Gem. Ergänzungsantrag: Neufassung der Sportförderrichtlinien

Vorlage: 2018/0265
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 18.04.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Keine Angaben
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

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Zusätzliche Dateien

  • Gem. SPD-CDU u.a. Sportförderrichtlinien
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Gemeinsamer ERGÄNZUNGSANTRAG SPD-Gemeinderatsfraktion CDU-Gemeinderatsfraktion GRÜNE-Gemeinderatsfraktion KULT-Gemeinderatsfraktion FDP-Gemeinderatsfraktion Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Vorlage Nr.: 2018/0265 Neufassung der Sportförderrichtlinien Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 24.04.2018 13 x Der Gemeinderat beschließt, bei der Neufassung der Sportförderrichtlinien unter Punkt 10.3: „Förderung von sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitenden“ neben den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Sportbetrieb und in der Geschäftsstelle auch die vereinseigenen Platz- und Hallenmeister aufzunehmen. Der Text lautet dann: „Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mit- arbeitern im Sportbetrieb, in der Geschäftsstelle des Sportvereins sowie von vereinseigenen Platz- und Hallenmeistern wird gefördert. Ziel ist die Entlastung der ehrenamtlich Tätigen.“ Begründung: Beim Austausch des Sportkreisvorsitzenden mit den Vereinen wurde der Wunsch geäußert, dass bei der Bezuschussung der hauptamtlichen Kräfte mit sozialversicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis nicht nur Verwaltungskräfte, sondern auch die Platz- und Hallenmeister gefördert werden sollen. Dieser Wunsch ist für uns nachvollziehbar. Daher bitten wir den Gemeinderat, dem Ergänzungsantrag zuzustimmen. unterzeichnet von: Parsa Marvi Irene Moser Detlef Hofmann Dr. Ute Leidig Ekkehard Hodapp Max Braun Karl-Heinz Jooß Sabine Zürn Niko Fostiropoulos

  • Stellungnahme TOP 13 SPD CDU
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum gemeinsamen Er- gänzungsantrag SPD-Gemeinderatsfraktion CDU-Gemeinderatsfraktion GRÜNE-Gemeinderatsfraktion KULT-Gemeinderatsfraktion FDP-Gemeinderatsfraktion Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0265 Dez. 3 Neufassung der Sportförderrichtlinien Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 24.04.2018 13 x Kurzfassung Die Neufassung der Sportförderungsrichtlinien unter Punkt 10.3 „Förderung von sozialversiche- rungspflichtigen Mitarbeitenden“ wird ergänzt. Neben den sozialversicherungspflichtig Beschäf- tigten im Sportbetrieb und in der Geschäftsstelle werden auch die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Pflege von vereinseigenen Sportplätzen und Sportanlagen aufgenommen. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein X ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) ab 2019 9.000 9.000 9.000 Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung Kontierungsobjekt: PSP-Element: 1.400.42.10.01.01 Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein X ja Handlungsfeld: Sport, Freizeit und Gesundheit Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Prozess zur „Neufassung der Sportförderungsrichtlinien“ umfasste 13 Arbeitsgrup- pensitzungen mit Vertreterinnen und Vertretern des Sportkreises Karlsruhe, der politi- schen Parteien und der Verwaltung. Gemeinsames Ergebnis ist die Vorlage zur „Neufas- sung der Sportförderungsrichtlinien“. In den neugefassten Sportförderungsrichtlinien der Stadt Karlsruhe ist unter Punkt 10.3 die „Förderung von sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitenden“ vorgesehen. Sport- vereine erhalten demnach einen Zuschuss für die sozialversicherungspflichtige Beschäf- tigung von Mitarbeitenden in den Bereichen Sportbetrieb und Geschäftsstelle. Beantragt wird die Förderung von sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitenden im Be- reich der Pflege von Sportanlagen. Zur Aufrechterhaltung des Sportbetriebes und um Folgekosten durch mangelnde Pflege zu vermeiden, ist es notwendig, dass die Sportanlagen dauerhaft gepflegt werden. Für die besitzenden Sportvereine ist die Pflege und Unterhaltung ihrer Sportanlagen sowohl in finanzieller als auch in personeller Hinsicht eine große Herausforderung. Oft wird die Pflege und Unterhaltung der Sportanlagen durch Vereinsmitglieder ehren- amtlich bewältigt. In einigen Vereinen kann diese Arbeit aufgrund der Vielzahl an Auf- gaben jedoch nicht mehr alleine durch Ehrenamtliche bewältigt werden, weshalb die Sportvereine zunehmend auf bezahlte Arbeitskräfte zurückgreifen. In einigen Vereinen werden hierfür sozialversicherungspflichtige Mitarbeitende beschäftigt. Für die zusätzliche Förderung dieser sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitenden wür- den nach aktuellem Kenntnisstand - es sind neun sozialversicherungspflichtige Stellen in diesem Bereich bekannt - zusätzliche Mittel in Höhe von 9.000 € benötigt. Es ist nicht davon auszugehen, dass durch die moderate städtische Förderung zusätzli- che sozialversicherungspflichtige Stellen geschaffen werden. Dennoch trägt die Förde- rung dazu bei, dass Sportvereine eine wahrnehmbare Entlastung erfahren. Durch Berücksichtigung des Änderungsantrages erhält der Text folgende Fassung: 10.3 Förderung von sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitenden „Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Sportbetrieb, in der Geschäftsstelle des Sportvereins und in der Pflege von vereinsei- genen Sportplätzen und Sportanlagen wird gefördert. Ziel ist die Entlastung der ehren- amtlich Tätigen.“ Über die Entwicklungen und die finanziellen Auswirkungen der Förderung von sozial- versicherungspflichtigen Mitarbeitenden wird in zwei Jahren im Sportausschuss berich- tet.