Antrag des Landes Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe, Landesbetrieb Gewässer, auf wasserrechtliche Planfeststellung für den Bau und Betrieb des Retentionsraums (Polder) "Bellenkopf/Rappenwört" mit zugehörigen Bauwerk

Vorlage: 2018/0261
Art: Beschlussvorlage
Datum: 16.04.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Daxlanden

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 15.05.2018

    TOP: 8.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Anlagen Bellenkopf-Rappenwört
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe, 76124 Karlsruhe, Tiefbauamt Zentraler Juristischer Dienst . S�a�lsruhe 2�2018 Zentra1,..,, .iansti9CtIBr Dienst �------ Vorgang Nr. : 10493-2011 E034 Karlsruhe Tiefbauamt Konstruktiver Ingenieurbau und Gewässer Lammstraße 7, 76 i 33 Karlsruhe Sachbearbeitung: Tobias Pfister, Zimmer: D 364 Telefon: 0721 133-6680. Fax: 07 21 133-6609 E-Mail· Tobias.Pfister@tba.karlsruhe.de Haltestelle: Marktplatz 19.März 2018 Integriertes Rheinprogramm - Polder Bellenkopf - Rappenwört => N AC H H Ö R U N G =·> Frist 20. März 2018 Stellungnahme des Tiefbauamtes Bitte beachten sie die eingebrachten Hinweise und Anregungen der technischen Bereiche des Tiefbauamtes und berücksichtigen sie diese in der weiteren Verfahrensbearbeitung. Stadtentwässerung Grundwass·erhaltung Daxlanden: Die Planunterlagen stimmen mit den Planunterlagen'vom 21.12.2017 (siehe BEM 16698-2017S3059) überein. Daher trifft auch die damalige Stellungnahme noch zu: Die Ausführung bzw. Gestattung ist vertraglich im Vorfeld zwischen Land und Stadt zu regeln. Fo.lgende Punkte sind in die Planung einzuarbeiten und zu berücksichtigen: Absenkbrunnen 1.1 (Hohleichweg): Der Abstand Spundwand zu Außenkante SW-Kanal beträgt ca. 0,20 m im Eck der Spundwand. Die genaue Lage der SW-Leitung muss vor Ort durch Handsehachtung ermittelt werden. Absenkbrunnen 1.3 (Waidweg): Der Abstand Spundwand zu Außenkante SW-Kanal beträgt ca. 0,60 m_. Die genaue Lage der SW-Leitung muss vor Ort durch Handsehachtung ermittelt werden. Abstand Baum - geplante Druckentwässerung muss 3,50 m sein (z. B. im Waidweg bei Auslaufbauwerk 01). -2- Abstand geplante Druckleitung in Babbergerstraße zu Schacht Nr. 50305053 (RW) mind. 1,00 m. Schnitt 6-6: Der Regenwasserkanal ON 300 in den Neugärtenweg hat eine Sohlhöhe von 104,62 m + NHN am Schacht Nr. 50305070. Schnitt 7-7: Der Regenwasserkanal ON 300 in den Frohngärtenweg hat eine Sohlhöhe von 105,00 m + NHN am Schacht Nr. 50305066. Allgemein gilt: Gas ist gelb und Strom grün darzustellen. Im genannten Bereich ist mit Abwasserhausanschlussleitungen der bestehenden Grundstücksbebauung zu rechnen. Die Erhebung der Leitungsbestände kann beim Tiefbauamt Karlsruhe Bereich· Grundstücksentwässerung (E-Mail: hausentwaesserung@tba.karlsruhe.de) vor Baubeginn durchgeführt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Angaben aus dem Hausentwässerungskataster in der Regel dem Planungsstand vor der Verlegung der Rohrleitungen entsprechen. Über den tatsächlichen Verlauf sowie die Tiefenlage der Leitungen können keine verbindlichen Angaben gemacht werden. Die Hausanschlussleitungen sind noch nicht in die Pläne eingearbeitet. Daher wurde eine Konfliktfreiheit bzgl. HE-Leitung nicht geprüft. Konstruktiver Ingenieurbau und Gewässer HWDXXV: Die überarbeiteten Unterlagen bezüglich des Hochwasserdamms XXV kommen mit der nun festgelegten Variante B den bisherigen Forderungen der Stadt Karlsruhe noch einmal näher, als die zuletzt in der Fachbesprechung Alternativenbetrachtung am 26. Juni 2016 vom Vorhabenträger noch .verfolgte Variante D. Damit wird die anlagebedingte Flächeninanspruchnahme nochmals um ca. 1 ha reduziert. Aus Sicht TBA-KG besteht damit ein gangbarer Kompromiss zwischen Flächenverbrauch und Betriebssicherheit. Zufahrt Naturschutzzentrum: Für das Naturschutzzentrum ist nun ein zweiter Rettungsweg direkt von der HermanrJ­ Schneider-Allee in gerader Trasse zum Umschließungsdamm des Naturschutzzentrums geplant. Der Rettungsweg ist, wie der bisher geplante Zugangssteg, als aufgeständerte Holzkonstruktion mit einer lichten Breite von 1,20 m vorgesehen. Aus unsere·r Sicht stellt die gewählte Lösung auf Grund der örtlichen Randbedingungen keine dauerhafte Konstruktion dar. Das TBA lehnt, wie in den bisherigen Stellungnahmen bezüglich des Zugangsstegs schon dargestellt, ebenso fü� diesen Rettungssteg die Übernahme und Unterhaltung des Bauwerks ab. Treiber-Papier vom 31.08.2018: Die angesprochene Änderung der Jährlichkeiten ist uns nicht bekannt und in diesem Maße auch nicht nachvollziehbar. Die Retentionsflutungen sind ab einem Abfluss von 4.500 m 3 /s am Pegel Maxau vorgesehen, was in etwa einem 20-jährlichen . -3- Hochwasserereignis entspricht. Hierbei sei noch angemerkt, dass allein im Januar 2018 die bisher aufgezeichneten Januarhöchststände zweimal übertroffen worden sind. Anfang Januar mit einem etwa 8-jährlichem Ereignis und Ende Januar mit einem fast 10-jährlichem Ereignis (8,58 m am 24.01.2018). Dies zeigt einmal mehr, dass eine Diskussion allein über Jährlichkeiten nicht zielführend ist. Davon jedoch unabhängig bleiben die bereits dargelegten Argumente (siehe Stellungnahmen TBA vom 19.09.2016 und 19.07.2017) für die Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee auch pei einem früheren Abbruch der ökologischen Flutungen unverändert bestehen. Sie ist nicht nur wegen der ökologischen Flutungen erforderlich, sondern insbesondere auf Grund des Retentionsfalles. Bei einem Verzicht auf die Höherlegung muss die Überströmbarkeit der Hermann-Schneider-Allee sichergestellt sein. Dieser Eingriff ist, wie schon erläutert, mit einer Höherlegung vergleichbar. Die zur Vermeidung von Stillwasserzonen bzw. zur Sicherstellung einer ausreichenden Durchströmbarkeit erforderlichen Durchlässe unter der HSA müssten ohne Höherlegung als Düker ausgeführt werden. Dies ist in einem naturnahen Wald wegen der Verklausungsgefahr nicht praktikabel. . Auch Lage und Höhe der Spundwände werden durch den Bemessungsfall Retention bestimmt, also unabhängig von den ökologischen Flutungen. Zu allen übrigen Änderungen. und Darstellungen der Nachanhörungsunterlagen bestehen keine Einwände. Im Übrigen gelten die bisherigen Stellungnahmen. i.A. Stadt Karlsruhe, 76124 Karlsruhe. Ganenbauaml Zentraler Juristischer Dienst Stadt Karlsruhe Karlsruhe Gartenbauamt Lammstraße 7a, 76133 Karlsruhe Haltestelle: Marktplatz/Herrenstraße Sachbearbeitung: Hans-Volker Müller. Zimmer E 217 Telefon: 072 i" 133-6729 Fax: 0721 133-6709 E-Mail:hans-volker.mueller@gba.karlsruhe.de Aktenzeichen: 691.512 20. März 2018 Polder Bellenkopf/Rappenwört; NACHANHÖRUNG im wasserrechtlichen Plantest- • 1 stellungsverfahren Sehr geehrter Herr Poguntke, .wir danken für die Möglichkeit zur Stellungnahme und äußern uns nachfolgend zu den geäm:Jerten Planungsbestandteilen. Zunächst ist nach Sichtung der aktuellen Unterlagen (Stand 2017) festzustellen, dass die vom · Gartenbauamt im bisherigen Verf ahren vorgebrachten Einwendungen und Vorschläge F1ur teilweise Eingang in die Planung gefunden haben. · Insofern verweisen wir grundsät'zlich auf die in unseren Stellungnahmen (zuletzt 16.07.125.08.2015 und 25.07./05.09.2016) s. owie zum Anhörungstermin im Novem­ b. er 2016 vorgebrachten Inhalte. zusammengefasst sind dies die ·folgenden Pu n kte: • Damm XXVI: Verringerung Querschnitt zur Eingriffsverminderung; Reduzierung Verlust Waldfläche, Verringerung Kompe nsationsbe darf • Öffentlich nutzbarer Zugangssteg zum Rhein in Rappenwört zur Kompensation verlorengehender Erholungsfunktionen (,, Hochwasserschaupu nkt" ) • Bauflächen/Baueinrichtungsfl ächen, an mehreren Bereichen in Rappenwört/Rheinpark: Verbindli- . ehe Festlegungen zur Sicherung von Waldrändern bzw. Baumbestand. Der Schutz von Bäumen ist nicht auf artenschutzrechtlich relevante Bäume zu beschränken, son­ dern grundsätzlich auf wertvolle Bäume zu beziehen. • Erhalt der Feldhecke im Umfeld Rheinhafendam pfkraftwerk • Freiflächen- und Ersch ließungskonzeptes für das Vereinsareal/Bo0tshäuser Rappenwört (Garten­ bauamt 2012), verbindliche Integration in die Planung -2- • Aufforstungsfläche Fritschlach (Kompensation): Verz i cht zum Erhalt des offenen Landschaftscha­ rakters und der Blickbeziehungen • Hermann-Schneider-Alle: begleitende Pflanzung Eichenreihen am Böschungsfuß des neuen Dam- mes. Zu fqlgenden neuen beziehungswe·ise geänderten Planungsbestandteilen nehmen wir Stel­ lung (Reihenfolge gemäß „Lesehilfe", Punkt b): Rheinhochwasserdamm XXV (Trenndamm): Die hiermit erreichte Verringerung der Flächeninanspruchnahme wird begrüßt, wertvolle Flächen werden geschont und der Kompensationsbedarf entsprechend reduziert. Eine der­ artige Vorhabensoptimierung sehen wir weiterhin auch für den Damm XXVI dringend ge­ boten. Zufahrt zum Naturschutzzentrum Hierfür ist ein zweiter Steg direkt zur Hermann-Schneider-Allee geplant. Er führt durch eine Waldfläche, was entsprechende Eingriffe in den Bau!llbestand auslöst. Hier ist spätestens in der Ausführungsplanung eine Optimierung der Lage vorzusehen, so d�ss wertvoller.e Bäume erhalten. werden können. Die Freilegung einer auffälligen Schneise ist hierbei zu vermeiden. Erforderlichenfalls ist vom geplanten gradlinigen Verlauf abzuweichen, um wertvollere Bereiche zu schonen. , . Im Gegensatz' zum ersten öffentlich nutzbaren Zugangssteg, der auch wichtige Funktionen für die Erholung und Information einnehmen soll, ist die Dimension und Ausformung die­ ses zweiten Stegs auf das absolut notwendige Mini�um.zu beschränken .Grundwasserhaltung Daxlan�en / Antrag gemäß § 6 der Satzung über geschützte Grünbestände Hierzu haben wir keine Einwände. Geeignete Schutzmaß.n.atimen für u·mget;>ende wertvolle Strukturen sind festzulegen; bei Teich F8 gilt dies für die direkt angrenzende Wies_e (Bio- . toptyp 33.1 O). Weitere Aspekte: Ergänzung zum Baumschutz: Die Unterlage beinhaltet Festlegungen zum Baumschutz bei der Bauausführung (Maßnah­ me V4 im LBP, Beispiel: Flächendrainage im Parkplatz Rappenwört). Grundsätzlich sind Be­ lange des Baumschutzes auch für nicht artenschutzrechtlich bedeutende Einzelbäume zu berücksichtigen. Es bedarf einer entsprechenden Klarstellung fn der Planfeststellung. Im Einzelfall sind Festlegungen von. Schutzmaßnahmen beziehungsweise erforderliche.n baumschonenden Bauweisen durch die ökologische Baubegleitung im Benehmen mit dem Gartenbauamt-zu treffen. Spundwand Rheinpark: landschaftliche Einbindung, Eingrünung / Trägerschaft Der Vorhabenträger hat als Optimierung in die technische Planung auch die )andschaft li­ che Einbindung" der Spundwände am Rheinpark aufgenommen (Unterlage 10, LBP, S. 250); eine nähere Beschreibung fehlt an dieser Stelle. · Nach bisheriger-Lesart führt der Vorhabenträger nur die Einbindung in Form von Erdmodel­ lierungen durch. Weitere Maßnahmen zur Gestaltung und Bepflanzung sollen auf Basis des -3- Konzeptes des Gartenbauamtes durch die Stadt Karlsruhe durchgeführt werden. Soweit dies in den Vereinbarungen zwischen Stadt und Land BW noch nicht verbindlich geregelt ist (und noch Verhandlungsspielräume gegeben sind) sollte aus heutiger Sicht diese Aufga­ benteilung, insbesondere die Kostenträgerschaft stärker dem Vorhabenträger zugeordnet werden. Im Rahmen der Beteiligung von Trägern, Verbänden unq Öffentlichkeit sowie dem Erörterungstermin wurde die Bedeutung des Themas für die Akzeptanz des Gesamtpro­ jekts deutlich. Mit den ve.rschiedenen Maßnahmen zur Eingrünung kann ein erheblicher Beitrag zur Verminderung der Eingrittswirkung in Bezug auf das Landschaftsbild e_rzielt werden; die Wirkung geht daher über reine Gestaltungseffekte hinaus. Damit stehen sie im Zusammenhang der Abarbeitung der Eingriffsregelung des BNatSchG, so dass wir eindeu­ tig den Vorhabenträger in der Pflicht sehen. Anmerkungen zum ergänzend übermittelten „Treiber-Papier'6, Email 15.03.2018 Aus unser�r Sicht muss im Verfahren jeder plau_siblen Modifizierung nachgegangen wer­ den, mit der eine Verminderung negativer Auswirkungen auf Natur und Landschaft er­ reicht werden kann. Dies gilt besonders auch für die Projektbestandteile Höherlegung Hermann-Schneider-Allee und Spundwand Rheinpark. Insofern ist vom Vorhabenträger eine entsprechende Stellungnahme zu den Darlegungen zu fordern. Allerdings entziehen sich diese unserer weitergehenden fachlichen Bewertung, zumal teil­ weise au�h Quellenangaben und Hintergrundinformationen fehlen. Wir können dennoch - zunächst für die stadtinternen Betrachtungen -zum Papier_ folgendes anmerken: • 3. Absatz, ökologische Flutungen: Der Vorhabenträger stellt im LBP dar, dass die ökologischen Flutungen auch der Vermeidung ge­ mäß § 15 (1) BNatSchG dienen; dazu im 5. Absatz: fraglich ist aus unserer Sicht, ob bei nur 7 Tagen Überflutungsdauer der ge- . . wünschte „<;jewöhnungseffekt" für Arten der Auenlebensräume eintritt. • 4. Absatz, Probestau: Ist belegt, dass· dieser nicht mehr erforderlich ist? • Seite 2, 1. Absatz: Unklar ist, warum die Höhe der Spundwände durch das vorgeschlagene geän­ derte Betriebsreglement reduziert werden kann; dazu müsste ja der Bemessungsfall (Wasserspiege l im Retentionsfall) reduziert sein .. Mit freundliche Grüße C ornelia Lutz Amtsleiterin Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH, N-WA, 76127 Karlsruhe Stadt Karlsruhe Zentraler Juristischer Dienst Herr Poguntke 76124 Karlsruhe Per Email: reinhold.poguntke@zjd.karlsruhe.de umweltbehoerden@zjd.karlsruhe.de Stellungnahme Unser Zeichen V070-2018 Kontakt Datum Dirk Kühlers Tel. 0721 599-3211 Michael Schönthal, Tel. 0721 599-3210 Egbert Groß, Tel. 0721 599-3819 Michael Brendel, Tel. 0721 599-3811 koordinierung@netzservice-swka.de 20.03.2018 zur Nachanhörung im wasserrechtlichen Planfeststellungs-Verfahren, inklusive der von Herrn Dr. Treiber eingebrachten Alternative zur Höherlegung· der Hermann-Schneider-Allee, für den geplanten Polder Bellenkopf/Rappenwört Sehr geehrter Herr Poguntke, im folgenden erhalten Sie die gemeinsame Stellungnahme der Stadtwerke Karlsruhe GmbH und der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH. Bitte beacht�n Sie, dass sich diese ausschließlich auf die neuen/geänderten Unterlagen sowie auf das gesonderte Schreiben von Herrn Dr. Treiber, vom 31.01.2018, bez_ieht. Die folgenden Abschnitte beinhalten neben neuen Einschätz�ngen auch Punkte, die in vorangegangenen Stellungnahmen bereits behandelt wurden. Dies soll lediglich dem besseren Verständnis dienen bzw. an diese Punkte erinnern und bedeutet nicht den Ersatz oder die Aufhebung der vorangegangenen Stellungnahmen. Unsere vorangegangenen Stellungnahmen behalten Gültigkeit. 1 Stellungnahme zur Nachanhörung 1.1 Bereich Trinkwasserversorgung (Leitungsnetz) Im Bereich des Schachts D 1.1 sind - wie in Ihrem Plan dargestellt - unsere Versorgungsleitungen (diese werden 2018 erneuert) provisorisch zu trennen und später in Endlage neu zu verlegen. Diese Arbeiten werden auf Kosten des Verursachers durchgeführt. Im Hohleichweg schlagen wir eine gemeinsame Ausführung der Verlegung Ihrer Druckleitung und unserer zu erneuernden Gas-und Wasserversorgungsleitungen vor. Angesichts der in ·Trassenabschnitten nicht parallel zu den Grundstücksgrenzen verlaufenden Entwässerungskanäle des Tiefbauamts wäre es u.E. wünschenswert, die Kanäle evtl. auch in neuen Trassen neu zu verlegen. Auch in Waidweg und Babberger Straße bitten wir um eine gemeinsame Verlegung Ihrer Druckleitung und unserer zu erneuernden Gas-und Wasserversorgungsleitungen. Die gewünschte Anschlussleitung für das Pumpwerk Nord kann·-in Abhängigkeit dessen Wasserbedarfs - eine Aufdimensionierung der Netzleitung im Bereich des dortigen Grabens auf einer Länge von ca. 40 m erfordern. Weiter muss noch ein Platz für den erforderlichen Wasserschacht gefunden werden, der nicht direkt über unserer Leitung errichtet werden kann. Dazu sind auch nicht in unseren Bestandsplänen verzeichnete Privatleitungen von Kleingartenvereinen etc. zu beachten. --TSM� Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH Geschäftsführung: Dr.-lng. Michael Becker HRB 701670 Mannheim Bankverbindung: Sparkasse Karlsruhe Ettlingen Gläubiger-IQ DEOS02200000182918 SWIFT-BIC KARSDE66 IBAN DES4 660 501 010 108 044 199 SUOU GAS �,�\\U Seite 2 von 3 Bitte beachten Sie, dass z.B. im Rheinpark mit privaten Wasserve�sorgungsleitungen zu rechnen ist, für die wir keine Stellungnahme abgeben. 1.2 Bereich Trinkwasserversorgung (Gewinnung/Qualität) Im LBP ist ein „Monitoring zur Wirkung des Polders auf die Grundwasserbeschaffenheit" zu ergänz�n. Wir waren der Meinung, dass es entsprechend der Unterlagen 2016 (,,Anlage zur Synopse Nr. 10 vom November 2015") eigentlich zugesagt war, können es aber im aktuellen LBP nicht finden. An mindestens zwei Grundwassermesstellen, gelegen auf der Wasserseite des Damms des geplanten Retentionsraums, ist die Beschaffenheit des Grundwassers mindestens jährlich zu verfolgen. Das Grundwasservorkommen im Kastenwört ist ein sehr wertvolles und wichtiges Grundwasservorkommen, das durch eine Wasserschutzgebietsverordnung geschützt ist und das für eine Nutzung durch künftige Generationen bewahrt werden muss. Wir teilen die Einschätzung in der UVS nicht, dass die Grundwasserqualität im Wasserschutzgebiet durch den Eintrag von Schadstoffen aus dem Rheinwasser allenfalls untergeordnet verändert werden kann. Bei den Flutungen droht vielmehr eine signifikante Infiltrierung von Rheinwasser in das Grundwasser. Solche Verunreinigungen müssen verhindert werden, anderenfalls ist das Vorhaben nicht planfeststellungsfähig, weil es das Wohl der Allgemeinheit signifikant beeinträchtigt. Wir insistieren weiterhin auf die Einrichtung von mindestens zwei Dauerbeobachtungsflächen, an denen regelmäßig der Eintrag und die Verlagerung von Schadstoffen in die Böden des Polderraums durch die Analyse von Bodenproben verfolgt wird. Auch dieses Monitoring ist im LBP zu ergänzen. Ein solches Bodenmonitoring wird vom Gutachter des IRP selbst empfohlen (siehe Anlage 8.2,Kap. 7, 5.52 der Antragsunterlagen). Unabhängig davon, dass das Wasserwerk Kastenwört derzeit nicht geplant wird, ist weiterhin ein Wasserschutzgebiet ausgewiesen. Dem Grundwasserschutz ist dort deshalb in besonderer Weise Rechnung zu tragen. Dieser schließt gemäß gültiger Schutzgebietsverordnung auch den Schutz des Bodens vor Kontaminationen ein. Ein Monitoring, das den Bodenveränderungen durch Sedimenteinträge· in den Polderraum Rechnung trägt, ist vor diesem Hintergrund geboten. Ebenso halten wir an unsere� Forderung nach einer Entschädigung für den Fall fest, dass das Wasserwerk Kastenwört gebaut w�rden sollte und dort eine Trinkwasseraufbereitungsanlage installiert werden muss, weil die Beschaffenheit des Grundwassers durch die Flutungen des Retentionsraums nachteilig verändert wurde. 1.3 Bereiche Stromversorgung, öffentliche Straßenbeleuchtung und Telekommunikation Mit Ausnahme der unter unten stehendem Punkt 2.3 getroffenen Aussagen gelten die in vorangegangenen Stellungnahmen getroffenen Aussagen ohne Ergänzung weiter. 2 Stellungnahme zur eingebrachten Alternative zur Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee 2.1 Bereich Trinkwasserversorgung (Leitungsnetz) Verglichen werden die Nachteile der beiden zur Diskussion stehenden Varianten: • Amtsentwurf Die vorhandene Wasserversorgungsleitung (Baujahr 2005, im Bereich Altrheinbrücke 1999) soll höher gelegt werden. Weiter müssen diverse Bauwerke (große und kleine Durchlässe) gekreuzt werden. Durch die Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee müssen seitlich zudem Bäume gefällt werden. Insgesam t führt diese Situation im Sommer zu einer größeren Erwärmung des Wassers; im Winter dagegen dürfte we gen des dann geringen Wasserbedarfs ein erhöhtes Frostrisiko entstehen. Dies würde noch steigen, wenn die Leitung oberhalb der geplanten Durchlässe verlegt werden würde. Bei Verlegung unterhalb der Durchlässe ist dagegen die Zugänglichkeit im Reparaturfall erschwert. Die Umlegung der vergleichsweise jungen Leitung (einschl. vermutlich einiger benötigter Provisorien) würde dazu führen, dass die Bauressourcen nicht für zustandsbedingt erforderliche Erneuerungen anderswo im Stadtgebiet zur Verfügung stehen würden. --TSM4) Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH Geschäftsführung: Dr.-lng. Michael Becker HRB 701670 Mannheim Bankverbindung: Sparkasse Karlsruhe Ettlingen Gläubiger-lD DEOS02200000182918 SWIFT-BIC KARSDE66 IBAN DES4 660 501 010 108 044 199 Sl!tO,J: G,.\\ \"IL\\l" • Verzicht auf Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee (Vorschlag Dr. Treiber) Seite 3 von 3 Die Wasserversorgungsleitung in der derzeitigen Lage würde nach unserer Einschätzung häufiger bzw. länger im Druckwasserbereich liegen und dann nicht bzw. nur mit erheblichem Aufwand repariert werden können, was unmittelbare Auswirkungen auf den Betrieb des Rheinstrandbads sowie der benachbarten Vereinsheime hätte. Im unwahrscheinlichen Fall eines gleichzeitigen Auftretens der Überflutung der Hermann-Schneider­ Allee und eines Wasserrohrbruchs im Rheinpark könnte dieser dann nicht unverzüglich repariert werden; in diesem Fall müsste die Versorgung ab der Altrheinbrücke eingestellt werden. • Bewertung der beiden Varianten Aus Sicht der Wasserversorgung (Leitungsnetz) können beide Varianten realisiert werden, u.E. überwiegen jedoch die Vorteile bei einem Verzicht auf eine Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee. 2.2 Bereich Trinkwasserversorgung (Gewinnung/Qualität) Aus Sicht der Trinkwassergewinnung können beide Varianten realisiert werden. Eine Reduzierung der ökologischen Flutungen (Abbruch bei 2600 m3/h Rheindurchfluss), wodurch auf eine Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee verzichtet werden könnte, wäre aus Sicht der Trink wassergewinnung zu bevorzugen, da dadurch voraussichtlich auch weniger Rheinwasser ins Grundwasser infiltriert würde. 2.3 Bereiche Stromversorgung, öffentliche Straßenbeleuchtung und Telekommunikation Aus unserer Sicht können beide Varianten realisiert werden. Vor dem Hintergrund der Schonung wertvoller Bauressourcen würden wir ein Belassen der Hermann­ Schneider-Allee begrüßen. Bei einem Verzicht auf die Höherlegung müssten an den bestehenden öffentlichen Straßenbeleuchtungsanlagen sowie an der 20-kV-Trasse aus heutiger Sicht und Einschätiung keine Verän�erungen vorgenommen werden. Auch unsere Telekommunikationssysteme könnten - mit Ausnahme einiger eventuell erforderlicher Sehachtanpassungen - bestehen bleiben. Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße - ,., '1 . f'-t>--C�-( ) (_ i.A. Michael Brendel Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH Geschäftsführung: Dr.-lng. Michael Becker HRB 701670 Mannheim Bankverbindung: Sparkasse Karlsruhe Ettlingen Gläubiger-lD DE0502200000182918 SWIFT-BIC KARSDE66 IBAN DE54 660 501 010 108 044 199 Karlsruhe Stadt Karlsruhe, 76124 Karlsruhe, Liegenschaftsamt Liegenschaftsamt Liegenschaften Herrn Poguntke ZJD Lammstr. 7 a, 76133 Karlsruhe Sachbearbeitung: Ulrike Ewen, Zimmer: E 318 Telefon: 0721 133-2388, Fax: 0721 133-6209 E-Mail: ulrike.ewen@la_karlsruhe.de Az.: 924.409 IRP Haltestelle: Marktplatz 22.März 2018 Integriertes Rheinprogramm - Polder Bellenkopf-Rappenwörth; Hier: Stellungnahme Stadt Karlsruhe Sehr geehrter Herr Poguntke, im Folgenden geben wir eine Stellungnahme aus Sicht der Stadt Karlsruhe in der Funktion des Eigentümers zum überarbeiteten Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) Polder Bel­ lenkopf/Rappenwört vom 20.12)017 und dem Gesamterläuterungsbericht (G.EB), Stand Dezember 2017ab. · Auf unsere bisherigen Stellungsnahmen verweisen wir und bitte1,um weitere Beachtung der Einwendungen und Forderung wie z.B. dem Wunsch nach adäquatem Tauschgelände für benötigte Flächen der Stadt Karlsruhe und einem generell angemessen Ausgleich für lnan- spruchnahmen oder wertmindernde Eingriffe. Leider ist die uns zur Verfügung stehende Frist von 4 Wochen zur Abgabe einer Stellung­ nahme aufgrund des Umfangs der zu beurteilenden Unterlagen und deren Komplexität, sowie der aktuellen Perso · nalsituation, nicht ausgereichend, um alle Argumente prüfen zu können. Wir behalten uns daher vor, im Erörterungstermin ggf. weitere Einwendungen/ Bedenken vorzubringen und regen darher an künftig längere Bearbeitungszeiten einzufor- dern. Die Überarbeitung der Planunterlagen war aufgrund der Einwendungen beim letzten Erör­ terungstermin im November 2016 notwendig. Hier wurden insbesondere Einwendungen zur Minimierung des Eingriffs �urch geänderte Bauausführung der Dämme verlangt. Es war also zu erwarten, dass bei Minimierung des Eingriffs auch die Ausgleichsplan·ung und da­ mit die Flächeninanspruchnahme, reduziert würde. Dies ist jedoch nicht geschehen. Der landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) und damit der Umfang der Ausgleichs­ maßnahmen - o!J für Eingriffe oder Artenschutz-wurde in Folge nicht reduziert, sondern erweitert! Spar1<asse Karlsruhe IBAN: DE66 6605 0101 0009 0009 69 BIC: KARSDE66XXX Volksbank Karlsruhe Postbank Karlsruhe . BBBank Karlsruhe IBAN: DE7'-6619 0000 0010 0110 19 IBAN: DE18 6601 0075 0000 0037 56 · IBAN: DESS 6609 0800 0002 4127 OS BIC: GEN0DE61KA1 BIC: PBNKDEFF660 BIC: GENOOE61BBB -2 - Der Planer führt an mehreren Stellen im LBP aus, dass Maßnahmen auch als CEF - Maßnahmen anerkannt werden könnten, was jedoch wegen Prognoseunsicherheiten in Bezug auf den Zeitpunkt des P.robebetriebs unterbleibt. Der Ausgleichsbedarf wäre also erheblich zu reduzieren, wenn die Probeflutung zum Test der Funktionstüchtigkeit der technischen Bauwerke entfallen könnte oder zumindest erst nach der erfolgreichen Umset­ zung der Ausgleichsmaßnahmen - vor allem der darin enthaltenen CEF-geeigneten Maß­ nahmen ohne die Abstriche für Prognoseunsicherheiten - erfolgen würde. Es ergibt sich in Folge der zugrunde zu legenden Gesetze, das$ Eingriffe und deren Auswir­ kungen, wenn sie nicht vermieden werden können, zu minimieren sind. Wir fordern da­ her die Verschiebung der Probeflutung auf einen Zeitpunkt, der den Eintritt der Wirkung der CEF-Maßnahmen garantiert. Infolge ist der LPB zu überarbeiten und die vorgesehenen Maßnahmen dann zu reduzieren. Das Verfahren wirkt überkompensiert. Z.B. werden Maßnahmen zum speziellen Arten­ schutz (Wiesenknopf-Ameisenbläuling) im Urteil des VGH zum Planfeststellungsbeschluß „ Elzmündung" anerkannt, während in unserem Verfahren Maßnahmen vorgeschlagen werden, die als „zu experimentell" eingestuft werden, um die nötige Prognosesicherheit für den Eintritt der Wirkung vor dem Probebetrieb zu erhalten. Der Planer betont: ,, Hervorzuheben ist, dass der Polder Bellenkopf /Rappenwört in beson­ derem Maße auf den nördlich von Karlsruhe gelegenen Raum wirkt und die dort vorhan­ denen Schadenspotentiale schützt, ... " (Zitat S. 101 GEB). Wir weisen in diesem Zusam­ menhang auf § 15 LNatSchG, Rechtsfolgen des Eingriffs, hin: ,,abweichend von § 15 Absatz 2 Satz 3 BNatSchG gilt eine Ersatzmaßnahme auch dann als ·im be­ troffenen Naturraum gelegen, wenn