Änderung der "Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kindertagesstätten und Kinderkrippen" - Erhöhung der förderfähigen Plätze für die praxisintegrierte Erzieherinnen- und Erzieherausbildung (PIA) sowie für Auszubildende der Fachrichtun
| Vorlage: | 2018/0254 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 16.04.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde | Finanz- und Rechnungswesen RICHTLINIE DER STADT KARLSRUHE FÜR DIE FÖRDERUNG VON KINDERTAGESSTÄTTEN UND KINDERKRIPPEN PRÄAMBEL Grundlagen für diese städtische Förderrichtlinie sind neben dem Kinderförderungsge- setz, dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII), dem Tagesausbaubetreuungsgesetz (TAG), dem Finanzausgleichsgesetz (FAG), dem Kindertagesbetreuungsgesetz Baden- Württemberg (KiTaG) sowie der Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO) in den jeweils gültigen Fassungen ein gemeinsames Bestreben zur Erhöhung der Plätze in Kindertages- einrichtungen für Kinder unter 3 Jahren sowie der Regelung der Bezuschussung der Kinderbetreuung. Der Arbeitsausschuss der Trägerkonferenz Karlsruher Kindertagesein- richtungen war bei der Erstellung dieser Richtlinie beteiligt. Über die Änderungen wur- den die Träger im Rahmen einer Trägerkonferenz informiert und sind bei künftigen Än- derungen einzubeziehen. TEIL A. ALLGEMEIN ZIFFER 1 BETRIEB DER EINRICHTUNGEN Betreuungsplätze für Kinder ab dem ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, die nach dieser Richtlinie gefördert werden, sind Plätze in Einrichtungen zur Förderung der früh- kindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung. Freie Träger der Jugendhilfe und privat-gewerbliche Träger, die die rechtlichen und fach- lichen Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtungen auf der Gemarkung der Stadt Karlsruhe erfüllen, werden gemäß dieser Richtlinie gefördert, soweit diese der städti- schen Bedarfsplanung nach Teil A Ziffer 2 entsprechen. Die Träger nach § 1 Abs. 2, 3, 6 KiTaG verpflichten sich, die Aufgaben und Ziele nach § 2 und § 2 a KiTaG zu erfüllen. Die Grundsätze über das Verfahren der Aufnahme der Kinder sind mit der Sozial- und Jugendbehörde abzustimmen. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz kann ausschließlich gegen den jeweiligen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe geltend gemacht werden und endet an der Kreisgrenze. Zur Sicherung der gesetzlichen Rechtsansprüche auf Betreuungsplätze für Karlsruher Kinder und zur Vermeidung von Schadenersatzansprüchen gegen die Stadt Karlsruhe sind freie Betreuungsplätze ab 1. August 2013 vorrangig mit Karlsruher Kindern zu belegen. Wenn keine Karlsruher Kinder auf der Warteliste des jeweiligen Trägers stehen, können Anlage zu TOP 7 2 | RICHTLINIE DER STADT KARLSRUHE FÜR DIE FÖRDERUNG VON KINDERTAGESSTÄTTEN UND KINDERKRIPPEN AB 01.01.2018 diese Plätze mit auswärtigen Kindern belegt werden. Grundsätzlich können auf Plätzen für Kinder ab dem ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt nur Kinder mit einem Rechts- anspruch aufgenommen werden. ZIFFER 2 BEDARFSPLANUNG Die nach dieser Richtlinie zu fördernden Einrichtungen/Gruppen müssen der städtischen Bedarfsplanung nach § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 und Abs. 3 KiTaG sowie § 24 SGB VIII entsprechen. Änderungen bezüglich der Betreuungs- und Betriebsform der Gruppen bedürfen der Zustimmung der Sozial- und Jugendbehörde und einer Betriebs- erlaubnis vom Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS). Die an den KVJS zu stellenden Anträge auf Erteilung oder Änderung der Betriebserlaubnis sind der Sozial- und Jugendbehörde in Kopie zuzuleiten. Die Stadt Karlsruhe beteiligt die Träger recht- zeitig an der Bedarfsplanung und ihrer Fortschreibung. Hierfür ist eine Arbeitsgemein- schaft nach § 78 SGB VIII mit entsprechender Geschäftsordnung eingerichtet. Bei der Bedarfsplanung sind insbesondere die Grundsätze der Subsidiarität und der Erhaltung der Trägervielfalt zu berücksichtigen. ZIFFER 3 ORGANISATION, NACHWEISE, ABRECHNUNG Die Träger müssen die Kinderbetreuungseinrichtungen in personeller, organisatorischer, verwaltungstechnischer und finanzieller Hinsicht ordnungsgemäß führen. Dies gilt auch für die Nachweise bezüglich gewährter städtischer Zuschüsse. Die in den Verwendungs- nachweisen getätigten Angaben werden in regelmäßigen Abständen durch örtliche Er- hebungen von der Sozial- und Jugendbehörde anhand der Buchhaltungsunterlagen, Belege und sonstigen Geschäftsunterlagen bei den Trägern überprüft. Die Träger haben die städtischen Verwendungsnachweise für die Fachpersonalkosten bzw. die Betriebskostenabrechnung einrichtungsbezogen spätestens bis zum 31. März des auf den Bewilligungszeitraum folgenden Jahres der Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe vorzulegen, die von den Trägern in ihren Einrichtungen betreuten auswärtigen Kinder (Wohnsitz außerhalb der Stadt Karlsruhe) bis spätestens 10. Dezember eines jeden Jahres der Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe zu melden. Diese Meldung löst fi- nanzielle Ansprüche der Stadt Karlsruhe aus. Sollte sich im Rahmen einer Vor-Ort- Prüfung ergeben, dass nicht alle auswärtigen Kinder gemeldet wurden, werden entgangene finanzielle Ansprüche von der Trägerförderung in Abzug gebracht, die Erstkinderbeitragssenkungs- und Geschwisterkinderzuschüsse spätestens bis zum 10. Dezember eines jeden Jahres der Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe vorzulegen. Hierfür werden den Trägern entsprechende Vordrucke zur Verfügung gestellt. 3 | RICHTLINIE DER STADT KARLSRUHE FÜR DIE FÖRDERUNG VON KINDERTAGESSTÄTTEN UND KINDERKRIPPEN AB 01.01.2018 Sämtliche von der Stadt Karlsruhe nach dieser Richtlinie geförderten Träger müssen für ihre Karlsruher Einrichtungen verpflichtend alle tatsächlich betreuten Kinder über das internetgestützte Programm Kita-Data-Webhouse für die Jugendhilfestatistik des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg melden, da sich hieraus die Finanz- ausgleichszuweisungen für die Stadt Karlsruhe ergeben. Hierzu haben alle Träger den Ausdruck aus Kita-Data-Webhouse über die Meldung an das Statistische Landesamt Baden-Württemberg zum Erhebungsstichtag 1. März innerhalb der vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg gesetzten Frist der Sozial- und Jugendbehörde vor- zulegen. Sollte sich im Rahmen einer Vor-Ort-Prüfung ergeben, dass nicht alle Kinder in der Statistik wie betreut gemeldet wurden, werden entgangene finanzielle Ansprü- che von der Trägerförderung in Abzug gebracht. ZIFFER 4 AUSZAHLUNG DER ZUSCHÜSSE Die Stadt Karlsruhe leistet vierteljährlich angemessene Abschlagszahlungen auf die zu gewährenden Fachpersonal-, Erst- und Geschwisterkinderzuschüsse bzw. Betriebskos- tenzuschüsse, zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines Jahres. Grundlage für die Abschlagszahlungen zum 1. Januar und 1. April ist die Abschlagszahlung zum 1. Oktober des Vorjahres. Nach Vorlage der ordnungsgemäß ausgefüllten Verwendungsnachweise wird der Nach- zahlungs-/Rückforderungsbetrag spätestens zum 1. Juli des Folgejahres verrechnet bzw. ausbezahlt. Eine Angleichung der Abschlagszahlungen auf der Basis des Rechnungser- gebnisses des Vorjahres sowie der nachvollziehbaren Kalkulation des laufenden Jahres der Träger kann auf Antrag erfolgen. ZIFFER 5 ELTERNBEITRÄGE Die Träger erheben ihre Elternbeiträge auf der Grundlage ihrer jeweils gültigen Satzun- gen. Den Trägern wird die Eigenverantwortlichkeit über die Höhe und Gestaltung der Elternbeiträge und Verpflegungskosten belassen. Sämtliche öffentliche Zuschüsse (z. B. Bund, Land, Kommune) müssen in Anspruch ge- nommen werden und sich in vollem Umfang beitragssenkend auswirken. Beitragsände- rungen sind der Sozial- und Jugendbehörde unverzüglich mitzuteilen. ZIFFER 6 BAUKOSTEN Die „Grundsätze der Stadt Karlsruhe über die Gewährung von Zuschüssen zum Bau und Umbau von Kindertageseinrichtungen und Kinderkrippen“ in der jeweils gültigen Fas- sung sind Bestandteil dieser Richtlinie. 