Raumprogramm für Kindertageseinrichtungen - Anpassung der "Grundsätze der Stadt Karlsruhe über die Gewährung von Investitionskostenzuschüssen für Kindertageseinrichtungen"
| Vorlage: | 2018/0255 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 16.04.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde | Finanz- und Rechnungswesen GRUNDSÄTZE DER STADT KARLSRUHE ÜBER DIE GEWÄH- RUNG VON INVESTITIONSKOSTENZUSCHÜSSEN FÜR KIN- DERTAGESEINRICHTUNGEN 1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN 1.1. Kindertageseinrichtungen Die Stadt Karlsruhe gewährt Zuschüsse zum Bau, Umbau, zur Erweiterung und Sanierung von Kindertageseinrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2. Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) des Landes Baden-Württemberg auf der Gemarkung der Stadt Karlsruhe. 1.2. Zuschussfähige Träger Investitionskostenzuschüsse erhalten Träger der freien Jugendhilfe im Sinne des § 75 – Achtes Buch des Sozialgesetzbuches – Kinder- und Jugendhilfe – (SGB VIII) und Betriebe, die einen Betriebskindergarten einrichten wollen sowie privat- gewerbliche Träger nach § 1 Abs. 2 KiTaG. Träger der freien Jugendhilfe müssen entweder nach § 75 Abs. 3 SGB VIII oder § 8 Abs. 2 Landesjugendhilfegesetz (LJHG) als anerkannt gelten oder nach § 75 Abs. 1 und 2 SGB VIII in Verbindung mit § 8 LJHG von der zuständigen Behörde anerkannt sein. 1.3. Zuschussfähige Maßnahmen Investitionskostenzuschüsse können gewährt werden, wenn die Maßnahmen in der städtischen Bedarfsplanung i.S.v. § 3 KiTaG aufgenommen sind. Die Investitionskostenzuschüsse der Stadt Karlsruhe stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel. Rechtsansprüche auf För- derungsmaßnahmen werden durch diese Grundsätze sowie durch die Veran- schlagung der Mittel im Haushaltsplan nicht begründet. Bezuschusst werden: 1.3.1. Baumaßnahmen, die der Schaffung neuer bzw. Umwandlung bestehender Plätze in Kindertageseinrichtungen dienen (Neu- und Erweiterungsbauten). 1.3.2. Ersatzbauten für aus bautechnischen oder betrieblichen Gründen nicht mehr nutzbare Einrichtungen oder Teile solcher Einrichtungen. 2 | Grundsätze der Stadt Karlsruhe über die Gewährung von Investitionskostenzuschüssen für Kindertageseinrichtungen Seite 2 von 8 1.3.3. Umbauten, die einer grundlegenden Sanierung einer Kindertageseinrichtung die- nen, wenn dadurch schwerwiegende Mängel in bau-, gesundheits-, feuer- /polizeilicher oder pädagogischer Hinsicht, die die Weiterführung der Kinderta- geseinrichtung gefährden, beseitigt werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Gebäude durch die Umbauarbeiten in einen den Mindestbedingungen der Richtlinien über die räumliche Ausstattung, die personelle Besetzung und den Betrieb der Kindertageseinrichtungen in der jeweils geltenden Fassung entspre- chenden Zustand versetzt wird. Zuschussfähig sind nur Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten, nicht aber Schönheitsreparaturen im Sinne des § 28 Abs. 4 der Verordnung über woh- nungswirtschaftliche Berechnungen (Zweite Berechnungsverordnung – II. BV). 1.3.4. Der Erwerb von Gebäuden einschließlich damit zusammenhängender erforderli- cher Erweiterungs- oder Umbauten, die Maßnahmen nach Ziffern 1.3.1 bis 1.3.3 gleichstehen (vergl. Ziffer 2.2.3). 1.3.5. Maßnahmen, die der vorübergehenden Unterbringung von Kindern bis zur Fer- tigstellung einer geplanten Kindertageseinrichtung dienen (= provisorische Un- terbringung). 1.3.6. Bei Räumlichkeiten, die im Eigentum des Trägers stehen, können bei Umwand- lung der Räumlichkeiten in Kindertageseinrichtungen Nutzungsausfallentschädi- gungen gewährt werden. 2. ZUSCHUSS 2.1. Zuschussfähig sind die gesamten Kosten für die Errichtung des Bauwerks nach DIN 276 einschließlich Außenanlagen, Mobiliar und Baunebenkosten - mit Aus- nahme der Kosten für Grunderwerb, Erschließung, Verwaltungstätigkeiten des Bauherrn, Bauherrenaufgaben (u. a. DIN 276, Kostengruppe 710), Wertgutachten, Finanzierungskosten (DIN 276 Kostengruppe 760). 2.2. Nicht zuschussfähig sind die Kosten für 2.2.1. Behelfsbauten, soweit nicht ein Ausnahmefall nach Ziffer 1.3.5 vorliegt. Kinder- tageseinrichtungen in Fertigbauweise, die banküblich beleihungsfähig sind, gel- ten nicht als Behelfsbauten. 3 | Grundsätze der Stadt Karlsruhe über die Gewährung von Investitionskostenzuschüssen für Kindertageseinrichtungen Seite 3 von 8 2.2.2. Wohnungen sowie Räume, die nicht überwiegend für Zwecke der Kindertages- einrichtung benötigt werden, 2.2.3. den Wert des Grund und Bodens beim Erwerb eines Gebäudes (vergl. Ziffer 1.3.4). 2.3. Bei Kindertageseinrichtungen, die durch die Träger angemietet werden, kann einmalig die Erstausstattung mit Mobiliar sowie das Anlegen des Außengeländes bezuschusst werden ohne Anrechnung auf einen gleichzeitig gewährten Miet- kostenzuschuss. Bei gleichzeitiger Gewährung von einem Mietkosten- und Investitionskostenzu- schuss wird der Investitionskostenzuschuss auf den Mietkostenzuschuss ange- rechnet (kapitalisiert). Die Anrechnung erfolgt gemäß der jeweils gültigen Fas- sung der Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kindertagesstätten und Kinderkrippen. 2.4. Bei einer Nutzungsausfallentschädigung werden die Kosten über ein Wertgutach- ten festgestellt. Zugrunde gelegt wird der Verkehrswert abzüglich des Boden- werts. Die Wertgutachten werden ausschließlich und in der Höhe für die Beteilig- ten verbindlich durch den städtischen Gutachterausschuss erstellt. 3. HÖHE DES INVESTITIONSKOSTENZUSCHUSSES 3.1. Der Investitionskostenzuschuss beträgt 75 Prozent der zuschussfähigen Kosten. 3.2. Zuschussfähige Kosten werden grundsätzlich gemäß den in Ziffer 2 förderfähigen tatsächlichen Kosten folgendermaßen anerkannt: je Gruppe bis zu 675.000 Euro für den Mehrzweckbereich bis zu 85.000 Euro. Die Förderobergrenze bzw. die förderfähigen Kosten reduzieren sich um die nach Ziffer 6.4 noch nicht getätigten Abschreibungswerte von früheren geförderten Baumaßnahmen (= Restwerte). 3.3. Bei Umbau- und Sanierungsarbeiten wird in der Regel ein Investitionskostenzu- schuss nur gewährt, wenn die nach Ziffer 2 anrechnungsfähigen Kosten mindes- tens 3.500 Euro je Gruppe betragen. Zuschussfähige Kosten werden je Gruppe bis zu 405.000 Euro anerkannt. Die Förderobergrenze bzw. die förderfähigen Kosten reduzieren sich um die nach Ziffer 6.4 noch nicht getätigten Abschreibungswerte von früheren geförderten Baumaßnahmen (= Restwerte). 