Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Verordnung)

Vorlage: 2018/0258
Art: Beschlussvorlage
Datum: 16.04.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Zentraler Juristischer Dienst
Erwähnte Stadtteile: Daxlanden, Hagsfeld, Rintheim

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 15.05.2018

    TOP: 6

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • FFH-VO Elfmorgenbruch SWK
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: 2018/0258 Verantwortlich: Dez.1 Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur Festlegung der Gebiete von gemein- schaftlicher Bedeutung (FFH-Verordnung) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis AUG/Naturschutzbeirat 03.05.2018 1 X vorberaten Gemeinderat 15.05.2018 6 X zugestimmt Beschlussantrag 1. Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und im Naturschutzbeirat im Rahmen der Anhörung der Gemeinde der geplanten Ver- ordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur Festlegung der Gebiete von gemein- schaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) für das Gebiet der Stadt Karlsruhe grundsätzlich zu. 2. Die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen der Detailprüfung des Verordnungsent- wurfs und der Gebietsabgrenzungen eventuelle Kollisionen mit städtischen Interessen im Verfahren geltend zu machen. Insbesondere sollen gegen die geplante Aufnahme des Waldgebiets Elfmorgenbruchs fristwahrend Einwendungen erhoben werden, da ver- schiedene Bedenken eine tiefergehende Überprüfung hinsichtlich eines ganz oder teil- weisen Verzichts auf die Aufnahme erforderlich machen. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen Wählen Sie ein Element aus. Kontierungsobjekt: Wählen Sie ein Element aus. Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am: Ortsverwaltungen beteiligt Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit: Ergänzende Erläuterungen Seite 2 I. Hintergrund Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) bildet zusammen mit der Vogelschutzrichtlinie die Grundlage für die Errichtung des europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA 2000. Inner- halb dieses Schutzgebietsnetzes sollen durch den Erhalt der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen die biologische Vielfalt und das europäische Naturerbe be- wahrt werden. Die Europäische Kommission hat die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung des Landes Baden-Württemberg auf der Basis des Kartenmaßstabs 1 : 25.000 festgelegt und im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die nach der EU-Richtlinie geforderte Ausweisung als be- sondere Schutzgebiete durch die Mitgliedstaaten in einem Zeitraum von sechs Jahren ist bis- lang in der Bundesrepublik Deutschland noch nicht vollständig erfolgt. Die Europäischen Vogel- schutzgebiete sind in Baden-Württemberg zwar bereits durch die Vogelschutzgebietsverord- nung (VSG-VO) vom 5. Februar 2010 gesichert, die förmliche Ausweisung der FFH-Gebiete steht in Baden- Württemberg, ebenso wie in einigen anderen Bundesländern, aber noch aus. Die EU-Kommission hat daher ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet und eine rechtsverbindliche Ausweisung und Abgrenzung der FFH- Gebiete im Maßstab von 1 : 5.000 gefordert. Außerdem müssen die Erhaltungsziele für die betreffenden natürlichen Lebensraumtypen, Pflanzen- und Tierarten in den einzelnen FFH- Gebieten festgelegt werden. Die Regierungspräsidien Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen beabsichtigen daher ent- sprechende Verordnungen zu erlassen. Dabei sollen alle FFH-Gebiete im Bezirk des jeweiligen Regierungspräsidiums in einer Sammelverordnung (FFH-Verordnung) ausgewiesen werden. Die Verfahren werden landeseinheitlich durchgeführt. Im Verordnungsverfahren erfolgt eine Beteili- gung der Träger öffentlicher Belange, anerkannten Naturschutzverbände, der Öffentlichkeit sowie die vorliegende Anhörung der betroffenen Gemeinden. II. Regelungsinhalt Mit der FFH-Verordnung werden die Erhaltungsziele und Gebietsgrenzen rechtsverbindlich festgelegt. Darüber hinaus führt sie zu keinen zusätzlichen rechtlichen Vorgaben oder Ver- pflichtungen. Das durch das europäische Recht vorgegebene und