Polderbau Bellenkopf/Rappenwört - Hinterfragung der Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee

Vorlage: 2018/0275
Art: Antrag
Datum: 23.04.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Daxlanden

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 15.05.2018

    TOP: 8.2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: in Beschlussvorlage übernommen

Zusätzliche Dateien

  • CDU Polder Bellenkopf-Rappenwört
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG CDU-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2018/0275 Polderbau Bellenkopf/Rappenwört – Hinterfragung der Höherlegung der Hermann- Schneider-Allee Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 15.05.2018 8.2 x Die CDU-Fraktion beantragt: 1. Die Stadtverwaltung beantragt gegenüber dem Vorhabenträger des geplanten Polders Bellen- kopf/Rappenwört zu prüfen, ob eine Einstellung der Ökologischen Flutungen des geplanten Polders bei einem Rheinabfluss von 2.600 m 3 /s am Pegel Maxau mit den Vorgaben und Zielen des Integrierten Rheinprogramms vereinbar ist. Dabei bezieht der Vorhabenträger in seine Prü- fungen die neuesten Studien zur Häufigkeit von Hochwasservorkommnissen im Rhein ein. 2. Die Stadt beantragt gegenüber dem Vorhabenträger des geplanten Polders eine größtmögli- che Reduktion der Höhe der geplanten Spundwand um den Rheinpark Rappenwört. Gleichzei- tig ist zu prüfen, ob die Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee entbehrlich ist, insbeson- dere, wenn die Ökologischen Flutungen bei einem Rheinabfluss von 2.600 m 3 /s am Pegel Maxau eingestellt werden. In die Prüfungen sind die neuesten Studien zur Häufigkeit von Hochwasservorkommnissen im Rhein einzubeziehen. 3. Die Stadt beantragt gegenüber dem Vorhabenträger, die notwendige Spundwand, soweit sie von öffentlichen Wegen aus sichtbar ist, mit Erde anzuschütten, um eine bestmögliche Einbin- dung in das Landschaftsbild zu erhalten. Sachverhalt/Begründung: Die Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee um 2,10 m im geplanten Polder Bellen- kopf/Rappenwört wird kontrovers diskutiert. Sie stellt einen großen Eingriff in die Natur dar. Die CDU- Fraktion beantragt daher zu prüfen, ob die Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee vermieden werden kann, wenn die Ökologischen Flutungen des geplanten Polders Bellenkopf/Rappenwört bei einem Rheinabfluss von 2600 m 3 /s am Pegel Maxau gestoppt werden. Die geplante Spundwand um den Rheinpark Rappenwört ist ein erheblicher optischer Eingriff ins Landschaftsbild. Daher fordert die CDU-Fraktion, dass die Stadt gegenüber dem Vorhabenträger des Polders die Reduktion der Spundwandhöhe sowie eine Anschüttung der Spundwand beantragt, um deren optische Auswirkungen so gering wie möglich zu halten. unterzeichnet von: Tilman Pfannkuch Jan Döring Sven Maier Dr. Thomas Müller Karin Wiedemann Seite 2

  • Stellungnahme TOP 8.2 CDU
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag CDU-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0275 Dez. 1 Polderbau Bellenkopf/Rappenwört – Hinterfragung der Höherlegung der Hermann- Schneider-Allee Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 15.05.2018 8.2 x Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, zum gestellten Antrag wie folgt Beschluss zu fassen: Ziff.1: Der Gemeinderat fordert das Land als Vorhabenträger, vertreten durch das Regierungs- präsidium Karlsruhe, Landesbetrieb Gewässer, auf, zum Schreiben von Herrn Dr. Treiber (Rheinstetten) vom 31. Januar 2018, umfassend Stellung zu nehmen Ziff. 2a): Der Gemeinderat fordert das Land als Vorhabenträger auf, für die geplante Spund- wand um den Rheinpark die größtmögliche Reduktion der Höhe zu erreichen. Ziff. 2b): Der Antrag in Bezug auf die Prüfung auf den möglichen Verzicht auf die Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee, auch unter Berücksichtigung der „neuesten Studien zur Häufig- keit von Hochwasservorkommnissen im Rhein“ wird abgelehnt. Ziff. 3: Der Antrag, die notwendige Spundwand über die im Antrag hinausgehende Anschüt- tung mit Erdmaterial anzuböschen, wird abgelehnt. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 zu 1. Die Verwaltung prüft, ob eine Einstellung der Ökologischen Flutungen des ge- planten Polders Bellenkopf/Rappenwört bei einem Rheinabfluss von 2.600 m 3 /s am Pegel Maxau mit den Vorgaben und Zielen des Integrierten Rheinprogramms vereinbar ist. Dabei bezieht sie in ihre Prüfungen die neuesten Studien zur Häufigkeit von Hochwasservorkommnissen im Rhein ein. Die formulierte Forderung muss sich aus Sicht der Verwaltung an den Vorhabenträger, das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe, Landesbetrieb Ge- wässer, richten. Die technischen Dienststellen der Stadt Karlsruhe sehen sich für eine solche Prüfung nicht in der Pflicht und fachlich nicht berufen. Die Verwaltung geht vielmehr davon aus, dass das auch der Planfeststellungsbehörde bekannte Papier des Herrn Dr. Treiber (Rheinstetten), von dort dem Vorhabenträger zur Prüfung und Beurteilung vorgelegt wurde. Bevor das Land sich für die Planung eines steuerbaren Polders mit ungesteuerten ökologischen Flutungen entschied, wurden verschiedene Varianten einer Prüfung durch das Institut für Was- ser und Gewässerentwicklung der Universität Karlsruhe unterzogen (2006). Dabei war auch eine Variante, die den Abbruch der ökologischen Flutungen bei 2800 m3/sec vorsah. Diese Variante wurde jedoch als nicht umweltverträglich eingeschätzt, da nur ca. zwei Drittel der Fläche im Polder von den ökologischen Flutungen betroffen wären. Ein Drittel der Fläche könnte sich nicht an den Retentionsfall anpassen und es käme immer wieder zu großen Schäden. Hinzu kam, dass auf der Fläche, die von ökologischen Flutungen betroffen wäre, die Strömungsgeschwin- digkeit sehr gering wäre, was sich ebenfalls als schädlich erweisen würde. Die Variante des Ab- bruchs der ökologischen Flutungen wurde deshalb vom Regierungspräsidium als wenig natur- verträglich verworfen. zu 2. Die Stadt beantragt gegenüber dem Vorhabenträger des geplanten Polders eine größtmögliche Reduktion der Höhe der geplanten Spundwand um den Rheinpark Rap- penwört. Gleichzeitig ist zu prüfen, ob die Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee entbehrlich ist, insbesondere, wenn die Ökologischen Flutungen bei einem Rheinab- fluss von 2.600 m 3 /s am Pegel Maxau eingestellt werden. In die Prüfungen sind die neuesten Studien zur Häufigkeit von Hochwasservorkommnissen im Rhein einzubezie- hen. Der Stadt sind die in den Ausführungen des Herrn Dr. Treiber (Rheinstetten) erwähnten „neues- ten Studien zur Häufigkeit von Hochwasserereignissen im Rhein“ sowie eine insoweit anzupas- sende Hochwasserjährlichkeit im Hinblick auf Retentionsflutungen nicht bekannt. Die behaupte- te Jährlichkeit von 80 (Jahren) für den Eintritt des Retentionsfalles ist auch nicht nachvollziehbar. Diese Retentionsflutungen sind ab einem Abfluss von 4.500 m³/s am Pegel Maxau vorgesehen, was nach Kenntnis der Verwaltung nach wie vor in etwa einem 20-jährlichen Hochwasserereig- nis entspricht. Auch die Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg dokumentiert ak- tuell eine solche Jährlichkeit. Eine solche erhebliche Verschiebung der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Retentionsfalles erscheint auch bei Berücksichtigung aller (dann umgesetzten) Retentionsmaßnahmen des Integrierten Rheinprogramms nicht plausibel. Unabhängig von einem früheren Abbruch (Steuerung durch das Betriebsregime) der ökologi- schen Flutungen sprechen aus Sicht der technischen Ämter der Stadt Karlsruhe und der Ver- kehrsbetriebe dennoch verschiedene Gründe für die Beibehaltung der Höherlegung der Her- mann-Schneider-Allee im beantragten Umfang. