlinien: Anteilige Förderung für kleinere Vereine
| Vorlage: | 2018/0281 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 24.04.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Keine Angaben |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG KULT-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2018/0281 Sportförderungsrichtlinien: Anteilige Förderung für kleinere Vereine Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 24.04.2018 13 x Vereine, die einen monatlichen Mitgliedsbeitrag für Erwachsene zwischen 5€ und 10€ sowie für Kin- der und Jugendliche zwischen 2,50€ und 5€ verlangen, erhalten eine anteilige Förderung von 50% der vollen Fördersumme. In den jetzigen Sportförderungsrichtlinien sind die Zuwendungen an größeren Vereinen modellhaft berechnet. Kleinere Vereine, die einen geringeren Mitgliedsbeitrag verlangen, werden durch die neu- formulierten Förderungsbedingungen zukünftig benachteiligt, da nicht mehr gefördert. Das bedeutet einen harten Einschnitt und eine Ungleichbehandlung für kleinere Vereine und deren wertvolle Arbeit. Diese Benachteiligung kann so nicht im Interesse des Gemeinderates sein. Weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich. unterzeichnet von: Erik Wohlfeil Max Braun Michael Haug Lüppo Cramer Uwe Lancier Sachverhalt / Begründung:
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ergänzungsantrag KULT-Fraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0281 Dez. 3 Neufassung der Sportförderungsrichtlinien Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 24.04.2018 13 x Kurzfassung Ziel der Fördervoraussetzung ist die angemessene Beteiligung aller Mitglieder an der Finanzie- rung ihrer Sportvereine. Die städtische Förderung erfolgt nach dem Subsidiaritätsprinzip. Eine Erweiterung des Fördertatbestandes wie im vorliegenden Ergänzungsantrag vorgeschlagen, wird von der Verwaltung nicht als erforderlich angesehen. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) X nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein X ja Handlungsfeld: Sport, Freizeit und Gesundheit Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Von der Umsetzung der Fördervoraussetzung in Bezug auf die Mitgliedsbeiträge von 5 EUR für Kinder und Jugendliche und 10 EUR für Erwachsene monatlich sind nicht nur kleinere Vereine, sondern mehrere Vereine, die zwischen 53 Mitglieder und 7.177 Mitglieder haben, betroffen. Ziel dieser Fördervoraussetzung ist die angemessene Beteiligung aller Mitglieder an der Finanzie- rung ihrer Sportvereine. Die städtische Förderung erfolgt nach dem Subsidiaritätsprinzip. In der Arbeitsgruppe zur „Neufassung der Sportförderungsrichtlinien“ wurde intensiv über die Fördervoraussetzungen diskutiert. Dabei wurde eine Erhöhung auf 6 EUR für Kinder und Ju- gendliche und 12 EUR für Erwachsene verworfen. Stattdessen hat sich die Arbeitsgruppe auf eine Abschaffung der Ausnahmeregelungen geeinigt. Bei der Klausurtagung des Sportausschusses am 19. Januar 2018 wurde diese Regelung noch- mals intensiv diskutiert und befürwortet. Eine Erweiterung des Fördertatbestandes wie im vorliegenden Ergänzungsantrag vorgeschlagen, wird von der Verwaltung nicht als zielführend angesehen.