im Bundesnaturschutzgesetz geregelte Verbot der erheblichen Beeinträchtigung (Verschlechterungsverbot nach § 33 BNatSchG) sowie die Prüfung der Verträglichkeit von Projekten und Plänen in FFH-Gebieten (§§ 34 und 36 BNatSchG) sind bereits geltendes Recht. Weitergehende Ge- und Verbote, insbeson- dere für die Land- und Forstwirtschaft, werden nicht in die Verordnung aufgenommen. Die im Bereich der FFH-Gebiete bestehenden sonstigen Schutzgebietsverordnungen (z.B. Natur- und Landschaftsschutzgebiete) bleiben weiterhin gültig. III. Auswirkungen in Karlsruhe Auf dem Gebiet der Stadt befinden sich folgende neun FFH-Gebiete: Nr. Name 6816-341 Rheinniederung von Karlsruhe bis Philippsburg 6916-341 Alter Flugplatz Karlsruhe 6916-342 Hardtwald zwischen Graben und Karlsruhe 6917-311 Kinzig-Murg-Rinne und Kraichgau bei Bruchsal 7015-341 Rheinniederung zwischen Wintersdorf und Karlsruhe 7016-341 Hardtwald zwischen Karlsruhe und Muggensturm Ergänzende Erläuterungen Seite 3 7016-342 Wiesen und Wälder bei Ettlingen 7016-343 Oberwald und Alb in Karlsruhe 7017-342 Pfinzgau West Im Rahmen der flurstücksscharfen Abgrenzung kann sich die Notwendigkeit (i.d.R. geringfügi- ger) Grenzkorrekturen ergeben. Die Regierungspräsidien haben sich soweit möglich an topo- graphischen Gegebenheiten oder Grundstücksgrenzen orientiert. Entscheidend für die Gebiets- abgrenzung sind letztlich aber naturschutzfachliche Kriterien. In Einzelfällen kann es daher dazu führen, dass Flächen erstmalig in ein bestehendes FFH-Gebiet einbezogen werden. Diese Form fachlicher Grenzkorrekturen wurde jedoch bereits in der Vergangenheit i.d.R. im Rahmen der Erstellung der Natura-2000-Managementpläne durch die Regierungspräsidien vorgenommen. Im Bereich der Stadt Karlsruhe wurden die Managementpläne bereits für alle bis auf zwei Ge- biete („Rheinniederung zwischen Wintersdorf und Karlsruhe“ - betrifft Flächen bei Daxlanden - und „Kinzig-Murg-Rinne und Kraichgau bei Bruchsal“ - betrifft Flächen bei Hagsfeld) fertigge- stellt. Auch beim FFH-Gebiet „Rheinniederung zwischen Wintersdorf und Karlsruhe“ wurde bereits 2016 eine Anpassung der Außengrenze vorgenommen. Eine Besonderheit stellt die Gebietskulisse für das FFH-Gebiet „Kinzig-Murg-Rinne und Kraich- gau bei Bruchsal“ dar. Hier soll das Waldgebiet „Elfmorgenbruch“ östlich von Rintheim neu einbezogen werden. Dieser Vorschlag wurde im Rahmen des aktuell parallel laufenden Verfah- rens zur Erstellung des Managementplans für das Gebiet entwickelt. Es handelt sich um kom- munale Waldflächen, die seit 1962 als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen sind. In das FFH- Gebiet soll der nördlich der Autobahn A 5 gelegene Teil des Gebiets aufgenommen werden. Hintergrund ist u.a. der Schutz holzbewohnender Käferarten (Heldbock, Scharlachkäfer). So- wohl die städtische Naturschutz- als auch die Forstverwaltung befürworten die Erweiterung. Stadtplanungsamt und Wirtschaftsförderung weisen darauf hin, dass die Fläche damit potentiel- len städtebaulichen Entwicklungsoptionen entzogen wird. Allerdings ist dies bereits aufgrund der bestehenden umwelt- und forstrechtlichen Restriktionen weitgehend der Fall. FFH-Verordnung - Erweiterungsfläche Elfmorgenbruch Elfmorgenbruch Nord (ca. 18,4 ha) Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Dennoch beabsichtigt die Verwaltung, mit dem Regierungspräsidium darüber Einigung zu erzie- len, den nördlichen Teil der Erweiterungsfläche mit ca. 18,4 ha (siehe Abbildung S. 3) nicht in den Geltungsbereich der FFH-Verordnung aufzunehmen. Ergänzung: Kurzfristig wurden auch von der Stadtwerke Karlsruhe GmbH und der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH Bedenken gegen die Aufnahme des Elfmorgenbruchs erhoben. Hintergrund ist, dass sich in der Erweiterungsfläche Netze und Anlagen der Strom-, Erdgas- und teils Trink- wasserversorgung befinden. Insbesondere werden die örtlichen Grundwasserstände unter ande- rem durch die Grundwasserentnahme des Wasserwerks „Hardtwald“ (in dessen Wasserschutz- gebietszone der Elfmorgenbruch liegt) und des Wasserwerks „Durlacher Wald“ beeinflusst. Auf Grundlage der Wasserbedarfsprognose wird das Wasserrecht des Wasserwerks „Hardtwald“ für eine Trinkwasserentnahme