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 1. Ertüchtigung in jedem Falle notwendig Auch wenn die Hermann-Schneider-Allee nicht höher gelegt würde, müsste dennoch der vor- handene Straßendamm ertüchtigt werden, da er nicht überströmungssicher gebaut ist. Der Straßendamm wäre im gegenwärtigen Zustand nicht standsicher, wenn beidseitig das Wasser anströmt und ansteht; denn dadurch kann es zu Unterspülungen und damit zu Straßenschäden kommen. Der Straßendamm müsste mittels einer technischen beziehungsweise baulichen Siche- rung der Böschungen überströmungssicher ausgestaltet werden. Damit müssten Feldgehölze und Feldhecken, wie auch bei einer Höherlegung im beantragten Umfang, beseitigt werden. Zudem können die Böschungen einer höhergelegten Hermann- Schneider-Allee mit einer geplanten Regelneigung von 1:1,5 steiler ausgeführt werden, als die Böschungen im Ist-Zustand und bei einem Verzicht auf die Höherlegung sind; die Dammauf- standsfläche muss bei einer Höherlegung damit teilweise kaum breiter werden. 2. Betriebssichere Straßenbahntrasse Aus Sicht der Verkehrsbetriebe wäre eine Straßenbahntrasse, die bei bestimmten Wasserstän- den (planmäßig) überflutet wird, nicht betriebssicher. Es besteht das Risiko, dass die Aufsicht für das Straßenbahnwesen die Betriebsgenehmigung nicht erteilt oder diese in Frage stellt. 3. Bessere Durchströmung des Polders Bei einer höhergelegten Hermann-Schneider-Allee können größere Durchlässe gebaut werden als in einen Straßendamm, der das heutige Niveau beibehält. Beim derzeitigen Niveau stellt die Hermann-Schneider-Allee bereits eine Barriere dar, die die gleichmäßige Durchströmung des Retentionsraumes behindern und damit Stillwasserzonen begünstigen würde. Die Schaffung von Durchlässen in einer nicht höhergelegten Hermann-Schneider-Allee würde nicht weiter helfen, da diese, als so genannte Düker ausgeführt, so niedrig werden müssten, dass sie von Treibgut schnell zugesetzt würden. Auch der Vorhabenträger hebt in seiner Umweltprüfung hervor, dass die Durchströmbarkeit des Polders und damit das Abflussvermögen schon aus ökologischen Gründen zur Vermeidung ei- ner Schädigung des Ökosystems unabdingbar sind. 4. Zugänglichkeit zu technischen Anlagen Die Zugänglichkeit zu den technischen Anlagen im Rheinpark muss für deren Betrieb und Un- terhaltung zwingend jederzeit gewährleistet sein. Bei einem Verzicht auf die Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee im beantragten Umfang wäre die Erreichbarkeit des Rheinparks ins- besondere im Retentionsfall ausschließlich über den Rheinhochwasserdamm XXV gesichert möglich. Voraussetzung hierfür wäre jedoch die entsprechende Sanierung dieses Dammes nach den Plänen des Vorhabenträgers, was keinen Spielraum mit Blick auf eine „vereinfachte“ Aus- führung nach den Vorschlägen der Stadt Rheinstetten ließe. Auch die Höhe der Spundwand um den Rheinpark Rappenwört wird durch den Bemessungsfall bestimmt, ist also unabhängig von der Intensität (Höhe) der ökologischen Flutungen zu sehen. Eine Reduktion der Spundwandhöhe, angepasst an reduzierte ökologische Überflutungsszenari- en, würde im Retentionsfall zu einer Überflutung des Rheinparks mit entsprechenden erhebli- chen (Folge)Schäden führen. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 5. Zugänglichkeit zum Rheinpark Da der Abbruch der ökologischen Flutungen dazu führen würde, dass sich ein Drittel der Polder- fläche nicht an den Retentionsfall anpassen kann, gehen wir davon aus, dass dies nicht geneh- migungsfähig wäre und daher mit ungesteuerten ökologischen Flutungen zu rechnen ist. In diesem Fall wären bei Überflutung der Hermann-Schneider-Allee nicht nur das Bad unzu- gänglich, sondern auch die Gebäude der Kanuvereine, der Naturfreunde und das Naturschutz- zentrum. Zur Erläuterung sind der Vorlage vier Vortragsfolien des Vorhabenträgers als Anlage beigefügt. zu 3. Die Stadt beantragt gegenüber dem Vorhabenträger, die notwendige Spund- wand, soweit sie von öffentlichen Wegen aus sichtbar ist, mit Erde anzuschütten, um eine bestmögliche Einbindung in das Landschaftsbild zu erhalten. Die weitgehende Anschüttung der Spundwand mit Erde zu deren Einbindung ins Landschafts- bild erscheint aus Sicht der Fachdienststellen ein wenig geeignetes Mittel und wird zumindest in Frage gestellt. In der bisherigen Planung des Landes sind Erdanschüttungen an drei Abschnitten der geplanten Spundwand vorgesehen. Sie dienen vorrangig der Herstellung von Überfahrten bzw. der Anbin- dung von Wegen (Zufahrt Naturschutzzentrum, nahe Bootshaus Naturfreunde und nördlich des Schwimmbads). Durch eine entsprechende Ausformung und Bepflanzungen wird die Spund- wand an diesen Stellen teilweise weniger in Erscheinung treten. Erkennbar ist aber auch der beträchtliche Flächenbedarf für diese Erdbauwerke. Zusätzliche Erdanschüttungen würden wei- tere Flächeninanspruchnahmen in erheblichem Umfang bedeuten. Dies wäre in den Abschnitten im Wald und am Waldrand sowie entlang des von Altbäumen geprägten Parkplatzes mit weite- ren gravierenden Eingriffen verbunden, da hier vorhandener Baumbestand weichen müsste. Zudem wäre die (Zustands)Kontrolle der Spundwand dann in den angefüllten Bereichen nicht mehr möglich. Deutlich besser ist eine Einbindung durch eine landschaftsangepasste Bepflanzung mit heimi- schen Sträuchern oder mit rankenden Pflanzen wie Waldrebe oder Efeu zu bewerten. Eine sol- che Begrünung ist in den Antragsunterlagen des Vorhabenträgers auch vorgesehen. Deren Ausgestaltung im Detail wird mit der Stadt abzustimmen sein. Regelungen hierzu finden Ein- gang in die zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt noch abzuschließende „Vereinbarung über den Bau, Betrieb und die Finanzierung des Polders Bellenkopf/Rappenwört“.

