Fortsetzung des Sanierungsfonds für das Städtische Klinikum Karlsruhe gGmbH

Vorlage: 2018/0247
Art: Beschlussvorlage
Datum: 13.04.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 15.05.2018

    TOP: 18

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Anlage 1 Fortsetzung Sanierungsfonds 2018
    Extrahierter Text

  • Anlage 2Fortsetzung Sanierungfonds üpl
    Extrahierter Text

  • Fortsetzung Sanierungsfonds Klinikum
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: 2018/0247 Verantwortlich: Dez. 4 Fortsetzung des Sanierungsfonds für die Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 08.05.2018 5 x vorberaten Gemeinderat 15.05.2081 18 x zugestimmt Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - die Fortsetzung des Sanie- rungsfonds für die Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH und stellt hierfür im Haushaltsjahr 2018 einen Betrag von 2,5 Mio. € außerplanmäßig zur Verfügung (PSP-Element 1.200.41.10.01, Plankonto 43000000). Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein x ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 2.500.000 € 2.500.000 € Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung Kontierungsobjekt: PSP-Element: 1.200.41.10.01 Kontenart: Ergänzende Erläuterungen Die Haushaltsmittel werden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt, siehe Anlage 2 ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: Wählen Sie ein Element aus. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein x ja abgestimmt mit Städtisches Klinikum Karlsruhe Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Ab dem Haushaltsjahr 2013 hat der Gemeinderat mit dem Ziel, den vorhandenen Sanierungs- stau beim Städtischen Klinikum Karlsruhe abzubauen, einen Sanierungsfonds mit einem jährli- chen Betrag von meist 2,5 Mio. € aufgelegt. In den Jahren 2015 und 2017 wurden 3,5 Mio. € zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2013 wurden die Haushaltsmittel, da noch kein Sanierungskonzept vorlag, nicht abge- rufen und sind somit verfallen. Seither wurden die Sanierungsmittel vollständig abgerufen und für Sanierungsmaßnahmen ein- gesetzt. Einige Teilbeträge zur Finanzierung von Maßnahmen, die beim Klinikum zu aktivieren waren, wurden in den Finanzhaushalt umgesetzt und als Investitionszuschuss aktiviert. Das Städtische Klinikum wird nach aktueller Hochrechnung im Geschäftsjahr 2017 voraussicht- lich mit einem Fehlbetrag in Höhe von ca. 8 Mio. €, in 2018 nach der 1. Ergebnisvorschau mit einem Defizit im Millionenbereich, wenn auch unter jenem vom 2017 abschließen. Grundsätz- lich ist eine Prognose hinsichtlich der ganzjährigen Erlösentwicklung nur mit der Datenlage von zwei Monaten sehr schwierig (siehe auch Hauptausschussvorlage zum 1. Controllingbericht 2018). Für das Jahr 2018 war von Seiten des Klinikum ursprünglich geplant, weitere erforderliche Sa- nierungsmaßnahmen aus bei der Stadt noch vorhandenen Haushaltsmitteln aus dem Jahr 2016 in Höhe von insgesamt 8,1 Mio. € zu finanzieren. Diese wurden zwischenzeitlich in Absprache mit der Verwaltung zur Finanzierung der Neubau- maßnahmen verwendet. Hierüber wurde bereits im 2. Controllingbericht 2017 am 14. Novem- ber 2017 im Hauptausschuss berichtet. Insbesondere aufgrund der brandschutzrechtlichen Erfordernisse sind weiterhin in großem Um- fang Sanierungsmaßnahmen auf dem Campus des städtischen Klinikums erforderlich. Die in 2018 zusätzlich geplanten Sanierungsmaßnahmen, die über den Sanierungsfonds finanziert werden sollen, sind in der Anlage 1 aufgeführt. Daher wird der Gemeinderat gebeten, zur Fortsetzung des Sanierungsfonds für die Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH für das Haushaltsjahr 2018 außerplanmäßig 2,5 Mio. € zur Verfü- gung zu stellen. Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt über Mehrerträge bei der Gewerbesteuer. Ergänzend wird auf die Trägerunterstützung der Neubaumaßnahmen hingewiesen: Im Finanzhaushalt der Stadt Karlsruhe sind zur Finanzierung der Neubaumaßnahmen am Städti- schen Klinikum ab dem Jahr 2018 jährlich 10 Mio. € auf der Grundlage des Gemeinderatsbe- schlusses vom 21.06.2016 eingeplant (Ausnahme 2019 inkl. der auf Wunsch der Stadt verscho- benen Rate 2017 = 20 Mio. €). Die Auszahlung der ersten Rate erfolgt in diesem Jahr, sobald das Klinikum den entsprechenden Bedarf nachgewiesen hat. Ebenso wird in den Folgejahren verfahren. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - die Fortsetzung des Sanie- rungsfonds für die Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH und stellt hierfür im Haushaltsjahr 2018 einen Betrag von 2,5 Mio. € außerplanmäßig zur Verfügung (PSP-Element 1.200.41.10.01, Plankonto 43000000).

  • Abstimmungsergebnis TOP 18
    Extrahierter Text

  • Protokoll TOP 18
    Extrahierter Text

    Niederschrift 50. Plenarsitzung Gemeinderat 15. Mai 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 16. Punkt 18 der Tagesordnung: Fortsetzung des Sanierungsfonds für das Städtische Klinikum Karlsruhe gGmbH Vorlage: 2018/0247 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - die Fortsetzung des Sanierungsfonds für die Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH und stellt hierfür im Haus- haltsjahr 2018 einen Betrag von 2,5 Mio. € außerplanmäßig zur Verfügung (PSP-Element 1.200.41.10.01, Plankonto 43000000). Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 18 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss. Herr Stadtrat Borner erklärt sich für befangen. Es gibt kein Wunsch nach Aussprache, dann kommen wir gleich zur Abstimmung und ich bitte um das Votum. - Das ist ebenfalls wieder einstimmig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 5. Juni 2018