Bildung, Zusammensetzung und Richtlinien für den Kleingartenbeirat
| Vorlage: | 2018/0212 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 09.04.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Gartenbauamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 15.05.2018
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Richtlinien Kleingartenbeirat Karlsruhe Seite 1 Stadt Karlsruhe Richtlinien für den Kleingartenbeirat Richtlinien Kleingartenbeirat Karlsruhe Seite 2 f. 1 Vertreterin / Vertreter vom NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V. (2) Die stimmberechtigten Mitglieder (1) b - f des Kleingartenbeirats und jeweils eine Vertretungsperson werden vom Gemeinderat, bei den Mitgliedern (1) c - f im Benehmen mit den jeweiligen Interessensvertretungen, widerruflich jeweils auf die Dauer einer Amtsperiode des Gemeinderats namentlich berufen. Richtlinien Kleingartenbeirat Karlsruhe Seite 3 (3) Beratend, nicht stimmberechtigt, nehmen an den Sitzungen des Kleingartenbeirats teil: g. 1 Fachberatung (Sachverständige / Sachverständiger; sachkundige Person) h. 1-3 Vertreterinnen / Vertreter des Gartenbauamts / der Geschäftsstelle des Kleingartenbeirates i. 1 Vertreterin / Vertreter des Stadtplanungsamts j. 1 Vertreterin / Vertreter des Umwelt- und Arbeitsschutzes k. 1 Vertreterin / Vertreter des Liegenschaftsamts l. 2 Vertreterinnen / Vertreter des Bezirksverbands der Gartenfreunde e.V. m. 1 Vertreterin / Vertreter des Landes Baden-Württemberg Die Mitglieder des Kleingartenbeirats nach lit. g) - k) werden von der Verwaltung benannt; lit. l.) und m) von den entsendenden Institutionen. (4) Themenbezogen können weitere Teilnehmerinnen oder Teilnehmer zu den Sitzungen des Kleingartenbeirates hinzugezogen werden. (5) Gemeinderäte, die keiner Fraktion angehören, können beratend an den Sitzungen des Kleingartenbeirats teilnehmen. § 3 Beiratsmitglieder (1) Die Mitglieder des Kleingartenbeirates sind ehrenamtlich tätig. (2) Die Mitglieder des Kleingartenbeirats nach § 2 Abs. 1 lit. c) – f) sowie Teilnehmende nach Abs. 3 lit. g) und l) erhalten ein Sitzungsgeld in Höhe von 40,- Euro pro Sitzung. § 4 Vorsitz (1) Der Vorsitz wird von der Oberbürgermeisterin / dem Oberbürgermeister oder dessen Vertreterin / Vertreter wahrgenommen. Die / der Vorsitzende eröffnet, leitet und schließt die Sitzung. § 5 Geschäftsgang (1) Der Beirat tagt in der Regel 2x jährlich. Im Bedarfsfall sind Sondersitzungen einzuberufen. Die regulären Sitzungstermine werden zu Beginn des Jahres bekanntgegeben. Richtlinien Kleingartenbeirat Karlsruhe Seite 4 (2) Die / der Vorsitzende des Kleingartenbeirates versendet sechs Wochen vor dem Termin eine Erinnerung an alle Mitglieder mit der Aufforderung, Tagesordnungspunkte binnen einer Woche einzureichen. Sie / er stellt daraufhin die Tagesordnung auf. (3) Die Einladung der Beiratsmitglieder und der Versand der erforderlichen Beratungsunterlagen erfolgen durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Kleingartenbeirates unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung bis spätestens zwei Wochen vor dem Termin in Textform. (4) Die Beratungen des Beirates sind nicht öffentlich. (5) Über die Beratungen sind Ergebnisprotokolle anzufertigen, die Zeit und Ort der Sitzungen, die Teilnehmer, die Tagesordnungspunkte und die Ergebnisse enthalten. Die Protokolle sind für die Beiratsmitglieder in der Geschäftsstelle des Kleingartenbeirats einsehbar. Die Schriftführerin / der Schriftführer wird durch die Geschäftsstelle gestellt. § 6 Abstimmung (1) Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. (2) Bei Abstimmung entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Bestimmung der Mehrheit nicht mit. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. § 7 Geschäftsstelle (1) Die Geschäftsstelle des Kleingartenbeirates befindet sich beim Gartenbauamt. § 8 In-Kraft-Treten (1) Die Geschäftsordnung tritt am 15.05.2018 in Kraft.