  • Anlage Stellungnahme
    Extrahierter Text

  • Abstimmungsergebnis Antrag CDU, Ziffer 2 b
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  • Abstimmungsergebnis Antrag CDU, Ziffer 2 a
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  • Abstimmungsergebnis Antrag CDU, Ziffer 3
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  • Protokoll TOP 8
    Extrahierter Text

    Niederschrift 50. Plenarsitzung Gemeinderat 15. Mai 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 10. Punkt 8 der Tagesordnung: Polderbau Bellenkopf/Rappenwört: Punkt 8.1: Antrag des Landes Baden-Württemberg, vertreten durch das Regie- rungspräsidium Karlsruhe, Landesbetrieb Gewässer, auf wasserrechtliche Planfest- stellung für den Bau und Betrieb des Retentionsraums (Polder) "Bellenkopf/ Rappenwört" mit zugehörigen Bauwerken, Nutzungen und Nebeneinrichtungen auf den Gemarkungen Rheinstetten (Landkreis Karlsruhe), Au am Rhein (Landkreis Rastatt) und Karlsruhe (Stadtkreis); Stellungnahme der Stadt Karlsruhe zum Vor- haben an das verfahrensführende Landratsamt Karlsruhe im Rahmen der NACH- ANHÖRUNG wegen verschiedener Antragsergänzungen und -anpassungen nach der 2. Trägeranhörung im Jahr 2015 und dem Erörterungstermin im November 2016 Vorlage: 2018/0261 dazu: Minimierungs- und Vermeidungsgebot nach § 15 BNatSchG Ergänzungsantrag: GRÜNE Vorlage: 2018/0324 Änderungsantrag: SPD Vorlage: 2018/0329 Punkt 8.2: Polderbau Bellenkopf/Rappenwört - Hinterfragung der Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee Antrag: CDU Vorlage: 2018/0275 dazu: Polderbau Bellenkopf/Rappenwört: Keine Höherlegung der Hermann-Schneider- Allee Änderungsantrag: KULT Vorlage: 2018/0305 Änderungsantrag: GRÜNE Vorlage: 2018/0327 – 2 – Beschluss: Der Gemeinderat beschließt (einschließlich der Änderung aus dem Antrag der CDU- Fraktion, Vorlage 2018/0275) Die Stadt Karlsruhe stimmt im Grundsatz dem Bau des Hochwasserrückhalteraumes Bel- lenkopf/Rappenwört zu. Die Zustimmung der Stadt Karlsruhe ist an folgende Forderungen geknüpft: a) Abschluss eines Vertrages zwischen dem Vorhabenträger, dem Land Baden- Württemberg und der Stadt Karlsruhe, den Verkehrsbetrieben Karlsruhe (VBK) und den Stadtwerken Karlsruhe über den Bau, den Betrieb und die Finanzierung des Hochwas- serrückhalteraumes und seiner Folgemaßnahmen vor Erlass des Planfeststellungsbe- schlusses. b) Angemessene Berücksichtigung der aktuell und der bereits bisher vorgetragenen Ein- wendungen und Anregungen der Stadt Karlsruhe im Planfeststellungsverfahren. Abstimmungsergebnis: Änderungsantrag KULT (2018/0305): Bei 4 Ja-Stimmen und 40 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt Ergänzungsantrag GRÜNE (2018/0324), Ziffer 1: Bei 17 Ja-Stimmen und 26 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt Antrag CDU (2018/0275), Ziffer 2 b: Bei 33 Ja-Stimmen und 11 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt Änderungsantrag SPD (2018/0329), Ziffer 2: Bei 34 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt Ergänzungsantrag GRÜNE (2018/0324), Ziffer 3: Bei 11 Ja-Stimmen, 32 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich abgelehnt Antrag CDU (2018/0275), Ziffer 2 a: Bei 44 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt Antrag CDU (2018/0275), Ziffer 3: Bei 22 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen und 2 Enthaltun- gen mehrheitlich zugestimmt Ergänzungsantrag GRÜNE (2018/0324), Ziffer 2: Bei 13 Ja-Stimmen, 28 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich abgelehnt Ergänzungsantrag GRÜNE (2018/0324), Ziffer 4: Bei 18 Ja-Stimmen und 27 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt Geänderte Beschlussvorlage (s. Antrag CDU Nr. 2018/0275): Bei 34 Ja-Stimmen und 10 Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 8 zur Behandlung auf, verweist auf die erfolg- te Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit mit Naturschutzbeirat und im Planungsausschuss. Er ruft gleichzeitig die eingegangenen Änderungs- und Ergänzungsan- träge auf und verweist auf die vorliegenden Stellungnahmen der Verwaltung: Ich möchte für die Abstimmung nachher gerne darauf hinweisen, dass ich das dann the- matisch abrufe. Ich rufe immer die Themen auf und nehme dann aus den einzelnen Anträ- – 3 – gen in abgestimmter Weise die verschiedenen Vorschläge dazu. Sonst kommen wir völlig durcheinander. Ich hoffe, dass Sie damit dann einverstanden sind. Ich fange beispielsweise mit der Hermann-Schneider-Allee an und werde dann aus den entsprechenden Anträgen jeweils die Position zu der Hermann-Schneider-Allee hintereinander aufrufen, vom weitest- gehenden zum weniger weitestgehenden, so wie Sie das gewohnt sind. Wir befinden uns bei diesem Projekt nach wie vor im Planfeststellungsverfahren beim Land- ratsamt Karlsruhe. Nach der Erörterung der Einwendungen im Jahr 2016 wurden ergän- zende Untersuchungen erforderlich. Diese Unterlagen wurden in diesem Frühjahr zur Nachanhörung öffentlich ausgelegt. Die Ämter der Stadt Karlsruhe haben fristgerecht Stel- lung genommen, vorbehaltlich der Genehmigung durch den Gemeinderat der Stadt Karls- ruhe. Das ist der Anlass für die heutige Befassung. Wir äußern uns heute als Stellungnah- me der Stadt Karlsruhe zu diesen in der Nachanhörung noch einmal ergänzten und verän- derten Unterlagen. Unabhängig von der Nachanhörung hat der frühere Baubürgermeister der Stadt Rheinstet- ten, Herr Dr. Treiber, unter anderem vorgeschlagen, die ökologischen Flutungen bei 2.600 m³ pro Sekunde abzubrechen. Das soll seiner Meinung nach dazu führen, dass die Hermann-Schneider-Allee nur beim echten Hochwassereinsatz des Polders überflutet wird und nicht bereits an mehreren Tagen im Jahr bei ökologischen Flutungen. Da der Hoch- wassereinsatz durch andere Polder rheinaufwärts seltener werde, sei dann die Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee nicht mehr erforderlich. Dieses Papier befindet sich nun in einer ganz aktuellen Diskussion zwischen Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. Wir sind auch der Auffassung, dass das Regierungspräsidium als Vorhabenträger zu diesem Papier Stellung nehmen sollte und alle Möglichkeiten zur Verringerung von Aufwand oder Scha- den ausschöpfen muss. Daher unterstützen wir als Verwaltung auch den Prüfauftrag von CDU, SPD und GRÜNEN, der sich auch in den Stellungnahmen der Ämter an verschiedenen Stellen findet. In einem früheren Stadium der Planung hat der Vorhabenträger verschiedene Planungssze- narien vom Aueninstitut der Universität Karlsruhe auf ihre Umweltverträglichkeit prüfen lassen. Darunter befand sich auch ein Szenario, das den Abbruch der ökologischen Flutun- gen bei 2.800 m³ pro Sekunde vorsah. Das Gutachten kam im Jahr 2006 zu dem Ergebnis, dass dieses Szenario nicht umweltverträglich sei, zum einen weil ein Drittel des Polder- raums gar nicht von den ökologischen Flutungen betroffen wäre und zum anderen in den betroffenen Flächen die Fließgeschwindigkeiten teilweise so niedrig wären, dass durch Sauerstoffarmut und Hochwasserzonen weiter Schäden zu befürchten wären. Das Szenario wurde deshalb vom Vorhabenträger nicht weiter verfolgt. Wir sind von daher auch skep- tisch, was den diesbezüglichen Vorschlag des „Treiber-Papiers“ betrifft, sind aber vor allem der Meinung, dass der Vorhabenträger sich hierzu noch dezidiert äußern muss. Was die Spundwand rund um Rappenwört betrifft, so schützt sie die vorhandenen Gebäu- de und Einrichtungen nicht nur beim Hochwassereinsatz, sondern auch schon bei den öko- logischen Flutungen, und zwar bereits bei den Mengen, die selbst das „Treiber-Papier“ vorsieht. Auch bei einem Abbruch der ökologischen Flutungen wären Teile des Geländes vor dem Bad oder bei den Vereinen überflutet. Die Höhe der Spundwand wird durch den Retentionsfall bestimmt. Eine planmäßige Überflutung der Gebäude auf Rappenwört im Fall des Hochwassereinsatzes sollte nicht in