sie auf dem Gebiet der von dem Eingriff betroffenen Gemeinde oder in dem nächstgelegenen benachbarten Naturraum dritter Ordnung durchgeführt wird." Der geplante Polder liegt im südlichen Bereich unseres Naturraumes: Das Nördliche Ober­ rhein-Tiefland umfasst die Oberrheinebene etwa zwischen Rastatt im SQden und der Lan­ desgrenze zu Hessen im Norden sowie die Ranohügel zu den östlich angrenzenden Mittel­ gebirgen Schwarzwald und Odenwald. Land-und Stadtkreis Karlsruhe liefern die Flä.che für den Pofder - der Polderbau kommt jedoch der Region nördlich von Karlsruhe zugute, da­ her ist der Suchraum für Ausgleichsmaßnahmen gern. LNatschG erheblich zu er­ weitern. Die Planung wird dem Erhalt der jetzigen Kulturlandschaft nicht gerecht. Die Flurstücke 17383, 19531/1 und 16869 sind mit Ihren Acker-und Grünlandkomponenten wertgeben­ der Bestandteil der Fritschlach und bilden für die Karlsruher Bürger und Bürgerinnen eine wichtige Erholungsfunktion im Stadtgebiet. Sie bieten als kleinräumiges Offenland eine angenehme Abwechslung zwischen Wald und Kleingartengebiet. Der laut LBP geplante Umbau zu Wald, Feldgehölzen und Streuobst würde den Charakter der jetzigen Landschaft nachhaltig negativ verändern. Eine Wirkung, die wir als Eigentümer der Flächen nicht wün­ schen. Demzufolge ist die Suche nach geeigneten Flächen auch auf benachbarten Gemarkungen rechtlich zulässig und wird gefordert. ) -3 - Di� landwirtschaftlichen Nutzflächen, insbesondere die Flurstücke 16869, 17383 und 19531/1 sind an Landwirte verpachtet, die teilweise wegen anderer Vorhaben dorthin ver­ . drängt wurden. Entgegen der Ausführungen in den Planunterlagen stehen diese Flurstücke nicht uneingeschränkt zur Verfügung. Generell sind bereits. bestehende Kompensationsverpflichtungen zu. berücksichtigen. · Bei Flurstück 16869 könnten wir im markierten Teilbereich im Einklang mit unserem Päch­ ter einer anderen Nutzung jedoch zustimmen. Sollten sich durch die Maßnahme negative Auswirkungen auf die Bejagbarkeit der Flächen oder die Jagdverpachtung ergeben, sind diese durch den Vorhabenträger zu kompensieren. Durch die Schaffung zusätzlicher Teiche, Feuchtgebiete sowie die Flutungen ist mit einem erhöhten Aufkommen von Schnaken zu rechnen. Die Folgekosten sind durch den Vorhabenträger zu übernehmen. Im Folgenden greifen wir einige Punkte aus dem LBP auf, auf die wir besonders hinweisen wollen oder zu denen wir �nderungsvorschläge haben: K010 S. 198 ff Anlage von Magerrasen Den vorgesehenen, auf S. 198 LBP orange eingezeichneten Maßnahmen auf den Flurstü­ cken 17383, Gemarkung Karlsruhe stimmen wir zu. Wir gehen davon aus, dass es sich um eine ökologische Aufwertung der Flächen handelt, deren Inanspruchnahme keinen weite­ ren ökologischen Ausgleichsbedarf erfordert Im Kleingartenbereich der Fritschlach, in der Burgau und bei der Mülldeponie werden städ­ tische Flurstücke beansprucht, deren Nutzung wir zustimmen. Wir gehen.davon aus, dass es sich auch hier um eine wiederum ökologische Aufwertung der Flächen handelt, deren Inanspruchnahme keinen weiteren diesbezüglichen Ausgleichsbedarf erfordert. Wir weisen jedoch daraufhin, dass der Bedarf an solchen Gärten in der Stadt Karlsruhe jetzt schon weit über dem Angebot liegt und die negative Wirkung auf unsere Bürger und Bürgerinnen bei Wegfall der Gärten in der Fritschlach erheblich sein wird. Sofern sie im Eigentum der Stadt sind, sind sie i.d.R. verpachtet. Anfallende Ersatz und Ausgleichszah­ lungen sind vom Vorhabenträger (VT) zu leisten. Wir bitten aufgrund der bestehenden Pachtverträge um frühzeitige Bekanntgabe des geplanten Termins der Inan­ spruchnahme, da wir an Kündigungsfristen gebunden sind. Der Vorhabenträger hat mit den Pächtern gg_fs. Verhandlungen über Entschädigungen etc. zu führen, bei uns als Eigentümer. stehen dafür keine finanziellen und personellen Ressour­ cen zur Verfügung. - 4 - Es .ist die Erschließung der Flächen außerhalb und innerhalb des Polders für die Bewirtschaftung (und sei es auch die reine Pflege) mit landwirtschaftlichen Nutz­ fahrzeug�n sicherzustellen. Die Richtlinien für den landwirtschaftlichen Wegebau sind zu berücksichtigen. Es ist zu gewährleisten, dass die Zufahrt und die Bewirt­ schaftung der landwirtschaftlichen Flächen, sowohl während als auch nach Ab­ schluss der Baumaßnahme, jederzeit mit entsprechenden, großräumigen landwirt­ schaftlichen Maschinen möglich ist. Die in den Ausgleichsmaßnahmen vorgesehenen Pflegemaßn�hmen, wie unregelmäßige Pflanzabstände und Feldgehölzstrukturen erschweren die Bewirtschaftung bzw. Pflege de.r Obstbäume sowie die Mahd der Wiesen. Wir weisen vorsichthalber schon jetzt darauf hin, dass wir die erhöhten Anforderungen der Pflege solcher Flurstücke aufgrund unserer Personalsituation nicht übernehmen können. Aufgrund unserer Erfahrung als Bewirtschafter in der Fritschlach können wir die Anlage von Streuobst dort nicht empfehlen. KG1 S. 304 ff Optimierung der Teiche zur Grundwasserhaltung nach den Lebens­ raumansprüchen von Vögeln, Amphibien und Libellen Zu D1 und D2 Flurstück 16869 Es befinden sich bereits mehrere Teiche auf den benachbarten Flurstücken 16869/1, 19527, 16886, 16894 und 18233 in der Nähe, sodass die Notwendigkeit der Anlage eines weiteren Teiches an dieser Stelle nicht erkennbar ist. Wir schlagen die Verlagerung der Maßnahme KG1_02 auf diese ·Flurstücke vor. In Folge auch ist auch die Maßnahme KQ6 Anlage von Steilwänden für den Eisvogel dorthin zu verlegen. Auf Flurstück 18024 befindet sich bereits ein §30 bzw. §33 Biotop, ein Teil wird als Garten genutzt. Die Fläche für die Maßnahme F8 wird als Grünland genutzt. Einer Teichanlage können wir dennoch zustimmen. ) Zum Ziel der Maßnahme auf S. 311 stellt sich die Frage, warum offensi.chtlich einer Art dienliche Maßnahme nicht zu 100% in die Bilanzierung eingeht? Eine Aufnahme in die Bilanz sollte u.E. erfolgen. Auf Flurstück 17383 wurde zwischenzeitlich eine feuchte Senke, befestigt mit dem Sediment aus dem Bereich Saumsee, angelegt. Diese Maßnahme könnte für den Polder verwendet werden und in die Bilanzierung aufgenommen werden. - 5 - KG4-1 S. 333. Anlage und Pflege pflanzenreicher besonnter Teiche in der Fritschlach für Moorfrosch und Gelbauchunke Die Flurstücke 16926 und 16974 sind im Eigentum der Stadt Karlsruhe und verpachtet. Sie liegen nicht nebeneinander. Zusammen mit den benachbarten Flurstücken 17016 und 17017, die im Privateigentum sind ergeben sich somit drei anstelle der eingezeichneten zwei Standorte. Bezüglich der Ortsangabe ist der LPB hier ungenau. KQ3 S 373, Verbesserung des Brutplatzangebotes für höhlenbrütende Vögel durch künstliche Nisthilfen im Wald · Die Flurstückangaben auf S. 373, Gemarkung Karlsruhe, decken sich nicht mit den Markie­ rungen auf S. 37 4. Wir gehen davon aus, dass es sich um einen Fehler in der Dar­ stellung im LBP handelt und die Flurstücke außerhalb des Polders nicht gemeint sind. KQ 4 S. 378 Verbesserung des Brutplatzangebotes für höhlenbrütende Vögel durch künstliche Nisthilfen im Offenland Der Obstbaumbestand auf den Flurstücken 17383 und 19531 /1 ist geprägt durch Altbäu­ me. Ob sie sich daher für das Anbringen von Nistkästen eignen oder evt. schon Höhlen aufweisen, wäre zu pr�fen. Der Anbringung von Nistkästen können wir zustimmen. Interessant ist hier, dass diese Maßnahme im Offenland stattfinden soll wobei der LBP die Ackerflächen fast komplett überplant, sodass genau der Offenlandstaus verloren gehen würde. Einern nahezu gänzlichen Umbau der Flächennutzungen der Frischlach außerhalb des Polders können wir auf Grund der unterschiedlichen Funktionen, die dieser erfüllt nicht zustimmen. Vielmehr ist der gesamte Naturraum der 3. Ordnung für Ersatz und Ausgleichsplanung heran zu ziehen und der LBP zur Entlastung der städtischen Flächeninanspruchnahme zu überarbeiten. Mit freundlichen Grüßen �-- Bäderbetriebe BKI R 52 58 Bau und Technik Karlsruhe, 19.03.2018 pk ��: � '1 9 . MRZ . 2018 Polder Bellenkopf / Rappenwört Gesehen: 091t� Börgerrneister Nachanhörung im wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren Ausführungen zur Steuerung ökologischer Flutungen ß'1{: 4 ·6At � Stellungnahme der Bäderbetriebe zum "Treiber-Papie_r" r Stadt :<:2r1sru.h:2 --- �. . '1018 . ,. . Q JI• • )/'\ r • ".r:ni- ��nt .,�._,he, Dt:.-,: 1::-1 Die Bäderbetriebe stehen als Betreiber des Rheinstrandbades Rappenwört in der Betreiberhaf­ tung und müssen sicherstellen, dass von der �etriebsstelle keine Gefahr ausgeht. Die Bade­ wasseraufbereitung erfolgt zur Keimabtötung mit Chemikalien (u.a. Chlorgas), die bei nicht sachgemäßem Umgang gefährlich sein können. Daher ist es angezeigt, dass die Betriebsstelle jederzeit erreichbar ist, um die Sicherheit zu gewährleisten. Unter dem Aspekt Betriebssicherheit ist eine Erneuerung der technischen Infrastruktur drin­ gend in die Überlegungen mit einzubeziehen. Marode und nicht au_sreichend dimensionierte Entwässerungskanäle sowie ein.e veraltete Fernmeldeanbindung sind dem ·aktuellen Stand der Technik anzupassen, um einen ordnungsgemäßen Betrieb sicherstellen zu können. Grund­ sätzlich ist zu überprüfen, .ob die· Kanäle bei länger anhaltenden hohen Wasserständen und dem damit ansteigendem G�undwasserstand auftriebssicher sind. Aufgestellt, 19.03.2018 Volker Knodel Stadt Karlsruhe, 76124 Karlsruhe. Zentraler Juristischer Dienst Zentraler Juristischer Dienst Karlsruhe Stadt Karlsruhe I Zentraler Juristischer Dienst Umweltverwaltungsbehörden --�··---- 'Rathaus am Marktplatz. Karl-Friedrich-Straße 10, 76133 Karlsruhe Stadt Karlsruhe Sachbearbeitung: Reinhold Poguntke, Zimmer: C 322 Telefon: 0721 133-3045, Fax: 0721 133-3009 E-Mail: umweltbehoerden@zjd.karlsruhe.de Unser Zeichen: Pog Haltestelle: Marktplatz 22. März 2018 Antrag des Landes Baden-:Württernberg auf Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für den Bau und Betrieb des Retentionsraumes „Bellenkopf/Rappenwört". mit zugehörigen Bauwerken, Nutzungen und Nebeneinrichtungen auf den Gemarkungen Rheinstetten, Karlsruhe und Au am Rhein (Nachanhörung); .Schreiben von Herrn Dr. Treiber vom 31. Januar 2018 Titel „Die Höherlegung cler Hermann-Schneider-Allee ist nicht erforderlich" Sehr geehrte Damen und Herren, die Abfallrechts-und Altlastenbehörde nimmt - dies unter Berücksichtigung der Äußerungen des Amtes für Umwelt-und Arbeitsschutz vom e. März 2018, zu den vorgelegten Unterlagen wie folgt Stellung: Im Rahmen der Anhörung im Jahre 2015 wurde eine Stellungnahme (Abfallrechts-und Altlastenbehörde, Amt für Umwelt-und Arbeitsschutz) abgegeben, die ihre Gültigkeit behält, sofern der Vorhabenträger keine Plailänderungen vorgenommen hat. Boden-/Massenmanagement Die Nebenbestimmungen aus der Stellungnahme vom 7. Juli -2015 des Amtes für Umwelt- . und Arbeitsschutz bleiben bestehen. Diesen Nebenbestimmungen wurde in der Synopse vom 6. Juni 2016 von Seiten des Vorhabenträgers bereits zugestimmt. Als Vermeidungsmaßnahme ist zur Schonung von Tieren bei der Entnahme von Sedimenten und Vegetation aus Gewässern (Maßnahme V18) die eintägige Zwischenlagerung bis zum Abtransport aufgeführt. Die genaue Lage der Bereitstellungsflächen ist im Rahmen des Boden-Massenmanagements, in Abhängigkeit der Schadstoffgehalte des Sedimentes vorab festzulegen. Eine Schadstoffuntersuchung der anfallenden Sedimente ist vorab erforderlich. Der Untersuchungsumfang für die relevanten Parameter ist vorab mit der Stadt Karlsruhe, Abfall-und Altlastenbehörde und dem Amt für Umwelt-und Arbeitsschutz abzustimmen. -.2 - Rückbau von Bauwerken Die Nebenbestimmungen aus der Stellungnahme vom 7. Juli 2015 des-Amtes für Umw el h und Arbeitsschutz bleiben bestehen. Den Nebenbestimmungen wurde in der Synopse vom 6. Juni 2016 vom Vorhabenträger bereits zugestimmt. Altlasten Zu Anlage 3.1 Genehmigungsplanung, Kapitel 3.6.2 Altlasten 1. Absatz In diesem Absatz wird erwähnt, dass bei Baumaßnahmen insgesamt zehn Altlasten durch Baumaßnahmen betroffen sind. Es wird keine Differenzierung vorgenommen zwischen Flächen, die tatsächlich durch Baumaßnahmen betroffen sind und solche, die durch (bloße) Wasserstandsänderungen betroffen sind. Aus späteren Absätzen geht hervor (siehe Seite 27), dass sechs Flächen durch Baumaßnahmen, drei weitere durch Wasserstandsänderungen betroffen sind. In der Liste der Flächen, die durch Wasserstandsänderungen betroffen-sind, sind noch zwei zusätzliche Flächen mit aufzunehmen (siehe unten). In den weiteren Absätzen werden die durch Baumaßnahmen und/oder Wasserstandsänderungen betroffenen Flächen beschrieben: Objekt-Nummer 00402-000, AA Fritschlach Nr. 120 Keine Anmerkungen. · Objekt-Nummer 00403-000, AA Frisch/ach Nr. 121 Im Text wird von einem Einstau von weniger als 10 Zentimeter ausgegangen, aus dem sich kein weiterer Handlungsbedarf ergibt. Aus der Anlage 6-11 .6-1 geht jedoch hervor, dass ein Einstau bis 50 Zentimeter möglich ist. Aus Sicht der Stadt Karlsruhe, Abfall-und Altlastenbehörde sowie Amt für Umwelt-und Arbeitsschutz besteht daher weiterer Klärungsbedarf. Analog zur Fläche 00?97-000 sind die Auswirkungen des Polderbaus bzw. -betriebes im Zuge der Ausführungsplanung abzuschätzen und gegeben�nfalls erforderliche Maßnahmen in Abstimmung mit der Stadt Karlsruhe, Amt für Umwelt-und Arbeitsschutz umzusetzen. Objekt-Nummer 00401-000 AA Frisch/ach Nr. 10 7 Diese Fläche ist .in das Kapitel noch mit aufzunehmen, da ein Einstau von bis zu 50 Zentimetern möglich ist. Darauf wurde bereits in der Stellungnahme vom 7. Juli 2015 des Amtes für Umwelt-und Arbeitsschutz hingewiesen. Aus Sicht der Stadt Karlsruhe, Amt für Umwelt-und Arbeitsschutz (UA) sind auch für diese Fläche die Auswirkungen des Polderbaus bzw. -betriebes im Zuge der Ausführungsplanung abzuschätzen und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen in Abstimmung dem Amt (UA) umzusetzen. Objekt-Nummer00397-000, AA Frisch/ach Nr. 32 Keine Anmerkungen. -3- Objekt-Nummer 000 J 8, AA Waüiweg Wie bereits in der Stellungnahme vom 7. Juli 2015 des Amtes für Umwelt-und Arbeitsschutzes aufgeführt, hat sich für die Fläche auf Grundlage neuer Untersuchungsergebnisse zwischenzeitlich ein neuer Bearbeitungsstand ergeben. Aus Sicht der Abfallrechts-und Altlastenbehörde sind folgende Absätze zur Einschätzung der Altablagerung (AA) aufzunehmen: Mikrobiologische Abbauversuche belegen, dass eine Schadstoffminderung auf natürliche Prozesse zurückzuführen ist. Die durchgeführten Untersuchungen haben gezeigt, dass eine quasi-stationäre Belastungsfahne anzunehmen ist. Die Altablagerung hat das Beweisniveau 4 mit dem Handlungsbedarf Kontrolle und dem Kriterium „Überwachung des hinzunehmenden Schadens" erreicht. Die weitere Überwachung erfolgt im Rahmen eines MNA-Konzeptes über einen Zeitraum von zunächst 5 Jahren. Objekt-Nummer 00095, AA Alter Federbach Keine Anmerkungen. Objekt-Nummer 04193-000, AA Rheinhafen Keine Anmerkungen. Im Absatz „ Weitere Vorgehensweise" (Seiten 26/27 .) sind auf Grund der oben genannten Ausführungen folgende Änderungen vorzunehmen:· Aus der Liste der Flächen, bei denen kein weiterer Handlungsbedarf besteht, ist die Fläche 00403-000 zu streichen. In die Liste von Flächen, bei denen weiterer Handlungsbedarf hinsichtlich Polderbau und - betrieb besteht, sind die Flächen 00403-000 und 00401-000 mit aufzunehmen. Bei der Liste von Flächen, bei denen weiterer Handlungsbedarf hinsichtlich Baumaßnahmen von technischen Einrichtungen besteht, ist noch zu prüfen, ob im Bereich der Fläche 00401-000 ein baulicher Eingriff erfolgt. Plangenehmigungsverfahren Herrmann-Schneider-Allee Die Nebenbestimmungen aus der Stellungnahme vom 7. Juli 2015 des Amtes für Umwelt­ und Arbeitsschutz bleiben bestehen. Den Nebenbestimmungen wurde in der Synopse vom 6. Juni 2016 vom Vorhabenträger bereits zugestimmt. Umweltverträglichkeitsstudie Die UVS (Anlage 8) wurde nicht überarbeitet. In das Kapitel 8-6.2 Bestand, Punkt Altlasten ist die aktualisierte Auflistung der Flächen aufzunehmen, die von Baumaßnahmen und/oder Grundwasserstandsänderungen betroffen sind, im Weiteren die Flächen bei welchen noch weitere Untersuchungen erforderlich sind. Es wird ·darauf aufmerksam gemacht, dass im Bereich des Einflussbereiches des Polders durchaus mehr als nur die derzeit genannten vier Flächen im Bodenschutz-und -4- Altlastenkataster der Stadt Karlsruhe erfasst sind. Bislang werden lediglich die Flächen im Einzelnen aufgeführt, die durch Baumaßnahmen und/oder Grundwasserstandsänderungen betroffen sind. Monitoring nach Abschluss der Maßnahme Die Nebenbestimmungen aus der Stellungnahme vom 7. Juli 2015 des Amtes für Umwelt­ und Arbeitsschutz bleiben bestehen. Den Nebenbestimmungen wurde in der Synopse vom 6. Juni 2016 bereits von Seiten des Vorhabenträgers zugestimmt.- Verzicht auf den südlichen Graben 3 Sofern im weiteren Verfahren (gegebenenfalls durch die Entscheidung der Planfeststellungsbehörde) auf den Graben 3 oder einen T�il von ihm verzichtet wird, sind die Auswirkungen der Grundwasserstandsänderungen auf die im Bodenschutz-und Altlastenkataster der Stadt Karlsruhe erfassten Flächen neu zu bewerten. Die Abfallrechts-und Altlastenbehörde bittet die Planfeststellungsbehörde, die vorgenannten Mitteilungen in die Abwägung mit einzubeziehen und in Nebenbestimmungen überzuführen. Auf die Stellungnahme im Anhörungsverfahren 2015 wird nochmals ausdrücklich hingewiesen, gleichfalls auf di·e Zusagen und Anerkenntnisse des Vorhabenträgers, die in der synoptischen Darstellung von 2016 zum Ausdruck kommen. Sie wären im Planfeststellungsbeschluss verbindlich festzuschreiben. Mit freundlichen Grüßen Stadt Karlsruhe, 75124 Karlsruhe, Zentraler Juristischer Dienst zentraler Juristischer Dienst Karlsruhe Stadt Karlsruhe I Zentraler Juristischer Dienst Umweltverwaltungsbehörden Rathaus am Marktplatz, Karl-Friedrich-Straße 10, 75133 Karlsruhe Sachbearbeitung: Reinhold Poguntke, Zimmer: t 322 Telefon: 0721 133-3045, Fax: 0721 133-3009 E-Mail: umweltbehoerden@zjd.karlsruhe.de · Unser Zeichen: Pog Haltestelle: Marktplatz 22. März 2018 Antrag des Landes Baden-Württemberg auf Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für den Bau und Betrieb des Retentionsraumes „Bellenkopf/Rappenwört" mit zugehörigen Bauwerken, Nutzungen und Nebeneinrichtungen auf den Gemarkungen Rheinstetten, Karlsruhe und Au am Rhein (Nachanhörung); Schreiben von Herrn Dr. Treiber vom 31. Januar 2018 Titel �,Die Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee ist nicht erforderlich" Sehr geehrte Damen und Herren, die Wasserbehörde nimmt - ,dies unter Berücksichtigung der Äußerungen des Amtes für Umwelt-und Arbeitsschutz vom 8. März 2018, zu den vorgelegten Unterlagen wie folgt Stellung: Im Rahmen der Anhörung im Jahre 2015 wurde eine Stellungnahme (Wasserbehörde und Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz) abgegeben, die ihre Gültigkeit behält, sofern der Vorhabenträger keine Planänderungen vorgenommen hat. · Während des Betriebes des Polders sollten in Abstimmur:,g mit dem Amt für Umwelt-und Arbeitsschutz regelmäßige Kontrollen und jährliche Beckerischauen ·durchgeführt werden. Der Antragsteller schlägt vor, diese Schauen in einem Intervall von 3 Jahren durchzuführen, da eigenes Personal täglich vor Ort sei. Dieser Vorschlag wird von Seiten der Wasserbehörde akzeptiert. Ein wesentliches Element des zukünftigen Polders ist der HWD XXV, der als Trennelement zwischen Rhein und Polder dient. Im Ergebnis des Erörterungsverfahrens sollte dieser Damm modifiziert-werden, um den Eingriff in ökologisch sensible Bereiche zu r�duzieren. Dazu hat der Vorhabenträger 4 Varianten untersücht. Es werden verschiedene Bauweisen betrachtet und der Dammverlauf wird optimiert. Bei allen vier Varianten ist die Zugänglichkeit zu allen Ein- und Auslassbauwerken gewährleistet. Wegen der fehlenden Zugäng lichkeit wurde der Vorschlag aus Rheinstetten, bei dessen Umsetzung dies nicht mehr zu gewährleisten gewesen wäre, vom Vorhabenträger verworfen und nicht weiter verfolgt. -2- Als neues Element wird die so genannte „baumfreie Zone auf Entwicklung" eingeführt. Vorzugsvariante ist Variante B. Aus Sicht der Wasserbehörde ist die gewählte Variante mit einem verringerten Eingriff verbunden und daher zu begrüßen. Ursprünglich war ein Probestau in zwei Stufen geplant. Jetzt soll nur noch ein einstufiger Probestau bei einem Rheinabfluss von 3600 m 3 /s erfolgen. Die Anforderung der DIN 19700-12 für einen Probestau bis zur Höhe von 2/3 des Vollstaus wird damit erfüllt. Grundwasser Die Nebenbestimmungen (Punkt 5) der Stellungnahme des Amtes für Umwelt .:...und Arbeitsschutz vom 7. Juli 2015 muss auch aus Sicht der Wasserbehörde bestehen bleiben. Den fachtechnischen Anforderungen wurde vom Gutachter in der Synopse 2016 weitestgehend zugestimmt beziehungsweise es wurde zugesagt, die Punkte entsprechend umzusetzen. Vom Gutachter wurde damals ein verringerter Umfang des Grundwasser­ monitorings bei den Wasserhaltungen vorgeschlagen, dem nicht zugestimmt werden konnte. Au� wasserwirtschaftlicher Sicht sind die geford_erten wöchentlichen Unter­ suchungen nach dem vorgegebenen Untersuchungsrahmen durchzuführen, sobald Wasserhaltungsmaßnahmen laufen. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Untersuchungen kann gegebenenfalls, in Abstimmung mit der Wasserbehörde und dem Amt für Umwelt-und Arbeitsschutz, das Untersuchungsprogramm (hinsichtlich des Parameterumfangs als auch der Probenahmeintervalle) angepasst werden. Die Wasserbehörde bittet die Planfeststellungsbehörde, die vorgenannten Mitteilungen in die Abwägung mit einzubeziehen und in Nebenbestimmungen überzuführen. Auf die Stellungnahme im Anhörungsverfahren 2015 (Stellungnahme vom 7. Juli 2015) wird nochmals ausdrücklich hingewiesen, gleichfalls auf die Zusagen und Anerkenntnisse des Vorhabenträgers, die in der synoptischen Oarstellung von 2016 zum Ausdruck kommen. Sie wären im Planfeststellungsbeschluss verbindlich festzuschreiben. dlichen Grüßen Stadt Karlsruhe, 76124 Karlsruhe, Zentraler Juristischer Dienst Zentraler Juristischer Dienst Herr Poguntke Stadt Karlsruhe I Zentraler Juristischer Dienst Natur-und Bodenschutzbehörde RathalJS am Marktplatz. Karl-Friedrich-Straße 10, 76133 Karlsruhe Sachbearbeitung: Herr Bantz, Zimmer: C 213 Telefon: 0721 133-3041, Fax: 0721133-3009 E-Mail: umweltbehoerden@zjd.karlsruhe.de Unser Zeichen: 364.521.0020 Haltestelle: Marktplatz 20. März 2018 Planfeststellungsverfahren nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für den Bau und Betr_ieb . des Retentionsraumes „ Bellenkopf /Rappenwört"; Antragsergänzung vorn 30.01.2018, NACHANHÖRUNG der Träger öffentlicher Belange Ihre Schreiben vom 20.02.2018, 06.03.2018 und 14.03.2018 Sehr geehrte Damen und Herren, zu den übersandten Antragsergänzungen zum Planfeststellungsverfahren für den Polder Bellenkopf/Rappenwört,_ einschließlich der zusätzlichen Unterlagen zur · Alternativenbetrachtung für den Damm RHWD XXV, die Sensitivitätsstudie für die Gräben 2 und 3 sowie da:; Schreibens von Herrn Dr. Treiber vom 31.01.2018 zur Änderung des Steuerungsregimes für die ökologischen Flutungen und den daraus abgeleiteten Verzicht auf die Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee nehmen wir als untere Natur-und . Bodenschutzbehörde wie folgt.Stellung. 