4 | RICHTLINIE DER STADT KARLSRUHE FÜR DIE FÖRDERUNG VON KINDERTAGESSTÄTTEN UND KINDERKRIPPEN AB 01.01.2018 ZIFFER 7 BELEGRECHTE / BETRIEBSKINDERTAGESSTÄTTEN Grundsätzlich müssen alle öffentlich geförderten Betreuungsplätze öffentlich zugänglich sein. Belegrechte sind zu beantragen und können nur nach vorheriger schriftlicher Ge- nehmigung durch die Sozial- und Jugendbehörde vergeben werden. Firmen, die in Karls- ruher Kindertageseinrichtungen Belegplätze erwerben möchten, erhalten entsprechend ihrer finanziellen Beteiligung Belegrechte. Grundsätzlich können maximal 30 Prozent der Gesamtbetreuungskapazität einer Einrichtung als Belegplätze erworben werden. Die Höhe der finanziellen Beteiligung der Firmen orientiert sich an den Raumkosten. Be- triebskindertagesstätten, in denen ein Betrieb für seine Mitarbeitenden 100 Prozent Be- legrechte schaffen möchte, bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung der städtischen Bedarfsplanung. Belegplätze sind vorrangig mit Karlsruher Kindern zu belegen. Die städ- tische Förderung erfolgt analog Teil B dieser Richtlinie. Zuschüsse aus dem Förderpro- gramm des Bundes „Betriebliche Kinderbetreuung“ oder aus ähnlichen Förderpro- grammen für betriebsnahe Betreuungsplätze sind zu beantragen und werden zu 50 Pro- zent auf die städtischen Zuschüsse angerechnet. ZIFFER 8 PRESSE UND INFORMATION Die Träger sind verpflichtet bei Veröffentlichungen (z. B. Presseschreiben, Publikationen etc.) in geeigneter Weise darauf hinzuweisen, in welcher Höhe die Kinderbetreuungsein- richtung mit Mitteln der Stadt Karlsruhe gefördert wird. 5 | RICHTLINIE DER STADT KARLSRUHE FÜR DIE FÖRDERUNG VON KINDERTAGESSTÄTTEN UND KINDERKRIPPEN AB 01.01.2018 TEIL B. KINDERTAGESSTÄTTEN UND KINDERKRIPPEN ZIFFER 1 FÖRDERUNG Die Stadt Karlsruhe bietet den Trägern für die nach dieser Richtlinie zu fördernden Ein- richtungen/Gruppen folgende Zuschussalternativen an: ALTERNATIVE 1 Träger, die sich für diese Förderalternative entscheiden, verpflichten sich zur Teilnahme an dem von der Stadt Karlsruhe zur Verfügung gestellten Anmeldeverfahren. Hierzu gehören u. a. die Einhaltung von Fristen für Platzvormerkungen und Platzvergaben mit- tels Anwendung des DV-Verfahrens „smartKITA“. I. Fachpersonalkostenzuschüsse Die Stadt Karlsruhe fördert Träger von Kindergärten und Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen (§ 1 Abs. 2 bis 5 KiTaG), deren Gruppe(n) in der städti- schen Bedarfsplanung enthalten sind und für die gültige Betriebserlaubnisse vorliegen, wenn sich diese für die Förderalternative 1 entscheiden und mittels Selbstverpflichtungs- erklärung nachweisen, dass sie den Orientierungsplan Baden-Württemberg in sämtli- chen geförderten Gruppen anwenden, wie folgt: 85,0 % der anrechnungsfähigen Fachpersonalkosten bzw. 88,0 % der anrechnungsfähigen Fachpersonalkosten für Einrichtungen, deren Betreu- ungsangebot eine Mittagsverpflegung enthält, sowie 88,0 % der anrechnungsfähigen Personalkosten der Auszubildenden für die praxisin- tegrierte Erzieherinnen- und Erzieherausbildung (PIA) sowie der Auszubilden- den der Fachrichtung Jugend- und Heimerziehung. Die Träger haben ihre Einrichtungen/Gruppen mit den jeweiligen Stellenschlüsselvorga- ben des KVJS zu betreiben. Entscheiden sich die Träger für diese Förderalternative 1, werden folgende maximal förderfähige Stellenschlüssel für die Berechnung der anrech- nungsfähigen Fachpersonalkosten berücksichtigt: ANGEBOTSFORMEN FÖRDERFÄHIGER STELLENSCHLÜSSEL Halbtagesgruppe für 3-Jährige bis Schuleintritt 1,70 Altersgemischte (AM) Halbtagesgruppe für Kinder vom ersten Lebensjahr bis Schuleintritt 1,80 6 | RICHTLINIE DER STADT KARLSRUHE FÜR DIE FÖRDERUNG VON KINDERTAGESSTÄTTEN UND KINDERKRIPPEN AB 01.01.2018 Regelgruppe für 3-Jährige bis Schuleintritt 1,90 AM-Regelgruppe für Kinder vom ersten Lebensjahr bis Schuleintritt 2,00 Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit für 3-Jährige bis Schuleintritt (30,0 Stunden/Woche) 2,10 AM-Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit für 2-Jährige bis Schuleintritt (30,0 Stunden/Woche) 2,10 Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit für 3-Jährige bis Schuleintritt (32,5 Stunden/Woche) 2,25 AM-Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit für Kinder vom ersten Lebensjahr bis Schuleintritt (30,0 Stunden/Woche) 2,30 AM-Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit für 2-Jährige bis Schuleintritt sowie für Kinder vom ersten Lebensjahr bis Schuleintritt (32,5 Stunden/Woche) 2,35 Ganztagesgruppe für 3-Jährige bis Schuleintritt 3,35 AM-Ganztagesgruppe für Kinder vom ersten Lebensjahr bis Schuleintritt 3,35 Für die derzeit noch bestehenden Gruppen mit einer Altersmischung von Kindern von 1 bis 14 Jahren gilt Bestandsschutz. In sämtlichen o. g. Angebotsformen haben bei der Belegung Kinder mit einem Rechtsanspruch Vorrang. Die Stadt Karlsruhe fördert Träger von Kinderkrippengruppen (§ 1 Abs. 6 KiTaG), de- ren Gruppe(n) in der städtischen Bedarfsplanung enthalten sind und für die gültige Be- triebserlaubnisse vorliegen, wenn sich diese für die Förderalternative 1 entscheiden, wie folgt: 87,5 % der anrechnungsfähigen Fachpersonalkosten bzw. 90,5 % der anrechnungsfähigen Fachpersonalkosten für Einrichtungen, deren Be- treuungsangebot eine Mittagsverpflegung enthält, sowie 88,0 % der anrechnungsfähigen Personalkosten der Auszubildenden für die pra- xisintegrierte Erzieherinnen- und Erzieherausbildung (PIA) sowie der Aus- zubildenden der Fachrichtung Jugend- und Heimerziehung. Die Träger haben Ihre Einrichtungen/Gruppen mit den jeweiligen Stellenschlüsselvorga- ben des KVJS zu betreiben. Entscheiden sich die Träger für diese Förderalternative 1, werden folgende maximal förderfähige Stellenschlüssel für die Berechnung der anrech- nungsfähigen Fachpersonalkosten berücksichtigt: 7 | RICHTLINIE DER STADT KARLSRUHE FÜR DIE FÖRDERUNG VON KINDERTAGESSTÄTTEN UND KINDERKRIPPEN AB 01.01.2018 ANGEBOTSFORM (PLÄTZE FÜR KINDER UNTER 3 JAHREN MIT RECHTSANSPRUCH) FÖRDERFÄHIGER STELLENSCHLÜSSEL Halbtagsgruppe 1,65 pro Gruppe Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit (30,0 Stunden/Woche) 1,85 pro Gruppe Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit (32,5 Stunden/Woche) 2,05 pro Gruppe Ganztagesgruppe 3,05 pro Gruppe Für die Fachpersonalkostenbezuschussung der Kindergärten und Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen sowie für Kinderkrippengruppen gilt Folgendes: Zu den Fachpersonalkosten gehören: AG-Brutto, ZVK-Beiträge, Beitrag für die Be- rufsgenossenschaft und evt. Sanierungsgelder. Die Eingruppierung und die Höhe der Bezüge des Fachpersonals haben sich am TVöD-SuE (Tarifvertrag öffentlicher Dienst für den Sozial- und Erziehungsdienst) zu orientieren. Eine über den TVöD-SuE hinausgehende Vergütung kann nur bis zur Höhe der im TVöD-SuE vorgesehenen Vergütung bezuschusst werden. Darüber hin- ausgehende Vergütungen werden nicht von der Stadt Karlsruhe bezuschusst. Die Anerkennung als Fachpersonal richtet sich nach § 7 KiTaG. Die vorgenannten förderfähigen Personalschlüssel berücksichtigen die Einrichtungs- leitung sowie die Verfügungs- und Ausfallzeiten. Anerkennungspraktikantinnen und -praktikanten werden mit 0,50 Fachkraftstellen berücksichtigt. Die Schließtage dürfen 30 Tage im Jahr nicht überschreiten. Zu den Schließtagen zählen auch die pädagogischen Tage und Fortbildungstage, in denen die Einrich- tung geschlossen hat. Die Auszubildenden für die praxisintegrierte Erzieherinnen und Erzieherausbildung (PIA) sowie die Auszubildenden der Fachrichtung Jugend- und Heimerziehung (FJH) werden nicht auf den förderfähigen Stellenschlüssel angerechnet. Die Träger müs- sen zur Planung und Kalkulation der Kosten für PIA/FJH verpflichtend der Stadt Karlsruhe die Anzahl der zu jedem Kindergartenjahr neu in den jeweiligen Einrich- tungen eingesetzten Auszubildenden PIA/FJH melden. Die Höchstzahl der von der Stadt Karlsruhe geförderten PIA/FJH-Plätze wird zum 1. September 2018 auf 150 Plätze begrenzt. Es können nur PIA/FJH-Plätze gefördert werden, die von der Stadt Karlsruhe schriftlich genehmigt wurden. Die Jahresarbeitgeberbruttoaufwendungen der Auszubildenden der Fachrichtung Jugend- und Heimerziehung werden bis ma- ximal der entsprechenden Höhe der Vergütung für die Auszubildenden für die pra- xisintegrierte Erzieherinnen- und Erzieherausbildung anerkannt. 8 | RICHTLINIE DER STADT KARLSRUHE FÜR DIE FÖRDERUNG VON KINDERTAGESSTÄTTEN UND KINDERKRIPPEN AB 01.01.2018 ZUSCHLÄGE FÜR BEMERKUNGEN integrative Gruppen 0,1 Fachkräfte pro betreutem Kind mit anerkannter Be- hinderung (die Leistungen der Eingliederungshilfen nach SGB XII bleiben hiervon unberührt) eingruppige Einrichtungen, Waldkindergärten kann individuell geregelt werden II. Mietkostenzuschüsse/Erbbauzinsen Träger von Kindertagesstätten und Kinderkrippen, die bisher Mietkostenzuschüsse erhal- ten haben und deren Mietverhältnis unverändert weiter besteht, bekommen diese Zu- schüsse weiterhin. Neue Mietkostenzuschussanträge von Trägern werden nur nach vor- heriger Genehmigung durch die Sozial- und Jugendbehörde bewilligt. Übereinstimmung mit der städtischen Bedarfsplanung wird vorausgesetzt. In der Regel können maximal 10 Euro pro Quadratmeter (Kaltmiete) anerkannter Nettogrundrissfläche bezuschusst wer- den. Ausschließlich für Neubauobjekte und generalsanierte bzw. erweiterte Kinderta- geseinrichtungen, die ab 1. Januar 2015 in Betrieb gehen, kann ein Mietkostenzuschuss in der Regel bis maximal 12 Euro pro Quadratmeter (Kaltmiete) anerkannter Netto- grundrissfläche bezuschusst werden. Bei Vertragskonstellationen, in denen der Eigentü- mer, beziehungsweise der Vermieter und der Mieter aus den selben Personen und/oder Firmen und/oder Vereinen bestehen bzw. Anteile davon besitzen, werden keine Miet- kostenzuschüsse gewährt. Bei gleichzeitiger Gewährung von Mietkostenzuschüssen und Baukostenzuschüssen wird der Baukostenzuschuss auf den Mietkostenzuschuss ange- rechnet (kapitalisiert). Die Summe aus kapitalisierten Baukostenzuschüssen und Mietkos- tenzuschüssen darf in der Regel insgesamt 10 Euro pro Quadratmeter, bei Neubauobjek- ten und generalsanierten bzw. erweiterten Kindertageseinrichtungen, die ab 1. Januar 2015 in Betrieb gehen, 12 Euro pro Quadratmeter, Kaltmiete nicht übersteigen. Für die im Eigentum des Trägers stehenden Gebäude werden keine Mietkostenzuschüsse ge- währt. Mieten Träger Gebäude an, die mit Bundes- und/oder Landeszuschüssen erstellt worden sind, müssen sich diese Zuschüsse