Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Maxauer Straße", Karlsruhe-Knielingen: Auslegungsbeschluss
| Vorlage: | 2018/0196 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 29.03.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Zentraler Juristischer Dienst |
| Erwähnte Stadtteile: | Knielingen, Mühlburg, Neureut |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 15.05.2018
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: 2018/0196 Verantwortlich: Dez.6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Maxauer Stra- ße“, Karlsruhe-Knielingen Auslegungsbeschluss Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 15.05.2018 5 x zugestimmt Beschlussantrag Beschluss zur Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens mit der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 12 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB (Beschluss mit vollständi- gem Wortlaut siehe Seite 5). Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung Kontierungsobjekt: Wählen Sie ein Element aus. Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: Wählen Sie ein Element aus. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 I. Erläuterungen zur Planung Das ca. 2,6 ha große Plangebiet liegt am südöstlichen Rand des Stadtteils Knielingen zwischen der Maxauer-/Saarlandstraße im Osten und der Bahnlinie Karlsruhe-Winden (Pfalz) im Westen. Aufgrund seiner schwierigen Lage unmittelbar an der Bahnlinie war bislang an dieser Stelle kei- ne alleinige Wohnnutzung vorgesehen. Ein im Jahre 1994 gefasster Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Maxauer Straße“ sah entlang der Maxauer Straße eine Wohnnutzung sowie entlang der Bahnlinie eine gewerblich geprägte Nutzung vor, dieser wurde jedoch nicht weiter vorangetrieben. Aufgrund des hohen Bedarfs an Wohnungen möchte nun ein Investor (algabro Projektgesellschaft Maxauer Straße UG) den Neubau einer Wohnanlage mit 58 barrie- refreien Wohneinheiten, die sich auf vier Geschosswohnungsbauten und sechs Doppelhäuser verteilen, an diesem Standort entwickeln. Der Planungsausschuss des Gemeinderates hat sich in seiner Sitzung am 17. September 2015 dafür ausgesprochen, die planungsrechtlichen Grundla- gen zur Verwirklichung einer Wohnbebauung dort zu schaffen. Das Plangebiet weist topographisch deutliche Höhenunterschiede auf. Entsprechend der Be- standshöhenaufnahme weist die Maxauer Straße ein Höhenniveau zwischen ca. 113,9 m und 114,0 m NHN auf. Nach Westen hin und damit in Richtung der Bahnlinie fällt das Gelände steil um ca. 3 m ab. Das Baugelände selbst verbleibt dann bis zur Bahnlinie auf einem annähernd einheitlichen Höhenniveau zwischen 111,0 m und 111,5 m NHN. Die Grundstücke sind teilwei- se mit Feldhecken und Feldgehölzen bestanden, die geschützte Biotope nach § 33 Naturschutz- gesetz Baden-Württemberg darstellen. Des Weiteren befinden sich entlang der Bahnlinie xerotherme Standorte mit wenig Vegetation auf sandig/steinigen Flächen. Aus Sicht der städti- schen Ökologen war deshalb mit dem Vorkommen von Eidechsen, Vögeln, Fledermäusen und Insekten zu rechnen. Um die Belange des Artenschutzes umfassend beurteilen und bewerten zu können, wurde ein Fachgutachten erstellt. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass das Plangebiet eine wichtige Lebensgrundlage für einige besonders und streng geschützte Arten darstellt. Der großflächige Verlust durch neue Gebäude, Flächenversiegelung, Beschattung oder durch die Trennungswirkung von Bauwerken kann für viele der Arten eine erhebliche Beeinträchtigung darstellen. Ebenso ist der Verlust von Lebensraumstrukturen, die auch kleinräumlich sein können, wie Sandhaufen, Steinhaufen oder Altholzbestände auch in kleinem Maßstab schnell existenzbedrohend für lokale Populationen seltener und spezialisierter Arten. Für die im Plangebiet vorhandenen Vogelarten, Eidechsen und Fledermäuse werden deshalb umfangreiche CEF-Maßnahmen erforderlich, die gemeinsam mit naturschutzrechtlichen Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen im Bebau- ungsplan festgesetzt werden. Die im Umweltbericht ausführlich dargestellten Maßnahmen er- möglichen eine Bebauung des östlichen Teils des Plangebietes, während die langgezogenen westlichen Teile des Plangebietes entlang der Bahnlinie für naturschutzrechtliche Maßnahmen vorbehalten bleiben. Im Plangebiet befinden sich außerdem Altablagerungen sowie lokale Verschmutzungen durch ehemalige Flächennutzungen (Lager für Dachdeckerei und Gerüstbauer). Nach einem Boden- gutachten ist das anthropogene Material abfallrechtlich als Material mit der Einbauklasse Z1.2 bis größer Z.2 einzustufen. Demgegenüber haben die natürlichen Sande und Kiese keine abfall- rechtliche Relevanz. Ein unmittelbarer Handlungsbedarf resultierte aus diesen Verunreinigungen aber nicht. Aufgrund der nun anstehenden Bodenarbeiten sind eine umwelttechnische Überwa- chung sowie ein Bodenmanagementkonzept für die Erd- und Bauarbeiten vorgesehen. Das im Rahmen der Mehrfachbeauftragung entwickelte Bebauungskonzept nutzt die topogra- phische Situation des Plangebiets und gliedert sich in zwei Bereiche. Entlang der Maxauer Stra- ße wird der Maßstab der vorhandenen Baustruktur aufgenommen und in Form von sechs zwei- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 geschossigen Doppelhäusern mit Staffelgeschoss fortgeführt. Entlang der Bahntrasse entsteht hingegen ein Gebäudekomplex aus vier dreigeschossigen Geschosswohnungsbauten, die durch eine Lärmschutzwand mit integrierten Balkonen verbunden sind. Die Lärmschutzwand schirmt die Wohnnutzung von der Lärmbelastung der Bahn ab, ist gestalterisch aber als begrünte Fas- sade und integraler Teil der Wohngebäude konzipiert. Sie trägt darüber hinaus zu einer Verbes- serung der Wohnqualität von Teilen der bestehenden Wohnbebauung an der Maxauer Straße bei. Die Erschließung der Doppelhäuser erfolgt über die Maxauer Straße. Eine Tiefgarage nimmt die Stellplätze der Bewohner der Mehrfamilienhäuser auf, die Zufahrt erfolgt über die Pfalz- bahnstraße. Dort werden auch die Besucherstellplätze für das Vorhaben angeboten. Die im Bebauungsplan festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ) liegt mit 0,45 etwas über dem nach § 17 BauNVO für allgemeine Wohngebiete vorgesehenen Maximalwert von 0,4. Aufgrund der Staffelung der Baukörper und der Ausnutzung der topographischen Situation, durch die gut nutzbare und intensiv begrünte Freibereiche entstehen können, kann davon ausgegangen wer- den, dass gesunde Wohn-und Arbeitsverhältnisse im Plangebiet erhalten bleiben. Abweichend von der BauNVO soll auch die zulässige Grundfläche durch die in § 19 Abs. 4 Nr. 3 BauNVO bezeichneten Anlagen bis zu einem Wert von 0,8 überschritten werden dürfen. Ursächlich hier- für ist insbesondere die im Teilbereich B vorgesehene Tiefgarage, welche die einzelnen Gebäude verbindet und unter weiten Teilen der Wohnanlage liegt. Auch ein oberirdischer Nachweis der baurechtlich erforderlichen Stellplätze würde den Versiegelungsgrad des Grundstücks nicht ver- ringern. Durch die Festsetzung, auf der Tiefgaragendecke eine ausreichend dicke Substrats- schicht aufzubringen und diese zu begrünen, ergeben sich insgesamt vorteilhafte Auswirkungen auf das Plangebiet. Darüber hinaus trägt die ebenfalls im Bebauungsplan festgesetzte Dachbe- grünung zu einer weiteren Durchgrünung des Gebietes und zum Ausgleich der vorgesehenen Versiegelung bei. Aufgrund der Lage des Plangebiets in unmittelbarer Nähe zur Bahntrasse, als auch aufgrund der Lärmimmissionen durch den Straßenverkehr und den Gewerbelärm sind die Belange des Schall- schutzes bei dieser Planung von großer Bedeutung und wurden bereits in der Entwurfsfindung im Rahmen der vorgeschalteten Mehrfachbeauftragung berücksichtigt. Insbesondere der Bahn- lärm war entwurfsprägend und findet seinen Niederschlag in der städtebaulichen Struktur einer zur Bahn orientierten Wandscheibe, hinter der die Geschosswohnungsbauten angeordnet sind. Zur Prüfung der schalltechnischen Belange wurden Lärmgutachten erstellt, die eine Schallimmis- sionsprognose und auch Lärmpegelberechnungen für das Plangebiet beinhalteten. Trotz der Lärmschutzwand als aktive Schallschutzmaßnahme sind im Plangebiet weitere passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich, um den Anforderungen der DIN 18005 für eine Wohn- nutzung in diesem Bereich zu entsprechen. Eine alleinige Zielerreichung durch aktive Schall- schutzmaßnahmen hätte es erforderlich gemacht, die Lärmschutzwand um das Grundstück herumzuführen oder eine geschlossene Überdachung der Freibereiche vorzunehmen. Für beide Alternativen gilt, dass aus Sicht der Stadtplanung passive Schallschutzmaßnahmen an den Ge- bäuden vorzugswürdig sind. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sehen deshalb neben der Lärmschutzwand zusätzlich schallgedämmte Fassaden, Fenster mit Lüftungseinrichtungen sowie Maßnahmen zum Schutz der Außenwohnbereiche vor. Darüber hinaus wurde geprüft, ob eine Wohnnutzung im Plangebiet mit den vom Betrieb der Bahnlinie ausgehenden Erschütterungen/sekundärer Luftschall und den elektromagnetischen Feldern verträglich ist. Bezüglich der elektromagnetischen Felder wurde festgestellt, dass diese die Werte der 26. BImSchV unterschreiten werden. Des Weiteren wurde gutachterlich aufge- zeigt, dass bei der Beachtung bestimmter baulicher Vorkehrungen die Erschütterungen sich auf ein verträgliches Maß reduzieren lassen. Dies wird im Einzelnen im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen sein. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 II. Zum Verfahren und der bisherigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange Als bisherige Verfahrensschritte fanden am 30.03.2017 eine Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie am 18.08.2017 eine Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB statt. Im Rahmen der letzten Trägerbeteiligung haben sich die Verkehrsbetriebe Karlsruhe, der Nachbar- schaftsverband Karlsruhe, das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, die Stadtwerke Karlsruhe, der Regionalverband Mittlerer Oberrhein, die IHK, die Handwerkskammer, das Regierungspräsidium als höhere Naturschutzbehörde, das Landrats- amt Karlsruhe, die Deutsche Telekom, die Netze BW GmbH, der BUND, der Zentrale Juristische Dienst als Natur- und Bodenschutzbehörde, Immissions- und Arbeitsschutzbehörde, Abfall- und Altlastenbehörde sowie die Deutsche Bahn AG geäußert. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit fand nach vorheriger Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe am 26. Oktober 2016 im Gemeindessaal des Katholischen Ge- meindezentrums Heilig-Kreuz-Knielingen statt. Hierbei konnte sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informie- ren und sich zur Planung äußern. Hierbei setzten sich die Bürger kritisch mit der Erschießung und Anfahrbarkeit der geplanten Gebäude, der Stellplatzproblematik im Gebiet, dem Schall- schutz sowie den betroffenen Umweltgütern auseinander. Durchgreifende Einwendungen gegen das Vorhaben wurden nicht erhoben. Teilweise konnten die Anregungen zur Kenntnis genommen und im Verfahren berücksichtigt werden. Allerdings führte die Stellungnahme des BUND nochmals zu einer intensiven Auseinandersetzung mit den natur- und artenschutzrechtlichen Maßnahmen im Plangebiet. Das beteiligte Gutachterbüro wie auch die Naturschutzbehörde halten das vorliegende Konzept einschließlich der darin vorge- schlagen Maßnahmen für geeignet. Insbesondere wird durch CEF-Maßnahmen sichergestellt, dass ein Verstoß gegen artenschutzrechtliche Verbotstatbestände bei der Realisierung des Vor- habens ausgeschlossen werden kann. Das Stadtplanungsamt hat in den als Anlage 1 und 2 beigefügten Synopsen den eingegangenen Stellungnahmen die wertenden Aussagen der Stadtplanung gegenüber gestellt. Auf die Synopsen wird insoweit verwiesen. III. Fortsetzung des Verfahrens Nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange haben die das Verfahren vorbereitenden Maßnahmen einen Stand erreicht, den der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Maxauer Straße“, Karlsruhe-Knielingen, vom 24. März 2017 in der Fassung vom 23. März 2018 wiedergibt. Der Verfahrensstand recht- fertigt die förmliche Einleitung des Verfahrens und den Auslegungsbeschluss. Dem Gemeinderat kann deshalb empfohlen werden, den nachstehenden Beschluss zu fassen. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat beschließt das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebau- ungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Maxauer Straße“, Karlsruhe-Knielingen, mit der Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) fortzusetzen. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 24. März 2017 in der Fassung vom 23. März 2018 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in den Bebauungsplanentwurf auf- nehmen und zu diesem Zweck ggf. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs wie- derholen.
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Anlage 1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Maxauer Straße“ in Karlsruhe Ergebnis der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB Inhalt Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen: Stellungnahmen der Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung VBK Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH, 04.09.2017 Die VBK sind von den Planungen nicht betroffen und ha- ben hierzu keine Einwände. Wir gehen davon aus, dass die Deutsche Bahn AG als direkter Angrenzer des Plan- gebiets an dem Vorhaben beteiligt wurde. Die Deutsche Bahn AG wurde beteiligt Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr , 21.08.2017 Nach den mir vorliegenden Unterlagen gehe ich davon aus, dass die baulichen Anlagen - einschließlich unterge- ordneter Gebäudeteile-eine Höhe von 30 m über Grund nicht überschreiten. Sollte diese Höhe (30 m über Grund) überschritten wer- den, bitte ich in jedem Einzelfall mir die Planungsunterla- gen -vor Erteilung einer Baugenehmigung - nochmals zur Prüfung zuzuleiten. Bei der o.a. Maßnahme bestehen seitens der Bundes- wehr aus liegenschaftsmäßiger, infrastruktureller, schutz- bereichsmäßiger Sicht und gleichbleibender Rechts-und Sachlage keine Bedenken. Die geplanten Gebäude überschreiten die Höhe von 30m nicht. Kenntnisnahme Regierungspräsidium Karlsruhe Abteilung 5 - Umwelt, 22.09.2017 Sie haben uns mit Schreiben vom 18.08.2017 im Rah- men der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange den Entwurf eines Bebauungsplans zur Stellungnahme über- sendet. Träger der öffentlichen Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist die für Sie zuständige Untere Naturschutzbehörde (UNB) in dem in den§ 58 Absatz 1 NatSchG geregelten Umfang. Wir gehen davon aus, dass Sie die zuständige UNB in Ihrem Verfahren eben- falls beteiligen. Bitte beachten Sie, dass das Referat 55 Naturschutz- Recht im Bereich des Naturschutzes und der Land- schaftspflege formal nicht Träger eines öffentlichen Be- langs ist. Die Untere Naturschutzbehörde wurde be- teiligt. Die für das Verfahren erforderlichen Befreiungsanträge wurden mit den zustän- digen Stellen (UNB) abgestimmt. - 2 - Gegebenenfalls sind wir jedoch für die Erteilung einer natur-oder artenschutzrechtlichen Ausnahme oder Be- freiung zuständig. Sofern eine solche erforderlich ist, ge- nügt es nicht, dass Sie uns die Planunterlagen zusenden. Wir benötigen einen förmlichen Antrag, der sich in seiner Begründung explizit auf die Tatbestandsvoraussetzun- gen der Ausnahme- oder Befreiungsregelung bezieht. Die Frist des§ 4 BauGB gilt in diesem Fall nicht. Im Anhang finden Sie eine Tabelle, aus der Sie ersehen können, in welchen Fällen eine Zuständigkeit der Höhe- ren Naturschutzbehörde (HNB) gegeben ist, sowie Hin- weise zum Verfahren. Landratsamt Karlsruhe, Gesundheitsamt, 06.09.2017 Schutzgut Mensch: Die unbebaute Restfläche des Plangebiets liegt zwi- schen der Bahnlinie Karlsruhe - Winden, der B10 und der Rheinbrückenstraße. Die Bedeutung dieser Fläche für die Erholung ist gering. Bewohner dieses Gebiets sind vor allem Lärm durch Schienen- und Straßenverkehr und Gewerbelärm ausgesetzt. Als Maßnahmen zum Schall- schutz wird eine haushohe geschlossene Wand in der Fassadenflucht in Richtung Bahnlinie erstellt, die Fenster Richtung Bahnlinie werden festverglast, die Tiefgarage wird schallgedämmt und Lüftungseinrichtungen in den Wohnungen sorgen für Frischluftzufuhr. Mit den aktiven Schallschutzmaßnahmen gelingt es, die Grenzwerte der 16. BlmSchV für die innenliegenden Au- ßenwohnbereiche einzuhalten, allerdings nicht in allen Bereichen der Wohnungen. Laut Schallgutachten wäre die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte "nur durch eine unwirtschaftliche und städtebaulich fragliche Erhöhung der Lärmschutzwand um einige Meter in der südlichen Hälfte der derzeit geplanten Ausführung oder eine flä- chendeckende Überdachung der Freibereiche und zu- sätzlich eine Herumführung der Lärmschutzwand entlang der südöstlichen Grundstücksgrenze möglich. Für die Einhaltung auf den Dachterrassen der Doppel- häuser wäre eine Erhöhung der geschlossenen Brüstung auf etwa Geschosshöhe notwendig". Aus diesem Grund sehen wir in dieser lärmbelasteten Lage ausreichende passive Schallschutzmaßnahmen als notwendig an. Greifen diese Maßnahmen, wird zusammen mit der ge- planten Durchgrünung der Anlage eine gute Wohn- und Aufenthaltsqualität in stadtnahem Wohnraum erreicht. Schutzgut Klima und Luft: Die Fläche gilt im Städtebaulichen Rahmenplan Klima- anpassung (SRKA) als Potentialfläche für eine klimaopti- mierte Bebauung. Laut Vorentwurf Bebauungsplan sind keine negativen klimatischen Auswirkungen zu erwarten und die Bahntrasse fungiert als Luftleitbahn zur ausrei- chenden Durchlüftung des Wohngebiets. Dies steht im Widerspruch zum vorgelegten Umweltbe- richt, hier werden die Bebauung von klimawirksamen Flächen und beeinträchtigte Luftleitbahnen beschrieben. Die Herstellung gesunder Wohn- und Ar- beitsverhältnisse allein über aktive Schall- schutzmaßnahmen ist nur mit Maßnahmen möglich, die zu städtebaulich unbefriedi- genden Lösungen führen. Deshalb werden die erforderlichen aktiven Maßnahmen im Gutachten zwar benannt, es wird aber letztendlich ein Mix aus aktiven und passi- ven Schallschutzmaßnahmen gewählt, um die Vorgaben der 16. BlmSchV einzuhal- ten. Zusätzlich zur Schallschutzwand entlang der Bahntrasse ist neben einer entspre- chenden Gestaltung der Außenbauteile in Teilbereichen auch die Belüftung von schutzbedürftigen Räumen mit techni- schen Lüftungseinrichtungen notwendig. Die im schalltechnischen Gutachten vorge- schlagenen aktiven und passiven Schall- schutzmaßnahmen wurden in den Bebau- ungsplan übernommen. Die erhöhte Brüstung bei den Dachterras- sen im Bereich der Staffelgeschosse der Doppelhäuser wird aufgrund der bestehen- den Belastung dieses Bereichs durch Ge- werbelärm vom Gutachten vorgeschlagen. Der Vorschlag wird in die planungsrechtli- chen Festsetzungen übernommen. In der Ökologischen Tragfähigkeitsstudie des NVK Karlsruhe wird die Empfindlich- keit des Schutzgutes Klima/Luft innerhalb der Planungsfläche als sehr hoch be- schrieben, nach der Klimafunktionskarte sind die Flächen als mittlere Kaltluftliefe- ranten (350-700 m³/s) im Umfeld einer Kaltluftleitbahn bekannt. Jeder Verlust ei- - 3 - Wir begrüßen das Gegenwirken durch intensive Begrü- nung, aufgelockerte Wohnbebauung, Verwendung von hellen Oberflächen, Fassadenbegrünung und ein innova- tives Energiekonzept mit eigener Nahwärmeversorgung. Wasserhygiene Gemäß§ 17 der Trinkwasserverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2016 (TrinkwV) sind Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser mindestens nach den allgemein aner- kannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) zu planen, zu bauen und zu betreiben. Der Unternehmer und der sons- tige Inhaber von Anlagen für die Gewinnung, Aufberei- tung oder Verteilung von Trinkwasser haben sicherzu- stellen, dass bei der Neuerrichtung oder Instandhaltung nur Werkstoffe und Materialien verwendet werden, wel- che im Kontakt mit dem Trinkwasser •keine negativen Auswirkungen auf die menschliche Ge- sundheit haben, •den Geruch oder den Geschmack nicht nachteilig beein- trächtigen oder •Stoffe in Mengen ins Trinkwasser abgeben, die größer sind als dies bei der Einhaltung der a.a.R.d.T unvermeid- bar sind. Weiterhin muss nach § 4 Absatz 1 das Trinkwasser so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Ge- brauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist. Es muss rein und genusstauglich sein und den Anfor- derungen der §§ 5 bis 7 entsprechen. Die Qualität des Trinkwassers gern. §§ 5 bis 7 Trinkwasserverordnung sind durch Untersuchungen von einem hierfür akkredi- tierten Labor zu bestätigen. Für die Einhaltung dieser An- forderungen ist der Betreiber und sonstige Inhaber der Wasserversorgungsanlage verantwortlich. Wir empfehlen vor Inbetriebnahme für vorgesehene öf- fentliche Einrichtungen je Objekt eine mikrobiologische Trinkwasseruntersuchung (Kaltwasser) einseht. der Pa- rameter E.coli, Coliforme Bakterien und Koloniezahl bei 22/36°C von einem akkreditierten Labor entnehmen und untersuchen zulassen. ner klimatisch wirksamen Frei- oder Grün- fläche, insbesondere im dicht besiedelten Stadtgebiet, stellt eine Beeinträchtigung des Schutzgutes Klima dar. In diesem Fall kann jedoch aus folgenden Gründen nur von einer geringen Beeinflussung des Schutzgutes Klima ausgegangen werden: Die Kaltluftleitbahn wird durch die Bebau- ung nicht blockiert oder eingeschränkt. Im Umfeld stehen viele deutlich hochwerti- gere Frei- und Grünflächen als Kaltluftlie- feranten zur Verfügung. Die geplanten Mi- nimierungsmaßnahmen in der Wohnbe- bauung verhindern eine negative Auswir- kung auf das Lokalklima. Die Wohnbebau- ung profitiert von der Nähe zur Kaltluftleit- bahn und wird ausreichend versorgt mit Kaltluft. Der Umweltbericht und der Be- bauungsplan werden entsprechend ange- passt. Die Anregungen werden in die Hinweise zum Bebauungsplan übernommen (Ziff. 12 der Hinweise wird ergänzt) - 4 - Netze BW GmbH, 07.09.2017 Keine Anregungen oder Bedenken -- Handwerkskammer Karlsruhe, 08.09.2017 Keine Anregungen oder Bedenken -- Nachbarschaftsverband Karlsruhe, 19.09.2017 die vorgelegte Planung gilt gemäß Ziffer 2.1. der Begrün- dung als aus dem gültigen FNP 2010 entwickelt. Kenntnisnahme ZJD, Abfallrechts- und Altlastenbehörde, 22.09.2017 Aus Sicht der unteren Abfallrechts- und Altlastenbehörde bestehen gegen· das Vorhaben bei Beachtung der Aus- führungen des Umwelt- und Arbeitsschutz für den Be- reich Altlasten I Abfall (Stellungnahme vom 22. Septem- ber 17) keine grundsätzlichen Bedenken. Die Anregungen des Umwelt- und Arbeits- schutzes werden berücksichtigt. BUND, NV – BW e.V. – NABU Deutschland e.V., 29.09.2017 Nach gründlicher Prüfung der vorhandenen Unterlagen bewerten die Naturschutzverbände das Bauvorhaben äußerst kritisch. Grundsätzlich ist zu sagen, dass die von der Stadt Karls- ruhe angestrebte "städtische Innenverdichtung" durch die Schließung von Baulücken zur Einsparung von Wohnbaufläche im Außenbereich beitragen soll. Es han- delt sich hier aber nicht um eine Baulücke im engeren Sinn, sondern die Fläche liegt am Ende der Wohnbebau- ung, es schließen sich die Bahngleise und Kleingärten an. Der nördliche Bereich des Plangebiets (Flurstück 40004/1) ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche dar- gestellt, das Verfahren wird planungsrechtlich nach dem Außenbereich durchgeführt! Außerdem ist die Fläche Teil des Biotopverbunds "trockene Standorte". Allein schon diese Gegebenheiten müssen zu einer sehr kritischen Auseinandersetzung mit dem Vorhaben führen. Vor allem aber ist die Fläche von einer so hohen ökologi- schen Qualität, insbesondere in Bezug auf Insektenarten und Mauereidechsen, dass von einem naturschonende- ren innerstädtischen Eingriff nicht gesprochen werden kann. Für die Mauereidechsen erscheint das vorgelegte Kon- zept schlüssig. Für die betroffenen Vogelarten sind jedoch nur Kompen- sationsmaßnahmen für den Fitis geplant, für die in ihrem Bestand dramatisch zurück gegangene Goldammer ist weiterhin nichts vorgesehen, der Vorhabenträger will auf dem Feldgehölz nach wie vor Besucherparkplätze anle- gen, trotz einer über die Norm hinaus gehenden Anzahl von Stellplätzen in der Tiefgarage. Unter die Nachverdichtung fallen nicht nur klassische Baulücken sondern auch städ- tebauliche Restflächen, z.B. an Verkehrs- wegen. Unter diese Kategorie fällt das Vor- habengebiet. Der überbaute Teil ist im Flä- chennutzungsplan als geplante Baufläche dargestellt, das Vorhaben ist aus dem Flä- chennutzungsplan entwickelt. Im Bebauungsplan wurde berücksichtigt, dass es sich um einen Standort im Außen- bereich handelt. Deshalb wurde der Be- bauungsplan im Regelverfahren aufge- stellt. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass im nördlichen Teil des Geltungsbe- reichs keine Nachverdichtung stattfindet. Die ökologische Qualität des Gebietes wurde erkannt und führte zu umfangrei- chen artenschutzrechtlichen Maßnahmen und auch Kompensationsmaßnahmen aufgrund einer Eingriffs/ Ausgleichsbilanz. Kenntnisnahme Auf Grund der Vermeidungsmaßnahmen (Rodung außerhalb der Vogelbrutzeit, großflächiger Erhalt und Sicherung vor- handener Gebüschstrukturen zur Klein- gartensiedlung, Pflanzungen heimischer Bäume und Sträucher im Bereich „C1“, Er- halt einer dichten Gebüschzone im Be- - 5 - Für vernichtete Baumhöhlen, die von Fledermäusen ge- nutzt werden können, ist das Anbringen von einem Kas- ten für je zwei gefällte Bäume vorgesehen, ein äußerst dürftiger Ersatz. Im Textteil wird darauf verwiesen, dass die zum Arten- schutz vorgeschlagenen Maßnahmen "im Wesentlichen in den Bebauungsplan übernommen" wurden. Die Na- turschutzverbände halte es für geboten ALLE vorge- schlagenen Maßnahmen zu übernehmen. Abweichun- gen von den Vorschlägen aus dem Gutachten wären ein- zeln detailliert zu begründen. Zu 8.4. "Sonstige Maßnahmen": Ausgeführt wird, dass im Bereich der Lärmschutzwand für transparente Bauteile aus "Vogelschlag-sicherem Glas" verwendet werden müssen. Die Naturschutzverbände halten diese Festset- zung für unzureichend, um ein signifikant erhöhtes Tö- tungsrisiko sicher zu vermeiden. Die Vorgaben aus dem Leitfaden "Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht" sind anzuwenden, d.h. es sind vorzugsweise eng ste- hende Muster (vgl. Rückseiten neuer VBK-Haltestellen) oder flächig opake Ausführungen zu wählen. Ebenso ist zu gewährleisten, dass Spiegelungen vermieden wer- den. Es besteht an dieser Stelle ein erheblicher Konkre- tisierungsbedarf in den vorgelegten Planungen. Die ge- wählte Ausführung ist von der ökologischen Baubeglei- tung zu dokumentieren und zu bewerten. Zu klären ist auch, wie die Unterhaltung der Schallschutzwand und der zugehörigen Fenster in dem sehr engen Band zwi- schen Bahn und Bebauung und gleichzeitiger Präsenz von Eidechsenhabitaten möglich sein wird. Die negativsten Auswirkungen sind für die spezialisierten und seltenen Insektenarten zu erwarten, die auf diesen reich „ C1“ sowie die Pflanzung heimi- scher, regional angepasster Arten um die Gebäude) und die im Umfeld sehr guten Strukturen mit Hecken, Gebüschen und Feldgehölzen kann von weiter guten Be- dingungen für die Goldammer ausgegan- gen werden. Die Besucherparkplätze liegen vorwie- gend im Bereich von mittelalten Robinien mit wenig Unterwuchs und werden daher nicht als typischer Lebensraum für die Goldammer angesehen. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die gefangenen Stellplätze in der TG nicht für den Stellplatznachweis nach LBO her- angezogen werden können und sich des- halb die Zahl der TG-Stellplätze an den gesetzlichen Vorgaben orientiert. Der Bestand an Fledermäusen und die bisherige Qualität und Quantität an Fleder- maus nutzbaren Höhlen ist im Plangebiet gering, sodass die angebotenen Fleder- mauskästen als ausreichend erachtet wer- den. Viele der im Baumgutachten erfassten Baumhöhlen sind so ausgebildet, dass sie zwar als Zwischenquartiere, nicht aber als Fortpflanzungs- oder Überwinterungsstät- ten für Fledermäuse dienen können (z.B. zu klein, nass, am Stammfuß). Die Anregung wird berücksichtigt. Die im aktualisierten Umweltbericht vorgeschla- genen Festsetzungen werden in den Be- bauungsplan übernommen. Entsprechend dem letzten Abstimmungs- stand mit den zuständigen Ämtern wurde in den Bebauungsplan aufgenommen, dass für Glasflächen in den für den Vogel- schlag relevanten Bereichen (Lärmschutz- wand und Glasbrüstungen im Bereich der Doppelhäuser) ausschließlich Elemente aus bedruckten Vogelschlag-sicherem Glas mit hochwirksamen Mustern nach der österreichischen Norm ONR 191040 und einer Spiegelung unter 15% zu ver- wenden sind. Insofern wurde das Thema Vogelschlag im vorliegenden Entwurf be- rücksichtigt. Es wird gesehen, dass es sich bei den Tro- - 6 - Biotopverbund angewiesen sind. Es ist davon auszuge- hen, dass durch die Zerstörung der Vegetation und die Erdarbeiten ein großer Teil der in der Entwicklung befind- lichen Larven getötet wird und trotz Anlage des Ersatzbi- otops einige Arten völlig verschwinden, andere in ihrem Bestand dramatisch zurück gehen werden. Zudem be- steht für die Ersatzlebensräume kein Schutzstatus, so dass ungesichert ist, ob diese dauerhaft bestehen wer- den. Die Naturschutzverbände weisen darauf hin, dass die vorgesehene Dachbegrünung ihre den Eingriff etwas mildernde Wirkung nur entfalten kann, wenn diese so gestaltet ist, dass sie sowohl für Überwinterungsstadien wie auch für lange, trockene Hitzeperioden hin ausgelegt ist. Dies trifft umso mehr zu, je mächtiger die Substrat- schicht ausgebildet ist. Die festgesetzten 15 cm sind als Minimum anzusehen. Durch die ökologische Baubeglei- tung ist auch die Herstellung der Dachbegrünung zu be- gleiten und zu dokumentieren. Doch auch unter Einbeziehung der vorgesehenen Maß- nahmen (Wie sollen beispielsweise nicht flugfähige Arten das Gründach erreichen?) betrachten wir die Bebauung als Beitrag zum weiter voran schreitenden Insektenster- ben und lehnen sie ab. Boden, Aushub, Entsorgung, Versickerung: Der Fund von Schlacke, Schwarzdeckenpartikeln oder auch nicht weiter identifizierbaren schwarzen Partikeln deutet auf polyzyklische Aromate hin. Dies wird durch die Laboruntersuchung bestätigt, nach der "bei der Stoff- gruppe der PAK bei hohen Feststoffgehalten von einem gewissen Lösungspotenzial auszugehen" ist. Damit liegt nach unserer Auffassung nicht nur Hausmüll, sondern Sondermüll vor und wir fordern unbedingt die Entsor- gung durch eine zertifizierte Entsorgungsfirma sowie die lückenlose Kontrolle des Entsorgungswegs. Vor diesem Hintergrund ist auch die Versickerung von Dachflächen- wasser etc. sehr kritisch zu betrachten. Den vorgelegten Unterlagen liegt ein Plan "Nieder- schlagsentwässerung" bei. Dieser ist jedoch keinesfalls als prüffähiges "Entwässerungskonzept" anzusehen, ein solches ist noch vorzulegen. Nachzuweisen ist darin, dass zu einem keine Auswaschung von Schadstoffen aus belasteten Böden erfolgt und zum anderen, dass keine Beeinträchtigungen (Ersäufen!) der Nahe der Bebauung gelegenen Eidechsenhabitate erfolgt. ckenflächen um sehr wertvolle Lebens- räume für viele Insektenarten handelt. Die flugfähigen Insekten werden sicherlich vom Lebensraum auf dem Dach profitie- ren, insbesondere da eine Impfung der Dachvegetation mit dem vorhandenen, lo- kalen Samenbestand stattfinden wird. Die Dachbegrünung auf 15 cm mächtiger Sub- stratschicht ermöglicht einen funktionie- rende Dachvegetation, auch unter Extrem- bedingungen. Ergänzend wird die Tro- ckenvegetation im Baufeld in zeitlich ge- staffelten Abschnitten zur Schonung der Insekten, insbesondere der Wildbienen, großflächig abgetragen und im entsiegel- ten Bereich entlang des Fußweges einge- baut. Ein Großteil des Trockenbiotopver- bundes zwischen Bahnlinie und Fußweg bleibt erhalten. Eine langfristige Pflege soll den Erhalt gewährleisten. Insofern wurden die Belange der Insektenarten im Rahmen der Planung berücksichtigt. Die Ausführung der Dachbegrünung mit einem Substratauftrag von mindestens 15 cm ist planungsrechtlich gesichert. Die An- regung der Dokumentation der Herstel- lung der Dachbegrünung durch die ökolo- gische Baubegleitung wird berücksichtigt. Im Rahmen des Vorhabens wurde der vor- handene Boden auf Schadstoffe geprüft und ein Bodenmanagementkonzept er- stellt. Das Fachgutachten kommt insge- samt zu der Einschätzung, dass auf Grundlage der vorliegenden Analyseer- gebnisse in den beprobten Erdstoffen keine gefährlichen Abfälle zu erwarten sind, sodass das gesamte Aushubmaterial nach derzeitigem Kenntnisstand dem AVV-Schlüssel 170504 „Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 170503* fallen“ zuzuordnen ist. Sollten sich im Rahmen der Bauarbeiten neue Erkenntnisse ergeben, wird das Bo- denmanagement entsprechend den gel- tenden Normen angepasst. Insofern wird die Anregung berücksichtigt. Im Bebauungsplan werden die Grundzüge der geplanten Entwässerung dargestellt. Das vollständige Entwässerungsgesuch wird im Rahmen der Baugenehmigung vorgelegt. Die Versickerung erfolgt nur auf Flächen, bei denen keine Altlasten vorhanden sind. Ggf. wird ein Bodenaustausch vorgenom- men. Dies wird im Rahmen des Bodenma- nagementkonzepts berücksichtigt. Die Lage der Entwässerungsmulden bzw. - 7 - Im Übrigen halten die Naturschutzverbände die Stellung- nahme vom 12.5.2017 in allen Punkten aufrecht, die durch die Fortschreibung der Planung nicht als erledigt anzusehen sind. Nachfolgend sind die Inhalte der Stellungnahme vom 12.05.2018 aufgeführt: Die Naturschutzverbände begrüßen es, dass das vorlie- gende Artenschutzgutachten eine fundierte Basis für ab- zuleitende Maßnahmen für den Artenschutz in diesem heiklen Verfahren bietet. Für die Mauereidechsen er- scheint das vorgelegte Konzept als schlüssig. Darüber hinaus legen wir Wert auf Schutzmaßnahmen für die betroffenen Insekten- und Vogelarten. Es ist be- kannt, dass ein Großteil der Insektenmasse in Deutsch- land in den letzten Jahren verschwunden ist. Insbeson- dere auf trockenen Standorten kommen sehr speziali- sierte Arten vor (die im Gutachten möglicherweise nicht alle erfasst werden konnten, falls nur wenige Individuen auf der Fläche leben), für die ausreichend Ersatzlebens- räume zu schaffen sind. Ebenso sind die Vogelarten auf dem Rückzug, der Rück- gang der Insekten als Nahrungsgrundlage und die Le- bensraumvernichtung spielen hier eine große Rolle. Die Fläche ist inzwischen durch einen Bauzaun abge- sperrt, insofern war uns eine Begehung nicht möglich. Wir weisen darauf hin, dass vor der Durchführung der CEF- Maßnahmen keine vorbereitenden Baumaßnahmen durchgeführt werden können. Eine ökologische Baubegleitung ist zwingend erforder- lich, um die Auswirkungen währen der Bauzeit zu begren- zen Welches Konzept gibt es in Bezug auf Flächeninan- spruchnahme, Bodenverdichtung, Vegetationsverlust während der Bauphase? Wo wird die Baustellenzufahrt sein? Entlang der Ausgleichsflächen und des Feldgehöl- zes halten wir das für sehr problematisch. Bei der Baustelleneinrichtung ist zu gewährleisten, dass deren Ausführung wurde auf die arten- schutzrechtlichen Maßnahmen abge- stimmt. Im Zuge der CEF-Maßnahmen für Mauer- eidechsen wird auf beiden CEF-Flächen durch die Offenhaltung und Schaffung neuer, trockener Bereiche auch für sehr spezialisierte Arten ein neuer Lebensraum (inklusive Fortpflanzungsstätten) geschaf- fen. Es wird davon ausgegangen, dass die- ser auch in kurzer Zeit auf von spezialisier- ten Insekten besiedelt wird. Ein Großteil der Trockenbiotopflächen soll erhalten werden. Auf Grund der Vermeidungsmaßnahmen (Rodung außerhalb der Vogelbrutzeit, großflächiger Erhalt und Sicherung vor- handener Gebüschstrukturen zur Klein- gartensiedlung, Pflanzungen heimischer Bäume und Sträucher, Erhalt einer dichten Gebüschzone sowie die Pflanzung heimi- scher, regional angepasster Arten um die Gebäude) und die im Umfeld sehr guten Strukturen mit Hecken, Gebüschen und Feldgehölzen wurden auch die arten- schutzrechtlichen Belange der Vogelarten im Bebauungsplan berücksichtigt. Die Anregung wird berücksichtigt. Es wer- den keine Handlungen durchgeführt, die artenschutzrechtliche Verbotstatbestände auslösen. Die Anregung wurde berücksichtigt. In den Hinweisen zum Bebauungsplan wird auf die Notwendigkeit einer ökologischen Bau- begleitung hingewiesen. Die Baustellenzufahrt erfolgt über die Saarlandstraße. Die Absperrung von ar- tenschutzrechtlich sensiblen Bereichen während der Bauphase wird berücksich- tigt. - 8 - alle schutzwürdigen Bereiche - insbesondere Flächen für den Artenschutz – durch physische Barrieren (Bauzäune) vor einer Beanspruchung geschützt werden. Erfahrungsgemäß kommt es während des Baubetriebs zu einer Vermüllung der Baufläche und der Umgebung. Was ist geplant, um dem entgegen zu wirken? Das Gelände fällt von der Maxauer Str. zur Bahnlinie hin ab. Eine Auffüllung ist damit unumgänglich. Um welches Material handelt es sich? Wie wird der Übergang zur Ausgleichsfläche gestaltet? Ruhender Verkehr: Die Stellplatzzahl geht für 58 Wohnungen mit 58 + 22 zu- sätzlichen Plätzen in einer Tiefgarage deutlich über die baurechtlich erforderliche Zahl hinaus. Die Zahl der Stell- plätze ist vor dem Hintergrund recht hoch, als 2/3 der Wohnungen 1- und 2- Zimmer-Wohnungen sind. Insofern ist die zusätzliche Anlage von 21 Besucherparkplätzen völlig überzogen. Dies fällt umso mehr ins Gewicht, weil offensichtlich ein Teil des Feldgehölzes (geschützt nach § 33 NatSchG)) ihnen zum Opfer fallen soll. Es ist davon auszugehen, dass die im Artenschutzgutachten genannte Goldammer dort ihren Brutstandort hat. Hier widerspre- chen wir dem Gutachten, das außer beim Fitis bei den anderen Vogelarten nur geringe Bestandseinbußen in den letzten Jahren zu verzeichnen waren. So ist landes- weit die Zahl der Goldammern in den letzten Jahr en dras- tisch zurückgegangen, in Knielingen gibt es außer im ge- planten Baugebiet nur noch einzelne Vorkommen im Schutzgebiet Burgau und am Frauenhäusleweg. Das Feldgehölz ist unbedingt zu erhalten, weitere Gebüsche außerhalb der Wohnbebauung sind anzulegen, unnötige Beunruhigungen durch parkierende Pkw sind zu ver- meiden. Besucherparkplätze können in der Tiefgarage geschaffen werden, außerdem gibt es Parkmöglichkeiten im Zufahrtsbereich in der Pfalzbahnstr. Selbst in der Saar- landstr. gibt es zumindest am Wochenende Parkmöglich- keiten. Außerdem ist das Gebiet sehr gut an den ÖPNV angeschlossen. Die überzogene Zahl an Stellplätzen ist vermutlich der kaufkräftigen Klientel geschuldet. Die so- ziale Verträglichkeit des Vorhabens muss in Zweifel ge- zogen werden, es sind ausschließlich Eigentumswoh- nungen im Geschosswohnungsbau, dazu noch überwie- gend für Singles, geplant. Bei der Einrichtung bzw. dem Betrieb der Baustelle werden die artenschutzrechtlich relevanten Bereiche abgesperrt. Die ökolo- gische Baubegleitung ist ein weiterer wich- tiger Faktor, der dazu beitragen wird, bei den Firmen vor Ort die erforderliche Sensi- bilität herzustellen, damit keine „Vermül- lung“ stattfindet. Die Auffüllung erfolgt mit geeignetem Ma- terial gemäß dem Bodenmanagementkon- zept des Fachplanungsbüros GHJ, das dem Bebauungsplan als separate Anlage beigefügt wird. Der Entwurf für die geplante Wohnbebau- ung reagiert auf die bestehende Topogra- phie. Das Gelände wird in Stufen von der Maxauer Straße zur Bahn hin abgetreppt, so dass ein verträglicher Übergang zwi- schen Wohnbebauung und den daran an- grenzenden Ausgleichsflächen entsteht. Die 22 „zusätzlichen“ Stellplätze in der Tiefgarage sind gefangene Stellplätze, die somit nicht für Besucher gerechnet werden können. Sie können aber für mögliche Zweitfahrzeuge von Bewohnern angemie- tet werden. Insofern können in der Tiefga- rage nur die nach LBO baurechtlich not- wendigen Stellplätze in der Tiefgarage nachgewiesen werden. Eine Reduzierung der Zahl der Stellplätze aufgrund der guten ÖPNV- Anbindung ist im Gegensatz zu ge- werblichen Nutzungen bei der Wohnnut- zung nach der Stellplatzverordnung nicht möglich. Neben den baurechtlich notwendigen Stellplätzen ist auch eine ausreichende Anzahl von Besucherstellplätzen vorzuse- hen, um Konflikte mit der bestehenden Be- bauung zu vermeiden. Dabei ist zu erwäh- nen, dass der Parkdruck in der Saarland- straße und der Maxauer Straße schon jetzt sehr hoch ist, was z.T. auch auf das an- grenzende Siemensgelände zurückzufüh- ren ist. Die geplanten 21 Besucherstell- plätze orientieren sich an den üblichen Karlsruher Faktor, der bei Neubauvorha- ben in der Regel 1 Besucherstellplatz für 3 geschaffene Wohneinheiten vorsieht. Durch eine entsprechende Beschilderung soll sichergestellt werden, dass die Besu- cherstellplätze für den geplanten Zweck benutzt werden. - 9 - Artenschutz Mauereidechse: Der errechnete Flächenbedarf des Ausgleichs für den vollständigen Lebensraumverlust der Mauereidechsen beträgt 4800qm. Diese Fläche wurde wegen des guten Entwicklungspotentials um 1000qm reduziert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Habitate entlang der Bahngleise vermutlich überwiegend besetzt sind, ein Ausbreiten der Tiere dahin also schlecht möglich ist. Eine qualitativ gute Ausgestaltung der Ausgleichsflä- chen ist daher zwingend notwendig. Eine Umsiedlung der Tiere in nicht benachbarte Bereiche ist zu vermeiden. Wie wird die fachliche Pflege der Ausgleichsflächen dau- erhaft gesichert? Inwieweit sind die Flächen gegen zukünftige Bebauung gesichert? Zu lesen ist, dass die Artenschutzmaßnahmen "im We- sentlichen in den Bebauungsplan" übernommen wurden. Zu begründen ist, für welche und warum die nicht voll- ständig erfolgte. Auf den Nachweis der Funktionalität vor Umsetzung der Baumaßnahme, die Erforderlichkeit einer ökologischen Baubegleitung und Gewährleistung einer fachgerechten, dauerhaften Pflege wird verwiesen. Insekten Auf den begrünten Dächern ist das evtl. Anbringen von Photovoltaikzellen nicht verträglich mit der Bepflanzung für die Insekten. Der Zielkonflikt zwischen Schaffung ei- ner extensiven Dachbegrünung (die auch entsprechend in Bewertung der Umweltauswirkungen einbezogen wer- den kann) und der Nutzung der Dachflächen für Photo- voltaik (als Beitrag zur Energiebereitstellung) muss auf- gelöst werden. Da die Ziele als kaum vereinbar auf glei- cher Fläche erscheinen, ist im Weiteren nach Entschei- dung für eine planerische Variante diese darzustellen und zu bewerten. Die Anzahl der vorkommenden Wildbienenarten ist be- eindruckend. Wie können deren Fortpflanzungsstätten im Rah- men der CEF-Maßnahmen gesichert werden? Wildbienen bringen ihre Larven sowohl in Tot- holz, Pflanzenstengeln als auch im Boden aus, d.h., das Gutachten sollte darüber Auskunft ge- ben, welche bestehenden besetzten Strukturen in die CEF-Flächen verbracht werden sollen und welcher Zeitraum für das Verbringen der Pflan- zenflächen gewählt werden sollte. Die CEF-Flächen werden mit 2 großen Steinriegeln, mindestens 3 Sandlinsen, Steinschüttungen, Totholz, Ruderalberei- chen, Pflanzungen funktional und qualitativ hochwertig ausgestattet werden. Der Steinriegelbau entspricht den Empfehlun- gen des DGHT für Mauereidechsen. Es wurden ein Freiflächenplan (Teil des VEP) und ein Pflegekonzept erstellt. Darin wird eine regelmäßige und dauerhafte Pflege der gesamten Fläche festgelegt. In- sofern wurde die Anregung berücksichtigt. Planungsrechtlich sind Teile des § 33 Bio- tops, die CEF-Flächen und Artenschutzflä- chen als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gemäß den Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans geschützt. Des Weiteren ist das § 33 Biotop nach LNatSchG und BNatSchG § 30 geschützt. Die im aktualisierten Umweltbericht vorge- schlagenen Maßnahmen wurden in den Bebauungsplan übernommen. Die Be- gründung wurde entsprechend angepasst. Auf das Anbringen von Photovoltaik-Anla- gen wird verzichtet. Insofern wird die Anre- gung berücksichtigt. Auf beiden CEF-Flächen werden Struktu- ren (Totholz, blütenreiche Ruderalvegeta- tion, Trockenvegetation, grabbare Boden- fläche) für Wildbienenarten gezielt einge- bracht, die diese dann nutzen können. Die Umsetzung des Trockenbiotops von der Baufläche zu C2 wird zur Schonung der In- sekten zeitlich versetzt in mehreren Ab- schnitten erfolgen. - 10 - Vogelschutz: Die vorgesehene Lärmschutzwand fest verglaste Öffnun- gen auf der Bahnseite vor. Diese sind aufgrund der Höhe der Wand als extrem gefährlich in Bezug auf Kollisionen mit Vögeln zu werten. Es müssen Festsetzungen gemäß Leitfaden „Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht“ erarbeitet werden und verbindlich festgeschrieben wer- den, die vorliegende Fassung ist noch viel zu unkonkret. Fledermäuse: Welche Beleuchtung des Weges zur Tiefgarage und der Grundstücke ist vorgesehen? Ein Beleuchtungskonzept sollte vorgelegt werden. Geschützte Pflanzen: Deren Vorkommen wurde nicht untersucht. Im Bereich des Knielinger Bahnhofs gibt es einen Standort mit Bocksriemenzungen, Himantoglossum hiricinum, rote Liste Bawü 3. Es wäre zu prüfen, ob weitere Standorte im Plangebiet vorkommen und von den Maßnahmen betrof- fen sin. Es sollte belastbar ausgeschlossen werden, dass durch die Planung, Baunebenflächen oder Baulogistik die Standorte beeinträchtigen werden. Bodenbelastungen: Wir bitten um Auskunft: Wie wird mit den Schadstoffen im Boden verfahren? Sind bei einem evtl. Aushub Emis- sionen zu befürchten? Wo wird der Boden entsorgt? Entwässerung / Versickerung: Auf die Probleme aufgrund der Bodenbelastung wird im Entwurf eingegangen. Um diese zu lösen, ist ein Entwäs- serungskonzept detailliert zu erarbeiten und festzulegen. Aufgrund des offenbar immer noch üblichen Pestizidein- satzes an Bahngleisen ist zu prüfen, inwiefern dies dabei zu berücksichtigen ist, um eine Kotamination des Grund- wassers. durch Eintrag der Pestizide zu vermeiden. Energieversorgung: Eine Pelletheizung bringt eine zusätzliche Feinstaubbe- lastung für die angrenzende Bebauung. Da in geringer Entfernung neben dem Bahngleis Richtung Neureut die Wärmeleitung der MiRO zu den Stadtwerken verläuft, In die Festsetzungen wurde aufgenom- men, dass für die Verglasung in der Lärm- schutzwand, die nicht an Gebäudeinnen- räume anschließt, Elemente aus bedruck- ten Vogelschlag-sicherem Glas mit hoch- wirksamen Mustern nach der österreichi- schen Norm ONR 191040 und einer Spie- gelung unter 15% zu verwenden sind. In- sofern wurde die Gefahr des Vogelschlags berücksichtigt. Vorgesehen ist eine Beleuchtung, die die Bedürfnisse der Insekten und Fleder- mäuse berücksichtigt. Eine entsprechende Festsetzung für eine verträgliche Beleuch- tung wurde in den Bebauungsplan über- nommen. Für die Kartierung der Biotoptypen und der Arterfassungen erfolgten mehrere Bege- hungen durch verschiedene Fachgutach- ter im Jahr 2015. Ein Vorkommen der Bocksriemenzunge auf den betroffenen Flurstücken kann ausgeschlossen werden. Die Funde seien im Bereich des Knielinger Bahnhofs. Die Baumaßnahmen finden dort sowieso nicht statt, auch nicht im Rahmen von Baunebenflächen, Baustelleneinrich- tung etc. Lediglich die CEF-Maßnahme C2 wird auf dem asphaltierten Weg (Teilent- siegelung) durchgeführt. Zur Einschätzung der bestehenden Belas- tungen des Bodens wurde ein Gutachten erstellt. Unter Ziffer 4.7 der Begründung wurden unter der Überschrift „Altlasten“ die Inhalte des Gutachtens zusammengefasst. Danach sollen zur Verbesserung der Ge- samtsituation einzelne oberflächennahe Belastungsschwerpunkte in zukünftig nicht versiegelten oder überschütteten Berei- chen mittels Bodenaushub entfernt wer- den. Das Aushubmaterial ist abfallrechtlich zu untersuchen. Insgesamt wird die ge- plante Nutzung angesichts der Belas- tungssituation als vertretbar eingestuft. Das Entwässerungskonzept wurde kon- kretisiert und in die Begründung übernom- men. Im Freiflächenplan (VEP) wird die Lage der Versickerungsflächen konkretisiert. Für die Energieversorgung wurden meh- rere Varianten auf ihre Machbarkeit über- prüft, wobei die Entscheidung zugunsten - 11 - wäre es viel sinnvoller, dort die benötigte Wärme zu ent- nehmen, staub - und emissionsfrei. Umbau Bahnhof Knielingen: Inzwischen wurde kurzfristig bekannt und ist vor Ort zu beobachten, dass derzeit die Maßnahmen zum Umbau des Bahnhofs Knielingen durch die Deutsche Bahn erfol- gen. Hierbei werden entlang den Bahngleisen auch Ha- bitate für die Mauereidechse beansprucht und/oder auf- gewertet. Diese Maßnahmen scheinen nach Kenntnis der Naturschutzverbände auch bis in die Flächen der vor- liegenden Planung hineinzureichen. Die Wirkungen die- ser beiden Planungen sind zwingend in einer Fortschrei- bung der Unterlagen zusammen zu betrachten und zu bewerten. Auswirkungen auf die lokale Population der Mauereidechse sind zu erwarten. Zu klären ist, ob die hier im Bebauungsplan überplanten Flächen überhaupt noch zur Verfügung stehen. Es zeichnet sich ab, dass die gesamte Artenschutzfachplanung überprüft und wohl überarbeitet werden muss, um der neuen Situation ge- recht zu werden. Unverständlich erscheint es, dass dem Vorhabenträger keine Informationen zur Planung der Bahn zur vorlagen bzw. warum er diese nicht einbezogen hat. der Pelletheizung fiel. Im Rahmen der Um- setzung der Anlage werden die notwendi- gen Filteranlagen berücksichtigt. Die geplanten CEF-Maßnahmen finden auf Flächen statt, die sich im Eigentum des Vorhabenträgers befinden. Insofern ist de- ren Umsetzung gewährleistet. Wenn die Bahn Aufwertungsmaßnahmen in diesem Bereich durchführen will, müssen diese mit Einverständnis des Vorhabenträgers erfol- gen. Industrie- und Handelskammer IHK, 29.09.2017 die Untersuchungen zum Gewerbelärm kommen zum Er- gebnis, dass die Immissionsrichtwerte für ein allgemei- nes Wohngebiet, zumindest teilweise, überschritten wer- den. Insbesondere die für die Immissionen aus dem Sie- mens-Areal exponierten Fassadenbereiche der Doppel- häuser besitzen demnach eher "Mischgebietscharakter". Zudem kommt das Lärmschutzgutachten der dieBauin- genieure - Bauphysik GmbH zu dem Ergebnis, dass, um die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm für ein WA an den Immissionsorten der Doppelhäuser einzuhalten, hervor- gerufen durch Gewerbelärm, sowohl Lärmschutzwände im Bereich der Dachterrassen, als auch Lärmschutz- wände entlang der Maxauer Straße und entlang der nord- westlichen Grundstücksgrenze zur Bestandsbebauung notwendig seien. Diese Maßnahmen werden in den textli- chen Festsetzungen allerdings nicht aufgeführt, was aus unserer Sicht kritisch zu hinterfragen ist. Es sind alle Vor- kehrungen zu treffen, die helfen, einen Konflikt zwischen der geplanten Wohnbebauung und den vor Ort ansässi- gen Gewerbetreibenden zu vermeiden. Aus diesem Grund bitten wir Sie, die Schallschutzmaß- nahmen, explizit den Gewerbelärm betreffend, noch ein- mal umfänglich zu prüfen und gegebenenfalls zu ergän- zen. Die Anregung wird berücksichtigt. Der Be- bauungsplan wurde hinsichtlich des Schallschutzkonzeptes zum Gewerbelärm untersucht. Im Rahmen des Schallgutachtens wurden die relevanten Belastungen des Plange- bietes durch Gewerbelärm untersucht und entsprechende Vorschläge für aktive Schallschutzmaßnahmen zum Schutz der Wohnnutzung vor Gewerbelärmimmissio- nen formuliert. Dabei werden erhöhte Brüstungen bei den Dachterrassen im Be- reich der Staffelgeschosse der Doppel- häuser sowie eine Lärmschutzwand in der Vorgartenzone der Doppelhäuser entlang der Maxauer Straße mit Höhen zwischen 6 und 10 m vorgeschlagen. Die erhöhten Brüstungen im Bereich der Dachterrassen wurden in die Festsetzun- gen des Bebauungsplans übernommen. Die Höhe der Brüstungen wurde in Abstim- mung mit dem Fachplaner auf mindestens 2m festgelegt. Hierdurch wird sicherge- stellt, dass vorhandene Gewerbebetriebe bezüglich ihrer Lärmemissionen keine Ein- schränkungen durch die hinzukommende Wohnnutzung erfahren. Die vorgeschlagene Lärmschutzwand ent- lang der Maxauer Straße ist aus städte- baulicher Sicht nicht verträglich, der nega- tive Einfluss auf das Siedlungsbild wäre er- heblich. Außerdem ist ihre Wirksamkeit - 12 - auch aufgrund der Reflexionen an der Be- standsbebauung aus Sicht des Immissi- onsschutzes nicht gesichert. Sonstige Standorte, die für eine wirksame Abschir- mung sorgen würden, sind nicht verfügbar. ZJD, Immissions- und Arbeitsschutzbehörde, 29.09.2017 Im Zuge der im Sommer erfolgten Ergänzung des Lärm- schutzgutachtens, die seitens Umwelt- und Arbeitsschutz fachlich geprüft wurde, ist nun ersichtlich, wie sich die Gewerbelärmimmissionen im Plangebiet darstellen und welche Schutzvorkehrungen erforderlich wären, um die Richtwerte der TA Lärm vollständig einzuhalten. Aus immissionsschutzbehördlicher Sicht wäre zu begrü- ßen, wenn eine vollständige Einhaltung erzielt werden kann bzw. zumindest der erste Punkt aus dem Annex zum Lärmschutzgutachten vom 16.08.2017 in die Fest- setzungen übernommen würde. Die gegen Verkehrslärmimmissionen im Plangebiet vor- gesehenen Maßnahmen erscheinen soweit schlüssig, wenn auch der Schutz der Außenwohnbereiche eher niedrig angesetzt wurde (Werte zum Gesundheitsschutz aus der Rechtsprechung). Hier möchten wir anregen zu prüfen, ob in den Bereichen mit Beurteilungspegeln über 64 dB(A) am Tag eventuell nur Außenwohnbereiche in baulich geschlossener Ausführung erlaubt werden soll- ten. Die im Annex zum Lärmschutzgutachten vom 16.08.2017 vorgeschlagene aktive Schallschutzmaßnahme (erhöhte Brüstun- gen im Bereich der Dachterrassen der Doppelhäuser) wird in die Festsetzungen des Bebauungsplans übernommen. Inso- fern wird die Anregung berücksichtigt. Die Lärmbelastung der Außenwohnberei- che wurde geprüft. Die meisten Außenwohnbereiche halten die Immissionsgrenzwerte der 16. BIm- SchV ein (siehe Ziff. 9.2 der Planungs- rechtlichen Festsetzungen). Insbesondere in den obersten Geschossen treten teil- weise Überschreitungen auf. Betroffen sind im Wesentlichen die oberen Loggien der Mehrfamilienhäuser am südöstlichen Ende aufgrund von Beugungseffekten an der Lärmschutzwand. Insbesondere die weniger abgeschirmten Außenwohnberei- che des Mehrfamilienhauses 4 weisen Überschreitungen zwischen 2 und 4 dB auf – im EG des Mehrfamilienhauses 4 an der südöstlichen Fassade wird eine nicht wahrnehmbare Überschreitung um 1 dB berechnet. Die von den Überschreitungen betroffenen Außenwohnbereiche an den Mehrfamilienhäusern wurden gutachter- lich ermittelt. Zum Schutz der Bewohner vor Verkehrs- lärm wurde festgesetzt, dass Außenwohn- bereiche (Balkone, Loggien, etc.) von Wohnungen, bei denen der Außenlärmpe- gel über 59 dB(A) tags liegt, siehe Ziffer 9.2, Abb. 5 bis 7, und die nicht über zu Ver- kehrslärm abgewandte Fassadenseiten orientierte Außenwohnbereiche verfügen, nur in baulich geschlossener Ausführung, z. B. Wintergärten, verglaste Loggien, etc., zulässig sind. Ausnahmsweise werden dort Außenwohn- bereiche zugelassen, wo im Rahmen des Bauantrags die Einhaltung des Immissi- onsgrenzwertes von 59 dB(A) tags nach- gewiesen wird. - 13 - Den Hinweis in Ziffer B. „13. Bahn“ sehen wir kritisch. Hier sollte zumindest noch geklärt werden, dass keine gesundheitlich relevanten Immissionen, die bisher nicht betrachtet wurden (z. B. Erschütterungen, elektromagne- tische Felder) auf das Plangebiet einwirken. Erschütterungen Die Erschütterungen im Plangebiet durch den Bahnbetrieb wurden im Rahmen ei- nes Fachgutachtens geprüft. Im Ergebnis sind die zu erwartenden Er- schütterungen im Rahmen der Decken- konstruktionen im Hinblick auf ihre Eigen- frequenz zu berücksichtigen. Eine ent- sprechende Dimensionierung von Estrich- aufbauten und die Entkopplung der Ge- bäudekonstruktion werden empfohlen. Eine Zusammenfassung des Fachgutach- tens wird in die Begründung zum Bebau- ungsplan übernommen. Die im Gutachten vorgeschlagenen Minimierungsmaßnah- men zur Eigenfrequenz der Decken und für eine Isolierung der Tiefgaragenaußen- wand im Teilbereich B auf der Bahnseite wurden in die Festsetzungen übernom- men. Elektromagnetische Felder Die Anregung wurde berücksichtigt. Im Bebauungsplan wurden Aussagen zur Belastung durch elektromagnetische Fel- der ergänzt. Regionalverband Mittlerer Oberrhein, 10.10.2017 Wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 18.05.2017. Darüber hinausgehende Erkenntnisse ha- ben sich aus unserer Sicht nicht ergeben. Kenntnisnahme In der damaligen Stellungnahme wurde vorgebracht, dass die Planung den Zielen des Regionalplans nicht entgegensteht. Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, 05.10.2017 Die DB Immobilien ist das von der DB AG bevollmäch- tigte Unternehmen, das die Gesamtstellungnahme aller vom Vorhaben betroffenen DB AG-Unternehmensberei- che, sowie der DB AG als Träger öffentlicher Belange ab- gibt. Die von der DB AG im Rahmen der Frühzeitigen Beteili- gung vorgebrachten Hinweise und Bedingungen aus un- serem Schreiben vom 12.05.2017 wurden in der uns ak- tuell vorliegenden Planung berücksichtigt und behalten aus unserer Sicht weiterhin ihre Gültigkeit. Wir gehen davon aus, dass wir im Rahmen des Bauge- nehmigungsverfahrens als Angrenzer ebenfalls beteiligt werden. Kenntnisnahme Die Anregung wird berücksichtigt Deutsche Telekom, 06.10.2017 mit Schreiben vom 15.5.2017 haben wir bereits eine Stel- lungnahme abgegeben. Diese gilt unverändert weiter. In dem Schreiben wurde vor allem darum gebeten, dass die Umsetzung in enger Ab- stimmung mit dem Versorgungsträger er- folgen soll. Das wird berücksichtigt. Stadtwerke Karlsruhe, 18.09.2017 Stromversorgung Kenntnisnahme - 14 - Wir stimmen der geplanten Maßnahme ohne weitere Auf- lagen zu. Die im zeichnerischen Teil enthaltenen Flächen mit Lei- tungsrechten decken die bestehenden sowie die umzulegenden Kabelsysteme (vgl. auch un- sere Stellungnahme V155 vom 08.05.2017) ab. Bei Eintragung entsprechender Dienstbarkeiten sind die Systeme somit ausreichend gesichert. Gas- und Wasserversorgung Wir stimmen der geplanten Maßnahme ohne weitere Auf- lagen zu. Die im zeichnerischen Teil enthaltenen Flächen mit Lei- tungsrechten decken auch die bestehenden Gas- und Wasserversorgungsleitungen (vgl. auch unsere Stellung- nahme V155 vom 08.05.2017) ab. Bei Eintragung ent- sprechender Dienstbarkeiten sollten diese somit ausrei- chend gesichert sein. Noch zu klären ist, ob für die rückwärtigen Häuser 1 bis 4 Leitungsrechte erforderlich werden. Dies hängt u.a. von der Trasse der Anschlussleitungen sowie der Frage ab, ob diese jeweils einen einzelnen oder einen gemeinsa- men Hausanschluss erhalten sollen. Gegebenenfalls erforderliche Suchschachtungen sind entsprechend DVGW-Regelwerk GW 315 "Maßnahmen zum Schutz von Versorgungsanlagen bei Bauarbeiten" durchzuführen. Öffentliche Straßenbeleuchtung Wir stimmen der geplanten Maßnahme ohne weitere Auf- lagen zu. Kommunikations- und Informationstechnik Wir stimmen der geplanten Maßnahme unter Einhaltung der folgenden Auflagen zu. Im Baufeld sind teilweise erdverlegte CU-FM-Kabel. Diese sind zu schützen und dürfen nicht beschädigt wer- den. Beschädigungen sind unverzüglich zu melden. Kenntnisnahme Dies wird ggf. über entsprechende Dienst- barkeiten im Grundbuch geregelt. Die Anregung wird im Rahmen der Umset- zung beachtet. Eine Anpassung der In- halte des Bebauungsplans ist nicht erfor- derlich. Kenntnisnahme Die einzige im vorliegenden Mehrsparten- plan sichtbare Leitung im Baufeld wird in Abstimmung mit dem Träger verlegt, ein entsprechendes Leitungsrecht wurde im Bebauungsplan gesichert. Die weitere Trasse im Umfeld der geplanten Wohnbe- bauung befindet sich im öffentlichen Stra- ßenraum. Die Umsetzung erfolgt in Ab- stimmung mit dem Versorgungsträger. ZJD, Natur- und Bodenschutzbehörde, 20.09.2017 1. Umweltprüfung/Umweltbericht Der Umweltbericht wurde inzwischen ausgearbeitet und ist unseres Erachtens inhaltlich grundsätzlich ausrei- chend und schlüssig. Auf einzelne Aspekte wird im Fol- genden eingegangen. 2. Eingriffs-/Ausgleichsbetrachtung Die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung wurde um eine Be- wertung nach dem Bewertungsmodell der Ökokontover- ordnung Baden-Württemberg (ÖKVO) mit Anpassungen nach Breunig (2016) ergänzt. Hinsichtlich der Prüfung Kenntnisnahme - 15 - der Bilanzierung verweisen wir auf die Fachdienststellen Umwelt- und Arbeitsschutz und Gartenbauamt. 3. Biotopschutz Der Eingriff in das nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 33 NatSchG BW geschützten Biotops „ Gehölze am süd- westlichen Rand von Knielingen“ (Biotop-Nr. 169162120216) macht eine behördliche Ausnahme oder Befreiung erforderlich. Eine Ausnahme kann erteilt wer- den, wenn der Eingriff (in gleichartiger Weise) ausgegli- chen werden kann. Dies soll durch den Umbau und die Aufwertung des Feldgehölzes entlang der bestehenden Bebauung der Maxauer Straße erreicht werden (vgl. Ausgleichsmaßnahme A 2). Die Maßnahme wird – wie in den Vorgesprächen erläutert - grundsätzlich als geeignet erachtet. Allerdings muss der Eingriff in das Biotop und der dafür vorgesehene Ausgleich in quantitativer und qualitativer Sicht näher dargelegt werden. Der Umweltbericht bleibt hier recht allgemein und stellt zeichnerisch lediglich eine nicht näher beschriebene Maßnahme M2 zur Pflanzung von Gehölzen dar. Im Entwurf des Freiflächenplans „Ab- schnitt Mitte“ des Bebauungsplans ist zwar eine konkre- tere Darstellung der geplanten Pflanzungen enthalten, es sollte aber auch verbal-argumentativ die Eignung für den Ausgleich abgearbeitet werden. Die Anregung wird berücksichtigt. Der UB wird hinsichtlich der Ausgleichsbe- schreibung für den Biotopeingriff ergänzt. Ca. 5.000 m² Biotopfläche (20% der Ge- samtbiotopfläche) sind vom Bauvorhaben direkt oder indirekt betroffen. Ca. 1.500 m² (6%) sind überplant und dauerhaft als Bio- top verloren (1.100 m² Baufläche, teils später begrünt oder geschottert, 400 m² Parkplatz). Innerhalb der Biotopverlustflä- che sind 18 begutachtete nicht heimische Bäume betroffen (16 Robinien, 2 Eschen- Ahorn), für 3 dieser Bäume wird eine Fäl- lung auf Grund fehlender Verkehrssicher- heit empfohlen. Für den Eingriff und den Verlust in das § 33 Biotop Feldgehölz ist ein Ausgleich durch eine Aufwertung der angrenzenden Biotopfläche vorgesehen. Der überplante Teil des erfassten Biotopes zeigt wenig bis keine naturschutzfachliche Wertigkeit bezüglich der Artzusammenset- zung, des Aufbaus und des Pflegezustan- des auf und wird daher als sehr geringwer- tig eingestuft. Die anschließende Bio- topfläche (C1/H2) verfügt über ähnliche Defizite mit einem großen Aufwertungspo- tenzial zu einem hochwertigen Feldge- hölz. Diese Aufwertung kann durch die Pflege des Bestandes und Neupflanzun- gen heimscher Gehölze und Sträucher er- folgen. Folgende Ziele sollen dadurch auf C1 erreicht werden: eine Verjüngung des Feldgehölzes, eine Förderung des Sau- mes, ein Umbau des Artenanteils in Baum- und Strauchschicht sowie die Erhaltung o- der Wiederherstellung der Verkehrssicher- heit. Konkrete Maßnahmen sind zum Beispiel die Pflanzungen von 26 heimischen Laub- bäumen (Ersatz für 26 wegfallende Bio- topbäume), zahlreiche, dichte gruppige - 16 - Ferner ist bei der Planung der Gehölze auch auf die Er- forderlichkeiten zur Schaffung von Habitatqualität für den Fitis einzugehen (siehe hierzu auch Ausführungen zum Artenschutz). Über einen (evtl. vorgezogenen) Eingriff in das Biotop zur Herstellung der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen aus Artenschutzgründen wird separat entschieden. 4. Artenschutz Grundsätzlich sind die artenschutzrechtlichen Konflikte mit Vermeidungs- und vorgezogenen Ausgleichsmaß- nahmen (CEF-Maßnahmen) lösbar, so dass eine Pla- nung in die artenschutzrechtliche Legalausnahme nach § 44 Abs. 5 BNatSchG möglich erscheint. Neben den in der speziellen Artenschutzprüfung (sAP) dezidiert zu betrachtenden europäischen Vogelarten und Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie sind auch weitere nach nationalem Recht geschützte Arten (Wildbienen, Heuschrecken etc.) vorhanden. Diese werden durch die Ausgleichsmaßnahmen nach der Eingriffsregelung (vgl. Maßnahme A1 Verlagerung Trockenrasen) berücksich- tigt. Unseren damaligen Vorgaben wurde somit Rech- nung getragen. Zur speziellen Artenschutzprüfung (sAP) (Stand: 02.08.2017) sind folgende Anmerkungen zu machen: In Kapitel 4.3.4 „[...]Kollisionsrisiko“ (S. 29) wird von ei- nem hohen Kollisionsrisiko von Mauereidechsen durch die Straße als Transferstrecke ausgegangen. Zur Vermeidung und Minimierung wird als Maßnahme V20 die Reduktion der Fahrtgeschwindigkeit vorgeschlagen. Wir bitten um Konkretisierung, wie dies erreicht wird. Wir empfehlen eine bauliche Lösung durch entsprechende Straßengestaltung, da reine Geschwindigkeitsvorgaben durch Beschilderung etc. weniger effektiv sein dürften und die Notwendigkeit einer Überwachung nach sich zie- hen. Bei den Vögeln wurde eine Betrachtung der Höhlenbrü- ter wie erbeten nachgeführt. Diese kommt zum Schluss, dass durch den Verlust von bis zu vier Höhlenbäumen im Bereich der Parkplätze Nistmöglichkeiten entfallen, die durch Ersatznistmöglichkeiten kompensiert werden müssten. Dementsprechend wurde bei Maßnahme C1 auch das Ausbringen von 5 Nisthilfen für Höhlenbrütern im Bereich des § 33-Biotops dargestellt. Bei der Vogelart Fitis kann ein Verlust von Brutmöglich- keiten nicht durch im Umfeld vorhandene Fortpflan- zungs- und Ruhestätten aufgefangen werden. Laut Aus- führungen auf S. 14/15 der sAP ist zur Aufrechterhaltung Strauchpflanzungen zur Gebüschentwick- lung (ca. 300 Sträucher), Baumpflege und das Auf-den-Stock-setzen der Sträucher. Die Anregung wird berücksichtigt. Die Be- lange des Fitis wurden bei der Planung der Gehölze berücksichtigt. Ein ca. 600 m² großer Bereich entlang der angrenzenden Gärten wird auf C1 für den Fitis entwickelt. Ca. 300 m² dichtes Gebüsch bleiben im Bestand erhalten, weitere 300 m² direkt im Anschluss werden mit heimischen Sträu- chern zu dichten Gebüschen entwickelt. Die im UB vorgeschlagenen Festsetzun- gen zum Artenschutz werden in den Be- bauungsplan übernommen. Kenntnisnahme Die Anregung wird berücksichtigt. Zur Minderung des Kollisionsrisikos für Zauneidechsen im Bereich der Tiefgara- genzufahrt werden leicht erhöhte Pflaster- streifen und 3 Rinnen in die Fahrbahn in- tegriert. Die baulichen Maßnahmen wer- den im zum VEP gehörigen Freianlagen- plan dargestellt und über den Durchfüh- rungsvertrag gesichert. Die Anregung wird berücksichtigt Das Maßnahmenkonzept für den Fitis wurde im Umweltbericht konkretisiert, die - 17 - der ökologischen Funktionalität sowohl der Erhalt beste- hender als auch die Pflanzung eines neuen Gebüschrie- gels erforderlich. Die Maßnahme für den Fitis ist deutli- cher zu beschreiben, sie geht derzeit in der Beschrei- bung der Maßnahme C1 für die Mauereidechse unter. In der sAP ist die Pflanzung eines dichten Gebüschriegels beschrieben (H1). Auf dem Plan Nr. 3 scheint es sich aber um die Maßnahme M2 am Rande der Fläche C1 zu handeln. Wir bitten um Präzisierung, welche konkre- ten Maßnahmen für den Fitis vorab durchgeführt wer- den müssen. Anmerkungen zu A. Begründung des Bebauungsplans : Wie bereits in unserer Stellungnahme vom 11.05.2017 angemerkt, bestehen nach wie vor kleinere Unklarheiten in der Formulierung, bei der wir um redaktionelle Anpas- sung bitten: Die Kapitel A. 3.2. (S. 8) sowie Kapitel 4.6.3. (S. 20) zum Artenschutz im VEP- Entwurf führen - wie im Erstentwurf - aus, dass die lokalen Populationen nicht oder nur gering beeinträchtigt werden. Die lokale Population ist aller- dings nur beim Störungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) der Prüfungsmaßstab. Wir gehen davon aus, dass es hier aber nicht primär um das Störungsver- bot, sondern das Beeinträchtigungsgebot von Fort- pflanzungs- und Ruhestätten geht (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) und es für den Fitis „vorgezogene Aus- gleichsmaßnahmen“ (CEF-Maßnahmen), hier: C1, be- darf. Wir bitten um Klarstellung. Im Kapitel 4.6.3. wird auf S. 21 hinsichtlich des Trocken- verbunds für Insekten ausgeführt, dass die vorgeschla- genen Maßnahmen „im Wesentlichen“ übernommen wurden. Es wird um Erläuterung gebeten, was übernom- men wurde und welche Maßnahmen nicht übernommen wurden/ werden konnten. Anmerkungen zu C. Planungsrechtliche Festsetzungen: Bei den Festsetzungen der CEF-Maßnahmen (Kapitel 8.1., S. 38) wurden die Folgeänderungen aufgrund der Anpassungen im Artenschutzgutachten zwar übernom- men (z.B. vorgezogenes Anbringen der Fledermauskäs- ten, Maßnahmen für den Gehölzbrüter –Fitis-), die Maß- nahme wird aber weiterhin nur als CEF-Maßnahmen für Eidechsen gekennzeichnet. Zur Klarheit sollte die Maß- nahme C1 aber als CEF-Fläche für Mauereidechse und Vögel (Höhlenbrüter und Fitis) bezeichnet oder besser entsprechend differenziert dargestellt werden. Wir bitten ferner, die Naturschutzverwaltung bei der Aus- arbeitung des Durchführungsvertrags zu beteiligen. Im Durchführungsvertrag sind insbesondere zu regeln - die Erstellung und Pflege der vorgezogenen Aus- gleichsmaßnahmen und sonstigen Kompensationsmaß- nahmen - die Beauftragung einer ökologischen Baubegleitung - das Monitoring - die Durchführung der sonstigen naturschutzrelevanten Festsetzungsvorschläge in den Bebau- ungsplan übernommen. Für den Fitis sollen zum einen ca. 300 m² dichte Gebüschfläche in größerer Entfer- nung von der Baufläche erhalten bleiben. Zum anderen sollen im direkten Anschluss ca. 300 m² für das 1 BP neu angepflanzt werden. Dazu werden 10 Gebüschgrup- pen von 7-10 Pflanzen (Arten und Qualität nach Pflanzlisten) auf ca. 300m² Fläche gepflanzt. Ergänzend werden dort noch ca. 8 heimische Laubbäume (Art und Qua- lität nach Pflanzliste) gepflanzt. Die Anregung wird berücksichtigt Die Textpassagen unter Ziff. 3.2 und 4.6.3 werden an den Text des aktualisierten Um- weltberichts angepasst. Die Anregung wird berücksichtigt Richtig ist, dass die im Umweltbericht vor- geschlagenen Festsetzungen in den Be- bauungsplan übernommen werden. Die Textpassage wird entsprechend ange- passt. Die Anregung wird berücksichtigt. Die Bezeichnung der Maßnahme C1 wird wie vorgeschlagen angepasst. Die Anregung wird berücksichtigt. Die Ausarbeitung des Durchführungsver- trages erfolgt in Absprache mit der Natur- und Bodenschutzbehörde. - 18 - Maßnahmen (z.B. Beleuchtung, Vogelschutzglas etc.) aus dem Umweltbericht (vgl. Kap. 8.4., S. 42).