in Höhe von 10 Millionen Kubikmeter im Jahr auch in Zukunft benö- tigt. Bei eventuell notwendigen Inanspruchnahmen der maximalen Grundwasserentnahmen oder einer Erhöhung ist nicht auszuschließen, dass Grundwasserstände gegenüber dem bisheri- gen Niveau im Mittel abgesenkt werden. Dadurch könnten nach Einschätzung der Stadtwerke Hürden für die Neuerteilung des derzeit bis 31.12.2027 befristeten Wasserrechts entstehen. Umwelt und Arbeitsschutz und Forstamt weisen darauf hin, dass bislang weder diesbezüglich kritische FFH-Lebensraumtypen im Gebiet erfasst wurden noch Erkenntnisse vorliegen, dass sich die Grundwasserentnahmen der weiter entfernt liegenden Wasserwerke negativ auf die festge- stellten Vorkommen von FFH-Arten ausgewirkt haben. Da nicht alle Aspekte in der Kürze der Zeit geprüft werden können, wird vorgeschlagen vorsorglich Einwendungen zu erheben. Sofern die Bedenken nicht im laufenden Verordnungsverfahren ausgeräumt werden können, sollte aus Sicht der Stadt ein selbständiges Nachkonsultationsverfahrens für die Grenzen dieses FFH- Gebiets erfolgen, um die Versorgungsinteressen und Interessen des Naturschutzes sorgfältig und ohne Zeitdruck zu prüfen und abzuwägen. Eine kritische Haltung hat das Forstamt allerdings zu den Erhaltungszielen für den Heldbock in diesem Gebiet, da die dortigen Vorgaben im Managementplan zum Erhalt aller Alteichen und Verdachtsbäume (nicht nur Brutbäume) als zu weitgehend gesehen werden. Die unteren Forst- behörden des Stadt- und Landkreises haben diese Kritik bereits in einer gemeinsamen Stellung- nahme als Träger öffentlicher Belange eigenständig in das laufende Verfahren zur Erstellung des Managementplans eingebracht. In der vorliegenden FFH-Verordnung ist dieser Konflikt bereits ausgeräumt. Im Rahmen der dortigen Formulierung wird statuiert, dass zwar alle Brutbäume, aber nur eine gewisse Anzahl von Verdachtsbäumen bzw. ein nachhaltiges Angebot von Poten- tialbäumen zu erhalten sind. Da der Entwurf zahlreiche Detailpläne und einen umfangreichen fachlichen Textteil zu den Er- haltungszielen beinhaltet, kann keine umfassendere Darstellung in der Vorlage erfolgen. Die Verwaltung wird die fachlichen Aspekte sowie eventuelle im Rahmen der derzeit laufenden Detailprüfung noch erkennbare Kollisionen mit städtischen Planungs- oder Grundstücksinteres- sen aber im Einzelfall prüfen und im Rahmen des Anhörungsverfahrens beim Regierungspräsidi- um vorbringen. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 IV. Hinweise zum Verfahren Die Unterlagen zum Verordnungsverfahren liegen in der Zeit vom 9. April bis 8. Juni 2018 öf- fentlich beim Regierungspräsidium Karlsruhe (Karl-Friedrich-Straße 17, 2. OG, Raum 321) zur Einsichtnahme aus. Darüber hinaus können sie in diesem Zeitraum auch bei der Stadt Karlsruhe als untere Naturschutzbehörde elektronisch in den Räumen des Stadtplanungsamts (Lammstr. 7, 1. OG, Raum D117) eingesehen werden. In diesem Zeitraum ist es auch möglich Bedenken und Anregungen vorzubringen. Eine entsprechende öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 16. März 2018 in der Stadtzeitung und im Internet. Die Unterlagen (inkl. eines interaktiven Kar- tenviewers sowie einer Übersicht über die häufigsten Fragen zur FFH-Verordnung) sind zudem digital auf der Website des Regierungspräsidiums abrufbar: https://rp.baden- wuerttemberg.de/rpk/Service/Bekanntmachung/Seiten/Bekanntmachungen-FFH-VO.aspx Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und im Naturschutzbeirat im Rahmen der Anhörung der Gemeinde der geplanten Ver- ordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur Festlegung der Gebiete von gemein- schaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) für das Gebiet der Stadt Karlsruhe grundsätzlich zu. 2. Die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen der Detailprüfung der Gebietsabgrenzungen eventuelle Kollisionen mit städtischen Interessen im Verfahren geltend zu machen. Insbe- sondere sollen gegen die geplante Aufnahme des Waldgebiets Elfmorgenbruchs fristwah- rend Einwendungen erhoben werden, da verschiedene Bedenken eine tiefergehende Überprüfung hinsichtlich eines ganz oder teilweisen Verzichts auf die Aufnahme erforder- lich machen.