4 | Grundsätze der Stadt Karlsruhe über die Gewährung von Investitionskostenzuschüssen für Kindertageseinrichtungen Seite 4 von 8 3.4. Projekte nach Ziffer 1.3.5 (provisorische Unterbringung) werden ohne Anrech- nung auf die Förderung der eigentlichen Baumaßnahme bezuschusst. Hierfür können folgende Mietkostenzuschüsse gewährt werden: bei Anmietung von Räumen: Mietkostenzuschuss bis 10 Euro/m 2 bei Anmietung von Containern: Mietkostenzuschuss bis 17 Euro/m 2 Zusätzlich können Kosten für Baumaßnahmen der vorübergehenden Unterbrin- gung bei einer Förderquote von 75 Prozent der zuschussfähigen Kosten folgen- dermaßen bezuschusst werden: bei Umbau von Räumen: bis vier Gruppen bis zu 80.000 Euro sowie für jede weitere Gruppen 15.000 Euro bei Anmietung von Containern: bis zu 200.000 Euro 3.5. Bei einer Krippengruppe wird in der Regel von 10 Plätzen pro Gruppe ausgegan- gen, bei einer altersgemischten Gruppe von 15 Plätzen pro Gruppe und bei einer Kindergartengruppe von 20 Plätzen pro Gruppe. 3.6. Als Referenzrahmen für die herzustellenden Flächen dient das städtische Stan- dardraumprogramm. Bei den zuschussfähigen Kosten wird ein definierter mittlerer Standard (Daten- bank BKI - Baukosteninformationszentrum) zugrunde gelegt. 3.7. Für die Erstausstattung mit Mobiliar (Nutzungsdauer mindestens 10 Jahre) nach Ziffer 2.3 können bezuschusst werden: Eingruppige Einrichtungen bis zu 72.340 Euro Zweigruppige Einrichtungen bis zu 88.210 Euro Dreigruppige Einrichtungen bis zu 104.470 Euro Viergruppige Einrichtungen bis zu 124.430 Euro Fünfgruppige Einrichtungen bis zu 149.090 Euro Sechsgruppige Einrichtungen bis zu 167.170 Euro Siebengruppige Einrichtungen bis zu 185.160 Euro Achtgruppige Einrichtungen bis zu 204.570 Euro Die Förderquote beträgt 100 Prozent der zuschussfähigen Kosten. Nicht zuschussfähig sind pädagogisches Material, Verbrauchsmaterial sowie Bau- kosten (ausgenommen Baukosten nach 3.4 und nach 3.8). 3.8. Bei Kindertageseinrichtung nach Ziffer 2.3 können für das Anlegen des Außenge- ländes einmalig Kosten von bis zu 150 Euro/m 2 bei einer Förderquote von 100 Prozent bezuschusst werden. (Richtgröße: durchschnittlich 150 m 2 pro Gruppe). 5 | Grundsätze der Stadt Karlsruhe über die Gewährung von Investitionskostenzuschüssen für Kindertageseinrichtungen Seite 5 von 8 3.9. Bei einer Nutzungsausfallentschädigung kann gefördert werden bis zur Höhe ei- ner vergleichbaren Neubauförderung abzüglich der förderfähigen Umbaukosten - maximal jedoch bis zur Höhe des Verkehrswerts, welcher durch das Wertgutach- ten ermitteltet wird (siehe Ziffer 2.4). Die Zuschussquote der ermittelten Höchst- grenze der eingebrachten Fläche beträgt 70 Prozent. 3.10. Eigenleistungen im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeiten können auf Antrag mit bis zu 15 Euro pro Stunde mit der dem Zuschuss jeweiligen zu Grunde liegenden Förderquote gefördert werden. 4. ANRECHNUNG VON INVESTITIONSKOSTENZUSCHÜSSEN DES BUNDES/LANDES AUF DIE STÄDTISCHEN INVESTITIONSKOSTENZUSCHÜSSE 4.1. Die Träger und sonstigen Antragsberechtigten haben zwingend sämtliche Bun- des- bzw. Landeszuschüsse für die Kinderbetreuung zu beantragen. Die Antrag- stellung ist Fördervoraussetzung für die Gewährung des städtischen Investitions- kostenzuschusses. 4.2. Die Investitionskostenzuschüsse des Bundes/Landes werden auf die städtischen Investitionskostenzuschüsse zu 50 Prozent. angerechnet. Die Höchstförderung aus öffentlichen Mitteln beträgt 90 Prozent der anrechnungsfähigen Gesamtkos- ten. Der darüber hinausgehende Betrag wird am städtischen Investitionskosten- zuschuss abgesetzt. Dies gilt auch, wenn durch zusätzliche private Mittel (Erwerb von Belegrechten) die Gesamtförderung mehr als 100 Prozent der anerkannten Kosten beträgt. 5. ANTRAG 5.1. Der Zuschussantrag muss in zweifacher Fertigung bei der Direktion der Sozial- und Jugendbehörde eingereicht werden. Grundsätzlich kann eine Maßnahme nur gefördert werden, wenn zum Zeitpunkt des Antrages noch keine Auftragsvergabe erfolgt und noch nicht mit der Ausfüh- rung begonnen worden ist. Dies gilt nicht für Maßnahmen, bei denen Gefahr im Verzug bestand. Der Zuwendungsempfänger muss dies gegenüber der Stadt un- verzüglich schriftlich anzeigen und begründen. Ein Anspruch auf Bewilligung kann aus einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn nicht hergeleitet werden. Die eingehenden Anträge werden nach Eingangsdatum und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel behandelt. 6 | Grundsätze der Stadt Karlsruhe über die Gewährung von Investitionskostenzuschüssen für Kindertageseinrichtungen Seite 6 von 8 5.2. Bei Neubau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen sind dem Antrag zweifach anzuschließen: 5.2.1. Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 mit Lageplan, Flächenberechnung nach DIN 277 und Baubeschreibung. 5.2.2. Finanzierungsplan 5.2.3. Kostenberechnung nach DIN 276 bis zur 3. Ebene oder Kostenvoranschläge von Firmen. 5.2.4. Bei Umbaumaßnahmen nach Ziffer 1.3.3 eine Zusammenstellung der Flächen (Bestand und Planung) analog DIN 277. 5.2.5. Eine Kopie der Beantragung von Zuschüssen aus den Investitionsprogrammen des Bundes bzw. des Landes (siehe Ziffer 4 ). 5.2.6. Wertgutachten (siehe Ziffer 2.4) 5.2.7. Auszahlungsplan (Nennung der Gesamthöhe der Auszahlungsbeträge pro Haus- haltsjahr bis zur Beendigung der Maßnahme). 5.3. Bei angemieteten Objekten sind den Anträgen für die Erstausstattung, das Anle- gen des Außengeländes sowie für provisorische Unterbringung ebenfalls zwei- fach anzuschließen: 5.3.1. Erstausstattung: Übersicht mit den geplanten Ausstattungsgegenständen aufge- listet nach Räumlichkeit, Gegenstand, Anzahl, Kosten. 5.3.2. Außenanlage: Kostenberechnung nach DIN 276, Bauzeichnungen im Maßstab 1:100, Angabe der Größe der Außenanlage. 5.3.3. Provisorische Unterbringung: Baukosten: Kostenberechnung nach DIN 276, Bauzeichnungen im Maßstab 1:100. Mietkosten: Kopie Mietvertrag. Bei Vertragskonstellationen, in denen der Ei- gentümer bzw. der Vermieter und der Mieter aus denselben Personen und/ oder Firmen und/ oder Vereinen bestehen bzw. Anteile davon besitzen, wer- den keine Mietkostenzuschüsse gewährt. In gesonderten Situationen können Einnahmeausfälle für angemietete Objekte im Rahmen der Mietkosten erstat- tet werden, wenn die vorherigen, tatsächlichen Einnahmen nachgewiesen werden. 7 | Grundsätze der Stadt Karlsruhe über die Gewährung von Investitionskostenzuschüssen für Kindertageseinrichtungen Seite 7 von 8 5.4. Es ist darauf zu achten, dass bei den Kostenberechnungen oder Ausstattungs- übersichten die Angaben detailliert aufgelistet sind. Zusammengefasste Posten reichen nicht aus. 5.5. Bei kleineren Sanierungsmaßnahmen reichen unter Umständen ersatzweise Ko- pien von Angeboten von Handwerks- bzw. Baufirmen in zweifacher Ausferti- gung. Diese Vorgehensweise muss vor Abgabe des Antrages mit der Sozial- und Jugendbehörde abgestimmt sein. 5.6. Für jede Maßnahme ist ein eigener Förderantrag zu stellen. Mehrere, gleichzeitig stattfindende Investitionsmaßnahmen gelten nur dann als eine Maßnahme, wenn zwischen ihnen ein sachlicher Zusammenhang besteht. 6. BEWILLIGUNG UND AUSZAHLUNG DER ZUSCHÜSSE 6.1. Die Investitionskostenzuschüsse werden entsprechend dem Baufortschritt und im Rahmen der durch den Gemeinderat bereitgestellten Haushaltsmittel durch die Sozial- und Jugendbehörde bewilligt und ausbezahlt. 