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Extrahierter Text
Anlage 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Maxauer Straße“ in Karlsruhe Ergebnis der Beteiligung der Bürger gem. § 3(1) BauGB im Rahmen der Informations‐ veranstaltung am 26.10.2016 und der dazu schriftlich eingegangenen Stellungnahmen Inhalt Zusammenfassung der Inhalte der eingegangenen Stellungnahmen nach Themenfeldern gegliedert: Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahme der Stadtplanung Erschließung, Verkehr Es wird darum gebeten darzustellen, wie der Radver- kehr bis zu den vorgeschriebenen Fahrradstellplätzen geführt wird. Die Zufahrt zu den Doppelhäusern erfolgt über die Maxauer Straße, die erforderli- chen Fahrradstellplätze werden auf den privaten Grundstücksflächen vorgehalten. Die Fahrradparkplätze für den Bereich Geschosswohnungsbau befinden sich im Wesentlichen entlang der Wegeverbin- dung an der Schnittstelle zwischen Dop- pelhäusern und Geschosswohnungsbau. Sie werden ebenfalls über die Maxauer Straße angefahren. Weitere Stellplätze sind im Bereich der Besucherstellplätze in der Nähe der Tiefgaragenrampe unterge- bracht, die über die Saarlandstraße und die Tiefgaragenzufahrt erreicht werden können. Eine Anwohnerin äußert Bedenkenwegen der Verkehrs- sicherheit durch die geplante Tiefgaragenzufahrt, die di- rekt an ihrem Grundstück vorbeiführt und verweist auf ihre drei kleinen Kinder. Die Zufahrt zur Tiefgarage erfolgt über die private Grundstücksfläche des Vorhaben- trägers im direkten Anschluss an die Saarlandstraße. Durch die Regelung der Parkierung im Zufahrtsbereich kann die Verkehrsüber- sicht verbessert werden, durch geeignete Einfriedungen können mögliche Gefah- rensituationen minimiert werden. Außerdem ist vorgesehen, aus arten- schutzrechtlichen Gründen die Geschwin- digkeit im Bereich der Tiefgaragenzufahrt zu begrenzen, was die Verkehrssicherheit auch erhöht. Insofern wird die Anregung berücksichtigt. Es wird um Information gebeten, über welchen Weg die Baustelle für das Vorhaben angefahren werden wird. Die Erschließung der Baustelle erfolgt über die Maxauer Straße und über die geplante Tiefgaragenzufahrt unter Be- rücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange. Zur vorgesehenen Zufahrt über die Pfalzbahnstraße wird Die Erschließung des Plangebiets stellt - 2 - darauf hingewiesen, dass diese auf den Bahnhof zu- führt, am Kiosk vorbei. Insoweit trifft es nicht zu, dass die Erschließung über das untere Stück der Pfalzbahn- straße erfolgen soll. Diese Straße entlang der Bahnlinien endet am Knielinger Bahnhof und hat noch keinen Na- men. sich wie folgt dar: Als Erschließungsflächen für PKW sind im Plangebiet nur die Tiefgaragenzufahrt im Anschluss an die Saarlandstraße und die Zufahrt zum bestehenden Bahnhofsge- bäude im Anschluss an die Pfalzbahn- straße vorgesehen. Im Übrigen gibt es auch mit Rücksicht auf die artenschutzrechtlichen Belange ledig- lich Fußwege bzw. Fuß- und Radwege. Wie wurde der Stellplatzbedarf in der Planung berück- sichtigt? Vorgesehen ist wie üblich in Karlsruhe ein Stellplatz pro Wohneinheit. Außerdem sind in der Nähe der Tiefgaragenzufahrt 21 Besucherstellplätze vorgesehen, deren Lage mit den artenschutzrechtlichen Zie- len abgestimmt wurde. Es wird gefragt, ob bei der Zufahrt über die Saarland- straße die Zufahrt am ehemaligen Kiosk verbreitert wird? Ansonsten werden Probleme bei Gegenverkehr befürchtet. Es wird darauf hingewiesen, dass bereits jetzt schon ein enorm hoher Parkdruck in der Saarland- straße herrscht nicht zuletzt wegen der ganzen Sie- mensarbeiter. Die zur Verfügung stehende Fläche im Einfahrtsbereich ist ausreichend, aller- dings muss das gegenwärtig übliche Par- kieren im Zufahrtsbereich – es handelt sich um private Flächen des Vorhabenträ- gers – eingeschränkt werden. Die vorge- sehenen Besucherparkplätze wurden auch in diesem Umfang vorgesehen, um zusätzlichen Parkdruck in der Saarland- straße zu vermeiden. Es wird gefragt, ob insbesondere in der Bauphase doch mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen ist? Bereits jetzt sei die Straße manchmal schon für eine halbe Stunde bis Stunde blockiert. Die Regelung des Verkehrs während der Bauphase ist Sache der Baustellenkoor- dination bzw. Baustellenabwicklung. Selbstverständlich kann es in der Bau- phase zu temporären Einschränkungen kommen. Es wird gefragt, ob eine zweite Zufahrt von der Pfalz- bahnstraße aus (von Westen) möglich ist? Es ist aus artenschutzrechtlicher Sicht er- forderlich, dass möglichst wenig Fläche der wertvollen Trockenbiotope für Er- schließungszwecke genutzt werden. Des- halb hat man sich für die Erschließung in der vorliegenden Form entschieden, die auch für die erwarteten Verkehrsmengen ausreichend ist. Verfahren, Beteiligung der Öffentlichkeit Bitte um Information zu Bodenarbeiten im Plangebiet auch in Richtung Knielinger Bahnhof. (Anfrage vom 18.11.2016, 21.11.2016). Bitte um rechtzeitige und direk- te Unterrichtung der Anwohner vor entsprechenden Ar- beiten, damit sich die Anwohner auf mögliche Lärmbe- lastungen einstellen können. Die Anregung betrifft nicht die Inhalte des Bebauungsplans. Die Beteiligung der Bürger im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist bzw. wird ordnungsgemäß durchgeführt. Bitte um bessere Bekanntmachung der Informationsver- anstaltung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und Bitte um das Protokoll zur Veranstaltung. Die Veranstaltung zur frühzeitigen Beteili- gung der Öffentlichkeit wurde wie bei Be- bauungsplanverfahren üblich im Amtsblatt bzw. auf der Homepage der Stadt Karls- ruhe veröffentlicht. Die Anregungen der Öffentlichkeit werden in die vorliegende Synopse aufgenom- men, die Bürger werden über die Ergeb- nisse der Abwägung informiert. Eine Ver- - 3 - teilung der Protokolle vorab ist nicht vor- gesehen, was dem Verfasser der Stel- lungnahme in einem Antwortschreiben be- reits ausführlich dargestellt wurde und auch bei der Informationsveranstaltung am 26.10.2016 thematisiert wurde. Sind für den Bebauungsplan Gutachten einzuholen und wo können diese eingesehen werden? Als Grundlage für den Bebauungsplan wurden mehrere Gutachten erstellt, u.a. zum Artenschutz, zum Schallschutz und zum Boden. Die Ergebnisse der Gutach- ten sind in die Inhalte des Bebauungs- plans eingeflossen. In der Offenlage können die Gutachten einsehen werden. Man kann dann zu den regulären Öffnungszeiten im Stadtpla- nungsamt die Gutachten vor Ort einsehen und auch hierzu für die Dauer eines Mo- nats Stellungnahmen einreichen. Welche Büros erstellen die Gutachten und wie erfolgte die Beauftragung der Gutachter? Die schalltechnischen Untersuchungen wurde vom Büro „Die Bauingenieure“ aus Karlsruhe, das Gutachten zum Arten- schutz vom Büro „aland“ aus Karlsruhe erstellt. Das Gutachten zum Boden wur- de vom Büro GHJ aus Karlsruhe erstellt. Die Beauftragung erfolgte durch den Vor- habenträger. Wurde der BUND beteiligt? Ja der BUND wurde am Verfahren betei- ligt. Schallschutz Bitte um Überlassung der Lärmgutachten zum nächtli- chen Lärmpegel durch B10-Verkehr und v.a. Güterbahn- verkehr (bis 6 Uhr morgens – v.a. abends und frühmor- gens zwischen 3 – 6 Uhr) und des Lärmpegels tagsüber (v.a. montags – freitags von 6-10 und 15-22 Uhr) – aber auch am Wochenende und an Feiertagen. Es wird gefragt, von welcher Lärmbelastung der Bauherr bei der Dimensionierung der integrierten Lärmschutz- wände ausgeht. Die erforderlichen schalltechnischen Un- tersuchungen zum Bebauungsplan liegen vor und können während der Offenlage des Bebauungsplans eingesehen werden. In den schalltechnischen Gutachten sind die relevanten Schallquellen berücksich- tigt worden, auch die Immissionen aus dem Bahnbetrieb und der Verkehrslärm der B 10. Die im Gutachten vorgeschla- genen Schallschutzmaßnahmen wurden in den Bebauungsplan übernommen. Es wird um Erklärung gebeten, wie nahe an der B 10 und direkt an der Bahnlinie Häuser gebaut werden kön- nen. Es wird angeführt, dass auch nachts – v.a. in den frühen Morgenstunden – hier bereits von der B10 durch- gängig bei Westwind mehr als 60dB(A) in die Häuser der Anwohner, welche die Stellungnahme verfasst ha- ben, dringt und von den auch nachts fahrenden Güter- bahnen weit über 80 dB(A). Ein ungestörtes Schlafen sei praktisch unmöglich. Die bebaute Fläche ist im rechtskräftigen Bebauungsplan als geplante gemischte Baufläche eingetragen. Um die geplante Wohnbebauung realisieren zu können, musste der Schallschutz bereits zu Be- ginn der Planung umfangreich berücksich- tigt werden. Nur durch eine Kombination aus mehreren aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen können so ge- sunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse hergestellt werden. Ein wichtiger Faktor ist z.B., dass es zur Bahn keine zu öff- nenden Fenster gibt und z.T. technische Lüftungseinrichtungen erforderlich sind. Die notwendigen schalltechnischen Maß- - 4 - Wer ist für den Bau bzw. die ggf. erforderliche Reparatur des erforderlichen Schallschutzes zuständig? nahmen werden im Rahmen der schall- technischen Untersuchung vorgeschlagen und anschließend in den Bebauungsplan übernommen. Die erforderlichen Schallschutzmaßnah- men werden über den Bebauungsplan dauerhaft gesichert. Im Durchführungs- vertrag verpflichtet sich der Vorhabenträ- ger, das im VEP dargestellte Vorhaben umzusetzen. Boden Bitte um Überlassung eines Bodengutachtens. Es wird gefragt, welche Bodenbelastungen im Plange- biet („...hinter unseren Grundstücken ...“) vorliegen. Das erforderliche Bodengutachten liegt vor und kann im Rahmen der Offenlage des Bebauungsplans eingesehen werden. Die wesentlichen Ergebnisse sind in der Begründung des Bebauungsplans darge- stellt. Ergänzend zum Bodengutachten wurde ein Bodenmanagementkonzept erstellt, in dem auch dargestellt wird, wo im Plange- biet ein Bodenaustauch vorgenommen werden soll. Bei dem ebenfalls ausgear- beiteten Entwässerungskonzept werden die Ergebnisse des Bodengutachtens be- rücksichtigt. Im Ergebnis sind negative Auswirkungen des Vorhabens auf den Boden der angrenzenden Grundstücke nicht zu befürchten. Artenschutz / Grünplanung Wie werden in der langen Bauphase die Eidechsen, Eichhörnchen, Maulwürfe Fledermäuse und anderes Getier geschützt? Bitte um Einsicht in das artenschutz- rechtliche Gutachten. Die Belange des Artenschutzes wurden bei der vorliegenden Planung umfang- reich berücksichtigt. Die Ergebnisse sind in der Speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung und im Umweltbericht ausführlich dargestellt. Hier wurden Vorschläge für die erforderlichen Maßnahmen entwickelt, um artenschutzrechtliche Verbotstatbe- stände zu vermeiden. Die Unterlagen können im Rahmen der Offenlage einge- sehen werden. Die erforderlichen artenschutzrechtlichen Maßnahmen wurden in den Bebauungs- plan übernommen bzw. werden im Zuge der Umsetzung des Vorhabens berück- sichtigt. In Höhe der Maxauer Straße 2 – 10, im Bereich der zwei oberen Häuser, ist wilde Vegetation. Ist geplant, dies zu „kultivieren“? Gemäß den Ergebnissen des Umweltbe- richts und der artenschutzrechtlichen Prü- fung ist diese Fläche für Artenschutzmaß- nahmen und Ausgleichsmaßnahmen er- forderlich. Eine Kultivierung im Sinne ei- ner „parkähnlichen“ Gestaltung ist somit nicht vorgesehen. Vielmehr wird eine na- turnahe Gestaltung verfolgt. - 5 - Die Besitzer eines Zweifamilienhauses mit Garten im Gelände des Gartenbaubetriebes merken an, dass sie bei sich auch bestimmte Bäume pflanzen mussten. Auch bei dem geplanten Vorhaben gibt es – entwickelt aus dem Umweltbericht – Vorgaben zur Bepflanzung. Geltungsbereich Grundsatzfrage zum Aufstellungsbeschluss: Warum um- fasst das Plangebiet jetzt nur die „Mitte“. Was passiert mit dem oberen Dreieck Richtung Westen? Was passiert mit dieser Fläche? Wo ist dann eine Zufahrt? Warum wird hier nicht die gesamte Fläche insgesamt überplant? Es bestand kein Interesse der Eigentü- mer, sich an einem Vorhaben bezie- hungsweise der Bebauungsplanung zu beteiligen. Im östlichen Teil besteht mittel- fristig kein Veränderungsbedarf. Insofern wurde der Geltungsbereich in der vorlie- genden Form gewählt. Bebauung Es wird gefragt, ob (wie einem Pressebericht zu ent- nehmen) hier 72 Sozialwohnungen entstehen sollen. Geplant sind 12 Doppelhaushälften und 58 Wohneinheiten im Bereich des Ge- schosswohnungsbaus. Bei dem Vorhaben gilt wie auf allen neu entstehenden Wohnbauflächen in Karls- ruhe das Karlsruher Innenentwicklungs- konzept. Danach müssen 20 % der Flä- che als sozialgebundener Wohnraum ausgewiesen werden. Es wird gefragt, ob nur Mehrfamilienhäuser entstehen. Nein, auch 12 Doppelhaushälften. Ver‐ und Entsorgung Es werden (allgemeine) Bedenken zur Versorgung des Gebietes geäußert, insbesondere betreffend Gas und Wasser. Die Versorgung der geplanten Gebäude ist gesichert. Die Wasserversorgung erfolgt in An- schluss an das bestehende Netz in der Maxauer Straße, die Heizenergieversor- gung für den Geschosswohnungsbau er- folgt über eine Pelletheizung. Es werden Bedenken wegen der Entwässerung des Vorhabens aufgrund des vorhandenen Gefälles geäu- ßert. Schon jetzt seien die Probleme zum Zufluss bei längerem Regen deutlich sichtbar. Die Entwässerung der Bebauung wurde von einem Fachplaner geprüft. Die Entwässerung erfolgt im Trennsys- tem. Danach wird das Schmutzwasser der bestehenden Kanalisation in der Maxauer Straße zugeführt, das Regenwasser wird nach den vorher erforderlichen Bodenar- beiten über Mulden im privaten Grund- stücksbereich versickert.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Maxauer Straße“, Karlsruhe – Knielingen Entwurf (Fassung 23.03.2018) Planverfasser: GERHARDT.stadtplaner.architekten Weinbrennerstraße 13 76135 Karlsruhe T. 0721 - 831030 F. 0721 - 853410 mail@gsa-karlsruhe.de Vorhabenträger: algabro Projektgesellschaft Maxauer Straße UG (haftungsbeschränkt) Am Sandfeld 6 76149 Karlsruhe T. 0721/276694-0 F. 0721/276694-99 www.algabro.de - 2 - Inhaltsverzeichnis: A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (beigefügt) ............ 5 1. Aufgabe und Notwendigkeit ............................................................... 5 2. Bauleitplanung .................................................................................... 5 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung ............................................................... 5 2.2 Verbindliche Bauleitplanung .................................................................. 5 3. Bestandsaufnahme ............................................................................. 6 3.1 Räumlicher Geltungsbereich ................................................................. 6 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz .... 6 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung ............................. 9 3.4 Eigentumsverhältnisse .......................................................................... 9 3.5 Belastungen .......................................................................................... 9 3.5.1 Altlasten ................................................................................................. 9 3.5.2 Immissionen ........................................................................................ 10 3.5.3 Kampfmittel ......................................................................................... 10 4. Planungskonzept ............................................................................... 11 4.1 Art der baulichen Nutzung ................................................................... 12 4.2 Maß der baulichen Nutzung ................................................................ 13 4.3 Überbaubare Grundstücksflächen und Bauweise ............................... 14 4.4. Erschließung ....................................................................................... 15 4.4.1 ÖPNV .................................................................................................. 15 4.4.2 Motorisierter Individualverkehr ............................................................ 15 4.4.3 Ruhender Verkehr ............................................................................... 15 4.4.4 Geh- und Radwege ............................................................................. 16 4.4.5 Ver- und Entsorgung ........................................................................... 16 4.5 Gestaltung ........................................................................................... 18 4.6 Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz ...... 19 4.6.1 Grünplanung, Pflanzungen .................................................................. 19 4.6.2 Eingriff in Natur und Landschaft / Ausgleichsmaßnahmen .................. 20 4.6.3 Artenschutz ......................................................................................... 21 4.7 Belastungen ........................................................................................ 22 4.7.1 Schall ................................................................................................... 22 4.7.2 Elektromagnetische Felder .................................................................. 26 4.7.3 Erschütterungen und sekundärer Luftschall ........................................ 27 4.7.4 Luft 28 4.7.5 Klima ................................................................................................... 28 4.7.6 Verschattungen ................................................................................... 29 4.7.7 Altlasten ............................................................................................... 29 5. Umweltbericht .................................................................................... 30 6. Sozialverträglichkeit .......................................................................... 32 7. Statistik .............................................................................................. 32 7.1 Flächenbilanz ...................................................................................... 32 7.2 Geplante Bebauung............................................................................. 32 7.3 Bodenversiegelung .............................................................................. 32 - 3 - 8. Kosten ................................................................................................ 32 9. Durchführung .................................................................................... 32 B. Hinweise (beigefügt) ......................................................................... 33 1. Versorgung und Entsorgung ................................................................ 33 2. Entwässerung ...................................................................................... 33 3. Niederschlagswasser .......................................................................... 33 4. Archäologische Funde, Kleindenkmale ............................................... 33 5. Baumschutz ......................................................................................... 34 6. Artenschutz ......................................................................................... 34 7. Altlasten ............................................................................................... 34 8. Erdaushub / Auffüllungen .................................................................... 35 9. Private Leitungen................................................................................. 35 10. Barrierefreies Bauen ............................................................................ 35 11. Erneuerbare Energien ......................................................................... 35 12. Trinkwasser ......................................................................................... 35 13. Bahn .................................................................................................... 36 C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften 37 I. Planungsrechtliche Festsetzungen ................................................. 37 1. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen .......................................... 37 2. Art der baulichen Nutzung ................................................................... 37 3. Maß der baulichen Nutzung ................................................................ 37 4. Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche ........................................ 38 4.1 Abweichende Bauweise ...................................................................... 38 4.2 Überbaubare Grundstücksflächen ....................................................... 38 5. Stellplätze und Garagen ...................................................................... 38 6. Nebenanlagen ..................................................................................... 38 7. Pflanzgebote und Pflanzbindungen ..................................................... 38 7.1 Erhalt von Einzelbäumen ..................................................................... 38 7.2 Begrünung von Tiefgaragen ................................................................ 39 7.3 Vorgärten ............................................................................................. 39 7.4 Pflanzgebote für Sträucher und Hecken .............................................. 39 7.5 Begrünung im Bereich der Lärmschutzwand ....................................... 39 7.6 Pflanzgebote für Bäume ...................................................................... 40 8. Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ................................... 41 8.1 CEF-Maßnahmen ................................................................................ 41 8.2 Ausgleichsmaßnahmen ....................................................................... 43 8.3 Maßnahmen für Habitat-/ Artenschutzflächen ..................................... 44 8.4 Sonstige Maßnahmen ......................................................................... 45 9. Schallschutzmaßnahmen .................................................................... 46 9.1 Aktive Schallschutzmaßnahmen ......................................................... 46 9.2 Passive Schallschutzmaßnahmen ....................................................... 47 10. Maßnahmen gegen Erschütterungen .................................................. 51 11. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte .......................................................... 51 II. Örtliche Bauvorschriften .................................................................. 52 - 4 - 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen .......................................... 52 1.1 Dächer ................................................................................................. 52 1.2 Fassaden ............................................................................................. 52 2. Werbeanlagen ..................................................................................... 52 3. Einfriedigungen, nicht überbaubare Flächen ....................................... 52 3.1 Einfriedigungen ................................................................................... 52 3.2 Abfallbehälterstandplätze .................................................................... 52 3.3 Gestaltung der nicht überbaubaren Flächen ....................................... 53 4. Außenantennen ................................................................................... 53 5. Niederspannungsfreileitungen ............................................................. 53 III. Sonstige Festsetzungen ................................................................... 53 IV. Zeichnerische Festsetzungen – Planzeichnung ............................. 54 Unterschriften .............................................................................................. 56 Anlage: Vorhaben- und Erschließungsplan ............................................ 57 - 5 - A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (beigefügt) 1. Aufgabe und Notwendigkeit Die „algabro Projektgesellschaft Maxauer Straße UG (haftungsbeschränkt)“ plant den Neubau einer Wohnanlage mit insgesamt 58 barrierefreien Wohneinheiten, die sich auf vier Geschosswohnungsbauten und sechs Dop- pelhäuser verteilen. Das Vorhaben am südöstlichen Rand von Karlsruhe- Knieligen ist ein Beitrag, dem steigenden Bedarf an innerstädtischem Wohn- raum gerecht zu werden. Das Plangebiet ist eine bisher unbebaute Restflä- che in einem Raum, der vor allem durch übergeordnete Verkehrswege wie die Bahnlinie Karlsruhe – Winden, die B10 und die Rheinbrückenstraße ge- prägt und durch entsprechende Emissionen belastet ist. Das Vorhaben ba- siert auf der Planung des Büros G J L Freie Architekten BDA Grube Jakel Löffler aus Karlsruhe, deren Entwurf im Rahmen einer Mehrfachbeauftra- gung als Grundlage für die weitere Planung von der Jury und anschließend auch vom Planungsausschuss des Gemeinderates empfohlen worden war Um das nötige Planungsrecht für die geplante Wohnbebauung zu schaffen und eine städtebaulich geordnete Bebauung und Bewältigung der unter- schiedlichen Ansprüche zu gewährleisten, soll ein vorhabenbezogener Be- bauungsplan aufgestellt werden. Vorhabenträger ist die „algabro Projektge- sellschaft Maxauer Straße UG (haftungsbeschränkt)“. 2. Bauleitplanung 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung Regionalplan Der Regionalplan stellt im nördlichen Teil des Geltungsbereichs einen Regi- onalen Grünzug (Tiefgestade) fest. Der südliche Teil ist als bestehende Sied- lungsfläche dargestellt. Die baulichen Nutzungen sind nur im südlichen Teil- bereich vorgesehen. Ziele des Regionalplans stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes der Stadt Karls- ruhe stellt im Bereich der geplanten Wohnbaufläche eine geplante „ge- mischte Baufläche“ mit Hinweis auf Altlasten dar. Der nördliche Bereich des Plangebiets (Flst. 40004/1) ist als „Grünfläche“ dargestellt. Die Planung ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. 2.2 Verbindliche Bauleitplanung Der einfache Bebauungsplan Nr. 614 „Nutzungsartfestsetzungen“ vom 22.02.1985 setzt für den Planbereich keine Nutzung als Baugebiet fest. Die nördlich und östlich an die geplante Wohnbebauung anschließenden Berei- che sind hingegen als „Allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt. Das Plangebiet liegt derzeit im Außenbereich. - 6 - Am 14.04.1994 wurde ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Maxauer Straße“ gefasst, der die Bereiche südlich der geplanten Tiefgara- gen- Zufahrt an der Saarlandstraße umfasst und entlang der Maxauer Straße eine Wohnnutzung, sowie entlang der Bahnlinie eine gewerblich geprägte Nutzung zum Ziel hatte. Der Planungsausschuss des Gemeinderates der Stadt Karlsruhe hat sich am 17.09.2015 dafür ausgesprochen, die planungs- rechtlichen Grundlagen zur Verwirklichung einer Wohnbebauung entgegen der im Flächennutzungsplan dargestellten geplanten „gemischten Baufläche“ zu schaffen. 3. Bestandsaufnahme 3.1 Räumlicher Geltungsbereich Das ca. 2,6 ha große Plangebiet liegt am südöstlichen Rand des Stadtteils Karlsruhe – Knielingen zwischen der Maxauer Straße bzw. der Saarland- straße im Osten und der Bahnlinie Karlsruhe – Winden (Pfalz) im Westen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegen die Grundstücke 24188/2, 40004/1 und 24171 des Vorhabenträgers. Um die Fortführung des an das Plangebiet angrenzenden Gehwegs entlang der Maxauer Straße planungs- rechtlich zu sichern, wurde außerdem eine Teilfläche des städtischen Flur- stücks 24173 einbezogen. Maßgeblich für die Abgrenzung des Planungsgebietes ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans. 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz Das Plangebiet liegt an der Schnittstelle zwischen bestehenden Siedlungs- raum und einem überwiegend durch Kleingärten und Freibereiche geprägten Korridor, der sich im Umfeld der Bahnlinie Karlsruhe – Winden und der B10 entwickelt. Entlang der Bahnlinie befinden sich sehr xerotherme Standorte mit wenig Ve- getation, östlich des entlang der Bahnlinie liegenden Weges befinden sich Gebüsch- und Baumbereiche, die von kleinen grasigen Zonen durchsetzt sind. Auf der geplanten Wohnbaufläche im Bereich des Flurstücks 24188/2 sind sowohl sandige als auch steinige Fläche auf denen sich Haufen von Altholz oder Steinen und Beton befinden. Hierfinden sich auch Büsche und kleine Bäume, die Teil eines Gartens waren. Das Plangebiet ist topographisch bewegt. Entsprechend der Bestandshöhen- aufnahme weist die Maxauer Straße ein Höhenniveau zwischen ca. 113,9 m NHN und 114,0 m NHN auf. Nach Westen hin und damit in Richtung der Bahnlinie fällt das Gelände steil um ca. 3 m ab. Das Baugelände selbst ver- bleibt dann bis zur Bahnlinie auf einem annähernd einheitlichen Höhenniveau zwischen 111,0 m NHN und 111,5 m NHN. Jenseits der Bahnlinie ist ein wei- terer Geländeabfall bis auf etwa 105 m NHN bis 106 m NHN zu erkennen. Nach aktualisierter Datenauskunft der LUBW ist seit Februar 2016 im Plan- gebiet ein §33 Biotop (NatSchG) „Feldhecken und Feldgehölze“ er fasst und somit von den Planungen betroffen. Ein Antrag auf Ausnahme für den Eingriff in das nach §30 BNatSchG und §33 NatSchG geschützte Biotop „Gehölze - 7 - am südwestlichen Rand von Knielingen“ (Biotop-Nr. 169162120216) muss bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Abb.1 Geschützte Biotope im Bereich des Plangebiets Bodenbeschaffenheit Aus geomorphologischer Sicht befindet sich der Projektstandort am Rande der sogenannten Niederterrasse bzw. dem Hochgestade am Übergang zur Rheinniederung. Der natürliche Untergrund im Bereich der Niederterrasse ist bis in eine Tiefe von mehreren 10er Metern von eiszeitlichen Sanden und Kiesen geprägt. Im Bereich der Rheinniederung sind diese Kiese partiell ausgeräumt und zu- meist von jungquartären Auelehmen und –sanden überdeckt. Bedingt durch die Lage des Projektstandortes am Niederterrassenrand kann es hier zu ei- ner Verzahnung von Auenablagerungen und umgelagerten Niederterrassen- kiesen und –sanden kommen. Im Planungsgebiet handelt es sich um bereits gestörte Böden mit verringerter Funktionserfüllung. Die Altlastensituation wurde im Rahmen des Bodengut- achtens, das im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erstellt wurde, ge- prüft. - 8 - Wasser Nächster Vorfluter ist die Alb, die etwa 250 m südwestlich des Grundstücks in nordwestliche Richtung entwässert. Der Rhein als übergeordneter Vorflu- ter reicht im Westen bis auf 3 km an den Projektstandort heran. Die eiszeitli- chen Sande und Kiese stellen den regionalen Hauptgrundwasserleiter dar und sind ab etwa 104 m NHN bis 106 m NHN bzw. ab etwa 5 m bis 7 m unter dem aktuellen Geländeniveau Grundwasser führend. Der Grundwasserab- strom ist generell nach Nordwest bis Westnordwest gerichtet. Das Baufeld liegt außerhalb rechtskräftig festgesetzter Wasserschutzgebiete und nach der aktualisierten Hochwassergefahrenkarte auch außerhalb von hochwassergefährdeten Gebieten. Artenschutz Zur Erfassung der Belange des Artenschutzes wurde ein Fachgutachten er- stellt. Auf Grund der Ausprägung und Lage der betroffenen Flächen sind die im Rahmen des Gutachtens zu untersuchenden Tiergruppen auf Eidechsen, Vögel, Fledermäuse und Insekten beschränkt worden. Das Gutachten kommt zusammenfassend zu dem Ergebnis, dass das Plan- gebiet eine wichtige Lebensgrundlage für einige besonders und streng ge- schützte Arten darstellt. Der großflächige Verlust durch neue Gebäude, Flä- chenversiegelung, Beschattung oder die Trennwirkung von Bauwerken kann für viele der Arten eine erhebliche Beeinträchtigung darstellen. Ebenso ist der Verlust von Lebensraumstrukturen, die auch kleinräumig sein können, wie Sandhaufen, Steinhaufen oder Altholzbestände auch in kleinem Maßstab schnell Existenz bedrohend für lokale Populationen seltener und spezialisier- ter Arten. Eine naturschutzrechtliche Planungsrelevanz besteht für die im Planungsge- biet brütenden Vogelarten. Für alle Brutvögel stellt das Vorhaben auf Flur- stück 24188/2 lokal einen großen Eingriff und Verlust an Lebensraum (Nah- rungs-, Fortpflanzungs-, und Ruhestätten) dar. Dieser kann für die Gebüsch- brüter, mit Ausnahme des Fitis (Phylloscopus trochilus), kompensiert werden durch die gute ökologische Ausstattung der benachbarten Flächen und wei- tere ergänzende Maßnahmen, sodass die ökologische Funktionalität im räumlichen Zusammenhang gewahrt werden kann. CEF-Maßnahmen sind für den Fitis (1 Brutpaar) erforderlich. Höhere Anforderungen und umfassendere Maßnahmen sind bei der lokalen Population der Mauereidechse zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Ver- botstatbestände notwendig. Der Schutz der Habitate, bzw. der Ersatz, sowie der Schutz der Einzelindividuen der streng geschützten Art sind zwingend ohne Zeitlücke im direkten Umfeld zu gewährleisten. Schutz- und Ersatzmaß- nahmen sowie Erfolgskontrollen (CEF) sind im Vorfeld zu erbring en. Auch die weiteren nachgewiesenen, seltenen und zum Teil hoch spezialisier- ten Insektenarten sind im Rahmen der für die Eidechsen zwingend zu erbrin- genden Maßnahmen ausreichend zu berücksichtigen. - 9 - 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung Das Planungsgebiet ist eine innerstädtische Brachfläche, die aufgrund der bestehenden Belastungen wie Lärm und Altlasten bisher keiner baulichen Nutzung zugeführt wurde. Das Erscheinungsbild ist geprägt durch die vielfäl- tige Vegetation und die bestehenden, auf privatem Grund verlaufenden Ver- kehrsflächen der Saarlandstraße und dem Pfalzbahnweg. Das bestehende Wegesystem wird z.T. von Anwohnern und Berufstätigen nahegelegener Un- ternehmen als fußläufige Verbindung zum Bahnhof Knielingen genutzt, der nördlich an das Plangebiet anschließt. 3.4 Eigentumsverhältnisse Bis auf die Fläche des geplanten öffentlichen Gehwegs an der Maxauer Straße , der sich im Eigentum der Stadt Karlsruhe befindet, ist der Vorhaben- träger Eigentümer der Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans. 3.5 Belastungen 3.5.1 Altlasten Das Plangebiet ist im Bodenschutz- und Altlastenkataster der Stadt Karls- ruhe unter der Bezeichnung "AA Am Knielinger Bahnhof" (Objekt-Nummer 00411) erfasst. Die Fläche wurde teilweise mit anthropogenen Materialien aufgefüllt. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes wurden auf dem Gelände technische Untersuchungen durchgeführt. Es wurden insgesamt 18 Rammsondierungen bis in Tiefen von bis zu acht Metern niedergebracht. In fast allen Bohrungen wurden anthropogene Auf- füllungen angetroffen. Die Mächtigkeiten variieren zwischen 0,15 Meter und 7,2 Meter. Auch das zur Auffüllung verwendete Material ist sehr inhomogen. Es wurden Einzel- und Mischproben auf relevante Parameter untersucht. Auch hier unterscheiden sich die Einstufungen stark. Während der gewach- sene Boden als unbelastet eingestuft werden kann (ZO nach VWV Boden) liegen die Auffüllungen teilweise in Zuordnungsklasse >Z2 gemäß VwV Bo- den. Aus bodenschutzrechtlicher Sicht sind derzeit keine weiteren Untersuchun- gen erforderlich. In Abhängigkeit der Detailplanung sind eventuell noch Un- tersuchungen für den Wirkungspfad Boden-Mensch erforderlich. Ausabfall- rechtlicher Sicht ergeben sich weitergehende Anforderungen (siehe Punkt 4.7 Belastungen – Altlasten). Im Bereich des Plangeländes ist eine großräumige Verunreinigung des Grundwassers mit Leichtflüchtigen Halogenierten Kohlenwasserstoff (LHKW) bekannt, die sich vermutlich aus mehreren, zum Teil sich über- schneidenden Schadstofffahnen verschiedener Emittenten zusammensetzt. Bei der Nutzung des Grundwassers kann es zu Einschränkungen kommen (siehe Punkt 4.7 Belastungen- Altlasten). - 10 - 3.5.2 Immissionen Aufgrund der unmittelbar angrenzenden Bahnlinie Karlsruhe – Winden und den angrenzenden Straßen ist das Plangebiet einer erheblichen Lärmbelas- tung ausgesetzt, die schon im Rahmen der städtebaulichen Konzeption be- rücksichtigt werden müssen. Im Einzelnen sind bei der Planung aus schall- technischer Sicht folgende Belastungen zu berücksichtigen: Geräuschimmissionen des Verkehrslärms entstehen hauptsächlich durch die direkt angrenzende Bahnstrecke zwischen Karlsruhe- Knielingen und Karls- ruhe- Mühlburg. Weitere Geräuschimmissionen aufgrund von Schienenver- kehr im näheren Umfeld des Plangrundstückes entstehen durch die Straßen- bahnlinien S5, S51, S52, 2 und 5. Aufgrund des Straßenverkehrs entstehen vor allem Geräuschimmissionen durch die B10 (Südtangente) zwischen Karlsruhe-Mühlburg und der Rheinbrücke. Hinzu kommen die Geräu- schimmissionen durch die Rheinstraße, Siemensallee und die Maxauer Straße. Geräuschimmissionen aufgrund von Gewerbelärm entstehen durch eine Gärtnerei in der Maxauer Straße, einen Polizeihundesportverein und einen Schützenverein im Kurzheckweg sowie durch das komplette Areal der Sie- mens AG in der Rheinbrückenstraße. Neben den auf die Wohnbebauung einwirkende Lärmbelastung durch Ver- kehr und bestehendes Gewerbe ist auch zu untersuchen, welche Auswirkun- gen durch das Vorhaben selbst auf die bestehende angrenzende Wohnbe- bauung entstehen. Es wurde deshalb auch eine Schallimmissionsprognose nach TA Lärm für die von der Tiefgarage und den Besucherparkplätzen aus- gehenden Lärmemissionen durchgeführt. Außer Schallimmissionen werden auch mögliche Beeinträchtigungen des Vorhabens durch elektromagnetische Felder oder Erschütterungen aus dem angrenzenden Bahnverkehr berücksichtigt. 3.5.3 Kampfmittel Für das Plangebiet wurde eine multitemporale Luftbildauswertung durchge- führt. Die Luftbildauswertung beziehungsweise andere Unterlagen ergaben Anhaltspunkte, die es erforderlich machen, dass weitere Maßnahmen durch- geführt werden. Über eventuell festgestellte Blindgängerverdachtspunkte hinaus kann zumindest in den bombardierten Bereichen das Vorhandensein weiterer Bombenblindgänger nicht ausgeschlossen werden. In bombardier- ten Bereichen und Kampfmittelverdachtsflächen sind in der Regel flächen- hafte Vorortprüfungen zu empfehlen. Eine absolute Kampfmittelfreiheit kann auch für eventuell freigegebene Bereiche nicht bescheinigt werden. Vor Ein- griff in das Erdreich soll für das Baustellenpersonal eine Sicherheitsbeleh- rung durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst erfolgen. - 11 - 4. Planungskonzept Stadtraum Durch das Vorhaben wird eine bisher unbebaute Restfläche zwischen dem bestehenden Siedlungsrand des Stadtteils Knielingen und der Bahntrasse einer baulichen Entwicklung zugeführt. Das direkte Umfeld der geplanten Bebauung in nördlicher und westlicher Richtung ist durch eine überwiegend kleinteilige, zweigeschossige Wohnbe- bauung entlang der Maxauer Straße bzw. der Saarlandstraße geprägt. Öst- lich der Wohnbebauung schließt sich die Rheinbrückenstraße und dahinter- liegend das Siemensgelände mit einer großmaßstäblichen Gebäudestruktur an. Südlich an das Plangebiet schließen sich eine Gärtnerei und Sportflächen an. Der Bereich westlich der Bahn ist durch Kleingartenanlagen geprägt. Im weiteren Umfeld verläuft die mehrspurige B10. Die Mülldeponie West liegt in Sichtweite im Südwesten. Räumliche Gliederung und Erschließung Das im Rahmen der Mehrfachbeauftragung vom Büro GJL entwickelte Kon- zept sieht eine Nutzung der städtebaulichen Brache bzw. Restfläche für eine Wohnbebauung vor, die zum einen der Belastungssituation durch die Emis- sionen aus Straßen- und Bahnlärm gerecht werden muss und sich zum an- deren an der Maßstäblichkeit der angrenzenden Wohnbebauung orientieren soll. Dabei wird die topografische Situation des Plangebiets, das von der Maxauer Straße zur Bahn hin abfällt, genutzt. Das zu bebauende Grundstück wird in zwei Bereiche gegliedert. Entlang der Maxauer Straße wird der Maßstab der vorhandenen Baustruktur aufgenom- men und in Form von sechs zweigeschossigen Doppelhäusern mit Staffelge- schoss fortgeführt. Entlang der Bahntrasse entsteht ein Gebäudekomplex aus vier dreigeschos- sigen Geschosswohnungsbauten, die durch eine Lärmschutzwand mit inte- grierten Balkonen verbunden sind. Die Lärmschutzwand schirmt die Wohn- nutzung von der Lärmbelastung der Bahn ab, ist gestalterisch aber als be- grünte Fassade und integraler Teil der Wohngebäude konzipiert. Sie trägt darüber hinaus zu einer Verbesserung der Wohnqualität von Teilen der be- stehenden Wohnbebauung an der Maxauer Straße bei. Durch die kammartige Struktur entstehen beruhigte Freiräume und Grünzo- nen zwischen den Wohnhäusern. Drei der vier Gebäude sind mit 1-, 2-, 4- und 5-Zimmer-Wohnungen ausgestattet, der vierte Baukörper ist als Apart- ment-Haus mit Ein-, Zwei- oder Drei-Zimmer-Apartments konzipiert. Durch entsprechende Orientierung der Grundrisse werden Fassadenöffnungen zur Bahnseite vermieden. Die Wohnungen sind barrierefrei geplant. Die Erschließung der Doppelhäuser erfolgt über die Maxauer Straße. Eine Tiefgarage nimmt die Stellplätze der Bewohner der Mehrfamilienhäuser auf, - 12 - die Zufahrt erfolgt über die Pfalzbahnstraße. Dort werden auch die Besucher- stellplätze für das Vorhaben angeboten. Die fußläufige Erschließung der Geschosswohnungsbauten erfolgt über ei- nen zentralen Fußweg an der Schnittstelle zwischen Geschosswohnungs- bauten und Doppelhäusern, wo auch überdachte Fahrradstellplätze und Be- reiche für die Entsorgung vorgesehen sind. Dieser zentralen Fußwege wird über drei Querwege an die Maxauer Straße angebunden, so dass kurze fuß- läufige Wegebeziehungen gegeben sind. 4.1 Art der baulichen Nutzung Am 14.04.1994 wurde ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Maxauer Straße“ gefasst, der für den Vorhabenbereich Wohnnutzung ent- lang der Maxauer Straße und gewerblich geprägte Nutzung entlang der Bahnlinie vorsah. Am 17.09.2015 hat sich der Planungsausschuss des Ge- meinderates der Stadt Karlsruhe mit dem Antrag des Vorhabenträgers zur Umsetzung einer Wohnbebauung in diesem Bereich beschäftigt und sich dafür ausgesprochen, die planungsrechtlichen Grundlagen zur Verwirkli- chung einer Wohnbebauung auf Grundlage eines Vorhabenbezogenen Be- bauungsplans zu schaffen. Grundlage für die weitere Entwicklung sollte das Ergebnis einer Mehrfachbeauftragung werden, bei der insbesondere auch die Aspekte des Schallschutzes zu berücksichtigen waren. Der vorliegende Bebauungsplan legt für den Bereich der geplanten Wohnge- bäude ein Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO festgesetzt. Die Festsetzung ermöglicht die Umsetzung des geplanten Vorhabens und sichert die Verträglichkeit mit der angrenzenden bestehenden Wohnnutzung. In Anwendung von § 1 Abs. 5 BauNVO werden Tankstellen ausgeschlossen, da sie mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen verbunden sind und so zu Konflikten mit der bestehenden und geplanten Wohnnutzung führen können. Gartenbaubetriebe werden ebenfalls ausgeschlossen, da diese Nutzungen in der Regel sehr flächenintensiv sind und der Nutzungsschwerpunkt im Plangebiet auf der Wohnnutzung liegen soll, um so einen Beitrag zur Minde- rung des innerstädtischen Wohnungsbedarfs zu leisten. Allgemein zulässig sind somit Wohngebäude, die der Versorgung des Ge- biets dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe und Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesund- heitliche und sportliche Zwecke. Ausnahmsweise zulässig sind Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sons- tige nicht störende Gewerbebetriebe und Anlagen für Verwaltungen. Der aktuelle Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes der Stadt Karlsruhe stellt im Bereich der geplanten Wohnbaufläche eine geplante „ge- mischte Baufläche“ mit Hinweis auf Altlasten dar. Der nördliche Bereich des Plangebiets (Flst. 40004/1) ist als „Grünfläche“ dargestellt. D as Vorhaben ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. - 13 - 4.2 Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Grundflächenzahl (GRZ), die Anzahl der Vollgeschosse und die Wandhöhen bestimmt, wobei jeweils der Maximalwert festgesetzt wird. Grundflächenzahl Im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans wird eine Grundflächenzahl von 0,45 festgesetzt. Damit liegt die GRZ etwas über dem nach § 17 BauNVO für Allgemeine Wohngebiete vorgesehenen Maximalwert von 0,4. Dabei kann grundsätzlich davon ausgegangen, dass bei der Wohnanlage gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse herrschen, da aufgrund der ge- wählte Staffelung der Baukörper und der Ausnutzung der topografische Situ- ation gut nutzbare und intensiv begrünte Freibereiche entstehen, die trotz der etwas erhöhten Grundflächenzahl eine gute Wohnqualität erwarten lassen. Die im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung ermittelte städtebauliche Lö- sung vereinigt von den erarbeiteten Varianten am besten eine verträgliche Einbindung in das Ortsbild bei Berücksichtigung der schwierigen Rahmenbe- dingungen aus Sicht des Immissionsschutzes. Deshalb erscheint es ange- sichts des herrschenden Mangels an innerstädtischen Wohnraum vertretbar, eine beschränkte Überschreitung der Grundflächenzahl auf 0,45 zuzulassen, um das geplante Wohnraumprojekt bzw. die bauliche Entwicklung in einer städtebaulich schwierigen Situation umsetzen zu können. Außerdem wird (gemäß § 17 Abs. 2 BauNVO) im Bebauungsplan festge- setzt, dass im Teilbereich B die zulässige Grundfläche durch die in §19 Abs. 4 Nr. 3 BauNVO bezeichneten Anlagen bis zu einem Wert von 0,8 über- schritten werden darf. Der wesentliche Faktor für die Überschreitung der GRZ mit den in § 19 (4) Satz 1 BauNVO benannten Anlagen im Teilbereich B (Geschosswohnungs- bau) ist die Tiefgarage, welche die einzelnen Gebäude verbindet und unter weiten Teilen der Wohnanlage liegt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein oberirdischer Nachweis der notwendigen Stellplätze gegenüber der geplan- ten Tiefgarage zu einer insgesamt größeren Flächenversiegelung führen würde. Die Tiefgarage ist zwar auch als versiegelte Fläche zu werten und stellt eine Beeinträchtigung der Bodenfunktionen dar, kann aber in Verbin- dung mit einer ausreichend dicken Substratschicht teilweise begrünt werden und hat insgesamt eine vorteilhafte Auswirkung auf das Stadtbild. Außerdem vermindert die Tiefgarage durch den entfallenden Park- Such-Verkehr auch die Verkehrsbewegungen im Gebiet. Um nachteiligen Auswirkungen für die Umwelt durch die Versiegelung des Bodens entgegenzuwirken, werden im Bebauungsplan weitere Maßna hmen getroffen. Als Beitrag zur Beschränkung der Flächenversiegelung wird fest- gesetzt, dass notwendige Befestigungen von nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke wasserdurchlässig auszuführen sind. Zur Durchgrünung des Gebietes tragen die geplante Dachbegrünung und die Bepflanzung von Teilbereichen der Decke der Tiefgarage und die Berankung der Lärmschutz- wand bei, was sich insgesamt auch positiv auf das Kleinklima auswirkt. Durch die Retentionswirkung der geplanten Dachbegrünung und der Begrünung der Tiefgarage wird die bestehende Kanalisation entlastet. - 14 - Angesichts der vorher genannten Maßnahmen erscheint es vertretbar, eine Überschreitung der GRZ durch die in § 19 (4) Satz 1 BauNVO bezeichneten Anlagen im Teilbereich B zuzulassen, um das geplante Projekt und damit auch den benötigten, innerstädtischen Wohnraum verwirklichen zu können. Geschossflächenzahl Die für Allgemeine Wohngebiete vorgesehene Obergrenze für die Geschoss- flächenzahl (GFZ) wird eingehalten. Höhe der baulichen Anlagen Die im Bebauungsplan festgesetzten Wandhöhen sind mit der festgesetzten Anzahl der Vollgeschosse abgestimmt und ermöglichen im Bereich A (Dop- pelhäuser) eine zweigeschossige Bebauung mit einem zur Straße zurückge- setzten Staffelgeschoss, was im Einklang mit der angrenzenden ebenfalls zweigeschossigen Wohnbebauung steht. Die festgesetzten Wandhöhen im Teilbereich B (Geschosswohnungsbau) er- möglichen einen maximal dreigeschossigen Baukörper, dessen Erdge- schossfußboden aufgrund der topografischen Situation gegenüber dem Erd- geschoss-Fußbodenniveau der Doppelhäuser um etwa ein halbes Geschoss tiefer liegt. Als Bezugspunkt wird eine absolute Höhe vorgegeben, die sich an der Höhe der Maxauer Straße orientiert. 4.3 Überbaubare Grundstücksflächen und Bauweise Die Bebauung der Doppelhäuser entlang der Maxauer Straße soll sich an den Baufluchten der Nachbarbebauungen orientieren, die Maßstäblichkeit der bestehenden Bebauung aufnehmen und so eine verträgliche Integration der neuen Bebauung in das bestehende Straßenbild gewährleisen. Die fest- gesetzte Bauweise unterstützt im Zusammenspiel mit den festgesetzten Bau- grenzen dieses Ziel. Die für den Entwurf ebenfalls prägende kammartige Struktur der Geschoss- wohnungsbauten wird ebenfalls über die überbaubaren Flächen und eine ab- weichende Bauweise gesichert. Die erforderlichen Abstandsflächen nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg werden eingehalten. In den textlichen Festsetzungen wird geregelt, dass die Baugrenzen im Teil- bereich A ausschließlich durch Terrassen auf der von der Maxauer Straße abgewandten Seite bis zu einer Fläche von maximal 10qm pro Haus über- schritten werden dürfen. Im Teilbereich B dürfen die Baugrenzen durch Ter- rassen bis zu einer Tiefe von 2,0 m überschritten werden. Die Regelung der maximalen Versiegelung der Baugrundstücke (GRZ) bleibt davon unberührt. Städtebaulich nachteilige Auswirkungen für das Erschei- nungsbild der Anlage sind wegen der fehlenden räumlichen Wirksamkeit der Terrassen nicht zu befürchten. - 15 - 4.4. Erschließung 4.4.1 ÖPNV Das Plangebiet ist durch den ÖPNV gut erschlossen. In fußläufiger Nähe sind der Bahnhof Knielingen sowie der Straßenbahn-Haltepunkt Knielingen-Sie- mens an der Rheinbrückenstraße erreichbar. 4.4.2 Motorisierter Individualverkehr Die Erschließung der geplanten Doppelhäuser erfolgt über die Maxauer Straße. Der bestehende Wendebereich am südlichen Ende der Maxauer Straße soll zukünftig ausgebaut werden. Der Ausbau wurde im Rahmen der Planung berücksichtigt, die Umsetzung des Ausbaus ist jedoch nicht an die Umsetzung des Vorhabens gekoppelt. Die Sicherung zusätzlicher öffentli- cher Flächen ist für den Ausbau nicht erforderlich. Die Erschließung der Geschosswohnungsbauten erfolgt über die Saarland- straße, von wo ein privater Erschließungsweg bis zur geplanten Tiefgaragen- zufahrt auf der Nordseite der Wohnanlage geführt wird. Eine direkte Durch- fahrt von der Tiefgaragenzufahrt zum Bahnhof Knielingen ist nicht ge- wünscht, weshalb im Abzweigungsbereich ein Poller aufgestellt werden soll, so dass die Verbindung nur auf Fußgänger und Radfahrer beschränkt wird. Die Erschließung des Bahnhofs Knielingen und des südlich anschließenden Grundstücks 40004/2 erfolgt über die privaten Flächen des Vorhabenträgers. Um die Erschießung dieser Flächen bzw. Gebäude zu sichern, wurde ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht „GFL 1“ zu Gunsten der Eigentümer der Flur- stücke 40004/2 und 40004/3 festgesetzt. Auch die Erschließung der Garage des Wohnhauses auf Flst. 24170/1, des Flurstücks 24172 mit einer Umspannstation und 24172/1 erfolgt über private Flächen des Vorhabenträgers. Um die Erschließung dieser Flächen sichern, wurde ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht „GFL 2“ zu Gunsten der Eigentümer der Flurstücke 24170/1, 24172 und 24172/1 festgesetzt. 4.4.3 Ruhender Verkehr Aufgrund der angespannten Parkierungssituation in der Maxauer Straße bzw. in der Saarlandstraße müssen für das Vorhaben ausreichend Stell- plätze vorgehalten werden. Die erforderlichen Stellplätze für die Doppelhäuser an der Maxauer Straße werden im Bereich der jeweiligen Grundstücke angeordnet. Die erforderlichen Stellplätze für die Geschosswohnungsbauten werden in einer Tiefgarage vorgesehen. Neben den 58 baurechtlich erforderlichen Stellplätzen sind dort zusätzlich max. 22 gefangene Stellplätze unterge- bracht, die von den Bewohnern genutzt werden können, aber nicht als bau- rechtlich notwendige Stellplätze gewertet werden können. Im Bereich der Tiefgaragenzufahrt werden außerdem 21 Besucherstellplätze gebaut, die ebenfalls dazu beitragen, die bestehende Stellplatzsituation ni cht zu ver- schärfen. - 16 - Im Plangebiet werden insgesamt 140 Fahrradstellplätze vorgesehen. Die Fahrradstellplätze für die Doppelhäuser werden auf den jeweiligen Grundstü- cken im Anschluss an die Stellplatzflächen nachgewiesen. Die Fahrradstell- plätze für den Bereich der Geschosswohnungsbauten werden überwiegend in Boxen entlang der Wegeflächen zwischen dem Bereich Geschosswoh- nungsbau und dem Bereich Doppelhäuser untergebracht, ein Teil der Stell- plätze wird in der Tiefgarage vorgesehen. Im Bereich der Pkw-Besucherstell- plätze werden auch Fahrradabstellplätze für Besucher angeboten. 4.4.4 Geh- und Radwege Das Plangebiet wird fußläufig barrierefrei über die Maxauer Straße erschlos- sen. Da entlang der geplanten Doppelhäuser bisher noch kein öffentlicher Gehweg vorhanden ist, werden im Bebauungsplan die erforderlichen Flä- chen gesichert, die eine Fortführung des bestehenden Gehweges ermögli- chen. Über die festgesetzten privaten Verkehrsflächen ist eine direkte Anbindung des neuen Wohnquartiers an den Bahnhof Knielingen gesichert. 4.4.5 Ver- und Entsorgung Die Ver- und Entsorgung des Plangebiets erfolgt im Anschluss an das beste- hende Ver- und Entsorgungsnetz in der Maxauer Straße. Entwässerung Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem. Das Schmutzwasser wird der be- stehenden Kanalisation in der Maxauer Straße zugeführt. Niederschlagswasser Aufgrund der bestehenden Auffüllungen im Plangebiet ist eine Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers im Plangebiet nur mit geeigneten Vorarbeiten im Bodenbereich möglich. Die Planung und Bemessung der Niederschlagswasserretention und –versi- ckerung erfolgt i. w. auf Basis der DIN 1986-100 und der DWA A138. Die Bemessung erfolgt für ein 5-jährliches Niederschlagsereignis. Zusätzlich wird die schadlose Überflutung für 30-jährliche bzw. 100-jährliche Nieder- schlagsereignisse nachgewiesen. Das Niederschlagswasser wird auf Grün- und Kiesdächern gesammelt, ge- reinigt und gedrosselt in Versickerungsanlagen abgegeben. Hierdurch wird der Abfluss von den Dachflächen maßgebend reduziert. Alle Pflasterflächen werden mit versickerungsfähigem Pflaster hergestellt, sodass rechnerisch ein 5-jährlicher Bemessungsniederschlag direkt versickert werden kann. Alle Freiflächen, wie auch das Dachwasser entwässern in lokale, flache Mulden über die belebte Bodenschicht. Die Mulden werden nach DWA A138 bemes- sen. Im Falle von Starkregenereignissen (30-jährlich und 100-jährlich) wird das Niederschlagswasser auf den Grundstücken zurück gehalten bzw. ge- ordnet in Grünflächen abgeleitet. Hierbei kommt es zum zusätzlichen Einstau von Grünflächen. Der Einstau ist schadlos für die Gebäudesubstanz. - 17 - Bei der Versickerungsfläche im Bereich des geplanten Pflegeweges südlich der Lärmschutzwand ist vorgesehen, dass der Pflegeweg muldenförmig aus- geformt bzw. gegenüber dem umliegenden Gelände auch zur Retention tiefer gelegt wird. Dadurch wird gesichert, dass es im Eidechsenhabitat zwischen Pflegeweg und Gleisanlage zu keinem erhöhten Wasseranfall und somit auch zu keinen Konflikten zwischen den artenschutzrechtlichen Belangen und den Belangen der Entwässerung kommt. Der Boden unter den geplanten Versickerungsmulden wird umwelttechnisch und versickerungstechnisch vorab geprüft. Hält dieser nicht die gesetzlichen Bestimmungen der Zuordnungswerte Z0 nach VwV Boden Baden-Württem- berg ein, so erfolgt ein Bodenaustausch. Dito gilt, wenn der Boden die hyd- raulischen Mindestanforderungen nach der DWA A138 einhält. Gemäß den Geo- und Umwelttechnischen Erkundungen erfüllen die unterhalb den Auf- füllungen natürlich anstehenden Böden sowohl die umwelttechnischen wie auch die hydraulischen Anforderungen. Abfallentsorgung Die Abfallentsorgung erfolgt über die Maxauer Straße. Die Müllbehälter der beiden südlichen Geschosswohnungsbauten werden im Bereich des Fußwegs hinter den beiden südlich gelegenen Doppelhäu- sern positioniert und im Bereich des Wendehammers abgeholt. Die Müllbe- hälter der beiden nördlichen Geschosswohnungsbauten werden ebenfalls entlang des Fußwegs positioniert, jedoch am Tag der Entsorgung auf einer dafür vorgesehenen Fläche direkt an der Maxauer Straße bereitgestellt. Die Müllbehälter der Doppelhäuser werden im 15m Bereich der jeweiligen Grund- stücke untergebracht. Energetisches Konzept Als Beitrag zum Klimaschutz soll die geplante Bebauung in einem erhöhten energetischen Standard (KfW Effizienzhaus 55) umgesetzt werden. Dieser wird über den Durchführungsvertrag gesichert. Die Heizenergieversorgung der Geschosswohnungsbauten soll über eine Pelletheizung erfolgen. Bestehende Versorgungsleitungen Im südlichen Bereich der geplanten Bebauung liegt ein in Betrieb befindliches 20-kV-Kabel, das im Vorfeld auf Kosten des Vorhabenträgers umverlegt wer- den muss. Das erforderliche Leitungsrecht für die Verlegung der Trasse wurde in den zeichnerischen Teil übernommen. Im Bereich der privaten Verkehrsflächen befinden sich sowohl im Bereich vor dem Knielinger Bahnhof als auch im Bereich der Einmündung Saarland- straße, auf Höhe der Hausnummer 170, Wasserversorgungsleitungen. Ne- ben der Wasserversorgungsleitung quert im Mündungsbereich der Saar- landstraße auch eine Gas-Hochdruckleitung die Gleise (Verbindung in den Kurzheckweg). Diese liegt somit ebenfalls im Bereich der privat en Verkehrs- fläche. Ebenfalls im Plangebiet liegt die Gasversorgungsleitung entlang der Maxauer Straße. Diese befindet sich im öffentlichen Gehweg. Für die im Be- reich der privaten Grundstücksflächen liegenden übergeordneten Versor- gungsleitungen wurde ein Leitungsrecht in den zeichnerischen Teil übernom- men. - 18 - 4.5 Gestaltung Fassaden Die mit begrünten Flachdächern versehene Bebauung soll neben der beste- henden Wohnbebauung in der Maxauer Straße als eigenständige Einheit wahrgenommen werden. Die Maßstäblichkeit der Doppelhäuser gewährleis- tet, dass sich die neue Bebauung verträglich in das bestehende Straßenbild einfügt. Die Fassaden mit ihrer Materialität aus hellem Putz und farblich akzentuier- ten Loggien fügen sich in die Umgebung ein. Die im Material abgesetzten Staffelgeschosse der Doppelhäuser unterstreichen eine maßstäbliche Glie- derung der Baukörper. Wichtig für das Erscheinungsbild der Gesamtanlage ist die Lärmschutzwand entlang der Bahn, deren Höhe auf die Gebäudehöhe der Geschosswoh- nungsbauten abgestimmt ist. Durch die Integration von Balkonen auf der schallabgewandten Seite und rhythmisch angeordnete, fest verglaste Öff- nungen auf der Bahnseite sowie eine ‚Berankung mit Pflanzen in den ge- schlossenen Abschnitten wird die Fassade gegliedert und ein möglichst ver- träglicher Übergang zum anschließenden Landschaftsraum geschaffen. Die Materialität der Lärmschutzwand wird entsprechend den schalltechnischen Erfordernissen gewählt. Bei der Festverglasung müssen bei der Lärmschutz- wand in den Bereichen zwischen den Wohngebäuden und bei transparenten Brüstungen die Belange des Vogelschutzes (Vogelschlag) berücksichtigt werden. Außenraum Der Außenraum im Bereich der geplanten Wohnbebauung wird zunächst durch eine Terrassierung des Geländes geprägt, die den Bereich der Dop- pelhäuser von dem tiefergelegenen Bereich der Geschosswohnungsbauten absetzt. Im Bereich des Geländeversprungs werden erforderliche Nebenan- lagen wie ebenerdige Fahrradabstellplätze und Aufstellflächen für Abfallbe- hälter untergebracht. Durch Hecken-Einfriedungen soll ein durchgängiges Grünmotiv den gestal- terischen Zusammenhalt der Anlage stärken. Die Baumpflanzungen im Vor- gartenbereich der Doppelhäuser wirken sich positiv auf das Straßenbild der Maxauer Straße aus, die sonstigen Baumpflanzungen in den Höfen der Ge- schosswohnungsbauten und entlang der zentralen Wegverbindung tragen zur Wohnqualität bei. Die wohnungsbezogenen Freiflächen sind zur straßenabgewandten Seite (Doppelhäuser) bzw. zu den Hofflächen (Geschosswohnungsbau) orientiert, in die auch die erforderlichen Spielflächen integriert werden. Gestaltung der unbebauten Flächen Zur Sicherung einer ausreichenden Durchgrünung (Ausgleich für die Über- schreitung der GRZ) und eines geordneten Erscheinungsbildes der Wohnan- lage wird festgesetzt, dass die nicht überbaubaren privaten Grundstücksflä- chen, soweit sie nicht für Stellplätze, Zugänge und Nebenanlage n benötigt werden, zu begrünen und als gärtnerische Anlagen dauerhaft zu unterhalten sind. - 19 - Zur Entlastung der bestehenden Kanalisation wird festgesetzt, dass die ge- planten Besucherstellplätze sowie Wege, Zufahrten und Stellplätze im Be- reich des Allgemeinen Wohngebietes wasserdurchlässig zu befestigen sind. Für den Weg westlich der Lärmschutzwand wird mit Rücksicht auf die an- grenzenden Eidechsenhabitate eine Ausführung als Schotterweg festge- setzt. Gestaltung der Aufstellflächen für Abfallbehälter Zur Sicherung eines attraktiven Straßenbildes wird festgesetzt, dass Abfall- behälterstandplätze, sofern diese von den öffentlichen Straßen und Wegen aus sichtbar sind, mit einem begrünten Sichtschutz zu versehen sind. Aus- genommen sind temporäre Bereitstellungsflächen für Abfallbehälter. Werbeanlagen Zur Sicherung eines attraktiven Wohnumfeldes werden Werbeanlagen auf ein verträgliches Maß beschränkt. Besonders aggressive Werbeformen wer- den ausgeschlossen. Außenantennen Um eine Beeinträchtigung des Straßenbildes durch eine Vielzahl von anten- nenanlagen an der Fassade zu beeinträchtigen, wird festgesetzt, dass pro Gebäude ist nur eine Gemeinschaftsantennenanlage oder Satellitenantenne zulässig ist. Niederspannungsfreileitungen Zur Sicherung eines geordneten Straßenbildes wird festgesetzt, dass Nie- derspannungsfreileitungen unzulässig sind. 4.6 Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz 4.6.1 Grünplanung, Pflanzungen Zur Neugestaltung und Begrünung des Gebietes werden im Plangebiet fol- gende Pflanzgebote bzw. grünordnerische Maßnahmen vorgesehen, die eine ausreichende Durchgrünung und ein attraktives Wohnumfeld sichern: Bereich Allgemeines Wohngebiet - Baumpflanzungen in den Vorgärten der Doppelhäuser entlang der Maxauer Straße, entlang des zentralen Verbindungsweges und in den Hofbereichen der Geschosswohnungsbauten - Überdeckung der nicht überbauten Teile der Tiefgarage mit im Mittel min- destens 60 cm durchwurzelbarer Vegetationstragschicht. - Anlage von zwei Spielplätzen in den Hofinnenbereichen des Geschoss- wohnungsbaus - Einfriedungen als geschnittene Hecken (Außer im Bereich von Eidech- sen-Habitaten) - Begrünung im Bereich der Lärmschutzwand - 20 - Restlicher Bereich - Bis auf drei Baumpflanzungen im Bereich der geplanten Besucherstell- plätze werden im Wesentlichen Festsetzungen zum Erhalt von bestehen- den Bäumen bzw. Gehölzbeständen und Pflanzungen mit artenschutz- rechtlichem Hintergrund durchgeführt. 