0. Vorbemerkung: Eingangs verweisen wir hinsichtlich der natur-und bodenschutzfachlichen Beurteilung auf die umfassenden Aussagen in der Stellungnahme des Umw _ elt-und Arbeitsschutzes vom · 08.03.2018 u11Ler ue11 Ruurike11 Ökologie und Boden. Diese können u.E. übernornn1en werden. Soweit i _ m nachfolgenden Aussagen getroffen werden, sind diese im Detail im fachlichen Kontext mit dieser Stellungnahme zu lesen. Darüber · hinaus gelten - soweit nicht im Einzelfall etwas anderes ausgesagt - die grundsätzlichen Aussagen in unseren bisherigen Stellungnahmen fort. Auf eine nochmalige Auflistung wird verzichtet. Ferner war es im Rahmen der aktuellen Anhörung nicht möglich die Naturschutzbeauftragten - als unabhängige Fachbehörde - umfänglich zu beteiligen. Insofern müssen die grundsätzlichen Kritikpunkte, die in der Stellungnahme vom 29.02.2012 und 09.07.2015 geäußert wurden, im Zweifel als nicht ausgeräumt betrachtet werden. Aus natur-und bodenschutzrechtlicher Sicht möchten wir folgende Aspekte ergänzen: 1.Hauptdamm HWD XXV Um die Eingriffe·in Natur und Landschaft zu minimieren wurde der Dammquerschnitt südlich und nördlich des Rheinstrandbads teilweise verschlankt und der Trassenlauf -2- modifiziert (Verschwenkung zur Polderseite). Durch die Verschwenkung sollen bedeutsame FFH-Auwaldbestände geschont werden. Der Modifikation der Konstruktionsparameter liegt die Alternativenbetrachtung zum Hochwasserdamm von November 2017 zugrunde. Die im Rahmen des Erörterungstermins vorgebrachte Lösung mittels einer überströmungssicheren Hochwasserschutzwand als technische Lösung mit dem geringsten Eingriffsumfang wird darin aus Gründen der Betriebssicherheit des Polders, insbesondere der Notwendigkeit die Bauwerke beidseitig . oder im Linienverkehr anfahren zu können, abgelehnt. Die dargelegte Argumentation ist zwar nachvollziehbar, wir können jedoch nach eigenem Wissens-und Erkenntnisstand nicht beurteilen, ob diese Art der Zuwegung wirklich als rechtlicher Zwangspunkt gesehen werden muss und empfehlen dies kritisch (auch mit Blick auf eventuelle andere Lösungen bei existierenden Poldern) zu hinterfragen. Unter der o.g. Prämisse ist die Modifikation allerdings zu begrüßen, insbesondere da von den weiteren als durchführbar eingestuften Lösungen mit der Vorzugsvariante B (schlanker Damm ohne Berme mit Spundwand) im Vergleich zur Variante D (schlanker Damm mit polderseitiger Berme ohne Spundwand), die Variante mit den geringsten Eingriffen gewählt wurde, auch wenn diese kostenintensiver ist und insgesamt weniger Dammgründlandfläche zur Verfügung steht. II. Verzicht auf Graben 2 und südlichen Abschnitt Graben 3 Der Vorhabenträger hält nach Auswertung der Sensitivitätsanalyse von Kobus und Partner (Juni 2017) an der Erste.Uung der Dammbegleitgräben Graben 2 auf Gemarkung des Landkreises und Graben 3 auf Gemarkung des Stadtkreises fest. A·us dem Papier geht hervor, dass bei einem teilweisen Verzicht auf Graben 3 (südlicher Teil) auf 6 ha landwirtschaftliche Fläche und 23 ha Forstfläche durch Vernässung Bewirtschaftungseinschränkungen entstehen. Ein Verzicht auf Graben 2 (den wir mangels örtlicher Zuständigkeit nicht beurteilen können) würde weitere 20 ha landwirtschaftliche Flächen betreffen und die beeinträchtige Forstfläche auf 30 ha erhöhen. Glekhzeitig ließe sich die Eingriffsfläche um ca. 1, 1 ha reduzieren und große Potentiale für ökologische Aufwertungen realisieren. Obgleich die Ausführungen zu den erheblichen Auswirkungen für Land-und Forstwirtschaft nachvollziehbar sind, wird nicht auf die spezifische Forderung einer teilweisen Minimierung durch Verzicht des Grabens 3 im Waldbereich eingegangen und ob und hier mit der staatlichen Forstverwaltung eine Einigung zur Kompensation der Bewirtschaftungse.inschränkungen regulierbar wäre. Aus Bodensc;:hutzsicht ist jede Minimierung des Eingriffs anzustreben. III. Zuwegung Naturschutzzentrum In diesem Zusammenhang weisen wir daraufhin, dass für die Umgestaltung der Anlagen des Naturschutzzentrums derzeit ein Bauantrag von Vermögen und Bau BW bei der Stadt Karlsruhe (Az. 03156-17-02) geprüft wird. In diesem Verfahren wurden Unterlagen zur naturschutzfachlichen Beurteilung der Außenanlagen nachgefordert. Diese betreffen zwar primär das „Innere" der Warft für das Naturschutzzentrum, wir bitten aber vorsorglich in diesem Kontext vorsorglich auch hinsichtlich der Zuwegung einen Abgleich der Planungen herbeizuführen. IV.Landschaftspflegerischer Begleitplan \ Der Landschaftspflegerische Begleitplan mit den ·Kompensationsmaßnahmen wurde neu konzipiert. Wie eingangs dargestellt verweisen wir im Detail zu den Maßnahmen auf die -3- fachliche Stellungnahme des Umwelt-und Arbeitsschutz hinsichtlich Ökologie und Boden, der wir uns anschließen. Hinzuweisen ist, dass Maßnahmen im direkten Kontext mit Bau und Betrieb des Polders aufgrund der entsprechenden mittlerweile erfolgten Anpassung der LSG-Verordnung „Rheinaue" (Änderungsverordnung vom 17.03.2017) als zulässige Handlungen im Schutzgebiet zu betrachten sind. Dies geht aus der Darstellung nicht hervor (vgl. S. 102 und S. 402 LBP). V. Schreiben von Herrn Dr. Treiber vom 31.01.2018 Das aktuelle Papier vom Jan·uar 2018 sieht die Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee (HSA) und die Umspundung des Rheinstrandb9ds teilweise als entbehrlich an, wenn die ökologischen Flutungen bei einem Rheinabfluss von 2.600m 3 /s gekappt werden. Zu den Ausführungen zu den .Eintrittswahrscheinlichkeiten können wir keine fachkundige Einschätzung abgeben. Aus Naturschutzsicht ist dieses Thema ambivalent zu sehen und lässt sich hinsichtlich aller Konsequenzen im Rahmen dieses Papieres nicht umfassend beurteilen. Eine nähere Prüfung durch den Vorhabenträger sollte erfolgen. Aus rechtlicher Sicht gilt für ein Vorhaben mit Blick auf die Eingriffsregelung nach § 1 5 BNatSchG ein strenges Minimierungs-und Vermeidungsgebot und mit Blick auf das FFH­ Schutzregime das Verschlechterungsverbot des§ 33 BNatSchG. Der Verzicht auf die Höherlegung der HSA und sonstige nicht unmittelbar mit dem Polderbetrieb verbundenen Eingriffe wurden bisher auch von Seiten der Naturschutzbeauftragten als wesentliche Forderung im Verfahren geltend gemacht Die ökologischen Flutungen sind jedoch (entsprechend der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung) sowohl als Eingriffs-als auch als Vermeidungsmaßnahmen zu werten. Vor dem Hintergrund der - auch seitens der Naturschutzverbände geforderten - Zielsetzung neben dem Hochwasserschutz auch die weitgehende Renaturierung der Rheinauen als zweite tragende Säulen der Planung zu verfolgen, erscheint es grundsätzlich sinnvoll am bisherigen geplanten Regime (weitgehend) ungesteuerter ökologischer Flutungen festzuhalten. Unklar bleibt bei der vorgeschlagenen Lösung u.E. die Wirksamkeit der Adaptionsflutungen vor einem tatsächlichen Retentionsfall, da gekappte ökologische Flutungen hierauf ggf. nicht ausreichend vorbereiten. Insofern scheint auch die Entbehrlichkeit der Höherlegung der HSA und Spundung zumindest fraglich, da die Anlagen auch im (nicht planbaren) Retentionsfall geschützt werden müssten. Anmerkung: Zu der bereits im Oktober 2017 übersandten Unterlage, in der diskutiert wird, ob der Retentionsraum statt als Stauanlage nach der DIN 19700-12 als Flutungspolder nach DIN 19712 eingestuft werden kann, können wir keine fachkundige Beurteilung abgeben. Da die Einstufung als Stauanlage jedoch nach der dortigen Aussage einen Probeeinstau unverzichtbar macht, erscheint uns die Auseinandersetzung mit dieser Frage nicht unwesentlich. Auch seitens der Naturschutzverwaltung wird der Probeeinstau weiterhin kritisch gesehen wird, da durch diese geplante starke Flutung der Gedanke des sukzessiven Adaptionsregimes teilweise konterkariert wird (auf die bisherigen Ausführungen zum Regime der Adaptionsflutunge� seitens der Stadt wird verwiesen). -4- VI.Ergänzende Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen Die Unterlagen enthalten auch aktualisierte Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen vom Biotopschutzrecht im Bereich der Naturschutzbehörde im Stadtkreis Karlsruhe. a) Antrag auf Ausnahmen nach § 30 Abs. 3 BNatSchG für �ie Zerstörung oder erhebliche Beeinträchtigung geschützter Biotope auf der Gemarkung Karlsruhe {außerhalQ von Naturschutzgebieten) · Nach § 30 Abs. 3 BNatSchG kann vom Verbot der-Zerstörung oder erheblichen. Beeinträchtigung der in § 30 Abs. 2 BNatSchG bzw. § 33 NatSchG geschützten Biotope eine Ausnahme erteilt werden, wenn die Beeinträchtigungen ausgeglichen werden. Dies wird im Einzelnen dargelegt. Der Antrag listet unter Ziffer 3 auch kartierte Biotope, bei denen sich bei näherer Untersuchung herausgestellt hat, dass die Voraussetzungen für einen gesetzlichen Schutz nicht (mehr) vorliegen. Gleichzeitig sind unter Ziffer 5 Biotope gelistet, welche die Voraussetzungen faktisch erfüllen, aber nicht kartiert wurden. Aufgrund des gesetzesunmittelbaren Schutzes der Biotope haben die Kartierungen nur deklaratorische Bedeutung, abzustellen ist auf den tatsächlichen Zustand vor Ort. Für die beantragten geschützten kartierten Biotope sowie die geschützten bisher nicht kartierten Biotope wird seitens der unteren Naturschutzbehörde der Erteilμng einer Ausnahme im Rahmen-des Planfeststellungsbeschlusses unter der Maßgabe zugestimmt, dass die entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen gemäß Kompensationskonzept umgesetzt werden. Abweichend von dieser grundsätzlichen Aussage wird um nochmalige Überprüfung von Minimierungsmöglichkeiten der Biotope im Bereich Gartenhausgebiet Fritschlach gebeten (vgl. hierzu die Ausführungen der Stellungnahme des Umwelt-und . Arbeitsschutzes auf S. 5). Vor endgültiger Entscheidung ist das Ergebnis der Prüfung de'r Stadt Karlsruhe· nochmals vorzulegen .. b) Antrag an die Höhere Naturschutzbehörde beim RP Karlsruhe auf Befreiung nach § 67 BNatSchG für die erhebliche Beeinträchtigung des Biotops Nr. . . 270152126126 Trockenwald am Ententeich NW Forchheim auf Gemarkung Karlsruhe · Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 54 Abs. 2 S. 1 NatSchG für Befreiungen von den Verboten· des Biotopsschutzes (§ 30 Abs. 2 BNatSchG) außerhalb von Naturschutzgebieten die unteren Naturschutzbehörden zuständig sind. Wir hatten bereits in unserer Stellungnahme vom 29.09.2016 darauf hingewiesen, dass die Zuständigkeit für die Befreiung nach § 67 BNatschG für das besagte Biotop "Trockenwald am Ententeich NW Forchheim II bei der Stadt Karlsruhe als untere Naturschutzbehörde liegt. Die Befreiung nach § 54 Abs. 3 NatSchG wird durch eine nach anderen Vorschriften erforderliche Gestattung ersetzt wird, wenn die zuständige Naturschutzbehörde ihr Einvernehmen erklärt. Nach § 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG kann von den Verboten befreit werden, wenn dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses notwendig ist. Vorliegend wird �fas Biotop sowohl durch die ökologischen Flutungen als auch zum Teil durch direkte Inanspruchnahme durch die Umschließung des Naturschutzzentrums beeinträchtigt. Ein unmittelbarer Ausgleich ist laut Vorhabenträger nicht möglich. Das überwiegende -5- öffentliche Interesse an der Maßnahme ist aufgrund der höher zu gewichtenden Belange des Hochwasserschutzes, wie im Antrag dargelegt, gegeben. Die zur erheblichen Beeinträchtigung führenden stärkeren ökologischen Flutungen sind zur Vermeidung und Minderung erheblicher Beeinträchtigungen auf den weit überwiegenden Teilen des Polders notwendig. Die Umschließung des Naturschutzzentrums wiederum ist Voraussetzung für den Fortbestand dieser öffentlichen naturpädagogischen Einrichtung und liegt daher im öffentlichen Interesse. Die Durchführung der Verbote des § 30 Abs. 2 BNatSchG hätte zudem zur Folge, dass ökologische Flutungen nur bis zu einem Abfluss von ca. 2 .500 m 3 /s am Pegel Maxau durchgeführt werden könnten, um eine Überflutung und damit der Beeinträchtigung des Trockenwalds zu verhindern. Die ökologischen Flutungen blieben damit ca. 1, 5 Meter niedriger als beantragt und würden rund 150 ha im geplanten Polder nicht erreichen. Die Funktion der ökologischen Flutungen als Maßnahme zur Eingriffsvermeidung und -minderung im Sinn von § 15 Abs. 1 BNatSchG würde nur zu Teilen errercht. Die Abweichung ist ferner auch i.S.d. § 67 Abs. 1 Nr. 2 mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar, da sich die Fläche des geschützten Biotops durch die ungesteuerten ökologischen Flutungen zu einem Eichen -Ulmen-Auwald der hohen Hartholzaur=nstufe entwickeln wird. Dieser Biotoptyp entspricht einem Lebensraumtyp des Anhangs I der FFH-Richtlinie. Es ist von einer etwa gleichwertigen Entwicklung auszugehen. Die Gehölze werden voraussichtlich nicht geschädigt. Eine angemessene Kompensation ist durch die Festsetzungen im landschaftspflegerischen Begleitplqn gewährleistet. Darüber hinausgehende separate Nebenbestimmungen i.S.d. § 67 Abs. 3 BNatSchG sind daher u.E. nicht erforderlich. Wir hatten bereits mit E-Mail vom 04.10.2016 gegenüber dem Landratsamt Karlsruhe unser Einvernehmen signalisiert. Diese Einschätzung halten wir auch nach Prüfung der geänderten Unterlagen aufrecht und erteilen hiermit unser Einvernehmen. Dabei wird allerdings zugrunde gelegt, dass der Antragssteller bzw. die Planfeststellungsbehörde _nicht dem Vorschlag zur Kappung der ökologischen Flutungen (vgl. Schreiben von Herrn Dr. Treiber) folgt. Sollte sich dies anders darstellen, würde sich auch die Einschätzung zum Biotopschutz ändern. c) Antrag gemäß 6 der Satzung über geschützte Grünbestände (Biotope) im · Geltungsbereich des Bebauungsplans „Fritschlach - Abschnitt Gartenhausgebiet" in KA-Daxlanden Gemäß § 54 Abs. 1 S. 2 NatSchG entscheidet bei Satzungen, die auf Grundlage des Naturschutzrechts von der Gemeinde erlassen wurden, die erlassende Gemeinde über die Befreiung. Stadtintern ist somit das Gartenbauamt für die Beurteilung zuständig. Mit freundlichen Grüßen gez. Bantz ' 21.M ärz 2018 9:04 Stadt Karlsruhe Dezer•nat 5 ,-· .... --·-·-�·--·--, l � e! ; J 1 2 1. . 018 1 : t J Zentr . ,scher Dienst f Stadt l(aflsruhe, 76124 Karlsruhe, Umwelt-und Atbeitmhutz 1 9. MR Z. 2 0 16 ZJD über Dez. 5 Gesehen: . Qezernat 5 . 8(irqermeister JCt Umwelt· und Arbeilsschuti · Matkgrafenstraße 14, 76131 Karlsruhe . �chbearbeltung: Ulcil:e Rohde Telefon:072113Bl22 Fax: 0721 133-3109 E-Mail: umwelt-arbeilsschuu@karlsruhe.de Hallesoolle: l<rooenplatz ' ?- -� 8.März 2018 Antrag des Landes Baden-Württemberg auf Durchführung eines wasserrecht.lichen Planfeststellungsverfahre n s nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (W H G) für den Bau und B e trieb des Retentionsraumes ,,Bellenkopf/Rappenwört" mit zugehörigen Bauwerken, Nutzungen und Nebeneinricht.ungen auf den Gemarkungen Rheinstetten, Karlsruhe und Au am lhein {Nachanhörung) - Ihr Schreiben vom· 14. Februar 2018 · - Schreiben von Herrn Dr-Treiber vom 31. Januar 2018 Titel „Die Höherlegung der · Hermann-Schneider-Allee ist nicht erforderlich" Sehr gee�rte Damen und Herren, im Rahmen der Nachanhörung zu obigem Projekt nim._ mt der Umw�lt-und Arbeitsschutz _ wie folgt Stellung: 1.Allgemeine An�etkungen Mit dem Schreiben vom 14.02.2018 wurden UA die Unterlagen für die Erarbeitung einer Stellungnahme zur Nachanhörung für das Projekt Bellenkopf / Rappenwört zugesandt. UA möchte eingangs darauf hinweisen, dass eine detail l ierte Erfas.sung/Be u rteilung aller Sachverhalte in der zur Verfügung gestellten Zeit unter Be�ücksichtigung der weiteren Aufgaben nicht möglich ist.-Wir beschränken uns somit Im Folgenden unter Berücksichtigung der Stellungnahme von-07.07.2015, der nachfolgenden Gespräche und Schreiben auf einige erkennbare Hinweise bzw. Unstimmigkeiten. Weiterhin weise·n wir darauf hin, dass im Rahmen der Anhörung 2015 Nebenbestimmungen formuliert wurden. Diese sind gültig, sofern keine Planungsänderungen erfolgten. Wir bitten die Genehmigungsbehörde darüber hinaus, die geänderten Maßnahmen in die Nebenbestimmungen zu übernehmen bzw. die formulierten ·Nebenbestimmungen anzupassen. . . 2. Schreiben von Herrn Dr. Treiber vom 31. Januar 2018 Titel ,;Die Höherlegung der Hermann-Schneidet„Allee ist nicht erforderlich" Herr Dr. Treiber hatte dem Umwelt-und Arbeitsschutz das oben genannte Schriftstück unmittelbar im Jan uar zugeschickt� Grundsätzlich befürwortet der Umwelt-und Arbeitsschutz jede Möglichkeit der Eingriffsminimierung, · insbesondere dann , "Yenn de r schwerwiegende Eingriff, der mit der Höherlegung der Hermann-Schneider- .(01 )(ARLSRUHE 21. März 2018 9:04 Stadt Karlsruhe Dezer'llat 5 Nr. 6819 · S. 2/10 -2- Allee prognostiziert wird, verringert werden kann. Die von Herrn Dr. Treiber vorgesehene Optimierung des Gesamtkonzeptes würde allerdings ein Abweichen von der bisherigen Linie "Förderung der ökologische., / F.lutung" ·und somit einen Paradigmenwechsel darstellen. Dessen positive und negative Aspekte können nicht im Rahmen einer Stellungnahme dargestellt werden. Wir empfehlen daher, die von Herrn Dr. Treiber vorgelegte Variante von den Gutachtern des RP als Vorhabenträger beurteilen zu lassen. Dadurch würde eine solide Grundlage für eine Stellungnahme des Umwelt-und Arbeitsschutz erarbeitet. 3. �kologie Kompensationsmaßnahmen Südl. Hardt eher ungeeignet, da al)ch für Kompensation BPlan Gottesauer Feld vorgesehen Flutungsregime: Wesentliche Änderungen zu d er Antragsvariante 20 . 15 umfassen das Themenfeld „ökologische Flutungen - Probeeinstau - Retention". Hierzu fand 02.08.2017 eine Besprechung statt, deren Ergebnisse im Protokoll vom 06.09.2018 auf S. 3 wie folgt nieder9elegt sind (gekürzt): . · ·· Bei der 5.chr/ttweisen Einführung der ökologischen Flutungen handelt es sich um Adapti­ onsflutungen, die der Vorhereitung der ungesteuerten ökologischen Flutungen dienen und folgende Stufen umfassen: Stufe A mit einem Abllqss von etwa 1. 400 m3/s bei Pegel Maxau; Stufe 8 mit einem Abfluss von etwa 1. 700 mJfs,· Stufe C mit einem Abßuss von etwa 2 000 m3/s; Stufe D mit einem Ablluss von etwa 2.500 m1/s Von diesen AdaptionsDutungen zu unterscheide n ist der Probestau. Nach DIN 191_00-12 ist der Probestau zwingend erforderlich, er ist „ möglichst bis zur Höhe. von mindestens Dreiviertel des Vollstaus" durchzuführen. Gemäß geänderter Fe s t le gung durch den Vorhabenträger wird der Probestau nunmehr ausschließ/ich bei einem AbRuss von 3. 6 0 0 m 3 /s durchgeführt ( d er ursprünglich vorgesehene zweistufige Probebetrieb bei AlJRüssen von 2. 500 mo/s und 3. 600 mJ/s· wird nifht weiter verfolgt). Der Probestau wird bei Erreichen dieses Abflusses sofon durchgeführt, sobald der Polder betriebsbereit ist. Die Durchführung des Probestaus erfolgt damit unabhängig vom Stand der durch die Ökologischen.Flutungen bis dahin erreichten Anpassungen hinsichtlich der Tier- und PRanzenarten innerhalb des Pqlders. Unabhängig vom Probestau werden aber schon bei den niedrigeren Adaption.s.iutungen Funktionsprüfungen an Bauwerken (etwa den Pumpwerken oder den Anlagen für die binnenseitige Grundwasserha l tung) sowie am Gewäs5et.system durchgeführt . Wir . bitten darum, dass dieses Flutungsregi me und die frühzeitige n Funktionsprüfungen, die frühzeitige ökologische Flutungen ermöglichen, in die Planunterlagen integriert werden. Dennoch wird festgehalten, dass die Vorb_ehalte gegenüber den Auswi rkunge n des Probeeinstaus nicht ausgeräumt sind. Prognoseunsicherheit/Risikomanagement Das Thema Prognoseunsicherheit/Risikomanagement ist weitgehend aus den Unterlagen entnommen und in die Hände von Arbeitsgruppen gelegt worden, die nach der Planfeststellung gebildet werden. UA möchte gerne daran beteiligt werden. An dieser Stelle weisen wir nochmals darauf hin, dass das Gelingen des Projektes un.ter ökologischen Gesichtspunkte.n nur dann möglich ist , w�nn frühzeitig das Thema ,, Neozoen" berücksichtigt wird:-. ... .- 21. März 2018 9:05 Stadt Karlsruhe Dezer'nat 5 -3- Zufahrt zu Naturschutzzentrum: Nr. 6819 S. 3/10 Die 2. Zufahrt zum Naturschut.zzentrum (Rettungsweg} wird _in den Antragsunterlagen erwähnt, die genaue Lage ist nicht erkennbar. Der Umwelt-und Arbeitsschutz bittet darum, dass d ie genaue Freiflächen w und. Zuwegungsplanung für das Naturschutzzentru m vorgelegt und abgestimmt wird. Wir weisen darauf hin, dass derzeit ein Bauantrag für den Umbau des Naturschutzzentrums vorliegt, dessen Bearbeitung aufgrund fehlender Detailplanungen bzgl. der Freiflächen nicht erfolgen kann. !:aodschaftspflegerischer Begleitplan: Der L BP wurde komplett überarbeitet, etliche der ursprünglichen Kritikpunkte wurden ausgeräumt. Dennoch möchten w i r k�rz und ggf. stichwortartig auf folgende Punkte hinweisen: - Di� Biotoptypenbere . chnung wurde nicht überprüft. - Die die Karlsruher Gemarkung. betreffenden Detailplanungen sind mit dem UA abzustimmen. - Wir gehen davon aüs, :dass viele Maßnahmen erst in-etlichen Jahren �mgesetzt werden. Allerdings werden - ganz allgemein -derzeit umfangreiche Erkenntnisse bei der Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen, insQesondere CEF-Maßnahmen gewonnen. Wir bitten darum, einen Passus aufzunehmen, der die Umsetz un g der Maßnahmen des LBPs gemäß der jw. aktuellen Erkenntnisse ermöglicht . - Es ist nicht eindeutig, ob die Eingriffe durch Entwässerungsmaßnahmen in der F.ritschlach außerhalb des NSG vollumfängl ic h in de r Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung berücksichtigt wurden. - Die Au.fgaben der Umweltbaubegleitung (bitte diesen umfassenderen Begriff anste11e der ökologischen Baubegleitung verwenden} sii:id wie folgt zu ergänzen: Durchführung.von Bauanlaufterminen mit den Baufirmen, in dem Rahmen werden die Baufirmen in das Projekt detaill iert eingewiesen, Hinzuziehen von Spezialisten z.B. bei Maßnahmen im Umfeld von Heldbockeich�n, Unterrichten des Umwelt-und Arbeitsschutzes über den Baubeginn und Nennung der Personen, die mit der ökologischen Baubegleitung betraut sind, · Abgabe regelmäßiger Protokolle an den Umwelt-und Arbeitsschutz. - Die Eingriffe in das LSG "Rheinaue 0 müssten gemäß Änderu ng der VO möglich sein, auf die Verordnungsanpassung ist hinzuweisen (S.102). - Die Maßnahmen im NSG/LSG „Burgau" sind nicht durch den Pflegeplan für das Naturschutzgebiet abgedeckt, ebenso nicht das Aufhängen von Baumhöhlen. UA empfiehlt wegen der Fülle und der Öffentlichkeitswirksamkeit auch eine Befreiung von den Verbotstatbeständen der NSG-VO zu erwirk�n (S. 30 und S. 498). - Die Optimierung der rückwärtigen Dämme durch Pflege und Verhinderung der Entwicklung zu Fettwiesen ist zumindest tw. eine Erhaltungsmaßnahme im MAP für das entsprechende Natura 2000-Gebiet. Verpflichtende Maßnahmen wie Erhaltungsmaßnahmen werden nicht als Kompensation anerkannt (S. 147ft sowie MAP, S tand O ffenlage}. Diese jetzt schon verpflichtende n Maßnahmen sind umgehend und korrekt gemäß Managementplan umzusetzen. - Bei Maßnahme .K06 bitten wir die Eigentumsverhältnisse korrekt darzustellen, die Flächen südlich des Knielinger Sees sind Eigentum der Stadt. Einer Ziegenbeweidu ng an den Flächen an der B 10. steht die St�dt sehr kritisch gegenüber. Sollte der Vorhabenträger daran festhalten, trägt er für die Folgen die Verantwortung. Die Stadt fühlt sich nicht für ausbrechende Ziegen verantwortlich. - .Da für Außenstehende der Zusammenhang des NSG „ Burgau " mit dem Polder nicht unbedingt erkann� wird, regt der Umwelt-und Arbeitsschutz für dieses Gebiet intensive Öffentlichkeitsarbeit an._.Q.er um·w�lt: und _Arbeitsschutz übernimmt diese Öffentlichkeitsarbeit gegenüber der sehr kritischen Knielinger Bevölkerung nicht. . . .. Auch bei Maßnahm{K07 sind die Eigentumsverhältnisse nicht korrekt. Bei Maßnahme KOl 2 ist unbedingt auf die'3. Mahd zu verzichten. 21. Mä r z 2018 9: 0 5 Stadt Karlsruhe Dezer'nat 5 -4- Nr. 6819 S. 4/10. - Bei den Gehölzpflanzungen im NSG ,,Burgau'' sind Anteile an bestehenden Gehölzen zu belassen, nicht alle Gehölze sind zu entferne n und durch andere zu ersetzen. Grundsätzlich ist zur B 10 ein · geschlossener Gehölibestand zu erhalten. · Die Anlage gestufter Waldränder wird grundsätzlich befürwortet. Wir em.pfehlen, zumindest tw. im Gebiet gewonnene Steckhölzer zu verwenden und im Bereic.h des Waidweges einen Teil der · Flächen der Sukzession zu überlassen (S. 255}. · Das Ringeln der Kiefern wird nicht be.fürwortet, ebenso das Nachpflanzen . nicht. ·wir gehen davon aus, dass es sich bei den vorhandenen Kiefern um autochthone Pflanzen handelt. Um die genetische Qualität zu sichern, ist auf Anpflanzungen zu verzichten und die Kiefern sind durch Naturverjüngung zu fördern bzw. naturverjüngte (Jung)Pflanze� sind an.für sie ungeeigneten Wuchsorten zu sichern. - Wir gehen davon aus, dass die Auffor §l ungsansprüche deutlich redu�iert werden können, indem ir,:1.u,.J auf die Anlage des. �,raben 3 im Wald verzichtet wird (S. 287}. · d �K S' . Die Kq_mpensationsmaßnahme im LSG • Südliche Ailrdt"· (S. 292) .wird so nicht befürwo rt e\. An der : 1f: !i:', Gemarkungsgrenze zu Rheinstetten ist ein Waldrefugium fes t gele gt, mi t diesem ist di� geplante � 'i Maßnahme nicht vereinbar. Die Kompensationsfläche müsste daran ang epasst w erde n . Nähere ·· Informationen sind beim Forstamt der Stadt zu erhalten. Weiterhin sind im Managementplan folgende Erhaltungsmaßnahmen festgele gt : He2 ( südl. Teil): Erhalt von Heldbock-Brut-und Verdach t sbäumen sowie besiedlungsgeeigneten . Bäumen He2/He4 (nördl. Teil): Verzicht auf Biozideinsatz, Kronenfreistellung von Alteichen Dieser Maßnahmenteil ist nicht als Kompensationsmaßnahme anreche · nbar. Das Kompensationsziel: Waldumbau zum Hainsimsen-Buchen-Wald mit Linden und Hainbuchen . entspr icht nicht dem Ziel des Managementplanes, der hier als Entwicklungsmaßnahme das .Z u rü c kdrä n gen von Neophyt�n und die Förderung der heimischen Eichen vorsieht. Einigkeit besteht lediglich in der Neophyten„ßekämpfung. Außerhalb des Waldrefugiums 'kann eine Problemlösung nur darin bestehen, dass verbindlich festgelegt wird, dass der Ziel-Waldtyp einen hohen Anteil heimischer Eichen aufweist, dass breite Wegsäume sowie Blößen mit Besen-Ginster gefördert und auf jeden Fa ll auf den 20 %1gen Douglasien - Anteil. verzichtet wird. Wir betonen, dass das Anpflanzen .nicht heimischer Arten keine Kompensationsmaßnahme ·sein kann. Der weitere Umgang mit dieser Kompensationsmaßnahme ist mit dem Umwelt„ und Arbeitsschutz abzustimmen. Das Anlegen von künstlichen Baumhöhlen, die in gesunde Bäume gefräst werden, wird nicht befürwortet. Stattdessen empfiehlt der Umwelt-: und Arbeitsschutz, eine� Teil der zahlreichen Höhlen, die dem Vorhaben zum Opfer fallen, zu bergen und in Bäume zu häri g eri. Die Entsorgung der · Altablagerung für die Kompensationsmaßnahme in der Fr1tschlach unter den Stromleitungen kann nicht über den Herstellungskostenansatz in Ökopunkten gefasst werden. Pie Ökokonto-VO gibt diese Möglichkeit nicht her. Die Herstellungskosten .sind.lediglich bei linearen oder punktuellen Strukturen anzuwenden. Im vorliegenden Fall ist lediglich· eine Berechnung über den Biotopwert mö g lich. Weiterhin weist der Umwelt-und Arbeitsschutz darauf hin, dass diese ,;zusätzliche" Maßnahme auf eine Anforderung des RP zurückgeht und somit keine ökokontofähige Zusatzleistung ist Der Umwelt-und Arbeitsschutz befürwortet ausdrücklich die Arrondierung des Natura 2000- Gebietes um die Flächen, auf denen eine Kohärenzsicherung vorgesehen ist. Grundsätzlich sind dem Umwelt-und Arbeitsschutz der Stadt Artenlisten.für Ansaaten ·und Anpflanzungen vorzulegen, ·bei Obstbaumanpflanzungen sind die Sorten z� benennen. 