Konzept Urban Gardening
| Vorlage: | 2018/0244 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 13.04.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.06.2018
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) Vorlage Nr.: 2018/0244 Konzept Urban Gardening Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 19.06.2018 12 x A. Punktuell findet man an einigen Stellen der Stadt – wie am Ostauepark oder an der Hildapro- menade vereinzelte Ansätze von „Urban Gardening“. Doch in der Bevölkerung wird bemän- gelt, dass ein einheitliches Konzept – wie der NY „High Line Park“ ist nicht erkennbar sei. Er- weckt dies nur den Anschein, oder besteht bereits ein solches Konzept? 1. Wenn JA, wie sieht dieses Konzept aus und wie und wo wird dafür geworben? B. Karlsruhe hat immer noch viele ökologisch wenig sinnvoll genutzte Rasenflächen, die mit blü- henden Stauden und Kräuterpflanzen wertvolle Nahrung für Bienen, Schmetterlinge und an- dere Insekten bieten würden. Wäre es nicht an der Zeit diese Flächen zu vernetzen und über Patenschaften und einem „Urban Gardening Konzept“ in die Verantwortung der Bürger dieser Stadt zu geben? Auf der Internetseite der Stadt ist zu lesen: „Die Stadt Karlsruhe möchte die Lebensqualität für die Bürger erhalten und weiterentwickeln. Die Initiative "Meine Grüne Stadt Karlsruhe" bildet einen Schwerpunkt der zukünftigen Stadtpolitik und bündelt die Themen Klima, Gesundheit und Natur. Die Stadt will angesichts der derzeitigen und anstehenden Herausforderungen - z.B. Verdichtung von Ballungsräumen, zunehmender Verkehr, Verlust der Artenvielfalt, Klimawandel - nicht nur ihre eige- nen Beiträge zu Klima- und Naturschutz, Nachhaltigkeit, Umweltgerechtigkeit und Gesundheit aus- bauen und weiterverfolgen, sondern ebenso die Bürger hierfür gewinnen und mitnehmen“. Ein lobenswerter Ansatz, der angesichts der Tatsachen, dass aktuelle Prognosen zur Entwicklung der Weltbevölkerung davon ausgehen, dass im Jahr 2050 ca. 80% der Weltbevölkerung in Städten leben sollen. Ein Grund für Metropolen wie New York, Paris oder Wien sich ernsthaft mit dem Thema „Ur- ban Gardening“ zu beschäftigen! unterzeichnet von: Jürgen Wenzel Sachverhalt / Begründung:
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0244 Dez. 5 Konzept Urban Gardening Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 19.06.2018 12 x A. Punktuell findet man an einigen Stellen der Stadt – wie am Ostauepark oder an der Hildapromenade vereinzelte Ansätze von „Urban Gardening“. Doch in der Bevölkerung wird bemängelt, dass ein einheitliches Konzept – wie der NY „High Line Park“ - nicht erkennbar sei. Erweckt dies nur den Anschein, oder besteht bereits ein solches Konzept? 1. Wenn JA, wie sieht dieses Konzept aus und wie und wo wird dafür gewor- ben? Seit vielen Jahren ist es ein besonderes Anliegen der Stadtverwaltung, nicht nur die städtischen Beiträge zur Qualifizierung des Grüns in Karlsruhe auszubauen und wei- ter zu verfolgen, sondern ebenso die Bürgerinnen und Bürger für Themen im Be- reich Ökologie, Umweltschutz und Wohnumfeld zu gewinnen und bei der Umset- zung der Maßnahmen zu unterstützen. Dieses sind auch die Ziele des Korridorthe- mas „Grüne Stadt Karlsruhe“. Der Tatsache geschuldet, dass nicht nur öffentliche Flächen, sondern auch das gro- ße Flächenpotential brachliegender, versiegelter Flächen im privaten Wohnumfeld einbezogen werden sollen, verfolgt das Gartenbauamt kontinuierlich verschiedene Ansätze. Im Rahmen des Förderprogramms „Grüne Höfe, Dächer und Fassaden“ konnten seit 1982 rund 350 Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen im Bereich des pri- vaten Wohnumfeldes durch Beratung und finanzielle Förderung unterstützt wer- den. Es wurden 39 Hektar Hoffläche und 6.000 Quadratmeter Dachfläche ökolo- gisch aufgewertet und damit ein erheblicher Beitrag zur Verbesserung der Wohn- qualität in den dichtbebauten Stadtgebieten geleistet. Grundgedanke des Hinterhofwettbewerbes ist es, Bürgerinnen und Bürger zum Er- halt und der Wiederbelebung der privaten Grün- und Freiräume, die ein wichtiges Potential in der Stadtlandschaft einnehmen, zu motivieren. Für die zahlreichen Bürgerinnen und Bürger, die in der Stadt leben und über keinen privaten Freiraum verfügen, greifen die zuvor benannten Programme nicht. Auch Teile dieser Einwohnergruppe wünschen sich Möglichkeiten, in der Stadt zu gärt- nern. Eine Möglichkeit hierfür stellen Kleingärten dar, Karlsruhe verfügt über ein reiches Kleingartenwesen. Diese Form, innerhalb der Stadt zu gärtnern, ist eine gute und lang etablierte Möglichkeit, die viele Menschen in dieser Stadt nutzen. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Urban Gardening im wörtlichen Sinn hat damit vielfältige Ausprägungen und die zuvor beschriebenen Ausführungen sollen die verschiedenen Ansätze innerhalb der städtischen Konzeption exemplarisch aufzeigen. Der Begriff „Urban Gardening“ steht zwischenzeitlich für gemeinschaftliches Gärt- nern im öffentlichen Raum, ein Bedarf, der seitens der Gesellschaft vielerorts formu- liert wird. Der Begriff wird nachfolgend in diesem Sinne verwendet. Ein in Deutsch- land sehr prominentes Beispiel sind die Prinzessinnengärten in Berlin, dort wird auf einer jahrzehntelang brachliegenden Fläche gemeinschaftlich gegärtnert. Da Brachen nur bedingt zur Verfügung stehen, finden sich in einigen Städten auch Urban Gardening-Flächen im öffentlichen Grün, auf denen im Sinne eines Nutzgar- tens gegärtnert wird. Einzelne derartige Urban Gardening-Projekte gab und gibt es auch in Karlsruhe, so beispielsweise der Marstallgarten beim Gottesauer Schloss. Die Bereitstellung weiterer Flächen im öffentlichen Grün zum gemeinschaftlichen Gärtnern ist prinzipiell vorstellbar. Das Gartenbauamt hat jedoch die Erfahrung ge- macht, dass sich bei der gärtnerischen Nutzung städtischer Flächen durch Bürgerin- nen und Bürger Interessengemeinschaften mit verantwortlichen Ansprechpartnerin- nen oder Ansprechpartnern bilden müssen. Flächenvorschläge von Interessenge- meinschaften sind immer im Einzelfall zu prüfen, da bei den einzelnen öffentlichen Flächen unterschiedliche Belange, Anforderungen und Rahmenbedingungen zu be- rücksichtigen sind. Verschiedene Anfragen, die das Gartenbauamt zu diesem Thema erhalten hat, ha- ben gezeigt, dass vor der Bereitstellung weiterer Flächen im öffentlichen Grün zu- nächst einige grundsätzliche Fragen (hinsichtlich der Rechte, Pflichten, Risiken, Haf- tung und Sicherheit) zu klären sind, so dass zuletzt keine neuen Flächen für Urban Gardening seitens des Gartenbauamts zur Verfügung gestellt werden konnten. Die Stadtverwaltung arbeitet bereits an der Klärung dieser Fragen. Nach dieser Klärung soll Urban Gardening in Zusammenarbeit mit den Fächergärtnern und anderen ein Angebot für die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Grünen Stadt werden. Für eine breite Unterstützung und ein entsprechendes Konzept wären allerdings dies- bezügliche personelle Kapazitäten notwendig. B. Karlsruhe hat immer noch viele ökologisch wenig sinnvoll genutzte Rasenflä- chen, die mit blühenden Stauden und Kräuterpflanzen wertvolle Nahrung für Bienen, Schmetterlinge und andere Insekten bieten würden. Wäre es nicht an der Zeit diese Flächen zu vernetzen und über Patenschaften und einem „Urban Gardening Konzept“ in die Verantwortung der Bürger dieser Stadt zu geben? Öffentliche Flächen in die Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger als Paten zu übergeben, zieht – wie oben dargestellt - zahlreiche rechtliche Fragen nach sich. Zurzeit werden durch den Zentralen Juristischen Dienst der Stadt Karlsruhe diese rechtlichen Fragen geklärt.
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Extrahierter Text
Niederschrift 51. Plenarsitzung Gemeinderat 19. Juni 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 14. Punkt 12 der Tagesordnung: Konzept Urban Gardening Anfrage: FW Vorlage: 2018/0244 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 12 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 7. Juli 2018