Kauf genommen werden. Der Verlauf der Spundwand führt zu einem eher großzügigen Schutz der Fläche vor dem Bad. Eine Wand, – 4 – die direkt vor dem Bad verliefe, würde dem denkmalgeschützten Ensemble nicht gerecht, zumal die Eiswiesen vor dem Bad ebenfalls unter Denkmalschutz stehen und bei einem anderen Verlauf der Spundwand den ökologischen Flutungen ausgesetzt wären. Der Schutz des Bades und der Vereine könnte alternativ auch mit einem Damm verfolgt wer- den. Aber ein Damm braucht viel mehr Fläche als eine Wand. Bei einem Damm müsste wieder erheblich Wald gerodet werden, und auch der teilweise alte Baumbestand vor dem Bad würde einem solchen Damm zum Opfer fallen. Natürlich ist die Spundwand optisch kein Highlight. Es gibt aber ein Konzept zur Begrünung der Spundwand. Eine enge Ab- stimmung mit der Stadt ist auch vom Vorhabenträger vorgesehen. Die Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee halten wir grundsätzlich für sinnvoll, selbst für den Fall, dass die ökologischen Flutungen bei einer bestimmten Marke abgebrochen werden. Die Gründe sind in der Vorlage und in der Verwaltungsantwort auf die verschie- denen Änderungsanträge nochmals erläutert: Bessere Durchgängigkeit bei höheren Durch- lässen, Sicherheit der Straßenbahnlinie, Ertüchtigung in jedem Fall notwendig, Schneisen- wirkung bei überströmbarem Straßendamm, Zugänglichkeit auch für die Wasserwehr und andere. Die Vorlage wurde in einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Ge- sundheit und des Naturschutzbeirates sowie im Planungsausschuss vorberaten - darauf möchte ich noch einmal ausdrücklich verweisen -, und nimmt eigentlich auch die Be- schlusslage des Gemeinderats aus den letzten Jahren, die zum Teil noch vor meiner Amts- zeit liegen, auf und ist von daher auch die logische Fortsetzung der bisherigen Beschlüsse. Das als kleine Einleitung noch einmal zu diesem Thema. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Die CDU will kein Gepolder um den Polder. Aber es muss auch klar sein, dass das, was bisher in sieben Jahren geplant wurde, von uns nicht in Frage gestellt wird. Wir wollen den geplanten gesteuerten Rückhalteraum. Wir wollen am System nichts ändern. Wenn jetzt unterschwellig in dieser Kaskade von Folgeanträgen nach unse- rem CDU-Antrag versucht wurde, vielleicht doch wieder zu dem ungesteuerten System zurückzukommen, sagen wir eine ganz klare Absage. Die CDU steht zu der Solidarität, die wir zu den Unterliegern haben und haben sollten. Die CDU hat nur Sorgen, die die be- troffenen Bürger vor Ort geäußert haben, aufgegriffen. Da muss man natürlich ernst neh- men, was beispielsweise in diesem „Treiber-Papier“ steht. Ich komme nachher noch einmal darauf zurück. Jeder Zentimeter, den wir uns bei dieser Hermann-Schneider-Allee sparen können, ist ein Gewinn für die Ökologie dort an Ort und Stelle und gegen den Eingriff in den Naturhaus- halt. Wir haben deshalb am Ende eines langen Verfahrens Anspruch darauf erhoben, dass man klipp und klar auf Fragen Antwort erteilt. Ich glaube auch, wenn ich jetzt Ihre mündli- che Erläuterung noch einmal richtig verstanden habe, dass die Verwaltung das in gleicher Weise sieht. Da geht es einmal darum, dass man die Frage klären muss – da ist die Antwort der Verwaltung auf unseren Änderungsantrag nicht ganz zutreffend -, ob die ökologischen Flutungen auch früher beendet werden können. Vielleicht so früh, dass man sich eine Hö- herlegung ersparen kann. Aber vielleicht auch früher als bisher beabsichtigt, so dass die Höherlegung nicht so hoch werden müsste, wie sie jetzt geplant wird. Es gibt da auch Zwi- schenwege. Dann kommt es natürlich in der Tat auf die Häufigkeit der Hochwasservor- kommen an. Da hat Herr Dr. Treiber schon darauf hingewiesen, dass man einbeziehen – 5 – muss, welche Wirkungen und Segnungen bisherige Polder oberhalb von uns auf unser Sys- tem haben könnten. Die Verwaltung hält dagegen an dieser Höherlegung fest, ohne ei- gentlich die Antwort auf unsere Fragen abzuwarten. Ich denke, das macht eigentlich kei- nen Sinn, mit Verlaub, Herr Oberbürgermeister. Dann haben wir noch beantragt, um das kurz zu machen, dass man dort, wo der optische Eingriff ganz besonders unerträglich ist, changiert mit verschiedenen Möglichkeiten. Die Antwort des Regierungspräsidiums heißt: Wir begrünen um alles in der Welt. Wir sagen, an bestimmten Stellen wäre die Anschüttung auch zweckdienlich, weil man besser begrünen, weil man besser kaschieren kann, weil man das umweltverträglicher machen kann. Also auch hier bitte ich um einen sensiblen Umgang mit verschiedenen Möglichkeiten. Wir wol- len nicht die gesamte Anschüttung der Spundwand, aber sensibel von Fall zu Fall entschei- den. Dann zu den Anträgen. Offen gestanden, der erste Antrag der GRÜNEN, da hoffe ich, dass man merkt, dass es besser ist, die Antworten auf die Fragen abzuwarten, bevor man ir- gendeine rigorose Antragstellung hier vornimmt, zumal wir – also die Stadt – gar nicht der Umsetzende sein würden einer Veränderung der Hermann-Schneider-Allee. Also einfach einmal Tee trinken und abwarten, was das Regierungspräsidium antwortet. Bei den ande- ren Anträgen möchte ich jetzt meinen, auch GRÜNE und SPD sind im Grunde auf die Idee eingeschwenkt, dass wir diese wesentlichen Fragen in Ihrer Antwort einfach einmal abwar- ten sollten. Also meine ich, dass wir einen richtigen Anstoß gegeben haben. Die CDU will erreichen, dass, wenn es geht, diese Höherlegung vermieden wird. Aber wir wollen in je- dem Fall klipp und klar Antwort darüber haben, warum sie auch nach den triftigen Ein- wendungen nicht vermieden werden kann. Stadtrat Zeh (SPD): Die Polderdiskussion beschäftigt uns schon seit deutlich über 10 Jah- ren. Aber es ist natürlich auch ein erheblicher und nachhaltiger Eingriff in eine riesige Flä- che. Es sind 510 ha, wenn ich jetzt das Gebiet, das in Rheinstetten noch mit betroffen ist, auch betrachte. Es ist deutlich mehr, als wir beim Flächennutzungsplan 2030 für Gewerbe und Wohnen bewegen wollen. Und natürlich: Wir stehen zum integrierten Rheinpro- gramm. Es hat natürlich schon deutlich Erfolge gezeigt. Wir haben hier auch Hochwasserli- nien von vergangenen Hochwassern gesehen, wo man sieht, dass das Hochwasser den Rhein um ein paar Zentimeter niedriger gemacht hätte, als ohne die Polder oberhalb der Straße. Wir wollen auch so viel wie möglich vermeiden und eine möglichst umweltschonende Ge- schichte erreichen. Wir sind hier in einer Nachanhörung. Die eigentliche Stellungnahme haben wir schon vor mehreren Jahren abgegeben. Die Änderungen, die zur Nachanhörung geführt haben, sind deutliche Verbesserungen, die wir alle begrüßen. Die Landschaft dort wird sich natürlich ganz erheblich verändern. Es wird mehr Auenwald entstehen. Aber wir müssen auch die Sicherheit in diesem Gebiet berücksichtigen und auch die Kosten, die Fol- gekosten sind. Deshalb müssen hier Verträge zwischen der Stadt und dem Land gefordert werden. Die öffentliche Diskussion hat in den letzten Monaten das Papier von Herrn Treiber be- stimmt. Allerdings, der Herr Oberbürgermeister hat schon darauf hingewiesen, gibt es ver- schiedene Gründe, warum ein Abbruch bei 2.600 m³, 2.700 m³ nicht möglich, nicht sinn- voll ist. Es wird auch von allen Umweltverbänden, wie wir im Umweltausschuss gehört ha- – 6 – ben, deutlich abgelehnt, weil hier einfach keine wichtige ökologische Natur in diesem Be- reich entsteht. Auch die Staumasse ist hier nicht berücksichtigt. Sie ist deutlich geringer. Wenn wir das integrierte Rheinprogramm nicht verwirklichen, dann kommt es auch nicht aus den jetzt 10- bis 20jährigen Hochwässern zu den etwa 80jährigen Hochwässern, was Herr Dr. Treiber hier berücksichtigt. Auch in dem Fall müsste die Hermann-Schneider-Allee, so wie sie heute besteht, verändert werden. Die ganze Aufschüttung ist nicht wasserge- recht. Es müsste sowieso ein Neubau entstehen, der auch die