21. Mär z 2018 9:0 5 Stadt Karlsruhe Dezefnat 5 �5- Mtrag auf Ausnahmen nach § 30 Abs. 3 BNatSchG: Nr. 6819 S. 5/10 -Den Ausnahmeanträgen wird dem Grunde nach zugestimmt, die_ Kompensat"ionsanforderungen sind erfüllt. Hinweisen möchten wir darauf, dass die Beeinträchtigung ode"r Zerstörung der geschützten Biotope· bau­ und betriebsbedingt erfolgen kann, was den Ausfü�rungen des Antrags entspricht. Bei den baubedingt e n Beeinträchtigungen oder Zerstörungen bitten wir jede Optimierungsm ö glichkeit auszus�höpfen und in d er Umsetzungsplanung zu berücksichtigen. Diese Minimierungsmöglichkeit wird zum Beispiel im Gartenhausgebiet Fritschlach gesehen, in dem Teiche für die Grundwasserhaltung angeleg t und Leitungen verlegt werden. (Aus den zur Verfügung gestellten Unterlagen ist nicht erkennbar, o b alle Leitungsverlegungen in die Bilanzierung eingeflossen sind, siehe LBP). Hier sehen wir die Möglich�eit, dass Entwicklungen im Gartenhausgebiet eine Änderung der Leitungstrassen zu Gunsten der geschützten Biotope ermöglichen können. Beispiele hierfü r s ind „Biotop-Nr. 169152120081 Grabenbegleitvegetation im Gewann Fritschlach südwestlich von Daxlanden" sowie „ Biotop-Nr: 170152120031 Gehölze im Gewann Fritschlach we.stlich der Rheinstrandsiedlung". Gemäß derzeitiger Planung wird die Leitung komplett in die geschüt�ten Biotope geJegt, hier könnte vermutlich eine schonende Umsetzungsplanung eine Eingriffsreduzie�ung bewirken. Ausführungen Graben 3: Sowohl in der Stellungnahme des Umwelt-und Arbeitsschutzes Juli 2015, als auch in den folg.enden Besprechungen, u.a. dem Planerörterungstermin November 2016 und in der Besprechung August 2017 wurde gefordert, auf den südlichen Teil des Graben 3 im Wald zu verzichten. Mehrfach wurde begründet, dass dadurch � der Eingrif f in den Wald und somit der Anspruch auf Ersatzaufforstung, der Eingriff in das Schutzgut Boden und - die Kompensation in Form der E�twicklung von Sumpfwäldern reduziert werden können. Die nun vorgelegte Berechnung der zusätzlichen Vernässung bei Verzicht auf den Graben 3 im Rahmen der · n Sensitivitätsstudie zum Verzicht auf südlichen Abschnitt 3 und Graben 2'', KOBUS UN� PARTNER, Juni 2017 (die Unterlage ist nicht Gegen s ta n d der Nachanhör�ng !) bildet nicht die Forderung des Umwelt-und Arbeitsschutzes ab und gibt somit ein nicht gewünschtes Bild wieder. Entgegen der Stellungnahme und mündlichen Mitteilung (Erörterungstermin) des UA wurde berechnet, in . welchem Rahmen Vernässungen anfallen, wenn der Graben 3 im Wald und in den landwirtschaftlichen Flächen zwischen Gartenhausgebiet und Wald entfällt. Dies. war nicht die Fragestellung des UA. Das �rmittelte Ergebnis, Vernässung von 6 � a l andwirtschaftlicher Fläch 7 überrascht nicht. UA wQnscht weiterhin den Verzicht auf Graben 3 im Wald mit den oben genannten Vorteilen. Einen Verzicht auf den Graben .3 im Wald und in den landwirtschaftlichen Flächen würden wir ebenfalls selbstverständlich begrüßen. Zu den ,,Beurteilungen aus naturschutzfachlicher und bodenkundlicher Sic h t ff in der oben genannten Studie möchten wir weiterhin anmerken: Jeder Eingriff unterliegt dem Minimierungs-und \iermeidungsgebot, dies bezieht sich auf alle Schutzgüter. Auch wenn wie unter 2:3.1 dargestellt keine Absenkung des Grundwasserspiegels bei Umsetzung der Antragsvariante erfolgt, so entsteht ein Eingriff in die Schutzgüter Arten .und Biotope (Wald) und Boden· in 21. Mä r z 2018 9 : 0 5 Stadt Karlsruhe Dezei"nat 5 Nr. 6819 S. 6/10 einem als Landschaftsschutzgebiet, FFH-und Vogelschutzgebiet gesicherte n Bereich. Der Managem e ntpl a n zeigt hier irnmerhin (Stand Offenlage) Lebensstätten von Heldbock und Hirschkäfer sowie Mittelspecht an , die Pfanfeststellungsunterlagen 2015 z.B. zahlreiche Quartiermöglichkeiten für Fledermäuse. Dem „ Urteil" des Gutachters kann somit nicht gefolgt werden. Wir möchten auch unsere Verwunderung darüber zum Ausdruck bringen, dass die mit dem Verzicht auf den Graben 3 erkannten Fragestellungen nicht von den mit dem Verfahren beauftragten Gutachterbüros bearbeitet und somit auch . nicht ökologisch umfassend . beantwortet wurden. Der Umwelt-und Arbeitsschutz fordert somit weiterhin, dass auf den Graben 3 im Wald zwecks Minimierung des Eingriffs in die obengenannten S�hutzgüter, der Verringerung der Aufforstungsfläche und ggf. der Verringerung von Kompensationsmaßnahmen für Sumpfwälder verzichtet wird. Alternativenbetrachtung Hochwasserdamm XXV: UA begrüßt die gewählte Alternative B für den Bau des Hochwasserdammes, da so eine deutliche Eingriffsreduzierung bewirkt werden kann. 4. Altlasten, Abfall Boden-/Massenmanagement Die Nebenbestimmungen aus der Stellungnahme vom 7. Juli 2015 bleiben bestehen. Den· N.ebenbestimmungen wurde in der Synopse vom 6. Juni·2016 bereits zugestimmt. Afs Vermeidungsmaßnahme ist zur Sthonung von Tieren bei der Entnahme von Sedimenten und Vegetation aus ·Gewässern (Maßnahme V18) die eintägige Zwischenlagerung bis zum Abtransport auf geführt. Die genaue Lage der Bereitstellungsflächen ist, im Rahmen des Boden�Mas�enmanagements, in Abhängigkeit der Schadstoffgehalte des Sedimentes vorab festzulegen. Eine Schadstoffuntersuctiung der anfallenden Sedimente ist vorab erforderlich. Der Untersuchungsumfang für die relevanten Parameter Ist vorab m_it der Stadt Karlsruhe, Umwelt-und Arbeitsschutz abzustimmen. · Rückbau von Bauwerken Die Nebenbestimmungen aus der Stellungnahme vom 7. ·Juli 2015 bleiben bestehen. Den Nebenbestimmungen wurde in der Synopse vom 6. Juni 2.016 bereits zugestimmt'. Altlasten Zu Anlage 3.1 Genehmigungsplanung, Kapitel 3.6.2 Altlasten 1. Absatz In diesem Absatz wird erwähnt, dass bei Baumaßnahmen insgesamt zehn Altlaste� durch Baumaßnahmen betroffen ·sind. Es wird keine Differenzierun g vorgenommen zwis . chen Flächen, die tatsächlich durch Baumaßnahmen betroffen sind und welche durch Wasserstandsänderungen betroffen sind. Aus späteren Absätzen geht hervor (siehe Seite 27}, dass sechs Flächen durch Baumaßnahmen, drei weitere durch Wasserstandsänderungen betroffen sind. In der Liste der Flächen� die durch Wasserstandsänderungen betroffen sind, sind hoch zwei zusätzliche Flächen mit auf zunehmen {siehe unten}. · · In den weiteren Absätzen werden die durch Baumaßnahmen und/oder Wasserstandsänderungen betroffenen Flächen beschrieben: 21.Mä rz 2018 9:05 Stadt Karlsruhe Dezer'nat 5 -7- Ohjekt-Nummer 00402-000, M Fritschlach Nr. 120 Keine Anmerkungen. Objekt-Nummer 00403-000, AA Frisch/ach Nr. 121 Nr. 6819 S. 7/10 Im Text wird von einem Einstau von weniger als 10 Zentimeter ausgega n gen, aus dem sich kein weiterer Handlungsbedarf ergibt. Aus der Anlage 6-11.6-1 geht j�doch hel\'or, dass ein Einstau bis 50 Zentimeter möglich ist. . . Aus Sicht der Stadt Karlsruhe, Umwelt-und Arbeitsschutz besteht daher weiterer Klärungsbedarf. Analog zur Fläche 00397-000 s·ind die Auswirkungen des Polderbaus bzw. -betriebes im Zuge der Ausführungsplanung abzuschätzen und gegebenenfalls �rforderliche Maßnahmen in Abstimmung mit der · Stadt Karlsruhe, Umwelt-und Arbeitsschutz umzusetzen. Objekt-Nummer 00401-000 M frisch/ach Nr. 707 Diese Fläche ist in das Kapitel noch mit aufzunehmen, da ein Einstau von bis zu 50 Zentimet ern möglich ist. Darauf wurde bereits in der Stellungnahme vom 7. Jul,i 2015 hingewiesen. Aus Sicht d�r Stadt Karlsruhe, Umwelt-und Arbeitsschutz sind auch für diese Fläche die Auswirkungen des Polderbaus bzw. -betriebes im Zuge der Ausführungsplanung abzuschätzen und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen in Abstimmung mit der Stadt Karlsruhe. Umwelt-und Arbeitsschutz. u mzus�tzen. . . . · Objekt--Nummer 0039 7-000, M Fnschlach Nr. 32 Keine Anmerkungen. Objekt-Nummer 00018, M. Waidweg Wie bereits in der Stellungnahme vom 7. Juri 2015 aufgeführt, hat sich für die Fläche auf Grundlage ·neuer Untersuchungsergebnisse zwischenzeitlich ein neuer Bearbeitungsstand ergeben. · · Es sind folgende Absätze aufzunehmen: Mikrobiologische Abbauversuche belegen, dass eine Sc�adstoffminderung auf natürliche Prozesse zurückzuführen ist. Die durchgeführten Untersuchungen haben gezeigt, dass eine quasi:stationäre .Belastungsfahne.anzunehmen ist. Die Altablagerung hat das Beweisniveau 4 mit dem Handlungsbedarf Kontrolle und dem Kriterium u Überwachung des hinzunehmenden Schadens". erreicht. Die weitere Überwachung erfolgt i� Rahmen eines MNA-Konzeptes über ei.nen Zeitraum von zunächst 5 Jahren. · Objekt-Nummer OQ095, AA Alter feder,bach Keine Anmerkungen. Objekt-Nummer 04193-000, M Rheinhafen Keine Anmerkungen. Im Absatz n Weitere Vorgehensweise" (Seite 26ft sind auf Grund der oben genannten· Ausführungen folgende Änderunge� vorzunehmen: 21.Mär z 2018 9:05 Stadt Karlsruhe Dezer'nat 5 Nr. 6819 S. 8/10 -8- Aus der Liste der Flächen, bei denen kein weiterer Handlungsbedarf besteht, ist die Ffäche 00403-000 zu streichen. In die Liste von Flächen, bei denen weiterer Handlungsbedarf hinsichtlich Polderbau u nd -betrieb besteh�, sind die Flächen 00403-000 und 00401-000 mit aufzunehmen. . . Bei der liste von Flächen, bei denen weiterer Handlungsbedarf hinsichtlich Baumaßnahmen von technischen Einrichtungen besteht, ist noch zu prüfen, ob im Bereich · der Fläche 00401 ·000 ein baulicher Eingriff erfolgt. Plangenehmigungsverfahren Herrmann-Schneider-Allee Die Nebenbestimmungen aus der Stellungnahme vom 7. Juli 2015 bleiben bestehen. Den Nebenbestimmungen wurde in der Synopse vom 6. Juni 2016 bereits zugestimmt. Umweltverträglichkeitsstudie D ie UVS (Anlage 8) wurde nicht über arbei tet . In das Kapitel · 8-6.2 _Bestand, Punkt Altlasten ist die aktualisierte Auflistung der F l ächen aufzunehmen, die von Baumaßnahmen und/oder Grundwasserstandsä nderungen betroffen sowie bei welchen Flächen noch weitere Untersuchungen erforderlich �ind. Des Weiteren sollte darauf hingewiesen werden, dass im Bereich des Einflussbereiches des Polders durchaus mehr als die · derzeit genannten. vier Flächen im Bodenschutz-und Altlastenkataster der Stadt Karlsr uhe erfasst sind. Es werden lediglic� die Ffächen im Einzelnen aufgeführt, die durch Baumaßnahmen und/oder Grundwass·erstandsänderungen betroffen sind. Monitoring nach Abschlu�s .der Maßnahme Die Nebenbestimmungen aus der Stellungnahme vom 7. Juli 2015 bleiben bestehen. Den Nebenbestimmungen wurde in der S y nopse vom 6. Juni 2016 bereits zugesti�mt. Verzicht auf den südlichen Graben 3 Sofern im weiteren .Vetf ahren auf den Graben 3 oder einen Teil von ihm vetzkhtef wird, ·sind die Auswirkungen der Grundwasserstandsänderungen auf die im Bodenschutz-und Altlastenkataster der Stadt Karlsruhe erfassten Ff äcDen neu zu bewerten. Boden Sämtliche Varianten, die einen verringerten Flächenbedarf mit sich bringen u · nd damit den Eingriff in das Schutzgut Boden und den Verlust von Bodenfunktionen reduzieren, wie der veränderte Dammquerschnitt (HWD XXV), sind aus bodenschutzf achlicher Sicht zu begrüßen. Die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung wurde, wie gefordert, im Zuge der Überarbeitung des LBP um die Eingriffe in das Schutzgut Boden durch artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen ergänzt und neu berechnet. In der neuen Bilanzierung sind grundsätzliche Festlegungen entsprechend Bodenschutz 24 · (LUBW) nicht korrekt umgesetzt. Daher sind in der B_ilanzierung folgende .Änderungen erforderlich: Beim Anlegen und EIWeitern von Teichen, verbunden mit einer Abgrabung zur Freilegung des Grundwassers , gehen die Bodenfunktione n vollständig verloren. Dies wurde für die Maßnahmen KG 1, KG2, KG4 KG 4-4, KG5 und KG6 richtig berechnet. Die Maßnahme KG3 ist im LBP dagegen mit einer Vertiefung von lediglich 0,5 m Tiefe beschrieben. Damit ist nur ein Teilverlust von Bodenfunktionen in der 21.März 2018 9:06 S t a d t K a r I s r u h e D e z e r4t1 a t 5 -9- Nr. 6819 S. 9/10 Bilanzierung zu berücksichtigen. Im Planzustand können die Böden daher noch die Bodenwerteinheit 1 nach Bodenschutz 24 erhalten. Die Maßnahme KO 18. die Anlage von T otholzhaufen. ermöglicht durch die bleibende Versickerung von Oberflächenwasser weiterhin eine geringe Restfunktion als ,,Ausgleichskörper im Wasserkreislauf" . Die Bodenwerteinheit beträgt dann 0,33 im Planzustand. Das Anlegen des Teiches auf dem Grundstück Fist. Nr. 17441 (KG2) ist aufgrund der gestörten Bodenverhältnisse wegen· der anthropogen entstandenen Altablagerung (AA Fritschlach Nr. 121 '', Obj. Nr. 00403) nJit einem geringen Eingriff verbunden. Es ist statt der Bodenwerteinheit für die natürlich gewachsenen Böden nur die geringere Bodenwerteinheit von 2 im Ist-Zustand anzunehmen. Die geschätzten Entsorgungskosten (105.000 €} für das Aushubmaterial •. die für das Anlegen des Teiches auf dem Grundstück Fist. Nr. 17441 kalkuliert wurden, werden ln·der Bilanzierung nach der finanziellen · Wertigkeit einer Kompensationsleistung von 420.000 Ökopunkten zugeordnet. Die Vorgehensweise zur Berechnung von Ökopunkten, über die Entsorgungskosten nach dem Herstellungskostenansatz. ist auf diese Weise jedoch nicht zulässig. Die errechneten 420.000 Ökopunkte müssen aus der Bilanz entfernt werden. Verzicht auf Graben 3 In der .Sensitivitätsstudie zum Verzicht auf südlichen Abschnitt Graben 3 und Graben 2" werden die bodenschutzrachlichen Auswirkungen nicht betrachtet. Mit dem Bau der beiden Gräben ist ein (Total-)Verlust von Bodenfunktionen entsprechend der Abgrabungstiefe des Bodens für das Grabenprofil verbunden und stellt damit einen erheblichen Eingriff durch 9ie Flächeninanspruchnahme für das Schutzgut Boden dar. Jegliche Verkürzung der Grabenlänge. wie gefordert um pen Abschnitt im Bereich des Waldes sowie im Bereich von Wiesen, die als Naturschutzkompensationsrnaßnahme angelegt wurden, bringt eine Verringerung des Eingriffs mit sich. Die f\uswirkungen {Vemässung) durch Anstieg des Grundwassers beim Wegfall des Grabens stellen annähernd die aueng�prägten, ursprünglichen Verhältnisse.der Böden wieder her, die durch die anthropogenen Maßnahmen zur Ent w ässerung und Absenkung des Grundwassers seit Jahrhunderten�· Jaflfl:lt1nele1te,i in ihrer eigentlichen Eigenschaft verändert wurden. Der Wegfall von oder die V�ränderungen für die land - oder forstwirtschaftliche Nutzung stnd aus bodenschutzfachUcher Sicht grundsätzlich nicht relevant. Vorausgesetzt die Bewirtschaftung wird den veränderten Bedingungen im Rahmen einer fachkundigen Land· und Forstwirtschaft angepasst, da bei nassen Verhältnissen das Risiko von Bodenschadverdichtungen steigt. Die Nebenbestimmungen für das Schutzgut Boden aus der Stellungnah�e vom 7. Juli 2015 bleiben bestehen. Den Nebenbestimmungen wurde in der Synopse vom 6. Juni 2016 bereits zugestimmt. Im LBP wurde die Bodenkundliche Baubegleitung, als Bestandteil der Umweltbaubegleitung, noch nicht entsprechend angepasst. Statt der genannten ökologischen Baubegleitung sollte der Begriff der Umweltbaubegleitung für den Umfang sämtlicher naturschutz-. bodenschutz-, sowie gewässerfachlicher Anforderungen, Überwachung und Dokumentation. während der Bauzeit verwendet ���- 21.Mä rz 2018 9:06 Stadt Karlsruhe Dezefnat 5 -10- Nr. 6819 S. 10/10 Die Forderung nach dem Bodenmonitoring zu r K on trolle des Eintrags von Schwebstoffen und Schadstoffkonzentrationen in die Böden des Rete�tionsraums bleibt besteh_en. Wasser Den fachtechnischen Anforderungen unserer Stellungnahme vom 7. Juli 2015, den Themenbereich Was·ser betreffend, wurde vom Gutachter in der Synopse vom 6. Juni 2016 zugestimmt beziehungsweise es wurde zugesagt. · die Punkte entsprechend umzusetzen. Während des Betriebes des Polders sollten nach Vorgabe des Umwelt-und Arbeitsschutzes· regelmäßige Kontrollen und jährliche Beckenschauen durchgeführt werden. Der Antragsteller schlägt vor, diese Schauen in .einem Intervall von 3 Jahren durchzuführen, da eigenes Perso · na( täglich vor Ort ist. Dieser Vorschlag wird vom Umwelt-und Arbeitsschutz akzeptiert. . . . . Ein w�sentliches Element des zukünftigen Polders ist . der HWD XXV, der als Trennelement zwischen Rhein und Polder dient. Im Ergebnis des Erörterungsverfahrens sollte dieser Damm modifiziert werden, um den Eingriff in ökologisch sensible Bereiche zu reduzieren. D a zu h at der Vorhabenträger 4 Varianten untersucht. Es werden verschiedene Bauweisen betrachtet und der Dammverlauf wird optimiert. Bei allen vier Varianten ist die Zugänglichkeit zu · allen Ein� und Auslassbauwerken gewährleistet. Wegen der fehlenden Zugänglichkeit wurde der Vorschlag aus Rheinstetten vom Antragsteller nicht weiter verfolgt. Als neues EI ement wird die baumfreie Zone auf Entwicklung eingeführt. Vorzugsvariante ist Variante B. Aus Sicht des Umwelt-und Arbeitsschutzes ist die gewählte Variante mit einem . verringerten Eingriff. verbunden und daher zu begrüßen. Ursprünglich war ein Probestau �n zwei Stufen geplant. Jetzt soll nur noch ein einstufiger .Probestau bei 3600 � 3 /s e1olgen . . · Die Anforderung der Df N 19700-12 ein Probestau bis zur Höhe von 2/3 Vollstau wird damit erfüllt. Grundwasser Die Nebenbestimmungen (Punkt 5) unserer Stellungnahme vom 7. Juli 2015 bleiben bestehen. Den fachtechni�chen Anforder�ngen wurde v om Gutachter in der Synopse 2016 weitestgehend zugestimmt · beziehungsweise es wurde -zugesagt, die Pu.nkte entsprechend Vom Gutachter wurde damals ein verringerter Umfang des Grundwassermonitorings bei Wasserhaltungen vorgeschlagen, dem wir nicht zugestimmt haben. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht die geforderten wöchentlichen Untersuchungen nach dem vorgegebenen Untersuchungsrahmen durchzuführen, sobald Wasserhaltungsmaßnahmen Auf der Grundlag� der Ergebnisse dieser Untersuchungen kann gegebenenfalls, in Abstimmung. mit Umwelt-und Arbeitsschutz, d as Untersuchungsprogramm (hinsichtlich des Parameterumfangs als auch · den Probe�ah�eintervallen) angepasst werden. · Mit freundlichen Grüßen Hacker VBK Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH V2-PL1 Tullastraße 71, 76131 Karlsruhe, Germany, T +49 (0) 721 6107-0, F +49 (0) 721 6107-5009 info@vbk. karlsruhe. de, www.vbk.info Tram 1, 2, 6 und S4. S5, S7, S8 Haltestelle: TullastraßeNerkehrsbetriebe VBK GmbH, Postfach 1140, 76001 Karlsruhe Stadt Karlsruhe Zentraler Juristischer Dienst, U mweltverwaltu ngsbe hörden Hr. Reinhold Poguntke Karl-Friedrich-Straße 10 76133 Karlsruhe Katharina Spang, katharina.spang@vbk.karlsruhe.de Polder Bellenkopf Rappenwört T +49 (0)721 6107 5112 F Nachanhörung im wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren; Ausführung zur Steuerung ökologischer Flutungen Sehr geehrter Herr Poguntke, VBK,""' Bewegt alle. Karlsruhe, 19.03.2018 die Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH nehmen auf'Bitte des Zentralen Juristischen Dienstes der Stadt Karlsruhe zu den aktualisierten .Antragsunterlagen sowie dem Schreiben von Hr. Dr. Treiber vom 07.02.2018 (E-Mail vorn 14.03.-2018) zum wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren Polder Bellenkopf / Rappenwört Stellung wie folgt: Die bisherigen Stellungnahm'tn zum o.g. Verfahren, u.a. ·vom 02.09.2016 und 03.02.2012 haben wei­ terhin Bestand. Eine Höherlegung qer Hermann-Schneider-Allee ist für die·Grundanforderungen aus dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und der B�förderungspflicht J betriebssicherer Infrastruktur etc. aus der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (B0Strab) zwingend erforder­ lich. Diese Grundsätze müssen generell eingehalten werden, auch bei seltener eintretenden Ereignis­ sen einer Flutung der Polderfläche. Wir bitten um Berücksichtigung und weitere Beteiligung im laufenden Verfahren. Mit freundlichen Grüßen VBK-Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH lüßLt1- i.V. Dr. Reinhard Bickelhaupt Leitung Planungsabteilung Firmensitz: Tullastraße 71, 76131 Karlsruhe HRB 107847 Amtsgericht Mannheim Geschäftsführer: Dr. Alexander Pischon/Ascan Egerer Vorsitzender des Aufsichtsrates: Oberbürgermeister Dr. °Frank Mentrup DAMIT DEUTSCHLAND & VORNE BLEIBT. -""--�lnl- � . C __ . Bankverbindung: Sparkasse Karlsruhe/Ettlingen IBAN: DE26 6605 0101 0010 3399 01 BIC: KARSDE66 Stadt Karlsruhe Bauordnungsamt Stadt Karlsruhe, Bauordnungsamt, 76124 Karlsruhe, AZ 03911-11 Zentraler Juristischer Dienst Herr Poguntke Ihr Zeichen Aktenzeichen Antragsteller Grundstück Gemarkung Flurstück 03911-11-02 vertr.d. Regierungspräsidium Karlsruhe Abteilung 5, Referat 53.1 Karl-Friedrich-Straße 17, 76133 Karlsruhe Karlsruhe, Hermann-Schneider-Allee Karlsruhe Technisches Rathaus Lammstraße 7 Sachbearbeiter/in: Herr Köller Zimmer: D 410 Telefon 0721/133-6362 Telefax 0721/133-6309 E-Mail: helmar.koeller@boa.karlsruhe.de (nur für formlosen Schriftverkehr) Öffnungszeiten: Datum Mo u. Mi 8 -12 Uhr Do 14 - 17 Uhr 09.03.2018 Vorhaben Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren nach § 68 WHG für den Bau und Betrieb des Retentionsraum "Bellenkopf/Rappenwört" Gegen _die geplante Maßnahme bestehen aus bauordnungsrechtlicher Sicht keine Beqenken. Vor Baufreigabe ist der statische Nachweis einschließlich Konstruktionszeichnungen in doppelter Fertigung dem Bauordnungsamt vorzulegen. Die notwendige Prüfung der Statik ggf. mit Überwachungsauftrag wird durch das Bauordnungsamt veranlasst. Erst nach Vorlage der bautechnischen Prüfbestätigung des beauftragten Prüfingenieurs kann die Baufreigabe (Roter Punkt) erteilt werden. Spätestens 10 Tage vor Beginn der Bauarbeiten ist dem Bauordnungsamt Name, Anschrift und Berufsbezeichnung des örtlichen Bauleiters schriftlich mitzuteilen. Die Bauleitererklärung ist vom Bauleiter als auch vom Bauherren zu unterzeichnen. Eine Baufreigabe kann ohne diese Erklärung nicht ausgestellt werden. Mit der Genehmigung bitten wir um Überlassung von 2 Plansätzen (baurechtlicher Teil). c&d»- Köller Sie erreichen uns mit allen Stadtbahn-und Straßenbahnlinien (außer S 3 und 6), Haltestelle Marktplatz Stadt Karlsruhe, 76124 Karlsruhe, Forstamt 2 2. MRZ. 2018 ZJD -über Dez. 5- Gesehen: Deze� BOraermeiste J Karlsruhe . Forstamt Waldzentrum Linkenheimer Allee 10 76131 Karlsruhe Sachbearbeitung: Herr Kienzler, Zimmer: 3 b Telefon: 0721 133-73SO, Fax: 0721 75099086 E-Mail: ulrich.kienzler@fa.karlsruhe.de ßus Linie 73: ,,Kirchfeld Nord" Haltestelle: Am Kanalweg 20. März 2018 Polder Bellenkopf/Rappenwört; NACHANHÖRUNG im wasserrechtlichen Planfests tellungs­ verfahren Sehr -geehrte Damen und Herren, zu deri umfangreichen Unterlagen im Zusammenhang mit der Nachanhörung nimmt das Forstamt aus Sicht der Stadt und der Unteren Forstbehörde wie folgt Stellung: Hauptdamm HWD XXV Die Modifikationen für den Hochwasserda_mm XXV in der nunmehr vom Vorhabensträger favorisierten Var,iante B bringen nur recht geringe Reduzierungen der Flächeninanspruch­ nahmen und damit der Waldverluste in der Größenordnung von 1 Hektar. Leider hält der Vorhabensträger aus grundlegenden Überlegungen .an dem flächenintensiven Ausbau des Damms XXV fest. Die im Verfahren vor allem von Rheinstetten in die Diskussion gebrathte ,,Spundwandlösung" wäre dagegen wesentlich effektiver bei der Minimierung der Waldin­ anspruchnahme! Aus rein forstfachlicher Sicht würde diese weitergehende Minimierungs­ möglichkeit eindeutig favorisiert. Dies würde den Umfang von Ersatzaufforstungsflächen deutlich reduzieren und die dauerhafte Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und des Erholungsraumes wäre erheblich geringer. Zufahrt zum Naturschutzzentrum Die zweite Notfall-Zufahrt zum NAZ lässt sich vermutlich in den vorhandenen Waldbestand ohne größere Waldeingriffe integrieren. Sie bedeutet jedoch für die Stadt als Waldbesitzer einen zusätzlichen Aufwand für die Verkehrssicherung und die erforderlichen Regelkontrol­ len. Dieser Zusatz-Aufwand ist entweder zu entschädigen oder komplett vom Vorhabens­ träger zu übernehmen. Graben 3 Die Beibehaltung des Grabens 3 in der bisher geplanten Variante wird aus forstfachlicher Sicht begrüßt. Dies verhindert eine erhebliche Vernässung von Waldstandorten im Staats- { wald Kastenwört l�ndseits des Polders. � 1 -2- Verlagerung städtischer Forststützpunkt Rappenwört Im überarbeiteten Gesamterläuterungsbericht (Ordner 1 a) fehlt der Hinweis auf die durch das Projekt erforderliche Verlagerung des städtischen Forststützpunktes. Kap. 7.3.4 ist ent­ sprechend zu ergänzen. Im dazugehörigen Übersichtslageplan ist zwar der Hinweis „Rück­ bau Forstverwaltung Stützpunkt Rappenwört 02 UA 00" enthalten. Dieser muss sich auch im Textteil wiederfinden. Zudem handelt es sich nicht um einen ersatzlosen Rückbau, son­ dern der Vorhabensträger ist verpflichtet, einen Ersatzbau außerhalb des Polders für den städtischen Forstbetrieb zu errichten. Als Standort hierfür ist ein städtisches .Grundstück am Waidweg vorgesehen. Eio Hinweis auf den Ersatzbau muss sich im Textteil wie auch in der Karte wiederfinden. Wildgehege am Naturschutzzentrum In Kap. 7.3.4.3.6. wird die Aufgabe der beliebten Wildgehege am Naturschutzzentrum beschrieben. Hier sollte .ergänzt werden, dass die Wildgehege vom städtischen Forstamt als Erholungseinrichtungen betrieben werden (und nicht vom Naturschu_tzzentrum). Wirkungen auf Pflanzen / Biotoptypen (Kap. 8.3.5) Obwohl hier keine Änderungen erfolgt sind, weist das Forstamt erneut darauf hin, dass sich im Polder auetypische Waldbestände entwickeln werden. Hier werden die Eichen­ Ulmen-Auewälder explizit erwähnt, die es in dieser Form in der Realität nicht gibt. Die Ul­ me ist längst dem Ulmensterben zum Opfer gefallen und steht für einen Anbau nicht mehr zur Verfügung. Gemeint sind hier eichenreiche Laubbaumgesellschaften, wobei der Eichen­ Anteil nur durch aktives menschliches Handeln erreicht werden kann. Die natürliche Ver­ jüngung der Eiche in nennenswerten und erwünschten Anteilen ist nicht möglich. Ergän­ zend sei noch darauf hingewiesen, dass durch das Eschentriebsterben leider auch diese für die Hartholzaue natürliche und standortheimische Baumart wohl weitgehend wegfallen wird: Landschaftspflegerischer Begleitplan Es wird im Wesentlichen nur zu den neuen Maßnahmen Stellung genommen. 10- 7.3.8 Waldumbau sowie Ersatzaufforstungen (LRT 9160) Die konkreten Flächen für den Waldumbau müssen mit der zuständigen Unteren Forstbe­ hörde und dem jeweiligen Waldbesitzer abgestimmt werden. Naturferne Waldbestände sind im Planungsgebiet jedenfalls nicht bekannt. Allenfalls Waldbestände ohne Eichenan­ teile, was ohne menschliches Zutun in der Aue aber nicht ungewöhnlich ist! Im Endeffekt läuft diese Maßnahme auf den zusätzlichen Anbau von Stieleichen hinaus. Dafür müssen vermutlich andere Baumarten weichen! 10 ,:: 7._3..9 Waldumbau zum Hainsimsen-Buchen-Wald Die städtische Waldfläche ist grundsätzlich geeignet; es ist aber Rücksicht zu nehmen auf ein ausgewiesenes.Waldrefugium im Süden der Fläche. Die konkreten Flächen sind abzu­ stimmen. -3- 10-7.3.10 Anpassung der Waldbewirtschaftung an das grüne Besenmoos Eine solche Anpassung ist nicht realistisch, da die Habitateigenschaften für diese sensible Moosart nicht eindeutig sind. Es geht letztendlich um die Erhaltung von vorhandenen Trä­ gerbäumen durch Stilllegung. Ob dies langfristig die Erhaltung des Mooses sichert, ist un­ gewiss! 10.7.3.11 Waldentwicklung entsprechend den Erfordernissen der Waldschnepfe Maßnahme findet auf der Rheinschanzinsel bei Phillippsburg statt! 10-11 Maßnahmen zum Ausgleich nachteiliger Wirkungen einer Waldumwandlung Das Forstamt bedauert, dass auf städtischer Gemarkung nur etwa 4, 1 Hektar, d. h. nur etwa 15 % der erforderlichen Ersatzaufforstungsflächen liegen werden. Zusätzliche Flä­ chen sind anscheinend nicht kompromissfähig. Für den Naturraum und die wichtigen Waldfunktionen von besonderem Nachteil ist jedoch, dass immerhin 2,35 Hektar räumlich getrennt auf der Rheinschanzinsel bei Phillippsburg realisiert werden. Es ist weiter wün­ schenswert, die verloren gehenden Waldfunktionen vor Ort auszugleichen. Zudem wird bedauert, dass der Vorhabensträger keine weiteren Prüfungen unternommen hat, um die enorm große Fläche von 11, 1 Hektar temporärer Waldinanspruchnahme als Baunebenflächen zu verringern! Bei den gravierenden Waldverlusten sollten die temporä­ ren lnanspruchnahmen unbedingt reduziert werden. Fazit: Die eingereichten Änderungen und Ergänzungen verändern die vielfältigen Auswirkungen auf Wald-und Forstwirtschaft nicht in wesentlichem Umfang. Die dazu im bisherigen Ver­ fahren gemachten Ausführungen und Stellungnahmen bleiben deshalb weiterhin gültig. Dies betrifft insbesondere auch die privatrechtlichen Auswirkungen auf das (Wald-) Ver­ mögen der Stadt. Das vom Land für den Staatswald akzeptierte Entschädigungsmodell ist bisher von den betroffenen kommunalen Waldbesitzern nicht akzeptiert! Ergänzende Stellungnahme zur „fachlichen Äußerung" von Dr. Bertold Treiber vom 31.1.2018 (nicht Bestandteil der Nachanhörung) Eine detaillierte Stellungnahme kann aus Zeitgründen nicht erfolgen. Der vorzeitige Ab­ bruch von ökologischen Flutungen bereits bei 2.600 cbm/s hätte vermutlich zur,.Eolg.e, dass die Waldschäden flächenhaft geringer ausfallen und nur auf kleineren Flächen Waldum­ baumaßnahmen erforderlich sein werden. Zudem bleiben hoch liegende Waldteile wie z. 8. die Brennen überflutungsfrei, was zunächst ökologische Vorteile für die dort lebenden Ar­ ten bringt und Eingriffe vermeidet. Von erheblichem Vorteil wäre ein möglicher Verzicht auf die Höherlegung der Hermann­ Schneider-Allee (deutlich weniger Waldverluste) sowie eine mögliche Reduzierung der Hö­ he der Spundwände im Bereich Rappenwört. Beim Eintreten des Retentionsfalles ist dann jedoch mit zusätzlichen Waldschäden zu rech­ ·nen. Eine „Anpassung" des Waldaufbaus an die doch recht seltenen Retentionsfälle er­ scheint nicht möglich, da die permanenten auetypischen Verhältnisse mit höheren Wasser­ ständen dann ja fehlen. . . . . . ', Aus forstfachlicher Sicht sollte diese alterniltive Betriebslösuflg unb f dirigt näher geprüft werden. . . · M;:;.eundlic / ßel1 ua,, .y Ulrich kienzler / •: ,:L � \ ,,.\:)··:·::. ,,!�;;,,, Karlsruhe Stadt Karlsruhe, 76124 Karlsruhe, Liegenschaftsamt Liegenschaftsamt Liegenschaften Herrn Poguntke ZJD Lammstr. 