nachweislich mietmindernd auswirken. Erb- bauzinsen für die in der Bedarfsplanung enthaltenen Kindertageseinrichtungen können auf Antrag anteilig übernommen werden. III. Erstkinderbeitragssenkungszuschüsse Zur Angleichung der Benutzungsentgelte der Träger an die Benutzungsentgelte von städtischen Einrichtungen werden seit 1. September 2007 folgende Beträge pro tatsäch- lich betreutem Kind und Monat (Betreuung an 5 Tagen pro Woche) gewährt: Kinder von 0 – 3 Jahren: Halbtagesgruppen = 38,00 Euro/Kind/Monat Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit = 38,00 Euro/Kind/Monat Ganztagesgruppen = 56,00 Euro/Kind/Monat 9 | RICHTLINIE DER STADT KARLSRUHE FÜR DIE FÖRDERUNG VON KINDERTAGESSTÄTTEN UND KINDERKRIPPEN AB 01.01.2018 Kinder von 3 Jahren – Schuleintritt: Halbtagesgruppen = 16,00 Euro/Kind/Monat Regelgruppen = 16,00 Euro/Kind/Monat Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit = 25,00 Euro/Kind/Monat Ganztagesgruppen = 34,00 Euro/Kind/Monat Sharingplätze werden entsprechend anteilig bezuschusst. Die Auszahlung der Beträge erfolgt an die Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen, die in der städtischen Bedarf- splanung enthalten sind. Diese haben die platzbezogenen Zuschüsse unverzüglich zu 100 % an die Nutzer der Einrichtungen weiterzugeben. Die Erstkinderbeitragssenkungszuschüsse sind reine Freiwilligkeitsleistungen der Stadt Karlsruhe und werden ab 1. September 2011 nur noch für Karlsruher Kinder (Haupt- wohnsitz in Karlsruhe) gewährt. IV. Geschwisterkinderzuschüsse Um Familien mit mehreren Kindern finanziell zu entlasten, werden seit dem Jahr 2001 Geschwisterkinderzuschüsse ausschließlich an Träger gewährt, deren Gruppen in der Bedarfsplanung enthalten sind. Diese Träger verpflichten sich, für zweite und weitere Kinder einer Familie, die seine Einrichtungen besuchen, den Besuch der Einrichtung ab 1. September 2011 auf der Basis der aktuellen Benutzungsentgelte kostenfrei zu gestal- ten. Seit 1. September 2004 gilt das Kind als Geschwisterkind, das sich in der beitrags- niedrigeren Angebotsform befindet. Die Träger erhalten als Gegenleistung für die Kos- tenbefreiung für die zweiten und weiteren Kinder einen Zuschuss der Stadt zum Aus- gleich der Ausfälle an Benutzungsentgelten. Soweit die Leistung des Trägers auch die Verpflegung in der Kindertagesstätte umfasst, gilt die Kostenfreiheit nicht für die Ver- pflegungskosten. Bei einer trägerübergreifenden Betreuung von Geschwisterkindern erfolgt die Abrechnung der Geschwisterkinderzuschüsse unmittelbar zwischen der Sozi- al- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe und den beitragszahlenden Eltern. Ge- schwisterkinderzuschüsse werden nicht für Angebote des Schul- und Sportamtes ge- währt. Die Geschwisterkinderzuschüsse sind reine Freiwilligkeitsleistungen der Stadt Karlsruhe und werden ab 1. September 2011 nur noch für Karlsruher Kinder (Hauptwohnsitz in Karlsruhe) gewährt. V. Förderung von Fortbildungen Die Stadt Karlsruhe gewährt einen freiwilligen Zuschuss für Weiterqualifizierungsmaß- nahmen des Fachpersonals in Kindertageseinrichtungen. Das den Trägern zur Verfü- gung stehende Budget wird diesen zu Beginn eines Jahres mitgeteilt. Gleichzeitig werden den Trägern die Themenfelder der Qualitätsstandards für förderfähige Fortbildungsinhalte mitgeteilt, die die Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Träger von Kindertageseinrichtungen festlegt. Sämtliche Fortbildungsmaßnahmen, für die ein Zuschuss beantragt wird, müssen einem dieser Themenfelder zugeordnet werden 10 | RICHTLINIE DER STADT KARLSRUHE FÜR DIE FÖRDERUNG VON KINDERTAGESSTÄTTEN UND KINDERKRIPPEN AB 01.01.2018 können. VI. Förderung von sonstigen Maßnahmen a.) Nach Beendigung des Flexibilisierungspaktes fördert die Stadt Karlsruhe folgende Maßnahmen, die im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens vom KVJS geneh- migt wurden: Ersatz einer Fachkraft in Verantwortung des Trägers für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen durch eine geeignete Kraft. Es gilt die Meldepflicht ge- mäß § 47 SGB VIII. Eine Fachkraft pro Gruppe ist mindestens erforderlich. In den Angebotsformen für 3-Jährige bis Schuleintritt die Aufnahme einzel- ner Kinder im Alter von 2 Jahren und 9 Monaten mit einem erhöhten Fach- kraftschlüssel von zwei anwesenden Fachkräften während der Eingewöh- nungsphase der Kinder unter 3 Jahren. Die Höchstgruppenstärke muss dabei je 2-Jährigem Kind um einen Platz reduziert werden. b.) Kinder mit Fluchterfahrung Die vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden Württemberg zeitlich befristete Verwaltungsvereinfachung zur Versorgung von Kindern mit Fluchter- fahrung in Kindertagesstätten sowie die Bezuschussung der damit zusammen- hängenden zusätzlichen geeigneten Kräfte findet in Karlsruhe bis 31. August 2018 Anwendung. Die Verwaltungsvereinfachung zur Überschreitung der Höchstgruppenstärke in Gruppen mit Kindern von drei Jahren bis zum Schulein- tritt kann per Erklärungsprinzip, immer für das aktuelle Kindergartenjahr, einge- reicht werden. In den betreffenden Angebotsformen können dann maximal zwei Kinder mit Fluchterfahrung pro Gruppe zusätzlich zur Höchstgruppenstärke auf- genommen werden. Ab dem ersten anwesenden Kind über der Höchstgruppen- stärke ist eine weitere geeignete Kraft erforderlich. Krippen und altersgemischte Gruppen sind von diesem Verfahren ausgeschlossen. Erst wenn kein anderer ge- eigneter Platz in Karlsruhe ohne Überschreitung der Höchstgruppenstärke zur Verfügung steht, können Kinder mit Fluchterfahrung aufgenommen und die notwendige geeignete Kraft bezuschusst werden. Der Personalkostenzuschuss beträgt 88 Prozent der anrechnungsfähigen Kosten für „geeignete Kräfte“. Anrechnungsfähige Personalkosten können maximal analog Ent- geltgruppe S 3 Stufe 1 TVöD-SuE anerkannt werden. Wer als „geeignete Kraft“ gilt, stellt der jeweilige Träger in eigener Verantwortung fest. Sämtliche oben genannten Maßnahmen sind von den Trägern vor deren Umsetzung schriftlich gegenüber der Stadt Karlsruhe anzuzeigen. Die Vorgaben des KVJS sind jeder- zeit einzuhalten. Die Träger haben die nach dieser Richtlinie zuschussfähigen Maßnah- men detailliert nachzuweisen. 11 | RICHTLINIE DER STADT KARLSRUHE FÜR DIE FÖRDERUNG VON KINDERTAGESSTÄTTEN UND KINDERKRIPPEN AB 01.01.2018 ALTERNATIVE 2 (GESETZLICHER FÖRDERANSPRUCH) Die Stadt Karlsruhe fördert Träger von Kindergärten und Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen gemäß § 1 Abs. 2 bis 5 KiTaG, deren Gruppe(n) in der städtischen Bedarfsplanung enthalten sind und für die gültige Betriebserlaubnisse vorlie- gen, wenn sich diese auf den gesetzlichen Förderanspruch berufen, nach § 8 Abs. 2 Ki- TaG wie folgt: 63 % der für den ordnungsgemäßen Betrieb der Einrichtung erforderlichen und angemessenen Personal- und Sachausgaben inklusiv Miete sowie der Ei- genleistungen (= Betriebsausgaben) und 100 % der Erhöhung der Personalausgaben, die sich aus der Veränderung des Mindestpersonalschlüssels gemäß KiTaVO ergibt. § 8 Abs. 2 Satz 3 KiTaG findet entsprechend Anwendung. Für neue Gruppen/Einrichtungen, die nach dem 1. September 2012 eröffnet haben, findet die Förderung der erhöhten Personalausgaben aus der Veränderung des Mindestperso- nalschlüssels keine Anwendung, weil die letzte Stufe der Stellenschlüs- selerhöhung zum 1. September 2012 abgeschlossen wurde und damit hinfällig ist. Die Stadt Karlsruhe fördert Träger von Kinderkrippengruppen (§ 1 Abs. 6 KiTaG), de- ren Gruppe(n) in der städtischen Bedarfsplanung enthalten sind und für die gültige Be- triebserlaubnisse vorliegen, wenn sich diese auf den gesetzlichen Förderanspruch beru- fen, wie folgt: 68 % der für den ordnungsgemäßen Betrieb der Einrichtung erforderlichen und angemessenen Personal- und Sachausgaben inklusiv Miete sowie der Ei- genleistungen (= Betriebsausgaben). Die Empfehlungen des Städte- und Gemeindetages hinsichtlich der erforderlichen Per- sonal- und Sachausgaben finden Anwendung. Kalkulatorische Kosten wie z. B. Ab- schreibungen und Verzinsungen sind keine Ausgaben im Sinne des § 8 KiTaG und somit nicht förderfähig. Ebenfalls nicht förderfähig sind Kosten für das Grundstück (z. B. Er- werb u. Erschließungskosten) und Darlehens-/Kreditkosten. Bei einer Betriebsausgabenbezuschussung müssen außer den Personalausgaben auch die geltend gemachten Sachausgaben sowie die notwendigen und erforderlichen Eigen- leistungen nachgewiesen werden. Die Eingruppierung und die Höhe der Bezüge des Fachpersonals haben sich am TVöD- SuE zu orientieren. Eine über den TVöD-SuE hinausgehende Vergütung kann nur bis zur Höhe der im TVöD-SuE vorgesehenen Vergütung bezuschusst werden. Darüber hinaus- gehende Vergütungen werden nicht von der Stadt Karlsruhe bezuschusst. Krankheits- bedingte Vertretungskosten werden in üblich angemessenem Umfang berücksichtigt. 