Ergänzungsantrag AfD: Neufassung der Sportförderungsrichtlinien
| Vorlage: | 2018/0273 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 24.04.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Keine Angaben |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG Stadtrat Marc Bernhard (AfD) Stadtrat Dr. Paul Schmidt AfD) Vorlage Nr.: 2018/0273 Neufassung der Sportförderungsrichtlinien Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 24.04.2018 13 x Der Gemeinderat beschließt, bei der Neufassung der Sportförderrichtlinien unter Punkt 10.3: „Förde- rung von sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitenden“ neben den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im Sportbetrieb und in der Geschäftsstelle auch die vereinseigenen Platz-, Hallen- und Materialmeister aufzunehmen. Der Text lautet dann: „Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ... sowie von vereinseigenen Platz-, Hallen- und Materialmeistern wird gefördert. Ziel ist die Entlastung der ehrenamtlich Täti- gen.“ Es gibt auch Sportvereine, die zur Ausübung ihres Sports weder einen Sportplatz, noch eine Sporthal- le, dafür aber Sportgerät – also Material – benötigen, das zur Ausübung des Sports genauso gepflegt, repariert und in Schuss gehalten werden muss wie bei anderen Vereinen der Sportplatz oder die Sporthalle. Diese Vereine dürfen nicht benachteiligt werden! unterzeichnet von: Marc Bernhard Dr. Paul Schmidt Begründung:
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ergänzungsantrag Stadtrat Marc Bernhard (AfD) Stadtrat Dr. Paul Schmidt (AfD) Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0273 Dez. 3 Neufassung der Sportförderungsrichtlinien Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 24.04.2018 13 x Kurzfassung Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Sportbetrieb, in der Geschäftsstelle des Sportvereins und in der Pflege von vereinseigenen Sportplätzen und Sportanlagen wird gefördert. Eine Erweiterung des Fördertatbestandes auf „Materialmeister“, wie im vorliegenden Ergän- zungsantrag vorgeschlagen, wird aus Sicht der Verwaltung nicht als erforderlich angesehen. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein X ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein X ja Handlungsfeld: Sport, Freizeit und Gesundheit Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 In der Stellungnahme der Verwaltung zum interfraktionellen Antrag der SPD, CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, KULT, FDP und Die Linke wird folgende Formulierung vorgeschlagen. 10.3 Förderung von sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitenden „Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Sportbetrieb, in der Geschäftsstelle des Sportvereins und in der Pflege von vereinseigenen Sportplätzen und Sportanlagen wird gefördert. Ziel ist die Entlastung der ehrenamtlich Täti- gen.“ Eine Erweiterung des Fördertatbestandes auf „Materialmeister“, wie im vorliegenden Ergän- zungsantrag vorgeschlagen, wird von der Verwaltung nicht als erforderlich angesehen. Sofern sozialversicherungspflichtige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit der Pflege von vereinsei- genen Sportplätzen und Sportanlagen beauftragt sind, auch die Pflege und Unterhaltung der Sportgeräte vornehmen, ist das förderunschädlich.
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