Festsetzung von Zielgrößen gemäß dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen: AVG und VBK

Vorlage: 2018/0209
Art: Beschlussvorlage
Datum: 09.04.2018
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 08.05.2018

    TOP: 1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Festsetzung Zielgrößen AVG VBK
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2018/0209 Dez. 4 Festsetzung von Zielgrößen gemäß dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frau- en und Männern an Führungspositionen: AVG und VBK Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 08.05.2018 1 x zugestimmt Beschlussantrag 1. Der Hauptausschuss schlägt der Vertretung des Gesellschafters KVVH GmbH in der Ge- sellschafterversammlung der VBK – Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH vor, die fol- genden Zielgrößen bis zum 30.06.2022 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und in der Geschäftsführung zu beschließen: Aufsichtsrat 27 %, Geschäftsführung 0 %. 2. Der Hauptausschuss schlägt der Vertretung des Gesellschafters KVVH GmbH in der Ge- sellschafterversammlung der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH vor bzw. ermächtigt die Vertretung der Stadt Karlsruhe in der Gesellschafterversammlung, die folgenden Zielgrößen bis zum 30.06.2022 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und in der Ge- schäftsführung zu beschließen: Aufsichtsrat 7 %, Geschäftsführung 0 %. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein x ja abgestimmt mit AVG, VBK Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst hat Auswirkungen auf folgende städtische Beteiligungsgesellschaften (mitbestimmte GmbH nach MitbestG oder DrittelbG): a) KVVH GmbH b) Stadtwerke Karlsruhe GmbH c) VBK – Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH d) Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH. Bei SWK, AVG und VBK hat die Gesellschafterversammlung Zielgrößen für den Frauenanteil in Aufsichtsrat und Geschäftsführung festzulegen. Für die Festlegung in der Gesellschafterver- sammlung wird ein Beschluss des Hauptausschusses benötigt. Im Fall der AVG ermächtigt der Hauptausschuss im Rahmen der direkten Beteiligung der Stadt die städtische Vertretung in der Gesellschafterversammlung, die entsprechenden Zielgrößen zu beschließen. Im Rahmen der indirekten Beteiligung der Stadt an der AVG über die KVVH GmbH schlägt der Hauptausschuss der Vertretung des Gesellschafters KVVH vor, den Beschluss in der Gesellschafterversammlung zu fassen. Auch bei den mittelbaren Beteiligungen VBK und SWK schlägt der Hauptausschuss der Vertretung des Gesellschafters KVVH die Beschlussfassung in der Gesellschafterversamm- lung vor. Im Fall der KVVH beschließt dagegen der Aufsichtsrat der Gesellschaft über die Festlegung von Zielgrößen, da es sich um eine mitbestimmte GmbH handelt. Den Frauenanteil in den ersten beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung legt in allen betroffenen Gesellschaften die Geschäftsführung fest. Die Größen werden hier nur nach- richtlich mit aufgeführt. SWK und KVVH haben bereits Zielgrößen für den Frauenanteil in Aufsichtsrat und Geschäfts- führung bis zum 30.06.2022 festgelegt. Die Zielgrößen für den Frauenanteil, die für AVG und VBK am 16.05.2017 im Hauptausschuss festgelegt wurden, gelten dagegen nur bis zum 30.06.2018, da in den Zielgrößen keine Erhöhung des Ist-Standes vorgesehen war. Daher wer- den nun Zielgrößen für AVG und VBK bis zum 30.06.2022 vorgeschlagen. Die im Gesetz vorge- sehene längstmögliche Geltungsdauer der festzulegenden Zielgrößen von fünf Jahren wird hier auf vier Jahre verkürzt, damit ab dem Jahr 2022 wieder alle betroffenen Gesellschaften im sel- ben Rhythmus laufen. Alle vier Gesellschaften müssen jährlich öffentlich über den Stand der Zielerreichung und über die Gründe für das Erreichen bzw. das Nichterreichen der Ziele berichten. Dies geschieht im Lagebericht zum Jahresabschluss, der im Bundesanzeiger zu veröffentlichen ist. Empfehlung bzw. Genehmigung der Zielgrößen für die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH Die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH war bis zum 31. Dezember 2017 eine einhundertprozen- tige Tochtergesellschaft der Stadt Karlsruhe. Zum 1. Januar 2018 erfolgte die Integration der AVG in den Konzern KVVH GmbH. Seither ist die Stadt Karlsruhe nur noch mit einem Anteil von 6 % direkt an der AVG beteiligt (für diesen Stimmenanteil beschließt der Hauptausschuss über das Abstimmungsverhalten in der Gesellschafterversammlung der AVG), 94 % gehören nun der städtischen Tochtergesellschaft KVVH GmbH (für diesen Stimmenanteil kann der Hauptaus- schuss lediglich eine Empfehlung für das Abstimmungsverhalten in der Gesellschafterversamm- lung der AVG aussprechen). Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Führungsebene: Soll-Planung bis zum 30.06.2018 Ist-Stand zum 31.12.2017 Soll-Planung bis zum 30.06.2022 Aufsichtsrat¹ 13 % 7 %² 7 % Geschäftsführung 0 % 0 % 0 % Oberste Führungs- ebene (nachrichtlich) 10 % 10 % 10 % Zweite Führungsebe- ne (nachrichtlich) 7 % 10 % 16 % ¹Auf den Frauenanteil im Aufsichtsrat hat die Gesellschaft keinen Einfluss. Auch der Gemeinderat verfügt lediglich über einen begrenzten Einfluss auf die tatsächliche Quote (vier von 15 Aufsichtsratsmitgliedern werden auf Vor- schlag des Gemeinderates der Stadt Karlsruhe bestellt). ²Im Jahr 2017 ist die Quote von 13 % auf 7 % gesunken, da aus den Reihen der Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer nur Männer gewählt worden sind (bei der letzten Wahl wurden eine Frau und vier Männer gewählt). Empfehlung der Zielgrößen für die VBK – Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH Führungsebene: Soll-Planung bis zum 30.06.2018 Ist-Stand zum 31.12.2017 Soll-Planung bis zum 30.06.2022 Aufsichtsrat³ 13 % 20 % 27 % 4 Geschäftsführung 0 % 0 % 0 % Oberste Führungs- ebene (nachrichtlich) 13 % 13 % 13 % Zweite Führungsebe- ne (nachrichtlich) 7 % 10 % 13 % ³Auf den Frauenanteil im Aufsichtsrat hat die Gesellschaft keinen Einfluss. Der Gemeinderat bestimmt die tatsächli- che Quote über die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder. 4 Die Soll-Planung entspricht dem derzeitigen Ist-Stand nach dem Ausscheiden von Herrn Dr. Käuflein aus dem Auf- sichtsrat und der Bestellung von Frau StR Meier-Augenstein. Beschluss: Antrag an den Hauptausschuss 1. Der Hauptausschuss schlägt der Vertretung des Gesellschafters KVVH GmbH in der Gesell- schafterversammlung der VBK – Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH vor, die folgenden Zielgrößen bis zum 30.06.2022 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und in der Geschäfts- führung zu beschließen: Aufsichtsrat 27 %, Geschäftsführung 0 %. 2. Der Hauptausschuss schlägt der Vertretung des Gesellschafters KVVH GmbH in der Gesell- schafterversammlung der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH vor bzw. ermächtigt die Vertretung der Stadt Karlsruhe in der Gesellschafterversammlung, die folgenden Zielgrößen bis zum 30.06.2022 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und in der Geschäftsführung zu beschließen: Aufsichtsrat 7 %, Geschäftsführung 0 %.