  • Abstimmungsergebnis TOP 6 Ziffer 1
    Extrahierter Text

  • Abstimmungsergebnis TOP 6 Ziffer 2
    Extrahierter Text

  • Protokoll TOP 6
    Extrahierter Text

    Niederschrift 50. Plenarsitzung Gemeinderat 15. Mai 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 8. Punkt 6 der Tagesordnung: Verordnung des Regierungspräsidiums zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Verordnung) Vorlage: 2018/0258 Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesund- heit und im Naturschutzbeirat im Rahmen der Anhörung der Gemeinde der geplan- ten Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) für das Gebiet der Stadt Karlsruhe grundsätzlich zu. 2. Die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen der Detailprüfung der Gebietsabgren- zungen eventuelle Kollisionen mit städtischen Interessen im Verfahren geltend zu machen. Insbesondere sollen gegen die geplante Aufnahme des Waldgebiets Elfmor- genbruchs fristwahrend Einwendungen erhoben werden, da verschiedene Bedenken eine tiefergehende Überprüfung hinsichtlich eines ganz oder teilweisen Verzichts auf die Aufnahme erforderlich machen. Abstimmungsergebnis: Geänderte Ziffer 1: einstimmig zugestimmt Ziffer 2: Bei 37 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 6 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit sowie im Naturschutzbei- rat. Ich möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir diese Beschlussvorlage noch einmal kurzfristig austauschen mussten. – 2 – Es werden in dieser Vorlage zwei Dinge, die auch vom Regierungspräsidium an uns heran- getragen worden sind, zusammengefasst dargestellt. Das eine ist, dass das Land angekün- digt hat und das Regierungspräsidium jetzt dabei ist, die verschiedenen FFH-Gebiete noch einmal genau parzellenscharf zu definieren und dann auch Managementpläne für dieses FFH-Gebiet darzustellen. So gesehen finden Sie in dieser Vorlage auch Stellungnahmen zu den schon bestehenden FFH-Gebieten, die jetzt noch einmal genauer skizziert und umris- sen werden. Da gibt es von unserer Seite aus auch keine kritischen Anmerkungen, wir sind jetzt jemand, der zu dieser Verordnung Stellung nehmen soll. Mit in die gemeinsame Betrachtung des Regierungspräsidiums ist aber ein neues FFH- Gebiet gekommen, nämlich der Elfmorgenbruch. Weil das Regierungspräsidium auch nachvollziehbar zu der Erkenntnis kommt, dass hier dieselben ökologischen Bedeutungen und entsprechenden Schutzvoraussetzungen gegeben sind, um den Elfmorgenbruch auch als FFH-Gebiet auszuweisen, was er bisher noch nicht ist. Jetzt haben wir erst einmal verwaltungsintern abgefragt. Wir sehen durchaus kritische Rückmeldungen zum Thema. Deswegen würden wir gerne – so ist es auch in der ursprüng- lichen Beschlussvorlage schon angedeutet – noch einmal unsere entsprechenden Bedenken zum nördlichen Bereich des Elfmorgenbruchs geltend machen. Dieses Gebiet ist im Mo- ment von uns aus letztlich nicht zu nutzen, weil es von den ökologischen Voraussetzungen eigentlich nicht greifbar ist und auch nicht greifbar wird in absehbarer Zeit. Wir würden aber durchaus noch einmal kritisch hinterfragen, ob man es dann trotzdem als FFH-Gebiet ausweisen soll, weil dann, falls sich doch die Vegetation irgendwann einmal ändert oder weiterentwickelt und es nicht mehr diese ökologische Bedeutung hat, kein Zugriff mehr gegeben ist. Jetzt hat sich herausgestellt, dass im Vorfeld dieser Verordnung, zu der wir Stellung neh- men sollen, die Stadtwerke nicht einbezogen worden sind, und die Stadtwerke jetzt doch Bedenken anmelden, das