Ergänzungsantrag KULT: Gebührenfreiheit für das 1. Kindergartenjahr prüfen

Vorlage: 2018/0222
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 06.07.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Keine Angaben
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

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  • KULT Gebührenfreie Kitas
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    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG KULT-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2018/0222 Gebührenfreie Kitas in Karlsruhe: Gebührenfreiheit für das 1. Kindergartenjahr prüfen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 15.05.2018 22.1 x Hauptausschuss 03.07.2018 13.1 x Gemeinderat 17.07.2018 29.1 x Die Stadt Karlsruhe erarbeitet ein Umsetzungsmodell zur Gebührenfreiheit für das erste Kindergarten- jahr (Ü3) und berechnet die Kosten dafür. Die Stadtverwaltung legte mit dem Bericht der Arbeitsgruppe „Zuschüsse Kinderbetreuung“ ein Do- kument vor, das die Bemühungen und Erfolge der Stadt in der Kleinkindbetreuung darstellt. Im Ver- gleich zu den baden-württembergischen Großstädten, die ein einkommensabhängiges Eltern- beitragsmodell haben, stellt Karlsruhe ein finanziell günstiges und gleichzeitig qualitativ hochwertiges Angebot. Zum September 2018 wird die Stadt eine Abdeckung für die Ü3-Betreuung von 94,2% erreichen. Dieses Ergebnis spiegelt die gesellschaftliche Notwendigkeit des Kindergartenbesuchs und die Aner- kennung des hohen Stellenwertes der frühkindlichen Bildung wider. Für KULT ist klar: Insbesondere die Ganztagsbetreuung ist ein Bildungsangebot, das spielerisches Lernen ermöglicht. Der Kontakt mit Gleichaltrigen fördert die Empathiefähigkeit, die emotionale Entwicklung, das Miteinander und die Sprachfähigkeit – bei Muttersprachlern wie bei Kindern aus Familien mit Migrationshintergrund. Noch sind Kitas die einzigen Bildungseinrichtungen für junge Menschen, die gebührenpflichtig sind. Bundesweit ändert sich aktuell aber das politische Klima, siehe Koalitionsverhandlungen in Berlin. Der Deutsche Städtetag erwartet bald Bundesmittel für die Kommunen, um den Kita-Besuch kostenlos anbieten zu können. Die Ausweitung der Kita-Plätze gibt Anlass, dass Karlsruhe einen weiteren Schritt Richtung Gebühren- freiheit geht. Aus KULT-Sicht sollte das erste Kindergartenjahr (Alter 3-4) frei sein. Mit steigendem Alter wächst die Wahrscheinlichkeit eines Geschwisterkindes und somit das Greifen der Geschwister- kindregelung. Des Weiteren bietet die finanzielle Unterstützung vielen, zum Teil gut ausgebildeten Müttern einen Weg zurück in die Erwerbstätigkeit. Arbeitsbeschäftigungen werden dadurch attrakti- ver, da keine finanzielle Abwägung von Betreuungskosten versus Arbeitslohn angestellt werden muss; angesichts des Fachkräftemangels ein gesellschaftlicher Gewinn. unterzeichnet von: Erik Wohlfeil Max Braun Lüppo Cramer Michael Haug Uwe Lancier Sachverhalt / Begründung:

  • Stellungnahme KULT_Konzept für Gebührenfreiheit 1 Kita-Jahr
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    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ergänzungs- antrag KULT-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2018/0222 Verantwortlich: Dez. 3 Ergänzungs-Antrag zu GRÜNEN-Antrag „Stufenplan für gebührenfreie Kitas in Karlsruhe“: Gebührenfreiheit für das 1. Kindergartenjahr prüfen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 15.05.2018 22.1 x Hauptausschuss 03.07.2018 13.1 x Gemeinderat 17.07.2018 29.1 x Kurzfassung Di Die Verwaltung empfiehlt, die Entscheidung über eine weitere Gebührenreduzierung in den Kitas im Rahmen der Haushaltsberatungen 2019/20 zu treffen. Die Verwaltung steht angesichts der in den nächsten Jahren anstehenden steigenden qualitati- ven und quantitativen Anforderungen in diesem und anderen Bereichen und auch den grund- sätzlichen Zuständigkeiten weiterer Gebührenreduzierungen sehr skeptisch gegenüber. Die Verwaltung empfiehlt die Beauftragung eines externen Beratungsunternehmens mit der Erstellung eines Konzepts für die Umsetzung einer Gebührenfreiheit für das 1. Kindergartenjahr und die Ermittlung der notwendigen finanziellen Mittel. Finanzielle Auswirkungen des Antrages (bitte ankreuzen) nein X ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) noch nicht bezifferbar noch nicht bezifferbar noch nicht bezifferbar Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Für den Doppelhaushalt 2019/2020 sind die finanziellen Auswirkungen im Rahmen der Aufstellung des Verwaltungsentwurfes zu berücksichtigen. Kontierungsobjekt: PSP-Element: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein X ja Handlungsfeld: Sozialer Zusammenhalt und Bildung Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Ergänzungs-Antrag zu GRÜNEN-Antrag „Stufenplan für gebührenfreie Kitas in Karls- ruhe“: Gebührenfreiheit für das 1. Kindergartenjahr prüfen In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 7. März 2018 wurde ein umfangreiches Infor- mationspapier zu dem Thema „Zuschüsse für Kindertageseinrichtungen“ und den damit zu- sammenhängenden komplexen Fragestellungen in den Bereichen  Gestaltung der Elternbeiträge bei freien Trägern und in städtischen Einrichtungen,  Benchmarks mit anderen Kommunen,  Beitragsermäßigungen und Beitragsbefreiungen für Familien mit Existenzsicherungsbezug,  Prüfung der Einführung von einkommensabhängigen Elternbeiträgen,  zusätzliche Kosten einer Beitragsbefreiung im letzten Kindergartenjahr sowie einer kom- pletten Beitragsbefreiung,  Möglichkeiten einer notwendigen Erhöhung der finanziellen Beteiligung des Landes Ba- den-Württemberg bzw. des Bundes an den Kosten der Kindertagesbetreuung vorgestellt. Eine Beitragsfreiheit im ersten Kindergartenjahr (Alter der Kinder zwischen 3 und 4 Jahre) für städtische Einrichtungen und den Elternbeiträgen freier Träger setzt nach Auffassung der Ver- waltung die Definition eines Standardbetreuungsangebotes je Angebotsform mit einheitlichen Elternbeiträgen voraus. Für ein Ganztagesangebot sind beispielsweise die Rahmenbedingungen wie  tägliche Öffnungszeiten (z.B. 10 Stunden)  Schließtage (20 Schließtage pro Jahr)  Fachkraftschlüssel inkl. Vertretungs- u. Ausfallzeiten  Leitungszeiten  Fachberatungen  Overheadkosten  Verbindliche Umsetzung des Orientierungsplans mit seinen sechs maßgeblichen Bildungs- und Entwicklungsfeldern (Sinne - Körper - Sprache - Denken - Gefühl und Mitgefühl - Sinn, Werte und Religion) unter besonderer Berücksichtigung der Sprachentwicklung und der Schulfähigkeit  Umfang Qualitätsentwicklung und –sicherung  Sachaufwendungen, Ausstattungen  Arbeits-, Gesundheits- u. Hygienestandards usw. als förderfähiges Standardangebot festzulegen und mit einem Elternbeitrag zu versehen, der für alle Karlsruher Träger gilt, sowohl für städtische Einrichtungen, als auch für Einrichtungen freier Träger. Zusatzangebote und besondere Kita-Konzepte wie z.B. Schwerpunktkitas mit bilingualer Aus- richtung, Musik-, Sport- und Bewegungskitas, Waldorf-, Montessori-, Rudolf-Steiner-Kitas sowie längere Öffnungszeiten und/oder kürzere Schließzeiten sind als Qualitätsvorteile zu werten und sollten nicht im Standardangebot und dem Standardelternbeitrag enthalten sein. Für die Ver- pflegungskosten ist ebenfalls zu entscheiden, ob diese in einer Beitragsfreiheit enthalten sind oder nicht. Dieses definierte Standardangebot kann dann als Grundlage für eine Beitragsfreiheit im ersten Kindergartenjahr verwendet werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Mögliche Vorteile von teilweise oder gänzlich gebührenfreien Kindertageseinrichtungen wie z.B.  besserer Zugang zu Bildung und Wahrung von gleichen Bildungschancen unabhängig der sozialen Herkunft,  finanzielle Entlastung von Familien (z.B. Familien im Existenzsicherungsbezug, Familien mit mehreren Kindern in der Kindertageseinrichtung, Familien mit niedrigen bis mittleren Ein- kommen),  keine unterschiedlichen Elternbeiträge für gleiche oder vergleichbare Angebote verschie- dener Träger und mögliche Nachteile wie z.B.  bei Definition von Standardangeboten kann es zu (hohen) Zuzahlungen für sonstige Ak- tivtäten der Kindertageseinrichtungen kommen und diese werden i.d.R. nicht von der wirtschaftlichen Jugendhilfe nach § 90 SGB VIII übernommen, so dass die erwartete sozia- le Gerechtigkeit möglicherweise nicht erreicht werden kann,  trotz enormen zusätzlichen finanziellen Mitteln erfolgt keine Qualitätsverbesserung bzw. die eingesetzten Mittel fehlen für sinnvolle Qualitätsverbesserungen,  die Nachfrage nach (gebührenfreien) Kita-Plätzen wird weiter steigen (zusätzliche Plätze und zusätzliche Fachkräfte werden benötigt) sind in diesem Prozess ebenso deutlich zu benennen und abzuwägen. Es wird empfohlen, die freien Träger von Kindertageseinrichtungen bei dem Verfahren frühzei- tig einzubeziehen. Bei einer Änderung der „Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kindertagesstätten und Kinderkrippen“ ist der Arbeitsausschuss der Trägerkonferenz Karlsruher Kindertageseinrichtungen sowie die Trägerkonferenz mit einzubeziehen. Nach der Definition von Standardangeboten und Standardelternbeiträgen sowie der Auswei- sung der komplexen finanziellen Auswirkungen kann über eine Beitragsfreiheit im Beitragsfrei- heit im ersten Kindergartenjahr beraten und beschlossen werden. Sofern sich der Gemeinderat mehrheitlich für die Änderung des bestehenden Fördersystems mit einer Beitragsfreiheit im ersten Kindergartenjahr sowohl für die Benutzungsentgelte für städtische Einrichtungen als auch für die Elternbeiträge von freien Trägern von Kindertagesein- richtungen ausspricht, empfiehlt die Verwaltung die Beauftragung eines externen Unterneh- mens, weil die Entwicklung geeigneter Modelle (z.B. Standardangebote bei einer Beitragsfrei- heit im ersten Kindergartenjahr) mit den in Karlsruhe vorhandenen komplexen Strukturen und finanziellen Auswirkungen nicht mit den vorhandenen Personalressourcen bewerkstelligt wer- den kann.