12 | RICHTLINIE DER STADT KARLSRUHE FÜR DIE FÖRDERUNG VON KINDERTAGESSTÄTTEN UND KINDERKRIPPEN AB 01.01.2018 Die Anerkennung als Fachpersonal richtet sich nach § 7 KiTaG. Die Vorgaben des KVJS hinsichtlich der Ausstattung mit Fachpersonal sind zwingend einzuhalten. Darüber hin- ausgehendes zusätzliches Fachpersonal wird nicht bei der Bezuschussung berücksichtigt. Ausgaben für Miete können nur bis zur ortsüblichen Höhe Berücksichtigung finden. Bei Vertragskonstellationen, in denen der Eigentümer, beziehungsweise der Vermieter und der Mieter aus den selben Personen und/oder Firmen und/oder Vereinen bestehen bzw. Anteile davon besitzen, werden die Mietausgaben nicht berücksichtigt. Bei gleichzeitiger Gewährung von Mietkostenzuschüssen und Baukostenzuschüssen wird der Baukosten- zuschuss auf den Mietkostenzuschuss angerechnet (kapitalisiert). Die Summe aus kapita- lisierten Baukostenzuschüssen und Mietkostenzuschüssen darf die ortsübliche Miete nicht übersteigen. Für die im Eigentum des Trägers stehenden Gebäude werden keine Mietausgaben berücksichtigt. Mieten Träger Gebäude an, die mit Bundes- und/oder Landeszuschüssen erstellt worden sind, müssen sich diese Zuschüsse nachweislich miet- mindernd auswirken. Ehrenamtliche Tätigkeit/Eigenleistungen Die Stadt Karlsruhe erstattet den Trägern bei einer Betriebsausgabenbezuschussung Ei- genleistungen, die über das übliche und notwendige Maß an Elternarbeit hinausgehen (sog. ehrenamtliche Tätigkeit). Richtwert: 10,00 Euro/Stunde. Die Eigenleistungen sind schriftlich mit Datum, Uhrzeit und Unterschrift des Leistungserbringers nachzuweisen. Die Gesamtsumme der vergüteten Eigenleistungen darf die Kosten einer Fremdvergabe nicht übersteigen. ZIFFER 2 GRUPPENARTEN, ALTER DER KINDER, REGELGRUPPENSTÄRKE, HÖCHSTGRUPPENSTÄRKE Die KiTaVO unterscheidet folgende Gruppen: GRUPPENART ALTER DER KINDER REGELGRUPPENSTÄRKE, HÖCHSTGRUPPENSTÄRKE Halbtagsgruppe HT für 3-Jährige bis Schuleintritt (Vor- oder Nachmittagsbetreuung von mindestens 3 Stunden) 25 bis 28 Kinder Regelgruppe RG für 3-Jährige bis Schuleintritt (Vor- und Nachmittagsbetreuung mit Un- terbrechung am Mittag) 25 bis 28 Kinder Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit VÖ für 3-Jährige bis Schuleintritt (durchgängige Öffnungszeit von mindes- tens 6 Stunden) 22 bis 25 Kinder 13 | RICHTLINIE DER STADT KARLSRUHE FÜR DIE FÖRDERUNG VON KINDERTAGESSTÄTTEN UND KINDERKRIPPEN AB 01.01.2018 Ganztagesgruppe GT für 3-Jährige bis Schuleintritt (mehr als 7 Stunden durchgängige Öff- nungszeit) 20 Kinder Altersgemischte Gruppe AM für 3-Jährige bis unter 14 Jahre 25 bei HT/RG/VÖ 20 bei GT Altersgemischte Gruppe AM für 2-Jährige bis unter 14 Jahre (mit überwiegender Anzahl von Kindern im Kindergartenalter) Absenkung der Gruppenstärke um einen Platz je aufge- nommenes 2-jähriges Kind, ausgehend von: 25 bei HT/RG 22 bei VÖ 20 bei GT Altersgemischte Gruppe AM vom ersten Lebensjahr bis unter 14 Jahre (bei allen Gruppenarten) 15 Kinder, davon höchstens 5 Kinder im Alter von unter drei Jahren Daneben gilt die bestehende Betriebsform der Mischgruppe (mit einer wöchentlichen Öffnungszeit von mindestens 40 Stunden). Die vorgenannten Betriebsformen können in enger Abstimmung mit der Stadt Karlsruhe auch als integrative Gruppen geführt werden. Eine Reduzierung der Gruppengröße auf- grund der Aufnahme von Kindern mit Behinderung ist nicht automatisch erforderlich und bedarf der Zustimmung der Stadt Karlsruhe. Wird die Höchstgruppenstärke dauerhaft erheblich unterschritten, kann der förderfähige Stellenschlüssel und damit auch die städtischen Zuschüsse entsprechend gekürzt wer- den. Die Stadt Karlsruhe unterscheidet folgende Krippengruppen: Halbtagesgruppe: mit einer wöchentlichen Öffnungszeit von mindestens 20 Stunden (vor- oder nachmittags geöffnet). Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit: mit einer wöchentlichen Öffnungszeit von mindestens 30 Stunden (mindestens 6 Stunden ununterbrochene Öff- nungszeit am Tag). Ganztagesgruppe: mit einer wöchentlichen Öffnungszeit von mindestens 40 Stunden (über 7 Stunden ununterbrochene Öffnungszeit am Tag für alle Kinder). Die Rahmenbedingungen des Landesjugendamtes über die Betreuungs- und Betriebs- form bezüglich Kinderkrippen werden zu Grunde gelegt. 14 | RICHTLINIE DER STADT KARLSRUHE FÜR DIE FÖRDERUNG VON KINDERTAGESSTÄTTEN UND KINDERKRIPPEN AB 01.01.2018 Eine Krippengruppe besteht aus 10 Kindern. Alle Kinder sind unter 3 Jahre. Eine Alters- mischung für alle Kinder unter 3 Jahren mit Rechtsanspruch ist anzustreben. Wird die Höchstgruppenstärke dauerhaft unterschritten, kann der förderfähige Stellenschlüssel und damit auch die städtischen Zuschüsse entsprechend gekürzt werden. ZIFFER 3 NICHT IN DER BEDARFSPLANUNG ENTHALTENE GRUPPEN/EINRICHTUNGEN Gemäß § 8 Abs. 4 KiTaG erhalten Träger von Einrichtungen oder Gruppen, die nicht in der Bedarfsplanung aufgenommen sind, für jeden belegten Platz einen Zuschuss in Hö- he des sich je Kind entsprechend der Betreuungszeit nach § 29 b FAG bzw. § 29 c FAG im Vorjahr ergebenden Betrags. Der Zuschuss ist schriftlich zu beantragen. Die Höhe des weiterzuleitenden FAG-Anteils ergibt sich aus den Kinderzahlen der Einrichtungen oder Gruppen, die in der ordnungsgemäßen Meldung der Jugendhilfestatistik des Statisti- schen Landesamts enthalten sind. Hierzu haben alle Träger eine Kopie des Meldebogens des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg zum Abgabestichtag der Sozial- und Jugendbehörde vorzulegen. Die FAG-Zuweisung wird nur für jeden tatsächlich belegten Platz im Bewilligungsjahr gewährt. Dafür haben die Träger die tatsächliche Belegung pro Monat bis spätestens 15. Dezember eines jeden Jahres der Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe vorzu- legen. TEIL C. BETREUTE SPIELGRUPPEN Betreute Spielgruppen, die über eine Betriebserlaubnis des KVJS verfügen und in der städtischen Bedarfsplanung enthalten sind, wird auf Antrag pro tatsächlich belegten Platz ein freiwilliger städtischer Zuschuss von 3.000 Euro pro Jahr gewährt (max. 30.000 Euro pro Gruppe/Jahr). Dieser Zuschuss pro Platz wird jährlich um 2 Prozent, ausgehend vom Jahr 2014 (= Basisjahr), gesteigert. Nicht ganzjährig belegte Plätze werden anteilig bezuschusst. Mit diesen Zuschüssen sind sämtliche städtischen Förderungen für den Bereich der be- treuten Spielgruppen abgedeckt (Investitionskosten-, Erst- und Geschwisterkinderförde- rung usw.). Betreute Spielgruppen, die nach dieser Richtlinie gefördert werden, haben 10 Plätze pro Gruppe für Kinder unter 3 Jahren und die Öffnungszeit beträgt zwischen 10 und 15 Stunden wöchentlich. 15 | RICHTLINIE DER STADT KARLSRUHE FÜR DIE FÖRDERUNG VON KINDERTAGESSTÄTTEN UND KINDERKRIPPEN AB 01.01.2018 Sollten im Jahresabschluss des Trägers für die betreuten Spielgruppen in der Summe mehr Erträge (Summe aus Elternbeiträgen/-gebühren/-entgelten und öffentlichen Zu- schüssen) als Aufwendungen im Bewilligungsjahr erwirtschaftet worden sein, sind diese Überschüsse von dem städtischen Zuschuss in Abzug zu bringen. INKRAFTTRETEN Diese Richtlinie tritt rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Förderrichtlinie werden alle bisherigen Zuschussrichtlinien für diesen Förderbereich ge- genstandslos.
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: 2018/0254 Verantwortlich: Dez.3 Änderung der „Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kindertagesstätten und Kinderkrippen“ - Erhöhung der förderfähigen Plätze für die praxisintegrierte Erzieherinnen- und Erzieherausbildung (PIA) sowie für Auszubildende der Fachrichtung Ju- gend- und Heimerziehung (FJH) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 09.05.2018 7 X vorberaten Gemeinderat 15.05.2018 15 X zugestimmt Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss die neu gefasste „Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kindertagesstätten und Kinderkrippen“ und die Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein X ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 2018: 234.300 Euro 2018: 234.300 Euro 2019: 968.900 Euro 2020: 1.771.500 Euro* ab 2021: 2.356.100 Euro* * wenn es bei 150 Plätzen bleibt Haushaltsmittel stehen im Jahr 2018 zur Verfügung. Für den Doppelhaushalt 2019/2020 sind die finanziellen Auswirkungen im Rahmen der Aufstellung des Verwaltungsentwurfes zu berücksichtigen. Kontierungsobjekt: PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.83 Kontenart: 43000000 und Kostenstelle: 50309304 Kontenart: 40000000 Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein x ja Handlungsfeld: Sozialer Zusammenhalt und Bildung Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 I. Ausgangslage Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat in seiner Sitzung vom 26. Juni 2012 beschlos- sen, den zum Schuljahr 2012/2013 beginnenden Modellversuch der praxisintegrierten Ausbildung zum Erzieherberuf gemäß dem „Eckpunktepapier zur Implementierung ei- ner praxisintegrierten Erzieherinnen- und Erzieherausbildung“ des Ministeriums für Kul- tus, Jugend und Sport Baden-Württemberg zu unterstützen. Seither werden die bei den freien Trägern von Kindertageseinrichtungen entstehenden Arbeitgeber-Brutto-Aufwendungen für „Auszubildende für die praxisintegrierte Erziehe- rinnen und Erzieherausbildung (PIA)“ sowie der „Auszubildenden der Fachrichtung Ju- gend- und Heimerziehung (FJH)“ nach der „Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Förde- rung von Kindertagesstätten und Kinderkrippen“ als förderfähige Personalkosten aner- kannt und mit einer Förderquote von 88 Prozent bezuschusst. Eine Anrechnung auf den förderfähigen Stellenschlüssel erfolgt nicht. Mit Beschluss des Gemeinderates der Stadt Karlsruhe vom 21. Oktober 2014 wurde die „Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kindertagesstätten und Kinder- krippen“ unter anderem dahingehend geändert, dass die Höchstzahl der von der Stadt Karlsruhe geförderten PIA/FJH-Plätze ab 1. September 2015 auf 100 Plätze pro Jahr- gang begrenzt wird. Zur Ermittlung der geplanten Neueinstellungen von PIA/FJH-Auszubildenden bei den freien Trägern Karlsruher Kindertageseinrichtungen wird von der Sozial- und Jugendbe- hörde jährlich eine Abfrage durchgeführt. Nach Rückmeldung der Träger erhalten diese eine Mitteilung über die Anzahl der jeweils förderfähigen PIA/FJH-Plätze. II. Aktuelle Situation Für den Ausbildungsjahrgang 2018 mit Ausbildungsbeginn zum 1. September 2018 lagen von den Trägern Karlsruher Kindertageseinrichtungen Anträge auf Förderung von insgesamt 146 Plätzen vor. Somit war es erforderlich, die zur Verfügung stehenden 100 PIA/FJH-Ausbildungsplätze entsprechend einem Zuteilungskonzept auf Grundlage der Fachkraftstellen pro Träger zu verteilen. Infolgedessen erhielten einige Träger eine För- derzusage für weniger als die beantragten Plätze des Ausbildungsjahrgangs 2018. III. Umfrage zur praxisorientierten Ausbildung (PIA) Aufgrund der aktuellen Situation wurde bei den Karlsruher Trägern von Kindertagesein- richtungen eine Umfrage zur praxisorientierten Ausbildung gestartet. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Die Ergebnisse sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst: Jahrgang Anzahl PIA‘s davon männlich Ausbildung abgeschlossen nach Ausbildung übernommen 01.09.2012 80 16 66 44 01.09.2013 80 19 63 42 01.09.2014 90 20 72 49 01.09.2015 100 15 noch in Ausbildung 01.09.2016 93 25 noch in Ausbildung 01.09.2017 107 26 noch in Ausbildung Gesamt 550 121 201 135 Die Rückmeldungen haben ergeben, dass - seit Einführung der PIA-Ausbildung im Jahr 2012 (Ausbildungsbeginn 01.09.2012) bis zum Jahr 2017 (Ausbildungsbeginn 01.09.2017) insgesamt 507 PIA-Ausbildungsplätze von der Stadt Karlsruhe bezuschusst wurden. Hiervon wa- ren 111 Auszubildende männlich. Außerdem hat die Stadt 43 eigene PIA- Auszubildende in städtischen Kindertageseinrichtungen beschäftigt. - Seither haben 201 PIA-Auszubildende ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen (der erste Ausbildungsjahrgang war am 31.08.2015 abgeschlossen). Davon wur- den insgesamt 135 ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher (67 Prozent) vom Ausbildungsträger übernommen und als Fachkräfte eingesetzt. 45 PIA- Auszubildende (18 Prozent) haben ihre Ausbildung nicht beendet. Aufgrund der Kurzfristigkeit der Einführung der PIA-Ausbildung zum 1. September 2012 wurden im ersten Jahrgang nicht so viele PIA-Plätze besetzt. Mittlerweile hat sich die PIA-Ausbildung etabliert und ist ein wichtiger Faktor bei der Gewinnung zusätzlicher geeigneter Fachkräfte im Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern in Tageseinrichtungen. IV. Weiteres Vorgehen Bei den Trägern Karlsruher Kindertageseinrichtungen besteht weiterhin ein hoher Be- darf an Fachkräften. Die geburtenstarken Jahrgänge des pädagogischen Personals ge- hen in den nächsten Jahren in Rente. Durch die notwendige Aufnahme weiterer Kita- Projekte in die Bedarfsplanung zur Sicherung der gesetzlichen Rechtsansprüche auf ei- nen Platz in einer Kindertageseinrichtung und die aktuelle Bedarfsanalyse sowie das damit verbundene Ausbauziel von mindestens 1.000 neuen Plätzen bis zum Jahr 2027 ist auch in Zukunft mit einem weiter steigenden Bedarf an Fachkräften zu rechnen. Um dem mit dem fortschreitenden Ausbau von Kindertagesplätzen einhergehenden Fachkräftemangel auch zukünftig entgegenzuwirken, empfiehlt die Verwaltung, die förderfähigen Plätze für Auszubildende für die praxisintegrierte Erzieherinnen- und Er- Ergänzende Erläuterungen Seite 4 zieherausbildung (PIA) sowie für Auszubildende der Fachrichtung Jugend- und Heimer- ziehung (FJH) um 50 Plätze auf insgesamt 150 Plätze pro Jahrgang zu erhöhen. Im Rahmen des „Pakts für gute Bildung“ wird derzeit eine finanzielle Beteiligung des Landes Baden-Württemberg an den Kosten der PIA-Ausbildung diskutiert. Allerdings stehen bislang konkrete Ergebnisse noch aus. Der Entwurf der geänderten Förderrichtlinie ist als Anlage beigefügt (siehe Seite 7: Teil B Ziffer 1, Alternative 1, Nr. I. Fachpersonalkostenzuschüsse). Die geänderte Passage ist farblich markiert. V. Finanzielle Auswirkungen Die voraussichtlichen Kosten für die 50 zusätzlichen städtisch geförderten PIA/FJH-Plätze (47 bei freien Trägern und 3 in städtischen Einrichtungen) sind der nachfolgenden Ta- belle zu entnehmen: Jahr Kosten für 50 neue PIA/FJH-Plätze 2018 234.300 Euro 2019 968.900 Euro 2020 1.771.500 Euro 2021 2.356.100 Euro Im Jahr 2018 sind aufgrund unerwarteter Mehrerträge im Bereich der Kleinkindförde- rung nach § 29 c FAG Finanzierungsmittel für die zusätzlichen Aufwendungen vorhan- den. Die Aufwendungen für die Jahre 2019 und 2020 sind im Rahmen der Aufstellung des Verwaltungsentwurfes des Doppelhaushaltes vollumfänglich zu berücksichtigen. Es handelt sich um eine Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse ohne Gegenfinanzie- rung in den Jahren 2019 ff. Die Höhe einer möglichen Landesbeteiligung ist derzeit nicht bekannt. VI. Sitzung des Gemeinderates am 20. März 2018 Der Gemeinderat hat bereits in seiner Sitzung am 20. März 2018 auf Antrag der Bünd- nis 90/Die Grünen-Gemeinderatsfraktion die Erhöhung der städtisch geförderten PIA- Plätze mit Ausbildungsbeginn 1. September 2018 um 50 auf insgesamt 150 PIA-Plätze beschlossen und damit deren Förderung über den gesamten Ausbildungszeitraum zu- gestimmt. Die Erhöhung um 50 städtisch geförderte PIA-Plätze und damit die Bezuschussung von 150 PIA-Plätzen ab dem Ausbildungsjahrgang 2019/2020 sowie die Bereitstellung der Ergänzende Erläuterungen Seite 5 entsprechenden Haushaltsmittel wurden intensiv diskutiert und zur Beratung in die Sit- zung des Jugendhilfeausschusses am 9. Mai 2018 verwiesen. In diesem Zusammenhang soll auch die grundsätzliche Ausgestaltung der Förderung von PIA-Plätzen ab dem Aus- bildungsjahr 2019/2020 sowie die weitere Vorgehensweise differenziert erörtert wer- den. Eine endgültige Entscheidung über die zukünftige Anzahl und die Modalitäten der För- derung von PIA-Plätzen ab dem Ausbildungsjahrgang 2019/2020 findet im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2019/2020 statt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss die neu gefass- te „Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kindertagesstätten und Kinder- krippen“ und die Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel.
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Niederschrift 50. Plenarsitzung Gemeinderat 15. Mai 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 15. Punkt 13 der Tagesordnung: Aufnahme neuer Hortgruppen in die Hortplanung Vorlage: 2018/0257 Punkt 14 der Tagesordnung: Aufnahme neuer Kita-Projekte in die Bedarfsplanung Vorlage: 2018/0256 Punkt 15 der Tagesordnung: Änderung der „Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kindertagesstätten und Kinderkrippen“ – Erhöhung der förderfä- higen Plätze für die praxisintegrierte Erzieherinnen- und Erzieherausbildung (PIA) sowie für die Auszubildende der Fachrichtung Jugend- und Heimerziehung (FJH) Vorlage: 2018/025 Punkt 16 der Tagesordnung: Raumprogramm für Kindertageseinrichtungen - An- passung der „Grundsätze der Stadt Karlsruhe über die Gewährung von Investiti- onszuschüssen für Kindertageseinrichtungen“ Vorlage: 2018/0255 Punkt 17 der Tagesordnung: Rahmenkonzeption für Kinder- und Familienzentren in Karlsruhe Vorlage: 2018/0252 Beschluss: Punkt 13: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss die Erweiterung des Schülerhorts Riedschule um eine Nachmittagshortgruppe (20 Plätze) und die Bereitstel- lung der in der Vorlage genannten Finanzmittel. Die notwendigen Haushaltsmittel 2018 werden überplanmäßig bereitgestellt und werden durch Mehrerträge im Bereich der Klein- kindförderung nach § 29c FAG gegenfinanziert. – 2 – Punkt 14: Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss - die Aufnahme der neuen Kita-Projekte mit 105 Plätzen für Kinder unter drei Jahren und 170 Plätzen für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt in die Bedarfsplanung und die Bereitstellung der in der Vorlage genannten Finanzmittel. Punkt 15: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss die neu gefasste „Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kindertagesstätten und Kinderkrip- pen“ und die Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel. Punkt 16: Der Gemeinderat stimmt - nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss - der Änderung der „Grundsätze der Stadt Karlsruhe über die Gewährung von Investitionskostenzuschüssen für Kindertageseinrichtungen“ zu. Punkt 17: Der Gemeinderat begrüßt - nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss - die Rahmenkon- zeption für Kinder- und Familienzentren. Über den Umfang der Umsetzung wird in den Beratungen über den Doppelhaushalt 2019/20 im Rahmen der dann erforderlichen zusätz- lichen Finanzmittel entschieden. Abstimmungsergebnis: Punkt 13: Bei 45 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt Punkt 14: Bei 46 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt Punkt 15: Bei 46 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt Punkt 16: Bei 46 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt Punkt 17: Bei 46 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende setzt um 18:57 Uhr die unterbrochene Sitzung fort, ruft die Tagesord- nungspunkte 13 bis 17 gemeinsam zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgten Vorberatungen im Jugendhilfeausschuss: Wir hatten im Ältestenrat besprochen die Tagesordnungspunkte 13 bis 17 gemeinsam auf- zurufen, und hatten eine gemeinsame Redezeit für alle Punkte von 7 Minuten vereinbart, die aber nicht unbedingt erbracht werden müssen von jedem Redner, jeder Rednerin. Bürgermeister Lenz: Es ist heute schon ein ganz besonderer Gemeinderat, den man mit diesen vielen Tagesordnungspunkten aus dem sozialen Sektor auch nicht nur als Belastung empfindet. Frau Stadträtin Moser hat beim vorangegangenen Tagesordnungspunkt davon gesprochen, sie sei stolz auf die Frühe Prävention. Ich sage Ihnen ganz offen, ich bin dank- bar, in dieser Stadt diese Arbeit mit Ihnen, aber auch mit vielen anderen tun zu dürfen. Heute ist wirklich ein Tag, nicht nur der kommunalen Sozialpolitik, sondern wirklich der sozialen Kommunalpolitik insgesamt. Die Kulisse vor der Befragung der Familien könnte besser nicht sein. Aber auch die angesprochenen Themen, wie die wachsende Stadt, zei- gen, dass wir nicht nur quantitative Herausforderungen haben, sondern vor allem auch qualitative. Karlsruhe ist im Modernisierungsschub. Insofern freue ich mich persönlich – 3 – schon, dass die Tagesordnungspunkte 13 bis 17 in dieser Fülle heute hier sind. Sie sind nämlich nicht ein Zeichen für Defizit und Nachholbedarf – auch das haben wir bei den an- deren Punkten heute schon gehört -, sondern es ist ein Beleg für die rechtzeitige Fortent- wicklung sozialer Infrastruktur, jetzt noch datenbasierter. Ich spiele noch einmal auf die Familienumfrage an. Ich werde zu jedem Tagesordnungspunkt nur einen Satz sagen. Sie sehen es mir nach, es wird keine Eigenlob sein, denn das ist ein Gemeinschaftswerk vieler: Politik, Verwaltung, Verbände, Kirchenträger, Private, natürlich die Bürgerinnen und Bürger selbst. Aber es bleibt eigentlich kaum etwas anders übrig. Erstes Thema, Tagesordnungspunkt 13, Horte. Sie wissen, wir hatten immer einen Spitzen- platz. Wir haben den auch weiterhin. Wir bauen selbstverständlich dort Horte weiter aus, wo es angezeigt ist, wo der Elternwille so ist, wie in dieser Vorlage, die jetzt gleich kommt. Noch einmal der Rückblick: Immer daran denken, ich hatte es erwähnt, diese qualitativen Veränderungsbedarfe. Der gesellschaftspolitische Wandel, gerade bei den Horten, hat uns doch hier und da schon die Sprache verschlagen. Denn so lange ist die Zeit nicht her, dass Horte – wie Herr Oberbürgermeister Dr. Mentrup immer betont – einmal Stiefkinder der Eltern waren. Heute sind sie Lieblingskinder. Deshalb stellen wir uns natürlich auch der Aufgabe. Tagesordnungspunkt 14: Ausbauprogramm 1.000 Plätze. Wenn Sie heute zustimmen, dann sind wir bei 2/3 der Plätze in Planung. Es ist nicht sehr lange her, dass ich mir das für meine zweite Amtszeit als Ziel vorgenommen habe. Das hat jetzt am wenigsten mit mir zu tun, dass 2/3 des Ziels erreicht sind nach einem halben Jahr (von acht Jahren), sondern dass die Stadt immer anpackt, wenn die entsprechenden Signale gerade von Ihnen als Politik kommen. Jetzt komme ich auf Sie, Frau Meier-Augenstein, Sie haben vorhin, was ich auch immer denke, sehr richtig gesagt, wenn mir die Bewertung zusteht, es ist immer allpartei- lich und einstimmig. Das wollte ich auch nicht unterschlagen. Alle Tagesordnungspunkte waren letzte Woche auch einstimmig verabschiedet im Jugendhilfeausschuss. Ich komme schon zum Tagesordnungspunkt 15, PIA – praxisintegrierte Ausbildung. Da brauche ich auch nichts mehr dazu zu sagen. Mannheim hat vier Plätze, wir inzwischen 150 PIA-Plätze. Sie wissen, was das für finanzielle Auswirkungen in Millionenhöhe sind. Wir haben es angepackt. Aber gleichwohl – da gehe ich jetzt auf Herrn Oberbürgermeister Dr. Mentrup und auch auf Sie ein – stimmen Sie zu, dass wir nach Re-Finanzierungs- möglichkeiten suchen dürfen. Das hatten wir auch als Thema im Jugendhilfeausschuss. Wir gehen oft in Vorlage, Frau Stadträtin Fischer. Jetzt gehen wir einmal in den Sozialbereich, sozialer Arbeitsmarkt. Möge die GroKo uns etwas zurückgeben von dem Invest. Aber zu- rück zur Jugendhilfe. Da sind wir so etwas von in Vorleistung, da ist es dann auch höchste Zeit. Beim Land sind wir schon vorstellig geworden, dass wir dann von den Kosten vielleicht wieder herunterkommen. Aber wir sind natürlich froh, dass wir nicht nur dem Fachkräfte- mangel die Stirn bieten. Wir haben es später auch bei den Anträgen, deswegen ist es heu- te für mich ein ganz herausragender Gemeinderat. Es kommen noch sieben Anträge, wenn ich es richtig im Kopf habe, aus dem sozialen Sektor. Da haben wir dann auch das Thema Inklusion. Wir haben nämlich nicht nur einen Fachkräftemangel, wir haben auch Qualitäts- anforderungssteigerungen, die es in sich haben. Das brauche ich an der Stelle nicht vertie- fen. Deswegen bin ich auch sehr dankbar um diese Vorlage heute. – 4 – Dann kommt etwas: Letzte Woche, ich kann es hier veröffentlichen, eine Großstadt, nicht weit weg von uns, hat bei mir unsere Richtlinien angefordert, die wir auch wieder fortent- wickeln im Kita-Bereich. Warum haben wir so viele Bewerbungen von außen, wenn wir Kitas ausschreiben? Weil wir schon früh Private behandelt haben wie Kirchen und Verbän- de, und das natürlich angemessen auch mit Finanzen ausstatten, so wie in der Vorlage, Tagesordnungspunkt 16. Last but not least, hat irgendwie noch gefehlt und ist auch mit Ihnen, Frau Langeneckert, verbunden. Das war auch das Thema des letzten Jahres, dass wir eine Förderrichtlinie fin- den für Familienzentren. Da sind wir bei dem Punkt, den Sie unter der Familienumfrage auch betont und zugestimmt haben, die soziale Infrastruktur aufgrund der Daten und Rückmeldungen – das ist auch ein Evaluationsbericht – fortzuentwickeln. Genau das findet jetzt auch in Tagesordnungspunkt 17 statt. Deswegen sage ich auch zum Schluss gerne noch einmal: Ich bin sehr dankbar für diese, für Ihre Stadtpolitik in meinem Dezernat, für mein Dezernat und vor allen Dingen für die soziale Stadt Karlsruhe. Stadträtin Meier-Augenstein (CDU): Alle Vorlagen sind vorberaten im Ausschuss. Des- wegen nur wenige Punkte von meiner Seite. Ich beginne bei den Kitas. Das ist die erste Stufe in unserem Betreuungssystem. Da sind wir froh, dass wir jedes Mal auch neue Projek- te auf der Agenda haben, dass wir unserem Ziel, diese Lücke zu schließen, stetig näher kommen. Das ist sehr gut so. Ich möchte aber heute auch noch einmal erwähnen, dass wir gerade in den letzten Wo- chen von verschiedenen Trägern gehört haben, dass wir auch in dem Bereich vielleicht noch ein bisschen flexibler werden könnten. Das wäre jetzt auch noch einmal die Bitte meiner Fraktion an die Verwaltung. Wir haben immer die Termine des Jugendhilfeaus- schusses. Zwischendurch sind es mehrere Monate. Es ergibt sich oft auch die positive Situa- tion, dass ein freier Träger ein Gebäude angeboten bekommt, beispielsweise über einen privaten Investor, und dann relativ schnell eine Zusage bräuchte. Da wäre unser Wunsch und auch unser Angebot, dann auch mitzumachen, dass wir auch einmal außer der Reihe bereit sind, ein Projekt aufzunehmen oder die sonst üblichen Fristen, die eingehalten wer- den müssen, zu unterschreiten. Das von meiner Fraktion auch als Signal an Sie. Das gleiche gilt auch in Richtung Bauanträge. Oft ist auch das Thema, dass Gebäude umgebaut wer- den müssen oder selbst beim Waldkindergarten, den wir jetzt in der Liste haben mit einem Bauwagen. Da geht der Träger einfach manchmal davon aus, das ist relativ schnell erledigt. Dann sind einfach die Vorgaben dann doch länger. Die Freigabe verzögert sich dadurch etwas. Unser Signal an die Verwaltung: Wir sind bereit, dann auch mitzugehen, dass wir den Trägern entgegenkommen, dass wir einfach unser Ziel noch schneller erreichen. Nach der Kinderbetreuung im Kinderalter geht es dann in die Schule. Da kommen die Hor- te ins Spiel. Wir haben die Kita-Plätze vor allem ganztags in den letzten Jahren kontinuier- lich ausgebaut und sind bei den Hortplätzen stehengeblieben, bzw. haben durch die Ganz- tagsgrundschule dann eher abgebaut. Wir freuen uns, dass wir heute wieder eine neue Hortgruppe beschließen. Das war schon immer auch Ansinnen der CDU-Fraktion. Wir ha- ben immer gesagt, die Eltern wollen auch diese Auswahlmöglichkeit zwischen Hort, flexib- ler Betreuung und der Ganztagsgrundschule. Deswegen sind wir heute auch voll dabei. – 5 – Zu den Richtlinien und dem Raumprogramm: Alles klar, das ist auch mit den Trägern so- weit besprochen. Da auch nur noch einmal von mir der Hinweis, dass wir mit der Vorge- hensweise im Haus in der Märzsitzung, als es um die PIA-Plätze ging, nicht einverstanden waren. Da bitte ich noch einmal um Verständnis, weil das einfach auch ein Thema ist, das gehört in den Haushalt. Das muss dort besprochen und beschlossen werden. Wir fanden es ungut, dass das einfach in die Gemeinderatssitzung eingeschoben wird. Kinder- und Familienzentren: Wir hatten vorhin beim Thema Frühe Prävention auch schon die Familienzentren, die sich aber nur an die Anfangszeit richten. Bei dieser Rahmenkon- zeption geht es jetzt auch um diesen Bereich, aber dann noch weitergehend auch den Übergang in die Schule. Grundsätzlich ist es eine gute Sache. Wir freuen uns, dass hier vor allem auch die Kirchen aktiv sind und sich auch finanziell über Mittel beteiligen bzw. auch zukünftig schauen, ob sie Fördermittel zur Verfügung stellen können. Für uns ist einfach nur die Frage, wie kommt die Zahl zustande? Im Moment scheint mir das etwas aus der Luft gegriffen. Wir sehen natürlich, dass gerade im Süden und im Südosten der Stadt ein Anlaufpunkt fehlt. Da müssen wir auf jeden Fall nachlegen. Aber wir würden uns von der Fraktion her jetzt nicht auf eine bestimmte Zahl festlegen wollen. Das muss dann einfach ins Gesamtkonzept passen und muss dann auch zur Finanzierung passen. Da müssen wir dann auch in den Haushaltsberatungen unbedingt noch einmal darüber sprechen. Ansonsten: Wir sind heute bei allen Punkten dabei und stimmen natürlich sehr gerne zu. Stadträtin Melchien (SPD): Ich kann es gleich vorweg nehmen. Auch die SPD-Fraktion wird allen Beschlussvorlagen heute zustimmen. An unseren Bürgermeister Martin Lenz an- knüpfend: Selbstverständlich ist mit ihnen keine grundsätzliche Neuausrichtung verbunden, sondern wir passen unsere Angebote den Bedarfen entsprechend an, im Hort, im Bereich der Kita. Exakt wie in den anderen Bereichen, auf die ich gleich noch eingehen werde. Der Schülerhort der Riedschule wurde schon genannt. Wir haben hier einfach den aktuel- len Bedarf und müssen auch jetzt reagieren, dass Eltern nicht am Ende ohne Betreuung da stehen. Folgerichtig werden wir selbstverständlich die Ausweitung unterstützen und auch die neuen Kitaplätze in der Bedarfsplanung mit aufnehmen. Wir sprechen hier von 275 Plätzen, die wir mal eben noch dazu nehmen. Das sind enorme Zahlen, die man sich ein- mal vor Augen führen muss. Sie haben angesprochen, Herr Lenz, dass wir jetzt bereits 2/3 unseres Ziels in Planung haben, das wir uns vorgenommen haben. Ich möchte aber noch einmal betonen, dass dieses Vorhaben, 1.000 neue Plätze, dann auch nicht den Bedarf decken wird, d. h. dann werden wir das nächste Ausbauprogramm vor uns haben, die nächste Kraftanstrengung. Wir sind hier auf einem sehr richtigen Weg, unser Angebot wei- terhin sicherzustellen, auszubauen und vor allem auch qualitativ weiter im Blick zu haben. Darauf muss auch ein Schwerpunkt in der nächsten Zeit liegen. Gleichzeitig mit dem enormen Ausbau der Plätze nämlich dafür Sorge zu tragen, dass die Qualität auch weiter stimmt. Das zeichnet unser Angebot in Karlsruhe auch aus. Die Beschlussvorlage zur Erhöhung der PIA-Plätze sowie die Anpassung der Investitionskos- tenzuschüsse sind nur logische Konsequenzen der letzten gemeinderätlichen Beschlüsse. Sie sind bereits diskutiert. Wir haben uns entschieden, diese PIA-Plätze der Bewerberlage entsprechend anzupassen. Warum haben wir uns dafür entschlossen? Weil diese Form der Ausbildung sich in Karlsruhe etabliert hat. Weil es mehr Bewerber gab und diese Erweite- rung uns tatkräftig dabei hilft, dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken, und natürlich – 6 – auch Hand in Hand geht mit unserer Ausweitung an Plätzen. Es war richtig, diese Auswei- tung zu beschließen. Sicherlich ist hier ganz dringend noch eine Klärung erforderlich, wie es auch in der Verwaltungsvorlage steht, ob das Land bereit ist, sich hier auch finanziell zu beteiligen. Das fordern wir auch. Das ist eine klare Forderung, die wir erheben. Das Land muss tätig werden und die Kommune unterstützen. Das Thema PIA-Förderung wird uns sicher noch länger beschäftigen in den nächsten Doppelhaushaltsberatungen. Das hat meine Kollegin angesprochen, weil es uns natürlich nicht nur ein sehr liebes, sondern auch ein sehr teures Instrument ist. Auch die Anpassung der Investitionskostenzuschüsse muss nun erfolgen, nachdem wir das Raumprogramm für Kindertagesstätten richtigerweise erweitert und im Sinne moderner Pädagogik angepasst haben. Auch hier benötigen die Träger unsere Unterstützung für eine gute, bessere Ausstattung der Kitas in unserer Stadt. Eine der Beschlussvorlagen, die habe ich mir fürs Ende aufgehoben, hat aus Sicht der SPD- Fraktion durchaus eine zukunftsweisendere Bedeutung, nämlich den Einstieg in die Förde- rung von Kinder- und Familienzentren auch in Karlsruhe zu bewirken. Viele Kommunen in Baden-Württemberg gehen bereits diesen Weg, Angebote und Informationen im Rahmen solcher Familienzentren zu bündeln und möglichst niedrigschwelligen Zugang zu diesen zu ermöglichen. Familienzentren bieten darüber hinaus auch noch vielfältige weitere Chancen der Begegnung, Menschen zusammenzubringen und auch Raum zu bieten für kreative Lösungen, die es dann vor Ort speziell in diesen Quartieren auch braucht. Hier gilt unser ganz besonderer Dank den Trägern, die bei der Umsetzung dieser Idee bereits in Vorleis- tung getreten sind, und auch denjenigen, die jetzt bereit sind, sich mit uns gemeinsam auf den Weg zu machen. Wir als Kommune wollen uns jetzt in dieses zukunftweisende Projekt miteinbringen. Heute beschließen wir die Rahmenkonzeption. Im Rahmen des Doppel- haushalts werden wir dann die entsprechenden Mittel bereitzustellen haben. In diesem Sinne unterstützen wir die Vorlagen und danken Verwaltung und Trägern für ihre tatkräftige Mitwirkung. Stadträtin Rastätter (GRÜNE): Ich kann diese Geschichte fortsetzen, die schon von Frau Kollegin Meier-Augenstein und Frau Melchien vorgetragen wurde, nämlich die Geschichte, dass wir in Karlsruhe eine große Übereinstimmung haben, was die Förderung von Familien und Kindern anbelangt. Heute haben wir diese fünf Anträge, die thematisch alle zusam- mengehören, wo es nämlich um Kinderbetreuung von den Krippenkindern bis zu den Schulkindern geht, die wir im Ausschuss schon alle beschlossen haben, was wir auch heute wieder tun werden. Gut ist auch, dass jetzt bei der Riedschule ein Hort ausgebaut wird, da hier keine Ganz- tagsschule besteht und der große Bedarf da ist, auch für die Eltern, für eine qualitativ gute Betreuung. Der Weg wird natürlich in Karlsruhe fortgesetzt, dass die Eltern ein Wahlrecht haben zwischen einer Ganztagesschule und einem Hort. Das ist eine Entwicklung, die auf einem guten Weg ist. Die wird natürlich jetzt noch besser gefördert werden, wenn der Pakt für gute Bildung auf Landesebene, der gerade verhandelt wird, hoffentlich Erfolge zeigt. Denn künftig sollen diese unterschiedlichen Betreuungsformen auch vom Land wieder ge- fördert werden, vor allem auch die ergänzende Betreuung und die Hortbetreuung, so dass wir das Elternwahlrecht dadurch auch stärken können. – 7 – Was den Ausbau der Kitaprojekte anbelangt, lagen dem zwei Analysepapiere zugrunde - das möchte ich ausdrücklich noch einmal betonen -, die sehr positiv waren, nämlich dahin- gehend, dass wir ganz genaue Daten bekommen haben bezüglich des aktuellen Standes in allen Stadtteilen und auch ein sehr umfangreiches Analysepapier für die Perspektive in den nächsten zehn Jahren. Ich kann einmal so sagen, es hat sicher eine Art Weckruf hervorge- rufen, dass nämlich auch Träger ermutigt wurden, durch diese wirklich guten Analysepa- piere noch einmal verstärkt einzusteigen in die Schaffung von Kita-Plätzen. Herr Bürger- meister Lenz, Sie haben es schon gesagt, 2/3 der 1.000, die prognostiziert wurden als Be- darf, sind praktisch jetzt schon in der Planung. Ich möchte allerdings an der Stelle keine Entwarnung geben. Denn es wurde im Ausschuss damals auch festgestellt, dass die Zahlen bis 2.000 Kita-Plätze gehen. Insofern werden weitere Anstrengungen notwendig sein, so- wohl Standorte aufzutun in Karlsruhe, Träger zu finden. Aber unser Anliegen als GRÜNE ist es immer noch zu sagen, wir wollen mehr kommunale Kitas. Wir haben 20 kommunale Kitas und dürften jetzt schon bei der Quote unter 10 % gefallen sein. Ich denke, eine Min- destquote an kommunalen Kitas brauchen wir auch in unserer Stadt. Bei den PIA-Plätzen bin ich auch sehr froh, dass wir jetzt ab September 150 Plätze einrich- ten können in Karlsruhe. Ich denke, dass wir darüber diskutieren müssen, dass wir auch weiter eine hohe Zahl von PIA-Plätzen einrichten. Denn der Bedarf an Erzieherinnen, der ohnehin schon sehr hoch ist, wird weiter steigen. Der Verteilungskampf um Erzieherinnen landesweit ist groß. Von daher ist es gut, wenn wir auch weiterhin hohe Zahlen an PIA- Plätzen haben. Über die Ausgestaltung, was schon angedeutet wurde, müssen wir uns noch ausführlich unterhalten. Die Gefahr besteht, wenn wir den Trägern abverlangen, dass sie die anrechnen auf ihre Fachkräfte, dass dann die Kindertagesstätten möglicherweise nicht mehr mitmachen. Da ist noch ein Diskussionsbedarf. Das Raumprogramm wurde jetzt umgesetzt. 