4.6.2 Eingriff in Natur und Landschaft / Ausgleichsmaßnahmen Vom Büro Aland aus Karlsruhe wurde der Umweltbericht zum Vorhabenbe- zogenen Bebauungsplan erstellt. Da das Plangebiet als Außenbereich zu werten ist, war die Erstellung einer Eingriffs- Ausgleichsbilanz im Rahmen des Umweltberichtes erforderlich. Im Rahmen der Bilanz wurden die erfor- derlichen Kompensationsmaßnahmen für den erfolgten Eingriff ermittelt. Au- ßerdem befinden sich innerhalb des Geltungsbereichs ca. 10.000 m² eines Biotops nach § 33 NatSchG „Gehölze am südwestlichen Rand von Knielin- gen“ (Nr. 169162120216) (Feldgehölz). Bei Umsetzung des Bauvorhabens erfolgt ein Teilverlust von ca. 1.500 m² des Biotops, für den ebenfalls Aus- gleichsmaßnahmen erforderlich sind. Die erforderlichen Maßnahmen lassen sich wie folgt zusammenfassen: Ausgleichsmaßnahmen A1: Durch die Bebauung des Flurstücks 24188/2 gehen Flächen des Trockenbi- otopverbundes, hier eines Sedum acre dominierten Bestandes verloren. Diese stellen gleichzeitig einen wertigen Lebensraum von vielen Tierarten (Wildbienen, Grabwespen, Schrecken, Schmetterlinge und andere Insekten sowie Spinnen und Säugetiere), darunter zahlreiche national geschützte Ar- ten, dar. Als Ausgleichsmaßnahme sollen großflächig Bereiche des Trocken- biotopes auf die entsiegelte Randbereiche der Zuwegung umgesiedelt wer- den. Umlagerung/Verpflanzung der Trockenbiotope auf Flurstück 24188/2 entlang des Fußweges auf vollentsiegelter Fläche zum Knielinger Bahnhof (siehe CEF-Maßnahme C2). Die Räumung soll in 4 gleich großen Abschnitten mit jeweils vier Wochen Abstand erfolgen von Mitte April bis Mitte Juli. Ausrei- chend Material muss zur Impfung der Flächen zwischengelagert werden. Ausgleichsmaßnahmen A2: Das Feldgehölz auf dem Flurstück 40004/1 im Bereich der CEF-Maßnahme 1 ist ein artenarmer Bestand und wird dominiert durch die Robinie (Robinia pseudoacacia). Als Ausgleichsmaßnahme soll das Feldgehölz zu einem Be- stand aus heimischen, standorttypischen Arten umgebaut und damit aufge- wertet werden. Die 26 gerodeten Bäume innerhalb des § 33 Biotops auf Flur- stück 24188/2 werden durch heimische, standortgerechte Neupflanzungen von Laubbäumen in H2 ersetzt. Ein Zurückdrängen der Neophyten und inva- siven Arten und ein Austausch durch heimische und standortgerechte Arten gemäß Artenliste sollen hier stattfinden. Ausgleichsmaßnahmen A3: Modifizierte Dachbegrünung durch Impfung mit Saat-Material aus den örtli- chen Trockenbiotop oder gleichwertigen Biotopen. - 21 - 4.6.3 Artenschutz Für die Belange des Artenschutzes wurde vom Büro Aland aus Karlsruhe eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt und ein Maßnah- menkonzept entwickelt um artenschutzrechtliche Verbotstatbestände zu ver- meiden. Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen: Vogelarten Eine naturschutzrechtliche Planungsrelevanz besteht für die im Planungsge- biet brütenden Vogelarten. Für alle Brutvögel stellt das Vorhaben auf Flurstück 24188/2 lokal einen gro- ßen Eingriff und Verlust an Lebensraum (Nahrungs-, Fortpflanzungs-, und Ruhestätten) dar. Dieser kann für die Gebüschbrüter, mit Ausnahme des Fitis (Phylloscopus trochilus), kompensiert werden durch die gute ökologische Ausstattung der benachbarten Flächen und weitere ergänzende Maßnahmen, sodass die ökologische Funktionalität im räumlichen Zusammenhang gewahrt werden kann. CEF-Maßnahmen sind für den Fitis (1 Brutpaar) erforderlich. Für die Vögel wird ein ca. 300 m² großer dichter Gebüschbereich entlang der angrenzen- den Wohnbebauung mit Gärten zum Feldgehölz entwickelt. Im Westen, im Anschluss an das erweiterte Feldgehölz, wird ein dichter Gebüschriegel (ca. 300 m²) für den Fitis erhalten, so dass bei rechtzeitiger Pflanzung der neue, qualitativ hochwertige Lebensraum von insgesamt 600 m² dem Fitis-Brutpaar so schnell wie möglich zur Verfügung stehen kann. Im Übrigen wird auf die Inhalte des Umweltberichts verwiesen. Bei Ausfüh- rung der dort aufgeführten Maßnahmen sind keine erheblichen Auswirkun- gen zu erwarten. Mauereidechsen Um artenschutzrechtliche Verbotstatbestände hinsichtlich der Mauerei- dechsenpopulation zu vermeiden, wurde im Gutachten ein Maßnahmenkon- zept erarbeitet: Für den fast vollständigen Verlust der Mauereidechsen-Habi- tate auf Flurstück 24188/2 werden vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zur Gewährleistung der ökologischen Funktion durchgeführt (CEF-Maßnahmen). Ermittelter Flächenbedarf für den Lebensraumverlust von ca. 60 Mauerei- dechsen bei einem Flächenbedarf von ca. 80 m² pro adultem Tier, ergibt ins- gesamt ca. 4.800 m² (LAUFER 2014). Auf Flurstück 40004/1 befindet sich zwischen Pfalzbahnstraße und Ge- büschriegel (C1) eine Fläche, die nicht als Habitat von Mauereidechsen ge- nutzt wird. Des Weiteren kann durch Entsiegelungen entlang der Zuwegung zum Bahnhof Knielingen weiterer Lebensraum geschaffen werden (C2). Die CEF-Flächen C1 und C2 ergeben insgesamt eine Fläche von 5.400 m² und sind hiermit auch aufgrund der guten Ausstattung und räumlichen Verknüp- fung ausreichend. Die im artenschutzrechtlichen Gutachten vorgeschlage- nen CEF-Maßnahmen auf den Flächen C1 und C2 (siehe zeichnerischer Teil) wurden in den Bebauungsplan übernommen. - 22 - Fledermäuse Auch mögliche Verbotstatbestände bei Fledermäusen werden im Rahmen des Gutachtens berücksichtigt. Da durch Baumpflegemaßnahem auf den Grundstücken möglicherweise Höhlenbäume von der Fällung betroffen sind, wurde für den Fall des Verlustes von Höhlen-Bäumen das Anbringen eines Fledermauskastens pro zwei entfallener Bäume empfohlen und in den Be- bauungsplan übernommen. Trockenbiotopverbund / Insekten Durch die Bebauung des Flurstücks 24188/2 gehen Flächen des Trockenbi- otopverbundes, hier eines Sedum acre dominierten Bestandes verloren. Diese stellen gleichzeitig einen wertigen Lebensraum von vielen Tierarten (Wildbienen, Grabwespen, Schrecken, Schmetterlingen und anderen Insek- ten sowie Spinnen und Säugetiere), darunter zahlreiche national geschützte Arten, dar. Als Ausgleichsmaßnahme sollen großflächig Bereiche des Tro- ckenbiotopes auf die entsiegelten Randbereiche der Zuwegung umgesiedelt werden. (Fläche C2) Insgesamt wurden die im Gutachten zum Artenschutz vorgeschlagenen Maßnahmen in den Bebauungsplan übernommen. 4.7 Belastungen 4.7.1 Schall Aufgrund der Lage des Plangebiets in unmittelbarer Nähe der Bahntrasse als auch aufgrund der Lärmimmissionen durch den Straßenverkehr sind die Be- lange des Schallschutzes bei dem Vorhaben von großer Bedeutung und wur- den bereits in der Entwurfsfindung im Rahmen des vorgeschalteten Pla- nungswettbewerbs berücksichtigt. Insbesondere der Bahnlärm war entwurfs- prägend und findet seinen Niederschlag in der städtebaulichen Struktur einer zur Bahn orientierten Wandscheibe, hinter der die Geschosswohnungsbau- ten angeordnet sind. Zur Prüfung der schalltechnischen Belange wurden ein Gutachten zur Lärm- pegelberechnung in der Fassung vom 12.07.2017 und eine Schallimmissi- onsprognose in der Fassung vom 21.02.2017 erstellt. Zusammenfassend kommen die Gutachten zu folgendem Ergebnis: Die geplante Bebauung ist insbesondere dem Schienen- und Straßenver- kehrslärm ausgesetzt. Aufgrund der vorhandenen und künftig zu erwarten- den Lärmimmissionen auf das Grundstück müssen Schallschutzmaßnahmen vorgesehen werden. Aktive Schallschutzmaßnahmen sind, wenn möglich, den passiven Schallschutzmaßnahmen vorzuziehen. Verkehrslärm Die Einhaltung der Orientierungswerte nach DIN 18005 ist bei Bauprojekten anzustreben. Für ein allgemeines Wohngebiet betragen sie tags 55 dB(A) und nachts 40/45 dB(A). Den Rasterlärmkarten der Anlagen 1.3 und 1.4 der Lärmpegel- berechnung ist zu entnehmen, dass die Orientierungswerte der DIN 18005 - 23 - für allgemeine Wohngebiete nachts an allen Fassaden aller Gebäude und tags fast an allen Fassaden überschritten werden. Die Orientierungswerte der DIN 18005 stellen keine Schwellenwerte für gesundheitliche Beeinträch- tigungen oder gesetzliche Grenzwerte dar. Sofern es andere städtebauliche Belange erfordern, kann für von Verkehr verursachtem Lärm eine Über- schreitung dieser Orientierungswerte der DIN 18005 gem. geltender Recht- sprechung toleriert werden, wenn es eine städtebaulich-sachliche Begrün- dung gibt. Die Einhaltung der DIN 18005-Werte wäre nur mit einer wesentlich höheren und längere Lärmschutzwand (Herumführung um das Grundstück, um die insbesondere in den Obergeschossen auftretenden Überschreitungen auf das Niveau der DIN18005 zu reduzieren) machbar. Eine Alternative wäre eine geschlossene Überdachung der Freibereiche. Dies hätte aber auch Aus- wirkung auf die Maßstäblichkeit der Bebauung, insbesondere durch das ver- änderte Erscheinungsbild der Staffelgeschosse. Insgesamt sollen diese Maßnahmen aus städtebaulicher Sicht vermieden werden, da sie das Orts- bild beeinträchtigen würden. In der Bauleitplanung können zudem die Immissionsgrenzwerte der 16. BIm- SchV herangezogen werden. Diese betragen tags 59 dB(A) und nachts 49 dB(A). Bei Überschreitung dieser Grenzwerte sind geeignete Schallschutz- maßnahmen für schutzbedürftige Nutzungen vorzusehen. Die Grenzwerte der 16. BImSchV können auf dem gesamten Plangrundstück nicht eingehalten werden. Daher ist bei einer Bebauung des Grundstückes immer mit teilweisen Überschreitungen der Grenzwerte zu rechnen und in diesen Bereichen Schallschutzmaßnahmen vorzusehen. In den Anlagen 2.1 bis 2.6 der Lärmpegelberechnung werden die Überschreitungen der Immis- sionsgrenzwerte der 16. BImSchV geschossweise für den Tag- und Nacht- zeitraum an den Fassaden dargestellt. Tagsüber werden im Erdgeschoss auf den lärmabgewandten Fassadensei- ten die Grenzwerte der 16. BImSchV weitgehend eingehalten oder unter- schritten. Im ersten Obergeschoss gibt es tagsüber vereinzelt Überschreitun- gen der Grenzwerte an den Fassaden. Nachts dagegen werden die Grenz- werte der 16. BImSchV stellenweise im Erdgeschoss eingehalten, in den oberen Geschossen jedoch überwiegend überschritten. Die meisten Außenwohnbereiche halten die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV ein (s. Anlage 10 des Gutachtens zur Lärmpegelberechnung). Ins- besondere in den obersten Geschossen treten teilweise Überschreitungen auf. Betroffen sind im Wesentlichen die oberen Loggien der Mehrfamilien- häuser am südöstlichen Ende aufgrund von Beugungseffekten an der Lärm- schutzwand. Insbesondere die weniger abgeschirmten Außenwohnbereiche des Mehrfamilienhauses 4 weisen Überschreitungen zwischen 2 und 4 dB auf – im EG des Mehrfamilienhauses 4 an der südöstlichen Fassade wird eine nicht wahrnehmbare Überschreitung um 1 dB berechnet. Die von den Überschreitungen betroffenen Außenwohnbereiche an den Mehrfamilien- häusern sind in Anlage 12 des Gutachtens zur Lärmpegelberechnung farb- lich markiert. Die gartenebene Terrasse von Doppelhaus 6 besitzt eine Über- schreitung von 2 dB, die beispielsweise durch eine geschlossene Wand aus - 24 - Holz von 1,8 m Höhe auf Terrassenlänge beseitigt werden kann, wie sie in der Berechnung zur Anlage 10 der Lärmpegelberechnung angesetzt wurde. Hauptimmitenden sind hier die Südtangente und die Bahnlinie. Die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV wäre nach der- zeitigem Planstand nur durch eine städtebaulich nicht verträgliche Erhöhung der Lärmschutzwand um einige Meter in der südlichen Hälfte der derzeit ge- planten Ausführung oder eine flächendeckende Überdachung der Freiberei- che und zusätzlich eine Herumführung der Lärmschutzwand entlang der süd- östlichen Grundstücksgrenze möglich. Für die Einhaltung auf den Dachter- rassen der Doppelhäuser wäre eine Erhöhung der geschlossenen Brüstung auf etwa Geschosshöhe notwendig. Aufgrund der weitest gehenden Einhaltung der Grenzwerte der 16. BImSchV auf den lärmabgewandten Fassaden im Erdgeschoss ist eine Nutzung der ebenerdigen Flächen als Außenwohnbereiche bei üblicher Nutzung ohne ge- sundheitliche Bedenken möglich, da die Grenzwerte von tags 70 dB(A) und nachts 60 dB(A), nach denen gem. regelmäßiger BGH-Rechtsprechung Ge- sundheitsschäden für Anwohner zu erwarten sind, deutlich unterschritten werden und die Grenzwerte für beispielsweise Mischgebiete, in denen Woh- nen zulässig ist, ebenfalls unterschritten werden. Zum Schutz der Bewohner vor Verkehrslärm wird festgesetzt, dass Außen- wohnbereiche (Balkone, Loggien, etc.) von Wohnungen, bei denen der Au- ßenlärmpegel über 59 dB(A) tags liegt, s. Abb. 5 bis 7, und die nicht über zu Verkehrslärm abgewandte Fassadenseiten orientierte Außenwohnbereiche verfügen, nur in baulich geschlossener Ausführung, z. B. Wintergärten, ver- glaste Loggien, etc., zulässig. Ausnahmsweise sind dort Außenwohnbereiche zulässig, wo im Rahmen des Bauantrags die Einhaltung des Immissionsgrenzwertes von 59 dB(A) tags nachgewiesen wird. Die betroffenen Bereiche an den Gebäudefassaden werden in die Festset- zungen übernommen. Im Bereich der Dachterrassen der Doppelhäuser wer- den außerdem erhöhte Brüstungen festgesetzt. Gewerbelärm Unter Berücksichtigung der in der Lärmpegelberechnung ermittelten maximal möglichen Pegel der berücksichtigten Gewerbelärmquellen wurden die Aus- wirkungen des Gewerbelärms auf die geplante Wohnbebauung untersucht. Im Plangebiet (Immissionsorte Doppelhaus 1 bis 6 sowie Mehrfamilienhaus 1 bis 4 gemäß Lärmpegelberechnung) werden teilweise die Immissionsricht- werte für ein allgemeines Wohngebiet für Tag und Nacht vereinzelt um min- destens 1 dB überschritten. Maximal beträgt die Überschreitung des IRW tags für ein WA an der „Siemens“ zugewandten Fassade des Dachgeschos- ses von Doppelhaus 2 rund 4 dB. Im Rahmen der Lärmpegelberechnung wurden als mögliche aktive Schall- schutzmaßnahmen erhöhte Brüstungen bei den Dachterrassen im Bereich der Staffelgeschosse der Doppelhäuser sowie eine Lärmschutzwand in der Vorgartenzone der Doppelhäuser entlang der Maxauer Straße mit Höhen zwischen 6 und 10 m untersucht. - 25 - Die vorgeschlagenen erhöhten Brüstungen aus transparentem Material im Bereich der Dachterrassen der Doppelhäuser wurden in die Festsetzungen des Bebauungsplans übernommen. Die Höhe der Brüstungen wurde auf min- destens 2 m festgelegt. Die vorgeschlagene Lärmschutzwand entlang der Maxauer Straße ist aus städtebaulicher Sicht nicht verträglich, der negative Einfluss auf das Sied- lungsbild wäre erheblich. Außerdem ist ihre Umsetzbarkeit auch aufgrund der Reflexionen an der Bestandsbebauung aus Sicht des Immissionsschutzes fraglich. Sonstige Standorte, die für eine wirksame Abschirmung sorgen wür- den, sind nicht verfügbar. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass es sich im Gutachten bei den getroffe- nen Schallimmissionsprognosen um worst-case-Szenarien handelt. Die tat- sächlichen Schallimmissionen fallen erfahrungsgemäß regelmäßig geringer aus. Eine detailliertere Untersuchung des Gewerbelärms wäre theoretisch denk- bar, technisch allerdings schwer umsetzbar, da diese eine Gesamtberech- nung aller Einzel-Schallquellen der einzelnen Betreiber erfordern würde. Dies würde eine zeitnahe Mitarbeit aller beteiligten Betreiber sowie das Vorliegen der benötigten Daten erfordern. Um dieser Abhängigkeit zu entgehen wurde als praktikabler Ansatz das Gewerbeareal entsprechend DIN 18005 als Flä- chenschallquelle pauschal angesetzt. Da die Immissionsrichtwerte für ein Mischgebiet auch im „worst-case-Szena- rio“ eingehalten werden kann bei der Berücksichtigung der erhöhten Brüs- tungen im Bereich der Dachterrassen insgesamt davon ausgegangen wer- den, dass ausreichende Vorkehrungen zur Abwehr des Gewerbelärms ge- troffen wurden und gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse hergestellt wer- den können. Insofern werden als aktive Schallschutzmaßnahmen die vorgeschlagenen er- höhten Brüstungen im Bereich der Dachterrassen der Doppelhäuser in die Festsetzungen übernommen. Maßnahmen zum Schallschutz Im Rahmen der Lärmpegelberechnung wird eine Kombination aus aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen vorgeschlagen. Ein erheblicher Teil des Lärmschutzes gegen den einwirkenden Verkehrs- lärm wird durch die geplante, haushoch geschlossene, Wand, welche nord- westlich und südöstlich in der Fassadenflucht der Mehrfamilienhäuser ein Stück weit fortgeführt wird, entlang der Grenze zur Bahnlinie sichergestellt. Gleichzeitig sind Fenster in Richtung der Bahnlinie, soweit geplant, als Fest- verglasung vorzusehen. Aufgrund der weitest gehenden Einhaltung der Grenzwerte der 16. BImSchV auf den lärmabgewandten Fassaden im Erd- geschoss ist bei Umsetzung des untersuchten Planentwurfs des Architektur- büros GJL eine Nutzung der ebenerdigen Flächen als Außenwohnbereiche ohne gesundheitliche Bedenken möglich. Weiterhin sind folgende Maßnahmen in Bezug auf die Schallimmissionen aus der Tiefgarage umzusetzen: - 26 - - Konstruktion einer eingehausten Tiefgaragenrampe, mit seitlicher und oberseitiger massiver Bauteilkonstruktion mit einer Schalldämmung R w > 50 dB (Einhausung endet auf Höhe der Lärmschutzwand), - innenseitige schallabsorbierende Verkleidung der Tiefgaragenrampe von nicht regenbewitterten Wand- und Deckenflächen - Ausbildung einer 90 cm hohen Brüstung/Attika auf dem Dach der Ram- peneinhausung, - Tiefgaragentor und Regenrinne entsprechen dem Stand der Lärmminde- rungstechnik. Zur Festlegung des erforderlichen Schallschutzes der Außenbauteile wurden geschossweise die maßgeblichen Lärmpegelbereiche ermittelt. An den Gebäudefassaden sind bei schutzbedürftigen Räumen nach DIN 4109 zur Sicherstellung einer ausreichenden Belüftung gem. DIN 1946-6 Lüf- tungseinrichtungen einzubauen. Das erforderliche resultierende Schall- dämm-Maß gem. DIN 4109 muss u. a. zusammen mit der Lüftungseinrich- tung eingehalten werden. Wird im Baugenehmigungsverfahren bzw. Kenntnisgabeverfahren der Nach- weis erbracht, dass im Einzelfall geringere Lärmpegelbereiche an den Fas- saden vorliegen, können die Anforderungen an die Schalldämmung der Au- ßenbauteile entsprechend den Vorgaben der DIN 4109 reduziert werden. Zum Schutz vor Verkehrslärm wurden außerdem Vorgaben zur Gestaltung von Außenwohnbereichen in die Festsetzungen aufgenommen, bei denen der Außenlärmpegel über 59 dB(A) tags liegt. Die in den Gutachten vorgeschlagenen Maßnahmen werden in die planungs- rechtlichen Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans über- nommen. 4.7.2 Elektromagnetische Felder Der Einfluss von elektromagnetischen Feldern aus den benachbarten elektri- fizierten Gleisen auf die geplanten Wohngebäude wurde geprüft und im Rah- men einer Stellungnahme von der Deutschen Bahn AG dargestellt. Danach werden die Grenzwerte der 26. BlmSchV eingehalten bzw. deutlich unter- schritten. In der Stellungnahme wird ausgeführt: "Durch die entfernungsabhängige Ab- nahme sind in der Nachbarschaft einer elektrifizierten Strecke die magneti- schen Felder schon so stark abgesunken, dass diese nach derzeitiger Er- kenntnislage auch für schutzbedürftige Personengruppen (z. B. HSM-Träger) keine Beeinträchtigung darstellen. Aus Sicht des Personenschutzes vor den Wirkungen von elektromagnetischen Feldern ist eine Ausweitung der aus an- deren Gründen ohnehin erforderlichen Mindestabstände von Oberleitungs- anlagen/Gleisen nicht erforderlich. Nach dem heutigen internationalen, medizinisch-wissenschaftlichen Er- kenntnisstand sind durch magnetische Felder dieser Größenordnung keine Stimulanzen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder gar Gefahren zu befürchten." - 27 - Weiterhin wird ausgeführt: "Zur Bewertung der elektromagnetischen Felder wird üblicherweise die 26. BImSchV herangezogen. Details sind darüber hin- aus in der Verwaltungsvorschrift zur 26. BImSchV geregelt. Um die Oberleitungsanlage bilden sich im Betrieb elektrische und magneti- sche Felder. Im Abstand von 10 m vom äußeren stromführenden Anlagenteil werden die Grenzwerte der 26. BImSchV um ein Vielfaches unterschritten. Für elektrische Felder gilt ein Grenzwert von 5 kV/m. Im Abstand von 10 m ist mit einer Feldstärke von ca 0,35 kV/m zu rechnen. Damit wird der Grenz- wert maximal zu 1/14-tel = 7 % ausgeschöpft. Für magnetische Felder gilt ein Grenzwert von 300 μT; im Abstand von 10 m wird bei einer 2-gleisigen Stre- cke incl. Speiseleitung ein Wert von max. 15 μT erwartet. Damit wird der Grenzwert maximal zu 1/20-tel = 5 % ausgeschöpft." Insofern sind diesbezüglich keine weiteren Maßnahmen erforderlich. 4.7.3 Erschütterungen und sekundärer Luftschall Für die geplante Wohnbebauung, die in unmittelbarer Nähe zur Schienen- strecke Karlsruhe-Wörth liegt, sind mögliche Belastungen durch Erschütte- rungen und sekundärem Luftschall resultierend aus dem aktuellen Zugver- kehr (Regionalbahn Elektrisch und Diesel sowie Güterzüge) untersucht und nach dem prognostizierten Zugverkehr im Jahr 2025 geschätzt worden (Wöl- fel 2017). Erschütterungen sind im Bundesimmissionsschutzgesetz als mög- liche Belästigung geführt. Eine Einstufung erfolgte nach DIN 4150-2/BauNVO für ein reines Wohngebiet. Der Luftschall wird nach der TA Lärm beurteilt. Die Messungen erfolgten an 6 Messpunkten von der Bahnstrecke zur Maxauer Straße hin linear angeordnet. Gemessen wurde wochentags, tags- über am 24.03.2017. Die ermittelten Werte für Tag und Nacht erfolgten über die aktuellen DB Zugzahlenangaben. Nach dem vorliegenden Gutachten (Wölfel 2017) sind moderate Maßnahmen für den Erschütterungsschutz (Frequenzabstimmung Decke, Isolierung Kel- lerwände zur Bahnstrecke) notwendig. Mit Überschreitungen der zulässigen Grenzwerte der DIN 4150-2 in Abhängigkeit von der Deckeneigenfrequenz sind mindestens in den Geschosswohnungsbauten bei Messpunkt 2 (unmit- telbar an Schallschutzmauer) und bei den Doppelhäusern (Messpunkt 5 und 6) zu rechnen. Laut Fachgutachter (Wölfel 2017) können unter der Voraussetzung der Ver- meidung von Deckeneigenfrequenzen unterhalb von 16 Hz, bzw. unterhalb von 20 Hz bis 26 m Entfernung zum Gleis, die Anhaltswerte für allgemeine Wohngebiete gemäß Prognoseberechnung eingehalten werden. Die De- ckeneigenfrequenzen sind zu überprüfen. Sollten diese überschritten werden sind konstruktive Maßnahmen zu ergreifen (z.B. Planung Zimmergrößen res- pektive geringer Deckenstützweiten). Alternativ kann eine Modellierung der Erschütterungen zur genaueren Prognose anhand eines numerischen Ge- bäudemodells erfolgen. Die Grenzwerte für den prognostizierten sekundären Luftschall in Abhängig- keit von den begutachteten Deckeneigenfrequenzen (8 Hz bis 80 Hz) werden nach der TA Lärm eingehalten. - 28 - Unter Einhaltung der Minimierungsmaßnahmen Eigenfrequenzen der De- cken > 20 Hz und der Isolierung der Tiefgaragenwand (bahngleisseitig) wird für das Schutzgut Mensch (Neubewohner) die Erschütterungsbelastung als gering eingestuft. Ob die ggf. noch spürbaren Erschütterungen als störend empfunden werden, ist abhängig von der Sensibilität der dort wohnenden Personen. Die im Gutachten vorgeschlagenen Minimierungsmaßnahmen bzgl. der Ei- genfrequenz der Decken und zur Isolierung der bahnseitigen Außenwand der Tiefgarage wurden in die Festsetzungen übernommen. 4.7.4 Luft Durch die Wohnbebauung wird keine relevante Veränderung der Luftbelas- tung erfolgen. Der CO²-Ausstoß der Neubebauung wird unter dem CO²-Aus- stoß der angrenzenden Bestandsbebauung liegen, da es heute effizientere Einsparungsmethoden gibt, als zur Zeit der Entstehung der Nachbarbebau- ungen. Für die Neubebauung ist ein KFW 55 Effizienz-Standard vorgesehen, der über einen geringen Transmissionswärmeverlust (Wärmeverlust) und ei- nen geringen Primärenergiebedarf definiert wird. Die guten Energiewerte werden durch verbesserte Wärmedämmung der Wände, Decken und Dächer sowie durch bessere Fensterverglasungen erreicht. Die Umsetzung des KFW 55 Effizienz-Standards ist mehr als der Gesetzgeber verlangt und wird über den Durchführungsvertrag gesichert. 4.7.5 Klima Stadtklima/Klimawandel/Luftreinhaltung In der Ökologischen Tragfähigkeitsstudie des NVK Karlsruhe wird die Emp- findlichkeit des Schutzgutes Klima/Luft innerhalb der Planungsfläche als sehr hoch beschrieben, nach der Klimafunktionskarte sind die Flächen als mittlere Kaltluftlieferanten (350-700 m³/s) im Umfeld einer Kaltluftleitbahn bekannt. Jeder Verlust einer klimatisch wirksamen Frei- oder Grünfläche, insbeson- dere im dicht besiedelten Stadtgebiet, stellt eine Beeinträchtigung des Schutzgutes Klima dar. In diesem Fall kann jedoch aus folgenden Gründen nur von einer geringen Beeinflussung des Schutzgutes Klima ausgegangen werden: Die Kaltluftleitbahn wird durch die Bebauung nicht blockiert oder ein- geschränkt. Im Umfeld stehen viele deutlich hochwertigere Frei- und Grün- flächen als Kaltluftlieferanten zur Verfügung. Die geplanten Minimierungs- maßnahmen in der Wohnbebauung verhindern eine negative Auswirkung auf das Lokalklima. Die Wohnbebauung profitiert von der Nähe zur Kaltluftleit- bahn und wird ausreichend versorgt mit Kaltluft. Im Klimaanpassungsplan der Stadt Karlsruhe (2017d) ist das Plangebiet als Potenzialfläche klimaoptimierter Bebauung ausgewiesen. Entsprechende Maßnahmen wie eine ausreichende Durchgrünung der Frei- räume, die Begrünung der Dachflächen oder die Verwendung von hellen Oberflächen (Albedomanagement) werden bei der Planung berücksichtigt. - 29 - 4.7.6 Verschattungen Die Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken werden entsprechend den Vorgaben der Landesbauordnung BW eingehalten. Die Höhe der ge- planten Bebauung orientiert sich an der Höhenentwicklung der Nachbarbe- bauungen. Es findet keine relevante Verschattung der umliegenden Be- standsgebäude durch die geplante Bebauung statt. 4.7.7 Altlasten Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Bodengutachten er- stellt. Auf Grundlage der Ergebnisse sind derzeit keine weiteren boden- schutzrechtlichen Untersuchungen erforderlich. In Abhängigkeit der Detail- planung sind eventuell noch Untersuchungen für den Wirkungspfad Boden- Mensch erforderlich. Aus abfallrechtlicher Sicht ergeben sich weitergehende Anforderungen. Im Zuge der Bebauung fällt einerseits Aushubmaterial an und andererseits muss das Gelände zum Teil aufgefüllt werden. Aus dem Gutachten geht hervor, dass für die Auffüllung sowohl geeignetes Aushubmaterial als auch Fremdmaterial verwendet werden soll. Ein Teil des Aushubmaterials soll entsorgt werden. Die geplanten Bodenbewegungen wurden in einem Bodenmanagementkon- zept zusammengefasst und der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz zur Bewertung und Abstimmung vorgelegt. Der Vorgehensweise kann grund- sätzlich zugestimmt werden. Ergänzend sind folgende Punkte zu beachten: Anfallendes Bodenmaterial ist auf dem Gelände bereit zu stellen und zu un- tersuchen. Der Untersuchungsumfang richtet sich danach, ob das Material umgelagert (Wiedereinbau auf dem Gelände) oder entsorgt werden soll. Auch Material welches zum Zuge der Anlage von Ausgleichsmaßnahmen an- fällt (z. B. Rückbau des Weges, Aushubgruben für Baumpflanzungen etc.) ist abfallrechtlich zu untersuchen. Der Wiedereinbau von belastetem Bodenma- terial hat grundsätzlich in der gleichen Höhenlage oder höher zu erfolgen (Verschlechterungsverbot). Für die Herstellung unversiegelter Flächen (Grünzüge, Gärten etc.) ist die Vollzugshilfe zu §12 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) zur Wiederherstellung der durchwurzelbaren Bodenschicht zu beachten. Es darf nur unbelastetes Material verwendet werden, das die Vor- sorgewerte der BBodSchV und ergänzend die Z0-Werte der VwV Boden ein- hält. Ergänzend dazu sind bei Kinderspielflächen mindestens die obersten 30 Zentimeter mit unbelastetem Material herzustellen. Die Einbaubedingun- gen gelten sowohl für Umlagerungs- als auch für Fremdmaterial. Umlagerungsmaterial, welches außerhalb der durchwurzelbaren Boden- schicht eingebaut werden soll, hat entweder die Einbaubedingung en der VwV Boden oder die Prüfwerte der BBodSchV für den Wirkungspfad Boden- Grundwasser einzuhalten. Fremdmaterial hat die Einbaubedingungen der VwV Boden einzuhalten. - 30 - Im Bereich des Plangeländes ist eine großräumige Verunreinigung des Grundwassers mit Leichtflüchtigen Halogenierten Kohlenwasserstoff (LHKW) bekannt. Im Zuge von eventuellen Grundwasserhaltungsmaßnah- men in diesem Bereich werden in Abhängigkeit der jeweiligen Belastungssi- tuation gegebenenfalls weitergehende Maßnahmen im Zusammenhang mit der Überwachung und Ableitung des geförderten Grundwassers erforderlich. Ebenso sind Einschränkungen bei der Grundwassernutzung, beispielsweise für die Gartenberegnung, möglich. 5. Umweltbericht Die Auswirkungen der Planung auf die Belange der Umwelt und ihre Wech- selwirkungen sind Gegenstand einer Umweltprüfung, deren Ergebnis im Um- weltbericht dargestellt wird. Der Umweltbericht ist gesonderter Teil dieser Be- gründung. Die Ergebnisse des Umweltberichts lassen sich wie folgt zusam- menfassen: Für die Umweltprüfung mit der Ermittlung der voraussichtlich zu erwartenden erheblichen Umweltauswirkungen bei Umsetzung der Planung für die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima und Luft, Fauna und Flora, biologische Vielfalt, Landschaftsbild, Mensch sowie Kultur- und sonstige Sachgüter ein- schließlich deren Wechselwirkungen wird ein Umweltbericht nach BauGB § 2 Abs. 4 erstellt. Insbesondere die Schutzgüter Boden, Arten und Biotope und Mensch und deren Wechselwirkungen sind auf Grund der örtlichen Gege- benheiten und der geplanten Bebauung durch mehrere Gutachten bearbeitet worden. Im Schutzgut Boden wird die Problematik der Altablagerungen sowie lokale Verschmutzungen durch ehemalige Flächennutzungen als Lager (Dachde- ckerei und Gerüstbauer) beurteilt. Nach den Bodengutachten ist das anthro- pogene Material abfallrechtlich als Material mit der Einbauklasse Z1.2 bis >Z2 einzustufen. Die natürlichen Sande und Kiese habe keine abfallrechtli- che Relevanz. Für den Wirkungspfad Boden-Mensch sind die in zwei Proben überschritten zulässige Werte für Benzo(a)pyren und Blei relevant. Da keine Kontaktmög- lichkeit durch die Tiefenlage der Verunreinigung besteht, resultiert kein zwin- gender Handlungsbedarf. Ein Bodenmanagementkonzept für die Erd- und Bauarbeiten ist vorhanden. Eine umwelttechnische Überwachung aller Bodenarbeiten ist vorgesehen. Für das Grundwasser besteht keine Gefährdung. Von einer lokalen Ent- nahme des Grundwassers wird ohne weitere Überprüfung prinzipiell abgera- ten, da eine Verschmutzung durch LHKW bekannt ist. Im Schutzgut Mensch wird die Lärmbelastung im Ist- und Planzustand be- trachtet. Die Lärmbelastungen resultieren vorwiegend aus Schallquellen der Bahn auf Grund der Nähe zur Bahnlinie Karlsruhe – Winden und de m Ge- werbelärm aus dem „Siemens-Areal“. Die Planung sieht daher zahlreiche ak- tive und passive Schallschutzmaßnahmen neben der integrierten Lärm- schutzwand vor, um zu jeder Tages- und Nachtzeit ein gesundes Wohnklima auf dem Plangrundstück bieten zu können. Eine weitere Lärmbelastung über - 31 - gesetzliche Vorschriften durch den geplanten Eingriff wird für Anwohner und Neubewohner ausgeschlossen. Das Schutzgut Arten und Biotope ist insbesondere vom Planvorhaben betrof- fen. Innerhalb des Geltungsbereichs finden sich ca. 10.000 m² eines § 33 Bi- otopes „Gehölze am südwestlichen Rand von Knielingen“ (Nr. 169162120216) (Feldgehölz) sowie großflächige Trockenbereiche des Bio- topverbundes trockene Standorte. Bei Umsetzung des Bauvorhabens sind ca. 1.500 m² des § 33 Biotops sowie ca. 600 m² der Kernfläche des Trocken- biotopverbundes von der Überbauung betroffen. Die brachliegenden, offenen, trockenen aber auch Gebüsch und Baum rei- chen Flächen bieten Lebensräume für 34 Vogelarten, 4 verschiedene Fleder- mausarten, eine große Mauereidechsen-Population von ca. 500 Tieren und zahlreiche Insekten, insbesondere den Wildbienen. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach BNatSchG § 44 ff. sind durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) für Mauerei- dechsen und Fledermäuse vermeidbar. Zwei CEF-Maßnahmen (Flächen C1 und C2) für Mauereidechsen liegen innerhalb des Geltungsbereiches auf Flurstück 40004/1. Auf der ca. 4.000 m² großen Fläche C1/H2 werden Mau- ereidechsenhabitate erstellt, dichte Gebüschriegel für den Fitis erhalten und angelegt. Ergänzend soll ein langsamer Artenumbau zu mehr heimischen, standortgerechten Laubbaumarten im § 33 Biotop als Ausgleichsmaßnahme für den Verlust von 1.500 m² gering wertiges Feldgehölz durch Überbauung stattfinden. Durch die Vollentsiegelung eines Weges auf ca. 1.400 m² er- schließt sich eine weitere Fläche für den Arten- und Biotopschutz und zur Kompensation: CEF-Fläche für Mauereidechsen, Lebensraum für Wildbie- nen und andere Tiere und neue Trockenbiotopflächen. Diese Vollentsiege- lung wird auch als Kompensationsmaßnahme für das Schutzgut Boden an- gerechnet. Es sind keine erheblichen Umweltauswirkungen nach Durchführung der im Umweltbericht genannten und mit den zuständigen Ämtern abgestimmten Maßnahmen zu erwarten. Alle aufgeführten Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Ausgleich sowie die Artenschutzmaßnahmen sind im Bebauungsplan integriert. Die naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung erfolgte nach der Ökokonto-Verordnung Baden-Württemberg (ÖKVO) mit dem für die Stadt Karlsruhe angepassten Bewertungsverfahren im Rahmen des Baurechtli- chen Ökokontos nach Breunig & Schalajda (2016). Darin werden die Schutz- güter Arten und Biotope, Boden, Wasser und Klima in ihrem Bestand erfasst und mit der Planung des Vorhabens verglichen. Kompensationsmaßnahmen, wie die Dachbegrünung und die Vollentsiegelung, fließen in die Bilanzierung mit ein. Nach dem jetzigen Stand der Bilanzierung ist lediglich ein Ausgleich im Wert von ca. 3.800 Ökopunkten, das entspricht 0,7%, erforderlich. Damit kann der Ausgleich nach ÖKVO im Wesentlichen vor Ort erbracht werden. - 32 - 6. Sozialverträglichkeit Bei der Planung wurden im Hinblick auf Sozialverträglichkeit insbesondere die nachfolgend erörterten Aspekte berücksichtigt: - Die Wohnraumversorgung der Bevölkerung in zentrumsnaher Lage mit breitem Spektrum an Wohnungstypen für unterschiedliche Käufergrup- pen - behindertengerechte Zugänge zu allen Wohnungen - wohnraumnahes Spielplatzangebot für Kleinkinder 7. Statistik 7.1 Flächenbilanz Grundfläche Gebäude (ohne TG) ca. 0,28 ha 11% Freiflächen ca. 2,33 ha 89% Gesamter Geltungsbereich ca. 2,61 ha 100% 7.2 Geplante Bebauung Bruttogrundfläche* Geschosswohnen Bruttogrundfläche* Doppelhäuser Bruttogrundfläche* gesamt ca. ca. ca. 8000 m² 3200 m² 11200 m² (* inkl. Untergeschosse und TG) 7.3 Bodenversiegelung Gesamtfläche Plangebiet ca. 2,61 ha 100% Derzeitige Versiegelung Plangebiet ca. 0,40 ha 15% Künftige Versiegelung Plangebiet ca. 0,83 ha 32% 8. Kosten Alle im Zusammenhang mit dem Vorhaben anfallenden Kosten einschließ- lich der Erschließungsanlagen übernimmt der Vorhabenträger. Der Stadt Karlsruhe entstehen keine Kosten. 9. Durchführung Die Verpflichtungen des Vorhabenträgers werden in einem Durchführungs- vertrag geregelt. - 33 - B. Hinweise (beigefügt) 1. Versorgung und Entsorgung Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karls- ruhe in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Abfallbehälter sind innerhalb der Grundstücke, nicht weiter als 15 m von der für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße entfernt, auf einem befestigten Standplatz ebenerdig aufzustellen und mit einem zu begrünenden Sicht- schutz zu versehen. Der stufenlose Transportweg ist zu befestigen, eine evtl. Steigung darf 5 % nicht überschreiten. Der notwendige Hausanschlussraum soll in möglichst kurzer Entfernung zum erschließenden Weg liegen und 2,50 m bis 3,50 m Abstand von geplanten bzw. vorhandenen Bäumen einhalten. 2. Entwässerung Bei Ausbildung einer Sockelhöhe von 0,30 m über der Gehweghinterkante ist die Entwässerung der Gebäude ab dem Erdgeschoss gewährleistet. Tie- fer liegende Grundstücks- und Gebäudeteile können nur über Hebeanlagen entwässert werden. Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen üb- licherweise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensio- niert. Bei starken Niederschlägen ist ein Aufstau des Regenwassers auf der Straßenoberfläche möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeignete Maßnahmen der Eigentümer selbst entsprechend zu schützen. 3. Niederschlagswasser Die Bodenversiegelung soll auf das unabdingbare Maß beschränkt werden. Notwendige Befestigungen nicht überbauter Flächen der Baugrundstücke sollen zur Verringerung der Flächenversiegelung weitgehend wasserdurch- lässig ausgebildet werden, z.B. als Pflaster oder Plattenbelag mit breiten, be- grünten Fugen (Rasenpflaster), soweit nicht die Gefahr des Eindringens von Schadstoffen in den Untergrund besteht. Nach Möglichkeit soll auf eine Flä- chenversiegelung verzichtet werden. 4. Archäologische Funde, Kleindenkmale Bei Baumaßnahmen besteht die Möglichkeit, dass historische Bauteile oder archäologische Fundplätze entdeckt werden. Diese sind gemäß § 20 Denk- mal-schutzgesetz (DSchG) umgehend dem Landesamt für Denkmalpflege (Dienstsitz Karlsruhe, Moltkestraße 74, 76133 Karlsruhe), zu melden. Fund und Fundstelle sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Meldung in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht das Landesamt für Denk- malpflege einer Verkürzung dieser Frist zustimmt. Das Verschweigen eines Fundes oder einer Fundstelle ist ein Verstoß gegen das DSchG und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Eventuell vorhandene Kleindenkmale (z.B. Bildstöcke, Wegkreuze, histori- sche Grenzsteine, Brunnensteine, steinerne Wegweiser und landschaftsprä- gende Natursteinmauern) sind unverändert an ihrem Standort zu belassen - 34 - und vor Beschädigungen während der Bauarbeiten zu schützen. Jede Ver- änderung ist mit dem Landesamt für Denkmalpflege abzustimmen. 5. Baumschutz Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12. Okto- ber 1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbeständen (Baumschutzsatzung) verwiesen. Auf die Beachtung der DIN 18920 und RAS-LP 4 zum Baumschutz auf Bau- stellen wird hingewiesen. 6. Artenschutz Sollten Baumfällungen erforderlich sein, sollen diese vorrangig zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar, also außerhalb der Fortpflanzungszeit, vorgenommen werden. Außerhalb dieses Zeitfensters bedarf es einer arten- schutzfachlichen Beurteilung durch einen Gutachter und gegebenenfalls der ökologischen Fällbegleitung. Zur Vermeidung von erheblichen baubedingten Störungen der lokalen Fle- dermauspopulationen müssen alle zwischen Anfang März und Mitte Novem- ber durchgeführten Arbeiten (Rodungen, Räumungen, Geländevorbereitung, Bauarbeiten) außerhalb der nächtlichen Aktivitätszeit der Fledermäuse (diese dauert etwa je nach Jahreszeit von 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 15 Minuten vor Sonnenaufgang) stattfinden, also zwischen 15 Minuten vor Sonnenaufgang und 30 Minuten vor Sonnenuntergang. Sofern Bäume gefällt werden, ist zuvor durch Fachgutachter zu kontrollieren, ob es sich bei den ausgefaulten Astlöchern um Höhlen handelt, die durch überwinternde Fledermäuse belegt sind. Zur genehmigungskonformen Umsetzung sowie zur fachtechnisch korrekten Ausführung der grünordnerischen und artenschutzrechtlichen Maßnahmen, einschließlich der Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen ist eine „Öko- logische Baubegleitung/-Bauüberwachung“ erforderlich. Eidechsenhabitate dürfen nicht mit schwerem Gerät befahren werden. Die CEF-Maßnahmen sollten auf ihre Funktionalität (auch Pflegezustand) zweimal jährlich über zunächst drei Jahre durch einen Fachgutachter über- prüft werden. Anschließend erfolgt die Entscheidung, ob eine Verlängerung um zwei weitere Jahre erfolgt, durch das Amt für Umwelt und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe. Die Monitoring Ergebnisse müssen jeweils ans Amt für Umwelt und Arbeitsschutz berichtet werden. Alle CEF- und Habitatflächen sind regelmäßig und fachgerecht zu pflegen (Entfernung von aufkommenden Gebüschen entlang Bahnlinie, C1 Mahd 2x Jahr, Freihalten der Wiesenfläche, der Steinriegel mit Sandlinsen und der Steinschüttungen). 7. Altlasten Bekannte, vermutete sowie gefundene Bodenbelastungen, bei denen Gefah- ren für die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder erhebli- che Beeinträchtigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden - 35 - können, sind unverzüglich der Stadt Karlsruhe, Amt für Umwelt- und Arbeits- schutz, Markgrafenstraße 14, 76131 Karlsruhe zu melden. 8. Erdaushub / Auffüllungen Erdaushub soll, soweit Geländeauffüllungen im Gebiet notwendig sind, dafür verwendet werden. Der für Auffüllungen benutzte Boden muss frei von Fremdbeimengungen und Schadstoffen sein. Der anfallende Mutterboden ist zu sichern. Im Übrigen wird auf das Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundesboden- schutz-gesetz) vom 17. März 1998 in der derzeit gültigen Fassung verwie- sen. 9. Private Leitungen Private Leitungen sind von der Planung nicht erfasst. 10. Barrierefreies Bauen In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kindern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 3 Abs. 4 und § 39 LBO). 11. Erneuerbare Energien Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nutzung erneuerbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Gesetzes zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG) wird verwiesen. 12. Trinkwasser Es gilt die Trinkwasserverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2016 (TrinkwV). In der Verordnung werden die künftigen "Eigentü- mer von Hausinstallationen" im Sinne des § 3 Abs. 3 zur Einhaltung der all- gemein anerkannten Regeln der Technik gemäß § 17 Abs. 1 und 2 verpflich- tet. Gemäß § 14 Abs. 3 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) haben der Unter- nehmer und der sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage systemi- sche Untersuchungen des Wassers an mehreren repräsentativen Probeent- nahmestallen auf den in Anlage 3 (zu § 7 und§ 14 Abs. 3) Teil II TrinkwV festgelegten Parameter zu untersuchen oder untersuchen zu lassen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Beschaffenheit des Trinkwas- sers an der Stelle der Verwendung in der Trinkwasser-Installation den Anfor- derungen dieser Verordnung entspricht. Untersuchungspflichtig sind nach DVGW Arbeitsblatt W551 in Verbindung mit der aktuellen Trinkwasserver- ordnung alle Anlagen mit Trinkwassererwärmern und einem Inhalt 400 Liter und/oder > 3 Liter in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang und jeder Ent- nahmestelle. Gemäß § 17 der Trinkwasserverordnung in der Fassung der Bekanntma- chung vom 10. März 2016 (TrinkwV) sind Anlagen für die Gewinnung, Auf- bereitung oder Verteilung von Trinkwasser mindestens nach den allgemein - 36 - anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) zu planen, zu bauen und zu betreiben. Der Unternehmer und der sonstige Inhaber von Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser haben sicherzu- stellen, dass bei der Neuerrichtung oder Instandhaltung nur Werkstoffe und Materialien verwendet werden, welche im Kontakt mit dem Trinkwasser keine negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben, den Geruch oder den Geschmack nicht nachteilig beeinträchtigen oder Stoffe in Mengen ins Trinkwasser abgeben, die größer sind als dies bei der Einhaltung der a.a.R.d.T unvermeidbar ist. Weiterhin muss nach § 4 Absatz 1 das Trinkwasser so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Ge- sundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist. Es muss rein und genusstauglich sein und den Anforderungen der §§ 5 bis 7 entsprechen. Die Qualität des Trinkwassers gern. §§ 5 bis 7 Trinkwasserver- ordnung sind durch Untersuchungen von einem hierfür akkreditierten Labor zu bestätigen. Für die Einhaltung dieser Anforderungen ist der Betreiber und sonstige Inhaber der Wasserversorgungsanlage verantwortlich. Es wird empfohlen vor Inbetriebnahme für vorgesehene öffentliche Einrich- tungen je Objekt eine mikrobiologische Trinkwasseruntersuchung (Kaltwas- ser) der Parameter E.coli, Coliforme Bakterien und Koloniezahl bei 22/36°C von einem akkreditierten Labor entnehmen und untersuchen zulassen. 13. Bahn Immissionen aus dem Betrieb und der Unterhaltung der Eisenbahn sind ent- schädigungslos zu dulden; hierzu gehören auch Bremsstaub, Lärm, Erschüt- terungen und ggf. Beeinflussungen durch elektromagnetische Felder. Eventuell erforderliche Schutzmaßnahmen gegen Einwirkungen aus dem Bereich der Eisenbahn haben auf Kosten der Anlieger außerhalb des Eisen- bahngeländes zu erfolgen. Die Standsicherheit der angrenzenden Oberleitungsmasten darf durch die Baumaßnahme nicht beeinträchtigt werden. Im Zweifel ist ein Standsicher- heitsnachweis zu erbringen. Im Oberleitungs- und Stromabnehmerbereich (Gleis-achse 4 m rechts und links), sowie Handbereich (2,50 m ab Mast) ist für elektrisch leitfähige Bau- teile die DB-Richtlinie Ril 997.02 zu berücksichtigen (ggf. ist eine Erdung die- ser Bauteile durchzuführen). Im Grenzbereich zum Bahnbetriebsgelände befinden sich Kabel der Leit- / und Sicherungstechnik (LST) der DB Netz AG, die jederzeit geschützt blei- ben müssen. - 37 - C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des Bebauungsplanes, bestehend aus zeichnerischen und textlichen Regelungen Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) und örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 357, berichtigt S. 416) jeweils einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen. In Ergänzung der Planzeichnung wird Folgendes geregelt: I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen Im Rahmen der Ziffern 2 bis 11 und der Planzeichnung (IV) sind auf der Basis des Vorhaben- und Erschließungsplanes (siehe Anlagen) ausschließlich die baulichen und sonstigen Nutzungen zulässig, zu denen sich der Vorhaben- träger im Durchführungsvertrag verpflichtet. 2. Art der baulichen Nutzung Allgemeines Wohngebiet WA (§ 4 BauNVO) Zulässig sind: - Wohngebäude - der Versorgung des Gebiets dienende Läden, Schank- und Speisewirt- schaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe, - Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke. Ausnahmsweise zulässig sind: - Betriebe des Beherbergungsgewerbes, - Sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, - Anlagen für Verwaltungen. Nicht zulässig sind: - Tankstellen, - Gartenbaubetriebe. 3. Maß der baulichen Nutzung Im Teilbereich B darf die zulässige Grundfläche ausschließlich durch die Grundflächen der in § 19 Abs. 4 Nr. 3 BauNVO bezeichneten Anlagen (bau- liche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrund- stück lediglich unterbaut wird) bis zu einer GRZ von 0,8 überschritten werden. - 38 - Die Bezugshöhe zur Ermittlung der Wandhöhe ist die im zeichnerischen Teil festgesetzte absolute Höhe in m ü. NN. Als Wandhöhe gilt das Maß von der im zeichnerischen Teil festgesetzten Bezugshöhe bis zum oberen Abschluss der Wand. Die im zeichnerischen Teil festgesetzte maximale Wandhöhe darf im Bereich der Staffelgeschosse durch Brüstungen im Teilbereich A (Doppelhäuser) bis zu einer Höhe von max. 2,0 m überschritten werden (vgl. Ziff. 9.1, Aktive Schallschutzmaßnahmen), im Teilbereich B bis zu einer Höhe von max. 1,0 m. Die im zeichnerischen Teil festgesetzte maximale Wandhöhe darf durch technische Dachaufbauten bis zu einer Höhe von max. 1,5 m überschritten werden. Mit Ausnahme der erforderlichen Aufbauten für Aufzüge müssen die Dachaufbauten mindestens um das Maß ihrer Höhe von der Attika zurück- versetzt werden. 4. Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche 4.1 Abweichende Bauweise In der abweichenden Bauweise sind die Gebäude mit seitlichem Grenzab- stand zu errichten. Gebäudelängen über 50 m sind zulässig. 4.2 Überbaubare Grundstücksflächen Im Teilbereich A dürfen die Baugrenzen ausschließlich auf der von der Maxauer Straße abgewandten Seite durch Terrassen bis zu einer Fläche von 10 m² pro Haus überschritten werden. Im Teilbereich B dürfen die Baugrenzen durch Terrassen bis zu einer Tiefe von 2,0 m überschritten werden. 5. Stellplätze und Garagen Oberirdische Stellplätze und Tiefgaragen inklusive der Rampen und deren Einhausung sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen und den dafür im zeichnerischen Teil festgesetzten Flächen zulässig. Oberirdische Garagen sind unzulässig. 6. Nebenanlagen Nebenanlagen im Sinne von § 14 (1) BauNVO sind nur innerhalb der über- baubaren Flächen und auf den in der Planzeichnung dafür festgesetzten Flä- chen zulässig. 7. Pflanzgebote und Pflanzbindungen 7.1 Erhalt von Einzelbäumen Die im zeichnerischen Teil zum Erhalt festgesetzten Einzelbäume sind dau- erhaft zu erhalten und zu unterhalten. Der Standort und der Wurzelraum der Bäume und Sträucher sind vor Verdichtung und vor Befahrung zu sichern. - 39 - Durch Baumaßnahmen beschädigte Bäume sind durch standortgerechte, einheimische Laubbäume mit einem Stammumfang von 20-25 cm, gemes- sen in 1 m Höhe, 4 x verpflanzt mit Ballen, entsprechend Pflanzliste Hoch- stammbäume (siehe unten) zu ersetzen. 7.2 Begrünung von Tiefgaragen Die nicht überbauten Decken von Tiefgaragen sind, soweit sie nicht für Zu- wege oder Nebenanlagen benötigt werden, zu begrünen. Der Substrataufbau über der Drainschicht darf eine Höhe von 60cm im Mittel nicht unterschreiten. 7.3 Vorgärten Die Vorgärten der Doppelhäuser an der Maxauer Straße sind, soweit sie nicht für die festgesetzten Stellplätze und Hauszugängen von max. 1.50 m Breite benötigt werden, vollflächig als Vegetationsfläche herzustellen und dauerhaft als solche zu unterhalten. Vegetationsflächen sind mit Pflanzen bewachsene Flächen. Das Anlegen von Schotterflächen oder Vergleichbarem ist nicht zu- lässig. Die Nutzung als Arbeits- oder Lagerfläche ist unzulässig. 7.4 Pflanzgebote für Sträucher und Hecken Zur Ausführung und Anpflanzung der Hecken für Einfriedigungen im Teilbe- reich A (Doppelhäuser) sind ausschließlich laubabwerfende Gehölze zuge- lassen. Fremdländisch immergrüne Arten und Koniferen (Nadelgehölze) wie z.B. Thuja, Scheinzypressen oder Kirschlorbeer sind nicht erlaubt. Im Teilbereich B (Geschosswohnungsbau) sind bei Strauchpflanzungen für Einfriedungen, die als geschnittene oder frei wachsende Hecken ausgeführt werden sowie für flächige Pflanzungen ausschließlich ungiftige Laubgehölze ohne Dornen zugelassen, wie insbesondere: Artenliste Sträucher / Hecken: - Hainbuche Carpinus betulus - Buche Fagus sylvatica - Bluthartriegel Cornus sanguinea - Feldahorn Acer campestre - Zierjohannisbeere Ribes alpina oder sanguinea - Felsenbirne Amelanchier (div. Arten) - Purpurweide Salix purpurea 7.5 Begrünung im Bereich der Lärmschutzwand Die Südfassade der Lärmschutzwand ist an den breiten geschlossenen Ab- schnitten mit geeigneten Berankungsgittern auszustatten und mit Rankpflan- zen gemäß nachfolgender Artenliste zu bepflanzen. Zur Nährstoff- und Wasserversorgung sind die Standorte der Rankpflanzen mit geeignetem Pflanzsubstrat zu verbessern und mit Einrichtungen zur Was- serversorgung auszustatten. Alle Pflanzungen sind spätestens ein halbes Jahr nach Fertigstellung der baulichen Anlagen durchzuführen. Die Gehölze sind fachgerecht zu pflan- zen, zu pflegen und zu erhalten. - 40 - Eventuell ausgefallene Pflanzen sind innerhalb eines Jahres zu ersetzen. Artenliste Ranker - Kletterpflanzen: - Rambler-Rose Rosa ‚Bobby James’ oder sonst. Sorten (spätblühende, nicht gefüllte Sorten) - Waldrebe Clematis vitalba 7.6 Pflanzgebote für Bäume An den im zeichnerischen Teil festgesetzten Standorten sind Hochstamm- bäume aus der nachfolgenden Artenliste zu pflanzen. Bei Überschneidungen mit Leitungsrechten oder bei sonstigen nicht vermeidbaren Hinderungsgrün- den dürfen die festgesetzten Baumstandorte geringfügig verschoben wer- den. Die Anzahl der Pflanzgebote ist dennoch umzusetzen. Die Fläche bei den Baumpflanzungen ist dauerhaft offen zu halten und gärt- nerisch zu begrünen. Bei Baumpflanzungen an Standorten, deren Durchwurzelungsbereich be- grenzt ist (insbesondere im Bereich der Parkierungsanlage), muss die offene, begrünte Fläche mindestens 6 m² betragen. Alternativ sind ausnahmsweise Baumschutzroste aus Metall oder Baumschutzplatten aus Beton zulässig, sofern diese eine durchlüftete und eine wasserdurchlässige Fläche von 6 m² sicherstellen. Zur Gewährleistung der Wasserversorgung der Bäume ist ein nach unten unbegrenzter Bodenraum sicherzustellen. Alle Pflanzungen sind spätestens ein halbes Jahr nach Fertigstellung der baulichen Anlagen durchzuführen. Die Bäume sind fachgerecht zu pflanzen, zu pflegen, bei Trockenheit zu bewässern und zu erhalten. Eventuell ausgefallene Pflanzen sind in der darauf folgenden Pflanzperiode (November bis März) zu ersetzen. Artenliste Bäume: (Hochstammbäume): Hochstämme Für Teilbereich B (Geschosswohnungsbau) Pflanzqualität mindestens STU 18/20 cm oder größer (Stammumfang in 1,00 m Höhe), Stammhöhe bis zum Kronenansatz: mind. 2,0 bis 2,20 m. - Hainbuche Carpinus betulus - Feldahorn Acer campestre - Vogel-Kirsche Prunus avium - Echte Mehlbeere Sorbus aria - Hängebirke Betula pendula - 41 - Für Teilbereich A (Doppelhäuser): Pflanzqualität mindestens STU 16/18 cm oder größer, für Obstbäume STU 10/12 cm oder größer (Stammumfang in 1,00 m Höhe), Stammhöhe bis zum Kronenansatz: Mind. 1,80 m empfohlen. - Hainbuche Carpinus betulus - Vogelkirsche Prunus avium - Stieleiche Quercus robur - Apfelbaum Malus, in Sorten - Birnbaum Pyrus, in Sorten - Eingriffeliger Weißdorn Crataegus monogyna - Kirsche Prunus in Sorten - Quitte Cydonia in Sorten - Mispel Mespilus germanica 8. Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft 8.1 CEF-Maßnahmen C1 - CEF-Fläche für Mauereidechsen und Vögel (Höhlenbrüter und Fitis) Auf der im zeichnerischen Teil mit „C1“ festgesetzten Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sind gemäß Darstellung auf Plan 3 des Umweltberichts folgende Maßnahmen durchzu- führen: Flächige Vergrößerung der offenen, zentralen Bereiche Pflege des Feldgehölzes: Teilrodungen der Gebüsche (vorwiegend Brombeeren, Gebüsche teils auf den Stock setzen); Erhalt von für den Fitis geeigneten Gebüschstrukturen (ca. 300 m²) im Anschluss an das zu entwickelnde Feldgehölz Teilfällungen der Gehölze (Pflegemaßnahmen für das Biotop nach § 33 NatSchG - vorsichtige Entnahme einzelner Robinien und anderer Bäume in schlechtem Pflege- und Erhaltungszustand ggf. ein Einkürzen ausge- wählter Bäume auf wenige Meter Höhe. (alle Rodungen und Fällungen nur von Anfang Oktober bis Ende Februar) Entwicklung zum Feldgehölz: Pflanzung heimischer Laubbäume und Sträucher (Durchführung, Anzahl und Qualität gemäß Artenliste). Pflan- zung einheimischer Sträucher zu dichten Gebüschgruppen (gruppig 7-10 Pflanzen) auf ca. 300 m² (für den Fitis). Aufbereitung Freifläche/ Ruderalvegetation (Lockerung bis 40 cm tief), Animpfen mit Oberboden aus den zu räumenden Sandbiotopen Pflege der vorhandenen Wiesenfläche (Mahd, 2 x/Jahr Juli und Septem- ber, Mahdgut Abtransport und fachgerechte Entsorgung) Pflege des entwickelten Feldgehölzes in den ersten zwei Jahren (Schnitt Bäume, Entfernen, ggf. gleichwertige Nachpflanzungen) - 42 - Bau von 2 Steinriegeln mit Sandlinsen (mit fachgerechter Anleitung und gängigen Standards nach DGHT (2011) unter Beachtung von Lage und Exposition, 3 Steinschüttungen und 1 Sandlinse, Totholz-Stämme als Abgrenzung zum Parkplatz und Asthaufen. Anbringen von 5 Nisthilfen für Höhlenbrüter nach Anweisung eines Fach- gutachters C2 - CEF-Fläche für Mauereidechsen Auf der im zeichnerischen Teil mit „C2“ festgesetzten Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sind gemäß Darstellung auf Plan 4 des Umweltberichts folgende Maßnahmen durchzu- führen: Anlage von Totholzhaufen und Totholzriegeln parallel zur Wegeführung Vollentsiegelung eines Teils des Weges mit Abgrabung Asphalt (Entsor- gung) und Einbringen von sandigem, unbelastetem und grabbarem Bo- den Stufenweise Einbringen/Übertrag der Trockenvegetation von Flurstück 24188/2 (siehe auch Maßnahme A1) in vier zeitlich gestaffelten Abschnit- ten, aber nicht während des Monats Juni. Zwischenlagerung von ausreichen Bodenmaterial mit Saatgut (Oberbo- den) zur Impfung der zu begrünenden Dachflächen. C3 - CEF-Maßnahmen für Fledermäuse Bei Verlust von im zeichnerischen Teil festgesetzten Höhlen-Bäumen müs- sen vor dem Entfernen pro 2 entfallener Bäume 1 Fledermauskasten (Sch- wegler Baumhöhlen-Ersatzkästen für Fledermäuse) innerhalb von den Flä- chen C1 und H1 unter Anleitung eines Fachgutachters angebracht werden. Artenlisten für Flächen C1 Es ist autochthones, zertifiziertes Pflanzgut aus dem Herkunftsgebiet 6 zu verwenden. Artenliste Sträucher Felsenbirne Amelanchier ovalis Hunds-Rose Rosa canina Schlehdorn Prunus spinosa Eingriffeliger Weißdorn Crataegus monogyna Liguster Ligustrum vulgare Steinweichsel Prunus mahaleb Kreuzdorn Rhamnus spec. Wolliger Schneeball Viburnum lantana Echte Mispel Mespilus germanica - 43 - Pflanzqualität Sträucher zweimal verpflanzt mind. 100/150 cm hoch, mind. 3-6 Triebe. Artenliste Bäume Gruppe 1 – starkwüchsige Arten Bergahorn Acer platanoides Birke Betula pendula Trauben-Eiche Quercus petrea Stiel-Eiche Quercus robur Vogel-Kirsche Prunus avium Winterlinde Tilia cordata Sommerlinde Tilia platyphyllos Schwarzpappel Populus nigra (Forstware*) Gruppe 2 – mittel- bis starkwüchsige Arten Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Eingriffeliger Weißdorn Crataegus monogyna Vogelbeere Malus sylvestris Traubenkirsche Prunus padus Elsbeere Sorbus torminalis * Die Schwarzpappeln müssen über eine gesicherte Herkunft und Reinerbigkeit verfügen Pflanzqualität Bäume: Hochstämme STU mind. 12-14 cm (Stammumfang in 1,00 m Höhe), bei Heistern oder Stammbüschen Höhe mind. 250 – 300 cm, 3 x verpflanzt mit Ballen. 