7 a, 76133 Karlsruhe . Sachbearbeitung: Ulrike Ewen, Zimmer: E 318 Telefon: 0721 133-2388, Fax: 0721 133-6209 E-Mail: ulrike.ewen@la.karlsruhe.de· Az.: 612.71 IRP 2018 Haltestelle: Marktplatz Integriertes Rheinprogram� - Polder Bellenkopf-Rappenwörth; Hier: Stellungnahme ULB Stadt Karlsruhe Sehr geehrter Herr Poguntke, 26. März 2018 im Folgenden geben wir die Stellungnahme als untere Landwirtschaftsbehörde zum über­ arbeiteten Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) Polder Bellenkopf/Rappenwört vom 20.12.2017 und dem Gesamterläuterungsbericht (GEB), Stand Dezember 2017 ab. Leider müssen wir auch dieses Mal feststellen, dass die uns zur Verfügung stehende Frist von 4 Wochen zur Abgabe einer Stellungnahme aufgrund des Umfangs der zu beurteilen­ den Unterlagen und deren Komplexität, nicht wirklich ausreicht, um alle Argumente prüfen zu kön·nen oder auf die Bilanzierung nachzuvollziehen. Auf unsere bisherigen Stellung­ nahmen verweisen wir und bitten um weitere Beachtung der Einwendungen und Forde­ rung. Wir behalten uns daher vor, im Erörterungstermin ggf. weitere Einwendungen/ Be­ denken vorzubringen. Wir begrüßen alle Maßnahmen, die zur Vermeidung und zur Minderung des Ausgleichsbe­ darfes führen, da hierdurch indirekt auch landwirtschaftliche Nutzflächen geschont wer­ den. Dennoch betrifft die Maßnahme s·3 ha (!) Ackerland innerhalb des künftigen Polders und 31 ha Ackerland der Umgebungsflächen, die zum Ausgleich herangezogen werden sollen. Damit wird geplant, 84 ha Ackerland der Vorrangflur I in eine andere Nutzung zu ü berführen. Diese Fläche geht geplant als Anbaufläche für immer verloren. Für die be­ troffenen Landwirte ist eine Existenzgefährdung nicht auszuschließen. Die Überarbeitung der Planunterlagen war aufgrund der Einwendungen beim letzten Erör­ terungstermin im November 2016 notwendig. Hier wurden insbesondere Einwendungen zur Minimierung des Eingriffs durch geänderte Bauausführung der Dämme verlangt. Es war also zu erwarten, dass bei Minimierung des Eingriffs auch die Ausgleichsplanung und da­ mit die Flächeninanspruchnahme, reduziert würde. Dies ist jedoch nicht geschehen. Der überarbeitete landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) und darin festgelegte Umfang der Ausgleichsmaßnahmen - ob für- Eingriffe, Artenschutz der Kohärenzsicherung-wurde in Sparkasse Karlsruhe Volksbank Karlsruhe Postbank Karlsruhe BBBank Karlsruhe IBAN: DE66 6605 010100090009 69 IBAN: OE74 6619 0000 0010 0110 19 IBAN: OE18 660100750000 0037 56 IBAN: DESS 6609 0800 0002 4127 05 BIC: KARS0E66XXX BIC,: GENODE61KA1 BIC: PBNKDEFF660 BIC: GENOOE61BBB - 2 - Folge nicht reduziert, sondern erweitert! Wir haben erhebliche Bedenken gegenüber dem gewählten Umfang der Maßnahmen. Gerne greifen wir hier auf die Argumentation von Herrn Dr. Treiber zurück: Ziel der ökologischen Flutungen ist die Schaffung eines hochwasseradaptierten Naturrau­ mes, dessen ökologische Wertigkeit dem vorhandenen annähernd gleich ist. Substantielle Verbesserungen ·der ökologischen Situation zu schaffen wird von den maßgebenden natur­ schutzrechtlichen Bestimmungen nicht gefordert. Das bedeutet, ohne substantielle Verbesserung des IST-Zustandes sind die die Auswirkun­ gen des Eingriffs und dementsprechend des Ausgleichsbedarfs, geringer als jetzt geplant. Herr LJr. 1 reiber regt z.B. einen geringeren Wasserstand bei den ungesteuerten ökologi­ schen Flutungen an, um die Folgen zu verringern. Eine gegenüber dem IST-Zustand entstehende höherwertige ökologische Aufwertung des Polderraumes könnte bei dieser Betrachtung als Eingriffsausgleich gewertet werden. Wir bitten um Prüfung dieser These. Der bisher nicht kalkulierbare Zeitpunkt der technischen Prüfung des Polders bewirkt, dass der Planer Maßnahmen nicht bilanziert oder einen Antrag auf Ausnahme nach §34 BNatSchG stellt. Er führt Verfahrensunsicherheiten bezüglich des Eintritts der Wirkung der Ausgleichsmaßnahmen als Ursache an. Diese führen auch zu aufwendigen Maßnahmen der Kohärenzsicherung. Wir: fordern daher die technische Prüfung der Bauwerke auf einen Zeitpunkt zu legen, der die Prognoseunsicherheiten ausräumt und die Fol- gen des Eingriffs so reduziert. Grundsätzlich sehen wir keine rechtliche oder fachliche Notwendigkeit, die den Umbau von Acker in Grünland im Polder oder die Konzentration für den Ausgleich auf die den Polder umgebenden landwirtschaftlichen Nutzflächen fordert: Die Gestaltung des LPB ist auf die größtmögliche Deckung der naturschutzrechtlichen Be­ lange ausgelegt. Sie geht damit besonders auf die hohen Ansprüche der Umweltverbände ein. Der Forderung gern. § 1 5 Abs. 3 BNatschG für die landwirtschaftliche Nutzung beson­ ders geeignete Böden nur im notwendigen Umfang in Anspruch zu nehmen, wird sie je - doch nicht gerecht. Für die Ausgleichsmaßnahmen werden Flächen der Vorrangflur 1, also den bestgeeigneten Böden für die Landwirtschaft, als zwingend notwendig und daher laut Planer alternativlos, beansprucht. Wir halten das Verfahren, dass sich bei der Suche nach Ausgleichflächen fast ausschließlich auf die Umgebung der Eingriffsfläche konzentriert, diesbezüglich für Fehlerhaft. Der Suchraum für Ausgleichmaßnahmen ist im gesamten Naturraum 3. Ordnung gegeben und entsprechend auszuweiten: Der Planer betont: 11 Hervorzuheben ist, dass der Polder Bellenkopf /Rappenwört in beson­ derem Maße auf den nördlich von Karlsruhe gelegenen Raum wirkt und die dort vorhan­ denen Schadenspotentiale schützt, ... 11 (Zitat S. 101 GEB). Wir weisen in diesem Zusam­ menhang auf § 15 LNatSchG, Rechtsfolgen des Eingriffs, hin: „abweichend von § 15 Absatz 2 Satz 3 BNatSchG gilt eine Ersatzmaßnahme auch dann als im betroffenen Naturraum gelegen, wenn sie auf dem Gebiet der von dem · Eingriff betroffenen Gemeinde oder in dem nächstgelegenen benachbarten Naturraum dritter Ordnung durchgeführt wird." Der Naturraum Dritter Ordnung, in dessen südlichen Bereich die Eingriffsfläche liegt, ist das Nördliche Oberrhein-Tiefland. Es umfasst die Oberrheinebene etwa zwischen Rastatt im Süden und der Landesgrenze zu Hessen im Norden sowie die Randhügel zu den östlich angrenzenden Mittelgebirgen Schwarzwald und Odenwald. Land-und Stadtkreis Karlsruhe -3 - liefern die Fläche für den Polder - ·der Polderbau kommt jedoch der Region nördlich von Karlsruhe zugute, daher ist der Suchraum für Ausgleichsmaßnahmen gern. LNatschG er­ heblich zu erweitern. Notwendigkeit und Maßnahmen zur Kohärenzsicherung sind zu überprüfen: Der Planer führt auf S. 251 des Gesamterläuterungsberichtes aus, dass Art und Umfang der Maßnahmen maßgeblich aus den Anforderungen zur Vermeidung erheblicher Beeinträch­ tigungen und zur Kohärenzsicherung des Schutzgebiet�ystems Natura 2000 resultieren. Die Kohärenzsicherung dient der Aufrechterhaltung der Funktionalität des Netzes Natura 2000. 1 Der Kohärenzsicherung ist also gerade kein Ausgleich analog der Eingriffsregelung geschuldet, sondern nur die Kompensation derjenigen Auswirkungen., die gerade die Ko­ härenz von Natura 2000 betreffen. 1 ( 1 Quelle: http://www.naturschutzrecht.eu, Spieth, Wolf Friedrich/ Appel, Markus (NuR 2009, S. 669 ff.), Genehmigungsprojekte unter dem Damoklesschwert der FFH-Abweichungsprüfung) Wird die Funktionalität de? Natura 2000 Netzes überhaupt durch die Maßnahme beein- . trächtigt, wenn die ungesteuerten ökologischen Flutungen laut Planer, zum Erreichen der Erhaltungs-und Entwicklungsziele des FFH-Gebietes 7015-341 und des Vogelschutzgebie­ tes 7015-441 beitragen ( s. S. 94 und 96 LBP)? Ist es notwendig bzw. überhaupt sinnvoll, für Arten und Lebensraumtypen, die sich erst in Folge der Rheingestaltung ansiedeln konnten, neue Ersatzlebensräume (Magerrasen) künst­ lich im angrenzenden Bereich zu schaffen, der aufgrund seiner Bodenverhältnisse (Feuch­ tigkeit in der Fritschlach) eigentlich nicht dafür geeignet ist? So ist z.B. Ersatzraum für den Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling erst in ·2-3 km aus­ gewiesen, eine Strecke, die die Art - nach Ausführung des Planers aus S. 34 LBP zu V7 - nicht von sich aus überwinden würde. Hier ist es also möglich, Ersatzhabitate an anderer Stelle innerhalb des Naturraumes anzusiedeln. In diesem Zusammenhang fällt auf, dass Maßnahmen zum speziellen Artenschutz (Wiesen­ knopf-Ameisenbläuling) im Urteil des VGH zum Planfeststellungsbeschluß „Elzmündung" anerkannt wurden, während in unserem Verfahren Maßnahmen vorgeschlagen we"rden, die als „zu experimentell" eingestuft werden, um die nötige Prognosesicherheit für den Eintritt der Wirkung vor dem Probebetrieb zu erhalten. ·Es ist nicht auszuschließen, dass die (Prognose-) Unsicherheit des Planers zu einer Überkompensation zu Lasten der Landwirt­ schaft führt. Wir bitten um Prüfung der vorgenannten Punkte. Die Planung wird dem e·rhalt der jetzigen Kulturlandschaft nicht gerecht. Die Flur­ stücke 17383, 19531 /1 und 16869 sind mit Ihren Acker-und Grünlandkomponenten wertgebender .Bestandteil der Fritschlach. Sie bieten als kleinräumiges Offenland eine an­ genehme Abwechslung zwischen Wald und Kleingartengebiet. Der laut LBP geplante Um­ bau zu Wald, Feldgehölzen und Streuobst würde den Charakter der jetzigen Landschaft nachhaltig zerstören. Die folgenden Punkte beziehen sich auf den Gesamterläuterungsbericht: Zu S.165 Für die Waidwegbrücke wird ein Ausbau als Wirtschaftsweg geplant. Die gewählte Breite lässt keinen Begegnungsverkehr zu. Nach RLW 2016 sollte die Kronenbreite, aufgrund der Fahrzeugbreite landwirtschaftlicher Nutzfahrzeuge, wenigstens 4 m betragen. - 4 - Generell fordern wir, dass die Erschließung der Flächen außerhalb und innerhalb des Pol­ ders für die Bewirtschaftung (und sei es auch die reine Pflege) mit landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen sichergestellt wird. Die Richtlinien für den landwirtschaftlichen Wegebau sind zu berücksichtigen. Es ist zu gewährleisten, dass die Zufahrt und die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen �lächen sowohl während als auch nach Abschluss der Baumaß­ nahme jederzeit mit entsprechenden, großräumigen landwirtschaftlichen Maschinen mög­ lich ist. Zu S.17.4 Der Verwendung von Ackerland der Vorrangflur I für ein Holzlager kann nicht zugestimmt werden. Zu S. 238 Sollten sich Veränderungen der FFH Grenzen ergeben sind die Unteren Landwirtschaftsbe­ hörden in das Verfahren einzubinden. (s. hierzu auch die Ausführungen zur Kohärenzsiche­ rung) Zu S. 252 Der Eingriff und die damit verbundenen Maßnahmen, verändern die Struktur des landwirtschaftlich geprägten Gebietes und führen zur Existenzgefährdung der landwirtschaftlichen Betriebe. Den Landwirten wird durch den Eingriff an sich bereits Betriebsfläche in einem Maße entzogen, das ein wirtschaftliches Auskommen unmöglich macht. Darüber hinaus erwartet der Planer, dass die Landwirte seine Maßnahmen, die weit über die gute fachliche Praxis hinausgehen und einen extremen pflegeaufwand erfordern, gegen eine Aufwandsentschädigung übernehmen. Das ist zynisch. " Für diesen verbleibenden Maßnahmenbedarf ist die Inanspruchnahme von Äckern nicht verzichtbar, weil sie aufgrund ihrer. geringen Lebensraumfunktionen ein besonders hohes Aufwertungspotential haben und der verbl�ibende Maßnahmenbedarf daher auf ver­ gleichsweise kleinen Flächen erbracht werden kann." Genau wegen dieser, hier vom· Planer vertretenen Auffassung über Wertigkeit von Ackerland, soll §. 15 Abs. 3 BNatschG die be­ sonders für die Landwirtschaft geeigneten Böden schützen. Flächen der Vorrangflur I sind �ls Standort für die Nahrungsmittelproduktion unverzichtbar. Zu S. 253 Wir sind gerne bereit, den Planer bei d�r Suche nach geeigneten Flächen zur Anlage von Feldhecken zu unterstützen, die nicht zu Erschwernissen in der Flächenbewirtschaftung führen. Bewirtschaftungserschwernisse sind bei einer guten Planung vermeidbar. Ein Grund, warum die unteren Landwirtschaftsbehörden bei der Flächenwahl frühzeitig zu be­ teiligen sind. Die Anlage von Streuobstwiesen auf Äckern ist inzwischen nicht mehr 11Stand der Tech­ nik" für Ausgleichsmaßnahmen. Es ist im Übrigen· auch keine Produktionsintegrierte Maß­ nahme, da das entstehende Grünland die Produktionseigenschaften des Ackerlandes e.limi­ niert und nicht integriert. Wir schla.gen vor, 9ie Streuobstflächen als Agroforst anzulegen. (Näheres hierzu unter http://www.agroforst.de) Zu S. 263 Ersatzaufforstung auf Ackerland Flächen der Vorrangflur I stehen für Ersatzaufforstungen nicht zur Verfügung. Das Landeswaldgesetz sieht in § 9 nicht nur Ersatzaufforstungen vor. Zum vollen oder teilwei­ sen Ausgleich nachteiliger Wirkungen einer Umwandlung für die Schutz-oder Erholungs- - 5 - funktionen des Waldes kann insbesondere bestimmt werden, dass ein schützender Be­ stand zu erhalten ist oder sonstige Schutz-und Gestaltungsmaßnahmen zu treffen sind. Im Polderbereich auf Karlsruher Gemarkung überwiegt der Waldanteil bei weitem, sodass die Inanspruchnahme von Ackerland der Vorrangflur I für die Aufforstung nicht gerechtfertigt ist. Bevor wir zu den einzelnen Maßnahmen des LBP im Folgenden Stellung nehmen, bemän­ geln wir, dass in der Einleitung zum LBP, Teil 1, S. 1 zwar § 15 Abs. 2 BNatschG zitiert wird, § 15 Abs. 3 BNatschG, der die Rücksichtnahme auf landwirtschaftliche Belange bei de r Flä­ chenwahl für Ausgleichs-und Ersatzmaßnahmen regelt, jedoch fehlt. Zu S. 60 ff Offenhaltung der Kulturlandschaft (V16) Ziel: Erhaltung des Kulturlandschaftscharakters trotz Aufgabe der Ackernutzung Die Maßnahme V16 ist aus landwirtschaftlicher Sicht erstaunlich und fachlich nicht zu be­ grQnden. Der Planer stellt richtigerweise fest, dass. sich ohne Ackerbau der Landschaftscha­ rakter erheblich verändert! Er folgert dann, dass nur die Anlage von fast 20 ha Grünland· zur Erhaltung der Kulturlandschaft führt, weil Wiesen in der allgemeinen Wahrnehmung •1 positiver als Äcker aufgefasst werden. Diese zweifelhafte Ansicht des Planers zieht sich durch den ganzen LBP. Er rechtfertigt damit, möglichst viel der besonders für die Nah­ rungsmittelproduktion geeigneten Böden durch Umwandlung in Ausgleichsmaßnahem zu vernichten. Die Umwandlung von Ackerland in Grünland steht jedoch im Widerspruch zum Schutz­ zweck des Landschaftsschutzgebietes Altrhein-Neuburgweier. Der Schutzzweck ist die ,, Erhaltung und Förderung der überwiegenden land-und forstwirtschaftlich genutzten Flä­ chen und Böden" ( ... ) auch als „Erholungsgebiet für die ortsansässige Bevölkerung" ( S. 61 LBP). Die Nutzung, die diesen Schutzzweck erfüllt, ist bisher überwiegend Ackernutzung! Die wiederkehrenden Flutungen haben auf Acker eine geringere Auswirkung wie auf · Grünland. 10 Tage Überflutung stört in der Regel die Frucht nicht, sofern die Fläche nicht mehrere Wochen unter Wasser steht. Der Ackerbau kann viel effektiver, durch Kulturwahl Saatzeit etc auf Naturereignisse reagieren wie das Grünland. Klar, der Ausgleich für Ernte­ verlt.1ste durch die ökologische-Flutungen wäre vom Vorhabenträger zu leisten. Hier spielt die Flutungshöhe ebenfalls eine große Rolle! überflutetes Grünland ist als Futtergrundlage nicht nutzbar obwohl die Flächen, die lange überflutet sind, sehr Nährstoffreich werden. Bei der jetzigen Situation am Rhein, ist selbst der erste Schnitt. i.d.R. im Juni, nicht nutzbar wenn die Flut länger dauert. Schlamm und Gehölz beeinträchtigen die Flächen. Von vier möglichen Schnitten werden am Rhein erfah­ rungsgemäß nur zwei geerntet. Aber auch für diese Tätigkeit braucht man Landwirte! Mit der Offenhaltung weräen keine artenschutzrechtlichen Ziele verfolgt. Der Weißstorch wird häufig anwesend sein (s. S. 62 LBP) - eine Art des Anhang I der Vogelschutzrichtlinie. Diese .Maßnahme ist daher bei der Kohärenzsicherung einzubeziehen und sollte entlastend auf eine andere Maßnahme wirken. Zu KOG S. 160 ff Wiederherstellen aus Magerrasen aus Brachen Den vorgesehenen, auf S. 161 LBP eingezeichneten Maßnahmen auf den Flurstücken 17383, 38937 und 40022 Gemarkung Karlsruhe stimmen wir zu. Wir gehen davon aus, - 6 - dass es sich um eine Aufwertung der Flächen handelt, deren Inanspruchnahme nicht zu weiteren Ausgleichsbedarf führt. Zu K010 S. 198 ff Anlage von Magerrasen Den vorgesehenen, auf S. 198 LBP orange eingezeichneten Maßnahmen auf den Flurstü­ cken 17383, Gemarkung Karlsruhe stimmen wir zu. Wir gehen davon aus, dass es sich um eine Aufwertung der Flächen handelt, deren Inanspruchnahme keinen weiteren Aus­ gleichsbedarf erfordert. Zu K012 S. 209 ff Anlage und Pflege von Streuobstwiesen Die unter „östliche Exklave Burgau" aufgeführten Flurstücke 40022, 40087/1, 40089 bis 40100, 40102 40141, Gemarkung Karlsruhe, sind qisher Gehölz, feuchtes Grünland �nd Gewässer. Wir gehen davon aus, dass es sich um eine Aufwertung der Flächen handelt, deren Inanspruchnahme keinen weiteren Ausgleichsbedarf (z.B. für das Eidechsenvorkom­ men) erfordert. Die Flurstücke 40101 und 40088, gern. Karlsruhe werden im LBP nicht aufgeführt, obwohl sie im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der Maßnahme 1<012 stehen. Warum wu_rden diese ausgelassen? Die vorgesehenen unregelmäßigen Pflanzabstände, bzw. mit lockere Bepflanzung erschwe­ ren die Bewirtschaftung bzw. Pflege der Obstbäume sowie die Mah�· der Magerwiese. Sof­ ren die Pflege vergeben werden soll, wäre das beim Abschluss von Bewirtschaftungsverträ-. gen unbedingt zu berücksichtigen. Den vorgesehenen, auf S. 210 orange im LBP eingezeichneten Maßnahmen .auf den Flur­ stücken 17383 und 19531/1, Gemarkung Karlsruhe stimmen wir nicht zu. Die Flächen für die Ausgleichsplanung wurden ohne vorherige Beteiligung der unteren Landwirtschaftsbe­ hörde der Stadt Karlsruhe in die Planung der Maßnahmen einbezogen. Die Verpflichtung zur frühzeitigen Beteiligung ergibt sich aus § 15 Abs. 6 NatSchG zwingend. Da wir so keine Möglichkeit hatten, unsere Bedenken frühzeitig einzubringen, erwarten wir nun eine ent­ sprechende Berücksichtigung. Das Ackerlandflurstück liegt in der Vorrangflur I und ist aus agrarstrukturellen Gründen unverzichtbar als solches zu erhalten, insbesondere im Hinblick auf den immensen Ackerlandverlust durch den Polderbau. Im Übrigen eignet sich aus fach­ licher Sicht der Standort nicht für die Anpflanzung von Streuobst, da die Flächen zu nass sind, was man an den vorhandenen Streifen alter Obstbäumen erkennen kann. Übrigens wird auf Flurstück 19531/1 zur Zeit mit Winterweichweizen und Sommerhafer genutzt. Der markierte Anteil von Flurstück 16869 wird zur Zeit als Brache mit jährlicher Ansaat von Blühmischungen bewirtschaftet und ist durch die Strommasten eingeschränkt zu bewirt­ schaften. Aufgrund der jetzigen Beschaffenheit der Fläche sehen wir eine Entwicklungs­ möglichkeiten maximal zu einer Fettwiese mittlere Standorte. Wir würden daher vorschla­ gen eine Streuobstfläche als Agroforst anzulegen (Streuobstbäume in Streifen im Acker anlegen). Die Fläche könnte so erheblich leichter, variabel und ökologisch bewirtschaftet werden. - 7 - -...,-......-��;�...-....._---------,j-· ' Flurstück 16896, Anteil Brache-Bewirtschaftung= Fläche für Maßnahme K012 KO 13 S. 218 ff, Pflanzung von Feldhecken, -gehölzen und Gebüschen Flurstück 40141: Maßnahme wird zugestimmt Flurstück 16869: Der Maßnahme wird nur zugestimmt, wenn sie entlang des Kleingarten­ gebietes verläuft, nicht in den Acker eingreift und die nachbarrechtlich geltenden Grenzab­ stände dauerhaft eingehalten werden. Stieleichen können daher hier nicht gepflanzt wer­ den! Flurstück 17383 und 19531/1: Den vorgesehenen, auf S. 219 orange im LBP eingezeichne­ ten Maßnahmen auf den Flurstücken 17383 und 19531 /1, Gemarkung Karlsruhe stimmen wir nicht zu. Das Ackerlandflurstück liegt in der Vorrangflur I und ist aus agrarstrukturellen Gründen unverzichtbar als solches zu erhalten, insbesondere im Hinblick auf den immen­ sen Ackerlandverlust durch den Polderbau. Unabhängig davon würden die geplanten Maßnahmen K013, K012 und KO 18 dazu füh­ ren, dass die Fläche nicht mehr maschinell sondern nur mit hohem Aufwand per Hand zu Pflegen wäre. KO 18 S. 241 ff Anlage von Tatholzhaufen Flurstück 17383 und 19531 /1: Den vorgesehenen, auf S. 242 orange mit schwarzem Punkt im LBP eingezeichneten Maß­ nahmen auf den Flurstücken 17383 und 19531/1, Gemarkung Karlsruhe stimmen wir nicht zu. Das Ackerlandflurstück liegt in der Vorrangflur I und ist aus agrarstrukturellen Gründen unverzichtbar als solches zu erhalten, insbesondere im Hinblick auf den immensen Acker­ landverlust durch den Polderbau Der Tatholzhaufen auf Flurstück 16869 darf sich nur auf der Fläche der Maßnahme KO 12 befinden und keine Auswirkung auf die benachbarte Ackerfläche haben. KW 7-1 S. 287 ff, Waldumbau sowie Ersatzaufforstungen zur Entwicklung von Sternmieren-Stileichen Hainbuchenwäldern (LRT 9160) Einer Aufforstung auf Teilen der Flu·rstücke 19531/1 und 16869 stimmen wir nicht zu. Wie der Planer auf S. 289 treffend ausführt werden diese derzeit ackerbaulich genutzt. Sie lie­ gen in der Vorrangflur I und sind aus agrarstrukturellen Gründen unverzichtbar und als solche zu erhalten, insbesondere im Hinblick auf den immensen Ackerlandverlust durch den Polderbau. Die Maßnahme soll in der „Naturräumlichen Einheit 3. Ordnung durchgeführt werden: '2.2 Nördliches Oberrheintiefland'" (Zitat S. 287 LBP). Wie schon Eingangs dieser Stellungnah­ me ausgeführt, sehen wir die Landwirtschaft durch den Eingriff des Polders an sich schon genug beschwert. Da die nördlich von Karlsruhe gelegen Städte von dem Vorhaben am - 8 - stärksten profitieren, ist der gesamte Suchraum 3. Ordnung für Maßnahmen in Anspruch zu nehmen. Zur Erinnerung: Das Nördliche Oberrhein-Tiefland umfasst die Oberrheinebene etwa zwischen Rastatt im Süden und der Landesgrenze zu Hessen im Norden sowie die Randhügel zu den östlich angrenzenden Mittelgebirgen Schwarzwald und Odenwald. KG1 S. 304 ff Optimierung der Teiche zur Grundwasserhaltung nach den Lebens­ raumansprüchen von Vögeln, Amphibien und Libellen Zu D1 und D2 Flurstück 16869 Zu F1 und F2 Es befinden sich bereits mehrere Teiche auf den benachbarten Flurstücken 16869/1, 19527, 16886, 16894 und 18�33 in der Nähe, sodass die Notwendigkeit der Anlage eines weite­ ren Teiches an dieser Stelle nicht erkennbar ist. Der Maßnahme 11Teichanlage" wäre höchstens im nebenste­ henden Bereich denkbar, wenn eine Beeinträchtigung der Ackernutzung auszuschließen ist. Wir gehen davon aus, dass die Anlage der Teiche die Weg bzw. die Wegbeziehung�n zu den landwirtschaftlichen Nutzflächen nicht tangiert. Auf Flurstück 18024 befindet sich bereits ein §30 bzw. §33 Biotop, ein Teil wird als Garten genutzt. Die Fläche für di� Maßnahme F8 wird als Grünland genutzt. Einer Teichanlage können wir dennoch zustimmen. Wir schlagen die Verlagerung der Maßnahme KG1_D2 auf diese Flurstücke vor. Zum Ziel der Maßnahme auf S. 311 stellt sich die Frage, warum die offensichtlich einer Art dienliche Maßnahme nicht zu 100% in die Bilanzierung eingeht? Auf Flurstück 17383 wurde zwischenzeitlich eine feuchte Senke, befestigt mit dem Sediment aus dem Bereich Saumsee, angelegt. Diese Maßnahme könnte für den Polder verwendet werden und in die Bilanzierung aufgenommen werden. KG 3 S. 32-0 Einbeziehung der Maßnahmenfläche ins FFH-Gebiet: Zu den Änderungen der FFH Gebietsgrenzen ist die untere Landwirtschaftsbehörde zu hö­ ren. - 9 - KG4-1 S. 333. Anlage und Pflege pflanzenreicher besonnter Teiche in der Frischt­ lach für Moorfrosch und Gelbauchunke Die Flurstücke 16926 und 1697 4 liegen nicht nebeneinander weshalb sich zusammen mit den benachbarten Flurstücken 17016 und 17017 drei Standorte ergeben. Bezüglich der Ortsangabe ist der LPB hier ungenau. KQ3 S 373, Verbesserung des Brutplatzangebotes für höhlenbrütende Vögel durch künstliche Nisthilfen im Wald Die Flurstückangaben auf S. 373, Gemarkung Karlsruhe, decken sich nkht mit den Markei­ rungen auf S. 37 4. Wir gehen davon aus, dass es sich um einen Fehler in der Darstellung im LBP handelt und die Flurstücke außerhalb des Polders riicht gemeint sind. KQ 4 S. 378 Verbesserung des Brutplatzangebotes für höhlenbrütende Vögel durch künstliche Nisthilfen im Offenland und KQS S.382 Verbesserung des Quar­ tierangebotes für Fledermäuse im Offenland durch Kästen Der Alt- Obstbaumbestand auf den Flurstücken 17383 und 19531/1 ist, nicht in gutem Zustand. Ob sie sich daher für das Anbringen von Nistkästen eignen oder evt. schon Höh­ len aufweisen, wäre zu prüfen. Der Anbringung von Nistkästen können wir zustimmen. Interessant ist hier, dass diese Maßnahme im Offenland stattfinden soll, obwohl der LBP die Ackerflächen fast komplett überplant, soda�s genau der Offenlandstaus verloren gehen würde. Aus landwirtschaftlicher Sicht ist der Offenlandstatus zu erhalten! Unabhär)gig davon stellt sich bei der Gesamtbetrachtung der Maßnahmen für die Flurstü­ cke 17383 und 19531/1 die Frage, ob die genannten Arten, die sich dort geplanter Weise ansiedeln sollen, sich überhaupt so dicht nebeneinander vertragen. KQ6 Anlage von Steilwänden für den Eisvogel Da wir der Umwandlung des Ackerlands der Vorrangflur I auf Flurstück 16869 nicht zu­ stimmen, ist in Folge auch die Maßnahme KQ6 bei den geplanten Teichen F8 oder/ und F9, die wir alternativ als KG 1_ D2 vorgeschlagen haben, vorzusehen. 10-11 S. 437 Maßnahmen zum· Ausgleich nachteiliger Wirkungen einer Umwand­ lung für die Schutz-oder Erholungsfunktion des Waldes nach §9 LWaldG Es ist schon mehr als erstaunlich, dass der Planer ausgerechnet in einem Verfahren für das Regierungspräsidium meint,. die landwirtschaftlichen Belange in Bezug auf di� Ersatzauf­ forstungen außen vor lassen zu können. (s. S. 438) Wir sind als Träger öffentlicher Belange durchaus auch zu den Standorten von Ersatzaufforstungen zu hören. ,,Ein wichtiges Merkmal der Planfeststellung ist die sogenannte Konzentrationswirkung. Das bedeutet, dass der Planfeststellungsbeschluss alle anderen notwendigen Einzelgeneh-. migungen (z. B. wasserrechtliche Genehmigungen, naturschutzrechtliche Befreiungen) er­ setzt. Dies wiederum erfordert die frühzeitige und umfassende Beteiligung sowohl aller Träger öffentlicher Belange (Fachbehörden, Gemeinden usw.), deren Aufgabenbereiche von dem Projekt berührt sind, als auch von Verbänden und sonstigen Stellen, die ihren Sachverstand und ihre Forderungen auf diesem Weg ins Verfahren einbringen können." (Quelle:· 1nternetseite der Regierungspräsidien Baden Württemberg) Unabhängig davon sollen die Flächen auf der Gemarkung Karlsruhe zur Kohärenzsicherung des LRT 9160 herangezogen werden und unterliegen damit dem BNatschG. - 10 - Das LWaldG schreibt den flächen-und funktionsgleichen Ausgleich vor, wobei dieser in räumlichem und zeitlichem Zusammenhang mit dem Eingriff stehen muss. Der räumliche Zusammenhang mit dem Eingriff ist auf Gemarkung des Eingriffs oder Nachbargemarkung gegeben. Bei der Auswahl geeigneter Aufforstungsflächen sollten wertvolle landwirtschaft­ liche Böden nach Möglichkeit nicht beansprucht werden. Die Flächen in unmittelbarer Nä­ he des inneren Dammes sind daher nicht zwingend zur Aufforstung heran zuziehen und können andernorts gesucht werden. Die Flurstücke 19535/1 und 16869 stehen als Flächen der Vorrangflur I nicht zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Wolf-Dietrich Gierth Stadt Karlsruhe, 76124 Karlsruhe, Liegenschaftsamt Herrn Liegenschahsamt Liegenschaften Poguntke ZJD Larnmstr. 