ganze als FFH-Gebiet auszuweisen. Falls es doch einmal nötig sein sollte, stärker Wasser zu entnehmen, könnte die Existenz als FFH-Gebiet hier größere Schwierigkeiten machen, eine solche Wasserentnahme vorzunehmen. Damit würde das Wasserwerk Hardtwald gegebenenfalls erheblich eingeschränkt werden in seinen mögli- chen Nutzungen. Das ist bisher so noch nicht untersucht worden, weil – wie gesagt – die Stadtwerke nicht einbezogen worden sind in diese erste Umfrage durch das Regierungs- präsidium. Insofern würden wir jetzt gerne noch diese Bedenken aufnehmen. Es ist jetzt nichts, wo Sie entscheiden können, ob das dann am Ende so ist oder nicht, sondern man muss der Genehmigungsbehörde den Hinweis geben, dass sie das noch einmal tiefgreifend prüfen muss und Bedenken anmelden, falls wir hier eines unserer wichtigen Wasserwerke mehr oder minder für die Zukunft massiv einschränken durch ein solches FFH-Gebiet. Dann muss das in die Abwägung des Regierungspräsidiums aufgenommen werden. Das ist im Grunde das, was sich seit gestern neu ergeben hat. Darum haben wir diese Beschlussvorla- ge ausgetauscht. Da die Frist Anfang Juni abläuft, glauben wir, dass wir es Ihnen zumuten können, heute auch darüber so abzustimmen, und haben jetzt davon abgesehen, auf eine Fristverlängerung zu beharren oder versuchen sie zu erreichen. Letztlich geht es nicht da- rum, dass wir etwas entscheiden oder nicht, sondern wir weisen noch einmal auf diese zu überprüfende Einschränkung hin, die dann bei einer endgültigen Verordnung auch berück- sichtigt werden muss, weil wir uns sonst in unseren Wasserversorgungsmöglichkeiten er- heblich einschränken, möglicherweise. Das muss überhaupt erst einmal untersucht werden. – 3 – Das ist das Thema, was jetzt noch hier dazu gekommen ist. Ich bitte Sie daher um Zustim- mung zu dieser Stellungnahme, wie wir sie jetzt zu diesem Verordnungsentwurf des Regie- rungspräsidiums Ihnen zur Beschlussfassung vorlegen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Wir finden es nicht ganz in Ordnung, wie mit diesem Thema umgegangen wird. Die entsprechende Beratung im Ausschuss hat am 03.05. stattgefun- den. Da war es so, dass man nur aus den Folien entnehmen konnte – das sieht man hier in der Vorlage nicht -, dass im nördlichen Bereich, der jetzt in Frage gestellt wird, der Schar- lachkäfer vorkommt. In den Folien in der Präsentation wurde gezeigt, im nördlichen Be- reich kommt der Scharlachkäfer vor, im südlichen Bereich der Heldbock. Diese beiden Vor- kommen sind der Grund dafür, dass diese Flora-Fauna-Habitat-Verordnung eingerichtet werden soll. Wenn wir jetzt, wie in der Vorlage eingezeichnet, den nördlichen Teil weg- nehmen, dann fällt die Hälfte der Begründung für die Einrichtung dieses FFH-Gebiets weg. Ich fand es schade, dass es kaum diskutiert wurde im Ausschuss und dass jetzt alles, aus unserer Sicht, hoppla die hopp geht. Die Argumente, die Sie jetzt nennen mit der Wasser- entnahme, hätten eigentlich im Ausschuss genannt werden müssen. Man hätte es eigent- lich tiefergreifend diskutieren müssen. Deswegen meine Frage: Ist es wirklich zwingend, dass wir heute darüber abstimmen? Wenn Sie sagen, 1. Juli, hätten wir noch einen Monat Zeit, hätten wir vielleicht noch bis zur nächsten Sitzung Zeit. Deswegen meine Anregung, das noch einmal zu diskutieren und damit verbunden der Antrag, die beiden Punkte getrennt abzustimmen. Denn vor dem Hintergrund, dass praktisch die Hälfte der Begründung des FFH-Gebiets wegfällt, kann ich dem zweiten Punkt nicht zustimmen. Stadtrat Cramer (KULT): Liebe