40% der Bäume sind als mehrstämmige Exemplare (Heister) oder Stamm- büsche zu pflanzen. Nur 60% der Bäume sind als Hochstämme zu pflanzen. Abgängige Bäume sind durch einheimische, regionale Arten (Herkunftsge- biet 6) innerhalb eines Jahres zu ersetzen. 8.2 Ausgleichsmaßnahmen Ausgleichsmaßnahme A1 Im Bereich der im zeichnerischen Teil mit A1 festgesetzten Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung für Boden, Natur und Landschaft sind gemäß Darstellung von Plan 4 des Umweltberichts folgende Maßnahmen durchzuführen: Umlagerung/Verpflanzung der Trockenbiotope auf Flurstück 24188/2 entlang des Fußweges auf vollentsiegelter Fläche zum Knielinger Bahn- hof (siehe CEF-Maßnahme C2). Die Räumung muss in 4 gleich großen Abschnitten mit jeweils vier Wo- chen Abstand erfolgen von Mitte April bis Mitte Juli. Ausreichend Material muss zur Impfung der Flächen auf C1 und ggf. der Dachbegrünung abgetragen und zwischengelagert werden. - 44 - Ausgleichsmaßnahme A2 Im Bereich der im zeichnerischen Teil mit A2 festgesetzten Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung für Boden, Natur und Landschaft sind gemäß Darstellung von Plan 3 des Umweltberichts folgende Maßnahmen durchzuführen: Umbau und Aufwertung des Feldgehölzes zu einem Bestand aus heimi- schen, standorttypischen Arten Ersatz der 26 gerodeten Bäume innerhalb des Biotops nach § 33 NatSchG auf Flurstück 24188/2 durch heimische, standortgerechte Neupflanzungen von Laubbäumen Zurückdrängen der Neophyten und invasiven Arten und ein Austausch durch heimische und standortgerechte Arten gemäß Artenliste Ausgleichsmaßnahme A3 Dachbegrünung Hauptgebäude Flachdächer sind zu begrünen. Von der Begrünung ausgenommen sind die Terrassenflächen von Staffelgeschossen. Die Einsaat der Dachflächen der Hauptgebäude ist mit Saatgut durchzufüh- ren, dass aus dem im Plangebiet vorhandenen Sandrasen oder durch Ansaat im Heudrusch-/ Heumulchverfahren aus vergleichbaren Biotopen in Abspra- che mit dem Umweltamt der Stadt Karlsruhe gewonnen wurde. Gebiets- fremde Ansaaten sind nicht zulässig. Die Substratschicht ist mit einer Stärke von mindestens 15 cm im Mittel auszuführen. Es ist schadstofffreies, zertifi- ziertes Dachbegrünungssubstrat zu verwenden. Die begrünten Dachflächen sind dauerhaft und regelmäßig zu pflegen sowie zu unterhalten. Die Herstel- lung der Dachbegrünung ist durch eine ökologische Baubegleitung zu doku- mentieren. Nebengebäude Flachdächer bei Nebengebäuden im Teilbereich A (Doppelhäuser) sind ex- tensiv zu begrünen. Der Schichtaufbau über der Dränschicht muss 8 cm be- tragen. Die Einsaat der Dachflächen der Hauptgebäude ist mit Saatgut durchzuführen, dass aus dem im Plangebiet vorhandenen Sandrasen oder vergleichbaren Biotopen in Absprache mit dem Umweltamt Karlsruhe gewon- nen wurde. Gebietsfremde Ansaaten sind nicht zulässig. 8.3 Maßnahmen für Habitat-/ Artenschutzflächen Habitatfläche H1 Im Bereich der im zeichnerischen Teil mit H1 festgesetzten Fläche sind ge- mäß Darstellung von Plan 5 des Umweltberichts folgende Maßnahmen durchzuführen: - 45 - Erhalt der Gebüschstrukturen am Hang zur Kleingartensiedlung (Biotop nach § 33 NatSchG - Feldgehölz) Vorwiegend Erhalt der übrigen Gebüschstrukturen (Biotop nach § 33 NatSchG - Feldgehölz). Partieller Erhalt entlang der Bahnlinie. Erhalt der alten Stiel-Eiche und der Spitz-Ahorn-Bäume (5) entlang der Pfalzbahnstraße Erhalt der Leitstrukturen für die Fledermäuse (entlang Pfalzbahnstraße / Feldgehölz) Vermeidung einer Aus- oder Beleuchtung des Gehölzriegels (Leitstruk- tur) parallel der Zufahrtstraße zur Tiefgarage (eine bodennahe und nach oben abgeschirmte Beleuchtung ist möglich) Zurückdrängen der Neophyten und invasiven Arten und Austausch durch heimische standortgerechte Arten und Wildobstarten gemäß den Arten- listen Habitatfläche H2 Im Bereich der im zeichnerischen Teil mit H2 festgesetzten Fläche sind ge- mäß Darstellung von Plan 5 des Umweltberichts folgende Maßnahmen durchzuführen: Erhalt der Trockenbiotope zwischen dem Gleiskörper und der Pfalzbahn- straße Erhalt der Mauereidechsen Habitate, insbesondere zwischen Pfalzbahn- straße und Gleisanlagen Erhalt der Durchgängigkeit der Mauereidechsen Habitate zwischen Glei- sen, Böschungen und Feldgehölz (falls Zaun, dann mindestens durch- lässig für Eidechsen) Erhalt und Pflanzung eines dichten Gebüschriegels (heimische Arten) Pflege der Trockenbiotope, regelmäßige jährliche Mahd im Spätsommer zum Schutz vor Verbuschung Zurückdrängen der Neophyten und invasiven Arten und Austausch durch heimische standortgerechte Arten und Wildobstarten gemäß den Arten- listen 8.4 Sonstige Maßnahmen Alle CEF- und Habitatflächen sind regelmäßig und fachgerecht zu pfle- gen (Entfernung von aufkommenden Gebüschen entlang Bahnlinie, C 1 Mahd 2x Jahr, Freihalten der Wiesenfläche, der Steinriegel mit Sandlin- sen und der Steinschüttungen)." Die Beleuchtung der Straßen und Wege sowie die grundstücksbezogene Beleuchtung müssen für Insekten und Fledermäuse verträglich sein. - 46 - Zu verwenden sind nach oben abgeschirmte Leuchten, die im Bereich der Tiefgaragenzufahrt bodennah angebracht werden müssen. Für die Bestückung der Außenbeleuchtung sind LED-Leuchten (mit Farbtempe- ratur < 3000°K) oder Natriumdampf-Niederdrucklampen (SOX) zu ver- wenden. Die Leuchtengehäuse müssen gegen das Eindringen von Spin- nen und Insekten geschützt sein, die Oberflächentemperatur der Leuch- ten darf 60° C nicht überschreiten. Auf den wasserdurchlässig befestigten Flächen ist der Einsatz von che- misch wirksamen Auftaumitteln (Salz) unzulässig. Bei Fenstern im Bereich der geplanten Lärmschutzwand, die nicht an In- nenräume angrenzen, und Brüstungen aus transparenten Materialien (siehe auch aktive Schallschutzmaßnahmen unter Ziff. 8.4) sind aus- schließlich Elemente aus bedruckten Vogelschlag-sicherem Glas mit hochwirksamen Mustern nach der österreichischen Norm ONR 191040 und einer Spiegelung unter 15% zu verwenden. Zu den Bahngleisen orientierte Lüftungsschächte in der Tiefgarage müs- sen reptiliensicher (engmaschig) abgedeckt werden. Im Bereich der Zufahrt zur Tiefgarage für die Wohnbebauung im Teilbe- reich B sind zwischen den im zeichnerischen Teil festgesetzten Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Land- schaft „C1“ und „H1“ drei Rinnen als Schutzmöglichkeit und Versteck- möglichkeit für Mauereidechsen anzulegen. Die Rinnen müssen an beiden Seiten zu den Habitatflächen offen sein und einer ausreichenden Neigung zum Wasserabfluss besitzen. Zu verwenden sind offene schmaler Rinnen mit mindestens 8 cm Breite und 6 cm Tiefe. Wenn Abdeckungen für die Rinnen verwendet werden, müssen diese durchlässig für Mauereidechsen sein. 9. Schallschutzmaßnahmen 9.1 Aktive Schallschutzmaßnahmen Lärmschutzwand Geschosswohnungsbau Auf der im zeichnerischen Teil festgesetzten Fläche ist eine durchgängige Lärmschutzwand zu errichten, deren Höhe der Oberkante Attika der an die Mauer angrenzenden Wohngebäude entspricht. Die absolute Höhe der Wand muss mindestens 122.3 m über NN betragen. Öffnungen im Bereich der Lärmschutzwand sind unzulässig, Bereiche mit Festverglasung sind zulässig. Brüstungen im Bereich der Dachterrassen im Teilbereich A Dachterrassen im Teilbereich A, die zur Maxauer Straße orientierten sind, sind mit einer mindestens 2 m hohen transparenten Wand zu umschließen. Maßnahmen im Bereich der Tiefgaragenrampe Die Rampe der Tiefgaragenzufahrt ist im Bereich der Lärmschutzwand mit einer massiven Einhausung zu versehen. (Schalldämmung >50 dB). - 47 - Auf den Innenseiten der Wand- und Deckenflächen der Einhausung ist eine schallabsorbierende Verkleidung anzubringen. Auf dem Dach der Rampeneinhausung ist eine 90 cm hohen Brüstung/ Attika auszubilden. Tiefgaragentor und Regenrinne sind entsprechend dem Stand der Lärmmin- derungstechnik auszubilden. 9.2 Passive Schallschutzmaßnahmen Außenbauteile und Lüftungseinrichtungen Das resultierende Schalldämm-Maß der Außenbauteile ist in Abhängigkeit der in Abb. 2 bis 4 festgesetzten Lärmpegelbereiche einzuhalten. Ein äußerer Schallschutznachweis nach DIN 4109 ist im Zuge des Baugenehmigungs- verfahrens zu erbringen. Maßgeblicher Außenlärmpegel Lärmpegelbereich erf. R ́w,res Wohnungen 56 bis 60 dB(A) II 30 (+Korrekturwert) 61 bis 65 dB(A) III 35 (+Korrekturwert) 66 bis 70 dB(A) IV 40 (+Korrekturwert) 71 bis 75 dB(A) V 45 (+Korrekturwert) 76 bis 80 dB(A) VI 50 (+Korrekturwert) An den Gebäudefassaden sind bei schutzbedürftigen Räumen nach DIN 4109 zur Sicherstellung einer ausreichenden Belüftung gem. DIN 1946-6 Lüf- tungseinrichtungen einzubauen. Das erforderliche resultierende Schall- dämm-Maß gem. DIN 4109 muss u. a. zusammen mit der Lüftungseinrich- tung eingehalten werden. Wird im Baugenehmigungsverfahren bzw. Kenntnisgabeverfahren der Nach- weis erbracht, dass im Einzelfall geringere Lärmpegelbereiche an den Fas- saden vorliegen, können die Anforderungen an die Schalldämmung der Au- ßenbauteile entsprechend den Vorgaben der DIN 4109 reduziert werden. - 48 - Abb. 2 Lärmpegelbereiche EG Abb. 3 Lärmpegelbereiche OG 1 - 49 - Abb. 4 Lärmpegelbereiche OG 2 Außenwohnbereiche Zum Schutz von Verkehrslärmimmissionen sind Außenwohnbereiche (Bal- kone, Loggien, etc.) von Wohnungen, bei denen der Außenlärmpegel über 59 dB(A) tags liegt (siehe Abb. 5 bis 7) und die nicht über zusätzliche Au- ßenwohnbereiche verfügen, bei denen dieser Lärmpegel unterschritten wird, nur in baulich geschlossener Ausführung, z. B. Wintergärten, verglaste Log- gien, etc., zulässig. Ausnahmen hiervon sind möglich, wenn im Rahmen des Bauantrags die Ein- haltung des Immissionsgrenzwertes von 59 dB(A) tags nachgewiesen wird. - 50 - Abb. 5 Von Überschreitungen der Immissionsgrenzwertes (59 dB(A)) betroffene Fas- sadenabschnitte im EG Abb. 6 Von Überschreitungen der Immissionsgrenzwertes (59 dB(A)) betroffene Fas- sadenabschnitte im 1. OG - 51 - Abb. 7 Von Überschreitungen der Immissionsgrenzwertes (59 dB(A)) betroffene Fas- sadenabschnitte im 2. OG 10. Maßnahmen gegen Erschütterungen Bei der Konstruktion von Geschossdecken von Wohngebäuden sind zu ver- meiden: - Decken mit einer Eigenfrequenzen unter 20 Hz im Bereich bis zu 26m Entfernung zu den Bahngleisen - Decken mit einer Eigenfrequenzen unter 16 Hz im restlichen Bereich des Plangebiets - Schwimmender Estrich mit einer Eigenfrequenz von unter 90 Hz Im Teilbereich B (Geschosswohnungsbau) muss vor den Kellergeschoss- wänden / Tiefgaragenwänden auf der den Gleisen zugewandten Gebäude- front eine vertikal angeordnete Isolierung angebracht werden. 11. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte Die im zeichnerischen Teil mit „GFL 1“ festgesetzte Fläche ist mit einem Geh, - Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Eigentümer der Flurstücke 40004/2 und 40004/3 zu belasten. Die im zeichnerischen Teil mit „GFL 2“ festgesetzte Fläche ist mit einem Geh, - Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Eigentümer der Flurstücke 24172, 24172/1 und 24170/1 zu belasten. Die im zeichnerischen Teil mit „L“ festgesetzten Flächen sind mit einem Lei- tungsrecht zu Gunsten der Versorgungsträger zu belasten. - 52 - II. Örtliche Bauvorschriften 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen 1.1 Dächer Zulässig sind Flachdächer bis zu einer Dachneigung von 5°. Für Nebenanlagen sind auch abweichende Dachformen und Neigungen zulässig. Die Dachflächen sind gemäß Ziff. 8.2 zu begrünen. 1.2 Fassaden Als Fassadenfarben sind nur Farbtöne mit einer Helligkeit ≥ 30 (gemäß RAL- Design-System) zulässig. 2. Werbeanlagen Werbeanlagen sind nur am Ort der Leistung, am Gebäude, im Erdgeschoss und nur unter Einhaltung folgender Größen zulässig: - Einzelbuchstaben bis max. 0,30 m Höhe und Breite. Die Gesamtfläche der an einer Hausseite angebrachten Einzelbuchstaben darf 3,5m² nicht überschreiten. Die Länge der Werbeanlage maximal die Hälfte der zugeordneten Fassadenlänge betragen. - sonstige Werbeanlagen (Schilder, Firmenzeichen und dergleichen) bis zu einer Fläche von 0,5 m². Unzulässig sind Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht, drehbare Werbeträger und solche mit wechselnden Motiven, sowie Laser- werbung, Skybeamer oder Ähnliches. Anlagen, die zum Anschlagen von Plakaten oder anderen werbewirksamen Einrichtungen bestimmt sind, sind nicht zulässig. 3. Einfriedigungen, nicht überbaubare Flächen 3.1 Einfriedigungen Für Einfriedigungen, die zu den Bahnflächen orientiert sind oder im Bereich der privaten Grünflächen aufgestellt werden, sind nur Metallgitterzäune oder Drahtgeflecht zulässig. Im Übrigen sind Einfriedigungen nur als geschnittene Hecken zulässig. Auf der gebäudezugewandten Seite kann ergänzend ein Drahtgeflecht in dersel- ben Höhe errichtet werden. Einfriedigungen dürfen eine Höhe von 1,5m nicht überschreiten. 3.2 Abfallbehälterstandplätze Abfallbehälterstandplätze sind, sofern diese von den öffentlichen Straßen und Wegen aus sichtbar sind, mit einem begrünten Sichtschutz zu versehen. Ausgenommen sind temporäre Bereitstellungsflächen für Abfallbehälter. - 53 - . 3.3 Gestaltung der nicht überbaubaren Flächen Die nicht überbaubaren privaten Grundstücksflächen sind, soweit sie nicht für Stellplätze, Zugänge und Nebenanlagen benötigt werden, zu begrünen und als Vegetationsflächen dauerhaft zu unterhalten. Vegetationsflächen sind vollständig mit Pflanzen bewachsene Flächen. Im Bereich des Allgemeinen Wohngebietes sind Wege, Zufahrten und Stell- plätze wasserdurchlässig zu befestigen. Die Besucherstellplätze vor der Tiefgaragenzufahrt sind mit Rasenfugen- pflaster, Fugenbreite 20 bis 30 mm, auszustatten. Der Weg südlich der Lärm- schutzwand zur Durchführung von Wartungsarbeiten ist als Schotterweg wasserdurchlässig herzustellen und muldenförmig auszubilden. 4. Außenantennen Pro Gebäude ist nur eine Gemeinschaftsantennenanlage oder Satellitenan- tenne zulässig. 5. Niederspannungsfreileitungen Niederspannungsfreileitungen sind unzulässig. III. Sonstige Festsetzungen (Planungsrechtliche und baurechtliche Regelungen) Der Bebauungsplan Nr. 614, in Kraft getreten am 22.02.1985, wird in den Teilbereichen aufgehoben, die durch diesen Bebauungsplan neu geregelt werden. Die Anlagen – Vorhaben- und Erschließungsplan – sind bindender Bestand- teil dieses Vorhabenbezogenen Bebauungsplans. -56- - 57 - Anlage: Vorhaben- und Erschließungsplan Bestehend aus: 1. Lageplan - Bestand 2. Lageplan - Planung 3. Projektpläne a) Grundrisse Untergeschoss Erdgeschoss Obergeschoss Dachgeschoss Dachaufsicht b) Ansichten 4. Freianlagenplan Abschnitt Nord Abschnitt Mitte Abschnitt Süd 5. Stellplatzbilanz PKW Fahrrad G J L Architekten BDA Grube Jakel Löffler PartGmbB Weinbrennerstr. 18 76135 Karlsruhe Plan: GERHARDT.stadtplaner.architekten Weinbrennerstraße 13 76135 Karlsruhe Architekt: Stadtplaner: Vorhabenträger: Knielingen VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN "Maxauer Straße" Stadt Karlsruhe in DIN A3 algabro PG Maxauer Straße UG Am Sandfeld 6 76149 Karlsruhe 23.03.2018 N Lageplan - Bestand M 1:2000 Biotop nach § 33 Zufahrt Tiefgarage II II II II II II IIIIIIIIIIII III III III III III III G J L Architekten BDA Grube Jakel Löffler PartGmbB Weinbrennerstr. 18 76135 Karlsruhe Plan: GERHARDT.stadtplaner.architekten Weinbrennerstraße 13 76135 Karlsruhe Architekt: Stadtplaner: Vorhabenträger: Knielingen VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN "Maxauer Straße" Stadt Karlsruhe in DIN A3 algabro PG Maxauer Straße UG Am Sandfeld 6 76149 Karlsruhe 23.03.2018 N Lageplan - Planung M 1:2000 N TiefgarageTiefgarage TiefgarageTiefgarageTiefgarage Tief- garage Müllaufstellfläche H 3+4 Fahrradstellplätze Fahrradstellplätze Müllaufstellfläche H 1+2 Bereitstellung Müll H 1+2 Wendekreis Müllauto Haus 1 "Wasser" Haus 4 "Feuer" Haus 3 "Erde"Haus 2 "Luft" Lärmschutzwand Bestehendes Eidechsenhabitat Pflegeweg Zaun 21 Besucher-Stellplätze Biotop nach § 33 Fahrradstellplätze Besucher Wendemöglichkeit Tor Instandhaltung/ Pflege Zufahrt Tiefgarage Ahorn Bestandsbaum Eiche II II II II II II IIIIIIIIIIII III III III III III III G J L Architekten BDA Grube Jakel Löffler PartGmbB Weinbrennerstr. 18 76135 Karlsruhe Plan: GERHARDT.stadtplaner.architekten Weinbrennerstraße 13 76135 Karlsruhe Architekt: Stadtplaner: Vorhabenträger: Knielingen VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN "Maxauer Straße" Stadt Karlsruhe in DIN A3 algabro PG Maxauer Straße UG Am Sandfeld 6 76149 Karlsruhe 23.03.2018 Dachaufsichten M 1:500 KABINE 1.10 x 2.10 1000 kg 13 PERS. KABINE 1.10 x 2.10 1000 kg 13 PERS. KABINE 1.10 x 2.10 1000 kg 13 PERS. KABINE 1.10 x 2.10 1000 kg 13 PERS. Tiefgarage 58 (+22 gefangene) Stellplätze 13.20 20.70 13.10 18.90 13.10 18.90 13.10 27.00 14 STG 19.4/23 14 STG 19.4/23 14 STG 19.4/23 14 STG 19.4/23 14 STG 19.4/23 14 STG 19.4/23 14 STG 19.4/23 14 STG 19.4/23 14 STG 19.4/23 14 STG 19.4/23 14 STG 19.4/23 14 STG 19.4/23 G J L Architekten BDA Grube Jakel Löffler PartGmbB Weinbrennerstr. 18 76135 Karlsruhe Plan: GERHARDT.stadtplaner.architekten Weinbrennerstraße 13 76135 Karlsruhe Architekt: Stadtplaner: Vorhabenträger: Knielingen VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN "Maxauer Straße" Stadt Karlsruhe in DIN A3 algabro PG Maxauer Straße UG Am Sandfeld 6 76149 Karlsruhe 23.03.2018 Untergeschoss M 1:350 Sitzgelegenheiten Sitzgelegenheiten Sitzgelegenheiten FassadenbegrünungFassadenbegrünungFassadenbegrünungFassadenbegrünung Sitzgelegenheiten Bestehendes Eidechsenhabitat Bestehendes Eidechsenhabitat Pflegeweg TG Ein-/ Ausfahrt Versickerung VersickerungVersickerung Versickerung Versickerung Versickerung Versickerung TiefgarageTiefgarage TiefgarageTiefgarageTiefgarage Tief- garage Rampe max. 5% Gefälle Rampe max. 3% Gefälle Müllaufstellfläche H 3+4 Fahrradstellplätze Fahrradstellplätze Müllaufstellfläche H 1+2 Bereitstellung Müll H 1+2 Wendekreis Müllauto Rampe max. 5% Gefälle Haus 1 "Wasser" 36.21 6.73 15.17 27.00 24.00 3.00 Spielplatzfläche ca. 75m²Spielplatzfläche ca. 75m² 3.05 2.50 3.05 Treffen/ Grillplatz Haus 4 "Feuer" Haus 3 "Erde"Haus 2 "Luft" Lärmschutzwand 1.80 13.20 1.8017.001.90 13.10 17.001.90 13.10 17.001.90 13.10 10.80 13.00 13.00 10.80 10.80 2.80 3.45 10.80 Pflegeweg Tor Instandhaltung/ Pflege Briefkasten 1,50/ 1,50m 1,50/ 1,50m 1,20/ 1,20 m 1,20/ 1,20 m 1,20/ 1,20 m 1.06 13.70 1.80 3.00 1.50 3.03 13.10 5 16.56 Apartment 4 (1 Zimmer) 26,02 m² Apartment 1 (2 Zimmer) 44,65 m² Apartment 3 (3 Zimmer) 74,73 m² Apartment 5 (1 Zimmer) 26,02 m² Apartment 6 (1 Zimmer) 26,02 m² Gemeinschaftsraum Apartment 2 (2 Zimmer) 39,50 m² 8.501.90 13.10 15.00 Briefkasten 27.00 1.50 Wohnung 1 (3 Zimmer) 106.67 m² Wohnung 3 (1 Zimmer) 39.84 m² Wohnung 4 (3 Zimmer) 95.72 m² Wohnung 2 (2 Zimmer) 52.69 m² 19 4 3.95 7 8.501.90 13.10 15.00 Briefkasten 27.00 1.50 Wohnung 1 (3 Zimmer) 106.67 m² Wohnung 3 (1 Zimmer) 39.84 m² Wohnung 4 (3 Zimmer) 95.72 m² Wohnung 2 (2 Zimmer) 52.69 m² 4.87 G J L Architekten BDA Grube Jakel Löffler PartGmbB Weinbrennerstr. 18 76135 Karlsruhe Plan: GERHARDT.stadtplaner.architekten Weinbrennerstraße 13 76135 Karlsruhe Architekt: Stadtplaner: Vorhabenträger: Knielingen VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN "Maxauer Straße" Stadt Karlsruhe in DIN A3 algabro PG Maxauer Straße UG Am Sandfeld 6 76149 Karlsruhe 23.03.2018 8.501.90 13.10 15.00 Briefkasten 1,50/ 1,50m 1,20/ 1,20 m 1,20/ 1,20 m 1,20/ 1,20 m 1,20/ 1,20 m 1,20/ 1,20 m 1,20/ 1,20 m 1,20/ 1,20 m 1,20/ 1,20 m 1,20/ 1,20 m 1,20/ 1,20 m 1,20/ 1,20 m 1,20/ 1,20 m 27.00 1.50 1,20/ 1,20 m 1,20/ 1,20 m 1,20/ 1,20 m 1,20/ 1,20 m 1,20/ 1,20 m Wohnung 1 (3 Zimmer) 106.67 m² Wohnung 3 (1 Zimmer) 39.84 m² Wohnung 4 (3 Zimmer) 95.72 m² Wohnung 2 (2 Zimmer) 52.69 m² 4.87 Erdgeschoss M 1:350 Sitzgelegenheiten Sitzgelegenheiten Sitzgelegenheiten FassadenbegrünungFassadenbegrünungFassadenbegrünungFassadenbegrünung Sitzgelegenheiten Bestehendes Eidechsenhabitat Bestehendes Eidechsenhabitat Pflegeweg TG Ein-/ Ausfahrt Versickerung VersickerungVersickerung Versickerung Versickerung Versickerung Versickerung TiefgarageTiefgarage TiefgarageTiefgarageTiefgarage Tief- garage Rampe max. 5% Gefälle Rampe max. 3% Gefälle Müllaufstellfläche H 3+4 Fahrradstellplätze Fahrradstellplätze Müllaufstellfläche H 1+2 Bereitstellung Müll H 1+2 Wendekreis Müllauto Rampe max. 5% Gefälle Haus 1 "Wasser" 36.21 6.73 15.17 27.00 24.00 3.00 Spielplatzfläche ca. 75m²Spielplatzfläche ca. 75m² 3.05 2.50 3.05 Treffen/ Grillplatz Haus 4 "Feuer" Haus 3 "Erde"Haus 2 "Luft" Lärmschutzwand 1.80 13.20 1.8017.001.90 13.10 17.001.90 13.10 17.001.90 13.10 10.80 13.00 13.00 10.80 10.80 2.80 3.45 10.80 Pflegeweg Tor Instandhaltung/ Pflege Apartment 8 (2 Zimmer) 42,55 m² 1,50/ 1,50m 1,50/ 1,50m 1,20/ 1,20 m 1,20/ 1,20 m 1,20/ 1,20 m 1,20/ 1,20 m 1,20/ 1,20 m 1,20/ 1,20 m 1,20/ 1,20 m 1,20/ 1,20 m 1.56 13.20 1.80 13.10 5 16.56 Apartment 5 (1 Zimmer) 26,02 m² Apartment 1 (2 Zimmer) 44,65 m² Apartment 4 (2 Zimmer) 42,55 m² Apartment 6 (1 Zimmer) 26,02 m² Apartment 7 (1 Zimmer) 26,02 m² Luftraum Apartment 2 (2 Zimmer) 39,50 m² Apartment 3 (1 Zimmer) 26,02 m² 27.00 8.501.90 13.10 Wohnung 4 (4 Zimmer) 107.22 m² 15.00 Wohnung 1 (3 Zimmer) 105.46 m² Wohnung 2 (2 Zimmer) 50.09 m² Wohnung 3 (1 Zimmer) 38.00 m² 27.00 8.501.90 13.10 Wohnung 4 (4 Zimmer) 107.22 m² 15.00 Wohnung 1 (3 Zimmer) 105.46 m² Wohnung 2 (2 Zimmer) 50.09 m² Wohnung 3 (1 Zimmer) 38.00 m² 27.00 8.501.90 13.10 Wohnung 4 (4 Zimmer) 107.22 m² 15.00 1,50/ 1,50m 1,20/ 1,20 m 1,20/ 1,20 m 1,20/ 1,20 m 1,20/ 1,20 m 1,20/ 1,20 m 1,20/ 1,20 m 1,20/ 1,20 m 1,20/ 1,20 m 1,20/ 1,20 m 1,20/ 1,20 m 1,20/ 1,20 m 1,20/ 1,20 m 1,20/ 1,20 m 1,20/ 1,20 m 1,20/ 1,20 m 1,20/ 1,20 m 1,20/ 1,20 m 1,20/ 1,20 m 1,20/ 1,20 m Wohnung 1 (3 Zimmer) 105.46 m² Wohnung 2 (2 Zimmer) 50.09 m² Wohnung 3 (1 Zimmer) 38.00 m² G J L Architekten BDA Grube Jakel Löffler PartGmbB Weinbrennerstr. 18 76135 Karlsruhe Plan: GERHARDT.stadtplaner.architekten Weinbrennerstraße 13 76135 Karlsruhe Architekt: Stadtplaner: Vorhabenträger: Knielingen VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN "Maxauer Straße" Stadt Karlsruhe in DIN A3 algabro PG Maxauer Straße UG Am Sandfeld 6 76149 Karlsruhe 23.03.2018 Obergeschoss M 1:350 Sitzgelegenheiten Sitzgelegenheiten Sitzgelegenheiten FassadenbegrünungFassadenbegrünungFassadenbegrünungFassadenbegrünung Sitzgelegenheiten Bestehendes Eidechsenhabitat Bestehendes Eidechsenhabitat Pflegeweg TG Ein-/ Ausfahrt Versickerung VersickerungVersickerung Versickerung Versickerung Versickerung Versickerung TiefgarageTiefgarage TiefgarageTiefgarageTiefgarage Tief- garage Rampe max. 5% Gefälle Rampe max. 3% Gefälle Müllaufstellfläche H 3+4 Fahrradstellplätze Fahrradstellplätze Müllaufstellfläche H 1+2 Bereitstellung Müll H 1+2 Wendekreis Müllauto Rampe max. 5% Gefälle Haus 1 "Wasser" 36.21 6.73 15.17 27.00 24.00 3.00 Spielplatzfläche ca. 75m²Spielplatzfläche ca. 75m² 3.05 2.50 3.05 Treffen/ Grillplatz Haus 4 "Feuer" Haus 3 "Erde"Haus 2 "Luft" Lärmschutzwand 1.80 13.20 1.8017.001.90 13.10 17.001.90 13.10 17.001.90 13.10 10.80 13.00 13.00 10.80 10.80 2.80 3.45 10.80 Pflegeweg Tor Instandhaltung/ Pflege Dachterrasse Dachterrasse Dachterrasse Dachterrasse Dachterrasse Dachterrasse Dachterrasse Dachterrasse Dachterrasse Dachterrasse Dachterrasse Dachterrasse Apartment 8 (2 Zimmer) 42,55 m² 1.56 13.20 1.80 13.10 5 16.56 Apartment 5 (1 Zimmer) 26,02 m² Apartment 1 (2 Zimmer) 44,65 m² Apartment 4 (2 Zimmer) 42,55 m² Apartment 6 (1 Zimmer) 26,02 m² Apartment 7 (1 Zimmer) 26,02 m² Apartment 2 (2 Zimmer) 39,50 m² Apartment 3 (1 Zimmer) 26,02 m² 27.00 8.501.90 13.10 Wohnung 4 (4 Zimmer) 107.22 m² 15.00 Wohnung 1 (3 Zimmer) 105.46 m² Wohnung 2 (2 Zimmer) 50.09 m² Wohnung 3 (1 Zimmer) 38.00 m² 27.00 8.501.90 13.10 Wohnung 4 (4 Zimmer) 107.22 m² 15.00 Wohnung 1 (3 Zimmer) 105.46 m² Wohnung 2 (2 Zimmer) 50.09 m² Wohnung 3 (1 Zimmer) 38.00 m² 27.00 8.501.90 13.10 Wohnung 4 (4 Zimmer) 107.22 m² 15.00 Wohnung 1 (3 Zimmer) 105.46 m² Wohnung 2 (2 Zimmer) 50.09 m² Wohnung 3 (1 Zimmer) 38.00 m² G J L Architekten BDA Grube Jakel Löffler PartGmbB Weinbrennerstr. 18 76135 Karlsruhe Plan: GERHARDT.stadtplaner.architekten Weinbrennerstraße 13 76135 Karlsruhe Architekt: Stadtplaner: Vorhabenträger: Knielingen VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN "Maxauer Straße" Stadt Karlsruhe in DIN A3 algabro PG Maxauer Straße UG Am Sandfeld 6 76149 Karlsruhe 23.03.2018 Dachgeschoss M 1:350 Ansicht Nord-West, Eingangsseite (Haus 1-3) M 1|350Ansicht Süd-Ost, Gartenseite (Haus 1-3) M 1|350 Ansicht Nord-West, Eingangsseite (Haus 4) M 1|350Ansicht Süd-Ost, Gartenseite (Haus 4) M 1|350 BahntrassePflegewegMehrfamilienhausFußwegDoppelhausMaxauer Straße Fußweg FußwegFußwegPflegewegBahntrasseMehrfamilienhausDoppelhaus Maxauer Straße Mehrfamilienhaus MehrfamilienhausBahntrasse BahntrassePflegeweg Pflegeweg G J L Architekten BDA Grube Jakel Löffler PartGmbB Weinbrennerstr. 18 76135 Karlsruhe Plan: GERHARDT.stadtplaner.architekten Weinbrennerstraße 13 76135 Karlsruhe Architekt: Stadtplaner: Vorhabenträger: Knielingen VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN "Maxauer Straße" Stadt Karlsruhe in DIN A3 07.08.2017 algabro PG Maxauer Straße UG Am Sandfeld 6 76149 Karlsruhe Ansichten M 1:350 23.03.2018 +9.05 +9.60 +113.40 +113.95=±0.00 +6.15 +3.15 +0.15 +5.60 +3.60 -0.40 -2.18 +111.77 -3.65 +9.05 +9.60 +113.40 +114.00 +6.15 +3.15 +0.15 +5.60 +3.60 -0.40 -2.18 +111.77 -3.65 Ansicht Nord-West, Bahnseite M 1|350 Ansicht Nord-Ost, M 1|350 SchallschutzwandHaus 1 „Wasser“Schallschutzloggien/ -wandHaus 2 „Luft“Schallschutzloggien/ -wandHaus 3 „Erde“Haus 4 „Feuer“ Schallschutzloggien/ -wand Schallschutzloggien/ -wand Haus 4 „Feuer“Haus 3 „Erde“Haus 2 „Luft“Haus 1 „Wasser“Eingang/Spielplatzprivate GärtenEingang/Spielplatzprivate GärtenEingang/Spielplatzprivate GärtenGarten Apartments G J L Architekten BDA Grube Jakel Löffler PartGmbB Weinbrennerstr. 18 76135 Karlsruhe Plan: GERHARDT.stadtplaner.architekten Weinbrennerstraße 13 76135 Karlsruhe Architekt: Stadtplaner: Vorhabenträger: Knielingen VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN "Maxauer Straße" Stadt Karlsruhe in DIN A3 07.08.2017 algabro PG Maxauer Straße UG Am Sandfeld 6 76149 Karlsruhe Ansichten Mehrfamilienhäuser M 1:350 23.03.2018 Ansicht Nord-Ost, Doppelhäuser (Maxauer Straße) M 1|350 Ansicht Süd-West, Doppelhäuer (Gartenseite) M 1|350 Ansicht Seite, Doppelhäuer M 1|350 DH 2DH 3DH 1DH 4DH 5DH 6 DH 5DH 4DH 6DH 3DH 2DH 1 Fußweg Fußweg Fußweg FußwegDoppelhausMaxauer Straße G J L Architekten BDA Grube Jakel Löffler PartGmbB Weinbrennerstr. 18 76135 Karlsruhe Plan: GERHARDT.stadtplaner.architekten Weinbrennerstraße 13 76135 Karlsruhe Architekt: Stadtplaner: Vorhabenträger: Knielingen VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN "Maxauer Straße" Stadt Karlsruhe in DIN A3 07.08.2017 algabro PG Maxauer Straße UG Am Sandfeld 6 76149 Karlsruhe Ansichten Doppelhäuser M 1:350 23.03.2018 0 0 0 0 0 0 Ahorn Ahorn Ahorn Ahorn Ahorn Ahorn Ahorn Ahorn Ahorn (1) (2) (1) (1) P1927234 9 (1) (1) (2) (1) (1) (2) (1) (1) (1) P21702178 (2) (1) (1) (2) (2) (1) (1) (3) P2187219 1 BV K BVK W BF W BF W BF WBF BVK W BF WBF W BF WAG HD L W BF W EG W BF W AG BVK ANL ANL W BF W BF BVK W EG W BF W BF GEH W BF W BF 8145 40004/4 31161/7 40005/2 40005/ 1 31161/6 8145/ 1 40004/2 3900 9 31159/3 40005/3 40004/3 40005 31159/1 4 3116 1 3900 8 31159/5 31159/1 5 Sch u Sch u Sch u Sche u Sch u Ga r Bahnho f W hs Ga r W hs W hs W hs Ga r Gas t W hs W hs Sch u Kiosk Karlsruhe-Knielingen Sch u W hs W hs Ga r W hs W hs Ga r W hs W hs W hs W hs Ga r Btr g Lag g Ga r W hs Ga r Ga r Ga r Ga r W hs Ga r Sch u 15 8 16 0 162 a 16 2 16 4 158 a 14 8 15 2 156 a 15 6 16 6 15 0 4 1 7 15 4 Litzelau Kurzheckwe g 3901 0 40004/1 31159/4 31161/8 31159/1 6 2 ,50 2 ,50 N Habitatflächen H 1 Mauereidechsen Habitatflächen H 1 Mauereidechsen Regelmäßige zweckgebundene Bestandspflege / Beseitigung von Neophyten Regelmäßige zweckgebundene Bestandspflege / Beseitigung von Neophyten Regelmäßige zweckgebundene Bestandspflege / Beseitigung von Neophyten GLEISKÖRPER DEUTSCHE BAHN Radweg Radweg Radweg Entsiegelungsfläche - CEF-Maßnahmen C 2/ A1 Entsiegelungsfläche - CEF-Maßnahmen C 2/ A1 Entsiegelungsfläche - CEF-Maßnahmen C 2/ A1 Biotopfläche H2 - Feldgehölz Bleibt erhalten Biotopfläche H2 - Feldgehölz Bleibt erhalten Biotopfläche H2 - Feldgehölz Bleibt erhalten Poller Stadt Karlsruhe VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN "MAXAUER STRASSE" Knielingen Vorhabenträger: Algabro PG. Maxauer Straße UG Am Sandfeld 6 76149 Karlsruhe Stadtplaner: GERHARDT.stadtplaner.architekten Weinbrennerstraße 13 76135 Karlsruhe Landschaftsarchitekt: Hubert Haller Landschaftsarchitektur Lyonel-Feininger-Weg 5 76227 Karlsruhe Plan: FREIFLÄCHENPLAN Abschnitt NORD M 1/ 750DIN A 3 Datum:23.03.18 Planunterlage: M 1: 200 vom 09.03.2017 / erg. Fassung 27.10.17 Architekten: GJL Architekten BDA, Grube Jakel Löffler, 76135 Karlsruhe, Weinbrennerstr. 18 Stadtplaner: GERHARDT.stadtplaner.architekten, 76135 Karlsruhe, Weinbrennerstr. 13 Umweltbericht: ALAND-Süd, Boeckhstraße 31, 76137 Karlsruhe Vers. vom 13.12.17 Hinweis: Das vorhandene Biotop gem. § 33 NatSchG BW (§ 30 BNatSchG) - Feldgehölz bleibt umfänglich erhalten. Die eingetragenen Bestandsbäume wurden nachrichtlich übertragen. Die Lage und der Umfang der Entsiegelungsmaßnahme "CEF-Maßnahme C 2/A 1" wurde aus den Darstellungen von Plan 4 bzw. 5 des aktuellen Umweltberichts übertragen. Geringfügige Anpassungen an die Katasterunterlagen wurden als Erweiterung an den Anschlüssen des Radweges an die Fahrflächen vorgenommen. Die Umsetzung der Entsiegelung und der Maßnahmen zur Erstellung der CEF-Fläche und des Ausgleichs erfolgen gemäß den Planungsrechtlichen Festsetzungen Ziffer 8. 0 0 Sitzgelegenheiten Pfalzbahnstraße Zufahrt Tiefgarage 21 Besucher-Stellplätze Wendemöglichkeit Zaun Zaun Zaun Tor Instandhaltung/ Pflege Pflegeweg Ahorn Ahorn Ahorn Ahorn Ahorn Ahorn Ahorn Ahorn Ahorn Bestand: Eiche (1) (1) (1) (2) (1) P21702178 (1) (1) (1) (1) P2187219 1 ANL GFV WBF WBF S WBF WBF WBF WBF WBF WBF WBF 8145 24170/1 24166 24168 24169 24165 24172/1 24170 24172 24168/1 W hs W hs W hs Ga r Ga r W hs W hs Ga r W hs Ga r W hs Kiosk W hs Ga r Ga r Ga r Us t W hs Ga r 6 6 a 17 2 17 0 2 8 1 0 4 Maxauer Straße 24171 24169/1 4 .0 0 2 .5 0 2 .6 0 2 .6 0 2 .6 0 3 .8 0 2 .9 0 2 .9 0 2 .9 0 2 .9 0 3 .7 0 2 .6 0 2 .6 0 2 .6 0 2 .6 0 2 .6 0 2 .6 0 2 .6 0 2 .6 0 2 .6 0 3 .7 0 2 .6 0 2 .6 0 2 .6 0 2 .6 0 2 .6 0 5 .0 0 1 Echte Mispel 2 ,5 % 2 ,00 2 ,0 % 113,35 2 ,5 % 1 ,0 % 2 ,5 % 2 ,5 % 2 ,5 % 2 ,5 % 113,51 2 ,5 % 111,77 111,70 111,48 2 ,5 % 4 ,75 4 ,75 2 ,50 5 ,00 2 ,5 % 2 ,5 % 2 ,5 % 18 ,80 4,80 9 ,20 Fahrradstellplätze Besucher N Elsbeere Biotopfläche H2 - Feldgehölz Bleibt erhalten Habitatflächen H 1 Mauereidechsen Habitatflächen H 1 Mauereidechsen Regelmäßige zweckgebundene Bestandspflege / Beseitigung von Neophyten Regelmäßige zweckgebundene Bestandspflege / Beseitigung von Neophyten GLEISKÖRPER DEUTSCHE BAHN Radweg Entsiegelungsfläche - CEF-Maßnahmen C 2/ A1 CEF- Maßnahmenfläche C 1 CEF- Maßnahmenfläche C 1 Maßnahmen Gebüschriegel M 2 Maßnahmen Gebüschriegel M 2 11 Stufen 16,0 x 31 cm Rasenfugenpflaster Rasenfugenpflaster Poller Rinnen als Fluchtmöglichkeit für Mauereidechsen Rinne als Fluchtmöglichkeit für Mauereidechsen Traubeneiche Traubeneiche Traubeneiche Traubeneiche Vogelkirsche Vogelkirsche Vogelkirsche Vogelkirsche Hainbuche Vogelkirsche Hainbuche Vogelkirsche Elsbeere Feldahorn Feldahorn Traubenkirsch. Traubenkirsche Feldahorn Elsbeere Winterlinde 4 Feldahorn 3 Holzapfel Echte Mispel Echte Mispel Schlehdorn Weißdorn Weißdorn Liguster Wildrosen Liguster Wildrose Echte Mispel Gehölzpflanzungen: - Liguster - Feldahorn - Weißdorn - Holzapfel - Elsbeere - Echte Mispel - Hunds-Rose - Felsenbirne - Wolliger Schneeball Gehölzpflanzungen: - Liguster - Feldahorn - Weißdorn - Holzapfel - Elsbeere - Echte Mispel - Hunds-Rose - Felsenbirne - Wolliger Schneeball Sand Sand Sand Baumbestand Traubeneiche Feldahorn Buche Hainbuche Baumbestand Hainbuche Elsbeere Winterlinde Winterlinde Stadt Karlsruhe VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN "MAXAUER STRASSE" Knielingen Vorhabenträger: Algabro PG. Maxauer Straße UG Am Sandfeld 6 76149 Karlsruhe Stadtplaner: GERHARDT.stadtplaner.architekten Weinbrennerstraße 13 76135 Karlsruhe Landschaftsarchitekt: Hubert Haller Landschaftsarchitektur Lyonel-Feininger-Weg 5 76227 Karlsruhe Plan: FREIFLÄCHENPLAN Abschnitt Mitte M 1/ 500DIN A 3 Datum:23.03.18 Hinweis: Geplante Baumstandorte und Biotopentwicklungselemente auf den Flächen für die CEF-Fläche C1 bzw. A2/ H2 wurden sinngemäß aus Plan 3 und 5 des aktuellen Umweltberichts entwickelt. Die Darstellung dient zur Kennzeichnung der angestrebten Entwicklung. Über die Zulassung der Beseitigung der dort bisher noch stehenden Robinienbäume wurde noch nicht abschließend entschieden. Nach Entfernung der Bäume sind die Standorte an die geschaffenen Verhältnisse anzupassen. Die Lage und der Umfang der Maßnahme "Gebüschriegel M 2" entspricht den Darstellungen aus Plan 3 und 5 des aktuellen Umweltberichts. Die Standorte der zu erhaltenden Bestandsbäume entsprechen den Darstellungen aus dem VbB. Die Lage und der Umfang der Entsiegelungsmaßnahme "CEF-Maßnahme C 2/A 1" wurde aus den Darstellungen von Plan 4 bzw. 5 des aktuellen Umweltberichts übertragen. Geringfügige Anpassungen an die Katasterunterlagen wurden als Erweiterung an den Anschlüssen des Radweges an die Fahrflächen vorgenommen. Die Umsetzung der Entsiegelung und der Maßnahmen zur Erstellung der CEF-Fläche und des Ausgleichs erfolgen gemäß den planungsrechtlichen Festsetzungen Ziffer 8. Einbeziehung von quer verlegten Pflasterstreifen in den Fahrweg mit leichter Überhöhung zur Bremsung der Fahrtgeschwindigkeiten Planunterlage: M 1: 200 vom 09.03.2017 / erg. Fassung 27.10.17 Architekten: GJL Architekten BDA, Grube Jakel Löffler, 76135 Karlsruhe, Weinbrennerstr. 18 Stadtplaner: GERHARDT.stadtplaner.architekten, 76135 Karlsruhe, Weinbrennerstr. 13 Umweltbericht: ALAND-Süd, Boeckhstraße 31, 76137 Karlsruhe Vers. vom 13.12.17 Spielplatzfläche ca . 75m ² I I I I I I I I II IIIIIIIIIIII III III III III III III I I Fahrradstellplätze Sitzgelegenheiten Sitzgelegenheiten Sitzgelegenheiten Tief- garage TiefgarageTiefgarage Aufstellfläche Standardrettungsgerät 3 x 3 m Aufstellfläche Standardrettungsgerät 3 x 3 m Aufstellfläche Standardrettungsgerät 3 x 3 m Aufstellfläche Standardrettungsgerät 3 x 3 m Aufstellfläche Standardrettungsgerät 3 x 3 m Aufstellfläche Standardrettungsgerät 3 x 3 m Aufstellfläche Standardrettungsgerät 3 x 3 m Aufstellfläche Standardrettungsgerät 3 x 3 m Aufstellfläche Standardrettungsgerät 3 x 3 m Aufstellfläche Standardrettungsgerät 3 x 3 m Aufstellfläche Standardrettungsgerät 3 x 3 m Aufstellfläche Standardrettungsgerät 3 x 3 m Aufstellfläche Standardrettungsgerät 3 x 3 m Aufstellfläche Standardrettungsgerät 3 x 3 m Aufstellfläche Standardrettungsgerät 3 x 3 m Aufstellfläche Standardrettungsgerät 3 x 3 m Aufstellfläche Standardrettungsgerät 3 x 3 m Aufstellfläche Standardrettungsgerät 3 x 3 m Aufstellfläche Standardrettungsgerät 3 x 3 m 65 m bis zur Aufstellfläche 60 m bis zur Aufstellfläche Aufstellfläche Standardrettungsgerät 3 x 3 m Haus 4 "Feuer" Haus 3 "Erde" Haus 2 "Luft" Haus 1 "Wasser" Wendekreis Müllauto FassadenbegrünungFassadenbegrünungFassadenbegrünung Fassadenbegrünung Tiefgarage 62 m bis zur Aufstellfläche Fahrradstellplätze Bereitstellung Müll H 1+2 mögl. Versickerungsfläche N Treffen/ Grillplatz Zufahrt Tiefgarage 21 Besucher-Stellplätze Wendemöglichkeit Bestehendes Eidechsenhabitat Bestehendes Eidechsenhabitat Zaun Tor Instandhaltung/ Pflege Pflegeweg Pflegeweg Pflegeweg Ahorn Bestand: Eiche (1) (1) (1) S WBF WBF 40004 24166 24165 24180/ 1 W hs W hs W hs W hs W hs W hs Ga r W hs W hs W hs Ga r W hs Ga r W hs Ga r W hs W hs 1 7 11 a 1 3 7 21 a 1 1 1 9 8 1 5 1 0 3 5 9 24173 Maxauer Straße 36 .2 1 6 .7 3 15 .1 7 27 .0 0 1.8013.201.8017.001.9017.001.9013.101.9013.10 24 .0 0 3 .0 0 10 .8 0 10 .8 0 13 .0 0 2 .8 0 3 .4 5 10 .8 0 13 .0 0 3 .0 5 2 .5 0 3 .0 5 10 .8 0 4 .0 0 2 .5 0 2 .6 0 2 .6 0 2 .6 0 3 .8 0 2 .9 0 2 .9 0 2 .9 0 2 .9 0 2 ,5 % 25 m 2 25 m 2 25 m 2 4,5 m 2 4,0 m 2 11 m 2 11 m 2 11 m 2 3,5 m 2 13 m 2 14,5 m 2 14,5 m 2 13,5 m 2 14,5 m 2 150 m 2 2 ,60 2 ,98 1 ,58 1 ,27 1 ,27 1 ,58 2 ,86 3 ,12 2 ,80 2 ,00 3 ,00 1 ,72 2 ,20 1,507 ,00 5 ,50 114,10 113,98 113,55 113,50 2 ,0 % 3 ,0 % 3 ,1 % 2 ,5 % 2 ,0 % 1,0 % Spitzrinne 1,0 % 113,35 113,00 113,55 2 ,5 % 113,40 113,35 113,35 112,90 Versickerungsmulde Tiefe: 30 - 35 cm 2,0 % 2,0 % 2,0 % 2 ,5 % 1 ,0 % 1,0 % 1,0 % 113,55 113,40 113,35 113,35 112,90 2,0 % 2,0 % 2,0 % 2 ,5 % 1 ,0 % 2 ,5 % 1,0 % 1,0 % 113,55 113,40 113,35 113,35 112,90 2,0 % 2,0 % 2,0 % 2 ,5 % 1 ,0 % 1,0 % 1,0 % 1 ,0 % 2 ,0 % 2 ,0 % 2 ,0 % 2 ,5 % 2 ,7 % ca . 3 ,0 % 2 ,0 % 2 ,0 % 2 ,5 % 2 ,5 % 2 ,5 % 2 ,5 % 113,55113,55 113,51 2 ,5 % 111,77 111,70 114,06 114,02 111,48 9 ,20 113,50 1 ,60 1 ,60 Fahrradstellplätze Besucher Sitzgelegenheiten TiefgarageTiefgarage Müllaufstellfläche H 1+2 Müllaufstellfläche H 3+4 Habitatflächen H 1 Mauereidechsen Habitatflächen H 1 Mauereidechsen GLEISKÖRPER DEUTSCHE BAHN Maßnahmen Gebüschriegel M 2 11 Stufen 16,0 x 31 cm Kinderspielplatz Kinderspielplatz Rasenfugenpflaster Schotterrasen Schotterrasen Traubeneiche Vogelkirsche Vogelkirsche Feldahorn Traubenkirsch. Hainbuche Vogelkirsche Vogelkirsche Vogelkirsche Hainbuche Vogelkirsche Hainbuche Vogelkirsche Hainbuche Feldahorn Feldahorn Rotbuche Obstbäume Obstbäume Hainbuche Hainbuche Apfel Fassadenbegrünungen: - Waldrebe - Rambler-Rose ungefüllt Gehölzpflanzungen: - Liguster - Feldahorn - Weißdorn - Holzapfel - Elsbeere - Echte Mispel - Hunds-Rose - Felsenbirne - Wolliger Schneeball Dachbegrünung über Ansaat von Wiesen- / Heudrusch gewonnen von ausgewählten Trockenrasen Dachbegrünung über Ansaat von Wiesen- / Heudrusch gewonnen von ausgewählten Trockenrasen Dachbegrünung über Ansaat von Wiesen- / Heudrusch gewonnen von ausgewählten Trockenrasen Dachbegrünung über Ansaat von Wiesen- / Heudrusch gewonnen von ausgewählten Trockenrasen Dichte, verbreiterte Heckenpflanzung: - Liguster - Feldahorn - Weißdorn - Elsbeere - Echte Mispel - Hunds-Rose - Felsenbirne Fassadenbegrünungen: - Waldrebe - Rambler-Rose ungefüllt Birne Kirsche Obstbäume Quitte Weißdorn Rotbuche Hainbuche Buche Hainbuche Hainbuche Hainbuche Hainbuche Hainbuche Hainbuche Hainbuche Elsbeere Apfel Weißdorn Hainbuche HainbucheHainbuche Hainbuche Hainbuche Hainbuche Hainbuche Hainbuche Hainbuche Hainbuche Hainbuche Hainbuche Vogelkirsche Vogelkirsche Stadt Karlsruhe VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN "MAXAUER STRASSE" Knielingen Vorhabenträger: Algabro PG. Maxauer Straße UG Am Sandfeld 6 76149 Karlsruhe Stadtplaner: GERHARDT.stadtplaner.architekten Weinbrennerstraße 13 76135 Karlsruhe Landschaftsarchitekt: Hubert Haller Landschaftsarchitektur Lyonel-Feininger-Weg 5 76227 Karlsruhe Plan: FREIRAUMPLAN Abschnitt SÜD M 1/ 500DIN A 3 Datum:23.03.18 Hinweis: Die dargestellten Standorte der Entwässerungseinrichtungen und Abläufe auf den Flächen mit Dachbegrüngen sind vorläufig. Die endgültige Festlegung erfolgt im Zuge der technischen Ausführungsplanung. Geplante Baumstandorte, Gebüschpflanzungen und Biotopentwicklungselemente auf den Flächen für die CEF-Fläche C1 bzw. A2/ H2 wurden sinngemäß aus Plan 3 und 5 des aktuellen Umweltberichts entwickelt. Die Darstellung dient zur Kennzeichnung der angestrebten Entwicklung. Über die Zulassung der Beseitigung der dort bisher noch stehenden Robinienbäume wurde noch nicht abschließend entschieden. Einbeziehung von quer verlegten Pflasterstreifen in den Fahrweg mit leichter Überhöhung zur Bremsung der Fahrtgeschwindigkeiten Ausbildung des Pflegeweges (Breite 1,6 m) als dauerhaft begrünter "Schotterrasen" Dies beinhaltet eine statisch mit Natursteinschotter stabilisierte Oberbodenschicht von mind. 20 cm, die über eine gute Wasserdurchlässigkeit verfügt , aber auch eine gute Filtereigenschaft gewährleistet. Ein Wasseranstau ist auch bei extremen Starkregenereignissen (< 5 jährlich) nicht zu erwarten. Planunterlage: M 1: 200 vom 09.03.2017 / erg. Fassung 27.10.17 Architekten: GJL Architekten BDA, Grube Jakel Löffler, 76135 Karlsruhe, Weinbrennerstr. 18 Stadtplaner: GERHARDT.stadtplaner.architekten, 76135 Karlsruhe, Weinbrennerstr. 13 Umweltbericht: ALAND-Süd, Boeckhstraße 31, 76137 Karlsruhe Vers. vom 13.12.17 Stadt Karlsruhe VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN "MAXAUER STRASSE" Knielingen Vorhabenträger: Algabro PG. Maxauer Straße UG Am Sandfeld 6 76149 Karlsruhe Stadtplaner: GERHARDT.stadtplaner.architekten Weinbrennerstraße 13 76135 Karlsruhe Landschaftsarchitekt: Hubert Haller Landschaftsarchitektur Lyonel-Feininger-Weg 5 76227 Karlsruhe LEGENDE ZUM FREIFLÄCHENPLAN M 1/ -DIN A 4 23.03.18 (2) (1) HD L Sch u Sch u Pflasterbeläge für Wohnwege versickerungsfähig - wasserdurchlässig Plattenbeläge / Pflasterbeläge für Terrassen und Hauszugänge - wasserdurchlässig Private Stellplätze (Doppelhaushälften) versickerungsfähig - wasserdurchlässig Besucherstellplätze mit Rasenfugenpflaster wasserdurchlässig - begrünt Schotterrasen als Pflegeweg, begrünt Zufahrtsstraße zur Tiefgarage - Asphaltdecke Radweg auf Privatfläche - Belag im Bestand belassen Öffentliche Verkehrsfläche Maxauer Straße Dachbegrünung auf Geschosswohnungsgebäude Substrataufbau 15 cm über Drain-Speicher-Element Dachbegrünung auf Doppelhäuser Substrataufbau 15 cm über Drain-Speicher-Element Dachbegrünung auf Nebengebäude (DHH) Substrataufbau 8 cm über Drain-Speicher-Element Grünfläche / Gärten Fallschutzfläche auf Spielplatz - Holzhackschnitzel Biotopflächen / Eidechsenlebensraum Sichern und Pflegen Biotopentwicklung auf Fläche C 1 für Eidechsen Ruderalvegetation, trocken und offen M 3 Entsiegelungsmaßnahme C 2 mit Entwicklung einer Trockenvegetation und Biotopstrukturen für Eidechsen Steinschüttungen als Biotopstruktur aus Naturstein M 5 Sandlinsen - M 6 / Sandflächen als Biotopstruktur Baumbestand Ziel: Sichern und Erhalten Gehölzbestand - symbolisch Geschütztes Feldgehölz Erhaltung ohne Eingriff Baum- und Gehölzriegel Fläche M 1 - Bestand erhalten und Pflege Baumpflanzung - Planung Gehölzarten gem. Einschrieb Heckenpflanzung Gebüsch- und Strauchpflanzungen Fassadenbegrünungen an Lärmschutzwand Entwicklung dichter Gebüschriegel / Bestandspflege Maßnahme M 2 - Gehölzarten gem. Einschrieb Biotopelement Altholz liegend für Eidechsen Gehölzhaufen / Stammholz - symbolhaft M 7 - M 8 Wasserfläche / flaches Wasserbecken Entwässerungsrinne Rinne als Fluchtpunkt für Eidechsen Traufstreifen mit Kies Sicherungsstreifen bei Dachbegrünungen Versickerungsmulde für Niederschlagswasser M 1 - M 2 - bis M 8 : Die Maßnahmenziffern beziehen sich auf die Erläuterungen im Umweltbericht G J L FREIE ARCHITEKTEN BDA GRUBE JAKEL LÖFFLER Nachweis der notwendigen PKW-Stellplätze2018-03-23 Bauvorhaben15-171-1 Maxauer Straße Bauherr (AG)Algabro Projektgesellschaft Maxauer Straße UG (haftungsbeschränkt) VorbemerkungenGrundlage der Berechnung ist die jeweilige Landesbauordnung Diese Berechnung ist ausschliesslich für diesen Antrag bestimmt. Haus/Bauteil Anzahl EinheitenStellplätze je EinheitGesamtanzahl Stellplätze Haus 1 - Wasser Notwendige Stellplätze Wohnen 121 12 Haus 2 - Luft Notwendige Stellplätze Wohnen 121 12 Haus 3 - Erde Notwendige Stellplätze Wohnen 121 12 Haus 4 - Feuer Notwendige Stellplätze Wohnen 221 22 Gesamtsumme notwendige PKW-Stellplätze Mehrfamilienhäuser 58 Geplante Stellplätze Tiefgarage58 zusätzliche gefangene Stellplätze22 Haus/Bauteil Anzahl EinheitenStellplätze je EinheitGesamtanzahl Stellplätze Doppelhäuser (12 DHH) Notwendige Stellplätze Wohnen 121 12 Gesamtsumme notwendige PKW-Stellplätze Doppelhäuser 12 Geplante Stellplätze: jeweils auf Grundstück12 Gesamtsumme aller notwendigen PKW-Stellplätze 70 Besucherstellplätze (30% der notwendigen Stellplätze)21 Geplante Besucherstellplätze entlang Tiefgaragen-Zufahrt21 Aufgestellt: GJL Architekten BDA, Sonja Dieter Berechnung der PKW-Stellplätze - Mehrfamilienhäuser Berechnung der PKW-Stellplätze - Doppelhäuser F:\01_PROJEKTE\2015\15-171-1_Algabro, Maxauer Straße, Knielingen\2_Kosten, Termine, Berechnungen\2.3_Berechnungen\2.3.5_Stellplätze\15-171-1_2018-03-23_PKW-Stellplätze.xls Seite 1 von 1 G J L FREIE ARCHITEKTEN BDA GRUBE JAKEL LÖFFLER Nachweis der notwendigen Fahrradstellplätze2018-03-23 Bauvorhaben15-171-1 Maxauer Straße Bauherr (AG)Algabro Projektgesellschaft Maxauer Straße UG (haftungsbeschränkt) VorbemerkungenGrundlage der Berechnung ist die jeweilige Landesbauordnung Diese Berechnung ist ausschliesslich für diesen Antrag bestimmt. Berechnung Flächenbedarf Haus/Bauteil Anzahl EinheitenStellplätze je EinheitGesamtanzahl Haus 1 - Wasser 12 224 1,638,4m² Haus 2 - Luft 12 224 1,638,4m² Haus 3 - Erde 12 224 1,638,4m² Haus 4 - Feuer 22 244 1,670,4m² Gesamtsumme notwendige Fahrradstellplätze Mehrfamilienhäuser 116185,6 m² Geplante Stellplätze für Haus 4, Tiefgarage10 Geplante Stellplätze Fahrradunterstand entlang Weg106 Geplante Fahrradstellplätze für Besucher (bei TG-Einfahrt), ca.10 Berechnung Flächenbedarf Haus/Bauteil Anzahl EinheitenStellplätze je EinheitGesamtanzahl Doppelhäuser (12 DHH) 12 224 1,638,4m² Gesamtsumme notwendige Fahrradstellplätze Mehrfamilienhäuser 2470,4 m² Geplante Fahrradstellplätze, jeweils auf Grundstück24 Gesamtsumme Fahrradstellplätze 140 Gesamtflächenbedarf Fahrradstellplätze 256,00m² Aufgestellt: GJL Architekten BDA, Sonja Dieter Flächenbedarf je FahrradFlächenbedarf gesamt Nachweis der notwendigen Fahrradstellplätze, Mehrfamilienhäuser Flächenbedarf je FahrradFlächenbedarf gesamt Nachweis der notwendigen Fahrradstellplätze, Doppelhäuser F:\01_PROJEKTE\2015\15-171-1_Algabro, Maxauer Straße, Knielingen\2_Kosten, Termine, Berechnungen\2.3_Berechnungen\2.3.5_Stellplätze\15-171-1_2018-03-23_Fahrradstellplätze.xls Seite 1 von 1
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UMWELTBERICHT zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Maxauer Straße“ Knielingen, Stadt Karlsruhe Stand: 31.01.2018 UMWELTBERICHT zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Maxauer Straße“ Knielingen, Stadt Karlsruhe Auftraggeber: algabro Projektgesellschaft Maxauer Straße UG (haftungsbeschränkt) Am Sandfeld 6 76149 Karlsruhe T. 0721/276694-0 F. 0721/276694-99 www.algabro.de info@algabro.de Auftragnehmer: ALAND Ingenieure und Ökologen für Wasser und Umwelt Boeckhstraße 31 76137 Karlsruhe Telefon 0721 / 38 52 71 Telefax 0721 / 38 52 75 E-Mail aland@aland-sued.de Bearbeitung: Dipl. Geoökol. Claudia Weinrebe M. Sc. Meike Metz Gutachter Carsten Weber Karlsruhe im Januar 2018 Umweltbericht Sportpark Baggerloch - Ettlingen I ALAND Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung ................................................................................................................ 1 1.1 Gesetzliche Grundlagen ............................................................................................ 2 1.2 Entwicklungskonzeption ............................................................................................ 2 1.3 Wettbewerb ............................................................................................................... 3 1.4 Planungsrechtliche Rahmenbedingungen ................................................................. 4 1.5 Art der baulichen Nutzung und Bebauungsplanentwurf ............................................. 4 1.6 Gutachten zum Bebauungsplan ................................................................................ 6 2 Ziele des Umweltschutzes im Untersuchungsbereich ......................................... 7 2.1 Zielvorgaben des Umweltschutzes ............................................................................ 7 2.2 Übergeordnete Fachplanungen ................................................................................. 9 2.3 Schutzgebiete, Genehmigungen ............................................................................. 10 3 Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung ........................................... 13 3.1 Naturräumliche Einordnung ..................................................................................... 13 3.2 Geologie ................................................................................................................. 13 3.3 Schutzgut Boden ..................................................................................................... 14 3.3.1 Altlasten ................................................................................................................................... 14 3.3.2 Kampfmittel ............................................................................................................................. 16 3.3.3 Historische Bodendenkmäler ................................................................................................... 16 3.4 Schutzgut Wasser ................................................................................................... 17 3.4.1 Grundwasser und Oberflächenwasser .................................................................................... 17 3.4.2 Altablagerungen ...................................................................................................................... 17 3.5 Schutzgut Luft und Klima ........................................................................................ 18 3.5.1 Luftschadstoffe ........................................................................................................................ 19 3.6 Schutzgüter Arten, Biotope und biologische Vielfalt ................................................ 19 3.6.1 Arten ........................................................................................................................................ 19 3.6.1.1 Vögel ....................................................................................................................................... 19 3.6.1.2 Fledermäuse und andere Säugetiere ...................................................................................... 21 3.6.1.3 Reptilien – Zaun- und Mauereidechsen ................................................................................... 22 3.6.1.4 Wildbienen ............................................................................................................................... 23 3.6.1.5 Holzbewohnende (lignicole) Käfer ........................................................................................... 25 3.6.1.6 Weitere Insekten ..................................................................................................................... 25 3.6.1.7 Amphibien ............................................................................................................................... 28 3.6.2 Biotope .................................................................................................................................... 28 3.6.2.1 Biotoptypenkartierung nach Breunig/LUBW ............................................................................ 28 Umweltbericht Sportpark Baggerloch – Ettlingen II ALAND 3.6.2.2 Biotopverbund trockene Standorte und § 33 Feldgehölz (NatSchG) ....................................... 30 3.6.2.3 Bäume ..................................................................................................................................... 30 3.6.3 Biologische Vielfalt .................................................................................................................. 30 3.7 Schutzgut Mensch .................................................................................................. 32 3.7.1 Nutzung und Erholungsfunktion .............................................................................................. 32 3.7.2 Lärmbelastung ......................................................................................................................... 32 3.8 Schutzgut Landschaftsbild ...................................................................................... 36 3.9 Schutzgut Kultur- und Sachgüter............................................................................. 36 4 Entwicklungsprognose des Umweltzustandes ................................................... 37 4.1 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung ......................................................... 37 4.2 Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung ......................... 38 4.3 Schutzgut Boden ..................................................................................................... 39 4.3.1 Bodenmanagementkonzept ..................................................................................................... 39 4.4 Schutzgut Wasser ................................................................................................... 43 4.4.1 Grundwasser ........................................................................................................................... 43 4.4.2 Oberflächengewässer und Entwässerung ............................................................................... 43 4.5 Schutzgut Luft und Klima ........................................................................................ 47 4.6 Schutzgut Arten und Biotope, biologische Vielfalt ................................................... 48 4.6.1 Biotope mit Verlust- und Ausgleichsbetrachtung ..................................................................... 48 4.6.2 Arten ........................................................................................................................................ 51 4.6.2.1 Vögel ....................................................................................................................................... 52 4.6.2.2 Fledermäuse ........................................................................................................................... 53 4.6.2.3 Reptilien - Mauereidechse ....................................................................................................... 54 4.6.2.4 Insekten: Wildbienen, Libellen, Schmetterlinge, Heuschrecken, Laufkäfer, Grabwespen und Spinnen ................................................................................................................................... 55 4.6.3 Biologische Vielfalt .................................................................................................................. 56 4.7 Schutzgut Mensch .................................................................................................. 56 4.7.1 Lärmbelastung ......................................................................................................................... 58 4.8 Schutzgut Landschaftsbild ...................................................................................... 69 4.9 Schutzgut Kultur- und Sachgüter............................................................................. 70 4.10 Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen .................................................. 70 5 Bewertungsverfahren - Eingriffs- und Ausgleichsuntersuchungen .................. 73 5.1 Bewertung des Eingriffs und des Ausgleichs nach der Ökokonto-Verordnung ........ 73 5.1.1 Schutzgut Boden – naturschutzrechtliche Bewertung des Eingriffs ......................................... 74 5.1.2 Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung Übersicht ...................................................................... 75 Umweltbericht Sportpark Baggerloch - Ettlingen III ALAND 6 Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen ....................................................................................................... 76 6.1 Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minderung und zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft .............................................................................................. 76 6.1.1 Vermeidungsmaßnahmen ....................................................................................................... 76 6.1.2 Ausgleichsmaßnahmen ........................................................................................................... 78 6.1.3 CEF-Maßnahmen für Mauereidechsen (C1 und C2), Fitis (C1) und Fledermäuse (C3) auf den Habitatflächen H1 und H2 ....................................................................................................... 79 6.1.4 Weitere Empfehlungen ............................................................................................................ 81 6.1.5 Monitoring ................................................................................................................................ 81 6.1.6 Weitere Anmerkungen ............................................................................................................. 81 6.2 Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Ausgleich Schutzgut Boden .......... 81 6.2.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ......................................................................... 81 6.2.2 Kompensationsmaßnahmen .................................................................................................... 82 6.3 Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minimierung und zum Ausgleich von Schallimmissionen .................................................................................................. 