6.2. Die Nachfinanzierung von Mehrausgaben, die sich nach Antragstellung und Be- willigung ergeben, ist unzulässig. 6.3. Ausgehend von einer Nutzungsdauer von 25 Jahren wird die Nutzungsausfallent- schädigung als an den vom statistischen Landesamt Baden-Württemberg veröf- fentlichten Preisindex für Baden-Württemberg angepasste monatliche Ratenzah- lung (300/12) mit Beginn des Umbaus gewährt. Die Anpassung erfolgt jeweils nach Ablauf von drei Jahren. 6.4. Die Träger der Kindertageseinrichtungen sind verpflichtet, Investitionskostenzu- schüsse unter Berücksichtigung einer jährlichen Abschreibung in Höhe von vier Prozent zurückzuzahlen, wenn das geförderte Vorhaben nicht mehr als Kinderta- gesstätte genutzt wird, veräußert wird oder im Einzelfall festgelegte Bewilli- gungsbedingungen nicht eingehalten werden. 6.5. Zur dinglichen Sicherung dieses Rückzahlungsanspruches ist ab einem Förderbe- trag von 300.000 Euro grundsätzlich eine Grundschuld zugunsten der Stadt auf Rang eins zu bestellen. 6.6. Mit der Umsetzung der bewilligten Maßnahme muss spätestens ein Jahr nach Erhalt des städtischen Investitionskostenzuschussbescheids begonnen werden. Die Schlussabrechnung der bewilligten Maßnahme muss einschließlich des erfor- derlichen Verwendungsnachweises nach Ziffer 7 spätestens drei Jahre nach Bau- beginn der Sozial- und Jugendbehörde vorliegen. 8 | Grundsätze der Stadt Karlsruhe über die Gewährung von Investitionskostenzuschüssen für Kindertageseinrichtungen Seite 8 von 8 6.7. Die Träger sind verpflichtet bei Veröffentlichungen (z. B. Presseschreiben, Publika- tionen etc.) in geeigneter Weise darauf hinzuweisen, in welcher Höhe die Bau- maßnahmen der Träger mit Mitteln der Stadt Karlsruhe gefördert wurden. 6.8. Im Einzelfall kann eine abweichende Regelung der Ziffern 6.1 bis 6.7 getroffen werden. 6.9. Die Träger sind verpflichtet, Änderungen der Zweckbestimmung geförderter Ein- richtungen unverzüglich der Stadt mitzuteilen. 7. VERWENDUNGSNACHWEIS Nach Beendigung der Baumaßnahme ist ein Verwendungsnachweis bzw. Bestä- tigung vorzulegen, aus welcher hervorgeht, dass plan- und antragsgerecht ge- baut worden ist. 8. INKRAFTTRETEN Diese Grundsätze gelten für alle Vorhaben, für die nach dem 01.01.2018 ein Zu- schuss beantragt wird.
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: 2018/0255 Verantwortlich: Dez.3 Raumprogramm für Kindertageseinrichtungen – Anpassung der „Grundsätze der Stadt Karlsruhe über die Gewährung von Investitionskostenzuschüssen für Kindertageseinrich- tungen“ Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 09.05.2018 6 x vorberaten Gemeinderat 15.05.2018 16 x zugestimmt Beschlussantrag Der Gemeinderat stimmt - nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss - der Änderung der „Grundsätze der Stadt Karlsruhe über die Gewährung von Investitionskostenzuschüssen für Kindertageseinrichtungen“ zu. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein x ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ergebnis-HH 2018: 350.000 Euro Finanz-HH 2018: 1.800.000 Euro Ergebnis-HH 2018: 350.000 Euro Finanz-HH 2018: 1.800.000 Euro Ergebnis-HH 2019 ff: 350.000 Euro Finanz-HH 2019 ff: 1.800.000 Euro Die Haushaltsmittel stehen für 2018 zur Verfügung Kontierungsobjekt: Seite 4, Ziffer 13 Kontenart: Seite 4, Ziffer 13 Ergänzende Erläuterungen: Für den kommenden Doppelhaushalt 2019/2020 werden die zusätzlichen Mittel gemäß der oben aufgeführten Aufteilung im Verwaltungsentwurf entsprechend berücksichtigt. ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein x ja Handlungsfeld: Sozialer Zusammenhalt und Bildung Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Ausgangslage In seiner Sitzung am 9. November 2017 beschloss der Jugendhilfeausschuss, das bestehende Raumprogramm für Kindertageseinrichtungen aus dem Jahr 2010 ab dem 1. Januar 2018 durch eine Neufassung abzulösen. Die hierfür notwendigen Mittel wurden per Gemeinderatsbeschluss bereits zur Verfügung gestellt. Die Beschlussfassung über das neue Raumprogramm zieht Änderungen der Grundsätze der Stadt Karlsruhe über die Gewährung von Zuschüssen zum Bau und Umbau von Kindertagesein- richtungen und Kinderkrippen nach sich. Die Flächen des Raumprogramms wurden um durch- schnittlich 30 Prozent erweitert, was höhere Investitionssummen zur Folge hat. Daher sind die in den Grundsätzen der Stadt Karlsruhe über die Gewährung von Zuschüssen zum Bau und Um- bau von Kindertageseinrichtungen und Kinderkrippen festgeschriebenen Förderobergrenzen (zuschussfähige Kosten pro Gruppe) anzuheben. Neben der Anpassung der verschiedenen Förderobergrenzen wurden die Grundsätze auch in- haltlich überarbeitet. 1. Titeländerung Vorher: Grundsätze der Stadt Karlsruhe über die Gewährung von Zuschüssen zum Bau und Umbau von Kindertageseinrichtungen und Kinderkrippen Zukünftig: Grundsätze der Stadt Karlsruhe über die Gewährung von Investitionskostenzuschüs- sen für Kindertageseinrichtungen Die Änderung des Titels der Grundsätze erfolgt aufgrund der hierfür mittlerweile üblichen For- mulierung. 2. Zuschusshöhe pro Gruppe – Ziffer 3.2 Die Förderobergrenze für zuschussfähige Kosten erhöht sich von vormals 430.000 Euro pro Gruppe auf nun: bis zu 675.000 Euro sowie für den Mehrzweckbereich (vormals: Mehrzweckraum) von 75.000 Euro auf bis zu 85.000 Euro 3. Umbau- und Sanierungsarbeiten sowie Mindestinvestitionskosten – Ziffer 3.3 In Ziffer 3.3 werden die Mindestinvestitionskosten von 3.850 Euro auf nun 3.500 Euro gesenkt, um kleineren Einrichtungen wie z.B. Elterninitiativen entgegen zukommen. Die Förderobergrenze für zuschussfähige Kosten bei Umbau- und Sanierungsarbeiten wird von 255.000 Euro pro Gruppe auf bis zu 405.000 Euro erhöht. 4. Provisorische Unterbringung – Ziffer 3.4 Die Zuschüsse für Kosten für Baumaßnahmen bei provisorischer Unterbringung werden folgen- dermaßen erhöht: Ergänzende Erläuterungen Seite 3 bei Anmietung von Containern: Mietkostenzuschuss von vormals bis zu 12 Euro/m 2 auf nun bis zu 17 Euro/m 2 Für die Kosten für Baumaßnahmen der vorübergehenden Unterbringung wurden bisher einheit- lich bis zu 80.000 Euro bei einer Förderquote von 75 Prozent der zuschussfähigen Kosten ge- währt. Diese Kosten werden zukünftig folgendermaßen bezuschusst: bei Umbau von Räumen: bis vier Gruppen bis zu 80.000 Euro sowie für jede weitere Grup- pen 15.000 Euro bei Anmietung von Containern: bis zu 200.000 Euro Die Erhöhung der Zuschüsse für provisorische Unterbring erfolgte aufgrund der Anpassung an die marktüblichen Preise. 5. Zuschüsse für die Erstausstattung – Ziffer 3.7 Für angemietete Objekte können einmalig Zuschüsse für die Erstausstattung des Mobiliars ge- währt werden. Aufgrund des neuen Raumprogramms, geänderter Anforderungen (Küche, etc.) und der Anpassung an marktübliche Preise, werden die Förderobergrenzen folgendermaßen angehoben: Gruppen- anzahl Alte Förder- obergrenze Neue Förder- obergrenze 1 48.300 Euro 72.340 Euro 2 61.370 Euro 88.210 Euro 3 74.450 Euro 104.470 Euro 4 86.930 Euro 124.430 Euro 5 107.130 Euro 149.090 Euro 6 120.200 Euro 167.170 Euro 7 134.270 Euro 185.160 Euro 8 149.000 Euro 204.570 Euro 6. Zuschüsse für die Außenanlage – Ziffer 3.8 Im Bereich der angemieteten Einrichtungen soll die einmalige Förderung für das Anlegen der Außenanlage von 110 Euro/m 2 auf 150 Euro/m 2 erhöht werden. 