Kollegen von der SPD-Fraktion, der GRÜNEN-Fraktion, der Linken und der Freien Wähler: Ich möchte erinnern an eine Gemeinderatssitzung im Jahre 2014, im Februar. Da gab es einen gemeinsamen Änderungsantrag von diesen Gruppie- rungen und Fraktionen, die ich gerade genannt habe. Da haben wir ganz eindeutig als ers- ten Punkt gesagt, der Gemeinderat spricht sich dafür aus, dass folgende Flächen aus der Prüffläche genommen und bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplans nicht mehr verfolgt werden. Da war der erste Punkt Elfmorgenbruch Nord, der zweite Untere Hub Nord, Büchenauwiesen und Herdwegwiesen. Für meine Fraktion hat sich daran nichts ge- ändert. Ich erinnere mich, dass der Herr Kollege Ehlgötz und auch die damalige Fraktions- vorsitzende, Frau Luczak-Schwarz, massiv dagegen gesprochen und auch dagegen ge- stimmt haben, dass dieser Änderungsantrag eine Mehrheit bekommt. Der Antrag hat aber eine Mehrheit bekommen. Ich denke, wir dürfen heute nicht hinter diesen Antrag von 2014 zurückgehen. Ich erwarte, dass zumindest die Fraktionen, die damals den gemeinsa- men Änderungsantrag gestellt haben, heute entsprechend der Abstimmung von vor vier Jahren handeln. Der Vorsitzende: Ich möchte es noch einmal erläutern. Wir fühlen uns natürlich weiter an Ihren Beschluss gebunden, dass dieses weder für Gewerbe noch für irgendetwas anderes im Moment vorgesehen ist. Sie haben auch Recht, so lange da der Heldbockkäfer lebt und der Scharlachkäfer und alle möglichen anderen wichtigen Tierarten, ist das Gelände im Grunde genauso geschützt, als wäre es ein FFH-Gebiet. Es geht jetzt darum, ob man es zusätzlich als FFH-Gebiet ausweist und damit letztlich für die Zukunft unsere Spielräume dauerhaft an der Stelle eng macht. So lange dort die Vegetation so ist, wie sie ist, und auch die Fauna so ist, wie sie ist, werden wir an der Stelle auch nichts anderes planen und – 4 – tun. Das heißt, wir fallen, Herr Stadtrat Cramer, nicht hinter den alten Beschluss zurück, sondern der gilt nach wie vor. Es geht jetzt darum, ob wir hier noch einen zusätzlichen Schutzstatus obendrauf machen, was dazu führt, dass unsere FFH-Gebiete, die in der Stadt durchaus reichlich vorhanden sind, noch einmal flächenmäßig erheblich erweitert werden, oder ob wir mit dem Regierungspräsidium – nichts anderes begehren wir von Ihnen – noch einmal darüber reden können, dass wir die Interessen noch einmal miteinander abwägen. Wenn am Ende das Regierungspräsidium darauf beharrt, dass das ganze ausgewiesen werden soll, dann ist das vermutlich auch dann sowieso der Fall. Nur wir würden gerne an dieser Stelle die Bedenken, die wir von Seiten der Wirtschaftsförderung, des Stadtpla- nungsamtes und letztendlich auch von uns persönlich haben, gerne noch einmal themati- sieren. Von daher wird hier nichts aufgeweicht, verglichen zu heute. Es wird nur der Status so be- lassen, wie er heute ist, ohne dass man noch einen Schutzstatus obendrauf bekommt. Die ursprüngliche Ansage des Regierungspräsidiums war nicht unbedingt, dass man zusätzliche Flächen ausweist, sondern dass man die bestehenden Flächen noch einmal richtig arron- diert. Dieses ist jetzt sozusagen ein Add on. Der zweite Punkte, da komme ich zu Ihnen, Herr Dr. Schmidt: Wir sind bisher eigentlich davon ausgegangen, dass die Stadtwerke als wichtiger Träger öffentlicher Belange gehört wurden. Wir haben erst vor ein paar Tagen festgestellt, dass man die gar nicht einbezogen hat von Seiten des Regierungspräsidiums. Deswegen haben wir ganz kurzfristig noch ein- mal nachgefragt und