Ergänzungsantrag GfK: Neufassung der Sportförderungsrichtlinien

Vorlage: 2018/0277
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 24.04.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Keine Angaben
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

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  • GfK Sportförderungsrichtlinien
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    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) Stadtrat Eduardo Mossuto (GfK) Vorlage Nr.: 2018/0277 Neufassung der Sportförderungsrichtlinien Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 24.04.2018 13 x Der Gemeinderat beschließt, bei der Neufassung der Sportförderungsrichtlinien unter Punkt 4.: „För- derung des Kinder- und Jugendsports“ einen vierten Unterpunkt zu ergänzen: 4.4. Förderung der Jugendmitgliedschaft Kinder und Jugendliche Mitglieder, unabhängig von Familienmitgliedschaft oder gesetzlichen Vertretern, können mit einem symbolischen Beitrag für einen überschaubaren Zeitraum geför- dert werden. Diese Modalität der unabhängigen Jugendlichen-Mitgliedschaft ist den einzelnen Vereinen überlassen und bezieht sich auf Jugendliche deren Familien oder gesetzliche Vertreter eine Mitgliedschaft nicht ermöglichen können. Begründung Das ausgezeichnete Karlsruher Sportmodel stütz sich auf die großzügige Förderung der besitzenden Vereine durch die Stadt Karlsruhe um die Prämisse „Sport für alle“ zu ermöglichen. Eine eklatante Schwachstelle ist jedoch, dass Jugendliche vom Familien, die nicht Mitglied eines Ver- eins sind oder deren Familien oder gesetzlichen Vertreter ihre Kinder nicht darin unterstützen, auf der Strecke bleiben, obwohl der Sport ein wichtiges Angebot darstellt. Bei Zuschüssen der Stadt an Vereine muss daher unsere Forderung sein, dafür zu sorgen, dass auch Jugendliche, die noch nicht Mitglied eines Vereins sind am Sportleben eines Vereins teilhaben können. Dies könnte zum Beispiel durch eine Mitgliedschaft des Jugendlichen selbst bei einem symbolischen Beitrag von 1,- €uro in einem überschaubaren Zeitraum von beispielsweise sechs Monaten möglich gemacht werden. Durch diese Modalität können Vereine Jugendliche an das Vereinsleben heranfüh- ren und gleichzeitig den Verein zukunftssicher machen, wenn der Jugendliche das Erwachsenenalter erreicht. unterzeichnet von: Friedemann Kalmbach Eduardo Mossuto

  • Stellungnahme TOP 13 GfK
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    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ergänzungsantrag Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) Stadtrat Eduardo Mossuto (GfK) Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0277 Dez. 3 Neufassung der Sportförderungsrichtlinien Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 24.04.2018 13 x Kurzfassung Die Höhe der Vereinsbeiträge für Kinder und Jugendliche, wie auch für Erwachsene liegt in der Entscheidungshoheit der Sportvereine. Eine Erweiterung der „Förderung des Kinder- und Jugendsports“ (Kapitel 4 der Sportförde- rungsrichtlinien) wird von der Verwaltung nicht als erforderlich angesehen. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein X ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein X ja Handlungsfeld: Sport, Freizeit und Gesundheit Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Höhe der Vereinsbeiträge für Kinder und Jugendliche, aber auch für Erwachsene liegt in der Entscheidungshoheit der Sportvereine. Einige Sportvereine in Karlsruhe gewähren Ermäßigungen in unterschiedlicher Art und Weise. Vereine können in Ausnahmefällen (beispielsweise sozialen Härtefällen) jederzeit Beiträge erlas- sen oder reduzieren. Inhaberinnen und Inhaber des Kinderpasses können den Beitrag aus Mit- teln des Bildungs- und Teilhabepaketes finanzieren. Eine Erweiterung der „Förderung des Kinder- und Jugendsports“ (Kapitel 4 der Sportförde- rungsrichtlinien) wird von der Verwaltung nicht als erforderlich angesehen.

  • Abstimmungsergebnis Top13 ErgAntrag GfK
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