7. Eigenleistungen – Ziffer 3.10 Die Förderung von Eigenleistungen im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeiten wurde bisher nicht in den Grundsätzen aufgeführt. Jedoch wurde in der Praxis die ehrenamtliche Tätigkeit bei Bau- maßnahmen insbesondere bei kleineren Einrichtungen wie Elterninitiativen mit 7,67 Euro / Stunde auf Antrag gefördert. Die Zuschusshöhe soll der Förderung von Eigenleistungen gemäß den Sportförderungsrichtlinien der Stadt Karlsruhe angepasst und auf 15 Euro/Stunde erhöht werden. 8. Antragsabgabe – Ziffer 5 ff. Die Antragsabgabe in Ziffer 5.1 wurde der gängigen Praxis der letzten Jahre angepasst (vorher Abgabe Antrag zu einem gewissen Zeitpunkt, zukünftig: Anträge werden nach Eingang und im Rahmen der zur Verfügung stehenden HH-Mittel behandelt). Ergänzende Erläuterungen Seite 4 9. Auszahlungsplan – Ziffer 5.27 Um den Mittelabfluss und die notwendigen Haushaltsmittel genauer bestimmen zu können, müssen die Träger zukünftig zum Antrag einen verbindlichen Auszahlungsplan vorlegen. 10. Antragsabgabe – Ziffer 5 ff. Neben in den Punkten 8 und 9 aufgeführten Änderungen bei der Antragsabgabe wurde das Verfahren detaillierter gegenüber den bisherigen Grundsätzen ausgeführt und damit der seit Jahren gängigen Praxishandhabung angepasst. 11. Endabrechnung Investitionskostenzuschuss – Ziffer 6.6 Gemäß den bisherigen Grundsätzen mussten die Träger die Schlussabrechnung drei Jahre nach Erhalt des Förderbescheides der Sozial- und Jugendbehörde vorlegen. Zukünftig müssen die Träger die Schlussrechnung inklusive dem Verwendungsnachweis bzw. einer Bestätigung aus welcher hervorgeht, dass plan- und antragsgerecht gebaut worden ist, drei Jahre nach Bau- beginn der Sozial- und Jugendbehörde vorlegen. 12. Inkrafttreten – Ziffer 8 Die neuen „Grundsätze der Stadt Karlsruhe über die Gewährung von Investitionskostenzuschüs- sen für Kindertageseinrichtungen“ sollen rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft treten. 13. Finanzielle Auswirkungen Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat bereits per Offenlage vom 14./15. November 2017 die finanziellen Mittel bzw. Mehraufwendungen in Höhe von 1.800.000 Euro im Finanzhaushalt sowie Mehraufwendungen von bis zu 350.000 Euro im Ergebnishaushalt für das Haushaltsjahr 2018 zur Verfügung gestellt. Für das Haushaltsjahr 2018 ergibt sich folgende Aufteilung: Jahr 2018 Betrag Bezeichnung Kontierung Ergebnishaushalt 175.000 Euro Betriebskostenzuschüsse f. freie Träger PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.81 Sachkonto: 43000000 Ergebnishaushalt 175.000 Euro Betriebskostenzuschüsse f. freie Träger PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.82 Sachkonto: 43000000 Finanzhaushalt 900.000 Euro Investitionskostenzuschüsse f. freie Träger PSP-Element: 7.500004.740.007 Sachkonto: 78170000 Finanzhaushalt 900.000 Euro Investitionskostenzuschüsse f. freie Träger PSP-Element: 7.500004.740.008 Sachkonto: 78170000 Die zusätzlichen Aufwendungen können im Jahr 2018 durch die Mehrerträge in den Landeszu- weisungen für die Kleinkindförderung nach § 29 c FAG kompensiert werden (PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.09, Sachkonto: 31410000). Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Für den kommenden Doppelhaushalt 2019/2020 werden die zusätzlichen Mittel gemäß der oben aufgeführten Aufteilung im Verwaltungsentwurf entsprechend berücksichtigt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat stimmt - nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss - der Änderung der „Grundsätze der Stadt Karlsruhe über die Gewährung von Investitionskostenzuschüssen für Kindertageseinrichtungen“ zu.
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Niederschrift 50. Plenarsitzung Gemeinderat 15. Mai 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 15. Punkt 13 der Tagesordnung: Aufnahme neuer Hortgruppen in die Hortplanung Vorlage: 2018/0257 Punkt 14 der Tagesordnung: Aufnahme neuer Kita-Projekte in die Bedarfsplanung Vorlage: 2018/0256 Punkt 15 der Tagesordnung: Änderung der „Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kindertagesstätten und Kinderkrippen“ – Erhöhung der förderfä- higen Plätze für die praxisintegrierte Erzieherinnen- und Erzieherausbildung (PIA) sowie für die Auszubildende der Fachrichtung Jugend- und Heimerziehung (FJH) Vorlage: 2018/025 Punkt 16 der Tagesordnung: Raumprogramm für Kindertageseinrichtungen - An- passung der „Grundsätze der Stadt Karlsruhe über die Gewährung von Investiti- onszuschüssen für Kindertageseinrichtungen“ Vorlage: 2018/0255 Punkt 17 der Tagesordnung: Rahmenkonzeption für Kinder- und Familienzentren in Karlsruhe Vorlage: 2018/0252 Beschluss: Punkt 13: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss die Erweiterung des Schülerhorts Riedschule um eine Nachmittagshortgruppe (20 Plätze) und die Bereitstel- lung der in der Vorlage genannten Finanzmittel. Die notwendigen Haushaltsmittel 2018 werden überplanmäßig bereitgestellt und werden durch Mehrerträge im Bereich der Klein- kindförderung nach § 29c FAG gegenfinanziert. – 2 – Punkt 14: Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss - die Aufnahme der neuen Kita-Projekte mit 105 Plätzen für Kinder unter drei Jahren und 170 Plätzen für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt in die Bedarfsplanung und die Bereitstellung der in der Vorlage genannten Finanzmittel. Punkt 15: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss die neu gefasste „Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kindertagesstätten und Kinderkrip- pen“ und die Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel. Punkt 16: Der Gemeinderat stimmt - nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss - der Änderung der „Grundsätze der Stadt Karlsruhe über die Gewährung von Investitionskostenzuschüssen für Kindertageseinrichtungen“ zu. Punkt 17: Der Gemeinderat begrüßt - nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss - die Rahmenkon- zeption für Kinder- und Familienzentren. Über den Umfang der Umsetzung wird in den Beratungen über den Doppelhaushalt 2019/20 im Rahmen der dann erforderlichen zusätz- lichen Finanzmittel entschieden. Abstimmungsergebnis: Punkt 13: Bei 45 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt Punkt 14: Bei 46 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt Punkt 15: Bei 46 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt Punkt 16: Bei 46 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt Punkt 17: Bei 46 