Feldgehölze und ähnliches beseitigt. Es bringt nichts, dann eine Hermann-Schneider-Allee nur in der alten Höhe wie- der zu bauen. Aber – und das ist dann der erste Änderungsantrag gewesen -, es ist so, dass das Land die Stellungnahme zum „Treiber-Papier“ machen muss. Nicht wir als Stadt sind hier gefordert. Wir machen hier nur die Anhörung. Gleich zum zweiten Punkt, welcher Schutzraum wird um das Rheinhafenbad gezogen. Hier das Thema „Parkplätze würden geschützt“. Das kann ich jetzt nur als populistische Verall- gemeinerung sagen. In Wirklichkeit wird der Stauraum großzügig umfasst, auch so, dass er teilweise nicht sichtbar ist, weil er im Wald ist. Es werden Bäume geschont. Eine Spund- wand direkt vor der Gastronomie bei Rappenwört draußen, das wäre auch eine Katastro- phe, wenn man die Gastronomie und Rappenwört nicht mehr sehen würde. Deshalb ist die Ziehung der Linie sicherlich richtig. Es gibt auch keinen anderen Vorschlag, wie die Linie anders gezogen werden könnte, keine Planung. Bei unserem zweiten Punkt, da kann ich nur sagen, dass die Verwaltung unseren Antrag wahrscheinlich erst heute Morgen bekommen hat. Wir fordern eine sichere Straßenbahn- verbindung. Die Verwaltung will es ablehnen. Das passt eigentlich nicht. Wenn dem „Trei- ber-Papier“ nicht gefolgt wird, ist es dann die Höherlegung. Deshalb verstehe ich die For- mulierung der Verwaltung nicht, die eine sichere Straßenbahnverbindung nach Rappen- wört ablehnen will. Wir sehen keine andere Möglichkeit, als mit über 4.500 m³ Wasserab- fluss den Polder anstauen. Wir wollen – das ist die Ablehnung des KULT-Antrags – die Hermann-Schneider nicht überflutet haben, sondern einen sicheren Damm, damit die Stra- ßenbahnverbindung nicht gefährdet ist. Der dritte Punkt aus unserem Ergänzungsantrag ist ähnlich dem der CDU. Diese Spund- wand, die durch die Höhe der Hermann-Schneider-Allee gebunden ist, ist nicht hübsch anzusehen. Man sollte sie möglichst wenig sehen. Wir wollen sie so gestalten, dass man über Rangpflanzen oder ähnliches möglichst viel Eindruck erweckt. In dem Sinn haben wir die Änderungsanträge gestellt. Wir stehen nach wie vor zum integrierten Rheinprogramm und zum Polder und hoffen auch, dass die ganzen Anzeigen möglichst minimal werden. Stadträtin Rastätter (GRÜNE): Wir haben heute die dritte Beschlussvorlage zum Polder Rappenwört/Bellenkopf. Wir GRÜNE haben in der Tat aus gesamtökologischer Sicht ur- sprünglich eine Dammrückverlegung befürwortet. Wir bedauern heute noch, dass die Ent- wicklungspotentiale eines solchen ungesteuerten Polders mit der jetzigen Planung nicht wirklich umgesetzt werden können. Damit wurde die Chance einer echten Renaturierung, die eigentlich auch den Zielen des integrierten Rheinprogramms entspricht, vertan. Aber angesichts der Dringlichkeit des Hochwasserschutzes, verweigern wir uns nicht der jetzigen Planung, sondern stimmen im Grundsatz auch der Planung des jetzigen gesteuerten Pol- ders zu. Entscheidend ist aber für uns GRÜNE, dass die Natur und die Artenvielfalt sowie – 7 – auch das historisch gewachsene Landschaftsbild, soweit es geht, vereinbar mit dem Hoch- wasserschutz erhalten bleiben. Aber wir sehen auch große Potentiale, wie die jetzt geplan- ten Eingriffe minimiert werden können. Das ist auch vorgeschrieben, dass soweit wie mög- lich die Auswirkungen auf Natur und Landschaft minimiert werden. Dass Minimierungen auch möglich sind, sehen wir schon allein daran, dass nach der letzten Anhörung der Dammverlauf nachträglich modifiziert wurde und nun auch naturschutz- fachlich bedeutsame Flächen beim Schutz berücksichtigt werden, z. B. rund 2 ha werden vermieden, die sonst beim Damm miteinbezogen gewesen wären. Beim Wald sind es auch 1,6 ha. Das zeigt, wenn man entsprechend – auch nachträglich – weitere Minimierungen verlangt, dass dann auch etwas passiert und dass deshalb auch weitere Minimierungen möglich sind. Bei unserem Beschluss, der aus vier Teilen besteht, fordern wir vor allem, dass der Gemein- derat beschließt, dass die Hermann-Schneider-Allee nicht höher gelegt wird. Es kann uns nicht weisgemacht werden, dass es keine technische Lösung gibt, wenn man wirklich den Willen dazu hat. Den Willen sehen wir einfach beim Vorhabenträger, aber auch beim Ge- meinderat, nicht gegeben. Wenn wir sagen, es soll geprüft werden, dann werden wir im Prinzip die gleiche Antwort erhalten, die wir bisher erhalten haben. Aber dann hat man sozusagen sein Gewissen in dem Bereich auch ein bisschen beruhigt. Deshalb sagen wir, nur Mut, wir können diesen Beschluss fassen. Es gibt die Möglichkeit, breite Durchgänge statt Röhren zu schaffen, den Damm zu sichern und auch das Gleisbett so weit zu sichern, dass weiterhin die Dammhöhe ausreichen wird. Das Zweite ist die Einspundung des Parkplatzes. Auch hier sehen wir keine Notwendigkeit. Auch dadurch kann Landschaftsverbrauch minimiert werden. Ganz wichtig ist aber für uns GRÜNE, dass im Bereich des breiten Entwässerungsgrabens nur dort, wo die Kleingärten sind, der Entwässerungsgraben zum Schutz der Kleingärten gezogen wird, aber nicht in dem 700 m langen Verlauf durch den Wald. Denn hier wird der Wald soweit entwässert, dass die Chance, die auch die Forstwirtschaft sieht, dass sich dort ein wertvoller feuchtge- bundener Eichenwald entwickeln kann, dann nicht gegeben wird. Auch das Umweltamt sagt ganz klar, dass in diesem Bereich eine ganz wichtige Minimierungsmaßnahme möglich ist. Schließlich kommt noch dazu, dass wir auch wollen, dass eine schrittweise Flutung erfolgt, wenn bereits der äußere Dammverlauf erfolgt ist, und nicht erst, wenn das Bauwerk kom- plett beendet ist, ein Probestau bis zur ¾ Höhe des Vollstaus, weil das genau dann auch die Auenlandschaft gefährdet. Es müssen dann schon schrittweise die ökologischen Flu- tungen eingeleitet werden. Aber jetzt noch einmal zu dem „Treiber-Papier“. Es wird in der Antwort gesagt, es sei ge- prüft worden und es hätte insbesondere für den Naturschutz und die Artenvielfalt negative Auswirkungen, wenn nur ¾ des Polders überflutet wird, Abbruch bei 2.600 m³ pro Sekun- de. Allerdings muss man dazu sagen, hat Herr Dr. Treiber auch Bezug darauf genommen, dass z. B. in Altenheim schon ein Polder besteht, bei dem diese Praxis seit 1989 durchge- führt wird, 170 Flutungen. Die Auenlandschaft hat sich dort verbessert. Für Pflanzen und Tiere ist eine Besserung eingetreten. Deshalb sagen wir, es soll nicht nur eine Stellungnah- me verlangt werden vom Regierungspräsidium bzw. vom Vorhabenträger, sondern wir le- gen Wert darauf, dass ein Gutachten erstellt wird, und das am besten extern. Denn wir – 8 – wissen, wenn eine Behörde das Gutachten selbst anregt, besteht durchaus die Gefahr, dass man betriebsblind ist und Alternativen nicht entsprechend gründlich prüft. Von daher bit- ten wir darum, dass eine gutachterliche Prüfung stattfindet. Was aber unsere anderen Anträge anbelangt, Graben 3, ganz wichtig, und vor allem Her- mann-Schneider-Allee, würden wir uns freuen, wenn heute der Gemeinderat mutig einen Entschluss treffen würde. Wir fordern Sie auf und bitten, unserem Antrag zuzustimmen. Stadtrat Wohlfeil (KULT): Der Polderbau als Teil des integrierten Rheinprogramms hat zwei Ziele: die umweltverträgliche Wiederherstellung des Hochwasserschutzes am Ober- rhein und ein Erhalten und naturnahes Wiederherstellen der Oberrheinauen. Die KULT- Fraktion teilt diese Ziele und ist grundsätzlich für den Polderbau. Diese Ziele sprechen ge- gen technische Maximaleingriffe in den Hochwasserrückhalteraum, wie die Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee. Ebenso spricht der verantwortungsvolle Umgang mit öffent- lichen Finanzen gegen die Höherlegung. Die KULT-Fraktion beantragt daher, dass sich die Stadt Karlsruhe beim Land dafür einsetzt, auf die Höherlegung der Hermann-Schneider- Allee zu verzichten. Dieses Anliegen entspricht auch dem Wunsch Natursuchender, vieler