bringen jetzt diese Bedenken des Wasserrechtes in diese Diskussion ein. Wenn wir das Ganze jetzt vertagen, ändert es aus meiner Sicht nichts daran, dass man das Regierungspräsidium darauf hinweisen muss, dass man – bevor es als FFH-Gebiet aus- gewiesen wird – noch einmal überprüft, ob es zukünftig in diese Wasserentnahmekapazi- täten eingreift oder nicht. Wenn es die Möglichkeit der Wasserentnahme erheblich redu- ziert, muss das Regierungspräsidium die Ausweisung als FFH-Gebiet noch einmal dem ge- genüberstellen, dass das Wasser und die Wasserentnahme ein schützenswertes Gut ist, was wir mit in die Diskussion einbringen müssen. Das heißt eigentlich, selbst wenn wir noch einmal darüber diskutieren, können wir auch in vier Wochen eigentlich nichts anderes beschließen, als das Regierungspräsidium darauf hinzuweisen, da ist etwas mit dem Wasser noch nicht geklärt. Bitte nehmt es in eure Überlegungen mit auf, untersucht es. Das Regie- rungspräsidium wird aus unserer Sicht dann möglicherweise dieses Gebiet zunächst einmal aus dieser Verordnung heraus nehmen und separat prüfen und dann separat laufen lassen. Oder der ganze Prozess muss sowieso so lange zurückgehalten werden, bis man das über- prüft hat. Das ist der ganze Spuk an der Stelle. Von daher haben wir jetzt auch keinen gro- ßen Sinn darin gesehen, es noch einmal vertieft in Ausschüssen vorzuberaten. Denn das Thema „reduziere ich damit meine Wasserentnahmemöglichkeiten oder nicht“, ist ein grundsätzliches Thema, das in eine solche Betrachtung mit hinein gehört, was bisher nicht erfolgt ist. Nichts weiter würden Sie jetzt dem Regierungspräsidium als möglichen Einwand – wir wissen gar nicht, ob es so ist – geben. Das noch einmal zur Erklärung zu diesem Thema. Stadtrat Maier (CDU): Eines ist festzuhalten: Diese ganzen Verfahren dauern einfach zu lange. Manchmal ist es fünf vor zwölf, manchmal ist es fünf nach zwölf. Ich möchte inhalt- lich gar nicht groß darauf eingehen. Denn die Argumente sind soweit ausgetauscht. Ich möchte eigentlich nur formell sagen, wir schaden uns in dem Sinn nichts, wenn wir jetzt – 5 – hier etwas wegnehmen bzw. etwas nicht draufsetzen. Von daher möchte ich es eigentlich damit bewenden lassen, dass wir den Stadtwerken danken, dass sie den Fehler, den das Regierungspräsidium gemacht hat, erkannt und dann noch schnell geprüft haben. In der Hoffnung, dass es jetzt richtig geprüft wird und wir uns auch nichts vergeben, was die Grundversorgung für unsere Bürger mit Wasser angeht. Daher war es gut, dass wir jetzt diesen Block noch einmal eingerahmt haben. In diesem Sinne können wir mitgehen, wie die geänderte Verwaltungsvorlage uns vorschlägt. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Ich muss jetzt leider an der Stelle mit Ihnen diskutieren, weil vorher keine Gelegenheit war. Der Text ist jetzt neu. Der Text, den Sie vorschlagen, ent- spricht nicht Ihren Ausführungen. Im Text steht einfach nur „eventuelle Kollisionen mit städtischen Interessen im Verfahren geltend zu machen“. Da steht nichts von Wasserent- nahme. Der Text, den wir beschließen, ist so breit gefasst, dass da alles Mögliche darunter verstanden werden kann. Deswegen finde ich das schon problematisch. Ich möchte weiterhin darum bitten, dass wir getrennt abstimmen. Der Vorsitzende: Das mit den Kollisionen bezieht sich auf das Thema, dass wir den nörd- lich Teil noch einmal diskutieren wollen. Sie haben Recht, das ist die Ziffer 2. Denn hinten ist unter 4. dargestellt, was gemeint ist. Von daher bezieht sich das dann zwar im Be- schlusstext nicht