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende setzt um 18:57 Uhr die unterbrochene Sitzung fort, ruft die Tagesord- nungspunkte 13 bis 17 gemeinsam zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgten Vorberatungen im Jugendhilfeausschuss: Wir hatten im Ältestenrat besprochen die Tagesordnungspunkte 13 bis 17 gemeinsam auf- zurufen, und hatten eine gemeinsame Redezeit für alle Punkte von 7 Minuten vereinbart, die aber nicht unbedingt erbracht werden müssen von jedem Redner, jeder Rednerin. Bürgermeister Lenz: Es ist heute schon ein ganz besonderer Gemeinderat, den man mit diesen vielen Tagesordnungspunkten aus dem sozialen Sektor auch nicht nur als Belastung empfindet. Frau Stadträtin Moser hat beim vorangegangenen Tagesordnungspunkt davon gesprochen, sie sei stolz auf die Frühe Prävention. Ich sage Ihnen ganz offen, ich bin dank- bar, in dieser Stadt diese Arbeit mit Ihnen, aber auch mit vielen anderen tun zu dürfen. Heute ist wirklich ein Tag, nicht nur der kommunalen Sozialpolitik, sondern wirklich der sozialen Kommunalpolitik insgesamt. Die Kulisse vor der Befragung der Familien könnte besser nicht sein. Aber auch die angesprochenen Themen, wie die wachsende Stadt, zei- gen, dass wir nicht nur quantitative Herausforderungen haben, sondern vor allem auch qualitative. Karlsruhe ist im Modernisierungsschub. Insofern freue ich mich persönlich – 3 – schon, dass die Tagesordnungspunkte 13 bis 17 in dieser Fülle heute hier sind. Sie sind nämlich nicht ein Zeichen für Defizit und Nachholbedarf – auch das haben wir bei den an- deren Punkten heute schon gehört -, sondern es ist ein Beleg für die rechtzeitige Fortent- wicklung sozialer Infrastruktur, jetzt noch datenbasierter. Ich spiele noch einmal auf die Familienumfrage an. Ich werde zu jedem Tagesordnungspunkt nur einen Satz sagen. Sie sehen es mir nach, es wird keine Eigenlob sein, denn das ist ein Gemeinschaftswerk vieler: Politik, Verwaltung, Verbände, Kirchenträger, Private, natürlich die Bürgerinnen und Bürger selbst. Aber es bleibt eigentlich kaum etwas anders übrig. Erstes Thema, Tagesordnungspunkt 13, Horte. Sie wissen, wir hatten immer einen Spitzen- platz. Wir haben den auch weiterhin. Wir bauen selbstverständlich dort Horte weiter aus, wo es angezeigt ist, wo der Elternwille so ist, wie in dieser Vorlage, die jetzt gleich kommt. Noch einmal der Rückblick: Immer daran denken, ich hatte es erwähnt, diese qualitativen Veränderungsbedarfe. Der gesellschaftspolitische Wandel, gerade bei den Horten, hat uns doch hier und da schon die Sprache verschlagen. Denn so lange ist die Zeit nicht her, dass Horte – wie Herr Oberbürgermeister Dr. Mentrup immer betont – einmal Stiefkinder der Eltern waren. Heute sind sie Lieblingskinder. Deshalb stellen wir uns natürlich auch der Aufgabe. Tagesordnungspunkt 14: Ausbauprogramm 1.000 Plätze. Wenn Sie heute zustimmen, dann sind wir bei 2/3 der Plätze in Planung. Es ist nicht sehr lange her, dass ich mir das für meine zweite Amtszeit als Ziel vorgenommen habe. Das hat jetzt am wenigsten mit mir zu tun, dass 2/3 des Ziels erreicht sind nach einem halben Jahr (von acht Jahren), sondern dass die Stadt immer anpackt, wenn die entsprechenden Signale gerade von Ihnen als Politik kommen. Jetzt komme ich auf Sie, Frau Meier-Augenstein, Sie haben vorhin, was ich auch immer denke, sehr richtig gesagt, wenn mir die Bewertung zusteht, es ist immer allpartei- lich und einstimmig. Das wollte ich auch nicht unterschlagen. Alle Tagesordnungspunkte waren letzte Woche auch einstimmig verabschiedet im Jugendhilfeausschuss. Ich komme schon zum Tagesordnungspunkt 15, PIA – praxisintegrierte Ausbildung. Da brauche ich auch nichts mehr dazu zu sagen. Mannheim hat vier Plätze, wir inzwischen 150 PIA-Plätze. Sie wissen, was das für finanzielle Auswirkungen in Millionenhöhe sind. Wir haben es angepackt. Aber gleichwohl – da gehe ich jetzt auf Herrn Oberbürgermeister Dr. Mentrup und auch auf Sie ein – stimmen Sie zu, dass wir nach Re-Finanzierungs- möglichkeiten suchen dürfen. Das hatten wir auch als Thema im Jugendhilfeausschuss. Wir gehen oft in Vorlage, Frau Stadträtin Fischer. Jetzt gehen wir einmal in den Sozialbereich, sozialer Arbeitsmarkt. Möge die GroKo uns etwas zurückgeben von dem Invest. Aber zu- rück zur Jugendhilfe. Da sind wir so etwas von in Vorleistung, da ist es dann auch höchste Zeit. Beim Land sind wir schon vorstellig geworden, dass wir dann von den Kosten vielleicht wieder herunterkommen. Aber wir sind natürlich froh, dass wir nicht nur dem Fachkräfte- mangel die Stirn bieten. Wir haben es später auch bei den Anträgen, deswegen ist es heu- te für mich ein ganz herausragender Gemeinderat. Es kommen noch sieben Anträge, wenn ich es richtig im Kopf habe, aus dem sozialen Sektor. Da haben wir dann auch das Thema Inklusion. Wir haben nämlich nicht nur einen Fachkräftemangel, wir haben auch Qualitäts- anforderungssteigerungen, die es in sich haben. Das brauche ich an der Stelle nicht vertie- fen. Deswegen bin ich auch sehr dankbar um diese Vorlage heute. – 4 – Dann kommt etwas: Letzte Woche, ich kann es hier veröffentlichen, eine Großstadt, nicht weit weg von uns, hat bei mir unsere Richtlinien angefordert, die wir auch wieder fortent- wickeln im Kita-Bereich. Warum haben wir so viele Bewerbungen von außen, wenn wir Kitas ausschreiben? Weil wir schon früh Private behandelt haben wie Kirchen und Verbän- de, und das natürlich angemessen auch mit Finanzen ausstatten, so wie in der Vorlage, Tagesordnungspunkt 16. Last but not least, hat irgendwie noch gefehlt und ist auch mit Ihnen, Frau Langeneckert, verbunden. Das war auch das Thema des letzten Jahres, dass wir eine Förderrichtlinie fin- den für Familienzentren. Da sind wir bei dem Punkt, den Sie unter der Familienumfrage auch betont und zugestimmt haben, die soziale Infrastruktur aufgrund der Daten und Rückmeldungen – das ist auch ein Evaluationsbericht – fortzuentwickeln. Genau das findet jetzt auch in Tagesordnungspunkt 17 statt. Deswegen sage ich auch zum Schluss gerne noch einmal: Ich bin sehr dankbar für diese, für Ihre Stadtpolitik in meinem Dezernat, für mein Dezernat und vor allen Dingen für die soziale Stadt Karlsruhe. Stadträtin Meier-Augenstein (CDU): Alle Vorlagen sind vorberaten im Ausschuss. Des- wegen nur wenige Punkte von meiner Seite. Ich beginne bei den Kitas. Das ist die erste Stufe in unserem Betreuungssystem. Da sind wir froh, dass wir jedes Mal auch neue Projek- te auf der Agenda haben, dass wir unserem Ziel, diese Lücke zu schließen, stetig näher kommen. Das ist sehr gut so. Ich möchte aber heute auch noch einmal erwähnen, dass wir gerade in den letzten Wo- chen von verschiedenen Trägern gehört haben, dass wir auch in dem Bereich vielleicht noch ein bisschen flexibler werden könnten. Das wäre jetzt auch noch einmal die Bitte meiner Fraktion an die Verwaltung. Wir haben immer die Termine des Jugendhilfeaus- schusses. Zwischendurch