82 6.3.1 Lärmschutz .............................................................................................................................. 82 6.4 Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minimierung und zum Ausgleich von Luftschadstoffemissionen und Klima ....................................................................... 84 7 Grünplanung ......................................................................................................... 85 7.1 Grünplanung, Pflanzungen...................................................................................... 85 7.1.1 Pflanzungen im Bereich der Bebauung ................................................................................... 85 7.1.2 Pflanzungen außerhalb der Wohnbebauung ........................................................................... 88 7.1.3 Weitere Hinweise .................................................................................................................... 90 8 Planungsalternativen ............................................................................................ 92 9 Sonstige Angaben................................................................................................. 93 9.1 Methodik der Umweltprüfung .................................................................................. 93 9.2 Hinweise auf methodische Schwierigkeiten ............................................................. 93 9.3 Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen .................................................. 93 10 Allgemein verständliche Zusammenfassung ...................................................... 95 Literatur............................................................................................................................. 97 Umweltbericht Sportpark Baggerloch – Ettlingen IV ALAND Abbildungsverzeichnis Abb. 1-1: Lage der Flurstücke im Nordwesten der Stadt Karlsruhe....................................... 1 Abb. 1-2: Siegerentwurf GJL Architekten zur Quartierbebauung Maxauer Straße. ............... 3 Abb. 1-3: Bebauungsplanentwurf vom 27.02.2017 ............................................................... 5 Abb. 2-1: FNP 2010 – „Maxauer Straße“ .............................................................................. 9 Abb. 2-2: LP 2010 – Ausschnitt Maxauer Straße .............................................................. 10 Abb. 2-3: Ausschnitt Schutzgebiete –Lage Plangebiet........................................................ 10 Abb. 2-4: § 33 Biotope: Pink – Offenlandbiotop, Grün – Waldbiotop ................................... 11 Abb. 2-5: Ausschnitt Biotopverbund trockene Standorte ..................................................... 11 Abb. 3-1: Auszug aus dem Altlastenkataster der Stadt Karlsruhe ....................................... 15 Abb. 3-2: Ausschnitt aus der Klimafunktionskarte. .............................................................. 18 Abb. 3-3: Auszug NVK (2017): Empfindlichkeit Biologische Vielfalt im Plangebiet .............. 31 Abb. 3-4: Ermittelte Bestandsituation Rasterlärmkarte 5 m über Grund, tagsüber .............. 34 Abb. 4-1: Lageplan Aushubflächen und Auffüllung: ausschließlich Bodenabtrag ................ 40 Abb. 4-2: Mögliche Lage und Ausdehnung der Versickerungsmulden ................................ 45 Abb. 4-3: Verlustfläche § 33-Biotops (NatSchG) ................................................................. 49 Abb. 4-5: Überschreitung Grenzwerte 16. BImSchV an der Bebauung (tags EG) ............... 59 Abb. 4-6: Überschreitung Grenzwerte 16. BImSchV an der Bebauung (nachts EG) ........... 60 Abb. 4-7: Gewerbelärm, 4 m über Grund (tagsüber) ........................................................... 61 Abb. 4-8: Gewerbelärm, 4 m über Grund (nachts) .............................................................. 62 Abb. 4-9: 1-3 Gebäudelärmkarten maßgeblicher Außenlärmpegel ..................................... 64 Umweltbericht Sportpark Baggerloch - Ettlingen V ALAND Tabellenverzeichnis Tab. 2.1: Zielvorgaben der untersuchten Schutzgüter .......................................................... 7 Tab. 3.1: Untersuchungsraum Schutzgüter für das Bauvorhaben „Maxauer Straße“ .......... 13 Tab. 3.2: Kartierte Vögel Bauvorhaben Maxauer Straße (Frühjahr/Sommer 2015) ............. 20 Tab. 3.3: Kartierte Fledermäuse Bauvorhaben Maxauer Straße (Frühjahr/Sommer 2015) . 21 Tab. 3.4: Kartierte Reptilien Bauvorhaben Maxauer Straße (Frühjahr/Sommer 2015) ........ 22 Tab. 3.5: Kartierte Wildbienen Bauvorhaben Maxauer Straße (Frühjahr/Sommer 2015) .... 24 Tab. 3.6: Kartierte Insekten Bauvorhaben Maxauer Straße (Frühjahr/Sommer 2015)......... 26 Tab. 3.7: Pegelwerte Bestand Tag und Nacht, Angaben in dB(A) ...................................... 34 Tab. 3.8: Maximale Pegel Gewerbelärm (DIEBAUINGENIEURE 2017) ................................... 35 Tab. 4.1: Grundsätzliche Wirkungen des Planvorhabens auf die Schutzgüter .................... 38 Tab. 4.2: Beschreibung der Betroffenheit des Schutzguts Boden ....................................... 39 Tab. 4.3: Beschreibung der Betroffenheit des Schutzguts Grundwasser ............................ 43 Tab. 4.4: Beschreibung der Betroffenheit des Schutzguts Luft und Klima ........................... 47 Tab. 4.5: Beschreibung der Betroffenheit des Schutzguts Biotope ..................................... 50 Tab. 4.6: Betroffenheit des Schutzgutes Arten ................................................................... 51 Tab. 4.7: Beschreibung der Betroffenheit des Schutzguts Mensch ..................................... 56 Tab. 4.8: Pegelwerte Tag und Nacht in dB(A), DIEBAUINGENIEURE2017 .............................. 58 Tab. 4.9: Maximale Pegel Gewerbelärmquelle (DIEBAUINGENIEURE 2017) .......................... 60 Tab. 4.10: Maximale Ansätze Gewerbelärm ....................................................................... 62 Tab. 4.11: Schalldämm-Maß nach DIN 4109:1989 ............................................................. 64 Tab. 4.12: Bewegungshäufigkeiten tagsüber und nachts .................................................... 66 Tab. 4.13: Beschreibung der Betroffenheit des Schutzguts Landschaftsbild ....................... 69 Tab. 4.14: Voraussichtliche Umweltauswirkungen der Maßnahmen, Erheblichkeit ............. 71 Tab. 5.1: Übersicht über die Bilanzwerte Planung und Bestand nach ÖKVO ...................... 75 Tab. 7.1: Artenliste für Baumpflanzungen im Teilbereich B................................................. 85 Tab. 7.2: Artenliste für Pflanzungen im Teilbereich A ......................................................... 86 Tab. 7.3: Artenliste für Pflanzungen von Sträuchern und Hecken ....................................... 87 Tab. 7.4: Artenliste für Ranker und Kletterpflanzen für die Fassadenbegrünung ................ 88 Tab. 7.5: Artenliste für Sträucher im Bereich außerhalb des Allgemeinen Wohngebiets ..... 88 Tab. 7.6: Artenliste für Bäume im Bereich außerhalb des Allgemeinen Wohngebiets ......... 89 Umweltbericht Sportpark Baggerloch – Ettlingen VI ALAND Anhang Fotos Bilanzierung nach ÖKVO sowie BREUNIG & SCHALAJDA (2016) Durchführungszeitplan CEF- und Ausgleichs-Maßnahmen Verzeichnis der Pläne Plan 1 Biotope - Bestand Maßstab 1 : 2.000 Plan 2 Biotope - Planung Maßstab 1 : 2.000 Plan 3 CEF-Maßnahmen C1 Maßstab 1 : 500 Plan 4 CEF-Maßnahmen C2 Maßstab 1 : 750 Plan 5 Maßnahmenflächen Übersichtsplan Maßstab 1 : 1.750 Umweltbericht Sportpark Baggerloch - Ettlingen VII ALAND Abkürzungsverzeichnis BauGB Baugesetzbuch (Stand 23.09.2004, letzte Änderung 11.06.2013 ) BauNVO Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (11.06.2013) BBodSchV Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (01.06.2012) BArtSchV Bundesartenschutzverordnung (16.02.2005, letzte Änderung 21.1.2013) BImSchV Bundesimmissionsschutzverordnung - 16. Verkehrslärmschutzverordnung , 26. Verordnung über elektromagnetische Felder BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz (29.07.2009, letzte Änderung 30.06.2017) cf. confer = vergleiche, Artbestimmung unsicher DepV Deponieverordnung des Bundes vom 27.04.2009 EG-VO Verordnung (EG) Nr. 318/2008 der Kommission (31. März 2008) FNP Flächennutzungsplan FFH-Richtlinie Flora-Fauna-Habitat Richtlinie, 92/43/EWG Naturschutzrichtlinie der EU GK50 Geologische Karte im Maßstab 1:50 000 GRZ Grundflächenzahl (Maß der baulichen Nutzung, BauNVO § 19) HÜK350 Hydrogeologische Übersichtskarte im Maßstab 1:350 000 KMR50 Karte der mineralischen Rohstoffe im Maßstab 1:50 000 LBO Landesbauordnung für Baden-Württemberg (Stand 05.03.2010) LP Landschaftsplan LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg LSG Landschaftsschutzgebiet NatSchG Naturschutzgesetz (Stand 23.06.2015) NVK Nachbarschaftsverband Karlsruhe NSG Naturschutzgebiet ÖKVO Ökokonto-Verordnung Baden-Württemberg (19.12.2010) RMO Regionalverband Mittlerer Oberrhein saP spezielle artenschutzrechtliche Prüfung TA Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), 26. August 1998 UDO Umwelt-Daten-Online (LUBW) VBB Vorhabenbezogener Bebauungsplan VS-RL Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL) der Europäischen Union 2009/147/EG VwV Boden Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial des Landes Baden-Württemberg ZJD Zentral Juristischer Dienst Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ 1 ALAND 1 Einleitung In Karlsruhe im Stadtteil Knielingen wird von der „algabro Projektgesellschaft Maxauer Straße UG (haftungsbeschränkt)“ an der Maxauer Straße der Bau einer Wohnanlage auf einem brachliegenden Gelände geplant. Für die Bebauung stehen die Flurstücke 24188/2, 40004/1, 24171 sowie eine Teilfläche des städtischen Grundstücks 24173 zur Verfügung. Die geplante Wohnbebauung wird sich auf das Flurstück 24188/2 konzentrieren. Zur Schaffung des notwendigen Planungsrechtes wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan für das Projekt „Maxauer Straße“ aufgestellt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erstreckt sich auf eine Fläche von ca. 2,6 ha. Ein Umweltbericht wird im Rahmen der Umweltprüfung nach den gesetzlichen Vorgaben erstellt. In diesem sind die Ergebnisse der Gutachten zu Lärm, Erschütterung, Geo- und Umwelttechnik mit Boden mit Bodenmanagementkonzept, Artenschutz und Baumbestand integriert. Die Grundstücke liegen im Nordwesten von Karlsruhe, am südlichen Rand von Knielingen, entlang der Bahnstrecke Karlsruhe-Winden. Teilbereiche der Grundstücke zählen zum Biotopverbund trockene Standorte – Kernfläche. Das Biotop „Gehölze am südwestlichen Rand von Knielingen“ (Nr. 169162120216) (§ 30 BNatSchG § 33 NatSchG) geschützt als Feldhecke und Feldgehölze ragt ebenso auf die genannten Flurstücke. Auf den Flächen sind Altablagerungen bekannt. Für die Quartiersbebauung wurde 2016 ein Wettbewerb initiiert mit dem Ziel, eine Wohnsiedlung für junges Wohnen mit unterschiedlichen Wohnformen zu schaffen. Der Entwurf von GJL Architekten BDA, Karlsruhe, mit insgesamt 58 barrierefreien Wohneinheiten verteilt auf insgesamt sechs Doppelhäuser entlang der Maxauer Straße und vier Geschosswohnungsbauten im hinteren Bereich, überzeugte im Wettbewerb. Abb. 1-1: Lage der Flurstücke im Nordwesten der Stadt Karlsruhe, im Süden des Stadtteils Knielingen; links: Luftbild der Flurstücke an der Maxauer Straße (Quelle http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de [07.03.2017]) 2 Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ ALAND 1.1 Gesetzliche Grundlagen Im Rahmen einer Umweltprüfung sind die Belange des Umweltschutzes zu prüfen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden (BauGB § 2 Abs. 4). Die Inhaltshinweise für einen Umweltbericht in der Anlage 1 BauGB werden angewandt. Die im Baugesetzbuch (BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 7) genannten und zu berücksichtigenden Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege für das Vorhaben sind die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie der Landschaft und der biologischen Vielfalt. Dazu müssen die umweltbezogenen Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt, Kulturgüter und Sachgüter dargestellt und ermittelt werden. Die Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern müssen dargestellt werden. Die Vermeidung von Emissionen sowie die Nutzung Erneuerbarer Energien und die effiziente Nutzung von Energie sind ebenso zu prüfen. Liegen Landschaftspläne oder sonstige Pläne nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe g vor, sind deren Bestandsaufnahmen und Bewertungen in einer Umweltprüfung heranzuziehen (BauGB § 2 Abs. 4). Gemäß § 1a BauGB ist auch zu prüfen, inwiefern die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen zu vermeiden sind bzw. minimiert werden können. Darüber hinaus ist über Ausgleichsmaßnahmen für die Eingriffe nach § 1a BauGB in der Abwägung auf der Ebene der Bauleitplanung zu entscheiden. 1.2 Entwicklungskonzeption Die Wohnbebauung „Maxauer Straße“ soll dem weiter steigenden Bedarf an innerstädtischem Wohnraum gerecht werden. Eine städtische Innenverdichtung durch die Schließung von Baulücken an der Maxauer Straße kann prinzipiell zur Einsparung von Wohnbaufläche im Außenbereich beitragen. Ziele der Planung sind eine Wohnsiedlung für junges Wohnen (Familien, Studenten, Singles) mit unterschiedlichen Wohnformen zu schaffen, welche die umliegende Wohnbebauung erweitert, ergänzt und aufwertet. Die Wohnnutzung umfasst dabei sowohl Eigentums‐ als auch geförderten Wohnungsbau. die Integration der Wohnbebauung in die Ortsrandlage von Knielingen und in deren gewachsene Struktur aus Einzel- und Mehrfamilienhäusern, Kleingartenanlagen und Naherholungsraum. ein Einklang der Flächennutzung mit den wertigen, vorhandenen Biotopen und deren Tier- und Pflanzenbestand sowie deren Schutz, Erhalt und Pflege. Damit auf dem zu bebauenden Grundstück ein angenehmes Wohnklima geschaffen werden kann, sind die Emissionen aufgrund des Schienenverkehrs durch bauliche und planerische Maßnahmen zu mindern. Hierfür könnte ein Gebäuderiegel entlang der Bahntrasse geplant werden, welcher durch Lärmschutzwände unterbrochen wird, die Bebauung entlang der Maxauer Straße sollte sich in einer offenen Struktur darstellen. Gleichzeitig werden für die Anwohner der Maxauer Straße die Emissionen des Schienenverkehrs durch die Schließung der Baulücke reduziert. Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ 3 ALAND Das Plangebiet kann über die Saarlandstraße und die verlängerte Pfalzbahnstraße entlang der Bahntrasse und / oder über die Maxauer Straße erschlossen werden. Die Parkierung des ruhenden Verkehrs erfolgt für die Anwohner ausschließlich in einer Tiefgarage mit direktem Zugang zu den Wohnungen, die Tiefgarage soll den Höhenunterschied zur Maxauer Straße ausgleichen. Ein autofreies, grünes Wohnquartier ist anzustreben. Die Maxauer Straße verfügt mit der S-Bahn-Linie S5 (Mühlacker-Wörth/Pfalz) und der fußläufigen Nähe zum Bahnhof Knielingen (Karlsruhe-Winden/Pfalz), sowie mit der guten Anbindung an die Innenstadt von Karlsruhe über den öffentlichen Verkehr und Fahrradwege über eine sehr günstige Verkehrsanbindung. Planerisch soll eine gut gestaltete und multifunktionale grüne Wohnfläche entwickelt werden, die für alle Bewohner der Maxauer Straße sich als attraktiver Ort darstellt. 1.3 Wettbewerb Im Frühjahr 2016 fand ein Wettbewerb unter der Teilnahme von vier Planungsbüros zur Quartiersbebauung Maxauer Straße statt. Die städtebauliche Idee des Büros GJL Architekten BDA, Karlsruhe wurde von den Mitgliedern des Gremiums ausgewählt. Abb. 1-2: Oben: Siegerentwurf GJL Architekten zur Quartierbebauung Maxauer Straße Unten: Entwurfsstand vom 27.01.2017 (GJL 2016 und 2017). 4 Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ ALAND Grundlage der Entwurfsplanung sind die Wettbewerbsunterlagen erstellt von algabro unter der besonderen Berücksichtigung der Lage und natürlichen Ausstattung der verfügbaren Flurstücke, insbesondere des baulichen Schallschutzes. Zur Förderung des sozialen Mietwohnraums sollen neben den Landesförderprogrammen, das Karlsruher Wohnraum Förderungsprogramm (KaWof) und das Karlsruher Innenentwicklungskonzept (KAI) berücksichtigt werden. Basierend auf dem Siegerentwurf wurde im Laufe des letzten Jahres die Detailplanung fortgeführt. Zu den wesentlichen notwendigen Anpassungen zählen die Verschiebung der Besucherparkplätze auf Flurstück 40004/1 von der östlichen auf die westliche Straßenseite sowie die Änderungen der Zuwegung zwischen Haus 2 und 3 anstatt zwischen Haus 3 und 4. 1.4 Planungsrechtliche Rahmenbedingungen Der ca. 2,6 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplans erstreckt sich über die Grundstücke des Vorhabenträgers mit den Flurstücks-Nummern 24188/2, 40004/1 und 24171. Der Geltungsbereich wurde erweitert auf einen Teil des städtischen Flurstücks 24173 zur planungsrechtlichen Absicherung eines Gehweges. Der Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes der Stadt Karlsruhe stellt im Bereich der geplanten Wohnbaufläche geplante gemischte Bauflächen und Hinweise auf Altlasten dar. Der nördliche Bereich des Plangebiets (Flurstück 40004/1) ist als Grünfläche dargestellt. Die Planung ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt (Nachbarschaftsverband Karlsruhe 2012a). Für die Flächen liegt ein rechtskräftiger Bebauungsplan vor (Nr. 614 „Nutzungsartfestsetzungen (ehemals städtische Bauordnung)“ vom 22.02.1985 der Stadt Karlsruhe), der für den Planbereich keine Nutzung als Baugebiet festsetzt. Die umliegende Wohnbebauung ist als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Die in einem Allgemeinen Wohngebiet zulässigen der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank‐ und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetriebe und Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke sind nicht zulässig. Ein Aufstellungsbeschluss vom 14.04.1994 für die Maxauer Straße sieht für Teilbereiche des Geltungsbereiches VBB eine Zuführung zur baulichen Nutzung vor. Planungsrechtlich wird das Verfahren nach dem Außenbereich durchgeführt. 1.5 Art der baulichen Nutzung und Bebauungsplanentwurf Im Flächennutzungsplan des NVK wird das Plangebiet mit Wohnbebauung als geplante gemischte Baufläche dargestellt. Bisher galt im Plangebiet der Bebauungsplan 614 „Nutzungsartfestsetzungen“ der Stadt Karlsruhe. Im Aufstellungsbeschluss vom 14.04.1994 war eine gewerbliche Nutzung der Flächen vorgesehen. Aus dem Flächennutzungsplan kann die festgesetzte Nutzung eines Allgemeinen Wohngebietes gem. § 4 BauNVO entwickelt werden. Dieses ist mit den angrenzenden Wohnbauflächen verträglich, die im Bebauungsplan Nr. 614 „Nutzungsartfestsetzungen“ ebenfalls als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt sind. Der Bebauungsplanentwurf greift den Siegerentwurf von GJL Architekten auf und konkretisiert diesen planungsrechtlich. Geringfügige Änderungen erfolgten bei der Wegeführung, der Zufahrt bzw. Einfahrt zur Tiefgarage sowie der Anordnung der Parkplätze und in der Dimensionierung und Anordnung der Doppelhäuser. Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ 5 ALAND Das Maß der baulichen Nutzung ist ein Allgemeines Wohngebiet mit zwei Teilbereichen A und B. Die maximal zulässige GRZ beträgt im Teilbereich A 0,43 in offener Bauweise mit maximal zwei Vollgeschossen. Für den Teilbereich B beträgt die GRZ 0,37 mit maximal drei Vollgeschossen. Beide Bebauungen sind mit maximal 5° geneigten Flachdächern festgesetzt (örtliche Bauvorschrift nach LBO). Die Baugrenzen der Wohnbebauung liegen innerhalb des Flurstücks 24188/2. Weitere planungsrechtlich festgesetzte Flächen sind Flächen für den Erhalt von Bäumen und Sträuchern Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gemäß textlichen Festsetzungen. Die Zuwegung zur Tiefgarage sowie der Fußweg zum Knielinger Bahnhof sind private Erschließungsflächen. Der neue Gehweg entlang der Doppelhäuser ist öffentlich. Abb. 1-3: Bebauungsplanentwurf vom 27.02.2017 (GERHARDT/stadtplaner/architekten) 6 Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ ALAND 1.6 Gutachten zum Bebauungsplan Die im Umweltbericht verwendeten Gutachten, Stellungnahmen, Voruntersuchungen sind im Literaturverzeichnis aufgeführt. Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ 7 ALAND 2 Ziele des Umweltschutzes im Untersuchungsbereich 2.1 Zielvorgaben des Umweltschutzes Beschrieben werden die allgemeinen Ziele zum Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und auf Landesebenen im Naturschutzgesetz von Baden-Württemberg (NatSchG), im Baugesetzbuch (BauGB), im Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) und der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV), im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und im Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) und in der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) mit Verordnungen und Technischen Anleitungen TA Luft, TA Lärm. Tab. 2.1: Zielvorgaben der untersuchten Schutzgüter Schutzgut Quelle Zielvorgaben Boden BauGB Nach § 1a (2) Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden, Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und Innenentwicklung zur Verringerung zusätzlicher Inanspruchnahme von Böden, Bodenversieglung zu minimieren BBodSchG § 1 ff. Sicherung der Bodenfunktionen oder deren Wiederherstellung BNatSchG § 1 ff. Dauerhafte Sicherung von Bodendenkmälern, Boden als Teil des Naturhaushaltes, Sicherung von Boden, Vermeidung von Erosion Wasser WHG (und WRRL) § 5 ff. Vermeidung von nachteiligen Veränderungen der Gewässereigenschaften, sparsame Verwendung von Wasser, Erhalt der Leistungsfähigkeit des Wasserhaushaltes, Vermeidung der Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses Verantwortungsvoller Umgang mit Wasser und nachhaltige Bewirtschaftung von Flüssen, Seen und Grundwasser. Luft und Klima BImSchG § 1 ff. Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen und deren Entstehen vorzubeugen. TA Luft 1. Diese dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen und der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, um ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu erreichen. BNatSchG § 1 (3) 4. Schutz von Luft und Klima durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere Flächen mit lufthygienischer oder klimatischer Wirkung wie Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete oder Luftaustauschbahnen; dem Aufbau einer nachhaltigen 8 Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ ALAND Energieversorgung insbesondere durch zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien Arten und Biotope BNatSchG § 1 (3) 5. ff. Dauerhafte Sicherung und Schutz der wild lebenden Tiere und Pflanzen und ihrer Lebensgemeinschaften als Teil des Naturhaushaltes in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt. Ihre Biotope und ihre sonstigen Lebensbedingungen sind zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln oder wiederherzustellen. BauGB § 1a (3) ff. Vermeidung und Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes. Mensch BauGB § 1 (5) ff. Sicherung des Wohles der Allgemeinheit und menschenwürdige Umwelt durch nachhaltige städtebauliche Entwicklung BImSchG § 1 Schutz von Menschen, Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie Kultur- und sonstiger Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen und deren Entstehen vorzubeugen. TA Lärm 1. Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche. DIN 18005-1 Berücksichtigung des Schallschutzes bei der städtebaulichen Planung Landschaftsbild BNatSchG § 1 (1) 3. Dauerhafte Sicherung von Natur und Landschaft in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft. Charakteristischen Strukturen und Elemente sind zu erhalten oder zu entwickeln. Beeinträchtigungen des Erlebnis- oder Erholungswerts der Landschaft sind zu vermeiden. BauGB § 1a (3) ff. Vermeidung und Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes. Kultur- und Sachgüter BauGB Orts- und Landschaftsbild sind baukulturell zu erhalten und zu entwickeln BNatSchG § 1 (4) ff. Erhaltung von historischen Kulturlandschaften und - landschaftsteile von besonderer Eigenart, einschließlich solcher von besonderer Bedeutung für die Eigenart oder Schönheit geschützter oder schützenswerter Kultur-, Bau- und Bodendenkmäler. Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ 9 ALAND 2.2 Übergeordnete Fachplanungen Das Plangebiet ist im Regionalplan 2002 des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein (REGIONALVERBAND MITTLERER OBERRHEIN 2002) in der Raumnutzung als Regionaler Grünzug aufgeführt, außerdem liegt das Plangebiet im überschwemmungsgefährdeten Bereich bei Katastrophenhochwassern. Der bebaute Bereich ist als Siedlungsfläche mit überwiegender Wohn-/Mischnutzung ausgezeichnet. Im Flächennutzungsplan 2010 (NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE 2012a) wird der überplante Bereich im Süden als Gemischte Baufläche (Planung) geführt; im Norden als Grünfläche (Bestand). Im südlichen Plangebiet ist eine Altlast gekennzeichnet (siehe nachfolgende Abbildung). Demnach ist die festgesetzte Nutzung eines Allgemeinen Wohngebietes gem. § 4 BauNVO für diesen Bereich aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und ist mit den nördlich und östlich anschließenden Bauflächen entlang der Maxauer Straße, die im Bebauungsplan Nr. 614 „Nutzungsartfestsetzungen“ ebenfalls als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt sind, verträglich. Die Planung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Abb. 2-1: FNP 2010 – „Maxauer Straße“ (rote Umrandung): grün – Grünfläche (Bestand); braun-weiß gestreift – Gemischte Baufläche (Planung); A – Altlasten Kennzeichnung (Quelle: Webseite NVK, 07.03.2017) Der Landschaftsplan 2010 (NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE 2012b) stellt in seiner landespflegerischen Zielkonzeption das Planungsgebiet im nördlichen Teil als überwiegend Wiese/Weide mit Pflanzungen von Bäumen, Baumreihen und Alleen in der Flur dar. Im südlichen Teil wird eine geplante Siedlungsfläche dargestellt, bei der laut Kennzeichnung im Gebiet ein wesentlicher Teil der Ausgleichmaßnahmen erbracht werden kann. 10 Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ ALAND Abb. 2-2: LP 2010 – Ausschnitt Maxauer Straße (Quelle: Webseite NVK, 07.03.2017) 2.3 Schutzgebiete, Genehmigungen Direkt im überplanten Gebiet liegen keine Schutzgebiete. Abb. 2-3: Ausschnitt Schutzgebiete – ungefähre Lage Plangebiet (rot umrandet); flächig rot – NSG; flächig grün – LSG; blau schraffiert – FFH-Gebiet; rot schraffiert - Vogelschutzgebiet (Quelle: Datenservice LUBW 2017, 07.03.2017) Die Schutzgebiete im näheren Umfeld des geplanten Bauvorhabens sind: Das Naturschutzgebiet „Burgau“ (Schutzgebiets-Nr. 2.122) und das gleichnamige Landschaftsschutzgebiet nordwestlich des Plangebiets, die FFH-Gebiete (Nr. 7015-341) „Rheinniederung zwischen Wintersdorf und Karlsruhe“ sowie (Nr. 7016-343) „Oberwald und Alb“. Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ 11 ALAND Weiter im Westen liegt das Europäische Vogelschutzgebiet (Nr. 7015-441) „Rheinniederung Elchesheim – Karlsruhe“. Ein § 30 (BNatSchG) / § 33 Biotop (Nr. 169162120216: „Gehölze am südwestlichen Rand von Knielingen“) (NatSchG) liegt im südlichen Bereich des Plangebiets. Abb. 2-4: § 33 Biotope: Pink – Offenlandbiotop, Grün – Waldbiotop (Quelle: Datenservice LUBW 2017, 07.03.2017) Abb. 2-5: Ausschnitt Biotopverbund trockene Standorte: dunkelbraun Kernfläche, hellbraun Kernraum, Beige 500 m und gelb 1000 m Suchraum (Quelle: s.o.) Teilbereiche der überplanten Grundstücke liegen im Biotopverbund trockene Standorte, innerhalb der Kernfläche. 12 Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ ALAND Berührt vom Bauvorhaben sind das § 33 Biotop (Nr. 169162120216: „Gehölze am südwestlichen Rand von Knielingen“) und der Biotopverbund trockene Standorte mit Kernflächen. Die Eingriffe in das § 33 Biotop müssen von der zuständigen Behörde genehmigt werden. In diesem Fall ist der Zentral Juristische Dienst der Stadt Karlsruhe zuständig (mündl. Auskunft Herr Bantz, ZJD Stadt Karlsruhe, 26.6.2017). Der Auftraggeber stellt den Antrag für die Teilrodung des betroffenen Biotops im Laufe des Verfahrens. Die Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe ist einzuhalten. Zuständig für die Erteilung von Erlaubnissen nach § 6 ist das Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe. Die Erlaubnis ist schriftlich einzureichen und abzustimmen. Artenschutzrechtliche Fragestellungen sind mit den zuständigen Behörden (UNB Stadt Karlsruhe und RP Karlsruhe) zu klären, ggf. sind Ausnahmegenehmigungen zu beantragen. Alle nationalen und europarechtlichen Schutzgebiete (FFH, SPA, NSG, LSG) liegen außerhalb und in großer Distanz zum Plangebiet und werden daher im Zusammenhang mit dem Vorhaben nicht näher betrachtet. Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ 13 ALAND 3 Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung In der Bestandsaufnahme wird die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes mit den folgenden Schutzgütern erfasst: Boden Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Luft und Klima Arten, Biotope (Tiere und Pflanzen) und biologische Vielfalt Mensch Landschaftsbild Kultur- und Sachgüter Der Untersuchungsraum für die Schutzgüter ist nachfolgend aufgeführt. Tab. 3.1: Untersuchungsraum Schutzgüter für das Bauvorhaben „Maxauer Straße“ Schutzgut Untersuchungsraum Boden Plangebiet Wasser Plangebiet Luft und Klima Karlsruhe: Stadtteile Knielingen, Mühlburg, Arten und Biotope Plangebiet Mensch 500 m Radius um Plangebiet Landschaftsbild 500 m Radius um Plangebiet Kultur- und Sachgüter Plangebiet Der Nachbarschaftsverband Karlsruhe hat ökologische Tragfähigkeitsstudien zur Bewertung der Schutzgüter unbebauter Flächen vor allem im Außenbereich erstellt und diese in Übersichtskarten dargestellt (NVK 2017). Die Wertigkeit der jeweiligen Schutzgüter in der Planfläche wird in den folgenden Unterkapiteln aufgeführt. 3.1 Naturräumliche Einordnung Karlsruhe-Knielingen zählt zur Großlandschaft des Mittleren Oberrhein-Tieflandes. Das Plangebiet „Maxauer Straße“ liegt am Übergang zwischen Niederterrasse und Rheinebene im Osten der Rheinniederung. Nach der naturräumlichen Gliederung befindet sich das Plangebiet in der Rheinniederung in der Haupteinheit Hardtebene. 3.2 Geologie Das Plangebiet liegt geologisch am Ostrand der Rheinniederung direkt an der Grenze zur Niederterrasse. In der Rheinniederung finden sich quartäre Sedimentationen, meist auf Flussschotter, die bei Hochwasser des Rheins abgelagert wurden. Es handelt sich dabei um Lehm und Schlick, der zum Teil oberflächlich entkalkt ist. Die Rheinniederung wird vom Hochgestade begrenzt, einem 6- 10 m hohen steilen Rand. Die angrenzende Niederterrasse besteht aus quartären Würm- Schottern und Flugsandablagerungen (lokal auch Hochflutsande). 14 Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ ALAND Die Geologischen Einheiten des Plangebiets sind in der GK50 hauptsächlich als anthropogene Ablagerungen sowie holozäne Auensedimente und Hochflutsande dargestellt (LGBR 2017). 3.3 Schutzgut Boden Die natürlichen Böden der Rheinniederung sind Auenpararendzinen, Braune Auenböden und Auengleye sowie in den Randbereichen zum Teil Niedermoore. Das Substrat setzt sich aus karbonathaltigen Auensedimenten und Abschwemmmassen zusammen. Die Böden sind skelettfrei bis –arm und meist tiefgründig. Die Bodenregion ist das Oberrheinisches Tiefland und Hochrheingebiet, die Bodenlandschaft Auen und Moore im Oberrhein- und Hochrheingebiet. Die unter den Böden liegenden Rheinsedimente weisen laut KMR50 eine Kiesmächtigkeit von mehr als 20 m auf (LGBR 2017, GLA 1985). Die Böden im Plangebiet sind stark anthropogen beeinflusst, mehr dazu in Kapitel 3.3.1. Im Gutachten von GHJ (2016) sind die Aufschüttungen entlang des Bahndammes und die Zuwegung ohne erkennbare Altlast und Belastungen als natürliche Böden geführt. Die Restfläche ist in den letzten Jahrzehnten aufgeschüttet worden (siehe Kapitel Altlasten). Es wird davon ausgegangen, dass die natürlichen Bodenfunktionen als Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen, als Bestandteil des Naturhaushaltes, insbesondere mit seinem Wasser- und Nährstoffkreislauf sowie Abbau- und Ausgleichsmedium für stoffliche Einwirkungen aufgrund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers durch die aufgeschütteten Altlasten reduziert, gestört und teils ungeeignet sind. Informationen zum Boden im Plangebiet vom LGRB (2017) auf der BK 50 liegen für den städtischen Bereich nicht vor. Zu den natürlichen Bodenfunktionen im Plangebiet liegen keine Angaben im Gutachten von GHJ (2016) vor. Nach LUBW (2012b) können unversiegelte Böden im baurechtlichen Innenbereich pauschal für die Bodenfunktionen mit 1 eingestuft werden. Die versiegelten Flächen im Plangebiet werden mit 0 bewertet. In der Ökologischen Tragfähigkeitsstudie des NVK Karlsruhe wird die Empfindlichkeit des Schutzguts Boden innerhalb der Planungsfläche als gering eingestuft (NVK 2017). 3.3.1 Altlasten Im Plangebiet sind mehrere flächige Altablagerungen sowie lokale Verschmutzungen durch ehemalige Flächennutzungen als Lager (Dachdeckerei und Gerüstbauer) bekannt. Ein Auszug aus dem Altlastenkataster mit einem Schreiben der Stadt Karlsruhe (03.05.2017b, Frau Purkhold, Amt für Umwelt und Arbeitsschutz Stadt Karlsruhe) liegt vor. Folgende Flächen werden im Altlastenkataster der Stadt Karlsruhe als „AA am Knielinger Bahnhof“ (Objekt-Nr. 00411) geführt: Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ 15 ALAND Abb. 3-1: Auszug aus dem Altlastenkataster der Stadt Karlsruhe – anthropogene Auffüllungen auf Flurstück 24188/2 (südlich), Teilbereich Flurstück 40004/1 Altablagerung „Am Knielinger Bahnhof“ (00411-001; Teilbereich Süd / Gebäude) Gemäß dem Gutachten von ROTH & PARTNER (1999) wurden auf dem Flurstück 24188 von 1942 bis 1964 Ablagerungen am Knielinger Bahnhof eingebracht. Die mit Hausmüll aufgefüllte Fläche beträgt mindestens ca. 825 m 2 und ist bis zu 8 m mächtig. Eine Fläche von 1700 m 2 wurde bis etwa 0,7 m unterhalb der Geländeunterkante mit Bauschutt aufgefüllt. Laut Gutachten von GHJ (2016) weisen die Auffüllungen abfallrechtlich relevante Schadstoffbelastungen auf, vor allem mit Schwermetallen. Den Eluatanalysen zufolge lägen die Schwermetalle allerdings in einer nicht oder nur schwer mobilisierbaren Form vor, sodass keine Gefährdung des Grundwassers und kein weiterer altlastenrechtlicher Handlungsbedarf gesehen wurde. Eine Belastung der Bodenluft wurde nicht festgestellt. Im südlichen Bereich entlang der Flurstücksgrenze zur Gärtnerei vermutete ROTH & PARTNER (1999) eine weitere Altablagerung. Dieser Bereich wurde im Gutachten von GHJ (2016) nicht weiter beprobt. Altablagerung „Teilfläche Nord“ (00411-002; Teilbereich Nord / Zufahrt) „Das Baufeld der geplanten Zufahrt zur Tiefgarage wird im Altlastenkataster als Altablagerung „AA Teilfläche Nord“ (00411-002) geführt. Für diesen Bereich liegt lediglich eine Historische Erkundung aus dem Jahr 1991 vor. Technische Erkundungsmaßnahmen wurden hier bislang [bis zur Untersuchung durch GHJ 2016] nicht durchgeführt. Die Verfüllung erfolgte bis zum Jahr 1991, vermutlich mit Hausmüll, Sperrmüll und Bauschutt“ (GHJ 2016). Das Gutachten von GHJ kommt zu dem Ergebnis, dass „sämtliche Auffüllungsmaterialien den Analyseergebnissen zufolge als prinzipiell schadstoffverdächtig anzusehen“ sind. Der Anteil der anthropogenen Beimengungen in den Auffüllungen ist demnach sehr unterschiedlich. Laut Gutachten von GHJ (2016) dominieren bei den künstlichen Beimengungen diverse mineralische Bauschuttkomponenten (Ziegel-, Beton- und Natursteinbruchstücke sowie Fliesen und Mauerwerksreste). Weiterhin wurden auch 16 Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ ALAND Schlacke, Schwarzdeckenpartikel oder auch nicht weiter identifizierbare schwarze Partikel festgestellt. Bedeutende hausmüllähnliche Bestandteile wurden nicht erbohrt. Künstliche, schadstoffverdächtige Auffüllungen sind den Bohrergebnissen zufolge flächenhaft vorhanden. In Übereinstimmung mit den Untersuchungen des Jahres 1999 (siehe ROTH & PARTNER 1999) fand GHJ im südöstlichen Teil des Projektstandortes die größten Auffüllungsmächtigkeiten zur Maxauer Straße hin, während im Westen dieser Teilfläche geringmächtige Auffüllungen vorherrschen. Vergleichbare Verhältnisse liegen demnach im nördlichen Teil des Projektstandortes vor. Auch hier wurden parallel zur bestehenden Bebauung (ehemalige Grube) große Auffüllungsmächtigkeiten von mehreren Metern erbohrt, während im Nordwesten nur geringmächtige Auffüllungen festgestellt wurden. Da keine Untersuchungen nach dem Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) durchgeführt wurden, ist eine Bewertung des Wirkungspfades Boden-Mensch nicht möglich. Auf Grund der nachgewiesenen Schadstoffbelastungen in den Böden sind ggf. im Hinblick auf die Detailplanung weitere Untersuchungen erforderlich (schriftlich Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz Stadt Karlsruhe, 16.01.2018). Es wird ergänzend auf mögliche Untersuchungen bezüglich des Wirkungspfades Boden-Pflanze hingewiesen, da Privatgärten an den Doppelhäusern vorgesehen sind. Sowohl im nördlichen als auch im südlichen Bereich des Plangebiets ist das anthropogene Material laut Gutachten abfallrechtlich als Material mit der Einbauklasse Z1.2 bis >Z2 einzustufen nach VwV Boden (Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial des Landes Baden-Württemberg). Dies entspricht einer Verwendung in technischen Bauwerken mit wasserdurchlässiger Oberfläche bei günstigen hydrogeologischen Verhältnissen bzw. einer Verwendung in Erdbauwerken mit wasserundurchlässiger Deckschicht (Abstand Auffüllbasis zum Grundwasser > 1 m). Nach DepV (Deponieverordnung) sind die Einbauklassen in den anthropogenen Aufschüttungen DK 0 bis DK I. Für die abfallrechtliche Einstufung sind laut Gutachten ausschließlich die Parameter PAK im Feststoff und die Schwermetalle Blei, Kupfer und Zink relevant. Die Bodenproben aus den natürlich Kiesen und Sanden haben keine abfallrechtliche Relevanz und sind „nach derzeitigem Kenntnisstand“ als frei verwertbar im abfallrechtlichen Sinne bzw. als Material der Einbauklasse Z0 nach VwV Boden einzustufen (GHJ 2016). 3.3.2 Kampfmittel Der Karlsruher Westen und die an das Plangebiet grenzende Bahnlinie waren im Zweiten Weltkrieg von Luftangriffen betroffen. Dem Gutachten von GHJ (2016) ist eine Kampfmittelauskunft des Kampfmittelbeseitigungsdiensts des Regierungspräsidiums Stuttgart angehängt. Für das Planungsgebiet wurde eine multitemporale Luftbildauswertung durchgeführt. Das Gebiet liegt demnach teilweise in einem bombardierten Bereich, in dem Blindgänger nicht ausgeschlossen werden können. Weitere Vor-Ort-Maßnahmen sind demzufolge erforderlich. Im nördlichen Teil des Planungsgebiets sollen Erdarbeiten von einem Feuerwerker mit einem Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz begleitet werden (GHJ 2017a). 3.3.3 Historische Bodendenkmäler Historische Bodendenkmäler im überplanten Gebiet sind nicht bekannt. Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ 17 ALAND 3.4 Schutzgut Wasser 3.4.1 Grundwasser und Oberflächenwasser In dem von der Planung betroffenen Bereich sind keine Fließ- und Stillgewässer zu finden. Der Pfalzbahngraben fließt angrenzend, teilweise parallel zur nordöstlichen Flurstücksgrenze des Flurstückes 40004/1. Dieses Flurstück wird nicht bebaut. Die Alb fließt in etwa 250-350 m Abstand westlich des Plangebiets. Das Plangebiet liegt nicht innerhalb eines Wasserschutzgebiets. In der von GHJ (2016) durchgeführten Baugrunderhebung wurde das Grundwasser in 7,0 bis 7,6 m Tiefe anstehend gefunden. Der Oberrheingraben ist ein Grundwasserleiter, der aus quartären/pliozänen Sanden und Kiesen besteht (LGBR 2017: HÜK350). Aus den Altlastenanalysen von GHJ (2016) geht hervor, dass die Schwermetalle nach den Eluatanalysen zufolge in einer nicht oder nur schwer mobilisierbaren Form vor liegen, sodass keine Gefährdung des Grundwassers und kein weiterer altlastenrechtlicher Handlungsbedarf gesehen wird. Anfallendes Niederschlagswasser versickert in den vorhandenen Böden, die vorwiegend aus Auffüllungen bestehen (siehe Kapitel 3.4.2.). In der Ökologischen Tragfähigkeitsstudie des NVK Karlsruhe wird die Empfindlichkeit des Schutzguts Wasser innerhalb der Planungsfläche als hoch eingestuft (NVK 2017). 3.4.2 Altablagerungen Einer dem Gutachten von GHJ (2016) zugrunde liegenden historischen Erkundung zufolge reichte die Grube der Auffüllungen „Teilfläche Nord“ (00411-002; Teilbereich Nord / Zufahrt) mit 8 m Tiefe bis zum Grundwasser. Den im Gutachten dargestellten Bohrergebnissen zufolge kann davon ausgegangen werden, dass die künstlichen Auffüllungen nicht vom Grundwasser durchströmt werden. Lediglich bei extrem hohen Grundwasserständen könnten demnach tief reichende Teile des Auffüllungungskörpers im Bereich einer Bohrung an der Pfalzbahnstraße in direkten Kontakt mit dem Grundwasser kommen. Hinsichtlich des Wirkungspfades Boden-Grundwasser kommt das Gutachten von GHJ (2016) zu dem Ergebnis, dass von einem „gewissen Gefährdungspotenzial“ des Grundwassers auszugehen ist. Schwermetalle konnten nicht in erhöhten Konzentrationen nachgewiesen werden, in den beiden Proben mit den höchsten PAK-Feststoffgehalten (Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe) wurden erhöhte PAK-Konzentrationen (42,21 μg/l und 1,11 μg/l) im Eluat festgestellt, womit der Prüfwert von 0,2 μg/l deutlich überschritten ist. Aus einem Schreiben des Amtes für Umwelt und Arbeitsschutz (vom 03.03.2017, STADT KARLSRUHE 2017a), das auf das geo- und umwelttechnische Gutachten von GHJ Bezug nimmt, geht hervor, dass im Bereich des Plangebiets eine großräumige Verunreinigung des Grundwassers mit Leichtflüchtigen Halogenierten Kohlenwasserstoffen (LHKW) vorliegt. Diese setzt sich aus zum Teil überschneidenden Schadstofffahnen verschiedener Emittenten zusammen. Gegebenenfalls werden demnach im Zuge von eventuellen Grundwasserhaltungsmaßnahmen in diesem Bereich abhängig von der jeweiligen Belastungssituation weitergehende Maßnahmen im Zusammenhang mit der Überwachung und Ableitung des geförderten Grundwassers erforderlich. Ebenso seien Einschränkungen bei der Grundwassernutzung, beispielsweise für die Gartenberegnung, möglich. 18 Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ ALAND 3.5 Schutzgut Luft und Klima Das Klima des mittleren Oberrheingrabens zeichnet sich durch milde Winter und warme Sommer aus. Der weiteren Bestandsbeschreibung liegt ein klimatologisches Gutachten von VOGT (1988) zugrunde, in dem das lokale Geländeklima erfasst und bewertet wurde. Eine klimatische Vorbelastung ergibt sich aus der Lage in der Rheinebene und den damit verbundenen austauscharmen und windschwachen Wetterlagen. Die Vertikalzirkulation wird dabei durch warme Luftschichten in geringer Höhe der Atmosphäre unterbunden, was zu drückender Schwüle im Sommer und Inversionslagen im Herbst und Winter führt. Entsprechend bedeutsam sind daher Abkühlungsflächen, die das Lokalklima positiv beeinflussen. Das Untersuchungsgebiet liegt am Rande der weitgehend unbebauten Rheinniederung unmittelbar am Siedlungsrand von Knielingen. Die Jahresdurchschnittstemperatur beträgt dort 11,2°C, der Niederschlag im langjährigen Mittel liegt bei ca. 750 mm/a. Die Hauptwindrichtung liegt bei SW (LUBW UDO 2017, ROTH 1999). Im Klimaanpassungsplan der Stadt Karlsruhe (2017d) ist das Plangebiet als Potenzialfläche klimaoptimierter Bebauung ausgewiesen. In der Ökologischen Tragfähigkeitsstudie des NVK Karlsruhe wird die Empfindlichkeit des Schutzguts Klima/Luft innerhalb der Planungsfläche vorwiegend als Mittel bis hoch eingestuft (NVK 2017). Nach der Klimafunktionskarte sind die Flächen als mittlere Kaltluftlieferanten (350-700 m³/s) bekannt. Flächen mit sehr hoher Empfindlichkeit in Bezug auf Klima/Luft sind „Freiflächen mit Einfluss auf die Siedlungsgebiete (Kaltluftleitbahn) oder direkter Wirkung auf hoch bis sehr hoch belastete Bereiche“. Austauschbarrieren gegenüber bebauten Randbereichen sollen dort vermieden werden sowie Emissionen reduziert werden. Der nördliche Bereich ist nicht bewertet. Abb. 3-2: Ausschnitt aus der Klimafunktionskarte (NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE 2012c). Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ 19 ALAND 3.5.1 Luftschadstoffe In der Klimafunktionskarte (Abb. 3.2) sind im südwestlichen Teil des Plangebiets sowie entlang der Maxauer Straße NO 2 -Immissionen von mehr als 80 μg/l bei austauscharmen Wetterlagen verzeichnet. Das Planungsgebiet unterliegt keiner über das im bebauten Gebiet von Knielingen ohnehin bestehende Maß hinausgehenden besonderen Luftschadstoffbelastung. Insofern ist eine gesonderte Betrachtung der Luftschadstoffsituation entbehrlich. Gleiches gilt für Geruchsemissionen. Auch hier liegt derzeit keine besondere Belastungssituation vor. Die Feinstaubbelastung (PM > 10μm) für das größere Umfeld wird mit ca. 20-23 μm/m³ für das Jahr 2010 angegeben. Die Prognose für 2020 ergibt eine Verbesserung auf 16-18 μm/m³. Die mittlere Ozonbelastung im Großraum wird mit 42-45 μg/m³ für das Jahr 2010 angegeben. Für das Jahr 2020 wird ein Bereich von ca. 42-48 μg/m³ prognostiziert. 3.6 Schutzgüter Arten, Biotope und biologische Vielfalt Für das Plangebiet wurde im Jahr 2015 von ALAND eine saP mit Erfassungen der EU- Vogelarten und der Tiere und Pflanzen des Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH- Richtlinie) sowie eine Biotoptypenerfassung für die Bewertung nach ÖKVO mit dem für die Stadt Karlsruhe angepassten Bewertungsverfahren im Rahmen des Baurechtlichen Ökokontos nach BREUNIG & SCHALAJDA (2016). 3.6.1 Arten Auf Grund der Ausprägung und Lage der Untersuchungsflächen sind die erhobenen Tiergruppen auf Eidechsen, Vögel, Fledermäuse und Insekten mit den Schwerpunkten auf Schmetterlinge, Heuschrecken, Libellen, Wildbienen, Grabwespen und holzbewohnende Käfer erweitert worden. 3.6.1.1 Vögel Methodik Die Brutvogelkartierung erfolgte nach den Methodenstandards des Dachverbandes deutscher Avifaunisten (SÜDBECK, 2005). Gesicherte Brutnachweise erfolgten über das Beobachten von besetzten Vogelnestern, futtertragenden Altvögeln oder Sichtungen von Jungvögeln. Zeigten Arten mindestens zweimal artspezifisches Revierverhalten z.B. Reviergesänge innerhalb ihres Brutzeitraums wurde dies als weiterer Hinweis auf einen Brutnachweis erfasst. Vögel mit gesicherten wie auch wahrscheinlichen Bruten werden nachfolgend als Brutvögel zusammengefasst betrachtet. Einmalige Sichtungen wurden als Nahrungsgäste und/oder Durchzügler mit aufgenommen. Kartiert wurde in den frühen Morgenstunden im Frühjahr und Frühsommer 2015 und einmalig in der Dämmerung. Ergebnis Im überplanten Gebiet sind die gesamten Flächen für Vögel als Lebens-, Fortpflanzungs- und Ruhestätte gut geeignet. Störungen erfolgen durch die Nutzung der Flächen von Spaziergängern mit Hunden. 20 Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ ALAND Es konnten insgesamt 34 Vogelarten nachgewiesen werden. 25 Vogelarten sind als Brutvögel im Gebiet, die restlichen Arten nutzen das Gebiet zur Nahrungssuche. Alle nachgewiesenen Brutvögel sind besonders geschützt. Die erfassten Vögel sind: Tab. 3.2: Kartierte Vögel Bauvorhaben Maxauer Straße (Frühjahr/Sommer 2015) Schutzstatus nach BNatSchG Richtlinien und Verordnungen Rote Liste Art Deutscher Name besonders geschützt streng geschützt. EG -VO Art.1 VS- RL BArtSchV Anmerkun g D BW Brutvögel Carduelis carduelis Stieglitz b x Carduelis chloris Grünfink b x Certhia brachydactyla Gartenbaumläufer b x Columba palumbus Ringeltaube b x Corvus corone Rabenkrähe b x Emberiza citrinella Goldammer b x V V Erithacus rubecula Rotkehlchen b x Fringilla coelebs Buchfink b x Motacilla alba Bachstelze b x Parus caeruleus Blaumeise b x Parus major Kohlmeise b x Parus palustris Sumpfmeise b x Passer domesticus Haussperling b x V V Passer montanus Feldsperling b x V V Phoenicurus ochruros Hausrotschwanz b x Phylloscopus collybita Zilpzalp b x Phylloscopus trochilus Fitis b x 3 Pica pica Elster b x Prunella modularis Heckenbraunelle b x Sitta europaea Kleiber b x Sturnus vulgaris Star b x 3 Sylvia atricapilla Mönchsgrasmücke b x Troglodytes troglodytes Zaunkönig b x Turdus merula Amsel b x Turdus philomelos Singdrossel b x Nahrungshabitat Accipiter nisus Sperber b s A x Ardea cinerea Graureiher b x Hirundo rustica Rauchschwalbe b x 3 3 Picus viridis Grünspecht b x s 4 Streptopelia decaocto Türkentaube b x Sylvia communis Dorngrasmücke b x Nahrungshabitat & Durchzug Apus apus Mauersegler b x V Delichon urbicum Mehlschwalbe b x 3 V Durchzug Corvus fruilegus Saatkrähe b x Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ 21 ALAND Legende und Anmerkungen: Schutzstatus nach BNatSchG (vom 29. Juli 2009 [BGBl. I S. 2542]) b: besonders geschützte Art s: streng geschützte Art Richtlinien und Verordnungen EG-VO (Verordnung (EG) Nr. 318/2008 vom 31. März 2008) A: in Anhang A geführt B: in Anhang B geführt Art.1 VS-RL(Vogelschutz-Richtlinie der Richtlinie 2009/147/EG vom 30. November 2009) x: in Europa natürlich vorkommende Vogelart BArtSchV b: in Anlage 1 Spalte 2 aufgeführt s: in Anlage 1 Spalte 3 aufgeführt Anmerkung 4: BArtSchV - Besonders geschützte Art (§ 10 Abs. 2 Nr.10 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb nach BNatSchG) Rote Liste Deutschland (DEUTSCHER RAT FÜR VOGELSCHUTZ (DRV) UND NABU 2016) und Baden-Württemberg (BAUER ET AL. 2016) 3: gefährdet V: Vorwarnliste Die hier vorkommenden Arten sind bis auf den Fitis Arten, die auch innerhalb der Wohnbebauung häufiger vorkommen und in den letzten Jahren nur geringe Bestandseinbußen hinnehmen mussten. Beim Fitis sind deutlich höhere Bestandsrückgänge nachgewiesen. 3.6.1.2 Fledermäuse und andere Säugetiere Methodik Die Fledermäuse wurden fünfmal mit einer mehrstündigen Begehung in Verbindung mit einem Handdetektor (Petterson D230 Ultraschalldetektor) erfasst. Aufgrund der Aktivitätsnachweise entlang des „Bahnweges“ wurde dort in zwei Nächten, jeweils eine Nacht lang, ein Detektor mit Datenlogger (Petterson D500X Ultraschalldetektor mit Rekorder) zur Dauererfassung der Fledermausrufe eingesetzt. Die Begehungen und Dauererfasssungen erfolgten im Juni und August 2015. Ergebnis Es wurden insgesamt nur 4 Fledermausarten nachgewiesen, die in nachfolgender Tabelle mit den Schutzkategorien aufgelistet sind. Gebäudebewohnende Fledermausarten sind Zwergfledermaus, Mückenfledermaus und Großes Mausohr. Die Wasserfledermaus zählt zu den Baumhöhlen bewohnenden Arten. Tab. 3.3: Kartierte Fledermäuse Bauvorhaben Maxauer Straße (Frühjahr/Sommer 2015) Schutzstatus nach BNatSchG Richtlinien und Verordnungen Rote Liste Art Deutscher Name besonders geschützt streng geschützt FFH Anh. II/ IV Art.1 VS- RL BArtSchV D BW Fledermäuse Myotis myotis Großes Mausohr b s II/IV 3 2 Myotis daubentonii Wasserfledermaus b s IV 3 Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus b s IV D 3 Pipistrellus pygmaeus/ mediterraneus Mückenfledermaus b s IV ? G 22 Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ ALAND Legende und Anmerkungen: Schutzstatus nach BNatSchG (vom 29. Juli 2009 [BGBl. I S. 2542]) b: besonders geschützte Art s: streng geschützte Art Anhang II (Richtlinie 92/43/EWG, 21 Mai1992 Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen Anhang IV (Richtlinie 92/43/EWG, 21 Mai1992 Erhaltung natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen) II: in Anhang II aufgeführte Arten IV: in Anhang IV aufgeführte Arten Rote Liste Deutschland (HAUPT et al. 2009) und Baden-Württemberg (BRAUN & DIETERLEN 2003): 2: stark gefährdet 3: gefährdet G: Gefährdung anzunehmend, Status unbekannt D: Daten unzureichend ?:unklar Die Fledermäuse nutzen besonders die langen Gebüschränder entlang des Bahnweges als Leitstrukturen für die Jagd oder den Anflug in weiter entfernte Jagdhabitate. Während der zwei Dauererfassungen und der Begehungen mit dem Handdetektor im Juni und August 2015 konnten besonders innerhalb der Dämmerungszeiten Große Mausohren beim „Durchflug“ nachgewiesen werden, die in kurzen Abständen hintereinander in Richtung Rhein flogen. Im Maximum wurden 44 Nachweise in einer Stunde gezählt. Die Anzahl der Kontakte für die Zwergfledermaus war insgesamt deutlich höher (bis zu 180 pro Nacht). Diese Art jagt besonders gerne entlang von Baumreihen und ist in wenigen Exemplaren öfter in den Erfassungsradius des Detektors gelangt und wurde so innerhalb einer Nacht wahrscheinlich mehrfach registriert. Mückenfledermaus und Wasserfledermaus waren nur in wenigen Einzelkontakten nachzuweisen (maximal 2 Kontakte pro Nacht). Große Fledermausquartiere konnten nicht nachgewiesen werden. Kleinere Höhlungen, abstehende Rindenstücke, Spalten in den vorhandenen Bäumen innerhalb der Biotope bieten Raum für kleinere Zwischenquartiere. Innerhalb des Plangebietes liegen keine Gebäude. 3.6.1.3 Reptilien – Zaun- und Mauereidechsen Methodik Wie bei LAUFER beschrieben, wurden potenzielle Lebensräume der Zaun- und Mauereidechse bei idealer Witterung am Vormittag und am späten Nachmittag entlang linearer Strukturen gleichmäßig abgegangen (LAUFER 2007). Der Untersuchungszeitraum war von Mai bis September 2015. Insgesamt fanden 8 Begehungen statt. Ergebnis Es wurde die besonders und streng geschützte Mauereidechse (Podarcis muralis) mit einer sehr umfassenden Population (Männchen und Weibchen jeweils als Adulte, Subadulte und Juvenile) im Plangebiet nachgewiesen. Tab. 3.4: Kartierte Reptilien Bauvorhaben Maxauer Straße (Frühjahr/Sommer 2015) Schutzstatus nach BNatSchG Richtlinien und Verordnungen Rote Liste Art Deutscher Name bes. gesch. str. gesch. FFH Anh. IV Art.1 VS- RL BArtSchV D BW Podarcis muralis Mauereidechse b s IV V 2 Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ 23 ALAND Legende und Anmerkungen: Schutzstatus nach BNatSchG (vom 29. Juli 2009 [BGBl. I S. 2542]) b: besonders geschützte Art s: streng geschützte Art Anhang IV (Richtlinie 92/43/EWG, 21 Mai1992 Erhaltung natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen) IV: in Anhang IV aufgeführte Arten Rote Liste Deutschland (HAUPT ET AL. 2009) und Baden-Württemberg (LAUFER 1999): V: Vorwarnliste 2: stark gefährdet So sind z.B. während einer der Begehungen am Vormittag des 15. August 2015 entlang der Bahnlinie und des Bahnweges bis in die Hauptbaufläche über 128 Einzeltiere gezählt worden. Um eine ungefähre Bestandsgröße angeben zu können, da bei einer Kartierung nie alle Tiere zu sehen sind, wird nach LAUFER ein Korrekturfaktor von mindestens 4 für die Mauereidechse angegeben (LAUFER 2014). Damit liegt die geschätzte Bestandsgröße bei knapp unter 500 Tieren. Die Mauereidechsen nutzen sowohl die großvolumigen Lufträume in den Bereichen des Bahnschotters als auch die Hohlräume entlang der Betonsockel der Wegböschung und die „Abfallhaufen“ mit Lesesteinen, Altholz oder Betonteilen im Baugebiet sowie die beschatteten Bereiche entlang der Bahnlinie als Lebensstätten. Sandige Flächen zur Eiablage sind ebenso vorhanden. Überwinterungsplätze können sich bis in die mit Bäumen bestockten Böschungsbereiche ziehen. 3.6.1.4 Wildbienen Methodik Es wurden drei Begehungen im Frühjahr 2015 durchgeführt und während der sonstigen Begehungen Zufallsfunde notiert. Dabei wurden Wildbienen beim Blütenbesuch direkt bestimmt, falls möglich fotografiert und falls eine Artbestimmung unmöglich war mit dem Netz gefangen und unter der Lupe nachbestimmt. Ergebnis Es konnten 34 Wildbienenarten im Plangebiet gefunden werden. 24 Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ ALAND Tab. 3.5: Kartierte Wildbienen Bauvorhaben Maxauer Straße (Frühjahr/Sommer 2015) Schutzstatus BNatSchG Richtlinien und Verordnungen Rote Liste Art Deutscher Name besonders geschützt stren g geschützt FFH Anh. IV BArtSchV Anmerkun g D BW Andrena barbilabris - b b V 3 Andrena pilipes Kohlschwarze Sandbiene b b 3 2 Andrena praecox Frühe Erd- bzw. Sandbiene b b Andrena suerinensis - b b 2 1 Anthidium scapulare Stengel-Wollbiene b b Anthidium oblongatum Spalten-Wollbiene b b V Anthophora bimaculata Zweifleck-Pelzbiene b b 3 2 Bombus humilis Veränderliche Hummel b b 3 V Bombus sylvarum Bunthummel b b V V Bombus pascuorum Ackerhummel b b Bombus terrestris Dunkle Erdhummel b b Coelioxys afra - b b 3 3 Ceratina cucurbitina - b b Colletes cunicularis Frühlings-Seidenbiene b b Colletes fodiens - b b 3 2 Dasypoda hirtipes - b b V 3 Eucera longicornis Frühen Langhornbiene b b V V Halictus quadricinctus Vierbindige Furchenbiene b b 3 2 Halictus sexcinctus Sechsbindige Furchenbiene b b 3 V Hylaeus variegatus - b b V 3 Lasioglossum aeratum - b b 3 2 Lasioglossum quadrinotatulum - b b 3 2 Lasioglossum sexnotatum - b b 3 2 Megachile ericetorum Heide-Blattschneiderbiene b b Megachile pilidens - b b 3 3 Melitta leporina - b b V Nomada alboguttata - b b 2 Nomada fulvicornis - b b Nomada rufipes - b b V 3 Osmia adunca Glänzende Natterkopf- Mauerbiene b b V Osmia tridentata - b b 3 3 Sphecodes albilabris Auen-Blutbiene b b Sphecodes pellucidus - b b V 3 Xylocopa violacea Große Holzbiene b b V Legende und Anmerkungen Schutzstatus nach BNatSchG (vom 29. Juli 2009 [BGBl. I S. 2542]) b: besonders geschützte Art BArtSchV b: besonders geschützte Arten zu § 1 Satz 1 Rote Liste Deutschland (BINOT-HAFKE ET AL. 2011) und Baden-Württemberg (WESTRICH ET AL. 2000) 1: vom Aussterben bedroht 2: stark gefährdet 3: gefährdet V: Vorwarnliste Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ 25 ALAND Alle heimischen Wildbienenarten sind besonders geschützt nach BNatSchG. 21 Arten sind in der Roten Liste Deutschland und sogar 23 Arten in der Roten Liste Baden-Württembergs geführt. Die Nachweise zeigen eine hohe Diversität von spezialisierten und seltenen Arten, die wie auch die anderen gefunden Insektenarten von der Besonderheit des Lebensraumes des Biotopverbundes trockener Standorte zeugen. Die gefunden Arten werden innerhalb der saP nicht betrachtet. 3.6.1.5 Holzbewohnende (lignicole) Käfer Methodik Alle Altholzbäume und größeres liegendes Totholz wurden im Plangebiet auf Fraßspuren, Fraßgänge oder lebende Larven untersucht. Ergebnis Der Todfund eines Moschusbocks (Aromia moschata) (besonders geschützt) am Rand des Bahnweges bestätigt ein Vorkommen in der Nähe, jedoch konnte an den Bäumen und im Totholz im Plangebiet kein direkter Nachweis für geschützte Totholzkäfer bestätigt werden. Alteichen, die für Hirschkäfer oder Eichenheldbock notwendig wären, sind bis auf einen Baum im Untersuchungsgebiet nicht vorhanden. Der Baumbestand besteht vorwiegend aus wenigen Jahrzehnten alten vermutlich angepflanzten Bäumen oder sich ausbreitenden Robinien. Der Totholz-Anteil im Gebiet ist eher gering (stehend, liegend, Trockenholz). 3.6.1.6 Weitere Insekten Methodik Es wurden drei Begehungen im Sommer 2015 für den Nachweis von streng geschützten Schmetterlingen durchgeführt und während der sonstigen Begehungen Zufallsfunde notiert. Zu den weiteren Insekten zählen viele Exemplare aus den Familien der Grabwespen, Laufkäfer, Spinnen, Libellen und Heuschrecken. Dabei wurden die Insekten direkt im Biotop bestimmt, falls möglich fotografiert und falls eine Artbestimmung unmöglich war mit dem Netz gefangen und unter der Lupe nachbestimmt. Ergebnis Die sehr spärlich bewachsenen Vegetationsflächen im Untersuchungsgebiet stellen für viele spezialisierte und meist seltene Arten ideale Lebensräume dar. Viele nachgewiesene Arten sind auf den Roten Listen geführt. Die Auflistung der vielen gefundenen Arten zeigt die hohe Wertigkeit der Sand- und Pionierstandorte. 