Wahl der Vertrauenspersonen für die Schöffenwahlausschüsse an den Amtsgerichten Karlsruhe und Karlsruhe-Durlach für 2019 - 2023

Vorlage: 2018/0250
Art: Beschlussvorlage
Datum: 16.04.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Amt für Stadtentwicklung
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 15.05.2018

    TOP: 3.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Wahl der Vertrauenspersonen für die Schöffenwahlausschüsse
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0250 Dez. 2 Wahl der Vertrauenspersonen für die Schöffenwahlausschüsse an den Amtsgerichten Karls- ruhe und Karlsruhe-Durlach für 2019 - 2023 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 15.05.2018 3.1 X zugestimmt Beschlussantrag Für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen hat der Gemeinderat für die Amtsgerichtsbezirke Karlsruhe und Karlsruhe-Durlach jeweils Vertrauenspersonen für die Schöffenwahlausschüsse zu wählen. Die Wahl dieser Personen bedarf nach § 40 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Gemeinderatsmitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl. Der Gemeinderat nimmt von den Erläuterungen Kenntnis und wählt die vorgeschlagenen Ein- wohnerinnen und Einwohner als Vertrauenspersonen in die Schöffenwahlausschüsse der Amts- gerichte Karlsruhe und Karlsruhe-Durlach. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) X nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant X nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Gemäß § 40 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in Verbindung mit der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums, des Innenministeriums und des Sozialministeriums über die Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 hat die Stadt Karlsruhe für den Schöffenwahlausschuss am Amtsgericht Karlsruhe fünf und für den Schöffenwahlausschuss am Amtsgericht Karlsruhe- Durlach vier Vertrauenspersonen als Beisitzerinnen beziehungsweise Beisitzer zu benennen. Diese Personen sind vom Gemeinderat aus den Einwohnerinnen und Einwohnern des jeweiligen Amtsgerichtsbezirks zu wählen. Bei der Benennung der Vertrauenspersonen haben die Gemeinderatsfraktionen mitgewirkt. Für den Wahlausschuss beim Amtsgericht Karlsruhe wurden als Vertrauenspersonen vorge- schlagen: 1 Dr. Dogan Rahsan 76139 Karlsruhe 2 Wiedemann Karin 76185 Karlsruhe 3 Fischer Gisela 76199 Karlsruhe 4 Marvi Parsa 76229 Karlsruhe 5 Pinter Istvan 76199 Karlsruhe Für den Wahlausschuss beim Amtsgericht Karlsruhe-Durlach wurden als Vertrauenspersonen vorgeschlagen: 1 Brenk Hermann 76228 Karlsruhe 2 Müller Dirk 76227 Karlsruhe 3 Pfalzgraf Hans 76227 Karlsruhe 4 Nitka Sebastian 76227 Karlsruhe Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen hat der Gemeinderat für die Amtsgerichtsbezirke Karlsruhe und Karlsruhe-Durlach jeweils Vertrauenspersonen für die Schöffenwahlausschüsse zu wählen. Die Wahl dieser Personen bedarf nach § 40 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Gemeinderatsmitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl. Der Gemeinderat nimmt von den Erläuterungen Kenntnis und wählt die vorgeschlagenen Ein- wohnerinnen und Einwohner als Vertrauenspersonen in die Schöffenwahlausschüsse der Amts- gerichte Karlsruhe und Karlsruhe-Durlach.

  • Abstimmungsergebnis TOP 3.1
    Extrahierter Text

  • Protokoll TOP 3.1
    Extrahierter Text

    Niederschrift 50. Plenarsitzung Gemeinderat 15. Mai 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 4. Punkt 3.1 der Tagesordnung: Wahl der Schöffinnen und Schöffen für 2019 – 2023: Wahl der Vertrauenspersonen für die Schöffenwahlausschüsse an den Amtsgerich- ten Karlsruhe und Karlsruhe-Durlach für 2019 - 2013 Vorlage: 2018/0250 Beschluss: Für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen hat der Gemeinderat für die Amtsgerichtsbe- zirke Karlsruhe und Karlsruhe-Durlach jeweils Vertrauenspersonen für die Schöffenwahl- ausschüsse zu wählen. Die Wahl dieser Personen bedarf nach § 40 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Gemeinderatsmitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl. Der Gemeinderat nimmt von den Erläuterungen Kenntnis und wählt die vorgeschlagenen Einwohnerinnen und Einwohner als Vertrauenspersonen in die Schöffenwahlausschüsse der Amtsgerichte Karlsruhe und Karlsruhe-Durlach. Abstimmungsergebnis: Bei 43 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 3.1 zur Behandlung auf und stellt die Abstim- mungsbereitschaft des Hauses fest. – Das ist einstimmig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 5. Juni 2018