sind es mehrere Monate. Es ergibt sich oft auch die positive Situa- tion, dass ein freier Träger ein Gebäude angeboten bekommt, beispielsweise über einen privaten Investor, und dann relativ schnell eine Zusage bräuchte. Da wäre unser Wunsch und auch unser Angebot, dann auch mitzumachen, dass wir auch einmal außer der Reihe bereit sind, ein Projekt aufzunehmen oder die sonst üblichen Fristen, die eingehalten wer- den müssen, zu unterschreiten. Das von meiner Fraktion auch als Signal an Sie. Das gleiche gilt auch in Richtung Bauanträge. Oft ist auch das Thema, dass Gebäude umgebaut wer- den müssen oder selbst beim Waldkindergarten, den wir jetzt in der Liste haben mit einem Bauwagen. Da geht der Träger einfach manchmal davon aus, das ist relativ schnell erledigt. Dann sind einfach die Vorgaben dann doch länger. Die Freigabe verzögert sich dadurch etwas. Unser Signal an die Verwaltung: Wir sind bereit, dann auch mitzugehen, dass wir den Trägern entgegenkommen, dass wir einfach unser Ziel noch schneller erreichen. Nach der Kinderbetreuung im Kinderalter geht es dann in die Schule. Da kommen die Hor- te ins Spiel. Wir haben die Kita-Plätze vor allem ganztags in den letzten Jahren kontinuier- lich ausgebaut und sind bei den Hortplätzen stehengeblieben, bzw. haben durch die Ganz- tagsgrundschule dann eher abgebaut. Wir freuen uns, dass wir heute wieder eine neue Hortgruppe beschließen. Das war schon immer auch Ansinnen der CDU-Fraktion. Wir ha- ben immer gesagt, die Eltern wollen auch diese Auswahlmöglichkeit zwischen Hort, flexib- ler Betreuung und der Ganztagsgrundschule. Deswegen sind wir heute auch voll dabei. – 5 – Zu den Richtlinien und dem Raumprogramm: Alles klar, das ist auch mit den Trägern so- weit besprochen. Da auch nur noch einmal von mir der Hinweis, dass wir mit der Vorge- hensweise im Haus in der Märzsitzung, als es um die PIA-Plätze ging, nicht einverstanden waren. Da bitte ich noch einmal um Verständnis, weil das einfach auch ein Thema ist, das gehört in den Haushalt. Das muss dort besprochen und beschlossen werden. Wir fanden es ungut, dass das einfach in die Gemeinderatssitzung eingeschoben wird. Kinder- und Familienzentren: Wir hatten vorhin beim Thema Frühe Prävention auch schon die Familienzentren, die sich aber nur an die Anfangszeit richten. Bei dieser Rahmenkon- zeption geht es jetzt auch um diesen Bereich, aber dann noch weitergehend auch den Übergang in die Schule. Grundsätzlich ist es eine gute Sache. Wir freuen uns, dass hier vor allem auch die Kirchen aktiv sind und sich auch finanziell über Mittel beteiligen bzw. auch zukünftig schauen, ob sie Fördermittel zur Verfügung stellen können. Für uns ist einfach nur die Frage, wie kommt die Zahl zustande? Im Moment scheint mir das etwas aus der Luft gegriffen. Wir sehen natürlich, dass gerade im Süden und im Südosten der Stadt ein Anlaufpunkt fehlt. Da müssen wir auf jeden Fall nachlegen. Aber wir würden uns von der Fraktion her jetzt nicht auf eine bestimmte Zahl festlegen wollen. Das muss dann einfach ins Gesamtkonzept passen und muss dann auch zur Finanzierung passen. Da müssen wir dann auch in den Haushaltsberatungen unbedingt noch einmal darüber sprechen. Ansonsten: Wir sind heute bei allen Punkten dabei und stimmen natürlich sehr gerne zu. Stadträtin Melchien (SPD): Ich kann es gleich vorweg nehmen. Auch die SPD-Fraktion wird allen Beschlussvorlagen heute zustimmen. An unseren Bürgermeister Martin Lenz an- knüpfend: Selbstverständlich ist mit ihnen keine grundsätzliche Neuausrichtung verbunden, sondern wir passen unsere Angebote den Bedarfen entsprechend an, im Hort, im Bereich der Kita. Exakt wie in den anderen Bereichen, auf die ich gleich noch eingehen werde. Der Schülerhort der Riedschule wurde schon genannt. Wir haben hier einfach den aktuel- len Bedarf und müssen auch jetzt reagieren, dass Eltern nicht am Ende ohne Betreuung da stehen. Folgerichtig werden wir selbstverständlich die Ausweitung unterstützen und auch die neuen Kitaplätze in der Bedarfsplanung mit aufnehmen. Wir sprechen hier von 275 Plätzen, die wir mal eben noch dazu nehmen. Das sind enorme Zahlen, die man sich ein- mal vor Augen führen muss. Sie haben angesprochen, Herr Lenz, dass wir jetzt bereits 2/3 unseres Ziels in Planung haben, das wir uns vorgenommen haben. Ich möchte aber noch einmal betonen, dass dieses Vorhaben, 1.000 neue Plätze, dann auch nicht den Bedarf decken wird, d. h. dann werden wir das nächste Ausbauprogramm vor uns haben, die nächste Kraftanstrengung. Wir sind hier auf einem sehr richtigen Weg, unser Angebot wei- terhin sicherzustellen, auszubauen und vor allem auch qualitativ weiter im Blick zu haben. Darauf muss auch ein Schwerpunkt in der nächsten Zeit liegen. Gleichzeitig mit dem enormen Ausbau der Plätze nämlich dafür Sorge zu tragen, dass die Qualität auch weiter stimmt. Das zeichnet unser Angebot in Karlsruhe auch aus. Die Beschlussvorlage zur Erhöhung der PIA-Plätze sowie die Anpassung der Investitionskos- tenzuschüsse sind nur logische Konsequenzen der letzten gemeinderätlichen Beschlüsse. Sie sind bereits diskutiert. Wir haben uns entschieden, diese PIA-Plätze der Bewerberlage entsprechend anzupassen. Warum haben wir uns dafür entschlossen? Weil diese Form der Ausbildung sich in Karlsruhe etabliert hat. Weil es mehr Bewerber gab und diese Erweite- rung uns tatkräftig dabei hilft, dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken, und natürlich – 6 – auch Hand in Hand geht mit unserer Ausweitung an Plätzen. Es war richtig, diese Auswei- tung zu beschließen. Sicherlich ist hier ganz dringend noch eine Klärung erforderlich, wie es auch in der Verwaltungsvorlage steht, ob das Land bereit ist, sich hier auch finanziell zu beteiligen. Das fordern wir auch. Das ist eine klare Forderung, die wir erheben. Das Land muss tätig werden und die Kommune unterstützen. Das Thema PIA-Förderung wird uns sicher noch länger beschäftigen in den nächsten Doppelhaushaltsberatungen. Das hat meine Kollegin angesprochen, weil es uns natürlich nicht nur ein sehr liebes, sondern auch ein sehr teures Instrument ist. Auch die Anpassung der Investitionskostenzuschüsse muss nun erfolgen, nachdem wir das Raumprogramm für Kindertagesstätten richtigerweise erweitert und im Sinne moderner Pädagogik angepasst haben. Auch hier benötigen die Träger unsere Unterstützung für eine gute, bessere Ausstattung der Kitas in unserer Stadt. Eine der Beschlussvorlagen, die habe ich mir fürs Ende aufgehoben, hat aus Sicht der SPD- Fraktion durchaus eine zukunftsweisendere Bedeutung, nämlich den Einstieg in die Förde- rung von Kinder- und Familienzentren auch in Karlsruhe zu bewirken. Viele Kommunen in Baden-Württemberg gehen bereits diesen Weg, Angebote und Informationen im Rahmen solcher Familienzentren zu bündeln und möglichst niedrigschwelligen Zugang zu diesen zu ermöglichen. Familienzentren bieten darüber hinaus auch noch