26 Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ ALAND Tab. 3.6: Weitere kartierte Insekten Bauvorhaben Maxauer Straße (Frühjahr/Sommer 2015) Schutzstatus nach BNatSchG Richtlinien und Verordnungen Rote Liste Art Deutscher Name besonders geschützt streng geschützt FFH Anh. IV BArtSchV Anmerkung D BW Grabwespen Cerceris sabulosa 2 2 Tachyspex psammobius 3 2 Tiphia minuta Rollwespe 3 Laufkäfer Amara anthobia Schlanker Kamelläufer Harpalus picipennis Steppen-Schnellläufer 3 2 Harpalus pumilus Zwerg-Schnellläufer V V Harpalus rubripes Metallglänzender Schnellläufer Harpalus smaragdinus Smaragdfarbener Schnellläufer V Harpalus subcylindricus Walzenförmiger Schnellläufer D 2 Harpalus tardus Gewöhnlicher Schnellläufer Syntomus foveatus Sand-Zwergstreuläufer Syntomus truncatellus Gewöhnlicher Zwergstreuläufer Spinnen Acartauchenius scurrilis 3 3 Agroeca brunnea Agroeca lusatica 3 2 Alopecosa accenuata V Alopecosa cuneata Arctosa lutetiana Argenna subnigra V Bathyphantes gracilis Centromerita concinna D Ceratinella brevis Drassylus villicus 3 3 Dysdera crocota Dysdera erythrina Haplodrassus dalmatensis 3 2 Heliophanus flavipes Hypsosinga albivittata 3 3 Maso sundevalli Pardosa monticala V Pardosa pullata Scotina celans 3 V Sibianor aurocinctus Xysticus striatipes 3 2 Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ 27 ALAND Schutzstatus nach BNatSchG Richtlinien und Verordnungen Rote Liste Art Deutscher Name besonders geschützt streng geschützt FFH Anh. IV BArtSchV Anmerkung D BW Schmetterlinge Apatura ilia Kleiner Schillerfalter b 1 3 Aricia agestis Kleiner Sonnenröschenbläuling Autographa gamma Gammaeule Catocala electa Weidenkarmin b 1 2 Celastrina argiolus Faulbaumbläuling Cucullia verbasci Königskerzenmönch b 1 Lycaena phlaeas Kleiner Feuerfalter b 1 V Pyrgus malvae kleiner Würfel- Dickkopffalter b 1 V Stauropus fagi Buchen-Zahnspanner Libellen Sympetrum striolatum Große Heidelibelle b 1 Sympetrum vulgatum Gemeine Heidelibelle b 1 Anax imperator Große Königslibelle b 1 Lestes viridis Weidenjungfer b 1 Orthetrum cancellatum Großer Blaupfeil b 1 Aeshna mixta Herbst-Mosaikjungfer b 1 Heuschrecken Chortippus mollis Verkannter Grashüpfer 3 Gryllus campestris Feldgrille 3 V Meriotoptera bicolor Zweifarbige Beißschrecke V Myrmeleotettix maculatus Gefleckte Keulenschrecke 3 Oecanthus pellucens Weinhähnchen V Oedipoda caerulescens Blauflüglige Ödlandschrecke b 1 3 Omocestus haemorrhoidalis Rotleibiger Grashüpfer G 2 Sphingonotus caerulans Blauflüglige Sandschrecke b 1 2 3 Tetrix bipunctata Zweipunkt-Dornschrecke 3 Tetrix ceperoi Westliche Dornschrecke 2 Tettigonia viridissima Grünes Heupferd Legende und Anmerkungen: Schutzstatus nach BNatSchG (vom 29. Juli 2009 [BGBl. I S. 2542]) b: besonders geschützte Art s: streng geschützte Art Anhang IV (Richtlinie 92/43/EWG, 21 Mai1992 Erhaltung natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen) IV: in Anhang IV aufgeführte Arten BArtSchV 1: nach Anhang 1 Rote Liste Deutschland (BINOT-HAFKE ET AL. 2011; GRUTTKE ET A. 2016) und Baden-Württemberg (SCHMID-EGGER 1996; TRAUTNER 2006; NÄHRIG & HARMS 2003; EBERT ET AL. 2004; HUNGER & SCHIEL 2006; DETZEL 1998): V: Vorwarnliste G: Gefährdung anzunehmen D: Datenbasis mangelhaft 2: stark gefährdet 3: gefährdet Es wurden 3 Grabwespenarten, 9 Laufkäferarten, 22 Spinnenarten, 9 Schmetterlingsarten, 6 Libellenarten sowie 11 Heuschreckenarten erfasst. 28 Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ ALAND 3.6.1.7 Amphibien Es liegen keine Gewässer auf den Flurstücken. Damit sind direkt keine Vermehrungshabitate betroffen. Der höherliegende Trockenbereich des Flurstücks 24188/2 wird nicht, der Hangbereich ggf. als Lebensraum eingestuft. Wanderkorridore der Amphibien sind mit hoher Sicherheit ebenfalls nicht betroffen, da sowohl die Land- als auch die Vermehrungshabitate im Umfeld fehlen. Außerhalb der Flurstücke bleiben der Pfalzbahngraben und ggf. Gartenteiche in den Kleingartenanlagen als mögliche Vermehrungs- und Aufenthaltshabitate zu nennen. Der Pfalzbahngraben wurde im Frühjahr 2015 begangen und dabei ist kein Laich gefunden worden. Es sind während aller Begehungen keine amphibischen Rufe gehört worden. Der Graben roch schlecht und das Wasser schillerte bunt. 3.6.2 Biotope 3.6.2.1 Biotoptypenkartierung nach Breunig/LUBW Die Erfassung der Vegetation erfolgte im Frühjahr und Sommer 2015 über die Biotoptypenkartierung mit dem Biotoperfassungsschlüssel der LUBW (2009). Die Bewertungen für die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierungen wurden im Juli 2017 angepasst an folgende Schlüssel: Ökokonto-Verordnung Baden-Württemberg (ÖKVO) und dem Bewertungsverfahren im Rahmen des Baurechtlichen Ökokontos für die Stadt Karlsruhe nach BREUNIG & SCHALAJDA (2016). Die bis dato erfolgten Bewertungen nach dem Karlsruher Modell wurden entweder angepasst oder verworfen. Die Ergebnisse sind in Kapitel 5 beschrieben. Laut geologischer Spezialkarte (LVA BW 1985) ist die Geländekante von der Saarlandstraße - Maxauer Straße die alte Gestadekante zwischen Mühlburg und Knielingen. Die Fläche zählte wahrscheinlich zur Litzelau und war von einigen Fließgewässern durchzogen. Später ist das Gelände des Flurstücks (Nr. 24188/2) zwischen Gestadekante und Bahndamm aufgefüllt worden. Diese Auffüllungen werden im Altlastenkataster geführt. Teilweise sind im Auffüllungsbereich versiegelte Flächen aus alter Nutzung als Gewerbestandort erhalten. Zurzeit der Begehungen im Sommerhalbjahr 2015 sind beide Flurstücke ungenutzt und liegen brach. Ein asphaltierter Weg (Pfalzbahnstraße) führt vom Bahnhof Knielingen entlang der Schienen nach Südosten und zweigt zur Maxauer Straße ab. Zwischen Schienen und Weg erstreckt sich niedrige, lückenhafte Vegetation auf teils kiesiger Fläche. Östlich der Pfalzbahnstraße findet sich ein sehr steiler mit Bäumen und Büschen bewachsener Abhang (§ 33 Biotop Feldgehölz), der zu den deutlich niedriger liegenden Kleingärten, Grünfläche, Baumgruppe sowie einem Ziegengehege führt. Am Hangfuß zwischen Feldgehölz und Kleingartenanlage fließt der Pfalzbahngraben. Die von Robinien und Gebüschen gesäumte Pfalzbahnstraße biegt auf einem Wall zur Maxauer Straße ab. Südlich der Abzweigung nimmt zwischen Schienen und Weg die Verbuschung zu. Östlich weitet sich das Gelände zu einer teils offenen, teils verbuschten Fläche, deren Geländeoberkante unter dem Niveau der Maxauer Straße, jedoch auf Höhe der Pfalzbahnstraße liegt. Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ 29 ALAND Folgende Biotoptypen sind 2015 vorgefunden worden Offenlandbiotope Versiegelte, asphaltierte Wege und Flächen (Trockene) Ruderalfluren Offene, trockene, kiesige, teils leicht verbuschte Flächen mit Trockenvegetation Sand- und Kiesschüttungen Gehölzbiotope Gebüsche aus verschiedenen heimischen und nichtheimischen Arten Laubbaumbestände (Dominanz heimische Arten, Dominanz Robinien) Brombeergestrüpp u.a. Dornengebüsche Flurstück 24188/2: Der Baumbestand setzt sich hier fast ausschließlich aus wenigen Jahrzehnten alten Bäumen zusammen. Dazu zählen u. a. der flächige und dominante Bestand an Robinien (Robinia pseudoacacia), ein alter Eschen-Ahorn-Baum (Acer negundo) und Sprösslinge, Essig-Baum (Rhus typhina) und Lebensbaum (Thuja spec.). Im südlichen Bereich lässt die Artzusammensetzung mit diversen Ziersträuchern, Thuja, einer einzelnen Fichte (Picea abies) und einigen typischen Garten-Frühjahrsblühern, wie Schneeglöckchen (Galanthus nivalis), die aufgelassene Nutzung eines Kleingartens vermuten. Ein Vorkommen der Trauben-Hyazinthe (Muscari botryoides cf. Rote Liste 3 (D), gefährdet) könnte ebenso auf eine Gartennutzung hinweisen oder auf eine Einschleppung aus den umliegenden Gärten. Ein natürliches Vorkommen wird ausgeschlossen. Die blütenreiche Trockenvegetation im zentralen Bereich des Flurstücks hat sich teils auf sandigem Untergrund sowie auf befestigten, teils sogar asphaltierten Flächen ausbilden können. Im weicheren Untergrund sind Bauten von Wildkaninchen (Oryctolagus cuniculus) und deren Kotspuren zu finden. Umgeben werden diese trockenen Bereiche von Grasflächen im Übergang zu Ruderalfluren, Gebüschen und Baumgruppen. Entlang der Bahnlinie ist die Fläche abschnittsweise stark verbuscht, teils auch kiesig und vegetationsfrei. Flurstück 40004/1: Der Böschungshang zu den Kleingärten entlang des Pfalzbahngrabens ist strukturreich von verschiedenen, größtenteils einheimischen Bäumen und Gebüschen geprägt. Seit 2016 wird dieser Bereich als § 33 Biotop Feldgehölz geführt (LUBW 2009, LUBW UDO 2016). Entlang der kurzen Stichstraße bis hin zum anderen begutachteten Flurstücks tritt die Robinie deutlich in den Vordergrund. Die Straße parallel der Gleise in südlicher Richtung ist östlich von gepflanzten Ahorn-Bäumen gesäumt. Nennenswert ist hier noch eine alte, große Stiel-Eiche (Quercus robur). Gebüsche säumen hier stellenweise die Böschung zur Wohnbebauung der Maxauer Straße. 30 Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ ALAND 3.6.2.2 Biotopverbund trockene Standorte und § 33 Feldgehölz (NatSchG) Besonders hervorzuheben sind im Plangebiet die großflächigen Trockenbereiche (Kernfläche des Biotopverbunds trockene Standorte) entlang der Gleise von den Querungen der Pfalzbahnstraße bis zum Knielinger Bahnhof. Die Fläche ist Teil des ca. 1,5 km langen Biotopverbunds entlang der Bahnstrecke im südwestlichen Knielingen. Die Flächen im Plangebiet zählen zu den Kernflächen. Das 27.153 m² große § 33 Biotop „Gehölze am südwestlichen Rand von Knielingen“ (Nr. 169162120216) (NatSchG) liegt mit ca. 1/3 seiner südöstlichen Fläche innerhalb des Plangebiets. Erfasst wurden vorwiegend wenig dichte und höhere Gehölze auf Eisenbahn- und Straßenböschungen. Dominierend seien Feld-Ahorn (Acer campestre) bei den Bäumen und in der Strauchschicht Roter Hartriegel (Cornus sanguinea). Im südöstlichen Bereich erreicht die Robinie höhere Deckungsanteile. Dort erreicht im Unterwuchs die Bastard- Korallenbeere eine gewisse Dominanz. 3.6.2.3 Bäume Methodik Wegen der hohen Anzahl an großen Bäumen und den möglichen Eingriffen in ein § 33 Biotop Feldgehölz ist von der Stadt Karlsruhe ein Baumgutachten gefordert worden. Kartiert wurden das gesamte Flurstück 24188/2 und Teilbereiche des Flurstücks 40004/1 (von Flurstücksgrenze 24188/2 bis zur Abzweigung Maxauer Straße einschließlich Abböschung). Die Bäume sind vom Sachverständigen im Winter 2016/2017 erfasst worden. Heimische Arten wurden ab 40 cm Stammdurchmesser, fremdländische Arten/Neophyten ab 80 cm Durchmesser (in 1 m Höhe) aufgenommen. Ergebnis Insgesamt sind 122 Einzelbäume und 17 Baumarten erfasst worden. Mit über 50% (Anzahl 65) sind Robinien (Robinia pseudoacacia) vertreten. Zweithäufigste Baumart mit 13 Exemplaren ist der Spitz-Ahorn (Acer platanoides). Hervorzuheben sind bei den Baumarten die Stiel-Eiche (Quercus robur) (Alter ca. 80 Jahre, Stammdurchmesser 69 cm, Nr. 45), sowie zwei Schwarz-Pappeln (Populus nigra). Nach Einschätzung des Gutachters könnte es sich um einheimische Schwarz-Pappeln handeln (Übersicht Merkmale Schwarz-Pappel, siehe Anhang). Letztendlich kann nur eine genetische Überprüfung sicher klären, ob es sich um die einheimische und seltene Art handelt oder um die Hybridform. Eine genetische Analyse ist nicht erforderlich (Frau Bastian/GBA, telefonische Auskunft vom 02.05.2017). Drei Viertel der Bäume sind in einem vitalen Zustand. Ungefähr ein Viertel wird als geschwächt bis sehr geschwächt oder abgängig eingestuft. Für 71 Bäume wurde ein Handlungsbedarf notiert, davon erhielten 19 eine Fällempfehlung. 15 Bäume mit Höhlungen unterschiedlicher Ausprägung sind kartiert. 3.6.3 Biologische Vielfalt Die biologische Vielfalt ist definiert nach dem BNatSchG § 7 Abs. 1 (1) die Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten einschließlich der innerartlichen (genetischen) Vielfalt sowie die Vielfalt an Formen von Lebensgemeinschaften und Biotopen. Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ 31 ALAND In der Ökologischen Tragfähigkeitsstudie des NVK Karlsruhe wird die Empfindlichkeit des Schutzguts biologische Vielfalt innerhalb Planungsfläche entlang der Bahnlinie als mäßig eingestuft. Östlich der Pfalzbahnstraße ist die Einschätzung gering (NVK 2017). Abb. 3-3: Auszug NVK (2017): Empfindlichkeit Biologische Vielfalt im Plangebiet – hellgrün: mäßig, mittelgrün: hoch Das Plangebiet kann vereinfacht in zwei Biotopkomplexe unterschieden werden, einmal in den gehölz- und gebüschreichen Gürtel entlang der Wohnbebauung und der steilen Böschung sowie die großflächigen, sehr trockenen, ruderalen Bereiche entlang der Wege und des Gleiskörpers. Gehölzbiotope können auf Grund ihrer Strukturvielfalt für Vögel und andere Tiere einen hochwertigen Lebensraum bieten und fördern dadurch die Artenvielfalt. Im Plangebiet sind die Gehölzbestände teils mehrschichtig (Strauch- und Baumbestand) meist ohne oder nur mit randlicher Krautschicht ausgebildet. Die Artzusammensetzung besteht auf Flurstück 40004/1 aus zahlreichen meist heimischen, standorttypischen Arten. Auf Flurstück 24188/2 dominiert die Robinie (Robinia pseudoacacia). Die Krautschicht fehlt fast vollständig oder ist durch einen Dominanzbestand gekennzeichnet (z.B. Urtica.). Neophyten treten ebenso auf. Die Gehölzbiotope am Siedlungsrand werden mit einer mittleren bis schlechten Qualität beurteilt, resultieren aus den Ergebnissen der Arterfassungen insbesondere der Brutvögel, Fledermäuse und Käfer und der Biotoptypenkartierungen. Die Trockenbiotope zeichnen sich durch eine hohe Artenvielfalt insbesondere bei Fauna und Flora aus. Das warme und trockene Mikroklima führt zu einer großen Anzahl von spezialisierten Insekten. Eine hohe Strukturdiversität mit sandigen, trockenen, kiesigen, steinigen und bewachsenen Bereichen sowie Gebüschen zeichnet diesen Biotopkomplex aus, der mit einer hohen Wertigkeit eingestuft wird. 32 Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ ALAND 3.7 Schutzgut Mensch 3.7.1 Nutzung und Erholungsfunktion Das Untersuchungsgebiet liegt am südwestlichen Rand von Knielingen an der ehemaligen Gestadekante. Die brachliegenden Flächen sind zurzeit ungenutzt und unbebaut. Die vorhandene, angrenzende Wohnbebauung setzt sich aus Ein- und Mehrfamilienhäusern zusammen. Mitarbeiter in der Nähe liegender Firmen nutzen den Fußweg vom Bahnhof Knielingen über das Plangebiet zur Maxauer Straße. Tagsüber wird das Plangebiet vereinzelt von Spaziergängern mit Hunden begangen. Zahlreiche neue Müllablagerungen sind auf den Flächen zu finden. Anwohner der Maxauer Straße scheinen das Gelände zur Entsorgung von Gartenabfällen zu nutzen. Des Weiteren findet sich alles von alten Möbeln bis hin zu Autoreifen und Müllsäcken. In der Ökologischen Tragfähigkeitsstudie des NVK Karlsruhe wird die Empfindlichkeit des Schutzguts Freiraum/Erholung innerhalb der Planungsfläche entlang der Bahnlinie als gering eingestuft (NVK 2017). Das Plangebiet unterliegt einer konstanten Lärmeinwirkung (Schiene/Straßenverkehr/Gewerbe), die eine dauernde und große Belastung darstellt. Die Flächen haben keinen bis geringfügen Wert in Bezug auf Freizeit und Erholung. Im Umfeld liegen einige Kleingartenanlagen wie „Am Knielinger Bahnhof“, „Oase Litzelau“, „Hinter der Hansa“ und „Rainmühle“ sowie das Gelände des Schützenclubs Mühlburg und der Polizeihundesportverein (Stadtplan Karlsruhe 2017, Google Maps 2017). Weiter entfernt nach Süden liegt das Sportgelände der Mühlburger Sportvereine. Nächstes Naherholungsgebiet ist der Knielinger See mit dem Altrhein Maxau. 3.7.2 Lärmbelastung Die Lärmbelastung des Planungsgebiets sowie seines Umfeldes ist vor dem Hintergrund der Schutzwürdigkeit der betroffenen Nutzungen zu ermitteln, da die Schutzwürdigkeit die Grundlage für die Bewertung der Erheblichkeit von Belastungen darstellt. Schützenswerte Immissionsorte innerhalb des Planungsgebiets ergeben sich mit den Wohnnutzungen im Bestand und in der Planung an der Maxauer Straße. Folgende Geräuschquellen sind für das Plangebiet möglicherweise relevant und werden näher untersucht: Straßenverkehr B10 Südtangente zwischen Karlsruhe-Mühlburg und Karlsruhe-Knielingen Rheinbrückenstraße Maxauer Straße und Saarlandstraße Schienenverkehr Bahnstrecke Karlsruhe-Knielingen (R51/S51) Straßenbahn in Richtung Wörth (2/S5/S52) Gewerbelärm Siemens AG und gesamtes „Siemens-Areal“ Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ 33 ALAND Gärtnerei Maxauer Straße* Windkraftanlagen Mülldeponie West Freizeitanlagenlärm Schützenverein Mühlburg im Kurzheckweg* Polizeihundesportverein* * Annahme keine nächtliche Nutzung In Absprache mit dem Planungsamt Stadt Karlsruhe und in Ermangelung eines Bebauungsplans erfolgte die Lärmquellen-Kategorisierung der Gebiete nach der Nutzung. Die umliegende Bebauung wurde als allgemeines Wohngebiet, das „Siemens-Areal“ als Industriegebiet und die restlichen Flächen als Gewerbegebiet eingeteilt. Methodik Im Lärmgutachten (DIEBAUINGENIEURE 2017) erfolgte die Lärmpegelberechnung mit dem Programm SoundPlan 7.4. Dafür wurde ein Digitales Geländemodell erstellt und die Schallquellen wurden eingegeben. Die Beurteilungspegel für den Straßen- und Schienenverkehrslärm wurden rechnerisch ermittelt. Schalltechnischen Untersuchungen liegen nur für den Bebauungsplan „2. Zufahrt Siemens“ vor. Daher werden die Flächenschallleistungspegel für die Gewerbelärmquellen nach der DIN 18005-1 angesetzt, denn nach der TA Lärm (Nr. 6.1) müssen die Immissionsrichtwerte für die Gebietskategorien eingehalten werden. Daraus würden für Gewerbegebiete pauschal ganztägig 60 dB(A) als Flächenschallleistungspegel resultieren. Diese führten jedoch an den Immissionsorten außerhalb der umliegenden Wohnbebauung zu erheblichen Überschreitungen nach der TA Lärm und sind nach dieser nicht zulässig. Gewerbelärmquellen werden daher im Gutachten von DIEBAUINGENIEURE ( 2017) so dimensioniert, dass diese der TA Lärm entsprechen. Eine detaillierte Untersuchung des tatsächlich auftretenden Gewerbelärms wurde auf Grund des hohen Aufwandes und der Kooperation aller Beteiligten verworfen. Stattdessen wurde das übliche und zulässige Verfahren einer pauschalen Ansetzung nach DIN 18005 für das Gewerbeareal als Flächenschallquelle angewandt. Dabei wurde nach dem Gutachter ein worst-case Szenario für die Schallimmissionen veranschlagt. Auf die 700 m entfernten Windenergieanlagen wird auf Grund der großen Entfernung nicht mehr eingegangen. Es wird angenommen, dass die Windenergieanlagen bezüglich der bestehenden Wohnbebauung an der Maxauer Straße die TA Lärm einhält. Im vorliegenden Gutachten von DIEBAUINGENIEURE (2017) sollen die maßgeblichen Außenlärmpegel an den Fassaden der Neubebauung prognostiziert werden. Für die Ermittlung des Außenlärmpegels nach DIN 4109:1989 erfolgten Zuschläge nach DIN 4109 (Verkehrslärm), eine Addition der Immissionsrichtwerte nach der TA Lärm und eine energetische Addition des Beurteilungspegels und des Gewerbelärms nach DIN 4109. Des Weiteren wird auf Grund des Begrünungsgrades der Bodenfaktor G mit 0,60 angesetzt. Verwendet wurde im Gutachten für alle Beurteilungen die Norm von 1989, da die Neuerung vom Juli 2017 baurechtlich noch nicht verankert sei (Herr Brand, algabro, schriftliche Mitteilung 26.04.2017). Ergebnis Für die Bestandssituation ermittelten DIEBAUINGENIEURE (2017) folgendes Ergebnis für den Verkehrslärm: 34 Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ ALAND Tab. 3.7: Pegelwerte Bestand Tag und Nacht, Angaben in dB(A) (CLEMENZ & BRAND 2016) Für das Grundstück und die angrenzende Bebauung werden die Grenzwerte des 16. BImSchV (hier: allgemeine und reine Wohngebiete) tags und nachts überschritten. Als maßgebliche Lärmquelle wird die Bahnlinie identifiziert. Andere Emissionen aus dem Straßenverkehr wie von der B10, Rheinbrückenstraße/Rheinstraße und die Siemens AG tragen unwesentlich zum Beurteilungspegel bei. Aktive Schallschutzmaßnahmen werden vom Gutachter empfohlen. Die Bestandssituation ist für tagsüber grafisch in der folgenden Abbildung dargestellt. Nachts ergibt sich für das Quartier keine wesentliche Besserung, lediglich ein schmaler Streifen entlang der Maxauer Straße erreicht niedrigere Pegelwerte zwischen 60-65 dB(A). Abb. 3-4: Ermittelte Bestandsituation Rasterlärmkarte 5 m über Grund, tagsüber - Maxauer Straße, DIEBAUINGENIEURE (2017) (nicht maßstabgetreu) Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ 35 ALAND Für den Gewerbelärm wurden im Gutachten folgende maximale Pegel angenommen: Tab. 3.8: Maximale Pegel Gewerbelärm (DIEBAUINGENIEURE 2017) „Dabei wurde nur für die Siemens AG eine nächtliche Lärmsituation angenommen. Für den Polizeihundesportverein und den Schützenverein konnten aufgrund der großen Entfernung die maximalen Pegelwerte von 60 dB(A) nach DIN 18005-1 angesetzt werden. Bei der Gärtnerei dagegen würden bei Berücksichtigung der maximalmöglichen 60 dB(A) die Immissionsrichtwerte gemäß Nummer 6.1 der TA Lärm an den Immissionsorten der umliegenden Bebauung für ein allgemeines Wohngebiet überschritten werden. Daher wurden die Pegelwerte entsprechend angepasst. Gleichermaßen wurden die Emissionswerte für „Siemens“ ermittelt, jedoch für die Gebietseinordnung der Bestandswohnbebauung als Mischgebiet“ (aus DIEBAUINGENIEURE 2017). Auf die Lärmbelastung der geplanten Wohnbebauung wird in Kapitel 4 weiter eingegangen. 3.7.3 Erschütterung und sekundärer Luftschall Zuzüglich zum Lärm sind mögliche Erschütterungsbelastungen sowie sekundärer Luftschall durch den Bahnverkehr, Straßenbahn und das umliegende Gewerbe möglich. In der bisherigen kurzen Freizeitnutzung und Nutzung als Fußweg zum Siemensareal spielen Erschütterungen und sekundärer Luftschall quasi keine Rolle auf den unbebauten Grundstücken, da in der Regel die Aufenthaltszeit auf den Flächen sehr kurz ist. Für eine geplante Wohnbebauung sollen die möglichen Beeinträchtigungen infolge des Schienenverkehrs und des Gewerbes durch Messungen und Prognosen in einem Gutachten ermittelt werden. 3.7.4 Elektromagentische Felder Die Gleise entlang der Maxauer Straße sind elektrifiziert. Daher sind die Belange bezüglich von elektromagnetischen Feldern insbesondere für schutzbedürftige Personen wie Herzschrittmacher-Träger zu berücksichtigen. Vorschriften sind der 26. BImSchV und der Verwaltungsvorschrift zur BImSchV zu entnehmen. Nach Auskunft von der Deutschen Bahn (Frau Motoi per Mail am 09.11.2017 mit Auszügen aus DB Gutachten) wird in der Nachbarschaft einer elektrifizierten Strecke von keinerlei Beeinträchtigung durch elektromagnetische Felder für (schutzbedürftige) Personen ausgegangen. Nach der DB Netz AG (09.11.2017) werden im Abstand von 10 m zum äußeren stromführenden Anlagenteil alle elektrischen und magnetischen Grenzwerte nach der 26. BImSchV um ein vielfaches unterschritten. Es wird von keiner Beeinträchtigung ausgegangen und daher wird nicht näher auf diese Belange eingegangen. 36 Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ ALAND 3.8 Schutzgut Landschaftsbild Das Plangebiet ist vollständig durch menschliche Nutzung überprägt. Die natürlichen Standortverhältnisse wären Tiefgestade mit Böschung zur Gestadekante. Jetzt finden sich dort die Bahntrasse mit begleitenden Schotterbereichen, Feldgehölze entlang der Gestadekante und den Wegedämmen und größere Brachflächen. Die Schienen und Wege verlaufen auf einem Damm im Tiefgestade. Die Senke zwischen Damm und ehemaliger Gestadekante wurde aufgefüllt. Das Plangebiet liegt höher, auf dem Niveau der Bahntrasse, jedoch niedriger als die Maxauer Straße. Steile Böschungen führen zu den Kleingartenanlagen. Insbesondere die Anlage „Am Knielinger Bahnhof“ ist vollständig eingekesselt und liegt ca. 6-8 m niedriger als die Pfalzbahnstraße. Weitreichende Blickbeziehungen sind auf Grund von Gestadekante, Gehölzriegel Richtung Norden und Osten nicht vorhanden. Lediglich entlang der Bahnlinie sind freie Blicke eingeschränkt möglich. Durch die angrenzenden Gewerbegebiete, den Rheinhafen, die Mülldeponie West mit Windkraftanlagen und die B10 ist das Landschaftsbild nachhaltig und großflächig beeinträchtigt. 3.9 Schutzgut Kultur- und Sachgüter Das Bahnhofsgebäude des Bahnhofs Knielingen grenzt unmittelbar an die Untersuchungsflächen an. Darin befindet sich das Gemeindezentrum der Bosniakischen deutschen Gemeinde. Es sind keine Kulturgüter im Untersuchungsgebiet bekannt (Online Abfrage Stadt Karlsruhe 14.02 2017). Die Belange der Archäologie sind auf den Flurstücken 24171, 24188/2 und 40004/1 nicht betroffen (Schreiben Fachliche Prüfung Landesamt für Denkmalpflege, RP Stuttgart, 27.03.2017). Frühere Gebäude aus alter Gewerbenutzung sind nicht mehr vorhanden. Eine Straßenerschließung über die Maxauer Straße und Pfalzbahnstraße existiert. Weitere Infrastrukturerschließungen (z.B. Wasser, Elektrizität) sind über die Maxauer Straße möglich. Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ 37 ALAND 4 Entwicklungsprognose des Umweltzustandes 4.1 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Im Umweltbericht ist eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung als Vergleichsgrundlage für die Beurteilung der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung zu erstellen. Hinsichtlich des Zustands der Schutzgüter Arten, Biotope und biologische Vielfalt, Mensch, Landschaftsbild sowie Kultur- und Sachgüter ist bei Nichtdurchführung der Planung von keiner großen Veränderung der bestehenden Situation auszugehen. Die derzeitige Wertigkeit des Schutzgutes Arten und Biotope bleibt sicher kurzfristig erhalten. Langfristig kann bei Nichtnutzung der Flächen durch den Eigentümerwechsel von DB zu Privateigentum eine schnellere Gehölzsukzession im Streifen zwischen Pfalzbahnstraße und Schienen auftreten. Resultierend wäre mit einem Verlust der Wertigkeit des Schutzgutes Arten und Biotope insbesondere für die Trockenbiotope und die Eidechsen-Habitate zu rechnen. Gleichzeitig könnte sich der Lebensraum für Vögel, insbesondere Gebüschbrüter, erweitern und verbessern. Für die Anwohner wäre mit weniger Publikumsverkehr zu rechnen und mit einem höheren Begrünungsgrad in unmittelbarer Nachbarschaft. Die bestehende Immissionsbelastung bleibt durch die weiterhin gegebene verkehrliche und gewerbliche Situation weiterhin erhöht erhalten. 38 Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ ALAND 4.2 Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Die Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung ergibt sich vorwiegend aus der Veränderung der Flächennutzungen zwischen Bestand und Planung. Grundsätzliche Auswirkungen der Bebauung auf die vorhandenen Schutzgüter, unterschieden in baubedingt, anlagebedingt und betriebsbedingt, sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Die Beurteilungen erfolgen auf dem Planstand vom 06.03.2017 und Aktualisierungen bis zum 10.07.2017. Tab. 4.1: Grundsätzliche Wirkungen des Planvorhabens auf die Schutzgüter Grundsätzliche Wirkungen Schutzgüter Baubedingt bauzeitlich begrenzte Wirkungen - Flächeninanspruchnahme: Bodenverdichtung, Vegetationsverlust Boden, Arten (Pflanzen und Tiere) und Biotope, Wasser - Emissionen: Schadstoffe, Staub, Licht und Lärm Boden, Arten und Biotope, Mensch, Geländeklima (Luft) - Schadstoffeinträge in Boden und Grundwasser Boden, Altablagerungen, Wasser mit Wechselwirkungen Arten und Biotope, Mensch Anlagebedingt dauerhafte Wirkungen - Flächeninanspruchnahme durch Erschließung und Zuwegung, Erdarbeiten, Bebauung, Versiegelung (Wohngebäude, Wege, Zufahrt), Verlust von Lebensräumen Boden, Arten und Biotope, Wasser (Entwässerung), Klima, Landschaftsbild, Erholungsnutzung - Veränderung des Landschaftsbildes am Ortsrand/Gestadekante durch Wohnbebauung Landschaftsbild, Mensch Betriebsbedingte dauerhafte Wirkungen - Verlust von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere, Unfallrisiko Arten und Biotope, Boden, Wasser - Licht- und Lärmimmissionen Arten, Mensch - Entwässerung Grundwasser, Oberflächenwasser - Veränderung Klima Arten und Biotope, Mensch Die Umweltauswirkungen bei Durchführung des Bauvorhabens „Maxauer Straße“ bezogen auf die einzelnen Schutzgüter sind zu ermitteln. Einstufungen erfolgen nach den Empfehlungen in LFU (2005) in fünf Bewertungsstufen von sehr gering, gering, mittel, hoch und sehr hoch. Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ 39 ALAND 4.3 Schutzgut Boden Vor und während des Baubetriebs kann es zu lokalen Bodenverdichtungen des überwiegend anthropogenen Bodens kommen. Die Berücksichtigung von DIN 19731 wird empfohlen. Ungewollte Einträge von Stoffen in den Boden sind während des Baubetriebs und durch den Betrieb von Anlagen möglich, aber vermeidbar. Durch die neu geplanten Gebäude, Parkplätze und Zufahrtswege wird zwar der Versiegelungsgrad zunehmen, jedoch ist die Überdeckung der Tiefgarage mit durchwurzelbarer Bodenschicht, wie auch die schadstofflose Versickerung als positiv zu werten. BESCHREIBUNG DER BETROFFENHEIT Tab. 4.2: Beschreibung der Betroffenheit des Schutzguts Boden Art der Wirkung Beschreibung Baubedingt bauzeitliche Beeinträchtigung des Bodens durch Verdichtung, Abtragung und Auftrag, Schadstoffeinträge Anlagebedingt Verlust von natürlichen Bodenfunktionen und der Durchgängigkeit zum Grundwasser durch Versiegelung Betriebsbedingt Lokale Bodenverdichtungen Schadstoffeinträge Wechselwirkung Boden Wasser (Bodenbildung), Arten und Biotope (Erosionsschutz durch Vegetation, Bodenbildung), Mensch (Veränderung, Schadstoffeintrag durch Nutzung), Luft und Klima (Bodenbildung, Wärmebilanz) Kumulative Wirkung Änderung der Versiegelungsbilanz im Gewässereinzugsgebiet BEWERTUNG DER BETROFFENHEIT Für die Gesamtfläche betrachtet wird für das Schutzgut Boden nach Ausführung der empfohlenen Minimierungsmaßnahmen (siehe Kapitel 6) dauerhaft die Auswirkungen der Bebauung als gering eingeschätzt. 4.3.1 Bodenmanagementkonzept Im Plangebiet liegen vorwiegend anthropogene, gestörte Böden aus Altablagerungen, bestehend aus Hausmüll und Bauschutt vor. Ein geringerer Teil besteht aus natürlichen Böden. Ein Bodenmanagementkonzept von GHJ (2017a) liegt vor. 40 Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ ALAND Abb. 4-1: Lageplan Aushubflächen und Auffüllung: ausschließlich Bodenabtrag (orange), Bodenabtrag mit anschließender Verfüllung (grün), Versickerungsanlagen gemäß Vorplanung (blau) – nicht aktuell, Änderungen vom 03.05.2017 noch nicht dargestellt (GHJ 2017a) Das Bodenmanagementkonzept umfasst eine Aufstellung der anfallenden Aushubmassen und eine Planung des Wiedereinbaus bzw. der Abfuhr inkl. der Zwischenlagerung. Hierbei werden die gesetzlichen Bestimmungen des BBodSchG, der BBodSchV, der VwV-Boden und des Dihlmann-Erlasses berücksichtigt. Der Boden wird umwelttechnisch durch einen Fachgutachter überwacht, beprobt, analysiert und gemäß den o.g. Bestimmungen bewertet. Schutzgut Boden – Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Ausgleich Zum Schutz der Böden im überplanten Gebiet sollten Versiegelung, Abgrabung und Abtrag, Verdichtung, Veränderungen des Bodenwasserhaushaltes sowie ein Schadstoff- und Nährstoffeintrag auf ein Minimum reduziert bzw. gänzlich vermieden werden. GHJ (2016) empfiehlt, im Bereich der geplanten Doppelhausbebauung die oberflächennahe PAK-Verunreinigung über Bodenaushub zu entfernen. Des Weiteren würde die Durchsickerung der künstlichen Auffüllungen durch die geplante Bebauung verringert, wodurch die Gefährdungslage signifikant verbessert würde. Im Gutachten wird darauf hingewiesen, dass das gesamte Material der Auffüllungen aus abfallrechtlicher Sicht nicht frei verwertbar ist. GHJ (2017a) geben Empfehlungen zum Aushub- und Entsorgungskonzept. Zur Minimierung des Abfalls soll auf eine Separierung der Aushubchargen geachtet werden: Oberboden (wenn baubetrieblich möglich weiter separieren nach fremdstoffarmer/fremdstofffreier, fremdstoffhaltiger Oberboden sowie Oberboden mit sonstigen organoleptischen Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ 41 ALAND Auffälligkeiten), fremdstoffreiches Material (wenn baubetrieblich möglich weiter separieren nach bahnschotterhaltigen, schwarzdeckehaltigen und sonstigen bauschuttreichen Auffüllungen), fremdstoffarmes Auffüllungsmaterial und natürlich anstehendes Bodenmaterial. Die Aushubmaterialien sollen seitlich gelagert und auf ihren Belastungsgrad untersucht werden. „Die Entsorgung von schadstoffverdächtigem Aushubmaterial erfordert eine verbindliche abfallrechtliche Deklaration unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben. Nach der derzeitigen, von allen Entsorgungsstellen akzeptierten Vorgehensweise ist schadstoffbelastetes Aushubmaterial in Anlehnung an die Vorgaben der Deponieverordnung (DepV) chargenweise innerhalb des Baugeländes in Haufwerken bereitzustellen und zur abschließenden, rechtlich verbindlichen Deklaration entsprechend den Richtlinien der LAGA PN98 zu beproben. Die Entsorgung des Aushubmaterials erfolgt dann auf Basis der daraus resultierenden Klassifizierung. Eventuelle Abweichungen von dieser Vorgehensweise sollten im Vorfeld der Aushubmaßnahme mit den zuständigen Behörden und den in Frage kommenden Entsorgungsstellen abgestimmt werden“ (GHJ 2016). Weiterhin gibt GHJ (2016 und 2017a) Empfehlungen zum Auffüllungskonzept. Vor allem im Osten des Plangebiets soll erheblich aufgeschüttet werden (bis auf das Niveau der Maxauer Straße). Für Auffüllungen muss in Umlagerungsmaterial sowie Fremdmaterial unterscheiden werden. Im Folgenden die entsprechenden Auszüge aus dem Gutachten: Material-Anforderungen für den Einbau (Amt für Umwelt und Arbeitsschutz, Stadt Karlsruhe, schriftliche Mitteilung vom 16.01.2018): Herstellung unversiegelter Flächen (Grünzüge, Gärten etc.) unter Beachtung der Vollzugshilfe § 12 BBodSchV zur Wiederherstellung der durchwurzelbaren Bodenschicht Ausschließliche Verwendung unbelasteten Bodenmaterials unter Einhaltung der Vorsorgewerte des BBodSchV und der Z0-Werte nach der VwV Boden Für Kinderspielflächen müssen mindestens die obersten 30 cm aus unbelastetem Material sein Die Einbaubedingungen gelten für Umlagerungs- und Fremdmaterialen Umlagerungsmaterial, das außerhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht eingebaut werden soll, muss entweder die Einbaubedingungen der VwV Boden oder die Prüfwerte BBodSchV (Wirkungspfad Boden-Grundwasser) einhalten. Fremdmaterialeinbau unter Einhaltung der VwV Boden Im Bodenmanagementkonzept von GHJ (2017a) werden die geplanten Bodenbewegungen als Massenschätzungen des Bodenauftrags, unter Berücksichtigung der relevanten Prüfwerte, sowie des Bodenabtrags dargestellt. Die Untersuchungsergebnisse sowie die für die einzelnen Chargen vorgesehenen Verwertungs- bzw. Entsorgungswege werden der Stadt Karlsruhe, Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz, zur abschließenden, rechtlich verbindlichen Bewertung vorgelegt. Die Umlagerung bzw. die Abfuhr des Aushubmaterials erfolgt erst nach Freigabe durch die Stadt Karlsruhe. Die Bodenarbeiten sollten nach den DIN-Normen 19731 zum sachgerechten Umgang mit Boden und 18915 zur Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten durchgeführt werden. Dazu zählen insbesondere die sachgerechte Zwischenlagerung, der Wiedereinbau des Oberbodens und die Verwertung des Bodenaushubs. Eine Beschränkung des mit Baumaschinen zu befahrenden Baufeldes (Abzäunung) reduziert die Bodenverdichtung ebenso wie eine Berücksichtigung der Witterung. Baumaschinenwege ggf. Baggermatten sind 42 Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ ALAND optional einzusetzen. Nach Bauende sollten Verdichtungen im Unterboden vor Auftrag des Oberbodens beseitigt werden. Über das Boden- und das Abfallschutzrecht ist sichergestellt, dass im Zuge der Durchführung der geplanten Baumaßnahmen möglicherweise vorhandene Umweltgefährdungen behoben werden müssen. Weiterhin ist über das Abfallrecht sichergestellt, dass belastete Böden entsprechend ihres Belastungsgrades ordnungsgemäß beseitigt werden müssen. Weitere Details sind dem Bodenmassenmanagement Konzept zu entnehmen. Das Bodenmassenmanagementkonzept ist im Vorfeld mit der Stadt Karlsruhe, Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz abzustimmen. Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ 43 ALAND 4.4 Schutzgut Wasser 4.4.1 Grundwasser In der Baugrunderhebung (GHJ 2016) wurde das Grundwasser in 7,0 bis 7,6 m Tiefe anstehend gefunden. Auch bei hohen Grundwasserständen beträgt der Flurabstand zu den geplanten Gebäuden laut Gutachten mehr als 4 m; als Referenz dient ein ca. 500 m südöstlich gelegener Pegel des Tiefbauamts Karlsruhe (T118 Schoemperlenstraße 14). BESCHREIBUNG DER BETROFFENHEIT Tab. 4.3: Beschreibung der Betroffenheit des Schutzguts Grundwasser Art der Wirkung Beschreibung Baubedingt Schadstoffeinträge in das Grundwasser Anlagebedingt Reduktion der Grundwasserneubildungsrate durch Versiegelung Betriebsbedingt Entwässerung Trennsystem Einschränkung der Verwendung des Grundwassers Wechselwirkung Wasser Boden (Speicher- und Filterfunktion), Arten und Biotope (Lebensgrundlage, Speicherung durch Vegetation), Mensch (Schadstoffeinträge, veränderte Grundwasserneubildung), Klima (Grundwasserneubildung durch Niederschläge) Kumulative Wirkung Änderung der Versiegelungsbilanz im Gewässereinzugsgebiet 4.4.2 Oberflächengewässer und Entwässerung Oberflächengewässer werden durch die Planung nicht beeinflusst. Schmutzwasser soll aus dem ersten und zweiten Obergeschoss direkt in die Kanalisation eingeleitet werden. Aus den Erd- und Kellergeschossen muss das Schmutzwasser gepumpt und anschließend separat in den vorhandenen Sammler der Maxauer Straße eingeleitet werden (Herr Brand, Mail am 22.03.2017). Versickerung Alle Gebäude sollen mit Gründächern mit unterschiedlichem Aufbau ausgestattet werden. Laut Planung soll das Niederschlagswasser der Dach- und Außenflächen versickert werden. Die Möglichkeit der Retention und Versickerung von Niederschlagswasser soll entsprechend der Vorplanung von GHJ (2017b) umgesetzt werden. Die Berechnungen von GHJ erfolgten nach der LFU Arbeitshilfe für den Umgang mit Niederschlagswasser in Siedlungsgebieten sowie dem Arbeitsblatt DWA-A 138. Die Bemessung erfolgt für ein 5-jähirges Niederschlagsereignis. Zusätzlich wird die schadlose Überflutung für 30-jährliche bzw. 100-jährliche Niederschlagsereignisse nachgewiesen (GHJ 2017d). Alle Pflasterflächen werden mit versickerungsfähigem Pflaster hergestellt, sodass rechnerisch ein 5-jährlicher Bemessungsniederschlag direkt versickert werden kann. Dies entspricht dem aktuellen Zustand der Böden mit seiner eingeschränkten Aufnahmekapazität (GHJ 2017e). Im Falle von Starkregenereignissen (30-jährliche und 100-jährlich) wird das Niederschlagswasser auf den Grundstücken zurück gehalten bzw. geordnet in Grünflächen abgeleitet (GHJ 2017d). 44 Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ ALAND Sickeraustritt im Nachgang zu Regenereignissen aus dem Tiefgarargendach, wird im Unterhaltungsweg versickert über entweder muldenförmige Ausbildung und/oder leicht tiefergelegten Verlauf (GHJ 2017e). GHJ schließt durch die Bebauung einen erhöhten Wasseranfall im Eidechsenhabitat aus. Doppelhäuser Exemplarisch wurden für das Doppelhaus DH5 die Berechnungen durchgeführt. Ausgehend von 2/3 konventioneller Dacheindeckung (C=1,0) 1/3 Dachintensivbegrünung (DIN 1986-100) Aufbaustärke > 30 cm (C=0,2) Sickerfähige Außenanlage mit C=0,4 ergibt sich ein ermittelter Flächenbedarf von ca. 14 m². Die Einstautiefe der Versickerungsfläche bei muldenförmigem Bau wird beim Bemessungsregen mit ca. 30-35 cm angegeben GHJ (2017b und c). Es sind zwei Versickerungsmulden pro Doppelhaus geplant. Eine in Form einer flachen Mulde mit einer Fläche von ca. 3,5 m² im Eingangsbereich und eine geteilte Versickerungsfläche mit ca. 25 m² Fläche zwischen den Doppelhäusern. An den Außenseiten werden dann jeweils ca. 11 m² Muldenfläche angesetzt (GHJ 2017b und c). Mehrfamilienhäuser Für das Gründach wird hier mit einer Systemlösung von Optigrün Mäander 30 oder höherwertig gerechnet. Dadurch kann von einem sehr niedrigen Abflussbeiwert (C = 0,01, Herstellerangabe) ausgegangen werden. Sollte ein anderes System, ein anderer Aufbau verwendet werden, ändert sich der ermittelte Flächenbedarf. Die Mehrfamilienhäuser gründen überwiegend auf der Tiefgarage (wasserundurchlässig). Die Grünanlage auf der Tiefgarage wird nach vorliegender Planung mit einer Begrünung von 15 cm Gesamtaufbau angegeben. Die Außenbeläge werden als sickerfähig berechnet (C=0,4, DIN 1986-100). Exemplarisch erfolgt die Berechnung für das Haus „Luft“ mit einem Bedarf von ca. 22 m². Die Einstautiefe der Versickerungsfläche bei muldenförmigem Bau wird beim Bemessungsregen mit ca. 30 cm angegeben (GHJ 2017b). Dabei werden die Versickerungsmulden in die kleineren, an die Häuser grenzenden Grünflächen gelegt. Diese sind dann jeweils ca. 12,5 bis 14,5 m² groß dimensioniert. Die Flächen über der Tiefgarage entwässern zur Bahnlinie. Der östliche Fußweg entwässert in die Grünfläche (GHJ 2017c). Die Notentwässerung soll nach mündlicher Auskunft von GHJ (telefonisch am 26.07.2017) teilweise zum Gleiskörper hin erfolgen. Insgesamt ergibt sich für die Notentwässerung folgendes: 1. Gesammelte Entwässerung über Rigolen in das Grundwasser im Bereich Maxauer Straße 2. Gesammelte Entwässerung über Tiefgarage in Richtung zur Bahnlinie in muldenförmig ausgeformten bzw. etwas tiefergelegten Pflegeweg (GHJ 2017e) 3. Entwässerung Wege über die Kante in Richtung Grünfläche (C1) Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ 45 ALAND Der Auftraggeber ist informiert, dass das Anlegen von Versickerungsmulden im Bereich von Auffüllungen nicht möglich ist. Die Versickerung über die belebte Bodenschicht ist möglich durch Bodenaustausch (unbelastetes Material). „Der Boden unter den geplanten Versickerungsmulden wird umwelttechnisch und versickerungstechnisch vorab geprüft.“ Das Einhalten der gesetzlichen Bestimmungen der Zuordnungswerte Z0 nach VwV Boden Baden- Württemberg und die hydraulischen Mindestanforderungen nach der DWA A138 müssen eingehalten werden (GHJ 2017d). Baumpflanzungen in Versickerungsmulden sind aus verschiedenen Gründen nicht möglich. Abb. 4-2: Mögliche Lage und Ausdehnung der Versickerungsmulden (rot markiert) exemplarisch dargestellt für den südlichen Bereich (Stand 01.06.2017, Quelle GHJ, abgeändert) Genaue Lage und Ausdehnung der Versickerungsmulden sind in der Planung vom 01.06.2017 dargestellt. Das Amt für Umwelt und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe fordert, die Schadlosigkeit der Versickerung durch eine Sohlbeprobung im Grundwasser nachzuweisen (Schreiben vom 03.05.2017, STADT KARLSRUHE, AMT FÜR UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ 2017b). 46 Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ ALAND Des Weiteren darf nur über die belebte Oberbodenschicht oder gleichwertige Ersatzsubstrate (DIBt-Zulassung) versickert werden (STADT KARLSRUHE 2017e). Die Flächen zwischen Gleiskörper und dem Pflegeweg vor der Schallschutzmauer auf Flurstück 24188/2 werden nicht zur Entwässerung und zur baulichen Gestaltung benötigt. Die Versickerung erfolge zeitverzögert auf Grund des Retentionsvermögens der Dachbegrünung und der Tiefgaragenüberdeckung. Zusätzlich soll der Pflegeweg zur Retention zur Verfügung stehen. Eine muldenförmige Ausformung und Tieferlegung des Weges sind geplant. Laut GHJ (2017e) kommt es zu keinem erhöhten Wasseranfall auf dem Eidechsenhabitat, sodass diesbezüglich keine Artenschutzmaßnahmen für die Mauereidechsen und Vögel notwendig sind. BEWERTUNG DER BETROFFENHEIT Wirkungspfad Boden - Grundwasser (Mensch) Nach GHJ (2017) wurde in den zwei Proben mit den höchsten PAK-Feststoffgehalten erhöhte PAK-Konzentrationen im Eluat von 42,21 μg/l bzw. 1,11 μg/l festgestellt, die den Prüfwert von 0,2 μg/l deutlich überschreiten. Es ist davon auszugehen, dass in dem tief liegenden Grundwasser die Sickerwasserkonzentrationen deutlich zurückgehen, jedoch wird ein gewisses Gefährdungspotenzial für das Grundwasser angenommen. Bei einer Neubebauung wird daher empfohlen, entweder die mit PAK belasteten Bereiche zu entfernen oder diese zu versiegeln bzw. zu überbauen. Das dortige Grundwasser sollte nicht zur Bewässerung der Gärten verwendet werden, da im Bereich des Plangebiets eine großräumige Verunreinigung des Grundwassers mit Leichtflüchtigen Halogenierten Kohlenwasserstoffen (LHKW) vorliegt. Schutzgut Wasser Für die Gesamtfläche betrachtet wird für das Schutzgut Wasser nach Ausführung der empfohlenen Maßnahmen (siehe auch Kapitel 6) dauerhaft die Auswirkungen der Bebauung als gering eingeschätzt. Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ 47 ALAND 4.5 Schutzgut Luft und Klima Durch die Bebauung und Versieglung wird sich die Verdunstungsrate im Plangebiet etwas verringern. Die versiegelten Flächen erhöhen die Wärmeabstrahlung, sodass lokal eine geringfügige Erwärmung auftreten kann. Durch Minimierungsmaßnahmen wie Dach-, Fassaden- und Geländebegrünungen wird dieser Effekt reduziert (LFU 2005). Es wird davon ausgegangen, dass durch die neue Wohnbebauung keine wesentliche klimatische Verschlechterung für das weitere Umfeld entsteht. Die Kaltluftleitbahn wird durch die Bebauung nicht blockiert oder eingeschränkt. Geringe Barriere-Effekte der besagten Kaltluftleitbahn durch die Bebauung sind jedoch möglich. Im Umfeld stehen viele deutlich hochwertigere Frei- und Grünflächen als Kaltluftlieferanten zur Verfügung. Die geplanten Minimierungsmaßnahmen in der Wohnbebauung verhindern eine negative Auswirkung auf das Lokalklima. Die Wohnbebauung profitiert von der Nähe zur Kaltluftleitbahn und wird ausreichend versorgt mit Kaltluft. Die Mehrfamilienhäuser sollen laut Planung mit einem Gas-Blockheizkraftwerk mit Pelletkessel zur Spitzenlastabdeckung (Primärenergiefaktor der Anlage von 0,35) ausgestattet werden. Die Gebäude entsprechen dem Standard KfW-Effizienzhaus 55. Die Doppelhäuser sollen Gas-Brennwertheizungen erhalten und mit solaren Warmwasserbereitungsanlagen ausgestattet werden (Herr Brand per Mail am 22. und 23. März 2017). Der CO²-Ausstoß der Neubebauung wird unter dem CO²-Ausstoß der angrenzenden Bestandsbebauung liegen, da es heute effizientere Einsparungsmethoden gibt, als zur Zeit der Entstehung der Nachbarbebauungen. BESCHREIBUNG DER BETROFFENHEIT Tab. 4.4: Beschreibung der Betroffenheit des Schutzguts Luft und Klima Art der Wirkung Beschreibung der Betroffenheit Baubedingt Beeinträchtigung der Luftqualität (Schadstoff- und Staubemissionen durch Verkehr und Bauarbeiten) Anlagebedingt Bebauung/Veränderung klimawirksamer Flächen, Beeinflussung Luftleitbahn Betriebsbedingt - Wechselwirkung Klima/Luft Mensch (Änderung durch Nutzung und Versiegelung), Arten und Biotope (Vegetation beeinflusst Kaltluftentstehung), Boden (Beeinflussung Mikroklima), Wasser (Verdunstung, Luftfeuchtigkeit) Kumulative Wirkung - BEWERTUNG DER BETROFFENHEIT Für die Gesamtfläche betrachtet wird für das Schutzgut Klima/Luft dauerhaft unter der Voraussetzung von Minimierungsmaßnahmen (siehe Kapitel 6) die Auswirkungen der Bebauung als gering eingeschätzt. 48 Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ ALAND 4.6 Schutzgut Arten und Biotope, biologische Vielfalt 4.6.1 Biotope mit Verlust- und Ausgleichsbetrachtung BESCHREIBUNG DER BETROFFENHEIT Flurstück 24188/2 ist vollständig überplant. Mit Ausnahme eines Streifens von ca. 5 m entlang der Bahnlinie soll die ca. 0,75 ha große Fläche bebaut werden. Daher wird dort von einem fast vollständigen Verlust aller Biotope ausgegangen. Besonders betroffen von der Bebauung sind das Feldgehölz mit 1.500 m², Trockenbiotopflächen und der Baumbestand außerhalb des Feldgehölzes. Insgesamt werden für die Bebauung 47 Bäume, die unter die Baumschutzsatzung fallen, gefällt: 21 Robinien, 2 Schwarz-Pappeln cf., 3 Spitz-Ahorn, 3 Feld-Ahorn, 2 Weißdorn, 3 Eschen-Ahorn, 2 Kirschpflaume, 1 Birnbaum, 1 Vogel-/Süßkirsche, 1 Sommer-Linde, 1 Pflaume/Zwetschge, 1 Zypresse, 6 Serbische Fichten. Dazu kommen noch Gebüschriegel aus vorwiegend neophytischen Sträuchern. 6 Robinien sind aus Standsicherungsgründen im Rahmen von Pflegemaßnahmen und auf Empfehlung des Baumgutachters im Februar 2017 bereits gefällt worden (siehe Kapitel 5.2). Flurstück 40004/1 wird nur geringfügig von der Umsetzung der Wohnbebauung berührt. Bauliche Eingriffe beschränken sich im Wesentlichen auf die Verbreiterung der schon existierenden Zufahrtsstraße, die Einfahrt zur Tiefgarage sowie dem Bau der Gästeparkplätze im Biotop. Für die Parkplätze müssen drei Bäume (Acer platanoides) gefällt werden. Jeweils bezogen auf die Gesamtfläche reduzieren sich das Feldgehölz durch die Bebauung um etwa 6% (ca. 1.500 m 2 ) und die Trockenbiotope um 1,5% (ca. 600 m 2 ) (DATENSERVICE LUBW, 2017). BIOTOP FELDGEHÖLZ – VERLUST UND AUSGLEICH Gesamtbiotopfläche Feldgehölz Nr. 169162120216 27.153 m² 100% dauerhafte Verlustfläche 1.500 m² 5,52% davon Baufläche 1.100 m² Parkplatz (Rasengittersteine) 400 m² Innerhalb der Biotopverlustfläche sind 26 begutachtete überwiegend nicht heimische Bäume betroffen (21 Robinien, 2 Eschen-Ahorn sowie 3 Spitzahorn-Bäume bei den Besucherparkplätzen). Für 3 dieser Bäume wird eine Fällung auf Grund fehlender Standsicherheit empfohlen. Die dort vorhandenen Bäume sind zwischen ca. 30 bis 50 Jahre alt, ein dichter Unterwuchs oder stufiger Aufbau ist nicht vorhanden. Der Bestand ist licht, die krautige Vegetation wird von wenigen Pflanzen dominiert. Standortgerechte und naturraumtypische Gehölze fehlen vollständig. Die Strauchschicht ist fast nicht ausgebildet. Die Krautschicht wird von wenigen nitrophilen Pflanzen dominiert. Dies entspricht weder der Artzusammensetzung noch dem Aufbau eines heimischen Feldgehölzes und wird daher als naturschutzfachlich geringwertig eingestuft. Da die angrenzende Biotop- und CEF-Fläche (C1) ebenso fachliche Defizite bezüglich eines gut ausgebildeten Feldgehölzes aufweist sowie eine starke Dominanz der Robinie besitzt, werden eine Pflege und ein achtsamer Umbau zum Feldgehölz als Ausgleich für den Verlust vorgeschlagen. Eine Ausnahmegenehmigung nach § 30 (3) BNatSchG ist gestellt (November 2017). Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ 49 ALAND Abb. 4-3: Verlustfläche § 33-Biotops (NatSchG) zur Maxauer Straße hin (cw 13.05.2017) 50 Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ ALAND AUSGLEICH FÜR DEN EINGRIFF IN DAS § 33 BIOTOP (NATSCHG) Für den Ausgleich des Feldgehölzes werden 26 heimische, standorttypische Gehölze auf C1 gepflanzt. Ergänzt werden diese durch heimische, standortgerechte, gruppig angeordnete Sträucher (ca. 300 Stück) (Arten, Qualität etc., siehe Pflanzliste und Plan 3). Der Ausgleich des Verlustes an Biotopfläche ist durch eine naturschutzfachliche Aufwertung der angrenzenden Fläche (Größe ca. 4.000 m²) teils durch Pflege der vorhandenen Biotopstrukturen (Feldgehölz) und Pflanzungen heimischer Gehölze und Sträucher (auf ca. 2.000 m² Fläche) sowie Schaffung lichter Bereiche fachlich zu befürworten. Folgende Ziele sollen dadurch auf C1 erreicht werden: eine Verjüngung des Feldgehölzes, eine Förderung des Saumes, ein Umbau des Artenanteils in Baum- und Strauchschicht sowie die Erhaltung oder Wiederherstellung der Verkehrssicherheit. Tab. 4.5: Beschreibung der Betroffenheit des Schutzguts Biotope Art der Wirkung Beschreibung der Betroffenheit und der Auswirkungen Baubedingt Flurstück 24188/2: Verlust von Biotopen (Feldgehölz Überplanung, Trockenbiotop Überplanung; Erdarbeiten, Baustelleneinrichtung etc.) Flurstück 40004/1: geringfügiger Verlust an Biotopen (Trockenbiotop, Feldgehölz) durch Rodung, Erdarbeiten (Abgraben, Umlagerung) § 33 Biotop betroffen! Kernfläche Biotopverbund trockene Standorte betroffen! Anlagebedingt Dauerhafter Verlust an Biotopen durch Versieglung/Überbauung Betriebsbedingt - Wechselwirkung Biotope Boden (Lebensraum), Wasser (Lebensnotwendige Ressource), Luft/Klima (Beeinflussung des Lebensraums), Mensch (Zerstörung durch Bebauung) Kumulative Wirkung - BEWERTUNG DER BETROFFENHEIT Für die Gesamtfläche betrachtet wird für das Schutzgut Biotope nach Ausführung der empfohlenen Maßnahmen (siehe Kapitel 6, Kartendarstellungen) dauerhaft die Auswirkungen der Bebauung als mittel eingeschätzt. Die verlorene Fläche des Trockenbiotopverbunds kann ersetzt werden (Maßnahmen A1 und C2) durch die Entsiegelung der Zufahrtstraße zum Knielinger Bahnhof. Der Eingriff in das Feldgehölz kann durch eine qualitative und quantitative Aufwertung der Fläche C1/H1 ausgeglichen werden. Ein Fuß- und Radweg bleibt befestigt erhalten. Dachbegrünungen mit Heudrusch oder Mahdgutübertragung für die Doppelhäuser und die Mehrgeschosswohnbauten mindern den Eingriff in das Schutzgut Biotope. Bei Ausführung der in Kapitel 6 aufgeführten Maßnahmen sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten. Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ 51 ALAND 4.6.2 Arten Die Bewertung der Betroffenheit für die Vögel erfolgte nach den Planungsunterlagen vom 16.06.2016/06.03.2017. BESCHREIBUNG DER BETROFFENHEIT Die Betroffenheit des Schutzgutes Arten Zusammenfassend dargestellt für das Schutzgut Arten ist die Beschreibung der Betroffenheit und der Auswirkungen des Vorhabens in nachfolgender Tabelle. Da streng und besonders geschützte Arten betroffen sind, werden diese noch einzeln betrachtet. Tab. 4.6: Betroffenheit des Schutzgutes Arten Art der Wirkung Beschreibung der Betroffenheit und der Auswirkungen Baubedingt Zerstörung von Vegetation durch Rodung, Erdarbeiten, Baustelleneinrichtung: Dauerhafter Verlust an (Teil-)Lebensstätten Tötung von Tieren durch Rodung, Erdarbeiten, Baustelleneinrichtung Störung von Habitatverbindungen Temporäre Störungen durch Staub, Licht, Lärm, Erschütterungen Streng und besonders geschützte Arten betroffen! Arten der FFH-Richtlinie Anhang IV betroffen! Anlagebedingt Versiegelung durch Erschließung und Bebauung: Dauerhafter Verlust an (Teil-)Lebensstätten Dauerhafte Störung von Habitatverbindungen Betriebsbedingt Dauerhafte Störungen und Beunruhigung z.B. durch nächtliche Beleuchtung, erhöhter Freizeitdruck auf Lebensstätten, z.B. durch Spaziergänger mit Hunden, Bedrohung durch freilaufende Haustiere Fahrweg im Lebensraum: Tötung von Tieren durch Überfahren (Zufahrt Parkgarage) Wechselwirkung Arten Boden (Lebensraum, Nahrungsgrundlage), Wasser (Lebensnotwendige Ressource), Luft/Klima (Beeinflussung des Lebensraums), Mensch (Zerstörung durch Bebauung, Störung und Emissionen) Kumulative Wirkung - 52 Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ ALAND 4.6.2.1 Vögel BESCHREIBUNG DER BETROFFENHEIT Von den 34 im Plangebiet nachgewiesenen Vogelarten sind 25 als Brutvögel die restlichen als Nahrungsgäste auf den Flächen nachgewiesen. Alle nachgewiesenen Vögel sind besonders geschützt. Der als Nahrungsgast angetroffene Sperber ist besonders und streng geschützt nach BNatSchG. Zusammengefasst sind die Vögel betroffen von: Dauerhafter Verlust eines Teillebensraumes (Fortpflanzungsstätte, Nahrungshabitat, Rückzugsraum) durch Zerstörung der Vegetation (Rodung Bäume und Büsche, Erdarbeiten) Temporäre Störung/Beunruhigung durch Lärm-, Licht- und Staubimmissionen, Erschütterungen während und nach den Bauarbeiten Tötungen von Gelege und Jungvögeln durch Rodungen während der Brutsaison Erhöhung des Störpotenzials, dauerhafte Störungen durch Erschließung der Flächen BEWERTUNG DER BETROFFENHEIT Für alle Brutvögel stellt das Vorhaben auf Flurstück 24188/2 lokal einen großen Eingriff und Verlust an Lebensraum (Nahrungs-, Fortpflanzungs-, und Ruhestätten) dar. Dieser kann für die Gebüschbrüter, mit Ausnahme des Fitis (Phylloscopus trochilus), kompensiert werden durch die gute ökologische Ausstattung der benachbarten Flächen und unter Durchführung der in Kapitel 6 genannten Maßnahmen, sodass die ökologische Funktionalität im räumlichen Zusammenhang gewahrt werden kann. CEF-Maßnahmen sind für den Fitis (1 Brutpaar) erforderlich. Für die Vögel wird ein ca. 300 m² großer dichter Gebüschbereich entlang der angrenzenden Wohnbebauung mit Gärten zum Feldgehölz entwickelt. Gute, standorttypische Anpflanzungen sollen eine schnelle Entwicklung zum geeigneten Habitat gewährleisten. Im Westen, im Anschluss an das erweiterte Feldgehölz, wird ein dichter Gebüschriegel (ca. 300 m²) für den Fitis erhalten. In diesen soll nicht durch Neupflanzungen oder Pflege eingegriffen werden. Fachlich wird dies vom Gutachter in Kombination mit den vorhandenen Ausweichflächen in der Nachbarschaft übergangsweise als ausreichend bewertet. Die Neupflanzung soll so schnell wie möglich, bevorzugt im Winterhalbjahr 2017/18 umgesetzt werden, sodass der neue, qualitativ hochwertige Lebensraum von insgesamt 600 m² dem Fitis-Brutpaar so schnell wie möglich zur Verfügung stehen kann. Auf Grund der Vermeidungsmaßnahmen (Rodung außerhalb der Vogelbrutzeit, großflächiger Erhalt und Sicherung vorhandener Gebüschstrukturen zur Kleingartensiedlung, Pflanzungen heimischer Bäume und Sträucher auf C1 sowie die Pflanzung heimischer, regional angepasster Arten um die Gebäude) und die im Umfeld sehr guten Strukturen mit Hecken, Gebüschen und Feldgehölzen geht der Gutachter von weiter guten Bedingungen für die Goldammer aus. Die Planungen für das Bauvorhaben auf Flurstück 40004/1 (Parkplätze) stellen für die Vögel keinen Eingriff dar. Die Untersuchungsflächen stellen keine essentiellen Nahrungs-, Fortpflanzungs- und Ruhehabitate dar. Für die Gesamtfläche betrachtet wird für alle Vögel nach Ausführung der empfohlenen Maßnahmen (Kapitel 6) dauerhaft die Auswirkungen der Bebauung als Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ 53 ALAND gering eingestuft. Bei Ausführung der aufgeführten Maßnahmen sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten. 4.6.2.2 Fledermäuse BESCHREIBUNG DER BETROFFENHEIT Die vier nachgewiesenen Fledermausarten nutzen das Untersuchungsgebiet als Jagdhabitat und Transferkorridor. Große Höhlenquartiere sind nicht nachgewiesen worden, kleinere Quartiere sind potenziell vorhanden (Spalten, Höhlungen, Rindenstücke). Es sind keine Gebäude betroffen. Alle Fledermäuse sind besonders und streng geschützt nach BNatSchG. Ein Teillebensraum (Nahrungshabitat) geht durch die Rodung und Überbauung verloren (Flurstück 24188/2). Gegebenenfalls sind Zwischenquartiere von Fällungen (Verkehrssicherungspflicht) betroffen. Störungen des Transferkorridors durch Erschließung der Fläche sind möglich. Zusammengefasst sind die Fledermäuse betroffen von: Geringfügiger Verlust eines Teillebensraumes (Nahrungshabitat/Jagdhabitat, Zwischenquartiere in Bäumen) durch Zerstörung der Vegetation (Rodung von Bäumen, Erdarbeiten) Geringfügige Störung von Habitatverbindungen Temporäre Störung/Beunruhigung durch Lärm-, Licht- und Staubimmissionen, Erschütterungen während und nach den Bauarbeiten Dauerhafte Störungen durch Erschließung der Flächen (z.B. Lichtimmission) BEWERTUNG DER BETROFFENHEIT Für alle Fledermäuse stellt die Planung auf Flurstück 24188/2 lokal keinen großen Eingriff dar. Beide Flurstücke werden vorwiegend als Transferkorridor und als Jagd-/Nahrungshabitat genutzt. Da die Leitlinien entlang der Pfalzbahnstraße im Wesentlichen erhalten bleiben und der Verlust an Lebensraum Jagdhabitat kompensiert wird durch die verbleibenden großen Flächen wie auch die Nachbarflächen, stellt das Vorhaben unter Einhaltung der in Kapitel 6 aufgeführten Maßnahmen kein erheblicher Eingriff dar. Die Untersuchungsflächen stellen keine essentiellen Nahrungs-; Jagd- und Ruhehabitate dar. Für die Gesamtfläche betrachtet wird für alle Fledermäuse dauerhaft der Eingriff als sehr gering eingestuft. Bei Ausführung der aufgeführten Maßnahmen sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten. 54 Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ ALAND 4.6.2.3 Reptilien - Mauereidechsen BESCHREIBUNG DER BETROFFENHEIT Die geschätzte Bestandsgröße für die Mauereidechsenpopulation liegt bei knapp unter 500 Tieren (Alttiere, Subadulte, Jungtier). Der Aufenthaltsbereich der Mauereidechsen konzentriert sich auf die Fläche zwischen den Bahngleisen und dem Betonsockel der Pfalzbahnstraße. Beide Flurstücke sind fast vollständig als Lebensstätten für Mauereidechsen erfasst. Flurstück 24188/2 wird fast vollständig bebaut. Die Lebensstätten gehen dort vollständig verloren. Auf Flurstück 40004/1 werden Lebensstätten geringfügig zerstört. Zusammengefasst sind die Mauereidechsen betroffen von: Vollständiger, dauerhafter Verlust von Lebensstätten (Nahrungs-, Fortpflanzungs-, Überwinterungshabitat) durch Zerstörung von Vegetation und Erdarbeiten Störung von Habitatverbindungen Tötung von Tieren und deren Gelege durch Rodungen, Erdarbeiten, Baustelleneinrichtung etc. Temporäre Störung/Beunruhigung durch Lärm-, Licht- und Staubimmissionen, Erschütterungen während und nach den Bauarbeiten Tötung von Mauereidechsen durch Überfahren (Zufahrtstraße Tiefgarage) Dauerhafte Störungen/Beunruhigungen durch erhöhten Freizeitnutzungsdruck, freilaufende Haustiere, Spaziergänger, Trampelpfade BEWERTUNG DER BETROFFENHEIT Für die Mauereidechsen stellt das Bauvorhaben lokal einen erheblichen Eingriff in die Population dar. Die Mauereidechsen verlieren durch Versiegelung und Überbauung ihre Lebensräume. Diese müssen durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen werden. CEF- Maßnahmen sind für die betroffenen Mauereidechsen erforderlich. Unter Umsetzung von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen sowie unter Einhaltung der weiteren in Kapitel 6 aufgeführten Maßnahmen stellt das Vorhaben keinen erheblichen Eingriff dar. Für die Gesamtfläche betrachtet wird für die Mauereidechsen dauerhaft der Eingriff als mittel eingestuft. Bei Ausführung der aufgeführten Maßnahmen sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten. Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ 55 ALAND 4.6.2.4 Insekten: Wildbienen, Libellen, Schmetterlinge, Heuschrecken, Laufkäfer, Grabwespen und Spinnen Nachgewiesen und betroffen vom Bauvorhaben sind: 34 heimische, spezialisierte Wildbienenarten (alle besonders geschützt BNatSchG) 3 Grabwespenarten 9 Laufkäferarten 22 heimische Spinnenarten 9 heimische Schmetterlingsarten (davon 5 besonders geschützt nach BNatSchG) 6 heimische Libellenarten (alle besonders geschützt nach BNatSchG) 11 heimische Heuschreckenarten (davon 2 besonders geschützt nach BNatSchG) Die Nachweise zeigen eine hohe Diversität von spezialisierten und seltenen Arten, die von der Besonderheit des Lebensraumes zeugen. BESCHREIBUNG DER BETROFFENHEIT Für die Wildbienen ist der Verlust an Nahrungspflanzen bzw. Reproduktionsstätten eine Beeinträchtigung. Die nachgewiesenen Insekten sind durch den umfassenden Verlust ihres besonderen und seltenen Lebensraumes betroffen. Auf Grund der spezialisierten Lebensweise, die sehr an diese trockenen, heißen und dünn bewachsenen Standorte gebunden ist, sind sie durch einen großräumigen Verlust beeinträchtigt. Flurstück 24188/2 wird fast vollständig bebaut. Die Lebensstätten gehen dort vollständig verloren. Auf Flurstück 40004/1 werden Lebensstätten nur sehr geringfügig zerstört. Zusammengefasst sind die Insekten betroffen von: Vollständiger, dauerhafter Verlust von Lebensstätten (Nahrungs-, Fortpflanzungs-, Überwinterungshabitat) durch Zerstörung von Vegetation und Erdarbeiten Störung von Habitatverbindungen Tötung von Tieren durch Rodung, Erdarbeiten, Baustelleneinrichtung etc. Temporäre Störung/Beunruhigung durch Staubimmissionen während der Bauarbeiten BEWERTUNG DER BETROFFENHEIT Für fast alle nachgewiesenen Insekten stellt das Bauvorhaben lokal einen erheblichen Eingriff dar. Durch die Zerstörung von Teilbereichen des Trockenbiotopes gehen die Lebensstätten spezialisierter Insekten verloren. Auf die Gesamtfläche bezogen wird für die Insekten die Auswirkungen einer Durchführung der Planung mit mittel bewertet. Im Rahmen der CEF-Maßnahmen C1 und C2 für die Eidechsen wird dieser Lebensraum, der mit den hier nachgewiesenen Insektenarten, den wichtigsten Nahrungsraum für die Eidechsen darstellt, weitreichend neu entwickelt. Die extensive Dachbegrünung wird für flugfähige Insekten einen Lebensraumersatz bieten. Für flugunfähige Insekten stellen C1 und C2 neu gewonnene Lebensräume dar. Die verbliebenen Trockenflächen müssen dauerhaft durch entsprechende Pflegemaßnahmen erhalten bleiben (siehe Kap. 6 und Durchführungszeitplan). Bei Ausführung der aufgeführten Maßnahmen sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten. 56 Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ ALAND 4.6.3 Biologische Vielfalt BESCHREIBUNG DER BETROFFENHEIT Nach Umsetzung der baulichen Planung ist überwiegend der Bereich der nach dem NVK (2017) als gering eingestuft wird betroffen. Großmaßstäblich betrachtet sollte der Bereich des Trockenbiotopverbundes zu dem als hoch eingestuften Bereich zählen. Denn dieser stellt einen seltenen Lebensraum für hochspezialisierte Arten dar. Zusammengefasst ist dieser betroffen von: Vollständiger, dauerhafter Verlust durch Zerstörung von Vegetation und Lebensstätten, Überbauung und Versiegelung Dauerhafte, negative Beeinflussung durch erhöhten Freizeitdruck auf die Restflächen BEWERTUNG DER BETROFFENHEIT Durch den Teilverlust einer Fläche mit hoher biologischer Vielfalt an Formen von Lebensgemeinschaften und Biotopen wird lokal der Eingriff als mittel bewertet. Im Rahmen der CEF-Maßnahmen für die Eidechsen ist dieser seltene Lebensraum für hochspezialisierte Arten weitreichend neu zu entwickeln. Dieser Bereich stellt den wichtigsten Nahrungsraum für die Eidechsen dar. Auf den verbliebenen Restflächen sollte dieser dauerhaft durch entsprechende Pflegemaßnahmen erhalten bleiben (Kapitel 6). 4.7 Schutzgut Mensch Tab. 4.7: Beschreibung der Betroffenheit des Schutzguts Mensch Art der Wirkung Beschreibung der Betroffenheit und deren Auswirkungen Baubedingt Beeinträchtigung durch Baustellenverkehr und Baustellenlärm (Emissionen von Lärm, Abgasen, Staub, Licht) der Anwohner Anlagebedingt Versiegelung/Umnutzung: Verlust an Freizeitfläche (Anwohner: Spaziergänger mit Hunden) Wohnbebauung auf Altablagerungen (Neubewohner) Betriebsbedingt Beeinträchtigung durch erhöhten Straßen- und Publikumsverkehr (Lärm, Licht, Abgase) (Anwohner) Lärmbeeinträchtigung, Erschütterungen, sek. Luftschall (Nbw) Änderung des Landschaftsbildes Wechselwirkung Mensch Pflanzen u. Tiere (Erholungsfunktion), Klima (Beeinflussung des Lebensraumes), Wasser (notwendige Ressource), Landschaftsbild (Erholungsnutzung) Kumulative Wirkung Lärmbelastung aus Kombination existierender Lärmbelastung mit neuer Lärmbelastung durch Bebauung (Verkehr, Menschen) Lärmreduktion durch Schallschutz Quartierbebauung Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ 57 ALAND BESCHREIBUNG DER BETROFFENHEIT Während der Bauphase von voraussichtlich Sommer 2018 bis Dezember 2019 ist mit zeitlich beschränkten Beeinträchtigungen (Lärm, Abgase, Staub, Licht) für die Anwohner durch die Arbeiten auf der Baustelle und den Baustellenverkehr zu rechnen. Die Bauarbeiten finden nur tagsüber statt. Die Baustelleneinrichtung beschränkt sich auf das Flurstück 24188/2. Flurstück 24188/2 wird überbaut und teilweise versiegelt und steht dann nicht mehr als Hundeauslauffläche zur Verfügung. Betriebsbedingt ist auf Grund der Bebauung mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen sowie mit mehr Publikumsverkehr zu rechnen. Die Parkplatzsituation an der Maxauer Straße ist auf Grund der Nähe zum Gewerbegebiet heute schon prekär. Durch die weitere Erschließung ist mit einem höheren Bedarf an Parkplätzen zu rechnen. Es stehen ausreichend Anwohner- und Besucherparkplätze in der Parkgarage und auf dem Grundstück zur Verfügung. Das Schutzgut Mensch ist diesbezüglich nicht betroffen. Anwohner wie Neubewohner sind durch Lärm stark betroffen. Die Lärmbelastung wird daher extra in Kapitel 4.7.1 behandelt. Flurstück 40004/1 bleibt fast vollständig im jetzigen Zustand. Zeitweise kann während der Bauphase der Zugang zur Maxauer Straße vom/zum Bahnhof Knielingen gesperrt sein. Dabei handelt es sich um zeitlich beschränkte Belastungen, die aus den Bebauungen resultieren. Das Landschaftsbild wird lokal abgeändert. BEWERTUNG DER BETROFFENHEIT Wirkungspfad Boden - Mensch Eine Beeinträchtigung des Schutzgutes Mensch durch die Besiedlung der Altablagerungen wird nicht angenommen. Zwar kommt es an zwei Probestellen nach GHJ (2016) zu Überschreitungen der Prüfwerte für Wohngebiete, jedoch sind diese in einer für Menschen nicht zugänglichen Lage nachgewiesen, sodass ein Kontakt unwahrscheinlich sei. Die Bodenluft wurde in den vorliegenden Gutachten (ROTH 1999, GHJ 2016) für Menschen als unschädlich eingestuft. Freizeitnutzung, Landschaftsbild, Parkplatzsituation, zeitlich beschränkte Belastungen durch die Bebauung Das Schutzgut Mensch wird vornehmlich während der Bauarbeiten beeinflusst. Diese sind jedoch zeitlich beschränkt. Der Verlust an Freizeitfläche durch die Bebauung ist als sehr gering zu beurteilen. Die Flächen werden aktuell nur geringfügig genutzt und ein Großteil der Fläche bleibt zugänglich und im naturnahen Zustand. Die jetzige Situation mit Müllablagerungen sowie die fehlende Durchgängigkeit laden generell nur gering zur Freizeitnutzung ein. Die Parkplatzsituation in der Maxauer Straße wird sich nicht verschlechtern, da Bewohnern wie Besuchern ausreichend Parkplätze in der Tiefgarage, an den Doppelhäusern und im Außengelände angeboten werden. Dafür stehen insgesamt 80 PKW-Parkplätze für die Bewohner der Geschosswohnungsbauten und 21 Besucherparkplätze zur Verfügung. Zusätzlich sind 140 überdachte Fahrradstellplätze vorgesehen. Für das Schutzgut Mensch wird der Eingriff als sehr gering eingestuft. 58 Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ ALAND 4.7.1 Lärmbelastung BESCHREIBUNG DER BETROFFENHEIT Es werden einerseits die Lärmauswirkungen für die Anwohner während der Bauarbeiten und nach Umsetzung des Bauvorhabens, wie auch die Belastungen aus den bestehenden Lärmquellen für die zukünftigen Bewohner der Doppelhäuser und Mehrfamilienhäuser betrachtet. Während der Bauphase von voraussichtlich Sommer 2018 bis Dezember 2019 ist für die Anwohner mit Beeinträchtigungen von Lärm, Staub, Licht und Abgasen durch die Arbeiten auf der Baustelle und den Baustellenverkehr zu rechnen. Die Bauarbeiten finden nur tagsüber statt, eine nächtliche Lärmbelastung ist daher auszuschließen. Nach den Ergebnissen des Lärmgutachtens von DIEBAUINGENIEURE (2017) ist die Hauptlärmquelle auf dem Grundstück der Verkehr insbesondere der Bahnverkehr, zweitrangig ist der Straßenverkehr aus der B10 und der Rheinstraße, zuzüglich des (nächtlichen) Gewerbelärmes. Betrachtung des Gesamtverkehrs Auf dem gesamten Gelände der geplanten Quartiersbebauung, wie auch in der Bestandsbebauung, werden die Grenzwerte des 16. BImSchV ganztägig überschritten. Die vorhandene Lärmbelastung im Untersuchungsgebiet z.B. durch die Bahnlinie ändert sich bei der Durchführung der Planung von GJL. Dabei werden die Pegelwerte in der umliegenden Bebauung deutlich reduziert (DIEBAUINGENIEURE 2017). Tab. 4.8: Pegelwerte Tag und Nacht in dB(A), DIEBAUINGENIEURE2017 Teilweise werden nach der Bebauung die Grenzwerte des 16. BImSchV auf dem Grundstück eingehalten, z.B. teilweise in den zentralliegenden Außenwohnbereichen (Erdgeschoß). Auf der schallquellenzugewandten Seite (insbesondere zur Bahnlinie) werden die Grenzwerte weit überschritten. Nach DIN 18005 sind bei Bauprojekten für allgemeine Wohngebiete tagsüber 55 dB(A) und nachts 40/45 dB(A) vorgesehen. Diese werden an allen Außenfassaden nachts immer und tagsüber teilweise überschritten. Die Werte der DIN 18005-1 sind keine Schwellenwerte für gesundheitliche Beeinträchtigungen, noch haben sie eine gesetzliche Bindung. Gemäß geltender Rechtsprechung können diese mit städtebaulicher-sachlicher Begründung toleriert Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ 59 ALAND werden (DIEBAUINGENIEURE 2017). Schallschutzmaßnahmen zur Einhaltung der DIN 18005-1 sind nur mit immens hohem bautechnischem Aufwand, wie Überdachung aller Freiflächen zu erreichen. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV werden insbesondere nachts und in den oberen Geschossen fast überall um mindestens 4 dB überschritten. Im Erdgeschossbereich (lärmabgewandt) werden die Grenzwerte weitgehend tagsüber und nachts eingehalten, daher ist die Nutzung der Freibereiche nach aktueller BGH Rechtsprechung ohne Gesundheitsschäden für die Bewohner möglich (Grenzwerte tags 70 dB(A), nachts 60 dB(A)) (siehe nachfolgende Abbildungen). Die größten Überschreitungen finden sich in den oberen Geschossen der Doppelhäuser und der Mehrfamilienhäusern. Diese Darstellungen sind im aktuellen Gutachten (DIEBAUINGENIEURE 2017) zu finden. Abb. 4-4: Überschreitung Grenzwerte 16. BImSchV an der Bebauung (tagsüber Erdgeschoss) 60 Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ ALAND Abb. 4-5: Überschreitung Grenzwerte 16. BImSchV an der Bebauung (nachts Erdgeschoss) Betrachtung des Gewerbelärms Zuzüglich ist die Geräuscheinwirkung des Gewerbelärms (insbesondere „Siemens-Areal“) als Flächenschallquelle auf die Neubebauung zu betrachten. Modelliert wurde mit einem worst- case-Szenario für den gewerblichen Flächenschall. Nur das Siemensareal wurde als nächtliche Lärmquelle identifiziert, daher ergeben sich für nachts folgende maximale Pegel der Gewerbelärmquellen. Tab. 4.9: Maximale Pegel Gewerbelärmquelle (DIEBAUINGENIEURE 2017) Für die weiter entfernten Vereine konnten die Pegel der DIN 18005-1 angesetzt werden. Für die angrenzende Gärtnerei wurde der Pegelwert angepasst, da die möglichen 60 dB(A) nach der DIN 18005-1 eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm 6.1 wäre. Für das Siemens-Areal wurden ebenso die Emissionswerte ermittelt (Gebietseinordnung Bestandsbebauung als Mischgebiet). Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ 61 ALAND Die Ergebnisse der Modellierung des Gewerbelärms (4 m über Grund) sind in den nachfolgenden Abbildungen (Abb. 4-6: Gewerbelärm, 4 m über Grund (tagsüber) , Abb. 4-7: Gewerbelärm, 4 m über Grund (nachts)) für das Quartier dargestellt. Betroffen von Gewerbelärm sind insbesondere die höher gelegenen nach Osten exponierten Wohnbereiche. Insbesondere die Fassaden der Doppelhäuser zur Maxauer Straße hin sind vom Gewerbelärm betroffen und besitzen eher „Mischgebietscharakter“, da sie nach der TA Lärm noch als Gemengelage eingestuft werden könnten. Aber auch die Fassaden der Mehrfamilienhäuser zum Siemens-Areal sind von Überschreitungen betroffen. Dort werden teilweise die Immissionsrichtwerte tagsüber um 1dB überschritten. Der höchste Wert ist im Dachgeschoss des Doppelhauses 2 mit rund 4 dB zu finden. Nach der TA Lärm sind in Gemengelagen die Immissionsrichtwerte für Kern, Dorf- und Mischgebiete nicht zu überschreiten. Abb. 4-6: Gewerbelärm, 4 m über Grund (tagsüber) 62 Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ ALAND Abb. 4-7: Gewerbelärm, 4 m über Grund (nachts) In der untenstehenden Tabelle sind die im Gutachten verwendeten maßgeblichen Außenlärmpegel aufgeführt. Diese wurden soweit pauschalisiert, dass nur nach Gebäudetyp und Zeit unterschieden wird (Immissionsrichtwert TA Lärm mit Überschreitung) und keine Betrachtungen der Einzelfassaden stattfanden. Tab. 4.10: Maximale Ansätze Gewerbelärm Schalldämmmaße Der nach TA Lärm und DIN 4109 berechnete maßgebliche Außenlärmpegel für Gewerbe- und Verkehrsemissionen wird in den nachfolgenden Abbildungen 7: 1-3 jeweils pro Stockwerk dargestellt. Deutlich werden die Überschreitungen entlang der Bahnlinie. Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ 63 ALAND 64 Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ ALAND Abb. 4-8: 1-3: Gebäudelärmkarten maßgeblicher Außenlärmpegel Tab. 4.11: Schalldämm-Maß nach DIN 4109:1989 Dabei ergeben sich Lärmpegelbereiche von II bis VI. Folglich sind die Schalldämmmaße (R'w,res) nach DIN 4109 für die Außenbauteile einzuhalten. Diese sind in der Tabelle 4.11 aufgelistet. Die Schalldämmmaße gelten für das gesamte Außenbauteil, das auch aus mehreren Teilen, wie Außenwand, Fenster, Rolladenkasten und Lüftungen bestehen kann (dann muss dieses Maß aus der Summe aller einzelnen Teile ermittelt werden). An der Maxauer Straße übersteigt meist der Tagpegel des Gesamtverkehrs den Nachtpegel. Übersteigt der Nachtpegel den maßgeblichen Außenlärmpegel wird dieser nach DIN 4109 berücksichtigt. Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ 65 ALAND Vorgesehene Schallschutzmaßnahmen Es müssen aktive und passive Schallschutzmaßnahmen auf Grund des hohen Außenlärmpegels durchgeführt werden. Aktive sind den passiven Schallschutzmaßnahmen vorzuziehen. Folgende Maßnahmen werden vorgeschlagen: Lärmschutzwand entsprechend den schalltechnischen Erfordernissen: die Einzelhäuser werden verbunden und sind Teil dieser (Hauswände mehrschalig, hohe Schallschutzanforderungen), Höhe bis zur Oberkante der Attiken der Mehrfamilienhäusern, Länge Wand bis mind. 12 m nach Nordwesten bzw. mind.14 m bis nahe der Grundstücksgrenze eine angepasste Grundrissgestaltung der Wohneinheiten mit einer Orientierung weg von der Bahnlinie für schutzbedürftige Räume und Außenwohnbereiche (auch Balkons) ohne bauliche Schallschutzmaßnahme Festverglasungen zur Bahnlinie hin schallgedämmte Außenbauteile wie Schallschutzverglasung (z. B. Kastenfenster, 6 mm Stärke, 4-fach verglast, nicht zu öffnen zur Bahnlinie hin, mündliche Mitteilung Herr Brand am 03.05.2017) schallgedämmte Lüftungseinrichtungen in Schlafzimmern lichtdurchlässige (Vogelschutzglas), fortgeführte geschlossene, ca. 2 m hohe Brüstungen entlang der Dachterrassen (Doppelhäuser) als Lärmschutz bis zur Attika des Staffelgeschosses (Nordwest- und Nordost-Fassaden) (DIEBAUINGENIEURE 2017a, 2017b) zum Schutz vor Gewerbelärm (alternativ durch Messung Nachweis, dass Immissionsrichtwerte eingehalten werden) Zusätzliche Lärmschutzwände zur Abschirmung der Wohnbauten vor Gewerbelärm sind städtebaulich nicht vertretbar, da diese unmittelbar vor die Doppelhäuser platziert werden müssten. Eine Umsetzung des untersuchten Planentwurfs des Architekturbüros GJL, der eine Nutzung der ebenerdigen Flächen als Außenwohnbereiche vorsieht, sei ohne gesundheitliche Bedenken möglich (Textliche Festsetzungen vom 06.03.2017). Die geplanten baulichen Lärmschutzmaßnahmen schaffen, laut Gutachter, auf dem Plangrundstück ein gesundes Wohnklima. 66 Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ ALAND Lärmbeurteilung Zufahrt zur Tiefgarage und den Parkplätzen Die Beurteilung nach TA Lärm für die Schallquellen Tiefgarage (80 Stellplätze) und Besucherparkplätze (21 Plätze) mitsamt Zu- und Abfahrtsverkehr erfolgte separat im Gutachten von CLEMENZ & BRAND 2017A. Die Parkplätze der Doppelhäuser werden nicht mit berücksichtig, da diese der Wohnnutzung zugehörig seien und keine erheblichen Störungen hervorrufen, sofern diese der bauordnungsrechtlich vorgeschriebenen Stellplatzzahl entspricht (hier: ein Stellplatz pro Doppelhaushälfte). Die Tiefgarage ist nach Südwesten mit unterschiedlich großen Lüftungsöffnungen ausgestattet. Das Tor ist geplant als Rollgittertor und daher schalldurchlässig. Flächenschallquellen sind somit die Tor- und die Lüftungsöffnungen. Zu- und Abfahrtswege sind als Linienschallquellen identifiziert. In die Berechnungen gehen die Geräusche beim Öffnen und Schließen des Tores und beim Überfahren der Regenrinne nicht ein, da diese technisch lärmmindernd konstruiert sind. Die Emissionen der Tiefgaragenöffnungen wie auch der Besucherparkplätze erfolgten über die Parkplatzlärmstudie 2007. Die Betriebsdauer ist allgemein für 0 Uhr bis 24 Uhr angenommen. Tab. 4.12: Bewegungshäufigkeiten tagsüber und nachts (nach CLEMENZ & BRAND 2017A) Bewegungshäufigkeit Tags: Bewegungen/Stellplatz/h Bewegungshäufigkeit nachts (lauteste Nachtstunde): Bewegungen/Stellplatz/h Besucherparkplatz 0,4 0,15 Parkplatz Tiefgarage 0,15 0,09 Die stündliche Verkehrsstärke ergibt sich jeweils aus den Bewegungshäufigkeiten und der Stellplatzanzahl. Des Weiteren ging in die Berechnungen der Bodenfaktor G mit überwiegend 1,0 für weiche Böden ein. Schallharte Oberflächen wurden mit G=0,00 berücksichtigt. Insgesamt wurde von einer Nutzung als allgemeines Wohngebiet (WA) mit den Immissionsrichtwerten (inkl. Vorhaltemaß) von tags 49 dB(A) und nachts 34 dB(A) ausgegangen. Der Maximalpegel beträgt tags 85 dB(A) und nachts 60 dB(A). Die Berechnungen erfolgten für Immissionsorte der bestehenden und geplanten Wohnbebauung. Vorgesehene Lärmminderungsmaßnahmen: Konstruktion einer eingehausten Tiefgaragenrampe, mit seitlicher und oberseitiger ca. 20 cm starker Betonkonstruktion mit einer Schalldämmung von R w > 50 d (Einhausung endet auf Höhe der Lärmschutzwand), innenseitige schallabsorbierende Verkleidung der Tiefgaragenrampe von nicht regenbewitterten Wand- und Deckenflächen (z. B. 50 mm Tektalan A2-SD, A2-TK- 035/2, o. glw.), Ausbildung einer 90 cm hohen Brüstung/Attika auf dem Dach der Rampeneinhausung, Tiefgaragentor und Regenrinne entsprechen dem Stand der Lärmminderungstechnik Zufahrt Tiefgarage asphaltiert (lärmmindernd)(Herr Brand, mündlich am 24.07.2017), Besucherparkplatz sind mit Rasengittersteine ausgestattet. (nach CLEMENZ & BRAND 2017A). Die angepasste Bauweise der Zufahrt wird von keiner höheren Lärmbelastung für die An- und Bewohner ausgegangen. Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ 67 ALAND BEWERTUNG DER BETROFFENHEIT Die zeitlich begrenzten Belastungen der Anwohner durch die Bauarbeiten sind unter Berücksichtigung der AVV Baulärm tolerabel. Dazu können Maßnahmen zur Minderung des Baulärms wie die Verwendung geräuscharmer Baumaschinen zählen. Für Schutzgut Mensch (Anwohner) wird bezüglich der Lärmbelastung auf Grund der Ergebnisse der vorliegenden Gutachten das Vorhaben unter Berücksichtigung der formulierten Maßnahmen als gering eingestuft. Nach der Bebauung verringert sich die vorhandene Lärmbelastung ganztägig durch den Bahnverkehr für die direkten Anwohner durch die abschirmende Wirkung der Wohnbebauung (Senkung um mindestens 5dB(A)). Unter Einhaltung der Lärmminderungsmaßnahmen liegt die Lärmbelastung durch den neuen Zu- und Abfahrtsverkehr zum Quartier unter den Immissionsrichtwerten. Die Außengeräusche durch den Verkehr und das Gewerbe werden unter Einbehaltung der Vorschriften auf einem nicht gesundheitsgefährdetem Pegel gehalten (DIEBAUINGENIERUE 2017). Dass Außengeräusche wahrnehmbar sind, muss toleriert werden, auch unter Erfüllung der Normen (z.B. Din 4901). Ob die vorhandenen Geräusche als Belästigung erlebt werden, ist ein individuelles, personenbezogenes Empfinden, dass auch so entschieden werden sollte. Für Schutzgut Mensch (Neubewohner) wird bezüglich der (bestehenden) Lärmbelastung auf Grund der Ergebnisse des vorliegenden Gutachtens das Vorhaben unter Berücksichtigung der formulierten Schallschutzmaßnahmen als gering bis mittel eingestuft. 4.7.2 Erschütterung und sekundärer Luftschall BESCHREIBUNG DER BETROFFENHEIT Für die Neubewohner in unmittelbarer Nähe zur Schienenstrecke Karlsruhe-Wörth liegend sind mögliche Belastungen durch Erschütterungen und sekundärem Luftschall resultierend aus dem aktuellen Zugverkehr (Regionalbahn Elektrisch und Diesel sowie Güterzüge) untersucht und nach dem prognostizierten Zugverkehr im Jahr 2025 geschätzt worden (WÖLFEL 2017). Erschütterungen sind im Bundesimmissionsschutzgesetz als mögliche Belästigung geführt. Eine Einstufung erfolgte nach DIN 4150-2/BauNVO für ein reines Wohngebiet. Der Luftschall wird nach der TA Lärm beurteilt. Die Messungen erfolgten an 6 Messpunkten von der Bahnstrecke zur Maxauer Straße hin linear angeordnet. Gemessen wurde wochentags, tagsüber am 24.03.2017. Die ermittelten Werte für Tag und Nacht erfolgten über die aktuellen DB Zugzahlenangaben. BEWERTUNG DER BETROFFENHEIT Nach dem vorliegendem Gutachten (WÖLFEL 2017) sind für moderate Maßnahmen für den Erschütterungsschutz (Frequenzabstimmung Decke, Isolierung Kellerwände zur Bahnstrecke) notwendig. Mit Überschreitungen der zulässigen Grenzwerte der DIN 4150-2 in Abhängigkeit 68 Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ ALAND von der Deckeneigenfrequenz sind mindestens in den Geschosswohnungsbauten bei Messpunkt 2 (unmittelbar an Schallschutzmauer) und bei den Doppelhäusern (Messpunkt 5 und 6) zu rechnen. Laut Fachgutachter (WÖLFEL 2017) ist unter der Voraussetzung der Vermeidung von Deckeneigenfrequenzen unterhalb von 16 Hz, bzw. unterhalb von 20 Hz bis 26 m Entfernung zum Gleis, können die Anhaltswerte für allgemeine Wohngebiete gemäß Prognoseberechnung eingehalten werden. Die Deckeneigenfrequenzen sind zu überprüfen. Sollten diese überschritten werden sind konstruktive Maßnahmen zu ergreifen (z.B. Planung Zimmergrößen respektive geringer Deckenstützweiten). Alternativ kann eine Modellierung der Erschütterungen zur genaueren Prognose anhand eines numerischen Gebäudemodells erfolgen. Die Grenzwerte für den prognostizierten sekundären Luftschalls in Abhängigkeit von den begutachteten Deckeneigenfrequenzen (8 Hz bis 80 Hz) werden nach der TA Lärm eingehalten. Unter Einhaltung der Minimierungsmaßnahmen Eigenfrequenzen der Decken > 20 Hz und der Isolierung der Tiefgaragenwand (Bahngleisseitig) wird für das Schutzgut Mensch (Neubewohner) die Erschütterungsbelastung als gering eingestuft. Ob die ggf. noch spürbaren Erschütterungen als störend empfunden werden, ist abhängig von der Sensibilität der dort wohnenden Personen. Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ 69 ALAND 4.8 Schutzgut Landschaftsbild BESCHREIBUNG DER BETROFFENHEIT Hierbei handelt es sich um eine Überformung der Landschaft am ehemaligen Gestaderand von Knielingen. Ein Flächenverbrauch durch Wohnbebauung von ca. 7.600 m² findet statt. Es zählt auch eine geringe Versiegelung in der Summe zur Änderung des Landschaftsbildes. Das gesamte nähere Umfeld im Plangebiet ist geprägt von Gewerbe und Verkehrsflächen. Die ehemalige Gestadekante ist durch den Bahndamm und die Zufahrtswege kein landschaftsprägendes Element mehr. Das Tiefgestade wurde im Umfeld vollkommen verändert. Das Gebiet unterliegt einer starken Lärmbelastung. Teilweise werden die Gehölzriegel von Robinien und neophytischen Gehölzen dominiert. Das öffentliche Wegenetz zwischen Knielingen und Mühlburg ist hier durch die Bahngleise unterbrochen. Es finden sich insgesamt wenige Strukturen. Die Bebauung des Flurstückes 24188/2 schließt eine Lücke am Siedlungsrand von Knielingen auf einer ehemaligen Altablagerung. Die mit der Maxauer Straße abschließenden Doppelhaushälften entsprechen in etwa der ortsüblichen Bebauung von ein und drei bis vier stöckigen Mehrfamilienhäusern. Die geplanten Mehrfamilienhäuser ragen über die bisher übliche Grenze hinaus, führen diese jedoch fort nach Südwesten. Die massive, blockige Bauweise der Mehrfamilienhäuser mit Schallschutzwand wird durch eine Begrünung mit Kletterpflanzen und eine Verglasung aufgelockert. Sichtbeziehungen ergeben sich vorwiegend entlang des Bahndammes bzw. entlang der Gestadekante von NW nach SE. Des Weiteren ist das Bauvorhaben von Bahnreisenden im Zug deutlich sichtbar. (LFU 2005) Tab. 4.13: Beschreibung der Betroffenheit des Schutzguts Landschaftsbild Art der Wirkung Beschreibung der Betroffenheit Baubedingt Beeinträchtigung durch Baustellenbetrieb, Lichtimmissionen Anlagebedingt Abweichung von der Bebauungsgrenze am Stadtrand Betriebsbedingt - Wechselwirkung Landschaftsbild Mensch (Veränderung durch Bebauung und Nutzung), Arten und Biotope (Strukturvielfalt durch Vegetation), Wasser (Gestaltung des Geländes), Boden (Grundlage für Vegetation), Klima (Vegetation) Kumulative Wirkung - BEWERTUNG DER BETROFFENHEIT Das Landschaftsbild entspricht nicht mehr dem natürlichen Landschaftsbild. Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft (BNatSchG § 1) ist hier durch frühere menschliche Nutzungen und Umgestaltungen nicht mehr vorhanden. Auf Grund der Vorbelastung des Plangebiets wird der Eingriff in das Schutzgut Landschaftsbild als gering eingestuft. 70 Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ ALAND 4.9 Schutzgut Kultur- und Sachgüter BESCHREIBUNG DER BETROFFENHEIT Es sind keine Kultur- und Sachgüter von den Planungen betroffen. 4.10 Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen In der anschließenden Tabelle sind die im vorherigen Kapitel beschriebenen Umweltauswirkungen auf die genannten Schutzgüter bei Umsetzung der Planung tabellarisch kurz zusammengestellt. Grundlage dafür sind die Bestandssituation und die Vorbelastungen des Gebiets. Umweltbericht „Maxauer Straße“ 71 ALAND Tab. 4.14: Voraussichtliche Umweltauswirkungen der Maßnahmen und Einschätzung ihrer Erheblichkeit: erhebliche und/oder nachhaltige Beeinträchtigungen sind hervorgehoben Betroffenes Schutzgut Beeinträchtigung durch Charakterisierung der Beeinträchtigung Maß für die Beeinträchtigung** n. q. nicht quantifizierbar Bewertung der Auswirkungen (LANA 1996) Liegt ein Eingriff nach BNatSchG § 14 ff vor? Boden Abtragung, Aufschüttung, Verdichtung und Versiegelung: - Vorwiegend anthropogene, teils belastete Böden (Auffüllungen, Verunreinigungen) Dauerhafte, anhaltende Beeinträchtigung eines sehr gering wertvollen Bodentyps Flächengröße ca. 3.900 m 2 Gering (nicht erheblich) Nachhaltig, dauerhaft Nein Abtragung, Aufschüttung, Verdichtung und Versiegelung: - Natürliche Böden Dauerhafte, anhaltende Beeinträchtigung eines gering wertvollen Bodentyps Teilweise Aufwertung belasteter Böden durch Entsorgung und Aufschüttung mit unbelastetem Unter- und Oberboden n. q. im Bereich der Doppelhäuser Gering (nicht erheblich) Nachhaltig, dauerhaft Teils positiv - Aufwertung Nein Baubedingte Schadstoffeinträge Schadstoffeinträge in Boden sind während den Bauarbeiten möglich. Das Umweltrisiko wird als niedrig eingestuft. n. q. Vermeidbar (nicht erheblich) Nein Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser) Veränderung der Grundwasserneubildungsrate durch Versieglung einer großen Fläche Oberflächenwasser Eine schadlose Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers ist auf dem Gelände vorgesehen. Der Oberflächenabfluss wird durch Flächenbegrünung (Dach/Tiefgarage) verzögert. n. q. Vermeidbar (nicht erheblich) Nein Baubedingte Stoffeinträge Schadstoffeinträge in Grundwasser sind während den Bauarbeiten möglich. n. q. Vermeidbar (nicht erheblich) Nein Luft und Klima Schadstoff- und Staubemissionen Flächenversieglung durch Bebauung klimatisch wirksamer Fläche Veränderung der Luftleitbahnen Weitere Abwertung eines geringwertigen Freiflächenklimas am Ortsrand. n. q. Gering (nicht erheblich) Nachhaltig, dauerhaft Nein Arten und Biotope Rodung, Abgrabung, Aufschüttung und Versiegelung von Biotopen a) § 33 Biotop Feldgehölz b) Kernfläche Trockenbiotopverbund Dauerhafter, flächiger Verlust von Biotopen a) ca. 1.500 m 2 b) ca. 600 m 2 Mittel Nachhaltig, dauerhaft (nicht erheblich)* s.u. Nein Rodung, Abgrabung, Aufschüttung und Versiegelung von Lebensstätten a) Vögel (EU-Vogelschutzrichtlinie) Dauerhafter Lebensraumverlust durch vollständigen Verlust von Lebensstätten a) Vögel: vorwiegend Verlust an Aufenthalts-, Nahrungs-, und Fortpflanzungshabitaten durch Rodung von Bäumen und Gebüschen und Versiegelung a) ca. 7.500 m 2 a) gering (nicht erheblich) b) sehr gering (nicht erheblich) c) mittel (nicht erheblich)* s.u. d) mittel (nicht erheblich)* s.u. Nachhaltig, dauerhaft für c) ja u. § 44 ff. Besonderer Artenschutz 72 Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ ALAND Betroffenes Schutzgut Beeinträchtigung durch Charakterisierung der Beeinträchtigung Maß für die Beeinträchtigung** n. q. nicht quantifizierbar Bewertung der Auswirkungen (LANA 1996) Liegt ein Eingriff nach BNatSchG § 14 ff vor? b) Fledermäuse (Anhang IV FFH-Richtlinie) c) Mauereidechsen (Anhang IV FFH- Richtlinie) d) Wildbienen und andere Insekten b) Fledermäuse: vorwiegend Verlust an Nahrungs-, und Aufenthaltshabitaten durch Rodung von Bäumen und Versiegelung c) Mauereidechsen: Verlust an Aufenthalts-, Nahrungs-, und Fortpflanzungs-, und Überwinterungshabitaten durch Versiegelung d) Wildbienen, weitere Insekten: Verlust an Aufenthalts-, Nahrungs-, und Fortpflanzungs-, und Überwinterungshabitaten durch Versiegelung b) n. q., geringfügige Veränderung der Leitstruktur c) ca. 2.100 m 2 d) ca. 5.600 m 2 Mensch Emissionen durch Vorhaben - Schadstoff, Staub - Lärm-, Licht Zeitlich beschränkte Belastungen durch Baustelle, Baugrundstück Flurstück 24188/2 Sehr gering (nicht erheblich) - Flächenversiegelung - Weniger Freizeitflächen - Geringere Erholungsfunktion Dauerhafte Veränderung der geringen Erholungsfunktion Baugrundstück Flurstück 24188/2 Nachhaltig, dauerhaft - Lärmbelastung im Bestand Hohe Lärmbelastung im Bestand durch Verkehr (B10/Bahn/S-Bahn und Siemens-Areal) für An- und Neubewohner: aktive und passive Schallschutzmaßnamen sind notwendig Baugrundstück Flurstück 24188/2 Gering bis mittel - Erschütterungen im Bestand Belastung durch Erschütterungen Minderungsmaßnahmen sind notwendig Baugrundstück Flurstück 24188/2 Gering - Landschaftsbild Veränderungen des Landschaftsbildes - Kleinflächig Rodung von Bäumen, Gebüschen - Nutzungsumwandlung von Brachfläche zu Wohnbebauung Geringe dauerhafte Veränderung des Landschaftsbildes n. q. Gering (nicht erheblich) Nachhaltig, dauerhaft Nein Erholungsnutzung Reduktion der bisher frei zugänglichen, unbebauten Fläche Flurstück 24188/2 Flurstück 40004/1 Gering (nicht erheblich) Nachhaltig, dauerhaft - Kultur- und Sachgüter Nicht betroffen Flurstück 24188/2 Flurstück 40004/1 - * Nur bei Ausführung der aufgeführten Maßnahmen sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten. ** Die Flächengrößen sind teilweise summiert und gerundet Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ 73 ALAND 5 Bewertungsverfahren - Eingriffs- und Ausgleichsunter- suchungen Nach § 14 BNatSchG kann die geplante Bebauung erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes verursachen und ist damit als Eingriff im Sinn des § 14 BNatSchG zu beurteilen. Nach § 15 BNatSchG ist der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen sowie unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen). Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wiederhergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist. Ersetzt ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise hergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neu gestaltet ist....[ ] (BNatSchG § 15 (2)). Verbal-argumentativ sind in den vorherigen Kapiteln die einzelnen Schutzgüter im Ist-Zustand und bei Durchführung der Planung bearbeitet worden. Zur quantitativen Beurteilung der durch die Bebauung entstehenden Beeinträchtigungen der Schutzgüter und des erforderlichen Ausgleichumfangs wird das Bewertungsverfahren nach Ökokonto-Verordnung für den Stadtkreis Karlsruhe (BREUNIG 2016) in Kombination mit der ÖKVO, der Naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung Schutzgut Boden (LUBW 2012) sowie dem Biotopschlüssel Arten, Biotope, Landschaft (LFU 2005) verwendet. In BREUNIG (2016) wurde für die Bewertung der Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen die Umstellung vom Karlsruher Modell auf die Ökokonto-Verordnung durchgeführt. Weitere Abstimmungen erfolgten mit dem Büro Breunig und dem Amt für Umwelt und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe. Es musste im Juni/Juli 2017 eine Anpassung der 2016 erfolgten Bilanzierungen in das neue Bewertungsverfahren der Stadt Karlsruhe erfolgen. 5.1 Bewertung des Eingriffs und des Ausgleichs nach der Ökokonto- Verordnung Die Bewertung des Eingriffs und des Ausgleichs erfolgte nach der Ökokonto-Verordnung Baden-Württemberg (ÖKVO) mit dem für die Stadt Karlsruhe angepassten Bewertungsverfahren im Rahmen des Baurechtlichen Ökokontos nach BREUNIG & SCHALAJDA (2016). Darin werden Besonderheiten des Karlsruher Modells, die in der ÖKVO keine Berücksichtigung finden, umgesetzt. Einige fallspezifische Anpassungen und Besonderheiten sind: Für den Aspekt Grenzlinien werden pauschal 2 Ökopunkte/Meter für alle Grenzlinien zwischen Biotopen vergeben. Lediglich Grenzlinien zwischen unversiegeltem Biotoptypen und versiegelter Fläche erhalten keine Ökopunkte. Die Außenlinie des Plangebiets wurde nicht bewertet, da diese für den Ist-Zustand und die Planung identisch ist. Der Aspekt Verdunstung dient der Bewertung der Schutzgüter Wasser und Klima. Dabei erfolgt die Bewertung nur „innerhalb des bebauten Bereichs des Stadtgebiets“. Nach 100 m Entfernung vom Siedlungsbereich endet der Geltungsbereich. Da im Plangebiet lediglich ein Teil des Feldgehölzes auf dem nördlichen Flurstück (Flurstück 40004/1) außerhalb des Geltungsbereichs liegt und sich dort durch die Planung auch nicht verändert, wurde dieser Aspekt flächendeckend im gesamten Plangebiet bewertet. 74 Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ ALAND Die Fassadenbegrünung geht nach Absprache (mündlich Büro Breunig, Frau Rohde Amt für Umwelt und Arbeitsschutz Stadt Karlsruhe, Juli 2017) nicht als Biotoptyp in die Bilanz ein, da Konvention ist, dass keine vertikalen Flächen bewertet werden. Allerdings wird der Aspekt Verdunstung mit 1 Ökopunkt/m 2 berücksichtigt. Die Dachbegrünung (Substrat ca. 15 cm) wurde als Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte wie die als Saatgut-Spender dienende Fläche bewertet. Von deren Punktzahl wurden 20% abgezogen, da keine Vernetzung mit der Landschaft und dem natürlichen Standort mehr gegeben ist (BREUNIG & SCHALAJDA 2016). Hierin besteht ein Unterschied zur Biotoptypenbewertung nach BREUNIG (LFU 2005), demnach kann Dachbegrünung nicht mit den Planungswerten hochwertiger Biotoptypen von Sonderstandorten (z.B. Trockenrasen, Sandrasen) bewertet werden, „da diese auf Dächern i.d.R. nur rudimentär entwickelt werden können“. Die Einzelbäume wurden gemäß BREUNIG & SCHALAJDA (2016) separat von der Flächenberechnung bewertet. Dabei wurden bei der Pflanzung von Bäumen von heimischen Baumarten (siehe Pflanzliste) ausgegangen. Des Weiteren wurden entsprechend der Pflanzliste Durchschnittswerte für den Stammumfang angenommen: - Im Teilbereich A wurde von 12 Obstbäumen mit bei Pflanzung durchschnittlichem Stammumfang von 11 cm sowie 12 Bäumen mit Stammumfang 17 cm (in den Vorgärten) ausgegangen. - Im Teilbereich B wurde von 9 Bäumen mit einem Stammumfang von 19 cm ausgegangen. Bäume, die innerhalb des Feldgehölzes stehen, fallen nicht unter die Bewertung von Einzelbäumen. Beim Wegfall eines kleinen Teiles des Feldgehölzes (§ 33-Biotops) auf der Baufläche würden darin 26 Bäume, die unter die Baumschutzsatzung fallen, gefällt. 20 Bäume wurden bereits im Februar 2017 gefällt, davon waren die meisten vom Baumgutachter als zu Fällen aufgenommen worden, wenige weitere wurden bei der Begehung mit dem Gartenbauamt als nicht standsicher und nicht erhaltenswert beurteilt. Die Rasengittersteine sind gemäß BREUNIG & SCHALAJDA (2016) als sogenannte Gemengelage bewertet, in der 50% als Lückiger Trittpflanzenbestand (30.70) und 50% als versiegelt (60.21) eingehen. 5.1.1 Schutzgut Boden – naturschutzrechtliche Bewertung des Eingriffs Im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsbewertung für das Schutzgut Boden werden folgende Annahmen getroffen. Für den überplanten Bereich liegen keine Bodendaten als Grundlage für die Bewertung der Bodenfunktionen vor. Das Plangebiet liegt am Rand von Knielingen im städtischen Bereich. Die vorhandenen Belastungen sind den zuständigen Ämtern bekannt. Es kann von überwiegend gestörten Flächen ausgegangen werden. Daher werden nach LUBW (2012b) die Bodenfunktionen für baurechtlich im Innenbereich liegende Böden (in Abstimmung mit dem Amt für Umwelt und Arbeitsschutz Stadt Karlsruhe) angewandt. Für die unversiegelten Böden und ihre Bodenfunktionen ergeben sich daher pauschal Wertstufen von „1“, für versiegelte, sehr stark gestörte oder verfestigte Böden Wertstufen mit „0“. Wege oder Schotterflächen, die nicht vollständig versiegelt, sondern wasserdurchlässig sind – also Versickerung als Restfunktion aufweisen - werden mit „0,33“ bewertet. Für die Durchführung des Bauvorhabens ist mit Bodenveränderungen wie Versiegelung, Abgrabung, Aufschüttung, Bodenverdichtung vorwiegend auf Flurstück 24188/2 zu rechnen. Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ 75 ALAND Als Minimierungsmaßnahmen sind eine flächensparende, bodenschonende Planung und die Innen- vor Außenentwicklung in die Planung eingeflossen (alle Maßnahmen siehe Kapitel 6.2). Zu den Kompensationsmaßnahmen zählen die Dach- und Tiefgaragenbegrünung (ausgehend von Substratmächtigkeiten von min. 15 cm bzw. min. 50 cm) sowie die Vollentsiegelung des Straßenabschnittes zwischen Bahnhof Knielingen und der Abzweigung zur Maxauer Straße auf Flurstück 40004/1 (Fußweg bleibt erhalten). Diese sind positiv mit in die Gesamtbilanz eingeflossen. 5.1.2 Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung Übersicht Die vollständige Bilanzwerttabelle nach der Ökokontoverordnung und BREUNIG & SCHALAJDA (2016) finden sich im Anhang. Eine Übersicht ist in untenstehender Tabelle zu finden. Die Bilanzierung liegt bei -3.812 Ökopunkten (0,7%). Die Bilanzierung ist damit fast vollständig ausgeglichen. Tab. 5.1: Übersicht über die Bilanzwerte Planung und Bestand nach ÖKVO und BREUNIG & SCHALAJDA (2016) Bilanzwert Bestand Biotope 407.617 Bäume 22.985 Boden 87.908 Gesamtfläche [m²] 26.387,0 Wert Bestand 523. 510 Bilanzwert Planung Biotope 382.876 Fassadenbegrünung 637 Bäume 32.262 Boden 103.924 Gesamtfläche [m²] 26.387,0 Wert Planung 519.698 Gesamtbilanz - 3.812 76 Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ ALAND 6 Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 6.1 Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minderung und zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft Durch planerische Vorgaben können erhebliche Umweltauswirkungen vermieden werden. Die folgenden Maßnahmen zur Vermeidung sind als Vorschläge formuliert worden und in den Bebauungsplan übernommen worden. 6.1.1 Vermeidungsmaßnahmen V1 Tageszeitliche Beschränkungen - Alle Arbeiten von Anfang März bis Mitte November im Geltungsbereich nur außerhalb der nächtlichen Aktivitätszeit: Zur Vermeidung von erheblichen baubedingten Störungen der lokalen Fledermauspopulationen müssen alle zwischen Anfang März und Mitte November durchgeführten Arbeiten (Rodungen, Räumungen, Geländevorbereitung, Bauarbeiten) außerhalb der nächtlichen Aktivitätszeit der Fledermäuse stattfinden, also zwischen 15 Minuten vor Sonnenaufgang und 30 Minuten vor Sonnenuntergang. V2 Rodungsarbeiten (Bäume und Gebüsche) für die Baufeldfreimachung, für die Zufahrtstraße und Lagerplätze dürfen nur von Anfang Oktober bis Ende Februar außerhalb der Vogelbrutsaison erfolgen oder bedürfen einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörden (Amt für Umwelt und Arbeitsschutz und ZJD sowie Gartenbauamt Stadt Karlsruhe).* V3 Fällungen sowie das Entfernen von Altholzstrukturen müssen vom Artenschutz- Fachgutachter begleitet werden. Vor der Fällung muss der Fachgutachter die potenziellen Höhlen-Bäume (Nr. 30, 31, 42, 48, 49, 51, 54, 76, 80, 94, Baumgutachten Kastner 2017) auf Fledermäuse absuchen. V4 Kein Befahren der Eidechsenhabitate mit schwerem Gerät (z.B. zur Fällung) V5 Erhalt der Höhlenbäume (siehe Baumgutachten Kastner 2017), bei Abgang erfolgen vorher CEF-Maßnahmen V6 Erhalt der Gebüschstrukturen am Hang zur Kleingartensiedlung (§ 33 Biotop Feldgehölz) V7 Vorwiegender Erhalt der übrigen Gebüschstrukturen (insbesondere § 33 Biotop Feldgehölz) (partiell entlang der Bahnlinie) V8 Erhalt der alten Stiel-Eiche und der Spitz-Ahorn-Bäume (5) entlang der Pfalzbahnstraße V9 Erhalt der Leitstrukturen für die Fledermäuse (entlang Pfalzbahnstraße / Feldgehölz) V10 Erhalt der Trockenbiotope zwischen dem Gleiskörper und der Pfalzbahnstraße V11 Erhalt der Mauereidechsen Habitate, insbesondere zwischen Pfalzbahnstraße und Gleisanlagen V12 Erhalt der Durchgängigkeit der Mauereidechsen Habitate zwischen Gleisen, Böschungen und Feldgehölz (falls Zaun, dann mindestens durchlässig für Eidechsen) Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ 77 ALAND V13 Installation einer fledermausverträglichen und insektenfreundlichen Beleuchtung an der Zufahrtsstraße zur Tiefgarage und innerhalb der Wohnbebauung Von besonderer Bedeutung ist die Vermeidung einer Aus- oder Beleuchtung des Gehölzriegels (Leitstruktur) parallel der Zufahrtstraße zur Tiefgarage. Hier ist nur eine bodennahe und nach oben abgeschirmte Beleuchtung möglich. Zur Vermeidung von erheblichen betriebsbedingten Störungen der lokalen Fledermauspopulationen muss im Wohngebiet auf eine starke und diffuse Straßen- und Grundstücksbeleuchtung verzichtet werden. Hierzu ist der Einsatz einer nach oben hin abgeschirmten und gezielt auf den Weg- bzw. Fahrbahnbereich gerichteten Straßenbeleuchtung sowie einer möglichst lichtschwachen, möglichst bodennah installierten und ebenfalls nach oben abgeschirmten schwachen LED-Beleuchtung in den Grundstücken notwendig. Außerdem sollten die Leuchtengehäuse gegen das Eindringen von Spinnen und Insekten geschützt sein (Schutzart IP54, staub- und spritzwassergeschützte Leuchte) und die Oberflächentemperatur der Leuchte 60°C nicht übersteigen. V14 Anpflanzen heimischer Laubbäume und Gebüsche im Bereich der CEF- Maßnahme für Mauereidechsen (C1) V15 Regional angepasste Bepflanzungen um die Gebäude (Gebüsche, Bäume, Dachbegrünung), Verwendung von heimischem und standorttypischem Saatgut und Pflanzen, Dachbegrünung mit Saatgutübertragung V16 Pflege der Trockenbiotope, regelmäßige jährliche Mahd im Spätsommer zum Schutz vor Verbuschung V17 Anbringen von 5 Nisthilfen für Höhlenbrüter im Bereich des § 33 Biotops/CEF- Fläche C1 nach Anweisung des Fachgutachters V18 Ausschließliche Verwendung von vogelschutzsicheren Verglasungen analog dem Leitfaden „Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht“, hochwirksames Vogelschutzglas Nr. 1-12 (siehe SCHWEIZERISCHE VOGELWARTE SEMPACH 2012 analog ÖSTERREICHISCHE NORM 191040) an verglasten Elementen von Lärmschutzwänden, die nicht an den Innenraum angrenzen an Lärmschutz-Glasbrüstungen an der Attika der Dachterrassen der Doppelhäuser an Glasbalkon- und Terrassenbrüstungen an Eckfensterverglasungen ausschließlich Wahl von Fensterscheiben mit einem Außenreflexionsgrad von maximal 15% zur Vermeidung von Spiegelungen V19 Vorhandene Lüftungsschächte in der Tiefgarage reptiliensicher (engmaschig) abdecken V20 Reduktion der Fahrgeschwindigkeit auf der Zufahrtsstraße zur Tiefgarage auf Schrittgeschwindigkeit, um das Kollisionsrisiko mit Mauereidechsen sowie Lärm zu minimieren V21 Drei Rinnen in unterer Zufahrtsstraße zur Tiefgarage als Schutzbereich und Versteckmöglichkeit für Mauereidechsen. Die Lage der Rinnen ist dem Freiflächenplan (Abschnitt Mitte) des Bebauungsplans zu entnehmen. an beiden Seiten offen zu den Habitatflächen hin leichte Neigung der Rinnen zum Wasserabfluss 78 Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ ALAND Offene, schmale Rinnen mindestens 8cm Breite und mindestens 6 cm Tiefe. Falls Rinnen mit Gitter oder Rost abgedeckt werden, dann ausschließlich mit für Mauereidechsen durchlässigem Maschenrost mit Gitterweite von mind. 2 cm auf 3 cm oder Schlitzbreite von mind. 3 cm V22 Muldenförmige/tiefere Ausbildung des Pflegeweges an Schallschutzwand zur Versickerung möglichen Austrittwassers zur Trockenhaltung des Eidechsenhabitates * Nähere Erläuterungen zur Vorbereitung der Baufläche Entwertung des Eidechsen- und Wildbienen-Habitats: Nach der Rodung im Winterhalbjahr werden besondere Strukturen für Eidechsen händisch entfernt. Eine Mahd folgt ggf. sobald wie möglich, Mähgut muss sofort abgeräumt werden. Aufstellen des Eidechsenzaunes mit Transferkorridor zur Lenkung der Eidechsen. Zu diesem Zeitpunkt muss die CEF Fläche (C1) bereits vorbereitet sein. Zaun setzen: Eidechsenschutzzaun um Baufeld setzen sowie mit Bauzaun sichern. Die Habitatflächen H1 (incl. Maßnahmenflächen A1/C2) und H2 mit Bauzäunen sichern (siehe Plan 5). Abdecken der Fläche: Das Baufeld wird mit Vlies oder schwarzer Folie abschnittsweise von der Maxauer Straße ausgehend sukzessiv bis zur vollständigen Bedeckung flächig abgedeckt. Vergrämung der Mauereidechsen: Dauer der Vergrämung mit regelmäßiger Kontrolle (2x pro Woche) durch Fachbüro. Freigabe der Baufläche und Zaun schließen: Freigabe der Fläche kann nach der Endkontrolle und dem Zaunschluss erfolgen, Vlies entfernen und Baufeldräumung in Richtung NW zur CEF-Fläche hin. Zaunkontrolle: bis zum Ende der Baumaßnahmen Kontrolle Funktionalität des Eidechsenzaunes 6.1.2 Ausgleichsmaßnahmen Ausgleichsmaßnahmen A1 (Habitatfläche H1): Durch die Bebauung des Flurstücks 24188/2 gehen Flächen des Trockenbiotopverbundes, hier eines Sedum acre dominierten Bestandes verloren. Diese stellen gleichzeitig einen wertigen Lebensraum von vielen Tierarten (Wildbienen, Grabwespen, Schrecken, Schmetterlinge und andere Insekten sowie Spinnen und Säugetiere), darunter zahlreiche national geschützte Arten, dar. Als Ausgleichsmaßnahme sollen großflächig Bereiche des Trockenbiotopes auf die entsiegelten Randbereiche der Zuwegung umgesiedelt werden. Umlagerung/Verpflanzung der Trockenbiotope auf Flurstück 24188/2 entlang des Fußweges auf vollentsiegelter Fläche zum Knielinger Bahnhof (siehe CEF-Maßnahme C2). Die Räumung der Trockenbiotope auf Flurstück 24188/2 soll, damit die dort vorkommenden Wildbienen schlüpfen können, in vier zeitlich gestaffelten Abschnitten mit mehrwöchigem Abstand erfolgen (Mitte April, Mitte Mai, Mitte Juli, Mitte August). Ausreichend Bodenmaterial mit Saatgut (Oberboden) muss zur Impfung der zu begrünenden Dachflächen zwischengelagert werden. Ausgleichsmaßnahmen A2 (Habitatfläche H2): Das Feldgehölz auf dem Flurstück 40004/1 im Bereich der CEF-Maßnahme 1 ist ein artenarmer Bestand und wird dominiert durch die Robinie (Robinia pseudoacacia). Als Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ 79 ALAND Ausgleichsmaßnahme soll das Feldgehölz zu einem Bestand aus heimischen, standorttypischen Arten umgebaut und damit aufgewertet werden. Die 26 gerodeten Bäume innerhalb des § 33 Biotops auf Flurstück 24188/2 werden durch heimische, standortgerechte Neupflanzungen von Laubbäumen in H2 ersetzt. Ein Zurückdrängen der Neophyten und invasiven Arten und ein Austausch durch heimische und standortgerechte Arten gemäß Artenliste sollen hier stattfinden (siehe Plan 3). Ausgleichsmaßnahme A3: Nach Ökokontoverordnung Baden-Württemberg zählt die Dachbegrünung als ökokontofähige Ausgleichsmaßnahme. Flachdächer sind zu begrünen. Von der Begrünung ausgenommen sind die Terrassenflächen von Staffelgeschossen. Die Einsaat der Dachflächen der Haupt- und Nebengebäude ist mit Saatgut durchzuführen, dass aus dem im Plangebiet vorhandenen Trockenbiotop oder vergleichbaren Biotopen (nach Absprache mit dem Amt für Umwelt und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe) gewonnen wurde. Gebietsfremde Ansaaten sind nicht zulässig. Es ist schadstofffreies, zertifiziertes Dachbegrünungssubstrat zu verwenden. Die Dachflächen sind dauerhaft zu unterhalten. Die Maßnahme A3 ist auf Plan 2 verortet und entspricht dort dem Biotoptyp „35.62 - Ausdauernde Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte (Dachbegrünung)“. 6.1.3 CEF-Maßnahmen für Mauereidechsen (C1 und C2), Fitis (C1) und Fledermäuse (C3) auf den Habitatflächen H1 und H2 Für den fast vollständigen Verlust der Mauereidechsen-Habitate auf Flurstück 24188/2 können vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zur Gewährleistung der ökologischen Funktion (CEF-Maßnahmen) durchgeführt werden, um artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach BNatSchG § 44 ff zu vermeiden. Der Suchbereich für eine CEF-Fläche erstreckte sich zuerst auf die vorhandenen Flurstücke, um eine Umsiedlung in Form einer Vergrämung durchführen zu können, die einem Abfangen und Umsiedeln vorzuziehen ist. Dabei entfällt das Flurstück 24188/2 auf Grund der geplanten, fast vollständigen Bebauung bzw. der verbliebene, nicht überplante Randstreifen zur Bahnstrecke ist schon als Habitat von Mauereidechsen vollständig besetzt und daher nicht geeignet. Der ermittelte Flächenbedarf für den Lebensraumverlust von ca. 60 Mauereidechsen ergibt sich aus einem Flächenbedarf von ca. 80 m² pro adultem Tier, also insgesamt ca. 4.800 m² (LAUFER 2014). Die CEF-Flächen C1 und C2 ergeben insgesamt eine Fläche von 5.400 m² und sind hiermit auch aufgrund der guten Ausstattung und räumlichen Verknüpfung ausreichend. Auf Flurstück 40004/1 befindet sich zwischen Pfalzbahnstraße und Gebüschriegel (C1) eine potenzielle Fläche, die nicht als Habitat von Mauereidechsen genutzt wird. Des Weiteren kann durch Entsiegelungen entlang der Zuwegung zum Bahnhof Knielingen weiterer Lebensraum für Mauereidechsen, Wildbienen u.a. Arten geschaffen werden (C2). Ein ca. 600 m² großer Bereich entlang der angrenzenden Gärten wird auf C1 für den Fitis entwickelt. Ca. 300 m² dichtes Gebüsch bleiben im Bestand erhalten, weitere 300 m² direkt im Anschluss werden mit heimischen Sträuchern zu dichten Gebüschen entwickelt (Plan 3). Alle CEF-Maßnahmen sind in den Plänen im Anhang verortet. Artenlisten und Angaben zur Qualität und Anzahl von Pflanzen für die Flächen H1 und H2 sind in Kapitel 7 zusammengestellt. Die CEF-Maßnahmen müssen vor Beginn der Bauarbeiten erstellt und funktional sein. Alle Arbeiten an Bäume und Gebüsche sind auf das Winterhalbjahr 80 Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ ALAND beschränkt. Pflanzungen sollten bevorzugt im Herbst stattfinden. Pflanzungen können auch noch im Spätwinter oder im frühen Frühjahr erfolgen, ggf. muss über die Vegetationsperiode gewässert werden. CEF-Maßnahme C1 Mauereidechsen und Fitis auf Habitatfläche H2: Folgende Maßnahmen zur Gestaltung der CEF-Fläche für Mauereidechsen und Fitis sind erforderlich: Flächige Vergrößerung der offenen, zentralen Bereiche in C1 Pflege des Feldgehölzes: Teilrodungen der Gebüsche (vorwiegend Brombeeren, Gebüsche teils auf den Stock setzen); Erhalt von für den Fitis geeigneten Gebüschstrukturen (ca. 300 m²) im Anschluss an das zu entwickelnde Feldgehölz (siehe Plan 3) Teilfällungen der Gehölze (Pflegemaßnahmen für das § 33 Biotop - vorsichtige Entnahme einzelner Robinien und anderer Bäume in schlechtem Pflege- und Erhaltungszustand ggf. ein Einkürzen ausgewählter Bäume auf wenige Meter Höhe. (alle Rodungen und Fällungen nur von Anfang Oktober bis Ende Februar) Entwicklung zum Feldgehölz: Pflanzung heimischer Laubbäume und Sträucher (Siehe Artenliste für Durchführung, Anzahl und Qualität, siehe Verortung Plan 3). Pflanzung einheimischer Sträucher zu dichten Gebüschgruppen (gruppig 7-10 Pflanzen) auf ca. 300 m 2 (für den Fitis). Aufbereitung Freifläche/Ruderalvegetation (Lockerung bis 40 cm tief), Animpfen mit Oberboden aus den zu räumenden Sandbiotopen Pflege der vorhandenen Wiesenfläche (Mahd, 2x/Jahr Juli und September, Mahdgut Abtransport und fachgerechte Entsorgung) Pflege des entwickelten Feldgehölzes in den ersten zwei Jahren (Schnitt Bäume, Entfernen , ggf. gleichwertige Nachpflanzungen) Bau von 2 Steinriegeln mit Sandlinsen (mit fachgerechter Anleitung und gängigen Standards nach DGHT (2011), dabei Lage und Exposition beachten), 3 Steinschüttungen und 1 Sandlinse, Totholz-Stämme zur Abgrenzung zum Parkplatz und Asthaufen (siehe Plan 3). CEF-Maßnahme C2 auf Habitatfläche H1: Eine weitere CEF-Maßnahme für die Mauereidechsen kann auf der Vollentsiegelung eines Teils des Fußweges zwischen Knielinger Bahnhof und geplanter Zufahrt durchgeführt werden. Dabei stünden weitere ca. 1.450 m² zur Verfügung. Folgende Maßnahmen zur Gestaltung der CEF-Fläche sind erforderlich: Anlage von Totholzhaufen und Totholzriegeln parallel zur Wegeführung Vollentsiegelung eines Teils des Weges mit Abgrabung Asphalt (Entsorgung) und Einbringen von sandigem, unbelastetem und grabbarem Boden Stufenweise Einbringen/Übertrag der Trockenvegetation von Flurstück 24188/2 (möglicher Ablauf siehe Anhang) (siehe auch Maßnahme A1) Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ 81 ALAND CEF-Maßnahme C3 Fledermäuse: Durch Baumpflegemaßnahmen auf den Grundstücken sind möglicherweise Höhlenbäume von der Fällung betroffen. Diese Hohlräume (Spechthöhlen, abgeplatzte Baumrinde, Spalte u. ä.) können Zwischenquartiere für Fledermäuse darstellen. Beim Verlust der Höhlen-Bäume (Nr. 30, 31, 42, 48, 49, 51, 54, 76, 80, 94 Baumgutachten KASTNER 2017) empfiehlt der Gutachter pro zwei Bäume das Anbringen eines Fledermauskastens (Anbringen unter Anleitung Gutachter). Dieser Ersatz muss vor Entfernung der Bäume erfolgen. Anbringen von maximal 5 Fledermauskästen an Bäume (Schwegler Baumhöhlen- Ersatzkästen für Fledermäuse) 6.1.4 Weitere Empfehlungen Nisthilfen für Gebäudebrüter (i. E. Mauersegler und Mehlschwalben) integriert in bzw. an die Dachstrukturen Pflegeempfehlung von allen Habitatflächen im überplanten Bereich: Zurückdrängen der Neophyten und invasiven Arten und Austausch durch heimische standortgerechte Arten gemäß den Artenlisten aus dem Umweltbericht. 6.1.5 Monitoring Die CEF-Maßnahmen sollten auf ihre Funktionalität (auch Pflegezustand) zweimal jährlich über zunächst drei Jahre durch einen Fachgutachter überprüft werden (siehe auch Kapitel 9.3). Anschließend erfolgt die Entscheidung, ob eine Verlängerung um zwei weitere Jahre erfolgt, durch das Amt für Umwelt und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe. Die Monitoring Ergebnisse müssen jeweils ans Amt für Umwelt und Arbeitsschutz berichtet werden. 6.1.6 Weitere Anmerkungen Fällungen und Rodungen sind genehmigungspflichtig: Gartenbauamt (Baumschutzsatzung) und Amt für Umwelt und Arbeitsschutz mit ZJD (UNB) der Stadt Karlsruhe. 6.2 Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Ausgleich Schutzgut Boden 6.2.