  • Protokoll Sitzungseröffnung und TOP 1
    Extrahierter Text

    Niederschrift 31. Sitzung Hauptausschuss 8. Mai 2018, 16:30 öffentlich Großer Sitzungssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 1. Punkt 1 der Tagesordnung: Festsetzung von Zielgrößen gemäß dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen: AVG und VBK Vorlage: 2018/0209 Beschluss: 1. Der Hauptausschuss schlägt der Vertretung des Gesellschafters KVVH GmbH in der Gesellschafterversammlung der VBK – Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH vor, die folgenden Zielgrößen bis zum 30.06.2022 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und in der Geschäftsführung zu beschließen: Aufsichtsrat 27 %, Geschäftsführung 0 %. 2. Der Hauptausschuss schlägt der Vertretung des Gesellschafters KVVH GmbH in der Gesellschafterversammlung der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH vor bzw. ermäch- tigt die Vertretung der Stadt Karlsruhe in der Gesellschafterversammlung, die folgen- den Zielgrößen bis zum 30.06.2022 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und in der Geschäftsführung zu beschließen: Aufsichtsrat 7 %, Geschäftsführung 0 %. Abstimmungsergebnis: Bei 2 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und verweist auf die rechtzeitig zugegangene Einladung zur Sitzung. Er weist darauf hin, dass Tagesordnungspunkt 7 abgesetzt sei. Anschließend ruft er Tages- ordnungspunkt 1 zur Behandlung auf. Man habe sich in beiden Aufsichtsräten unabhängig voneinander darin bestärkt, dass die Steigerung des Anteils weiblicher Führungskräfte ein gemeinsames Ziel sei, das man weiter verfolge. – 2 – Nachdem keine Wortmeldungen vorliegen, lässt er über die Vorlage abstimmen und stellt mehrheitliche Zustimmung fest. Er schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und bittet, die Nichtöffentlichkeit herzustellen. Schluss der öffentlichen Sitzung: 16:32 Uhr Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 24. Mai 2018