30 % mehr Fläche. Das ist natürlich noch nicht das, was von den Trägern gefordert wurde und was auch nötig wäre. Aber immerhin sind wir da auch auf einem guten Weg. Zum Schluss noch die Rahmenkonzeption für die Kinder- und Familienzentren. Das ist si- cher ein guter Weg. Ich möchte mich Frau Melchien anschließen, dass insbesondere auch die Träger, die eingestiegen sind und die in Vorleistung gegangen sind, dass das die Grundlage ist, dass wir hier das als Förderung durch die Stadt aufgreifen. Wir wünschen uns als GRÜNE, dass auch kommunale Kitas sich dann zu Kinder- und Familienzentren wei- terentwickeln, und dass sie auch in der Stadt in der Fläche zur Verfügung stehen. Aller- dings muss ich noch dazu sagen, bis jetzt ist die Trennschärfe der Aufgaben im Vergleich zu den anderen Einrichtungen, diese Familiencafés usw., noch nicht klar herausgearbeitet. Hier wünschen wir uns noch, dass die Sozial- und Jugendbehörde noch einmal eine Ver- netzung durchführt und eine klare Aufgabendefinition erarbeitet, so dass auch für die El- tern und die Einrichtungen selbst klar ist, wofür sie zuständig sind mit der Förderung und wozu nicht. Aber insgesamt finde ich es wichtig, dass wir diese fünf Anträge noch einmal kurz kom- mentiert haben als Gemeinderat. Ich möchte mich noch einmal bedanken für die gute Vor- arbeit. Stadtrat Braun (KULT): Zunächst möchte auch ich unsere Zufriedenheit mit dem städti- schen Kita- und Hortausbau kundtun. Diese sind nämlich nur dadurch möglich, weil alle – 8 – Beteiligten vorbildlich an einem Strang ziehen. Nun kommen wir unseren quantitativen Zielen in der Kinderbetreuung immer näher. Dazu tragen auch die heute zu beschließen- den Kitaprojekte bei. In der U3-Betreuung erreichen wir eine Versorgungsquote von 51,4 %. Im Ü3-Bereich näheren wir uns der vollumfänglichen Versorgung. Das macht uns zuversichtlich, in naher Zukunft auch den letzten Fehlbedarf zur Erfüllung des Rechtsan- spruchs auf frühkindliche Bildung decken zu können. Ein weiteres Ziel muss dann noch ernster genommen werden, nämlich das effektive Ge- winnen von pädagogischen Fachkräften. Dazu begrüßen wir ausdrücklich, dass von nun an mehr Plätze in der praxisintegrierten Erzieherausbildung gefordert werden sollen als bisher. Auch wenn wir den Bund und das Land in der eigentlichen Pflicht sehen, weitere Förder- mittel zur Verfügung zu stellen, ist es so, dass wir als Kommune die Probleme mit den feh- lenden Ausbildungsplätzen vor Ort auszubaden haben. Wir müssen die Förderung dieser Plätze zu unserer Aufgabe machen. Nur so kann es gelingen, den Erzieherberuf wieder attraktiver zu machen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Wir sind froh, dass die Verwaltung ihr Vorhaben, weniger Plätze als bisher zu fördern, fal- lengelassen hat. Die neu geförderten Plätze begrüßen wir ausdrücklich. Das Angebot sollte außerdem in den Folgejahren weiter ausgebaut werden, wenn die Nachfrage besteht. Ziel sollte sein, bald alle förderfähigen Anträge der Träger vollumfänglich fördern zu können. Wie wir alle wissen, ist der Ausbildungsberuf Erzieher im Hinblick auf Kosten und Vergü- tung für junge Menschen ohnehin nicht der attraktivste. Daran müssen wir als Kommune arbeiten, wenn sich Bund und Länder querstellen. Die KULT-Fraktion jedenfalls ist dazu bereit. Ebenfalls zu befürworten ist die Anpassung der Grundsätze der Stadt Karlsruhe über die Gewährung von Investitionszuschüssen für Kindertageseinrichtungen, was auf die be- schlossene Flächenerweiterung des Raumprogramms für Kindertageseinrichtungen zurück- zuführen ist. Diese bringt in ihrer Konsequenz höhere Investitionssummen, die wir heute gerne mittragen. Auch den Ausbau von Kinder- und Familienzentren und deren Programme unterstützt meine Fraktion. Genauso wie die zugrunde liegende Rahmenkonzeption, die unseren Vor- stellungen entspricht. Das große Bemühen um kindersoziale Projekte, die wir heute hier beschließen, ist ein wichtiger Schritt für unsere kinderfreundliche Kommune. KULT stimmt daher gerne allen Beschlussvorlagen zu. Stadtrat Høyem (FDP): Wir haben im Jugendhilfeausschuss sehr detailliert und ohne dramatisch unterschiedliche Meinungen das ganze Thema Kindertageseinrichtungen disku- tiert. Wir stehen hinter diesen Beschlussvorlagen. Wir sind auch im Doppelhaushalt 2019/2020 bereit, dieses Gebiet großzügig zu berücksichtigen. Es ist korrekt, was auch Frau Meier-Augenstein gesagt hat, dass der Verlauf rund um die sogenannten vier Stellen etwas überraschend war. Aber der Bedarf ist zweifellos da. Wir unterstützen auch diese Beschlussvorlage. Aber, Herr Oberbürgermeister und liebe GRÜNE- und CDU-Kolleginnen und –Kollegen, wir erwarten wirklich, dass Sie Ihre Kontakte in Stuttgart aktivieren. Wir müssen wissen, dass wir Landesaufgaben nicht immer unkritisch übernehmen müssen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Eine gute Kinderbetreuung ist ein wichtiges Instrument für die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau. Das ist ganz klar. Man muss sich sicher – 9 – sein als Eltern, dass die Kinder gut betreut sind. Deswegen unterstützen wir alle diese An- träge, die von der Stadt kommen, und sind froh, dass wir als Stadt auf diese Art und Weise noch mehr tun, damit es Familien bei uns gut geht. Nur einen Antrag kritisieren wir. Und zwar den Antrag Nr. 13. Da hätten wir uns ge- wünscht, dass der Antrag dem Titel entspricht. Der Titel lautet nämlich „Aufnahme neuer Hortgruppen in die Hortplanung“, ein wenig euphemistisch, weil Plural. Wir brauchen mehr Hortgruppen und nicht nur eine einzige, die tatsächlich dann im Antrag steht. Wir als AfD appellieren an alle hier, weiter daran zu arbeiten, dass ein echtes Wahlrecht für die Eltern besteht und die Horte und Hortgruppen genauso auszubauen, wie es in den Ganz- tagsgrundschulen passiert. Stadtrat Kalmbach (GfK): Drei kleine Anmerkungen. Die erste Anmerkung: Ich würde gerne einmal über das Thema Bildung diskutieren. Nicht jetzt, aber das Wort Bildung wird immer angebracht, wenn man etwas erreichen will. Für mich ist das Wort mittlerweile wie eine hohle Nuss. Es wird einfach benutzt und keiner weiß so ganz genau, was dahinter steht. Bildung, da steckt das Wort Bild drin. In welches Bild sollen denn die Kinder und die Menschen geformt werden? Was für Bilder haben wir? Das ist für mich immer unprofiliert, wenn man das Wort benutzt. Nur eine kleine Anmerkung. Da würde ich gerne einmal mit einigen darüber diskutieren. Vielleicht kann man da auch einmal ein Bild bekommen, was man damit meint. Zweitens, Familienzentren: Es wurde sehr schön angesprochen, dass der Sozialraum be- trachtet wird, eine Sozialraumanalyse gemacht wird. Ich fände es toll, wenn man in den Sozialraum nicht nur Kinder und Familien hinein nimmt, sondern auch ältere Menschen, wenn man an den Kontext Bürgerzentren denkt. Also dass man den ganzen Sozialraum mit hinein nimmt und nicht isoliert. Da hat man überall Familienzentren und dann hat man noch etwas anderes, und das zusammen anschaut. Drittens, zu den Horten: Ich nehme es auch mit Freude wahr, dass wir doch tatsächlich eine kleine Strategieänderung vorgenommen haben. Eine Zeitlang haben wir gesagt, das ist eine Karlsruher Insellösung. Die Horte laufen aus. Jetzt sieht man doch, dass sie ganz geschickt sind. Ich möchte es nur bewusst machen. Ich weiß von keinem offiziellen State- ment, dass wir gesagt haben, wir machen es ab jetzt anders als vorher. Da hat sich schon etwas verändert. Das müssen wir uns einmal bewusst machen. Ich freue mich über die ganze Arbeit, die hier zugrunde liegt. Es ist eine sehr gute Arbeit. Vielen Dank an die Verwaltung, an die Bürgermeisterbank. Stadtrat Wenzel (FW): Mir hat ein Kollege aus einer anderen Stadt gesagt – das ist jetzt ein großes Lob -, wir sind in vielen Sachen sehr weitsichtig in Karlsruhe. Wir haben viel- leicht geahnt, dass der Zuwachs von Kindern in den letzten zwei Jahren und anscheinend auch weiter zunimmt. Wir haben reagiert. Es ist auch ein Lob an dieses Haus, dass bei die- sem Thema Konsens besteht. Ich bin leider nicht in den Ausschüssen, aber ich habe beim Lesen der Vorlagen, beim Gespräch mit Kollegen gemerkt, dass wir wirklich in diesem Be- reich weitsichtig sind. Wir reagieren. Ich hoffe, dass auch in Zukunft und nicht nur im Haushalt diese Einmütigkeit ohne Seitenhiebe weitergeht. – 10 – Der Vorsitzende: Das waren alle Wortmeldungen. Wir kommen jetzt zur Abarbeitung der Vorlagen. Ich rufe auf die Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 13, Aufnahme neuer Hortgruppen in die Hortplanung. – Das ist Einstimmigkeit. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 14, Aufnahme neuer Kitaprojekte in die Bedarfsplanung. In der Tat, 275 Plätze auf einen Schlag zu beschließen, ist schon etwas Außergewöhnli- ches. – Das ist einstimmig. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 15, Änderung der Richtlinien der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kindertagesstätten und Kinderkrippen. – Das ist wieder einstimmig. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 16, Raumprogramm für Kindertageseinrichtungen, Anpassung der entsprechenden Grundsätze. – Das ist auch einstimmig. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 17, Rahmenkonzeption für Kinder- und Familien- zentren in Karlsruhe. – Das ist auch einstimmig. Das wird hier irgendwie die neue Strategie. Ich glaube, das ist auch noch einmal eine schöne Bestätigung für alle, die an der Erarbei- tung der Konzeption, da meine ich nicht nur unsere eigene Verwaltung, die natürlich zu- vorderst, aber auch die ganzen Träger, die mit dabei sind, mitgewirkt haben. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 5. Juni 2018