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen Die in LUBW (2012b) genannten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sind im Bauvorhaben für die Minimierung der Eingriffsfolgen umgesetzt worden: Innenentwicklung vor Außenentwicklung Minimierung des Eingriffes durch Standortwahl auf innerstädtischen und stark gestörten Böden Geringe Bodenversiegelung durch flächensparende Planung Des Weiteren werden empfohlen und von den zuständigen Behörden gefordert: Maßnahmen zum Schutz des Bodens (z.B. Berücksichtigung der DIN 19731) 82 Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ ALAND Vorlage eines Bodenmassenmanagement-Konzepts mit den geforderten Inhalten (GHJ 2017a) Umwelttechnische Überwachung des Bodens während der gesamten Bodenarbeiten durch einen Fachgutachter mit Analyse, Beprobung und Bewertung Vorlage eines Aushubkonzept bei Auffüllungen (GHJ 2017a) Erstellen eines Entwässerungskonzeptes/ Regenwasserretention (GHJ 2017, Plandarstellung) Betriebsbedingte Bodenbelastungen durch Baustelleneinrichtung, Erd- und Bauarbeiten finden innerhalb des Baufeldes statt. Laut Auftraggeber wird keine zusätzliche Fläche erforderlich. Separierung der Aushubchargen nach Fremdstoffart und -anteil und organoleptischen Parametern Bauzäune zur Abgrenzung und Schutz der restlichen Bodenflächen Erstellen eines Baustellenplans Zuwegung über existierend Wege Separierung von natürlichem Ober- und Unterboden (Lagerung und Einbau) Parkplatzflächen mit versickerungsfähigen Belägen (z.B. Rasengittersteine) Dachbegrünung mit Saatgutübertragung Fachgerechte Wiederherstellung der Böden (z.B. im Bereich der Doppelhaushälften) Fachgerechte Überdeckung der Tiefgarage mit durchwurzelbarer Bodenschicht (inkl. Humoser Oberboden), Minimum 50 cm Mächtigkeit Verwendung biologisch abbaubarer Hydrauliköle in den Baumaschinen, um Boden- und Gewässerverunreinigungen zu vermeiden 6.2.2 Kompensationsmaßnahmen Teilentsieglung an Zuwegung zum Knielinger Bahnhof mit Teilentfernen des Unterbaus, Tiefenlockerung des Unterboden, Auftrag Boden mit Trockenvegetation von Flurstück 24188/2 auf einer Fläche von ca. 1.450 m² (der Wege-Belag ist unbelastet, siehe Gutachten von GHJ 2016) Oberbodenauftrag im Bereich der Doppelhaushälften (genehmigungspflichtig) nach dem Aushub- und Entsorgungskonzept (GHJ 2017a) Überdeckung der Tiefgarage mit > 50 cm Dachbegrünung der Doppelhaushälften und der Mehrfamilienhäusern mit Substratdicke von min. 15 cm Mächtigkeit. 6.3 Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minimierung und zum Ausgleich von Schallimmissionen 6.3.1 Lärmschutz Die vorhandenen und zu erwartenden Lärmimmissionen sind in den Gutachten von CLEMENZ & BRAND (2016, 2017a,b) bearbeitet worden. Für die Bewohner werden mit den angeführten Minderungsmaßnahmen die Bebauung und Bewohnung als verträglich eingestuft. Minimierungsmaßnahmen Beeinträchtigung durch Baustellenbetrieb während der Bebauung, Einschränkungen des Baustellenbetriebs auf Tagesbetrieb, Einsatz von lärmarmen Maschinen (Berücksichtigung der AVV Baulärm) Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ 83 ALAND Vorgeschlagen werden aktive und passive Schallschutzmaßnahmen wegen des hohen Außenlärmpegels, wie eine angepasste Grundrissgestaltung der Wohneinheiten mit einer Orientierung weg von der Bahnlinie für schutzbedürftiger Räume und Außenwohnbereiche (auch Balkons) ohne bauliche Schallschutzmaßnahme schallgedämmte Lüftungseinrichtungen (CLEMENZ & BRAND 2016) Lärmschutzwand entsprechend den schalltechnischen Erfordernissen Schallschutzverglasung (z. B. Kastenfenster, 6 mm Stärke, 4-fach verglast, nicht zu öffnen) Wandaufbau zur Bahntrasse entspricht den Lärmpegelanforderungen Tiefgarage mit Parkplätzen für Bewohner und Besucher, Fahrradstellplätze auf dem Grundstück Konstruktion einer eingehausten Tiefgaragenrampe, mit seitlicher und oberseitiger ca. 20 cm starker Betonkonstruktion mit einer Schalldämmung von Rw > 50 d (Einhausung endet auf Höhe der Lärmschutzwand), innenseitige schallabsorbierende Verkleidung der Tiefgaragenrampe von nicht regenbewitterten Wand- und Deckenflächen (z. B. 50 mm Tektalan A2-SD, A2-TK- 035/2, o. glw.), Ausbildung einer 90 cm hohen Brüstung/Attika auf dem Dach der Rampeneinhausung, Tiefgaragentor und Regenrinne entsprechen dem Stand der Lärmminderungstechnik fortgeführte geschlossene, ca. 2 m hohe Brüstungen entlang der Dachterrassen (Doppelhäuser) als Lärmschutz bis zur Attika des Staffelgeschosses (Nordwest- und Nordost-Fassaden) Baumbestand/Riegel zu Einfamilienhäusern bleibt bestehen Flurstück 40004/1 bleibt unbebaut, lediglich die Straßenzufahrt und die Gästeparkplätzen werden erneuert bzw. erstellt 84 Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ ALAND 6.4 Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minimierung und zum Ausgleich von Luftschadstoffemissionen und Klima Aufgrund der vorkommenden Vorbelastungen (Verkehr, Industrie etc.) regional wie überregional, sind die nachfolgenden Minderungsmaßnahmen vorwiegend zur lokalen Entlastung einzustufen. Folgende Minderungsmaßnahmen für das Schutzgut Luft und Klima werden empfohlen: Intensive Begrünung der aufgelockerten Wohnbebauung (extensive und intensive Begrünung, Dachbegrünung, Rasenflächen, Heckeneinfriedungen, Laubbaumpflanzungen) Albedomanagement - Verwendung von hellen Oberflächen (z.B. heller Putz) Großflächige Fassadenbegrünung entlang der Lärmschutzwand Moderne, effiziente Heizanlagen - Gas-Blockheizkraftwerk mit Pelletkessel zur Spitzenlastabdeckung (Primärenergiefaktor der Anlage von 0,35) und Gas- Brennwertheizungen Standard KfW-Effizienzhaus 55 Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ 85 ALAND 7 Grünplanung 7.1 Grünplanung, Pflanzungen Ein Freiflächenplan liegt dem Bebauungsplan anbei. Ein Grünordnungsplan wurde nicht erstellt. Die erarbeiteten Hinweise zur Grünordnung im Rahmen der Freiflächenplanung und Abstimmungen mit den zuständigen Behörden sind Bestandteile des Berichts. Zur Neugestaltung und Begrünung des Gebietes werden im Plangebiet folgende Pflanzgebote bzw. grünordnerische Maßnahmen vorgesehen, die eine ausreichende Durchgrünung und ein attraktives Wohnumfeld sichern sollen. Des Weiteren sind alle Pflanzlisten für die CEF- und Ausgleichsflächen für die zukünftige Pflege und Sicherung der Biotope außerhalb der Wohnbebauung aufgeführt: 7.1.1 Pflanzungen im Bereich der Bebauung Baumpflanzungen in den Vorgärten der Doppelhäuser entlang der Maxauer Straße, entlang des zentralen Verbindungsweges und in den Hofbereichen der Geschosswohnungsbauten (33 Bäume) Überdeckung der nicht überbauten Teile der Tiefgarage mit im Mittel mindestens 60 cm durchwurzelbarer Bodenschicht Anlage von zwei Spielplätzen in den Hofinnenbereichen des Geschosswohnungsbaus Einfriedungen als geschnittene Hecken (außer im Bereich von Eidechsen-Habitaten) Dachbegrünung: Saatgutübertragung mit einem Substrat-Systemaufbau von im Mittel 15 cm Stärke, entsprechend auf den Nebengebäuden mit ca. 8 cm Aufbau Begrünte Lärmschutzwand Vorgärten Doppelhäuser: Diese sind (Ausnahme: festgesetzten Stellplätze und Hauszugänge) vollflächig als bedeckte Vegetationsfläche herzustellen und dauerhaft zu unterhalten. Vegetationsflächen sind mit Pflanzen bewachsene Flächen; der Deckungsgrad der Pflanzen muss mindestens 90% betragen. Schotterflächen sind nicht zulässig. Die Nutzung als Arbeits- oder Lagerfläche ist unzulässig. Artenliste Bäume Bäume im Teilbereich B (Geschosswohnungsbau) Pflanzqualität mindestens STU 18/20 cm oder größer (Stammumfang in 1,00 m Höhe), Stammhöhe bis zum Kronenansatz: mind. 2,0 bis 2,20 m. Es ist autochthones, zertifiziertes Pflanzgut aus dem Herkunftsgebiet 6 zu verwenden. Geplant ist hier die Neupflanzung von min. 9 Bäumen. Tab. 7.1: Artenliste für Baumpflanzungen im Teilbereich B Deutscher Name Lateinischer Name Hainbuche Carpinus betulus Feldahorn Acer campestre Vogel-Kirsche Prunus avium Echte Mehlbeere Sorbus aria Hängebirke Betula pendula 86 Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ ALAND Bäume im Teilbereich A (Doppelhäuser): Pflanzqualität mindestens Stammumfang 16/18 cm oder größer. Für Obstbäume soll der Stammumfang 10/12 cm oder größer betragen. Stammumfang gemessen jeweils in 1,00 m Höhe. Stammhöhe bis zum Kronenansatz: Mind. 1,80 m empfohlen. Es ist autochthones, zertifiziertes Pflanzgut aus dem Herkunftsgebiet 6 zu verwenden. Geplant ist hier die Neupflanzung von min. 24 Bäumen. Tab. 7.2: Artenliste für Pflanzungen im Teilbereich A Deutscher Name Lateinischer Name Vogelkirsche Prunus avium Stieleiche Quercus robur Hainbuche Carpinus betulus Apfelbaum Malus, in Sorten Birnbaum Pyrus, in Sorten Eingriffeliger Weißdorn Crateagus monogyna Kirsche Prunus in Sorten Quitte Cydonia in Sorten Mispel Mespilus germanica Festsetzungen zu Baumpflanzungen Die Fläche bei den Baumpflanzungen ist dauerhaft offen zu halten und gärtnerisch zu begrünen. Bei Baumpflanzungen an Standorten, deren Durchwurzelungsbereich begrenzt ist (insbesondere im Bereich der Parkierungsanlage), muss die offene, begrünte Fläche mindestens 6 m² betragen. Alternativ sind ausnahmsweise Baumschutzroste aus Metall oder Baumschutzplatten aus Beton zulässig, sofern diese eine durchlüftete und eine wasserdurchlässige Fläche von 6 m² sicherstellen. Zur Gewährleistung der Wasserversorgung der Bäume ist ein nach unten unbegrenzter Bodenraum sicherzustellen. Alle Pflanzungen sind spätestens ein halbes Jahr nach Fertigstellung der baulichen Anlagen durchzuführen. Die Bäume sind fachgerecht zu pflanzen, zu pflegen, bei Trockenheit zu bewässern und zu erhalten. Eventuell ausgefallene Pflanzen sind innerhalb einer angemessenen Frist zu ersetzen. Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ 87 ALAND Hecken und Einfriedungen Zur Ausführung und Anpflanzung der Hecken für Einfriedungen im Teilbereich A (Doppelhäuser) sind ausschließlich Laubgehölze zugelassen. Koniferen (Nadelgehölze) wie z.B. Thuja, Scheinzypressen oder Fichten sind für die Rahmenpflanzungen nicht erlaubt. Im Teilbereich B (Geschosswohnungsbau) sind bei Strauchpflanzungen für Einfriedungen, die als geschnittene oder frei wachsende Hecken ausgeführt werden sowie für flächige Pflanzungen ausschließlich ungiftige, Laubgehölze ohne Dornen zugelassen, wie insbesondere: Tab. 7.3: Artenliste für Pflanzungen von Sträuchern und Hecken Deutscher Name Lateinischer Name Hainbuche Carpinus betulus für Schnitthecken Buche Fagus sylvatica für Schnitthecken Bluthartriegel Cornus sanguinea Feldahorn Acer campestre für Schnitthecken Zierjohannisbeere Ribes alpina oder sanguinea Felsenbirne Amelanchier (div. Arten) Purpurweide Salix purpurea Dachbegrünung Flachdächer sind zu begrünen. Hiervon ausgenommen sind die Terrassenflächen von Staffelgeschossen. Als Mindestvorgabe ist eine Extensivbegrünung mit Saatgutübertragung mit einem Substrat-Systemaufbau von im Mittel 15 cm Stärke auszuführen und dauerhaft zu unterhalten. Es ist schadstofffreies zertifiziertes Dachbegrünungssubstrat zu verwenden. Folgende potenzielle Spenderflächen für das Saatgut sind vom Amt für Umwelt und Arbeitsschutz (Frau Hahne, Mail vom 26. Juli 2017 an Herrn Haller) vorgeschlagen worden: - Bahndamm Knielingen: Räumlich am nächsten am Plangebiet. Dort wächst zum Beispiel die Bocksriemenzunge - Schlehertdamm: Halbtrockenrasen und trockene Ruderalvegetation - Brennen in Rappenwört: Halbtrockenrasen Mahdgutübertragung soll zu verschiedenen Jahreszeiten erfolgen, um die verschiedenen Blühaspekte abzudecken. Die Dächer der Doppelhausnebengebäude werden nach den o.g. Vorgaben begrünt mit Ausnahme des Substrat-Systemaufbau der hier lediglich ca. 8 cm Stärke beträgt. Begrünung Lärmschutzwand Die Südfassade der Lärmschutzwand ist an den breiten geschlossenen Abschnitten mit geeigneten Berankungsgittern auszustatten und mit Rankpflanzen gemäß nachfolgender Artenliste zu bepflanzen. Zur Nährstoff- und Wasserversorgung sind die Standorte der Rankpflanzen mit geeignetem Pflanzsubstrat zu verbessern und mit Einrichtungen zur Wasserversorgung auszustatten. Alle Pflanzungen sind spätestens ein halbes Jahr nach Fertigstellung der baulichen Anlagen durchzuführen. Die Gehölze sind fachgerecht zu pflanzen, zu pflegen und zu erhalten. 88 Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ ALAND Tab. 7.4: Artenliste für Ranker und Kletterpflanzen für die Fassadenbegrünung Deutscher Name Lateinischer Name Rambler-Rose Rosa ‚Bobby James’ oder sonst. spätblühende, nicht-gefüllte Sorten Waldrebe Clematis vitalba Eventuell ausgefallene Pflanzen sind innerhalb eines Jahres zu ersetzen. 7.1.2 Pflanzungen außerhalb der Wohnbebauung Folgende Sträucher und Bäume können in Abstimmung mit dem Gartenbauamt und dem Amt für Umwelt und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe außerhalb der Wohnbebauung (überwiegend Flurstück 40004/1 innerhalb C1) gepflanzt werden. Von der Pflanzung von Obstbaumsorten soll abgesehen werden. Es ist autochthones, zertifiziertes Pflanzgut aus dem Herkunftsgebiet 6 zu verwenden. Für den Bereich H1 sind zurzeit keine Pflanzungen von Bäumen und Sträucher vorgesehen, ansonsten gelten die Artenlisten für den Außenbereich. Prinzipiell ist von großflächigen Pflanzungen im Mauereidechsen-Habitat abzusehen. Im Bereich der Zuwegung zum Knielinger Bahnhof wird eine Teilfläche des Fußweges entsiegelt, renaturiert und mit Trockenrasen geimpft (C2). Gegebenenfalls können dort kleinwüchsige Sträucher wie Hundsrose oder Felsenbirne gepflanzt werden (siehe Tab. 7.5). Sträucher Pflanzqualität 100/120 cm hoch, 3-6 Triebe, Sträucher zweimal verpflanzt, regionale, heimische Ware mit Herkunftsnachweis. Die Sträucher sollen in Gruppen von 7-10 Pflanzen gepflanzt werden. Es ist autochthones, zertifiziertes Pflanzgut aus dem Herkunftsgebiet 6 zu verwenden. Tab. 7.5: Artenliste für Sträucher im Bereich außerhalb des Allgemeinen Wohngebiets Deutscher Name Lateinischer Name Felsenbirne Amelanchier ovalis Hunds-Rose Rosa canina Schlehdorn Prunus spinosa Eingriffeliger Weißdorn Crataegus monogyna Liguster Ligustrum vulgare Steinweichsel Prunus mahaleb Wolliger Schneeball Viburnum lantana Kreuzdorn Rhamnus spec. Echte Mispel Mespilus germanica Pfaffenhütchen Euonymus europaea Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ 89 ALAND Bäume außerhalb des Wohngebiets Für Baumpflanzungen außerhalb der Wohnbebauung, insbesondere für alle Pflanzungen im gesamten § 33 Feldgehölz im VBB „Maxauer Straße“ und in H2, ist nachfolgende Pflanzliste zu verwenden. Es ist autochthones, zertifiziertes Pflanzgut aus dem Herkunftsgebiet 6 zu verwenden. Pflanzqualität Bäume STU 12-14 cm (Stammumfang in 1,00 m Höhe), Höhe 2,5-3 m, 4x verpflanzt mit Ballen. 40% der Bäume als mehrstämmige Exemplare (Heister) oder Stammbüsche pflanzen. Schwarzpappeln sind mit Ballen (Forstware) zu pflanzen. Um eine gut strukturierte Pflanzung zu erhalten, sollten nur 60% der Bäume als Hochstämme gepflanzt werden. Abgängige Bäume sind durch einheimische, regionale Arten (Herkunftsgebiet 6) mit Herkunftsnachweis zu ersetzen. Tab. 7.6: Artenliste für Bäume im Bereich außerhalb des Allgemeinen Wohngebiets (Verortung siehe Plan 3) Deutscher Name Lateinischer Name Gruppe 1 – starkwüchsige Arten Bergahorn Acer platanoides Birke Betula pendula Trauben-Eiche Quercus petrea Stiel-Eiche Quercus robur Vogel-Kirsche Prunus avium Winterlinde Tilia cordata Sommerlinde Tilia platyphyllos Schwarzpappel Populus nigra (Forstware*) Gruppe 2 – mittel- bis starkwüchsige Arten Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Eingriffeliger Weißdorn Crataegus monogyna Vogelbeere Sorbus aucuparia Traubenkirsche Prunus padus Elsbeere Sorbus torminalis *Die Schwarzpappeln müssen über eine gesicherte Herkunft und Reinerbigkeit verfügen. Ausgefallene Pflanzen (Bäume, Sträucher, Rankpflanzen) müssen innerhalb eines Jahres ersetzt werden. 90 Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ ALAND 7.1.3 Weitere Hinweise Pflege der Habitatflächen Pflegeempfehlung von allen Habitatflächen im überplanten Bereich: Zurückdrängen der Neophyten und invasiven Arten sowie Austausch durch heimische, standortgerechte Arten gemäß den Artenlisten aus dem Umweltbericht. Die Trockenbiotopflächen sind von Gebüschen freizuhalten. Diese sind zu entfernen oder regelmäßig zu kürzen. Die § 33 Feldgehölze innerhalb des VBB „Maxauer Straße“ sind durch regelmäßige Pflege (Schnitt/Nachpflanzen) zu erhalten. Die Wiesenbereiche sind mindestens 2x/Jahr zu mähen und das Mahdgut ist abzutragen und fachgerecht zu entsorgen (Frühe Mahd ab Juli, späte Mahd ab September). Zur Förderung der Strukturvielfalt ist bei jeder Mahd mindestens ein Altgrassteifen oder -bereich auszusparen, welcher dann beim nächsten Durchgang wieder gemäht werden kann. Die Mäharbeiten sind mit handgeführten Geräten durchzuführen. Alle Mauereidechsen-Flächen sind offen zu halten und vor Verbuschung zu schützen durch jährlichen Rückschnitt der Gebüsche. Die Steinhabitate sowie die Sandstellen sind offen zu halten und ggf. zu erneuern. Brombeeren auf den CEF-Flächen sind in den Steinriegeln und Haufen mindestens 1x/Jahr händisch zu entfernen. Die Gebüschflächen für den Fitis sind dicht und ungestört zu halten. Dort ist ein Auf-den-Stock- setzen der Gebüsche nicht zulässig. Eine Verwendung von Pflanzenschutzmitteln oder Dünger auf allen Biotopflächen und den CEF-Flächen ist nicht erlaubt. Die Pflegeschnitte an den Gehölzen sind nur von Oktober bis Ende Februar durchführbar. Baumschutz auf Baustellen Auf die Beachtung der DIN 18920 Baumschutz auf Baustellen sowie der RAS-LP4 wird hingewiesen. Baumfällungen Artenschutz Sollten Baumfällungen erforderlich sein, sind diese nur zwischen dem 1. Oktober und 28. Februar, also außerhalb der Fortpflanzungszeit von Vögeln, zulässig. Damit wird eine erhebliche Störung oder Tötung der streng geschützten Arten bzw. der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG vermieden. Ausnahmen hiervon sind in Abstimmung mit den zuständigen Behörden (UA und ZJD Stadt Karlsruhe) möglich und bedürfen einer Beantragung. Zur Vermeidung von erheblichen baubedingten Störungen der lokalen Fledermauspopulationen müssen alle zwischen Anfang März und Mitte November durchgeführten Arbeiten (Rodungen, Räumungen, Geländevorbereitung, Bauarbeiten) außerhalb der nächtlichen Aktivitätszeit der Fledermäuse stattfinden, also zwischen 15 Minuten vor Sonnenaufgang und 30 Minuten vor Sonnenuntergang. Sofern Bäume mit Fledermaus-Strukturen (Quartierpotenzial) gefällt werden müssen, wird empfohlen, diese vorab durch einen Fachgutachter Fledermäuse auf Bestandsfreiheit zu kontrollieren. Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ 91 ALAND Baumschutzsatzung Stadt Karlsruhe Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12. Oktober 1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbeständen (Baumschutzsatzung) verwiesen. Erhalt von Einzelbäumen Die im zeichnerischen Teil des VBB Maxauer Straße zum Erhalt festgesetzten Einzelbäume sind dauerhaft zu erhalten und zu unterhalten. Der Standort und der Wurzelraum der Bäume und Sträucher sind vor Verdichtung und vor Befahrung zu sichern (siehe DIN 18920). Durch Baumaßnahmen beschädigte Bäume sind durch standortgerechte, einheimische Laubbäume mit einem Stammumfang von 12-14 cm, gemessen in 1 m Höhe, 4 x verpflanzt mit Ballen, entsprechend Pflanzliste Hochstammbäume zu ersetzen. Dachbegrünung und Solaranlagen Sollten Solaranlagen auf den begrünten Dachflächen installiert werden, muss darauf geachtet werden, dass diese die bepflanzen Bereiche nicht stören. Beschattungen (Licht, Niederschlag) der bepflanzten Bereiche können in einem Verlust der Dachbegrünung resultieren. Nach aktuellem Stand werden keine Solaranlagen auf die Dächern aufgebracht. 92 Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ ALAND 8 Planungsalternativen Nach Anlage 1 BauGB sind in der Umweltprüfung anderweitige Planungsmöglichkeiten innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches und unter Berücksichtigung der Ziele des Bauleitplans zu erörtern. Bei der Siedlungsentwicklung sind nach Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg vorrangig die vorhandenen Potenziale an Brach-, Konversions- und Altlastenflächen, Baulücken und Baulandreserven zu nützen. Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Der VBB „Maxauer Straße“ hält sich mit seinem Geltungsbereich an diese Zielsetzungen. Alternativen, die diesen Vorgaben entsprechen, sind innerhalb vom Stadtteil Knielingen mit einer ähnlich guten Verkehrsanbindung auf Ebene des Flächennutzungsplanes nicht zu erkennen. Die gewählte Fläche entspricht exakt den im Landesentwicklungsplan genannten Baulandpotenzialen. Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ 93 ALAND 9 Sonstige Angaben 9.1 Methodik der Umweltprüfung Die Umweltprüfung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des BauGB inklusive Anlagen. Die Bewertungen erfolgten einerseits verbal-argumentativ, wie auch anderseits das Bewertungsmodell nach ÖKVO mit dem für die Stadt Karlsruhe angepassten Bewertungsverfahren im Rahmen des Baurechtlichen Ökokontos nach BREUNIG & SCHALAJDA (2016) für die Schutzgüter Arten und Biotope sowie Boden. Dafür wurde eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchgeführt. Faunistische Daten wurden von einem Fachgutachter erhoben (ALAND 2017). Ein Baumgutachten zum vorhandenen Baumbestand wurde erstellt (KASTNER 2017). Gutachten zum Lärm und Schall wurden von CLEMENZ & BRAND (2016, 2017 a und b) geliefert. Geotechnische Untersuchungen sind von GHJ durchgeführt worden. Konzepte zur Entwässerung und zum Bodenmanagement wurden ebenso von GHJ 2017 präsentiert. Ein vollständiges Verzeichnis der verwendeten Informationen findet sich im Literaturverzeichnis. 9.2 Hinweise auf methodische Schwierigkeiten bei der Erarbeitung des Umweltberichts Schwierigkeiten bei der Erstellung des Umweltberichts ergaben sich aus der Komplexität des Vorhabens auf Grund der früheren anthropogenen Nutzung des Geländes, der Hochwertigkeit der Biotope und Arten sowie der Lage im Raum mit einer gegebenen Belastung aus Verkehr und Gewerbe und der daraus resultierenden Anzahl an einfließenden Gutachten. Die Gutachten und Abstimmungen erfolgten über einen langen Zeitraum, sodass der Umweltbericht häufig aktualisiert werden musste. Die Änderung des Bilanzierungsmodells während der Fertigstellung des Berichtes im Juli 2017 vom Karlsruher Modell zum Bilanzierungsmodell nach ÖKVO mit spezifischen Anpassungen für die Stadt Karlsruhe, die kurzfristige Einarbeitung und die (konstruktiven) Abstimmungen mit dem Büro Breunig und dem Amt für Umwelt und Arbeitsschutz erforderten einen hohen Zeitaufwand. Weitere Gutachten wie zu Lärm, Schall und Erschütterungen mussten teils bis in Oktober 2017 abgestimmt und geändert werden. Die Entwässerungsplanung liegt seit Juni 2017 abgestimmt als Plan vor. Für das Schutzgut Luft/Klima lagen nur wenig spezifische Daten vor. 9.3 Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen Die Ausgleichs – und Ersatzmaßnahmen sind nach BNatSchG § 15 Abs. 4 in dem jeweils erforderlichen Zeitraum zu unterhalten und rechtlich zu sichern. Der Unterhaltungszeitraum ist durch die zuständige Behörde im Zulassungsbescheid festzusetzen. Verantwortlich für Ausführung, Unterhaltung und Sicherung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist der Verursacher oder dessen Rechtsnachfolger. Die Habitat-Flächen und die Funktionalität der CEF-Flächen müssen durch ein Monitoring (2x pro Jahr für 3 Jahre, ggf. Verlängerung um weitere 2 Jahre) gutachterlich geprüft werden. Die Berichte müssen unaufgefordert dem Amt für Umwelt und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe übersandt werden. Die Kosten trägt der Verursacher oder dessen Rechtsnachfolger. Umsetzung und Pflege von festgesetzten Maßnahmen werden von der zuständigen Behörde überprüft. 94 Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ ALAND Zur genehmigungskonformen Umsetzung sowie zur fachtechnisch korrekten Ausführung der grünordnerischen und artenschutzrechtlichen Maßnahmen (Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen), einschließlich der Vermeidungs- und Minderungs- oder Minimierungsmaßnahmen wird eine Ökologische Baubegleitung/-Bauüberwachung vorgeschrieben. Empfohlen wird auch eine Dokumentation der Umsetzung der Dachbegrünung durch die Ökologische Baubegleitung/-Bauüberwachung. Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ 95 ALAND 10 Allgemein verständliche Zusammenfassung In Karlsruhe-Knielingen wird von der „algabro Projektgesellschaft Maxauer Straße UG“ auf zur Zeit brachliegenden Flächen an der Maxauer Straße der Neubau einer Wohnanlage mit 58 barrierefreien Wohnungen verteilt auf vier Geschosswohnungsbauten und sechs Doppelhäuser geplant. Für die Umsetzung des Vorhabens und zur planungsrechtlichen Absicherung wird für eine ca. 2,6 ha große Fläche ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 24188/2, 40004/1, 24171 sowie eine Teilfläche des städtischen Flurstückes 24173. Für die Umweltprüfung mit der Ermittlung der voraussichtlich zu erwartenden erheblichen Umweltauswirkungen bei Umsetzung der Planung für die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima und Luft, Fauna und Flora, biologische Vielfalt, Landschaftsbild, Mensch sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einschließlich deren Wechselwirkungen wird ein Umweltbericht nach BauGB § 2 Abs. 4 erstellt. Insbesondere die Schutzgüter Boden, Arten und Biotope und Mensch und deren Wechselwirkungen sind auf Grund der örtlichen Gegebenheiten und der geplanten Bebauung durch mehrere Gutachten bearbeitet worden. Im Schutzgut Boden wird die Problematik der Altablagerungen sowie lokale Verschmutzungen durch ehemalige Flächennutzungen als Lager (Dachdeckerei und Gerüstbauer) beurteilt. Nach den Bodengutachten ist das anthropogene Material abfallrechtlich als Material mit der Einbauklasse Z1.2 bis >Z2 einzustufen. Die natürlichen Sande und Kiese habe keine abfallrechtliche Relevanz. In zwei Proben sind die zulässigen Werte für Benzo(a)pyren und Blei überschritten. Da keine Kontaktmöglichkeit durch die Tiefenlage der Verunreinigung besteht, resultiert kein zwingender Handlungsbedarf. Ein Bodenmanagementkonzept für die Erd- und Bauarbeiten ist vorhanden. Eine umwelttechnische Überwachung aller Bodenarbeiten ist vorgesehen. Für das Grundwasser besteht keine Gefährdung. Von einer lokalen Entnahme des Grundwassers wird ohne weitere Überprüfung prinzipiell abgeraten, da eine Verschmutzung durch LHKW bekannt ist. Im Schutzgut Mensch wird die Lärmbelastung im Ist- und Planzustand betrachtet. Die Lärmbelastungen resultieren vorwiegend aus Schallquellen der Bahn auf Grund der Nähe zur Bahnlinie Karlsruhe – Winden und dem Gewerbelärm aus dem „Siemens-Areal“. Die Planung sieht daher zahlreiche aktive und passive Schallschutzmaßnahmen neben der integrierten Lärmschutzwand vor, um zu jeder Tages- und Nachtzeit ein gesundes Wohnklima auf dem Plangrundstück bieten zu können. Eine weitere Lärmbelastung über gesetzliche Vorschriften durch den geplanten Eingriff wird für Anwohner und Neubewohner ausgeschlossen. Das Schutzgut Arten und Biotope ist insbesondere vom Planvorhaben betroffen. Innerhalb des Geltungsbereich finden sich ca. 10.000 m² eines § 33 Biotopes „Gehölze am südwestlichen Rand von Knielingen“ (Nr. 169162120216) (Feldgehölz) sowie großflächige Trockenbereiche des Biotopverbundes trockene Standorte. Bei Umsetzung des Bauvorhabens sind ca. 1.500 m² des § 33 Biotops sowie ca. 600 m² der Kernfläche des Trockenbiotopverbundes von einer Überbauung betroffen. Die brachliegenden, offenen, trockenen aber auch Gebüsch und Baum reichen Flächen bieten Lebensräume für 34 Vogelarten, 4 verschiedene Fledermausarten, eine große Mauereidechsen-Population von ca. 500 Tieren und zahlreiche Insekten, insbesondere den Wildbienen. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach BNatSchG § 44 ff. sind durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) für Mauereidechsen und Fledermäuse vermeidbar. Zwei CEF-Maßnahmen (Flächen C1 und C2) für Mauereidechsen liegen innerhalb des Geltungsbereiches auf Flurstück 40004/1. Auf der ca. 4.000 m² großen Fläche C1/H2 96 Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ ALAND werden Mauereidechsenhabitate erstellt, dichte Gebüschriegel für den Fitis erhalten und angelegt. Ergänzend soll ein langsamer Artenumbau zu mehr heimischen, standortgerechten Laubbaumarten im § 33 Biotop als Ausgleichsmaßnahme für den Verlust von 1.500 m² gering wertiges Feldgehölz durch Überbauung stattfinden. Durch die Vollentsiegelung eines Weges auf ca. 1.400 m² erschließt sich eine weitere Fläche für den Arten- und Biotopschutz und zur Kompensation: CEF-Fläche für Mauereidechsen, Lebensraum für Wildbienen und andere Tiere und neue Trockenbiotopflächen. Diese Vollentsiegelung wird auch als Kompensationsmaßnahme für das Schutzgut Boden angerechnet. Es sind keine erheblichen Umweltauswirkungen nach Durchführung der im Umweltbericht genannten und mit den zuständigen Ämtern abgestimmten Maßnahmen zu erwarten. Alle aufgeführten Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Ausgleich sowie die Artenschutzmaßnahmen sind im Bebauungsplan integriert. Die naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung erfolgte nach der Ökokonto- Verordnung Baden-Württemberg (ÖKVO) mit dem für die Stadt Karlsruhe angepassten Bewertungsverfahren im Rahmen des Baurechtlichen Ökokontos nach BREUNIG & SCHALAJDA (2016). Darin werden die Schutzgüter Arten und Biotope, Boden, Wasser und Klima in ihrem Bestand erfasst und mit der Planung des Vorhabens verglichen. Kompensationsmaßnahmen, wie die Dachbegrünung und die Vollentsiegelung, fließen in die Bilanzierung mit ein. Nach dem jetzigen Stand der Bilanzierung ist lediglich ein Ausgleich im Wert von ca. 3.800 Ökopunkten, das entspricht 0,7%, erforderlich. Damit kann der Ausgleich nach ÖKVO im Wesentlichen vor Ort erbracht werden. Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ 97 ALAND Literatur BREUNIG, T., VOGEL, P. (2005): Bewertung der Biotoptypen Baden-Württembergs zur Bestimmung des Kompensationsbedarfs in der Eingriffsregelung. Abgestimmte Fassung. Institut für Botanik und Landschaftskunde, Auftraggeber LFU, Karlsruhe. BREUNIG, T., SCHALAJDA, J. (2016): Umstellung auf das Bewertungsverfahren nach der Ökokonto-Verordnung – Baurechtliches Ökokonto der Stadt Karlsruhe. Institut für Botanik und Landschaftskunde, Auftraggeber Stadt Karlsruhe (unveröffent.). DGHT (2011): Die Mauereidechse – Reptil des Jahres 2011. Mannheim. GEOLOGISCHES LANDESAMT BADEN-WÜRTTEMBERG (GLA) (1994): Bodenkarte von Baden- Württemberg, Blatt 7016 Karlsruhe Süd, Maßstab 1 : 25.000. 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STADT KARLSRUHE, AMT FÜR UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ (2017e): Stellungnahme zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Maxauer Straße“ vom 08.05.2017, Karlsruhe. WÖLFEL (2017): Bericht. Messung und Prognose von Erschütterungen und sekundärem Luftschall, Nr. L0467/001-01, Höchberg. Rote Listen BAUER, H.-G., BOSCHERT, M., FÖRSCHLER, M., HÖLZINGER, J., KRAMER, M. & MAHLER, U. (2016): Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten Baden-Württembergs. Naturschutz-Praxis, Artenschutz 11. BINOT-HAFKE, M., S. BALZER, N. BECKER, H. GRUTTKE, H. HAUPT, N. HOFBAUER, G. LUDWIG, G. MATZKE-HAJEK & M. STRAUCH (RED.) (2011): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands. Band 3: Wirbellose Tiere (Teil 1). Bundesamt für Naturschutz, Bonn- Bad Godesberg. Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (3). BRAUN, M. & DIETERLEN, F. (2003): Die Säugetiere Baden-Württembergs. Ulmer, Stuttgart. DETZEL, P. 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WESTRICH, P., FROMMER, U., MANDERY, K., RIEMANN, H., RUHNKE, H., SAURE, C. & VOITH, J. (2007): Rote Liste der Bienen Deutschlands (Hymenoptera, Apidae). 4. Fassung. IN: Eucera, 1. Jahrgang, Heft 3: 33–87 (2008), Kusterdingen. Internetquellen DATENSERVICE LUBW (2017): Umwelt-Daten und -Karten Online (UDO), Kartendienste im RIPS – Zugriffe im März 2017 (http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/) GOOGLEMAPS (2017): Google maps: (https://www.google.de/maps/@49.0245064,8.3440754,18.25z) [Zugriff am 03.04.2017] LGRB (Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergau im Regierungspräsidium Freiburg) (2017): Kartenviewer – Zugriffe im Mai und März 2017 (http://maps.lgrb-bw.de/) NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE (NVK) (2017): Schutzgutkarten Boden, Biologische Vielfalt, Klima/Luft, Wasser, Freiraum/Erholung und Klimafunktionskarte. (https://geodaten.karlsruhe.de/nvk/) (07.03.2017). STADT KARLSRUHE, LIEGENSCHAFTSAMT (2017): Klimaanpassungsplan der Stadt Karlsruhe – (https://geodaten.karlsruhe.de/stadtplan/?conf=fachplaene&svon=klimaanpassungspla n), Zugriffe im März/April 2017 102 Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ ALAND Stadt Karlsruhe (2017d): Webstadtplan (http:// https://geodaten.karlsruhe.de/stadtplan/) Zugriffe im März/April 2017 Stadtplan Karlsruhe 2017, Google Maps 2017 Zugriffe auf Luftbilder von ESRI und Google Earth (2017) Gesetze, Richtlinien und Normen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004. Zuletzt geändert am 20.10.2015. Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV): Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten vom 16.02.2005. Zuletzt geändert am 21.01.2013. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG): Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege vom 29.07.2009. Zuletzt geändert am 30.06.2017. Deponieverordnung (DepV) des Bundes vom 27.04.2009. DIN 4109: Schallschutz im Hochbau. Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN Deutsches Institut für Normung. Beuth Verlag GmbH, Berlin, November 1989. DIN 18915: Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten. Deutsches Institut für Normung. Beuth Verlag GmbH, Berlin. August 2002. DIN 18920:2014-07: Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen, Normenausschuss Bauwesen (NABau), im DIN Deutsches Institut für Normung. Beuth Verlag GmbH, Berlin. Juli 2014. DIN 19731-1998-05: Bodenbeschaffenheit, Verwertung von Bodenmaterial. Beuth Verlag GmbH, Berlin. Mai 1998. Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie): Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Gesetz des Landes Baden-Württemberg zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (Naturschutzgesetz - NatSchG). Vom 23. Juni 2015. Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG). Vom 10. September 2002. Zuletzt geändert am 9. März 2017. Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmale Baden-Württemberg (Denkmalschutzgesetz - DSchG) in der Fassung vom 6. Dezember 1983. Letzte berücksichtigte Änderung: mehrfach geändert durch Gesetz vom 9. Dezember 2014 (GBl. S. 686). ÖSTERREICHISCHE NORM ONR 191040 Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ 103 ALAND RAS-LP4 Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsflächen und Tieren bei Baumaßnahmen, 1999. Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen (LAGA PN 98). Mitteilung der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 32. Stand: Dezember 2001. Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm): Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz. Vom 26. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503). Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV): Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 12.06.1990. Zuletzt geändert. 18.12.2014. Verordnung (EG) Nr. 318/2008 der Kommission vom 31. März 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels. Verordnung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr über die Anerkennung und Anrechnung vorzeitig durchgeführter Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffsfolgen (Ökokonto-Verordnung – ÖKVO) vom 19. Dezember 2010. Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial des Landes Baden-Württemberg (VwV Boden) vom 14.03.2007. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen vom 19.08.1970. Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL): Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (kodifizierte Fassung). 104 Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ ALAND Anhang Fotos zum Bauvorhaben „Maxauer Straße“ Foto 1: Bahnlinie - Nordende des Flurstücks 40004/1, Blick nach Süden (12.06.2015) Foto 2: Trockenbereich mit hohem Sedum-Anteil, Eidechsenhabitat, Blick nach Norden (12.06.2015) Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ 105 ALAND Foto 3: Randstreifen Eidechsenhabitat Blick nach Süden (12.06.2015) Foto 4: § 33 Biotop Feldgehölz links, Zuwegung zum Knielinger Bahnhof (13.05.2015) 106 Umweltbericht Bauvorhaben „Maxauer Straße“ ALAND Foto 5: Adulte, weibliche Mauereidechse am 13.05.2015 Foto 6: Robinien-Bestand (§ 33 Biotop) auf Flurstück 24188/2 (13.05.2015) Fotonachweis ALAND/cw Eingriffs-Ausgleichsbilanz - Bauvorhaben Maxauer Straße nach ÖKVO mit Breunig & Schalajda (2016) Stand: 24.01.2018 BESTAND BiotopeBoden BiotoptypNr. Fläche (m²) Länge (m) Wert ÖKVO Zuschlag Klima Bilanz Biotope Wert- stufe ÖKVO Bilanz Boden Kiesige Aufschüttung21.513071213.991141.228 Sandige Aufschüttung21.52802124014320 Lückiger Trittpflanzenbestand33.72344117014136 Zierrasen33.80315421.890141.260 Mesophytische Saumvegetation35.1274415212.648142.976 Ruderalvegetation35.606621128.606142.648 Ruderalvegetation35.6089614113.440143.584 Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte35.621932014.05314772 Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte35.624.399241 109.9751417.596 §33 Feldgehölz41.105.41310370.3691421.652 §33 Feldgehölz41.104.823233 125.3981419.292 Gebüsch mittlerer Standorte42.201.07715218.309144.308 Gebüsch44.11221822.21014884 Straße Weg oder Platz60.203.917103.917000 Straße Kies Schotter (z.T. bewachsen)60.23662402.6480,331,33882 Unbefestigter Weg60.2477302310,331,33103 Kleine Grünfläche60.531156292014460 Garten60.602.4529226.972149.808 Grenzlinien81521.630 Summe26.387407.61787.908 BäumeSumme27.985 heimisch, standorttypisch (6 Bäume)45.30a88.584 nicht heimisch (9 Bäume)45.30a45.844 heimisch, standorttypisch (12 Bäume)45.30b612.054 nicht heimisch (3 Bäume)45.30b31.503 Ökopunkte Bestand523.510 PLANUNG BiotopeBoden BiotoptypNr. Fläche (m²) Länge (m) Wert ÖKVO Zuschlag Klima Bilanz Biotope Wert- stufe ÖKVO Bilanz Boden Bodenmaßnahme Naturfernes Kleingewässer13.92141356000 Lückiger Trittpflanzenbestand (Rasengittersteine)60.21/33.70278319730,331,33370 Zierrasen über Tiefgarage33.80620423.720284.960 Überdeckung baul. Anlagen¹ Zierrasen33.801.241427.446289.928 Ruderalvegetation (CEF-Fläche)35.603.38911244.0571413.556 Ruderalvegetation35.604461125.798141.784 Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte (entsiegelt)35.621.44815123.16811623.168 Vollentsiegelung Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte (Dachbegr.)35.621.93619139.107135.808 Dachbegrünung² Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte35.623.09324177.3251412.372 Feldgehölz41.101.59317331.860146.372 §33 Feldgehölz41.104.834233 125.6841419.336 Gebüsch mittlerer Standorte42.2084115214.297143.364 Von Bauwerken bestandene Fläche60.101.004101.004000 Völlig versiegelte Straße oder Platz60.213.416103.416000 Gepflasterte Straße oder Platz60.221.422101.422000 Straße Kies Schotter60.2327820556141.112 Straße Kies Schotter (z.T. bewachsen)60.2388302640,331,33117 Unbefestigter Weg oder Platz (Spielplatz)60.2414430432281.152 Überdeckung baul. Anlagen Kleine Grünfläche60.501314278614524 Kleine Grünfläche über Tiefgarage60.50344220428272Überdeckung baul. Anlagen Bewachsenes Dach60.5513741685000 Grenzlinien3082616 Summe26.387382.876103.924 Fassadenbegrünung (Fläche horizontal)6371637 (Länge: 16,8 m + 3*15 m = 61,8 m; Höhe: 10,3 m) BäumeSumme32.262 ¹ bei einer Substratmächtigkeit von min. 50 cm Erhalt heimisch (5 Bäume)45.30b65.412 Neupflanzung heimisch, standorttypisch³ (33 Bäume) 45.30a825.176 heimisch (3 Bäume)45.30b61.674 Ökopunkte Planung519.698 BILANZ - Eingriff/Ausgleich-3.812 ² bei einer Substratmächtigkeit von min. 15 cm ³ Arten gemäß Pflanzliste; Teilbereich A: 12 Obstbäumen mit STU 10/12 cm und 12 Bäume (Vorgärten) mit 16/18 cm; Teilbereich B: 9 Bäume mit STU 18/20 cm Durchführungs-Zeitplan 2018/19 bis Bauende - Artenschutz/Rodungen Bauvorhaben "Maxauer Straße" Jan 18Feb 18Mrz 18Apr 18Mai 18Jun 18Jul 18Aug 18 Sep 18 Okt.18 -Feb.19Mrz 19Apr 19Mai 19Jun 19Jul 19Aug 19Sep 19 1 Maßnahmenkonzeption 2 Rodung Gehölze, Gebüsche 3 Entwertung des Habitats 4 Schneebeere abschieben 5 Anlegen der CEF-Flächen 6 Zäune stellen um C1, C2 7 Eid.-Zaunstellung Baufeld 8 Abdecken der Fläche 9 Vergrämung (+ Kontrolle) 10Eid. Zaun Baufeld Schließung 11Rodung Gehölze §33 Biotopbis 28.2.19 12Freigabe der Baufläche Aland EidechsenGutachter Trockenvegetation / WildbienenLandschaftspflege 1 Maßnahmenkonzeption 2 Rodung Gehölze 3 Baufeld: Entwertung des Eid.-Habitats 4 Schneebeere abschieben 5 Anlegen der CEF-Flächen 6 Zäune stellen um C1, C2 7 Zaunstellung Baufeld 8 Abdecken der Fläche 9 Vergrämung und Kontrolle T 1Vorbereiten Umsiedlung Trockenvegetation T 21. Phase Umsiedlung Trockenvegetation T 32. Phase Umsiedlung Trockenvegetation T 43. Phase Umsiedlung Trockenvegetation T 54. Phase Umsiedlung Trockenvegetation 10Eid.-Zäune Baufeld, Zufahrt 11Rodung Gehölze §33 Biotop 12Freigabe Baufläche 13 Zauninstandhaltung/-Kontrolle zwischen dem 1.10.18 und dem 28.2.2019 Nach Rodung der Bäume auf Flurstück 24188/2 und §33 Biotop, der erfolgten Vergrämung und Umsiedlung des Trockenrasens und der Wildbienen kann die Fläche für vorbereitende Erdarbeiten freigegeben werden. Parkplatzbau im Anschluss an C1: Umsetzung des Eid.-Schutzzaunes entlang der Grenze C1/Parkplätze. ab Eid.Zaunstellung bis Ende Baumaßnahmen: 1 m breiter Mahdstreifen beidseitig entlang des Zaunes. bis Ende Baumaßnahmen Kontrolle Funktionalität des Eidechsenzaunes, inkl. 1 m breiter Mahdstreifen Mitte Juli 2018 oder 2019: vorsichtiges, händisches Abtragen der obersten 20 cm im Trockenrasenbereich und Einbringen in den vorbereiteten Randstreifen bei warmer Witterung (keine Befahrung der unbefestigten Flächen mit schwerem Gerät). Bauökologische Begleitung. Mitte August 2018 oder 2019: vorsichtiges, händisches Abtragen der obersten 20 cm im Trockenrasenbereich und Einbringen in den vorbereiteten Randstreifen bei warmer Witterung (keine Befahrung der unbefestigten Flächen mit schwerem Gerät). Bauökologische Begleitung. Zaunabbau bei C2. August 2018, Oktober 2018 oder August 2019: Eid.- Zaunschluss um Baufeldes, Freigabe der Fläche bzgl. Eidechsen kann nach der Endkontrolle und dem Zaunschluss erfolgen, Vlies entfernen. Erhalt Eidechsenzaun zu C1 und Habitatflächen um Baufeld bis Baufertigstellung. Bauzäune zur Abgrenzung der Habitatflächen entlang der Zufahrtstraße (auch C1) bis zur Fertigstellung. Zaunabbau Ende T5 bei C2. Ende März bis August oder Ende Juli bis Mitte Oktober: Dauer der Vergrämung mit regelmäßiger Kontrolle (2x pro Woche) durch Gutachter/Aland. Januar/Februar/März 2018: Vorbereitung der Flächen zur Umsiedlung der Trockenvegetation sowie Neuschaffung Habitate für Wildbienen u.a. entlang der Pfalzbahnstraße (Entsiegelung, bis 60cm Tiefe Aufbereitung Untergrund); Auslegen von Totholz (stärkere und schwächere Äste/Stämme) entlang der Pfalzbahnstraße. Bauökologische Begleitung. Mitte April 2018 oder 2019: vorsichtiges, händisches Abtragen der obersten 20 cm im Trockenrasenbereich und Einbringen in den vorbereiteten Randstreifen bei warmer Witterung (keine Befahrung der unbefestigten Flächen mit schwerem Gerät). Bauökologische Begleitung. Mitte Mai 2018 oder 2019: vorsichtiges, händisches Abtragen der obersten 20 cm im Trockenrasenbereich und Einbringen in den vorbereiteten Randstreifen bei warmer Witterung (keine Befahrung der unbefestigten Flächen mit schwerem Gerät). Bauökologische Begleitung. Nach der Teilrodung ab Oktober 2017 bis März 2018: CEF-Fläche C1 - Anlegen von 2 Steinriegel mit Sandlinsen, 3 Steinschüttungen und eine große Sandlinse, mehrere Totholzhäufen. CEF-Fläche C2 - Entfernen von Versiegelung und Unterbau, Tiefenlockerung, Oberbodenauftrag, grober Kies-Schottergemisch-Auftrag, Herstellung von 4 Sandlinsen, Einbringen von Stämmen zur Abrgrenzung Weg und Totholzhäufen, großflächiger Auftrag Trockenvegetation aus Baufeld. Pflanzungen für Fitis-Habitat können im Frühjahr oder Herbst erfolgen, bevorzugt wird eine Herbstpflanzung. ab Oktober 2017 bis März 2018: Eidechsenschutzzaun um C1- und C2 Flächen setzen, Bauzaun stellen. ab Mitte/Ende März bis April oder Mitte Juli: Eidechsenzaun um Baufeld, Sicherung mit Bauzaun. Dieser muss zur CEF-Fläche C1 und zur Schienentrasse hin geöffnet bleiben. In 10 wird dieser dann geschlossen. Zeitfenster Abdecken/Vergrämen 2018/2019: Jeweils Ende März bis August oder Ende Juli bis Mitte Oktober (witterungsabhängig!) Ende März bis Mai, zeitliche Unterbrechung wegen Entwicklung Gelege Eidechsen (so auch zwischen T3 und T4), weiter Mitte Juli 2018: Das Baufeld wird mit Vlies oder schwarzer Folie abschnittsweise (Abschnittsweise von Maxauer Straße ausgehend sukzessiv bis zur vollständigen Bedeckung flächig abgedeckt in mindestens in 5 zeitlichen Abschnitten). Bei den Begehungen der Flächen wurden im Jahr 2015 auf der Baufläche des Flurstücks 24188/2 15 adulte Mauereidechsen erfasst. Nach dem Korrekturfaktor x4 (Laufer 2014) wird von insgesamt ca. 60 Tieren ausgegangen. Der Flächenbedarf wird mit 80m² pro adultem Tier angenommen. Daraus ergibt sich einen Ausgleichsflächen-Bedarf von 4.800m². Die CEF-Flächen C1 und C2 ergeben insgesamt eine Fläche von 5.400 m² und sind hiermit auch aufgrund der guten Ausstattung und räumlichen Verknüpfung ausreichend. Bis Ende Feb. 2018: Genehmigungspflichtige Rodungen müssen bis zum 28.2. durchgeführt sein. Eine Begehung für eine Teilrodung fand am 01.02.2017 statt. Rodungsmaterial kann für Artenschutz- Strukturen randlich auf Asphaltfläche zwischengelagert werden. Bis Ende April 2018: Für die Entwertung des Habitats werden besondere Strukturen für Eidechsen händisch entfernt (Genehmigungspflichtig). Eine Mahd folgt ggf. sobald wie möglich, Mahdgut muss sofort abgeräumt werden. Mitte/Ende März 2018: Abschieben der Schneebeere im Unterwuchs des Feldgehölzes entlang des Gehwegs. T 43. Phase Umsiedlung T 54. Phase Umsiedlung 13 Zauninstandhaltung/-Kontrolle T 1 Vorbereiten Umsiedlung T 2 1. Phase Umsiedlung T 32. Phase Umsiedlung Anmerkungen: 1. Witterungsbedingte Verschiebungen sind bei 5/8 möglich. 2. Anlegen der CEF-Fläche (C1): 15–20 % Sträucher; 5–10 % Brachflächen (z. B. Altgras, Stauden); 15–20 % dichtere Ruderalvegetation auf überwiegend grabbarem Substrat; 50–60 % lückige Ruderalvegetation; 5–10 % Sonnenplätze, Eiablageplätze u. Winterquartiere Teilerhalt von vorhandenem Baum- und Gebüschbestand, Neupflanzungen für den Umbau heimische Arten in Absprache mit GBA/UA (Anzahl/Qualität) Gestaltung Steinriegel anhand von Skizze (Länge mindestens 10 m) 3. Umbau Baum- und Gebüschriegel, dichte Gebüschpflanzung für Fitis 4. Alle Baggerarbeiten nur mit Einweisung des Kampfmittelräumdienstes 5. Anlegen der CEF-Fläche (C2): offene, trockene Flächen ohne Gebüschpflanzungen mit Sandlinsen, grabbarem Boden, umgesetzter Trockenvegetation und Totholz 6. Umsiedlung der Wildbienen nur mit Genehmigung, ggf. können Eidechsenflächen Teilvergrämt werden, wenn die Trockenhabitate der Wildbienen ausgegrenzt werden (Gutachter Baubegleitung). Eine Umsiedlung der Wildbienen ist nur im Sommerhalbjahr zeitlich gestaffelt möglich. 7. Die drei Vergrämungszeiträume zwischen Sommer 2018 und Sommer 2019 sind farblich differenziert in grau und rot dargestellt 030609012015 Meter ± Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Maxauer Straße" Biotoptypen Bestand Plan 1 Maßstab1:2000 Stand 26.07.2017 Auftraggeber Datei Auftragnehmer ALAND - Ingenieure und Ökologen Boeckhstr. 31 76137 Karlsruhe Tel. 0721/ 38 52 71 Biotoptypen_Bestand_26072017.mxd Datum ALGABRO Projektgesellschaft Maxauer Straße UG (haftungsbeschränkt) Am Sandfeld 6 76149 Karlsruhe Legende 21.51 - Kiesige Aufschüttung 21.52 - Sandige Aufschüttung 33.72 - Lückiger Trittpflanzenbestand 33.80 - Zierrasen 35.12 - Mesophytische Saumvegetation 35.60 - Ruderalvegetation (RV) 35.60 - RV mäßig hohe Bedeutung Artenschutz 35.62 - RV trockenwarm, mäßig hohe Bedeutung Artenschutz 35.62 - RV trockenwarm, hohe Bedeutung Artenschutz 41.10 - §33 Biotop Feldgehölz - Dom. Robinie 41.10 - §33 Biotop Feldgehölz - Gehölzartenreich 42.20 - Gebüsch mittlerer Standorte 44.11 - Gebüsch >30% naturraumfremde Arten 60.20 - Straße, Weg oder Platz 60.23 - Wassergebundene Decke, Kies, Schotterfläche 60.23 - wassergebundene Decke, Kies, Schotterfläche, bewachsen 60.24 - unbefestigter Weg 60.53 - kleine Grünfläche 60.60 - Ehemaliger Garten (?) 030609012015 Meter Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Maxauer Straße" Biotoptypen Planung Plan 2 Maßstab1:2.000 Stand 07.08.2017 Auftraggeber Datei Auftragnehmer ALAND - Ingenieure und Ökologen Boeckhstr. 31 76137 Karlsruhe Tel. 0721/ 38 52 71 Biotoptypen_Planung_07082017.mxd Datum ALGABRO Projektgesellschaft Maxauer Straße UG (haftungsbeschränkt) Am Sandfeld 6 76149 Karlsruhe ± Geobasisdaten copyright Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg Legende 13.92 - Naturfernes Kleingewässer 33.70 - Lückiger Trittpflanzenbestand 33.80 - Zierrasen 35.60 - Ruderalvegetation 35.62 - Ausdauernde Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte 35.62 - Ausdauernde Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte (Dachbegrünung) 35.62 - Ausdauernde Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte (entsiegelt) 41.10 - Feldgehölz 41.10 - §33 Biotop Feldgehölz - Gehölzartenreich 42.20 - Gebüsch mittlerer Standorte 60.10 - Von Bauwerken bestandene Fläche 60.21 - Völlig versiegelte Straße oder Platz 60.21/33.70 - Rasengittersteine (versiegelt/Lückiger Trittpflanzenbestand) 60.22 - Gepflasterte Straße oder Platz 60.23 - Wassergebundene Decke, Kies, Schotterfläche 60.24 - Unbefestigter Weg oder Platz 60.50 - Kleine Grünfläche 60.55 - Bewachsenes Dach ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! . ! . D ( D ( D ( D ( ! . D ( ! . ! . ! . D ( ! . ! . ! . D ( D ( ! . ! . ! . D ( ! . ! . ! . ! . D ( D ( D ( D ( ! . ! . D ( ! . ! . ! . D ( ! . D ( D ( D ( ! . ! . D ( D ( ! . D ( ! . D ( ! . ! . ! . ! K ! K ! K ! K ! K ! K ! K ! K ! K ! ( 2 ! ( 2 ! ( 2 ! ( 1 ! ( 1 ! ( 2 ! ( 1 ! ( 1 ! ( 2 ! ( 1 ! ( 1 ! ( 1 ! K ! K ! K ! K ! K ! K ! ( 2 ! ( 1 ! ( 2 ! ( 2 ! ( 2 ! ( 1 ! ( 1 ! ( 1 ! ( 1 ! K ! K ! K ! ( 2 ! ( 2 ! K ! K ! K ! K ! K ! K ! K ! K ! K ! K ! K ! K ! K ! K ! K ! K ! K ! ( 2 ! ( 2 ! ( 1 ! K ! K ! K ! K XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY ± 0102030405 Meter Geobasisdaten copyright Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg " ) M1 " ) M1 " ) M2 " ) M5 " ) M3 " ) M4 " ) M8 " ) M6 " ) M7 " ) M9 C1 Flächengröße C1 ca. 4.000 m² "Bauvorhaben Maxauer Straße" - CEF-Maßnahmen Mauereidechsen und Fitis (C1) Plan 3 Maßstab1: 500 13.12.2017 Auftraggeber Datei AuftragnehmerALAND - Ingenieure und Ökologen Boeckhstr. 31 76137 Karlsruhe Tel. 0721/ 38 52 71 CEF_Flächen_Max-C1_13122017_CW.mxd DatumBearbeitungCW/MM ALGABRO Projektgesellschaft Maxauer Straße UG (haftungsbeschränkt) Am Sandfeld 6 76149 Karlsruhe " ) M7 Bäume - fällen !. Acer campestre !. Acer platanoides !. Crataegus !. Malus domestica !. Quercus robur !. Robinia pseudoacacia heimische Baumarten, Gruppe 1 heimische Baumarten, Gruppe 2 ! K heimische Sträucher ! ( 2 ! ( 1 D ( zu fällender Baum Bäume - erhalten Bäume/Sträucher - pflanzen CEF-Maßnahmen Mauereidechsen und Fitis (C1) M1: Baum- und Gebüschriegel - Bestand und Pflanzung M2: Gebüschriegel Fitis - Bestand und Pflanzung M3: lückige Ruderal- und Trockenvegetation, Sträucher - Pflege ! ! ! ! M4: Steinriegel mit Sandlinsen M5: 3 Steinschüttungen M6: Sandlinse M7: Trockenmauer/Gabionen M8: Gehölzhaufen, Totholz M9: Entsiegelung.Trockenvegetation, Totholz, Kiesschüttungen XY XY XYXYXYXY XY XY XYXYXYXYXY CEF-Fläche C1 für Mauereidechsen und Fitis XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY ± 0102030405 Meter Geobasisdaten copyright Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg " ) M3 " ) M6 " ) M9 H1 H2 C2/A1 " ) M8 H2 " ) M1 H1 "Bauvorhaben Maxauer Straße" - CEF-Maßnahmen für Mauereidechsen Plan 4 Maßstab1: 750 25.07.2017 Auftraggeber Datei AuftragnehmerALAND - Ingenieure und Ökologen Boeckhstr. 31 76137 Karlsruhe Tel. 0721/ 38 52 71 CEF_Flächen_Max-C2_25072017.mxd DatumBearbeitungCW ALGABRO Projektgesellschaft Maxauer Straße UG (haftungsbeschränkt) Am Sandfeld 6 76149 Karlsruhe Flächengröße C2 ca. 1.448 m² " ) M1 CEF-Maßnahmen Mauereidechsen (C2), Ausgleichsmaßnahme Trockenbiotop (A1) M1: Baum- und Gebüschriegel - Bestand/Pflege M3: Fläche mit lückiger Ruderalvegetation, Wiese, Sträucher M6: Sandlinse M8: Gehölzhaufen, Totholz M9: Entsiegelung.Trockenvegetation, Totholz, Kiesschüttungen XY XY XYXYXYXY XY XY XYXYXYXYXY CEF-Fläche-Eidechsen H Habitat-/Artenschutzflächen: H1 - Mauereidechsenhabitate, Trockenbiotope H2 - Feldgehölz - §33-Biotop " ) M6 " ) M8 " ) M9 XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY XY ! ± 030609012015 Meter Geobasisdaten copyright Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg C2/A1 "Bauvorhaben Maxauer Straße" - Maßnahmenflächen Übersichtsplan Plan 5 Maßstab1: 1.750 13.12.2017 Auftraggeber Datei AuftragnehmerALAND - Ingenieure und Ökologen Boeckhstr. 31 76137 Karlsruhe Tel. 0721/ 38 52 71 CEF_Flächen_Max-Überblick_13122017.mxd DatumBearbeitungMM/CW ALGABRO Projektgesellschaft Maxauer Straße UG (haftungsbeschränkt) Am Sandfeld 6 76149 Karlsruhe H2 H1 C1/H2/A2 CEF-Maßnahme für Mauereidechsen (C1 & C2)/ Gebüschpflanzungen für Fitis (im Bereich H2) Ausgleichsmaßnahme Trockenbiotop (A1) Ausgleichsmaßnahme Feldgehölz (A2) M9: Entsiegelung.Trockenvegetation, Totholz, Kiesschüttungen M5: 3 Steinschüttungen XY XY XYXYXYXY XY XY XYXYXYXYXY CEF-Fläche-Eidechsen M1: Baum- und Gebüschriegel - Bestand (Pflege) und Pflanzung M2: Gebüschriegel Fitis: Bestand (grüne Schraffur) und Pflanzung (gelbe Schraffur) M3: lückige Ruderal- und Trockenvegetation, Sträucher - Pflege ! ! ! M4: 2 Steinriegel mit Sandlinsen M6: 3 Sandlinsen M7: langes Stammholz (z.B. Robinie) M8: Gehölzhaufen, Totholz H Habitat-/Artenschutzflächen: H1 - Mauereidechsenhabitate, Trockenbiotope H2 - Vögel-, Fledermaushabitate, Feldgehölz - §33-Biotop
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Niederschrift 50. Plenarsitzung Gemeinderat 15. Mai 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 7. Punkt 5 der Tagesordnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Maxauer Straße“, Karlsruhe-Knielingen: Auslegungsbe- schluss Vorlage: 2018/0196 dazu: Zahl der Besucherparkplätze reduzieren Änderungsantrag: GRÜNE Vorlage: 2018/0326 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Be- bauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Maxauer Straße“, Karlsruhe- Knielingen, mit der Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 des Bauge- setzbuches (BauGB) fortzusetzen. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 24. März 2017 in der Fas- sung vom 23. März 2018 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in den Be- bauungsplanentwurf aufnehmen und zu diesem Zweck ggf. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs wiederholen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Stadtrat Honné (GRÜNE): Das ist eine Stelle, an der man nicht unbedingt direkt wohnen will, wegen der erheblichen Lautstärke, die da herrscht. Es ist auch nicht ganz so gut für die Natur, weil dort schon ein Biotop ist, das dadurch zum Teil vernichtet wird. Aber was – 2 – das Wohngebäude angeht, können wir nachvollziehen, dass entsprechende Maßnahmen ergriffen wurden und die Lautstärke innerhalb des Gebäudes reduziert wird. Für die An- wohner wird es sogar leiser, weil die durch dieses Gebäude geschützt sind. Womit wir aber ein Problem haben, sind die Parkplätze. Denn in der Tiefgarage werden schon alle nötigen Parkplätze nachgewiesen. Zusätzlich gibt es noch über 20 Parkplätze, die gefangen sind, wo also das zweite Fahrzeug, das davor steht, auch mitmachen muss. Diese Parkplätze sind nutzbar. Zusätzlich sollen jetzt noch 20 Parkplätze für Besucher er- stellt werden, auch in diesem Biotopbereich. Zwei Drittel der Wohnungen sind nur Ein- oder Zweizimmerwohnungen, wo man nicht mit dem Massenandrang an Besuchern rech- nen müsste, so dass wir meinen, es ist wirklich ausreichend, wenn 10 Parkplätze für Besu- cher hergestellt werden. Da können sich auch die Leute in der Umgebung nicht beschwe- ren, dass dann mehr Autos parken würden. Wir meinen, das reicht. Dann ist das Biotop nicht ganz so stark angeknabbert, wie es bisher vorgesehen ist. Deshalb haben wir den Änderungsantrag gestellt, nur 10 Parkplätze dafür vorzusehen. Der Vorsitzende: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Jetzt weiß ich nicht, ob die Stel- lungnahme von uns schon vorliegt. Vielleicht kann der Herr Bürgermeister sie kurz noch einmal zusammenfassen. Bürgermeister Obert: Wir können, was den Änderungsantrag angeht, auf unsere Ant- wort verweisen. Ich kann vielleicht noch ergänzen ... (Zuruf: Die liegt nicht vor!) - Das ist schlecht. Denn die ist nämlich fertig. Ich weiß nicht, warum die nicht aufgelegt wurde. Es ist so, dass der Schlüssel für die Besucherparkplätze – das haben wir nicht erfunden – 0,3 pro Wohnung ist. Es sind auch nicht 58 Wohnungen. Da haben wir jetzt noch die Doppelreihenhaushälften. Das sind dann noch einmal 12, die dazu kommen. Es sind dann insgesamt 70 Wohnungen. Wenn Sie da einen Schlüssel von 0,3 annehmen, dann kom- men Sie eben auf die entsprechende Zahl, weil Sie sagen, es sind auch kleinere Wohnun- gen. Der Schlüssel pro Wohnung für Besucherparkplätze ist ohnehin nur 0,3. Was das Biotop angeht, da haben wir in der Antwort dargelegt, dass dort durch den Strei- fen, der angelegt wird, sogar eine ökologische Verbesserung eintritt. Man wechselt zu ein- heimischen Gehölzen, die zum Teil sowohl für Insekten als auch für die heimische Vogelar- ten wesentlich besser sind als das, was im Augenblick da ist, so dass wir gleichzeitig einen ökologischen Ausgleich darin sehen. Das ist das, was im Wesentlichen in der Antwort stünde, wenn Sie sie vorliegen hätten. Aber sie ist fertig. Ich weiß jetzt wirklich nicht, warum sie nicht da ist. Sie ist schon seit ge- raumer Zeit fertig. Stadtrat Cramer (KULT): Kann das bedeuten, wenn wir jetzt die Antwort nicht haben, dass man doch sagt, man nimmt es noch einmal in den Planungsausschuss? Oder geht da – 3 – viel kaputt? Irgendwie müssten wir als Gemeinderat schon erwarten, dass die Vorlage da ist, oder dass wir später abstimmen. Der Vorsitzende: Wir können die Entscheidung gerne verschieben. Aber in der Stellung- nahme steht auch nichts anderes drin als das, was Ihnen der Herr Bürgermeister eben er- läutert hat. Im Übrigen ist es ein Auslegungsbeschluss, also noch kein Satzungsbeschluss. Wir können noch im Rahmen der Auslegung und der öffentlichen Anhörung alles diskutie- ren. Im Moment haben wir gute Argumente, um Ihnen zu empfehlen, diesen Antrag abzu- lehnen. Stadtrat Zeh (SPD): Es ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan. Keiner, der von der Stadt eingebracht wurde, sondern vom Investor. Deshalb würde ich die Anregung der GRÜNEN auch als Stellungnahme zum Aufstellungsbeschluss sehen und nicht als Ände- rungsantrag. Im weiteren Verfahren bis zum Satzungsbeschluss kann das noch einmal aus- giebig diskutiert werden. In dem Sinne würden wir dem Auslegungsbeschluss heute zu- stimmen. Der Vorsitzende: Sollen wir das jetzt zur Abstimmung stellen? Oder sollen wir so verfah- ren, wie Herr Zeh vorschlägt? Stadtrat Honné (GRÜNE): Wie Herr Zeh vorschlägt. Der Vorsitzende: Dann nehmen wir das als Anregung mit, quasi als erste Stellungnahme für den jetzt durch uns ausgelegten Entwurf. Damit steht der unveränderte Entwurf jetzt zur Abstimmung. – Vielen Dank, das ist Einstimmigkeit. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 5. Juni 2018