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0212 Dez. 5 Bildung, Zusammensetzung und Richtlinien für den Kleingartenbeirat Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 03.05.2018 5 X vorberaten Hauptausschuss 08.05.2018 9 X vorberaten Gemeinderat 15.05.2018 4 X zugestimmt Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt die Einrichtung eines Kleingartenbeirats (vollständiger Beschluss auf Seite 3). Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein X ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 1.500 Euro/Jahr 1.500 Euro Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: PSP-Element: 1.670.55.10.03 Kontenart: 44310000 und andere Aufwendungen (1.000 Euro) / 4811900 für interne Leistungsverrechnung (500 Euro) Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant X nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 25.04.2017 be- auftragt, die Einrichtung eines Kleingartenbeirates vorzubereiten. Der Ausschuss für Umwelt und Gesundheit (AUG) wurde am 23.11.2017 über den Sachstand informiert. In zwei Koordinierungsgesprächen mit dem Bezirksverband der Gartenfreunde und der Stadt- verwaltung wurde eine Richtlinie erarbeitet, die Aufgaben, Zusammensetzung und Arbeitsweise regelt (Anlage 1). Die wesentliche Aufgabe des Kleingartenbeirats besteht im regelmäßigen Informationsaus- tausch zwischen der Stadtverwaltung Karlsruhe, dem Gemeinderat und den Vertretern der Kleingartenvereine zu allen Belangen des Kleingartenwesens der Stadt Karlsruhe. Das Thema Kleingarten soll dadurch unter anderem stärker in der Gesamtwahrnehmung der Verwaltung und der Politik verankert werden. Weiterhin soll der Kleingartenbeirat dazu beitra- gen, für bestehende Probleme Lösungen zu finden und der Stadt Karlsruhe hierfür Vorschläge zu unterbreiten. Der Kleingartenbeirat soll sich aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern zusammen- setzen, die ehrenamtlich tätig werden: 1) Stimmberechtigte Mitglieder: a. die Oberbürgermeisterin / der Oberbürgermeister oder dessen Vertreterin / Vertreter b. je 1 Vertreterin / Vertreter der Fraktionen des Gemeinderates, mindestens 5 Personen c. 1 Vertreterin / Vertreter des Bezirksverbands der Gartenfreunde e. V. d. 1 Vertreterin / Vertreter der Bahn-Landwirtschaft e. 1 Vertreterin / Vertreter der Bürgervereine (AKB e. V.) f. 1 Vertreterin / Vertreter vom NABU – Naturschutzbund Deutschland e. V. Die stimmberechtigten Mitglieder werden vom Gemeinderat in den Kleingartenbeirat berufen (Anlage 2). Die Anzahl der nicht gemeinderätlichen Stimmberechtigten darf die Zahl der ge- meinderätlichen Mitglieder nicht erreichen. Sollten weniger als 5 Fraktionen im Gemeinderat vertreten sein, erfolgt die Verteilung der 5 Vertreterinnen und Vertreter nach dem üblichen Ver- teilungsverfahren. 