vielfältige weitere Chancen der Begegnung, Menschen zusammenzubringen und auch Raum zu bieten für kreative Lösungen, die es dann vor Ort speziell in diesen Quartieren auch braucht. Hier gilt unser ganz besonderer Dank den Trägern, die bei der Umsetzung dieser Idee bereits in Vorleis- tung getreten sind, und auch denjenigen, die jetzt bereit sind, sich mit uns gemeinsam auf den Weg zu machen. Wir als Kommune wollen uns jetzt in dieses zukunftweisende Projekt miteinbringen. Heute beschließen wir die Rahmenkonzeption. Im Rahmen des Doppel- haushalts werden wir dann die entsprechenden Mittel bereitzustellen haben. In diesem Sinne unterstützen wir die Vorlagen und danken Verwaltung und Trägern für ihre tatkräftige Mitwirkung. Stadträtin Rastätter (GRÜNE): Ich kann diese Geschichte fortsetzen, die schon von Frau Kollegin Meier-Augenstein und Frau Melchien vorgetragen wurde, nämlich die Geschichte, dass wir in Karlsruhe eine große Übereinstimmung haben, was die Förderung von Familien und Kindern anbelangt. Heute haben wir diese fünf Anträge, die thematisch alle zusam- mengehören, wo es nämlich um Kinderbetreuung von den Krippenkindern bis zu den Schulkindern geht, die wir im Ausschuss schon alle beschlossen haben, was wir auch heute wieder tun werden. Gut ist auch, dass jetzt bei der Riedschule ein Hort ausgebaut wird, da hier keine Ganz- tagsschule besteht und der große Bedarf da ist, auch für die Eltern, für eine qualitativ gute Betreuung. Der Weg wird natürlich in Karlsruhe fortgesetzt, dass die Eltern ein Wahlrecht haben zwischen einer Ganztagesschule und einem Hort. Das ist eine Entwicklung, die auf einem guten Weg ist. Die wird natürlich jetzt noch besser gefördert werden, wenn der Pakt für gute Bildung auf Landesebene, der gerade verhandelt wird, hoffentlich Erfolge zeigt. Denn künftig sollen diese unterschiedlichen Betreuungsformen auch vom Land wieder ge- fördert werden, vor allem auch die ergänzende Betreuung und die Hortbetreuung, so dass wir das Elternwahlrecht dadurch auch stärken können. – 7 – Was den Ausbau der Kitaprojekte anbelangt, lagen dem zwei Analysepapiere zugrunde - das möchte ich ausdrücklich noch einmal betonen -, die sehr positiv waren, nämlich dahin- gehend, dass wir ganz genaue Daten bekommen haben bezüglich des aktuellen Standes in allen Stadtteilen und auch ein sehr umfangreiches Analysepapier für die Perspektive in den nächsten zehn Jahren. Ich kann einmal so sagen, es hat sicher eine Art Weckruf hervorge- rufen, dass nämlich auch Träger ermutigt wurden, durch diese wirklich guten Analysepa- piere noch einmal verstärkt einzusteigen in die Schaffung von Kita-Plätzen. Herr Bürger- meister Lenz, Sie haben es schon gesagt, 2/3 der 1.000, die prognostiziert wurden als Be- darf, sind praktisch jetzt schon in der Planung. Ich möchte allerdings an der Stelle keine Entwarnung geben. Denn es wurde im Ausschuss damals auch festgestellt, dass die Zahlen bis 2.000 Kita-Plätze gehen. Insofern werden weitere Anstrengungen notwendig sein, so- wohl Standorte aufzutun in Karlsruhe, Träger zu finden. Aber unser Anliegen als GRÜNE ist es immer noch zu sagen, wir wollen mehr kommunale Kitas. Wir haben 20 kommunale Kitas und dürften jetzt schon bei der Quote unter 10 % gefallen sein. Ich denke, eine Min- destquote an kommunalen Kitas brauchen wir auch in unserer Stadt. Bei den PIA-Plätzen bin ich auch sehr froh, dass wir jetzt ab September 150 Plätze einrich- ten können in Karlsruhe. Ich denke, dass wir darüber diskutieren müssen, dass wir auch weiter eine hohe Zahl von PIA-Plätzen einrichten. Denn der Bedarf an Erzieherinnen, der ohnehin schon sehr hoch ist, wird weiter steigen. Der Verteilungskampf um Erzieherinnen landesweit ist groß. Von daher ist es gut, wenn wir auch weiterhin hohe Zahlen an PIA- Plätzen haben. Über die Ausgestaltung, was schon angedeutet wurde, müssen wir uns noch ausführlich unterhalten. Die Gefahr besteht, wenn wir den Trägern abverlangen, dass sie die anrechnen auf ihre Fachkräfte, dass dann die Kindertagesstätten möglicherweise nicht mehr mitmachen. Da ist noch ein Diskussionsbedarf. Das Raumprogramm wurde jetzt umgesetzt. 30 % mehr Fläche. Das ist natürlich noch nicht das, was von den Trägern gefordert wurde und was auch nötig wäre. Aber immerhin sind wir da auch auf einem guten Weg. Zum Schluss noch die Rahmenkonzeption für die Kinder- und Familienzentren. Das ist si- cher ein guter Weg. Ich möchte mich Frau Melchien anschließen, dass insbesondere auch die Träger, die eingestiegen sind und die in Vorleistung gegangen sind, dass das die Grundlage ist, dass wir hier das als Förderung durch die Stadt aufgreifen. Wir wünschen uns als GRÜNE, dass auch kommunale Kitas sich dann zu Kinder- und Familienzentren wei- terentwickeln, und dass sie auch in der Stadt in der Fläche zur Verfügung stehen. Aller- dings muss ich noch dazu sagen, bis jetzt ist die Trennschärfe der Aufgaben im Vergleich zu den anderen Einrichtungen, diese Familiencafés usw., noch nicht klar herausgearbeitet. Hier wünschen wir uns noch, dass die Sozial- und Jugendbehörde noch einmal eine Ver- netzung durchführt und eine klare Aufgabendefinition erarbeitet, so dass auch für die El- tern und die Einrichtungen selbst klar ist, wofür sie zuständig sind mit der Förderung und wozu nicht. Aber insgesamt finde ich es wichtig, dass wir diese fünf Anträge noch einmal kurz kom- mentiert haben als Gemeinderat. Ich möchte mich noch einmal bedanken für die gute Vor- arbeit. Stadtrat Braun (KULT): Zunächst möchte auch ich unsere Zufriedenheit mit dem städti- schen Kita- und Hortausbau kundtun. Diese sind nämlich nur dadurch möglich, weil alle – 8 – Beteiligten vorbildlich an einem Strang ziehen. Nun kommen wir unseren quantitativen Zielen in der Kinderbetreuung immer näher. Dazu tragen auch die heute zu beschließen- den Kitaprojekte bei. In der U3-Betreuung erreichen wir eine Versorgungsquote von 51,4 %. Im Ü3-Bereich näheren wir uns der vollumfänglichen Versorgung. Das macht uns zuversichtlich, in naher Zukunft auch den letzten Fehlbedarf zur Erfüllung des Rechtsan- spruchs auf frühkindliche Bildung decken zu können. Ein weiteres Ziel muss dann noch ernster genommen werden, nämlich das effektive Ge- winnen von pädagogischen Fachkräften. Dazu begrüßen wir ausdrücklich, dass von nun an mehr Plätze in der praxisintegrierten Erzieherausbildung gefordert werden sollen als bisher. Auch wenn wir den Bund und das Land in der eigentlichen Pflicht sehen, weitere Förder- mittel zur Verfügung zu stellen, ist es so, dass wir als Kommune die Probleme mit den feh- lenden Ausbildungsplätzen vor Ort auszubaden haben. Wir müssen die Förderung dieser Plätze zu unserer Aufgabe machen. Nur so kann es gelingen, den Erzieherberuf wieder attraktiver zu machen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Wir sind froh, dass die Verwaltung ihr Vorhaben, weniger Plätze als bisher zu fördern, fal- lengelassen