Daxlandener und der Karlsruher Bürgervereine. Wir gehen davon aus, dass im Retentions- fall über den Hochwasserdamm 25 die Zugänglichkeit zum Rheinpark möglich ist und die Straßenbahnverbindung auch ohne Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee genehmi- gungsfähig bleiben wird. Die Höherlegung ist nicht zwingend erforderlich. Die Höherle- gung würde einen zweistelligen Millionenbetrag kosten und bedeutet einen massiven öko- logischen Eingriff. Die Höherlegung bietet nur die Möglichkeit, dass das Rheinstrandbad auch bei Hochwasser geöffnet bleiben kann. Das allein rechtfertigt diesen Invest und die- sen Eingriff nicht. Für alle anderen Anlieger genügt im Retentionsfall der Zugang über den Hochwasserdamm 25 vom Rheinhafen aus und von Rheinstetten her. Gegebenenfalls sind dann an der Hermann-Schneider-Allee andere Maßnahmen möglich, beispielsweise ein Schutz gegen Unterspülung. Aber das hat nicht diese Massivität, wie die Höherlegung um 2 m. Im Sinne eines erfolgreichen integrierten Rheinprogramms und in Übereinstimmung mit den Wünschen der Bürgerinnen und Bürger bitte ich Sie daher, liebe Kolleginnen und Kol- legen, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Zum Abstimmungsvorgehen: Wir sehen unseren Änderungsantrag als übereinstimmend mit der Ziffer 1 des GRÜNEN-Änderungsantrags und als weitergehender als die Ziffer 2 b des CDU-Antrags. Stadtrat Høyem (FDP): Vielleicht sind wir überhaupt nicht so uneinig, wie es die vielen Anträge und die öffentliche Diskussion oberflächlich gesehen illustriert. Auch deshalb ha- ben wir von der FDP keinen Antrag gestellt. Wir sind alle überein, dass der Polderbau so- wohl einen internationalen als auch einen regionalen und lokalen Aspekt hat. Wir sind auch alle überein, dass Überflutungen oft zu menschlichen Tragödien führen und unglaub- lichen Schaden anrichten können. Das integrierte Rheinprogramm ist für uns alle ein wichtiges Projekt, für das das Land zu- ständig ist und wo Deutschland und Frankreich eine vorbildliche Zusammenarbeit etabliert haben. Auch lokal haben wir jahrelang die notwendigen lokalen Elemente diskutiert. Dass im Laufe dieser vielen Jahre auch neue Argumente berücksichtigt werden müssen, vom – 9 – ehemaligen Baubürgermeister, Herrn Dr. Treiber, aber auch von vielen anderen, ist eigent- lich selbstverständlich über so eine lange Periode. Hier ist ein Festhalten an alte Positionen nicht stur zu wiederholen, sondern muss wieder geprüft werden. Wir müssen die notwen- dige Sicherheit schaffen, mit so wenig Störung unserer Landschaft und unseres Verkehrs wie möglich. Wie viele ökologische Flutungen sind notwendig und ab wann? Müssen wir wirklich diese große und störende Spundwand akzeptieren? Muss es gerade dort sein, wo es geplant ist? Ist eine Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee unbedingt notwendig? In dieser ganzen komplizierten Argumentation ist für uns in der FDP das Wort „Prüfung“ wichtig. Wir können dem KULT-Antrag nicht folgen, weil es schon festgelegt ist. Egal, wie das Ergebnis der Prüfung wird. Wir haben Sympathie für den SPD-Antrag. Aber in Punkt 3 wird die Konklusion eigentlich vor eine genauere Prüfung gestellt. Der Antrag der GRÜNEN ist eigentlich überflüssig, weil er sowohl im CDU-Antrag als auch in der Stellungnahme der Verwaltung beinhaltet ist. Die CDU hat ihre Meinung, seit wir das letzte Mal dieses Thema hier diskutiert haben, geändert. Das ist zu respektieren. Wir haben auch in der FDP eine flexiblere Haltung als früher. Die Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee ist das wich- tigste Konfliktthema. Diese Höherlegung ist nicht nur, wie oft gedacht wird, oder eigentli- che überhaupt nicht, wegen des Verkehrs notwendig. Die Höherlegung ist als ein Teil des ganzen Poldersystems zu verstehen. Trotzdem verstehen wir nicht, warum die Verwaltung diesen kontroversen Teil des ganzen Poldersystems nicht noch einmal prüfen lassen will. Stadtrat Kalmbach (GfK): Wir haben hier einen klassischen Fall. Wir wollen maximalen Wasserschutz und minimale Auswirkungen. Wir wollen – da kann ich das Anliegen der KULT sehr gut nachvollziehen – in der Tat keine Höherlegung der Hermann-Schneider- Allee. Mein Problem ist: Welchem Sachverständigen darf ich heute glauben? Ihr sagt es mit einer unglaublichen Sicherheit, dass es auf jeden Fall vermeidbar ist. Ich würde das so ger- ne auch sagen können, aber ich kann es nicht sagen. Ein Sachverständiger sagt das, der andere sagt jenes. Wenn wir 10 Sachverständige haben, haben wir 10 verschiedene Mei- nungen. Zumindest gibt es eine Verdichtung in einem bestimmten Bereich. Mir scheint es nicht so reif zu sein, dass man sagen kann, so oder so ist es. Mit einer Prüfung, wie man die Auswirkungen minimieren kann, wäre ich sehr einverstan- den. Mit der können wir sehr gut mitgehen. Das wäre für uns wichtig, sowohl von der Op- tik der Spundwände als auch von dieser Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee. Das wäre wichtig, dass wir das nach Möglichkeiten wirklich weg bekommen. Aber wenn es nicht anders möglich ist, müssen wir eben in den sauren Apfel beißen. Die Sachlage erfor- dert, dass wir einen Hochwasserschutz bieten. Wir müssen sagen, dass wir in Deutschland ganz weit zurückliegen. Frankreich speziell ist schon viel weiter. Dann noch ein Aspekt: Wenn wir in Karlsruhe die Maßnahme treffen, treffen wir diese Maßnahme nicht für Karlsruhe, sondern vielleicht für Köln. Der Hochwasserschutz ist nicht für Karlsruhe. Nicht „Karlsruhe first“ sondern „Köln first“. Wir haben eine Funktion für andere Städte. Andere machen ihre Maßnahmen, damit wir etwas davon haben. Deshalb gelingt es nur gemeinsam. Wir dürfen das Projekt nicht minimieren, sondern wir müssen echt etwas tun. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Die bisher auf dem Tisch liegende Lösung stellt letztendlich maximalen Hochwasserschutz dar, was sicher alle begrüßen - wir auch -, aber auf der an- deren Seite auch eine maximale Änderung der bisherigen Natur der Landschaft, die bei uns – 10 – direkt betroffen ist. Wenn wir wirklich diese maximale Durchflutung haben wollen, wie sie bisher geplant ist, werden wir die maximale Änderung haben. Wir werden hohe Strö- mungsgeschwindigkeiten haben. Das Gesamtziel dieser Lösung ist, möglichst den gesam- ten Bereich des Polders zu durchfluten, d. h., alles wird vom Wasser überspült. Mal mehr, mal weniger. Maximale Änderung, sehr viel mehr Wasser mit allen Folgen, die das haben kann in den Rheinauen. Davon betroffen sind vor allem die Bürger in Daxlanden. Dann ist es natürlich verständlich, dass die Bürger fragen, geht es nicht auch etwas kleiner. Kann man nicht einen Weg der Mitte und des Maßes finden? Für uns ist dieser Weg der Mitte und des Maßes, oder zu- mindest die Bitte um Prüfung dieses Weges der Mitte und des Maßes im CDU-Antrag am besten ausformuliert. Deswegen werden wir dem zustimmen. Stadtrat Wenzel (FW): Ich bin kein Fachmann. Ich habe keine Ahnung von Dammbau. Ich habe keine Ahnung von Rhein und Poldern usw. Ich gebe es zu. Ich bin ein Laie und ver- suchte mich als Laie diesem ganzen Thema seit vielen Jahren zu näheren. 1. Wir haben es gehört, wir haben Verantwortung gegenüber den Städten und Ge- meinden unterhalb Fließrichtung Karlsruhe. 