7 a. 76133 Karlsruhe Sachbearbeitung: Ulrike Ewen, Zimmer: E 318 Telefon: 0721 133-2388, Fax: 0721 133-6209 E-Mail: ulrike.ewen@la.ka1lsruhe.de Az.: 612.71 Haltestelle: Marktplatz 19.März 2018 Integriertes Rheinprogramm - Polder Bellenkopf-Rappenwörth; Hier: Stellungnahme Liegenschaftsamt zu Treiber, Höherle_gung Herrmann Schneideral­ lee vom 31.1.2018 (7.2.2018) Sehr geehrter Herr Poguntke, das Liegenschaftsamt begrüßt alle Varianten, die die Auswirkungen auf den Anspruch von Ausgleichsmaßnahmen und -flächen bzw. Baumaßnahmen und damit letztlich auch Kosten für die Allgemeinheit in Verbindung mit dem Hochwasserschutz reduzieren.. Das von Herrn Treiber erwähnte Urteil kann in seiner Gesamtheit nicht durch das Liegen­ schaftsamt in Bezug auf die Auswirkungen zu dem Polderbau 11Bellenkopf-Rappenwörth" beurteilt werden. . . Aufgefallen ist uns bei der bisherigen Betrachtung der Ausführungen zur Kohärenzsiche- rung, dass Maßnahmer:i zum speziellen Artenschutz (Wiesenknopf-Ameisenbläuling) im Urteil " Elzmür)dung" anerkannt wurden, während in unserem Verfahren Maßnahmen vor­ geschlagen werden, die als 11ZU experimentell" eingestuft werden, um die nötige Progno­ sesicherheit für den Eintritt der Wirkung vor dem Probebetrieb zu erhalten. Das von Herrn Treiber erwähnte Ziel der maximalen ökologischen Aufwertung des Um­ weltplaners führt unseres Erachtens zu einer Überkompensation, die sicherlich von den Umweltverbänden und dem Naturschutz sehr begrüßt und unterstützt wird. Der Forderung gern. § 15 Abs. 3 BNatschG für die landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignete Bö-· den nur im notwendigen Umfang in Anspruch zu nehmen, wird sie jedoch nicht gerecht. Für die Ausgleichsmaßnahmen werden Flächen der Vorrangflur 1, also den bestgeeigneten Böden .für die Landwirtschaft, als zwingend notwendig und daher' laut Planer alternativlos, beansp r ucht. Sollte diese maxima'Je Aufwertung entfallen, wären die massiven Auswirkun­ gen des Eingriffs und des Ausgleichsbedarfes, insbesondere für den speziellen Artenschutz auch unseres Erachtens erheblich reduzierbar, D.h. die Flächeninanspruchnahme von stadt­ eigenen, verpachteten Ackerflächen könnte entfallen. Sparl<asso Karlsruhe IBAN: OE66 6605 0101 0009 0009 69 BIC: KARS0E66XXX Volksbank Karlsruhe Postbank Karlsruhe BBBank Karlsruhe IBAN: DE74 6619 0000 0010 0110 19 IBAN: OE18 6601 0075 0000 0037 56 IBAN: DE55 6609 0800 0002 4127 05 BIC: GENOOE61KA1 ,BIC: PBNKDEFF660 BIC: GENODE61BBB -2 - Unabhängig davon wäre der Ausgleichsbedarf erheblich zu reduzieren, wenn die Probeflu­ tung zum Test der Funktionstüchtigkeit der technischen Bauwerke entfallen könnte oder zumindest erst nach der erfolgreichen Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen - einschließ­ lich der darin enthaltenen CEF- geeigneten Maßnahmen ohne die Abstriche für Prognose- . unsicherheiten - erfolgen würde. Zur Erläuterung: Der Planer führt an mehreren Stellen im LBP aus, das Maßnahmen auch als CEF -Maßnahmen anerkannt werden könnten, was je­ doch wegen Prognoseunsicherheiten in Bezug auf den Zeitpunkt des Probebetriebs unter-. bleibt. Wir sehen daher aus Sicht des Liegenschaftsamtes die Stellungnahmen von Herrn Treiber als sehr positiv an und würden es sehr begrüßen, wenn die Stadt Karlsruhe sich diesem Ansinnen anschließen könnte. Mit freundlichen Grüßen Wolf-Dietrich Gierth 26. März 2018 15:48 Stadt Karlsruhe Dezer'nat 5 Nr.6857 S. 1/2 Stadt Karlsruhe Branddirektion Berufsfeuerwehr Freiwil_lige Feuerwehr Bevölkerungsschutz - . . . . . - . Stadt Karlsruhe, Branddirektion, 76124 Karlsruhe Zentraler Juristischer Dienst -StadU<;:lsruhc über Dezernat 5 09.03.2018 �randschutztechnische Stellungnahme Vorhaben: Polder Bellenkopf/Rappenwört /\ Sta dt Kar lsr uh e A E fA Dezer11at 5 Eing. Bauort: Nachanhörung im wasserrechtlic.hen Planfeststellung�verfahren Karlsruhe, Hermann-Schneider-Allee 47 Az. BrDir: 14874 Karlsruhe Branddirektion Ritterstraße 48 76137 Karlsruhe Telefon 0721 / 133-3750 Telefax 0721 / 133-3709 E-Mail bd@karlsruhe.de Bearbeitet von: Ronald Richter Telefon: 0721 / 133-3703 E-Mail: ronald.richter@ bd.karlsruhe.de Aktenzeichen: Die Unterlagen im Rahmen des Planfestste!lungsantrages (Nachanhörung) wurden auf die Belange des Brandschutzes geprüft. . . Das Naturschuti.zen,trum Rappenwört befindet sich inn!3rhalb des Polders Rappenwört. Es sind umfangreiche Baumaßnahmen geplant, um das Naturschutzzentrum auch im Hochwasserfall und bei Überflutung de$ Polders für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Hierfü r wurde eine Zugänglichkeit Ober einen ca. 300 m langen Steg zw ischen der Hermann­ Schneider-Allee und dem Naturschutzzentrum geplant. Darüber hinaus werden die Gebäude des Naturschutzz�ntrums deutlich erweitert. Hinsichtlich des Hochwassers werden zwei Fälle unterschieden. Eine natürliche Durchflutung des Polders bis zu einer vordefinierten Schw elle . die mehrmals pro Jahr auftreten kann und einer Nutzung des Polders bei mas·sivem Hochwasser um Flutwellen zu entlasten. In diesem zweiten . Fall wird eine öffentliche Nutzung und Publikumsbetrieb innerhalb des Polders und damit auch des Naturschutzzentrums ausgeschlossen. Bei der öffentlichen Nutzung während der natürlichen, regelmäßigen Durchflutung müsse11 dennoch eine Rettung der anwesenden Personen sowie wirksame Maßnahmen der Feuerwehr nach § 15 LBO möglich sein. Problematisch sind hierbei die weite Entfernung der Gebäude vom Aufstellort der Rettungsfahrzeuge in der Hermann-Schneider Allee sowie die eingeschränkte Zuwegung über den Steg. Durch die Branddirektion wurde die Situation in einer Stellungnahme am 03.07.2017 bewertet und durch verschiedene Maßnahmen kann ein sicherer und rechtskonformer Betrieb des Naturschutzzentrums auch bei einer natürlichen Durchflutung gewährleistet werden . Hinzu kommt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens !loch die Bewertung des Gebäudes selbst. Hierfür ging am 27.09.20:17 eine Stellungnahme der Branddirektion im 2 6. März 2018 15:48 Stadt Karlsruhe Dezer'nat 5 . .. ·; . 1· ·., ,. ·' :.· >,1 1 i';l li ll:,, '. ��' ... ,.:, .,. ·. '.' .'. \ ,'. !,.\I: . . ,:•', \ -2- . : : ( 1', ! . Nr. 6857 S. 2/2 . .. , : ... \ l 1 0l 1 -: 'i t+� �; \ .· . . ' . Rahmen de.r:Ba�genehmigüng der Erweiterung des Naturschutzzentrums an das •• ' 1 1 ; Bauordnungsamt Karlsruhe. . ,·.w . �, ··. .. . . . ><<·:/ i· ,.:· In diesen Stellungnahmen bzw. Genehmigungen sind verschiedene Maßnahmen und Forderungen enthalten. Um einen sicheren BetrieQ auch während der Überflutungszeiten z u gewährleisten sind folgende Maßnahmen, als di e relev a nten herauszuhaben: 1 . · Zweiter Steg als Redundan; Uffl b�i Ausfall des Steges (z. B. umgefallene Bäume) die Eva.kuierung sowi� Rettungsmaßnahmen zu ermöglichen, ist ein weiterer Steg als zweiter Rettungsweg und Angriffsweg für die Feuerwehr vorzusehen. 2. Brandmeldeanlage Durch die langen Zuwegungen über die Stege, ist mit einer längeren Zeitdauer zu rechnen bis Maßnahmen der Feuerwehr wirksam werden. Um diese Zeif za verkürzen ist ·eine Brandmeldeanlage nach d e n anerkannten· Regeln der Technik sowie den Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen der Feuerwehr Karlsruhe (nachzulesen unter www.kar1sruhe.de/rathau s /buergerdienste/feuerwehr „Branddirektion > Vorbeugender Brandschutz") zu }nstallieren. 3. Lösch � asserversorgung durch vorverlegte Lösch�asserleitung .Um eine Löschwasserversorgung im Brandfall zu gewährleisten, ist eine vorverleg t e Löschwasserleitung mi t einer Einspeisemöglichkeit für die Feuerwehr in der Hermann­ Schneider-Allee und Entnahmestellen im·Naturschutzzentrum zμ erstellen. Dimensionierung und Position der Einspeise-und Entnahmestellen sind noch im Detail zu klären . Hinweise. zum Gesamt er läuterungsberlcht Polder Bellenkopf /Rappenwörth vom 20.12.2017: 1 . ) Seite 160, erster Absatz: Der Hinweis auf eine Rettungseinrichtung ist nicnt mehr richtig. Die Zugänglichkeit zum Na t urschutzzentrum wird nicht durch ein geeigne t es Rettungsmittel sichergestellt. Ein solches ist nicht vorhanden. Die Zugänglichkeit wird vielmehr durch die beiden Steganlagen und die oben genannten Mäßnahmen sichergestellt. 2 . ) Seite 160, letzter Absatz: Die Benutzung des Steges muss aus Sich t der Feuerwehr nicht ausschließlich Rettung s kräften vorbehalten sein. Die Anforderung ist nur, dass der Weg für Rettungskräfte und als Rettungsweg nutzbar ist. Im normalen Betrieb kann der Steg durchaus z ur Vers orgung des Naturschutzzentrums oder im Rahmen eines Rundganges über beide Stege auch durch Besucher genu tzt werden. naturschutzzentrum karlsruhe-rappenwört Naturschutzzentrum Karlsruhe-Rappenwört Hermann-Schneider-Allee 47 76189 Karlsruhe Landratsamt Karlsruhe Amt für Umwelt und Arbeitsschutz Beiertheimer Allee 2 76137 Karlsruhe Telefon: (0721) 950 47-0 Fax: (072 _1) 950 47-47 E-Mail: info@nazka.de www.naturschutzzentren-bw.de Sie erreichen uns mit der Straßenbahn­ linie 6 Haltestelle Rappenwört Karlsruhe, den 26.4.2018 Betreff: Planfeststellungsverfahren für den Retentionsraum Bellenkopf-Rappenwört auf den Gemarkungen Rheinstetten, Au am Rhein und Karlsruhe 2. Offenlage 2018 Sehr geehrte Damen und Herren, nach Sichtung der aktuellen, öffentlich ausgelegten Antragsunterlagen bitten wir, nachfolgend aufgeführte Punkte in die Planung aufzunehmen bzw. entsprechend zu ändern: • Im Fachbericht Ergänzung (FB) und im Bauwerkeverzeichnis (BWV) ist nur die Scharte in der Umschließung des Rheinstrandbades berücksichtigt, nicht aber die in Vorgesprächen mehrfach von uns geforderte Scharte in der Umschließung unmittelbar ums Naturschutzzentruin (vgl. FB S. 81, 94 und BWV). Letztere ist für den Geschäftsbetrieb (Transporterzufahrt aufs Gelände) und aus optischen Gründen (Sichtkontakt zum Gebäude für die ankommenden Besucher) dringend notwendig. Wir bitten diese in die Planung mit aufzunehmen. • Das Wasserexperimentierfeld und die Pkw-Stellplätze sollen nach dem öffentlich­ rechtlichen Vertrag zwischen dem Land-Baden-Württemberg und der Stiftung Naturschutzzentrum Karlsruhe-Rappenwört vom 3.3.2014 und nach dem letzten Stand der Gespräche nicht innerhalb sondern westlich außerhalb der Umschließung neu errichtet werden (vgl. FB S. 92). Wir bitten dies in der Planung zu berücksichtigen. • Das Material für die beiden Holzstege wurde in den bisherigen Berichten nicht erwähnt. Im FB Ergänzung und BWZ ist nun von reinen Holzkonstruktionen die.Rede. Wir halten es für dringend erforderlich, die Holzkonstruktionen auf Metallfüße zu stellen und bitten dies in der Planung zu berücksichtigen. Öffnungszeiten der Ausstellung: 1. April - 30. Sept.: Di. -Fr. 12.00 - 18.00, Sonn-u. Feiertag 11.00 - 18.00 Uhr 1.0kt.-31.März: Di.-Fr.12.00-17.00, Sonn-u.Feiertag 11.00-17.00 Uhr Schulisches Programm: Di. - Fr. vormittags und nach Vereinbarung Bankverbindung: Sparkasse Karlsruhe BIC: KARSDE66XXX IBAN: DE36 660;i 010100102617 33 Wir sind als gemeinnützig anerkannt und stellen Ihnen gerne eine Spendenbescheinigung aus. Spenden an Stiftungen sind zusätzlich über die Höchstgrenzen abzugsfähiger Spenden als Sonderausgabe gegenüber dem Finanzamt abzugsfähig. naturschutzzentrum karlsruhe-rappenwört • Das Regenwasser soll zukünftig in die Pumpenschächte der Grundwasserhaltung ge·leitet werden (vgl. FB S. 95). Wir weisen darauf hin, dass diese beiden Vorrichtungen so geplant werden müssen, dass bei Starkregenereignissen im Flutungsfall sowohl die Abführung des Regenwassers als auch die Grundwasserhaltung möglich ist. • Bislang sind unseres Wissens die Zuständigkeiten für den Betrieb, die Unterhaltung, die Wartung und die Pflege der Drainagen, der Pumpenschächte und Pumpen aber auch der beiden Stege und des Deiches nicht geregelt. Wir bitten dies vor dem Planfeststellungsbeschluss zu klären. • In früheren Besprechungen haben wir mehrmals den ·Wunsch geäußert, dass im Zuge der Baumaßnahmen unsere störanfällige Telefonfreileitung in den Boden verlegt werden soll. Da in der Zufahrt zum Naturschutzzentrum Strom-und Steuerkabel geplant sind, bitten 'wir, dort auch die Verlegung von Telefonkabeln vorzusehen. Mit freundlichen Grüßen Andreas Wolf Geschäftsführer Öffnungszeiten der Ausstellung: 1. April - 30. Sept.: Di. -Fr. 12.00 - 18.00, Sonn-u. Feiertag 11.00 - 18.00 Uhr 1.0kt.-31.März: Di.-Fr.12.00-17.00, Sonn-u.Feiertag 11.00-17.00 Uhr Schulisches Programm: Di. -Fr. vormittags und nach Vereinbarung Bankverbindung': Sparkasse Karlsruhe BIC: KARSDE66XXX IBAN: DE36 6605 0101 001 o 2617 33 Wir sind als gemeinnützig anerkannt und stellen Ihnen gerne eine Spendenbescheinigung aus. Spenden an Stiftungen sind zusätzlich über die Höchstgrenzen abzugsfähiger Spenden als Sonderausgabe gegenüber dem Finanzamt abzugsfähig. Stadt Karlsruhe. 76124 Karlsruhe, Schul· und Sportamt Stadt Karlsruhe Zentraler Juristischer Dienst/ Umweltverwaltungsbehörden, Denkmalschutzbehörde Abteilungsleiter Herr Reinhold Poguntke Karl-Friedrich-Straße 10 76133 Karlsruhe Karlsruhe Schul-und Sportamt Sport Blumenstraße 2 a 76133 Karlsruhe Sachbearbeitung: Jacqueline Wolf. Zimmer: 128 Telefon: 0721 133-4172, Fax: 0721 133-954172 E-Mail: jacqueline wolf@suskarlsruhe.de Haltestelle: Herrenstraß e 26. März 2018 Polder Bellenkopf/Rappenwört; Nachanhörung zum Planfeststellungsverfahren . Sehr geehrter Herr Poguntke, vielen Dank dass das Schul.: und Sportamt die Möglichkeit erhält, eine Stellungnahme zum Polder Bellenkopt/Rappenwört geben zu können. Zu den Anliegen der betroffenen Sportvereine senden wir Ihnen die Stellungnahme des Sprechers der Kanuvereine auf Rappenwört, Herrn Horstmann, zur Kenntnis und bitten um Beachtung. Mit freundlichen Grüßen �1\\� \� Silke Hinken Jochen Horstmann, Brahmsstr.12, 76185 Karlsruhe, Sprecher der Kanuvereine auf Rappenwört Mail: jochen.horstmann@arcor.de, Fon: 0721/ 594884 Landratsamt Karlsruhe Amt für Umwelt und Arbeitsschutz Frau G. Schlichting Beiertheimer Allee 2 76137 Karlsruhe Karlsruhe, den 12.03.2018 per Mail an: wasserrecht@landratsamt-karlsruhe.de Planfeststellungsverfahren Retentionsraum Bellenkopf - Rappenwört Nachanhörung 2018 Anmerkungen der Kanuvereine auf Rappenwört 1. Naturfreunde Karlsruhe e. V. Hermann-Schneider-Allee 49, 76189 Karlsruhe 2. Kanuclub Maxau Karlsruhe e. V. Hermann-Schneider-Allee 49 a, 76189 Karlsruhe 3. Rheinbrüder Karlsruhe e. V. Hermann-Schneider-Allee 49 b, 76189 Karlsruhe 4.Karlsruher Turnverein 1846 Hermann-Schneider-Allee 49 c, 76189 Karlsruhe 5.Ski-Club Karlsruhe e. V. Hermann-Schneider-Allee 49 d, 76189 Karlsruhe Sehr geehrte Frau Schlichting, das Schul-und Sportamt der Stadt-Karlsruhe (SuS) hat uns am 05.03.2018 freundlicherweise von der vorgesehenen Nachanhörung unterrichtet und den Zugang zu den ergänzenden Unterlagen ermöglicht. Das SuS hat uns freigestellt, unsere Stellungnahme direkt �n das LRA zu richten. Bei der Durchsicht dieser Unterlagen ist uns folgendes aufgefallen: ·- In der synoptischen Zusammenstellung der Stellungnahmen der Stadt Karlsruhe- Stand 28.08.2016 ist unter Ziff. 24 unser Schreiben an das Landratsamt mit Datum 10.07.2015 aufgeführt. Es müsste unseres Wissens aber das Schreiben vom 21.07.2015 sein. Die dort genannten Punkte vertreten wir weiterhin. - In den ergäflzenden Antragsunterlagen im Ordner 4a sind in den Lageplänen 4 und 6 mit den Anlagennummern 3.3-1.2-4a und 3.3-1.2-6a beim Bauwerk 3 immer noch die Sperrbalken vor den beiden Durchlässen eingezeichnet, die aber bereits längst vom Planungsträger aus der Planung genommen wurden (siehe hierzu den Erläuterungsbericht und die Bauwerkspläne). Die Lagepläne müssten deshalb korrigiert werden. Mit freundlichem Gruß namens der Kanuvereine auf Rappenwört Jochen Horstmann Sprecher der Kanuv,er�ine auf Rappenwört Kopie per Mail an: die Stadt Karlsruhe, Schul-und Sportamt, Frau Silke Hinken silke.hinken@sus.karlsruhe.de Polder Bellenkopf/Rappenwört: Die Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee ist nicht erforderlich Die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen der Planung des Polders Bellenkopf/Rappenwört haben sich gravierend verändert. Der Verwaltungsgerichtshof BW hat in seinem Urteil zum Polder Elzmündung folgendes festgestellt: Das Integrierte Rheinprogramm ist lediglich eine Rahmenplanung verwaltungsinternen Charakters ohne Rechtsverbindlichkeit und ohne Bindungswirkung für die Planfeststellungsbehörde. Ziel der ökologischen Flutungen ist die Schaffung eines .�ochwasseradaptierten Natur­ raumes, dessen ökologische Wertigkeit dem vorhandenen annähernd gleich ist. Substantielle Verbesserungen der ökologischen Situation zu schaffen wird von den maßgebenden naturschutzrechtlichen Bestimmungen nicht gefordert. Vom 9egenteil, nämlich der strikten Einh�ltung der Ziele des IRP und einer zwingenden ökologischen Aufwertung des Polderraumes gegenüber dem vorhandenen ökologisch hochwertigen Zustand ist der Umweltplaner ausgegangen. Daraus resultieren die geplanten hohen ökologischen Flutungen, bei denen die Hermann - Schneider-Allee überflutet wird und .durch die eine Höherlegung der Straße um über 2 m erforderlich wird. Bezüglich der technischen Randbedingungen ist inzwischen klar, dass ein Probestau, der erhebliche naturschutzrechtliche Eingriffe erzeugt, nicht erforderlich ist. Außerdem hat die „Internationale Kommission zum Schutz des Rheines" eine Untersuchung vorgelegt, aus der zu entnehmen ist, dass Retentionsflutungen.nicht wie bisher immer behauptet alle 20 - 25 Jahre sondern nur alle ca. 80 Jahre auftreten. Mit den veränderten Rahmenbedingurigen drängt sich als Alternative für den Polderbetrieb ein Abbruch der ökologischen Flutungen bei einem Abfluss im Rhein von 2600 m 3 /s auf. Bei diesem Abfluss wird die Hermann-Schneider­ Allee noch nicht überflutet, jedoch 70% der Polderfläche an 7 Tagen im Jahr überschwemmt und dadurch in dieser Fläche die Ansiedlung von Arten gefördert, die gegen Hochwasser unempfindlich sind. Die Wassertiefe liegt auf den überwiegenden Flächen unter Im. Viele Tierarten haben so die Möglichkeit, sich auf aus dem Wasser ragenden Pflanzen zurückziehen, wodurch die Eingriffe durch die ökologischen Flutungen stark reduziert werden. - 2 - Außerdem kann durch den Abbruch eine Beeinträchtigung des Ententeiches und der Br�nnen durch ökologische Flutungen vermieden werden. Es ist möglich, die geplanten Spundwände imRheinpark stark zu reduzieren sowie auf die Flächendrainage der Parkplätze beim Rheinstrandbad zu verzicht _ en. Eine Überflutun . g der Hermann-Schneider-Allee erfolgt bei dieser Lösung nur noch im Retentionsfall alle ca. 80 Jahre. Mit dem vorgeschlagenen Betriebsreglement wäre eine Überflutung der Hermann-Schneider-Allee seit dem Bestehen des Rheinstrandbades überhaupt noch nie aufgetreten.' Im Laufe des Planungsprozesses wurde diese Lösung zwar angedacht, aber nicht weiter verfolgt, weil diese Alternative für den Polderbetrieb vom Umwel tp laner nicht mitgetragen wurde. ·Eine Begründung für die Ablehnung ist in den Antragsunterlagen nicht zu finden,· g � sc � weige denn eine Prüfung dieser Betriebsaltemative, die gesetzlich zwingend vorgesc h.r ieben ist, weil dadurch die oben genannten ma � siven naturschutzrechtliche Eingriffe vermieden werden können. · · Mit der Änderung des B . undesnaturschutzgesetz e s vom 15 .9.2017 soll g emäß der Begründung in der Bundestagsdrucksachedi � Ve � eidungspflicht betont werden. Außerdem sind Ausnahmen von den naturschutzrechtlichen Verboten, -die „ für die Antragsplanung erfo r derlich sind, nur für unvermeidbare Beeinträchtigungen zulässig, wenn keine zumutbare Alte � ativen gegeben sind. Die Antragsplanung enthält vermeidbare Eingriffe. Eine zumutbare Alternative ist mit dem vorgeschlagenen Betriebsreglement gegeben. Der erforderliche Waldumbau zur Anpassung des Waldes an die. sehr seltenen Re � entionsflutungen kann wie geplant durchgeführ t werden. Mit den vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen zur Schaffung von Ersatzlebensräumen für hochwasserempfindliche besonders geschützte Arten außerhalb des Polders kann sofort begonnen werden. Beide Maßnahmen können mit der vorgeschlagenen Lösung j edoch zeitlich wesentlich entspannter erfolgen. Abschließend ist festzustellen, dass . auch mit der' hier vorgeschlagenen Betriebsvariante des Polders . eine erhebliche ökologis � he Aufwertung des Polderraumes erreicht wird und gleichzeitig massiv � naturschutzrechtliche Eingri f fe vermieden werden. Rheinstetten, 31.1.20 i 8 gez. Dr. B.Treiber

  • Polder Bellenkopf-Rappenwört
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: 2018/0261 Verantwortlich: Dez.1 Antrag des Landes Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe, Landesbetrieb Gewässer, auf wasserrechtliche Planfeststellung für den Bau und Betrieb des Retentionsraums (Polder) "Bellen- kopf/Rappenwört" mit zugehörigen Bauwerken, Nutzungen und Nebeneinrichtungen auf den Gemarkungen Rheinstetten (Landkreis Karlsruhe), Au am Rhein (Landkreis Rastatt) und Karlsruhe (Stadtkreis); Stellungnahme der Stadt Karlsruhe zum Vorhaben an das verfahrensführende Landratsamt Karlsruhe im Rah- men der NACHANHÖRUNG wegen verschiedener Antragsergänzungen und -anpassungen nach der 2. Trägeran- hörung im Jahr 2015 und dem Erörterungstermin im November 2016 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis AUG/Naturschutzbeirat 03.05.2018 3 X vorberaten Planungsausschuss 09.05.2018 2 x vorberaten Gemeinderat 15.05.2018 8.1 x Zugestimmt (geänderte Beschluss- vorlage) Der Gemeinderat beschließt: Die Stadt Karlsruhe stimmt im Grundsatz dem Bau des Hochwasserrückhalteraumes Bellenkopf/Rappenwört zu. Die Zustimmung der Stadt Karlsruhe ist an folgende Forderungen geknüpft: a) Abschluss eines Vertrages zwischen dem Vorhabenträger, dem Land Baden-Württemberg und der Stadt Karlsruhe, den Verkehrsbetrieben Karlsruhe (VBK) und den Stadtwerken Karlsruhe über den Bau, den Betrieb und die Finanzie- rung des Hochwasserrückhalteraumes und seiner Folgemaßnahmen vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses. b) Angemessene Berücksichtigung der aktuell und der bereits bisher vorgetragenen Einwendungen und Anregungen der Stadt Karlsruhe im Planfeststellungsverfahren. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen Wählen Sie ein Element aus. Kontierungsobjekt: Wählen Sie ein Element aus. Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein x ja Handlungsfeld: Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein x ja abgestimmt mit VBK und SWK Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Gemeinderat war zuletzt im November 2015 mit der Planung für den Polder Bellen- kopf/Rappenwört befasst. Zugrunde lagen damals die umfangreichen Unterlagen des Landes nach dem Abschluss des 2. Anhörungsverfahrens sowie die Stellungnahmen, Anregungen und Einwendungen der Stadt Karlsruhe hierzu. Im November 2016 fand der mehrtägige Erörte- rungstermin für das Vorhaben statt. Aufgrund der Einwendungen und der Diskussion im Erörte- rungstermin waren ergänzende Untersuchungen durch das Regierungspräsidium sowie eine teilweise veränderte Planung erforderlich geworden. Diese weiteren Unterlagen wurden nunmehr vom Regierungspräsidium beim Landratsamt vor- gelegt und zum Zweck der NACHANHÖRUNG öffentlich ausgelegt. Einwendungen und ergän- zenden Stellungnahmen konnten bis Ende März beim Landratsamt erhoben und vorgelegt wer- den. Die Ämter der Stadt Karlsruhe haben fristgerecht Einwendungen und Stellungnahmen erhoben und beim Landratsamt Karlsruhe mit einem Vorbehalt eingereicht. Der Vorbehalt be- zieht sich auf die Genehmigung der Stellungnahmen durch den Gemeinderat mit der jetzt vor- gesehenen Beschlussfassung. Die Zusage des Landratsamtes Karlsruhe zur Verlängerung der Frist für eine Stellungnahme bis zum 1. Juni 2018 liegt zwischenzeitlich vor. I. Die Änderungen und Ergänzungen in den Planunterlagen umfassen im Wesentlichen folgende Themenbereiche: 1. Hochwasserdamm XXV Nach der Anhörung im Jahr 2015 und dem mehrtägigen Erörterungstermin wurde von mehre- ren Seiten die Planung des bisherigen Rheinhauptdammes XXV stark kritisiert. Auch der Ge- meinderat hatte den Projektträger aufgefordert, „ eine umwelt-, natur- und landschaftsverträg- liche Alternative zur bisher geplanten Ertüchtigung und Verbreiterung des Hochwasserdammes XXV zu suchen.“ (Gemeinderatsbeschluss vom 24. November 2015). Mit der Verwirklichung des Polders bekäme dieser bisherige Hauptdamm eine andere Funktion. Die Hauptschutzwirkung würde sich mehr ins Landesinnere auf den Damm XXVI verlagern, während der Damm XXV (lediglich noch) die Funktion der hydraulischen Trennung erfüllen würde und müsste. Angesichts des Wegfalls der Schutzwirkung trat die Frage auf, ob die raum- greifende Breite der Planung noch verhältnismäßig ist. Das Regierungspräsidium hat veränderte Bauweisen geprüft. Die Prüfung führte teilweise zu schmaleren Bauweisen und zu einem veränderten Trassenverlauf. Die Möglichkeit der durch- gängigen Befahrbarkeit wurde vom Regierungspräsidium jedoch weiterhin als zwingend erfor- derlich eingestuft. Das Flächeneinsparpotential war damit begrenzt, in der Gesamtbilanz konnte trotz allem eine Minderung der Eingriffe erreicht werden. 2. Zugang zum Naturschutzzentrum Für das Naturschutzzentrum wird nunmehr ein zweiter Rettungsweg eingeplant. Dies entspricht einer Forderung der Branddirektion, resultierend aus einem inzwischen eingeleiteten Bauge- nehmigungsverfahren für bauliche Erweiterungen (Kompensation von Nutzflächenverlusten) des Zentrums. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 3. Grundwasserhaltung Karlsruhe-Daxlanden Die ursprünglich vier Absenkbrunnen wurden auf drei reduziert. Diese wurden gegenüber der Planung 2015 verschoben. 4. Landschaftspflegerische Maßnahmen Der landschaftspflegerische Begleitplan wurde vollständig neu gefasst. Die Änderungen bezie- hen sich auf das Betriebsreglement für den Probestau und die Einführung der ungestörten öko- logischen Flutungen sowie zum Monitoring- und zum Risikomanagement. Kritisch wird hier die Absicht des Projektträgers gesehen, den Probestau durchzuführen, sobald ein gewisser Rheinpegel erreicht ist, unabhängig vom dann aktuellen Anpassungsstand durch die vorangegangenen ökologischen Flutungen. 5. Grunderwerbsverzeichnis Das Verzeichnis des zusätzlich erforderlichen Grunderwerbs wurde ergänzt. 6. Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie und limnologische Untersuchung 7. Ausnahme und Befreiungsanträge gemäß Bundesnaturschutzgesetz Für die jeweilige Zerstörung von Biotopen außerhalb und innerhalb von Naturschutzgebieten, Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen nach § 34 Bundesnaturschutzgesetz (NATURA 2000), Artenschutz, Zerstörung von Wald bzw. geschützten Grünbeständen wurden die notwendigen Ausnahmeanträge vervollständigt. Neun der bisher 37 Antragsordner wurden zum Teil vollständig überarbeitet bzw. ergänzt. Die neuerlichen Stellungnahmen der städtischen Ämter zu dieser ergänzenden NACHANHÖ- RUNG sind als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt. Die bisher vorgetragenen Anregungen, Einwendungen und Stellungnahmen bleiben weiterhin gültig, soweit sie sich nicht durch Zusagen oder Umplanungen des Projektträgers erledigt ha- ben. II. Diskussion um die Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee Aus Rheinstetten kommt ein Vorschlag, nach dem die ökologischen Flutungen nur bis zu einer gewissen Höhe erfolgen und dann abgebrochen werden sollen. Die Hermann-Schneider-Allee würde dann noch nicht überströmt werden und auf deren Erhöhung könne verzichtet werden, so Herr Dr. Treiber in einem Schreiben vom 31. Januar 2018. Als Beurteilungsgrundlage werden jedoch Jährlichkeiten eines Hochwasserereignisses angeführt, die auf fachlicher Seite nicht be- kannt und in diesem Maße auch nicht nachvollziehbar sind. Im „Treiber-Papier“ wird von einem lediglich 80-jährlichen Ereignis ausgegangen, die Hochwasservorhersagezentrale Baden- Württemberg dokumentiert allerdings aktuell, dass ein Abfluss von 4500 m3/sec am Pegel Maxau und damit der Retentionsfall, ein in etwa 20-jährliches Hochwasserereignis ist. Dies deckt sich mit den Zahlen, die der Vorhabenträger in seinen Unterlagen verwendet. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Sowohl für den vom Vorhabenträger vor der Inbetriebnahme als notwendig erachteten Probe- stau als auch in den Fällen der Retention, also bei einem Rheinwasserabfluss von 3.600 m³/s bzw. ab 4.500 m³/s, wäre die Hermann-Schneider-Allee damit in ihrem bisherigen Ausbau nicht vorbereitet, weil nicht überströmungssicher gebaut, und große Schäden wären die Folge Für die Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee sprechen verschiedene Gründe: 1. Ertüchtigung in jedem Falle notwendig Auch wenn die Hermann-Schneider-Allee nicht höher gelegt würde, müsste dennoch der vor- handene Straßendamm ertüchtigt werden, da er nicht überströmungssicher gebaut ist. Der Straßendamm wäre im gegenwärtigen Zustand nicht standsicher, wenn beidseitig das Wasser anströmt und ansteht. Dadurch kann es zu Unterspülungen und damit zu Straßenschäden kommen. Der Straßendamm müsste überströmungssicher gebaut werden. Das bedeutet in der Regel, dass auch die Böschungsseiten zu befestigen sind und damit nicht mehr begrünt werden können. Auch bei einem überströmungssicheren Damm müsste mit Bäumen ein Sicherheitsabstand ein- gehalten werden. Der Vorhabenträger hat im Jahr 2015 erläutert, dass die Schneisenwirkung dann größer sein könnte als bei einer höhergelegten Hermann-Schneider-Allee. 2. Betriebssichere Straßenbahntrasse Aus Sicht der Verkehrsbetriebe wäre eine Straßenbahntrasse, die bei bestimmten Wasserstän- den (planmäßig) überflutet wird, nicht betriebssicher. Es besteht das Risiko, dass die Aufsicht für das Straßenbahnwesen die Betriebsgenehmigung nicht erteilt oder diese in Frage stellt. 3. Bessere Durchströmung des Polders Bei einer höhergelegten Hermann-Schneider-Allee können größere Durchlässe gebaut werden als in einen Straßendamm, der das heutige Niveau beibehält. Beim derzeitigen Niveau stellt die Hermann-Schneider-Allee bereits eine Barriere dar, die die gleichmäßige Durchströmung des Retentionsraumes behindern und damit Totwasserzonen begünstigen würde. Die Schaffung von Durchlässen in einer nicht höhergelegten Hermann-Schneider-Allee würde nicht weiter helfen, da diese so niedrig wären, dass sie von Treibgut schnell zugesetzt würden. Auch der Vorhabenträger hebt in seiner Umweltprüfung hervor, dass die Durchströmbarkeit des Polders und damit das Abflussvermögen schon aus ökologischen Gründen zur Vermeidung ei- ner Schädigung des Ökosystems unabdingbar sind. Aus diesen Gründen sollte es auch im Falle einer Reduktion der ökologischen Flutungen bei der Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee bleiben. III. Weiteres Vorgehen Soweit der Gemeinderat die im Anhang vorliegenden Stellungnahmen genehmigt, wird dies dem Landratsamt Karlsruhe als zuständiger Planfeststellungsbehörde mitgeteilt. Voraussichtlich wird ein weiterer Erörterungstermin hinsichtlich der ergänzten Unterlagen erforderlich. Ein Ter- min hierfür steht noch nicht fest. Die verfahrensführende Stelle beim Landratsamt Karlsruhe geht von einer Entscheidung über das Planfeststellungsverfahren noch in diesem Jahr aus. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Derzeit wird bei der Verwaltung der Stadt Karlsruhe ein Entwurf für einen Vertrag mit dem Land über die Flächeninanspruchnahme und weitere zahlreiche Einzelheiten erarbeitet, der nach einer verwaltungsinternen Abstimmung mit dem Land besprochen werden soll. Der früher vom Land vorgelegte und den seinerzeitigen Antragsunterlagen beigelegte Vorschlag ist aus Sicht der Verwaltung eher ungünstig für die Stadt. Die Entscheidung über den Abschluss des Vertrages bleibt dem Gemeinderat vorbehalten. Übersicht der Anlagen: 1. Tiefbauamt vom 19. März 2018 (3 Seiten) 2. Gartenbauamt vom 20. März 2018 (3 Seiten) 3. Stadtwerke Karlsruhe GmbH, Netzservice vom 20. März 2018 (3 Seiten) 4. Liegenschaftsamt vom 22. März 2018 (5 Seiten) 5. Bäderbetriebe vom 19. März 2018 (1 Seite) 6. Abfallrechts- und Altlastenbehörde vom 22. März 2018 (4 Seiten) hierzu: Stellungnahme Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz vom 8. März 2018 7. Wasserbehörde, 22. März 2018 (2 Seiten) hierzu: Stellungnahme Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz vom 8. März 2018 8. Natur- und Bodenschutzbehörde vom 20. März 2018 (5 Seiten) hierzu: Stellungnahme Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz vom 8. März 2018 9. Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz vom 8. März 2018 (10 Seiten) 10. Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH – VBK - vom 19. März 2018 (1 Seite) 11. Bauordnungsamt vom 9. März 2018 (1 Seite) 12. Forstamt vom 20. März 2018 (4 Seiten) 13. Untere Landwirtschaftsbehörde beim Liegenschaftsamt der Stadt Karlsruhe vom 26. März 2018 (10 Seiten) 14. Untere Landwirtschaftsbehörde beim Liegenschaftsamt der Stadt Karlsruhe vom 19. März 2018 zum Vorschlag Dr. B. Treiber vom 31. Januar 2018 (2 Seiten) 15. Branddirektion Stadt Karlsruhe vom 9. März 2018 (2 Seiten) 16. Naturschutzzentrum Karlsruhe-Rappenwört vom 26. April 2018 (2 Seiten) 17. Schul- und Sportamt mit den und für die „Kanuvereine auf Rappenwört“ vom 26. März 2018 bzw. 12. März 2018 (2 Seiten) 18. Ausführungen des Herrn Dr. B. Treiber vom 31. Januar 2018 (2 Seiten) Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt: Die Stadt Karlsruhe stimmt im Grundsatz dem Bau des Hochwasserrückhalteraumes Bellen- kopf/Rappenwört zu. Die Zustimmung der Stadt Karlsruhe ist an folgende Forderungen geknüpft: Ergänzende Erläuterungen Seite 6 a) Abschluss eines Vertrages zwischen dem Vorhabenträger, dem Land Baden-Württemberg und der Stadt Karlsruhe, den Verkehrsbetrieben Karlsruhe (VBK) und den Stadtwerken Karlsruhe über den Bau, den Betrieb und die Finanzierung des Hochwasserrückhalteraumes und seiner Folgemaßnahmen vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses. b) Angemessene Berücksichtigung der aktuell und der bereits bisher vorgetragenen Einwen- dungen und Anregungen der Stadt Karlsruhe im Planfeststellungsverfahren.

  • Abstimmungsergebnis TOP 8
    Extrahierter Text

  • Protokoll TOP 8
    Extrahierter Text

    Niederschrift 50. Plenarsitzung Gemeinderat 15. Mai 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 10. Punkt 8 der Tagesordnung: Polderbau Bellenkopf/Rappenwört: Punkt 8.1: Antrag des Landes Baden-Württemberg, vertreten durch das Regie- rungspräsidium Karlsruhe, Landesbetrieb Gewässer, auf wasserrechtliche Planfest- stellung für den Bau und Betrieb des Retentionsraums (Polder) "Bellenkopf/ Rappenwört" mit zugehörigen Bauwerken, Nutzungen und Nebeneinrichtungen auf den Gemarkungen Rheinstetten (Landkreis Karlsruhe), Au am Rhein (Landkreis Rastatt) und Karlsruhe (Stadtkreis); Stellungnahme der Stadt Karlsruhe zum Vor- haben an das verfahrensführende Landratsamt Karlsruhe im Rahmen der NACH- ANHÖRUNG wegen verschiedener Antragsergänzungen und -anpassungen nach der 2. Trägeranhörung im Jahr 2015 und dem Erörterungstermin im November 2016 Vorlage: 2018/0261 dazu: Minimierungs- und Vermeidungsgebot nach § 15 BNatSchG Ergänzungsantrag: GRÜNE Vorlage: 2018/0324 Änderungsantrag: SPD Vorlage: 2018/0329 Punkt 8.2: Polderbau Bellenkopf/Rappenwört - Hinterfragung der Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee Antrag: CDU Vorlage: 2018/0275 dazu: Polderbau Bellenkopf/Rappenwört: Keine Höherlegung der Hermann-Schneider- Allee Änderungsantrag: KULT Vorlage: 2018/0305 Änderungsantrag: GRÜNE Vorlage: 2018/0327 – 2 – Beschluss: Der Gemeinderat beschließt (einschließlich der Änderung aus dem Antrag der CDU- Fraktion, Vorlage 2018/0275) Die Stadt Karlsruhe stimmt im Grundsatz dem Bau des Hochwasserrückhalteraumes Bel- lenkopf/Rappenwört zu. Die Zustimmung der Stadt Karlsruhe ist an folgende Forderungen geknüpft: a) Abschluss eines Vertrages zwischen dem Vorhabenträger, dem Land Baden- Württemberg und der Stadt Karlsruhe, den Verkehrsbetrieben Karlsruhe (VBK) und den Stadtwerken Karlsruhe über den Bau, den Betrieb und die Finanzierung des Hochwas- serrückhalteraumes und seiner Folgemaßnahmen vor Erlass des Planfeststellungsbe- schlusses. b) Angemessene Berücksichtigung der aktuell und der bereits bisher vorgetragenen Ein- wendungen und Anregungen der Stadt Karlsruhe im Planfeststellungsverfahren. Abstimmungsergebnis: Änderungsantrag KULT (2018/0305): Bei 4 Ja-Stimmen und 40 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt Ergänzungsantrag GRÜNE (2018/0324), Ziffer 1: Bei 17 Ja-Stimmen und 26 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt Antrag CDU (2018/0275), Ziffer 2 b: Bei 33 Ja-Stimmen und 11 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt Änderungsantrag SPD (2018/0329), Ziffer 2: Bei 34 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt Ergänzungsantrag GRÜNE (2018/0324), Ziffer 3: Bei 11 Ja-Stimmen, 32 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich abgelehnt Antrag CDU (2018/0275), Ziffer 2 a: Bei 44 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt Antrag CDU (2018/0275), Ziffer 3: Bei 22 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen und 2 Enthaltun- gen mehrheitlich zugestimmt Ergänzungsantrag GRÜNE (2018/0324), Ziffer 2: Bei 13 Ja-Stimmen, 28 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich abgelehnt Ergänzungsantrag GRÜNE (2018/0324), Ziffer 4: Bei 18 Ja-Stimmen und 27 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt Geänderte Beschlussvorlage (s. Antrag CDU Nr. 2018/0275): Bei 34 Ja-Stimmen und 10 Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 8 zur Behandlung auf, verweist auf die erfolg- te Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit mit Naturschutzbeirat und im Planungsausschuss. Er ruft gleichzeitig die eingegangenen Änderungs- und Ergänzungsan- träge auf und verweist auf die vorliegenden Stellungnahmen der Verwaltung: Ich möchte für die Abstimmung nachher gerne darauf hinweisen, dass ich das dann the- matisch abrufe. Ich rufe immer die Themen auf und nehme dann aus den einzelnen Anträ- – 3 – gen in abgestimmter Weise die verschiedenen Vorschläge dazu. Sonst kommen wir völlig durcheinander. Ich hoffe, dass Sie damit dann einverstanden sind. Ich fange beispielsweise mit der Hermann-Schneider-Allee an und werde dann aus den entsprechenden Anträgen jeweils die Position zu der Hermann-Schneider-Allee hintereinander aufrufen, vom weitest- gehenden zum weniger weitestgehenden, so wie Sie das gewohnt sind. Wir befinden uns bei diesem Projekt nach wie vor im Planfeststellungsverfahren beim Land- ratsamt Karlsruhe. Nach der Erörterung der Einwendungen im Jahr 2016 wurden ergän- zende Untersuchungen erforderlich. Diese Unterlagen wurden in diesem Frühjahr zur Nachanhörung öffentlich ausgelegt. Die Ämter der Stadt Karlsruhe haben fristgerecht Stel- lung genommen, vorbehaltlich der Genehmigung durch den Gemeinderat der Stadt Karls- ruhe. Das ist der Anlass für die heutige Befassung. Wir äußern uns heute als Stellungnah- me der Stadt Karlsruhe zu diesen in der Nachanhörung noch einmal ergänzten und verän- derten Unterlagen. Unabhängig von der Nachanhörung hat der frühere Baubürgermeister der Stadt Rheinstet- ten, Herr Dr. Treiber, unter anderem vorgeschlagen, die ökologischen Flutungen bei 2.600 m³ pro Sekunde abzubrechen. Das soll seiner Meinung nach dazu führen, dass die Hermann-Schneider-Allee nur beim echten Hochwassereinsatz des Polders überflutet wird und nicht bereits an mehreren Tagen im Jahr bei ökologischen Flutungen. Da der Hoch- wassereinsatz durch andere Polder rheinaufwärts seltener werde, sei dann die Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee nicht mehr erforderlich. Dieses Papier befindet sich nun in einer ganz aktuellen Diskussion zwischen Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. Wir sind auch der Auffassung, dass das Regierungspräsidium als Vorhabenträger zu diesem Papier Stellung nehmen sollte und alle Möglichkeiten zur Verringerung von Aufwand oder Scha- den ausschöpfen muss. Daher unterstützen wir als Verwaltung auch den Prüfauftrag von CDU, SPD und GRÜNEN, der sich auch in den Stellungnahmen der Ämter an verschiedenen Stellen findet. In einem früheren Stadium der Planung hat der Vorhabenträger verschiedene Planungssze- narien vom Aueninstitut der Universität Karlsruhe auf ihre Umweltverträglichkeit prüfen lassen. Darunter befand sich auch ein Szenario, das den Abbruch der ökologischen Flutun- gen bei 2.800 m³ pro Sekunde vorsah. Das Gutachten kam im Jahr 2006 zu dem Ergebnis, dass dieses Szenario nicht umweltverträglich sei, zum einen weil ein Drittel des Polder- raums gar nicht von den ökologischen Flutungen betroffen wäre und zum anderen in den betroffenen Flächen die Fließgeschwindigkeiten teilweise so niedrig wären, dass durch Sauerstoffarmut und Hochwasserzonen weiter Schäden zu befürchten wären. Das Szenario wurde deshalb vom Vorhabenträger nicht weiter verfolgt. Wir sind von daher auch skep- tisch, was den diesbezüglichen Vorschlag des „Treiber-Papiers“ betrifft, sind aber vor allem der Meinung, dass der Vorhabenträger sich hierzu noch dezidiert äußern muss. Was die Spundwand rund um Rappenwört betrifft, so schützt sie die vorhandenen Gebäu- de und Einrichtungen nicht nur beim Hochwassereinsatz, sondern auch schon bei den öko- logischen Flutungen, und zwar bereits bei den Mengen, die selbst das „Treiber-Papier“ vorsieht. Auch bei einem Abbruch der ökologischen Flutungen wären Teile des Geländes vor dem Bad oder bei den Vereinen überflutet. Die Höhe der Spundwand wird durch den Retentionsfall bestimmt. Eine planmäßige Überflutung der Gebäude auf Rappenwört im Fall des Hochwassereinsatzes sollte nicht in Kauf genommen werden. Der Verlauf der Spundwand führt zu einem eher großzügigen Schutz der Fläche vor dem Bad. Eine Wand, – 4 – die direkt vor dem Bad verliefe, würde dem denkmalgeschützten Ensemble nicht gerecht, zumal die Eiswiesen vor dem Bad ebenfalls unter Denkmalschutz stehen und bei einem anderen Verlauf der Spundwand den ökologischen Flutungen ausgesetzt wären. Der Schutz des Bades und der Vereine könnte alternativ auch mit einem Damm verfolgt wer- den. Aber ein Damm braucht viel mehr Fläche als eine Wand. Bei einem Damm müsste wieder erheblich Wald gerodet werden, und auch der teilweise alte Baumbestand vor dem Bad würde einem solchen Damm zum Opfer fallen. Natürlich ist die Spundwand optisch kein Highlight. Es gibt aber ein Konzept zur Begrünung der Spundwand. Eine enge Ab- stimmung mit der Stadt ist auch vom Vorhabenträger vorgesehen. Die Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee halten wir grundsätzlich für sinnvoll, selbst für den Fall, dass die ökologischen Flutungen bei einer bestimmten Marke abgebrochen werden. Die Gründe sind in der Vorlage und in der Verwaltungsantwort auf die verschie- denen Änderungsanträge nochmals erläutert: Bessere Durchgängigkeit bei höheren Durch- lässen, Sicherheit der Straßenbahnlinie, Ertüchtigung in jedem Fall notwendig, Schneisen- wirkung bei überströmbarem Straßendamm, Zugänglichkeit auch für die Wasserwehr und andere. Die Vorlage wurde in einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Ge- sundheit und des Naturschutzbeirates sowie im Planungsausschuss vorberaten - darauf möchte ich noch einmal ausdrücklich verweisen -, und nimmt eigentlich auch die Be- schlusslage des Gemeinderats aus den letzten Jahren, die zum Teil noch vor meiner Amts- zeit liegen, auf und ist von daher auch die logische Fortsetzung der bisherigen Beschlüsse. Das als kleine Einleitung noch einmal zu diesem Thema. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Die CDU will kein Gepolder um den Polder. Aber es muss auch klar sein, dass das, was bisher in sieben Jahren geplant wurde, von uns nicht in Frage gestellt wird. Wir wollen den geplanten gesteuerten Rückhalteraum. Wir wollen am System nichts ändern. Wenn jetzt unterschwellig in dieser Kaskade von Folgeanträgen nach unse- rem CDU-Antrag versucht wurde, vielleicht doch wieder zu dem ungesteuerten System zurückzukommen, sagen wir eine ganz klare Absage. Die CDU steht zu der Solidarität, die wir zu den Unterliegern haben und haben sollten. Die CDU hat nur Sorgen, die die be- troffenen Bürger vor Ort geäußert haben, aufgegriffen. Da muss man natürlich ernst neh- men, was beispielsweise in diesem „Treiber-Papier“ steht. Ich komme nachher noch einmal darauf zurück. Jeder Zentimeter, den wir uns bei dieser Hermann-Schneider-Allee sparen können, ist ein Gewinn für die Ökologie dort an Ort und Stelle und gegen den Eingriff in den Naturhaus- halt. Wir haben deshalb am Ende eines langen Verfahrens Anspruch darauf erhoben, dass man klipp und klar auf Fragen Antwort erteilt. Ich glaube auch, wenn ich jetzt Ihre mündli- che Erläuterung noch einmal richtig verstanden habe, dass die Verwaltung das in gleicher Weise sieht. Da geht es einmal darum, dass man die Frage klären muss – da ist die Antwort der Verwaltung auf unseren Änderungsantrag nicht ganz zutreffend -, ob die ökologischen Flutungen auch früher beendet werden können. Vielleicht so früh, dass man sich eine Hö- herlegung ersparen kann. Aber vielleicht auch früher als bisher beabsichtigt, so dass die Höherlegung nicht so hoch werden müsste, wie sie jetzt geplant wird. Es gibt da auch Zwi- schenwege. Dann kommt es natürlich in der Tat auf die Häufigkeit der Hochwasservor- kommen an. Da hat Herr Dr. Treiber schon darauf hingewiesen, dass man einbeziehen – 5 – muss, welche Wirkungen und Segnungen bisherige Polder oberhalb von uns auf unser Sys- tem haben könnten. Die Verwaltung hält dagegen an dieser Höherlegung fest, ohne ei- gentlich die Antwort auf unsere Fragen abzuwarten. Ich denke, das macht eigentlich kei- nen Sinn, mit Verlaub, Herr Oberbürgermeister. Dann haben wir noch beantragt, um das kurz zu machen, dass man dort, wo der optische Eingriff ganz besonders unerträglich ist, changiert mit verschiedenen Möglichkeiten. Die Antwort des Regierungspräsidiums heißt: Wir begrünen um alles in der Welt. Wir sagen, an bestimmten Stellen wäre die Anschüttung auch zweckdienlich, weil man besser begrünen, weil man besser kaschieren kann, weil man das umweltverträglicher machen kann. Also auch hier bitte ich um einen sensiblen Umgang mit verschiedenen Möglichkeiten. Wir wol- len nicht die gesamte Anschüttung der Spundwand, aber sensibel von Fall zu Fall entschei- den. Dann zu den Anträgen. Offen gestanden, der erste Antrag der GRÜNEN, da hoffe ich, dass man merkt, dass es besser ist, die Antworten auf die Fragen abzuwarten, bevor man ir- gendeine rigorose Antragstellung hier vornimmt, zumal wir – also die Stadt – gar nicht der Umsetzende sein würden einer Veränderung der Hermann-Schneider-Allee. Also einfach einmal Tee trinken und abwarten, was das Regierungspräsidium antwortet. Bei den ande- ren Anträgen möchte ich jetzt meinen, auch GRÜNE und SPD sind im Grunde auf die Idee eingeschwenkt, dass wir diese wesentlichen Fragen in Ihrer Antwort einfach einmal abwar- ten sollten. Also meine ich, dass wir einen richtigen Anstoß gegeben haben. Die CDU will erreichen, dass, wenn es geht, diese Höherlegung vermieden wird. Aber wir wollen in je- dem Fall klipp und klar Antwort darüber haben, warum sie auch nach den triftigen Ein- wendungen nicht vermieden werden kann. Stadtrat Zeh (SPD): Die Polderdiskussion beschäftigt uns schon seit deutlich über 10 Jah- ren. Aber es ist natürlich auch ein erheblicher und nachhaltiger Eingriff in eine riesige Flä- che. Es sind 510 ha, wenn ich jetzt das Gebiet, das in Rheinstetten noch mit betroffen ist, auch betrachte. Es ist deutlich mehr, als wir beim Flächennutzungsplan 2030 für Gewerbe und Wohnen bewegen wollen. Und natürlich: Wir stehen zum integrierten Rheinpro- gramm. Es hat natürlich schon deutlich Erfolge gezeigt. Wir haben hier auch Hochwasserli- nien von vergangenen Hochwassern gesehen, wo man sieht, dass das Hochwasser den Rhein um ein paar Zentimeter niedriger gemacht hätte, als ohne die Polder oberhalb der Straße. Wir wollen auch so viel wie möglich vermeiden und eine möglichst umweltschonende Ge- schichte erreichen. Wir sind hier in einer Nachanhörung. Die eigentliche Stellungnahme haben wir schon vor mehreren Jahren abgegeben. Die Änderungen, die zur Nachanhörung geführt haben, sind deutliche Verbesserungen, die wir alle begrüßen. Die Landschaft dort wird sich natürlich ganz erheblich verändern. Es wird mehr Auenwald entstehen. Aber wir müssen auch die Sicherheit in diesem Gebiet berücksichtigen und auch die Kosten, die Fol- gekosten sind. Deshalb müssen hier Verträge zwischen der Stadt und dem Land gefordert werden. Die öffentliche Diskussion hat in den letzten Monaten das Papier von Herrn Treiber be- stimmt. Allerdings, der Herr Oberbürgermeister hat schon darauf hingewiesen, gibt es ver- schiedene Gründe, warum ein Abbruch bei 2.600 m³, 2.700 m³ nicht möglich, nicht sinn- voll ist. Es wird auch von allen Umweltverbänden, wie wir im Umweltausschuss gehört ha- – 6 – ben, deutlich abgelehnt, weil hier einfach keine wichtige ökologische Natur in diesem Be- reich entsteht. Auch die Staumasse ist hier nicht berücksichtigt. Sie ist deutlich geringer. Wenn wir das integrierte Rheinprogramm nicht verwirklichen, dann kommt es auch nicht aus den jetzt 10- bis 20jährigen Hochwässern zu den etwa 80jährigen Hochwässern, was Herr Dr. Treiber hier berücksichtigt. Auch in dem Fall müsste die Hermann-Schneider-Allee, so wie sie heute besteht, verändert werden. Die ganze Aufschüttung ist nicht wasserge- recht. Es müsste sowieso ein Neubau entstehen, der auch die Feldgehölze und ähnliches beseitigt. Es bringt nichts, dann eine Hermann-Schneider-Allee nur in der alten Höhe wie- der zu bauen. Aber – und das ist dann der erste Änderungsantrag gewesen -, es ist so, dass das Land die Stellungnahme zum „Treiber-Papier“ machen muss. Nicht wir als Stadt sind hier gefordert. Wir machen hier nur die Anhörung. Gleich zum zweiten Punkt, welcher Schutzraum wird um das Rheinhafenbad gezogen. Hier das Thema „Parkplätze würden geschützt“. Das kann ich jetzt nur als populistische Verall- gemeinerung sagen. In Wirklichkeit wird der Stauraum großzügig umfasst, auch so, dass er teilweise nicht sichtbar ist, weil er im Wald ist. Es werden Bäume geschont. Eine Spund- wand direkt vor der Gastronomie bei Rappenwört draußen, das wäre auch eine Katastro- phe, wenn man die Gastronomie und Rappenwört nicht mehr sehen würde. Deshalb ist die Ziehung der Linie sicherlich richtig. Es gibt auch keinen anderen Vorschlag, wie die Linie anders gezogen werden könnte, keine Planung. Bei unserem zweiten Punkt, da kann ich nur sagen, dass die Verwaltung unseren Antrag wahrscheinlich erst heute Morgen bekommen hat. Wir fordern eine sichere Straßenbahn- verbindung. Die Verwaltung will es ablehnen. Das passt eigentlich nicht. Wenn dem „Trei- ber-Papier“ nicht gefolgt wird, ist es dann die Höherlegung. Deshalb verstehe ich die For- mulierung der Verwaltung nicht, die eine sichere Straßenbahnverbindung nach Rappen- wört ablehnen will. Wir sehen keine andere Möglichkeit, als mit über 4.500 m³ Wasserab- fluss den Polder anstauen. Wir wollen – das ist die Ablehnung des KULT-Antrags – die Hermann-Schneider nicht überflutet haben, sondern einen sicheren Damm, damit die Stra- ßenbahnverbindung nicht gefährdet ist. Der dritte Punkt aus unserem Ergänzungsantrag ist ähnlich dem der CDU. Diese Spund- wand, die durch die Höhe der Hermann-Schneider-Allee gebunden ist, ist nicht hübsch anzusehen. Man sollte sie möglichst wenig sehen. Wir wollen sie so gestalten, dass man über Rangpflanzen oder ähnliches möglichst viel Eindruck erweckt. In dem Sinn haben wir die Änderungsanträge gestellt. Wir stehen nach wie vor zum integrierten Rheinprogramm und zum Polder und hoffen auch, dass die ganzen Anzeigen möglichst minimal werden. Stadträtin Rastätter (GRÜNE): Wir haben heute die dritte Beschlussvorlage zum Polder Rappenwört/Bellenkopf. Wir GRÜNE haben in der Tat aus gesamtökologischer Sicht ur- sprünglich eine Dammrückverlegung befürwortet. Wir bedauern heute noch, dass die Ent- wicklungspotentiale eines solchen ungesteuerten Polders mit der jetzigen Planung nicht wirklich umgesetzt werden können. Damit wurde die Chance einer echten Renaturierung, die eigentlich auch den Zielen des integrierten Rheinprogramms entspricht, vertan. Aber angesichts der Dringlichkeit des Hochwasserschutzes, verweigern wir uns nicht der jetzigen Planung, sondern stimmen im Grundsatz auch der Planung des jetzigen gesteuerten Pol- ders zu. Entscheidend ist aber für uns GRÜNE, dass die Natur und die Artenvielfalt sowie – 7 – auch das historisch gewachsene Landschaftsbild, soweit es geht, vereinbar mit dem Hoch- wasserschutz erhalten bleiben. Aber wir sehen auch große Potentiale, wie die jetzt geplan- ten Eingriffe minimiert werden können. Das ist auch vorgeschrieben, dass soweit wie mög- lich die Auswirkungen auf Natur und Landschaft minimiert werden. Dass Minimierungen auch möglich sind, sehen wir schon allein daran, dass nach der letzten Anhörung der Dammverlauf nachträglich modifiziert wurde und nun auch naturschutz- fachlich bedeutsame Flächen beim Schutz berücksichtigt werden, z. B. rund 2 ha werden vermieden, die sonst beim Damm miteinbezogen gewesen wären. Beim Wald sind es auch 1,6 ha. Das zeigt, wenn man entsprechend – auch nachträglich – weitere Minimierungen verlangt, dass dann auch etwas passiert und dass deshalb auch weitere Minimierungen möglich sind. Bei unserem Beschluss, der aus vier Teilen besteht, fordern wir vor allem, dass der Gemein- derat beschließt, dass die Hermann-Schneider-Allee nicht höher gelegt wird. Es kann uns nicht weisgemacht werden, dass es keine technische Lösung gibt, wenn man wirklich den Willen dazu hat. Den Willen sehen wir einfach beim Vorhabenträger, aber auch beim Ge- meinderat, nicht gegeben. Wenn wir sagen, es soll geprüft werden, dann werden wir im Prinzip die gleiche Antwort erhalten, die wir bisher erhalten haben. Aber dann hat man sozusagen sein Gewissen in dem Bereich auch ein bisschen beruhigt. Deshalb sagen wir, nur Mut, wir können