hat. Die neu geförderten Plätze begrüßen wir ausdrücklich. Das Angebot sollte außerdem in den Folgejahren weiter ausgebaut werden, wenn die Nachfrage besteht. Ziel sollte sein, bald alle förderfähigen Anträge der Träger vollumfänglich fördern zu können. Wie wir alle wissen, ist der Ausbildungsberuf Erzieher im Hinblick auf Kosten und Vergü- tung für junge Menschen ohnehin nicht der attraktivste. Daran müssen wir als Kommune arbeiten, wenn sich Bund und Länder querstellen. Die KULT-Fraktion jedenfalls ist dazu bereit. Ebenfalls zu befürworten ist die Anpassung der Grundsätze der Stadt Karlsruhe über die Gewährung von Investitionszuschüssen für Kindertageseinrichtungen, was auf die be- schlossene Flächenerweiterung des Raumprogramms für Kindertageseinrichtungen zurück- zuführen ist. Diese bringt in ihrer Konsequenz höhere Investitionssummen, die wir heute gerne mittragen. Auch den Ausbau von Kinder- und Familienzentren und deren Programme unterstützt meine Fraktion. Genauso wie die zugrunde liegende Rahmenkonzeption, die unseren Vor- stellungen entspricht. Das große Bemühen um kindersoziale Projekte, die wir heute hier beschließen, ist ein wichtiger Schritt für unsere kinderfreundliche Kommune. KULT stimmt daher gerne allen Beschlussvorlagen zu. Stadtrat Høyem (FDP): Wir haben im Jugendhilfeausschuss sehr detailliert und ohne dramatisch unterschiedliche Meinungen das ganze Thema Kindertageseinrichtungen disku- tiert. Wir stehen hinter diesen Beschlussvorlagen. Wir sind auch im Doppelhaushalt 2019/2020 bereit, dieses Gebiet großzügig zu berücksichtigen. Es ist korrekt, was auch Frau Meier-Augenstein gesagt hat, dass der Verlauf rund um die sogenannten vier Stellen etwas überraschend war. Aber der Bedarf ist zweifellos da. Wir unterstützen auch diese Beschlussvorlage. Aber, Herr Oberbürgermeister und liebe GRÜNE- und CDU-Kolleginnen und –Kollegen, wir erwarten wirklich, dass Sie Ihre Kontakte in Stuttgart aktivieren. Wir müssen wissen, dass wir Landesaufgaben nicht immer unkritisch übernehmen müssen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Eine gute Kinderbetreuung ist ein wichtiges Instrument für die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau. Das ist ganz klar. Man muss sich sicher – 9 – sein als Eltern, dass die Kinder gut betreut sind. Deswegen unterstützen wir alle diese An- träge, die von der Stadt kommen, und sind froh, dass wir als Stadt auf diese Art und Weise noch mehr tun, damit es Familien bei uns gut geht. Nur einen Antrag kritisieren wir. Und zwar den Antrag Nr. 13. Da hätten wir uns ge- wünscht, dass der Antrag dem Titel entspricht. Der Titel lautet nämlich „Aufnahme neuer Hortgruppen in die Hortplanung“, ein wenig euphemistisch, weil Plural. Wir brauchen mehr Hortgruppen und nicht nur eine einzige, die tatsächlich dann im Antrag steht. Wir als AfD appellieren an alle hier, weiter daran zu arbeiten, dass ein echtes Wahlrecht für die Eltern besteht und die Horte und Hortgruppen genauso auszubauen, wie es in den Ganz- tagsgrundschulen passiert. Stadtrat Kalmbach (GfK): Drei kleine Anmerkungen. Die erste Anmerkung: Ich würde gerne einmal über das Thema Bildung diskutieren. Nicht jetzt, aber das Wort Bildung wird immer angebracht, wenn man etwas erreichen will. Für mich ist das Wort mittlerweile wie eine hohle Nuss. Es wird einfach benutzt und keiner weiß so ganz genau, was dahinter steht. Bildung, da steckt das Wort Bild drin. In welches Bild sollen denn die Kinder und die Menschen geformt werden? Was für Bilder haben wir? Das ist für mich immer unprofiliert, wenn man das Wort benutzt. Nur eine kleine Anmerkung. Da würde ich gerne einmal mit einigen darüber diskutieren. Vielleicht kann man da auch einmal ein Bild bekommen, was man damit meint. Zweitens, Familienzentren: Es wurde sehr schön angesprochen, dass der Sozialraum be- trachtet wird, eine Sozialraumanalyse gemacht wird. Ich fände es toll, wenn man in den Sozialraum nicht nur Kinder und Familien hinein nimmt, sondern auch ältere Menschen, wenn man an den Kontext Bürgerzentren denkt. Also dass man den ganzen Sozialraum mit hinein nimmt und nicht isoliert. Da hat man überall Familienzentren und dann hat man noch etwas anderes, und das zusammen anschaut. Drittens, zu den Horten: Ich nehme es auch mit Freude wahr, dass wir doch tatsächlich eine kleine Strategieänderung vorgenommen haben. Eine Zeitlang haben wir gesagt, das ist eine Karlsruher Insellösung. Die Horte laufen aus. Jetzt sieht man doch, dass sie ganz geschickt sind. Ich möchte es nur bewusst machen. Ich weiß von keinem offiziellen State- ment, dass wir gesagt haben, wir machen es ab jetzt anders als vorher. Da hat sich schon etwas verändert. Das müssen wir uns einmal bewusst machen. Ich freue mich über die ganze Arbeit, die hier zugrunde liegt. Es ist eine sehr gute Arbeit. Vielen Dank an die Verwaltung, an die Bürgermeisterbank. Stadtrat Wenzel (FW): Mir hat ein Kollege aus einer anderen Stadt gesagt – das ist jetzt ein großes Lob -, wir sind in vielen Sachen sehr weitsichtig in Karlsruhe. Wir haben viel- leicht geahnt, dass der Zuwachs von Kindern in den letzten zwei Jahren und anscheinend auch weiter zunimmt. Wir haben reagiert. Es ist auch ein Lob an dieses Haus, dass bei die- sem Thema Konsens besteht. Ich bin leider nicht in den Ausschüssen, aber ich habe beim Lesen der Vorlagen, beim Gespräch mit Kollegen gemerkt, dass wir wirklich in diesem Be- reich weitsichtig sind. Wir reagieren. Ich hoffe, dass auch in Zukunft und nicht nur im Haushalt diese Einmütigkeit ohne Seitenhiebe weitergeht. – 10 – Der Vorsitzende: Das waren alle Wortmeldungen. Wir kommen jetzt zur Abarbeitung der Vorlagen. Ich rufe auf die Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 13, Aufnahme neuer Hortgruppen in die Hortplanung. – Das ist Einstimmigkeit. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 14, Aufnahme neuer Kitaprojekte in die Bedarfsplanung. In der Tat, 275 Plätze auf einen Schlag zu beschließen, ist schon etwas Außergewöhnli- ches. – Das ist einstimmig. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 15, Änderung der Richtlinien der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kindertagesstätten und Kinderkrippen. – Das ist wieder einstimmig. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 16, Raumprogramm für Kindertageseinrichtungen, Anpassung der entsprechenden Grundsätze. – Das ist auch einstimmig. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 17, Rahmenkonzeption für Kinder- und Familien- zentren in Karlsruhe. – Das ist auch einstimmig. Das wird hier irgendwie die neue Strategie. Ich glaube, das ist auch noch einmal eine schöne Bestätigung für alle, die an der Erarbei- tung der Konzeption, da meine ich nicht nur unsere eigene Verwaltung, die natürlich zu- vorderst, aber auch die ganzen Träger, die mit dabei sind, mitgewirkt haben. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 5. Juni 2018