auf das Wasser, aber wir haben es hinten ausführlich drin. Wir können gerne getrennt abstimmen. Das ist kein Thema. Das machen wir immer. Stadtrat Zeh (SPD): Zur Frage von Herrn Cramer: Selbstverständlich ist auch für uns tabu, das als Gewerbegebiet auszuweisen. Aber was hier gemacht wurde, Herr Dr. Schmidt, ist genau das. Wir sind nur zur Anhörung da als Stadt. Es ist ein Verfahren des Landes Baden- Württemberg. Ich finde es auch nicht okay, wenn das Land Baden-Württemberg klamm- heimlich in einer allgemeinen Verordnung zu den eigentlich bei uns vorhandenen neun FFH-Gebieten ein zehntes FFH-Gebiet einfügt. Das ist der Elfmorgenbruch, der bisher kein FFH-Gebiet ist. Natürlich ist es auch irgendwo definiert. Ich würde auch dem Regierungs- präsidium vorschlagen, den Elfmorgenbruch noch einmal als getrenntes FFH-Gebiet aus- zuweisen, wo wir dann alles – bis zum Heldbock und den Wasserrechten – ausführlich er- örtern können. Zu den neun anderen Gebieten ist die neue Verordnung in Ordnung. Aber zum neuen FFH- Gebiet sollte das Regierungspräsidium sich noch einmal überlegen, was es macht. Der Vor- lage der Verwaltung, auch der geänderten Vorlage, können wir so zustimmen. Stadträtin Rastätter (GRÜNE): Für uns sieht es dann so aus, wenn eine solche Überprü- fung noch stattfindet, vor allem im Zusammenhang mit der Zukunft der Wasserversorgung und einer notwendig werdenden Wasserentnahme, muss dieser Teil des geplanten FFH- Gebietes noch einmal dem Gemeinderat vorgelegt werden, damit wir dann eine abschlie- ßende Entscheidung treffen können. Unter diesen Gesichtspunkten können wir dem Punkt 2 zustimmen, weil das dann noch keine endgültige Entscheidung ist, die ausschließlich das Regierungspräsidium trifft, sondern in die wir als Gemeinderat eingebunden sind. Der Vorsitzende: Wir schätzen es auch so ein. Das Problem ist im Moment, dass das Re- gierungspräsidium zwei Dinge miteinander verknüpft hat, nämlich einmal die Arrondierung der schon bestehenden FFH-Gebiete und die Ausweisung eines neuen FFH-Gebietes, was – 6 – es bisher an der Stelle so gar nicht gab. Wir schätzen es auch so ein, dass das Regierungs- präsidium vermutlich den Elfmorgenbruch jetzt aus dieser Gesamtbetrachtung heraus nimmt, weil diese wasserrechtlichen Geschichten noch eine vertiefte Prüfung und Zeitver- zug usw. mit sich bringen, die Arrondierung der schon bestehenden FFH-Gebiete als eige- ne Verordnung durchzieht und dann mit einer eigenständigen Verordnung zum FFH-Gebiet Elfmorgenbruch noch einmal in eine Offenlage oder Anhörung geht. Dann würden wir natürlich auch noch einmal befragt werden, nach Klärung dieser Wasserproblematik. So gesehen deckt sich Ihre Erwartung mit unserer Erwartung. Denn es macht im Moment keinen Sinn, diesen Gesamtprozess anzuhalten, bis man den Elfmorgenbruch geklärt hat, weil die landesweit dabei sind, alle schon bestehenden FFH-Gebiete noch einmal trenn- scharf zu skizzieren und auch mit Managementplänen auszustatten. Dann können wir jetzt doch zur Abstimmung kommen. Ich würde den Vorschlag aufgrei- fen, die beiden Punkte getrennt abzustimmen. Ich rufe auf die Ziffer 1 der Beschlussvorlage in neuer Fassung. Neue Fassung bezieht sich auf die ausgetauschte Beschlussvorlage. – Das ist Einstimmigkeit. Ich rufe auf die Ziffer 2. – Das ist eine mehrheitliche Zustimmung. Wir werden dann berich- ten, wie das Verfahren weitergeht. Wenn es so kommt, wie wir erwarten, werden wir zum Elfmorgenbruch sowieso noch einmal hier befragt werden. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 5. Juni 2018