2) Beratend, nicht stimmberechtigt: g. 1 Fachberatung (Sachverständige / Sachverständiger; sachkundige Person) h. 1 - 3 Vertreterinnen / Vertreter des Gartenbauamts / der Geschäftsstelle des Kleingartenbeirates i. 1 Vertreterin / Vertreter des Stadtplanungsamts j. 1 Vertreterin / Vertreter des Umwelt- und Arbeitsschutzes k. 1 Vertreterin / Vertreter des Liegenschaftsamts l. 2 Vertreterinnen / Vertreter des Bezirksverbands der Gartenfreunde e. V. m. 1 Vertreterin / Vertreter des Landes Baden-Württemberg Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Der Vorsitz soll von der Oberbürgermeisterin / dem Oberbürgermeister oder deren / dessen Ver- tretung wahrgenommen werden. Es ist beabsichtigt, die Geschäftsstelle beim Gartenbauamt einzurichten. Vorgesehen ist ein regulärer Sitzungsturnus von zwei Sitzungen im Jahr, die konstituierende Sitzung ist für den 12. Juli 2018 vorgemerkt. Zentrales Thema der ersten Sitzung ist die Kleingartenentwicklungsplanung der Stadt Karlsruhe. Mit der Erarbeitung eines entsprechenden Planwerks soll nach Ausschreibung und Auswahlver- fahren ein Planungsbüro im dritten Quartal 2018 beauftragt werden. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und im Hauptausschuss die Einrichtung eines Kleingartenbeirats und erlässt dazu die in Anlage 1 aufgeführten Richtlinien. Der Gemeinderat beruft als stimmberechtigte Mitglieder in den Kleingartenbeirat die in Anla- ge 2 aufgeführten Personen.
-
Extrahierter Text
Anlage 2 zur Beschlussvorlage Gemäß § 2 der „Richtlinien für den Kleingartenbeirat“ beruft der Gemeinderat die folgenden Mitglieder in den Kleingartenbeirat: Auf Vorschlag der Grünen-Fraktion: Frau Renate Rastätter Stellvertreter /-in: Frau Zoe Mayer Auf Vorschlag der CDU-Fraktion: Frau Dr. Rahsan Dogan Stellvertreter /-in: Frau Bettina Meier-Augenstein Auf Vorschlag der KULT-Fraktion: Herr Michael Haug Stellvertreter /-in: Herr Uwe Lancier Auf Vorschlag der FDP-Fraktion: Herr Thomas Hock Stellvertreter /-in: Herr Friedemann Kalmbach Auf Vorschlag der SPD-Fraktion: Herr Dr. Raphael Fechler Stellvertreter /-in: Herr Michael Zeh Auf Vorschlag des Bezirksverbands der Gartenfreunde e.V.: Herr Alfred Lüthin Stellvertreter /-in: Herr Lothar Batschauer Auf Vorschlag der Bahn-Landwirtschaft: Herr Wolfgang Frank Stellvertreter /-in: Herr Karl Born Auf Vorschlag der Bürgervereine (AKB e.V.): Herr Dr. Helmut Rempp Stellvertreter /-in: Herr Jürgen Sickinger Auf Vorschlag des NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V.: Herr Artur Bossert Stellvertreter /-in: Herr Albert Kraft
-
Extrahierter Text
-
Extrahierter Text
Niederschrift 50. Plenarsitzung Gemeinderat 15. Mai 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 6. Punkt 4 der Tagesordnung: Bildung, Zusammensetzung und Geschäftsordnung eines Kleingartenbeirates Vorlage: 2018/0212 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und im Hauptausschuss die Einrichtung eines Kleingartenbeirats und erlässt dazu die in Anlage 1 (der Vorlage) aufgeführten Richtlinien. Der Gemeinderat beruft als stimmberechtigte Mitglieder in den Kleingartenbeirat die in Anlage 2 (der Vorlage) aufgeführten Personen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 4 zur Behandlung auf, verweist auf die erfolg- te Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und im Hauptausschuss und stellt die Abstimmungsbereitschaft des Hauses fest. – Das ist wiederum einstimmig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 5. Juni 2018