Freibad Wolfartsweier, Anrag auf Investitionszuschuss für Sanierung des Kinderbeckens

Vorlage: 2018/0272
Art: Beschlussvorlage
Datum: 20.04.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Wolfartsweier

Beratungen

  • Bäderausschuss (öffentlich)

    Datum: 25.04.2018

    TOP: 2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: Dez.3 Freibad Wolfartsweier, Antrag auf Investitionszuschuss für Sanierung des Kinderbeckens Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Bäderausschuss 25.04.2018 2 x Beschlussantrag Der Bäderausschuss stimmt dem Zuschuss von 30.000 Euro an den Förderverein Freibad Wol- fartsweier e.V. zur Sanierung des Kinderbeckens zu und würde die Einstellung der entsprechen- den Mittel im Haushaltsplan Entwurf für 2019/2020 befürworten. Der Investitionszuschuss stellt eine freiwillige Maßnahme dar, für deren Bewilligung der Ge- meinderat ein besonderes Interesse der Stadt feststellt, so dass keine Gegenfinanzierung aufge- zeigt werden muss. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein x ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 60.000 Euro 30.000 Euro - Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung Kontierungsobjekt: Wählen Sie ein Element aus. Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: Wählen Sie ein Element aus. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein x ja durchgeführt am 27.02.2018 OR Wolfartsweier Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Im März 2001 beschloss der Gemeinderat das Bäderkonzept 2000, das unter anderem die Schließung des Freibades mit der Eröffnung des Neuen Freizeitbades (Europabad) vorsah. Bis dahin hatte der Förderverein Freibad Wolfartsweier e.V. mit Zuschüssen der Stadt die Chance, mit seiner Arbeit das Bad soweit zu ertüchtigen, um es selbstständig und in eigener Verantwor- tung weiter betreiben zu können. Mit dem Grundsatzbeschluss zum Bau des Europabades am 18. Mai 2004 wurde dieser Beschluss bestätigt. Dem Förderverein wurde nach Inbetriebnahme des Europabades die Option eingeräumt, auf seinen Wunsch hin das Freibad Wolfartsweier wei- ter zu betreiben, allerdings ohne jeglichen Zuschuss im Investiv- und Betriebsbereich und in völ- lig eigener Verantwortung. Hierzu wurde zwischen der Stadt Karlsruhe und dem Förderverein eine Vereinbarung über die Nutzungsüberlassung des Freibades Wolfartsweier geschlossen. Gemäß dieser Vereinbarung liegt die Bauunterhaltung, Instandsetzung und ggfs. Erneuerung sämtlicher mit dem Objekt verbundenen Einrichtungen, sowie der technischen Anlagen beim „Förderverein Freibad Wol- fartsweier e.V.“ Allerdings zeigte sich in den Folgejahren, dass der Förderverein nicht gänzlich ohne Zuschuss auskommt. Seit 2011 erhält der Förderverein einen städtischen Zuschuss. Dieser Zuschuss richtet sich nach den Einnahmen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) des Vereins, d.h. dass jeder eingenommene Euro bis maximal 25.000 Euro von der Stadt verdoppelt wird („Doppeleuroaktion“). Darüber hinaus hat der Gemeinderat bei den Haushaltsberatungen 2015/2016 einen einmaligen Investitionszuschuss von 50.000 Euro für die Erneuerung der Elektrolyseanlage genehmigt und dem Förderverein gewährt. Das Freibad „Wölfle“ nimmt aufgrund seines ehrenamtlichen Betriebes eine herausragende Stellung in der Karlsruher Bäderlandschaft ein. Mit einer durchschnittlich konstanten Besucher- zahl von rd. 25.000 Besuchern im Jahr und einem Zuschuss je Besucher von 0,90 Euro im Jahr 2015 und 1,08 Euro im Jahr 2016 zeigt sich ein hoher Grad an Wirtschaftlichkeit mit dem das Freibad betrieben wird. Im Vergleich dazu lag der durchschnittliche operative Zuschuss der übri- gen vier Freibäder 2015 bei 507.737 Euro und 2016 bei 552.223 Euro, sowie der Zuschuss je Besucher 2015 bei 3,61 Euro und 2016 bei 4,38 Euro. Bei der Saisoneröffnung 2017 zeigte das Planschbecken schwerwiegende Mängel. Während des Badebetriebes in der Saison 2017 mussten bereits Bereiche des Beckens aus Sicherheitsgründen gesperrt werden. Eine Sanierung ist dringend geboten. Ansonsten wäre das Planschbecken nach Maßgabe des Gesundheitsamtes dauerhaft aus dem Betrieb zu nehmen. Dies ist für den Förderverein allerdings keine Option, da das Planschbecken ein essentieller Bestandteil des Fami- lienfreibades ist und die Hauptattraktion für die Zielgruppe Familien mit Kleinkindern. Der Förderverein Freibad Wolfartsweier e.V. hat deshalb nach einer kostengünstigen und lange haltbaren Sanierungsmöglichkeit gesucht und mit verschiedenen Fachfirmen Gespräche geführt und sich für das Angebot der Firma Mayer-Coating aus Waiblingen entschieden. Die Gesamt- kosten belaufen sich laut Angebot auf ca. 57.250 Euro, unter Berücksichtigung von Unvorher- gesehenem 60.000 Euro. Die notwendigen Vorarbeiten (u.a. Entfernen der Kacheln und des Estrichs) werden vom Verein selbst organisiert. Durch Spenden und angespartem Eigenkapital kann – im Sinne der „Doppeleuroaktion“ – die Hälfte der Maßnahme durch den Förderverein Freibad Wolfartsweier getragen werden. Für die andere Hälfte der Kosten wurde die Stadtverwaltung um Unterstützung gebeten. Der Ortschaftsrat Wolfartsweier hat in seiner Sitzung am 27.02.2018 einstimmig zugestimmt, die Stadtverwaltung um die Aufnahme eines Zuschusses von 30.000 Euro für die Sanierung des Kinderbeckens in das Investitionsprogramm des Doppelhaushaltes 2019/2020 zu bitten. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: I. Der Bäderausschuss stimmt dem Zuschuss von 30.000 Euro an den Förderverein Freibad Wolfartsweier e.V. zur Sanierung des Kinderbeckens zu und würde die Einstellung der entsprechenden Mittel im Haushaltsplan Entwurf für 2019/2020 befürworten. Der Investitionszuschuss stellt eine freiwillige Maßnahme dar, für deren Bewilligung der Gemeinderat ein besonderes Interesse der Stadt feststellt, so dass keine Gegenfinanzie- rung aufgezeigt werden muss. II. Auf die Tagesordnung der Sitzung des Bäderausschusses am 25.04.2018 III. Übersendung der Vorlage an die Mitglieder des Bäderausschusses. IV. Z. d. A. 574.75.2 Dienststelle Datum Unterschrift Dez. 1 Dez. 3 Dez. 4 Stk. Bäderbetriebe Sachbearbeitung Pia Bolz Telefon: R 5205 Az: 574.75.2