Änderungsantrag SPD: Beitragsfreie Kinderbetreuung
| Vorlage: | 2018/0279 |
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| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 06.07.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Keine Angaben |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2018/0279 Beitragsfreie Kinderbetreuung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 15.05.2018 22.2 x Hauptausschuss 03.07.2018 13.2 x Gemeinderat 17.07.2018 29.2 x 1. Anstatt der Beauftragung eines externen Beratungsunternehmens schlagen wir einen Runden Tisch mit der Verwaltung, der Trägerkonferenz Karlsruher Kindertageseinrichtungen sowie der Politik vor. 2. Dabei muss vorrangiges Ziel sein, die geplanten Gebührenerhöhungen freier Träger zu ver- hindern. 3. In enger Abstimmung mit dem Trägerausschuss soll dann ein Konzept mit dem Ziel der Gebüh- renfreiheit erarbeitet werden. 4. Darüber hinaus wird gemeinsam ein Standardangebot definiert, das es ermöglicht, im Rahmen der Verhandlungen zum anstehenden DHH den Einstieg in die Gebührenfreiheit zu beschließen. Begründung: Aufgrund dessen, dass verschiedene Träger die Kinderbetreuung in Karlsruhe verantworten, muss in einem ersten Schritt mit allen Beteiligten gesprochen werden, um geplante Gebührenerhöhungen für diesen Herbst zu verhindern. Auf dem Weg zur Gebührenfreiheit sollte an einem Runden Tisch ge- meinsam ein Konzept erarbeitet werden, das unter anderem ein Standardangebot für alle definiert. unterzeichnet von: Parsa Marvi Yvette Melchien Irene Moser Gisela Fischer
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2018/0279 Verantwortlich: Dez. 3 Beitragsfreie Kinderbetreuung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 15.05.2018 22.2 X Hauptausschuss 03.07.2018 13.2 x Gemeinderat 17.07.2018 29.2 x Kurzfassung Di Die Verwaltung empfiehlt für die Umsetzung der Empfehlung des Runden Tisches (z.B. Berech- nung der finanziellen Auswirkungen von verschiedenen Modellen einer stufenweisen Gebüh- renfreiheit unter Berücksichtigung von Standardangeboten, Auswirkungen auf Familien mit unterschiedlichen Anzahl Kindern und Einkommen usw.) weiterhin die Beauftragung eines ex- ternen Beratungsunternehmens. Finanzielle Auswirkungen des Antrages (bitte ankreuzen) nein X ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) noch nicht bezifferbar noch nicht bezifferbar noch nicht bezifferbar Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Für den Doppelhaushalt 2019/2020 sind die finanziellen Auswirkungen im Rahmen der Aufstellung des Verwaltungsentwurfes zu berücksichtigen. Kontierungsobjekt: PSP-Element: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein X ja Handlungsfeld: Sozialer Zusammenhalt und Bildung Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Anstatt der Beauftragung eines externen Beratungsunternehmens schlagen wir einen Runden Tisch mit der Verwaltung, der Trägerkonferenz Karlsruher Kinderta- geseinrichtungen sowie der Politik vor. Die Einberufung eines Rundes Tisches wird aus Sicht der Verwaltung als zielführend ange- sehen. Daher wurde in den bisherigen Antworten darauf verwiesen, dass die Träger von Karlsruher Kindertageseinrichtungen frühzeitig einzubeziehen sind. Sollte der Runde Tisch sich mehrheitlich für ein Modell oder mehrere Modelle der Beitrags- freiheit (erstes Kindergartenjahr, letztes Kindergartenjahr, stufenweise Beitragsfreiheit, komplette Beitragsfreiheit, Standardangebote usw.) entscheiden, ist nach Auffassung der Verwaltung weiterhin die Beauftragung eines externen Beratungsunternehmens notwen- dig, weil die Berechnung der enormen finanziellen Auswirkungen mit den in Karlsruhe vor- handenen komplexen Strukturen sowie der Benennung der Folgen für diverse Familienkon- stellationen nicht mit den vorhandenen Personalressourcen bewerkstelligt werden kann. 2. Dabei muss vorrangiges Ziel sein, die geplanten Gebührenerhöhungen freier Trä- ger zu verhindern Um die geplanten Gebührenerhöhungen freier Träger zu verhindern, müssten die Zuschüs- se für die Träger von Karlsruher Kindertageseinrichtungen entsprechend angepasst werden. Hierfür stehen keine Haushaltsmittel zu Verfügung. Die Verwaltung empfiehlt, die Entscheidung über eine Kompensation geplanter Gebühren- erhöhungen für Kindertageseinrichtungen freier Träger erst im Rahmen der Haushaltsbera- tungen 2019/20 zu treffen. 3. In enger Abstimmung mit dem Trägerausschuss soll dann ein Konzept mit dem Ziel der Gebührenfreiheit erarbeitet werden. Siehe Antwort zu Ziffer 1. 4. Darüber hinaus wird gemeinsam ein Standardangebot definiert, das es ermöglicht, im Rahmen der Verhandlungen zum anstehenden DHH den Einstieg in die Gebüh- renfreiheit zu beschließen. Siehe Antwort zu Ziffer 1.