diesen Beschluss fassen. Es gibt die Möglichkeit, breite Durchgänge statt Röhren zu schaffen, den Damm zu sichern und auch das Gleisbett so weit zu sichern, dass weiterhin die Dammhöhe ausreichen wird. Das Zweite ist die Einspundung des Parkplatzes. Auch hier sehen wir keine Notwendigkeit. Auch dadurch kann Landschaftsverbrauch minimiert werden. Ganz wichtig ist aber für uns GRÜNE, dass im Bereich des breiten Entwässerungsgrabens nur dort, wo die Kleingärten sind, der Entwässerungsgraben zum Schutz der Kleingärten gezogen wird, aber nicht in dem 700 m langen Verlauf durch den Wald. Denn hier wird der Wald soweit entwässert, dass die Chance, die auch die Forstwirtschaft sieht, dass sich dort ein wertvoller feuchtge- bundener Eichenwald entwickeln kann, dann nicht gegeben wird. Auch das Umweltamt sagt ganz klar, dass in diesem Bereich eine ganz wichtige Minimierungsmaßnahme möglich ist. Schließlich kommt noch dazu, dass wir auch wollen, dass eine schrittweise Flutung erfolgt, wenn bereits der äußere Dammverlauf erfolgt ist, und nicht erst, wenn das Bauwerk kom- plett beendet ist, ein Probestau bis zur ¾ Höhe des Vollstaus, weil das genau dann auch die Auenlandschaft gefährdet. Es müssen dann schon schrittweise die ökologischen Flu- tungen eingeleitet werden. Aber jetzt noch einmal zu dem „Treiber-Papier“. Es wird in der Antwort gesagt, es sei ge- prüft worden und es hätte insbesondere für den Naturschutz und die Artenvielfalt negative Auswirkungen, wenn nur ¾ des Polders überflutet wird, Abbruch bei 2.600 m³ pro Sekun- de. Allerdings muss man dazu sagen, hat Herr Dr. Treiber auch Bezug darauf genommen, dass z. B. in Altenheim schon ein Polder besteht, bei dem diese Praxis seit 1989 durchge- führt wird, 170 Flutungen. Die Auenlandschaft hat sich dort verbessert. Für Pflanzen und Tiere ist eine Besserung eingetreten. Deshalb sagen wir, es soll nicht nur eine Stellungnah- me verlangt werden vom Regierungspräsidium bzw. vom Vorhabenträger, sondern wir le- gen Wert darauf, dass ein Gutachten erstellt wird, und das am besten extern. Denn wir – 8 – wissen, wenn eine Behörde das Gutachten selbst anregt, besteht durchaus die Gefahr, dass man betriebsblind ist und Alternativen nicht entsprechend gründlich prüft. Von daher bit- ten wir darum, dass eine gutachterliche Prüfung stattfindet. Was aber unsere anderen Anträge anbelangt, Graben 3, ganz wichtig, und vor allem Her- mann-Schneider-Allee, würden wir uns freuen, wenn heute der Gemeinderat mutig einen Entschluss treffen würde. Wir fordern Sie auf und bitten, unserem Antrag zuzustimmen. Stadtrat Wohlfeil (KULT): Der Polderbau als Teil des integrierten Rheinprogramms hat zwei Ziele: die umweltverträgliche Wiederherstellung des Hochwasserschutzes am Ober- rhein und ein Erhalten und naturnahes Wiederherstellen der Oberrheinauen. Die KULT- Fraktion teilt diese Ziele und ist grundsätzlich für den Polderbau. Diese Ziele sprechen ge- gen technische Maximaleingriffe in den Hochwasserrückhalteraum, wie die Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee. Ebenso spricht der verantwortungsvolle Umgang mit öffent- lichen Finanzen gegen die Höherlegung. Die KULT-Fraktion beantragt daher, dass sich die Stadt Karlsruhe beim Land dafür einsetzt, auf die Höherlegung der Hermann-Schneider- Allee zu verzichten. Dieses Anliegen entspricht auch dem Wunsch Natursuchender, vieler Daxlandener und der Karlsruher Bürgervereine. Wir gehen davon aus, dass im Retentions- fall über den Hochwasserdamm 25 die Zugänglichkeit zum Rheinpark möglich ist und die Straßenbahnverbindung auch ohne Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee genehmi- gungsfähig bleiben wird. Die Höherlegung ist nicht zwingend erforderlich. Die Höherle- gung würde einen zweistelligen Millionenbetrag kosten und bedeutet einen massiven öko- logischen Eingriff. Die Höherlegung bietet nur die Möglichkeit, dass das Rheinstrandbad auch bei Hochwasser geöffnet bleiben kann. Das allein rechtfertigt diesen Invest und die- sen Eingriff nicht. Für alle anderen Anlieger genügt im Retentionsfall der Zugang über den Hochwasserdamm 25 vom Rheinhafen aus und von Rheinstetten her. Gegebenenfalls sind dann an der Hermann-Schneider-Allee andere Maßnahmen möglich, beispielsweise ein Schutz gegen Unterspülung. Aber das hat nicht diese Massivität, wie die Höherlegung um 2 m. Im Sinne eines erfolgreichen integrierten Rheinprogramms und in Übereinstimmung mit den Wünschen der Bürgerinnen und Bürger bitte ich Sie daher, liebe Kolleginnen und Kol- legen, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Zum Abstimmungsvorgehen: Wir sehen unseren Änderungsantrag als übereinstimmend mit der Ziffer 1 des GRÜNEN-Änderungsantrags und als weitergehender als die Ziffer 2 b des CDU-Antrags. Stadtrat Høyem (FDP): Vielleicht sind wir überhaupt nicht so uneinig, wie es die vielen Anträge und die öffentliche Diskussion oberflächlich gesehen illustriert. Auch deshalb ha- ben wir von der FDP keinen Antrag gestellt. Wir sind alle überein, dass der Polderbau so- wohl einen internationalen als auch einen regionalen und lokalen Aspekt hat. Wir sind auch alle überein, dass Überflutungen oft zu menschlichen Tragödien führen und unglaub- lichen Schaden anrichten können. Das integrierte Rheinprogramm ist für uns alle ein wichtiges Projekt, für das das Land zu- ständig ist und wo Deutschland und Frankreich eine vorbildliche Zusammenarbeit etabliert haben. Auch lokal haben wir jahrelang die notwendigen lokalen Elemente diskutiert. Dass im Laufe dieser vielen Jahre auch neue Argumente berücksichtigt werden müssen, vom – 9 – ehemaligen Baubürgermeister, Herrn Dr. Treiber, aber auch von vielen anderen, ist eigent- lich selbstverständlich über so eine lange Periode. Hier ist ein Festhalten an alte Positionen nicht stur zu wiederholen, sondern muss wieder geprüft werden. Wir müssen die notwen- dige Sicherheit schaffen, mit so wenig Störung unserer Landschaft und unseres Verkehrs wie möglich. Wie viele ökologische Flutungen sind notwendig und ab wann? Müssen wir wirklich diese große und störende Spundwand akzeptieren? Muss es gerade dort sein, wo es geplant ist? Ist eine Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee unbedingt notwendig? In dieser ganzen komplizierten Argumentation ist für uns in der FDP das Wort „Prüfung“ wichtig. Wir können dem KULT-Antrag nicht folgen, weil es schon festgelegt ist. Egal, wie das Ergebnis der Prüfung wird. Wir haben Sympathie für den SPD-Antrag. Aber in Punkt 3 wird die Konklusion eigentlich vor eine genauere Prüfung gestellt. Der Antrag der GRÜNEN ist eigentlich überflüssig, weil er sowohl im CDU-Antrag als auch in der Stellungnahme der Verwaltung beinhaltet ist. Die CDU hat ihre Meinung, seit wir das letzte Mal dieses Thema hier diskutiert haben, geändert. Das ist zu respektieren. Wir haben auch in der FDP eine flexiblere Haltung als früher. Die Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee ist das wich- tigste Konfliktthema. Diese Höherlegung ist nicht nur, wie oft gedacht wird, oder eigentli- che überhaupt nicht, wegen des Verkehrs notwendig. Die Höherlegung ist als ein Teil des ganzen Poldersystems zu verstehen. Trotzdem verstehen wir nicht, warum die Verwaltung diesen kontroversen Teil des ganzen Poldersystems nicht noch einmal prüfen lassen will. Stadtrat Kalmbach (GfK): Wir haben hier einen klassischen Fall. Wir wollen maximalen Wasserschutz und minimale Auswirkungen. Wir wollen – da kann ich das Anliegen der KULT sehr gut nachvollziehen – in der Tat keine Höherlegung der Hermann-Schneider- Allee. Mein Problem ist: Welchem Sachverständigen darf ich heute glauben? Ihr sagt es mit einer unglaublichen Sicherheit, dass es auf jeden Fall vermeidbar ist. Ich würde das so ger- ne auch sagen können, aber ich kann es nicht sagen. Ein Sachverständiger sagt das, der andere sagt jenes. Wenn wir 10 Sachverständige haben, haben wir 10 verschiedene Mei- nungen. Zumindest gibt es eine Verdichtung in einem bestimmten Bereich. Mir scheint es nicht so reif zu sein, dass man sagen kann, so oder so ist es. Mit einer Prüfung, wie man die Auswirkungen minimieren kann, wäre ich sehr einverstan- den. Mit der können wir sehr gut mitgehen. Das wäre für uns wichtig, sowohl von der Op- tik der Spundwände als auch von dieser Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee. Das wäre wichtig, dass wir das nach Möglichkeiten wirklich weg bekommen. Aber wenn es nicht anders möglich ist, müssen wir eben in den sauren Apfel beißen. Die Sachlage erfor- dert, dass wir einen Hochwasserschutz bieten. Wir müssen sagen, dass wir in Deutschland ganz weit zurückliegen. Frankreich speziell ist schon viel weiter. Dann noch ein Aspekt: Wenn wir in Karlsruhe die Maßnahme treffen, treffen wir diese Maßnahme nicht für Karlsruhe, sondern vielleicht für Köln. Der Hochwasserschutz ist nicht für Karlsruhe. Nicht „Karlsruhe first“ sondern „Köln first“. Wir haben eine Funktion für andere Städte. Andere machen ihre Maßnahmen, damit wir etwas davon haben. Deshalb gelingt es nur gemeinsam. Wir dürfen das Projekt nicht minimieren, sondern wir müssen echt etwas tun. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Die bisher auf dem Tisch liegende Lösung stellt letztendlich maximalen Hochwasserschutz dar, was sicher alle begrüßen - wir auch -, aber auf der an- deren Seite auch eine maximale Änderung der bisherigen Natur der Landschaft, die bei uns – 10 – direkt betroffen ist. Wenn wir wirklich diese maximale Durchflutung haben wollen, wie sie bisher geplant ist, werden wir die maximale Änderung haben. Wir werden hohe Strö- mungsgeschwindigkeiten haben. Das Gesamtziel dieser Lösung ist, möglichst den gesam- ten Bereich des Polders zu durchfluten, d. h., alles wird vom Wasser überspült. Mal mehr, mal weniger. Maximale Änderung, sehr viel mehr Wasser mit allen Folgen, die das haben kann in den Rheinauen. Davon betroffen sind vor allem die Bürger in Daxlanden. Dann ist es natürlich verständlich, dass die Bürger fragen, geht es nicht auch etwas kleiner. Kann man nicht einen Weg der Mitte und des Maßes finden? Für uns ist dieser Weg der Mitte und des Maßes, oder zu- mindest die Bitte um Prüfung dieses Weges der Mitte und des Maßes im CDU-Antrag am besten ausformuliert. Deswegen werden wir dem zustimmen. Stadtrat Wenzel (FW): Ich bin kein Fachmann. Ich habe keine Ahnung von Dammbau. Ich habe keine Ahnung von Rhein und Poldern usw. Ich gebe es zu. Ich bin ein Laie und ver- suchte mich als Laie diesem ganzen Thema seit vielen Jahren zu näheren. 1. Wir haben es gehört, wir haben Verantwortung gegenüber den Städten und Ge- meinden unterhalb Fließrichtung Karlsruhe. 2. Wir brauchen einen maximalen Hochwasserschutz. Es gibt leider keinen optimalen Hochwasserschutz. Wir wollen den minimalen Eingriff in die Ökologie, um die Rückgewinnung der Rheinauen zu haben. In diesem Konfliktherd, in dem wir stehen, muss ich die Entscheidung treffen, das in der Quadratur des Kreises hinzubekommen. Der Antrag der CDU ist ein Versuch - wir haben es gehört, auch vom Kollegen Høyem – der Prüfung, mit der uns Laien und den Bürgern klar- gemacht wird, warum dieser Polder wichtig ist. Wir haben den Antrag der GRÜNEN, der dahin geht, das Optimale für die Ökologie zu gewinnen. Deshalb werde ich es auch in die- ser Reihenfolge hochstufen, mit dem Ziel, dass letztendlich das Optimale das Maximale für den Hochwasserschutz ist, in der Verantwortung der Bürger und zur Vermeidung von Schäden, dabei aber versuchen, den minimalsten Eingriff zu bekommen. Ob wir diesen Spagat heute schaffen, da bin ich gespannt. Stadtrat Cramer (KULT): Es wurden fast von jedem Redner hier die Bürger vor Ort ange- sprochen, die Wünsche haben, die Sorgen haben und die sich nicht ausreichend informiert sehen. Wir wissen, dass die Daxlander nach Rheinstetten fahren, um dort Informationen zu bekommen, die sie bisher aus dem Rathaus Karlsruhe nicht bekommen haben. Wir hatten Sie gebeten, Herr Oberbürgermeister, dass Ihre Verwaltung in Daxlanden oder in der Nähe von Daxlanden eine Informationsveranstaltung macht, um die Fragen, die dort sind, zu be- antworten und die Bürger auch ein Stück weit mitzunehmen. Ich wollte fragen, wollen Sie diesen Weg auch gehen, oder denken Sie, die Bürger sind ausreichend informiert? Stadtrat Høyem (FDP): Herr Kollege Cramer, das ist sehr wichtig mit der Information. Die lokalen Einwohner spielen eine wichtige Rolle. Aber wir sprechen hier über ein internatio- nales großes Projekt, bei dem wir ein Teil sind. Deshalb muss man sagen, dass „not in my backyard“ nicht das stärkste Argument ist, das man hier anbringen kann. – 11 – Der Vorsitzende: Auf die vorletzte Frage: Ich habe den Eindruck gehabt, dass das Regie- rungspräsidium zur Informationsveranstaltung eingeladen hat, und dass das eine ausrei- chende Information ermöglicht hat. Insofern haben wir jetzt auf zusätzliche Veranstaltun- gen verzichtet. Wir sind aber auch nicht der Vorhabenträger und insofern auch nicht in erster Linie verantwortlich. Zu den verschiedenen anderen Punkte wäre mir noch einmal wichtig festzuhalten, wir ha- ben jetzt einen gesteuerten Polder. Ein gesteuerter Polder bringt Verantwortlichkeiten mit sich, die ich nicht dadurch lösen kann, dass ich sage, ich lasse ihn zwar steuern, aber in der Konsequenz tue ich so, als wäre er ungesteuert. Das wird nicht funktionieren. Ich kann mich gut erinnern, dass es ein ausdrücklicher Wunsch des Umweltministeriums Baden- Württemberg war, einen gesteuerten Polder zu machen. Ich bin damals auch angerufen worden, kurz bevor ich hier meinen Dienst angetreten habe nach der Wahl. Da bin ich ausdrücklich noch einmal darauf hingewiesen worden. Das Entscheidende ist, es war auch die Entscheidungsgrundlage hier im Gemeinderat. Ich bin auch sehr dankbar, dass jetzt hier nicht grundsätzlich alles noch einmal aufgeschnürt wurde. Aber das bringt es nun einmal mit sich. Der gesteuerte Polder bringt die Chance mit sich, dass wir einen überwiegend nicht mehr Auenwald in einen Auenwald zurückverwandeln können. Jeder, der sagt, ich will hier einen möglichst großen Auenwald haben, aber gleichzeitig sagt, ich darf keine ökologischen Ein- griffe machen, der widerspricht sich. Aus diesem Überflutungsgebiet, das wir dann gesteu- ert überfluten lassen können, einen Auenwald zu machen, ist ein massiver ökologischer Eingriff. Wir werden viele der Tierarten, die dort im Moment sind, weil es nicht überflutet ist, umsiedeln müssen, damit wir dann über die Überflutungsmöglichkeit wieder anderen Tier- und Pflanzenarten die Ansiedlung ermöglichen. Jeder, der so tut, als könnte er Auen- wald herstellen, ohne ökologische Eingriffe zu machen, der widerspricht sich selbst. Das muss man nur wissen. Man sollte auch nicht den Bürgern erzählen, das eine können sie bekommen, aber ohne das andere zu haben. Dann geht es darum, wollen wir auf Dauer die Erreichbarkeit des Rheinstrandbades und der entsprechenden anderen Vereine mit der Straßenbahn sicherstellen oder wollen wir es nicht sicherstellen. Da haben alle bisherigen Untersuchungen ergeben, dass es eigentlich nur mit einer Höherlegung dauerhaft sicherzustellen ist. Mir wird immer die Höherlegung nur mit dieser Straßenbahngeschichte begründet. Wenn Sie die entsprechenden Gutachten anschauen, die jetzt auch vorliegen in der Nachanhörung, dann wird dort auch von den Ökologen der entsprechenden Behörden deutlich gemacht, dass die Höherlegung auch wegen der Durchflutungsmöglichkeiten unter dem Damm die ökologisch beste Variante ist. Das kann ich auch nicht dadurch aufhebeln, indem ich einfach einmal beantrage, wir verzichten auf die Höherlegung und gewährleisten gleichzeitig die Durchströmung, wenn alle Ökologen und Fachleute sagen, das geht aber nicht. Das bitte ich dann auch aufzulö- sen. Entweder, wir verzichten auf die Höherlegung. Dann haben wir aber diese ökologische Durchflutung nicht. Oder wir legen hoch, dann haben wir sie. Aber man kann nicht den Leuten erzählen, dass die Durchflutung genauso gut funktioniert, wenn man nicht höher- legt, wenn zumindest die relevanten Fachleute darstellen, dass das zumindest von ihnen nicht glaubhaft mitgetragen werden kann. Auf diese Widersprüche will ich hinweisen. Sie können die Grundlage einer weiteren Prü- fung sein. Das ist klar. Dafür sind wir heute da. Ich glaube auch, dass es durchaus auch ein – 12 – hohes Interesse der Bürgerinnen und Bürger gibt, nicht nur aus Daxlanden, dass man diese Naherholungsgebiete auch erreichen kann. Wir tun immer so, als ginge es nur um ein oder zwei große Überflutungen im Jahr. Wir diskutieren gerade über das Vertragswerk mit dem Land, was wir brauchen, wenn wir in diese ganzen Dinge einsteigen. Da wird zugrunde gelegt, dass es durchaus zwischen 87 und 114 Tage im Jahr zu einer Überflutung kommt. Nicht in der Größenordnung, dass der Damm überspült wird, aber es gibt ganz viele Über- flutungsszenarien. Die brauche ich auch. Es gibt viele Bereiche entlang des Rheins, da ha- ben Sie einen ungesteuerten Polder. Sie haben vielleicht alle paar Jahr einmal eine große Überflutung. Da werden die Auenwälder sich auch nicht automatisch wieder ansiedeln. Sie brauchen da möglicherweise eine höhere Anzahl an gesteuerten Überflutungen, um das hinzubekommen. Das noch einmal als ein paar Hinweise dazu. Jetzt gehen wir in die Abarbeitung der ver- schiedenen von Ihnen in den Anträgen aufgeworfenen Vorschläge. Ich würde Sie bitten, meinem Vorschlag zu folgen, dass wir uns immer die einzelnen Punkte herausnehmen und dann bei diesen Punkten entlang der Anträge arbeiten. Ich schlage vor, dass wir mit der Hermann-Schneider-Allee beginnen. Da ist der weitest- gehende Antrag der Antrag der KULT, die beantragt, auf die Höherlegung der Hermann- Schneider-Allee zu verzichten, unabhängig vom Ergebnis der Prüfung zur Vorgehensweise über ökologische Flutungen. KULT hat aber erklärt, dass es gleichbedeutend ist mit dem GRÜNEN-Antrag, Ziffer 1, die da heißt: „... wird aufgefordert, auf die Höherlegung zu ver- zichten unter gleichzeitiger Gewährleistung der Durchströmung und Durchgängigkeit.“ Dann kommt noch ein Satz: „Die Böschungen und das Gleisbett werden gegen Ab- schwemmung gesichert.“ Auch das geht übrigens auch nicht ohne Eingriff in die Ökologie an den Dämmen. Wenn Sie einverstanden wären, würde ich sowohl diese KULT- Formulierung als auch die Ziffer 1 der GRÜNEN gemeinsam aufrufen. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Herr Oberbürgermeister, ich habe bescheidene Bedenken gegen die Vorgehensweise. Im Grunde wird jetzt insinuiert, dass die CDU generell eine Höherlegung unterstützt, wiewohl wir uns eigentlich erst entscheiden wollen, wenn wir die Antworten kennen. Das ist das Problem. (Der Vorsitzende: Zur CDU komme ich gleich noch.) Wenn wir jetzt ablehnen, dann meint die Öffentlichkeit... Der Vorsitzende: Nein, wenn wir KULT und GRÜNE jetzt ablehnen, dann kommt als nächstes der CDU-Antrag, der auffordert zu prüfen, ob die Höherlegung erforderlich ist. Wenn Sie auch das ablehnen, dann ... wir arbeiten uns jetzt so an den einzelnen Punkten ab. Das Weitgehendste ist, dass wir von vornherein beschließen, wir wollen die Höherle- gung nicht. Insofern ist es richtig. Stadträtin Rastätter (GRÜNE): Der Antrag der KULT-Fraktion und unser Antrag sind nicht identisch. Wir bestehen auch darauf, dass bei einem Verzicht auf die Höherlegung gleich- zeitig durch die entsprechend breiten Durchlässe, wo die Straße teilweise auf Stelzen ste- hen muss, dann gebaut wird. Sonst lässt sich diese Durchströmung, die Durchlässigkeit nicht gewährleisten. Deshalb wollen wir eigentlich nicht dem Antrag zustimmen, der aus- – 13 – schließlich, ohne weitere Bedingungen, auf die Höherlegung verzichten will. Wie können wir das lösen? Der Vorsitzende: Dass wir sie hintereinander zur Abstimmung stellen. Ich muss nur wis- sen, ob ich sie gemeinsam aufrufen darf oder nicht. Das war ein Vorschlag von KULT. Wenn Sie sagen als Antragsteller, das ist nicht dasselbe, dann rufen wir sie hintereinander auf. Das ist kein Thema. Dann müssen wir darüber nicht stundenlang diskutieren. Stadtrat Wohlfeil (KULT): Wir beantragen, dass die Stadt sich beim Land dafür einsetzt, dass die Hermann-Schneider-Allee nicht höhergelegt wird. Wir gehen dann davon aus, dass das Land entsprechend bei der Prüfung Maßnahmen vornehmen würde, wenn es Be- denken hat mit der Durchströmung des Polders, dass dann eben eine entsprechende ande- re Maßnahme an der Hermann-Schneider-Allee vorgesehen wird, in geringerem Umfang. Von daher habe ich es so verstanden, dass die GRÜNEN solche Maßnahmen, die das Land dann aufnehmen würde, schon in ihren Antrag eingearbeitet hat. Wir müssen es quasi dem Land überlassen und sagen nur, wir als Stadt Karlsruhe wollen nicht die Höherlegung. Land, bitte berücksichtige es bei der weiteren Planung. Von daher waren wir der Auffas- sung, dass es im Wesentlichen mit den GRÜNEN identisch ist. Wir können es auch getrennt abstimmen. Der Vorsitzende: Ich wäre wirklich dankbar, wenn wir uns einfach am Text orientieren. Im Text steht beim KULT-Antrag, die Stadtverwaltung beantragt, auf die Höherlegung zu ver- zichten, unabhängig vom Ergebnis der Prüfungen. Wenn Sie an diesem Antrag festhalten, dann sollten wir ihn jetzt so abstimmen. Ich bitte über diese Ziffer des KULT-Antrags um eine Entscheidung. – Das wird mehrheitlich abgelehnt. Jetzt kommt die Ziffer 1 des GRÜNEN-Antrags, auf die Höherlegung zu verzichten unter gleichzeitiger Gewährleistung von Durchströmung und Durchgängigkeit für Tiere und Pflanzen. Die Böschungen und das Gleisbett werden gegen Abschwemmungen gesichert. Das steht jetzt zur Abstimmung. – Das ist auch eine mehrheitliche Ablehnung. Jetzt kommen wir zur Formulierung im CDU-Antrag. Der Vorhabenträger wird aufgefordert zu prüfen, ob die Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee erforderlich ist, insbesondere bei einem Abbruch der ökologischen Flutungen bei 2.600 m³ pro Sekunde und einer selte- ner Häufigkeit von Retentionsereignissen. Die Verwaltung empfiehlt, auch dies abzulehnen, weil wir zur Sicherstellung der Nahverkehrsversorgung auf alle Fälle die Höherlegung für erforderlich halten. Ich bitte jetzt um Ihr Votum zu dieser Ziffer 2 b des CDU-Antrags. – Damit ist die Formulierung aus dem CDU-Antrag angenommen. Damit wird nachher die Beschlussvorlage ergänzt. Dann rufe ich auf die Ziffer 2 des SPD-Antrags. Das Land wird aufgefordert, für eine siche- re Straßenbahnverbindung zu sorgen, die dem Personenbeförderungsgesetz und der Ver- ordnung über Bau und Betrieb der Straßenbahn genügt. Da bitte ich um das Votum. – Das ist eine mehrheitliche Zustimmung. Jetzt kommen wir zur Spundwand. Ich hoffe, Sie können alle geistig noch folgen. Der Antrag der GRÜNEN geht am Weitesten in der Ziffer 3. Der Text sagt, der Vorhabenträger wird aufgefordert, den Parkplatz des Rheinstrandbads nicht in die Einspundung miteinzu- beziehen. Das ist eine klare Forderung. – 14 – Stadtrat Hofmann (CDU): Nur noch einmal zur Klarstellung. Das hieße aber dann, dass diese Spundwand – so wurde es uns im Planungsausschuss gesagt – direkt vor das Bad kommt. Der Vorsitzende: Ja, logisch. Man muss es dann zwischen Haus und Parkplatz machen. Ich bitte um Ihr Votum. – Das ist mehrheitlich abgelehnt. Dann kommt die Ziffer 2 a des CDU-Antrags. Die Stadt beantragt gegenüber dem Vorha- benträger des geplanten Polders eine größtmögliche Reduktion der geplanten Spundwand um den Rheinpark Rappenwört. Da empfiehlt die Verwaltung, das so zu übernehmen, weil das natürlich auch in unserem gemeinsamen Interesse ist. – Dem wird einstimmig zuge- stimmt. Wir kommen zur Ziffer 3 des CDU-Antrags. Die Stadt beantragt gegenüber dem Vorhaben- träger, die notwendige Spundwand, soweit sie von öffentlichen Wegen aus sichtbar ist, mit Erde anzuschütten, um eine bestmögliche Einbindung in das Landschaftsbild zu erhalten. Wir empfehlen Ihnen Ablehnung, weil das ein sehr weitreichender Auftrag ist. Aber das kann man natürlich unterschiedlich sehen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen. Der SPD-Antrag, Ziffer 3, die Spundwände sind durch Aufschüttungen und Anpflanzungen so zu gestalten, dass das technische Bauwerk nicht sichtbar wird, können wir damit sub- summieren. Dann hat sich das damit erledigt. Wir kommen zum Graben 3. Da kommen wir zur Ziffer 2 des GRÜNEN-Antrags. Der Vor- habenträger wird aufgefordert, auf die Anlage des dammbegleitenden Grabens 3 im Wald zu verzichten. Frau Stadträtin Rastätter hat noch einmal ausgeführt, um welchen Abschnitt es geht. Wir kommen zur Abstimmung über diese Ziffer. – Das ist mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen jetzt zu Ziffer 1 des SPD-Antrags, der sich mit dem „Treiber-Papier“ be- schäftigt. Das Land wird aufgefordert, die Einwendungen von Herrn Treiber ausgiebig zu prüfen und entsprechende Konsequenzen aufzuzeigen, wenn Retentionsflutungen seltener notwendig wären. Da empfehlen wir ebenso Annahme wie bei der Ziffer 1 des CDU- Antrags, der auch dem GRÜNEN-Antrag ähnlich ist. Der Gemeinderat fordert das Land als Vorhabenträger, vertreten durch das Regierungspräsidium, auf, die von Herr Dr. Treiber vorgeschlagene Variante umfassend gutachterlich prüfen zu lassen. Das können wir auto- matisch mit aufnehmen. Wenn Sie einverstanden wären, nehmen wir diese beiden Formu- lierungen auf. Die stecken auch aus meiner Sicht in unserer Stellungnahme schon drin. Wir kommen zum Probestau. Das ist der GRÜNE-Antrag, Ziffer 4. Der Vorhabenträger wird aufgefordert, ökologische Flutungen schrittweise vor dem Probestau einzuführen. Nach Errichtung des neuen Hochwasserdamms wird schrittweise mit Adaptionsflutungen begonnen, statt erst nach Errichtung aller Bauwerke einen Probestau in Höhe von mindes- tens 75 % des Vollstaus durchzuführen. Da bitte ich um Ihr Votum. – Das wird mehrheit- lich abgelehnt. – 15 – Damit sind wir aus meiner Sicht durch alle Antragsbestandteile durch. Wir kommen jetzt zur Beschlussvorlage der Verwaltung, die jeweils ergänzt wird – da müssen wir schauen, wie wir das formulieren – um noch einmal eine kritische Überprüfung der Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee, das mit der sicheren Straßenbahnverbindung zu sichern. Dann die größtmögliche Reduktion der Spundwand, die Anschüttung der Spundwand überall da, wo sie sichtbar ist, und die Aufforderung, das „Treiber-Papier“ ausgiebig zu prüfen und entsprechende Konsequenzen aufzuzeigen und auch gutachterlich die Variante überprüfen zu lassen. Das waren jetzt alle Punkte, die Sie jeweils bejaht hatten im Rahmen der An- tragsbearbeitung. Ergänzt um alle diese Punkte bitte ich Sie jetzt um Ihr Votum für das so ergänzte Be- schlusspapier der Stadtverwaltung. – Das ist eine mehrheitliche Zustimmung. Vielen Dank, auch für die konzentrierte Abarbeitung. Das ist wirklich ein hochkomplexes Thema, wo wir uns alle manchmal in etwas sumpfigen Themen beschäftigen, ohne dass ich „sumpfig“ negativ meine. Es ist nur ein unklarer Boden, auf dem man sich bewegt. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 5. Juni 2018