2. Wir brauchen einen maximalen Hochwasserschutz. Es gibt leider keinen optimalen Hochwasserschutz. Wir wollen den minimalen Eingriff in die Ökologie, um die Rückgewinnung der Rheinauen zu haben. In diesem Konfliktherd, in dem wir stehen, muss ich die Entscheidung treffen, das in der Quadratur des Kreises hinzubekommen. Der Antrag der CDU ist ein Versuch - wir haben es gehört, auch vom Kollegen Høyem – der Prüfung, mit der uns Laien und den Bürgern klar- gemacht wird, warum dieser Polder wichtig ist. Wir haben den Antrag der GRÜNEN, der dahin geht, das Optimale für die Ökologie zu gewinnen. Deshalb werde ich es auch in die- ser Reihenfolge hochstufen, mit dem Ziel, dass letztendlich das Optimale das Maximale für den Hochwasserschutz ist, in der Verantwortung der Bürger und zur Vermeidung von Schäden, dabei aber versuchen, den minimalsten Eingriff zu bekommen. Ob wir diesen Spagat heute schaffen, da bin ich gespannt. Stadtrat Cramer (KULT): Es wurden fast von jedem Redner hier die Bürger vor Ort ange- sprochen, die Wünsche haben, die Sorgen haben und die sich nicht ausreichend informiert sehen. Wir wissen, dass die Daxlander nach Rheinstetten fahren, um dort Informationen zu bekommen, die sie bisher aus dem Rathaus Karlsruhe nicht bekommen haben. Wir hatten Sie gebeten, Herr Oberbürgermeister, dass Ihre Verwaltung in Daxlanden oder in der Nähe von Daxlanden eine Informationsveranstaltung macht, um die Fragen, die dort sind, zu be- antworten und die Bürger auch ein Stück weit mitzunehmen. Ich wollte fragen, wollen Sie diesen Weg auch gehen, oder denken Sie, die Bürger sind ausreichend informiert? Stadtrat Høyem (FDP): Herr Kollege Cramer, das ist sehr wichtig mit der Information. Die lokalen Einwohner spielen eine wichtige Rolle. Aber wir sprechen hier über ein internatio- nales großes Projekt, bei dem wir ein Teil sind. Deshalb muss man sagen, dass „not in my backyard“ nicht das stärkste Argument ist, das man hier anbringen kann. – 11 – Der Vorsitzende: Auf die vorletzte Frage: Ich habe den Eindruck gehabt, dass das Regie- rungspräsidium zur Informationsveranstaltung eingeladen hat, und dass das eine ausrei- chende Information ermöglicht hat. Insofern haben wir jetzt auf zusätzliche Veranstaltun- gen verzichtet. Wir sind aber auch nicht der Vorhabenträger und insofern auch nicht in erster Linie verantwortlich. Zu den verschiedenen anderen Punkte wäre mir noch einmal wichtig festzuhalten, wir ha- ben jetzt einen gesteuerten Polder. Ein gesteuerter Polder bringt Verantwortlichkeiten mit sich, die ich nicht dadurch lösen kann, dass ich sage, ich lasse ihn zwar steuern, aber in der Konsequenz tue ich so, als wäre er ungesteuert. Das wird nicht funktionieren. Ich kann mich gut erinnern, dass es ein ausdrücklicher Wunsch des Umweltministeriums Baden- Württemberg war, einen gesteuerten Polder zu machen. Ich bin damals auch angerufen worden, kurz bevor ich hier meinen Dienst angetreten habe nach der Wahl. Da bin ich ausdrücklich noch einmal darauf hingewiesen worden. Das Entscheidende ist, es war auch die Entscheidungsgrundlage hier im Gemeinderat. Ich bin auch sehr dankbar, dass jetzt hier nicht grundsätzlich alles noch einmal aufgeschnürt wurde. Aber das bringt es nun einmal mit sich. Der gesteuerte Polder bringt die Chance mit sich, dass wir einen überwiegend nicht mehr Auenwald in einen Auenwald zurückverwandeln können. Jeder, der sagt, ich will hier einen möglichst großen Auenwald haben, aber gleichzeitig sagt, ich darf keine ökologischen Ein- griffe machen, der widerspricht sich. Aus diesem Überflutungsgebiet, das wir dann gesteu- ert überfluten lassen können, einen Auenwald zu machen, ist ein massiver ökologischer Eingriff. Wir werden viele der Tierarten, die dort im Moment sind, weil es nicht überflutet ist, umsiedeln müssen, damit wir dann über die Überflutungsmöglichkeit wieder anderen Tier- und Pflanzenarten die Ansiedlung ermöglichen. Jeder, der so tut, als könnte er Auen- wald herstellen, ohne ökologische Eingriffe zu machen, der widerspricht sich selbst. Das muss man nur wissen. Man sollte auch nicht den Bürgern erzählen, das eine können sie bekommen, aber ohne das andere zu haben. Dann geht es darum, wollen wir auf Dauer die Erreichbarkeit des Rheinstrandbades und der entsprechenden anderen Vereine mit der Straßenbahn sicherstellen oder wollen wir es nicht sicherstellen. Da haben alle bisherigen Untersuchungen ergeben, dass es eigentlich nur mit einer Höherlegung dauerhaft sicherzustellen ist. Mir wird immer die Höherlegung nur mit dieser Straßenbahngeschichte begründet. Wenn Sie die entsprechenden Gutachten anschauen, die jetzt auch vorliegen in der Nachanhörung, dann wird dort auch von den Ökologen der entsprechenden Behörden deutlich gemacht, dass die Höherlegung auch wegen der Durchflutungsmöglichkeiten unter dem Damm die ökologisch beste Variante ist. Das kann ich auch nicht dadurch aufhebeln, indem ich einfach einmal beantrage, wir verzichten auf die Höherlegung und gewährleisten gleichzeitig die Durchströmung, wenn alle Ökologen und Fachleute sagen, das geht aber nicht. Das bitte ich dann auch aufzulö- sen. Entweder, wir verzichten auf die Höherlegung. Dann haben wir aber diese ökologische Durchflutung nicht. Oder wir legen hoch, dann haben wir sie. Aber man kann nicht den Leuten erzählen, dass die Durchflutung genauso gut funktioniert, wenn man nicht höher- legt, wenn zumindest die relevanten Fachleute darstellen, dass das zumindest von ihnen nicht glaubhaft mitgetragen werden kann. Auf diese Widersprüche will ich hinweisen. Sie können die Grundlage einer weiteren Prü- fung sein. Das ist klar. Dafür sind wir heute da. Ich glaube auch, dass es durchaus auch ein – 12 – hohes Interesse der Bürgerinnen und Bürger gibt, nicht nur aus Daxlanden, dass man diese Naherholungsgebiete auch erreichen kann. Wir tun immer so, als ginge es nur um ein oder zwei große Überflutungen im Jahr. Wir diskutieren gerade über das Vertragswerk mit dem Land, was wir brauchen, wenn wir in diese ganzen Dinge einsteigen. Da wird zugrunde gelegt, dass es durchaus zwischen 87 und 114 Tage im Jahr zu einer Überflutung kommt. Nicht in der Größenordnung, dass der Damm überspült wird, aber es gibt ganz viele Über- flutungsszenarien. Die brauche ich auch. Es gibt viele Bereiche entlang des Rheins, da ha- ben Sie einen ungesteuerten Polder. Sie haben vielleicht alle paar Jahr einmal eine große Überflutung. Da werden die Auenwälder sich auch nicht automatisch wieder ansiedeln. Sie brauchen da möglicherweise eine höhere Anzahl an gesteuerten Überflutungen, um das hinzubekommen. Das noch einmal als ein paar Hinweise dazu. Jetzt gehen wir in die Abarbeitung der ver- schiedenen von Ihnen in den Anträgen aufgeworfenen Vorschläge. Ich würde Sie bitten, meinem Vorschlag zu folgen, dass wir uns immer die einzelnen Punkte herausnehmen und dann bei diesen Punkten entlang der Anträge arbeiten. Ich schlage vor, dass wir mit der Hermann-Schneider-Allee beginnen. Da ist der weitest- gehende Antrag der Antrag der KULT, die beantragt, auf die Höherlegung der Hermann- Schneider-Allee zu verzichten, unabhängig vom Ergebnis der Prüfung zur Vorgehensweise über ökologische Flutungen. KULT hat aber erklärt, dass es gleichbedeutend ist mit dem GRÜNEN-Antrag, Ziffer 1, die da heißt: „... wird aufgefordert, auf die Höherlegung zu ver- zichten unter gleichzeitiger Gewährleistung der Durchströmung und Durchgängigkeit.“ Dann kommt noch ein Satz: „Die Böschungen und das Gleisbett werden gegen Ab- schwemmung gesichert.“ Auch das geht übrigens auch nicht ohne Eingriff in die Ökologie an den Dämmen. Wenn Sie einverstanden wären, würde ich sowohl diese KULT- Formulierung als auch die Ziffer 1 der GRÜNEN gemeinsam aufrufen. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Herr Oberbürgermeister, ich habe bescheidene Bedenken gegen die Vorgehensweise. Im Grunde wird jetzt insinuiert, dass die CDU generell eine Höherlegung unterstützt, wiewohl wir uns eigentlich erst entscheiden wollen, wenn wir die Antworten kennen. Das ist das Problem. (Der Vorsitzende: Zur CDU komme ich gleich noch.) Wenn wir jetzt ablehnen, dann meint die Öffentlichkeit... Der Vorsitzende: Nein, wenn wir KULT und GRÜNE jetzt ablehnen, dann kommt als nächstes der CDU-Antrag, der auffordert zu prüfen, ob die Höherlegung erforderlich ist. Wenn Sie auch das ablehnen, dann ... wir arbeiten uns jetzt so an den einzelnen Punkten ab. Das Weitgehendste ist, dass wir von vornherein beschließen, wir wollen die Höherle- gung nicht. Insofern ist es richtig. Stadträtin Rastätter (GRÜNE): Der Antrag der KULT-Fraktion und unser Antrag sind nicht identisch. Wir bestehen auch darauf, dass bei einem Verzicht auf die Höherlegung gleich- zeitig durch die entsprechend breiten Durchlässe, wo die Straße teilweise auf Stelzen ste- hen muss, dann gebaut wird. Sonst lässt sich diese Durchströmung, die Durchlässigkeit nicht gewährleisten. Deshalb wollen wir eigentlich nicht dem Antrag zustimmen, der aus- – 13 – schließlich, ohne weitere Bedingungen, auf die Höherlegung verzichten will. Wie können wir das lösen? Der Vorsitzende: Dass wir sie hintereinander zur Abstimmung stellen. Ich muss nur wis- sen, ob ich sie gemeinsam aufrufen darf oder nicht. Das war ein Vorschlag von KULT. Wenn Sie sagen als Antragsteller, das ist nicht dasselbe, dann rufen wir sie hintereinander auf. Das ist kein Thema. Dann müssen wir darüber nicht stundenlang diskutieren. Stadtrat Wohlfeil (KULT): Wir beantragen, dass die Stadt sich beim Land dafür einsetzt, dass die Hermann-Schneider-Allee nicht höhergelegt wird. Wir gehen dann davon aus, dass das Land entsprechend bei der Prüfung Maßnahmen vornehmen würde, wenn es Be- denken hat mit der Durchströmung des Polders, dass dann eben eine entsprechende ande- re Maßnahme an der Hermann-Schneider-Allee vorgesehen wird, in geringerem Umfang. Von daher habe ich es so verstanden, dass die GRÜNEN solche Maßnahmen, die das Land dann aufnehmen würde, schon in ihren Antrag eingearbeitet hat. Wir müssen es quasi dem Land überlassen und sagen nur, wir als Stadt Karlsruhe wollen nicht die Höherlegung. Land, bitte berücksichtige es bei der weiteren Planung. Von daher waren wir der Auffas- sung, dass es im Wesentlichen mit den GRÜNEN identisch ist. Wir können es auch getrennt abstimmen. Der Vorsitzende: Ich wäre wirklich dankbar, wenn wir uns einfach am Text orientieren. Im Text steht beim KULT-Antrag, die Stadtverwaltung beantragt, auf die Höherlegung zu ver- zichten, unabhängig vom Ergebnis der Prüfungen. Wenn Sie an diesem Antrag festhalten, dann sollten wir ihn jetzt so abstimmen. Ich bitte über diese Ziffer des KULT-Antrags um eine Entscheidung. – Das wird mehrheitlich abgelehnt. Jetzt kommt die Ziffer 1 des GRÜNEN-Antrags, auf die Höherlegung zu verzichten unter gleichzeitiger Gewährleistung von Durchströmung und Durchgängigkeit für Tiere und Pflanzen. Die Böschungen und das Gleisbett werden gegen Abschwemmungen gesichert. Das steht jetzt zur Abstimmung. – Das ist auch eine mehrheitliche Ablehnung. Jetzt kommen wir zur Formulierung im CDU-Antrag. Der Vorhabenträger wird aufgefordert zu prüfen, ob die Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee erforderlich ist, insbesondere bei einem Abbruch der ökologischen Flutungen bei 2.600 m³ pro Sekunde und einer selte- ner Häufigkeit von Retentionsereignissen. Die Verwaltung empfiehlt, auch dies abzulehnen, weil wir zur Sicherstellung der Nahverkehrsversorgung auf alle Fälle die Höherlegung für erforderlich halten. Ich bitte jetzt um Ihr Votum zu dieser Ziffer 2 b des CDU-Antrags. – Damit ist die Formulierung aus dem CDU-Antrag angenommen. Damit wird nachher die Beschlussvorlage ergänzt. Dann rufe ich auf die Ziffer 2 des SPD-Antrags. Das Land wird aufgefordert, für eine siche- re Straßenbahnverbindung zu sorgen, die dem Personenbeförderungsgesetz und der Ver- ordnung über Bau und Betrieb der Straßenbahn genügt. Da bitte ich um das Votum. – Das ist eine mehrheitliche Zustimmung. Jetzt kommen wir zur Spundwand. Ich hoffe, Sie können alle geistig noch folgen. Der Antrag der GRÜNEN geht am Weitesten in der Ziffer 3. Der Text sagt, der Vorhabenträger wird aufgefordert, den Parkplatz des Rheinstrandbads nicht in die Einspundung miteinzu- beziehen. Das ist eine klare Forderung. – 14 – Stadtrat Hofmann (CDU): Nur noch einmal zur Klarstellung. Das hieße aber dann, dass diese Spundwand – so wurde es uns im Planungsausschuss gesagt – direkt vor das Bad kommt. Der Vorsitzende: Ja, logisch. Man muss es dann zwischen Haus und Parkplatz machen. Ich bitte um Ihr Votum. – Das ist mehrheitlich abgelehnt. Dann kommt die Ziffer 2 a des CDU-Antrags. Die Stadt beantragt gegenüber dem Vorha- benträger des geplanten Polders eine größtmögliche Reduktion der geplanten Spundwand um den Rheinpark Rappenwört. Da empfiehlt die Verwaltung, das so zu übernehmen, weil das natürlich auch in unserem gemeinsamen Interesse ist. – Dem wird einstimmig zuge- stimmt. Wir kommen zur Ziffer 3 des CDU-Antrags. Die Stadt beantragt gegenüber dem Vorhaben- träger, die notwendige Spundwand, soweit sie von öffentlichen Wegen aus sichtbar ist, mit Erde anzuschütten, um eine bestmögliche Einbindung in das Landschaftsbild zu erhalten. Wir empfehlen Ihnen Ablehnung, weil das ein sehr weitreichender Auftrag ist. Aber das kann man natürlich unterschiedlich sehen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen. Der SPD-Antrag, Ziffer 3, die Spundwände sind durch Aufschüttungen und Anpflanzungen so zu gestalten, dass das technische Bauwerk nicht sichtbar wird, können wir damit sub- summieren. Dann hat sich das damit erledigt. Wir kommen zum Graben 3. Da kommen wir zur Ziffer 2 des GRÜNEN-Antrags. Der Vor- habenträger wird aufgefordert, auf die Anlage des dammbegleitenden Grabens 3 im Wald zu verzichten. Frau Stadträtin Rastätter hat noch einmal ausgeführt, um welchen Abschnitt es geht. Wir kommen zur Abstimmung über diese Ziffer. – Das ist mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen jetzt zu Ziffer 1 des SPD-Antrags, der sich mit dem „Treiber-Papier“ be- schäftigt. Das Land wird aufgefordert, die Einwendungen von Herrn Treiber ausgiebig zu prüfen und entsprechende Konsequenzen aufzuzeigen, wenn Retentionsflutungen seltener notwendig wären. Da empfehlen wir ebenso Annahme wie bei der Ziffer 1 des CDU- Antrags, der auch dem GRÜNEN-Antrag ähnlich ist. Der Gemeinderat fordert das Land als Vorhabenträger, vertreten durch das Regierungspräsidium, auf, die von Herr Dr. Treiber vorgeschlagene Variante umfassend gutachterlich prüfen zu lassen. Das können wir auto- matisch mit aufnehmen. Wenn Sie einverstanden wären, nehmen wir diese beiden Formu- lierungen auf. Die stecken auch aus meiner Sicht in unserer Stellungnahme schon drin. Wir kommen zum Probestau. Das ist der GRÜNE-Antrag, Ziffer 4. Der Vorhabenträger wird aufgefordert, ökologische Flutungen schrittweise vor dem Probestau einzuführen. Nach Errichtung des neuen Hochwasserdamms wird schrittweise mit Adaptionsflutungen begonnen, statt erst nach Errichtung aller Bauwerke einen Probestau in Höhe von mindes- tens 75 % des Vollstaus durchzuführen. Da bitte ich um Ihr Votum. – Das wird mehrheit- lich abgelehnt. – 15 – Damit sind wir aus meiner Sicht durch alle Antragsbestandteile durch. Wir kommen jetzt zur Beschlussvorlage der Verwaltung, die jeweils ergänzt wird – da müssen wir schauen, wie wir das formulieren – um noch einmal eine kritische Überprüfung der Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee, das mit der sicheren Straßenbahnverbindung zu sichern. Dann die größtmögliche Reduktion der Spundwand, die Anschüttung der Spundwand überall da, wo sie sichtbar ist, und die Aufforderung, das „Treiber-Papier“ ausgiebig zu prüfen und entsprechende Konsequenzen aufzuzeigen und auch gutachterlich die Variante überprüfen zu lassen. Das waren jetzt alle Punkte, die Sie jeweils bejaht hatten im Rahmen der An- tragsbearbeitung. Ergänzt um alle diese Punkte bitte ich Sie jetzt um Ihr Votum für das so ergänzte Be- schlusspapier der Stadtverwaltung. – Das ist eine mehrheitliche Zustimmung. Vielen Dank, auch für die konzentrierte Abarbeitung. Das ist wirklich ein hochkomplexes Thema, wo wir uns alle manchmal in etwas sumpfigen Themen beschäftigen, ohne dass ich „sumpfig“ negativ meine. Es ist nur ein unklarer Boden, auf dem man sich bewegt. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 5. Juni 2018