Ergänzungsantrag Die Linke: Stufenplan für gebührenfreie Kitas in Karlsruhe

Vorlage: 2018/0236
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 06.07.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Keine Angaben
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

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  • Die Linke Ausbau Kitas
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Vorlage Nr.: 2018/0236 Gebührenfreie Kitas in Karlsruhe: Stufenplan für gebührenfreie Kitas in Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 15.05.2018 22.1 x Hauptausschuss 03.07.2018 13.1 x Gemeinderat 17.07.2018 29.1 x 1. Der Gemeinderat beschließt das Ziel einer völligen Gebührenfreiheit für Kitas 2. Die anzustrebende volle Gebührenfreiheit gilt für alle Angebote einer Kita, unabhängig von dessen Trägerschaft Kindertageseinrichtungen sind Bildungsinstitutionen, die einen Bildungsauftrag ausfüllen. Kostenlose Bildung mit gleicher, hoher Qualität für alle Kinder einer Kita sind eine Grundvoraussetzung, die im deutschen Bildungssystem tief verankerte Benachteiligung weniger gut mit Geld ausgestatteter Fami- lien zu überwinden und von Anfang an gleiche Start- und Entwicklungsbedingungen zu schaffen. Dem widersprechen alle Modellansätze, die auf ein Standardangebot in Kitas zielen und auf die Mög- lichkeit für Familien, die sich das leisten können, Zusatzangebote einzukaufen. Damit wird die soziale Kluft in der Elternschaft in die Erlebniswelt und in die Startbedingungen der Kinder hineingetragen, anstatt die im Grundgesetz verankerte Wertgleichheit im Kita-Alltag abzubilden. Die Abhängigkeit des Bildungserfolges von der sozialen Herkunft der Kinder wird damit weiter zementiert. unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Sachverhalt / Begründung:

  • Stellungnahme DIE LINKE_Stufenplan gebührenfreie Kitas
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ergänzungs- antrag Stadträtin Sabine Zürn (DIE LINKE) Stadtrat Niko Fostiropoulos (DIE LINKE) vom: 12.04.2018 Vorlage Nr.: 2018/0236 Verantwortlich: Dez. 3 Stufenplan für gebührenfreie Kitas in Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 15.05.2018 22.1 X Hauptausschuss 03.07.2018 13.1 x Gemeinderat 17.07.2018 29.1 x Kurzfassung Di Auf die bereits vorliegenden Stellungnahmen zu den Anträgen der Gemeinderatsfraktionen wird verwiesen: Die Verwaltung empfiehlt, die Entscheidung über eine weitere Gebührenreduzierung in den Kitas im Rahmen der Haushaltsberatungen 2019/20 zu treffen. Die Verwaltung steht angesichts der in den nächsten Jahren anstehenden steigenden qualitati- ven und quantitativen Anforderungen in diesem und anderen Bereichen und auch den grund- sätzlichen Zuständigkeiten weiterer Gebührenreduzierungen sehr skeptisch gegenüber. Die Verwaltung empfiehlt die Beauftragung eines externen Beratungsunternehmens mit der Entwicklung eines Stufenplans für die Absenkung der Elternbeiträge in Karlsruher Kindertages- einrichtungen mit geeigneten Modellen und Berechnungen der entsprechenden finanziellen Auswirkungen. Finanzielle Auswirkungen des Antrages (bitte ankreuzen) nein X ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) noch nicht bezifferbar noch nicht bezifferbar noch nicht bezifferbar Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Für den Doppelhaushalt 2019/2020 sind die finanziellen Auswirkungen im Rahmen der Aufstellung des Verwaltungsentwurfes zu berücksichtigen. Kontierungsobjekt: PSP-Element: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein X ja Handlungsfeld: Sozialer Zusammenhalt und Bildung Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Der Gemeinderat beschließt das Ziel einer völligen Gebührenfreiheit für Kitas. 2. Die anzustrebende volle Gebührenfreiheit gilt für alle Angebote einer Kita, unab- hängig von dessen Trägerschaft. Eine Beitragsfreiheit, unabhängig ob im ersten Kindergartenjahr oder im letzten Kindergarten- jahr oder für die komplette Zeit der Kinder ab Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung, bedarf einer intensiven Prüfung und Abwägung verschiedener Aspekte sowie eines klaren politischen Auftrages. Sofern ein Wechsel des derzeitigen Fördersystems vom Gemeinderat mehrheitlich gewünscht und die Forderung nach einem einkommensabhängigen Elternbeitragssystems in Kindertages- einrichtungen verworfen wird, sollten nach Auffassung der Verwaltung für eine mögliche (stu- fenweise) Beitragsfreiheit für städtische Einrichtungen sowie für Elternbeiträge freier Träger Standardbetreuungsangebote je Angebotsform mit einheitlichen Elternbeiträgen definiert wer- den. Diese Standardangebote könnten dann (stufenweise) beitragsfrei gestaltet werden. Wie in den vorherigen Stellungnahmen ausgeführt, müssen dabei die Vor- und Nachteile einer Beitragsfreiheit für Kindertageseinrichtungen sorgfältig abgewägt werden. Hierzu gehören auch die in diesem Antrag aufgeführten Argumente, dass z.B. definierte (beitragsfreie) Standardan- gebote zu kostenpflichtigen Zuzahlungen führen können. Die Träger von Karlsruher Kindertageseinrichtungen sind frühzeitig einzubeziehen. Sofern sich der Gemeinderat mehrheitlich für die Änderung des bestehenden Fördersystems mit möglichen Beitragsfreiheiten (erstes bzw. letztes Kindergartenjahr oder komplette Beitrags- freiheit) sowohl für die Benutzungsentgelte für städtische Einrichtungen als auch für die Eltern- beiträge von freien Trägern von Kindertageseinrichtungen ausspricht, empfiehlt die Verwaltung die Beauftragung eines externen Unternehmens, weil die Entwicklung geeigneter Modelle (z.B. Standardangebote mit stufenweiser Beitragsfreiheit oder einer kompletten Beitragsfreiheit für sämtliche Angebote) mit den in Karlsruhe vorhandenen komplexen Strukturen und den enor- men finanziellen Auswirkungen nicht mit den vorhandenen Personalressourcen bewerkstelligt werden kann. Nach Vorlage der entsprechenden Modelle und Konzepte mit den entsprechenden finanziellen Auswirkungen kann der Gemeinderat über die Einführung von Beitragsfreiheiten in Kinderta- geseinrichtungen entscheiden und ggfs. die erforderlichen finanziellen Mittel bereitstellen.